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Stiftung der Hochschule für Musik Detmold Tätigkeitsbericht 2019 Verfasst von: Dr. A. Heinrike Heil Laura-Sophie Putschies >> Die Stiftung der Hochschule für Musik ist eine Treuhandstiftung der Stiftung Standortsicherung Kreis Lippe Foto: Markus Schmidt

FGF Jahreschronik 1999 - HfM Detmold

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Page 1: FGF Jahreschronik 1999 - HfM Detmold

Stiftung der Hochschulefür Musik Detmold

Tätigkeitsbericht 2019

Verfasst von:

Dr. A. Heinrike HeilLaura-Sophie Putschies

>> Die Stiftung der Hochschule für Musik ist eine Treuhandstiftung der Stiftung Standortsicherung Kreis Lippe

Foto: Markus Schmidt

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Stiftung der Hochschule für Musik Detmold in Treuhänderschaft der Stiftung Standortsicherung Kreis Lippe

Inhaltsverzeichnis Seite

1 Vorwort der Stiftung Standortsicherung ..................................................................... 1

2 Die Stiftung der Hochschule für Musik Detmold stellt sich vor ............................... 2

2.1 Ziele und Zwecke der Stiftung ............................................................................... 2

2.2 Gremien und ihre Aufgaben .................................................................................. 2

2.3 Förderprojekte ......................................................................................................... 3

2.4 Finanzen .................................................................................................................... 7

3 Jahresabschluss 2019 ................................................................................................... 11

4 Satzung ........................................................................................................................... 14

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Stiftung der Hochschule für Musik Detmold in Treuhänderschaft der Stiftung Standortsicherung Kreis Lippe

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1 Vorwort der Stiftung Standortsicherung

Was bewegt einen Menschen, Gutes zu tun? Warum unterstützen einzelne Personen oder

Institutionen Projekte, die sonst vielleicht nicht möglich wären? Manch einer engagiert sich

im Kleinen wie beispielweise in Vereinen, andere wieder finden einen nachhaltigeren Weg

für ihr Engagement und gründen eine Stiftung. Eine Studie des Bundesverbandes der

Deutschen Stiftungen hat sich im Jahr 2015 mit diesem Thema auseinandergesetzt und

StifterInnen hinsichtlich ihrer Motive für ihr gemeinnütziges Engagement und der Gründe,

warum sie eine Stiftung ins Leben rufen, befragt.

Dabei spielen oft nicht nur ein Motiv, sondern mehrere Faktoren eine Rolle. Stiftende sind

meist Idealisten. Diese Menschen agieren aus dem Gefühl heraus, gesellschaftliche Ver-

antwortung wahrzunehmen und möchten etwas zurückgeben. Sie lassen sich von ihrem

Mitgefühl und ihren Wertvorstellungen leiten und wollen bestimmte Themen voranbrin-

gen, die oftmals eng mit der eigenen Lebensgeschichte verbunden sind. Persönliche Erleb-

nisse, Dankbarkeit oder der Wille ein konkretes Problem lösen zu wollen, sind dabei maß-

gebliche Treiber und genauso anzutreffen wie die Aussage, „ich wollte etwas bewegen“.

Die Gründung einer Stiftung bietet diesen Personen die Möglichkeit, „ihre“ Themen nach-haltig zu platzieren. Selbstbestimmt über die Verwendung des eigenen Vermögens zu ent-

scheiden, ist genauso wichtig, wie der Wunsch, etwas Bleibendes zu schaffen. Die klassi-

sche Nachlassregelung, Veränderungen im persönlichen Lebensweg bis hin zu plötzlichen

Vermögenszuwächsen bieten entsprechende Anlässe, sich mit den unterschiedlichen stif-

terischen Möglichkeiten auseinanderzusetzen.

Bei der Gründung einer Treuhandstiftung oder eines Stiftungsfonds sind Vertrauen, per-

sönliche Nähe, eine sehr gute Betreuung, Expertise und Erfahrung wichtig. Als Treuhände-

rin bietet die Stiftung Standortsicherung die Beratung in inhaltlichen Fragen und achtet

darauf, dass der Stiftungszweck im Sinn des Stiftenden erfüllt wird.

Die Stiftung Standortsicherung fördert und unterstützt stifterisches Engagement. So ver-

waltet sie mittlerweile acht Treuhandstiftungen und fünf Stiftungsfonds. Gegründet wur-

den sie von Privatpersonen und privaten sowie öffentlichen Institutionen. Unsere StifterIn-

nen starteten in der Regel zu Lebzeiten, stocken das Stiftungsvermögen oftmals zu Lebzei-

ten auf und werden dies schließlich auch testamentarisch tun.

So sind wir dankbar über das große Engagement unserer Stifterinnen und Stifter und dür-

fen inzwischen mit der Stiftung Standortsicherung 6,85 Mio. Euro an Stiftungsvermögen

treuhänderisch verwalten. Umso mehr freut es uns, dass die gewählten Stiftungszwecke

unserer Treuhandstiftungen andere Menschen ebenfalls begeistern. Von der Stiftungsar-

beit inspiriert, haben unsere Treuhandstiftungen seit Bestehen 1,57 Mio. Euro an Spenden

erhalten, die direkt der Projektarbeit zu Gute kommen. Daher schließen wir uns gern den

Worten von Erich Kästner an: „Es gibt nichts Gutes, außer man tut es.“

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Stiftung der Hochschule für Musik Detmold in Treuhänderschaft der Stiftung Standortsicherung Kreis Lippe

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2 Die Stiftung der Hochschule für Musik Detmold stellt sich vor

2.1 Ziele und Zwecke der Stiftung

Die unselbstständige Stiftung wurde am 4. Dezember 2006 gegründet. Sie unterstützt die

Hochschule für Musik Detmold, die sich unter veränderten hochschulpolitischen Rahmen-

bedingungen laufend weiterentwickeln und im Raum Nordrhein-Westfalen, v. a. in Westfa-

len-Lippe stetig stärker profilieren muss.

Zweck der Stiftung ist die Förderung von Kunst und Kultur. Hierfür unterstützt und fördert

sie die Hochschule für Musik Detmold in ihren Lehraufgaben und künstlerischen Entwick-

lungsvorhaben sowie in ihrer regionalen und überregionalen Profilierung. Im Mittelpunkt

steht dabei stets die Nachwuchsförderung.

Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Förderung des musikalischen

Nachwuchses und musikalisch hochbegabter Kinder und Jugendlicher sowie durch finanzi-

elle und ideelle Unterstützung von Studierenden, z. B. durch Gewährung von Stipendien,

Beihilfen zu Studienaufenthalten oder zur Beschaffung von Instrumenten.

Zudem sollen mithilfe der Stiftung professionelle Rahmenbedingungen für Forschung und

Lehre geschaffen werden, so zum Beispiel über die Anschaffung benötigter Instrumente,

Noten, Bücher etc. Auch die Vernetzung mit anderen Institutionen steht im Fokus der Stif-

tungsarbeit.

Die Hochschule ruft Unternehmen wie Privatpersonen der Region dazu auf, im Rahmen

von Zustiftungen das Stiftungsvermögen zu mehren und damit aktiv zur Stärkung von Bil-

dung und Kultur in der Region Ostwestfalen-Lippe beizutragen.

2.2 Gremien und ihre Aufgaben Dem Beirat, der maximal fünf Personen umfassen kann, gehören aktuell an:

Prof. Dr. Thomas Grosse, Rektor der Hochschule für Musik Detmold als Vertreter der

Stifterin (Beiratsvorsitzender)

Prof. Martin Christian Vogel, ehem. Hochschule für Musik Detmold

Prof. Dr. Arend Oetker, Dr. Arend Oetker Holding GmbH & Co. KG

Dr. A. Heinrike Heil, Vertreterin des Treuhänders (stv. Beiratsvorsitzende).

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Am 15. November 2019 fand in der Hochschule für Musik Detmold die Beiratssitzung statt.

Auf der Tagesordnung standen der Bericht der Treuhänderin zum Jahresabschluss 2018,

der Immobilie Obere Schanze, der aktuelle Finanzstatus, die Finanzplanung 2019 und 2020

sowie die Entscheidung über die Verwendung der Stiftungsmittel 2019 und 2020.

Die Stifterin hat die Stiftung Standortsicherung Kreis Lippe mit der treuhänderischen Ver-

waltung der Stiftung der Hochschule für Musik Detmold beauftragt. Die Treuhänderin

übernahm entsprechend auch im Jahr 2019 die Verwaltung der „Stiftung der Hochschule für Musik Detmold“ sowie die Vergabe der Stiftungsmittel im Rahmen der Beschlüsse des Beirats.

2.3 Förderprojekte

Seit ihrer Gründung in 2006 hat die Stiftung insgesamt 475.097 Euro in 125 Projekte der

Hochschule für Musik Detmold investiert.

Im Jahr 2019 stand die Förderung der folgenden Projekte im Mittelpunkt:1

DJI Stipendien 2.500 €

DJI Reise 2.500 €

Detmolder Sommerakademie 5.000 €

Wettbewerb "Unternehmen: Musik" 17.000 €

Wettbewerb „Musik & Vermittlung“ 3.800 €

Kauf Kontrafagott 5.000 €

Brahms-Klavierwettbewerb: Clara-Schumann-Sonderpreis 1.000 €

Wettbewerbsteilnahme Kammerchor an CantaRode 557 €

Zuschuss für Konzertreise Studierende 600 €

Verfügungsrahmen des Rektors 1.700 €

Insgesamt wurden zehn Projekte in 2019 gefördert und dafür 39.657 Euro aufgewendet.

Schwerpunkte der Förderung bildeten auch in 2019 das Detmolder Jungstudierenden-

Institut (DJI), die Detmolder Sommerakademie, der Wettbewerb „Unternehmen:Musik“ so-

wie der Zuschuss zum Kauf eines Kontrafagotts mit insgesamt 32.000 Euro Fördergeld.

Im DJI findet eine möglichst frühzeitige, hoch qualifizierte und umfassende Förderung von

musikalisch hochbegabten Kindern und Jugendlichen aus dem In- und Ausland statt. Die

Konzeption des Instituts zielt nicht nur auf eine intensive Förderung des Hauptfaches ab,

sondern verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz, der z. B. auch die Entwicklung der Persön-

lichkeit, allgemeiner musikalischer Kompetenz sowie die Stärkung der Sozialkompetenz

1 Alle in diesem Bericht genannten Zahlen sind gerundet ohne Nachkommastellen. Details finden sich in Kapitel 3.

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miteinbezieht. Das DJI arbeitet mit den Eltern, den jeweiligen Musikschulen und allgemein-

bildenden Schulen eng zusammen. Im Wintersemester 2017/18 hat das DJI bereits sein

zehnjähriges Bestehen gefeiert. Von Beginn an bildet das Institut eine zentrale Säule im

Bereich der künstlerischen Nachwuchsförderung der Hochschule. Gegründet wurde es von

Prof. Martin Christian Vogel.

In diesem Jahr fuhren 16 Jungstudierende

des DJI sowie zwei grundständig Studieren-

de vom 12. bis zum 23. Oktober zu einer

Studienreise nach Griechenland. Begleitet

wurden sie von sieben fachkundigen Do-

zentinnen und Dozenten unter der Leitung

von Prof. Piotr Oczkowski, dem Leiter des

DJI. In einer Villa direkt am Strand im klei-

nen Fischerdorf Selianitika wurden die jun-

gen Musikerinnen und Musiker in kam-

mermusikalische Gruppen eingeteilt und studierten gemeinsam anspruchsvolle Werke ein.

Zwei Konzertprogramme entwickelten sie aus der Vielfalt der Kammermusikwerke. Zwei

Konzerte gaben sie in Griechenland (Selianitika und Egio) und zwei Konzerte an der Hoch-

schule, um ihre Ergebnisse aus der Reise erfolgreich vorzuführen.

Durch die Anwesenheit von Lehrenden unterschiedlicher Fachrichtungen profitierten die

Jungstudierenden. Sie erlebten sie aus nächster Nähe, diskutierten mit ihnen und konnten

viel über ihre Lebenseinstellung erfahren - was in dieser Weise während des Studiums in

Detmold nicht möglich ist. In Griechenland erlebten die Reisenden hautnah, inwieweit sie

als angehende Studierende von der Hochkultur 400 v. Christus in Griechenland bis heute

profitieren.

Zudem war Gelegenheit die Antikstätten von Delfi, Mykene und Epidauros unter fachkun-

diger Führung zu besichtigen. Die Jungstudierenden sahen den Originalstein mit dem Delfi-

Hymnus, erarbeiteten den über 2.000 Jahre alten Hymnus und erhielten eine Sonderge-

nehmigung, um die besondere Akustik in Epidauros live auszuprobieren.

Für die Reise und Stipendien im bzw. des DJI gab die Stiftung 2019 insgesamt 5.000 Euro.

Ziel des von Prof. Dr. Arend Oetker, Beiratsmitglied der Stiftung, mit 17.000 Euro geförder-

ten Wettbewerbs „Unternehmen:Musik“ ist es, Studierende auszuzeichnen, die eine

Projektidee bis zur Umsetzungsreife entwickelt haben. Im November 2019 kürte die Jury

bereits zum sechsten Mal die Preisträger des Wettbewerbs.

Mit innovativen Konzepten lieferten Studierende der Hochschule für Musik Detmold Ant-

worten auf die Frage „Wie wirkt sich das Thema Digitalisierung auf die Musikbranche aus?“ Überzeugen und damit das Preisgeld von 7.000 Euro gewinnen, konnte das Projekt „Üben

mit Köpfchen“ von Aurelia Georgiou, Studentin im Weiterbildungsstudiengang Musikver-mittlung. Ihr Konzept beinhaltete die Entwicklung einer App, die das haptische Hausauf-

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gabenheft ersetzen soll, das Instrumentalpä-

dagogen für die Abbildung von Lerninhalten

innerhalb des Unterrichts nutzen. Aufgaben

können mit der App nicht nur auf sprachlicher,

sondern auf zahlreichen anderen Ebenen wie

z. B. durch audiovisuelle Features vermittelt

werden.

Die Jury vergab zudem zwei zweite Plätze, die

beide mit 5.000 Euro dotiert waren. Instru-

mentalpädagoge Quoc Duong Bui mit Hauptfach Klavier beeindruckte mit seinem Projekt

„Scrbblr“. Das Projekt hatte die Umsetzung einer nutzerfreundlichen Noten-App zum Inhalt.

Mit der App sollen Notentexte in musikertauglichen Formaten abgebildet werden. Das „YI –

Koto and Guitar Duo“, erhielt den weiteren zweiten Platz für eine Projektskizze inklusive

Budgetplan für einen Medien-Mix mit Audio- und Video-Produktion sowie Tourplan. In die-

sem soll das komplette musikalische Spektrum des Duos von asiatischer Volksmusik bis hin

zu zeitgenössischer Musik zum Tragen kommen.

Eine weitere Förderung floss dem Wettbewerb „Musik & Vermittlung“ zu, den die Hoch-

schule für Musik gemeinsam mit der Stiftung zum neunten Mal ausgeschrieben hat. Ausge-

zeichnet wurden Konzert-Konzepte von Studierenden, die die Beziehung zu (neuem) Publi-

kum neu entdecken, vertiefen und intensivieren und das (Zu-)Hören von klassischer Musik

neu erleben lassen. Teilnehmen konnten alle Studierenden der Hochschule für Musik.

Im Garten-Saal des Palaisgebäudes der Hochschule für Musik Detmold fand das Finale

statt. Die Jury, die neben Lydia Grün aus Prof. Manuel Lange, Jelka Lüders sowie dem lang-

jährigen Hochschulförderer Dr. Ulrich Greiffenhagen bestand, beschloss zwei erste Preise

in Höhe von jeweils 1.800 Euro zu vergeben.

Einen ersten Platz belegten die drei Studierenden Matei Rusu (Gitarre, Klasse Prof. Thomas

Kirchhoff), Polychronis Karamatidis (Flöte, Klasse Prof. János Bálint) und Ognjen Milivojsa

(Gesang, Klasse Prof. KS Mario Zeffiri). In einer etwa halbstündigen szenischen Darbietung

zeigten sie Schlaglichter aus dem Leben

des französischen Komponisten Eric Satie.

Dabei wechselten sie immer wieder zwi-

schen gesprochenem Monolog und musi-

kalischer Darbietung. Im zweiten prämier-

ten Beitrag flossen beide Elemente inei-

nander über. Schahin Safarabadi, Student

der Elementaren Musikpädagogik bezeugte

mit seinem Duopartner, dem aus Bolivien

stammenden Gitarristen Fidel Ramirez, die

enge Verbindung zwischen Sprache und Musik anhand von Auszügen aus dem spanischen

Roman „Platero und Ich“ aus der Feder des Schriftstellers Juan Ramon Jiménez. Die Musik

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hierzu komponierte der spanische Komponist Mario Castelnuovo Tedesco. Für die beein-

druckende Leistung erhielt das Ensemble außerdem den Publikumspreis im Wert von 200

Euro.

Für die Preise gab die Stiftung der Hochschule für Musik Detmold insgesamt 3.800 Euro.

Bereits seit dem Jahr 2004 fördert die Detmolder Sommerakademie hochbegabte Kinder

und Jugendliche (ab 14 Jahren), die sich als Preisträger in der Solowertung sowie in der

Duo- und Ensemblewertung des Bundeswettbewerbs „Jugend musiziert“ qualifiziert haben. Beginnend mit dem Jahr der Gründung steht die Detmolder Sommerakademie unter der

Schirmherrschaft des leider am 19. Dezember 2015 verstorbenen Professor Kurt Masur

und ist durch seine Person und sein künstlerisches Schaffen geprägt. Sie bedarf der jährli-

chen Förderung über Drittmittel in Höhe von rund 30.000 Euro. Junge Musikerinnen und

Musiker werden in täglichen Meisterklassen durch Detmolder Hochschullehrer solistisch

betreut. Daneben erhalten sie Unterricht in Kammermusik und Ensemblespiel sowie in

Auftrittstraining und Improvisation. Erste und zweite Bundespreisträger erhalten für ihre

Teilnahme grundsätzlich ein Vollstipendium, das Kursgebühr und Vollpension umfasst. Seit

2012 werden jeweils die Wettbewerbspreisträger des Vorjahres eingeladen, was eine deut-

lich bessere Vorbereitung der Akademie sowohl seitens der Teilnehmer als auch seitens

der Hochschule möglich macht.

Im Jahr 2019 fand die inzwischen 15. Detmolder Sommerakademie statt, erstmalig unter

der Leitung von Prof. Thomas Lindhorst. In diesem Jahr erfolgte die intensive Arbeit in den

Klassen Bläser und Orgel. 70 Stipendiatinnen und Stipendiaten aus ganz Deutschland, aus

Luxemburg und aus Spanien nahmen an der Sommerakademie teil. Prof. János Bálint (Flö-

te), Prof. József Kiss (Oboe), Prof. Thomas Lindhorst (Klarinette), Prof. Tobias Pelkner (Fa-

gott), Prof. Klaus Jürgen Bräker (Trompete), Prof. Norbert Stertz (Horn), Prof. Otmar Strobel

(Posaune / Euphonium/Tuba) sowie Prof. Dr. Martin Sander (Orgel). leiteten die Meister-

klassen und wurden unterstützt durch Johannes Hund (Fagott) und Tobias Ravnikar (Tuba).

Die Teilnehmenden erhielten die Möglichkeit, den Studienalltag an der Musikhochschule

kennenzulernen. Neben dem professoralen Hauptfachunterricht, der im Vordergrund

stand, gab es weitere Angebote. Dazu gehörten Kammermusik, Podiumstraining und Im-

provisation. Außerdem gab es Einblicke in die Musikbibliothek und das Erich-Thienhaus-

Institut. Höhepunkte für die Orgelklasse waren u. a. ein Besuch eines Konzertes von Olivier

Latry, einem der Organisten der Kathedrale Notre-Dame in Paris sowie eine Erkundung der

reichen Orgellandschaft von OWL in Form einer Exkursion nach Marienmünster und zum

Orgelmuseum Borgentreich.

Neben einem Dozentenkonzert gab es ein Abschlusskonzert und wie in jedem Jahr eine

Abschlussmatinee.

Die Stiftung förderte die Detmolder Sommerakademie in 2019 mit 5.000 Euro.

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Insgesamt 26 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus neun verschiedenen Nationen in der

Altersklasse von 18 bis 32 Jahren waren nach einer Vorauswahl zum Brahms-

Klavierwettbewerb Detmold 2019 eingeladen. Der Wettbewerb findet seit 2017 alle zwei

Jahre statt. Die Jury der Finalrunde 2019, bestehend aus den Hochschulprofessoren Andrea

Bonatta (Bozen), Konrad Elser (Lübeck), Mamiko Suda (Tokyo), Jacob Leuschner (Detmold),

dem Brahms-Spezialisten Andreas Boyde (London) sowie dem Detmolder Generalmusikdi-

rektor Lutz Rademacher, kam zu dem Entschluss, den ersten Preis in Höhe von 5.000 Euro

an die japanische Pianistin Fuko Ishii (28) und den zweiten in Höhe von 3.000 Euro an Rie

Kibayashi (30) zu vergeben. Die Stiftung stellte 1.000 Euro für einen Sonderpreis des

Brahms-Klavierwettbewerbs Detmold 2019 zur Verfügung. Rie Kibayashi erhielt das Preis-

geld für die beste Interpretation eines Werkes von Clara Schumann.

Die Stiftung unterstützte noch weitere Aktivitäten und Veranstaltungen der Hochschule für

Musik Detmold. Zum Beispiel gab die Stiftung 557 Euro für die Teilnahme des Kammer-

chors der Hochschule für Musik Detmold am Chorwettbewerb des 5. Internationalen Chor-

festivals CantaRode in Kerkrade (Niederlande), unterstützte den Kauf eines Kontrafagotts

mit 5.000 Euro sowie eine Studienreise nach Montepulciano mit 600 Euro.

All diese Förderungen wurden durch die Erträge aus dem Stiftungsvermögen und die Hilfe

verschiedener Spender möglich. Sie haben mit ihrem Engagement die Voraussetzungen für

die Unterstützung und Förderung der jungen Musikerinnen und Musiker geschaffen.

Wir danken den Spendern und Zustiftern des vergangenen Jahres auch an dieser Stelle

noch einmal herzlich für Ihre Unterstützung! Aus Datenschutzgründen verzichten wir hier

auf die bisher übliche Namensnennung.

2.4 Finanzen

Bilanz

Die Stiftung verfügte zum Ende des Geschäftsjahrs 2018 über ein Grundstockvermögen

von 202.500 € und Zustiftungen von 1.435.252,39 €. Im Laufe des Jahres 2019 konnten

137.583,30 € Zustiftungen eingeworben werden. Aus der Verdopplung des zum Grün-

dungszeitpunkt vorhandenen Vermögens durch den Kreis Lippe steht der Stiftung darüber

hinaus Kapital in Höhe von 214.000 € zur Verfügung. Prinzipiell dazuzurechnen ist ebenfalls

die Vermögensrücklage über 20.000 €. Damit verfügt die Stiftung insgesamt über ein Kapi-

tal in Höhe von 2.009.335,69 €, das grundsätzlich ungeschmälert zu erhalten ist (vgl. Kap. 3).

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Außerdem verfügt die Stiftung über eine freie Rücklage von 63.890 € und eine zweckge-

bundene Rücklage in Höhe von 33.727 € für Projekte des Auryn-Quartetts (12.937 €), eine

Reise des Chores Pop-up im Jahr 2020 nach Neuseeland (11.890 €), das Jubiläum 75 Jahre Hochschule für Musik Detmold (5.000 €), das Detmolder Jungstudierenden Institut (3.500 €) und einen Druckkostenzuschuss für die Tagungspublikation Musikvermittlungskongress

(400 €). Die Umschichtungsrücklage ist aufgrund der Zuschreibungen auf die Finanzanlagen ein

wenig reduziert worden, aber immer noch mit 59.124 € negativ.

Die Betriebsmittelrücklage ist in 2019 wieder um 4.600 € aufgestockt worden und beträgt

jetzt 22.600 €. Eine Mietausfallrücklage wurde mit 65 € ebenfalls wieder angefangen aufzu-füllen.

Rückstellungen wurden für die Buchhaltung des vierten Quartals und den Abschluss in

Höhe von 1.670 € gebildet. Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von 1.654 € für Depotge-

bühren.

Mittel im Umfang von 50.873,65 € werden auf das Jahr 2020 vorgetragen.

Das Stiftungsvermögen setzt sich aus Finanz- (1.336.292 €) und Sachanlagen (320.491 €) zusammen. Bei letzterem handelt es sich um eine Immobilie in Detmold, Obere Schanze 2

(Familie Dr. Carl Timmermann-Schenkung). In 2019 waren keine Anlagen fällig. Wie vom

Beirat im Vorjahr entschieden, wurden Anteile des DWS Top Dividende verkauft, und zwar

230 zu 131,05 € am 27.09. Es konnten bei einem Kaufkurs von 78,18 € somit Gewinne von

12.160 € auf die 230 Anteile realisiert werden.

Das Geld aus eingegangenen Zustiftungen wurde Ende Mail im Deka-Institutionell Stiftun-

gen (49,3 T€), im Bethmann Stiftungsfonds (49,6 T€) sowie einem Deka Express-Zertifikat

auf Euro Stoxx SelectDividend 30 (50 T€) angelegt. Das Stiftungsvermögen ist nun in ver-

schiedenen Fonds speziell für Stiftungen (Deka Stiftungen Balance, Flossbach von Storch

Strategie Stiftungen, Allianz Stiftungsfonds Nachhaltigkeit, Lampe Stifterfonds, Bethmann

Stiftungsfonds, Deka-Institutionell Stiftungen), mit Immobilien (Deka Immobilien Global,

Deka Immobilien Europa, West Invest Interselect) und mit dividendenstarken Aktien (DWS

Top Dividende) angelegt. Darüber hinaus gibt es noch verschiedene Anleihen (Deka Han-

nover Rück, Deka Bonitätsanleihe, LB BW Bonitätsanleihe, BNP Paribas, Carrara Festzinsan-

leihe, Geldmarktfloater, LBBW Stufenzinsanleihe), zwei Mischfonds (Kapital Plus A, JPM

Global Income) und zwei Zertifikate (Deka Expzert Pro, Deka Express-Zertifikat auf Euro

Stoxx SelectDividend 30).

Die Anlagerichtlinien vom 15.11.2019 sehen vor, dass das Vermögen langfristig in seinem

realen Wert erhalten bleiben soll. Berechnet man das Stiftungsvermögen unter Berücksich-

tigung der jeweiligen Inflationsraten, müsste es Ende 2019 ohne die Immobilie 1.518.724 €

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betragen. Es beläuft sich auf Basis der Kurswerte zum 31.12.2019 auf 1.422.427 €. Incl. der

Vermögensrücklage über 20.000 € und der freien Rücklage über 63.890 € fehlen rund 12 T€ zum realen Kapitalerhalt.

Um den realen Kapitalerhalt langfristig zu sichern, dürfen bis zu 40% des Vermögens in

Aktien und bis zu 30% in Immobilien (direkt oder indirekt über Fonds) angelegt werden.

Dies hat der Beirat im November geändert, da zuvor bei der Berechnung der Quote für

Immobilien die Immobilie Obere Schanze nicht berücksichtigt worden war. Zum Ende des

Jahres sind 4,4% in Immobilienfonds und 21,3% in der Immobilie Obere Schanze angelegt,

insgesamt also 25,7%.

Die Stiftungsfonds verfügen über eine maximale Aktienquote von 30% bis 35%, der Kapital

Plus A von 40%, deren Ausschöpfung im Laufe des Jahres jedoch variiert. Zum 31.12.2019

ist in den Fonds bezogen auf das Stiftungsvermögen ein Aktienanteil von 0,4% bis 6,7%

enthalten. In den Aktienfonds DWS Top Dividende und JPM Global Income sind insgesamt

8,7% investiert. Insgesamt sind damit maximal 22,5% des Vermögens in Aktien investiert.

Für die Vermögensanlage gilt der Grundsatz: Sicherheit vor Rendite. Eine Streuung über

verschiedene Anlageklassen und Schuldner soll gewährleistet sein. Fonds bieten sich auf-

grund der breiten Risikostreuung neben einzelnen Anleihen und Sparkonten an. Zur Risi-

kostreuung sollen Anlagen nicht mehr als 15% des Stiftungsvermögens je Schuldner um-

fassen. Dieses Kriterium ist erfüllt. „Nachhaltige Auswahlkriterien“ sollen wenn möglich bei

der Vermögensanlage Beachtung finden; dies ist über den Allianz Stiftungsfonds Nachhal-

tigkeit teilweise erfolgt. Insgesamt sind die Vorgaben der Anlagerichtlinien demnach erfüllt.

Zum Zeitpunkt der Stiftungsgründung wurde der Stiftung der Hochschule für Musik Det-

mold vom Kreis Lippe aus dem sog. Zustiftungstopf der Stiftung Standortsicherung Kreis

Lippe Kapital in Höhe von 214.000 € zur Verfügung gestellt. Dieses Geld ist im DEVIF Fonds 494 bei Union Investment über die Stiftung Standortsicherung angelegt.

Die Liquidität zum Jahresende ist gesichert, der Stand der Giro- und Tagesgeldkonten (bei

den Sparkassen Lemgo sowie Paderborn-Detmold und der VerbundVolksbank OWL eG)

beläuft sich zum 31.12.2019 auf insgesamt 247.433,69 €. Auf dem Konto für die Immobilie

Timmermann sind 6.475,21 € vorhanden.

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Gewinn- und Verlustrechnung

Die Stiftung erhielt Geldspenden in Höhe von 38.740 €.

Im Jahresverlauf wurden die Beiratsbeschlüsse umgesetzt und die in Kapitel 2.3 beschrie-

benen Projekte mit insgesamt 39.656,50 € gefördert. Die Steuerberatungskosten wurden

jeweils hälftig dem ideellen Bereich und der Vermögensverwaltung zugerechnet, so dass

hier 1.101 € als Ausgaben zu berücksichtigen sind.

Im ideellen Bereich ergibt sich somit ein Verlust von 2.005 €.

Grundstückserträge aus dem Haus Timmermann wurden in 2019 erzielt in Höhe von

30.976 €. Eine Dachgeschosswohnung wurde saniert und konnte ab Februar wieder ver-

mietet werden.

Das Stiftungsvermögen ist in verschiedenen Fonds und Unternehmensanleihen angelegt.

Erträge wurden daraus in Höhe von 26.084 € erzielt. Darüber hinaus erhielt die Stiftung

4.280 € vereinbarungsgemäß von der Stiftung Standortsicherung. Dies bezieht sich laut

Treuhandvertrag vom 04.12.2006 auf Erträge aus der Vermögensdopplung durch den Kreis

Lippe. Beim JPM Global Income und dem Deka Immobilien global wurden insgesamt

6.397 € zugeschrieben. Damit erzielte die Stiftung 36.761 € Erträge aus ihren Finanzanla-

gen.

Den Erträgen aus der Vermögensverwaltung stehen folgende Aufwendungen gegenüber.

Die Vergütung für die treuhänderische Verwaltung durch die Stiftung Standortsicherung ist

am 16.11.2018 als Jahrespauschale für einen Zeitraum von drei Jahren (2019 bis 2021) fest

vereinbart worden. Sie beträgt 3.000 €. Ausgaben fielen darüber hinaus an in Höhe von

3.573 € für Buchhaltung, Jahresabschluss und Vermögensverwaltung.

Grundstücksaufwendungen entstanden in Höhe von 37.624 € (Stadtwerke, Grundbesitzab-

gaben, Versicherung, Hausverwaltung, Reparaturen und v.a. Renovierungen).

Abschreibungen auf Außenanlagen und das Gebäude erfolgten in Höhe von 6.548 €.

Aus der Vermögensverwaltung entsteht somit ein Gewinn von 16.992 €.

Insgesamt schließt das Jahr 2019 damit mit einem Gewinn von 14.987 € ab. Aus dem Vor-

jahr besteht noch ein Mittelvortrag von 57.369 €. Außerdem wurden 14.500 € aus der Zweckrücklage für geförderte Projekte (Detmolder Sommerakademie, DJI, Kauf Instrumen-

te und Wettbewerb Unternehmen:Musik) entnommen. In die zweckgebundene Rücklage

nach § 62, 1, 1 AO werden Gelder eingestellt für die Reise des Chores Pop-up nach Neusee-

land (11.890 €) sowie das DJI (3.500 €). Darüber hinaus können die freie Rücklage (9.530 €), die Betriebsmittelrücklage (4.600 €), die Mietausfallrücklage (65 €) und die Umschichtungs-

rücklage (6.397 €) aufgestockt werden. Damit verbleibt ein Mittelvortrag in das Jahr 2020

von 50.874 €.

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3 Jahresabschluss 2019

Gewinn- und Verlustrechnung in Euro

01.01.2019 bis 31.12.2019 A. Ideeller Bereich

I. Einnahmen 38.752,50

1. Spenden 38.740,00 2. Bußgelder 0,00 3. Auflösung Zweckrücklage 0,00 4. Auflösung Rückstellung 12,50

II. Ausgaben -40.757,91

1. Mittelverwendung -39.656,50 2. Übrige Ausgaben -1.101,41

Gewinn/Verlust ideeller Bereich -2.005,41

B. Vermögensverwaltung

I. Einnahmen 67.736,49

a. Miet- und Pachterträge 30.975,90 b. Zins- und Kurserträge 30.363,76 c. Zuschreibungen 6.396,83

II. Ausgaben -50.744,62

a. Abschreibungen -6.548,00 b. Sonstige Ausgaben -44.196,62

Gewinn/Verlust Vermögensverwaltung 16.991,87

C. Stiftungsergebnis 14.986,46

1. Mittelvortrag aus dem Vorjahr 57.369,02 2. Einstellungen in die Umschichtungsrücklage -6.396,83 3. Einstellungen in die Mietausfallrücklage -65,00 4. Einstellungen in die Betriebsmittelrücklage -4.600,00 5. Einstellungen in die freie Rücklage ((§ 62, 1, 3 AO) -9.530,00 6. Entnahmen aus der zweckgeb. Rücklage (§ 62, 1, 1 AO) 14.500,00 7. Einstellungen in die zweckgeb. Rücklage (§ 62, 1, 1 AO) -15.390,00

D. Mittelvortrag (+) /-überverwendung (-) 50.873,65

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Bilanz zum 31.12.2019

AKTIVA

A. Anlagevermögen 1.656.782,81 €

I. Sachanlagen 320.490,80 €

Grundstücke 147.506,80 €

Bauten 171.984,00 €

Außenanlagen 1.000,00 €

II. Finanzanlagen 1.336.292,01 €

Deka Stiftungen Balance 36.199,10 €

Flossbach von Storch Stiftungsfonds 256.495,10 €

Allianz Stiftungsfonds 30.823,04 €

LAM Stifterfonds 28.317,60 €

Bethmann Stiftungsfonds 149.502,25 €

Deka Immobilien Global 18.836,84 €

Deka Immobilien Europa 19.358,38 €

West Invest Interselect 39.806,93 €

DWS Top Dividende 119.012,53 €

Deka Hannover Rück 26.000,00 €

Deka Bonitätsanleihe 30.000,00 €

LB BW CLA Bonitätsanleihe 11.000,00 €

BNP Paribas 99.313,31 €

Carrara Festzinsanleihe 90.000,00 €

Geldmarktfloater 90.000,00 €

LBBW Stufenzinsanleihe 20.000,00 €

Kapital Plus A 55.309,98 €

JPM global Income 92.576,00 €

Deka Expzert Pro 24.427,20 €

Deka Express-Zertifikat auf Euro Stoxx SelectDividend 30 50.000,00 €

Deka-Institutionell Stiftungen 49.313,75 €

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B. Umlaufvermögen 467.908,90 €

I. Forderungen, sonstige

Vermögensgegenstände 214.000,00 €

1. Forderung Stiftung Standortsicherung

wg. Verdopplung 214.000,00 €

II. Kasse, Bank 253.908,90 €

Girokonto SK PB-DT 28.048,67 €

Tagesgeldkonto SK PB-DT 75.201,01 €

Girokonto SK Lemgo 13.498,16 €

Girokonto VerbundVolksbank OWL 130.685,85 €

Girokonto VerbundVolksbank OWL Timmermann 6.475,21 €

2.124.691,71 €

PASSIVA

A. Eigenkapital 2.121.367,22 €

I. Stiftungskapital 1.989.335,69 €

1. Grundstockvermögen 202.500,00 €

2. Zustiftungen 1.572.835,69 €

3. Kapitaldopplung Kreis Lippe 214.000,00 €

II. Rücklagen 81.157,88 €

Rücklage § 62, 1, 1 AO 33.726,55 €

Rücklage § 62, 1, 3 AO 63.890,00 €

Vermögensrücklage § 62, 4 AO 20.000,00 €

Betriebsmittelrücklage 22.600,00 €

Mietausfallrücklage 65,00 €

Umschichtungsrücklage -59.123,67 €

III. Mittelvortrag 50.873,65 €

II. Rückstellungen 1.670,00 €

III. Verbindlichkeiten 1.654,49 €

Sonstige Verbindlichkeiten 1.654,49 €

2.124.691,71 €

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4 Satzung

§ 1

Name, Rechtsform

(1) Die Stiftung führt den Namen „Stiftung der Hochschule für Musik Detmold“. (2) Sie ist eine nichtrechtsfähige Stiftung in der Verwaltung der Stiftung Standortsicherung

Kreis Lippe, Felix-Fechenbach-Str. 5, 32756 Detmold und wird folglich von dieser im Rechts- und Geschäftsverkehr vertreten.

(3) Die Stiftung hat ihren Sitz in Detmold. (4) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Im Gründungsjahr wird ein Rumpfwirtschafts-

jahr gebildet.

§ 2

Zweck der Stiftung (1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne

des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Zweck der Stiftung ist die Förderung von Kunst und Kultur in der Form der Förderung

und Unterstützung der Hochschule für Musik Detmold bei ihren Lehraufgaben und künstlerischen Entwicklungsvorhaben sowie ihrer regionalen und überregionalen Pro-filierung. Im Mittelpunkt steht dabei die Nachwuchsförderung.

(3) Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die

o Förderung des musikalischen Nachwuchses, o Förderung musikalisch hochbegabter Kinder und Jugendlicher, o finanzielle und ideelle Unterstützung von Studierenden, z.B. durch Gewährung von

Stipendien, Beihilfen zu Studienaufenthalten oder zur Beschaffung von Instrumen-ten,

o Schaffung professioneller Rahmenbedingungen für Forschung und Lehre, z.B. durch die Anschaffung benötigter Instrumente, Noten, Bücher, etc.,

o Vernetzung mit anderen Institutionen, o Beschaffung von Mitteln gemäß § 58 Nr. 1 der Abgabenordnung (AO) zur Förde-

rung von Wissenschaft und Forschung sowie Kunst und Kultur, o die Beschaffung von Mitteln gemäß § 58 Nr. 1 der Abgabenordnung (AO) für die

Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer anderen Körperschaft oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine Körperschaft des öf-fentlichen Rechts.

(4) Die Stiftung erfüllt ihre Aufgaben selbst oder durch eine Hilfsperson im Sinne des § 57

Abs. 1 S. 2 AO, sofern sie nicht im Wege der Mittelbeschaffung gemäß § 58 Nr. 1 AO tä-

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Stiftung der Hochschule für Musik Detmold in Treuhänderschaft der Stiftung Standortsicherung Kreis Lippe

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tig wird. Die Stiftung kann zur Verwirklichung des Stiftungszwecks Zweckbetriebe un-terhalten.

(5) Die Stiftung ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche

Zwecke. (6) Die Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet wer-

den. (7) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Stiftungszweck fremd sind, oder durch

unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 3

Stiftungsvermögen

(1) Das Stiftungsvermögen besteht aus dem Anfangsvermögen von EUR 120.000,00 in

bar. (2) Das Stiftungsvermögen ist grundsätzlich in seinem Wert ungeschmälert zu erhalten.

Hiervon kann abgesehen werden, wenn anders der Stifterwille nicht zu verwirklichen ist und die Lebensfähigkeit der Stiftung dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

(3) Über die Anlage des Stiftungsvermögens entscheidet der Beirat im Rahmen einer Anla-

gestrategie. (4) Das Stiftungsvermögen darf umgeschichtet werden. Umschichtungsgewinne dürfen

ganz oder teilweise zur Erfüllung des Stiftungszwecks verwendet werden. (5) Über einen Rückgriff auf das Stiftungsvermögen gemäß Abs. 2 Satz 2, die Verwendung

von Umschichtungsgewinnen (Abs. 5) sowie die Annahme von Zuwendungen Dritter, die mit Auflagen verbunden sind, entscheidet der Beirat der Stiftung im Einvernehmen mit der Treuhänderin.

§ 4

Mittelverwendung

(1) Die Erträge des Stiftungsvermögens und die ihm nicht zuwachsenden Zuwendungen

(z. B. Spenden) und Einnahmen sind im Rahmen der steuerrechtlichen Vorschriften zeitnah zur Erfüllung des Stiftungszwecks zu verwenden.

(2) Freie oder zweckgebundene Rücklagen können gebildet werden, soweit die Vorschrif-

ten des steuerlichen Gemeinnützigkeitsrechts dies zulassen. Freie Rücklagen dürfen ganz oder teilweise dem Vermögen zugeführt werden. Im Errichtungsjahr und in den beiden folgenden Kalenderjahren dürfen die gesamten Überschüsse aus der Vermö-gensverwaltung sowie etwaige Gewinne aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben –

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auch aus Zweckbetrieben – ganz oder teilweise dem Stiftungsvermögen zugeführt werden.

(3) Dem Stiftungsvermögen zuzuführen sind die Zuwendungen, die durch den Zuwen-

denden oder aufgrund eines zweckgebundenen Spendenaufrufs der Stiftung dazu be-stimmt sind (Zustiftungen). Zuwendungen von Todes wegen, die vom Erblasser nicht ausdrücklich zur zeitnahen Verwendung bestimmt sind, dürfen dem Vermögen zuge-führt werden.

§ 5

Beirat

(1) Die Stiftung hat einen Beirat. Er besteht aus bis zu fünf Personen. Dem Beirat gehören

an:

a) als geborenes Mitglied der Rektor der Hochschule für Musik Detmold als Vertreter der Stifterin,

b) bis zu drei weitere Personen, die geeignet sind, zu einer wirksamen Erfüllung des

Stiftungszwecks beizutragen,

c) ein Vertreter des Treuhänders. (2) Die Stifterin beruft die Mitglieder des Beirats. Sie kann weitere Mitglieder bestellen

(kooptierte Mitglieder). (3) Die Amtszeit beträgt – außer für die Stifterin – vier Jahre. Nach Ablauf seiner Amtszeit

führt der amtierende Beirat die Geschäfte bis zur Berufung des neuen Beirats fort. Schei-det ein Beiratsmitglied vorzeitig aus, so wird ggf. sein Nachfolger für die restliche Amtszeit von der Stifterin berufen.

(4) Der Rektor der Hochschule für Musik Detmold ist Beiratsvorsitzender. Der Beirat wählt

aus seiner Mitte eine(n) stellvertretende(n) Vorsitzende(n). (5) Die Mitglieder des Beirats sind ehrenamtlich tätig. Sie haben Anspruch auf Ersatz ihrer

Auslagen.

§ 6

Aufgaben und Beschlussfassung des Beirats

(1) Der Beirat beschließt über die Verwendung der Stiftungserträge und der dem Stif-

tungsvermögen nicht zuwachsenden Zuwendungen und Einnahmen. Gegen diese Ent-scheidungen steht dem Treuhänder ein Vetorecht zu, wenn sie gegen die Satzung oder rechtliche oder steuerliche Bestimmungen verstößt.

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(2) Beschlüsse des Beirats werden in der Regel auf Sitzungen gefasst. Der Beirat wird von der Stiftung Standortsicherung Kreis Lippe nach Bedarf, mindestens aber einmal jähr-lich unter Angabe der Tagesordnung und Einhaltung einer Frist von zwei Wochen zu einer Sitzung einberufen. Sitzungen sind ferner einzuberufen, wenn mindestens zwei Mitglieder des Beirats dies verlangen.

(3) Der Beirat ist beschlussfähig, wenn nach ordnungsgemäßer Ladung mindestens die

einfache Mehrheit seiner Mitglieder, unter ihnen der Vorsitzende oder sein Stellvertre-ter, anwesend ist. Ladungsfehler gelten als geheilt, wenn alle Mitglieder anwesend sind und niemand widerspricht.

(4) Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst, sofern die Satzung nichts Abwei-

chendes bestimmt. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des/der Vorsitzen-den, im Fall seiner/ihrer Abwesenheit die des/der stellvertretenden Vorsitzenden.

(5) Über die Sitzungen sind Niederschriften zu fertigen und vom Sitzungsleiter und dem

Protokollanten zu unterzeichnen. Sie sind allen Mitgliedern des Beirats zur Kenntnis zu bringen.

(6) Wenn kein Mitglied des Beirats widerspricht, können Beschlüsse im schriftlichen oder

fernmündlichen Umlaufverfahren gefasst werden. Im schriftlichen Verfahren gilt eine Äußerungsfrist von zwei Wochen seit Absendung der Aufforderung zur Abstimmung.

(7) Beschlüsse, die eine Änderung des Stiftungszwecks oder die Auflösung der Stiftung

betreffen, können nur auf Sitzungen gefasst werden. (8) Beschlüsse über die Auflösung der Stiftung bedürfen ¾ der Stimmen der Beiratsmit-

glieder, darunter die Stimme des Treuhänders. (9) Beschlüsse über Satzungsänderungen bedürfen der Zustimmung der Stiftung Stand-

ortsicherung Kreis Lippe.

§ 7

Aufgaben des Treuhänders

(1) Der Treuhänder verwaltet das Stiftungsvermögen getrennt von seinem Vermögen,

übernimmt die Verwaltung der Stiftung einschließlich der Buchführung und der Erstel-lung der Jahresrechnung, sowie die Vergabe der Stiftungsmittel im Rahmen der Be-schlüsse des Beirats gemäß § 6 Abs. 1 der Satzung.

(2) Der Treuhänder legt dem Beirat jeweils nach Ablauf eines Kalenderjahres die Jahres-

rechnung vor und berichtet über die Vermögensanlage und die Mittelvergabe der ab-gelaufenen Periode.

(3) Im Rahmen der Informations- und Öffentlichkeitsarbeit sorgt der Treuhänder für eine

angemessene Publizität der Stiftungsförderungen.

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(4) Die Stiftung Standortsicherung Kreis Lippe erhält für ihre Verwaltungsleistungen von

der Stiftung ein Entgelt. Näheres regelt der Treuhandvertrag.

§ 8

Auflösung

Lassen die Umstände es nicht mehr zu, den Stiftungszweck dauernd und nachhaltig zu

erfüllen, so kann der Beirat die Auflösung der Stiftung beschließen.

§ 9

Vermögensanfall

Bei Auflösung der Stiftung oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermö-

gen der Stiftung an die Hochschule für Musik Detmold bzw. ihren Rechtsnachfolger mit der Auflage, es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden, die dem Stiftungszweck möglichst nahe kommen.

§ 10

Stellung des Finanzamtes

Beschlüsse über Satzungsänderungen und der Beschluss über die Auflösung der Stif-tung sind dem zuständigen Finanzamt anzuzeigen. Für Satzungsänderungen, die den Zweck der Stiftung betreffen, ist die Unbedenklichkeitserklärung des Finanzamtes ein-zuholen.

Detmold, den 4. Dezember 2006 Prof. Martin C. Vogel Landrat Friedel Heuwinkel Rektor Stiftungsratsvorsitzender Hochschule für Musik – Detmold Stiftung Standortsicherung Kreis Lippe

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Ihr Kontakt zur Stiftungsverwaltung:

Felix-Fechenbach-Str. 5

32756 Detmold

05231 / 62-596

[email protected]

www.stiftung-hfm-detmold.de