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23. Jahrgang 25. März 2017 Nummer 02/17 AMTS KREIS BLATT WEIMARER LAND Nächste Ausgabe 06. 05. 2017 „Faszination heimische Orchideen“ Frauenschuh und Purpur-Knabenkraut sind im Weimarer Land vorkommende Orchideenarten. Diese und noch andere Schönheiten sind in einer Fotoausstellung vom 23.04.2017 bis 21.06.2017 in der Kirche in Tiefengruben zu bewundern. Sie wird vom Arbeitskreis Heimische Orchideen Thüringen e. V. Regionalsektion Mitte durchgeführt und von der Sparkassenstiftung Mittelthüringen finanziell gefördert. Bild links: Frauenschuh · Foto: Christoph Lehmann · Bild rechts: Frauenschuh · Foto: Heinz Matzke · Bild unten: Purpur-Knabenkraut · Foto: Volker Büschel

e KREIS WEIMARER LAND 0 6 . 0 5 . 2 0 1 7 · Apolda, den 16.02.2017 Totzauer Amtsleiterin Zweckvereinbarung zur IÜbertragung der Aufgabe „Erarbeitung eines Planungskonzeptes zum

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23. Jahrgang 25. März 2017 Nummer 02/17

AMTSKREIS

BLATTWEIMARER LAND

Nächste Ausgabe

06.05.2017

„Faszination heimische Orchideen“Frauenschuh und Purpur-Knabenkraut sind im Weimarer Land vorkommende Orchideenarten.

Diese und noch andere Schönheiten sind in einer Fotoausstellung vom 23.04.2017 bis 21.06.2017 in der Kirche inTiefengruben zu bewundern. Sie wird vom Arbeitskreis Heimische Orchideen Thüringen e. V. Regionalsektion Mitte

durchgeführt und von der Sparkassenstiftung Mittelthüringen finanziell gefördert.

Bild links: Frauenschuh · Foto: Christoph Lehmann · Bild rechts: Frauenschuh · Foto: Heinz Matzke · Bild unten: Purpur-Knabenkraut · Foto: Volker Büschel

Mit einer kleinen Ausstellungssensation kanndas Kunsthaus Apolda im Jahr der Landesgar-tenschau 2017 aufwarten: denn erstmals wer-den jene Aquarelle von Hermann Hesse öffent-lich gezeigt, die in seinem Nachlass neu ent-deckt wurden. Ergänzt wird die Präsentationder Aquarelle durch Fotografien des jüngstenSohnes, Martin Hesse, der seinen Vater alsBerufsfotograf viele Jahre liebevoll mit derKamera begleitete. Mit rund 150 Millionen ver-kaufter Bücher ist der LiteraturnobelpreisträgerHermann Hesse (1877–1962) einer der erfolg-reichsten Autoren aller Zeiten. Seine Werke

wurden in zahlreiche Sprachen übersetzt undsind auf der ganzen Welt verbreitet. Gleichzei-tig war der Schöpfer von „Siddharta“ und„Steppenwolf“ aber auch Maler, der die Schön-heit seiner Schweizer Wahlheimat im Tessin inhunderten von zauberhaften Aquarellen festge-halten hat.

Die Zusammenstellung der Ausstellung ent-stand exklusiv und in enger Zusammenarbeitmit der Enkelin von Hermann Hesse, SibylleSiegenthaler-Hesse, Tochter von Martin Hesse,dem jüngsten Sohn von Hermann Hesse undderen Ehemann, Hanspeter Siegenthaler, diedas Projekt in dankenswerter Weise so erstmalsermöglicht hatten.

Veranstalter sind der Kreis Weimarer Land, dieKreisstadt Apolda und der Kunstverein ApoldaAvantgarde.

Förderer sind der Freistaat Thüringen, die Spar-kassen-Kulturstiftung Hessen-Thüringen, dieSparkasse Mittelthüringen, die Energieversor-gung Apolda GmbH und die Thüringer Landes-gartenschau.Das Sozialamt und das Gesundheitsamt

informieren …

Förderung Verbände und Ver-eine der freien Wohlfahrtspfle-ge und der Gesundheitspflege

Der Termin zur Abgabe der Anträge aufZuschuss für Verbände und Vereine der freienWohlfahrtspflege und der Vereine und Verbän-de der Gesundheitspflege ist der 13.04.2017.Anträge können im Sozialamt (freie Wohl-fahrtspflege) oder im Gesundheitsamt (Gesund-heitspflege) angefordert werden. Die Anträge zur Förderung von Vereinen undVerbänden der freien Wohlfahrtspflege stehenauch auf der Internetseite des Landratsamteswww.weimarerland.de unter Sozialamt/weite-re Leistungen/Förderung der Wohlfahrtspflegeals Download zur Verfügung.

Die Anträge sind vollständig (Antrag, Haus-haltsplan sowie Sach- und Tätigkeitsbericht) biszum oben genannten Termin einzureichen.Unvollständige bzw. zu spät eingereichteAnträge können leider keine Berücksichtigungfinden.

Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Siesich bitte an

SozialamtFrau EulensteinTelefon: 03644/540 735E-Mail: [email protected]

oder

GesundheitsamtFrau TrägerTelefon: 03644/540 580E-Mail: [email protected].

Zehn Kirchen im Kreis Weimarer Land und inden Städten Apolda und Weimar.Für Martin Luther ist die Musik eine Gottesga-be – der Gesang Ausdruck der Hoffnung. Lutherselbst war ein geübter Sänger und Lautenspie-ler, aber auch Komponist und Textdichter. Erhätte seine Freude an dieser Konzertreihe!

Mit einem Feuerwerk mittelalterlicher Rockmu-sik eröffnet die Band „RELIQUIAE“ (Foto) ausOsnabrück in der Lutherkirche Apolda! Sie prä-sentiert ihre eigenen metaphorischen Textevoller Poesie und Kraft erstmals in einemSakralraum. „RELIQUIAE“ ist ständiger Gastauf dem Wave-Gothik-Treffen, auf Wacken, beiden Wacken Winter Nights, beim „Sturm undKlang“-Festival in Hamburg und in Schluderns(Südtirol). [http://reliquiae.de]

Auch das Abschlusskonzert mit dem meditati-ven Musikmix aus Folklore, Klassik, Jazz undRock des Christoph Theusner Trios und seinesBAYON-Flairs präsentiert pureLebensfreude! In Nohra istLuthers Anwesenheit auf demWeg nach Erfurt verbrieft.In Niederroßla hat die NichteMartin Luthers gelebt. Ihrenkunstvollen Grabstein findetman in der Kirche. Auf derursprünglichen Trebs-Orgelwird hier Orgelmusik zu vierHänden und Füßen den Kir-chenraum erfüllen. Lutherrosen und Lutherpor-traits begleiten die Konzerte!

Begeben Sie sich auf die Suche, lauschen Sieder ältesten Glocke des Kreises im Läutedienstund lassen Sie sich von der urtümlichen Musikder Konzerte mitreißen! Erfahren Sie im SinneLuthers die ihr innewohnende Hoffnung!

Konzerttermine: 17.06. Apolda/Lutherkirche; 18.06. Blankenhain „St. Severi“; 24.06. Daasdorf am Berge; 25.06. Ramsla; 01.07. Niederroßla; 02.07. Weimar-Gaberndorf;08.07. Drößnitz; 09.07. Denstedt; 15.07. Buttelstedt; 16.07. Nohra

www.weimarerland.deViola-Bianka Kießling

Termine

Seite 2 25. März 2017 – Nummer 02/17

SPLITTER

26.04.2017 Bau- und Vergabeausschuss

Änderungen vorbehaltenHinweis in eigener SacheAlle hier veröffentlichten amtlichen Be -kanntmachungen erfolgen gemäß § 27a desThüringer Verwaltungsverfahrens gesetzesgleichlautend auch auf der Internet-Präsenzdes Kreises Weimarer Land www.weima -rerland.de mittels der elektronisch einseh-baren Version dieses Amtsblattes.

17. Juni bis 16. Juli 2017

Stadt- und Dorfkirchenmusiken im Weimarer LandMartin Luther und die Musik

Verkehrsteilnehmer-schulungen ...

Die Kreisverkehrswacht Apolda e. V.lädt alle Verkehrsteilnehmer

zu Schulungen ein.

Termin:

2. Termin 25.04.17 19:00 Uhr Oberroßla (Gaststätte-Volkshaus)

Vorhandene Teilnahme-Nachweis -karten bitte mitbringen.

Die Veranstaltungen sind kostenfrei.

Hermann Hesse – „... aber das Malen ist wunderschön.“Kunsthaus Apolda Avantgarde vom 9. April 2017 bis 2. Juli 2017

25. März 2017 – Nummer 02/17 Seite 3

Beschlüsse

AMTLICHER TEIL

Beschlüsse der XIV. Sitzungdes Kreistages vom 19.01.2017Die Veröffentlichung der nachfolgendenBeschlüsse erfolgt vorbehaltlich der Genehmi-gung der Niederschriften durch den Kreistag.

Beschluss-Nummer: 155-XIV/2017Der Kreistag beschließt,gegen das Urteil des Landgerichtes Erfurt imVerfahren Az. 8 O 991/12 (Kreis WeimarerLand gegen die Kirchner und Völker Bauunter-nehmung GmbH) Berufung beim ThüringerOberlandesgericht einzulegen.

* * *

Beschluss-Nummer: 156-XIV/2017Der Kreistag beschließt:Der Kreis Weimarer Land verzichtet auf dasnoch bis 2021 bestehende Rückerwerbsrechtfür das Grundstück in Blankenhain, Flur 2,Flst.Nr. 384 und stimmt dem Weiterverkaufeiner Teilfläche des Grundstückes zu.

Anlage 1: Flurkarte

* * *

Beschluss-Nummer: 157-XIV/2017Der Kreistag beschließt:Die Punkte 1. und 2. des Beschlusses desKreistages Nr. 116-IX/2016 vom 18.02.2016zum Kauf des Hotels Hubertushof, TannrodaerStraße 3 in 99438 Bad Berka, werden aufgeho-ben.

Münchberg KSLandrat

Die Anlage kann während der üblichen Dienst-stunden im Landratsamt, Büro Kreistag, einge-sehen werden.

Beschlüsse des Bau- und Ver-gabeausschusses vom25.01.2017 Beschluss-Nr. 141-31/2017Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt:Die Ingenieurleistungen zur Erstellung der Ent-wurfsplanung zum Ausbau des FernradwegesD4 Thüringer Städtekette im Abschnitt zwi-schen Mellingen und Großschwabhausen,Abschnitt Mellingen–Lehnstedt, werden an das

Ingenieurbüro Katzung GmbHWilhelm-Bode-Straße 29

99425 Weimarvergeben.

* * *

Beschluss-Nr. 143-31/2017Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt:Die Planungsleistungen zum Ausbau der Kreis-straße K 518 von der Ortslage Mellingen biszur Gemarkungsgrenze mit der Stadt Weimarin Richtung Taubach werden vorbehaltlich derGenehmigung des Haushaltsplanes 2017 andas

Ing.-Büro Katzung Dipl.-Ing. GmbHWilhelm-Bode-Straße 29

99425 Weimarvergeben. * * *

Beschluss-Nr. 144-31/2017Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt:Die Planungsleistungen zum grundhaften Aus-bau der Kreisstraße K 308 Ortsdurchfahrt Lot-schen vom Ortseingang aus Richtung Keßlarbis zum Ortsausgang in Richtung Neudörnfeldwerden vorbehaltlich der Genehmigung desHaushaltsplanes 2017 an das

Ingenieurbüro für Bauwesen und Umwelt-schutz Wolf und Roth GmbH

Am Weinberg 7399425 Weimar OT Taubach

vergeben.* * *

Beschluss-Nr. 146-31/2017Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt:Die Planungsleistungen zur Erneuerung derKreisstraße K 311 zwischen Tonndorf und Tie-fengruben werden vorbehaltlich der Genehmi-gung des Haushaltsplanes 2017 an das Pla-nungsbüro

Lahmeyer Hydroprojekt GmbHRießnerstraße 1899427 Weimar

vergeben.

Karin LippoldAusschussvorsitzende

Satzungen

Landratsamt Weimarer Land- Kommunalaufsicht -

Die 2. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Abwasser-zweckverbandes Mellingen wurde mit Bescheid des LandratsamtesWeimarer Land vom 15.11.2016 rechtsaufsichtlich nach § 42 Abs. 1S. 1 Nr. 1 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemein-schaftsarbeit (ThürKGG) genehmigt. Nachfolgend wird diese Ände-rungssatzung gemäß § 42 Abs. 3 S. 1 ThürKGG amtlich bekanntgemacht.

Hinweis:Gemäß § 27a ThürVwVfG wird zudem auf die Veröffentlichung dieserBekanntmachung auf der Homepage des Landratsamtes(http://www.weimarer-land.de/landratsamt) unter der Rubrik Amts-blatt (Nummer 02/17) hingewiesen.

Apolda, den 15.11.2016

TotzauerAmtsleiterin

Die Verbandssatzung, beschlossen von der Ver-bandsversammlung am 09.08.2003, bekanntgemacht am 23.08.2003 im „Amtsblatt KreisWeimarer Land“ unter Nr. 05/03 und die 1.Änderungssatzung, beschlossen von der Ver-bandsversammlung am 03.12.2012, bekanntgemacht am 09.02.2013 im „Amtsblatt KreisWeimarer Land“ unter Nr. 01/13, erhält folgen-de 2. Änderungssatzung zur Verbandssatzungdes Abwasserzweckverbandes Mellingen.

§ 1Der § 1 Abs. 1 erhält folgende neue Fassung:

Der Zweckverband führt den Namen „Abwas-serzweckverband Mellingen“ und hat seinenSitz in Mellingen, Weimarische Straße 17.

§ 2Der § 2 wird im Abs. 1 um Umpferstedtergänzt.

§ 3Der § 8 Abs. 3 erhält folgenden Zusatz:

Der Verbandsausschuss wird beschließendtätig. Alles andere regelt die Geschäftsordnung.

§ 4Der § 10 Abs. 4 erhält folgende neue Fassung:

Die Prüfung des Jahresabschlusses wird voneinem Wirtschaftsprüfer oder einer Wirt-schaftsprüfgesellschaft durchgeführt.

Die Verbandsversammlung beschließt über dieBestellung des Wirtschaftsprüfers oder derWirtschaftsprüfgesellschaft für die Dauer vonfünf Jahren.

§ 5Inkrafttreten/Außerkrafttreten

Die Änderungssatzung tritt am 01.01.2017 inKraft.

Mellingen, den 28.10.2016

Eberhard HildebrandtVerbandsvorsitzender Siegel

Abwasserzweckverband Mellingen2. Änderungssatzung des Abwasserzweckverbandes Mellingen zur Verbandssatzung des Abwasserzweckverbandes Mellingen vom 25.10.2016

Seite 4 25. März 2017 – Nummer 02/17

Amtliche Wahlbekanntmachungen

Erste Bekanntmachung desKreiswahlleiters für den Bun-destagswahlkreis 191 für dieWahl zum 19. Deutschen Bun-destag am 24. September 2017Gemäß § 32 Abs. 1 Bundeswahlordnung(BWO) gebe ich Folgendes bekannt:

I. Kreiswahlvorschläge

1. Wahlvorschlagsrecht

Kreiswahlvorschläge können gemäß § 18 Abs.1 BWG von Parteien und von Wahlberechtig-ten (andere Kreiswahlvorschläge) eingereichtwerden. Parteien, die im Deutschen Bundestag odereinem Landtag seit deren letzter Wahl nicht aufGrund eigener Wahlvorschläge ununterbro-chen mit mindestens fünf Abgeordneten vertre-ten waren, können gemäß § 18 Abs. 2 BWGals solche einen Wahlvorschlag nur einreichen,wenn sie spätestens am 19.06.2017 dem Bun-deswahlleiter ihre Beteiligung an der Wahlangezeigt haben und der Bundeswahlaus-schuss ihre Parteieigenschaft festgestellt hat.Die Anzeige muss den satzungsmäßigenNamen der Partei enthalten. Die schriftlicheSatzung und das schriftliche Programm der Par-tei sowie ein Nachweis über die satzungs-gemäße Bestellung des Bundesvorstandes sindder Anzeige beizufügen. Die Anzeige muss vonmindestens drei Mitgliedern des Bundesvor-standes, darunter dem Vorsitzenden oder sei-nem Stellvertreter, persönlich und handschrift-lich unterzeichnet sein.

Eine Partei kann in jedem Wahlkreis nur einenKreiswahlvorschlag mit einem Bewerber ein-reichen. Jeder Bewerber kann nur in einemWahlkreis und hier nur in einem Kreiswahlvor-schlag benannt werden.

Andere Kreiswahlvorschläge können - ohnevorherige Anmeldung beim Bundeswahlleiter -direkt beim Kreiswahlleiter eingereicht wer-den.

2. Einreichen von Kreiswahlvorschlägen

Kreiswahlvorschläge sind möglichst frühzeitig,spätestens jedoch am 17.07.2017 bis 18.00Uhr, schriftlich beim Kreiswahlleiter einzurei-chen. Sie sollen nach dem Muster der Anlage13 zur BWO eingereicht werden und müssenenthalten:

a) Familienname, Vornamen, Beruf oder Stand,Tag der Geburt, Geburtsort und Anschrift(Hauptwohnung) des Bewerbers,

b) den Namen der einreichenden Partei und,sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet,auch diese, bei anderen Kreiswahlvorschlägenderen Kennwort.

Ferner sollen Namen, Anschriften und Telefon-nummern der Vertrauensperson und ihres Stell-vertreters angegeben sein.

Kreiswahlvorschläge von Parteien müssen vonmindestens drei Mitgliedern des Vorstandes desLandesverbandes der Partei, darunter dem Vor-sitzenden oder seinem Stellvertreter, persönlichund handschriftlich unterzeichnet sein. Hateine Partei im Land keinen Landesverbandoder keine einheitliche Landesorganisation, so

ist der Kreiswahlvorschlag von den Vorständender nächstniedrigeren Gebietsverbände, inderen Bereich der Wahlkreis liegt, zu unter-zeichnen. Kreiswahlvorschläge von Parteien,die im Deutschen Bundestag oder einem Land-tag seit deren letzter Wahl nicht auf Grundeigener Wahlvorschläge ununterbrochen mitmindestens fünf Abgeordneten vertretenwaren, müssen außerdem von mindestens 200Wahlberechtigten des Wahlkreises persönlichund handschriftlich unterzeichnet sein. Andere Kreiswahlvorschläge müssen ebenfallsvon mindestens 200 Wahlberechtigten desWahlkreises persönlich und handschriftlichunterzeichnet sein, wobei die ersten dreiUnterzeichner des Wahlvorschlags ihre Unter-schriften auf dem Kreiswahlvorschlag selbst zuleisten haben.

Muss ein Kreiswahlvorschlag von mindestens200 Wahlberechtigten unterzeichnet sein, sosind die Unterschriften, sofern sie nicht aufdem Wahlvorschlag selbst zu leisten sind, aufamtlichen Formblättern, die vom Kreiswahllei-ter auf Anforderung kostenfrei geliefert werden,zu erbringen. Bei der Anforderung sind Famili-enname, Vornamen und Anschrift (Hauptwoh-nung) des vorzuschlagenden Bewerbers anzu-geben. Als Bezeichnung des Trägers des Wahl-vorschlags sind außerdem bei Parteien derenNamen und, sofern sie eine Kurzbezeichnungverwenden, auch diese, bei anderen Kreis-wahlvorschlägen deren Kennwort anzugeben.Parteien haben ferner die Aufstellung desBewerbers in einer Mitglieder- oder einerbesonderen oder allgemeinen Vertreterver-sammlung nach § 21 BWG zu bestätigen(Anlage 17 der BWO).

Die Wahlberechtigten, die einen Kreiswahlvor-schlag unterstützen, müssen die Erklärung aufdem Formblatt (Anlage 14 der BWO) persön-lich und handschriftlich unterzeichnen; nebender Unterschrift sind Familienname, Vornamen,Geburtsdatum und Anschrift (Hauptwohnung)des Unterzeichners anzugeben.

Für jeden Unterzeichner ist auf dem Formblattoder gesondert eine Bescheinigung derGemeindebehörde, bei der der Unterzeichnerim Wählerverzeichnis eingetragen ist, beizufü-gen, dass er im Wahlkreis wahlberechtigt ist.Gesonderte Wahlrechtsbescheinigungen sindvom Träger des Wahlvorschlags bei Einrei-chung des Kreiswahlvorschlags mit den Unter-stützungsunterschriften zu verbinden. DieBescheinigungen des Wahlrechts der Unter-zeichner müssen bei Einreichung des Kreis-wahlvorschlags vorliegen; sie können nachEnde der Einreichungsfrist grundsätzlich nichtnachgereicht werden.

3. Anlagen zum Kreiswahlvorschlag

Dem Kreiswahlvorschlag sind beizufügen: a) die Erklärung des vorgeschlagenen Bewer-bers, dass er seiner Aufstellung zustimmt undfür keinen anderen Wahlkreis seine Zustim-mung zur Benennung als Bewerber gegebenhat und die Versicherung an Eides statt, keineranderen als der den Wahlvorschlag einreichen-den Partei anzugehören (Anlage 15 der BWO),

b) die Bescheinigung der zuständigen Gemein-debehörde, dass der vorgeschlagene Bewerberwählbar ist (Anlage 16 der BWO),

c) bei Kreiswahlvorschlägen von Parteien eineAusfertigung der Niederschrift über dieBeschlussfassung der Mitglieder- oder Vertre-

terversammlung (Anlage 17 der BWO), in derder Bewerber aufgestellt worden ist, mit dennach § 21 Abs. 6 BWG vorgeschriebenen Versi-cherungen an Eides statt (Anlage 18 der BWO),

d) sofern erforderlich (vgl. Ziffer 2), mindestens200 Unterstützungsunterschriften nebstBescheinigungen des Wahlrechts der Unter-zeichner (Anlage 14 der BWO).

Die Vordrucke für den Kreiswahlvorschlag undihre Anlagen werden auf Anforderung vomKreiswahlleiter kostenfrei geliefert.

II. Gesetzliche Grundlagen

Gesetzliche Grundlagen für die Durchführungder Bundestagswahl 2017 sind:

- das Bundeswahlgesetz in der Fassung derBekanntmachung vom 23. Juli 1993 (BGBl. IS. 1288, 1594), zuletzt geändert durch Artikel1 des Gesetzes vom 3. Mai 2016 (BGBl. IS. 1062),

- die Bundeswahlordnung in der Fassung derBekanntmachung vom 19. April 2002 (BGBl. IS. 1376), zuletzt geändert durch Artikel 1 derVerordnung vom 13. Mai 2013 (BGBl. IS. 1255) und

- die Verordnung über den Einsatz von Wahl-geräten bei Wahlen zum Deutschen Bundestag(Bundeswahlgeräteverordnung) vom 3. Sep-tember 1975 (BGBl. I S. 2459), zuletzt geän-dert durch Artikel 1 der Verordnung vom 20.April 1999 (BGBl. I S. 749).

III. Anschriften des Landes- und Bundeswahlleiters

Die Anschrift des Landeswahlleiters in Thürin-gen lautet:

Der Landeswahlleiter ThüringenEuropaplatz 399091 ErfurtPostanschriftDer Landeswahlleiter ThüringenPostfach 90 01 6399104 ErfurtTelefonnummer:0361/378 4100Fax: 0361/378 4691Internet: www.wahlen.thueringen.de oder www.statistik.thueringen.de.

Die Anschrift des Bundeswahlleiters lautet:

Der BundeswahlleiterGustav-Stresemann-Ring 1165189 WiesbadenPostanschriftDer Bundeswahlleiter65180 WiesbadenTelefonnummer: 0611/754 863Fax: 0611/724 000Internet: www.bundeswahlleiter.deoder www.destatis.de/wahlen.

VI. Anschriften der Kreiswahlleiter

Die Anschriften der Kreiswahlleiter sind imThüringer Staatsanzeiger Nr. 08/2017 vom20.02.2017 veröffentlicht.Die Anschrift des Kreiswahlleiters für den Bun-destagswahlkreis 191 lautet:

Kreiswahlleiter für den Bundestagswahlkreis 191

Fortsetzung auf Seite 5

25. März 2017 – Nummer 02/17 Seite 5

Amtliche Wahlbekanntmachungen

Herr Braun, MarkoLandratsamt SömmerdaBahnhofstraße 999610 SömmerdaTelefonnummer: 03634/354 – 241Faxnummer: 03634/354 – 523E-Mail: [email protected]

Die Anschrift des stellvertretenden Kreiswahl-leiters für den Bundestagswahlkreis 191 lautet:Stellvertretender Kreiswahlleiter für den Bundestagswahlkreis 191Herr Noth, AndreasLandratsamt SömmerdaWielandstraße 499610 Sömmerda

Telefonnummer: 03634/354 – 648Faxnummer: 03634/354 – 666E-Mail: [email protected]

gez. BraunKreiswahlleiter für den Bundestagswahlkreis 191

Sömmerda, den 27.02.2017

Bekanntmachung des Kreis-wahlleiters des Wahlkreises193 Erfurt – Weimar – Weima-rer Land II für die Wahl zum19. Deutschen Bundestag am24. September 2017Gemäß § 32 der Bundeswahlordnung (BWO)rufe ich hiermit zur Einreichung von Kreiswahl-vorschlägen auf:

1. Wahlvorschlagsrecht

Kreiswahlvorschläge können gemäß § 18 Abs.1Bundeswahlgesetz (BWG) von Parteien undnach Maßgabe des § 20 BWG von Wahlbe-rechtigten (andere Kreiswahlvorschläge) einge-reicht werden.

Parteien, die im Deutschen Bundestag odereinem Landtag seit deren letzter Wahl nicht aufGrund eigener Wahlvorschläge ununterbro-chen mit mindestens fünf Abgeordneten vertre-ten waren, können gemäß § 18 Abs. 2 BWGals solche einen Wahlvorschlag nur einreichen,wenn sie spätestens am 19. Juni 2017 bis18:00 Uhr dem Bundeswahlleiter ihre Beteili-gung an der Wahl schriftlich angezeigt habenund der Bundeswahlausschuss ihre Parteiei-genschaft festgestellt hat. Die Anzeige mussden Namen der Partei enthalten. Die schriftli-che Satzung und das schriftliche Programm derPartei sowie ein Nachweis über die satzungs-gemäße Bestellung des Bundesvorstandes sindder Anzeige beizufügen. Die Anzeige muss vonmindestens drei Mitgliedern des Bundesvor-standes, darunter dem Vorsitzenden oder sei-nem Stellvertreter, persönlich und handschrift-lich unterzeichnet sein. Hat eine Partei keinenBundesvorstand, so tritt der Vorstand derjeweils obersten Parteiorganisation an die Stel-le des Bundesvorstandes.

Ohne vorherige Beteiligungsanzeige beimBundeswahlleiter können andere Kreiswahl-vorschläge (Einzelbewerber) direkt beim Kreis-wahlleiter eingereicht werden.

Eine Partei kann in jedem Wahlkreis nur einenKreiswahlvorschlag mit einem Bewerber ein-reichen. Jeder Bewerber kann nur in einemWahlkreis und hier nur in einem Kreiswahlvor-schlag benannt werden. Dies gilt analog fürden Einzelbewerber.

2. Einreichen von Kreiswahlvorschlägen

Kreiswahlvorschläge sind möglichst frühzeitig,spätestens jedoch am 17. Juli 2017 bis 18:00Uhr, schriftlich beim Kreiswahlleiter einzurei-chen. Sie sollen nach dem Muster der Anlage13 zur Bundeswahlordnung eingereicht wer-den und müssen enthalten:

a) Familienname, Vornamen, Beruf oder Stand,Geburtsdatum, Geburtsort und Anschrift

(Hauptwohnung) des Bewerbers,

b) den Namen der einreichenden Partei und,sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet,auch diese, bei anderen Kreiswahlvorschlägen(§ 20 Abs. 3 BWG) deren Kennwort.

Ferner sollen Namen, Anschriften und Telefon-nummern der Vertrauensperson und ihres Stell-vertreters angegeben sein.

Kreiswahlvorschläge von Parteien müssen vonmindestens drei Mitgliedern des Vorstandes desLandesverbandes der Partei, darunter dem Vor-sitzenden oder seinem Stellvertreter, persönlichund handschriftlich unterzeichnet sein. Hateine Partei im Land keinen Landesverbandoder keine einheitliche Landesorganisation, soist der Kreiswahlvorschlag von den Vorständender nächstniedrigen Gebietsverbände, in derenBereich der Wahlkreis liegt, zu unterzeichnen.Kreiswahlvorschläge von Parteien, die im Deut-schen Bundestag oder einem Landtag seitderen letzter Wahl nicht aufgrund eigenerWahlvorschläge ununterbrochen mit mindes -tens fünf Abgeordneten vertreten waren, müs-sen außerdem von mindestens 200 Wahlbe-rechtigten des Wahlkreises persönlich undhandschriftlich unterzeichnet sein.

Andere Kreiswahlvorschläge (Einzelbewerber)müssen ebenfalls von mindestens 200 Wahlbe-rechtigten des Wahlkreises persönlich undhandschriftlich unterzeichnet sein, wobei dieersten drei Unterzeichner des Wahlvorschlagesihre Unterschriften auf dem Kreiswahlvor-schlag selbst zu leisten haben.

Muss ein Kreiswahlvorschlag von mindestens200 Wahlberechtigten des Wahlkreises unter-zeichnet sein, so sind die Unterschriften, sofernsie nicht auf dem Wahlvorschlag selbst zu leis -ten sind, auf amtlichen Formblättern nachAnlage 14 BWO, die vom Kreiswahlleiter aufAnforderung kostenfrei geliefert werden, zuerbringen. Bei der Anforderung sind Familien-name, Vornamen und Anschrift (Hauptwoh-nung) des vorzuschlagenden Bewerbers anzu-geben. Als Bezeichnung des Trägers des Wahl-vorschlages sind außerdem bei Parteien derenNamen und, sofern sie eine Kurzbezeichnungverwenden, auch diese, bei anderen Kreis-wahlvorschlägen deren Kennwort, anzugeben.Parteien haben ferner die Aufstellung desBewerbers in einer Mitglieder- oder einerbesonderen oder allgemeinen Vertreterver-sammlung nach § 21 des Bundeswahlgesetzeszu bestätigen (Anlage 17 BWO).Die Wahlberechtigten, die einen Kreiswahlvor-schlag unterstützen, müssen die Erklärung aufdem Formblatt (Anlage 14 BWO) persönlichund handschriftlich unterzeichnen; neben derUnterschrift sind Familienname, Vornamen,Geburtsdatum und Anschrift (Hauptwohnung)des Unterzeichners sowie der Tag der Unter-zeichnung anzugeben.

Für jeden Unterzeichner ist auf dem Formblatt(Anlage 14 BWO) oder gesondert (noch Anlage14 BWO) eine Bescheinigung der Gemein-

debehörde, bei der der Unterzeichner imWählerverzeichnis einzutragen ist, beizufügen,dass er im Zeitpunkt der Unterzeichnung indem Wahlkreis wahlberechtigt ist. GesonderteWahlrechtsbescheinigungen sind vom Trägerdes Wahlvorschlages bei Einreichung desKreiswahlvorschlages mit den Unterstützungs-unterschriften zu verbinden. Die Bescheinigun-gen des Wahlrechts der Unterzeichner müssenbei Einreichung des Kreiswahlvorschlages vor-liegen; sie können nach dem Ende der Einrei-chungsfrist grundsätzlich nicht nachgereichtwerden.

3. Anlagen zum Kreiswahlvorschlag

Dem Kreiswahlvorschlag (Anlage 13 BWO)sind beizufügen:a) Die Erklärung des vorgeschlagenen Bewer-bers nach dem Muster der Anlage 15 BWO,dass er seiner Aufstellung zustimmt und für kei-nen anderen Wahlkreis seine Zustimmung zurBenennung als Bewerber gegeben hat und dieVersicherung an Eides statt, keiner anderen alsder den Wahlvorschlag einreichenden Parteianzugehören,

b) die Bescheinigung der zuständigen Gemein-debehörde nach dem Muster der Anlage 16BWO, dass der vorgeschlagene Bewerberwählbar ist,

c) bei Kreiswahlvorschlägen von Parteien eineAusfertigung der Niederschrift über dieBeschlussfassung der Mitglieder- oder Vertre-terversammlung, in der der Bewerber aufge-stellt worden ist (Anlage 17 BWO), mit dennach § 21 Abs. 6 BWG vorgeschriebenen Versi-cherungen an Eides statt nach dem Muster derAnlage 18 BWO,

d) sofern erforderlich (vgl. Ziffer 2), mindestens200 Unterstützungsunterschriften nebstBescheinigungen des Wahlrechts der Unter-zeichner.

Die Vordrucke für den Kreiswahlvorschlag unddie dazugehörigen Anlagen werden auf Anfor-derung vom Kreiswahlleiter kostenfrei zur Ver-fügung gestellt.

4. Wahlgebiet

Die Einteilung der Bundestagswahlkreisewurde im Dreiundzwanzigsten Gesetz zurÄnderung des Bundeswahlgesetzes vom 3. Mai2016 (BGBl. I S. 1062) geändert und neubekanntgemacht.

Danach wird der Wahlkreis 193 durch dasGebiet der kreisfreien Städte Erfurt und Weimarsowie die Gemeinden der Verwaltungsgemein-schaft Grammetal (= Gemeinden Bechstedt-straß, Daasdorf a. Berge, Hopfgarten, Isseroda,Mönchenholzhausen, Niederzimmern, Nohra,Ottstedt a. Berge, Troistedt) beschrieben underhält den Namen Erfurt – Weimar – WeimarerLand II.

Fortsetzung von Seite 4

Fortsetzung auf Seite 6

Seite 6 25. März 2017 – Nummer 02/17

Amtliche Wahlbekanntmachungen

5. Gesetzliche Grundlagen

Gesetzliche Grundlagen für die Durchführungder Bundestagswahl 2017 sind das Bundes-wahlgesetz in der Fassung der Bekanntma-chung vom 23. Juli 1993 (BGBl. I, S. 1288,1594), zuletzt geändert durch Artikel 1 desGesetzes vom 3. Mai 2016 (BGBl. I, S. 1062),die Bundeswahlordnung in der Fassung derBekanntmachung vom 19. April 2002 (BGBl. I,S. 1376), zuletzt geändert durch die Verord-nung vom 13. Mai 2013 (BGBl. I, S. 1255).

Die Rechtsgrundlagen stehen noch nichtabschließend fest. So beabsichtigt das Bundes-

ministerium des Innern, noch vor der Wahlzum 19. Deutschen Bundestag die Bundes-wahlordnung zu ändern. Möglicherweisekommt es auch noch zu punktuellen Änderun-gen des Bundeswahlgesetzes, die jedoch dasAufstellungs- und Zulassungsverfahren vonWahlvorschlägen nicht tangieren.

6. Anschrift des Kreiswahlleiters

Die Anschrift des Kreiswahlleiters des Bundestagswahlkreises 193 „Erfurt – Weimar –Weimarer Land II“ lautet:Postanschrift:Stadtverwaltung ErfurtDer Kreiswahlleiter99111 Erfurt

Sitz des Kreiswahlleiters:Stadtverwaltung ErfurtPersonal- und OrganisationsamtStatistik und WahlenFischmarkt 199084 Erfurt

Telefonnummer: 0361/655-1490Telefaxnummer: 0361/655-1499E-Mail: [email protected]

Erfurt, 17.03.2017

Rainer SchönheitKreiswahlleiter

Fortsetzung von Seite 5

Landratsamt Weimarer LandUmweltamt Untere Immissionsschutzbehörde

BekanntmachungDie Erzeuger-Genossenschaft Neumark e. G., Vor dem Obertore 160 in99439 Neumark, betreibt am Standort in 99439 Berlstedt, GemarkungBerlstedt, Flur 7, Flurstück 1138, eine Anlage zum Halten und zur Auf-zucht von Rindern i. V. m. einer Anlage zur biologischen Behandlungvon Gülle zur Verwertung durch anaerobe Vergärung zur Erzeugung vonBiogas, einer Anlage, die der Lagerung von Stoffen oder Gemischen inBehältern dient (brennbare Gase, hier Biogas), einer Anlage zur Lagerungvon Gülle und Gärresten und einer Anlage zur Erzeugung von Strom ineiner Verbrennungsmotorenanlage durch den Einsatz von gasförmigenStoffen (Biogas). Die damit verbundenen Tätigkeiten sind genehmigungs-bedürftig nach § 4 BImSchG i. V. m. den Nrn. 7.1.5, 8.6.3.1, 9.1.1.2,8.13 und 1.2.2.2 des Anhanges zur 4. Verordnung zum Bundes-Immissi-onsschutzgesetz (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4.BImSchV).

Die in der Anlage durchgeführte Tätigkeit der Verwertung von nichtgefährlichen Abfällen mit einer Kapazität von mehr als 75 t pro Tag - bio-logische Behandlung - ist im Anhang 1 zur Richtlinie 2010/75/EU desEuropäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 überIndustrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung derUmweltverschmutzung) unter der Ziffer 5.3. b)i) genannt. Auf GrundArtikel 23 o. g. Richtlinie sind in den aufgeführten Anlagen regelmäßige

Vor-Ort-Kontrollen durch die zuständigen Behörden vorzunehmen. Inder o. g. Anlage erfolgte am 20.12.2016 eine Vor-Ort-Kontrolle. GemäßArtikel 23 Abs. 6 der Richtlinie 2010/75/EU i. V. m. § 52 a Abs. 5 desBundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) ist von der zuständigenBehörde nach erfolgter Vor-Ort-Kontrolle ein Bericht mit den relevantenFeststellungen über die Einhaltung der Genehmigungsanforderungennach § 6 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG und der Nebenbestimmungen nach § 12BImSchG sowie mit Schlussfolgerungen, ob weitere Maßnahmen not-wendig sind, zu erstellen. Auf Grund § 52 a Abs. 5 Satz 3 BImSchG istder Bericht der Öffentlichkeit nach den Vorschriften über den Zugang zuUmweltinformationen nach der Vor-Ort-Besichtigung innerhalb der fest-gelegten Fristen zugänglich zu machen.

Der Bericht ist der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des § 10 Abs.2 Ziffer 4 Thüringer Umweltinformationsgesetzes (ThürUIG) in der Fas-sung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2006 (GVBl. S. 513),zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 13. März 2013 (GVBl.S. 82, 94), zugänglich zu machen. Gemäß ThürUIG i. V. m. Artikel 23Abs. 6 der Richtlinie 2010/75/EU und § 52 a Abs. 5 BImSchG wirdbekanntgegeben, dass der Bericht der Vor-Ort-Kontrolle im LandratsamtWeimarer Land, Umweltamt/Untere Immissionsschutzbehörde, Bahn-hofstraße 28, 99510 Apolda, Raum 19, zu den bekannten Sprechzeiteneinsehbar ist.

Apolda, den 01.03.2017

ExnerAmtsleiter Umweltamt

Landratsamt Weimarer LandUmweltamtUntere Immissionsschutzbehörde

Bekanntmachung

Die Firma Hertig GmbH & Co. Recycling KG., Dorfanger 18 in 99444Blankenhain, OT Meckfeld, betreibt am Standort in 99444 Blankenhain,Gemarkung Meckfeld, Flur 3, Flurstück 114/1, 114/2 und 114/5, eineAnlage zur Behandlung von gefährlichen Abfällen mit einer Durchsatz-kapazität von 10 Tonnen oder mehr je Tag. Die damit verbundenen Tätig-keiten sind genehmigungsbedürftig nach § 4 BImSchG i. V. m. den Nr.8.11.2.1 des Anhanges zur 4. Verordnung zum Bundes-Immissions-schutzgesetz (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4.BImSchV).

Die in der Anlage durchgeführte Tätigkeit zur Beseitigung oder Verwer-tung von gefährlichen Abfällen mit einer Kapazität von mehr als 10 t proTag ist im Anhang 1 zur Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parla-ments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen(integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung)unter der Ziffer 5.1 genannt. Auf Grund Artikel 23 o. g. Richtlinie sind inden aufgeführten Anlagen regelmäßige Vor-Ort-Kontrollen durch diezuständigen Behörden vorzunehmen. In der o. g. Anlage erfolgte am07.12.2016 eine Vor-Ort-Kontrolle. Gemäß Artikel 23 Abs. 6 der Richtli-

nie 2010/75/EU i. V. m. § 52 a Abs. 5 des Bundes-Immissionsschutzgeset-zes (BImSchG) ist von der zuständigen Behörde nach erfolgter Vor-Ort-Kontrolle ein Bericht mit den relevanten Feststellungen über die Einhal-tung der Genehmigungsanforderungen nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 BImSchGund der Nebenbestimmungen nach § 12 BImSchG sowie mit Schlussfol-gerungen, ob weitere Maßnahmen notwendig sind, zu erstellen. AufGrund § 52 a Abs. 5 Satz 3 BImSchG ist der Bericht der Öffentlichkeitnach den Vorschriften über den Zugang zu Umweltinformationen nachder Vor-Ort-Besichtigung innerhalb der festgelegten Fristen zugänglichzu machen.

Der Bericht ist der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des § 10 Abs.2 Ziffer 4 Thüringer Umweltinformationsgesetzes (ThürUIG) in der Fas-sung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2006 (GVBl. S. 513),zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 13. März 2013 (GVBl.S. 82, 94), zugänglich zu machen. Gemäß ThürUIG i. V. m. Artikel 23 Abs. 6 der Richtlinie 2010/75/EU und§ 52 a Abs. 5 BImSchG wird bekanntgegeben, dass der Bericht der Vor-Ort-Kontrolle im Landratsamt Weimarer Land, Umweltamt/UntereImmissionsschutzbehörde, Bahnhofstraße 28, 99510 Apolda, Raum 19,zu den bekannten Sprechzeiten einsehbar ist.

Apolda, den 01.03.2017

ExnerAmtsleiter Umweltamt

Amtliche Bekanntmachungen

25. März 2017 – Nummer 02/17 Seite 7

Amtliche BekanntmachungenLandratsamt Weimarer LandUmweltamtUntere Immissionsschutzbehörde

Bekanntmachung

Die Firma MW Mayer GmbH, Frankfurter Straße 100 in 64239 Darm-stadt, betreibt am Standort 99438 Bad Berka, Ortsteil Tannroda, Gemar-kung Tannroda, Flur 10, Flurstücke 1019/3, 1019/6, 1019/8, 1020,1024/10, 1024/22, 1024/24, 1024/26, 1024/28, eine Anlage zur Erzeu-gung von Kompost aus organischen Abfällen mit einer Durchsatzkapa-zität an Einsatzstoffen von 75 Tonnen oder mehr je Tag, Anlage nach Zif-fer Nr. 8.5.1 E, G des Anhanges zur 4. Verordnung zum Bundes-Immissi-onsschutzgesetz (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4.BImSchV).

Die in der betriebenen Anlage durchgeführte Tätigkeit zur Erzeugung vonKompost aus organischen Abfällen ist im Anhang 1 zur Richtlinie2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24.November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung undVerminderung der Umweltverschmutzung) unter der Ziffer 5.3.b.igenannt. Auf Grund Artikel 23 genannter Richtlinie sind in den aufge-führten Anlagen regelmäßige Vor-Ort-Kontrollen durch die zuständigenBehörden vorzunehmen. In der o. g. Anlage erfolgte am 24.11.2016besagte Vor-Ort-Kontrolle. Gemäß Artikel 23 Abs. 6 der Richtlinie

2010/75/EU i. V. m. § 52 a Abs. 5 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes(BImSchG) ist von der zuständigen Behörde nach erfolgter Vor-Ort-Kon-trolle ein Bericht mit den relevanten Feststellungen über die Einhaltungder Genehmigungsanforderungen nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 und der Neben-bestimmungen nach § 12 des BImSchG sowie mit Schlussfolgerungen,ob weitere Maßnahmen notwendig sind, zu erstellen. Auf Grund § 52 aAbs. 5 Satz 3 des BImSchG ist der Bericht der Öffentlichkeit nach denVorschriften über den Zugang zu Umweltinformationen nach der Vor-Ort-Besichtigung innerhalb der festgelegten Fristen zugänglich zumachen.

Der Bericht ist der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen (§ 10 Abs. 2Ziffer 4) des Thüringer Umweltinformationsgesetzes (ThürUIG) in derFassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2006 (GVBl. S. 513),zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 13. März 2013 (GVBl.S. 82, 94), zugänglich zu machen. Gemäß ThürUIG i. V. m. Artikel 23Abs. 6 der Richtlinie 2010/75/EU und § 52 a Abs. 5 wird bekanntgege-ben, dass der Bericht der Vor-Ort-Kontrolle im Landratsamt WeimarerLand, Umweltamt/Untere Immissionsschutzbehörde, Bahnhofstraße 28,99510 Apolda, Raum 19, zu den bekannten Sprechzeiten einsehbar ist.

Apolda, den 06.03.2017

ExnerLeiter Umweltamt

Landratsamt Weimarer Land- Kommunalaufsicht -

Die „Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabe ‘Erarbeitungeines Planungskonzeptes zum Breitbandausbau im Gebiet derGemeinde Ilmtal-Weinstraße, der Stadt Apolda und der GemeindeKromsdorf‘ auf die Gemeinde Ilmtal-Weinstraße“ wurde mit Bescheiddes Landratsamtes Weimarer Land vom 16.02.2017 rechtsaufsichtlichnach § 11 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes über die kommunaleGemeinschaftsarbeit (ThürKGG) genehmigt. Nachfolgend wird dieseZweckvereinbarung gemäß § 12 Abs. 1 ThürKGG amtlich bekanntgemacht.

Hinweis: Gemäß § 27a ThürVwVfG wird zudem auf die Veröffentlichung die -ser Bekanntmachung auf der Homepage des Landratsamtes(http://www.weimarer-land.de/landratsamt) unter der Rubrik Amts-blatt (Nummer 02/17) hingewiesen.

Apolda, den 16.02.2017

TotzauerAmtsleiterin

Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabe„Erarbeitung eines Planungskonzeptes zum Breit-bandausbau im Gebiet der Gemeinde Ilmtal-Wein-straße, der Stadt Apolda und der Gemeinde Kroms-dorf“ auf die Gemeinde Ilmtal-Weinstraße

Aufgrund des § 47 Abs. 3 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisord-nung (Thüringer Kommunalordnung – ThürKO) in der Fassung der Neu-bekanntmachung vom 28. Januar 2013 (GVBl. S. 41), zuletzt geändertdurch Artikel 1 des Thüringer Gesetzes zur Änderung der haushaltsrecht-lichen Bestimmungen zur energetischen Sanierung und weiterer kommu-nalrechtlicher Bestimmungen vom 14. Dezember 2016 (GVBl. S. 558)und der §§ 7 ff. des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemein-schaftsarbeit (ThürKGG) in der Fassung der Neubekanntmachung vom10. Oktober 2001 (GVBl. S. 290 ff.), zuletzt geändert durch Artikel 5 desGesetzes zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung und andererGesetze vom 23. Juli 2013 (GVBl. S. 194, 201 f.) schließen

die Gemeinde Ilmtal-Weinstraße, vertreten durch den Bürgermeister, Herrn Thomas Gottweiss,Willerstedter Str. 1, 99510 Ilmtal-Weinstraße

und die Stadt Apolda,vertreten durch den Bürgermeister, Herrn Rüdiger Eisenbrand, Markt 1 99510 Apolda

und die Gemeinde Kromsdorf, vertreten durch den Bürgermeister, Herrn Gunter Braniek, Weimarische Straße 36 b 99441 Kromsdorf

folgende Zweckvereinbarung:

Inhaltsverzeichnis: § 1 Aufgabenübertragung § 2 Finanzierung § 3 Geltungsdauer § 4 Einverständniserklärung§ 5 Änderungen § 6 Schlichtung von Streitigkeiten § 7 Genehmigung § 8 Inkrafttreten

§ 1Aufgabenübertragung

Die Versorgung der Bevölkerung mit hochleistungsfähigen Breitbandin-frastrukturen ist eine bedeutsame kommunale Aufgabe im eigenen Wir-kungskreis. Zur Verwirklichung dieser Aufgabe bedarf es zunächst einerfundierten Planung.

(1) Für eine zielführende Koordination dieser kommunalen Aufgabe zurRealisierung eines zukunftsfähigen Breitbandausbaus wird hiermit dieTeilaufgabe der Erstellung eines Planungskonzeptes zum Breitbandaus-bau, einschließlich der damit zusammenhängenden und einhergehen-den Aufgaben und Befugnisse (insbesondere Regelausbauabfragen,Durchführung von Markterkundungs- und Interessenbekundungsverfah-ren, Ausschreibungen und Auftragsvergaben von Planungsleistungen)und die Beantragung der entsprechenden Fördermittel, gebündelt auf dieaufnehmende Körperschaft übertragen.

(2) Nachfolgende (Bau-)Maßnahmen in Umsetzung der Planungsergeb-nisse zur Durchführung des Breitbandausbaus sind ausdrücklich nichtGegenstand der Aufgabenübertragung und obliegen weiterhin den ver-tragschließenden Körperschaften in eigener Verantwortung.

§ 2Finanzierung

(1) Die vollständigen Kosten zur Realisierung der in § 1 Abs. 1 genanntenund übertragenen Aufgaben belaufen sich auf max. 50.000,00 EUR. DieFinanzierung erfolgt über Fördermittel gemäß der Richtlinie „Förderung

Fortsetzung auf Seite 8

Seite 8 25. März 2017 – Nummer 02/17

Amtliche Bekanntmachungen

zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutsch-land“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.

(2) Sonstige kostenverursachende und nicht durch beantragte und zuge-sagte Fördermittel gedeckte Maßnahmen der aufnehmenden Körper-schaft bedürfen der Zustimmung und Kostenübernahmeverpflichtung derabgebenden Körperschaften.

§ 3Geltungsdauer

Diese Zweckvereinbarung wird befristet für die Dauer von 1 Jahrgeschlossen.

§ 4Einverständniserklärung

Zur Zweckerreichung der übertragenen Aufgabe nach § 1 Abs. 1 erfor-derliche und bereits veranlasste Maßnahmen der aufnehmenden Körper-schaft, deren Finanzierung gemäß § 2 Abs. 1 gedeckt ist, werden von denabgebenden Körperschaften ausdrücklich gebilligt.

§ 5Änderungen

Änderungen und Nebenabreden zu dieser Vereinbarung sind nur gültig,wenn diese schriftlich vereinbart, durch alle Beteiligten unterzeichnetund von der Rechtsaufsichtsbehörde genehmigt werden.

§ 6Schlichtung von Streitigkeiten

Bei Streitigkeiten über Rechte und Pflichten der Beteiligten aus dieserVereinbarung ist die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde zur Schlichtunganzurufen.

§ 7Genehmigung

Die Zweckvereinbarung bedarf der Genehmigung durch die Rechtsauf-sichtsbehörde.

§ 8Inkrafttreten

Die von der Rechtsaufsichtsbehörde genehmigte Zweckvereinbarung trittam Tag nach ihrer amtlichen Bekanntmachung im Amtsblatt des KreisesWeimarer Land in Kraft.

Ilmtal-Weinstraße, den 06.02.2017gez. Gottweiss Siegel Thomas Gottweiss

Apolda, den 06.02.2017gez. Eisenbrand Siegel Rüdiger Eisenbrand

Kromsdorf, den 06.02.2017gez. Braniek Siegel Gunter Braniek

Fortsetzung von Seite 7

Landratsamt Weimarer Land- Kommunalaufsicht -

Die „Zweckvereinbarung zur Zusammenfassung eines Cluster-Fusi-onsantrages der Cluster ‚Ilmtal-Weinstraße‘ und ‚Bad Sulza‘ zu einemgemeinsamen Förderantrag im Rahmen des Bundesförderprogrammszum Breitbandausbau und Übertragung der Projektführung auf dieGemeinde Ilmtal-Weinstraße“ wurde mit Bescheid des LandratsamtesWeimarer Land vom 16.02.2017 rechtsaufsichtlich nach § 11 Abs. 2des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit(ThürKGG) genehmigt. Nachfolgend wird diese Zweckvereinbarunggemäß § 12 Abs. 1 ThürKGG amtlich bekannt gemacht.

Hinweis: Gemäß § 27a ThürVwVfG wird zudem auf die Veröffentlichung die-ser Bekanntmachung auf der Homepage des Landratsamtes(http://www.weimarer-land.de/landratsamt) unter der Rubrik Amts-blatt (Nummer 02/17) hingewiesen.

Apolda, den 16.02.2017

TotzauerAmtsleiterin

Zweckvereinbarung zur Zusammenfassung einesCluster-Fusionsantrages der Cluster „Ilmtal-Wein-straße“ und „Bad Sulza“ zu einem gemeinsamenFörderantrag im Rahmen des Bundesförderpro-gramms zum Breitbandausbau und Übertragung derProjektführung auf die Gemeinde Ilmtal-Weinstraße

Aufgrund des § 47 Abs. 3 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisord-nung (Thüringer Kommunalordnung – ThürKO) in der Fassung der Neu-bekanntmachung vom 28. Januar 2013 (GVBl. S. 41), zuletzt geändertdurch Artikel 1 des Thüringer Gesetzes zur Änderung der haushaltsrecht-lichen Bestimmungen zur energetischen Sanierung und weiterer kommu-nalrechtlicher Bestimmungen vom 14. Dezember 2016 (GVBl. S. 558),und der §§ 7 ff. des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemein-schaftsarbeit (ThürKGG) in der Fassung der Neubekanntmachung vom10. Oktober 2001 (GVBl. S. 290 ff.), zuletzt geändert durch Artikel 5 desGesetzes zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung und andererGesetze vom 23. Juli 2013 (GVBl. S. 194, 201 f.), schließen

die Gemeinde Ilmtal-Weinstraße vertreten durch den Bürgermeister Herrn Thomas GottweissWillerstedter Str. 1 99510 Ilmtal-Weinstraße

und die Stadt Apoldavertreten durch den Bürgermeister Herrn Rüdiger Eisenbrand, Markt 199510 Apolda

und die Gemeinde Kromsdorf vertreten durch den Bürgermeister Herrn Gunter Braniek, Weimarische Straße 36 b99441 Kromsdorf

nachfolgend „Cluster Ilmtal-Weinstraße“ genannt

und die Stadt Bad Sulzavertreten durch den Bürgermeister Herrn Johannes HertwigMarkt 199518 Bad Sulza

und die Gemeinde Großheringen vertreten durch den Bürgermeister Herrn Jens BaumbachKösener Straße 1099518 Großheringen

und die Gemeinde Saaleplattevertreten durch den Bürgermeister Herrn Jörg HammerOT WormstedtIm Unterdorf99510 Saaleplatte

und die Gemeinde Eberstedtvertreten durch den Bürgermeister Herrn Hans-Otto SulzeDorfstraße 5099518 Eberstedt

und die Gemeinde Schmiedehausenvertreten durch den Bürgermeister Herrn Bernd OttersteinDorfstraße 2199518 Schmiedehausen

und die Gemeinde Niedertrebravertreten durch den Bürgermeister Herrn Jörg GeyerDorfstraße 1999518 Niedertrebra

nachfolgend „Cluster Bad Sulza“ genannt

folgende Zweckvereinbarung:

Inhaltsverzeichnis:§ 1 Vertragsgrundlagen§ 2 Aufgabenübertragung§ 3 Finanzierung§ 4 Geltungsdauer§ 5 Einverständniserklärung§ 6 Änderung der Aufgabenübertragung; Kündigung aus wichtigem Grund§ 7 Auseinandersetzung Fortsetzung auf Seite 9

25. März 2017 – Nummer 02/17 Seite 9

Amtliche Bekanntmachungen

§ 8 Schlichtung§ 9 Genehmigung§ 10 Inkrafttreten

§ 1Vertragsgrundlagen

1. Die Versorgung der Bevölkerung mit hochleistungsfähigen Breit-bandinfrastrukturen ist eine bedeutsame kommunale Aufgabe im eige-nen Wirkungskreis. Zur Verwirklichung dieser Aufgabe bedarf es derInanspruchnahme von Fördermitteln. Nach Durchführung der notwendi-gen wirtschaftlichen Untersuchung in den beiden Clustern „Ilmtal-Wein-straße“ und „Bad Sulza“ wurde festgestellt, dass für die Erlangung vonFördermittel im Rahmen der Bundesförderung zum Breitbandausbaueine Zusammenführung der beiden Cluster zu einem gemeinsamen För-derantrag unabdingbar ist und die größte Gewähr für den Erhalt der För-dermittel nach gegenwärtigem Stand bietet.

2. Aus diesem Grund wurde in der gemeinsamen Beratung vom12.01.2017 zwischen den Projektführern der Cluster „Ilmtal-Weinstraße“und „Bad Sulza“, welche auf Basis einer eigenen Zweckvereinbarungbevollmächtigt waren, die Erstellung des Planungskonzeptes vorzuneh-men, entschieden, die weitere Projektführung gemäß der Richtlinie desBundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom22.10.2015 „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in derBundesrepublik Deutschland“ auf die Gemeinde Ilmtal-Weinstraße zuübertragen.

§ 2Aufgabenübertragung

1. Zu dem Zweck, den Breitbandausbau im Gebiet der Cluster Ilmtal-Weinstraße und der Cluster Bad Sulza durchzuführen, übertragen dieStadt Apolda, die Gemeinde Kromsdorf, die Stadt Bad Sulza, dieGemeinde Großheringen, die Gemeinde Saaleplatte, die GemeindeEberstedt, die Gemeinde Niedertrebra und die Gemeinde Schmiedehau-sen der Gemeinde Ilmtal-Weinstraße die organisatorischen Aufgaben zurVorbereitung und Durchführung des Breitbandausbaus. Das betrifft ins-besondere die Ausarbeitung von Verträgen zwischen den beteiligtenGebietskörperschaften, alle notwendigen verwaltungstechnischen Schrit-te wie Fördermittelantragstellung bei der Fördermittelstelle, Ausschrei-bungen, Vergabe und Baukoordinierung während der Umsetzungsphaseder Investition. Die Gemeinde Ilmtal-Weinstraße kann sich bei der Erfül-lung dieser Aufgabe Dritter bedienen.

2. Das Recht der Stadt Apolda, der Gemeinde Kromsdorf, der Stadt BadSulza, der Gemeinde Großheringen, der Gemeinde Saaleplatte, derGemeinde Eberstedt, der Gemeinde Niedertrebra und der GemeindeSchmiedehausen, die in Absatz 1 genannten Aufgaben zu erfüllen, gehtmit den dazu notwendigen Befugnissen auf die Gemeinde Ilmtal-Wein-straße über.

§ 3Finanzierung

(1) Kosten, die der Gemeinde Ilmtal-Weinstraße im Zusammenhang mitder Wahrnehmung der übertragenen Aufgaben entstehen, werden vonden Beteiligten entsprechend der Finanzierungslücke des dazugehörigenOrtsteils der jeweiligen Gebietskörperschaft aufgebracht. Die beteiligtenStädte/Gemeinden stellen sicher, dass die anteilig zu tragenden Kostenfristgerecht der Gemeinde Ilmtal-Weinstraße zur Verfügung gestellt wer-den.

(2) Ausgehend von den vorliegenden Ergebnissen der Wirtschaftlichkeits-untersuchung in den beiden Clustern „Ilmtal-Weinstraße“ und „BadSulza“ entstehen für die beteiligten Gemeinden dieser Zweckvereinba-rung Investitionskosten, mit denen Wirtschaftlichkeitslücken verbundensind. Diese von den Kommunen aufzubringenden Mittel für den Aus-gleich der jeweiligen Wirtschaftlichkeitslücken sind im Zuge derGewährung von Fördermitteln förderfähig. Für Kommunen, die sich inder Haushaltskonsolidierung befinden, beträgt die Förderquote 100 %(50 % Bundesförderung + 50 % Landesförderung). Durch die übrigenKommunen (50 % Bundesförderung + 40 % Landesförderung) ist einEigen anteil von 10 % aufzubringen.

(3) Die Gemeinden dieser Zweckvereinbarung sind sich einig darüber,dass der jeweilige Eigenanteil der Gebietskörperschaft durch Haushalts-mittel bereitzustellen ist. Der Projektführer übernimmt keine finanziellenVerpflichtungen über das eigene Gemeindegebiet hinaus.

(4) Sonstige kostenverursachende und nicht durch beantragte und zuge-sagte Fördermittel gedeckte Maßnahmen der aufnehmenden Körper-schaft bedürfen der Zustimmung und Kostenübernahmeverpflichtung derabgebenden Körperschaften.

§ 4Geltungsdauer

Diese Zweckvereinbarung wird befristet für den Zeitraum bis31.12.2019 geschlossen.

§ 5Einverständniserklärung

Zur Zweckerreichung der übertragenen Aufgabe nach § 2 erforderlicheund bereits veranlasste Maßnahmen der aufnehmenden Körperschaft,deren Finanzierung gemäß § 3 gedeckt ist, werden von den abgebendenKörperschaften ausdrücklich gebilligt.

§ 6Änderung der Aufgabenübertragung; Kündigung aus wichtigem Grund(1) Wenn wesentliche Änderungen der Verhältnisse, die zu der Aufga-benübertragung geführt haben, eintreten, sind durch die Stadt Apolda,die Gemeinde Kromsdorf, die Stadt Bad Sulza, die Gemeinde Großherin-gen, die Gemeinde Saaleplatte, die Gemeinde Eberstedt, die GemeindeNiedertrebra, die Gemeinde Schmiedehausen und die Gemeinde Ilmtal-Weinstraße eine entsprechende Änderung der Vereinbarung vorzuneh-men. Die Änderungen bedürfen einer erneuten Genehmigung der Auf-sichtsbehörde.

(2) Ohne Rücksicht auf Absatz 1 können die beteiligten Städte/Gemein-den die Vereinbarung aus wichtigem Grund kündigen. Als wichtigerGrund gelten insbesondere die Unmöglichkeit der Umsetzung des Breit-bandausbaus auf Grund fehlender Finanzmittel der Gebietskörperschaftoder die fehlende technische Umsetzung des Vorhabens.

§7Auseinandersetzung

(1) Wird die Vereinbarung gekündigt oder gehen einzelne Aufgaben wie-der auf einzelne Städte/Gemeinden über, beendigt die Gemeinde Ilmtal-Weinstraße die laufenden Geschäfte und zieht die Forderungen ein. Umschwebende Geschäfte zu beenden, kann die Gemeinde Ilmtal-Wein-straße auch neue Geschäfte eingehen. Die Gemeinde Ilmtal-Weinstraßefordert die bekannten Gläubiger besonders, andere Gläubiger durchöffentliche Bekanntmachung auf, ihre Ansprüche anzumelden.

(2) Die Gemeinde Ilmtal-Weinstraße befriedigt die Ansprüche der Gläu-biger. Im Übrigen wird ein aus der Aufgabenübertragung entstandenesVermögen ebenso von der Gemeinde Ilmtal-Weinstraße auf die beteilig-ten Städte/Gemeinden verteilt, wie die Unterdeckung. Als Verteilungs-maßstab gilt § 3 entsprechend.

§ 8Schlichtung von Streitigkeiten

Bei Streitigkeiten über Rechte und Pflichten der Beteiligten aus dieserVereinbarung ist die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde zur Schlichtunganzurufen.

§ 9Genehmigung

Die Zweckvereinbarung bedarf der Genehmigung durch die Rechtsauf-sichtsbehörde.

§ 10Inkrafttreten

Die von der Rechtsaufsichtsbehörde genehmigte Zweckvereinbarung trittam Tag nach ihrer amtlichen Bekanntmachung im Amtsblatt des KreisesWeimarer Land in Kraft.

Ilmtal-Weinstraße, den 16.02.2017gez. Gottweiss Siegel Thomas Gottweiss

Apolda, den 16.02.2017gez. Eisenbrand Siegel Rüdiger Eisenbrand

Kromsdorf, den 16.02.2017gez. Braniek Siegel Gunter Braniek

Bad Sulza, den 16.02.2017gez. Hertwig Siegel Johannes Hertwig

Großheringen, den 16.02.2017gez. i. V. Thomas Siegel Jens Baumbach

Saaleplatte, den 16.02.2017gez. Hammer Siegel Jörg Hammer

Eberstedt, den 16.02.2017gez. Sulze Siegel Hans-Otto Sulze

Schmiedehausen, den 16.02.2017gez. Otterstein Siegel Bernd Otterstein

Niedertrebra, den 16.02.2017gez. Geyer Siegel Jörg Geyer

Fortsetzung von Seite 8

Seite 10 25. März 2017 – Nummer 02/17

Verordnungzur Aufhebung des Beschlusses

27-10/68 über das Naturdenkmal„Seeteich Blankenhain“

vom 06.03.2017

Auf der Grundlage der §§ 22 und 28 des Geset-zes über Naturschutz und Landschaftspflege(BNatSchG) vom 29. Juli 2009, zuletzt geän-dert durch Art. 2 Abs. 124 und Art. 4 Abs. 100

des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S.3154, 3185), in Verbindung mit §§ 19 Abs. 3und 20 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes für Naturund Landschaft (ThürNatG) in der Fassung vom30. August 2006, zuletzt geändert durchGesetz vom 15. Juli 2015 (GVBl. S. 113), er -lässt der Landrat des Kreises Weimarer Land alsUntere Naturschutzbehörde nachfolgende Ver-ordnung:

Artikel 1

Der Beschluss-Nr. 27-10/68, erlassen durchden Rat des Kreises Weimar, über die Erklärung

von Einzelgebilden der Natur zu Naturdenk-mälern vom 23.05.1968 zur Ausweisung des„Seeteichs Blankenhain“ als Naturdenkmalwird aufgehoben.

Artikel 2Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkün-dung in Kraft.

Apolda, den 06.03.2017

Hans-Helmut Münchberg SiegelLandrat

Amtliche Bekanntmachungen

Erste Verordnungzur Änderung der Verordnung

über den geschützten Landschaftsbestandteil

„Weidendickicht Tannroda“

vom 07.03.2017

Auf der Grundlage der §§ 22 und 29 des Geset-zes über Naturschutz und Landschaftspflege(BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S.2542), zuletzt geändert durch den Artikel 19des Gesetzes vom 13. Oktober 2016 (BGBl. IS. 2258), in Verbindung mit §§ 19 Abs. 3 und20 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes für Natur undLandschaft (ThürNatG) in der Fassung vom 30.August 2006, zuletzt geändert durch dasGesetz vom 15. Juli 2015 (GVBl. S. 113), er -lässt der Landrat des Kreises Weimarer Land alsUntere Naturschutzbehörde nachfolgende Ver-ordnung:

Artikel 1

Die Verordnung über den geschützten Land-schaftsbestandteil „Weidendickicht Tannroda“vom 17.06.1994, bekannt gemacht im Amts-blatt des Kreises Weimar am 22.06.1994, wirdwie folgt geändert:

§ 1 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

Der geschützte Landschaftsbestandteil hat eineGröße von 1,5 Hektar. Er umfasst die nachste-hend aufgeführten Flurstücke in der Gemar-kung Tannroda, Flur 6, wobei Teilflächen mit TFgekennzeichnet sind:

die Flurstücke 616/2 (TF)616/4 (TF)

615/1 (TF)615/2

§ 1 Abs. 3 erhält folgende Fassung:

Die Grenzen des geschützten Landschaftsbe-standteils ergeben sich aus der Schutzgebiets-karte im Maßstab 1 : 1.500. Der Geltungsbe-reich ist mit einer durchgehenden Linie umran-det. Maßgeblich für den Grenzverlauf ist dieEintragung in dieser Karte mit der Innenkantedes Begrenzungsstriches. Die Schutzgebiets-karte ist Bestandteil der Verordnung. Die Kartewird bei der Unteren Naturschutzbehörde nie-dergelegt, archivmäßig verwahrt und kannwährend der Dienststunden von jedermanneingesehen werden.

§ 1 Abs. 4 wird in § 1 Abs. 5 geändert;

als § 1 Abs. 4 wird eingefügt:

Die örtliche Lage des geschützten Landschafts-bestandteiles ergibt sich aus der als Anlage zudieser Verordnung im Maßstab 1:10.000veröffent lichten Übersichtskarte, in der dergeschützte Landschaftsbestandteil mit einerdurchgehenden Linie mit innenliegenderSchraffur umrandet ist. Die Karte ist Bestandteilder Verordnung und dient der Unterrichtungüber die Lage des Gebietes im Raum.

Artikel 2Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkün-dung in Kraft.

Apolda, den 07.03.2017

Hans-Helmut Münchberg SiegelLandrat

Umweltamt Weimarer Land

Information zur Haltung vonGraupapageien und Himmel-blauen Zwergtaggeckos

Im südafrikanischen Johannesburg fand vom24.09. bis 04.10.2016 die 17. CITES-Vertrags-

staatenkonferenz (CITES = Convention onInternational Trade in Endangered Species ofWild Fauna and Flora) statt. Dabei wurde im Rahmen des WashingtonerArtenschutzübereinkommens (WA) festgelegt,welche Tier- und Pflanzenarten künftig dendamit verbundenen internationalen Handels-beschränkungen unterliegen.

Innerhalb der Europäischen Union wird das

Washingtoner Artenschutzübereinkommendurch die EU-Artenschutzverordnung umge-setzt. Diese enthält konkrete Vorschriften zurEin- und Ausfuhr sowie ein umfassendes Ver-marktungsverbot für in ihren Anhängen A undB aufgeführten Tier- und Pflanzenarten.

Während der 17. CITES-Konferenz wurde u. a.beschlossen, den Graupapagei (Psittacus erit-

Informationen

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Informationen

hacus) sowie den Himmelblauen Zwergtag-gecko (Lygodactylus williamsi) vom Anhang IIin den Anhang I des Washingtoner Arten-schutzübereinkommens zu übernehmen. DieHöherstufung in den Anhang A der EU-Arten-schutzverordnung trat mit der Verordnung (EU)2017/160 zum 04.02.2017 in Kraft.

Der Graupapagei sowie der HimmelblaueZwergtaggecko unterliegt ab diesem Zeitpunktnicht nur einer Meldepflicht ab Haltungsbe-ginn, sondern benötigt im Falle ihrer Vermark-tung (Kauf/Verkauf) auch eine auf das jeweiligeTier bezogene behördliche Genehmigung(umgangssprachlich Cites genannt). Diese istvorab bei der Unteren Naturschutzbehörde zubeantragen.

Bei etwaigen Problemen, bestehenden Fragenzu anderen Tierarten oder Informationsbedarfzu artenschutzrechtlichen Vorschriften stehenIhnen die Mitarbeiter der Unteren Naturschutz-behörde gern zur Verfügung. (Herr Schlosser Tel.: 03644/540186 oder -671

(Sekretariat), E-Mail: [email protected]).

ExnerAmtsleiter Umweltamt

Musikinstrumente und Gegen-stände aus tropischen Holzar-ten – Einschränkungen desHandels mit Palisander

Während der 17. CITES-Konferenz im südafri-kanischen Johannesburg wurde zum Schutzder Bestände die Aufnahme verschiedenerHolzarten in das Washingtoner Artenschutzab-kommen beschlossen. Insbesondere betrifftdies Palisander (Dalbergia spp.), verschiedeneBubinga-Arten sowie afrikanisches Rosenholz.Die Einstufungen wurden mit der Verordnung(EU) 2017/160 (04.02.2017 in Kraft getreten) ineuropäisches Recht umgesetzt.

Der Schutz erstreckt sich nicht nur auf diePflanzen selber, sondern auch auf Stamm- undSchnittholz, Furniere sowie Erzeugnisse ausdiesen. Die unter Schutz gestellten Holzartenfinden insbesondere im MusikinstrumentenbauVerwendung. Palisander wird u. a. in Griffbret-tern von Gitarren verbaut.

Die Ein- und Ausfuhr sowie der innereuropä -ische Handel unterliegen seit der Listung dengesetzlichen Artenschutzbestimmungen. Hier-für können besondere Genehmigungen erfor-derlich werden. Altbestände an Stamm- undSchnittholz, Furnieren sowie Gegenständenaus diesen (insbesondere Musikinstrumenteaus diesen Holzarten) sollten schnellstmöglichbei der Unteren Naturschutzbehörde gemeldetwerden (Herr Schlosser Tel. 03644/540186 oder -671(Sekretariat), E-Mail: [email protected]).

ExnerAmtsleiter Umweltamt

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Gesundheitsamt Weimarer Land

Information zur Nutzung vonBetriebswasseranlagen im Haus-halt (z.B. Regenwassernutzungs-anlagen, Hausbrunnen)

Das Gesundheitsamt informiert, dass Betriebs-wasseranlagen, wie z. B. Regenwassernut-zungsanlagen und Hausbrunnen, die zusätz-lich zu einem vorhandenen Trinkwasseran-schluss im Haushalt existieren, durch den Inha-ber beim zuständigen Gesundheitsamtanzuzeigen sind.

Die geforderte Meldepflicht des Inhabers sol-cher Anlagen ergibt sich aus dem § 13 (4) derTrinkwasserverordnung in der seit dem10.03.2016 geltenden Fassung. Insbesondere bei der Neuinstallation einerRegenwassernutzungsanlage ist der Inhaberund nicht der Installateur bzw. die ausführendeFirma für die Anzeige beim Gesundheitsamtzuständig.

Auch Anlagen, die zur alleinigen Wasserver-sorgung bestimmt sind, z. B. Nutzung einesHausbrunnens ohne öffentlichen Trinkwasser-anschluss, müssen nach § 13 (2) Nr. 3 Trink-wasserverordnung angezeigt werden. Die Mel-

depflicht gilt für Neuinstallationen, aber auchfür Anlagen, die bereits betrieben werden.Nicht davon betroffen sind Anlagen, die aus-schließlich zur Nutzung außerhalb des Hauses,z. B. Bewässerung des Gartens, dienen. Die Anzeige kann formlos oder über die Inter-netseite vom Kreis Weimarer Land(http://www.weimarerland.de/soziales/index.html) an das zuständige Gesundheitsamt erfolgen.

Gemäß § 17 (6) der Trinkwasserverordnungdürfen Betriebswasseranlagen nicht ohne einenach den anerkannten Regeln der Technik ent-sprechende Sicherungseinrichtung mit derTrinkwasseranlage verbunden werden. Leitun-gen mit unterschiedlichen Versorgungssyste-men sind dauerhaft farblich unterschiedlich zukennzeichnen. Auch Entnahmestellen fürBetriebswasser sind entsprechend gegen nichtbestimmungsmäßigen Gebrauch zu sichernund zu kennzeichnen.

Bei weiteren Fragen gibt Ihnen das Gesund-heitsamt Weimarer Land, Bahnhofstraße 28,99510 Apolda, Tel. 03644/540-580, gern Aus-kunft.

gez. Dipl.-Med. S. SiegAmtsärztin

Badegewässer- für die Badesaison 2017 -

Gem. § 12 der Thüringer Verordnung über dieQualität und die Bewirtschaftung der Bade-gewässer (ThürBgwVO) vom 30. Juni 2009 gibtdas Gesundheitsamt Weimarer Land für dasJahr 2017 bekannt, an welchen Stellen sichBadegewässer befinden.

Stausee Hohenfelden

Die Badesaison umfasst in der Regel den Zeit-raum 15. Mai–15. September 2017.

Vorschläge, Bemerkungen oder Beschwerdenzu dem ausgewiesenen Badegewässer und zurErstellung, Überprüfung und Aktualisierung derBadegewässerliste können an die E-Mail-Adresse des Gesundheitsamtes([email protected]) oderan die Anschrift:Landratsamt Weimarer LandGesundheitsamt Bahnhofstraße 2899510 Apoldagerichtet werden.

gez.Dipl.-Med. S. SiegAmtsärztin

Anhörung nach § 28 Abs. 1 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz

Das Veterinäramt des Kreises Weimarer Land beabsichtigt den Besitz vonZuschnappfallen, die auf Druck auslösen (Tellereisen) zu verbieten. DieAllgemeinverfügung nach § 16 a Tierschutzgesetz richtet sich an alle Bür-gerinnen und Bürger des Kreises Weimarer Land. Sie wird sinngemäßwie folgt lauten:1. Zur Vermeidung zukünftiger Verstöße gegen den Tierschutz durch dieAnwendung von Tellereisen, deren Anwendung bereits verboten ist, istder Besitz und das Mitführen von Tellereisen im Weimarer Land ab dem01.06.2017 verboten.

2. Auf Antrag bei der für diese Anordnung zuständigen Behörde kannder Besitz oder das Mitführen eines Tellereisens gestattet werden, wenndadurch im Einzelfall eine Aufklärung über die brutale Fangmethode rea-lisierbar ist, z. B. durch eine Vorführung, bei der ein Besenstil durch diefreigewordenen Kräfte des Tellereisens zersplittert. Wenn es Argumente gegen diese Regelung gibt, sind diese bis07.04.2017 schriftlich zu richten an das Veterinär- und Lebensmittel -überwachungsamt des Kreises Weimarer Land.

Dr. Stefan KleinhansAmtstierarzt

Seite 12 25. März 2017 – Nummer 02/17

GLÄSERNES LANDRATSAMTErwiderung des Landrates Hans-Helmut Münchberg vom 13.03.2017 an den FlüchtlingsratThüringen e. V. über einen nicht angekündigten Besuch in einer Flüchtlingsunterkunft

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Schreiben vom 15.02.2017 informier-ten Sie mich, dass Sie die Gemeinschafts-unterkunft Eckolstädt „besucht“ hätten:

„Wir besuchen regelmäßig verschiede-ne Gemeinschaftsunterkünfte in Thürin-gen, unser Ziel ist, einen realen undunge schönten Eindruck der Unterbrin-gungssituation von Asylsuchenden zuerlangen.“

Sie haben die Unterkunft aufgesucht, ohnesich eine entsprechende Genehmigungeinzuholen und ohne mit dem vor Ort täti-gen Personal oder der Heimleitung zureden:

„Daraus ergibt sich unsere Praktik,ohne vorherige Anmeldung in denUnterkünften zu erscheinen.“

Die Gemeinschaftsunterkunft Eckolstädt isteine Einrichtung des Kreises WeimarerLand. Der Kreis Weimarer Land bzw. dievon mir eingesetzten Mitarbeiter/-innennehmen dort das Hausrecht wahr.

Ich kann nicht erkennen, was Sie zu derPraxis berechtigt, ohne vorherige Anmel-dung in den Unterkünften zu erscheinen.Ihr Verhalten ist eine inakzeptable Vorge-hensweise.

Eine Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlin-ge ist kein Zoo, in dem man unangemeldetBesichtigungen durchführen kann. Es gilt,gerade in Gemeinschaftsunterkünften diePrivatsphäre der Flüchtlinge umfassend zuschützen. Es verbietet sich, den Eindruckzu erwecken, als sei man eine zu staatli-cher Kontrolle autorisierte Einrichtung.

Durch Nichtanmeldung und Aufenthalt ineiner Einrichtung des Kreises WeimarerLand sind die Mitglieder des Flüchtlingsra-tes zu einem Sicherheitsrisiko geworden.Aus Gründen des Versicherungsschutzesund der Gefahrenabwehr ist eine Anmel-dung zwingend notwendig, so muss z. B.im Brandfall bekannt sein, wer und wieviele Personen sich gerade in der Einrich-tung aufhalten.

Ich erteile Ihnen hiermit für vom Kreis Wei-marer Land betriebene Unterkünfte fürAsyl bewerber und Wirtschaftsflüchtlinge

Hausverbot.

Eine Anzeige wegen Hausfriedensbruchswird derzeit hier im Hause geprüft.

Sofern es berechtigte Gründe gibt, dass Siediese Einrichtungen „besuchen“, bitte ichSie, dies vorher mit meinem Büro einver-nehmlich abzustimmen.Ich werde Ihnen nach Prüfung Ihres Anlie-gens die Mitarbeiter benennen, die IhreBelange ermöglichen.

Sie teilen mir Ihre

„Beobachtung der Unterbringungssi-

tuation und sozialen Betreuung, sowieVorschläge zur Verbesserung mit.“

Zunächst danke ich Ihnen für die zutreffen-de Einschätzung, dass die Gebäude unddie einzelnen Wohnungen sich „grundsätz-lich in einem akzeptablen Zustand“ befin-den.Sie fragen, warum Flüchtlinge, die

„bereits eine Anerkennung haben, …weiterhin in der Gemeinschaftsunter-kunft leben.“

Normalerweise müssten sich diese Perso-nen auf dem freien Wohnungsmarkt Woh-nungen suchen. Der Kreis Weimarer Landist ländlich strukturiert, das vorhandeneWohnungsangebot ist bei weitem nichtausreichend. Erschwerend kommt hinzu,dass der überwiegende Teil der Flüchtlingein große Städte in Thüringen und in größereStädte in den alten Bundesländern verzie-hen wollen. Eine Wohnungsnahme imKreis wird daher nicht angestrebt. Derselbstgewählte Verbleib in der Gemein-schaftsunterkunft ist daher für bleibebe-rechtigte Flüchlinge die beste Übergangslö-sung bis zur Realisierung ihrer Umzugs-wünsche, da eine stabile Unterbringungder Kinder im Kindergarten und eine guteBeschulung gewährleistet ist, was ich fürdas Wichtigste halte.

Mich befremdet Ihre Einschätzung, dieLage der Unterkunft sei für eine gelingendeIntegration hinderlich:

„Zum einen finden sich in Eckolstädtselbst keine kulturellen und nur weniginfrastrukturelle Anknüpfungsmöglich-keiten. Die Menschen müssen daher inder Regel nach Apolda, um medizini-sche Versorgung zu erhalten, …“

Es sei nicht möglich,

„… an Bildungsangeboten oder demsoziokulturellen Leben teilhaben zukönnen.“

Ich bin mir sicher, dass Ihre Einschätzungbei den Eckolstädtern und den Menschen,die dort im ländlichen Umfeld leben,Befremden auslösen wird.

Ich habe schon des Öfteren, insbesondereauch bei unserer Landesregierung dieUnkenntnis der Tatsache feststellen müs-sen, dass über 70 % aller Thüringer imländlichen Raum leben.Ich versichere Ihnen, dass der ländlicheRaum sehr lebenswert ist und deswegenerhalten werden muss, auch, wenn das lin-ken Vorstellungen zuwider läuft.

Sie schätzen ein, dass die Teilnahme

„… an Bildungsangeboten oder demsoziokulturellen Leben …“

nicht gewährleistet sei. Daran hindere dieFlüchtlinge

„… die lückenhafte ÖPNV-Verbindung.

An Werktagen fährt um 18.00 Uhr derletzte Bus aus Apolda zurück, amWochenende besteht keinerlei Busver-bindung. Hier sollte die ÖPNV-Verbin-dung schnellstmöglich erweitert wer-den, gerade, um eine soziale Teilhabezu ermöglichen.“

Mir ist nicht nachvollziehbar, warum derÖPNV über das Maß, das wir der Bevölke-rung anbieten können, hinaus ausgeweitetwerden muss.

Selbstverständlich lässt sich eine „ÖPNV-Verbindung schnellstmöglich erweitern“.Anzumerken wäre dazu, dass der Besteller– also der Landkreis – jeden Kilometer mitmindestens 2,00 Euro bezahlen müsste. 13km Hinfahrt, 13 km zurück, das zweimalam Tag, an 365 Tagen im Jahr: Da kämeganz schön was zusammen. Dies stellt eineweitere zusätzliche Belastung des Kreis-haushaltes dar, die ich ablehne.

Ich kritisiere zu diesen von Ihnen aufge-worfenen Gesichtspunkten das fehlendeFlüchtlingsintegrationskonzept des LandesThüringen.

Wenn es tatsächlich (was ich nicht so sehe)Voraussetzung für die Flüchtlinge sein soll-te, dass sie in größeren Städten Zugang zuwelchem sozio-kulturellen Leben auchimmer haben sollten, dann muss die Lan-desregierung dies in ihrem Integrationskon-zept festschreiben und die Aufwendungendafür den Landkreisen erstatten.Dies ist die Regelung des Artikels 93 derThüringer Landesverfassung, die von derrot-rot-grünen Landesregierung permanentund bewusst verletzt wird.

Flüchtlingsunterbringung ist Aufgabe desLandes, die das Land den Kommunen über-tragen hat.Dafür hat das Land vollständigen finanziel-len Ersatz zu leisten, dem sich das Landderzeit entzieht.

Wenn sich Ihr Verein so vehement fürFlüchtlinge einsetzt, wie das aus dem Ver-einsnamen hervorgeht, wäre es gut, wennSie die Kommunen bei der Durchsetzungihrer finanziellen Forderungen gegenüberder Landesregierung unterstützten.

Wie Ihnen aus Auseinandersetzungen inder Presse bekannt sein dürfte, hat die Lan-desregierung den Kommunen im Kommu-nalen Finanzausgleich rund 100 MillionenEuro Schlüsselzuweisung weggenommen.

Sie fordern eine

„… dezentrale Unterbringung der Men-schen.“

Sicherlich ist Ihnen dabei aus dem Blickgeraten, dass bei dezentraler Unterbrin-gung die Betreuung durch Sozialarbeiternoch schwieriger würde und die Sozialar-beiter einen Teil ihrer Arbeitszeit für Fahr-

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GLÄSERNES LANDRATSAMTten aufwenden müssen, um in dezentralenWohnungen Flüchtlinge aufzusuchen undzu betreuen.Dafür gibt es nicht genügend Sozialarbei-ter, da ein Betreuungsschlüssel für Flücht-linge als Teil des fehlenden Flüchtlingsinte-grationskonzepts für das Land Thüringennicht existiert.

Es würde Befremden bei den Betreffendenauslösen, wenn Sie von Ihren theoretischenBetrachtungen hörten,

„Anerkannte zählen nicht zur Zielgrup-pe des FlüAG. Der Zugang zum freienWohnungsmarkt muss sichergestelltwerden.“

Der Zugang zum Wohnungsmarkt ist frei.Aber es ist zu konstatieren, dass diegesuchten Wohnungen nicht überall zurVerfügung stehen. Es erschließt sich mirnicht, wie Sie sich die Durchsetzung IhrerErwartung vorstellen, dass der „Zugangzum freien Wohnungsmarkt“ durch denLandkreis „sichergestellt“ werden muss. Der Landkreis verfügt über keinerlei Woh-nungen und wird auch keine Wohnungs-vermittler einstellen, weil die durch Flücht-linge enorm gestiegenen Verwaltungs -kosten nicht vom Land erstattet werden.

Sie schätzen ein:

„Die langfristige Unterbringung inGU’s (Gemeinschaftsunterkünften) istweder rechtskonform noch integrati-onspolitisch sinnvoll. Es bedarf, geeig-neten Wohnraum zu akquirieren undein umfassendes Auszugs- und Unter-stützungsmanagement für die Bewoh-ner/-innen …“

zu leisten.

Dies ist die Theorie. Die praktischen Fragenmuss die rot-rot-grüne Landesregierung ineinem Flüchtlingsintegrationskonzeptschnellstmöglich klären.

Meinen Mitarbeiter/-innen und mir ist der-zeit ausreichend, dass alle die Menschen,die in großer Anzahl und aus verschieden-sten Gründen 2015 nach Deutschlandgekommen sind, gut untergebracht sindund dass Familien eine Wohnung haben,betreut werden und der Zugang zu Kinder-garten, Schule und Bildungsangebotengewährleistet ist.

Sie behaupten, dass Bewohner/-innen ausdem Irak die Teilnahme an einem Integrati-onskurs „verwehrt“ würde.Niemandem wird solches im WeimarerLand „verwehrt“.

Da nicht geklärt ist, um welche (Einzel?)-Person es sich handelte, kann ich auchnicht prüfen lassen, ob diese Behauptungzutrifft.Richtig ist, dass die Möglichkeiten, Integra-tionskurse durchzuführen, begrenzt sind.Diese Leistung wird derzeit von der Kreis-volkshochschule verantwortungsbewusstwahrgenommen. Diese bietet verschiedeneAngebote für Sprachkurse an und stellt

sicher, dass bei ausreichender Anzahl vonTeilnehmern diese Kurse auch durchgeführtwerden und immer vollständig belegt sind.

Ich habe bereits den Herrn Ministerpräsi-denten darauf hingewiesen und tue dies andieser Stelle nochmals:

Wir alle müssen uns im Klaren sein, dassdie Kräfte und Mittel für Integration, fürIntegrationskurse, für Beschulung mitDeutsch als Zweitsprache und für Sprach-kurse begrenzt sind. Gleiches trifft für dieBetreuung durch Sozialarbeiter zu.

Sie behaupten,

„Die Stimmung der Bevölkerung inEckolstädt sei sehr negativ gegenüberden Schutzsuchenden. Bewohner/-innen erzählten, dass sie zum Teil Dis-kriminierungserfahrungen in Apoldaerleben mussten …“

In Eckolstädt sind 2015 über 200 Men-schen ohne Probleme aufgenommen wor-den. Der Eckolstädter Kindergarten hat dieFlüchtlingskinder aufgenommen, obwohldas Land die Forderung des Bürgermeistersnach Bezahlung zunächst abgelehnt hat.

Die Kinder werden dort ortsnah beschult.Wenn das mit „negativer“ Stimmungbeschrieben wird, dann erkenne ich, dasswohl die Maßstäbe neu ausgerichtet wer-den müssen. Ich nenne das, was in Eckol-städt geleistet wird, humanitäre Hilfe undbin deswegen stolz auf Deutschland.

Die Thüringer Landkreise und kreisfreienStädte haben trotz einer verfehlten Einwan-derungs- und Flüchtlingspolitik Enormesgeleistet, um die Menschen unterzubringenund sich insbesondere um die Kinder undderen Belange zu kümmern.

Sie führen aus:

„Es könnten Begegnungsräume ge -schaf fen werden, damit eine Verständi-gung zwischen den Menschen ermög -licht wird.“

Ich habe keine Vorstellung, was Sie erwar-ten. Begegnungsräume, Orte, an denenIntegration möglich wäre, sind für mich dasTreffen von Eltern beim Bringen und Holender Kinder im Kindergarten, das Aufeinan-dertreffen zu Elternabenden in der Schule,die Teilnahme am Dorfleben, die Teilnah-me an der Weihnachtsfeier in der Gemein-de, die Teilnahme am Oster- und Maifeuer,die Teilnahme beim Ortsputz im Frühjahrund an Dorffesten. Es gibt sicherlich nochwesentlich mehr Begegnungssituationen ineinem gut funktionierenden Dorf.Eckolstädt ist ein gut funktionierendesDorf.Flüchtlinge sollten nicht nur eine Erwar-tungshaltung an den Tag legen, sondernhaben insbesondere eine Bringepflichtgegenüber ihrem Gastland.Diese Bringepflicht besteht darin, sich aktivin das Leben des Gastlandes einzubringenund von sich aus Integrationsbemühungenzu unternehmen und nicht darauf zu war-

ten, dass von dem Gastland etwas ausgeht.

Ich danke Ihnen weiterhin für die Einschät-zung, dass alle schulpflichtigen Kinder indie Grund- bzw. Regelschule gehen unddass der Kindergarten eine gute Möglich-keit bietet, Eltern zu entlasten und somitderen Teilnahme an Sprach- und Integrati-onskursen zu ermöglichen.

Sie legen jedoch dar:

„Eine Mutter berichtete uns allerdings,dass Kinder nur zwei bis drei Stundenam Tag in der Kita betreut werden.“

Dies ist nicht der Fall. Hier wäre der Namedes Kindes hilfreich gewesen. Vermutlichhandelt es sich um eine Eingewöhnungund der Mutter ist nicht klar, dass Einge-wöhnung auch bei deutschen Kindernzunächst stundenweise stattfindet.

Sie schätzen zum Schluss ein, es wäre

„… wünschenswert, ein besseres Infor-mationsmanagement bezüglich Bil-dungs- und Arbeitsmarktzugängen auf-zubauen. Hier scheint es vielenBewohner/-innen an Informationen zumangeln. Der barrierefreie Zugang zuallen Informationen, die Geflüchteteund ihre jeweilige Situation betreffen,um sich zu orientieren und eigenver-antwortlich Entscheidungen treffen zukönnen.“ (Der Satz ist in Ihrem Schreiben nichtvollständig.)

Ich versichere Ihnen, meine Mitarbeiter/-innen und ich werden uns weiterhin ent-sprechend unserer (vom Land zu bezahlen-den) Möglichkeiten darum bemühen, denhier lebenden Migranten, solange sie inDeutschland leben, angemessene Unter-kunft, Bildung und Teilhabe zu ermögli-chen.

Prüfen Sie bitte, ob Ihre Erwartungen maß-stäblich sind, insbesondere, prüfen Sie IhreBewertung des ländlichen Raumes.Das, was Sie als Mangel gegenüber denFlüchtlingen darstellen, ist die Lebenssitua-tion im ländlichen Raum, von der ich aberzu wissen glaube, dass sehr viele Men-schen ihr Leben auf dem Dorf schätzen.Meine Familie und ich jedenfalls, wir lie-ben das Leben auf dem Dorf und halten esnicht für einen Nachteil, der uns an „kultu-rellen Anknüpfungsmöglichkeiten und amsozio-kulturellen Leben“ hindert.

Die Formulierung, es sei Ihr Ziel gewesen,

„… einen realen und ungeschöntenEindruck zu erlangen …“,

ist eine pauschale Unterstellung vonIntransparenz und Täuschungsabsichten,die unangemeldete Kontrollen nötigmachen.

Ihr Vorgehen ist ein Schlag ins Gesicht allerhaupt- und ehrenamtlich Tätigen, die inehrlicher aufopferungsvoller täglicherArbeit bestmögliche Bedingungen für dieBewohner schaffen und Integration för-dern.

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GLÄSERNES LANDRATSAMTIhre Vorgehensweise entspricht nicht einervertrauensvollen Zusammenarbeit im Inter-esse einer gelingenden Integration. Siehaben Ihre selbstgestellte Aufgabe auchnicht ernsthaft erfüllt. Sonst hätten Sieerkennen können, dass sich die Mitarbeiterdes Heimes und Menschen aus Eckolstädtneben der Erfüllung ihrer dienstlichenObliegenheiten ehrenamtlich um dieFlüchtlinge bemühen:

– Es gibt einen Arbeitskreis mit ca. 20ehrenamtlichen deutschen Betreuern.

– Es gibt eine Sportgruppe für Frauen, vor-zugsweise mit Pilates.

– Es wurden Besuche der Heimatscheune,von Reitturnieren und des Osterfeuersorganisiert.

– Es wurde gemeinsam als Fahrradausflugzum Fußballturnier gefahren.

– Es wurde ein Stand auf dem Weihnachts-markt mit eigenem Gebäck betrieben.

– Es gibt eine vom Ortsteilbürgermeistergeleitete Fahrradreparaturwerkstatt, in dergemeinnützig beschäftigte Flüchtlingearbeiten. Die Gelderträge kommen derGemeinschaft der Flüchtlinge zugute.

– Es wurde mit der Filmemacherin AnitaLeyh ein vielbeachteter Dokumentarfilmmit Flüchtlingsfrauen gedreht. Ein Filmüber Männer ist in Arbeit.– Es gibt ein Studentenprojekt mit dreimalDeutschunterricht pro Woche, einmal fürFrauen, einmal für Kinder, einmal allge-mein zugänglich.Ich denke, die Beispiele reichen aus, um zubelegen: Die Menschen in Eckolstädt brau-chen Ihre „unangemeldeten Besuche“nicht.

Im Übrigen wurden im Kreis WeimarerLand eine Koordinatorin für Bildungsange-bote und eine Koordinierungsstelle für diesoziale Integration von Flüchtlingen bereitsinstalliert.

Mir sind keine Aktivitäten des Flüchtlings-rates bekannt, die die Integration vonFlüchtlingen erleichtern. Weder führt der Flüchtlingsrat, was seineVereinsbezeichnung eigentlich erwartenlassen sollte, Integrationsleistungen durchnoch gibt er Sprachunterricht.Wenn die Tätigkeit Ihres Vereins aus -schließlich darauf gerichtet wäre, Flüchtlin-ge gegen den deutschen Staat „zu verteidi-gen“, dann fände ich, dass dies wenig hilf-

reich, nicht im Sinne der Akzeptanz derBevölkerung und damit letztendlich auchnicht im Sinne der Flüchtlinge wäre. Insbe-sondere ist mir nicht bekannt, dass sich derFlüchtlingsrat für die Schaffung einer aus-reichenden Anzahl von Lehrerstellen fürDeutsch als Zweitsprache eingesetzt hat,geschweige denn für eine angemesseneFinanzausstattung der Kommunen, einegerechte Flüchtlingsverteilung und die Vor-lage eines Landesintegrationsplanes einge-setzt hätte.An einem Landesintegrationskonzept derLandesregierung fehlt es, trotzdem dieFlüchtlingskrise fast zwei Jahre zurück-liegt, immer noch.

Vielleicht konnte ich Sie motivieren, IhreKraft und Ihr Engagement nicht in zweifel-hafte „Interessenvertretung“ zu investieren,sondern selbst etwas zur Lösung der voruns liegenden gigantischen Aufgabe beizu-tragen: Für Integration von Menschen mitBleibeperspektive etwas Praktisches zu tunund damit beizutragen, den inneren Frie-den in Deutschland zu erhalten.

Freundliche Grüße

Hans-Helmut MünchbergLandrat

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Thüringens Schüler und Schülerinnen habenIdeen und stecken voller Tatendrang. Dassdem so ist, bewies abermals die hohe Zahlan Bewerbungen, die TEAG im Rahmen desausgeschriebenen Projektwettbewerbes‚IdeenMachenSchule‘ zu Beginn des Schul-jahres erreichten: Aus insgesamt 67 einge-gangenen Projekten wählte eine siebenköp-fige Fachjury sieben Projekte aus, die sichdurch ein besonderes Engagement derSchüler auszeichnen und Vorbildfunktionfür Folgeprojekte tragen. Diese sogenannten‚Leuchtturmprojekte‘ honoriert TEAG miteinem Preisgeld in Höhe von bis zu 1.000Euro sowie Gewinner-T-Shirts für das ganzeTeam. Über eine solche Auszeichnung freu-en konnte sich am 15. Februar 2017 zumwiederholten Mal auch das Förderzentrum‚Hans Bürger‘ in Blankenhain.

Die Förderung in Höhe von 1.000 Euroerhielt die Schule gleich mit doppelter Wür-digung: Zum einen für das Projekt ‚Rio inBlankenhain‘ – ein Projekt, das die Kids mitTanz und Musik symbolisch nach Rio deJaneiro ‚entführt‘. Zum anderen für das Bau-projekt ‚Blankenhain im Baufieber‘, bei demdie Schülerinnen und Schüler den Umgangmit Kelle, Mörtel und Ziegelsteinen und ihreFeinmotorik trainieren. Initiiert durch Lehre-rin Andrea Lapp, wurden die Projekte inZusammenarbeit mit den Erfurter StudentenMichelle Kranhold und Simon Klingenberggemeinsam erarbeitet und eingereicht. Diebeiden Lehramtsstudenten lernten die Schu-le im letzten Jahr eintägig kennen undwaren daraufhin so begeistert vom Mitein-ander in der Schule, dass sie aktuell ihrzweiwöchiges Praktikum in der Schuleabsolvieren.

Das Förder- und Beratungszentrum ‚HansBürger‘ in Blankenhain unterrichtet derzeit44 Kinder mit sonderpädagogischem För-derbedarf in den Schwerpunkten Lernenund sozial-emotionale Entwicklung und istdabei stark integrativ ausgerichtet. Mitpraxis orientierter Lernvermittlung bereitetdas Förderzentrum seine Schüler auf einselbstbestimmtes Handeln in der Arbeits-und Lebenswelt vor. Hierfür entwickelt dieSchule verschiedene Projekte, um die Stär-ken ihrer Schüler zu fördern und sie auf ihrspäteres Leben vorzubereiten. Und dabeidarf vor allem eines nie fehlen: der Spaß!Freundlichkeit und ansteckende Fröhlichkeitbestimmen den Schulalltag der Schule –eine außergewöhnlich, warmherzige Leben-digkeit, die auch immer wieder in den Pro-jekten zu spüren ist und jeden Besucher inseinen Bann zieht. Mit strahlendem Lächeln,Trommeln und brasilianischen Movesbegrüßte die Schule an diesem Tag ihreGäste. Darunter auch Landrat Hans-HelmutMünch berg. „Ich freue mich, auch heute wieder bei euchsein zu können, um euch zu eurem Erfolgzu gratulieren. Ich bin sehr stolz auf euch!Stolz können wir auch auf Unternehmen

wie die TEAG sein“, richtete Landrat Münch-berg sein Wort dabei an Annemarie Seidlervon TEAG. „Unternehmen haben eine Auf-gabe, nämlich Erfolg zu haben, Arbeitsplät-ze zu schaffen und Steuern zu zahlen. Undgenau das macht Thüringer Energie“, erklärter den Schülern und Schülerinnnen. „Mitdem Geld, dass das Unternehmen erarbei-tet, unterstützt es dann Projekte wie diese,die unserem Gemeinwesen dienen.“

Noch bis zum 31. Mai 2017 können sich imdritten und letzten Auswertungszeitraum deslaufenden Schuljahres Mädchen und Jungender Klassenstufe 1–12 bewerben und ihreProjekte und Ideen unter www.ideenma-chenschule.de einreichen. Dort finden sichauch detaillierte Informationen zu den Teil-nahmebedingungen des Projektwettbe-werbs. „Natürlich werden wir es auch wei-terhin versuchen und unsere Projekte einrei-chen. Wir haben da auch schon eine Idee...!“, schmunzelt Fachlehrerin Andrea Lapp.„Mit IdeenMachenSchule möchten wir einStück weit Anerkennungskultur für dasEngagement von Lehrern und Schülern leis -ten. Thüringens Schulen stecken voller Ideenund Potenzial. Dies möchten wir sichtbarmachen und fördern. In der Verwirklichungihrer Ideen und Projekte sammeln die Kidswichtige Erfahrungen, lernen selbstbestimm-tes Handeln und erleben Erfolge. Sie erle-ben, dass sie schon als junger Menschunheimlich viel bewegen und bewirkenkönnen“, erklärt Roy Hildebrandt, Projekt-leiter bei TEAG die Zielstellung des Projekt-wettbewerbes.

Susanne Peter, Thüringer Energie (TEAG)

‚Baufieber‘ und ‚Rio‘ im Förder- und Beratungszentrum ‚Hans Bürger‘ Blankenhain Thüringer Energie (TEAG) prämiert Schule im Projektwettbewerb ‚IdeenMachenSchule‘ mit 1.000 Euro Preisgeld

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Veterinär- und Lebensmittelüberwachungs-amt

Gegen ND kann man impfen!

Flächendeckend und ständig wird derzeit inden Medien zur Geflügelpest berichtet. Umdie „kleine Cousine von H5N8“, die atypi-sche Geflügelpest, Insidern besser bekanntals Newcastle Disease (ND), ist es ver-gleichsweise still. Dabei ist auch sie eine anzeigepflichtigeTierseuche. Die Krankheitsanzeichen beimGeflügel sind denen der Geflügelpest ähn-lich. Gerade in der jetzigen Situation kommtalso hier dem vorbeugenden Schutz beson-dere Bedeutung zu.

Bis in die frühen 90er Jahre gab es regel-mäßig Meldungen von Ausbrüchen derNewcastle Disease – vor allem in Kleinbe-ständen. Seit 1993 gilt in Deutschland dieImpfpflicht für alle Hühner- und Putenhal-tungen unabhängig von der Tierzahl.

Das bedeutet:1. Alle Hühner und Puten eines Bestandes(auch Kleinstbestände) sind durch einenTierarzt bzw. unter seiner Anleitung gegenND impfen zu lassen.

2. Nach- und Wiederholungsimpfungensind nach Angaben des Impfstoffherstellersdurchzuführen.3. Über die durchgeführten Impfungen sindNachweise zu führen (z. B. Impfbescheini-gungen, Tierarztrechnungen).4. Hühner und Puten dürfen nur in einenGeflügelbestand und auf Geflügelmärkteund -ausstellungen verbracht werden, wennsie von einer tierärztlichen Bescheinigungbegleitet sind, aus der hervorgeht, dass derHerkunftsbestand der Tiere regelmäßig, ent-sprechend den Empfehlungen des Impfstoff-herstellers, gegen die ND geimpft wordenist.

Das Veterinär- und Lebensmittelüberwa-chungsamt des Kreises Weimarer Land über-prüft jährlich stichprobenartig den Impf -status von Beständen, indem es Blutprobenbei den Tieren ausgewählter Bestände ent-nimmt und diese auf Antikörper untersu-chen lässt.

Zuwiderhandlung gegen die Impfpflicht sindOrdnungswidrigkeiten im Sinne des § 32Abs. 2 Nr. 4 des Tiergesundheitsgesetzesvom 22.05.2013. Sie werden mit einer emp-findlichen Geldbuße geahndet.

Die Behörde ist hier nicht mehr zimperlich.

Bei jeder Schutzimpfung gilt: Geimpft wer-den nur klinisch gesunde Tiere, die frei vonParasiten und anderen Erregern sind. Bei kli-nisch kranken Tieren ist das Immunsystemmit der Abwehr der akuten Krankheitbeschäftigt. Aber auch gegen Parasiten rea-giert der noch nicht klinisch erkrankte Orga-nismus mit Abwehrmechanismen. In beidenFällen ist das Immunsystem so beeinträch-tigt. Die Ausbildung des Impfschutzes kannzu schwach sein oder hält nur kurz an.Todesfälle bereits geschwächter Tiere (soge-nannte Impfzwischenfälle) kommen vor.

Um weiterhin einen flächendeckendenSchutz vor der Newcastle Disease zugewährleisten, ist es entscheidend, dassjeder Hühner- und Putenhalter seiner Impf-pflicht gewissenhaft nachkommt.

Auch wenn es um die ND ruhig gewordenist, stellt sie noch immer eine latente Bedro-hung dar, die man nicht auf die leichteSchulter nehmen sollte.

Dr. Stefan KleinhansAmtstierarzt

Amt für Wirtschaftsförderung und Kultur-pflege

Die Thüringer Bratwurst locktejeden 10. Gast in die Thüringenhalle

Grüne Woche 2017 auch für das Weimarer Landein voller Erfolg

Die 82. Internationale Grüne Woche (IGW)vom 20. 01. 2017–29. 01. 2017 in Berlinbesuchten laut dem Thüringer Ministeriumfür Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL)rund 400.000 Gäste. Die Anzahl der ver-kauften Thüringer Bratwürste (36.700 Stück)spricht für den Besucherverkehr in der Halle20, die sich der Freistaat Thüringen mit denBundesländern Bremen und Niedersachsenteilte. Demzufolge ließ sich jeder zehnteBesucher die Thüringer Bratwurst in derThüringenhalle schmecken.Das Amt für Wirtschaftsförderung und Kul-turpflege des Landratsamtes Weimarer Land

präsentierte sich gemein-sam mit demWeimarerLand Touris-mus e. V., der WeimarGmbH undder ToskanaTherme BadSulza aneinemGemein-schaftsstand.

Besonders viele Gäste interessierten sich fürdie Jahreshighlights in der Region – die Lan-desgartenschau in Apolda und das Luther-jahr in Weimar.

Das Thüringentagspaar um Thomas Burk-hardt und Viola Wehling (Foto unten) warbdarüber hinaus persönlich für den 16.Thüringentag in Apolda unter dem Motto„Apolda klingt“. In ihren historischen Kostü-men lockten sie viele Besucher der Thürin-genhalle an den Stand des Weimarer Lan-des.

Großer Beliebtheit erfreuten sich ebenso dieRad- und Wanderwege, beispielsweise dermit vier Sternen zertifizierte Ilmtal-Radwegund der Goethe-Wanderweg. Aber auch die„Freizeitkarte Weimar/Weimarer Land“, dieBroschüre „Garten.Impulse“ sowie das Heft„Weimar entdecken“ weckten ein großesInteresse bei den Gästen.

Insbesondere zum Thüringentag am 21.01., an dem auch Ministerpräsident Bodo Rame-low und die Thüringer Ministerin für Infra-struktur und Landwirtschaft, Frau Birgit Kel-ler, teilnahmen, war das Besucheraufkom-men in der Thüringenhalle groß.

Davon profitierte nicht nur der Tourismus-stand, sondern auch die regionalen Unter-nehmen aus dem Weimarer Land – dieABLIG Feinfrost GmbH aus Heichelheim,die Apoldaer Brauerei und Dr. SchärDeutschland GmbH.

Besonderer Dank geht an die Wirtschaftsför-der-Vereinigung Apolda-Weimarer Lande. V., die den Auftritt des Weimarer Landesals touristische Region organisatorischunterstützt und dazu beigetragen hat, dassdas Amt für Wirtschaftsförderung und Kul-turpflege sowie der Weimarer Land Touris-mus e.V. auf zehn gelungene Messetage inBerlin zurückblickt.

Franziska Thomas

Informationen

Werkstattfieber und Reformation – einegeniale Mischung!

In Apolda präsentieren sich alle Museen undInstitutionen mit Werkstattcharakter zumMitmachen und kreativen Gestalten. Vorallem Kinder und Jugendliche können hierihrem Fantasiereichtum freien Lauf lassen.

Sie und Ihre Kinder werdenerwartet in der:

Kunstwerkstatt der Fabrikgale-rie Schwarzer; Geschichts-werkstatt im Kreisarchiv Wei-marer Land; Atelierwerkstät-ten in der Kultur fabrik; Mal-werkstatt im KunsthausApolda Avantgarde mit Poetry-Slam; Textilwerkstatt imGlockenStadtMuseum [mitganz speziellen Tipps vonKatrin Sergejew von kaseee –design & art Apolda]; DDR –Geschichtswerkstatt in derMuseumsbaracke „Olle DDR“; Klangwerk-statt in der Musikschule „Johann NepomukHummel“; Modeldruckwerkstatt imWunschbildatelier Rüdiger Bahr Liebeskindund Werkstattpause im Windauge_freieKunstwerkstatt

Überall kann man sich in Wort, Farbe, Textiloder Musik schöpferisch verwirklichen.

Die Vielfalt der beteiligten Museen, Werk-stätten und Galerien mit ihren unterschiedli-chen Thematiken lässt den Facettenreichtumdes Kreises Weimarer Land aufblitzen. Sieverbindet Natur, Landschaft und Werkstätten

zu einer ganz besonderenMischung.

Begrüßen möchten Sieauch:Altdörnfeld StammhausLuge; Bad Berka Cou-drayhaus und Kurpark;Blankenhain Apothekenmu-seum; Heichelheim Thürin-ger „Kloß-Welt“; Kranich-feld Baumbachhaus; Leu-tenthal Scheunenmuseum;Nohra Heimatmuseum

Darüber hinaus können Sieim Weimarer Land auch auf den SpurenMartin Luthers wandeln! Schärfen Sie Ihren Blick für die Lutherrose –das Siegel des Reformators! An Kirchenmau-ern, auf Altären, an Orgeln, in Kirchenfens -tern oder sogar im Gemeindewappen findenSie es in:

Apolda Lutherkirche; Altdörnfeld Kirche;Bad Berka Stadtkirche „St. Marien“ undPfarrhauskapelle; Bergern „Zum KrippleinChristi“; Blankenhain Stadtkirche „St.Severi“; Daasdorf am Berge Kirche; Kra-nichfeld „St. Michael“ und Superintenden-tenstein; Nohra Klostergrotte; Tiefengruben„St. Nikolaus“

Tickets:Eintrittskarten sind in allen beteiligtenMuseen, Werkstätten und Galerien des Krei-ses Weimarer Land erhältlich.Eintritt: 3,00 EURO | Kinder und Jugendliche bis 16 Jahren freiDie Eintrittskarte berechtigt zum Besuchaller genannten Museen des Kreises Weima-rer Land (Kirchen sind eintrittsfrei).

Viola-Bianka Kießling

Seite 16 25. März 2017 – Nummer 02/17

Amt für Wirtschaftsförderung und Kultur-pflege

Erfolgreiche zweite Auflageder Berufsmesse „JOBStation“in der Stadthalle Apolda

Veranstalter Stadt Apolda, Wirtschaftsförder-Vereinigung Apolda-Weimarer Land e. V.und Kreis Weimarer Land freuten sich überVerdopplung der Besucherzahl

Schon vor Beginn der Messe war einessicher: Heute wird es eng!Nachdem bereits bei der ersten Auflage der„JOBStation“ die Kapazität des Kulturzen-trums Schloss Apolda voll ausgeschöpftwurde, kam man auch in der Stadthalle andie Grenzen. Die 38 teilnehmenden Aussteller füllten sogut wie jeden Quadratmeter mit ihren Stän-den, Roll-Up’s und Infomaterialien, so dasseine angenehme und gemütliche Atmosphä-re herrschte.

Einige besonders neugierige Besucher konn-ten sogar den offiziellen Beginn der Veran-staltung nicht abwarten und nutzten dienoch leeren Wege entlang der Messestände,um sich einen ersten Überblick zu verschaf-fen. Was so im Kleinen begann, setzte sichdann ab 13:00 Uhr überwältigend fort –schon nach kurzer Zeit hatten sowohl Aus-steller als Organisatoren die Gewissheit,dass dies ein erfolgreicher Messetag werdensollte.

Gegen 15:00 Uhr gab Moderator ThoralfCanis den Startschuss für die Betriebsbesich-tigungen in acht Unternehmen der Region.Interessierte Messegäste nutzten die Mög-lichkeit eines kostenlosen Bustransfers mitanschließender Betriebsbesichtigung, umsich einen Eindruck der Arbeit vor Ort zuverschaffen.

Auf der Messe wurde derweil genäht,geschraubt und gehämmert. Auch bei derzweiten „JOBStation“ gab es für den Berufs-nachwuchs die Möglichkeit, praxisnahe Auf-gaben zu bewältigen und somit Stempel fürden Gewinn von verschiedenen Gutschei-nen und Sachpreisen zu sammeln. Unterden über 1.000 Besuchern befanden sichallerdings nicht nur Schüler und Berufsein-steiger – viele Messegäste erkundigten sichnach aktuellen Stellenangeboten undArbeitsplätzen für Fachkräfte.Ohne die Unterstützung der Sparkasse Mit-telthüringen, der Agentur für Arbeit Erfurt,des Jobcenters Weimarer Land, der Thürin-ger Agentur für Fachkräftesicherung, der IHKErfurt, der Kreishandwerkerschaft Mittel -thüringen sowie der Plattform Bo-B.de wärediese erfolgreiche Durchführung nicht mög-lich gewesen – vielen Dank!

Dominique Kämmerer & Justus Borzym

Informationen

Die „JOBStation“ im Saal der Stadthalle Apolda

Lange Nacht der Museen im Kreis Weimarer Land | 20. Mai 2017 | 16 – 24 Uhr

Gemeinsam hat man mehr Freude: Pflegedienstleiterin Uta Ducke vom Robert-Koch-Krankenhaus (2. v. l.) neben Hotel-am-Schloß-Geschäftsführerin Peggy Lindner (2. v. r.)

Handwerk -lichesGeschick waram Stand vonDachbauKarpe gefragt

25. März 2017 – Nummer 02/17 Seite 17

Absicht der Rot-Rot-Grünen Landesregierung:Kreisgebietsreform in Thüringen – bereits ab Juli 2018

Gebietsreformen wenig gelungen! So sehen das andereZwickauer Zeitung vom 24.02.2017

Sachsens Kreisreform hatwesentliche Ziele verfehltVON UWE KUHR

Wem nützen Gebietsreformen? Eine Studiezeigt, was sich verändert, wenn wirtschaftli-che Ziele politische Vernunft aushebeln.

Dresden – Die Kreisreform von 2008 ist keineErfolgsgeschichte. Einer aktuellen Studie desIfo-Instituts für Wirtschaftsforschung in Dres-den zufolge traten bei der Zusammenlegungder Landkreise „keine signifikanten Ein -sparungen“ bei den kommunalen Ausgabenein, wie sie eigentlich vorausgesagt wordenwaren. Der Sächsische Landkreistag räumtein, dass die tatsächlichen Sparziele „nicht zuerreichen waren“. Dagegen verweist dasInnenministerium heute auf eine gelungeneKreisstruktur, die langfristig dem Einwohner-schwund standhalte. „Der Reformeffekt liegtnicht primär und schon gar nicht ausschließ-lich im monetären Bereich“, teilte ein Spre-cher jetzt mit. Eine Überprüfung der Ergebnis-se hat das Ministerium aber offenbar bishernicht vorgenommen.

Für Aufgaben des Staates, die die Landkreiseim Zuge der Reform übernahmen, bekamensie zunächst über 192 Millionen Euro im Jahr.Dafür erhielten sie neue Kompetenzen, etwain Umwelt-, Forst- und Straßenbauverwaltungsowie im Vermessungswesen. Dieser Mehrbelastungsausgleich genannteZuschuss sollte bis 2016 auf 136 MillionenEuro abgeschmolzen und damit 29 Prozenteingespart werden. Erreicht werden sollte dasunter anderem durch Personalabbau. Doch dieser Posten liegt immer noch bei 154Millionen Euro im Jahr. Nach den Zahlen imDoppelhaushalt 2017/18 wächst die Summesogar wieder an. Felix Rösel, Mitautor der Ifo-Studie, verweist darauf, dass in Sachsen Kom-munen sogar Schulden machen mussten, umReform-Belastungen zu stemmen. Zudemseien die Umlagen der Gemeinden an dieKreise stark gestiegen, so der Volkswirt, „weildie Reform selbst keine Rendite abgeworfenhat.“ Auch hat die Landflucht in die Städteeher Fahrt aufgenommen, statt gebremst zuwerden. Davon, dass der Freistaat und seine Kommu-nen nach Ankündigung des damaligen Innen-ministers Albrecht Buttolo (CDU) 160 Millio-nen Euro jährlich Gewinn aus der Reform

schlagen wollten, ist heute keine Rede mehr.Das Ifo-Institut rechnet der Kreisreform inSachsen zudem hohe politische Kosten gegen.Dazu zählten ein Rückgang der Demokratie-zufriedenheit, der Wahlbeteiligung und derAnzahl der Kandidaten bei Kommunalwah-len. „Im Gegenzug erstarkten populistischeStrömungen“, so Rösel. Auch die in Aussichtgestellte höhere Leistungsfähigkeit größererVerwaltungen sei nicht nachweisbar, so dasIfo-Papier. Das Innenressort sieht jedoch alsErgebnis eine bessere Überschaubarkeit derBehördenlandschaft, höhere behördlicheKompetenz und Servicequalität. Das bedeute„auch mehr Bürgernähe“, heißt es. 2008 hatder Freistaat eine Neugliederung seiner 22Landkreise und sieben kreisfreien Städte voll-zogen. Übrig blieben noch zehn Kreise sowiedie eigenständigen Großstädte Leipzig, Dres-den und Chemnitz. Die neuen Landkreiseerwiesen sich oft als zu groß für Ehrenämter inder Kommunalpolitik, wird in der Studie her-ausgearbeitet. Ähnlich argumentieren dieGegner der aktuellen Kreisreformen in Thürin-gen und Brandenburg. Sie warnen davor, wiein Sachsen die politischen Auswirkungen vonKreisreformen zu vernachlässigen.

Zwickauer Zeitung vom 24.02.2017

Unterschätzte KreisreformenVON UWE KUHR

Planspiele am politischen Kartentisch sindnicht ohne. Manches, was vernünftig wirkt,entpuppt sich bald als das Gegenteil.

Dresden – Der sächsische Innenminister Alb-recht Buttolo (CDU) pries 2008 die territorialeNeuordnung in seinem Land mit den Worten:„Das ist die größte Änderung in der sächsi-schen Verwaltungslandschaft seit 1990.“ Überihre Wirkungen jedoch gehen die Meinungenbis heute weit auseinander. Kein Wunder,dass diese Reform in Thüringen und Branden-burg derzeit als Kronzeuge für die Gegner derin beiden Nachbarländern aktuell laufendenGebietsneuordnungen herhalten muss.Tatsächlich war Sachsens Kreisreform dasEnde einer Kette von Gebietseingriffen vonoben. 1990 startete der Freistaat mit derWünsch-dir-was-Variante von 48 Landkreisenund sechs kreisfreien Städten in die Nach-wendezeit. Schon 1994 kam die erste Reform,die aufgrund vieler gerichtlicher Wider-spruchsverfahren erst 1996 beendet war.

Fazit: 22 Landkreise und sieben kreisfreieStädte. Zwölf Jahre später kam unter Minister-präsident Georg Milbradt (CDU) der bisherletzte Schnitt. Das Ergebnis 2008: zehn Land-kreise sowie Dresden, Leipzig, und Chemnitzals kreisfreie Städte. Zu diesem Prozess liegtzumindest eine wissenschaftliche Studie vor,der dieser Kreisreform kein gutes Zeugnis aus-stellt. Dem von Sachsens Landesregierungvorrangig angestrebten Ziel – Verwaltungsver-einfachung und Kostenersparnis – erteilt dieIfo-Studie aus Dresden ein „Mangelhaft“. Vor

allem erklärt sie dieses Herangehen, wie ähn-liche Untersuchungen zu Gebietsreformen inMecklenburg-Vorpommern, in Baden-Würt-temberg, in der österreichischen Steiermarksowie in der Schweiz, als zu einseitig. Die Ifo-Autoren kommen zu dem Fazit: Die Effekteaus Kostenentwicklung und Effizienz der Ver-waltung würden „deutlich überschätzt, dieAuswirkungen auf die politische Teilhabesystematisch unterschätzt“. Worum geht es dabei? Im Zuge einer Kreisreform in Mecklenburg-Vorpommern urteilte das Landesverfassungs-gericht 2007, dass die damals geplanten fünfMonsterlandkreise verfassungswidrig seien. Eswar das erste Mal, dass ein Gericht inDeutschland eine derartige Reform hatte plat-zen lassen. Die Richter kritisierten, bei derReform sei „gegen das Prinzip der Überschau-barkeit“ verstoßen worden. „Kreise müssen sogestaltet sein, dass es den Kreistagsabgeord-neten möglich ist, eine ehrenamtliche Tätig-keit im Kreistag und seinen Ausschüssen zuentfalten“, hieß es damals. Die Pläne hieltenganze Berufsgruppen von ehrenamtlicherTätigkeit ab, die der Kontrolle von Politikernund Bürokratie gilt. Das Land hatte unteranderem Kreise vorgesehen, die knapp drei-mal so groß wie das Saarland (2600 Quadrat-kilometer) gewesen wären. Seitdem geltenneue Maßstäbe für Gebietsreformen. Daranmüssen sich aktuell die Vorhaben in Thürin-gen und Brandenburg messen. Beide habenseit fast 25 Jahren ihre Kreisstruktur nicht ver-ändert. Umso größer ist heute der Widerstand. Thüringen startete 1990 mit 35 Landkreisen,1994 wurden daraus 17, demnächst sollen esnur noch acht sein. Ihre Gestalt ähnelt demDurchschnitt der sächsischen Landkreise. Problematischer wird es für das größte ost-deutsche Land – Brandenburg. Das hatte

1990 zunächst 38 Landkreise, deren Anzahlreduzierte sich 1993 auf 14, im Jahr 2019 sol-len es nur noch neun sein. Darunter sind nachjetzigen Planungen zwei – Prignitz-Ruppin imNordwesten und Niederlausitz in Südbran-denburg – deren Größe an die 5000 Quadrat-kilometer heranreicht.

Der Kampf gegen die beschlossenen Kreisre-formen in Thüringen und Brandenburg ist aufeinem Höhepunkt. Beim nördlichen Anrainerhaben die Gegner des Vorhabens der rot-rotenKoalition über 129.000 Unterschriften füreine Volksinitiative übergeben. Das sind mehrals sechsmal so viele Stimmen wie erforder-lich. In Thüringen liegen gegen die Pläne der rot-rot-grünen Regierung 14 Klagen beim Verfas-sungsgericht, die Ifo-Studie zu Sachsen wirdfast regelmäßig zitiert. In Thüringen ist einVolksbegehren ins Rollen gekommen, gegendas die Landesregierung sogar klagen will.

Gebietsreformen dienen auch dazu, die poli-tischen Mehrheitsverhältnisse im Sinne derRegierungsparteien zu optimieren. Das sei inOstdeutschland, wo die Landkreise überwie-gend über den Dimensionen im Westen lie-gen, ins Wanken geraten, schlussfolgern ver-schiedene Studien. Im Osten sei dadurch dieIdentifikation mit dem Lebensmittelpunktdeutlich geringer, was zu einem Absinken derBeteiligung vor allem an Kommunalwahlenführe, heißt es in einer Forsa-Untersuchungvom Dezember. Im Gegenzug würden popu -lis tische Strömungen erstarken, sagen mehre-re Analysten, darunter das Dresdner Ifo-Insti-tut. Nach den Erfolgen der AfD bei der Land-tagswahl in Mecklenburg-Vorpommern vomSeptember 2016 gibt es dort bereits Forderun-gen, die letzte Kreisreform zurückzunehmen.

NachrufKreisbeigeordneter a. D. Ernst Preller (1941 bis 2017)

Seite 18 25. März 2017 – Nummer 02/17

39. Moorentallauf am 2. April 2017 in Apolda

Am 2. April 2017 findet wieder der traditio-nelle Moorentallauf in Apolda statt.

Es ist schon eine schöne Tradition gewor-den, dass Apolda auch 2017 wieder dieThüringer Meisterschaften im Halbmarathonaustragen. Durch die Vorbereitung der Landesgarten-schau in Apolda werden wir wie im Vorjahrden besten Langstrecklern in Thüringen dieStrecke nach Wickerstedt anbieten können.Die amtlich vermessene Strecke führt vonder Sportanlage des VfB Apolda in der Auen-straße auf dem Radweg bis Nauendorf undvon dort weiter nach Wickerstedt. Etwa 300 m nach der Grundschule Wicker-stedt ist der Wendepunkt, von dem es wie-der zurück in die Sportanlage geht.

Wie jedes Jahr finden auch wieder Rahmen-wettbewerbe statt. Bereits um 9:00 Uhr werden die Walker undNordic Walker über eine Strecke von 7,5 kmgehen.

Zur gewohnten Zeit um 9:30 Uhr werdendann die Läufer über die Halbmarathon -distanz und über 7,5 km auf den amtlichvermessenen Strecken an den Start gehen. Auch in diesem Jahr rechnen wir wieder mitmindestens 150 Läufern über die 21,1 km.

Der Lauf der Kinder wird um 9:40 Uhr amSportlerheim gestartet.

Die Startgebühren für die Halbmarathon-Strecke betragen 10 € und für die 7,5 kmnur 5 €. Für den Kinderlauf über 2 km wird keinStartgeld erhoben.

Die Volkssportler und Kinder können sichauch am Starttag bis maximal 30 Minutenvor den Starts für die Veranstaltung anmel-den.

Jeder Teilnehmer erhält im Ziel Getränkeund traditionell eine Thüringer Rostbrat-wurst.

Jürgen RockstrohGesamtleiter MTL

EntschuldigungEin von Herrn Dr. Wogawa in seinemInternet-Blog veröffentlichter Beitragwurde im Amtsblatt Nr. 1/2017 gekürztnachgedruckt, ohne die Zustimmung desAutors einzuholen. Das Urheberrechtsgesetz sieht hier abereinen Einwilligungsvorbehalt des Urhe-bers vor. Als Verantwortlicher im Sinnedes Presserechts und Herausgeber ent-schuldige ich mich für das Versäumnis.

Herr Dr. Stefan Wogawa hat nachträglichder Veröffentlichung seines Textes imAmtsblatt zugestimmt.

Münchberg, Landrat

Informationen

Standplätze der Container für Grün- und Astschnittgültig für den Zeitraum April – Oktober

Gesundheitsamt Weimarer LandSozialpsychiatrischer Dienst/Suchtberatung

Sprechzeiten des SozialpsychiatrischenDienstes des Landratsamtes WeimarerLand im KreisgebietBad Berka – Rathaus 1. OG2. und 4. Dienstag im Monat

9.00 Uhr – 12.00 Uhr

Blankenhain – Stadtverwaltung InnenhofLinker Eingang – Sitzungszimmer1. Dienstag im Monat 9.00 Uhr – 12.00 Uhr

Kranichfeld – neuer Beratungsort – Jugendclubgegenüber Baumbachhaus, Hofeingang linksvom Kindergarten3. Dienstag im Monat 9.00 Uhr – 12.00 Uhr

Andere Terminabsprachen möglich.Nachmittag Hausbesuche.Telefonische Erreichbarkeit: 03644/540595

Am 13.02.2017 starb der Kreisbeigeord-nete a. D., Herr Ernst Preller.Der studierte Diplomlandwirt war Bauermit Leib und Seele. Er engagierte sich invorbildlicher Weise in seiner Heimatge-meinde Niederroßla sowohl ehrenamt-lich in der Heimatpflege wie auch in derKommunalpolitik.1972 bis 1994 war er Mitglied des Kreis-tages Apolda. Während seiner Zeit alsKreistagsmitglied von 1990 bis 1994wurde er zum ehrenamtlichen Beigeord-neten gewählt und vertrat den Landrat imAmt.Ernst Preller hat mit seinem engagiertenWirken über viele Jahrzehnte hinweg dieEntwicklung seines Heimatortes undunseres Weimarer Landes nachhaltig mitbefördert.

Wir werden ihm ein ehrendes Andenkenbewahren.

Der Landrat Der Kreistagspräsident

ApoldaBetriebshof der Entsorgungsgesellschaft, Am Kalkteich 8Mo. – Do. 7.30 Uhr – 16.00 UhrMi. 7.30 Uhr – 18.00 UhrFr. 7.30 Uhr – 15.00 UhrSa. 9.00 Uhr – 12.00 Uhr

Betriebshof des Kommunalservice Apolda,Stobraer Straße 99Mo. – Do. 8.00 Uhr – 16.00 UhrFr. 8.00 Uhr – 11.30 Uhr

BerlstedtAm Wahl 14b (Containerdienst Pfaffe)Fr. 9.00 Uhr – 12.00 UhrSa. 10.00 Uhr – 12.00 Uhr

Blankenhainehemalige Deponie, Blankenhainer WegMo. – Fr. 10.00 Uhr – 18.00 Uhr

Großheringenam Sportplatz durchgehend erreichbar

Großobringen„Woljem-Gelände“, Am Plan Do. 16.00 Uhr – 18.00 UhrSa. 9.00 Uhr – 12.00 Uhr

Klettbach Siedlungsstraße, Am Sportplatz

durchgehend erreichbar

KranichfeldStephanshöhe – Abzweig Lindenthal

durchgehend erreichbar

MagdalaBetriebshof, Ottstedter LandstraßeFr. 9.30 Uhr – 13.00 Uhrjeden 1. und 3. Samstag im Monat

9.00 Uhr – 13.00 Uhr

MellingenLagerplatz der Gemeinde, Hammerstedter WegMo. – Fr. 9.00 Uhr – 15.00 Uhr jeden 1. und 3. Samstag im Monat

9.00 Uhr – 15.00 Uhr

MönchenholzhausenLagerplatz der Gemeinde, Erfurter Straße (gegenüber Kindergarten)Mi. 14.00 Uhr – 16.00 UhrSa. 9.00 Uhr – 11.00 Uhr

NiedertrebraLagerplatz der Gemeinde, Am SportplatzMi. 15.00 Uhr – 18.00 Uhr Sa. 9.00 Uhr – 12.00 Uhr

NiederzimmernLagerplatz der Gemeinde, Vieselbacher Straße

durchgehend erreichbar

OßmannstedtParkplatz am Freibad, An der K102

durchgehend erreichbar

TonndorfSchenkenstraße,Hinter dem Sportplatz, Schullandheim

durchgehend erreichbar

WormstedtBrandplatz der Gemeinde, Im UnterdorfFr. 16.00 Uhr – 18.00 UhrSa. 9.00 Uhr – 12.00 Uhr

Die Abgabe kann in haushaltsüblichenMengen erfolgen.

Freundliche GrüßeIhre Kreiswerke Weimarer Land

25. März 2017 – Nummer 02/17 Seite 19

Kreisvolkshochschule Weimarer Land Tel.: (03644)55 48 41

Ackerwand 13 Fax: (03644)51 56 62

99510 Apolda E-Mail: [email protected]

Auszug aus dem Angebot der KVHS Weimarer Land für März und April 2017Liebe Interessierte, im März und April haben wir wieder attraktive und spannende Angebote für Sie. Versuchen Sie doch mal Smovey – unseren

neuen Fitnesskurs … wir bieten einen kleinen Kurs zum Schnuppern zu kleinen Preisen. Oder lieber Filzen oder doch Spanisch? Wir bieten einen neuen Kurs für Sie zum Einstieg, damit Sie im Urlaub Ihr Essen in der Landessprache bestellen können.

Schauen Sie auch auf unserer Internetseite www.kvhs-weimarerland.de oder informieren Sie sich mit dem unten abgedruckten QR-Code.

Gesellschaft

Nein-SagenSie sagen Ja, obwohl Sie Nein meinten? Siesagen Ja und ärgern sich hinterher, dass Sienicht Nein gesagt haben? Sie sind damit nichtallein. Vielen Menschen geht es aus unter-schiedlichen Beweggründen so. Auch mal imrichtigen Moment Nein sagen zu können,schafft unter anderem Selbstvertrauen, Autono-mie und Selbstbestimmung. Erfahren Sie mehrüber die Hintergründe und wie viel Sie mitNein-Sagen gewinnen können.Vortragsgebühr 6,00 EUR2 UE, 1 VeranstaltungRené Knizia, KVHS, Raum 5, Ackerwand 13 inApoldaMontag, 24.04.17, 18.00 Uhr - 19.30 Uhr

Kultur

Filzen ist wie Balsam für die Seele10,00 EUR Gruppe ab 8 Personen15,00 EUR Gruppe ab 5 Personenvor Ort 2,50 EUR bis 5,50 EUR Materialkosten4 UE, 1 SamstagvormittagDiana Friebel, KVHS, Raum 9, Ackerwand 13in ApoldaSamstag, 25.03.17, 10.00 Uhr - 13.00 Uhr

So fremd - so nah – eine Betrachtung moderner japanischer ProsaVortragsgebühr 5,00 EUR2 UE, 1 AbendDr. phil. Erika Block, KVHS, Raum 9, Ackerwand 13 in ApoldaDonnerstag, 30.03.17, 18.30 Uhr - 20.00 Uhr

Gesundheit

QigongMitzubringen sind eine Übungsmatte, warmeSocken, bequeme Kleidung, ausreichend Trink-wasser.65,00 EUR Gruppe ab 8 Personen75,00 EUR Gruppe ab 5 Personeninklusive Raumnutzungsgebühr16 UE, 12 VeranstaltungenRegina Pötke, KVHS, Raum 12, Ackerwand 15 in Apoldadienstags, ab 21.03.17, 16.45 Uhr - 18.00 Uhr

Smovey am Vormittag - gesund und fit in denTag - SchnupperkursWir nutzen die Smoveyringe, bestehend auseinem Spiralschlauch mit vier darin freilaufen-den Stahlkugeln und einem mit Dämpfungs -

elementen versehenem Griffsystem. Das Trai-ning mit den Smoveys fördert den Stoffwech-sel, aktiviert und entlastet das Lymphsystem,strafft das Bindegewebe, mobilisiert die Ver-dauung, kräftigt das Herz-Kreislaufsystem undstärkt das Immunsystem. Trainiert werden mitspeziellen Übungen Koordination, Gleichge-wicht, Ausdauer und Beweglichkeit. Mitzubrin-gen sind bequeme Kleidung, feste Turnschuhemit weißer Sohle und Trinkwasser.Smoveygeräte können bei der Dozentin vorOrt gegen eine Gebühr geliehen werden, wennsie noch nicht vorhanden sind.25,00 EUR Gruppe ab 8 Personen70,00 EUR Gruppe ab 5 Personen8 UE, 6 VeranstaltungenAnnett Zech, KVHS, Raum 1, Ackerwand 11 inApoldadonnerstags, 9.00 Uhr - 10.00 Uhr

Schulung für pflegende Angehörige demenz-kranker Menschen„Hilfe beim Helfen“ für Angehörige von Men-schen mit Demenz Die Veranstaltung richtet sich an Angehörigevon Menschen mit Demenz und an interessier-te Bürger.

Gebührenfrei18,7 UE, 7 VeranstaltungenAlzheimer Gesellschaft Thür. e. V., KVHS,Raum 9, Ackerwand 13 in Apoldadonnerstags, ab 30.03.17, 16.00 Uhr - 18.00 Uhr

Pilates - Fit ins Wochenende und gesund amArbeitsplatzMitzubringen sind lockere, sportliche Klei-dung, eine Isomatte und Trinkflasche.60,00 EUR Gruppe ab 8 Personen70,00 EUR Gruppe ab 5 Personen20 UE, 15 VeranstaltungenChristina Gadau, KVHS, Raum 01, Ackerwand 11 in Apoldafreitags, ab 31.03.17, 13.00 Uhr - 14.00 Uhr

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Wir bieten in vielen Sprachen Kurse für Einstei-ger, Anfänger und Fortgeschrittene an. Anbeieine kleine Auswahl, bitte lassen Sie sich zuden genauen Kursangeboten im Vorfeld bei unsberaten.

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Spanisch für Einsteiger A1.1 – nur noch wenige Plätze freiSie interessieren sich für die spanische Spracheund möchten Ihren Urlaub in Spanien verbrin-gen? Dann bereiten Sie sich bei uns im Kursvor. Sie erlernen Grundbegriffe, erste einfacheSätze sowie auch Kenntnisse über Land undLeute.85,00 EUR Gruppe ab 8 Personen95,00 EUR Gruppe ab 5 Personen30 UE, 15 VeranstaltungenDozententeam, KVHS, Raum 8, Ackerwand 13 in Apoldamontags, 18.00 Uhr - 19.30 Uhr

Arbeit und Beruf

Motivationstraining für Erfolg und Ziel-orientierung im Beruf39,00 EUR Gruppe ab 8 Personen49,00 EUR Gruppe ab 5 Personen12 UE, 4 VeranstaltungenPatrik Linke, KVHS, Raum 9, Ackerwand 13 inApolda dienstags, ab 04.04.17, 18.00 Uhr - 20.15 Uhr

Androidgeräte - Erste Schritte und GrundlagenEinsteigerkursDer Grundlagenkurs für Ein- und Umsteigervermittelt die wichtigsten Schritte, um dieGeräte zu nutzen. Es werden keine Computer-kenntnisse vorausgesetzt. Voraussetzung: Sie verfügen über ein Android-gerät und bringen es mit vollem Akku in denKurs9,75 EUR Gruppe ab 8 Personen14,75 EUR Gruppe ab 5 Personen3 UE, 1 VeranstaltungMarcus Baierl, KVHS, Raum 9, Ackerwand 13in ApoldaDonnerstag, 20.04.17, 18.00 Uhr - 20.15 Uhr

Wir freuen uns auf Sie!

Sprechzeiten:Mo. bis Fr. 9.00 Uhr bis 12.00 UhrDi. und Do. 13.00 Uhr bis 18.00 UhrMittwoch 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Seite 20 25. März 2017 – Nummer 02/17

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Gemeinden unseres Versorgungsgebietes.

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(Änderungen des o.g. Termins sind nicht möglich.)

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11. TÖPFERMARKTWasserburg Kapellendorf

Samstag, 8. April 2017, 11.00 Uhr – 18.00 Uhr

Sonntag, 9. April 2017, 10.00 Uhr – 18.00 Uhr

Buntes Markttreiben lockt zwei Tage lang in dieWasserburg Kapellendorf.

Mehr als 60 ausgewählte KeramikerInnen prä-sentieren Erlesenes, Schönes, Verrücktes undNützliches aus ihren eigenen Werkstätten.

Der Markt hat sich längst als feste Größe in derWasserburg Kapellendorf etabliert. Sein guterRuf ist weit über die Landesgrenze hinausbekannt, so dass die Bewerber aus fünf Bun-desländern kommen.

Durch die sehr alte Faszination, die von Tonund Keramik ausgeht, ergeben sich nahezuunbegrenzte Möglichkeiten, Ton mit einfach-

sten Mitteln zu bearbeiten und dabei schöneund praktische Produkte herzustellen.Beim Arbeiten mit inspiriert auch der Reiz,immer wieder etwas Neues zu entdecken.

Ergänzt wird der Töpfermarkt durch Pflanzen-stände, deren nützliche Erzeugnisse zu Beginnder warmen Jahreszeit für Freude im Gartenund Haushalt sorgen. Das vielfältige Sortimentund die gute Qualität sind mittlerweile zumMarkenzeichen für den Kapellendorfer Töpfer-markt geworden.

Auch für das kulinarische Wohlbefinden istgesorgt mit mediterranen Spezialitäten, fri-schen Waffeln, erlesenen Trockenfrüchten,hausgemachten Käsespezialitäten, leckeremSteinofenkuchen und einem Schwein amSpieß.

Musik, die überrascht, die nicht zu laut undnicht zu leise sich dem Ort und dem Gesche-hen anpasst, gehört zu diesem Töpfermarktunbedingt dazu.Und so seien alle Besucher herzlich eingela-den, es sich auf dem 11. Töpfermarkt richtiggut gehen zu lassen!

Für den Markt und sein Kulturprogramm wirdein Eintritt erhoben.

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an:

Andreas WolfKulturhof Zickra 3107980 Berga/ElsterTel. 036623/21369Fax 036623/[email protected]

25. März 2017 – Nummer 02/17 Seite 21

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Seite 22 25. März 2017 – Nummer 02/17

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25. März 2017 – Nummer 02/17 Seite 23– Anzeigen –

Herzlichen Glückwunsch

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zum 90. Geburtstag

im Februar und März 2017

Impressum:

Herausgeber:Kreis Weimarer Land

Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil:Landrat des Kreises Weimarer Land

Redaktion:Pressestelle des Landratsamtes des Kreises Weimarer LandSilke Schmidt

Anschrift:Bahnhofstraße 28, 99510 Apolda, Telefon: 03644/540152Fax: 03644/540115, e-mail: [email protected]

Verantwortlich für den Anzeigenteil:Pressestelle des Landratsamtes des Kreises Weimarer Land

Erscheinungsweise:In der Regel siebenmal im Jahr, kostenlos an alle erreichbaren Haus-halte des Kreises Weimarer Land.Bei Bedarf können Einzelexemplare zum Preis von 1,00 Euro beimLRA Weimarer Land, Pressestelle, Bahnhofstraße 28, 99510 Apolda,bestellt werden.

Redaktionsschluss:In der Regel 10 Tage vor Erscheinen des Amtsblattes.

Druck:Druckerei Friedr. Kühn,Bernhardstraße 43, 99510 Apolda,Tel. 03644/5033-0, Fax: 03644/503399,e-mail: [email protected]

Vertrieb:Allgemeiner Anzeiger Werbe- und Vertriebsgesellschaft mbHGottstedter Landstraße 6, 99092 Erfurt

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Erna und Manfred Clauderaus Apolda zur

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Johanna und Max Werner aus Apolda zur

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Käthe und Horst Hahnaus Saaleplatte, OT Eckolstädt zur

Diamantenen Hochzeit,die sie am 10. Januar 2017 gefeiert haben.

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Anita und Rudolf Riegeraus Niedertrebra zur

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Gisela und Rolf Hißbachaus Neumark zur

Diamantenen Hochzeit,die sie am 2. Februar 2017 gefeiert haben.

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Doris und Gerhard Wirbs aus Hopfgarten zur

Diamantenen Hochzeit,die sie am 16. Februar 2017 gefeiert haben.

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Eva und Dieter Carnarius aus Großschwabhausen zur

Diamantenen Hochzeit,die sie am 2. März 2017 gefeiert haben.

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Ruth und Horst Kettwich aus Blankenhain, OT Meckfeld zur

Eisernen Hochzeit,die sie am 5. März 2017 gefeiert haben.

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Gerdi und Wolfgang Hohmannaus Schmiedehausen zur

Diamantenen Hochzeit,die sie am 2. Februar 2017 gefeiert haben.

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Ruth und Gerd Müller aus Bad Sulza zur

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Marga und Rudi Schorchtaus Apolda, OT Oberndorf zur

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Seite 24 25. März 2017 – Nummer 02/17– Anzeigen –