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Gliederung des Vortrages
1. Historische Entwicklung2. Situation EU3. Wie sieht die Zukunft
aus?
1900 bis 1945
Kriege zwischen europäischen Völkern bzw. Großmächten
Gebietserweiterungen durch Kriege bringen Unruhen
Feindschaft vor allem zwischen Deutschland und Frankreich
Zwei Weltkriege begannen in Europa
Bilanz der Weltkriege
1. Weltkrieg (1914 – 1918)
10 Millionen Tote20 Millionen
Verwundete6 Millionen
Kriegsgefangene
2. Weltkrieg (1939 – 1945)
60 Millionen Tote6 Millionen
Kriegsgefangene20 Millionen
Vertriebene
Wie kann Europa in Frieden leben?
Überlegungen von europäischen Staatsmännern:z.B. Winston Churchill(„Vereinigten Staaten von Europa“)
Schuman und Monnet: Gemeinsame Aufsicht über Kohle- und Stahlproduktion (Hauptressourcen für Rüstungsindustrie)
Schuman-Plan
von Jean Monnet ausgearbeitet
Der französische Außenminister Robert Schuman präsentierte am 9.Mai 1950 einen Vorschlag für Frieden in Europa(heute Europatag)
Inhalt des Schuman-Plans
Solidarität
Feindschaft zwischen Frankreich und Deutschland überwinden
Gemeinsame Aufsicht über die Kohle- und Stahlproduktion (später EGKS)
EGKS offen für alle Länder
Lebensstandard der Bevölkerung durch wirtschaftlichen Aufschwung heben
Beginn der Einigung Europas 1951: Gründung der
Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS)
Mitglieder: Frankreich, Deutschland, Italien, Belgien, Niederlande, Luxemburg
1957: Römische Verträge Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EGW) und Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom)
60/70er Jahre
Zusammenschluss 1967 der drei Gemeinschaften zur Europäischen Gemeinschaft (EG)
1973: Dänemark, Irland und das Vereinigte Königreich treten der EG bei
1979: erste direkte Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments
80er Jahre
1981: tritt Griechenland der EG bei
1986: Spanien und Portugal treten der EG bei
Ziel: politische Stabilität in diesen Ländern zu erreichen
Einheitliche Europäische Akte
1986: Unterzeichnung der Einheitlichen Europäischen Akte (gemeinsamer Markt soll zwischen den Mitgliedsstaaten der EG geschaffen werden)
Vier Grundfreiheiten: freier Waren-, Kapital-, Dienstleistungs- und Personenverkehr
90er Jahre
Einschneidende politische Veränderungen
Fall des Eisernen Vorhangs
Zerfall Sowjetunion
Viele Staaten werden selbständig
1. Januar 1995: Österreich, Finnland und Schweden treten der EU bei
Wichtige Verträge auf EU Ebene
Vertrag von Maastricht tritt am 1. November
1993 in Kraft EG wird zur EU (3
Säulen- Konstitution) Wirtschafts- und
Währungsunion (Euro) GASP Unionsbürgerschaft Zusammenarbeit in
den Bereichen Justiz und Inneres
Ausschuss der Regionen (AdR) wird gegründet
mehr Rechte für das Europäische Parlament (EP)
Vertrag von Amsterdam
1. Mai 1999 in Kraft getreten
mehr Regelungen zum Schutz von Arbeitnehmern
Bekämpfung der organisierten Kriminalität
Stärkung des EP
Vertrag von Nizza
1. Februar 2003 in Kraft getreten
Anpassung der Institutionen und der Entscheidungsfindung (Stimmgewichtung im Rat)
Schaffung der Voraussetzungen für die Erweiterung der Union um 6-12 neue Mitglieder
Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechische Republik, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Malta und Zypern
verhandelt seit 1998 bzw. 2000 Erweiterungsvertrag abgeschlossen
am 16. April 2003Von allen neuen MS (10) und allen
alten MS (15) sowie dem EP ratifiziert
Beitritt am 1. Mai 2004
Erweiterung 2004
Ein Vergleich
EU-25USA
Japan
Fläche3.973.100
km²9.809.155
km²377.837 km²
Einwohner 454,2 Mio. 285,3 Mio. 127,0 Mio.
Quelle: Fischer Weltalmanach 2004
Organe der EU
EU Kommission
Rat der Europäischen Union
Europäisches Parlament
Gerichtshof
Rechnungshof
Kommission
25 Kommissionsmitglieder (Ein Kommissar pro Land)
vertritt europäische Interessen gegenüber den Mitgliedsstaaten (keine Weisungen von Mitgliedsstaaten)
„Hüterin der Verträge“ Vorlage von Gesetzesentwürfen führt die Gemeinschaftspolitik durch Vertritt EU nach außen
J.M. Barroso
Rat der Europäischen Union
vertritt die Interessen der Regierungen der Mitgliedstaaten
Zusammensetzung: die jeweiligen Fachminister des Landes (z.B. Innen-, Infrastruktur-, Landwirtschaftsminister)
Aufgaben: Beschlussorgan der Europapolitik
Europäisches Parlament
732 Abgeordnete (werden direkt in alle Mitgliedsstaaten gewählt)
Anzahl der Abgeordneten aufgrund der Bevölkerungsgröße eines Landes festgelegt (Österreich 18)
vertritt die Interessen der Bürger
Aufgaben: demokratische Kontrolle, Gesetzgebung
Gerichtshof
ein Richter pro Land
Aufgabe: Wahrung des Europarechts
Rechnungshof
ein Mitglied pro Land
Aufgabe: Prüfung der Einnahmen und Ausgaben der EU
Was brachte Ö der EU Beitritt?
Zunahme von Exporten und Importen: gleichberechtigter Zugang zum Binnenmarkt
Wegfall von Grenzkontrollen: Ö Firmen ersparensich 500 Mio. bis 1 Milliarde €/Jahr
Erhalt von Fördergeldern:- regionale Entwicklung
(1995-1999: 1,62 Milliarden €2000-2006: 1,9 Milliarden €)
- Landwirtschaft:Allein nach EU Bericht für NÖ 2002: fast
90 Mill. €.Äußerung von Herrn LR Sobotka und
Frau LR Mikl- Leitner: „Für einen Beitrags-Euro erhält NÖ 3 zurück.“Quelle: Mag. Christian Mandl in conturen2.2004
Volksabstimmung 12. Juni 1994:66,64 % waren dafür Beitritt 1. Januar 1995
Was brachte Ö der EU-Beitritt?
Investitionen in Österreich37,32 Milliarden € vom Ausland in Ö31,23 Milliarden € von Ö im Ausland
Bildungsprogramme, Möglichkeit Auslandsaufenthalte von Schülern und Studenten(1992/93: 900 österr. Studenten;2000/01: 3000 österr. Studenten)
Teilnahme an Forschungsprojekten (4. und 5. Rahmenprogramm) Gesamtvolumen der Projekte: 2,33 Milliarden €
WWU: Budgetkonsolidierung, niedrige Inflationsraten, Euro
von durchschnittlich 0,42 Prozent. Das bedeute, dass das Bruttoinlandsprodukt (BIP) heuer um sechs Milliarden Euro höher ausfallen werde als ohne EU-Beitritt. Fischler: „Die EU bringt also Arbeitsplätze!“ Fischler bedauerte, dass es immer noch ein Identifikationsproblem zwischen den Menschen und der EU gebe. Das
Ausmaß der Europaskepsis in
Österreich sei Besorgnis erregend. In
diesem Zusammenhang kritisierte er,
dass die positiven wirtschaftlichen
Effekte der EU sowie der Erweiterung
in der „Milchmädchenrechnung“ über
die Nettozahlungen überhaupt nicht
auftauchten. Der gesamtwirtschaftliche Nettonutzen sei höher als die Differenz zwischen den Einzahlungen nach und den Rückflüssen aus Brüssel.
Österreich profitiert voll von EU-Erweiterung
Fischler kritisiert die „Milchmädchenrechnungen“ ohne Berücksichtigung der positiven wirtschaftlichen
EU-EffekteOhne EU stünde Österreich heute viel schlechter da! Auf diesen Punkt lässt sich die Bilanz des mit 1. November nach zehn Jahren aus dem Amt scheidenden EU-Agrarkommissars Franz Fischler bringen. Seiner Einschätzung zufolge sind die Österreicher sogar die Hauptprofiteure der EU-Erweiterung am 1. Mai. Schon jetzt zeige sich hier zu Lande ein „deutlicher Wohlstandseffekt“. Mit einem Anteil von zwei Prozent der Bevölkerung bestreiten die Österreicher neun Prozent des EU-Handels mit den neuen Mitgliedern, so Fischler gestern in seiner Wiener Bilanz-Pressekonferenz. Der österreichischen Wirtschaft bringe das Ja zu Europa ein zusätzliches Wirtschaftswachstum Quelle: Neues Volksblatt vom 13. Oktober 2004
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass kein zusätzliches Entgelt für Telefonrechnungen mit Einzelgesprächsnachweisen erhoben zu werden braucht. Mit dem Urteil ist der Gerichtshof der Argumentation der Europäischen Kommission gefolgt und hat die Rechte der Verbraucher gestärkt.
Damit „wurde ein bedeutender Präzedenzfall in Bezug auf den
Universaldienst beim Sprachtelefondienst geschafften. Man hat danach
das Recht, die Anrufe, für die man bezahlt, auch einzeln nachvollziehen
zu können, ohne dafür einen Aufpreis zahlen zu müssen.“, erklärte
Olli Rehn, EU-Kommissar für Unternehmen und Informationsgesellschaft.
„Wenn Betreiber weitere Details für ein zusätzliches Entgelt anbieten
möchten – und die Kunden dafür zahlen - dann liegt das natürlich
ganz bei ihnen“, fügte er hinzu.
Österreich hatte zuvor argumentiert, dass Teilnehmern kein höherer Detaillierungsgrad zu angemessenen Tarifen angeboten werden könne, da die in der Richtlinie 98/10/EG enthaltenen Bestimmungen über den Einzelgesprächsnachweis dem Datenschutz unterliegen. Diese Argumentation wies der Gerichtshof zurück.
In seinem Urteil räumt der Gerichtshof ein, dass in den Bestimmungen über Einzelgebührennachweise nicht genau festgelegt sei, welche Informationen die Grundform, des Einzelgebührennachweises notwendigerweise enthalten muss. Er stellt jedoch fest, dass es den Teilnehmern in Österreich nicht möglich ist, innerhalb der Tarifzone die einzelnen Anrufe zu identifizieren und zu überprüfen.
Europäischer Gerichtshof stärkt Rechte der Verbraucher
Quelle: Europadirekt – Pressenachrichten 22. Oktober 2004
Was bringt eine Verfassung für Europa?
Ein rechtliches Dokument
Legt den Handlungsspielraum der Union fest
Vereinheitlichung
Charta der Grundrechte
Mehr Transparenz in der Arbeit der Union
Mehr Effizienz
Mehr Legitimität
Vom Konvent zur Verfassung
KONVENT
Regierungs-Konferenz
DEZEMBER DEZEMBER 2002 2003 2004
2000 2001
Verfassungsentwurf
Arbeitsgrundlage für
die RK
FORUM
ERKLÄRUNG
VON
LAEKEN
ERKLÄRUNG
VON
NIZZA
Nationale Debatten
Von der Verabschiedung der Verfassung bis zu ihrem Inkrafttreten
RK
2004 2005 2006
VERFASSUNG
EP
WAHLEN
NEUE Kommission
1/11/04
Ratifizierung
durch die
Mitgliedstaaten
Unterzeichnung durch
die Staats-oder
Regierungschefs
DURCH NATIONALES
PARLAMENT
DURCH REFERENDUM
INKRAFTTRETENNov. 2006?
1. MAI
EUR - 25
Werte der EU
Achtung der Freiheit
Demokratie
Rechtsstaatlichkeit
Menschenwürde, Menschenrechte
Pluralismus
Toleranz, Gerechtigkeit
Solidarität und Nichtdiskriminierung
Ziele der EU
Frieden, Werte und das Wohlergehen der Völker fördern
Raum der Freiheit, Sicherheit der Bürger
nachhaltige Entwicklung (Wirtschaftswachstum, soziale Marktwirtschaft, Umweltschutz)
Kampf gegen soziale Ausgrenzung und Diskriminierungen
Überblick über die Zuständigkeiten Ausschließliche
Zuständigkeit
Geteilte Zuständigkeit
Unterstützungs-, Koordinierungsmaßnahmen
Koordinierung der Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik
Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik
Nur die EU Gesetzgeber
EU und Mitgliedsstaaten Gesetzgeber
EU hat keine Harmonisierungs-befugnisse
Bereiche mit ausschließlicher Zuständigkeit der Union
Währungspolitik
Handelspolitik
Zollunion
Wettbewerbsregeln für Binnenmarkt
Bereiche mit geteilter Zuständigkeit
Raum der Freiheit, Sicherheit und des Rechts
Landwirtschaft und Fischerei
Verkehr und transeuropäische Netze
Energie
Sozialpolitik
Umwelt
Verbraucherschutz
Rechtsinstrumente
Gesetz
Rahmengesetz
Verordnung
Beschluss
Empfehlung
Stellungnahme
• Gesetzgebungs-akte
• Rechtsakte ohne gesetzgebenden Charakter
Rechtlich bindend
Wie kommen EU-Gesetze zustande?
Die Kommission berät und schlägt einen EU Rechtsakt vor.
Rat und das Europäische Parlament werden gesetzgeberisch tätig
Ausschuss der Regionen und Wirtschafts- und Sozialausschuss nehmen Stellung
Entscheidungsfindung im Rat
Ab 1. November 2009Einstimmigkeit: vor allem in den
Bereichen der Außenpolitik und Steuerpolitik
qualifizierte Mehrheit: übliche Abstimmung im Rat; wenn 55 % der Staaten, mindestens 15 Staaten die gleichzeitig 65 % der EU-Bevölkerung vertreten, zustimmen
Veto möglich: min. 4 Staaten
Außenpolitisches Handeln der EU
eigener Außenminister wird vom Ministerrat ernannt
Koordination mit den Mitgliedsstaaten beim außenpolitischen Handeln gegenüber Drittstaaten
Einstimmigkeitsprinzip bei Entscheidungen
Aufbau eines diplomatischen Dienstes
Internationale Abkommen verhandeln entweder Kommission oder Außenminister
Sicherheitspolitik
Schrittweiser Aufbau der gemeinsamen europäischen Verteidigungspolitik (ESVP)
„Solidaritätsklausel“ zwischen Mitgliedsstaaten (z.B. Terroranschlag)
Charta der Grundrechte
Ein Teil der VerfassungCharta von einem eigenen
Konvent ausgearbeitet (1999-2000) worden
Bürgerliche, politische, wirtschaftliche und soziale Rechte für die EU Bürger
Überblick über die Organe der EU
EUROPÄISCHES
PARLAMENT
EUROPÄISCHE
KOMMISSION
PRÄSIDENT
MINISTERRAT
PRÄSIDENT
EUROPÄISCHER RAT
PRÄSIDENT
PRÄSIDENT
Außenminister
• Vizepräsident der Kommission
• Präsident des Rates für Auswärtige
Angelegenheiten
750 Abgeordnete
Staats- und Regierungschefs und Kommissionspräsident
neu
Alle Mitgliedstaaten (25)25 -> 2/3 der Mitgliedstaaten
Änderungen bei den Organen
KOMMISSIONBis 2014 pro Land ein Kommissar. Ab
2014 zwei Drittel der Länder stellen einen Kommissar (Rotationsprinzip)
PARLAMENTBei Gesetzgebung wichtiger
geworden750 Sitze
EUROPÄISCHER RAT als eigenes Organ
Eigener Präsident: Wahl für 2,5 Jahre (einmalige Wiederwahl möglich) mittels qualifizierter Mehrheit; kein nationalstaatliches Amt
MINISTERRATBei Beratungen und
Abstimmungen tagt Rat öffentlich
Rumänien: Verhandlungen im Gange(Beitritt 2007?)
Bulgarien: Verhandlungen abgeschlossen(Beitritt 2007?)
Fyrom ?(Mazedonien)
Beitrittsansuchen gestellt: Schweiz und Kroatien (Verhandlungsbeginn 2005?)
Türkei ?
„Traum – IDEAL“
Alle Menschen sollen in einem angemessenen Wohlstand leben können
Ein friedvolles, sozial ausgewogenes, freies Europa ( Welt)
Keine Kriege innen und außen