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1~ K. FRIEDERICHS. Fliegenplage am Sfadtrand als Oegenstand eines Reehtsstreites. f15.2. 1939 | Heft 2 Fliegenplage am Stadtrand als Gegenstand eines Rechtsstreites. Von Dr. K. Friederichs, Professor der angewandten Zoologie und Leiter des Entomologischen Seminars der Universit~t Rostock. (Mit 1 Abbildung.) Eine Stral~e der Stadt W. hat sich tiber die eigentliehe Stadt hinaus verl~tagert bis in die land- liche Umgebung hinein, so daB die LandstraBe daselbst auf beiden Seiten teilweise von einer Re, he villenartiger Hauser und G'~rten und welter aul]en auf der einen Seite yon Siedlerh~tusern ges~umt wird; dazu sind auf der anderen Seite grebe Kasernenbauten gekom~nen. Zwisehen diesen stadtisehen Grundstficken liegen jedoch verstreut landliche: eine grebe Kuhweide, eine Sehweine- masterei und neuerdings eine greBe Sehafhaltung, die eingeriehtet wurde, damit die Schafe den Exerzierplatz der Kasernen beweiden. Das Grund- stfick, We sieh der Sehafstall befindet, ist eine aufgegebene Ziegelei, die jetzt zum Betrieb einer Landwirtsehaft dient. Hinter derselben und den benachbarten Wohngrundstficken dehnt sieh eine breite landwirtschaftlieh genutzte Fl~che bis zur nahen Meeresbueht aus, und auf der anderen Seite beginnt hinter den Kasernen und H~usern eben- falls alsbald das Land. Alles in allem haudelt es sieh also um ein noch vorwiegend l~ndliches Gebiet, dessert stAdtische Bebauung iedoch l~ngst begonneh hat. Die Unterbringung einer Schafherde in dieser Umgebung wurde yon Bewohnern benaehbarter Wohngrundstiicke als Ursache einer unertr~tglichen Fliegenplage bezeiehnet, und sie verlangton yon dem Eigentiimer der Herde, dab er die Schafe anderweitig unterbringe, da er noeh eine weiter entfernte Paehtung besitzt. Diese lauft aber 1941 ab, undes fehlt daselbst an einem hinreichend groBen Stall. Der Sehafhalter erbot sich, die Schafe i m S o m m er anderweitig Unterzubringen, well ein Sommerstall verhAltnism~ig leieht zu errichten ist; die :Nachbarn jedoeh lehnten diese LSsung als halbe MaBnahme ab ufid drohten mit Klage. Gest[itzt darauf, dab er eillen Reiehskredit fiir die Vervollst~tndigung der Sehafherde erhalten hatte und dab ein 5ffentliches Interesse an F6rderung der Schafhaltung und an Ausnutzung der Weide auf dem Exerzierplatz besteht, lieB es der Schafhalter zur Klage kommen. Schon vorher wurde ibm vonder OrtspolizeibehSrde aus sanit~tren Grfinden die Entfernung der Sehafllerde aufgegeben, und in dem amtsgerichtlichen Verfahren wurde er ebenfalls dazn verarteilt. Das war 1937; zur Durchffihrung dieser MaBnahme ist es nicht ge- kommen, und der Rechtsstreit beschMtigt das Oberlandesgericht. Es stehen sich hierbei zwei wichtige Interessen unversShnlieh gegenfiber: einerseits der Anspruch der am Stadtrand wohnenden St~dter auf hygienisch einwandfreies, unbeliistigtes Wohnen, andererseits das Interesse des Schafhalters an der den Um- standen naeh besten Ausnutzung seines (obendrein w~thrend des Reehtsstreites zum Erbhof erkl~rten) Grundstfiekes. Das erstere Interesse findet eine Stfitze in Forderungen der 5ffentlichen Hygiene; das letztere darin, dab dem Vierjahresplan ent- sprechend die vorhandene Schafweide ausgenutzt werden sell. Die endgfiltige Regelung wird otTbn- bar von grS_~ter grunds~tzlieher Bedeutung sein, und, wie aueh die Entscheidung fiber den etwaigen zivilen Anspruch der Klager ausfallen mag, so wird damit nicht entschieden sein fiber die im 5ffentlichen Interesse zu treffende Regelung. Am 13. Jnli begab sieh eine Kommission an den Ort des Streites, die aus drei Richtern, vier Rechtsanwalten und drei gerichtliehen Saeh- verst~tndigen bestan:l: einem Hygieniker, einem Entomologen (dem Schreiber dieses Beriehtes) und einem Landwirt 1). Hierzu kamen noeh die Parteien und einige andere Interessierte. Die Untersuehung der Fliegenbrutstatten durch die Sachverst~ndigen konnte daher nicht gut bei dieser Gelegenheit er- folgen, sondern hierzu diente eine zweite Be- siehtigung .am 27. Juli. Die Fliegenplage besteht in der n~heren Um- gebung des Sehafstalles, n~tmlieh 1. in den Wohn- h~usern der Klgger, 2. in den benachbarten Siedlungsh~usern, 3. in der benachbarten Flak- kaserne. Die letztere ist mit einem Teil ihrer Vorderwand yon dem Sehafstall nur 40--50 m entfernt~ Sie ist teilweise starkem Fliegenbesuch ausgesetzt, der mit grOBerer Nghe des Sehafstalles zunimmt. Der Fliegenbesuch pflegt auch stark zu sein an der veto Schafstall abgekehrten Seite des Gebgudes, in den l~umen un~ eine warme ~) Der Vorsitzende des Gerichts wies mit Recht darauf hin~ dab die Kosten des Reohfsstreits so groB sein wiii"den, dab man davon einen guten Teil der Kosten der Erriohtung eines entfernter gelegenen Schafstalles h~tte bestreiten kSnnem

Fliegenplage am Stadtrand als Gegenstand eines Rechtsstreites

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1~ K. FRIEDERICHS. Fliegenplage am Sfadtrand als Oegenstand eines Reehtsstreites. f15.2. 1939 | Heft 2

Fliegenplage am Stadtrand als Gegenstand eines Rechtsstreites.

Von

Dr. K. F r i e d e r i c h s ,

Professor der angewandten Zoologie und Leiter des Entomologischen Seminars der Universit~t Rostock.

(Mit 1 Abbildung.)

Eine Stral~e der Stadt W. hat sich tiber die eigentliehe Stadt hinaus verl~tagert bis in die land- liche Umgebung hinein, so daB die LandstraBe daselbst auf beiden Seiten teilweise von einer Re, he villenartiger Hauser und G'~rten und welter aul]en auf der einen Seite yon Siedlerh~tusern ges~umt wird; dazu sind auf der anderen Seite grebe Kasernenbauten gekom~nen. Zwisehen diesen stadtisehen Grundstficken liegen jedoch verstreut landliche: eine grebe Kuhweide, eine Sehweine- masterei und neuerdings eine greBe Sehafhaltung, die eingeriehtet wurde, damit die Schafe den Exerzierplatz der Kasernen beweiden. Das Grund- stfick, We sieh der Sehafstall befindet, ist eine aufgegebene Ziegelei, die jetzt zum Betrieb einer Landwirtsehaft dient. Hinter derselben und den benachbarten Wohngrundstficken dehnt sieh eine breite landwirtschaftlieh genutzte Fl~che bis zur nahen Meeresbueht aus, und auf der anderen Seite beginnt hinter den Kasernen und H~usern eben- falls alsbald das Land. Alles in allem haudelt es sieh also um ein noch vorwiegend l~ndliches Gebiet, dessert stAdtische Bebauung iedoch l~ngst begonneh hat.

Die Unterbringung einer Schafherde in dieser Umgebung wurde yon Bewohnern benaehbarter Wohngrundstiicke als Ursache einer unertr~tglichen Fliegenplage bezeiehnet, und sie verlangton yon dem Eigentiimer der Herde, dab er die Schafe anderweitig unterbringe, da er noeh eine weiter entfernte Paehtung besitzt. Diese lauft aber 1941 ab, u n d e s fehlt daselbst an einem hinreichend groBen Stall. Der Sehafhalter erbot sich, die Schafe i m S o m m er anderweitig Unterzubringen, well ein Sommerstall verhAltnism~ig leieht zu errichten ist; die :Nachbarn jedoeh lehnten diese LSsung als halbe MaBnahme ab ufid drohten mit Klage. Gest[itzt darauf, dab er eillen Reiehskredit fiir die Vervollst~tndigung der Sehafherde erhalten hatte und dab ein 5ffentliches Interesse an F6rderung der Schafhaltung und an Ausnutzung der Weide auf dem Exerzierplatz besteht, lieB es der Schafhalter zur Klage kommen. Schon vorher wurde ibm vonder OrtspolizeibehSrde aus sanit~tren Grfinden die Entfernung der Sehafllerde aufgegeben, und in dem amtsgerichtlichen Verfahren wurde er ebenfalls dazn verarteilt. Das war 1937; zur

Durchffihrung dieser MaBnahme ist es nicht ge- kommen, und der Rechtsstreit beschMtigt das Oberlandesgericht.

Es stehen sich hierbei zwei wichtige Interessen unversShnlieh gegenfiber: einerseits der Anspruch der am Stadtrand wohnenden St~dter auf hygienisch einwandfreies, unbeliistigtes Wohnen, andererseits das Interesse des Schafhalters an der den Um- standen naeh besten Ausnutzung seines (obendrein w~thrend des Reehtsstreites zum Erbhof erkl~rten) Grundstfiekes. Das erstere Interesse findet eine Stfitze in Forderungen der 5ffentlichen Hygiene; das letztere darin, dab dem Vierjahresplan ent- sprechend die vorhandene Schafweide ausgenutzt werden sell. Die endgfiltige Regelung wird otTbn- bar von grS_~ter grunds~tzlieher Bedeutung sein, und, wie aueh die Entscheidung fiber den etwaigen zivilen Anspruch der Klager ausfallen mag, so wird damit nicht entschieden sein fiber die im 5ffentlichen Interesse zu treffende Regelung.

Am 13. Jnli begab sieh eine Kommission an den Ort des Streites, die aus drei Richtern, vier Rechtsanwalten und drei gerichtliehen Saeh- verst~tndigen bestan:l: einem Hygieniker, einem Entomologen (dem Schreiber dieses Beriehtes) und einem Landwirt 1). Hierzu kamen noeh die Parteien und einige andere Interessierte. Die Untersuehung der Fliegenbrutstatten durch die Sachverst~ndigen konnte daher nicht gut bei dieser Gelegenheit er- folgen, sondern hierzu diente eine zweite Be- siehtigung .am 27. Juli.

Die Fliegenplage besteht in der n~heren Um- gebung des Sehafstalles, n~tmlieh 1. in den Wohn- h~usern der Klgger, 2. in den benachbarten Siedlungsh~usern, 3. in der benachbarten Flak- kaserne. Die letztere ist mit einem Teil ihrer Vorderwand yon dem Sehafstall nur 40--50 m entfernt~ Sie ist teilweise starkem Fliegenbesuch ausgesetzt, der mit grOBerer Nghe des Sehafstalles zunimmt. Der Fliegenbesuch pflegt auch stark zu sein an der veto Schafstall abgekehrten Seite des Gebgudes, in den l~umen un~ eine warme

~) Der Vorsitzende des Gerichts wies mit Recht darauf hin~ dab die Kosten des Reohfsstreits so groB sein wiii"den, dab man davon einen guten Teil der Kosten der Erriohtung eines entfernter gelegenen Schafstalles h~tte bestreiten kSnnem

15. 2. m391 Heft 2 J

Eeke des Hofes, da die Fliegen die geringere Luft- bewegung des durch Oeb/iude umschlossenen Holes aufsuchea, woselbst auch Vorr~ite in den Riiumen lagern. Anch dieser Tell tier Kaserne aber /st ein dem Schafstall nlichstgelegener.

Die Wohnh~user, deren Eigentiimer die Klage angestrengt haben, liegen in unmittelbarer NiChe de,~ Schafstalles, in dem die Schafe sich nicht nur des Nachts, sondern auch im Sommer oft gauze Tage aufhalten. In den Giirten der Klager schwirrten am 16. Juli zahllose Stubenfliegen, trod die Kiiehen waren ebenfalls me/st stark yon ihnen bevSlkert. Die iibrigen Wohnri~ume waren am Besichtigungstage ~enigei- yon Fliegen bevSlkert, zum Teil ziemlich frei davon, aber an den ab- sichtlieh lange nicht geputzten Fensterseheiben zeugten unzahlige Fleekchen auBen und innen von den Fliegen, und die Einriehtungsgegenst~nde waren ebenfalls besehmutzt. Im E~dgesehof~ waren in einem Raum etwa 100 Leimstreifen mit den

K. FalsD~alCUS. Fliegenplage am Stadtraad als Gegenstand eines Rechtsstreites. 19

Was die Art der Fliegen betrifft, so handelt es sich im wesentliehen nur um die gewShnliche

-Stubenfliege, Musca domestica. Nach einem privaten Gutachten yon Oberregierungsrat Prof. Hase , das dieser ftir e/hen der Klager erstattet hat, und das e r d i e Gfite hatte, mir zur Einsicht zu geben, sind etwa 3 ~ der an den Klebstreifen gefangenen Fliegen aDdere Arten, ni~mlich die Stechfliege Stomoxys calcitrans (,,Wadenstecher"), Fannia cani- cularis ( ,Hundstagsfliege" ), Calliphora (SehmeiB- fliege), Luc~ilia (Gold- oder Aasfliege), Scatophaga und Pollenia (Dungfliege). Da also aueh die Stechfiiege Stomoxys vertreten /st, so /st die von den Klagern gemachte Angabe, dug auch eine Beli~stigung durch Stiche seitens der Fl!egen vorkommt, sicherlich zutreffend.

Die Bruts.tatte der Fliegen, der Schafstall, durfte am 13. Juli wegen daselbst ausgebrochener Maul- and Klauenseuche nicht betreten werden. Der

ErklgPung: daran gefangenen Fliegen zu einer Art Sammlung . WohnheuseP dep/(layer anschaulich vereinigt. Ein daselbst ausgezogener 3st:Schaf3te// Mieter sollte wegen der Fliegenplage geflohen $chwm:.:.~nem~stefe/ ~__

�9 . Dh., Ddngerhe,, ~,, Seln. Gazefenster zur Abhaltung der Fllege~ gab ~ _ /lCeefesbuch/" es in diesem Hause nicht. ~ ~.

Ein auffaHend davon verschiedenes Bild bet ~ " ~ - - - =__~_~-- .~ sich uns in der benachbarten Wohnung des Eigen- ~ fflmers der Schafe. Hier war jeder Raum im Hause mit einem Gazefenster versehen, u n d e s " ] ~ We~de war jedenfalIs an diesem Tage dadureh vSllig Acker/and / / ~ / / gehmgen, die Fliegen <die drauBen an den Fenstern ~ ~ , v r , a,,,l / / ~ , / und an der Sonnenseite des Hauses dicht gedrangt ~ . / / ~ j / ] / sagen) tiberall im Hause fernzuhalten. Fliegen- ~ SSt.// zf~er/and / ~ / ~ . ~ / /! schmutz an Gegenst~nden year nieht zu entdeeken, . . ~ g ~ / ~ / . a x ~ ~ ' N , , J / konnte aber beseitig�9 sein. kueh am 27. Juli, " - Q ~ ~ ~ ' ~ 6 2 " ' [ x~7_~ als wit un, orhe,'gesehen kamen, enthielt diese ~ I [ ~ . _ J / / k l l [ l l Ifi,~ ~ . . Wohnung nur wenig Fliegen. Diese merkwfirdige ~ ' ' f ~ ' ~------------~--~~ Tatsaehe, dai3 in dem dem Sehafstall am naehsten /Fuhwe/de gelegenen Wohnhause die geringste Fliegenplage herrscht, hat, wie sich aus einer sp~tter zu er- wahnenden Beobachtung ergibt, nicht nur in den Oazefenstern ihren Grund, sondern auch in e/nero Verhalten der Fiiegen, -con dem weiterhin clie Rede sein wird.

Die Besichtigung der Siedlungshi~user ergab folgendes Gesamtbild: Obgteich der Tag (13. Juli) kfihI und der Himmel bewSlkt war, wurden be- senders i n den Kfichen me/st so viele Fliegen lebend und an Leimstreifen angetroffen, dazu eine solche Verschmutzung yon Bildern, Lampen, Fensterscheiben festgestellt, dab an einer sehr er- hebticherl Fliegenplage nicht zu zweifeln war, doch butte man nicht den Eindruck, dal~ die Sied- ler die Plage ebenso schlimm empfanden wie die klagerischen Villenbewohner.

Abb. 1. Lagerskizze (Erkliirung im Text).

Berichterstatter besnchte daher vorerst am 18. Juli, um e/hen Vergleich mit ganz landlichen Verhii2t- nissen zu haben, ein L a n d g u t mit groBer Schaf- ha]tung�9 Auch dort wird der Sctmfstall "nur zwei- real im Jahre ausgemistet: Der stark festgetretene, mit Stroh untermischte Dung war meterweise in seinen mittleren Schichten mit Massen yon Maden belebt, die durch Ziichtung als Musca domestica festgestellt wurden, und Tausende yon Fliegen schwarmten dartiber und bedeckten die Wande. Wenige sagen auf den Schafen. Puparien wurden hauptsachlich an den Wanden, an Pfeilern, an den Be/hen der Raufen usw. im Dung gefunden, und zwar in diehten Massen yon Hunderten und Tausenden vereinigt. Dieser Schafstall produziert

20 K. FalEDgPaC~S. Fliegenplage am Stadtrand als Gegenstand eines Rechtsstreites. [25. 2.1939 [ Heft 2

im Laufe des Sommers enorme Fliegenmassen. Dasselbe gilt yon dem Rinderstall daselbst, ob- gleieh der Dung darin nur etwa 6 Woehen lang zu liegen pflegt; er war ebenso yon Maden belebt wie im Schafstall; die hrten wurden nieht fest- gestellt, doch fielen hier aueh grS~ere Maden von anderer Art atff. Im Sehweinestall, wo die Reinigung haufiger erfolgt, konnten weniger Fliegen entstehen, aber es bet sieh das bekannte Bild, dab Hunderte von ihnen auf jedem Schwein saBen.

In den samtlichen Stallen dieses Gutes zu- sammen entstehen Mil]ionen und Abermillionen von Fliegen. Trotzdem herrschte im Wohnhause nur eine mal~ige Fliegenplage. Zwar gab es Ftiegen in allen Zimmern trotz der eingesetzten Gazefenster, doeh kann durch die Leimstreifen und die Fliegenklatsehe ihre Zahl auf ein ertrag- liches Ma~ herabgedriiekt werden; Verdpnkelung der mit LAden versehenen Schlafzimmer kann der Belastigung wahrend der frfihen Morgenstunden entgegenwirken; aueh stehen Landbewohner ja frith auf. In der Ktiehe hilft man sich mit Fht. Die Landbewohner mfissen sich ja mit einer ge- wissen Fliegenplage in der Wohnung abfinden; waren diese Verhaltnisse stark gesundheitswidrig 1), so ware es mit den sanitiiren Verhaltnissen der LandbevSlkerung allgemein schlecht bestellt. Sicherlicll sind die geschilderten Verhaltnisse nicht ideal, und es ware sehr wfinschenswert, daft alles gut MSgliehe getan wiirde, die Fliegenplage ein- zuschranken; es ware damit aueh den Pferden und Rindern gedient, die einen groi~en Energie- aufwand bei Abwehr der Fliegen vertun mtissen. Ffir den vorhegenden Schafstall jedoch ist fest- zustellen, dab Ma~regeln dagegen auger denen in der Wohnung nicht landesfiblich sind und dal~ das Unterlassen derselben auf dem Lande nicht notwendig zu einer unertragliehen Plage im Wohn- hause fiihrt, wenn daselbst die gebotenen Vor- kehrungen getroffen, insbesondere Gazefenster ein- gesetzt werden.

Der Schafstall des beklagten Schafhalters am Stadtrand yon W. wurde am 27. Juli untersucht. Er wird im Mat und vor Winter ausgemistet. Der Dung war stark festgestampft und dureh Selbsterhitzung groBenteils nicht geeignet als Brutst~tte, aber was an Maden und Puppen darin lebte, war vSllig ausreichend zur Erklaruug der Fliegenplage. Immerhin war lange nicht so viel Brut vorhanden wie in dem vorher erwahnten Schafstall, und es sehwarmten verhaltnismal~ig nur wenig Fliegen umher, woffir die iiberall auf- gehangten dicht besetzten Klebstreifen eine Er-

1) Sie kSnnen es selbstverstiindlich sein oder werden, wenn Paratyphus oder gar Typhus auftritt.

klarung gaben. Der abgefahrene Dung wird in hinreichendcr Enffernung yon den Wohnungen auf dem Felde zu einer ~iete aufgestapelt und mit Evde bedeckt; diese Miete erwies sich als praktisch fret von Fliegenbrut.

Als Fliegenbrutstatten, yon denen die Fliegen- plage ausgehen konnte, kamen wetter die Kuh- weide und die Schweinemasterei in Betracht. Erstere verursacht nur in ihr nachstgelegenen Hausern zuzeiten eine Belastigung dutch Fliegen; letztere wurde eingehend untersueht. Der daselbst aufgehaufte Schweinedung war so stark mit der Jauche vermischt, dab in dieser Nasse sich Stuben- fliegen nicht entwickeln konnten, sondern nuI praktiseh bedeutungslose winzige Arten von Fliegen. Es entstehen aber auf dem arg verwahrlosten Grundstfick in Haufen herumliegender Abfalle yon Kartoffel-Einsauerungsgruben betrachtliche ~engen von Stubenfliegen verschiedener Art und fiber- saen zeitweise die Wohnhauser ether anderen be- nachbarten StraBel), in denen auch Sareophaga carnaria (Fleischfliege) dutch Haufigkeit auffiel. Die Produktivitat dieser Fliegenbrutstatte ist jedoch nicht entfernt zu vergleichen mit der des Schaf- smiles, und wiewohl sich die Wirkungen der beiden Fliegenbrutstlitten etwas iiberschneiden mSgen, ist der Schafstall ohne Zweifel die wesent- liche Ursache tier Fliegenplage bet den K lage rn . - Die Kasernen erwiesen sich als fret von Brut- statten, da die Stalle taglich gereinigt werden, der Pferdedung sehr schnell abgefahren wird und sich stark erhitzt. Auch die Grundstficke der Klager selbst waren fret yon Brutstittten.

Auch h ie r bet der Schweinemasterei nun wurde in dem d a z u g e h S r i g e n W o h n h a u s e keine n e n n e n s w e r t e F l i e g e n p l a g e festge- stellt (obgleich Gazefenster fehlten). Es lag also derselbe Sachverhalt vor wie in der Schafhaltung: relative Freiheit des Wohnhauses in unmittelbarer Nahe des Stalles. Dies kann mit grofler Sieher- heit darauf zurfickgefiihrt werden, dab in un- mittelbarer Nahe der Stalle die Haustiere, der Dung und die Stallwarme eine starkere Anziehung auf die Fliegen atmtiben als die Wohnhauser mit Ausnahme etwa der Ktiehe. In einiger Entfernung dagegen sind die. durch Herumschwarmen oder LuftstrSmungen von dem Stall entfernten Fliegen auf die Wohnhauser als Zuflueht angewiesen.

Soweit der Tatbestand; aus dem nunmehr die Folgerungen zu ziehen s i n d . Die eigentliche Reehtsfrage steht hier nicht zur ErSrterung. Es ist nur festzustellen, dab die Klager, in der Ab-

1) Au~eMem geht yon der Schweinem~terei eine arge Bel~tigung durch schlimmen Geruch ftir die be- nachbarten Villen aus.

15.2. 1939] K. FmEDERleHS. Fliegenplage am Stadtrand als Gegenstand eines Rechtsstreites. Heft 2" J

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sieht, den .Umfang der Fliegenplage zu demon- strieren, nicht alles getan haben, sieh dagegen zu schfitzen; sie haben insbesondere keine Draht- gazefenster eingebaut, aber in Veranden und Hallen geht das oft gar nicht an. Ferner kann man sich im Garten nieht schiitzen, und der Aufenthalt darin verfehlt daher wahrend der eigentlichen Sommerzeit seinen Zweck der Erholung; ferner bleibt die SchlafstSrung durch die hie ganz aus- zuschliegenden Fliegen in den friihen Morgen- stunden und bei der fiir manche Personen not- wendigen Nachmittagsruhe usw. Man kann sich meist weitgehend, aber nicht ausreichend gegen eine solche Fliegenp]age schiitzen.

Was den Schafhalter anbetrifft, so ist 1. die Behandlung des Dungs einwandfrei. Das

nur zweimalige Abfahren des Dungs ist landes- fiblich und durch betriebswirtschaft]iche Rfick- sichten gebotenl). Ein haufigeres Abfahren des Dungs wfirde, abgesehen yon den Kosten und der Leutefrage, der Bestimmung des Mistes als Diinger zuwiderlaufen; es wfirde dann aus dem zu trockenen Schafkot kein ffir die Landwirtschaft brauehbarer Dung. Damit keine Brut entsiande, miigte yon Juni his Oktober mindestens dreimal monatlich ab- gefahren werden, und selbst dann ware der Erfolg fraglich, well nicht immer ganz sauber gearbeitet wird - - selbst wenn die Stalldiele zementiert ware.

In der Literutur wird regelmal]ige AbtStung der Fliegenbrut im Mist durch Zusetzen von Borax oder Kalkmilch oder Cyanamid mit saurem Phos- phat empfohlen. Dergleiehen wird wohl nirgends plaktisch angewendet, well Kalkzusatz zum Dung Stickstoffverluste herbeifiihrt bzw. die Pflanzen durch Anhaufung des Borax im Boden direkt geschadigt werden~). Cyanamid ist stark giftig und seine Handhabung gef'~hrlich. Man kennt also leider kein wirklieh-geeignetes Mittel zur AbtStung der Fliegenbrut im Mist, solange sich dieser im Stall befindet3). Der aufgestapelte Mist

t) Mitteilung yon Herrn Erbhofbauer Troll in Loosten als Mitsachverst~4ndigen.

-~ Streuen yon Borax ist aber wenigstens zur Ab- tStung der in Stalldiolenritzen nach Abfahren des Dunges noch vorhandenen Brut geeignet.

8) In einer Schrift ,,La cittt, senza mosehe", Monte- catini 1932 (Rev. of appl. Entom. 20, p. 207) hat G. Paren t i berichtet, dab die Stadt Monteeatini in Italien ,fliegenfrei" gemacht worden sei dutch Be- spritzung aller Fliegenbrutplatze mit einer gesiigten A~enlSsnng. Aueh $'tomo~ys in St~itlen sei dadurch ausgerottet worden. Paratyphus, Dysenterie, Enteritis in der Stadt seien dadurch ant ein Minimum herabgedriiekt worden. Es fehlt bisher die Best~tigung dieser Er- fahrungen; man hat bei uns das Verfahren nieht aus- probiert, und es kann daher jedenfalls far den vor- liegemen Fall praktiseh nieht in Betracht kommen.

kann dureh geeignete Packung so erhitzt werden, dag in seinem Innern koine Brut entsteht. Im vorliegenden Falle ist das einwandfrei ausgeffihrt.

2. Der Sehafhalter hat fiber das Landesiibliche hinaus ein iibr]ges getan, indem er die Fliegen im Stall mit Leimstreifen bekampft. u ware Bespritzen mit KresolseifenlSsung (5~ noch wirksamer und ist im Schafstall angangig; in Milchviehstallungen kann unter Umst~nden die Milch den Kresolgerueh annehmen.

Eine gewisse Fliegenplage kann am Stadtrand sehr oft und leicht eintreten. Man kann in halb landlicher Umgebung dem Siedler die Haltung eines oder einiger Schweine, Pferde usw. nicht verargen; selbst in der Stadt ist dies nicht un- zul~tssig, obgleich es genfigt, die Umgebung reich- lich mit Fliegen zu versorgen. E t w a s a n d e r e s i s t i m m e r h i n d ie U n t e r b r i n g u n g y o n H u n - d e r t e n von S c h a f e n iu einer Gegend, wo Villen stehen, wenn vor dem Bali dieser Villen die Vieh- haltung daselbst nicht oder nicht in diesem MaBe bestand. Die LandbevSlkerung ist die Fliegen seit jeher gewOhnt und mug sieh damit abfinden, der im alIgemeinen mehr gehetzte und nervSsere Stadter ist welt empfindlieher dagegen. Das dichte Zusammeawohnen der Menschen daselbst und der Umstand, dal~ es nicht ihre eigenen StMle sind, yon denen die Fliegenplage ausgeht, bedeutet eine ganz andere Situation als auf dem Lande. Zwar ist die Gegend, wo der Rechtsstreit besteht vorwiegend landlich, aber sie ist der Bebauung erschlossen und eine Stralte der Stadt. [Tber die etwaige Seuchengefahr soll hier nicht gesprochen werdenl). Jedenfalls ist zu hoffen, (lag, un- abhangig von dem Ausgang des Rechtsstreites, die 5ffent]iche Hand Mittel und Wege zur Ver- legung des Schafstalles - - die dem Scha[halter selbst den Umst~nden nach nicht mSglieh ist - - finden wird; das gleiche gilt v o n d e r Sehweine- masterei .

Kompliziert wird die Angelegenheit noch durch die Erklarung des Anwesens z u m Erbhof,. die w~hrend des Reehtsstreits erfolgte, Es liegt ein Musterbeispiel einer Aufgabe der Raumplanung vor, in deren Verfolg vielleicht nicht nur der Schafstnll, sondern der ganze Erbhof zu verlegen ware, wenn namlich die Entscheidung dahin fMlt, dag diese Gegend mehr und mehr bebaut werden soll. Wird das nieht beabsiehtigt, so sollte den-

~J Der Itygieniker Prof. Kollath wird sich an anderer Stelle dazu iiuBern, gier sei nur erw~ihnt, daB in Rostock in diesem Jahre (1938) im hugust~ besonders gegea Ende des Monats, leichte Magen- und Darm- infektionen sehr hiiufig waren und daB damit ein Maxi- mum der Fliegenhiiufigkeit zeit[ich zusammenzufaUen schien.

22 Kleine Mitteilungen.

noch das MSgliche zum Schutz der Umwohner an- geordnet werden, n/~mlich fo]gendes:

Der Beklagte hat sich erboten, die Schafe im S o m m e r in einem Sommerstall welter entfernt unterzubringen. Ob das ausreichen wfirde, die Fliegenplage zu beseitigen, kSnnte nu t der Ver- such ]ehren. Man kann es den Kl~gern nicht verdenken, daft sie diese halbe LSsung ablehnen , denn sie kSnnen nicht gut nachher den Rechts- streit von neuem aufnehmen, wenn die Fliegen- plage trotzdem fortdauert. Wird der Rechtsstreit zugunsten des Schaflmlters entschieden, so w~re sehr zu wiinschen, dM] die 6ffentliche Hand we-

[1,~. 2.1939 Heft 2

nigstens alsbald die Unterbringung der Schafe in einem enffernteren Sommerstall anordnet. Dies wiirde eine wesentliche Einschrankung der Fliegen- plage bedeuten, vielleicht gar ira wesentlichen ihre Beseitigung, wenn zu Winterende jeglicher Dung aus dem Stall und vom Hof entfernt und der Stall desinfiziert wiirde.

J~hnliche Konflikte zwischen Stadt und Land, wie hier ether vorliegt, kSnnen am Stadtrand bet dem heutigen rapiden Wachstum muncher Stadte leieht eintreten, und durum elschien eine aus- f~brliche Berichterstattung fiber dieses Beispiel angebraeht.

Kleine :Neuerungen der Schtidlingsbeklimpfung.

In Deutschland patentierte Erflndungen. An Pflanz~cschutzmittel werdet~ bezfiglieh Klebkraft

und Haftfiihigkeit grebe Anforderungen gestellt, da sie auf den behandelten Pfianzenteilen allen Witterungs- einfiiissen l/ingere Zeit standhalten sollen. Zur Ver- besserung von S~ubemitteln und Spritzbl~ihen ist be- reits eine grol~e Anzahl yon Verst/~rkungsmitteln vor- geschlagen worden. Es ist aueh bereits beka~nt, Harze fiir den genannten Zweek zu verwenden, und zwar so- wohl gelSst in z. B. Sprit oder Ather als auch in Form ihrer Alkalisalze. Diese Art der Hmzverwendung hat sich jedoeh nieht in der Praxis bewahrt, weft die Alkali- salze sieh nur in der W/irme 15sen und well mit hartem Wasser fleekige Ausscheidungen der Kalziumsalze er- folgen.

Gem~tl~ einer Edindung,- auf welche die I. O. Farbea- industrie h.-O. in Frankfu~a. M. das DRP. 662364 erhielt, wurde nun gefunden, dab sich ox~ithylierte Harze natfirlicher und synthetischer Herkunft sehr gut als Zu- satzstoffe zur Verbesserung der Haftf~higkelt yon zu vers~ubenden oder in Spritzbriihen zu suspendierenden Pflanzenschutzmitteln eignen.

Die nach dem neuen Verfahren erh~iltlichen Pflan- zenschutzmitteln weisen die Eigenschaft auf, dai~ sie ohne weiteres in eine w~serige Suspensiofi gebracht werden kSnnen~ and dab die ox~thylierten Verbindungen auf das dispergierte insektizide :Mittel niederschiagen und auf diese Weise eine ErhShung der Haftfahigkeit des letzCeren auf der Pflanze bewirken.

Nach Angabe der Patentinhaberin erh~lt man z. B. eta sich besonders durch seine gute Baftfiihigkeit zur Vernichtung fressender Sch~dlinge im Obstbau eignendes Mittel: wean 97,5 Teile Bleiarsenat mit 2~5 Teilen des Reaktionsproduktes aus 1 Mol ttolzharz und 12 Teilen )~thylenoxyd gleichm~ii~ig impr~gniert werden.

Der Firma Dr. Ivo Deiglmayr Chemische Fabrik in Mfiachen wurde durch DRP. 664061 ein neues SCreck- oder TV~igermittel fiir Insektengiftk6der geschfitzt. AIs solehe MitteI werden bisher gewShnliche Kleie, Mehl nnd S~igemehl verwendet. Kleie hat jedoch einen recht ausgeprfigten Geruch~ der in vereinzelten Fiillen, wean nieht stSrend, so doeh ungeniigend ist, am eine sichere KSderwirkung herbeizuffihren. Die Anwendung yon

Mitteilungen. Mehl ist beschr/inkt und kommt wegen des hohen Preises in vielen Fallen nieht in Betracht. Bet Verbindung mit Wasser hat die Verwendung yon Mehl den weiteren Mangel, dab die Verkleisterung tin rasehes Austroeknen und Erh~rten der KSder bedingt, so dab sie hierdureh ihre anlockende Eigenschaft verlieren. Bet u von S~gemehl zu KSdern spielt wiederurn dessen Eigen- gen~eh eine naehteilige Rolle.

Oem~i~ der neuen Erfindung werden mm an Stelle yon Kleie, Mehl oder HoIzmehl mehr oder wenfger zerkleinerte uvd fein gemahlene entkeimte Maisspindeln als Streck- oder Tr~igermittel ffir InsektengiftkSder verwendet. Dieses erfindungsgemiiBe Mittel weist die M/ingel der bisher bekannten Mittel nicht auf. Gemahlene Maisspindeln haben den Vorzug, 'daB sie, mit Wasser angeriihrt, nicht verkleistern; im Gegenteil, sie behalten den inner, n, dutch Wasserzusatz gegebenen Feuchtigkeitsgrad be- senders lange, ohne auszutrocknen und sind in dieser Richtung such der Kleie wesentlich iiberlegen. Der Eigengeruch der Maisspindeln ist wesentlieh geringer als der der Kleie, so dag es bet Verwendung geeigneter Duftstoffe gelingt, die Maisspiadeln mit diesen 0hue stSrende Nebenwirkungen durch deren Eige,geruch zu impriignieren. SchlieBlich hat alas aus Maisspindeln ge- wonnene Mehl hohe Haftf~higkeit an der damit zu be- stSfibenden Untertage: es ist daher such ein ausgezeieh- netes Mittel zur ErhShung der Haftf~ihigkeit yon pulver- fSrmigen Insekt enbeki~mpfungsmitteln.

Als Beispiel ffir ein [nsekteubek~tmpfungsmittel, bet dem el~indungsgemfiB Maisspindeln als Streck- oder Tr/igermittel Verwendung finden, wird "con tier Pa~ent- inhaberin angegeben: 80% gemahlene Maisspindeln, 18% Giftstoff and 2.% KSdermittel.

Hans Kriwat in Braunschweig-Oliesmarode and Wil- helm Klages in gannover :erhielten das DRP. 664459 auf eiaen elektrischen Insektenf/~nger. Deraxtige F~nger, die mit einem von st.romfiihrenden Dr~hten. gebildeten Fangkorb und einem yon antes einsetzbaren Loekmittet- stab versehea sind~ sind bekannt. Bet diesen Fliegen- fiingern reicht jedoch der Lockmittelstab nur etwa his zu e]nem Drittel in die Fangvorrichtung hinein, w~hrend im Sockel eine Olfihbirne angeordnet ist. Die Fliegen u. dgl. Insekten werden dureh das Lieht angelockt und fliegen oder lcriechen fiber eine Sehale in den nnten