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POLITIK EINFACH ERKLÄRT: EINE NEUTRALE ABSTIMMUNGS- BROSCHÜRE FÜR DIE ABSTIMMUNGEN VOM Kanton Schwyz 23. SEPTEMBER 2012

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easyvote Abstimmungsbroschüre kantonal Schwyz September 2012

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POLITIK EINFACH ERKLÄRT:

EINE NEUTRALEABSTIMMUNGS-BROSCHÜRE

FÜR DIE ABSTIMMUNGEN VOM

Kan

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23. SEPTEMBER 2012

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DSJ | FSPJ | FSPG Dachverband Schweizer JugendparlamenteFédération Suisse des Parlements des JeunesFederazione Svizzera dei Parlamenti dei Giovani

Mit der Unterstützung von

Trägerorganisation

Redaktion Dominik Amrein · Sandrine Baumann · Lea Berdnik · Diego Bigger · Maurus Blumenthal · Marcel Buffat · Seraina Dübendorfer · Stefan Jufer · Michelle Loepthien · David Matthys · Tamara Molinaro · Livia Ramseier · Joschka Reischmann · Yannick Schaller · Julia Streicher · Johannes Wagner · Matthias Widmer

HinweisWir versuchen, den wesentlichen Gehalt der Informationen der offiziellen Abstim-mungsunterlagen von Bund und Kanton möglichst korrekt wiederzugeben. Es gilt der Wortlaut des offiziellen Abstimmungs-materials.

Trägerorganisation Dachverband Schweizer Jugendparlamente DSJ

Beteiligte Jugendparlamente JuRa Kanton Baselland · JuRa Stadt Bern · JuPa Berner Oberland Ost · JuPa Dietikon · JuRa Escholzmatt · Interaquas · Juvenat · JuPa Köniz · JuPa Oberaargau · JuPa Region Olten · JuRa Spiez, · JuPa Region Fraubrunnen · JuRa Kanton Uri · JuRa Rothenburg · JuRa Worb

RedaktionsleitungChristine Bühler, Anne Kneer, Alexandra Molinaro, Silvan Zemp

Layout Silvan Hostettler

Auflage 22‘222 Exemplare

Korrektorat Rotstift AG, Bern

Druck www.jordibelp.ch

Kontakt easyvoteIm Passepartout-ch Sandstrasse 5, 3302 Moosseedorf [email protected]

Impressum

Jugendmusikförderung . . . . . . . . . . . 4

Sicheres Wohnen im Alter . . . . . . . . . 6

Schutz vor Passivrauchen . . . . . . . . . 8

Familienzulagen . . . . . . . . . . . . . . . . 10

Aufgaben- und Lastenverteilung . . 12

Kredit Kloster Einsiedeln . . . . . . . . . 14

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LIEBE LESERIN, LIEBER LESER

Am 23. September 2012 sind die nächs-ten Abstimmungen! Auch mit dieser Ausgabe der easyvote-Abstimmungs-hilfe wollen wir dich einfach verständ-lich und neutral über die eidgenössi-schen und kantonalen Abstimmungen informieren.

Wir sind ein Team von über 100 jungen Leuten und möchten dich zum Mitge-stalten unserer Zukunft motivieren.

Falls dir die easyvote-Abstimmungshilfe per Post zugesendet wurde, gehörst du zu den Glücklichen, welchen easyvote von der Gemeinde offeriert wird! Hast du keine easyvote-Broschüre erhal-ten und möchtest dies ändern? Gemein-sam können wir vielleicht auch deine Gemeinde oder Schule an Bord holen!

Oder hast du Lust, in unserem Redakti-onsteam mitzuhelfen? Melde dich doch bei uns: [email protected].

Viel Spass beim Lesen und Abstimmen!easyvote-Team

Editorial

Jugendmusikförderung . . . . . . . . . . . 4

Sicheres Wohnen im Alter . . . . . . . . . 6

Schutz vor Passivrauchen . . . . . . . . . 8

Familienzulagen . . . . . . . . . . . . . . . . 10

Aufgaben- und Lastenverteilung . . 12

Kredit Kloster Einsiedeln . . . . . . . . . 14

VERGISS NICHT...... deinen Stimmrechts-ausweis zu unterschreiben!

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AUSGANGSLAGEMusikalische Bildung ist für die Persön-lichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen zentral. Deshalb unter-stützen Bund und Kantone heute schon fi nanziell die musikalische Förderung. Ende 2008 verlangte die Volksinitiative «jugend + musik», dass die musikali-sche Bildung schweizweit vereinheit-licht und gestärkt wird. Darauf haben Bundesrat und Parlament einen neuen Verfassungsartikel erarbeitet (Gegen-vorschlag). Dieser Verfassungsartikel verfolgt dieselben Ziele wie die Initia-tive, ohne jedoch zu stark in die Zustän-digkeiten der Kantone einzugreifen. Das Initiativkomitee war mit dem Gegenvor-schlag einverstanden und zog die Volks-initiative zurück.

WAS WÜRdE SICH äNdERN?Die Förderung der musikalischen Bil-dung soll in der Bundesverfassung fest-geschrieben werden. Dies soll anhand von vier Themen geschehen.

§ Bund und Kantone sind verpfl ichtet, die musikalische Bildung zu fördern. Die Kantone legen schweizweit die Ziele für den Musikunterricht an Schulen fest. In den Sprachfächern, in Mathematik und in den Naturwis-senschaften ist dies heute bereits der Fall.

§ Der Musikunterricht an Schulen soll in der ganzen Schweiz hochwertig und einheitlich sein.

§ In der Freizeit sollen alle jungen Menschen den gleichen Zugang zu musikalischer Bildung erhalten. Hier legt der Bund mithilfe der Kan-tone Grundsätze für den Zugang der Jugend zur Musik fest.

§ Junge Menschen mit besonderem Musiktalent werden gefördert.

Bund und Kantone behalten ihre bisheri-gen Zuständigkeitsbereiche.

Bundesbeschluss über die Jugendmusikförderung (Gegenentwurf zur zurückgezogenen Volksinitiative «jugend + musik»)

NA

TIO

NA

L

Die musikalische Bildung von

allen Kindern und Jugendlichen

soll in der Schule und in der

Freizeit gestärkt werden.

Jugendmusikförderung

ZieL

5www.easyvote.ch

PRO § Musik ist ein wichtiger Bestandteil für die Persönlichkeitsentwick-

lung von Kindern und Jugendlichen. § Die Möglichkeiten für junge Menschen, sich musikalisch zu bil-

den, sind in den Kantonen einheitlich. Sie hängen nicht mehr vom Wohnort und dem Einkommen der Eltern ab.

§ Musikalisch besonders Begabte werden neu speziell gefördert.

KONTRA § Der Bund und die Kantone müssen wahrscheinlich mehr Geld für

die musikalische Bildung ausgeben. § Der Bund darf sich nicht noch mehr in die Zuständigkeiten der

Kantone einmischen. § Der Bund und die Kantone leisten schon heute fi nanzielle Unter-

stützung für die musikalische Bildung Jugendlicher.

NATIONALRAT: Dafür (156 Ja, 31 Nein, 8 Enthaltungen)STäNdERAT: Dafür (31 Ja, 6 Nein, 6 Enthaltungen)BUNdESRAT: Dafür

Jugendmusikförderung

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AUSGANGSLAGEMusikalische Bildung ist für die Persön-lichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen zentral. Deshalb unter-stützen Bund und Kantone heute schon fi nanziell die musikalische Förderung. Ende 2008 verlangte die Volksinitiative «jugend + musik», dass die musikali-sche Bildung schweizweit vereinheit-licht und gestärkt wird. Darauf haben Bundesrat und Parlament einen neuen Verfassungsartikel erarbeitet (Gegen-vorschlag). Dieser Verfassungsartikel verfolgt dieselben Ziele wie die Initia-tive, ohne jedoch zu stark in die Zustän-digkeiten der Kantone einzugreifen. Das Initiativkomitee war mit dem Gegenvor-schlag einverstanden und zog die Volks-initiative zurück.

WAS WÜRdE SICH äNdERN?Die Förderung der musikalischen Bil-dung soll in der Bundesverfassung fest-geschrieben werden. Dies soll anhand von vier Themen geschehen.

§ Bund und Kantone sind verpfl ichtet, die musikalische Bildung zu fördern. Die Kantone legen schweizweit die Ziele für den Musikunterricht an Schulen fest. In den Sprachfächern, in Mathematik und in den Naturwis-senschaften ist dies heute bereits der Fall.

§ Der Musikunterricht an Schulen soll in der ganzen Schweiz hochwertig und einheitlich sein.

§ In der Freizeit sollen alle jungen Menschen den gleichen Zugang zu musikalischer Bildung erhalten. Hier legt der Bund mithilfe der Kan-tone Grundsätze für den Zugang der Jugend zur Musik fest.

§ Junge Menschen mit besonderem Musiktalent werden gefördert.

Bund und Kantone behalten ihre bisheri-gen Zuständigkeitsbereiche.

Bundesbeschluss über die Jugendmusikförderung (Gegenentwurf zur zurückgezogenen Volksinitiative «jugend + musik»)

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Die musikalische Bildung von

allen Kindern und Jugendlichen

soll in der Schule und in der

Freizeit gestärkt werden.

Jugendmusikförderung

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PRO § Musik ist ein wichtiger Bestandteil für die Persönlichkeitsentwick-

lung von Kindern und Jugendlichen. § Die Möglichkeiten für junge Menschen, sich musikalisch zu bil-

den, sind in den Kantonen einheitlich. Sie hängen nicht mehr vom Wohnort und dem Einkommen der Eltern ab.

§ Musikalisch besonders Begabte werden neu speziell gefördert.

KONTRA § Der Bund und die Kantone müssen wahrscheinlich mehr Geld für

die musikalische Bildung ausgeben. § Der Bund darf sich nicht noch mehr in die Zuständigkeiten der

Kantone einmischen. § Der Bund und die Kantone leisten schon heute fi nanzielle Unter-

stützung für die musikalische Bildung Jugendlicher.

NATIONALRAT: Dafür (156 Ja, 31 Nein, 8 Enthaltungen)STäNdERAT: Dafür (31 Ja, 6 Nein, 6 Enthaltungen)BUNdESRAT: Dafür

Jugendmusikförderung

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AUSGANGSLAGEWer in einem eigenen Haus oder in einer eigenen Wohnung wohnt (Wohneigen-tum), muss keine Miete bezahlen. Dafür muss man einen sogenannten Eigen-mietwert versteuern. Der Eigenmiet-wert ist der Betrag, für den man das Wohneigentum vermieten könnte, wenn man nicht selbst im Wohneigentum wohnen würde. Dieser Betrag muss in der Steuererklärung unter «Einkommen» aufgeführt werden und führt meist dazu, dass man mehr Steuern bezahlen muss.

Der Eigenmietwert kann verkleinert wer-den. Zum Beispiel, wenn die Kinder aus-ziehen (und das Wohneigentum zu gross wird), bei fi nanziellen Schwierigkeiten oder wenn der Eigenmietwert im Ver-gleich zum übrigen Lohn zu hoch ist. WohneigentümerInnen können dafür das Geld, das sie der Bank schulden (die Schuldzinsen), die Versicherung und die Unterhaltskosten (z.B. eine neue Hei-zung) von den Steuern abziehen. Weiter können sie, wenn sich jemand anderes um das Wohneigentum kümmert (Ver-waltung), auch diese Kosten abziehen.

WAS WÜRdE SICH äNdERN?Die Initiative sieht vor, dass Personen im AHV-Alter (Männer über 65 Jahre, Frauen über 63 Jahre) neu zwei Mög-lichkeiten haben.

§ Die erste Möglichkeit ist, dass sie den Eigenmietwert nicht mehr ver-steuern. In diesem Fall können sie aber die Schuldzinsen für das Wohn-eigentum sowie die Kosten für die Verwaltung nicht mehr von den Steuern abziehen. Die Unterhalts-kosten (bis 4‘000 Franken), die Kos-ten für die Denkmalpfl ege oder fürs Energiesparen (z.B. bessere Isola-tion) können sie weiterhin abziehen.

§ Die zweite Möglichkeit ist, dass sie den Eigenmietwert weiter versteu-ern. In diesem Fall ändert sich nichts und es bleibt, wie in der Ausgangs-lage beschrieben.

Wer sich einmal für eine Möglichkeit ent-schieden hat, muss dabei bleiben.Durch diese Initiative wird der Bund in Zukunft weniger Steuern einnehmen (mindestens 250 Millionen Franken weniger pro Jahr). Auch die Gemeinden und die Kantone müssen mit weniger Steuereinnahmen rechnen.

Eidgenössische Volksinitiative «Sicheres Wohnen im Alter» N

AT

ION

AL

Sicheres Wohnen im Alter

7www.easyvote.ch

PRO § Personen, die ein Leben lang gespart haben, können die Schulden

für das Wohneigentum zurückbezahlen. Sie werden nicht bestraft, indem sie mehr Steuern bezahlen müssen.

§ Schweizweit können die Schulden für Wohneigentum generell gesenkt werden. Die Initiative schafft einen Anreiz für die Wohn-eigentümer, ihre Schulden bei der Bank zurückzubezahlen.

§ WohneigentümerInnen können selbst entscheiden, welche Mög-lichkeit sie wählen. Dies stärkt ihre Eigenverantwortung.

KONTRA § Nur Personen im AHV-Alter mit Wohneigentum profi tieren von

der Initiative. WohneigentümerInnen, die nicht im AHV-Alter und MieterInnen sind, müssen gleich viel bezahlen wie bisher.

§ Das Steuerrecht wird durch diese Initiative verkompliziert. § Dem Bund und den Kantonen fehlen wichtige Steuereinnahmen.

NATIONALRAT: Dagegen (77 Ja, 119 Nein, 1 Enthaltung)STäNdERAT: Dagegen (6 Ja, 36 Nein, 1 Enthaltung) BUNdESRAT: Dagegen

Die Initiative verlangt, dass Personen im

AHV-Alter die Möglichkeit haben, den

Eigenmietwert nicht mehr versteuern zu

müssen.

Sicheres Wohnen im Alter ZieL

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AUSGANGSLAGEWer in einem eigenen Haus oder in einer eigenen Wohnung wohnt (Wohneigen-tum), muss keine Miete bezahlen. Dafür muss man einen sogenannten Eigen-mietwert versteuern. Der Eigenmiet-wert ist der Betrag, für den man das Wohneigentum vermieten könnte, wenn man nicht selbst im Wohneigentum wohnen würde. Dieser Betrag muss in der Steuererklärung unter «Einkommen» aufgeführt werden und führt meist dazu, dass man mehr Steuern bezahlen muss.

Der Eigenmietwert kann verkleinert wer-den. Zum Beispiel, wenn die Kinder aus-ziehen (und das Wohneigentum zu gross wird), bei fi nanziellen Schwierigkeiten oder wenn der Eigenmietwert im Ver-gleich zum übrigen Lohn zu hoch ist. WohneigentümerInnen können dafür das Geld, das sie der Bank schulden (die Schuldzinsen), die Versicherung und die Unterhaltskosten (z.B. eine neue Hei-zung) von den Steuern abziehen. Weiter können sie, wenn sich jemand anderes um das Wohneigentum kümmert (Ver-waltung), auch diese Kosten abziehen.

WAS WÜRdE SICH äNdERN?Die Initiative sieht vor, dass Personen im AHV-Alter (Männer über 65 Jahre, Frauen über 63 Jahre) neu zwei Mög-lichkeiten haben.

§ Die erste Möglichkeit ist, dass sie den Eigenmietwert nicht mehr ver-steuern. In diesem Fall können sie aber die Schuldzinsen für das Wohn-eigentum sowie die Kosten für die Verwaltung nicht mehr von den Steuern abziehen. Die Unterhalts-kosten (bis 4‘000 Franken), die Kos-ten für die Denkmalpfl ege oder fürs Energiesparen (z.B. bessere Isola-tion) können sie weiterhin abziehen.

§ Die zweite Möglichkeit ist, dass sie den Eigenmietwert weiter versteu-ern. In diesem Fall ändert sich nichts und es bleibt, wie in der Ausgangs-lage beschrieben.

Wer sich einmal für eine Möglichkeit ent-schieden hat, muss dabei bleiben.Durch diese Initiative wird der Bund in Zukunft weniger Steuern einnehmen (mindestens 250 Millionen Franken weniger pro Jahr). Auch die Gemeinden und die Kantone müssen mit weniger Steuereinnahmen rechnen.

Eidgenössische Volksinitiative «Sicheres Wohnen im Alter»

NA

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Sicheres Wohnen im Alter

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PRO § Personen, die ein Leben lang gespart haben, können die Schulden

für das Wohneigentum zurückbezahlen. Sie werden nicht bestraft, indem sie mehr Steuern bezahlen müssen.

§ Schweizweit können die Schulden für Wohneigentum generell gesenkt werden. Die Initiative schafft einen Anreiz für die Wohn-eigentümer, ihre Schulden bei der Bank zurückzubezahlen.

§ WohneigentümerInnen können selbst entscheiden, welche Mög-lichkeit sie wählen. Dies stärkt ihre Eigenverantwortung.

KONTRA § Nur Personen im AHV-Alter mit Wohneigentum profi tieren von

der Initiative. WohneigentümerInnen, die nicht im AHV-Alter und MieterInnen sind, müssen gleich viel bezahlen wie bisher.

§ Das Steuerrecht wird durch diese Initiative verkompliziert. § Dem Bund und den Kantonen fehlen wichtige Steuereinnahmen.

NATIONALRAT: Dagegen (77 Ja, 119 Nein, 1 Enthaltung)STäNdERAT: Dagegen (6 Ja, 36 Nein, 1 Enthaltung) BUNdESRAT: Dagegen

Die Initiative verlangt, dass Personen im

AHV-Alter die Möglichkeit haben, den

Eigenmietwert nicht mehr versteuern zu

müssen.

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Schutz vor PassivrauchenWAS WÜRdE SICH äNdERN?Die Initiative verschärft die heutigen Bestimmungen zum Schutz vor Pas-sivrauch im nationalen Gesetz. Dazu wird das Rauchverbot auf alle öffent-lich zugänglichen Innenräume ausge-dehnt, welche als Arbeitsplatz dienen. Dies führt dazu, dass es keine Raucher-restaurants mehr gibt und Fumoirs nur noch dann erlaubt sind, wenn sie nicht bedient sind. Das Parlament kann Ausnahmen für öffentliche Räume bewilligen, die nicht als Arbeitsplatz dienen (z.B. für Raucher-räume in Bürogebäuden etc.).So sollen in der ganzen Schweiz die glei-chen Regeln zum Schutz vor Passiv-rauch gelten.

Wird die Initiative angenommen, hat der Bundesrat 6 Monate Zeit, eine Über-gangsverordnung zu erarbeiten. Diese Übergangsverordnung bleibt so lange gültig, bis das Parlament das heute gül-tige Gesetz gemäss der Initiative geän-dert hat.

AUSGANGSLAGEBereits heute gibt es ein nationales Gesetz gegen Passivrauchen. Dieses ist am 1. Mai 2010 in Kraft getreten. Es bezweckt den Schutz vor Passivrauch und hat folgenden Inhalt:

§ Öffentliche Räume, z.B. Büros, Züge, Spitäler, Krippen, Altersheime, The-ater, Schulen, Geschäfte, Gefäng-nisse oder Gebäude der öffentlichen Verwaltung, müssen rauchfrei sein.

§ Für Restaurants sind Ausnahmen möglich. Diese dürfen zum Beispiel ein Fumoir (Raucherraum) erstel-len, oder – wenn die Gesamtfl ä-che des Restaurants weniger als 80 m2 beträgt – als Raucherbetrieb geführt werden. Allerdings müssen die Angestellten ihr Einverständnis geben, damit sie in einem solchen Betrieb arbeiten dürfen.

Die Kantone dürfen strengere Vorschrif-ten haben. In den Kantonen Appenzell Innerrho-den, Bern, Graubünden, Solothurn, Tes-sin und Zürich sind Raucherbetriebe ver-boten. Erlaubt ist aber die Bedienung in Fumoirs. Die Kantone Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Freiburg, Genf, Neuenburg, St. Gallen, Waadt und Wallis erlauben weder Raucherlokale noch bediente Fumoirs. Alle anderen Kantone kennen heute keine schärferen Regeln.

Volksinitiative «Schutz vor Passivrauchen»N

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AL

EIdGENÖSSISCHE VOLKSINITIATIVEEine Volksinitiative kann von Stimm-bürgernInnen eingereicht werden, um eine Änderung in der Verfas-sung zu verlangen. Dazu braucht es auf nationaler Ebene 100‘000 Unterschriften innert 18 Mona-ten. Kommt die Initiative zustande, wird meist darüber abgestimmt.

9www.easyvote.ch

PRO § Der Schutz vor Passivrauch wird erhöht. § Es gelten in der ganzen Schweiz für alle öffentlich zugänglichen

Räume die gleichen Bedingungen. § Restaurantbetreiber haben keine Nachteile mehr durch die Tatsa-

che, dass im Nachbarkanton weniger strenge Vorschriften gelten.

KONTRA § Durch die Initiative kann der Schutz vor Passivrauch nicht stärker

verbessert werden. Bereits heute sind die meisten Arbeitneh-merInnen vor Passivrauch geschützt.

§ Der im Parlament erreichte Kompromiss von 2010 wird schon wieder geändert.

§ Das heutige Gesetz gewährt den Kantonen kaum noch Spielraum.

NATIONALRAT: Dagegen (52 Ja, 138 Nein, 4 Enthaltungen)STäNdERAT: Dagegen (7 Ja, 28 Nein, 7 Enthaltungen)BUNdESRAT: Dagegen

Die Initiative verschärft die

Vorschriften zum Schutz vor

Passivrauchen. So sollen die

gleichen Regeln für die ganze

Schweiz gelten.

ZieL

WAS IST PASSIVRAUCHEN?Der Rauch einer Zigarette besteht aus vielen Giftstoffen und Substan-zen, welche Krebs verursachen können. Die in einer Zigarette enthalte-nen Schadstoffe gelangen durch das Rauchen – über die glühende Ziga-rette und den ausgeatmeten Rauch – in die Luft. Darum ist das Rauchen nicht nur für die Person, welche selbst zur Zigarette greift, schädlich, son-dern auch für weitere Personen im gleichen Raum. Diese anwesen-den Personen rauchen die Giftstoffe passiv mit ein (Passivrauchen).

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Schutz vor PassivrauchenWAS WÜRdE SICH äNdERN?Die Initiative verschärft die heutigen Bestimmungen zum Schutz vor Pas-sivrauch im nationalen Gesetz. Dazu wird das Rauchverbot auf alle öffent-lich zugänglichen Innenräume ausge-dehnt, welche als Arbeitsplatz dienen. Dies führt dazu, dass es keine Raucher-restaurants mehr gibt und Fumoirs nur noch dann erlaubt sind, wenn sie nicht bedient sind. Das Parlament kann Ausnahmen für öffentliche Räume bewilligen, die nicht als Arbeitsplatz dienen (z.B. für Raucher-räume in Bürogebäuden etc.).So sollen in der ganzen Schweiz die glei-chen Regeln zum Schutz vor Passiv-rauch gelten.

Wird die Initiative angenommen, hat der Bundesrat 6 Monate Zeit, eine Über-gangsverordnung zu erarbeiten. Diese Übergangsverordnung bleibt so lange gültig, bis das Parlament das heute gül-tige Gesetz gemäss der Initiative geän-dert hat.

AUSGANGSLAGEBereits heute gibt es ein nationales Gesetz gegen Passivrauchen. Dieses ist am 1. Mai 2010 in Kraft getreten. Es bezweckt den Schutz vor Passivrauch und hat folgenden Inhalt:

§ Öffentliche Räume, z.B. Büros, Züge, Spitäler, Krippen, Altersheime, The-ater, Schulen, Geschäfte, Gefäng-nisse oder Gebäude der öffentlichen Verwaltung, müssen rauchfrei sein.

§ Für Restaurants sind Ausnahmen möglich. Diese dürfen zum Beispiel ein Fumoir (Raucherraum) erstel-len, oder – wenn die Gesamtfl ä-che des Restaurants weniger als 80 m2 beträgt – als Raucherbetrieb geführt werden. Allerdings müssen die Angestellten ihr Einverständnis geben, damit sie in einem solchen Betrieb arbeiten dürfen.

Die Kantone dürfen strengere Vorschrif-ten haben. In den Kantonen Appenzell Innerrho-den, Bern, Graubünden, Solothurn, Tes-sin und Zürich sind Raucherbetriebe ver-boten. Erlaubt ist aber die Bedienung in Fumoirs. Die Kantone Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Freiburg, Genf, Neuenburg, St. Gallen, Waadt und Wallis erlauben weder Raucherlokale noch bediente Fumoirs. Alle anderen Kantone kennen heute keine schärferen Regeln.

Volksinitiative «Schutz vor Passivrauchen»

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EIdGENÖSSISCHE VOLKSINITIATIVEEine Volksinitiative kann von Stimm-bürgernInnen eingereicht werden, um eine Änderung in der Verfas-sung zu verlangen. Dazu braucht es auf nationaler Ebene 100‘000 Unterschriften innert 18 Mona-ten. Kommt die Initiative zustande, wird meist darüber abgestimmt.

9www.easyvote.ch

PRO § Der Schutz vor Passivrauch wird erhöht. § Es gelten in der ganzen Schweiz für alle öffentlich zugänglichen

Räume die gleichen Bedingungen. § Restaurantbetreiber haben keine Nachteile mehr durch die Tatsa-

che, dass im Nachbarkanton weniger strenge Vorschriften gelten.

KONTRA § Durch die Initiative kann der Schutz vor Passivrauch nicht stärker

verbessert werden. Bereits heute sind die meisten Arbeitneh-merInnen vor Passivrauch geschützt.

§ Der im Parlament erreichte Kompromiss von 2010 wird schon wieder geändert.

§ Das heutige Gesetz gewährt den Kantonen kaum noch Spielraum.

NATIONALRAT: Dagegen (52 Ja, 138 Nein, 4 Enthaltungen)STäNdERAT: Dagegen (7 Ja, 28 Nein, 7 Enthaltungen)BUNdESRAT: Dagegen

Die Initiative verschärft die

Vorschriften zum Schutz vor

Passivrauchen. So sollen die

gleichen Regeln für die ganze

Schweiz gelten.

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WAS IST PASSIVRAUCHEN?Der Rauch einer Zigarette besteht aus vielen Giftstoffen und Substan-zen, welche Krebs verursachen können. Die in einer Zigarette enthalte-nen Schadstoffe gelangen durch das Rauchen – über die glühende Ziga-rette und den ausgeatmeten Rauch – in die Luft. Darum ist das Rauchen nicht nur für die Person, welche selbst zur Zigarette greift, schädlich, son-dern auch für weitere Personen im gleichen Raum. Diese anwesen-den Personen rauchen die Giftstoffe passiv mit ein (Passivrauchen).

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Familienzulagen WAS WÜRdE SICH äNdERN?Wenn das Stimmvolk dieser Vorlage zustimmt, dann wird sich im Kanton Schwyz Folgendes ändern:Auch Selbstständige müssen neu Geld in eine Familienausgleichskasse ein-bezahlen. Selbstständige mit Kindern bekommen dann gleich viel Familienzu-lage ausbezahlt wie Angestellte. Eben-falls bekommen Personen mit Kindern, die sehr wenig verdienen, die Kinderzu-lage bezahlt.Zudem kann der Kantonsrat bestimmen, wie viel Kinderzulagen pro Kind bezahlt werden. Das heisst, wenn genügend Geld vorhanden ist, kann der Kantonsrat mehr auszahlen, als dies der Bund vor-schreibt. Weniger kann allerdings nicht ausbezahlt werden. Der Kantonsrat legt auch fest, wie viel jede arbeitende Per-son in die Familienausgleichskasse ein-zahlen muss.

AUSGANGSLAGEIm Frühling 2011 hat der Bund entschie-den, dass neu auch Selbstständige (Per-sonen, welche nicht angestellt sind) zwingend Geld in eine Familienaus-gleichskasse einzahlen müssen (bisher war das freiwillig). Somit erhalten nun auch Selbstständige mit Kindern Fami-lienzulagen ausbezahlt. Zudem bekom-men seit Frühling 2011 auch Personen, welche sehr wenig verdienen, Familien-zulagen. Solche Beschlüsse des nationalen Par-lamentes müssen die Kantone überneh-men.

Bis jetzt mussten die Selbstständigen im Kanton Schwyz nicht in die Familienaus-gleichskasse einzahlen. Selbstständige mit Kindern oder Angestellte mit einem tiefen Lohn erhalten aber auch keine Kinderzulagen. Weiter zahlt der Kanton Schwyz zurzeit immer so viel Familien-zulage wie der Bund vorschreibt (siehe Kasten). Der Kanton kann die Familien-zulagen nicht selber erhöhen. Damit die Regeln des Bundes auch für den Kanton Schwyz gelten, muss das kantonale Gesetz angepasst werden. Über diese Änderung im kantonalen Gesetz stimmen wir ab.

Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Familienzulagen K

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PRO § Alle arbeitenden Personen mit Kindern erhalten

nun eine Kinderzulage, egal ob die Eltern angestellt oder selbstständig sind.

§ Angestellte müssen nicht einen höheren Betrag in die Famili-enausgleichskassen einzahlen, da alle Selbstständigen diesen Betrag selber einzahlen müssen.

§ Der Kantonsrat kann selber die Höhe der Familienzulage und des Betrags, der in die Familienausgleichskasse einbezahlt wird, be-stimmen. So kann er die Familienpolitik besser steuern.

KONTRADie Vorlage ist im Kantonsrat unumstritten und wird von keiner politi-schen Partei bekämpft.

KANTONSRAT: Dafür (83 Ja, 4 Nein)REGIERUNGSRAT: Dafür

Durch diese Vorlage sollen die

Regeln über die Familienzulagen im Kanton

Schwyz geändert werden. Selbstständige

und Angestellte mit einem tiefen Lohn

sollen neu auch Familienzulagen erhalten.

Zudem soll der Kantonsrat mehr Famili-

enzulagen auszahlen können.

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FAMILIENzULAGENIn der Schweiz erhalten Familien grundsätzlich pro Kind und Monat 200 Fran-ken für Kinder bis zu 16 Jahren oder 250 Franken für Kinder zwischen 16 und 25 Jahren, wenn sie sich in Ausbildung (Lehre, Studium oder Ähnliches) befin-den. Die Kantone können freiwillig mehr bezahlen, weniger allerdings nicht. Das Geld stammt aus kantonalen Familienausgleichskassen. Die Kan-tone bestimmen selber, wer wie viel in diese Kasse einbezahlen muss.

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AUSGANGSLAGEIn den letzten zehn Jahren wurde der Kanton stärker als die Gemeinden und Bezirke mit neuen Aufgaben belastet. Neue Aufgaben führen meistens zu mehr Ausgaben. Seit dem Jahr 2000 sind die Ausgaben des Kantons von damals 679 Millionen Franken auf heute 1‘138 Milli-onen Franken gestiegen. Die Ausgaben der Bezirke und Gemeinden sind jedoch nur von 625 Millionen Franken auf 744 Millionen Franken gestiegen. Der Kanton hat höhere Ausgaben, da er die Gemein-den und Bezirke bei grossen Aufgaben (z.B. Spitalfinanzierung) entlastet. Darum entwarf der Regierungsrat einen Massnahmenplan. Dieser hat die Absicht, die Aufgaben und Lasten zwi-schen dem Kanton und den Gemein-den oder Bezirken fairer zu verteilen. Bei zwei Massnahmen (Finanzausgleich und öffentlicher Verkehr) muss das Gesetz abgeändert werden. Über diese Mass-nahmen muss das Volk abstimmen. Wird die Vorlage vom Volk angenom-men, so wird der gesamte Massnah-menplan ausgearbeitet.

WAS WÜRdE SICH äNdERN?Diese beiden Gesetze sollen so geän-dert werden:1. änderung des Gesetzes über den FinanzausgleichVerkauft man ein Grundstück, muss man auf den Gewinn kantonale Steu-ern bezahlen. Diese Steuer nennt man Grundstückgewinnsteuer. Jähr-lich nimmt die Steuerbehörde mit der Grundstückgewinnsteuer rund 68 Milli-onen Franken ein. Bis heute wurde die Hälfte der Einnahmen an den Kanton (50 %), die andere Hälfte an die Bezirke und Gemeinden (50 %) abgegeben. Neu soll das Geld zu drei Vierteln an den Kanton (75 %) und zu einem Viertel (25 %) an die Bezirke und Gemeinden verteilt werden. Somit fliessen jedes Jahr 17 Millionen Franken mehr ins kan-tonale Budget.

2. änderung des Gesetzes über die Förderung des öffentlichen VerkehrsDer öffentliche Regionalverkehr (Zug, Bus etc.) wird immer wichtiger. Er wird zurzeit zu 50% vom Kanton und zu 50% von den Gemeinden und Bezirken bezahlt. Mit der Änderung des Gesetzes bezahlt der Kanton neu 40% an den öffentlichen Verkehr. Die Gemeinden und Bezirke zahlen die restlichen 60%. Die Ausga-ben im Budget des Kantons verkleinern sich damit um 3 Millionen Franken.

Anpassung der Aufgaben- und Lastenverteilung zwischen dem Kanton sowie den Bezirken und Gemeinden

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Aufgaben- und Lastenverteilung

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PRO § Der Druck auf das Kantonsbudget wird verkleinert. § Das Verursacherprinzip («Wer bestellt, bezahlt») wird gestärkt.

KONTRA § Das alte System hat sich bewährt, die neuen Massnahmen sind

nicht nötig. § Die Gemeinden und Bezirke profitieren am meisten vom öffent-

lichen Verkehr. Darum sollen sie sich noch mehr an den Kosten beteiligen.

KANTONSRAT: Dafür (44 Ja, 43 Nein)REGIERUNGSRAT: Dafür

Aufgaben- und Lastenverteilung Mit dieser Vorlage sollen die

Aufgaben und Lasten zwischen dem Kanton

sowie den Gemeinden und den Bezirken

fairer aufgeteilt werden. Der Druck auf

das Budget des Kantons (Verhältnis von

Einnahmen und Ausgaben) wird damit

verkleinert.

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AuFgAben- und LAstenAusgLeichUnter Aufgaben- und Lastenausgleich versteht man die Aufteilung der Aufgaben und ihrer Kosten (= Lasten) zwischen dem Kanton sowie den Bezirken und Gemeinden.

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AUSGANGSLAGEDas Kloster Einsiedeln ist ein bedeuten-des Gebäude, welches weit über die Grenzen des Kantons und der Schweiz bekannt ist. Pro Jahr reisen mehrere 100‘000 Touristen nach Einsiedeln, um das Kloster zu besuchen. Aufgrund der vielen Touristen ist das Kloster für Res-taurants, Hotels und Arbeitsplätze der Region von grosser Bedeutung. Das Kloster wird seit dem 18. Jahrhun-dert immer wieder renoviert. Um das Kloster zu erhalten, muss dieses stän-dig gepflegt werden. 2001 bewilligte der Kanton das letzte Mal einen Kredit von 8 Millionen Fran-ken. Mit diesem Geld wurden unter anderem die Beichtkirche, die Magda-lenenkapelle und die Fassade renoviert. Dieser Kredit ist nun 2012 aufgebraucht.

WAS WÜRdE SICH äNdERN?Gemäss dem Kloster sollen bis 2022 63,5 Millionen Franken für die Renovie-rung und Instandhaltung des Klosters Einsiedeln müssen ausgegeben wer-den. Von diesen 63,5 Millionen erachtet der kantonale Denkmalschutz 32 Millio-nen als notwendig für die Erhaltung des Klosters. Der Kanton Schwyz zahlt bei Denkmä-lern mit nationaler Bedeutung 25 %, also einen Viertel der vom Denkmalschutz errechneten Kosten. Dies sind 8 Millio-nen Franken. Die 8 Millionen Franken werden über 10 Jahre ausbezahlt. Mit dem Geld werden unter anderem der Klosterplatz, Fassa-den und Dächer, Innenhöfe, Umge-bungsarbeiten und die Innenräume erneuert.

Restaurierungsarbeiten im Kloster EinsiedelnK

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Der Kanton Schwyz möchte mit

dieser Vorlage die Bewilligung für

einen Kredit über 8 Millionen Franken

erhalten. Mit diesem Geld soll das

Kloster Einsiedeln restauriert werden.

Kredit Kloster Einsiedeln

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PRO § Die Renovierung des Klosters ist notwendig. § Der Wert und die Schönheit bedeutender Bauwerke der Schweiz

muss erhalten bleiben. § Durch die Renovierung werden auch in Zukunft Touristen das

Kloster besuchen. So sind die Arbeitsplätze in den Restaurants und Hotels gesichert.

KONTRADie Vorlage ist im Kantonsrat nicht umstritten und wird von keiner poli-tischen Partei bekämpft.

KANTONSRAT: Dafür (81 Ja, 1 Nein)REGIERUNGSRAT: Dafür

Kredit Kloster Einsiedeln

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