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© Acta Medica GmbH 21. März 2018
Elektronische Unterweisung für
den Arbeitsschutz
vor dem Hintergrund des
„Mobilen Arbeitens“
Norbert WiegandSenior Consultant
Acta Medica GmbH
30890 Barsinghausen
© Acta Medica GmbH 21. März 2018
• Kaufm. Ausbildung
• BWL-Studium
• Gesundheitsmanager (Universität Bielefeld),
• KTQ-Trainer
• Berater und Trainer für BWL im Gesundheitswesen
• Fortbildungsbeauftragter
• Qualitäts- und Risikomanagement
• Marketing
• Prozessmanagement
• Erlösmanagement
• Blended Learning
Vorstellung Referent
Norbert Wiegand
© Acta Medica GmbH 21. März 2018
• Compliance
• Arbeitssicherheit
• Qualitätsmanagement
• Risikomanagement (inkl. Haftung)
• E-Learning und E-Unterweisung
• Schulungs- u. Unterweisungsunterlagen
• Prozessmanagement
• Erlösmanagement
• Datenschutz
Geschäftsfelder
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Dienstleistungen und Produkte
• Beratung
• Fachkonzepte
• Qualifikation und Fortbildung
• Schulungs- und Unterweisungsunterlagen
• Organisationsentwicklung
• Reviews und Audits
• Projektbetreuung
• Seminare und Workshops
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Unterweisungen
Unterweisungen zählen zu den gesetzlichen Unternehmerpflichten.
Unterweisungen sind das zentrale Instrument des Arbeitsschutzes, um
Mitarbeiter vor Verletzungen und arbeitsbedingten Erkrankungen zu
schützen.
Unterweisungen sind vor erstmaliger Aufnahme der Tätigkeit und danach
regelmäßig mindestens 1 mal p.a. durchzuführen
Unterweisungen müssen jederzeit nachgewiesen werden können.
Nicht durchgeführte Unterweisungen können haftungs-, aber auch
strafrechtlich verfolgt werden.
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Ressourcenverbrauch
Unterweisungen verbrauchen viele Ressourcen
– Erstellung und Aktualisierung der Unterweisungsinhalte
– Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung
• Organisation des Raums
• Einladung der Mitarbeiter (Dienstplananpassung,
Fahrtkosten, Überstunden, Zulagen etc.)
• Unterweisung der Mitarbeiter
• Wiederholungstermine (in der Pflege überproportional
häufig)
• Dokumentation
• Überwachung (alle Beschäftigten müssen erfasst werden)
• etc.
Elektronische Unterweisung hilft Ressourcen einzusparen
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E-Learning versus E-Unterweisung
Klassische E-Learning-Systeme
Stellen den Mitarbeitern Lerninhalte für das eigenständige Lernen zur Verfügung.
Es handelt sich dabei meist um Lernangebote, die von den Mitarbeitern in freier Entscheidung unterschiedlich intensiv genutzt werden.
E-Unterweisung
Ist eine Nische innerhalb der E-Learning-Systeme.
Erfüllt die Bedingungen für die Unterweisung von Mitarbeitern:• Erfassung aller Mitarbeiter• Zuweisung Lerninhalte• Wiederholungsintervalle• anlassgesteuert• Verständniskontrolle• Dokumentation
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Wer muss unterweisen?
Funktion Pflicht
Unternehmer
Führungskraft
Fachkraft für Arbeitssicherheit
grundsätzliche Pflicht zur Unterweisungkann an Führungskräfte delegierenbehält in jedem Falle die Kontrollpflicht
Unterweisungspflicht bei Delegation (Pflichtenübertragung)Unterweisungspflicht aus Führungsverantwortung
berät den Unternehmer und die Führungskräfte
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Wer muss unterwiesen werden?
Funktion Themen
Mitarbeiter
Fremdfirmen-MA
arbeitsplatzbezogene Gefährdungen(wie in der Gefährdungsanalyse ermittelt)
tätigkeitsbezogene Gesundheitsrisiken(Orientierung an Betriebsanweisungen)
Orientierung auf dem Firmengelände
sicherheitsbewusstes Verhalten
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Was muss unterwiesen werden?
Umgang mit
– konkreten, arbeitsplatzbezogenen Gefährdungen
– zu beachtende Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
– getroffene Schutz- und Notfallmaßnahmen
– Betriebsanweisungen und Bedienungsanleitungen
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Bezug zum Arbeitsplatz
Was ist „arbeitsplatzspezifisch“?
Meinung 1 Meinung 2
Unterweisung behandelt Inhalte,die sich aus der individuellen Gefährdungsanalyse für einen bestimmten Arbeitsplatz ergeben haben
Fazit:
Kann nicht verallgemeinert werden
Unterweisung behandelt Inhalte,die üblicherweise an einem Arbeitsplatz auftreten und daher typisch /spezifisch für einen solchen Arbeitsplatz sind
Fazit:
Kann verallgemeinert werden
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Wann muss unterwiesen werden?
mindestens einmal jährlich
– Jugendliche zweimal jährlich
bei Einstellung vor Aufnahme der Tätigkeit
bei Wechsel an einen anderen Arbeitsplatz
vor jeder neuen Tätigkeit
anlassbezogen
– (Beinahe-)Unfall
– neue Gefahrstoffe
– Änderung der Abläufe
bei Erkenntnissen über unsichere Situationen
– Gefährdungsbeurteilung
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Umsetzung mit Elektronischer Unterweisung
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV):
Bei Unterweisungen mit Hilfe elektronischer Medien ist allerdings
darauf zu achten, dass
• diese Unterweisungsinhalte arbeitsplatzspezifisch aufbereitet
und zur Verfügung gestellt werden
• eine Verständnisprüfung stattfindet und ein Gespräch
zwischen Versicherten und Unterweisenden jederzeit möglich
ist.
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Umsetzung
Organisations-
verantwortung
Anordnung
/Zuweisung
Ausführung
Kontroll-
funktion
Überwachung
Ausführung
Nur ein ungestörter Informationsfluss kann zu
Transparenz und Sicherheit führen.
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Beispiele mobiler Arbeitsplätzemit besonderen Belastungen
LKW-Fahrer psychische Belastung
Zeitdruck / Konzentration /Zwangshaltung
/wechselnde Auf- und Abladeorte
Ambulante Pflege ständig wechselnde Arbeitsumgebung
/Privathaushalte - keine Regelungen nach
Arbeitsstättenverordnung
keine geprüften Elektrogeräte (privat)
Handwerk ständig wechselnde Arbeitsumgebung
teilweise mangelnde Einweisung
Maschinen /Geräte (Reparatur) nicht immer bekannt
Home-Office Arbeitsstättenverordnung gilt
Erfüllung der Forderungen???
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BG Regel Grundsätze der Prävention (BGR A1)(2005)
Unterweisung mit elektronischen Hilfsmitteln
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, Unterweisungen mit Hilfe
elektronischer Medien durchzuführen. Dabei ist allerdings darauf zu achten,
dass
die Unterweisungsinhalte arbeitsplatzspezifisch aufbereitet und zur
Verfügung gestellt werden,
eine Verständnisprüfung stattfindet und
ein Gespräch zwischen Versicherten und Unterweisenden jederzeit
möglich ist.
In Zukunft nur noch elektronisch?
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In Zukunft nur noch elektronisch?
DGUV Regel 100-001(2014)
Unterweisung mit elektronischen Hilfsmitteln
Grundsätzlich sind persönliche Unterweisungen durchzuführen; als
Hilfsmittel sind elektronische Medien einsetzbar. Bei Unterweisungen mit
Hilfe elektronischer Medien ist allerdings darauf zu achten, dass
diese Unterweisungsinhalte arbeitsplatzspezifisch aufbereitet und zur
Verfügung gestellt werden, eine Verständnisprüfung stattfindet und ein
Gespräch zwischen Versicherten und Unterweisenden jederzeit möglich
ist.
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In Zukunft nur noch elektronisch?
TRGS 555(2017)
5.3 Durchführung
(1) Die Unterweisungen sind mündlich, arbeitsplatz- und
tätigkeitsbezogen durchzuführen. Dabei sollten die lernpsychologischen
und arbeitspädagogischen Erkenntnisse beachtet werden (z. B.
Durchführen praktischer Übungen). Elektronische Medien können zur
Unterstützung und Vorbereitung der Beschäftigten auf die Unterweisung
genutzt werden.
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Vorteile der Elektronischen Unterweisung
Elektronische Unterweisung ist die Lösung für mobiles Arbeiten
Jederzeit
möglich
Auslastungs-
schwache
Zeiten(entspanntes Lernen)
Unabhängigkeit
von der Zeit
Dokumentation
erfolgt
automatisch
Aktueller Stand
der
Unterweisung
Sofortige
Dokumentation
Jeder
Mitarbeiter
weist
Verständnis
nach
Verbesserung
Rechts-
sicherheit
Verständnis-
kontrolle
Entlastung der
Führungskräfte
Kostenvorteil
/Vermeidung
von Engpässen
Unabhängigkeit
von
Unterweisenden
Überall
möglich, wenn
Zugang zum
Internet
Keine
Wegezeiten
/Wegekosten
Unabhängigkeit
vom Ort
Reduzierung des organisatorischen Aufwands / der Kosten
© Acta Medica GmbH 21. März 2018
Wie können Erwerbstätige für Maßnahmen zur betrieblichen
Gesundheitsförderung erreicht werden, wenn sie außerhalb
der betrieblichen Strukturen des Arbeitsschutzes tätig und
damit nur eingeschränkt ansprechbar sind?
Wie können Unterweisungen an die Bedürfnisse flexibel und
atypisch Erwerbstätiger angepasst werden?
Hier bedarf es innovativer Ansätze, wie die Nutzung moderner
Kommunikationsmittel oder Angebote der
Gesundheitsförderung im Rahmen von überbetrieblichen
Unternehmensnetzwerken.
DGUV zur Arbeitswelt 4.0
Aus DGUV: Neue Formen der Arbeit – Neue Formen der Prävention, Seiten 38/39
Berlin 2016
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Fehlende Gefährdungsbeurteilung
0%
20%
40%
60%
80%
100%
120%
digitale Arbeitsplätze psychische Belastung
Gefährdungsbeurteilungen für mobile Arbeitsplätze
durchgeführt nicht durchgeführt
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Gefährdungsbeurteilung mobile Arbeitsplätze
Quelle: Prümper „Mobiles Arbeiten“ Kompetenzen und Arbeitssysteme entwickeln, 2016
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Risiko fehlende Gefährdungsbeurteilung
Eine mangelhafte oder nicht durchgeführte
Gefährdungsbeurteilung birgt große Risiken
– Regress
– Haftung
– Schmerzensgeld
– SchadenersatImageschaden
Merke: Ohne Gefährdungsbeurteilung kein Arbeitsschutz
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Unterweisung folgt Gefährdungsbeurteilung
Aus der Gefährdungsbeurteilung ergeben sich die zu
unterweisenden Sachverhalte und Maßnahmen
– für den Arbeitsplatz ermittelte Gefährdungen
– festgelegte Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
– Tragen von PSA
– Betriebsanweisungen, Bedienungsanleitungen
– Erste Hilfe - Maßnahmen
Fazit: Ohne Gefährdungsbeurteilung keine Unterweisung
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(3) Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch
5. unzureichende Qualifikation und Unterweisung der
Beschäftigten
Fehlende Unterweisung ist Gefährdung
§ 5 Abs. 3 Satz 5 ArbSchG
Die fehlende Unterweisung stellt eine eigene Gefährdung dar.
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Wie können Erwerbstätige für Maßnahmen zur betrieblichen
Gesundheitsförderung erreicht werden, wenn sie außerhalb
der betrieblichen Strukturen des Arbeitsschutzes tätig und
damit nur eingeschränkt ansprechbar sind?
Wie können Unterweisungen an die Bedürfnisse flexibel und
atypisch Erwerbstätiger angepasst werden?
Hier bedarf es innovativer Ansätze, wie die Nutzung moderner
Kommunikationsmittel oder Angebote der
Gesundheitsförderung im Rahmen von überbetrieblichen
Unternehmensnetzwerken.
Fehlende Unterweisung
Aus DGUV: Neue Formen der Arbeit – Neue Formen der Prävention, Seiten 38/39
Berlin 2016
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Arbeitsorte der Beschäftigten
Quelle: Andrea Hammermann, Oliver Stettes in IW-Trends 3/2017
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§ 12 Unterweisung
(1) Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und
Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit
ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die
Unterweisung umfasst Anweisungen und Erläuterungen, die
eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der
Beschäftigten ausgerichtet sind. Die Unterweisung muss bei
der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, der
Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie
vor Aufnahme der Tätigkeit der Beschäftigten erfolgen. Die
Unterweisung muss an die Gefährdungsentwicklung
angepasst sein und erforderlichenfalls regelmäßig wiederholt
werden.
Unterweisungszeit ist Arbeitszeit
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Konfliktfelder der E-Unterweisung
Jederzeit
möglich
Auslastungs-
schwache
Zeiten(entspanntes Lernen)
Unabhängigkeit
von der Zeit
Überall
möglich, wenn
Zugang zum
Internet
Keine
Wegezeiten
/Wegekosten
Unabhängigkeit
vom Ort
Mitarbeiter erledigt die Unterweisung
online zuhause in den Abendstunden.
Erfassung der Unterweisungsdauer?
Kontrolle der Lerndauer durch den
Arbeitgeber?
Beginn und Ende der Ruhezeit?11 Stunden bis Arbeitsaufnahme am Folgetag (§ 5 ArbZG)?
Beispiel Arbeitszeit
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Ablauf Fremdfirmeneinweisung
Zertifikat erhalten
Sprache auswählen Benutzerdaten eingeben
Unterweisung durchführen
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© Kzenon Fotolia.com
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© astrosystem – Fotolia.com
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© katy_89 - Fotolia.com
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© Acta Medica GmbH
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© Acta Medica GmbH
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© Acta Medica GmbH
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DIN EN ISO 9241-5:1999-08
Ergonomische Anforderungen
für Bürotätigkeiten mit Bildschirmgeräten -
Teil 5: Anforderungen an Arbeitsplatzgestaltung und Körperhaltung
5 Gestaltungsanforderungen und -empfehlungen
5.1 Allgemeines
5.2 Körperhaltungen
5.3 Leichtigkeit der Einstellung
5.4 Aufstellflächen
5.5 Arbeitsstuhl
5.6 Zusätzliche Elemente zur Auflage und Abstützung
5.7 Anordnung der Arbeitsstationen im Arbeitsraum
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DIN EN ISO 9241-5:1999-08
Ergonomische Anforderungen
für Bürotätigkeiten mit Bildschirmgeräten -
Teil 5: Anforderungen an Arbeitsplatzgestaltung und Körperhaltung
5.2 Körperhaltungen
5.2.1 Bezugskörperhaltung
5.2.2 Sitzhaltungen
5.2.3 Stehende und stehend/sitzende Körperhaltungen
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DIN EN ISO 9241-5:1999-08
Ergonomische Anforderungen
für Bürotätigkeiten mit Bildschirmgeräten -
Teil 5: Anforderungen an Arbeitsplatzgestaltung und Körperhaltung
5.4 Aufstellflächen
5.4.1 Allgemeine Empfehlungen
5.4.2 Freiräume unter Arbeitsflächen
5.4.3 Sehentfernungen und -winkel
5.4.4 Oberflächenbeschaffenheit der Arbeitsfläche
5.4.5 Aspekte der Sicherheit und der Stabilität der Arbeitsstationen
5.4.6 Energieverlust an Berührungsflächen
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DIN EN ISO 9241-5:1999-08
Ergonomische Anforderungen
für Bürotätigkeiten mit Bildschirmgeräten -
Teil 5: Anforderungen an Arbeitsplatzgestaltung und Körperhaltung
5.5 Arbeitsstuhl 5.5.1 Allgemeine Überlegungen
5.5.2 Einflussgrößen im Zusammenhang mit der Anpassung
5.5.2.1 Relevante Gestaltungsparameter
5.5.2.2 Sitzhöhe
5.5.2.3 Sitztiefe
5.5.2.4 Sitzbreite
5.5.3 Dynamikaspekte des Sitzens
5.5.3.1 Relevante Gestaltungsparameter
5.5.3.2 Sitzflächenneigung
5.5.3.3 Bewegung von Sitzfläche und Rückenlehne
5.5.3.4 Rollen
5.5.3.5 Drehbarkeit
5.5.4 Rückenlehne
5.5.5 Armstützen
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DIN EN ISO 9241-5:1999-08
Ergonomische Anforderungen
für Bürotätigkeiten mit Bildschirmgeräten -
Teil 5: Anforderungen an Arbeitsplatzgestaltung und Körperhaltung
5.6 Zusätzliche Elemente zur Auflage und Abstützung
5.6.1 Beleghalter
5.6.2 Fußstütze
5.6.3 Abstützung für Hände/Handgelenke/Unterarme
5.6.4 Arbeitsstationen mit Schwenkarmen für das Bildschirmgerät
und Einrichtungen für die Höheneinstellung
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DIN EN ISO 9241-5:1999-08
Ergonomische Anforderungen
für Bürotätigkeiten mit Bildschirmgeräten -
Teil 5: Anforderungen an Arbeitsplatzgestaltung und Körperhaltung
5.7 Anordnung der Arbeitsstationen im Arbeitsraum
5.7.1 Allgemeine Empfehlungen
5.7.2 Kabelmanagement
© Acta Medica GmbH 21. März 2018
In Zukunft nur noch elektronisch?
Elektronische
Unterweisung
Persönliche
Unterweisung
AnleitungNachmachen
Üben
Überwachen
Korrigieren
GesetzeGefährdungs-
beurteilungUVV Richtlinien
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