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Forum 6 Gewerblich-technische Berufe im Wandel - neue Zuschnitte und Prinzipien Einleitung Der Strukturwandel in Wirtschaft, Technik und Gesellschaft ist ein stetiger Prozess und so vielgestaltig, dass sich nicht nur die Produktionsverfahren ändern, sondern auch die damit verbundenen Betriebs- und Arbeitsabläufe. Die darin tätigen Menschen müssen auf allen Ebenen des Arbeitens und Lebens flexibel und mobil reagieren. In der Ordnungsarbeit, einer der gesetzlich festgelegten Hauptaufgaben des Bundesinstituts, sind Wege aufzuzeigen, wie das in Deutschland festgeschriebene Konzept der Beruflichkeit der Ausbildung aufrecht erhalten werden kann, ohne auf die notwendige Flexibilisierung zu verzichten. Probleme und widersprüchliche Aspekte sind zu erkennen, auszugleichen und zu überwinden. Zum Beispiel verläuft der Übergang vom Bildungs- zum Beschäftigungssystem längst nicht mehr reibungslos und die erworbene Befähigung zur Ausübung eines bestimmten Berufs lässt sich nicht mehr immer nahtlos an die Ausbildung umsetzen. Forum 6 möchte daher eine berufsbildungspolitische Synthese herstellen zwischen dem Festhalten an der Beruflichkeit einerseits und der gleichzeitigen Überwindung starrer Berufsgrenzen andererseits. Die folgenden Texte geben ausschnitthaft einen Einblick in diese Arbeit, an der das BIBB federführend beteiligt ist, sei es durch Modernisierung vorhandener oder durch das Schaffen völlig neuer Berufe.

Gewerblich-technische Berufe im Wandel - neue … werden kann, ohne auf die notwendige Flexibilisierung zu verzichten. Probleme und widersprüchliche Aspekte sind zu erkennen, auszugleichen

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Forum 6

Gewerblich-technische Berufe im Wandel - neue Zuschnitte und Prinzipien

Einleitung Der Strukturwandel in Wirtschaft, Technik und Gesellschaft ist ein stetiger Prozess und so vielgestaltig, dass sich nicht nur die Produktionsverfahren ändern, sondern auch die damit verbundenen Betriebs- und Arbeitsabläufe. Die darin tätigen Menschen müssen auf allen Ebenen des Arbeitens und Lebens flexibel und mobil reagieren. In der Ordnungsarbeit, einer der gesetzlich festgelegten Hauptaufgaben des Bundesinstituts, sind Wege aufzuzeigen, wie das in Deutschland festgeschriebene Konzept der Beruflichkeit der Ausbildung aufrecht erhalten werden kann, ohne auf die notwendige Flexibilisierung zu verzichten. Probleme und widersprüchliche Aspekte sind zu erkennen, auszugleichen und zu überwinden. Zum Beispiel verläuft der Übergang vom Bildungs- zum Beschäftigungssystem längst nicht mehr reibungslos und die erworbene Befähigung zur Ausübung eines bestimmten Berufs lässt sich nicht mehr immer nahtlos an die Ausbildung umsetzen. Forum 6 möchte daher eine berufsbildungspolitische Synthese herstellen zwischen � dem Festhalten an der Beruflichkeit einerseits und � der gleichzeitigen Überwindung starrer Berufsgrenzen andererseits. Die folgenden Texte geben ausschnitthaft einen Einblick in diese Arbeit, an der das BIBB federführend beteiligt ist, sei es durch Modernisierung vorhandener oder durch das Schaffen völlig neuer Berufe.

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Für die Umwelt arbeiten — BIBB sorgt für neue Berufe� Die Arbeit, die Ver- und Entsorger�� leisten müssen, ist sehr komplex geworden. Neue Berufe standen deshalb an. Sie sollten stärker spezialisiert sein, dabei modernste Technologien und die Fülle neuer Rechtsvorschriften aufgreifen, die das gewachsene Umweltbewusstsein widerspiegeln. Ab 1. August 2002 wird in den vier neuen (UT-)Berufen ausgebildet. Sie werden durch gemeinsame Kernqualifikationen zu einer Familie. Anlässlich der Vorstellung der neuen Berufe hob der Generalsekretär des BIBB, Prof. Dr. Helmut Pütz, die langjährige Erfahrung des Instituts in Bezug auf berufliches Umwelthandeln hervor: „Bei den Aktivitäten des BIBB im Schwerpunkt ‚Berufsbildung für nachhaltige Entwicklung‘ hat das Engagement für die modernen Umweltberufe einen hohen Stellenwert. Mit den neuen Anforderungen und Inhalten kommen sie nicht nur dem Bedarf der Betriebe, sondern auch den Wünschen vieler Jugendlicher entgegen.“ Drei Jahre jeweils dauert die Ausbildung für die

� Fachkraft für Wasserversorgungstechnik � Fachkraft für Abwassertechnik � Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft � Fachkraft für Rohr-, Kanal- und Industrieservice

in gewerblichen und kommunalen Unternehmen der Umwelttechnik und in der Berufsschule.

Die Fachkraft für Wasserversorgungstechnik arbeitet im Wasserwerk. Sie sorgt an Anlagen der Wassergewinnung, -aufbereitung, - und -verteilung für sauberes Trinkwasser. Die Fachkraft für Abwassertechnik ist in Klärwerken und im Kanalbetrieb tätig. Sie führt u.a. Messungen und analytische Bestimmungen zur Prozess- und Qualitätskontrolle durch. Die Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft übernimmt Aufgaben in Entsorgungsunternehmen, wie z.B. beim Glas- und Papierrecycling, auf Deponien, in Kompostierungsanlagen oder chemisch-physikalischen Behandlungsanlagen. Die Fachkraft für Rohr-, Kanal- und Industrieservice ist ein völlig neuer Beruf ohne Vorgänger. Ein Schwerpunkt ihrer Arbeit ist die Reinigung industrieller und abwassertechnischer Anlagen. Die Beachtung der Arbeitssicherheitsvorschriften ist hier das A und O.

Fachkräfte in Wasser- und Klärwerken werden künftig auch elektrische Arbeiten, Reparaturen und Kontrollen an hochmodernen Anlagen und Geräten ausführen („elektrotechnische Befähigung“). Nicht nur die Anwendung moderner IuK-Techniken, sondern auch Maßnahmen zur Qualitätssicherung gehören zur Ausbildung aller vier Berufe. Sie sind ausdrücklich kunden - und serviceorientiert: Die Bedürfnisse der privaten Haushalte und der Firmenkunden stehen im Mittelpunkt.

� Pressemitteilung Nr. 26/2002 des Bundesinstituts für Berufsbildung ��Ver- und Entsorger/ Ver- und Entsorgerin, erster Ausbildungberuf im technischern Umweltschutz, 1984 staatlich anerkannt

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Damit die neuen UT-Berufe Erfolg haben, ist ihre Umsetzung in die Praxis bereits angelaufen: In einer konzertierten Aktion aller an der Neuordnung Beteiligten halten Arbeitsämter, Verbände und Gewerkschaften Informationsblätter bereit. Das BIBB bereitet für den Herbst Handreichungen und Erläuterungen für die ausbildenden Betriebe vor. Sie setzen von Anfang an auf mehr und zukunftsorientierte Ausbildungsplätze. Um Karrierewege zu sichern, beginnt zum Jahresende im BIBB die Arbeit an den vier entsprechenden bundeseinheitlichen Meisterprüfungsverordnungen. Nähere Informationen und Auskünfte (nicht zu Ausbildungsstellen) erteilt Marion Krampe im BIBB ([email protected]). Über Ausbildungsstellen für die vier Berufe informieren die Beraterinnen und Berater der regionalen Arbeitsämter (www.arbeitsamt.de) sowie die Ausbildungsberaterinnen und -berater der Zuständigen Stellen des öffentlichen Dienstes und der regionalen Industrie- und Handelskammern (www.dihk.de) (IHK-Finder) Die Verordnung über die Berufsausbildung in den umwelttechnischen Berufen vom 17. Juni 2002 ist veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 43, ausgegeben zu Bonn am 2. Juli 2002. Sie ist erhältlich unter www.bundesgesetzblatt.de oder www.bundesanzeiger.de. In Kürze werden die Ausbildungsordnungen und Rahmenlehrpläne auch beim W. Bertelsmann Verlag GmbH & Co. KG, Postfach 10 06.33, 33506 Bielefeld, Tel.: 0521/91101-11, Fax: 0521/91101-19, E-Mail: [email protected], Internet: www.wbv.de erscheinen.

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Neuordnung der Neuordnung der Umwelttechnischen Berufe (UTUmwelttechnischen Berufe (UT--Berufe)Berufe)

Mai 2002

4 Ausbildungsberufe 1 Verordnung

Fachkraft für Wasserversor-gungstechnik

Fachkraft für Abwasser-

technik

Fachkraft für Kreislauf-

und Abfall-wirtschaft

Fachkraft für Rohr-, Kanal-und Industrie-

service

Ausbildungsdauer: 3 Jahre (36 Monate)

Lernorte: Ausbildungsbetrieb und Berufsschule

Gemeinsame Kernqualifikationen: 15 Monate (65 Wochen)

Gemeinsame Lernfelder (Berufsschule): 18 Monate

Zwischenprüfung (gleiche Struktur)

Fachqualifikationen

21 Monate(91 Wochen)

Fachqualifikationen

21 Monate(91 Wochen)davon

Vertiefungsphase8 Wochen

- Kanalbetrieboder

- Kläranlagenbetrieb

Fachqualifikationen

21 Monate(91 Wochen)davon

Schwerpunkte30 Wochen

- Logistik, Sammlung und Vertrieb

- Abfallverwertungund - behandlung

- Abfallbeseitigungund - behandlung

Fachqualifikationen

21 Monate(91 Wochen)davon

Schwerpunkte32 Wochen

- Rohr- und Kanal-service

- Industrieservice

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Fachkraft für Wasserversorgungstechnik

Fachkraft für Abwassertechnik

Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft(Schwerpunkte: Logistik, Sammlung und Vertrieb / Abfallverwertung und -behandlung / Abfallbeseitigung und -behandlung

Fachkraft für Rohr-, Kanal- und Industrieservice(Schwerpunkte: Rohr- und Kanalservice / Industrieservice)

Ausbildungsdauer:3 Jahre

Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Betrieb und Berufsschule.

Fundstelle der Ausbildungsordnung:Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 43,vom 2. Juli 2002, Seite 2335 ff.www.parlamentsspiegel.dewww.bundesanzeiger.de/bgbl1.htm

Kurzinfo

Mit

neuen UT-Berufendie derZukunft Umwelt gestalten

Berufliche Qualifikationen Fachkraft für Wasser-versorgungstechnik:Kommunale und industrielle Betriebe der Wasserversor-gung

Fachkraft für Abwassertechnik:Im Bereich von Entwässer-ungsnetzen sowie der Abwasser- und Klärschlamm-behandlung in kommunalen und industriellen Kläran-lagen

Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft:Entsorgungsunternehmen, wie z.B. Glas- und Papierre-cycling, Deponien, Kompostierungsanlagen, chemisch-physikalischen Behandlungsanlagen

Fachkraft für Rohr-, Kanal- und Industrie-service:Private, öffentliche und industrielle Unternehmen der Rohr- und Kanaltech-nik, Industriereinigung und -wartung

Arbeitsgebiet

Fachkraft für Abwassertechnik:• planen, überwachen, steuern und dokumentie- ren die Prozessabläufe• erkennen Störungen im Prozessablauf und leiten Maßnahmen zur Störungsbeseitigung ein• erkennen Gefährdungen im Arbeitsablauf und führen Schutzmaßnahmen durch• führen Messungen und analytische Bestimmun- gen zur Prozess- und Qualitätskontrolle durch• bedienen Anlagen und Geräte• inspizieren und warten Maschinen, Geräte, Rohrleitungssysteme und bauliche Anlagen und halten diese instand• kennen die Gefahren im Umgang mit elektri- schem Strom, beurteilen Störungen und führen elektrotechnische Arbeiten aus• erfassen Daten, werten sie aus und nutzen die Prozessoptimierung• überwachen und dokumentieren die Einhal- tung rechtlicher Anforderungen• arbeiten kosten-, umwelt- und hygienebewusst

Fachkraft für Wasserversorgungstechnik:• steuern und kontrollieren technische Abläufe• bedienen, überwachen, inspizieren, warten und reparieren die Anlagen der Wassergewinnung, -aufbereitung, -förderung, -speicherung und -verteilung• legen Rohrleitungen, montieren und demontie- ren die entsprechenden Anlagen• überprüfen Kundenanlagen• führen an den elektrischen Anlagen im Wasser- werk begrenzt Schaltvorgänge und Reparaturen durch• nehmen zur Eigenüberwachung des Lebens- mittels ,,Trinkwasser“ Proben, bestimmen Qualitätsparameter und bewerten sie• dokumentieren Arbeits- und Betriebsabläufe und werten sie aus• erkennen Betriebsstörungen und reagieren eigenständig• arbeiten kosten-, umwelt- und hygienebewusst• wenden unter Berücksichtigung des Qualitäts- managements fachbezogene Rechtsvorschriften, technische Regeln sowie Vorschriften der Arbeitssicherheit an• handeln kundenorientiert und wenden die ent- sprechenden Informations- und Kommunika- tionstechniken an

Die Fachkräfte führen ihre Arbeiten auf der Grundlage von technischen Unterlagen, Regeln und Rechtsgrundlagen durch. Sie beschaffen Informationen, planen und koordinieren ihre Arbeit. Dabei dokumentieren sie ihre Leistungen und ergreifen Maßnahmen zur Qualitätssicherung, zur Sicherheit,

zum Gesundheits- und Umweltschutz bei der Arbeit.

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Mit

neuen UT-Berufendie derZukunft Umwelt gestalten

Fachkraft für Rohr-, Kanal- und Industrieservice:• planen, steuern und kontrollieren technische Arbeitsabläufe• bedienen, überwachen, inspizieren und warten Maschinen, Geräte und Sonderfahrzeuge unter Anwendung sicherheitstechnischer Einrich- tungen und Verwendung persönlicher Schutz- ausrüstungen• reinigen industrielle und abwassertechnische Anlagen unter Berücksichtigung arbeitsvorbe- reitender Maßnahmen, der Arbeitssicherheit und des Umweltschutzes• wirken bei der fachgerechten Entsorgung der Rückstände, die sich aus der Arbeit der Indu- striereinigung, Industriewartung, Rohr- und Kanalreinigung ergeben mit• dokumentieren Arbeits- und Betriebsabläufe und werten sie aus• erkennen Betriebsstörungen an Arbeitsgeräten und beheben diese• arbeiten umwelt-, hygiene- und kostenbewusst• wenden unter Berücksichtigung des Qualitäts- managements fachbezogene Rechtsvorschriften, technische Regeln sowie Vorschriften der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes an• handeln kunden- und serviceorientiert und wenden die entsprechenden Informations- und Kommunikationstechniken an

Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft:• nehmen Abfälle an• identifizieren, untersuchen und deklarieren Abfälle• ordnen Abfälle Entsorgungssystemen zu• disponieren Behälter und Fahrzeuge unter Berücksichtigung der Arbeitssicherheitsvor- schriften• steuern und kontrollieren technische Abläufe• bedienen, überwachen, inspizieren, warten und reparieren die Anlagen der Abfallverwertung, Abfallbehandlung und Abfallbeseitigung• erkennen Betriebsstörungen und reagieren eigenständig• dokumentieren Arbeits- und Betriebsabläufe und werten sie aus• handeln kundenorientiert und wenden entspre- chende Informations- und Kommunikations techniken an• arbeiten kosten-, umwelt- und hygienebewusst• wenden unter Berücksichtigung des Qualitäts- managements fachbezogene Rechtsvorschriften, technische Regeln sowie Vorschriften der Arbeitssicherheit an

Hotline:

Melden Sie Ihre Ausbildungsstelle!

Hotline Bundesanstalt für Arbeit

( 01 80/3 22 55

Berater/innen der regionalen Arbeitsämterwww.arbeitsamt.deAusbildungsberater/innen der regionalen Industrie- und Handelskammern • www.dihk.de (IHK-Finder)Ausbildungsberater/innen der zuständigen Stellen des öffentlichen Dienstes

„Ausbildungsfibel – Tipps und Hilfen für Betriebe“Bundesanstalt für Arbeit • 90327 NürnbergFax 09 11/1 79 35 55

mit freundlicher Unterstützung durch:

Weiterbildungsmöglichkeiten

Fachkraft für Wasserversorgungstechnik:• Wassermeister/-in• Industriemeister/-in Rohrnetz und Rohrbetrieb • Techniker/-in Wasserversorgungstechnik• Techniker/-in Umweltschutz

Fachkraft für Abwassertechnik:• Abwassermeister/-in• Techniker/-in Abwassertechnik• Techniker/-in Umweltschutz

Fachkraft für Rohr-, Kanal- u. Industrieservice:• Abwassermeister/-in• Techniker/-in Umweltschutz

Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft:• Städtereinigungsmeister/-in• Techniker/-in Abfalltechnik• Techniker/-in Umweltschutz

Fachkraft für Wasserversorgungstechnik

Fachkraft für Abwassertechnik

Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft

Fachkraft für Rohr-, Kanal- und Industrieservice

www.bibb.de

Informationen

Beratungspartner Lektüre

Die Datenbank für Aus-bildungs- und Tätigkeitsbeschreibungen.www.arbeitsamt.de

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Mai 2002Zwischenprüfung Zwischenprüfung -- UTUT--BerufeBerufeFachkraft für Wasserversorgungstechnik

Fachkraft für AbwassertechnikFachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft

Fachkraft für Rohr-, Kanal- und Industrieservice

Praktischer TeilIn insgesamt höchstens 7 Std. eine

praktische Aufgabe, die aus mehreren Teilaufgaben bestehen

kann... kommt insbesondere in Betracht:

� Bearbeiten von Werkstoffen,� Montieren, Demontieren und

Warten von Bauteilen oder Arbeitsgeräten,

� Proben nehmen, Messen physi-kalischer Größen und Durchführen von Untersuchen und

� Einsetzen technischer Kommuni-kationsmittel.

Schriftlicher TeilIn höchstens 180 Minuten

praxisbezogene Aufgaben lösenFür die Aufgaben kommen unter Berück-sichtigung naturwissenschaftlicher Zusam-menhänge und berufsbezogener Berech-nungen insbesondere folgende Gebiete in Betracht:

� Umweltschutztechnik, ökologische Kreisläufe und Hygiene,

� Anlagen- und Maschinentechnik,� Mess- und Analysentechnik,� Werk-, Hilfs- und Gefahrstoffe,

gefährliche Arbeitsstoffe.

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Abschlussprüfung Fachkraft für Wasserversorgungstechnik

praktischer Teil schriftlicher Teil

Schriftliche Aufgabe:

Eine praktische Aufgabe, die aus mehreren Teilen

bestehen kann:

Betreiben, Überwachen und Instandhalten von Wasserversorgungseinrichtungen unter Berücksichtigung der Überprüfung von Qualitätsparametern und Durchführen elektrotechnischer Arbeiten unter Einbeziehung der Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik

Der Prüfling soll zeigen, dass er:

� praxisbezogene Aufgaben mit verknüpften arbeitsorganisatorischen, technologischen und mathematisch-naturwissenschaftlichen Sachverhalten unter Beachtung des technischen Regelwerks und der Rechtsgrundlagen lösen kann.

� Dabei sollen Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie qualitätssichernde Maßnahmen dargestellt werden.

Wasserversorgung

a) Betreiben, Überwachen und Instandhalten von Anlagen, b) Steuern von Aufbereitungsprozessen, c) Probenahme; Messen, Dokumentieren und Auswerten von Qualitätsparametern, d) Rohrnetze und Rohrleitungen.

Elektrotechnische Arbeiten

a) Grundlagen der Elektrotechnik, b) elektrische Anlagen und Teile, c) elektrische Messgeräte und Sicherheitseinrich- tungen.

Wirtschafts- und Sozialkunde

allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt.

Der Prüfling soll zeigen, dass er:

� Arbeitsabläufe wirtschaftlich planen,

� Arbeitszusammenhänge erkennen,

� Arbeitsergebnisse kontrollieren,

� Arbeitsergebnisse dokumentieren,

� Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit ergreifen,

� Maßnahmen zum Umweltschutz ergreifen,

� qualitätssichernde Maßnahmen ergreifen,

� mögliche Gefahren des elektrischen Stroms erkennen,

� elektrische Arbeiten beurteilen,

� elektrische Arbeiten sicherheitsgerecht ausführen

kann.

max.180 Minuten max.60 Minuten max. 60 Minuten

max. 10 Stunden Gewichtung: 60 %

Gewichtung: 20 %

Gewichtung: 20 %

Sperrfunktion: mind. ausreichende Leistungen

Prüfungsbereich Elektrotechnische Arbeiten: mind. ausreichende Leistungen

Sperrfunktion:

Prüfungsbereich Wasserversorgung: mind. ausreichende Leistungen

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Abschlussprüfung Fachkraft für Abwassertechnik

praktischer Teil schriftlicher Teil

Schriftliche Aufgabe:

Eine praktische Aufgabe, die aus mehreren Teilaufgaben

bestehen kann:

Betrieb und Unterhalt von Entwässerungssystemen und Abwasserbehandlungsanlagen einschließlich dem Durchführen analytischer und elektrotechnischer Arbeiten.

Der Prüfling soll zeigen, dass er:

� praxisbezogene Aufgaben mit verknüpften arbeitsorganisatorischen, technologischen und mathematisch-naturwissenschaftlichen Sachverhalten lösen kann.

� Dabei sollen Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie qualitätssichernde Maßnahmen dargestellt werden.

Abwassertechnik

a) Betrieb und Unterhalt von Entwässerungssystemen, b) Betrieb und Unterhalt von Abwasserbehandlungsanlagen, c) Probenahmeverfahren, Analyseverfahren und Analysegeräte.

Elektrotechnische Arbeiten

a) Grundlagen der Elektrotechnik, b) elektrische Anlagen und Teile, c) elektrische Messgeräte und Sicherheitseinrichtungen.

Wirtschafts- und Sozialkunde

allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt.

Der Prüfling soll zeigen, dass er:

� Arbeitsabläufe wirtschaftlich planen,

� Arbeitszusammenhänge erkennen,

� Arbeitsergebnisse kontrollieren,

� Arbeitsergebnisse dokumentieren,

� Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit ergreifen,

� Maßnahmen zum Umweltschutz ergreifen,

� qualitätssichernde Maßnahmen ergreifen,

� mögliche Gefahren des elektrischen Stroms erkennen,

� elektrische Arbeiten beurteilen,

� elektrische Arbeiten sicherheitsgerecht ausführen

kann.

max.180 Minuten max.60 Minuten max. 60 Minuten

max. 10 Stunden Gewichtung: 60 %

Gewichtung: 20 %

Gewichtung: 20 %

Sperrfunktion: mind. ausreichende Leistungen

Prüfungsbereich Elektrotechnische Arbeiten: mind. ausreichende Leistungen

Sperrfunktion: mind. ausreichende Leistungen

Prüfungsbereich Abwassertechnik: mind. ausreichende Leistungen

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Abschlussprüfung Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft

praktischer Teil schriftlicher Teil

Schriftliche Aufgabe:

Drei praktische Aufgaben, darunter zwei gemeinsame und eine

schwerpunktbezogene Aufgabe:

Identifizieren, Deklarieren und Untersuchen von Abfällen sowie deren Zuordnung zu den entsprechenden Entsorgungswegen und Bedienen und Warten von Einrichtungen der Abfallbehandlung. � Im Schwerpunkt Logistik,

Sammlung und Vertrieb: Durchführen einer logistischen Aufgabe.

� Im Schwerpunkt Abfallverwertung und -behandlung: Durchführen einer Aufgabe der Abfallverwertung und -behandlung.

� Im Schwerpunkt Abfallbeseitigung und -behandlung: Durchführen einer Aufgabe der Abfallbeseitigung und -behandlung.

Der Prüfling soll zeigen, dass er:

� praxisbezogene Aufgaben mit verknüpften arbeitsorganisatorischen, technologischen und mathematisch-naturwissenschaftlichen Sachverhalten lösen kann.

� Dabei sollen Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie qualitätssichernde Maßnahmen dargestellt werden.

Der Prüfling soll zeigen, dass er:

� Arbeitsabläufe wirtschaftlich planen,

� Arbeitszusammenhänge erkennen,

� Arbeitsergebnisse kontrollieren,

� Arbeitsergebnisse dokumentieren,

� Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit ergreifen,

� Maßnahmen zum Umweltschutz ergreifen,

� qualitätssichernde Maßnahmen ergreifen,

kann.

Abfallwirtschaftliche Prozesse

a) Hygiene, b) Abfallzusammensetzung, c) Abfallsammlung und Transport, d) Verwertung, Beseitigung, e) naturwissenschaftliche Prozesse, f) Betrieb und Instandhaltung.

Kaufmännisches Handeln und Recht

a) Informationstechnik, b) Kundenorientiertes Handeln, c) Rechtsvorschriften und Regelwerke, d) Abfalldisposition.

Wirtschafts- und Sozialkunde

allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt.

max. 10 Stunden max.180 Minuten max.60 Minuten max. 60 Minuten

Gewichtung: Die beiden gemeinsamen Aufgaben: 70%,

Schwerpunktbezogene Aufgabe: 30 % Gewichtung:

60 % Gewichtung:

20 % Gewichtung:

20 %

Sperrfunktion: mind. ausreichende Leistungen

Sperrfunktion: mind. ausreichende Leistungen Prüfungsbereich Abfallwirtschaftliche Prozesse:

mind. ausreichende Leistungen

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Abschlussprüfung Fachkraft für Rohr-, Kanal- und Industrieservice

praktischer Teil schriftlicher Teil

Schriftliche Aufgabe:

Zwei praktische Aufgaben, darunter eine gemeinsame und eine

schwerpunktbezogene Aufgabe:

Durchführen einer Reinigung einer abwassertechnischen Anlage unter Berücksichtigung arbeitsvorbereitender Maßnahmen und der Arbeitssicherheit. � Im Schwerpunkt Rohr- und

Kanalservice: Durchführen einer Wartungs- und Unterhaltsmaßnahme.

� Im Schwerpunkt Industrieservice: Auswählen und Überprüfen von Arbeitsgeräten sowie Durchführen einer Industrieserviceaufgabe

Der Prüfling soll zeigen, dass er:

� praxisbezogene Aufgaben mit verknüpften arbeitsorganisatorischen, technologischen und mathematisch-naturwissenschaftlichen Sachverhalten lösen kann.

� Dabei sollen Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie qualitätssichernde Maßnahmen dargestellt werden. Der Prüfling soll zeigen, dass er:

� Arbeitsabläufe wirtschaftlich planen,

� Arbeitszusammenhänge erkennen,

� Arbeitsergebnisse kontrollieren,

� Arbeitsergebnisse dokumentieren,

� Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit ergreifen,

� Maßnahmen zum Umweltschutz ergreifen,

� qualitätssichernde Maßnahmen ergreifen,

kann.

Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz

und Recht:

a) Umgang mit Gefahrstoffen; Hygiene, b) technische und persönliche Arbeitsschutzausrüstung, c) Rechtsvorschriften und fachbezogene technische Regelwerke.

Verfahrenstechnik:

a) Verfahren zur Reinigung, b) Verfahren der Wartung und des Unterhalts, c) Maschinen- und Gerätetechnik.

Wirtschafts- und Sozialkunde

allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt.

max. 10 Stunden max.120 Minuten max.120 Minuten max. 60 Minuten

Gewichtung: Beide Aufgaben je 50 % Gewichtung:

40 % Gewichtung:

40 % Gewichtung:

20 %

Bestehensregelung: mind. ausreichende Leistungen

Nicht bestanden bei ungenügenden Leistungen in einem Prüfungsbereich.

Bestehensregelung: mind. ausreichende Leistungen

Nicht bestanden bei ungenügenden Leistungen in einem Prüfungsbereich.

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Neuordnung der Neuordnung der Umwelttechnischen Berufe (UTUmwelttechnischen Berufe (UT--Berufe)Berufe)

Mai 2002

4 Ausbildungsberufe 1 Verordnung

Fachkraft für Wasserversor-gungstechnik

Fachkraft für Abwasser-

technik

Fachkraft für Kreislauf-

und Abfall-wirtschaft

Fachkraft für Rohr-, Kanal-und Industrie-

service

Ausbildungsdauer: 3 Jahre (36 Monate)

Lernorte: Ausbildungsbetrieb und Berufsschule

Gemeinsame Kernqualifikationen: 15 Monate (65 Wochen)

Gemeinsame Lernfelder (Berufsschule): 18 Monate

Zwischenprüfung (gleiche Struktur)

Fachqualifikationen

21 Monate(91 Wochen)

Fachqualifikationen

21 Monate(91 Wochen)davon

Vertiefungsphase8 Wochen

- Kanalbetrieboder

- Kläranlagenbetrieb

Fachqualifikationen

21 Monate(91 Wochen)davon

Schwerpunkte30 Wochen

- Logistik, Sammlung und Vertrieb

- Abfallverwertungund - behandlung

- Abfallbeseitigungund - behandlung

Fachqualifikationen

21 Monate(91 Wochen)davon

Schwerpunkte32 Wochen

- Rohr- und Kanal-service

- Industrieservice

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Fachkraft für Wasserversorgungstechnik

Fachkraft für Abwassertechnik

Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft(Schwerpunkte: Logistik, Sammlung und Vertrieb / Abfallverwertung und -behandlung / Abfallbeseitigung und -behandlung

Fachkraft für Rohr-, Kanal- und Industrieservice(Schwerpunkte: Rohr- und Kanalservice / Industrieservice)

Ausbildungsdauer:3 Jahre

Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Betrieb und Berufsschule.

Fundstelle der Ausbildungsordnung:Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 43,vom 2. Juli 2002, Seite 2335 ff.www.parlamentsspiegel.dewww.bundesanzeiger.de/bgbl1.htm

Kurzinfo

Mit

neuen UT-Berufendie derZukunft Umwelt gestalten

Berufliche Qualifikationen Fachkraft für Wasser-versorgungstechnik:Kommunale und industrielle Betriebe der Wasserversor-gung

Fachkraft für Abwassertechnik:Im Bereich von Entwässer-ungsnetzen sowie der Abwasser- und Klärschlamm-behandlung in kommunalen und industriellen Kläran-lagen

Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft:Entsorgungsunternehmen, wie z.B. Glas- und Papierre-cycling, Deponien, Kompostierungsanlagen, chemisch-physikalischen Behandlungsanlagen

Fachkraft für Rohr-, Kanal- und Industrie-service:Private, öffentliche und industrielle Unternehmen der Rohr- und Kanaltech-nik, Industriereinigung und -wartung

Arbeitsgebiet

Fachkraft für Abwassertechnik:• planen, überwachen, steuern und dokumentie- ren die Prozessabläufe• erkennen Störungen im Prozessablauf und leiten Maßnahmen zur Störungsbeseitigung ein• erkennen Gefährdungen im Arbeitsablauf und führen Schutzmaßnahmen durch• führen Messungen und analytische Bestimmun- gen zur Prozess- und Qualitätskontrolle durch• bedienen Anlagen und Geräte• inspizieren und warten Maschinen, Geräte, Rohrleitungssysteme und bauliche Anlagen und halten diese instand• kennen die Gefahren im Umgang mit elektri- schem Strom, beurteilen Störungen und führen elektrotechnische Arbeiten aus• erfassen Daten, werten sie aus und nutzen die Prozessoptimierung• überwachen und dokumentieren die Einhal- tung rechtlicher Anforderungen• arbeiten kosten-, umwelt- und hygienebewusst

Fachkraft für Wasserversorgungstechnik:• steuern und kontrollieren technische Abläufe• bedienen, überwachen, inspizieren, warten und reparieren die Anlagen der Wassergewinnung, -aufbereitung, -förderung, -speicherung und -verteilung• legen Rohrleitungen, montieren und demontie- ren die entsprechenden Anlagen• überprüfen Kundenanlagen• führen an den elektrischen Anlagen im Wasser- werk begrenzt Schaltvorgänge und Reparaturen durch• nehmen zur Eigenüberwachung des Lebens- mittels ,,Trinkwasser“ Proben, bestimmen Qualitätsparameter und bewerten sie• dokumentieren Arbeits- und Betriebsabläufe und werten sie aus• erkennen Betriebsstörungen und reagieren eigenständig• arbeiten kosten-, umwelt- und hygienebewusst• wenden unter Berücksichtigung des Qualitäts- managements fachbezogene Rechtsvorschriften, technische Regeln sowie Vorschriften der Arbeitssicherheit an• handeln kundenorientiert und wenden die ent- sprechenden Informations- und Kommunika- tionstechniken an

Die Fachkräfte führen ihre Arbeiten auf der Grundlage von technischen Unterlagen, Regeln und Rechtsgrundlagen durch. Sie beschaffen Informationen, planen und koordinieren ihre Arbeit. Dabei dokumentieren sie ihre Leistungen und ergreifen Maßnahmen zur Qualitätssicherung, zur Sicherheit,

zum Gesundheits- und Umweltschutz bei der Arbeit.

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s, U

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Mit

neuen UT-Berufendie derZukunft Umwelt gestalten

Fachkraft für Rohr-, Kanal- und Industrieservice:• planen, steuern und kontrollieren technische Arbeitsabläufe• bedienen, überwachen, inspizieren und warten Maschinen, Geräte und Sonderfahrzeuge unter Anwendung sicherheitstechnischer Einrich- tungen und Verwendung persönlicher Schutz- ausrüstungen• reinigen industrielle und abwassertechnische Anlagen unter Berücksichtigung arbeitsvorbe- reitender Maßnahmen, der Arbeitssicherheit und des Umweltschutzes• wirken bei der fachgerechten Entsorgung der Rückstände, die sich aus der Arbeit der Indu- striereinigung, Industriewartung, Rohr- und Kanalreinigung ergeben mit• dokumentieren Arbeits- und Betriebsabläufe und werten sie aus• erkennen Betriebsstörungen an Arbeitsgeräten und beheben diese• arbeiten umwelt-, hygiene- und kostenbewusst• wenden unter Berücksichtigung des Qualitäts- managements fachbezogene Rechtsvorschriften, technische Regeln sowie Vorschriften der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes an• handeln kunden- und serviceorientiert und wenden die entsprechenden Informations- und Kommunikationstechniken an

Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft:• nehmen Abfälle an• identifizieren, untersuchen und deklarieren Abfälle• ordnen Abfälle Entsorgungssystemen zu• disponieren Behälter und Fahrzeuge unter Berücksichtigung der Arbeitssicherheitsvor- schriften• steuern und kontrollieren technische Abläufe• bedienen, überwachen, inspizieren, warten und reparieren die Anlagen der Abfallverwertung, Abfallbehandlung und Abfallbeseitigung• erkennen Betriebsstörungen und reagieren eigenständig• dokumentieren Arbeits- und Betriebsabläufe und werten sie aus• handeln kundenorientiert und wenden entspre- chende Informations- und Kommunikations techniken an• arbeiten kosten-, umwelt- und hygienebewusst• wenden unter Berücksichtigung des Qualitäts- managements fachbezogene Rechtsvorschriften, technische Regeln sowie Vorschriften der Arbeitssicherheit an

Hotline:

Melden Sie Ihre Ausbildungsstelle!

Hotline Bundesanstalt für Arbeit

( 01 80/3 22 55

Berater/innen der regionalen Arbeitsämterwww.arbeitsamt.deAusbildungsberater/innen der regionalen Industrie- und Handelskammern • www.dihk.de (IHK-Finder)Ausbildungsberater/innen der zuständigen Stellen des öffentlichen Dienstes

„Ausbildungsfibel – Tipps und Hilfen für Betriebe“Bundesanstalt für Arbeit • 90327 NürnbergFax 09 11/1 79 35 55

mit freundlicher Unterstützung durch:

Weiterbildungsmöglichkeiten

Fachkraft für Wasserversorgungstechnik:• Wassermeister/-in• Industriemeister/-in Rohrnetz und Rohrbetrieb • Techniker/-in Wasserversorgungstechnik• Techniker/-in Umweltschutz

Fachkraft für Abwassertechnik:• Abwassermeister/-in• Techniker/-in Abwassertechnik• Techniker/-in Umweltschutz

Fachkraft für Rohr-, Kanal- u. Industrieservice:• Abwassermeister/-in• Techniker/-in Umweltschutz

Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft:• Städtereinigungsmeister/-in• Techniker/-in Abfalltechnik• Techniker/-in Umweltschutz

Fachkraft für Wasserversorgungstechnik

Fachkraft für Abwassertechnik

Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft

Fachkraft für Rohr-, Kanal- und Industrieservice

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Informationen

Beratungspartner Lektüre

Die Datenbank für Aus-bildungs- und Tätigkeitsbeschreibungen.www.arbeitsamt.de

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1

Mai 2002Zwischenprüfung Zwischenprüfung -- UTUT--BerufeBerufeFachkraft für Wasserversorgungstechnik

Fachkraft für AbwassertechnikFachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft

Fachkraft für Rohr-, Kanal- und Industrieservice

Praktischer TeilIn insgesamt höchstens 7 Std. eine

praktische Aufgabe, die aus mehreren Teilaufgaben bestehen

kann... kommt insbesondere in Betracht:

� Bearbeiten von Werkstoffen,� Montieren, Demontieren und

Warten von Bauteilen oder Arbeitsgeräten,

� Proben nehmen, Messen physi-kalischer Größen und Durchführen von Untersuchen und

� Einsetzen technischer Kommuni-kationsmittel.

Schriftlicher TeilIn höchstens 180 Minuten

praxisbezogene Aufgaben lösenFür die Aufgaben kommen unter Berück-sichtigung naturwissenschaftlicher Zusam-menhänge und berufsbezogener Berech-nungen insbesondere folgende Gebiete in Betracht:

� Umweltschutztechnik, ökologische Kreisläufe und Hygiene,

� Anlagen- und Maschinentechnik,� Mess- und Analysentechnik,� Werk-, Hilfs- und Gefahrstoffe,

gefährliche Arbeitsstoffe.

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Abschlussprüfung Fachkraft für Wasserversorgungstechnik

praktischer Teil schriftlicher Teil

Schriftliche Aufgabe:

Eine praktische Aufgabe, die aus mehreren Teilen

bestehen kann:

Betreiben, Überwachen und Instandhalten von Wasserversorgungseinrichtungen unter Berücksichtigung der Überprüfung von Qualitätsparametern und Durchführen elektrotechnischer Arbeiten unter Einbeziehung der Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik

Der Prüfling soll zeigen, dass er:

� praxisbezogene Aufgaben mit verknüpften arbeitsorganisatorischen, technologischen und mathematisch-naturwissenschaftlichen Sachverhalten unter Beachtung des technischen Regelwerks und der Rechtsgrundlagen lösen kann.

� Dabei sollen Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie qualitätssichernde Maßnahmen dargestellt werden.

Wasserversorgung

a) Betreiben, Überwachen und Instandhalten von Anlagen, b) Steuern von Aufbereitungsprozessen, c) Probenahme; Messen, Dokumentieren und Auswerten von Qualitätsparametern, d) Rohrnetze und Rohrleitungen.

Elektrotechnische Arbeiten

a) Grundlagen der Elektrotechnik, b) elektrische Anlagen und Teile, c) elektrische Messgeräte und Sicherheitseinrich- tungen.

Wirtschafts- und Sozialkunde

allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt.

Der Prüfling soll zeigen, dass er:

� Arbeitsabläufe wirtschaftlich planen,

� Arbeitszusammenhänge erkennen,

� Arbeitsergebnisse kontrollieren,

� Arbeitsergebnisse dokumentieren,

� Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit ergreifen,

� Maßnahmen zum Umweltschutz ergreifen,

� qualitätssichernde Maßnahmen ergreifen,

� mögliche Gefahren des elektrischen Stroms erkennen,

� elektrische Arbeiten beurteilen,

� elektrische Arbeiten sicherheitsgerecht ausführen

kann.

max.180 Minuten max.60 Minuten max. 60 Minuten

max. 10 Stunden Gewichtung: 60 %

Gewichtung: 20 %

Gewichtung: 20 %

Sperrfunktion: mind. ausreichende Leistungen

Prüfungsbereich Elektrotechnische Arbeiten: mind. ausreichende Leistungen

Sperrfunktion:

Prüfungsbereich Wasserversorgung: mind. ausreichende Leistungen

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Abschlussprüfung Fachkraft für Abwassertechnik

praktischer Teil schriftlicher Teil

Schriftliche Aufgabe:

Eine praktische Aufgabe, die aus mehreren Teilaufgaben

bestehen kann:

Betrieb und Unterhalt von Entwässerungssystemen und Abwasserbehandlungsanlagen einschließlich dem Durchführen analytischer und elektrotechnischer Arbeiten.

Der Prüfling soll zeigen, dass er:

� praxisbezogene Aufgaben mit verknüpften arbeitsorganisatorischen, technologischen und mathematisch-naturwissenschaftlichen Sachverhalten lösen kann.

� Dabei sollen Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie qualitätssichernde Maßnahmen dargestellt werden.

Abwassertechnik

a) Betrieb und Unterhalt von Entwässerungssystemen, b) Betrieb und Unterhalt von Abwasserbehandlungsanlagen, c) Probenahmeverfahren, Analyseverfahren und Analysegeräte.

Elektrotechnische Arbeiten

a) Grundlagen der Elektrotechnik, b) elektrische Anlagen und Teile, c) elektrische Messgeräte und Sicherheitseinrichtungen.

Wirtschafts- und Sozialkunde

allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt.

Der Prüfling soll zeigen, dass er:

� Arbeitsabläufe wirtschaftlich planen,

� Arbeitszusammenhänge erkennen,

� Arbeitsergebnisse kontrollieren,

� Arbeitsergebnisse dokumentieren,

� Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit ergreifen,

� Maßnahmen zum Umweltschutz ergreifen,

� qualitätssichernde Maßnahmen ergreifen,

� mögliche Gefahren des elektrischen Stroms erkennen,

� elektrische Arbeiten beurteilen,

� elektrische Arbeiten sicherheitsgerecht ausführen

kann.

max.180 Minuten max.60 Minuten max. 60 Minuten

max. 10 Stunden Gewichtung: 60 %

Gewichtung: 20 %

Gewichtung: 20 %

Sperrfunktion: mind. ausreichende Leistungen

Prüfungsbereich Elektrotechnische Arbeiten: mind. ausreichende Leistungen

Sperrfunktion: mind. ausreichende Leistungen

Prüfungsbereich Abwassertechnik: mind. ausreichende Leistungen

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Abschlussprüfung Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft

praktischer Teil schriftlicher Teil

Schriftliche Aufgabe:

Drei praktische Aufgaben, darunter zwei gemeinsame und eine

schwerpunktbezogene Aufgabe:

Identifizieren, Deklarieren und Untersuchen von Abfällen sowie deren Zuordnung zu den entsprechenden Entsorgungswegen und Bedienen und Warten von Einrichtungen der Abfallbehandlung. � Im Schwerpunkt Logistik,

Sammlung und Vertrieb: Durchführen einer logistischen Aufgabe.

� Im Schwerpunkt Abfallverwertung und -behandlung: Durchführen einer Aufgabe der Abfallverwertung und -behandlung.

� Im Schwerpunkt Abfallbeseitigung und -behandlung: Durchführen einer Aufgabe der Abfallbeseitigung und -behandlung.

Der Prüfling soll zeigen, dass er:

� praxisbezogene Aufgaben mit verknüpften arbeitsorganisatorischen, technologischen und mathematisch-naturwissenschaftlichen Sachverhalten lösen kann.

� Dabei sollen Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie qualitätssichernde Maßnahmen dargestellt werden.

Der Prüfling soll zeigen, dass er:

� Arbeitsabläufe wirtschaftlich planen,

� Arbeitszusammenhänge erkennen,

� Arbeitsergebnisse kontrollieren,

� Arbeitsergebnisse dokumentieren,

� Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit ergreifen,

� Maßnahmen zum Umweltschutz ergreifen,

� qualitätssichernde Maßnahmen ergreifen,

kann.

Abfallwirtschaftliche Prozesse

a) Hygiene, b) Abfallzusammensetzung, c) Abfallsammlung und Transport, d) Verwertung, Beseitigung, e) naturwissenschaftliche Prozesse, f) Betrieb und Instandhaltung.

Kaufmännisches Handeln und Recht

a) Informationstechnik, b) Kundenorientiertes Handeln, c) Rechtsvorschriften und Regelwerke, d) Abfalldisposition.

Wirtschafts- und Sozialkunde

allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt.

max. 10 Stunden max.180 Minuten max.60 Minuten max. 60 Minuten

Gewichtung: Die beiden gemeinsamen Aufgaben: 70%,

Schwerpunktbezogene Aufgabe: 30 % Gewichtung:

60 % Gewichtung:

20 % Gewichtung:

20 %

Sperrfunktion: mind. ausreichende Leistungen

Sperrfunktion: mind. ausreichende Leistungen Prüfungsbereich Abfallwirtschaftliche Prozesse:

mind. ausreichende Leistungen

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Abschlussprüfung Fachkraft für Rohr-, Kanal- und Industrieservice

praktischer Teil schriftlicher Teil

Schriftliche Aufgabe:

Zwei praktische Aufgaben, darunter eine gemeinsame und eine

schwerpunktbezogene Aufgabe:

Durchführen einer Reinigung einer abwassertechnischen Anlage unter Berücksichtigung arbeitsvorbereitender Maßnahmen und der Arbeitssicherheit. � Im Schwerpunkt Rohr- und

Kanalservice: Durchführen einer Wartungs- und Unterhaltsmaßnahme.

� Im Schwerpunkt Industrieservice: Auswählen und Überprüfen von Arbeitsgeräten sowie Durchführen einer Industrieserviceaufgabe

Der Prüfling soll zeigen, dass er:

� praxisbezogene Aufgaben mit verknüpften arbeitsorganisatorischen, technologischen und mathematisch-naturwissenschaftlichen Sachverhalten lösen kann.

� Dabei sollen Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie qualitätssichernde Maßnahmen dargestellt werden. Der Prüfling soll zeigen, dass er:

� Arbeitsabläufe wirtschaftlich planen,

� Arbeitszusammenhänge erkennen,

� Arbeitsergebnisse kontrollieren,

� Arbeitsergebnisse dokumentieren,

� Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit ergreifen,

� Maßnahmen zum Umweltschutz ergreifen,

� qualitätssichernde Maßnahmen ergreifen,

kann.

Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz

und Recht:

a) Umgang mit Gefahrstoffen; Hygiene, b) technische und persönliche Arbeitsschutzausrüstung, c) Rechtsvorschriften und fachbezogene technische Regelwerke.

Verfahrenstechnik:

a) Verfahren zur Reinigung, b) Verfahren der Wartung und des Unterhalts, c) Maschinen- und Gerätetechnik.

Wirtschafts- und Sozialkunde

allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt.

max. 10 Stunden max.120 Minuten max.120 Minuten max. 60 Minuten

Gewichtung: Beide Aufgaben je 50 % Gewichtung:

40 % Gewichtung:

40 % Gewichtung:

20 %

Bestehensregelung: mind. ausreichende Leistungen

Nicht bestanden bei ungenügenden Leistungen in einem Prüfungsbereich.

Bestehensregelung: mind. ausreichende Leistungen

Nicht bestanden bei ungenügenden Leistungen in einem Prüfungsbereich.

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Abschlussprüfung Fachkraft für Abwassertechnik

praktischer Teil schriftlicher Teil

Schriftliche Aufgabe:

Eine praktische Aufgabe, die aus mehreren Teilaufgaben

bestehen kann:

Betrieb und Unterhalt von Entwässerungssystemen und Abwasserbehandlungsanlagen einschließlich dem Durchführen analytischer und elektrotechnischer Arbeiten.

Der Prüfling soll zeigen, dass er:

� praxisbezogene Aufgaben mit verknüpften arbeitsorganisatorischen, technologischen und mathematisch-naturwissenschaftlichen Sachverhalten lösen kann.

� Dabei sollen Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie qualitätssichernde Maßnahmen dargestellt werden.

Abwassertechnik

a) Betrieb und Unterhalt von Entwässerungssystemen, b) Betrieb und Unterhalt von Abwasserbehandlungsanlagen, c) Probenahmeverfahren, Analyseverfahren und Analysegeräte.

Elektrotechnische Arbeiten

a) Grundlagen der Elektrotechnik, b) elektrische Anlagen und Teile, c) elektrische Messgeräte und Sicherheitseinrichtungen.

Wirtschafts- und Sozialkunde

allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt.

Der Prüfling soll zeigen, dass er:

� Arbeitsabläufe wirtschaftlich planen,

� Arbeitszusammenhänge erkennen,

� Arbeitsergebnisse kontrollieren,

� Arbeitsergebnisse dokumentieren,

� Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit ergreifen,

� Maßnahmen zum Umweltschutz ergreifen,

� qualitätssichernde Maßnahmen ergreifen,

� mögliche Gefahren des elektrischen Stroms erkennen,

� elektrische Arbeiten beurteilen,

� elektrische Arbeiten sicherheitsgerecht ausführen

kann.

max.180 Minuten max.60 Minuten max. 60 Minuten

max. 10 Stunden Gewichtung: 60 %

Gewichtung: 20 %

Gewichtung: 20 %

Sperrfunktion: mind. ausreichende Leistungen

Prüfungsbereich Elektrotechnische Arbeiten: mind. ausreichende Leistungen

Sperrfunktion: mind. ausreichende Leistungen

Prüfungsbereich Abwassertechnik: mind. ausreichende Leistungen

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Abschlussprüfung Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft

praktischer Teil schriftlicher Teil

Schriftliche Aufgabe:

Drei praktische Aufgaben, darunter zwei gemeinsame und eine

schwerpunktbezogene Aufgabe:

Identifizieren, Deklarieren und Untersuchen von Abfällen sowie deren Zuordnung zu den entsprechenden Entsorgungswegen und Bedienen und Warten von Einrichtungen der Abfallbehandlung. � Im Schwerpunkt Logistik,

Sammlung und Vertrieb: Durchführen einer logistischen Aufgabe.

� Im Schwerpunkt Abfallverwertung und -behandlung: Durchführen einer Aufgabe der Abfallverwertung und -behandlung.

� Im Schwerpunkt Abfallbeseitigung und -behandlung: Durchführen einer Aufgabe der Abfallbeseitigung und -behandlung.

Der Prüfling soll zeigen, dass er:

� praxisbezogene Aufgaben mit verknüpften arbeitsorganisatorischen, technologischen und mathematisch-naturwissenschaftlichen Sachverhalten lösen kann.

� Dabei sollen Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie qualitätssichernde Maßnahmen dargestellt werden.

Der Prüfling soll zeigen, dass er:

� Arbeitsabläufe wirtschaftlich planen,

� Arbeitszusammenhänge erkennen,

� Arbeitsergebnisse kontrollieren,

� Arbeitsergebnisse dokumentieren,

� Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit ergreifen,

� Maßnahmen zum Umweltschutz ergreifen,

� qualitätssichernde Maßnahmen ergreifen,

kann.

Abfallwirtschaftliche Prozesse

a) Hygiene, b) Abfallzusammensetzung, c) Abfallsammlung und Transport, d) Verwertung, Beseitigung, e) naturwissenschaftliche Prozesse, f) Betrieb und Instandhaltung.

Kaufmännisches Handeln und Recht

a) Informationstechnik, b) Kundenorientiertes Handeln, c) Rechtsvorschriften und Regelwerke, d) Abfalldisposition.

Wirtschafts- und Sozialkunde

allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt.

max. 10 Stunden max.180 Minuten max.60 Minuten max. 60 Minuten

Gewichtung: Die beiden gemeinsamen Aufgaben: 70%,

Schwerpunktbezogene Aufgabe: 30 % Gewichtung:

60 % Gewichtung:

20 % Gewichtung:

20 %

Sperrfunktion: mind. ausreichende Leistungen

Sperrfunktion: mind. ausreichende Leistungen Prüfungsbereich Abfallwirtschaftliche Prozesse:

mind. ausreichende Leistungen

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Abschlussprüfung Fachkraft für Rohr-, Kanal- und Industrieservice

praktischer Teil schriftlicher Teil

Schriftliche Aufgabe:

Zwei praktische Aufgaben, darunter eine gemeinsame und eine

schwerpunktbezogene Aufgabe:

Durchführen einer Reinigung einer abwassertechnischen Anlage unter Berücksichtigung arbeitsvorbereitender Maßnahmen und der Arbeitssicherheit. � Im Schwerpunkt Rohr- und

Kanalservice: Durchführen einer Wartungs- und Unterhaltsmaßnahme.

� Im Schwerpunkt Industrieservice: Auswählen und Überprüfen von Arbeitsgeräten sowie Durchführen einer Industrieserviceaufgabe

Der Prüfling soll zeigen, dass er:

� praxisbezogene Aufgaben mit verknüpften arbeitsorganisatorischen, technologischen und mathematisch-naturwissenschaftlichen Sachverhalten lösen kann.

� Dabei sollen Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie qualitätssichernde Maßnahmen dargestellt werden. Der Prüfling soll zeigen, dass er:

� Arbeitsabläufe wirtschaftlich planen,

� Arbeitszusammenhänge erkennen,

� Arbeitsergebnisse kontrollieren,

� Arbeitsergebnisse dokumentieren,

� Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit ergreifen,

� Maßnahmen zum Umweltschutz ergreifen,

� qualitätssichernde Maßnahmen ergreifen,

kann.

Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz

und Recht:

a) Umgang mit Gefahrstoffen; Hygiene, b) technische und persönliche Arbeitsschutzausrüstung, c) Rechtsvorschriften und fachbezogene technische Regelwerke.

Verfahrenstechnik:

a) Verfahren zur Reinigung, b) Verfahren der Wartung und des Unterhalts, c) Maschinen- und Gerätetechnik.

Wirtschafts- und Sozialkunde

allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt.

max. 10 Stunden max.120 Minuten max.120 Minuten max. 60 Minuten

Gewichtung: Beide Aufgaben je 50 % Gewichtung:

40 % Gewichtung:

40 % Gewichtung:

20 %

Bestehensregelung: mind. ausreichende Leistungen

Nicht bestanden bei ungenügenden Leistungen in einem Prüfungsbereich.

Bestehensregelung: mind. ausreichende Leistungen

Nicht bestanden bei ungenügenden Leistungen in einem Prüfungsbereich.

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BIBB - Forschungsprojekt 3.2006

Grundlagen zur Neuordnung des Ausbildungsberufes Bauzeichner/Bauzeichnerin

- Abschlussbericht im Mai 2002-

von Bärbel Bertram und Dieter Weiß Ausgangslage Das Baugewerbe zählt zu den großen Wirtschaftszweigen in Deutschland. Im Bauhauptgewerbe waren 1999 im Jahresdurchschnitt 1.109.869 Personen in Betrieben der Industrie und des Handwerks beschäftigt. Darunter sind ca. 65.000 erwerbstätige Bauzeichner und Bauzeichnerinnen1 und verwandte Berufe zu verzeichnen. Im Verlauf der Jahre 1993 bis 1999 zeichnet sich nach einem stetigen Anstieg der Erwerbstätigen eine Konsolidierungsphase ab 2. Dieser Trend spiegelt sich auch im Auftragsvolumen der Bauwirtschaft3 in diesen Jahren wider. Die neuen Arbeitstechniken und die damit im Zusammenhang stehenden Erweiterungen der Aufgaben haben das Berufsprofil des Bauzeichners nach dem Inkrafttreten der Verordnung aus dem Jahre 1986 neu geformt. Der Einzug der EDV und des rechnergestützten Zeichnens in den Arbeitsbereich des Bauzeichners verändern die Qualifikationsanforderungen wesentlich. Eine Novellierung der Ausbildungsordnung oder gar eine Neuordnung des Berufsbildes Bauzeichner war überfällig. Aufgrund dieser Erkenntnisse hat das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) in enger Abstimmung mit den Vertretern der Wirtschaftbereiche, in denen der Bauzeichner beschäftigt wird, insbesondere mit den Sozialparteien, ein Forschungsprojekt zur Entwicklung von „Grundlagen zur Neuordnung des Ausbildungsberufes Bauzeichner“4 mit der Zielsetzung initiiert, eine Konzeption für einen Entscheidungsvorschlag zu entwickeln. Dabei sind die Interessen der Bereiche der Bauindustrie, des Bauhandwerks, der freien Berufe (z.B. Architekten) und des öffentlichen Dienstes einzubeziehen. Hierbei sollen auch Aspekte der Neuordnung der technisch-gewerblichen Ausbildungsberufe in der Bauwirtschaft berücksichtigt werden. Ziel des Forschungsprojektes Hauptziel der Untersuchungen ist es, die Grundlage für eine „dynamische und gestaltungsoffene Ausbildungsordnung für eine Arbeitswelt im Wandel“5 zu entwickeln. Dabei steht eine den wirtschaftlichen Erfordernissen angepasste Ausbildung im Vordergrund, die den Fachkräften Mobilität auf dem deutschen und europäischen Arbeitsmarkt ermöglichen soll. Ausgehend vom Berufskonzept, sollen folgenden Forschungsfragen bearbeitet werden:

1 Im folgenden Text wird nur die männliche Form der Berufsbezeichnung angeführt. 2 Die Entwicklung der Beschäftigtenverhältnisse von 1991 bis 1999 sind in der Abb.1 dargestellt 3 Siehe Abb. 2 Bauvolumen und erwerbstätige Bauzeichner 4 BIBB - Forschungsprojekt 3.2006 Grundlagen zur Neuordnung des Ausbildungsberufes Bauzeichner/Bauzeichnerin 5 Reformprojekt Berufliche Bildung - Flexiblere Strukturen und moderne Berufe, S. 2 BMBF vom 16.04.1997

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� Welche Veränderungen der Tätigkeiten und Aufgabenfelder haben sich in den letzten zehn Jahren vollzogen?

� Welche Struktur des Ausbildungsberufes wäre geeignet, den Anforderungen der Betriebe in den verschiedenen Wirtschaftszweigen gerecht zu werden?

� Wie kann ein handlungsorientiertes Prüfungskonzept praxisgerecht gestaltet werden? Sind die beim Ausbildungsberuf Technischer Zeichner/Technische Zeichnerin gemachten Erfahrungen übertragbar?

� Welche ausbildungsbegleitenden Qualifikationsvermittlungen zur Erweiterung der Erstausbildung sind von beschäftigungswirksamer Bedeutung und wie können sie in die neu entstehende Ausbildungsstruktur integriert werden?

Methodisches Vorgehen Es wurden statistische Daten, Literatur- und Forschungsergebnisse analysiert und ausgewertet und eine schriftliche Befragung6 von Bauzeichnern bei der Fa. Hoch- Tief durchgeführt sowie Fallstudien mit leitfadengestützten Interviews in 17 Unternehmen. Begleitend war ein Expertenkreis aus Sachverständigen der beteiligten Wirtschaftsbereiche, insbesondere deren Tarifvertragsparteien eingerichtet. Einbezogen waren die Bundesarchitektenkammer, die Bundesingenieurkammer, der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V., der Zentralverband der Deutschen Baugewerbes, die Industriegewerkschaft Bauen- Agrar- Umwelt und das Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland. Die Bundesministerien für Bildung und Forschung und für Wirtschaft und Technologie nahmen an den Gesprächen beratend teil. Strukturelle Veränderungen im Bauwesen Bereits in den 70er und 80er Jahren durchlief die deutsche Bauindustrie einen Strukturwandel, der durch Rationalisierung, Innovation sowie Optimierung von Organisationsprozessen gekennzeichnet war. In den 90er Jahren zeichneten sich neue strukturverändernde Entwicklungen ab, die durch den Wandel der Baubranche vom „Bereitstellungsgewerbe hin zum Dienstleistungsgewerbe“7 geprägt waren. Charakteristisch für diese Tendenz ist einerseits die verstärkte Vergabe von Aufträgen an spezialisierte Fremdfirmen und andererseits die Konzentration einiger weniger großer Baukonzerne. Der Trend zu kleineren Betriebsgrößen setzt sich fort. Bei Betrieben ab 20 Beschäftigten ist seit 1995 eine Verringerung eingetreten. 84% aller Betriebe des Bauhauptgewerbes hatten 1998 weniger als 20 Beschäftigte. 11% der Baubetriebe beschäftigen zwischen 20 und 49 Personen, lediglich 374 Betriebe wiesen 1998 mehr als 200 Beschäftigte aus. Die heutige Bauwirtschaft wird geprägt durch die Veränderung der Bauarbeit vom Neubau hin zur Sanierung 8. Ein Großteil der Geschäftsviertel in den Stadtkernen ist sanierungsbedürftig und man ist bestrebt, die vorhandene Bausubstanz zu erhalten. Außerdem ist ein Trend zu stärkerem Einsatz von vorgefertigten, einbaufertigen Einzelelementen zu beobachten, die außerhalb der Baustelle nach den individuellen Wünschen des Auftraggebers hergestellt werden. Der Einfluss des Kunden auf den Produktionsprozess spielt eine wesentliche Rolle. Die Bauherren können die Rahmenbedingungen vorgeben und auch in den laufenden Produktionsprozess eingreifen. Das kann zur Folge haben, dass Pläne häufig korrigiert und geplante Fertigungsprozesse

6 Anlage 1 Fragenkatalog zum Betriebsinterview von Bauzeichnern/innen 7 Bock, Hubert: Große Bauunternehmen auf dem Weg zum Dienstleister. In: Steinmann, Rolf und Haardt, Günter.(Hrsg.) 1996, S. 27-38. 8 Müller, B. Deregulierung- eine schöne Utopie. In: IBH (Hrsg.) Bauchemie Themen 1/96. Böhl-Iggelheim 1996, S.12.

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modifiziert werden müssen. Darüber hinaus arbeiten oft verschiedene Gewerke gleichzeitig an einem Bauprojekt. Daher muss nicht nur der Bauleiter den (Kunden-)Kontakt pflegen, sondern auch die Facharbeiter selber müssen zur Interaktion und Kommunikation fähig sein. Der Kommunikation kommt so eine besondere Bedeutung zu. Eine Innovation in der Bauchemie betrifft die Herstellung gebrauchsfertiger Mischungen von Mörtel, Estrich und Beton. Dadurch reduzieren sich aufwendige Mischvorgänge von Baumaterialien auf der Baustelle. Oft unterliegen die Produkte dem Werksgeheimnis, so dass der Facharbeiter nicht die genaue Zusammensetzung kennt. Sie müssen vielmehr die Gebrauchsanweisung und Verarbeitungsrichtlinien genau befolgen; dafür sollten sie über solide naturwissenschaftliche Kenntnisse verfügen. Ferner sind veränderte rechtliche Rahmenbedingungen Ausgangspunkt für neue Anforderungen an die Bauunternehmen. Ein Beispiel: Seit 1986 das Wasserhaushaltsgesetz in Kraft getreten ist, gewinnen Abdichtungen und Beschichtungen von Fußböden eine größere Bedeutung. Vor dem Hintergrund der Öffnung des Baumarktes innerhalb der EU kommen im Hinblick auf die Schaffung einheitlicher rechtlicher Rahmenbedingungen neue Anforderungen auf die Unternehmen zu. Aber auch das veränderte gesellschaftliche Bewusstsein, zum Beispiel aus der Perspektive des Umweltschutzes, trägt zu neuen Bedürfnissen bei. Der Facharbeiter muss die technologischen Kenntnisse für diese Neuerungen praktisch und theoretisch umsetzen können. Mit dem Einzug der Informations- und Kommunikationstechnologie Anfang der 80er Jahre in die Arbeitswelt der Bauunternehmer wurde auch hier ein tiefgreifender Strukturwandel ausgelöst. Durch die Einführung der computerunterstützten Zeichentechnik in den Ingenieur- und Architekturbüros werden die traditionellen Zeichengeräte in den Hintergrund gedrängt. Die Art und Weise zu konstruieren ändert sich mit dem neuen CAD-Werkzeug. Der Wechsel vom Zeichenbrett zum CAD-Gerät bringt andere Arbeitsweisen mit sich und stellt neue Anforderungen an die Fachkraft im Konstruktionsbüro. Die Facharbeiter sind gefordert, sich auf diese veränderten Bedingungen einzustellen. Auswirkungen des technologischen Wandels auf den Beruf des Bauzeichners Im Beruf des Bauzeichners macht sich der technologische Wandel durch die Verwendung von CAD-Systemen in Architektur- bzw. Ingenieurbüros besonders bemerkbar. Die Pläne werden längst nicht mehr mit auf Papier mit Bleistift gezeichnet. Wo früher das Zeichenbrett im Mittelpunkt stand, arbeitet man heute am Computer. In der CAD-Technologie hat sich seit den 60er Jahren eine rasante Entwicklung vollzogen. Die CAD-Systeme der ersten Generation waren nur zur DV-gestützten Zeichnungserstellung einsetzbar. Heute sind Systeme zur Unterstützung der Konstruktion und der Berechnung vorherrschend. Die Aufgaben von Bauzeichnern umfassen nicht nur das Erstellen von Zeichnungen, sondern sie ermitteln auch Mengen von Baustoffen und erlernen bautechnische Grundlagen, Eigenschaften und Verwendung von Baustoffen sowie das Herstellen von Putzen und Estrichen. Gerade im Bereich dieser bautechnischen Fertigkeiten vollzieht sich ein Wandel durch den Einsatz neuer Werkstoffe. In der praktischen Ausbildungsphase lernen Auszubildende, einfache Mauerwerkskörper einschließlich der notwendigen Mörtelmischungen zu erstellen. An der Planung und Erstellung eines Bauwerkes sind viele Fachdisziplinen und Gewerke beteiligt. Der Bauzeichner ist in diesen Prozess eingebunden, er muss Unterlagen anfertigen, wieder ändern und sich mit den Beteiligten abstimmen. Die vielfältigen Kontakte innerhalb und außerhalb des Zeichenbüros erfordern von Bauzeichnern Kooperations-, Team- und Kommunikationsfähigkeit, Transferfähigkeit und gute Ausdrucksfähigkeit in der

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Fachsprache. Die berufliche Ausbildung muss diesen veränderten Anforderungen Rechnung tragen. Den Beruf des Bauzeichners führte man erstmalig Ende der 30er Jahre ein. Das Arbeitsgebiet umfasste zeichnerische Tätigkeiten im Hochbau, Tiefbau, Feuerungsbau, Kulturbau, Straßenbau. Die Ausbildungsordnung wurden 1963 und 1986 erneuert und der Beruf wurde staatlich anerkannt9. Die Zahl der Auszubildenden10 stieg vom Jahr 1991 (11.989 Auszubildende) bis zum Jahr 1995 (15.511 Auszubildende) kontinuierlich an. Ab 1995 bis zum Jahr 1999 fiel die Zahl der Auszubildenden Bauzeichner auf 10.526. Gegenwärtig beträgt die Zahl der Ausbildungsverhältnisse ca. 9.700. Die Strukturveränderungen im Bauwesen führen zu neuen Anforderungen an die Organisation und an die Facharbeiter in Bauunternehmen. Die Grenzen "traditioneller" Facharbeit verschwimmen zunehmend zugunsten berufsübergreifenden Handelns. Der heutige Facharbeiter muss die verschiedensten Arbeitsschritte selbständig planen, ausführen und kontrollieren können. Er soll aber auch in der Lage sein, Arbeitsplatz und Arbeitsorganisation aktiv mitzugestalten. Bedienung, Kontrolle und Optimierung computergesteuerter Systeme wie auch grundlegende Kenntnisse der sog. Verknüpfungstechniken aus Elektrotechnik und Bauphysik, Pneumatik und Hydraulik sind wichtige Lernbereiche. Prüfungskonzepte Bisher sind in der Abschlussprüfung zum Bauzeichner in höchstens 12 Stunden sechs Prüfungsstücke anzufertigen. Bei dieser Prüfungsform wird das Endergebnis, nicht aber der gesamte Erstellungsprozess beurteilt und kommunikative Fähigkeiten bleiben unberücksichtigt. Im schriftlichen Teil werden die traditionellen Prüfungsfächer Technologie, Technische Mathematik, Technisches Zeichnen und Wirtschafts- und Sozialkunde geprüft. 11 Eine mündliche Prüfung ist nicht vorgesehen. Diese Prüfungsform entspricht nicht den veränderten Anforderungen der Praxis. Eine derartige Gliederung der Prüfung ruft eine künstliche Trennung von zusammen gehörigen Tätigkeiten hervor. Es erfolgt ein „doppeltes“ Abprüfen von Fertigkeiten und Kenntnissen im Bereich Technisches Zeichnen. Die Prüfung ist weder effizient noch praxisnah. Beim Technischen Zeichner versuchte man mit der Einführung einer neuen Prüfungsform, der "Integrierten Prüfung“, den veränderten Anforderungen an die immer komplexer werdende berufliche Handlungskompetenz zu entsprechen. Diese Prüfung hebt die Trennung in einen praktischen und einen theoretischen Teil auf. Kenntnisse und Fertigkeiten, schriftliche und praktische Leistungen werden in integrierter Form geprüft. Das bedeutet, die schriftlichen Fragen beziehen sich konkret auf die anzufertigenden Unterlagen/Zeichnungen. Die drei Prüfungsaufgaben sind in Form von Arbeitsaufträgen formuliert, die der beruflichen Praxis entsprechen. Die Aufgaben sind so verfasst, dass sie im Idealfall die Beschaffung der Informationen, die Planung der Arbeit einschließlich der Zeiteinteilung für den Auftrag, die Klärung technischer Einzelheiten, die Durchführung von Berechnungen, die Erstellung der

9 Bundesanstalt für Arbeit (1988) In: Nikolay 10 BIBB. Internet: www.bibb.de/ Datenblatt 6420, Bauzeichner, Quelle :Statistisches Bundesamt. 11 Bundesanzeiger, vom 13.März 1987Jg. 39, Nr. 50 a, Bekanntmachung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Bauzeichner/ zur Bauzeichnerin

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Zeichnungen und das Archivieren enthalten. Dieser Ablauf entspricht einer vollständigen Arbeitshandlung12, so wie sie in der Regel in der Praxis erfolgt. Die Ergebnisse der Evaluierung13 der integrierten Prüfungsform zeigen, dass die neue Prüfung überwiegend als eine praxisnahe Prüfungsform beurteilt wird. Änderungen wurden hinsichtlich des CAD-Anteils vorgenommen. Dieser Teil der Abschlussprüfung war bisher auf zwei Stunden begrenzt. Nun wurde den Anforderungen der Praxis entsprochen, indem in der Abschlussprüfung mindestens zwei von drei Aufgaben rechnerunterstützt zu erstellen sind.14 Die Aussagekraft der integrierten Prüfung hinsichtlich des Erfassens beruflicher Handlungskompetenz wird in allen fünf Fachrichtungen des Technischen Zeichners positiv eingeschätzt. Bei dem im Jahr 2000 neu geordneten Berufen „Fachkraft für Straßen- und Verkehrstechnik“ und „Fachkraft für Wasserwirtschaft“15 handelt es sich um zeichnerisch - planerische Berufe im Straßen- und Verkehrswesen und in der Wasserwirtschaft. Die Prüfung gliedert sich in eine aus der Berufspraxis entnommenen „projektorientierten praktischen Aufgabe“, deren Dokumentation und einem darauf aufbauenden Gespräch. Im schriftlichen Teil B der Prüfung werden ganzheitliche Aufgaben aus bestimmten Bereichen gestellt. Ergebnisse der Betriebsbefragungen Für die Zielsetzung des Projektes kam keine Gesamterhebung in Betracht, sondern Expertengespräche. In 17 Unternehmen wurden Fallstudien durchgeführt davon sind 11 Unternehmen im Tätigkeitsschwerpunkt Hochbau tätig, 5 Unternehmen im Ingenieurbau und 1 Unternehmen im Tiefbau. Die Vertreter des Bundesinstitutes sprachen jeweils mit einem Experten aus den verschiedenen Unternehmen. Die Auswahl der Ausbildungsunternehmen für schriftliche Betriebsbefragung und der Fallstudien wurde in enger Abstimmung mit den Sozialpartnern getroffen. Die Unternehmen wurden nach regionalen Gesichtspunkten und nach ihrer Betriebsgröße ausgewählt. Die Befragung berücksichtigte die unterschiedlichen Aspekte der Beschäftigung. Bei ausgewählten Betriebsbegehungen wurden die gewonnen Daten durch Einzel- oder Gruppengespräche mit Praktikern vertieft und ergänzt. Daneben wurden bei der Fa. Hoch & Tief ausgebildete und beschäftigte Bauzeichner/-innen zur Berufssituation befragt. Für die Beibehaltung der bisherigen Berufsbezeichnung sprechen sich 14 Unternehmen aus. Eine andere Bezeichnung für den Beruf befürworten drei Unternehmensvertreter. Sie sollte nach deren Einschätzung z.B. „CAD-Bauzeichner“ oder „Baukonstrukteur“ lauten. An der bisherigen Ausbildungsstruktur in Spezialisierungen, die die Tätigkeitsfelder von Bauzeichnern und Bauzeichnerinnen widerspiegelt, wollen 16 Unternehmen weiterhin fest halten. Einige Befragte meinten, dass für den Schwerpunkt Landschaftsbau keine spezielle

12 vgl. Heeg, F. J., Kleine, G. u.a.: Konzept und Methodik von Anforderungsanalysen als Grundlage für die Ableitung von Prüfungsaufgaben. S.164 - 167. In: BIBB. Der Generalsekretär. Reisse, W. (Hrsg.) Integrierte Prüfung. Grundlagen für eine neue Prüfungsform am Beispiel „Technisches Zeichnen/Konstruieren". Bielefeld: Bertelmann, 1997. 13 Bertram, Bärbel. Evaluation der Integrierten Prüfung: Was sagt die Praxis?. In: Schmidt, J.U., Bertram, B., Ebbinghaus, M. Integrierte Prüfung: erprobt - bewährt - beibehalten. Bielefeld: Bertelsmann, 2001, S. 41-61. 14 Erste Verordnung zur Änderung über die Berufsausbildung zum Technischen Zeichner/zur Technischen Zeichnerin vom 19. Juni 2000. BGBl. , Jg. 2000, Teil I, Nr. 27, ausgegeben zu Bonn am 23. Juni 2000. S. 863 15 Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Straßen- und Verkehrstechnik und zur Fachkraft für Wasserwirtschaft. Bonn: Bundesgesetzblatt vom 28.7.2000, T 1, G 5702, Nr.35, S. 1148- 1165

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Ausbildung erforderlich sei. Zur Frage, wann diese Spezialisierungsphase einsetzen solle, sprachen sich über die Hälfte der Unternehmen für einen Beginn im zweiten Ausbildungsjahr aus. Lediglich zwei Unternehmen erachten eine Spezialisierung bereits im ersten Ausbildungsjahr für sinnvoll. Übereinstimmend halten alle befragten Unternehmen an dem Baustelleneinsatz und an der Baustellenbegehung als integralen Bestandteil der Ausbildung fest. Die Mehrheit der Befragten befürworten ein Praktikum, das auf einer Baustelle, aber auch in einer überbetrieblichen Ausbildungsstätte (ÜBS) stattfindet. Das Baupraktikum soll schwerpunktmäßig im 2. Ausbildungsjahr erfolgen. Die Vorschläge für die Zeitdauer des Praktikums umfassen eine Bandbreite von 2-14 Wochen. Die im Praktikum zu vermittelnden Inhalte betreffen Tätigkeiten im Rohbau, Ausbau, Landschaftsbau sowie Vermessungswesen. Parallel zum Baupraktikum wird auch eine Baustellenbegehung wie bisher befürwortet. Diese soll im 2. und 3. Ausbildungsjahr durchgeführt werden. Die Vorschläge für die Dauer sind sehr heterogen. Sie liegen zwischen einer und acht Wochen. Die Mehrzahl der Unternehmen würde die Baustellenbegehung im 3. Ausbildungsjahr bevorzugen. Die Befragungsergebnisse zur Abschlussprüfung weisen tendenziell den Wunsch zur Abkehr von der bisherigen traditionellen Abschlussprüfung auf. Die alte Prüfung besteht aus mehreren Einzelaufgaben; nun soll vielmehr mit ganzheitlichen Aufgaben, die der Berufswirklichkeit entsprechen, geprüft werden. Die Prüfungsaufgaben sollen Baustoffkenntnisse, Berechnungen für die Planung und Freihandskizzen berücksichtigen. Nach Einschätzung der Befragten soll die Abschlussprüfung grundsätzlich rechnergestützt erfolgen. Das betriebliche Programm, mit dem der Prüfling im Unternehmen gearbeitet hat, soll zur Anwendung kommen. Andererseits wird empfohlen, die Prüflinge selbst wählen zu lassen, ob die Prüfungsaufgabe manuell oder rechnergestützt durchgeführt wird. Einige Befragte vertreten die Meinung, dass die schriftliche Prüfung zukünftig entfallen kann, da an der Berufsschule bereits eine kontinuierliche Bewertung der fachtheoretischen Inhalte erfolgt. Ob eine integrierte Prüfung beim neugeordneten Ausbildungsberuf zum Einsatz kommen sollte, wurde unterschiedlich eingeschätzt. Mehr als die Hälfte der Betriebe spricht sich gegen eine integrierte Prüfung aus. Die praktische Prüfung soll allerdings durch eine mündliche Prüfung ergänzt werden. Übereinstimmend wurde festgestellt, dass der Bauzeichner auch zukünftig als Mitarbeiter im Team des Architektur- oder Ingenieurbüros benötigt wird. Gemäß dem gewandelten Berufsbild müssen Bauzeichner/innen zunehmend eigenverantwortlich arbeiten. Damit verbunden sind höhere Anforderungen an Auszubildende und Ausbildung. Ergebnisse der Fallstudien belegen, dass zusätzliche Qualifikationen zu Ökologie und Baubiologie, Klima-, Schall- und Brandschutz, Grundlagen der Statik, Koordination und Terminüberwachung wichtig sind. IT- und EDV-Kenntnisse werden für besonders notwendig erachtet und sollen im Zusammenhang mit den Fachqualifikationen integriert vermittelt werden. Zu Beginn der Ausbildung sollen nach Einschätzung der Experten die zeichnerischen Grundlagen im Vordergrund stehen, bevor die Auszubildenden die CAD-Technik erlernen werden. Weiter wird die Auffassung vertreten, dass allgemeine Büroarbeiten nicht vom Bauzeichner ausgeübt werden sollten. Teilweise wird die berufliche Grundbildung im Berufsfeld „Bau“ wegen der handwerklichen Tätigkeiten von den Befragten in den Unternehmen befürwortet; sie sollte allerdings optimiert werden. Die Teilnehmer des Beirates zum Forschungsprojekt sprechen sich mehrheitlich dafür aus, die Zuordnung zum BGJ - Bautechnik nicht zwingend festzulegen. Der Vertreter der KMK erklärt, dass aufgrund der bisher vorliegenden Erkenntnisse eine Zuordnung des Ausbildungsberufs Bauzeichner zum Berufsfeld Bautechnik möglich ist. Die Frage, ob der Bauzeichner dem Berufsfeld „Bau“ zugeordnet bleibt, lässt sich erst nach der Fertigstellung des neuen Ausbildungsrahmenplanes mit seinen Feinlernzielen abschließend beantworten.

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Ergebnisse des Betriebsinterviews Durchgeführt wurde die Erhebung unter zehn Bauzeichnern der Firma Hochtief. Bei den Befragten handelt es sich um neun Frauen und einen Mann im Alter zwischen 23 und 35 Jahren - � 27,55 Jahre -, von denen sechs Personen das Abitur und vier einen Realschulabschluss besitzen. Die Ausbildung zum Bauzeichner absolvierten alle Auszubildenden bei der Firma Hochtief im Schwerpunkt „Ingenieurbau“, mit einer Ausnahme in einem Zeitrahmen von 2,5 Jahren. Die Organisation der Ausbildung und die Grundbildung im 1. Jahr werden durchgängig als positiv beurteilt. Der Bewertung von Veränderungen der heutigen Aufgabenfelder von Bauzeichnern gegenüber früher wurde der z.Zt. geltende Ausbildungsrahmenplan vom 17.02.1987 zugrunde gelegt. Bei der Betrachtung der folgenden Ausbildungsberufsbilderpositionen

� „Grundlagen des technischen Zeichnens“ � „Grundlagen des Bauzeichnens“ � „Aufnehmen und Aufmessen von Geländen und Bauteilen“ � „Anwenden unterschiedlicher Projektionsarten“ � „Eigenschaften und Verwendung von Baustoffen“ � „Ermitteln von Mengen, Massen und Eigenlasten der Baustoffe und Bauteile“ � „Grundlagen bautechnischer Fertigkeiten“

wurde die Bedeutung der Fertigkeiten und Kenntnisse dieser Berufsbildposition im wesentlichen als gleichgeblieben eingestuft und soll einen gleichbleibenden Anteil im Spektrum der Tätigkeiten von Bauzeichnern erhalten. Mit einer Tendenz hin zu geringerer Bedeutung wurden folgende Tätigkeitsfelder eingeschätzt : „Baustelleneinrichtungen, Baustellenablauf und Baustellensicherungsmaßnahmen “, „Kunststoffbe- und -verarbeitung“, „Tiefbau“, „Arbeits- und Schutzgerüste“ sowie „Hausentwässerung, Oberflächenentwässerung, Kanalisation“. Die Berufsbildposition „Herstellen von Zeichnungen für Planung und Ausführung“ hat nach Einschätzung der Befragten im heutigen Tätigkeitsspektrum von Bauzeichnern einen gleichgebliebenen Anteil. Dies gilt auch für die einzelnen Schwerpunkte „Hochbau“, „Ingenieurbau“ und „Tief-, Straßen- und Landschaftsbau“. In der Berufsbildposition „Grundlagen der Informationsverarbeitung“ mit ihren EDV- gestützten Tätigkeiten sehen die Befragten eine wachsende Bedeutung. Für die zukünftige Ausbildung sieht die große Mehrzahl der Befragten eine wachsende Bedeutung in den Aufgabenfeldern Konstruktion (100 % der Befragten), technische Kommunikation (90 %) und Statik (80 %). Im Aufgabenfeld Koordination sehen lediglich 30 % der Befragten eine zunehmende Bedeutung, 70 % stufen diesen Aufgabenbereich als eher weniger wichtig ein. Die Spezialisierung sollte nach mehrheitlicher Auffassung in der jetzigen Form beibehalten werden, zwei Befragte wünschen eine Kombination von Ingenieur- und Hochbau. Zwei Befragte sprechen sich für Ausbildungsinhalte aus allen Spezialisierungsgebieten aus. Die Spezialisierung erscheint der Mehrheit ab dem 2. Ausbildungsjahr sinnvoll. Den Baustelleneinsatz oder ein Baustellenpraktikum halten 60 % der Befragten für unwichtig, 40 % finden ihn dagegen unverzichtbar. Absolviert werden sollten die praktischen Tätigkeiten nach Auffassung aller im 2. Ausbildungsjahr. Im Vordergrund sollten dabei Holzbau und Schalung (90 %), Betonbau (80 %), Mauerwerk/Steinbau (70 %) und Stahlbau (70 %) stehen. Weniger wichtig erscheinen den Befragten Ausbau und Vermessen. Der Baustelleneinsatz wird tendenziell im 3. Ausbildungsjahr bevorzugt. Als sinnvolle

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Ausbildungsinhalte erscheinen Planverwaltung, Bauleitung, die Ausbildung auf kaufmännischer Ebene und die Koordination. Entscheidungsvorschlag zur Neuordnung des Ausbildungsberufes Die Ergebnisse der Betriebsbefragungen und die Beratungen im Beirat des Forschungsprojektes bilden die Grundlage für einen Vorschlag zur Neuordnung auf der Basis der bildungspolitischen Erfordernisse. Die nachstehenden Ergebnisse der Eckwerte sind als Entscheidungsvorschlag zur Neuordnung des Ausbildungsberufes in der Sitzung zum Antragsgespräch am 15. Februar 2001 vorgelegt worden. Berufsbezeichnung: Die Ausbildungsberufsbezeichnung „Bauzeichner / Bauzeichnerin“ sollte vorläufig als Arbeitstitel bestehen bleiben. Nach der Erarbeitung des Qualifikationskataloges für berufliche Ausbildung bzw. Beratung der Ausbildungsziele und -inhalte im späteren Neuordnungsverfahren soll anhand des neuen Ausbildungsberufsprofils die Berufsbezeichnung geprüft und dann festgelegt werden. Ausbildungsdauer: Die Ausbildung soll wie bisher 3 Jahre betragen. Zusammenlegung von Ausbildungsberufen: Eine Zusammenlegung mit anderen bestehenden Ausbildungsberufen wird ausgeschlossen. Die inhaltliche Nähe zum Technischen Zeichner/-in ist unter fachlicher Betrachtungsweise nicht gegeben. Gliederung der Ausbildung: Die Spezialisierungsphase in der Ausbildung in Fachrichtungen oder Schwerpunkten soll so früh wie möglich beginnen. Es muss noch von den Experten anhand des neuen Ausbildungsprofils geprüft werden, ob anstatt einer Ausbildung mit einer Spezialisierungsphase von 12 Monaten in Fachrichtungen/Schwerpunkten oder eine als flexibel bewertete neue modulare Ausbildungsstruktur in Betracht kommt. Zwischen- und Abschlussprüfung: Die Prüfungen sollen auf der Basis der „Empfehlungen des Hauptausschusses für die Vereinheitlichung von Prüfungsanforderungen“ erarbeitet werden, wobei die vorliegende Prüfungsanforderungen für den Technischen Zeichner (Neue Prüfungsform: Integrierte Prüfung) in die Beratungen zu den Prüfungsanforderungen des Bauzeichners einbezogen werden sollen. Berufsfeldzuordnung: Die von Betrieben geforderte Baustellenpraxis wird insbesondere durch die Lernziele und -inhalte des ersten Ausbildungsjahres, die sich auf das Berufsgrundbildungsjahr Bautechnik beziehen, sichergestellt. Die im BGJ - Bautechnik ausgewiesenen Bautätigkeiten sind mit den Ausbildungserfordernissen, die die Experten für den Bauzeichner erarbeiten werden, abzustimmen. Wenn jedoch vorwiegend keine Übereinstimmung festgestellt werden kann, ist eine Überprüfung der BGJ- Zuordnung angebracht.

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Zeitliche Gliederung: Der Ausbildungsrahmenplan für die betriebliche Ausbildung soll, wenn eine modulare Struktur in den Überlegungen der Experten keine Berücksichtigung findet, nach Ausbildungsjahren mit Zeitrichtwerten in Wochen zeitlich strukturiert werden. Überbetriebliche Ausbildung: Hierzu sollen die Sozialpartner neben der Ausbildungsverordnung entsprechende Vereinbarungen treffen. Umweltschutz: Der Umweltschutzaspekt soll neben den in der Präambel aufgeführten Lerninhalten bei entsprechend relevanten Lernzielen besonders dargestellt werden. Qualifikationskatalog: Der vorgeschlagene Katalog der Fertigkeiten und Kenntnisse der neuen Ausbildungsordnung gliedert sich in folgende Positionen:

1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht 2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes 3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit 4. Umweltschutz 5. Projektübernahme, Leistungserfassung, Arbeitsplan und Arbeitsablaufplan,

Büroorganisation und –kommunikation, Verwaltungsabläufe 6. Umgang mit Informations- und Kommunikationstechniken 7. Grundlagen des Bauzeichnens 8. Auswahl und Verwendung von Bau- und Bauhilfsstoffen 9. Durchführen von Bauarbeiten, Begleiten von Bauprozessen im

Hoch-, Aus- und Tiefbau 10. Bestandsaufnahme und Vermessung 11. Rechnergestütztes Zeichnen und Konstruieren 12. Erstellen von Planungs- und Arbeitsunterlagen 13. Qualitätsmanagement und Kundenorientierung

Baustellenpraktikum: Vorteilhaft ist es, ein Baustellenpraktikum bereits beginnend im ersten Ausbildungsjahr durchzuführen und in der Ausbildungsordnung festzuschreiben. Zeiten und Inhalte für die Baustellenpraktika werden von den Sachverständigen im Neuordnungsverfahren festgelegt. Stand der Neuordnung Inzwischen ist das Neuordnungsverfahren zur Berufsausbildung des Bauzeichners fast beendet. Der Katalogentwurf der Fertigkeiten und Kenntnisse zeigt im Vergleich zum Stand des Eckdatengespräches wenige Änderungen auf. Unter Vorbehalt der Zustimmung der Spitzenorganisationen und den Vertretern, die an dem Abschlussgespräches zur „Gemeinsamen Sitzung“ teinehmen, sieht der Entwurf des Qualifikationskataloges folgende Inhalte vor:

1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht 2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes 3. Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

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4. Umweltschutz 5. Organisation und Kommunikation, Arbeitsabläufe 6. Zusammenarbeit mit Behörden und anderen am Bau Beteiligten 7. Umgang mit Informations- und Kommunikationstechniken 8. Techniken des Zeichnens 9. Auswahl und Verwendung von Bau- und Bauelementen 10. Mitwirken bei Bauprozessen und Durchführen von Bauarbeiten 11. Bestandsaufnahme und Vermessung 12. Rechnergestütztes Zeichnen 13. Konstruieren von Bauteilen 14. Qualitätssichernde Maßnahmen, Kundenorientierung Schwerpunkt: Architektur 1. Auswahl und Verwendung von Baustoffen und Bauelementen 2. Erstellen von Plänen und Zeichnungen, fachspezifische Berechnungen Schwerpunkt: Ingenieurbau 1. Auswahl und Verwendung von Baustoffen und Bauelementen 2. Erstellen von Plänen und Zeichnungen, fachspezifische Berechnungen Schwerpunkt: Tief-, Straßen- und Landschaftsbau 1. Auswahl und Verwendung von Baustoffen und Bauelementen 2. Erstellen von Plänen und Zeichnungen, fachspezifische Berechnungen

Die Abschlussprüfung der Bauzeichner wird entsprechend den Anforderungen der Praxis eine Struktur in praktische Aufgaben, Dokumentation und Fachgespräch vorsehen. Zur Abschlussprüfung soll der Prüfling zwei praktische Aufgaben nach seiner Wahl, die aus einem Projekt entwickelt werden, bearbeiten. Die Ergebnisse der Evaluierung der Prüfungsanforderungen bei Technischen Zeichnern zeigen, dass die Mehrzahl der Betriebe an CAD-Geräten ausbildet. Bei der Neuordnung der Berufsausbildung zum Bauzeichner werden diese Erfahrungen übertragen: Mindestens eine Aufgabe ist rechnergestützt zu fertigen. Die Durchführung der CAD-Aufgaben wird an dem System erfolgen, an dem der Prüfling ausgebildet wurde. Andernfalls ist ihm Gelegenheit zu geben, die Anlage, an der die Prüfung erfolgt, zuvor kennen zu lernen. Während in den sogenannten „Sprechberufen“ im kaufmännischen Bereich ein Prüfungsgespräch seit längerem üblich ist, setzt sich dieser Trend in den gewerblich- technischen Berufen erst langsam durch. Bei Bauzeichnern ist die mündliche Kommunikation ein wesentlicher Bestandteil ihrer Arbeit. Daher wird auch die Prüfung darauf ausgerichtet, kommunikative Elemente erfassen zu können. Eine der Aufgaben ist zu dokumentieren sowie dem Prüfungsausschuss in einem Fachgespräch zu erläutern. Im schriftlichen Teil B erfolgt eine enge Verzahnung der Fragen mit dem praktischen Teil der Prüfung. Hier sind Aufgaben durch die Verknüpfung informationstechnischer, technologischer und mathematischer Sachverhalte zu lösen sowie fachliche Probleme zu analysieren, zu bewerten und geeignete Lösungswege darzustellen. Die bisherige Zuordnung des Ausbildungsberufes Bauzeichner zum Berufsfeld „Bautechnik“ bleibt nicht bestehen. Es gibt nur wenig Übereinstimmung der Lernziele des schulischen Berufsgrundschuljahres (BGJ) und der neuen Lernziele im betrieblichen Ausbildungsrahmenplan (ARP) des ersten Ausbildungsjahres. Die Berufsbezeichnung und die Struktur der Berufsausbildung, gegliedert in drei Schwerpunkte, wird beibehalten. Die Differenzierung der Schwerpunkte erfolgt in die Bereiche Architektur, Ingenieurbau sowie Tief-, Straßen- und Landschaftsbau.

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Voraussichtlich sind in der Berufsausbildung zum Bauzeichner in insgesamt 18 Wochen verteilt über alle Ausbildungsjahre ausgewählte Fertigkeiten und Kenntnisse in überbetrieblichen oder betrieblichen Ausbildungsstätten zu vermitteln. Die Ausbildungsordnung wird voraussichtlich am 1.8.2002 in Kraft treten.

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Anhang Tabelle 1 Anzahl der Ausbildungsverhältnisse im Beruf des Bauzeichners Tabelle 2 Bauvolumen und erwerbstätige Bauzeichner

Anzahl der Ausbildungsverhältnisse im Beruf Bauzeichner(in)

0

2000

4000

6000

8000

10000

12000

14000

16000

18000

1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999

Jahr

Anzahl

FrauenMänner

B auvolumen und erwerbstätige Bauzeichner

0

10000

20000

30000

40000

50000

60000

70000

80000

1993 1995 1996 1997 1998 1999

Jahr

Anz

ahl

380000

390000

400000

410000

420000

430000

440000

450000

460000

Mill

. DM Bauzeichner

Bauvolumen

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Anlage 1 Datum: 6.09.2000 Fragenkatalog zum Betriebsinterview von Bauzeichner/-in 1. Angaben zu Ihrer Person 1.1 Wie alt sind Sie ? _______ Jahre 1.2 Sind Sie eine Bauzeichnerin oder

sind Sie ein Bauzeichner ? Bauzeichnerin Bauzeichner

� � 1.3 Mit welchem Schulabschluss haben

Sie Ihre Ausbildung zum/zur Bauzeichner/-in begonnen ?

Hauptschule Realschule Gymnasium Sonstige

� � � � 1. Fragen zu ihrer Berufsausbildung 2.1 Wenn Sie kein/e Bauzeichner/-in

sind welche Berufsqualifikation besitzen Sie ?

Bau-Ingenieur Bau-Techniker ggf. welche ?

� � _____________

2.2 Wo haben Sie Ihre Ausbildung zum/zur Bauzeichner/ -in erhalten?

HOCHTIEF and. Betrieb Behörde Umschulung

� � � � 2.3 In welchem Schwerpunkt erfolgt Ihre

Ausbildung bzw. Abschlussprüfung zum/zur Bauzeichner/-in ?

Hochbau einschließlich raumbildender Ausbau

Ingenieurbau Tief-, Straßen- und Landschaftsbau

� � � 2.4 Wie lange dauerte Ihre Ausbildung

zum/zur Bauzeichner/-in ? 3 Jahre verkürzt wie lange ?

� � ______ Mon. 2.5 Welche Erfahrungen machten Sie

bei Ihrer Ausbildung zum/zur Bauzeichner/-in ?

Gute Negative

� _________________

� _________________

1. Fragen zur Berufsausbildung 3.1 Welche Veränderungen der

Tätigkeiten/Aufgabenfelder gibt es seit Erlass der AO Bauzeichner/-in?

Hierzu ist eine Bewertung der jeweiligen Qualifikationen mit ihren Lerninhalten im z.Z. geltenden Ausbildungsrahmenplan Bauzeichner vorzunehmen (siehe Anlage)

3.2 Sind weitere Aufgabenfelder dazu gekommen und welche Bedeutung messen Sie diesen zukünftig der Ausbildung zu ?

Ja Nein

� � große Bedeutung weniger wichtig unwichtig � Statik � � � � Konstruktion � � � � Koordination � � � � techn. Kommunikation � � � � � 3.3 Sind Sie aufgrund der

Veränderungen im Tätigkeitsprofil Bauzeichner/-in für eine andere Berufsbezeichnung ?

Ja Ja

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� �

ggf. welche ? ____________________________

3.4 Sollen die jetzigen Spezialisierungen beibehalten werden?

Hochbau einschließlich raumbildender Ausbau

Ingenieurbau Tief-, Straßen- und Landschaftsbau

� Ja � Nein � Ja � Nein � Ja � Nein

3.5 Wenn Nein, welche sollten eine Änderung erfahren ?

Hochbau einschließlich raumbildender Ausbau

Ingenieurbau Tief-, Straßen- und Landschaftsbau

____________ ____________ ____________

Haben Sie andere Vorschläge zur Spezialisierung?

______________________________________

3.6 Wann soll die Spezialisierung einsetzen?

im 1. Jahr im 2. Jahr im 3. Jahr

� Ja � Nein � Ja � Nein � Ja � Nein

3.7 Halten Sie den Baustelleneinsatz und/oder ein Baupraktikum (Ausführen von handwerklichen Bauarbeiten bzw. Bautätigkeiten) innerhalb der Ausbildung für sinnvoll ?

unverzichtbar zu umfangreich unwichtig

� � �

3.8 In welchem Ausbildungsjahr soll das Baupraktikum (Ausführen von handwerklichen Bauarbeiten bzw. Bautätigkeiten) absolviert werden?

1. Ausbildungsjahr 2. Ausbildungsjahr 3. Ausbildungsjahr

� � �

Welche handwerkliche Bauarbeiten bzw. Bautätigkeiten sollen Ihrer Erfahrung nachvermittelt werden?

____________________________________

Wie viel Zeit halten Sie für angemessen ?

ca. ____ Wochen ca. ____ Wochen ca. ____ Wochen

3.9 In welchem Ausbildungsjahr sollte der Baustelleneinsatz (keine handwerkliche Tätigkeiten) durchgeführt werden?

2. Ausbildungsjahr 3. Ausbildungsjahr unwichtig kann entfallen

� � �

Welche Inhalte halten Sie für wichtig und sollten vermittelt werden ?

____________________________________

Wie viel Zeit halten Sie für angemessen ?

ca. ____ Wochen ca. ____ Wochen ca. ____ Wochen

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3.10 Haben Sie Kenntnisse über Prüfungsinhalte und Prüfungsdauer zu den praktizierten Zwischen- und Abschlussprüfungen zum/zur Bauzeichner/-in ?

Ja Nein

� �

Wenn Ja - Wie sollen die Prüfungsaufgaben zum/zur Bauzeichner/-in aus ihren eigenen Erfahrungen zukünftig gestaltet werden ?

wie bisher, keine Änderung

wie bisher, jedoch mit CAD

ganzheitliche Projektaufgabe/ -lösung

mit CAD- und IT-Einsatz

� � � �

1. Fragen zur Berufstätigkeit 4.1 In welchem Unternehmensbereich

bzw. Abteilung sind Sie zur Zeit tätig ?

Architektur Konstruktion Bauausführung

Sonstige

� � � _________

4.2 Ihr Tätigkeitsschwerpunkt Hochbau Ingenieurbau

Tiefbau Landschaftsbau

Sonstige

� � � � _______ 4.3 Welche Arbeiten führen Sie als

Bauzeichner/-in überwiegend aus? ___________________________________

4.4 An welchen betrieblichen / außerbetrieblichen Aus-/ Fortbildungen haben Sie teilgenommen ?

betrieblich außerbetrieblich

_________________ _________________

� Welchen Anteil hat dabei CAD? � hoch � gering � hoch � gering 4.5 Genügen Ihnen die aktuellen

Weiterbildungsangebote ? Welche Anforderungen stellen Sie an Ihre künftige Fortbildungen als Bauzeichner/-in ?

Ja Nein kein Bedarf

� � �

Es war für mich sehr wichtig, dass Sie die Fragen beantworten haben. Ich danke Ihnen für Ihre Bereitschaft.

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Neuordnungen rund ums Auto�

von Bärbel Bertram

Neuordnungsprojekte Im Dezember 2001 haben die Arbeiten zur Neuordnung von Fahrzeugtechnischen Berufen im BIBB begonnen. Das Projekt betrifft die Ausbildungsberufe Automobilmechaniker1, Kfz-Mechaniker, Kfz-Elektriker, Karosserie- u. Fahrzeugbauer, Landmaschinenmechaniker und Zweiradmechaniker. Die dreieinhalbjährige Ausbildung in jedem Beruf erfolgt im Handwerks- bzw. im Industriebetrieb und in der Berufsschule. Zwei weitere Projekte „rund ums Auto“ sind noch in diesem Jahr geplant: die Neuordnung des Fahrzeuginnenausstatters - den ehemaligen Fahrzeugpolsterer vom Jahr 1940 - sowie des Fahrzeuglackierers, der bisher den Malern und Lackierern zugeordnet ist. Voraussichtlich im August 2003 wird ein neuer Zuschnitt der „Berufe rund ums Auto“ erlassen. Attraktivität der Berufe rund ums Auto Männliche Jugendliche wählen unter 30 Berufen am häufigsten den Kfz-Mechaniker als ihren Traumberuf2. Für diese Berufsausbildung haben sich im Jahr 2000 ca. 24.000 Auszubildende entschlossen. Insgesamt sind im Kfz-Sektor ca. 100.000 Auszubildende beschäftigt. Ein Kfz-Mechaniker mit abgeschlossener Berufsausbildung gehört zu den Spitzenverdienern. Beschäftigte der deutschen Automobilindustrie stehen im internationalen Vergleich mit Lohnkosten von 65,50 DM pro Stunde an der Spitze3. Als Weiterbildungsmöglichkeiten im Kfz-Sektor bietet sich der traditionelle Meisterabschluss nach entsprechender Berufspraxis an oder seit 1998 parallel dazu eine Fortbildung zum Kfz- Service- Techniker. Voraussetzung dafür ist eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in verschiedenen anerkannten Ausbildungsberufen, teilweise verbunden mit dem Nachweis von mehrjährigen Erfahrungen der Berufspraxis4. Auch im kaufmännischen Bereich existieren Ausbildungsberufe, die rund ums Auto anzusiedeln sind: z.B. beim Automobilkaufmann oder in weiteren gewerblich- technischen Bereichen wie z.B. beim Beruf des Malers und Lackierers im Schwerpunkt Fahrzeuglackierung oder beim Metallbauer in der Fachrichtung Fahrzeugbau sowie im Textilbereich beim Fahrzeugpolsterer.

� In: BWP 2/2002 1 Im Text sind nur männliche Bezeichnungen aufgeführt, selbstverständlich sind die Frauen auch gemeint. 2 Vgl. Schaubild unter www.bibb.de/berufe 3 VDA 1998. Im Vergleich dazu : Frankreich 36,89 DM/Std., Italien 31,23 DM/Std., Großbritannien 37,44DM/Std 4 vgl. VO über die Prüfung zum anerkannten Abschluss „Geprüfter Kfz-Servicetechniker/in“. BGBl.,Jg. 1997, Teil I, Nr. 86, vom 23.12.1997, S. 3127.

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Berufe rund ums Auto

Berufsbezeichnung zuletzt neu geordnet

Anzahl Azubis in 2000

Anmerkungen

Automobilmechaniker 1987 3.576

Kfz-Elektriker 1989 4.450

Kfz-Mechaniker 1989 78.642

Karosserie- u. Fahrzeugbauer Fachrichtung: Karosseriebau, Fachrichtung: Fahrzeugbau

1989

6.481 alle Fachrich-

tungen

Landmaschinenmechaniker 1989

6.486

Zweiradmechaniker 1989

2.160

Ausbildungsberufe, die derzeit neu geordnet werden

Metallbauer (davon) eine Fachrichtung: Fahrzeugbau

1989

29.836 alle Fachrich-

tungen. Fahrzeugpolsterer 1940 213

Maler und Lackierer (davon) eine Fachrichtung: Fahrzeuglackierer

1975 46.246 alle Fachrich-

tungen. Verfahrensmechaniker für Beschichtungstechnik

1999 364

Automobilkaufmann 1998 6.441

Weitere branchenübergreifende Ausbildungsberufe/ (tw. Fachrichtung) rund ums Auto

Kfz-Servicetechniker 1997 WB-VO

Meister im Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk

2000 VO Meister- prüfung

Karosserie- und Fahrzeugbauermeister

1995 VO Meister- prüfung

Zweiradmechanikermeister 1995 VO Meisterprüfung

Weiterbildungs-/ Fortbildungs- ebene

Gründe für die Neuordnung Gründe für die Neuordnung der Fahrzeugtechnischen Berufe sind insbesondere zu sehen in der Zusammenlegung von Berufen durch Änderung der HWO, der Entwicklung neuer Technologien, den Veränderungen im technisch- organisatorischen Bereich, der Schaffung/Zuordnung eines neuen Berufsfeldes und der Kundenorientierung. So finden z.B. innerhalb der großen Tätigkeitsfelder im Kfz-Sektor - Mechanik, Inspektion, Wartung (Kfz- Elektrik / Elektronik), Karosseriearbeiten - inhaltliche Verlagerungen statt. Die Kfz-Technologie, die Werkzeuge und Diagnosegeräte, die technischen und betriebsbezogenen Normen sowie Umwelt- und Sicherheitsbestimmungen verändern sich. Sie haben ihren Ursprung in den veränderten Marktanforderungen, Kundenansprüche, Arbeitsorganisation und in gesellschaftlich veränderten Rahmenbedingungen.

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Neuer Zuschnitt der Berufe Vorgesehen ist die Bildung von vier neugeschnittenen Berufen „Kfz-System-Mechaniker oder Automobilmechatroniker“5, „Fachkraft für Karosserie und Fahrzeugtechnik oder Mechaniker für Karosserie und Fahrzeugtechnik“6, Mechaniker für Land- und Baumaschinentechnik, Zweiradmechaniker. (siehe hierzu Übersicht zur - Neuordnung Fahrzeugtechnische Berufe - Anlage 1) „Kfz-System-Mechaniker / Automobilmechatroniker“ Zukünftig wird es den Beruf des Kfz-Mechanikers in der bisherigen Form nicht mehr geben. Er wird zusammen mit dem Kfz-Elektriker und dem industriellen Automobilmechaniker einen neuen Ausbildungsberuf bilden.

bislang Kfz-Mechaniker + Kfz-Elektriker + Automobilmechaniker

neu „Kfz-System-Mechaniker oder Automobilmechatroniker“

Inhaltlich zielt dieses Berufsprofil auf eine Zusammenführung der erforderlichen Tätigkeiten in der Mechanik und Elektrik ab. In diesem Beruf werden mechanische und elektrische Fertigkeiten und Kenntnisse integriert vermittelt. In Fahrzeugen werden z.B. mechanische Lenk- und Bremssysteme in Zukunft durch mechatronische Komponenten ersetzt, was zu einer höheren Funktionalität und gesteigerter Sicherheit führen wird. Modernes Motormanagement ist ohne Schaltkreise und Minicomputer nicht mehr denkbar. Außerdem wird den neuen Systemkomponenten im Auto Rechnung getragen, die sich z.B. in Neuerungen bei der Fahrzeugkommunikationstechnik zeigen. So kommuniziert der Autofahrer zum einen mit dem Auto und umgekehrt kommuniziert das Auto mit dem Fahrer, zum anderen kommuniziert das Auto mit der Außenwelt. Das Auto der Zukunft wird automatisch die günstigste Tankstelle auswählen und jeden Stau umfahren. Daher spielt im Ausbildungsberufsbild des „Kfz-System-Mechanikers/Automobilmechatronikers“ betriebliche und technische Kommunikation und Kommunikation mit Kunden eine wichtige Rolle. Für das Auto der Zukunft mit seiner elektronischen Steuerung für Motor und Getriebe sowie einem Navigationssystem und integriertem Telekommunikationsanschluss wird ein qualifizierter Facharbeiter benötigt, der es versteht, diese komplexen Systeme instandzusetzen und zu warten. Vorgesehene Struktur des „Kfz- System- Mechanikers / Automobilmechatronikers“ Der Ausbildungsberuf soll wie bisher in Schwerpunkte unterteilt werden. Es sind vier Schwerpunkte7 vorgesehen, entsprechend der technologischen Entwicklung gehört der Bereich der Fahrzeugkommunikationstechnik zukünftig neu dazu:

1. Personenkraftwagentechnik 2. Nutzfahrzeugtechnik 3. Motorradtechnik 4. Fahrzeugkommunikationstechnik

5 Ausbildungsberufsbezeichnungen sind Arbeitstitel 6 Ausbildungsberufsbezeichnungen sind Arbeitstitel 7 Beachten Sie bitte, dass es sich bei allen Angaben um Entwürfe handelt, die sich im Verlauf des Neuordnungsverfahrens noch verändern können.

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Qualifikationen Geplant ist, diese Entwicklung mit einem breit angelegten Spektrum von Qualifikationen im Ausbildungsberuf „Kfz-System-Mechaniker / Automobilmechatroniker“ zu unterstützen:

� Planen und Vorbereiten des Arbeitsablaufes sowie Kontrollieren und Bewerten der Arbeitsergebnisse

� Messen und Prüfen � Betriebliche und technische Kommunikation � Kommunikation mit Kunden � Bedienen von Fahrzeugen und deren Systemen � Demontieren, Instandsetzen und Montieren von Bauteilen und Baugruppen � Warten, Prüfen und Einstellen von Fahrzeugen und Systemen � Qualitätsmanagement (Qualitätssicherung) � Eingrenzen und Bestimmen von Fehlern, Störungen und deren Ursachen sowie

Beurteilen von Schäden � Instandsetzen von Fahrzeugsystemen � Prüfen, Einstellen und Anschließen von mechanischen, hydraulischen,

pneumatischen sowie elektrischen und elektronischen Anlagen und Systemen � Ausrüsten und Umrüsten mit Zubehör und Zusatzeinrichtungen � Untersuchen von Fahrzeugen auf Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie Immissionskontrolle � Kontrollieren und Dokumentieren von Arbeiten zur Fahrzeugübergabe

Zweiradmechaniker Zum Bereich Fahrzeugtechnische Berufe gehört ein weiterer Ausbildungsberuf, der neu geordnet wird, der Zweiradmechaniker. Der Zweiradmechaniker arbeitet in der Ausrüstung, Umrüstung, Instandsetzung und Wartung. Für den Rennsport fertigt er sogar Räder nach individuellen Kundenwünschen maßgeschneidert an. Auch ein Zweirad zeichnet sich durch komplexe Systemkomponenten aus. Der neue Berufszuschnitt des Zweiradmechanikers ist durch die enge Verknüpfung von Dienstleistungen und technischen Tätigkeiten geprägt. Der Auszubildende wird in Zukunft nicht nur lernen wie Fahrräder und Motorräder instandgesetzt werden, sondern auch lernen, diese zu verkaufen. Dienstleistungen wie der Verkauf von Waren und Produkten sowie das Instandsetzen von Anlagen und Systemen der Fahrrad - und Motorradtechnik sollen in der Ausbildung nebeneinander vermittelt werden. Geplant ist, den Beruf in zwei Fachrichtungen zu gliedern: Fachrichtung Fahrradtechnik und Fachrichtung Motorradtechnik. Die geplanten Inhalte dieses Ausbildungsberufsbildes setzen sich wie folgt zusammen: � Planen und Vorbereiten des Arbeitsablaufes sowie Kontrollieren und Bewerten der

Arbeitsergebnisse � Messen und Prüfen � Betriebliche und technische Kommunikation � Kommunikation mit Kunden � Fügen, Trennen, Umformen � Manuelles und maschinelles Bearbeiten � Instandsetzen von Anlagen und Systemen der Fahrradtechnik � Instandsetzen von Anlagen und Systemen der Motorradtechnik � Demontieren, Instandsetzen und Montieren von Bauteilen und Baugruppen � Warten, Prüfen und Einstellen von Fahrzeugen und Systemen � Prüfen, Einstellen und Anschließen von mechanischen, hydraulischen, pneumatischen

sowie elektrischen und elektronischen Anlagen und Systemen � Eingrenzen und Bestimmen von Fehlern, Störungen und deren Ursachen sowie

Beurteilen von Schäden � Qualitätsmanagement (Qualitätssicherung)

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� Ausrüsten und Umrüsten mit Zubehör und Zusatzeinrichtungen � Kontrollieren und Dokumentieren von Arbeiten zur Fahrzeugübergabe � Herstellen, Instandhalten und Umbauen von Fahrzeugen und deren Systemen � Verkauf von Dienstleistungen, Waren, Produkten Mechaniker für Land- und Baumaschinentechnik Ein weiterer Beruf, der im Rahmen des Projektes neu gestaltet wird, ist der Mechaniker für Land- und Baumaschinentechnik. Sein Arbeitsfeld umfaßt Tätigkeiten des Prüfens, Wartens und Instandsetzens von Baufahrzeugen und Landmaschinen. Bisher sind folgende Inhalte vorgesehen: � Planen und Vorbereiten des Arbeitsablaufes sowie Kontrollieren und Bewerten der

Arbeitsergebnisse � Messen und Prüfen � Betriebliche und technische Kommunikation � Kommunikation mit Kunden � Fügen, Trennen, Umformen � Manuelles und maschinelles Bearbeiten � Demontieren, Instandsetzen und Montieren von Bauteilen und Baugruppen � Warten, Prüfen und Einstellen von Fahrzeugen und Systemen � Prüfen, Einstellen und Anschließen von mechanischen, hydraulischen, pneumatischen

sowie elektrischen und elektronischen Anlagen und Systemen � Eingrenzen und Bestimmen von Fehlern, Störungen und deren Ursachen sowie

Beurteilen von Schäden � Qualitätsmanagement (Qualitätssicherung) � Prüfen von Abgasen und Einrichtungen zur Emissionsminderung � Installieren von Anlagen der Feld-, Hof-, oder Innenwirtschaft � Prüfen von elektrischen Stromanschlüssen � Ausrüsten und Umrüsten mit Zubehör und Zusatzeinrichtungen � Kontrollieren und Dokumentieren von Arbeiten zur Fahrzeugübergabe � In- und Außerbetriebnahme von Fahrzeugen, Maschinen, Geräten und Anlagen „Mechaniker für Karosserie und Fahrzeugtechnik /Fachkraft für Karosserie und Fahrzeugtechnik“ Die Anforderungen im Ausbildungsberuf „Fachkraft für Karosserie und Fahrzeugtechnik bzw. Mechaniker für Karosserie und Fahrzeugtechnik“ erfordert neben den technologischen Fertigkeiten zunehmend auch kundenbezogene Dienstleistungen. Der nachträgliche Einbau eines Schiebedaches oder der Anbau eines Spoilers nach Kundenwünschen gehören unter anderem zum Aufgabengebiet dieses Ausbildungsberufes. In diesem Ausbildungsberuf ist eine Untergliederung in zwei Fachrichtungen geplant: 1) Karosserie- und Instandsetzungstechnik und 2) Karosserie- und Fahrzeugbau. Die zu vermittelnden Inhalte liegen als Entwurf vor: � Planen und Vorbereiten des Arbeitsablaufes sowie Kontrollieren und Bewerten der

Arbeitsergebnisse � Messen und Prüfen � Betriebliche und technische Kommunikation � Demontieren, Instandsetzen und Montieren von Bauteilen und Baugruppen � Warten, Prüfen und Einstellen von Fahrzeugen und Systemen � Qualitätsmanagement (Qualitätssicherung) � Fügen, Trennen, Umformen � Manuelles und maschinelles Bearbeiten � Konstruieren von Abwicklungen, Fertigen von Schablonen und Zuschnitten � Prüfen und Instandsetzen von Fahrzeugrahmen und Karosserien

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� Eingrenzen und Bestimmen von Fehlern, Störungen und deren Ursachen sowie Beurteilen von Schäden

� Prüfen, Einstellen und Anschließen von mechanischen, hydraulischen und pneumatischen sowie elektrischen und elektronischen Anlagen und Systemen

� Prüfen, Bearbeiten und Schützen von Oberflächen � Herstellen und Umbauen von Karosserien, Aufbauten und Fahrgestellen � Ausrüsten und Umrüsten mit Zubehör und Zusatzeinrichtungen � Untersuchen von Fahrzeugen auf Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie

Immissionskontrolle � Kontrollieren und Dokumentieren von Arbeiten zur Fahrzeugübergabe Grundbildung Bisher war die Grundbildung der „Berufe rund ums Auto“ ein Schwerpunkt im Berufsfeld Metalltechnik. Im metallbearbeitenden Bereich beginnt die Lehre mit der obligatorischen Metall - Grundausbildung, in der reine mechanische Tätigkeiten wie Feilen von Bauteilen oder das Herstellen von nichtlösbaren Verbindungen im Vordergrund stehen. In der zukünftigen fahrzeugtechnischen beruflichen Grundbildung sind mehr Fertigkeiten aus der Informations-, Mess- und Elektrotechnik zu vermitteln. Daher ist geplant, für die vier neu zu ordnenden fahrzeugtechnischen Berufe ein eigenes Berufsfeld mit der Bezeichnung „Fahrzeugtechnik“ zu schaffen. 8 Für alle vier Berufe wird eine gemeinsame Grundbildung angestrebt, die sich auf folgende Inhalte9 bezieht:

� Berufsausbildung, Arbeits- und Tarifrecht � Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes � Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit � Umweltschutz � Planen und Vorbereiten des Arbeitsablaufes sowie Kontrollieren und Bewerten der Arbeitsergebnisse � Qualitätsmanagement � Messen und Prüfen an Systemen � Betriebliche und technische Kommunikation � Kommunikation mit Kunden � Bedienen von Fahrzeugen und Systemen � Warten, Prüfen und Einstellen von Fahrzeugen und Systemen und Betriebseinrichtungen � Instandsetzen von Bauteilen, Baugruppen und Systemen

Bei allen inhaltlichen und strukturellen Angaben können sich noch Änderungen ergeben, wenn sich dieses im Verlauf der Sachverständigenarbeiten als notwendig erweist. Gesellenprüfung/Abschlussprüfung Es wird eine „gestreckte Prüfung“ angestrebt, die fünf Jahre zur Erprobung erlassen werden soll. Unabhängig von der Form und den Inhalten der Prüfung bedeutet das, dass die Zwischenprüfung und die Abschlussprüfung künftig entlang eines Zeitkorridors erfolgt. Die Zwischenprüfung wird als Teilprüfung mit 20% bis 40 % in das Abschlussprüfungsergebnis einbezogen. Ein Entwurf für die Form und Inhalte der Prüfung wird im Verlauf des Neuordnungsverfahrens zusammen mit den Sachverständigen entwickelt.

8 vgl. Meyer, Ingo. Automobil-Mechatroniker- Modebegriff oder tatsächliche Reflektion der Ausbildung von Nachwuchs. In: Kongressbericht zum Dritten Bundes Berufsbildungs-Kongress des Deutschen Kfz-Gewerbes, Mai 2001, Bad Wildungen 9 Auch diese Inhalte befinden sich im Entwurfsstadium und sind noch nicht endgültig abgestimmt, Stand: Jan. 2002.

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1

NeueAusbildungsberufe(Gesellenebene)

Anlage AHWO

(Meisterebene)

Bisherige Ausbildungsberufe

Kraftfahrzeug-techniker

Kraftfahrzeugsystem-Mechaniker

oderAutomobil-

mechatroniker

Karosserie- und Fahrzeugbauer

Mechaniker für Karosserie- und Fahrzeugtechnik

oderFachkraft für

Karosserie- und Fahrzeugtechnik

Karosserie-und

Fahrzeugbauer

Landmaschinen-mechaniker

Mechaniker fürLand- und

Baumaschinen

Landmaschinen-mechaniker

Zweirad-mechaniker

Zweirad-mechaniker

Zweirad-mechaniker

Kraftfahr-zeug-

Mechaniker

Kraftfahr-zeug-

Elektroniker

Automobil-mechaniker(Industrie)

Neuordnung - Fahrzeugtechnische Berufe -

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NeueAusbildungsberufe(Gesellenebene)

Anlage AHWO

(Meisterebene)

Bisherige Ausbildungsberufe

Kraftfahrzeug-techniker

Kraftfahrzeugsystem-Mechaniker

oderAutomobil-

mechatroniker

Karosserie- und Fahrzeugbauer

Mechaniker für Karosserie- und Fahrzeugtechnik

oderFachkraft für

Karosserie- und Fahrzeugtechnik

Karosserie-und

Fahrzeugbauer

Landmaschinen-mechaniker

Mechaniker fürLand- und

Baumaschinen

Landmaschinen-mechaniker

Zweirad-mechaniker

Zweirad-mechaniker

Zweirad-mechaniker

Kraftfahr-zeug-

Mechaniker

Kraftfahr-zeug-

Elektroniker

Automobil-mechaniker(Industrie)

Neuordnung - Fahrzeugtechnische Berufe -

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„Nicht nur sauber , sondern rein“ -

Die neue Verordnung� über die Berufsausbildung zum Textilreiniger/zur Textilreinigerin tritt zum

1. August 2002 in Kraft

von Christiane Reuter Zusammenfassung wesentlicher Informationen zu diesem Beruf: 1. Berufsbezeichnung:

Die bisherige Berufsbezeichnung wird fortgeführt. Der Ausbildungsberuf wird in den Bereichen Industrie und Handwerk ausgebildet.

2. Ausbildungsdauer:

drei Jahre 3. Ausbildungsstruktur

Es handelt sich um einen durchgängigen Ausbildungsberuf ohne Spezialisierungen. Der Ausbildungsberuf Textilreiniger/Textilreinigerin ist keinem Berufsfeld zugeordnet.

4. Ziele der Neuordnung/Ausbildungsinhalte:

Die neuen, verbindlich festgelegten Ausbildungsinhalte orientieren sich an Veränderungen, die durch technische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklungen an den Arbeitsplätzen in den Reinigungen und Wäschereien stattgefunden haben. Ob Berufskleidung, Krankenhaus- und Hotelwäsche, ob Oberbekleidung, Heimtextilien, Pelze und Leder: Textilreiniger und Textilreinigerinnen sorgen für Sauberkeit und Hygiene. Das Arbeitsgebiet umfasst die Behandlung, Pflege und Veredlung von Textilien und Bekleidung, insbesondere durch Reinigen, Waschen, Detachieren, Finishen und Ausrüsten. Die Textilreinigung gliedert sich in die beiden Hauptbereiche „Wäscherei“ und „Reinigung“; dabei haben bisher die herkömmlichen Reinigungen den Schwerpunkt gebildet. Inzwischen hat jedoch eine Verlagerung der Gewichtung zwischen den beiden Bereichen stattgefunden. Die Bedeutung der Wäschereien, insbesondere der Großwäschereien (für z.B. Gaststätten, Krankenhäuser und Hotels) nimmt gegenüber den klassischen Reinigungsbetrieben zu, die Anforderungen an Qualität und Hygiene steigen. Um diesen Entwicklungen Rechnung zu tragen, wurden die folgenden neuen Qualifikationen in die Ausbildung aufgenommen: � Qualitätssicherung � Prozesstechnik � betriebliche und technische Kommunikationstechniken � Kundenbetreuung / Kundenberatung � Desinfektionsverfahren und Hygienemaßnahmen

Darüber hinaus erlernen Textilreiniger und Textilreinigerinnen während ihrer Ausbildung

� textile Rohstoffe, Leder und Pelze sowie ihre Eigenschaften zu unterscheiden,

� In: BGBl. Teil I, Nr. 37, S. 1923 ff., 24. Juni 2002

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� das Behandlungsgut anzunehmen und zu kennzeichnen, � Flecken zu erkennen und das Behandlungsgut zu sortieren, � das Behandlungsgut zu detachieren, � das Behandlungsgut zu waschen und zu chemischreinigen, � das gereinigte Behandlungsgut nach zu detachieren, � das Behandlungsgut zu finishen (mangeln, bügeln, dämpfen), � die überwiegend computergesteuerten Maschinen und Anlagen zu bedienen, zu

warten und zu pflegen und die Programmabläufe zu überwachen � Programmabläufe und technische Dokumentationen zu erstellen, � Schadensfälle zu und Reklamationen zu bearbeiten.

Textilreiniger und Textilreinigerinnen arbeiten überwiegend in Reinigungs- oder in Wäschereibetrieben, aber auch in Forschungseinrichtungen der chemischen Industrie, in Gesundheitseinrichtungen oder in Hotels. Durch die Neuordnung dieses Ausbildungsberufes wird die Ausbildung auf eine moderne, auch an zukünftigen Erfordernissen orientierte Grundlage gestellt. Mit der Neuordnung verbunden ist auch die Hoffnung, mehr Jugendliche für diesen wachsenden Berufsbereich zu interessieren.