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ENLARGEMENT DG
Ringvorlesung Ringvorlesung
Allgemeine Grundlagen inAllgemeine Grundlagen in
Technologie der Life Technologie der Life Sciences IISciences II
Thema:Thema:
Rechtliche und wirtschaftliche Rechtliche und wirtschaftliche RahmenbedingungenRahmenbedingungen
« EU-Hygienerecht »« EU-Hygienerecht »
4/7 April 2008 Prof. Dr. Martin Hartig4/7 April 2008 Prof. Dr. Martin Hartig
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ENLARGEMENT DG
Hygiene-PaketHygiene-Paket
I. RückblickI. Rückblick
- Durch - Durch BSEBSE / / DIOXIN DIOXIN – Krise– Krise - Beispielloser - Beispielloser DruckDruck auf EU (Brüssel) auf EU (Brüssel) und die Mitgliedstaaten und die Mitgliedstaaten
- A - Aufdeckung von ufdeckung von MängelnMängeln in den in den Organisationsstrukturen und bei der Organisationsstrukturen und bei der ÜberwachungÜberwachung
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Hygiene-PaketHygiene-Paket II. KonsequenzenII. Konsequenzen Das bestehende EU – Lebensmittelrecht muss: Das bestehende EU – Lebensmittelrecht muss: - vervollständigt - vervollständigt - modernisier- modernisier - verständlich- verständlich - zusammenhängend- zusammenhängend - flexibel - flexibel - größere Transparenz für den Verbraucher- größere Transparenz für den Verbraucher Ergebnis der Analyse (Grün - / Weißbuch):Ergebnis der Analyse (Grün - / Weißbuch): - Ein - Ein ““radikalerradikaler““ Neuanfang ist erforderlich mit eindeutiger und klarer Neuanfang ist erforderlich mit eindeutiger und klarer Festlegung:Festlegung: - Hoher Standard in punkto - Hoher Standard in punkto - Lebensmittelsicherheit und - Lebensmittelsicherheit und - Verbraucherschutz in der EU!- Verbraucherschutz in der EU!
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ENLARGEMENT DG
Hygiene-PaketHygiene-Paket
III AntwortIII Antwort - Neuer Ansatz des EU-LM-Rechts- Neuer Ansatz des EU-LM-Rechts
- Integrierter, die gesamte LM-Kette erfassender- Integrierter, die gesamte LM-Kette erfassender
Ansatz Ansatz (from farm to table)(from farm to table)
- Ein auf der Basis einer Risikoanalyse- Ein auf der Basis einer Risikoanalyse
beruhender Ansatzberuhender Ansatz
- Klare Verteilung der Verantwortlichkeit - Klare Verteilung der Verantwortlichkeit
zwischen Staat und Wirtschaftzwischen Staat und Wirtschaft
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ENLARGEMENT DG
GrundsätzeGrundsätze
Die neue europäisch LM-Gesetzgebung folgt einem Die neue europäisch LM-Gesetzgebung folgt einem integriertenintegrierten Ansatz (Futtermittel- und Lebensmittel- Ansatz (Futtermittel- und Lebensmittel-Gesetzgebung « from stable to table »Gesetzgebung « from stable to table »
Dem Lebensmittelunternehmer ist in diesem Dem Lebensmittelunternehmer ist in diesem « System » die volle Verantwortung für die « System » die volle Verantwortung für die Sicherheit der von ihm hergestellten und in den Sicherheit der von ihm hergestellten und in den Verkehr gebrachten LM übertragen wordenVerkehr gebrachten LM übertragen worden
Um dieser Verantwortung nachkommen zu können, Um dieser Verantwortung nachkommen zu können, ist er verpflichtet die allgemeinen und spezifischen ist er verpflichtet die allgemeinen und spezifischen Hygienevorschriften strikt einzuhalten sowie Hygienevorschriften strikt einzuhalten sowie Verfahren nach den Grundsätzen des HACCP-Verfahren nach den Grundsätzen des HACCP-Konzeptes einzurichtenKonzeptes einzurichten
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ENLARGEMENT DG
FlexibilitätFlexibilität
Vorschriften gelten für Vorschriften gelten für alle alle LM-LM-UnternehmerUnternehmer
Lösungen müssen für alle spez. Lösungen müssen für alle spez. Situationen möglich seinSituationen möglich sein
« flexibel » gehaltene Vorschriften« flexibel » gehaltene Vorschriften
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ENLARGEMENT DG
Das “Hygiene Paket”Das “Hygiene Paket”
Simplifies current legislation – improves coherenceSimplifies current legislation – improves coherence
Regulation 178/2002 on general hygiene requirementsRegulation 178/2002 on general hygiene requirements H I: Regulation 852/2004 on the hygiene of foodstuffs.H I: Regulation 852/2004 on the hygiene of foodstuffs. H II: H II: Regulation 853/2004 laying down specific rules Regulation 853/2004 laying down specific rules
for the hygiene of food of animal origin for h.c. for the hygiene of food of animal origin for h.c. H III: H III: Regulation 882/2004 on official controls performed,Regulation 882/2004 on official controls performed,
to ensure the verification of compliance with feedto ensure the verification of compliance with feed
and food law, animal health and animal welfare rulesand food law, animal health and animal welfare rules H IV: Regulation 854/2004 laying down specific rules for H IV: Regulation 854/2004 laying down specific rules for
the organisation of official controls on productsthe organisation of official controls on products
of animal origin intended for human consumption.of animal origin intended for human consumption.H V : H V : “Hygiene V”: Animal Health rules for products“Hygiene V”: Animal Health rules for products
of animal origin - Directive 2002/99of animal origin - Directive 2002/99
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Anwendungsvorschriften Anwendungsvorschriften
Commission Regulation (EC) Commission Regulation (EC) No 2073/2005No 2073/2005 of 15 November 2005 of 15 November 2005 on microbiological criteria for foodstuffs on microbiological criteria for foodstuffs Commission Regulation (EC) Commission Regulation (EC) No 2074/2005No 2074/2005 of 5 December 2005 of 5 December 2005 laying down implementing measures for certain products under laying down implementing measures for certain products under Regulation (EC) No 853/2004 of the European Parliament andRegulation (EC) No 853/2004 of the European Parliament and of the Council and for the organisation of official controls under of the Council and for the organisation of official controls under Regulation (EC) No 854/2004 of the European Parliament andRegulation (EC) No 854/2004 of the European Parliament and of the Council and Regulation (EC) No 882/2004 of the Europeanof the Council and Regulation (EC) No 882/2004 of the European Parliament and of the Council, derogating from Regulation (ECParliament and of the Council, derogating from Regulation (EC No 852/2004 of the European Parliament and of the Council and No 852/2004 of the European Parliament and of the Council and amending Regulations (EC) No 853/2004 and (EC) No 854/2004 amending Regulations (EC) No 853/2004 and (EC) No 854/2004 Commission Regulation (EC) Commission Regulation (EC) No 2075/2005No 2075/2005 of 5 December 2005 of 5 December 2005
laying down specific rules on official controls for Trichinella in meat laying down specific rules on official controls for Trichinella in meat Commission Regulation (EC) Commission Regulation (EC) No 2076/2005No 2076/2005 of 5 December 2005 laying of 5 December 2005 laying
down transitional arrangements for the implementation of Regulations down transitional arrangements for the implementation of Regulations (EC) No 853/2004, (EC) No 854/2004 and (EC) No 882/2004 of the (EC) No 853/2004, (EC) No 854/2004 and (EC) No 882/2004 of the European Parliament and of the Council and amending Regulations (EC) European Parliament and of the Council and amending Regulations (EC) No 853/2004 and (EC) No 854/2004No 853/2004 and (EC) No 854/2004
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ENLARGEMENT DG
AnwendungsvorschriftenAnwendungsvorschriften COMMISSION REGULATION (EC) COMMISSION REGULATION (EC) NoNo 1662/20061662/2006 of amending Regulation (EC) No of amending Regulation (EC) No
853/2004 of the European Parliament and of the Council of 29 April 2004 laying down 853/2004 of the European Parliament and of the Council of 29 April 2004 laying down specific hygiene rules for food of animal originspecific hygiene rules for food of animal origin
COMMISSION REGULATION (EC)COMMISSION REGULATION (EC) No No 1663/20061663/2006 of amending Regulation (EC) No of amending Regulation (EC) No 854/2004 of the European Parliament and of the Council of 29 April 2004 laying down 854/2004 of the European Parliament and of the Council of 29 April 2004 laying down specific rules for the organisation of official controls on products of animal origin specific rules for the organisation of official controls on products of animal origin intended for human consumptionintended for human consumption
COMMISSION REGULATION (EC) COMMISSION REGULATION (EC) No 1664/2006No 1664/2006 of amending Commission of amending Commission Regulation (EC) No 2074/2005 of 5 December 2005 as regards implementing Regulation (EC) No 2074/2005 of 5 December 2005 as regards implementing measures for certain products of animal origin intended for human consumption and measures for certain products of animal origin intended for human consumption and repealing certain implementing measuresrepealing certain implementing measures
COMMISSION REGULATION (EC) COMMISSION REGULATION (EC) NoNo 1665/20061665/2006 of amending Commission of amending Commission Regulation (EC) No 2075/2005 of 5 December 2005 laying down specific rules on Regulation (EC) No 2075/2005 of 5 December 2005 laying down specific rules on official controls for Trichinella in meatofficial controls for Trichinella in meat
COMMISSION REGULATION (EC) COMMISSION REGULATION (EC) NoNo 1666/20061666/2006 of amending Commission of amending Commission Regulation (EC) No 2076/2005 of 5 December 2005 laying down transitional Regulation (EC) No 2076/2005 of 5 December 2005 laying down transitional arrangements for the implementation of Regulations (EC) No 853/2004, (EC) No arrangements for the implementation of Regulations (EC) No 853/2004, (EC) No 854/2004 and No 882/2004 of the European Parliament and of the Council854/2004 and No 882/2004 of the European Parliament and of the Council
Commission Regulation (EC) Commission Regulation (EC) No 1688/2005No 1688/2005 of 14 October 2005 implementing of 14 October 2005 implementing Regulation (EC) No 853/2004 of the European Parliament and of the Council as Regulation (EC) No 853/2004 of the European Parliament and of the Council as regards special guarantees concerning salmonella for consignments to Finland and regards special guarantees concerning salmonella for consignments to Finland and Sweden of certain meat and eggsSweden of certain meat and eggs
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ENLARGEMENT DG
AnwendungsvorschriftenAnwendungsvorschriften Commission Decision 2006/677/EC of 29 September 2006 setting Commission Decision 2006/677/EC of 29 September 2006 setting
out out laying down criteria for the conduct of auditslaying down criteria for the conduct of audits under Regulation under Regulation (EC) No 882/2004 of the European Parliament and of the Council on (EC) No 882/2004 of the European Parliament and of the Council on official controls to verify compliance with feed and food law, animal official controls to verify compliance with feed and food law, animal health and animal welfare ruleshealth and animal welfare rules
Commission Decision 2007/363/EC of 21 May 2007 on guidelines to Commission Decision 2007/363/EC of 21 May 2007 on guidelines to assistassist Member States in preparing the single integrated multi- Member States in preparing the single integrated multi-annual national control plan provided for in Regulation (EC) No annual national control plan provided for in Regulation (EC) No 882/2004 of the European Parliament and of the Council882/2004 of the European Parliament and of the Council
Commission Regulation (EC) No 401/2006 of 23 February 2006 Commission Regulation (EC) No 401/2006 of 23 February 2006 laying down the methods of sampling and analysislaying down the methods of sampling and analysis for the official for the official control of the levels of mycotoxins in foodstuffscontrol of the levels of mycotoxins in foodstuffs
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ENLARGEMENT DG
AnwendungsvorschriftenAnwendungsvorschriften Commission Regulation (EC) No 1441/2007 of 5 December 2007 Commission Regulation (EC) No 1441/2007 of 5 December 2007
amending Regulation (EC) No 2073/2005 on microbiological criteria for amending Regulation (EC) No 2073/2005 on microbiological criteria for foodstuffs foodstuffs
Commission Regulation (EC) No 1243/2007 of 24 October 2007 Commission Regulation (EC) No 1243/2007 of 24 October 2007 amending Annex III to Regulation (EC) No 853/2004 of the European amending Annex III to Regulation (EC) No 853/2004 of the European Parliament and the Council laying down specific hygiene rules for Parliament and the Council laying down specific hygiene rules for food of animal origin food of animal origin
Commission Regulation (EC) No 1244/2007 of 24 October 2007 Commission Regulation (EC) No 1244/2007 of 24 October 2007 amending Regulation (EC) No 2074/2005 as regards implementing amending Regulation (EC) No 2074/2005 as regards implementing measures for certain products of animal origin intended for human measures for certain products of animal origin intended for human consumption and laying down specific rules on official controls for consumption and laying down specific rules on official controls for the inspection of meat the inspection of meat
Commission Regulation (EC) No 1245/2007 of 24 October 2007 Commission Regulation (EC) No 1245/2007 of 24 October 2007 amending Annex I to Regulation (EC) No 2075/2005, as regards the use amending Annex I to Regulation (EC) No 2075/2005, as regards the use of liquid pepsin for the detection of Trichinella in meat of liquid pepsin for the detection of Trichinella in meat
Commission Regulation (EC) No 1246/2007 of 24 October 2007 Commission Regulation (EC) No 1246/2007 of 24 October 2007 amending Regulation (EC) No 2076/2005 as regards the extension of amending Regulation (EC) No 2076/2005 as regards the extension of the transitional period granted to food business operators importing the transitional period granted to food business operators importing fish oil intended for human consumptionfish oil intended for human consumption
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ENLARGEMENT DG
AusfAusfüührungshinweisehrungshinweise Guidance on the implementation of Articles 11, 12, 16, 17, 18, 19 and 20 of Guidance on the implementation of Articles 11, 12, 16, 17, 18, 19 and 20 of
Regulation (EC) No 178/2002 on general Food LawRegulation (EC) No 178/2002 on general Food Law Guidance document on the implementation of certain provisions of Guidance document on the implementation of certain provisions of Regulation (EC) No 852/2004 on the hygiene of foodstuffsRegulation (EC) No 852/2004 on the hygiene of foodstuffs Guidance document on the implementation of certain provisions Guidance document on the implementation of certain provisions of Regulation (EC) No 853/2004 on the hygiene of food of animal originof Regulation (EC) No 853/2004 on the hygiene of food of animal origin Guidance document on the implementation of procedures based on the HACCP Guidance document on the implementation of procedures based on the HACCP
principles, and on the facilitation of the implementation of the HACCP principles principles, and on the facilitation of the implementation of the HACCP principles in certain food businessesin certain food businesses
Key questions related to import requirements and the new rules on foodKey questions related to import requirements and the new rules on food hygiene and official food controls. hygiene and official food controls. Commission Recommendation of 1 March 2005 concerning a coordinatedCommission Recommendation of 1 March 2005 concerning a coordinated programme for the official control of foodstuffs for 2005programme for the official control of foodstuffs for 2005 GUIDANCE DOCUMENT on official controls, under Regulation (EC) No GUIDANCE DOCUMENT on official controls, under Regulation (EC) No
882/2004, concerning 882/2004, concerning microbiological samplingmicrobiological sampling and testing of foodstuffs and testing of foodstuffs Guideline for the detection of Trichinella larvae at the slaughterhouse or Guideline for the detection of Trichinella larvae at the slaughterhouse or
connected laboratory in a Quality Assurance Systemconnected laboratory in a Quality Assurance System Guideline for the identification and development of sampling methods and design Guideline for the identification and development of sampling methods and design
of suitable protocols for monitoring of Trichinella infection in indicator speciesof suitable protocols for monitoring of Trichinella infection in indicator species
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ENLARGEMENT DG
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ENLARGEMENT DG
2076/2
005/E
C
85
3/2
00
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GL 2004/41/EC „Abrogation“
GL 2002/99/EC „Animal Health“
REG/EC/No.183/2005 „Food“
178/2002/EC- General Principles and
Requirements- Risk Analysis & Risk Assessment
- Precautionary Principles- Traceability
- EFSA 1
- RAS, CM and EM 2
1 European Food Safety Authority2 Rapid Alert System, Crisis Management & Emergencies
Martin Hartig, 6/2007
Implementing Measures & Transitional Arrangements
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ENLARGEMENT DG
StrukturStruktur
Rechtlicher RahmenRechtlicher Rahmen Hygiene VorschriftenHygiene Vorschriften AnwendungsvorschriftenAnwendungsvorschriften UebergangsbestimmungenUebergangsbestimmungen Guidance DokumenteGuidance Dokumente
ENLARGEMENT DG
Regulation (EC) No. 178/2002Regulation (EC) No. 178/2002laying down the laying down the general principles and requirementsgeneral principles and requirements of food law, establishing the European of food law, establishing the European
Food Safety Authority and laying down procedures in matters of food SafetyFood Safety Authority and laying down procedures in matters of food Safety
Food business operatorsFood business operators
Regulation (EC) No. 852/2004 Regulation (EC) No. 852/2004 on the hygiene of foodstuffson the hygiene of foodstuffs
Regulation (EC) No. 853/2004 Regulation (EC) No. 853/2004 laying down specific hygiene laying down specific hygiene
rules for the hygiene foodstuffs rules for the hygiene foodstuffs of animal originof animal origin
Directive 2004/41/EC of the European Parlament and the Council of 21. April 2004 Directive 2004/41/EC of the European Parlament and the Council of 21. April 2004 repealing certain directives concerning food hygiene and health conditions for the repealing certain directives concerning food hygiene and health conditions for the production and placing on the market of certain products of animal origin intended production and placing on the market of certain products of animal origin intended
for human consumption and amending council directives 89/662/EEC and 92/118/EEC for human consumption and amending council directives 89/662/EEC and 92/118/EEC and council decision 95/408/ECand council decision 95/408/EC
Competent authoritiesCompetent authorities
Regulations (EC) No. 882/2004 on official Regulations (EC) No. 882/2004 on official controls performed to ensure the controls performed to ensure the
verification of compliance with feed and verification of compliance with feed and food law, animal health and animal welfare food law, animal health and animal welfare
rulesrules
Regulation (EC) No. 854/2004 laying down Regulation (EC) No. 854/2004 laying down specific rules for the organisation of specific rules for the organisation of
official controls on products of animal official controls on products of animal origin intended for human consumptionorigin intended for human consumption
General
Specific
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ENLARGEMENT DG
DefinitionenDefinitionen« Primärproduktion »« Primärproduktion » : die Erzeugung, die Aufzucht oder den : die Erzeugung, die Aufzucht oder den
Anbau von Primärprodukten einschliesslich Ernten, Melken Anbau von Primärprodukten einschliesslich Ernten, Melken und landw. Nutztierproduktion vor dem Schlachten. Sie und landw. Nutztierproduktion vor dem Schlachten. Sie umfasst auch das Jagen und Fischen und das Ernten wild umfasst auch das Jagen und Fischen und das Ernten wild wachsender Erzeugnisse. wachsender Erzeugnisse. (Art. 3 Nr. 17 (Art. 3 Nr. 17 Reg. (EG) Nr. 178/2002Reg. (EG) Nr. 178/2002))
““Primärerzeugnisse”Primärerzeugnisse”: Erzeugnisse aus primärer Produktion : Erzeugnisse aus primärer Produktion einschliesslich Anbauerzeugnissen, Erzeugnissen aus der einschliesslich Anbauerzeugnissen, Erzeugnissen aus der Tierhaltung, Jagderzeugnissen und Fischereierzeugnissen. Tierhaltung, Jagderzeugnissen und Fischereierzeugnissen. (Art. 2 (1b) (Art. 2 (1b) Reg.(EG) Nr 852/2004Reg.(EG) Nr 852/2004))
““Primärerzeugnisse” Primärerzeugnisse” umfasst:umfasst: Produke pflanzl. Herkunft: Getreide ,Früchte, Gemüse,Produke pflanzl. Herkunft: Getreide ,Früchte, Gemüse,
Kräuter, PilzeKräuter, Pilze Produkte tierischer Herkunft: Eier, Milch, Honig, Fisch, Wild Produkte tierischer Herkunft: Eier, Milch, Honig, Fisch, Wild
aber: Fleisch ist kein Primärprodukt da es erst durch den aber: Fleisch ist kein Primärprodukt da es erst durch den Schlachtvorgang gewonnen wird Schlachtvorgang gewonnen wird
Produkte wild wachsend: Pilze, Beeren, Schnecken etc.Produkte wild wachsend: Pilze, Beeren, Schnecken etc.
ENLARGEMENT DG
Anwendungsbereiche der VO‘sAnwendungsbereiche der VO‘s (EG) Nr. 852/2004 and 853/2004 (EG) Nr. 852/2004 and 853/2004
Registrierung
Zulassung
gelten nicht gelten
Primärproduktion für den priv. häusl.Gebrauch, die häusl. Verarbeitung, Handhabung oder Lagerung von LM zum häusl. Priv. Verbrauch
MS erlassen einzelstaatliche Vorschriften, die gewährleisten, dass die Ziele dieser VO erreicht werden
852 / 2004
Einzelhandelsgeschäfte
Direkte Abgabe kleiner Mengen durch den Erzeuger an den Endverbraucher oder an örtliche Einzelhandelsgeschäfte, die die Erzeugnisse direkt an den Endverbraucher abgeben
1. Alle Primäerzeugnisse2. Fleisch von Geflügel und Hasentieren;3. Wild oder Wildfleisch
Betriebe, die LM tiersch. Ursprungs gewinnen und behandeln(853/ 2004)
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ENLARGEMENT DG
Ringvorlesung Ringvorlesung
Allgemeine Grundlagen inAllgemeine Grundlagen in
Technologie der Life Technologie der Life Sciences IISciences II
Thema:Thema:
Rechtliche und wirtschaftliche Rechtliche und wirtschaftliche RahmenbedingungenRahmenbedingungen
« EU-Hygienerecht »« EU-Hygienerecht »
4/7 April 2008 Prof. Dr. Martin Hartig4/7 April 2008 Prof. Dr. Martin Hartig
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ENLARGEMENT DG
Wesentliche Regelungsinhalte Wesentliche Regelungsinhalte der VO 178/2002/EGder VO 178/2002/EG
Wesentliche RegelungenWesentliche Regelungen
Kap. IKap. I Anwendungsbereich und Begriffsbest.Anwendungsbereich und Begriffsbest. Art. 1Art. 1 Ziel und AnwendungsbereichZiel und Anwendungsbereich Art. 2Art. 2 Definition von LebensmittelnDefinition von Lebensmitteln Art. 3Art. 3 Sonstige Definitionen z.B.Sonstige Definitionen z.B. RisikoRisiko RisikoanalyseRisikoanalyse RisikobewertungRisikobewertung RisikomanagementRisikomanagement RisikokommunikationRisikokommunikation GefahrGefahr PrimärproduktionPrimärproduktion RückverfolgbarkeitRückverfolgbarkeit Kap. IIKap. II Allgemeines LebensmittelrechtAllgemeines Lebensmittelrecht Art. 7Art. 7 VorsorgeprinzipVorsorgeprinzip Art. 14Art. 14 Anforderungen an die LM - SicherheitAnforderungen an die LM - Sicherheit Art. 17Art. 17 ZuständigkeitenZuständigkeiten Art. 18Art. 18 RückverfolgbarkeitRückverfolgbarkeit Kap. IIIKap. III Europäische Behörde für LM - SicherheitEuropäische Behörde für LM - Sicherheit Kap. IVKap. IV Schnellwarnsystem, Krisenmanagement und NotfälleSchnellwarnsystem, Krisenmanagement und Notfälle
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ENLARGEMENT DG
Ziel
Hohes Schutzniveau (einschließlich traditioneller Erzeugnisse)
Reibungsloses Funktionieren des Binnenmarkts
einheitliche Grundsätze und Zuständigkeiten
Schaffung eines tragfähigen wissenschaftl. Fundaments und effiziente organisatorische
Kontroll-Strukturen und -Verfahren
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ENLARGEMENT DG
Anwendungsbereich
Diese Verordnung gilt für alle Produktions- Verarbeitungs- und Vertriebsstufen von Lebensmitteln und Futtermitteln.
gilt nicht für die Primärproduktion für den privaten häuslichen Gebrauch oder für die häusliche Verarbeitung, Handhabung oder Lagerung von Lebensmitteln zum häuslichen privaten Verbrauch.
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ENLARGEMENT DG
Definitionen (1)Definitionen (1) Artikel 2 Definition von „Lebensmittel“ Im Sinne dieser Verordnung sind „Lebensmittel“ alle Stoffe oder Erzeugnisse, die dazu bestimmt
sind oder von denen nach vernünftigem Ermessen erwartet werden kann, dass sie in verarbeitetem, teilweise verarbeitetem oder unverarbeitetem Zustand von Menschen aufgenommen werden.
Zu „Lebensmitteln“ zählen auch Getränke, Kaugummi sowie alle Stoffe —
einschließlich Wasser —, die dem Lebensmittel bei seiner Herstellung oder Ver- oder Bearbeitung absichtlich zugesetzt werden.
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ENLARGEMENT DG
Definitionen (2)Definitionen (2) Nicht zu „Lebensmitteln“ gehören: a) Futtermittel, b) lebende Tiere, soweit sie nicht für das
Inverkehrbringen zum menschlichen Verzehr hergerichtet worden sind, c) Pflanzen vor dem Ernten, d) Arzneimittel e) kosmetische Mittel f) Tabak und Tabakerzeugnisse g) Betäubungsmittel und psychotrope h) Rückstände und Kontaminanten.
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ENLARGEMENT DG
Definitionen (3)Definitionen (3)
14)14) „Gefahr“ „Gefahr“ ein biologischer, ein biologischer, chemischer oder chemischer oder
physikalischer Stoff physikalischer Stoff in einem Lebens- oder Futtermittel oder in Form in einem Lebens- oder Futtermittel oder in Form
eines Lebens- oder Futtermittels, der eine eines Lebens- oder Futtermittels, der eine Gesundheitsschädigung verursachen kann;Gesundheitsschädigung verursachen kann;
9)9) „Risiko“ „Risiko“ eine Funktion der Wahrscheinlichkeit einereine Funktion der Wahrscheinlichkeit einer schädlichen Gesundheitswirkung schädlichen Gesundheitswirkung und der Schwere dieser Wirkung und der Schwere dieser Wirkung als Folge eines Gefahrstoffs im Lebensmittel;als Folge eines Gefahrstoffs im Lebensmittel;
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ENLARGEMENT DG
Definitionen (4)Definitionen (4)10)10)„„RisikoanalyseRisikoanalyse“ “ ein Prozess aus den drei miteinander verbundenen ein Prozess aus den drei miteinander verbundenen Einzelschritten:Einzelschritten:
RisikobewertungRisikobewertung,, Risikomanagement undRisikomanagement und Risikokommunikation;Risikokommunikation;
11) „Risikobewertung“11) „Risikobewertung“ ein wissenschaftsbasierten Vorgang mit den vier Stufen ein wissenschaftsbasierten Vorgang mit den vier Stufen Gefahrenidentifizierung,Gefahrenidentifizierung, Gefahrencharakterisierung,Gefahrencharakterisierung, Expositionsabschätzung und Expositionsabschätzung und Risikocharakterisierung;Risikocharakterisierung;
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ENLARGEMENT DG
Definitionen (5)Definitionen (5)
12) „12) „RisikomanagementRisikomanagement“ “
der von der Risikobewertung der von der Risikobewertung unterschiedliche Prozess der Abwägung unterschiedliche Prozess der Abwägung strategischer Alternativen in Konsultation mit denstrategischer Alternativen in Konsultation mit den Betroffenen unter Berücksichtigung der Betroffenen unter Berücksichtigung der Risikobewertung und anderer legitimer Faktoren Risikobewertung und anderer legitimer Faktoren und im Bedarfsfall Wahl geeigneter und im Bedarfsfall Wahl geeigneter Präventions- und Kontrollmöglichkeiten;Präventions- und Kontrollmöglichkeiten;
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ENLARGEMENT DG
Definitionen (6)Definitionen (6)13) „Risikokommunikation“ 13) „Risikokommunikation“
im Rahmen der Risikoanalyse den interaktiven Austausch von im Rahmen der Risikoanalyse den interaktiven Austausch von Informationen und MeinungenInformationen und Meinungen über Gefahrstoffe und Risiken, über Gefahrstoffe und Risiken, risikorelevante Faktoren und Risikowahrnehmung zwischenrisikorelevante Faktoren und Risikowahrnehmung zwischen
Risikobewertern, Risikobewertern, Risikomanagern, Risikomanagern, Verbrauchern, Verbrauchern, Lebens- und Futtermittelunternehmen, Lebens- und Futtermittelunternehmen, wissenschaftlichen Kreisen wissenschaftlichen Kreisen und anderen Betroffenen und anderen Betroffenen einschließlich der Erläuterungeinschließlich der Erläuterung von Ergebnissen der von Ergebnissen der Risikobewertung und der Grundlage für Risikomanagement-Risikobewertung und der Grundlage für Risikomanagement- Entscheidungen;Entscheidungen;
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ENLARGEMENT DG
Risikoanalyse
Das neue Lebensmittelrecht stützt sich auf Risikoanalysen
Risikobewertung beruht auf den verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnissen
ist in einer unabhängigen, objektiven und transparenten Art und Weise vorzunehmen.
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ENLARGEMENT DG
Risikomanagement
Den Ergebnissen der Risikobewertung ist Rechnung zu tragen
Vorsorgeprinzip !!
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ENLARGEMENT DG
Vorsorgeprinzip
Wissenschaftlich besteht noch Unsicherheit vorläufige Risikomanagementmaßnahmen bis
weitere wissenschaftliche Informationen für eine
umfassendere Risikobewertung vorliegen. Maßnahmen müssen verhältnismäßig sein und
dürfen den Handel nicht stärker beeinträchtigen
als erforderlich ( vorgegebene Ziel zu erreichen)
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ENLARGEMENT DG
Rückverfolgbarkeit
Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln und Futtermitteln ist in allen Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen sicherzustellen.
Die Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer richten Systeme und Verfahren zur Rueckverfolgung ein (Guidance Dok.)
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ENLARGEMENT DG
852/2004/EG852/2004/EG KAPITEL I ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Artikel 1 Geltungsbereich a) Die Hauptverantwortung für die Sicherheit eines Lebensmittes liegt beim Lebensmittelunternehmer. b) Die Sicherheit der Lebensmittel muss auf allen Stufen
der Lebensmittelkette, einschließlich der Primärproduktion, gewährleistet sein.(2) Diese Verordnung gilt nicht für
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ENLARGEMENT DG
852/2004/EG852/2004/EG Artikel 2 Begriffsbestimmungen a) „Lebensmittelhygiene“ (im Folgenden „Hygiene“ genannt) die Maßnahmen und Vorkehrungen, die notwendig sind, um Gefahren unter Kontrolle zu bringen und zu gewährleisten, dass ein Lebensmittel unter Berücksichtigung seines Verwendungszwecks für den menschlichen Verzehr tauglich ist; (3) Im Sinne der Anhänge dieser Verordnung bedeuten Ausdrücke wie „erforderlichenfalls“, „geeignet“, „angemessen“ und „ausreichend“ im Hinblick auf die Ziele dieser Verordnung erforderlich, geeignet, angemessen und ausreichend. Artikel 3 Allgemeine Verpflichtung Die Lebensmittelunternehmer stellen sicher, dass auf allen ihrer Kontrolle unterstehenden Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen von Lebensmitteln die einschlägigen Hygienevorschriften dieser Verordnung erfüllt sind.
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ENLARGEMENT DG
852/2004852/2004
Allgemeine und spezifische Hygienevorschriften (Artikel 4)
Primärproduktion (Anhang I Teil A) Lebensmittelunternehmer
_ allgemeinen Hygienevorschriften gemäß Anhang II
_ spezielle Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 853/2004
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ENLARGEMENT DG
852/2004852/2004
Lebensmittelunternehmer treffen folgende spezifischen Hygienemaßnahmen:a) Erfüllung mikrobiologischer Kriterien für
Lebensmittel;b) Verfahren, die notwendig sind, um den
gesetzten Zielen zu entsprechen,c) Erfüllung der Temperaturkontroll- erfordernissen für Lebensmittd) Aufrechterhaltung der Kühlkette;e) Probennahme und Analyse.
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ENLARGEMENT DG
852/2004/EG852/2004/EG Artikel 5 Gefahrenanalyse und kritische Kontrollpunkte (1) Die Lebensmittelunternehmer haben ein oder mehrere ständige Verfahren, die auf den HACCP-Grundsätzen
beruhen, einzurichten, durchzuführen und aufrechtzuerhalten. (3) Absatz 1 gilt nur für Lebensmittelunternehmer, die auf einer Produktions-, Verarbeitungs- oder Vertriebsstufe von Lebensmitteln tätig sind, die der Primärproduktion und den
in Anhang I aufgeführten damit zusammenhängenden
Vorgängen nachgeordnet sind.
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ENLARGEMENT DG
852/2004/EG852/2004/EG
Artikel 15 Anhörung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit Die Kommission hört die Europäische Behörde
für Lebensmittelsicherheit in jeder in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallenden Angelegenheit an, die erhebliche Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit haben könnte, und insbesondere, bevor sie Kriterien, Erfordernisse oder Ziele gemäß Artikel 4 Absatz 4 vorschlägt.
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ENLARGEMENT DG
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Anhang I PRIMÄRPRODUKTION TEIL A: ALLGEMEINE
HYGIENEVORSCHRIFTEN FÜR DIE PRIMÄRPRODUKTION UND DAMIT ZUSAMMENHÄNGENDE VORGÄNGE
III. Buchführung
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ENLARGEMENT DG
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ANHANG II
ALLGEMEINE HYGIENEVORSCHRIFTEN FÜR ALLE
LEBENSMITTELUNTERNEHMER (AUSGENOMMEN UNTERNEHMEN,
FÜR DIE ANHANG I GILT)
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KAPITEL I Allgemeine Vorschriften für
Betriebsstätten, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wird (ausgenommen die Anlagen gemäß Kapitel III)
- sauber und stets instand gehalten sein,
- müssen so angelegt, konzipiert, gebaut, gelegen
und bemessen sein, dass (Lay out)
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852/2004852/2004
- Toiletten mit Wasserspülung und Kanalisationsanschluss - an geeigneten Standorten genügend Handwaschbecken - ausreichende und angemessene natürliche oder künstliche Belüftung - Abwasserableitungssysteme müssen zweckdienlich sein - Soweit erforderlich, müssen angemessene Umkleideräume für das Personal vorhanden sein.
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ENLARGEMENT DG
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KAPITEL II
Besondere Vorschriften für Räume, in denen Lebensmittel zubereitet, behandelt oder verarbeitet werden (ausgenommen Essbereiche und die Betriebsstätten gemäß Kapitel III)
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a) Die Bodenbeläge sind in einwandfreiem Zustand zu halten und müssen
b) die Wandflächen sind in einwandfreiem Zustand zu halten und müssen
c) Decken (oder soweit Decken nicht vorhanden sind, die Dachinnenseiten) und Deckenstrukturen müssen
d) Fenster und andere Öffnungen müssen
e) Türen müssen leicht zu reinigen und erforderlichenfalls zu desinfizieren
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852/2004852/2004
KAPITEL III Vorschriften für ortsveränderliche
und/oder nichtständige Betriebsstätten (wie Verkaukaufszelte, Marktstände und mobile Verkaufsfahrzeuge), vorrangig als private Wohngebäude genutzte Betriebsstätten, in denen jedoch Lebensmittel regelmäßig für das Inverkehrbringen zubereitet werden, sowie Verkaufsautomaten
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ENLARGEMENT DG
852/2004852/2004
KAPITEL IV - Beförderung KAPITEL V - Vorschriften für Ausrüstungen KAPITEL VI - Lebensmittelabfälle KAPITEL VII - Wasserversorgung
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ENLARGEMENT DG
852/2004852/2004 KAPITEL VIII - Persönliche Hygiene KAPITEL IX - Vorschriften für Lebensmittel KAPITEL X - Vorschriften für das Umhüllen und Verpacken von Lebensmitteln KAPITEL XI - Wärmebehandlung KAPITEL XII - Schulung
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Ausführungshinweise Ausführungshinweise 852/2004852/2004
ZielZiel
Unterstützung der am LM- Handel Beteiligten; Unterstützung der am LM- Handel Beteiligten;
besseres Verständnis sowie korrekte und besseres Verständnis sowie korrekte und
gleichartige Anwendung; gleichartige Anwendung; jedochjedoch
HinweiseHinweise haben keinen formal- rechtlichen haben keinen formal- rechtlichen
Status; letzte Entscheidung liegt bei den Status; letzte Entscheidung liegt bei den
GerichtenGerichten
Adressaten sind die LM-Unternehmer (Verantw.)Adressaten sind die LM-Unternehmer (Verantw.)
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ENLARGEMENT DG
Inhalt der AusführungshinweiseInhalt der Ausführungshinweise
Erläuterungen der Definitionen:Erläuterungen der Definitionen: PrimäproduktionPrimäproduktion EinzelhandelEinzelhandel EndverbraucherEndverbraucher HACCPHACCP Zusammengesetzte LMZusammengesetzte LM Traditionelle HerstellungsmethodenTraditionelle Herstellungsmethoden Registrierung und Zulassung der BetriebeRegistrierung und Zulassung der Betriebe Genusstauglichkeits- und IdentitäskennzeichnungGenusstauglichkeits- und Identitäskennzeichnung
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ENLARGEMENT DG
Unbestimmte RechtsbegriffeUnbestimmte Rechtsbegriffe
notwendignotwendig erforderlich erforderlich geeignetgeeignet ausreichendausreichend Auslegung dieser Begriffe obliegt dem Auslegung dieser Begriffe obliegt dem
LebensmittelunternehmerLebensmittelunternehmer Er entscheidet, ob eine Anforderung …..istEr entscheidet, ob eine Anforderung …..ist Rechtfertigung unter Zugrundelegung der Rechtfertigung unter Zugrundelegung der
HACCP-PrinzipienHACCP-Prinzipien
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ENLARGEMENT DG
VERORDNUNG (EG) Nr. 853/2004
Artikel 1 Geltungsbereich 1) Diese Verordnung enthält von
Lebensmittelunternehmern einzuhaltende spezifische Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs.
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ENLARGEMENT DG
853/2004853/2004
Diese Verordnung gilt nicht für:
► die Primärproduktion für den privaten häuslichen Gebrauch
► häuslichen privaten Verbrauch
► direkte Abgabe kleiner Mengen von Primärerzeugnissen
► kleiner Mengen von Fleisch von Geflügel und Hasentieren
► kleine Mengen von Wild oder Wildfleisch (Jaeger!!)
► den Einzelhandel, ausser, wenn …
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ENLARGEMENT DG
853/2004853/2004
Allgemeine Verpflichtungen
► Lebensmittelunternehmer müssen die
einschlägigen Vorschriften der Anhänge
II und III erfüllen.
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ENLARGEMENT DG
853/2004853/2004
Eintragung und Zulassung von Betrieben
► Lebensmittelunternehmer dürfen LM nur in
Verkehr bringen, wenn:
► Anforderungen der Verordnung (EG) Nr.
852/2004 genügen und
► registriert oder zugelassen sind
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ENLARGEMENT DG
853/2004853/2004
Genusstauglichkeits- und
Identitätskennzeichnung
Erzeugnisse tierischen Ursprungs von außerhalb der Gemeinschaft
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ENLARGEMENT DG
853/2004853/2004 ANHANG I BEGRIFFSBESTIMMUNGEN1. FLEISCH2. LEBENDE MUSCHELN3. FISCHEREIERZEUGNISSE4. MILCH5. EIER6. FROSCHSCHENKEL UND SCHNECKEN7. VERARBEITUNGSERZEUGNISSE8. SONSTIGE DEFINITIONEN
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853/2004853/2004
► IDENTITÄTSKENNZEICHNUNG
►INFORMATIONEN ZUR LEBENSMITTELKETTE
► den Status des Herkunftsbetriebs oder den Status der Region in Bezug auf die Tiergesundheit,
► den Gesundheitszustand der Tiere, verabreichten Tierarzneimittel sowie die sonstigen Behandlungen, ► das Auftreten von Krankheiten, ► die Ergebnisse der Analysen von Proben, die Tieren entnommen
wurden,,► Ergebnisse früherer Schlachttier- und Schlachtkörperuntersuchungen► Name und Anschrift des privaten Tierarztes,
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ENLARGEMENT DG
853/2004853/2004 BESONDERE ANFORDERUNGEN
ABSCHNITT I: FLEISCH VON ALS HAUSTIERE GEHALTENEN HUFTIEREN
ABSCHNITT II: FLEISCH VON GEFLÜGEL UND HASENTIEREN
ABSCHNITT III: FARMWILDFLEISCH ABSCHNITT IV: FLEISCH VON FREI LEBENDEM WILD ABSCHNITT V: HACKFLEISCH/FASCHIERTES,
FLEISCHZUBEREITUNGEN UND SEPARATORENFLEISCH
ABSCHNITT VI: FLEISCHERZEUGNISSE
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ENLARGEMENT DG
853/2004853/2004 ABSCHNITT VII: LEBENDE MUSCHELN ABSCHNITT VIII: FISCHEREIERZEUGNISSE ABSCHNITT IX: ROHMILCH UND VERARBEITETE
MILCHERZEUGNISSE ABSCHNITT X: EIER UND EIPRODUKTE ABSCHNITT XI: FROSCHSCHENKEL UND
SCHNECKEN ABSCHNITT XII: AUSGESCHMOLZENE TIERISCHE
FETTE UND GRIEBEN ABSCHNITT XIII: BEARBEITETE MÄGEN, BLASEN
UND DÄRME ABSCHNITT XIV: GELATINE ABSCHNITT XV: KOLLAGEN
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Registrierung und Zulassung von Betrieben (Art. 6(3)) Reg. Nr. (EG) 852/2004 und Art. 4 (1 und 2) Reg. Nr. (Eg) 853/2004)
Zuzulassende Betriebe haben die allgemeinen und spezifischen Anforderungen zu erfüllen
“15 Betriebstypen” ohne festgelegte Produktionsgrenzen
Die gemäss Anhang III Reg. (EG) Nr. 853/2004 zugelassenen Betriebe sollen in einer Gemeinschaftsliste veröffentlicht
werden
Section I Section I Meat of domestic ungulates Meat of domestic ungulatesSection IISection II Meat form poultry and Meat form poultry and
lagomorphs lagomorphsSection III Section III Meat of farmed gameMeat of farmed gameSection IV Section IV Wild game meat Wild game meatSection VSection V Minced meat, meat preparations Minced meat, meat preparations
and mechanically separated and mechanically separated meat meat Section VISection VI Meat products Meat productsSection VII Section VII Live bivalve molluscsLive bivalve molluscs
Section VIII Fishery productsSection VIII Fishery productsSection IXSection IX Raw milk and dairy Raw milk and dairy
productsproductsSection X Eggs and egg productsSection X Eggs and egg productsSection XI Frogs’ legs and snailsSection XI Frogs’ legs and snailsSection XII Rendered animal fats andSection XII Rendered animal fats and greavesgreavesSection XIII Treated stomachs, bladdersSection XIII Treated stomachs, bladders and intestinesand intestinesSection XIV GélatineSection XIV GélatineSection XV Collagen Section XV Collagen
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ENLARGEMENT DG
Ringvorlesung Ringvorlesung
Allgemeine Grundlagen inAllgemeine Grundlagen in
Technologie der Life Technologie der Life Sciences IISciences II
Thema:Thema:
Rechtliche und wirtschaftliche Rechtliche und wirtschaftliche RahmenbedingungenRahmenbedingungen
« EU-Hygienerecht »« EU-Hygienerecht »
4/7 April 2008 Prof. Dr. Martin Hartig4/7 April 2008 Prof. Dr. Martin Hartig
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ENLARGEMENT DG
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ENLARGEMENT DG
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ENLARGEMENT DG
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ENLARGEMENT DG
DG SANCODG SANCO
Health & Consumer Protection
Directorate GeneralUnit D 4
Prof. Dr. Martin Hartig
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ENLARGEMENT DG
Ziele und Aufgaben Ziele und Aufgaben
von DG SANCOvon DG SANCO
Unterteilung inUnterteilung in
1.1. VerbraucherangelegenheitenVerbraucherangelegenheiten
2.2. Öffentliche GesundheitÖffentliche Gesundheit
3.3. LebensmittelsicherheitLebensmittelsicherheit
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ENLARGEMENT DG
Gliederung der Vorlesung:Gliederung der Vorlesung:Teil I: Die EUTeil I: Die EU
Teil II: Hygiene-PaketTeil II: Hygiene-Paket
- - StrukturStruktur
- Systematik- Systematik
Teil III: Teil III: VO’s 178/2002/EG; 852/2004/EG; 853/2004/EG; VO’s 178/2002/EG; 852/2004/EG; 853/2004/EG;
854/2004/EG und 882/2004/EG854/2004/EG und 882/2004/EG
Teil III: HACCPTeil III: HACCP
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ENLARGEMENT DG
AusbildungAusbildung
VO 882/2004/EG, Artikel 6 VO 882/2004/EG, Artikel 6
KontrollpersonalKontrollpersonal
Die zuständige Behörde stellt sicher, dass das gesamte Die zuständige Behörde stellt sicher, dass das gesamte Kontrollpersonal:Kontrollpersonal:
- eine seinem Aufgabenbereich angemessene - eine seinem Aufgabenbereich angemessene Ausbildung bzw. Schulung erhält, die es dazu befähigt,Ausbildung bzw. Schulung erhält, die es dazu befähigt, seine Aufgaben fachkundig wahrzunehmen und seine Aufgaben fachkundig wahrzunehmen und amtliche Kontrollen sachgerecht durchzuführen.amtliche Kontrollen sachgerecht durchzuführen. Diese Ausbildung bzw. Schulung deckt die in Anhang IIDiese Ausbildung bzw. Schulung deckt die in Anhang II Kapitel I genannten entsprechenden Bereiche ab;Kapitel I genannten entsprechenden Bereiche ab;
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ENLARGEMENT DG
Ausbildung (2)Ausbildung (2) INHALT DER AUSBILDUNG BZW. SCHULUNG DES FÜR DIE DURCHFÜHRUNG DER AMTLICHEN INHALT DER AUSBILDUNG BZW. SCHULUNG DES FÜR DIE DURCHFÜHRUNG DER AMTLICHEN
KONTROLLEN ZUSTÄNDIGEN PERSONALSKONTROLLEN ZUSTÄNDIGEN PERSONALS
1. Die verschiedenen Überwachungsmethoden, z. B. Überprüfung, Probenahmen1. Die verschiedenen Überwachungsmethoden, z. B. Überprüfung, Probenahmen
und Inspektionenund Inspektionen
2. Kontrollverfahren2. Kontrollverfahren
3. Futtermittel- und Lebensmittelrecht3. Futtermittel- und Lebensmittelrecht
4. die verschiedenen Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen sowie4. die verschiedenen Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen sowie
möglicherweise damit verbundene Risiken für die menschliche Gesundheitmöglicherweise damit verbundene Risiken für die menschliche Gesundheit
und gegebenenfalls für die Gesundheit von Tieren und Pflanzen und für dieund gegebenenfalls für die Gesundheit von Tieren und Pflanzen und für die
UmweltUmwelt
5. Bewertung von Verstößen gegen das Futtermittel- und Lebensmittelrecht5. Bewertung von Verstößen gegen das Futtermittel- und Lebensmittelrecht
6. Gefahren bei der Tier-, Futtermittel- und Lebensmittelproduktion6. Gefahren bei der Tier-, Futtermittel- und Lebensmittelproduktion
7. Bewertung der Anwendung von HACCP-Verfahren7. Bewertung der Anwendung von HACCP-Verfahren
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ENLARGEMENT DG
Ausbildung (3)Ausbildung (3)
8. Management-Systeme, wie z. B. Qualitätssicherungsprogramme der Futtermittel-8. Management-Systeme, wie z. B. Qualitätssicherungsprogramme der Futtermittel-
und Lebensmittelunternehmen und ihre Bewertung, sofern diese für die und Lebensmittelunternehmen und ihre Bewertung, sofern diese für die
Erfüllung futtermittel- und lebensmittelrechtlicher Anforderungen relevant sindErfüllung futtermittel- und lebensmittelrechtlicher Anforderungen relevant sind9. amtliche Bescheinigungssysteme9. amtliche Bescheinigungssysteme
10. Notfallpläne für Notsituationen, einschließlich der Kommunikation zwischen 10. Notfallpläne für Notsituationen, einschließlich der Kommunikation zwischen
Mitgliedstaaten und der KommissionMitgliedstaaten und der Kommission
11. gerichtliche Schritte und rechtliche Aspekte amtlicher Kontrollen11. gerichtliche Schritte und rechtliche Aspekte amtlicher Kontrollen
12. Prüfung schriftlichen Dokumentenmaterials und sonstiger Aufzeichnungen12. Prüfung schriftlichen Dokumentenmaterials und sonstiger Aufzeichnungen
— — einschließlich derjenigen zu Leistungstests, Akkreditierung und einschließlich derjenigen zu Leistungstests, Akkreditierung und RisikobewertungRisikobewertung
— —, die möglicherweise wichtig sind, um die Einhaltung der Vorschriften, die möglicherweise wichtig sind, um die Einhaltung der Vorschriften
des Futtermittel- und Lebensmittelrechts zu bewerten; dazu könnendes Futtermittel- und Lebensmittelrechts zu bewerten; dazu können
finanzielle Aspekte und Handelsaspekte zählenfinanzielle Aspekte und Handelsaspekte zählen13. alle sonstigen Bereiche, einschließlich Tiergesundheit und Tierschutz, die13. alle sonstigen Bereiche, einschließlich Tiergesundheit und Tierschutz, die
notwendig sind, um die Durchführung der Kontrollen gemäß dieser Verordnungnotwendig sind, um die Durchführung der Kontrollen gemäß dieser Verordnung
zu gewährleistenzu gewährleisten
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ENLARGEMENT DG
Teil ITeil I
Die Chronik der EuropäischenDie Chronik der Europäischen
Union im ÜberblickUnion im Überblick
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ENLARGEMENT DG
Europa wird sein, weil es sein Europa wird sein, weil es sein mussmuss
(Paul von Zeeland; ehemaliger belgischer (Paul von Zeeland; ehemaliger belgischer Aussenminister)Aussenminister)
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ENLARGEMENT DG
Heaven is where the police are Heaven is where the police are
British, the cooks Spanish, the British, the cooks Spanish, the mechanics German, the lovers mechanics German, the lovers Italian and it is all organized by Italian and it is all organized by the Swiss.the Swiss.
Hell is where the cooks are Hell is where the cooks are British, the mechanics Spanish, British, the mechanics Spanish, the lovers Swiss, the police the lovers Swiss, the police German, and it is all organized by German, and it is all organized by the Italiansthe Italians
ENLARGEMENT DG
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union
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ENLARGEMENT DG
Die Europäische UnionDie Europäische Union AT, BE, BG, CY, CZ, DK, ES, FI, F, DE, GR, HU, IE, IT, LV, LT, LU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, AT, BE, BG, CY, CZ, DK, ES, FI, F, DE, GR, HU, IE, IT, LV, LT, LU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL,
SP, SE, UKSP, SE, UK
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ENLARGEMENT DG
Die europDie europääische Flaggeische Flagge
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ENLARGEMENT DG
Die babylonische Die babylonische SprachverwirrungSprachverwirrung
Was/Wer ist:Was/Wer ist: « Europa »?« Europa »? Der Europarat?Der Europarat? Der europaeische Rat?Der europaeische Rat? Der Rat der europaeischen Union?Der Rat der europaeischen Union? Herkunft und Bedeutung derHerkunft und Bedeutung der
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ENLARGEMENT DG
Die Anfänge: Krieg und FriedenDie Anfänge: Krieg und Frieden
195019509. Mai:9. Mai: In seiner Rede stellt der französische Außenminister Robert Schuman den In seiner Rede stellt der französische Außenminister Robert Schuman den von Jean Monnet entwickelten Plan vor, die Kohle- und Stahlproduktion Frankreichs von Jean Monnet entwickelten Plan vor, die Kohle- und Stahlproduktion Frankreichs und der Bundesrepublik Deutschland zusammenzulegen und eine Organisation zu und der Bundesrepublik Deutschland zusammenzulegen und eine Organisation zu gründen, die den anderen europäischen Ländern zum Beitritt offen stehen sollte.gründen, die den anderen europäischen Ländern zum Beitritt offen stehen sollte.
Da dieses Datum als Geburtstag der Europäischen Union angesehen werden kann, Da dieses Datum als Geburtstag der Europäischen Union angesehen werden kann, wird der 9. Mai mittlerweile jedes Jahr als „Europatag“ gefeiert.wird der 9. Mai mittlerweile jedes Jahr als „Europatag“ gefeiert.
19511951 18. April: In Paris unterzeichnen sechs Länder – Belgien, die Bundesrepublik 18. April: In Paris unterzeichnen sechs Länder – Belgien, die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande – den Vertrag zur Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande – den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS). Er tritt am Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS). Er tritt am 23. Juli 1952 für einen Zeitraum von 50 Jahren in Kraft.23. Juli 1952 für einen Zeitraum von 50 Jahren in Kraft.Die Befugnis, Entscheidungen über die Kohle- und Stahlindustrie in diesen Ländern Die Befugnis, Entscheidungen über die Kohle- und Stahlindustrie in diesen Ländern zu fällen, hatte ein unabhängiges übernationales Gremium, die so genannte "Hohe zu fällen, hatte ein unabhängiges übernationales Gremium, die so genannte "Hohe Behörde". Ihr erster Präsident war Jean Monnet.Behörde". Ihr erster Präsident war Jean Monnet.
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ENLARGEMENT DG
Die Geschichte der Europäischen Die Geschichte der Europäischen Union (2)Union (2)
19551955 1./2. Juni:1./2. Juni: Die EGKS war ein derartiger Erfolg, dass auf der Konferenz von Die EGKS war ein derartiger Erfolg, dass auf der Konferenz von Messina von den Außenminister der sechs Länder beschlossen wurde, den Messina von den Außenminister der sechs Länder beschlossen wurde, den Europäischen Einigungsprozess auf die Wirtschaft als Ganzes Europäischen Einigungsprozess auf die Wirtschaft als Ganzes auszuweiten. auszuweiten.
19571957 25.3.: 25.3.: In Rom unterzeichnen die sechs Länder die Verträge zur Gründung In Rom unterzeichnen die sechs Länder die Verträge zur Gründung
der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischender Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft Atomgemeinschaft (EURATOM)(EURATOM) („Römische Verträge“)(„Römische Verträge“). Sie treten am . Sie treten am 1. Januar 1958 in Kraft.1. Januar 1958 in Kraft.
Ziel der Mitgliedstaaten war die Beseitigung von Handelshemmnissen und Ziel der Mitgliedstaaten war die Beseitigung von Handelshemmnissen und die Bildung eines "Gemeinsamen Marktes". Abschaffung der Zölle am die Bildung eines "Gemeinsamen Marktes". Abschaffung der Zölle am 1.7.1968 zwischen den 6 Ländern1.7.1968 zwischen den 6 Ländern
In den 60-Jahren wurde parallel dazu eine gemeinsame Handels-und In den 60-Jahren wurde parallel dazu eine gemeinsame Handels-und Landwirtschaftspolitik entwickelt.Landwirtschaftspolitik entwickelt.
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ENLARGEMENT DG
Die Geschichte der Europäischen Die Geschichte der Europäischen Union (3)Union (3)
19651965 8. April:8. April: Der Vertrag zur Fusion der Exekutiven Der Vertrag zur Fusion der Exekutiven der drei Gemeinschaften (EGKS, EWG und der drei Gemeinschaften (EGKS, EWG und Euratom) und zur Einsetzung eines Euratom) und zur Einsetzung eines gemeinsamen Rates und einer gemeinsamen gemeinsamen Rates und einer gemeinsamen Kommission wird unterzeichnet. Er tritt am Kommission wird unterzeichnet. Er tritt am 1. Juli 1967 in Kraft.1. Juli 1967 in Kraft.Seitdem gibt es eine gemeinsame Kommission Seitdem gibt es eine gemeinsame Kommission und einen gemeinsamen Ministerrat sowie das und einen gemeinsamen Ministerrat sowie das Europäische Parlament (Juni 1979 erste Wahlen Europäische Parlament (Juni 1979 erste Wahlen zum Europaeischen Parlament; diese Wahlen zum Europaeischen Parlament; diese Wahlen finden alle 5 Jahre statt) finden alle 5 Jahre statt) EG’en!!!EG’en!!!
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ENLARGEMENT DG
Die Geschichte der Europäischen Die Geschichte der Europäischen Union (4)Union (4)
19731973
1. Januar:1. Januar: Dänemark, Irland und das Dänemark, Irland und das Vereinigte Königreich treten den Vereinigte Königreich treten den Europäischen Gemeinschaften bei, Europäischen Gemeinschaften bei, wodurch sich die Zahl der Mitgliedstaaten wodurch sich die Zahl der Mitgliedstaaten auf neun erhöht. Norwegen lehnt die EU-auf neun erhöht. Norwegen lehnt die EU-Mitgliedschaft per Referendum ab.Mitgliedschaft per Referendum ab.
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ENLARGEMENT DG
Die Geschichte der Europäischen Die Geschichte der Europäischen Union (5)Union (5)
19741974 9./10. Dezember:9./10. Dezember: Auf dem Gipfeltreffen in Paris beschließen die Auf dem Gipfeltreffen in Paris beschließen die
Staats- und Regierungschefs der neun Mitgliedstaaten, dreimal Staats- und Regierungschefs der neun Mitgliedstaaten, dreimal jährlich im jährlich im Europäischen RatEuropäischen Rat zusammenzukommen. Sie einigen zusammenzukommen. Sie einigen sich ebenfalls auf Direktwahlen zum Europäischen Parlament und sich ebenfalls auf Direktwahlen zum Europäischen Parlament und auf die Gründung des Europäischen Fonds für Regionale auf die Gründung des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung.Entwicklung.
1981 1981 1. Januar: 1. Januar: Griechenland tritt als zehnter Mitgliedstaat den Griechenland tritt als zehnter Mitgliedstaat den Europäischen Gemeinschaften bei.Europäischen Gemeinschaften bei.
1985198514. Juni: 14. Juni: Das Übereinkommen von Schengen zur Abschaffung der Das Übereinkommen von Schengen zur Abschaffung der Kontrollen an den Grenzen zwischen den Mitgliedstaaten der Kontrollen an den Grenzen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften wird unterzeichnet.Europäischen Gemeinschaften wird unterzeichnet.
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ENLARGEMENT DG
Die Geschichte der Europäischen Die Geschichte der Europäischen Union (6)Union (6)
19861986 1. Januar:1. Januar: Spanien und Portugal treten den Europäischen Gemeinschaften Spanien und Portugal treten den Europäischen Gemeinschaften bei, wodurch sich die Zahl der Mitgliedstaaten auf 12 erhöht.bei, wodurch sich die Zahl der Mitgliedstaaten auf 12 erhöht.
19911991 9./10. Dezember:9./10. Dezember: Der Europäische Rat von Maastricht verabschiedet den Der Europäische Rat von Maastricht verabschiedet den Vertrag über die Europäische Union, der die Grundlage für eine Vertrag über die Europäische Union, der die Grundlage für eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, eine engere Zusammenarbeit in gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, eine engere Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres und die Schaffung einer Wirtschafts- und den Bereichen Justiz und Inneres und die Schaffung einer Wirtschafts- und Währungsunion bildet, zu der auch eine gemeinsame Währung gehört.Währungsunion bildet, zu der auch eine gemeinsame Währung gehört. Mit dem Mit dem Vertrag von MaastrichtVertrag von Maastricht wird die wird die Europäische Europäische WirtschaftsgemeinschaftWirtschaftsgemeinschaft in „ in „Europäische GemeinschaftEuropäische Gemeinschaft“ “ (Europaeische (Europaeische Union!!)Union!!) umbenannt. umbenannt.
19951995 1. Januar:1. Januar: Österreich, Finnland und Schweden treten der EU bei, wodurch Österreich, Finnland und Schweden treten der EU bei, wodurch sich die Zahl der Mitgliedstaaten auf 15 erhöht. Norwegen lehnt erneut eine sich die Zahl der Mitgliedstaaten auf 15 erhöht. Norwegen lehnt erneut eine EU-Mitgliedschaft per Referendum ab.EU-Mitgliedschaft per Referendum ab.
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ENLARGEMENT DG
Die Geschichte der Europäischen Die Geschichte der Europäischen Union (7)Union (7)
20002000 23./24. März:23./24. März: Der Europäische Rat von Lissabon Der Europäische Rat von Lissabon entwickelt eine neue Strategie zur Förderung der entwickelt eine neue Strategie zur Förderung der Beschäftigung in der EU, zur Modernisierung der Beschäftigung in der EU, zur Modernisierung der Wirtschaft und zur Stärkung des sozialen Wirtschaft und zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts in einem wissensbasierten Europa.Zusammenhalts in einem wissensbasierten Europa.
7./8. Dezember: 7./8. Dezember: In Nizza einigt sich der Europäische In Nizza einigt sich der Europäische Rat auf einen neuen Vertrag, der das Rat auf einen neuen Vertrag, der das Beschlussfassungssystem der EU auf die Erweiterung Beschlussfassungssystem der EU auf die Erweiterung vorbereitet. Die Präsidenten des Europäischen vorbereitet. Die Präsidenten des Europäischen Parlaments, des Europäischen Rates und der Parlaments, des Europäischen Rates und der Europäischen Kommission verkünden feierlich die Europäischen Kommission verkünden feierlich die Charta der Grundrechte der Europäischen Union.Charta der Grundrechte der Europäischen Union.
85
ENLARGEMENT DG
Die Geschichte der Europäischen Die Geschichte der Europäischen Union (8)Union (8)
19921992:: EU beschliesst die Gründung der EU beschliesst die Gründung der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU), Wirtschafts- und Währungsunion (WWU),
1. Januar 2002:1. Januar 2002: Eingeführung des EURO Eingeführung des EURO
Heute:Heute: Belgien, Deutschland, Griechenland, Belgien, Deutschland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, Spanien, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, den Niederlanden, Österreich, Portugal, den Niederlanden, Österreich, Portugal, Finnland, Slovenien, Cypern und MaltaFinnland, Slovenien, Cypern und Malta
2004/07:2004/07: 12 weitere Länder treten der EU bei 12 weitere Länder treten der EU bei 2007:2007: Der Vertrag von Lisabon Der Vertrag von Lisabon
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ENLARGEMENT DG
Der Binnenmarkt: Abbau der Der Binnenmarkt: Abbau der Grenzen Grenzen
Handelshemmnisse beseitigen Handelshemmnisse beseitigen wirklichen Binnenmarkt schaffenwirklichen Binnenmarkt schaffen Zielvorgabe 1968 verfehltZielvorgabe 1968 verfehlt Formell: Ende 1992 vollendet Formell: Ende 1992 vollendet freier Waren-, Dienstleistungs-, Personen- und freier Waren-, Dienstleistungs-, Personen- und
Kapitalverkehr soll gewKapitalverkehr soll gewäährleistet werdenhrleistet werden Seit 1987 haben beispielsweise mehr als eine Seit 1987 haben beispielsweise mehr als eine
Million junger Europäer mit Unterstützung der Million junger Europäer mit Unterstützung der EU Studien im Ausland aufgenommen.EU Studien im Ausland aufgenommen.
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ENLARGEMENT DG
Der steinige WegDer steinige Weg
Cassis de Dijon (1979)Cassis de Dijon (1979) Obstessig (1981)Obstessig (1981) Reinheitsgebot Bier (1987)Reinheitsgebot Bier (1987) Reinheitsgebot Fleischerzeugnisse (1989)Reinheitsgebot Fleischerzeugnisse (1989) Reinheitsgebot Milcherzeugnisse (1989)Reinheitsgebot Milcherzeugnisse (1989)
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ENLARGEMENT DG
Voraussetzungen fVoraussetzungen füür das Funktionieren des r das Funktionieren des BinnenmarktesBinnenmarktes
Harmonisierung des RechtsHarmonisierung des Rechts
Anwendung des Rechts in allen MSAnwendung des Rechts in allen MS
ŨŨberwachung der Anwendung des berwachung der Anwendung des Rechts in allen MS nach den gleichen Rechts in allen MS nach den gleichen GrundsaetzenGrundsaetzen
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ENLARGEMENT DG
KompetenzverteilungKompetenzverteilung
Ausschliess-Ausschliess-liche liche KompetenzKompetenz
Konkurrier-Konkurrier-ende ende KompetenzKompetenz
GesetzgebungskomGesetzgebungskompetenz ist petenz ist vollstaendig auf die vollstaendig auf die EU uebergegangen. EU uebergegangen. Die MS duerfen Die MS duerfen nicht mehr taetig nicht mehr taetig werdenwerden
Soweit und solange Soweit und solange die EU nicht die EU nicht gesetzgeberisch gesetzgeberisch taetig wird, bleiben taetig wird, bleiben die MS zustaendigdie MS zustaendig
Parallele Parallele KompetenzKompetenz
Vertikale Vertikale KompetenzKompetenz
Sowohl die EU Sowohl die EU als auch die MS als auch die MS duerfen duerfen Regelungen Regelungen erlassenerlassen
Ist die EU nicht Ist die EU nicht zustaendig, liegt die zustaendig, liegt die Zustaendigkeit bei Zustaendigkeit bei den MSden MS
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ENLARGEMENT DG
Hauptformen desHauptformen des sekundären sekundären GemeinschaftsrechtsGemeinschaftsrechts
AdressatAdressat BindungswirkungBindungswirkung InkrafttretenInkrafttreten
VerordnungVerordnung MS und BuergerMS und Buerger In allen Teilen In allen Teilen verbindlichverbindlich
i.d.R. 15 Tg navh i.d.R. 15 Tg navh Veroeffentl.Veroeffentl.
RichtlinieRichtlinie nur MSnur MS Nur hinsichtlich der Nur hinsichtlich der Ziele verbindlichZiele verbindlich
Nach Umsetzung Nach Umsetzung durch die MSdurch die MS
(Umsetzungsfrist)(Umsetzungsfrist)
EntscheidungEntscheidung Einzelne MS oder Einzelne MS oder PersonenPersonen
In allen Teilen In allen Teilen verbindlichverbindlich
Nach Zustellung oder Nach Zustellung oder Veroeffentl.Veroeffentl.
EmpfehlungEmpfehlung GemeinschaftsorGemeinschaftsorgane oder MSgane oder MS
Nicht verbindlichNicht verbindlich
91
ENLARGEMENT DG
Institutionen der EU (1)Institutionen der EU (1)
Das Europäische ParlamentDas Europäische Parlament wird von den Bürgern der Europäischen Union wird von den Bürgern der Europäischen Union
gewählt, um ihre Interessen zu vertretengewählt, um ihre Interessen zu vertreten
Der Rat der Europäischen UnionDer Rat der Europäischen Union das wichtigste Entscheidungsgremium der EU. das wichtigste Entscheidungsgremium der EU.
Er vertritt die Mitgliedstaaten, und an seinen Er vertritt die Mitgliedstaaten, und an seinen Tagungen nimmt je ein Minister aus den Tagungen nimmt je ein Minister aus den nationalen Regierungen der EU-Staaten teil nationalen Regierungen der EU-Staaten teil (Ministerrat)(Ministerrat)
. .
92
ENLARGEMENT DG
Institutionen der EU (2)Institutionen der EU (2) Die Europäische KommissionDie Europäische Kommission ist von den nationalen Regierungen unabhängig. Sie ist von den nationalen Regierungen unabhängig. Sie
vertritt und wahrt die Interessen der gesamten EU. Die vertritt und wahrt die Interessen der gesamten EU. Die Kommission erarbeitet Vorschläge für neue europäische Kommission erarbeitet Vorschläge für neue europäische Rechtsvorschriften, die sie dem Parlament und dem Rat Rechtsvorschriften, die sie dem Parlament und dem Rat vorlegt. vorlegt.
Der GerichtshofDer Gerichtshof gewährleistet, dass das EU-Recht in allen EU-gewährleistet, dass das EU-Recht in allen EU-
Mitgliedstaaten auf die gleiche Weise ausgelegt und Mitgliedstaaten auf die gleiche Weise ausgelegt und angewendet wird, so dass das Recht für alle gleich ist. angewendet wird, so dass das Recht für alle gleich ist. So sorgt er dafür, dass die nationalen Gerichte in der So sorgt er dafür, dass die nationalen Gerichte in der gleichen Frage nicht unterschiedlich urteilen. gleichen Frage nicht unterschiedlich urteilen.
93
ENLARGEMENT DG
Institutionen der EU (3)Institutionen der EU (3)
Der Europäische RechnungshofDer Europäische Rechnungshof
Er überprüft, ob die vom Steuerzahler Er überprüft, ob die vom Steuerzahler aufgebrachten Mittel der EU aufgebrachten Mittel der EU ordnungsgemäß vereinnahmt und ordnungsgemäß vereinnahmt und rechtmäßig, wirtschaftlich sinnvoll und rechtmäßig, wirtschaftlich sinnvoll und zweckgebunden ausgegeben werden zweckgebunden ausgegeben werden
94
ENLARGEMENT DG
Institutionen der EU (4)Institutionen der EU (4) Das Europäische Parlament - Anzahl der Sitze je LandDas Europäische Parlament - Anzahl der Sitze je Land
Belgien 24 Belgien 24 Litauen 13 Litauen 13 Tschechische Republik 24Tschechische Republik 24 Luxemburg 6 Luxemburg 6 Dänemark 14 Dänemark 14 Ungarn 24 Ungarn 24 Deutschland 99 Deutschland 99 Malta 5 Malta 5 Estland 6 Estland 6 Niederlande 27 Niederlande 27 Griechenland 24Griechenland 24 Österreich 18 Österreich 18 Spanien 54Spanien 54 Polen 54 Polen 54 Frankreich 78Frankreich 78 Portugal 24 Portugal 24 Irland 13 Irland 13 Slowenien 7 Slowenien 7 Italien 78 Italien 78 Slowakei 14 Slowakei 14 Zypern 6 Zypern 6 Finnland 14 Finnland 14 Lettland 9Lettland 9 Schweden 19 Schweden 19
Vereinigtes Königreich 78 Vereinigtes Königreich 78 Bulgarien 18Bulgarien 18 Rum Rumänänien 35ien 35
INSGESAMT 785INSGESAMT 785
95
ENLARGEMENT DG
Institutionen der EU (5)Institutionen der EU (5) Der Rat der Europäischen UnionDer Rat der Europäischen Union Belgien 12 Belgien 12 Litauen 7 Litauen 7
Tschechische Republik 12Tschechische Republik 12 Luxemburg 4 Luxemburg 4 Dänemark 7Dänemark 7 Ungarn 12 Ungarn 12 Deutschland 29Deutschland 29 Malta 3 Malta 3 Estland 4Estland 4 Niederlande13 Niederlande13Griechenland 12Griechenland 12 Österreich 10 Österreich 10 Spanien 27Spanien 27 Polen 27 Polen 27Frankreich 29Frankreich 29 Portugal 12 Portugal 12 Irland 7Irland 7 Slowenien 4 Slowenien 4 Italien 29Italien 29 Slowakei 7 Slowakei 7 Zypern 4 Zypern 4 Finnland 7 Finnland 7 Lettland 4Lettland 4 Schweden 10 Schweden 10
Vereinigtes Königreich 29Vereinigtes Königreich 29Bulgarien 10Bulgarien 10 Rum Rumänänien 14ien 14
INSGESAMT 345 (Qualifizierte Mehrheit 73,9% der Stimmen)INSGESAMT 345 (Qualifizierte Mehrheit 73,9% der Stimmen)
96
ENLARGEMENT DG
ErweiterungErweiterung
Wie groß kann die EU werden?Wie groß kann die EU werden?
a) Geografische Grenzena) Geografische Grenzen
b) Verwaltungstechnische Beschränkungenb) Verwaltungstechnische Beschränkungen
imim Vertrag von Nizza sind 27 MS festgeschrieben!!Vertrag von Nizza sind 27 MS festgeschrieben!!
Änderung des Vertrags ist erforderlich!Änderung des Vertrags ist erforderlich!
97
ENLARGEMENT DG
Beitrittsvoraussetzungen(1) Beitrittsvoraussetzungen(1) a) Rechtliche Auflagena) Rechtliche Auflagen Die europäische Integration war stets ein politischer und Die europäische Integration war stets ein politischer und
wirtschaftlicher Prozess, der allen europäischen Ländern wirtschaftlicher Prozess, der allen europäischen Ländern offen steht, die zur Unterzeichnung der offen steht, die zur Unterzeichnung der Gründungsverträge und zur Übernahme des gesamten Gründungsverträge und zur Übernahme des gesamten EU-Rechts bereit sind. Artikel 237 des Vertrags von Rom EU-Rechts bereit sind. Artikel 237 des Vertrags von Rom bestimmt, dass jeder europäische Staat um eine bestimmt, dass jeder europäische Staat um eine Mitgliedschaft in der Gemeinschaft ersuchen kann.Mitgliedschaft in der Gemeinschaft ersuchen kann.
Ergänzend heißt es in Artikel F des Vertrags von Ergänzend heißt es in Artikel F des Vertrags von Maastricht, dass die "Regierungssysteme [der Maastricht, dass die "Regierungssysteme [der Mitgliedstaaten] auf demokratischen Grundsätzen Mitgliedstaaten] auf demokratischen Grundsätzen beruhen" [müssen].beruhen" [müssen].
98
ENLARGEMENT DG
Beitrittsvoraussetzungen (2)Beitrittsvoraussetzungen (2) b) Die "Kriterien von Kopenhagen"b) Die "Kriterien von Kopenhagen" Nachdem die früheren kommunistischen Länder ihr Interesse an Nachdem die früheren kommunistischen Länder ihr Interesse an
einer Mitgliedschaft bekundet hatten, legte der Europäische Rat einer Mitgliedschaft bekundet hatten, legte der Europäische Rat 1993 1993 dreidrei BeitrittskriterienBeitrittskriterien fest. Zum Zeitpunkt ihres Beitritts müssen fest. Zum Zeitpunkt ihres Beitritts müssen die neuen Mitgliedstaaten Folgendes nachweisen:die neuen Mitgliedstaaten Folgendes nachweisen:
Gefestigte Institutionen, die Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Gefestigte Institutionen, die Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte sowie die Achtung und den Schutz von Menschenrechte sowie die Achtung und den Schutz von Minderheiten gewährleisten; Minderheiten gewährleisten;
eine funktionierende Marktwirtschaft und die Fähigkeit, dem eine funktionierende Marktwirtschaft und die Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten; standzuhalten;
die Fähigkeit, die aus der Mitgliedschaft erwachsenden Pflichten zu die Fähigkeit, die aus der Mitgliedschaft erwachsenden Pflichten zu erfüllen, wozu gehört, die Ziele der Union zu unterstützen. Die erfüllen, wozu gehört, die Ziele der Union zu unterstützen. Die beitrittswilligen Länder müssen über eine öffentliche Verwaltung beitrittswilligen Länder müssen über eine öffentliche Verwaltung verfügen, die die EU-Rechtsvorschriften in der Praxis anwenden verfügen, die die EU-Rechtsvorschriften in der Praxis anwenden und durchsetzen kann. und durchsetzen kann.
99
ENLARGEMENT DG
Bewerberländer und Nicht-Bewerberländer und Nicht-Bewerberländer (1)Bewerberländer (1)
(c) Der Beitrittsprozess(c) Der Beitrittsprozess
Die Beitrittsverhandlungen werden von dem jeweiligen Die Beitrittsverhandlungen werden von dem jeweiligen Bewerberland und der Europäischen Kommission als Vertreterin der Bewerberland und der Europäischen Kommission als Vertreterin der EU geführt. Dann müssen die im Rat vereinigten Mitgliedstaaten EU geführt. Dann müssen die im Rat vereinigten Mitgliedstaaten einstimmig einstimmig beschließen, dass ein neues Land der EU beitreten darf. beschließen, dass ein neues Land der EU beitreten darf. Das Europäische Parlament muss mit absoluter Mehrheit Das Europäische Parlament muss mit absoluter Mehrheit zustimmen. Danach müssen alle Beitrittsverträge von den zustimmen. Danach müssen alle Beitrittsverträge von den Mitgliedstaaten und den Bewerberländern nach den jeweiligen Mitgliedstaaten und den Bewerberländern nach den jeweiligen Verfassungsverfahren ratifiziert werden.Verfassungsverfahren ratifiziert werden.
Während der Verhandlungsphase erhalten die Bewerberländer Während der Verhandlungsphase erhalten die Bewerberländer Unterstützung von der EU, damit sie ihren wirtschaftlichen Unterstützung von der EU, damit sie ihren wirtschaftlichen Rückstand leichter aufholen können. So haben die 2004 Rückstand leichter aufholen können. So haben die 2004 beigetretenen Länder insgesamt 41 Mrd. EUR an Hilfen erhalten, beigetretenen Länder insgesamt 41 Mrd. EUR an Hilfen erhalten, um vor allem Strukturprojekte finanzieren und ihren Pflichten als um vor allem Strukturprojekte finanzieren und ihren Pflichten als Mitglieder nachkommen zu können.Mitglieder nachkommen zu können.
100
ENLARGEMENT DG
Bewerberländer und Nicht-Bewerberländer und Nicht-Bewerberländer (2)Bewerberländer (2)
Stabilisierungs- und AssoziierungsabkommenStabilisierungs- und Assoziierungsabkommen eröffnen einem Land die Möglichkeit, am Ende eines eröffnen einem Land die Möglichkeit, am Ende eines
langwierigen Verhandlungsprozesses ein Kandidat für langwierigen Verhandlungsprozesses ein Kandidat für die EU-Mitgliedschaft zu werden. Solche Abkommen die EU-Mitgliedschaft zu werden. Solche Abkommen wurden zuerst mit Kroatien und der früheren wurden zuerst mit Kroatien und der früheren jugoslawischen Republik Mazedonien (FYROM) jugoslawischen Republik Mazedonien (FYROM) geschlossen. Es folgte Albanien. Potenzielle Kandidaten geschlossen. Es folgte Albanien. Potenzielle Kandidaten sind außerdem Bosnien und Herzegowina, Montenegro sind außerdem Bosnien und Herzegowina, Montenegro
und Serbien.und Serbien.
101
ENLARGEMENT DG
Bewerberländer und Nicht-Bewerberländer und Nicht-Bewerberländer (3)Bewerberländer (3)
NachbarschaftspolitikNachbarschaftspolitik
die EU hat mit Nicht-Mitgliedstaaten ("Drittstaaten") im südlichen die EU hat mit Nicht-Mitgliedstaaten ("Drittstaaten") im südlichen Mittelmeerraum und im südlichen Kaukasus sowie mit einigen Mittelmeerraum und im südlichen Kaukasus sowie mit einigen osteuropäischen Ländern, deren künftige Beziehungen zur osteuropäischen Ländern, deren künftige Beziehungen zur Europäischen Union noch unklar sind, Handels- und Europäischen Union noch unklar sind, Handels- und Kooperationsabkommen geschlossen.Kooperationsabkommen geschlossen.
102
ENLARGEMENT DG
EU- VerfassungEU- Verfassung !!?? !!?? Sollte durch einen einzigen Rechtsakt alle derzeitigen Sollte durch einen einzigen Rechtsakt alle derzeitigen
europäischen Verträge ersetzen!!europäischen Verträge ersetzen!!
Ziel der Verfassung war:Ziel der Verfassung war:- die Leistungsfähigkeit der Union zu- die Leistungsfähigkeit der Union zu
verbessern und die Union verbessern und die Union demokratischer zu machendemokratischer zu machen
aber nach 2x nein und einem 2-jaehrigen aber nach 2x nein und einem 2-jaehrigen Stillstand Stillstand
Verfassungs-Entwurf wurde ersetzt durch den Verfassungs-Entwurf wurde ersetzt durch den „ „Vertrag von Lisabon“ Vertrag von Lisabon“ (dieser modifiziert die bestehenden Verträge !! Deshalb spricht man jetzt nur von (dieser modifiziert die bestehenden Verträge !! Deshalb spricht man jetzt nur von
einer „Reform“ oder „Modifizierung der Verträge“!!)einer „Reform“ oder „Modifizierung der Verträge“!!)
103
ENLARGEMENT DG
Vertrag von Lisabon (1)Vertrag von Lisabon (1) Probleme: Probleme:
Erweiterung der EUErweiterung der EU EntscheidungsprozesseEntscheidungsprozesse - die bestehenden Probleme müssen gelöst werden –- die bestehenden Probleme müssen gelöst werden –
- Kompromiss:- Kompromiss: Die Saats- und Regierungschefs der EU einigten sich am 18/19 Oktober in Portugal Die Saats- und Regierungschefs der EU einigten sich am 18/19 Oktober in Portugal
auf folgende Eckpunkte:auf folgende Eckpunkte:1. Die Union erhält den Status einer Rechtsperson1. Die Union erhält den Status einer Rechtsperson2. Die Union wird auf „3 neue Säulen“ gestellt2. Die Union wird auf „3 neue Säulen“ gestellt3. „Doppelte Mehrheiten“3. „Doppelte Mehrheiten“4. Verhältnis Parlament/Rat in der Gesetzgebung wird verbessert4. Verhältnis Parlament/Rat in der Gesetzgebung wird verbessert5. Präsidentschaft im Rat wird geändert5. Präsidentschaft im Rat wird geändert6. Posten für einen „Sonderbeauftragten“ für Außenbeziehungen und 6. Posten für einen „Sonderbeauftragten“ für Außenbeziehungen und
Sicherheit wird geschaffenSicherheit wird geschaffen7. Initiativrechte für EU - Buerger 7. Initiativrechte für EU - Buerger 8; Verbesserung der demokratischen Beteiligung8; Verbesserung der demokratischen Beteiligung
104
ENLARGEMENT DG
Vertrag von Lisabon (2)Vertrag von Lisabon (2)
Status einer Rechtsperson:Status einer Rechtsperson: - Vertragsabschluesse - Vertragsabschluesse
- Teil einer intern. Konvention- Teil einer intern. Konvention
- Mitglied einer intern. Organisation- Mitglied einer intern. Organisation
3 Pfeiler:3 Pfeiler: - « Gemeinschafts-Pfeiler » (korrespondiert mit den bisherigen 3 - « Gemeinschafts-Pfeiler » (korrespondiert mit den bisherigen 3
« Maastricht-Pfeilern » fuer : EG; EURATOM und EGKS« Maastricht-Pfeilern » fuer : EG; EURATOM und EGKS
« Doppelte Mehrheit »:« Doppelte Mehrheit »:
- 55% der EU Staaten (bei 27 MS = 15 MS)- 55% der EU Staaten (bei 27 MS = 15 MS)
- 65 % der EU Bevoelkerung - 65 % der EU Bevoelkerung
105
ENLARGEMENT DG
Vertrag von Lisabon (3)Vertrag von Lisabon (3)
Parlament/Rat:Parlament/Rat:
- Staerkung der EU-Parlaments (- Staerkung der EU-Parlaments (in der Rechtsetzung die gleichen in der Rechtsetzung die gleichen
Befugnisse wie der Rat)Befugnisse wie der Rat)
- Wählt den Präsidenten der Kommission, dadurch Kontrollfunktion - Wählt den Präsidenten der Kommission, dadurch Kontrollfunktion
des Parlaments sowie direkte Einflussnahme durch den Wählerdes Parlaments sowie direkte Einflussnahme durch den Wähler
- Zusätzliche Haushaltsbefugnisse- Zusätzliche Haushaltsbefugnisse
Stabile Stabile PräsidentschaftPräsidentschaft::- Praesident wirde mit qualifizierter Mehrheit des Rates gewaehlt- Praesident wirde mit qualifizierter Mehrheit des Rates gewaehlt
- Praesidentschaft zweieinhalb Jahre- Praesidentschaft zweieinhalb Jahre
- 1x wiederwaehlbar - 1x wiederwaehlbar
Sonderbeauftragter:Sonderbeauftragter:- fuer Aussenbeziehungen und Sicherheit- fuer Aussenbeziehungen und Sicherheit
106
ENLARGEMENT DG
Vertrag von Lisabon (4)Vertrag von Lisabon (4) Initiativrechte der EU-Bürger:Initiativrechte der EU-Bürger:
- 1 Million Unterschriften von einer signifikanten Anzahl von MS- 1 Million Unterschriften von einer signifikanten Anzahl von MS Verbesserung der demokratischen BeteiligungVerbesserung der demokratischen Beteiligung
- Teilnahme der Oeffentlichkeit (Journalisten) an Ratsitzungen- Teilnahme der Oeffentlichkeit (Journalisten) an Ratsitzungen
Weitere Aenderungen sind:Weitere Aenderungen sind:
- Neue kompetenzverteilung zwischen EU und MS- Neue kompetenzverteilung zwischen EU und MS1. Ausschliessliche Kompetenz der EU1. Ausschliessliche Kompetenz der EU
- Einfuhren- Einfuhren- EURO- EURO- Binnenmarktregelungen- Binnenmarktregelungen
2. Geteilte Zustaendigkeiten2. Geteilte Zustaendigkeiten- Energie- Energie- Transport- Transport
3. Ausschliessliche Kompetenzen der MS3. Ausschliessliche Kompetenzen der MS- Kultur- Kultur- Tourismus- Tourismus
107
ENLARGEMENT DG
10 historische Schritte10 historische Schritte 1951: Die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl wird von den1951: Die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl wird von den sechs Gründermitgliedstaaten ins Leben gerufen sechs Gründermitgliedstaaten ins Leben gerufen 1957: Der Vertrag von Rom schafft die Grundlage für einen gemeinsamen1957: Der Vertrag von Rom schafft die Grundlage für einen gemeinsamen Markt Markt 1973: Die Gemeinschaft wächst auf neun Mitgliedstaaten an und entwickelt1973: Die Gemeinschaft wächst auf neun Mitgliedstaaten an und entwickelt eine gemeinsame Politik eine gemeinsame Politik 1979: Das Europäische Parlament wird zum ersten Mal direkt gewählt 1979: Das Europäische Parlament wird zum ersten Mal direkt gewählt 1981: Als erstes Mittelmeerland tritt Griechenland bei 1981: Als erstes Mittelmeerland tritt Griechenland bei 1993: Der Binnenmarkt wird vollendet 1993: Der Binnenmarkt wird vollendet 1993: Durch den Vertrag von Maastricht wird die Europäische Union 1993: Durch den Vertrag von Maastricht wird die Europäische Union errichtet errichtet 1995: Die EU wächst auf 15 Mitgliedstaaten an 1995: Die EU wächst auf 15 Mitgliedstaaten an 2002: Euro-Banknoten und -Münzen werden eingeführt 2002: Euro-Banknoten und -Münzen werden eingeführt 2004/07: 12 weitere Länder treten der EU bei 2004/07: 12 weitere Länder treten der EU bei 2007: Der Vertrag von Lisabon2007: Der Vertrag von Lisabon
108
ENLARGEMENT DG
Ringvorlesung Ringvorlesung
Allgemeine Grundlagen inAllgemeine Grundlagen in
Technologie der Life Technologie der Life Sciences IISciences II
Thema:Thema:
Rechtliche und wirtschaftliche Rechtliche und wirtschaftliche RahmenbedingungenRahmenbedingungen
« EU-Hygienerecht »« EU-Hygienerecht »
4/7 April 2008 Prof. Dr. Martin Hartig4/7 April 2008 Prof. Dr. Martin Hartig
109
ENLARGEMENT DG
HACCP Codex AlimentariusHACCP Codex Alimentarius Ist ein auf wissenschaftlicher Basis gestütztes und systematisch geordnetes Ist ein auf wissenschaftlicher Basis gestütztes und systematisch geordnetes
SystemSystem
Identifiziert spezifische Gefahren und legt Kontrollmassnahmen fest, um die LM Identifiziert spezifische Gefahren und legt Kontrollmassnahmen fest, um die LM Sicherheit zu Sicherheit zu gewaehrleistengewaehrleisten
Ist ein Werkzeug, mit dem Gefahren eingeschaetzt, bewertet und gleichzeitig Ist ein Werkzeug, mit dem Gefahren eingeschaetzt, bewertet und gleichzeitig Kontrollsysteme etabiert werdenKontrollsysteme etabiert werden
Ist schwerpunktmaessig auf Praevention und weniger auf die Ist schwerpunktmaessig auf Praevention und weniger auf die Endproduktekontrolle ausgerichtetEndproduktekontrolle ausgerichtet
Ist über die Ist über die gesamtegesamte Lebensmittelkette anzuwenden von der Primaerproduktion Lebensmittelkette anzuwenden von der Primaerproduktion bis zum Endverbraucherbis zum Endverbraucher
Die Implementierung des HACCP- Systems sollte auf einer wissenschaftlich Die Implementierung des HACCP- Systems sollte auf einer wissenschaftlich fundierten gesundheitsbezogenen Risikoanalyse und Risikobewertung fundierten gesundheitsbezogenen Risikoanalyse und Risikobewertung ausgerichtt werden ausgerichtt werden
110
ENLARGEMENT DG
HACCP erfordertHACCP erfordert
die vollständige Einbindung des Managements und der Belegschaftdie vollständige Einbindung des Managements und der Belegschaft
einen multidisziplinaeren Ansatz:einen multidisziplinaeren Ansatz:
Wissen und Erfahrungen in Landwirtschaft, Veterinaermedizin,Wissen und Erfahrungen in Landwirtschaft, Veterinaermedizin, Produktion, Mikrobiologie, Medizin, LMtechnologie, Umweltmedizin, Produktion, Mikrobiologie, Medizin, LMtechnologie, Umweltmedizin, Chemie und Ingenieurwesen Chemie und Ingenieurwesen
HACCP ist kompatibel mit der Implementation eines HACCP ist kompatibel mit der Implementation eines Qualitätsmanagemntsystems, wie das der ISO 9000Qualitätsmanagemntsystems, wie das der ISO 9000
SerieSerie
Es ist das System der Wahl in einem LebensmittelsicherheitssystemsEs ist das System der Wahl in einem Lebensmittelsicherheitssystems
111
ENLARGEMENT DG
HACCPHACCP In die Risikoanalyse und Risikobewertung sind In die Risikoanalyse und Risikobewertung sind
einzubeziehen:einzubeziehen:
- Rohmaterialien- Rohmaterialien - Ingredentien- Ingredentien - Lebensmittelherstellungsprozess- Lebensmittelherstellungsprozess - Rolle, die der Herstellungsprozess auf - Rolle, die der Herstellungsprozess auf die Kontrolle der Gefahren haben kanndie Kontrolle der Gefahren haben kann - Endverbrauch des Lebensmittels- Endverbrauch des Lebensmittels - Berücksichtigung der - Berücksichtigung der VerbrauchergruppenVerbrauchergruppen
112
ENLARGEMENT DG
IntentionIntention
Die Intention des HACCP Systems Die Intention des HACCP Systems beruht schwerpunktmaessig auf beruht schwerpunktmaessig auf einer Kontrolle der CCP’seiner Kontrolle der CCP’s
HACCP sollte fHACCP sollte füür jeden r jeden Hestellungsvorgang separat Hestellungsvorgang separat angewendet werdenangewendet werden
113
ENLARGEMENT DG
Anwendung der Anwendung der HACCP PrinzipienHACCP Prinzipien
LOGIC SEQUENCE FOR APPLICATION OF HACCP
1. Assemble the HACCP Team ↓
2. Describe Product
↓3. Identify Intended Use
↓4. Construct Flow Diagram
↓5. On-site Verification of Flow Diagram
↓
6. List all Potential Hazards Conduct a Hazard Analysis
↓
7. Determine Control Measures
114
ENLARGEMENT DG
Prinzipien (2)Prinzipien (2)
8.Determine CCPs ↓
9.Establish Critical Limit for Each CCP ↓
10.Establish a Monitoring System for Each CCP ↓
11.Establish Corrective Action for Deviations that may occur
↓12.Establish Verification Procedures
↓13.Establish Record Keeping and Documentation
115
ENLARGEMENT DG
1. HACCP Team1. HACCP Team
Es sollte sichergestellt sein, dass das Es sollte sichergestellt sein, dass das erforderliche spezifische Wissen und erforderliche spezifische Wissen und Erfahrung vorhanden ist, um den Erfahrung vorhanden ist, um den HACCP Plan zu erstellenHACCP Plan zu erstellen
Es ist zu beschreiben welche Bereiche Es ist zu beschreiben welche Bereiche der Lebensmittelkette involviert sindder Lebensmittelkette involviert sind
116
ENLARGEMENT DG
2. Produktbeschreibung2. Produktbeschreibung
Eine vollständige Produktbeschreibung ist Eine vollständige Produktbeschreibung ist erforderlich, einschliesslich erforderlich, einschliesslich sicherheitsrelevanter Informationen wie:sicherheitsrelevanter Informationen wie:
- - Zusammensetzung, Zusammensetzung,
- Behandlung (z.B.Hitzebehandlung,Tiefgefrieren, - Behandlung (z.B.Hitzebehandlung,Tiefgefrieren, Raeuchern etc.)Raeuchern etc.) - Verpackung, Lagerbedingungen sowie - Verpackung, Lagerbedingungen sowie DistributionsartDistributionsart
117
ENLARGEMENT DG
5. Vor Ort Bestätigung des Flow 5. Vor Ort Bestätigung des Flow Diagramms Diagramms
Bestätigung des Bestätigung des Herstellungsprozesses mit dem Herstellungsprozesses mit dem Flow Diagramm während aller Flow Diagramm während aller Prozess- und ZeitabschnittenProzess- und Zeitabschnitten
118
ENLARGEMENT DG
6. Liste aller potentieller 6. Liste aller potentieller GefahrenGefahren
Umfasst jeden Schritt von der Umfasst jeden Schritt von der Primärproduktion über den Primärproduktion über den Herstellungsprozess, der Herstellungsprozess, der Distribution bis zum Zeitpunkt des Distribution bis zum Zeitpunkt des VerzehrsVerzehrs
119
ENLARGEMENT DG
7. Bestimmung der CCP’s7. Bestimmung der CCP’s
Der Entscheidungsbaum sollte je Der Entscheidungsbaum sollte je nach Herstellungsprozess flexibel nach Herstellungsprozess flexibel angewendet werden können, z.B. angewendet werden können, z.B. Schlachtung, Verarbeitung, Schlachtung, Verarbeitung, Lagerung, Distribution ect.Lagerung, Distribution ect.
120
ENLARGEMENT DG
9. Monitoring9. Monitoring
Wenn möglich sollte eine Prozessanpassung Wenn möglich sollte eine Prozessanpassung vorgenommen werden, wenn die vorgenommen werden, wenn die Überwachungsresultate einen Kontrollverlust Überwachungsresultate einen Kontrollverlust eines CCP anzeigeneines CCP anzeigen
Die meisten Überwachungsmassnahmen für Die meisten Überwachungsmassnahmen für CCP’ s müssen rasch erfolgen, weil sie CCP’ s müssen rasch erfolgen, weil sie prozessorientiert ausgerichtet sindprozessorientiert ausgerichtet sind
121
ENLARGEMENT DG
Principles ofPrinciples of the HACCP System the HACCP System
The HACCP system consists of the The HACCP system consists of the
following seven principles:following seven principles:
Principles 1Principles 1Conduct a hazard analysisConduct a hazard analysis
Principles 2Principles 2Determine the Critical Control Points (CCPs)Determine the Critical Control Points (CCPs)
Principles 3Principles 3Establish critical limit(s).Establish critical limit(s).
122
ENLARGEMENT DG
Principles 4Principles 4Establish a system to monitor control of the CCP.Establish a system to monitor control of the CCP.
Principles 5Principles 5Establish the corrective action to be taken when Establish the corrective action to be taken when monitoring indicates that a particular CCP is not under monitoring indicates that a particular CCP is not under controlcontrol
Principles 6Principles 6Establish procedures for verification to confirm that the Establish procedures for verification to confirm that the HACCP system is working effectively.HACCP system is working effectively.
Principles 7Principles 7Establish documentation concerning all procedures and Establish documentation concerning all procedures and records appropriate to these principles and their records appropriate to these principles and their application.application.
123
ENLARGEMENT DG
Risikomanagement in der Trinkmilcherzeugung vor über 60 Jahren
Brucellose Tuberkulose
HAZARD ANALYSIS:
Ist die Gefahr relevant?
PREVENTIVE MANAGEMENT: JA
Erhitzung (Pasteurisation)
Laufende automatische Temperaturüberwachung
CONTROLLING und MONITORING
zuverlässig
JA
CCP
62 - 65°C / 30 min. 71- 74°C / 40 sec.
85°C
Automatische Rückführung der Milch (Drei-Wege-Hahn
z.B. Phosphatase-Nachweis
Spezifikation der Sicherungskriterien Maßnahmen bei Abweichung
HAZARD IDENTIFIKATION
RISK ASSESSMENT
CONTROLLING
MONITORING
CRITICAL CONTROL POINT
VERIFICATION
Untermann, Zürich 1995
Risikomanagement in der Trinkmilcherzeugung vor über 60 Jahren
124
ENLARGEMENT DG
HACCPHACCP Artikel 5Artikel 5
Gefahrenanalyse und kritische KontrollpunkteGefahrenanalyse und kritische Kontrollpunkte
„„Die Lebensmittelunternehmen haben ein Die Lebensmittelunternehmen haben ein oder mehrere ständigeVerfahren, dieoder mehrere ständigeVerfahren, die
auf denauf den HACCP-Grundsätzen HACCP-Grundsätzen beruhenberuhen, ,
einzurichten, durchzuführen und einzurichten, durchzuführen und aufrechtzuerhalten“aufrechtzuerhalten“
ENLARGEMENT DG
Umsetzung des HACCP-Konzeptes
Gemäss Art: 5 der Reg.(EG) 852/2004 müssen alle Lebensmittelunternehmer auf HACCP-Grundsätzen beruhende Verfahren einrichten, durchzuführen und aufrechtzuerhalten
Die HACCP-Anforderungen sollten den im Codex Die HACCP-Anforderungen sollten den im Codex Alimentarius enthaltenen Grundsätzen Rechnung Alimentarius enthaltenen Grundsätzen Rechnung tragentragen
Das Konzept ermöglicht es, Verfahren mit der Das Konzept ermöglicht es, Verfahren mit der notwendigen Flexibilität einzurichten, um notwendigen Flexibilität einzurichten, um angemessen auf alle Besonderheiten und angemessen auf alle Besonderheiten und Grössen von Lebensmittelunternehmen Grössen von Lebensmittelunternehmen reagieren zu könnenreagieren zu können
126
ENLARGEMENT DG
FlexibilitätFlexibilität
Wenn mit den allgem. Hygieneanforderungen Wenn mit den allgem. Hygieneanforderungen das vorgegebene Ziel erreicht wird, Gefahren in das vorgegebene Ziel erreicht wird, Gefahren in LM zu verhindern, zu reduzieren oder auf ein LM zu verhindern, zu reduzieren oder auf ein akzeptables Maß zu reduzieren ist davon akzeptables Maß zu reduzieren ist davon auszugehen, dass damit die Vorschriften des Art 5(1) auszugehen, dass damit die Vorschriften des Art 5(1) als erfüllt anzusehen sind.als erfüllt anzusehen sind.
127
ENLARGEMENT DG
Guidance DocumentGuidance Document
ErlErlääuterungen richten sich uterungen richten sich insbesonders an kleine LM-Betriebeinsbesonders an kleine LM-Betriebe
Grundsatz von Art. 5 wird nochmals Grundsatz von Art. 5 wird nochmals bekrbekrääftigt – aber –ftigt – aber –
Flexibilitaet: Flexibilitaet: abhabhäängig vonngig von
- Gr- Gröösse und Art des Betriebessse und Art des Betriebes
- Lebensmittelproduktion- Lebensmittelproduktion
128
ENLARGEMENT DG
Guidance DocumentGuidance Document
Folgerung;Folgerung; die Sicherheit des produzierten LM hdie Sicherheit des produzierten LM häängt ngt
nicht ab vonnicht ab von - Anzahl der Besch- Anzahl der Beschääftigtenftigten - Gr- Gröösse des Betriebes – sse des Betriebes – sondernsondern - Art der hergestellten LM- Art der hergestellten LM - Behandlung- Behandlung - Herstellungsart- Herstellungsart
129
ENLARGEMENT DG
Guidance DocumentGuidance Document GrundsaetzeGrundsaetze - Art. 5: - Art. 5: Alle Alle LM-Betriebe LM-Betriebe mmüüssenssen ein ein HACCP-System implementieren und HACCP-System implementieren und unterhaltenunterhalten - die 7 HACCP-Prinzipien sind als ein - die 7 HACCP-Prinzipien sind als ein praktisches Modell zur Identifizierung und praktisches Modell zur Identifizierung und Kontrolle ernshafter gesundheitlicher Gefahren Kontrolle ernshafter gesundheitlicher Gefahren
zu zu verstehen, die stverstehen, die stäändig angewandt und ndig angewandt und
angepasst angepasst werden mwerden müüssenssen Daraus folgt:Daraus folgt:
130
ENLARGEMENT DG
Guidance DocumentGuidance Document
Die Vorschriften des Art. 5 gelten auch Die Vorschriften des Art. 5 gelten auch dann als erfdann als erfüüllt, wennllt, wenn
- das vorgegebene Ziel - das vorgegebene Ziel (LM-Sicherheit)(LM-Sicherheit)
1. verhindern1. verhindern
2. eleminieren2. eleminieren
3. reduzieren auf ein akzeptables 3. reduzieren auf ein akzeptables MassMass
auch mit Hygienemassnahmen erreicht auch mit Hygienemassnahmen erreicht werden kann.werden kann.
131
ENLARGEMENT DG
Guidance DocumentGuidance Document
Folgerung:Folgerung:
Eine Massnahme, die auf den HACCP-Eine Massnahme, die auf den HACCP-Prinzipien beruht hat als Prinzipien beruht hat als pro-aktive pro-aktive « Gefahren-Management-Massnahme » zum « Gefahren-Management-Massnahme » zum Ziel, die Kontamination von LM mit Ziel, die Kontamination von LM mit Mikroorganismen, chem. Substanzen oder Mikroorganismen, chem. Substanzen oder phys. Kontaminanten (z.B. Glaspartikel) zu phys. Kontaminanten (z.B. Glaspartikel) zu verhindern, zu eliminieren oder auf ein verhindern, zu eliminieren oder auf ein akzeptables Mass zu reduzieren, um dadurch akzeptables Mass zu reduzieren, um dadurch die LM-Sicherheit zu gewdie LM-Sicherheit zu gewäährleisten.hrleisten.
132
ENLARGEMENT DG
Guidance DocumentGuidance Document Der « Intern. Code of Practice – General Principles of Der « Intern. Code of Practice – General Principles of
Food Hygiene » empfiehlt den LM-Unternehmern, ein Food Hygiene » empfiehlt den LM-Unternehmern, ein System einzurichten, umSystem einzurichten, um
- Arbeitsschritte zu identifizieren, die kritisch - Arbeitsschritte zu identifizieren, die kritisch ffüür die LM-Sicherheit sein kr die LM-Sicherheit sein köönnennnen - effektive Kontrollmassnahmen an diesen - effektive Kontrollmassnahmen an diesen Punkten einzurichtenPunkten einzurichten - laufende - laufende ÜÜberwachung der Kontroll-berwachung der Kontroll- massnahmen, um die Wirksamkeit zu gewmassnahmen, um die Wirksamkeit zu gewäährleistenhrleisten - periodische - periodische ÜÜberpruefung der Kontroll- berpruefung der Kontroll- massnahmen und Anpassung, wenn massnahmen und Anpassung, wenn ÄÄnderungen nderungen
im im Prozessablauf es erforderlich machenProzessablauf es erforderlich machen
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ENLARGEMENT DG
Guidance DocumentGuidance Document Klarstellung:Klarstellung: HACCP ist nicht ein Ersatz fHACCP ist nicht ein Ersatz füür andere Hygienemassnahmen, sondern ist r andere Hygienemassnahmen, sondern ist
ein Teil der notwendigen zum Einsatz zu bringenden (Hygiene-) ein Teil der notwendigen zum Einsatz zu bringenden (Hygiene-) Massnahmen (Art. 4).Massnahmen (Art. 4).
Hygienemassnahmen:Hygienemassnahmen: - Infrastruktur und Ausstattung- Infrastruktur und Ausstattung - Anforderungen an das Rohmaterial- Anforderungen an das Rohmaterial - Verpacken; Transport- Verpacken; Transport - Insektenbek- Insektenbekäämpfungmpfung - Abfallbeseitigung- Abfallbeseitigung - Reinigung und Desinfektion- Reinigung und Desinfektion - Wasserqualit- Wasserqualitäätt - Aufrechterhaltung der K- Aufrechterhaltung der Küühlkettehlkette - Personalhygiene- Personalhygiene - Gesundheitsstatus des Personals- Gesundheitsstatus des Personals - R- Rüückverfolgbarkeitckverfolgbarkeit - Fortbildung- Fortbildung
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Guidance DocumentGuidance Document SonderfSonderfäälle:lle: LM-Betriebe, die keine LM behandeln, be-und verarbeiten LM-Betriebe, die keine LM behandeln, be-und verarbeiten
kköönnen durch prnnen durch prääventive Hygienemassnahmen die ventive Hygienemassnahmen die « Gefahren » unter Kontrolle halten, « Gefahren » unter Kontrolle halten, dennoch ist immerdennoch ist immer
Prinzip 1 anzuwenden!!!!Prinzip 1 anzuwenden!!!!
« K« Küühlkette » ist stets zu ueberwachen und zu hlkette » ist stets zu ueberwachen und zu dokumentieren.dokumentieren.
Sonderstellungen von:Sonderstellungen von: a) Restaurants; Catering; Ba) Restaurants; Catering; Bääckereien; Einzelhandel u.s.w.ckereien; Einzelhandel u.s.w. b) Schlachthb) Schlachthööfefe
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Guidance DocumentGuidance Document Schlussfolgerungen:Schlussfolgerungen: LM-Unternehmer LM-Unternehmer mmüüssenssen ein System ein System
einrichten und unterhalten, mit dem einrichten und unterhalten, mit dem gesundheitsrelevante Gefahrengesundheitsrelevante Gefahren
- identifiziert und - identifiziert und - kontrolliert werden k- kontrolliert werden köönnen.nnen. Die grundlegenden Hygieneanforderungen Die grundlegenden Hygieneanforderungen
mmüüssen zuerst geschaffen werden, bevor ein ssen zuerst geschaffen werden, bevor ein HACCP-System implementiert werden kann.HACCP-System implementiert werden kann.
Zertifizierung von HACCP-Konzepten hat nur Zertifizierung von HACCP-Konzepten hat nur eine privatrechtliche Bedeutung!eine privatrechtliche Bedeutung!
ENLARGEMENT DGHACCP-Grundstze: Vergleich RL 93/43 EWG -- Codex Alimentarius -- VO (EG) 852/2004
1. Analyse dieser Gefahren 2. Identifizierung der Punkte... 3. Entscheidung, welche.....
1/a) Gefahrenanalyse (Identifizierung + Bewertung des Risikos ! )
RL 93/43 EWG Codex Nr. 1 - 7
VO 852/2004 Ziffer a) Š g)
4. Festlegung und Durchfhrung wirksamer Sicherungsma§nahmen und deren † berwachung fr diese krit. Punkte
2/b) CCPÕs bestimmen
3/c) Grenzwerte
4/d)† berwachung (Monitoring)
6/f) Verifizierung
7/g) Dokumentation
5. ćVerifizierungŅ
5/e) Korrekturma§nahmen
Flexibilität
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Verordnung (EG) Nr. 852/2004:
Artikel 1 d) guter Hygienepraxis HACCP-Grundstze
Artikel 5 Gefahrenanalyse und
kritische Kontrollpunkte:
ćVerfahren, die auf den HACCP-Grundstzen
beruhenŅ
Erwgungsgrnde (15) und (16):
Flexibilitt
Artikel 4 Allgemeine und spezifische
Hygienevorschrif ten
Artikel 4 (2): Anhang II
Artikel 4 (3): a) mikrobiologische Kriterien b) c) Temperaturkontrollen d) Khlkette e) Probenentnahme und Analyse
ENLARGEMENT DG
Artikel 4 (2) Allgemeine Hygienevorschriften
Anhang II
Artikel 4 (3) Spezifische Hygienevorschriften
Erfllung mikrobiologischer Kriterien Erfllung der Temperaturkontrollerfordernisse Aufrechterhaltung der Khlkette Probennahme und Analyse
Produkt- und prozessorientierte prventive Sicherungsma§nahmen
aufbauend auf einer spezifischen Gefahrenanalyse
Artikel 5 Verfahren, die auf den HACCP-Grundstzen
beruhen
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For HACCP to work For HACCP to work
you must: you must:
PLANPLAN
ITIT
USE IT
PROVE IT
Say what you do
Do what you say
Prove it with records