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Förderung für Jungunternehmerinnen und Jungunternehmerab 2012
2013/06/19 Mag. Kurt Leutgeb
Übersicht
Rechtsgrundlagen
Voraussetzungen
Förderungsarten
Einreichung
Abrechnung
Spruchpraxis
Beispiele
2
Rechtsgrundlagen
AGVO (EU)
GVO – „De-minimis“ (EU)
KMU-Förderungsgesetz (national)
Richtlinien (aws)- Prämienförderung- Garantieübernahme
Programmdokumente/Kurzinformation (aws)
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Förder-/Garantievertrag
3
Jungunternehmer/innen Voraussetzungen
Jungunternehmer/innen Voraussetzungen
Innerhalb von 3 Jahren ab Gründung/Übernahme
Beginn der Selbständigkeit darf max. 36 Monate zurückliegen (Antragseingang aws)
Keine selbständige Tätigkeit in den letzten fünf Jahren
z.B.: keine Versicherung nach GSVG , BSVG (Betriebsführer) …
keine Beteiligungen über 10%
Aufgabe der unselbständigen Tätigkeit
d.h. keine Nebenbeschäftigung
Einschlägige Ausbildung/Erfahrung
Relevant für Top-Prämie und Garantie
5
Jungunternehmer/innen Voraussetzungen
Einzelunternehmen, Personen- und Kapitalgesellschaften– Jungunternehmer/-in muss mit mind. 25% direkt beteiligt sein und
handelsrechtliche(r) Geschäftsführer/-in sein (Ausnahme: Top-Prämie Beteiligung muss mehr als 50% sein)
– Übernahme: mehr als 50% müssen übergeben werden
Kleine Unternehmen gem. EU-Definition
d.h. weniger als 50 MA, max. EUR 10 Mio. Umsatz oder EUR 10 Mio. Bilanzsumme
Mitglied bei der Wirtschaftskammer (Tourismus- und Freizeitwirtschaft nur für Gründungs-/Nachfolgebonus möglich)
Mitglied der Ziviltechnikerkammer (für Gründungs-/Nachfolgebonus nicht möglich)
6
Übersicht Prämien und Garantie
Jungunternehmer/innen - Förderung ab 2012
8
Prämienförderung Garantie Jungunternehmer/-innen – Scheck
Jungunternehmer/-innen – Prämie zum ERP-KK
Jungunternehmer/-innen – Topprämie
Gründungs-/ Nachfolgebonus
Jungunternehmer/-innen – Garantie
Förderhöhe in EUR
1.000 5% (max. 5.000) 10% (max. 30.000) 14% (max. 8.400) bis 80%
Projektgröße in EUR
5.000 bis 20.000 20.000 bis 100.000 100.000 bis 750.000 bis 60.000 Kredit(e) bis max. 600.000
Förderbare Kosten
Aktivierung & GWG Aktivierung (siehe ERP-KK), keine GWG
Aktivierung & GWG Betriebliche Aufwendungen
Investitionen und Betriebsmittel
Prämienförderungen
Jungunternehmer/innen – Scheck
Förderhöhe: EUR 1.000
Projektgröße: mind. EUR 5.000 und max. EUR 20.000 (streng !)
Förderbare Kosten: – Aktivierung oder GWG - nur „Neuinvestitionen“
Nicht förderbar:– gebrauchte Investitionsgüter und „Übernahmekosten“– Fahrzeuge (z.B. PKW, LKW, Traktor,.. sowie deren Zubehör), die dem
Transport/der Beförderung dienen – Unternehmen mit geschützten Konkurrenzbedingungen (z.B. Trafik,
Rauchfangkehrer)– Kleinbetragsrechnungen unter EUR 100– Laufende Aufwendungen (z.B. Wareneinkauf, Marketing,
Personalaufwand)
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Jungunternehmer/innen – Scheck
Finanzierung: Eigen- oder Fremdkapital
Einreichung: direkt oder im Wege der Hausbank VOR Durchführung des zu fördernden Vorhabens (unabhängig von der Finanzierungsart)
Ausnutzung : innerhalb von 3 Jahren ab Gründung/Übernahme pro 12 Monate einmalig (Antragseingang)
Auszahlung: nach Nachweis der Durchführung des Vorhabens (Rechnungszusammenstellung), Erfüllung der Auflage und Anbotannahme umgehend als Einmalbetrag – Anbotannahme innerhalb von 6 Monaten– Rechnungszusammenstellung und Auflagen innerhalb von 2 Jahren
Kombinationsmöglichkeit: ERP-KK (ab EUR 10.000) ; sonst keine
11
Jungunternehmer/innen – Prämie zum ERP - KK
Förderhöhe: 5% Prämie (max. EUR 5.000)
Projektgröße: mind. EUR 20.000 und max. EUR 100.000 (streng !) – keine nachträgliche Umschichtung möglich
Förderbare Kosten: – Materielle und immaterielle Investitionen (neu oder gebraucht), die
aktiviert werden
Nicht förderbar:– Fahrzeuge (z.B. Transportfahrzeuge, Anhänger und Aufbauten)– Kleinbetragsrechnungen unter EUR 100– Laufende Aufwendungen (z.B. Wareneinkauf, Marketing,
Personalaufwand)– Bauliche Kosten bei gemischten (privat & betrieblich) Bauvorhaben– Leasingfinanzierung
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Jungunternehmer/innen – Prämie zum ERP-KK
Finanzierung: ERP-KK (Gewährung ist Voraussetzung)
Einreichung: im Wege einer ERP-Treuhandbank
Ausnutzung : innerhalb von 3 Jahren ab Gründung/Übernahme 1x pro ERP-Wirtschaftsjahr
Auszahlung: nach Nachweis der Durchführung des Vorhabens (Rechnungszusammenstellung), Erfüllung der Auflage und Anbotannahme umgehend als Einmalbetrag – Anbotannahme innerhalb von 6 Monaten – Rechnungszusammenstellung : Fristigkeiten analog ERP-Kleinkredit– Auflagen: 2 Jahre ab Zusage
Kombinationsmöglichkeit: Jungunternehmer/innen - Garantie
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Jungunternehmer/innen – Topprämie
Förderhöhe: 10% (max. EUR 30.000)
Projektgröße: mind. EUR 100.000 und max. EUR 750.000 (streng !)max. Bemessungsgrundlage EUR 300.000 – keine nachträgliche Umschichtung möglich
Förderbare Kosten: – Aktivierung oder GWG - nur „Neuinvestitionen“
Nicht förderbar (Teil 1)– gebrauchte Investitionsgüter und „Übernahmekosten“– Fahrzeuge (z.B. PKW, LKW, Traktor, etc. sowie deren Zubehör), die
dem Transport/der Beförderung dienen – Unternehmen mit geschützten Konkurrenzbedingungen (z.B. Trafik,
Rauchfangkehrer)– Laufende Aufwendungen (z.B. Wareneinkauf, Marketing,
Personalaufwand)
14
Jungunternehmer/innen – Topprämie
Nicht förderbar: (Teil 2)– Unternehmen, die die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen– Unternehmen/Vorhaben, die keine plausiblen Erfolgschancen haben– Unternehmen ohne nachhaltige positive Entwicklung – Lieferungen/Leistungen Vertragspartner (z.B. Franchise-Gebühr)– Kleinbetragsrechnungen unter EUR 100
Finanzierung: Eigenkapital, Kredit oder Leasing
Zinssatzobergrenze: EURIBOR + 2 Prozent-Punkte (per 1.4: 2,212%p.a.); Änderung pro Quartal – variabel (www.awsg.at/zinsen)
Einreichung: direkt (zur Gänze Eigenkapital) oder im Wege des finanzierend Institutes (tlw. Fremdkapital) VOR Durchführung des Vorhabens
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Jungunternehmer/innen – Topprämie
Auszahlung: nach Nachweis der Durchführung des Vorhabens (Rechnungszusammenstellung), Erfüllung der Auflage und Anbotannahme im Regelfall als Einmalbetrag zum Ende des Quartals– Anbotannahme innerhalb von 6 Monaten– Rechnungszusammenstellung und Auflagen innerhalb von 2 Jahren
Ausnutzung: innerhalb von 3 Jahren ab Gründung/Übernahme im Teilbeträgen möglich
Keine Anrechnung von Vorförderungen vor Antragsteingang 2012 sowie Jungunternehmer/innen-Scheck bzw. – Prämie zum ERP-KK
Kombinationsmöglichkeiten: Jungunternehmer/innen–Garantie
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Jungunternehmer/innen-Förderung - Prämie
Projektkosten (in EUR)
För
deru
ngsh
öhe
5.000
ERP-Kleinkredit
0,5 % im 1. Jahr
1,5 % für 5 Jahre
Jungunternehmer/innen Scheck
EUR 1.000
Prämie
20.000
Jungunternehmer/innen-Prämie
5 %
ERP - Kleinkredit
100.000 750.000
Jungunternehmer/innen - TOP-Prämie
10 %
der förderbaren Projektkosten (von max.
EUR 300.000)
ERP - Kleinkredit
0,5% im 1. Jahr
1,5% für 5 Jahre
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Gründungs-/Nachfolgebonus
VORAUSSETZUNG: Es muss ein Anmeldung bis 31.12.2011 (STMK 31.12.2010) vorliegen !!!
Förderhöhe: 14% (max. EUR 8.400)
Projektgröße: in Höhe des angesparten und eingebrachten Eigenkapitals (max. EUR 60.000)
Förderbare Kosten: – Betriebliche Aufwendungen
Nicht förderbar:– Aufwendungen des Unternehmers (z.B. GSVG), Steuern und Abgaben– Unternehmen mit geschützten Konkurrenzbedingungen (z.B. Trafik,
Rauchfangkehrer)– Kleinbetragsrechnungen unter EUR 100
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Gründungs-/Nachfolgebonus
Finanzierung: angespartes Eigenkapital (keine bereits geförderte Sparformen); pro 12 Monate max. EUR 25.000; keine unterjährige Ansparleistung
Einreichung: direkt oder im Wege der Hausbank VOR Durchführung des zu fördernden Vorhaben
Ausnutzung : innerhalb von 3 Jahren ab Gründung/Übernahme
Auszahlung: nach Nachweis der Durchführung des Vorhabens (Rechnungszusammenstellung), Erfüllung der Auflage und Anbotannahme am Ende des Quartals als Einmalbetrag– Anbotannahme innerhalb von 6 Monaten– Rechnungszusammenstellung und Auflagen innerhalb von 2 Jahren
Kombinationsmöglichkeit: keine
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Jungunternehmer/innen – Garantie
Jungunternehmer/innen – Garantie
21
Investitionskredit Betriebsmittelkredit
Garantiequote bis zu 80 %
Laufzeit max. 20 Jahre Laufzeit max. 5 Jahre
Garantieentgelt mind. 0,6% p.a. (risikoabhängig)
Garantieentgelt mind. 0,6% (risikoabhängig)
Bearbeitungsentgelt: 0,5% von Finanzierungsbetrag
Max. Kreditbetrag EUR 600.000 (Summe aus Investitions- und Betriebsmittelkredit)
Jungunternehmer/innen – Garantie
Förderbare Kosten:– Investitionen des Anlagevermögens (inkl. Fahrzeuge und gebrauchte
Investitionen)– Übernahmekosten (= Übernahme bestehender Investitionen),
Unternehmenskäufe – Betriebsmittel
Nicht förderbare Vorhaben:– Kleinbetragsrechnungen unter EUR 100– Unternehmen/Vorhaben, die keine plausiblen Erfolgschancen haben– Reine Auftragsfinanzierungen– Geschäftsmodelle, die nicht innerhalb von 12 Monaten nach
Garantieübernahme nachhaltige und regelmäßige Umsätze plausibel erwarten lassen
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Jungunternehmer/innen – Garantie
Finanzierung: Kredit oder Leasing
Zinssatzobergrenze: EURIBOR + 1,2 Prozentpunkte (80% Garantie) (per 01.04 : 1,412% p.a.); Änderung pro Quartal – variabel (www.awsg.at/zinsen)
Einreichung: im Wege des finanzierenden Institutes VOR Durchführung des Vorhabens
Abschluss des Vorhabens (Rechnungszusammenstellung) und Erfüllung der Auflagen innerhalb von 2 Jahren; Anbotannahme innerhalb von 6 Monaten
Ausnutzung: innerhalb von 3 Jahren ab Gründung/Übernahme in Teilbeträgen möglich
Kombinationsmöglichkeiten: ERP-KK, Jungunternehmer/innen - Topprämie
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Jungunternehmer/innen – Garantie
Projekte bis EUR 75.000– Sicherstellung nur Garantie des Unternehmers bzw. der Gesellschafter
Projekt bis EUR 30.000– Sicherstellung wie oben– keine Bearbeitungsentgelt; Garantieentgelt immer 0,6% p.a.
Projekte ab EUR 75.000– Bereitstellung von Eigenkapital im ausreichendem Maß
24
Jungunternehmer/innen – Garantie
Garantien für Betriebsmittelkredit– bis EUR 100.000 endfällig mit 80% Garantie – ab EUR 100.000
• drei Jahre tilgungsfrei und zwei Jahre Tilgung mit 80% Garantie ODER
• Endfällig mit 50% Garantie - bis EUR 600.000 laufende Tilgung mit 80% Garantie (wie
Investitionskredit)
Antragseingang ab 01.01.2013– Rückhaftung EIF (CIP-Programm)– Garantieentgelt – unabhängig vom Risiko – 0,6% p.a. für Investitions-
und Betriebsmittelkredite
25
Statistik 2012
26
Zusagen Projektkosten in EUR
Zuschussbetrag/Obligo in EUR
Jungunternehmer/innen-Scheck
733 9,735 Mio. 733.000
Jungunternehmer/innen-Prämie ERP-KK
202 1,812 Mio. 202.000
Jungunternehmer/innen-Topprämie
103 23,872 Mio. 1,94 Mio.
Gründungs-/Nachfolgebonus 57 4,039 Mio. 163.773
Jungunternehmer/innen-Garantie
264 18,436 Mio. 12,778 Mio.
Einreichung
Antrag muss vor Durchführung der Investitionen bei der aws eingereicht werden
– vor Lieferung/ Leistung– vor Anzahlung– vor Rechnungsdatum– vor Zahlung
Keines dieser Daten darf vor der Antragstellung liegen
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Einreichung
Einreichung über https://foerdermanager.awsg.at – fristwahrende Einreichung möglich (d.h. vollständig ausgefüllter Antrag)
Jungunternehmer/innen-Scheck bzw. Jungunternehmer/innen-Prämie zu ERP-Kleinkredit
– Sozialversicherungsdatenauszug– Gewerbeschein– Firmenbuchauszug
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Einreichung
Jungunternehmer/innen - Topprämie und/oder Jungunternehmer/innen - Garantie (siehe Antragsformular)
– Lebenslauf, Konzept, Planrechnung, Vertrag(sentwürfe)
– Bei beantragter Garantie: Projekt- und Unternehmensbeurteilung sowie Bonitätsbeurteilung (Ratingblatt) seitens Bank
– Bei beantragter Garantie ab EUR 150.000,-:Business-Plan, Planrechnung für mindestens 3 Jahre inklusive Planbilanz und PlanG+V (z. B. Plan4You)
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Abrechnung
Annahme des Anbotes innerhalb von 6 Monaten
Formular „Rechnungszusammenstellung“ (www.awsg.at)- Nur bezahlte Nettobeträge, nach Abzug von Skonti und Rabatten- Keine Lieferung/Leistung/Rechnung/Zahlung vor Antragstellung!!!- Antragsmäßiger Abschluss des gesamten (!) Projektes - Leasing: Vorlage der Eingangsrechnung des Leasinggebers sowie
Übergabeprotokoll, Leasingvertrag- Auch für Betriebsmittelhaftungen notwendig - Keine Kostenpositionen kleiner EUR 100 (netto)- Keine Zusammenfassungen von Einzelrechnungen
Erfüllung der Auflagen gem. Zusage- Zeithorizont: 2 Jahre ab Zusage
„Behaltedauer“: 3 Jahre ab Auszahlung der Prämie
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Was geht nicht ?
Generell
- Formelle Gründe (z. B. kein Jungunternehmer/innen)- Kosten, die vor Einbringung des Ansuchens angefallen sind
Jungunternehmer/innen – Scheck
- Untergrenze wird unterschritten bzw. Obergrenze wird überschritten (EUR 5.000 – EUR 20.000)
- aws-Garantie für Finanzierung der Investitionen
Jungunternehmer/innen – Prämie zum ERP-Kleinkredit
- Untergrenze wird unterschritten bzw. Obergrenze wird überschritten (EUR 20.000 – EUR 100.000)
- ERP-Kleinkredit wird nicht gewährt
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Was geht nicht ?
Jungunternehmer/innen - Topprämie - Untergrenze von EUR 100.000 wird unterschritten; Projektvorhaben
größer als EUR 750.000- Jungunternehmer/innen verfügt über keine einschlägige Ausbildung/
Erfahrung- Vorhaben, die keine plausiblen Erfolgschancen haben und/oder keine
nachhaltige positive Entwicklung erwarten lassen (d.h. kein plausibles Konzept, keine plausible und nachvollziehbare Planung)
Jungunternehmer/innen - Garantie - wie Topprämie- Risikoreiche Vorhaben ohne Eigenkapital (d.h. „zu hohe“
Fremdkapitalbelastung, kein Finanzierungspuffer)
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Antragstellung - Beispiel
Die Rechnung für eine Maschine wurde per 15.03.2012 ausgestellt. Die Bezahlung ist noch nicht erfolgt. Ist diese Anschaffung förderbar, wenn das Ansuchen am 18.03.2012 bei der aws einlangt ?- Nein, da der Antrag vor Durchführung der Investitionen
(Rechnungsdatum) bei der aws einlangen muss.
Der Förderungswerber bestellt eine Maschine am 24.04.2012. Am 01.06.2012 langt der Antrag bei der aws ein. Die Lieferung erfolgt am 05.06.2012. Die Rechnung wird am 10.06.2012 (auch Zahlung) ausgestellt. Ist eine Förderung möglich?- Ja, da die Lieferung, die Rechnung und die Zahlung nach Antragstellung
liegen. Die Bestellung hat keine Relevanz.
Variante: am 25.05.2012 wurde eine Anzahlung geleistet; Lieferung am 05.06.2012- Die gesamt Maschine ist nicht förderbar, da die Anzahlung vor
Antragstellung geleistet wurde.
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Beispiel 1
Einzelunternehmen, Gründung 01.07.2011, SchlossereiMaschinen: EUR 100.000,-, Betriebsmittel EUR 30.000,-Finanzierung: EK: EUR 40.000,-; Rest: FK
ERP-Kleinkredit in Höhe von EUR 60.000 mit 5%iger Jungunternehmer/innen - Prämie
aws-Garantie für den ERP-Kleinkredit in Höhe von EUR 60.000 aws-Garantie für Betriebsmittelrahmen EUR 30.000
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Beispiel 2 + 3
GMBH:Person A: 75 % und GeschäftsführerPerson B: 25 %Person A gibt die unselbständige Tätigkeit nicht auf
Keine Förderung möglich, da keiner der beiden Personen die formalen Kriterien erfüllt: Person A gibt unselb. T nicht auf, Person B ist nicht Geschäftsführer
Übernahme Einzelunternehmen und Einbringung in GMBH:Übergeber: 25 %; Übernehmer: 75 % und GeschäftsführungBranche: HandelsunternehmenErrichtung Betriebsgebäude EUR 750.000,-; Finanzierung: FK EUR 600.000; Rest Eigenkapital
Jungunternehmer/innen - Topprämie in Höhe von EUR 30.000 (10% von max. EUR 300.000)
Jungunternehmer/innen – Garantie für EUR 600.000
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Beispiel 4
Gründung einer Werbeagentur; Betriebs- und Geschäftsausstattung und IT-Ausstattung: EUR 12.500; Finanzierung: Kredit
Jungunternehmer/innen – Scheck in Höhe von EUR 1.000 ERP-Kleinkredit in Höhe von EUR 12.500
oder
Jungunternehmer/innen – Garantie für Kredit in Höhe von EUR 12.500
36
Kontakt zur aws
Mag. (FH) Claudia FrankLeiterin | Gründer & Junge Unternehmen
austria wirtschaftsserviceUngargasse 37, 1030 Wientel.: +43 (1) 501 75 – 253fax: +43 (1) 501 75 – 900email: [email protected]
37
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