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Zur Verfügung gestellt für die Tagung: E-Justice: Justizarbeitsplatz der Zukunft Auswirkungen auf die Beschäftigten; Handlungsmöglichkeiten und Gestaltungserfordernisse bei Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs 09.11. bis 11.11.2015, Berlin-Wannsee Klaus Heß, TBS NRW, [email protected] Gute Arbeit am digitalen Arbeitsplatz und prozessbegleitende Mitbestimmung vor Einführung der eAkte

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Zur Verfügung gestellt für die Tagung:

E-Justice: Justizarbeitsplatz der Zukunft Auswirkungen auf die Beschäftigten; Handlungsmöglichkeiten und Gestaltungserfordernisse bei Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs

09.11. bis 11.11.2015, Berlin-Wannsee

Klaus Heß, TBS NRW, [email protected]

Gute Arbeit am digitalen Arbeitsplatz und prozessbegleitende Mitbestimmung vor Einführung der eAkte

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Gliederung

�Arbeits- und Gesundheitsschutz am digitalen Arbeitsplatz

�Ergonomie und psychische Belastungen

�Gute Arbeit – Leitbild in der digitalen Arbeitswelt

�individuelle und kollektive Rechte und Handlungsmöglichkeiten

�IT-Zentralisierung als notwendige Infrastruktur zur Vorbereitung

bei geplanter Einführung der eAkte (Beispiel NRW)

�prozessbegleitende Mitbestimmung

vor Einführung der elektronischen Akte

Klaus Heß, Technologieberatungsstelle beim DGB NRW

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Digitalisierung und Arbeit: aktuelle globale Veränderungstrends

1. Neue Produkte / Digitale ÖkonomieKanalübergreifende Angebote, on demand Wirtschaft, internetbasierte Dienste

2. Räumliche Mobilität und zeitliche Verfügbarkeit Mobile Arbeit bei Kunden, flexible Arbeitszeitmodelle, Erreichbarkeit zu Hause, sich

auflösende Trennung von Arbeits- und Wohnort ....

3. Mehr Verantwortung und Ergebnisorientierung für den Einzelnen größerer Handlungsspielräume, mehr Verantwortung durch flache Hierarchien, mehr

Leistungskonkurrenz/Profitcenter, Zielvereinbarungen, Leistungsvergütung,

Kennzahlensteuerung, Vertrauensarbeitszeit

4. Reorganisation Unternehmen / Permanente VeränderungGeschäftsprozeßoptimierung, Kundenservice-orientiert, Change Management, Zwang zu

laufender Neuanpassung und lebenslangem Lernen, abnehmende Verlässlichkeit

5. Beschleunigung und Leistungsintensivierung Personalsteuerung durch IuK-Technologien, E-Mail-Flut

6. Steigende Komplexität und wechselnde soziale Zusammenhänge Zunahme der Qualifikationsanforderungen in Projekten, Teams, im globalen Markt,

Kommunikationserschwernisse

7. Prekäre BeschäftigungsverhältnisseRückgang Tarifbindung, Niedriglohnsektor, atypisch Beschäftigte/ crowd working,

eingeschränkte AN-Schutzrechte, instabile Erwerbsverläufe

8. Big Data

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Fallbeispiel NRW: ITD mit zentralem IT Betrieb

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Folgt eJustice dem eGovernment-Schema?

Zentralisierung von EDV

Ebenenübergreifende Dienstleistungen

Vereinheitlichung von IT-Anwendungen in der Justiz

Verringerung von Schnittstellen, Doppelarbeiten und Redundanzen

Standardisierung als Vorstufe zur Privatisierung

Effektivierung von Justizdienstleistungen im globalen Wettbewerb mit

Privaten und anderen Standorten

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Belastungen verringern – Ressourcen stärken!

• Welche Belastungsfaktoren sind zu erwarten?

– Belastungsfaktor Bildschirmarbeit � Einhaltung der Bildschirmpausen und Mischarbeit

– Belastungsfaktor Software: Überprüfung und Verbesserung der Software Ergonomie

– Belastungsfaktor Arbeitsmenge als Folge von Arbeitsverdichtung/ Personalabbau

– Stress erzeugende Arbeitsorganisation wegen fehlender Handlungsspielräume und Steuerung durch außen

– Belastungsfaktor Arbeitsumgebung (Raum, Beleuchtung, Klima, Lärm)

– Emotionale Dissonanz

– Belastung durch Führungskräfte

• Fehlende Qualifikation in Bezug auf gesundheitsgerechte Führung

Durchführung einer Gefährdungsanalyse unter besonderer Berücksichtigung von Stress und Psychischen Belastungen

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� Nach § 5 ArbSchG müssen die für die Beschäftigten mit ihrer

Arbeit verbundenen physischen und psychischen Gefährdung

beurteilt werden im Hinblick auf

� Technik

� Arbeitsorganisation

� sonstige Arbeitsbedingungen

� Psychische Belastungen

� soziale Beziehungen

� Einfluss der Umwelt

� Qualifikation und Unterweisung

� Die Gefährdungsbeurteilung soll feststellen, welche Maßnahmen

des Arbeitsschutzes zur Sicherung und Verbesserung der

Gesundheit der Beschäftigten erforderlich sind.

Gefährdungsbeurteilung

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Gefährdungsfaktoren nach LASI (Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik)

10. Psychische Faktoren

� ungenügend gestaltete Arbeitsaufgabe (z.B. überwiegende Routine-aufgaben, Über- und Unterqualifikation)

� ungenügend gestaltete Arbeitsorganisation (z.B. Arbeiten unter hohem Zeitdruck, wechselnde und /oder lange Arbeitszeiten, häufige Nachtarbeit, kein durchdachter Arbeitsablauf)

� ungenügend gestaltete soziale Bedingungen (z.B. fehlende sozialeKontakte, ungünstiges Führungsverhalten, Konflikte)

� ungenügend gestaltete Arbeitsplatz- und Arbeitsumgebungs-bedingungen (z.B. Lärm, Klima, räumliche Enge, unzureichendeSoftwaregestaltung)

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Leitlinie psychische Belastung am Arbeitsplatz (Merkmalsbereiche)

1. Arbeitsinhalt/Arbeitsaufgabe

1.1 Vollständigkeit der Aufgabe

1.2 Handlungsspielraum

1.3 Variabilität (Abwechslungsreichtum)

1.4 Information/Informationsangebot

1.5 Verantwortung

1.6 Qualifikation

1.7 Emotionale Inanspruchnahme

2. Arbeitsorganisation

2.1 Arbeitszeit

2.2 Arbeitsablauf

2.3 Kommunikation/Kooperation

3. Soziale Beziehungen

3.1 Kollegen

3.2 Vorgesetzte

4. Arbeitsumgebung

4.1 Physikalische und chemische Faktoren

4.2 Physische Faktoren

4.3 Arbeitsplatz- und

Informationsgestaltung

4.4 Arbeitsmittel

5. Neue Arbeitsformen

5.1 Räumliche Mobilität

5.2 Atypische Arbeitsverhältnisse,

diskontinuierliche Berufsverläufe

5.3 Zeitliche Flexibilisierung, reduzierte

Abgrenzung zwischen Arbeit

und Privatleben

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„Das Ziel von Gefährdungsbeurteilungen ist es, möglichst frühzeitig potenzielle Gesundheitsgefährdungen bei der Arbeit zu erkennen und durch geeignete Schutzmaßnahmen zu vermeiden oder zu verringern.“

„Gefährdungsbeurteilungen sind ein Strategie- und Optimierungsinstrument. Im Idealfall werden sie in alle Unternehmensbereiche und Arbeitsprozesse integriert.“

Defizite in anderen Bereichen, wie Führung, Dienstplan, Organisation, Qualifizierung können erkannt und angepackt werden.

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Dimensionen Mitarbeiterfragebogen

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© TBS-NRW 2015 12Folie Nr. 12

Gesundheitszirkel: „Temporäre betriebliche Problemlösegruppen“

Termine werden direkt z.B. auf der Betriebsversammlung organisiert. Die Arbeitsgruppen dokumentieren ihre Ergebnisse nach folgendem Schema:

• Wir wollen erreichen…(Zielsetzung)

• Das bedeutet:..,. (Konkretisierung)

• Das erreichen wir durch..(Massnahmen)

• Den Erfolg messen wir an..(Erfolgskontrolle)

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Wir entwickeln mit ver.di arbeitnehmerorientierte Leitbilder/ Anforderungen an Gute Arbeit 4.0

• Steigende Erwerbsbeteiligung absichern – durch erweiterte und bezahlbare Angebote (Pflege, Altenhilfe, Betreuung)

• Neue Dienstleistungen und Produkte (Digitale Ökonomie) – erfordern Regulation (Standardisierung, Normierung) und Besteuerung Internet Ökonomie;

• Arbeitszeitsouveränität / Arbeitnehmerfreundliche Formen von Flexibilität

– Lage und Verteilung der Arbeitszeit, Beteiligung bei der Personalsteuerung, Berücksichtigung individueller Interessen im workforce management

• Verbesserte Work life balance– durch flexible Integration von Familienzeit, WB-Phasen, Sabbaticals und Ehrenamt;

lebensphasengerechte Arbeitsgestaltung, Rückkehr von TZ => VZ

• Verdichtung von Arbeit bewältigen– Gefährdungsbeurteilung, Selbstregulation stärken, Aushandelungskompetenz

• Unternehmenskultur, Beteiligung(en) – Gute und Gesunde Führung

• Soziale Absicherung – Wirksame Mechanismen auch für Selbständige und Freiberufler; Sozialversicherung für crowd

worker

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Wir entwickeln mit ver.di arbeitnehmerorientierte Leitbilder/ Anforderungen an Gute Arbeit 4.0

• Minimierung von Belastungen und Beanspruchungen der entgrenzenden Wirkung von vernetzter Technologie bei permanenter Erreichbarkeit

• Nutzung der Gestaltungsspielräume der räumlichen und zeitlichen Disponibilität von vernetzter Arbeit zur erweiterten Autonomie bei der Wahl von Arbeitsort und Arbeitszeit

• Entwicklung der für vernetztes Arbeiten erforderlichen Kompetenzen und Qualifikationen (digitale, kommunikative, Selbstmanagement)

• Individuelle und kollektive Zugangs-, Kommunikations- und Teilhaberechte am Netz

• IT als Werkzeug: Beteiligung bei der Entscheidung über IT-Nutzungsformen

• Ergonomie der mobilen Technik

• Selbstbestimmung in Datenschutz und Persönlichkeitsrechten

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Arbeitsorganisation

Die Arbeitsorganisation kann wesentlich zur Entstehung von Stress beitragen. Um das zu verhindern sollten folgende Kriterien berücksichtigt werden

– ganzheitliche Arbeitsorganisation – vielfältig und abwechslungsreich (statt monoton)– der Arbeitsablauf ist vorhersehbar– bietet Handlungs- und Entscheidungsspielräume– bietet Möglichkeit zur internen Kommunikation und

Kooperation– die Arbeitsaufgaben berücksichtigen Erfahrung und

Fähigkeiten der MitarbeiterInnen.– lern- und entwicklungsförderlich– die MitarbeiterInnen erhalten Rückmeldungen zur

Qualität ihrer Arbeit und erkennen ihren Beitrag zum Ganzen.

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Anforderungen an die Aufgabengestaltung

DIN EN ISO 9241-2

Benutzer-rientierung

Vielseitig-keit

Ganzheit-lichkeit

Eindeutig-keit

Handlungs-spielraum

Rückmel-dung

Entwick-lungs-

möglichkeit

aus: DIN 9241: Ergonomie der Mensch – System Interaktion

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Belastungen durch Software: Software Ergonomie

Software als Arbeitsmittel beeinflusst� Anforderung an die geistige Konzentration, an die

Informationsverarbeitung� Anforderungen an visuelle Wahrnehmung � Arbeitsabläufe und Arbeitsinhalte, Tätigkeitsmischung� Qualifikationsanforderungen� Kommunikation und Kooperation� Arbeitsdichte� körperliche Anspannung, Bewegungdeshalb soll der Software – Dialog (Maskenabfolge)� aufgabenangemessen� selbstbeschreibungsfähig� steuerbar� erwartungskonform� fehlerrobust� individualisierbar� Lernförderlich sein (DIN-EN-ISO 9241.110)

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Systematischer Handlungsplan der betrieblichen Interessenvertretung

Erster Schritt: Informationen beschaffen zu geplanten eJustice Maßnahmen

Zweiter Schritt: Zielsetzung der Interessenvertretungen festlegen

Dritter Schritt: Strukturen schaffen (Stufenvertretung, Arbeitsgemeinschaft,

Projektgruppe)

Vierter Schritt: Informations-, Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte

nutzen und mit der Dienststelle den Prozeß organisieren

Fünfter Schritt: Dienstvereinbarung abschliessen

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Zielsetzungen der Interessenvertretungen bei IKT-Projekten

1. Rechtzeitige und umfassende Unterrichtung des Personalrats erzwingen!

2.Persönlichkeitsschutz durchsetzen!

- Onlinerechte für Beschäftigte durchsetzen!- Digitale Spaltung der Belegschaft verhindern! - Bürger- und Beschäftigtendaten schützen!- Gender Mainstreaming verwirklichen!

3. Autonomie und Kompetenzen in der Arbeitsorganisation stärken!

- Formen der autonomen Arbeitsgestaltung wie Telearbeit ausbauen! - Teilautonome Gruppenarbeit mit qualifizierten Beschäftigten entwickeln!

4. Arbeits- und Gesundheitsschutz ausbauen!

5. Rationalisierungsschutz vereinbaren!

6. Neue Formen der Führung und Personalentwicklung erproben!

7. Qualifizierungsoffensive für die Beschäftigten einfordern!

8. Die Personalratsarbeit im Beteiligungsprozess strategisch angehen!

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Deltakonzepte

(Betriebsorganisation, CA-TS, FiBu,

Budgetierung, KLR, AnBu)

Prozeßvereinbarung Entwicklung und

Einführung von EPOS

- Dienstvereinbarung über Einführung

der Zeitaufschreibung mit CA-TS und

OM

Richtlinien (KLR-, Kennzahlen-,

Budgetierungs-,); Fachkonzepte

(Steuerungskonzept,

Organisationsmanagement,

Zeitaufschreibung…) Landesmaster

Betriebe, Einrichtungen,

Behörden

(Bezirksregierungen)

Kabinett, FM, LaFin

MIK (Programmleitung

EPOS NRW im MIK)

§ 78 LPVG,

HPR FM

Mitbestim-mung und

Beteiligung, HPR MIK

Mitwirkung örtliche

Personal-vertretung

Ebenenübergreifende Organisation der Mitbestimmung(Fallbeispiel Produktorientierte Steuerung)

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• Mindestens vierteljährliche Besprechungen, insbesondere über Vorgänge die die Beschäftigten wesentlich berühren

• Halbjährlich über alle wirtschaftlichen Belange (u.a. Zusammenlegung , Verlegung oder Neugründung von Dienststellen; vgl. §65a (3))

Unterrichtungsanspruch §63

• erweitertes Antragsrecht von Massnahmen

• Überwachungsrecht über zugunsten der Beschäftigten geltende Vereinbarungen und Verordnungen

Allgemeine Aufgaben §64

• Frühzeitige, umfassende und fortlaufende Unterrichtung vor Organisationsentscheidungen

• Beratende Teilnahme an Arbeitsgruppen, die der Vorbereitung von Entscheidungen dienen

Information und Beteiligung §65

• Vorverlagert auf Handlungen, in denen mitbestimmungspflichtige Massnahmen festgelegt werden

• Initiativrecht des Personalrats bei organisatorischen MassnahmenMitbestimmung §66

Werkzeuge des LPVG NRW 2011 für eine prozeßbegleitende Mitbestimmung

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Prozeßvereinbarung

Ein inzwischen in NRW bewährtes Instrument für prozessbegleitende

Mitbestimmung ist die Prozessvereinbarung. Hierin werden zu Beginn des

Prozesses die Zukunftsparameter festgelegt, ohne dass die endgültige

Organisationsstruktur bereits feststeht.

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In einer Prozessvereinbarung könnten Aussagen getroffen werden über….

- Festlegung der Ziele z.B. bei Reorganisation / eJustice

- Fixierung späterer Rahmenbedingungen - Standortgarantie, Statusgarantie, Sicherung von Arbeitsplätzen, Rückkehrrecht innerhalb von

5 Jahren, Vorrang von „internen Besetzungen“ mit Qualifizierung vor Ausschreibung,

Ergonomie und Arbeitsplatz-Ausstattung, Software-Gestaltung, Beschäftigten-Datenschutz,

Zugriff von Daten vom häuslichen Arbeitsplatz, Begrenzung der Erreichbarkeit, IT-

Verfügbarkeit/Service Level/Schichtplanung, Arbeitsorganisatorische Regelungen/ Richter-

Assistenz, Fortbildung, Vereinbarkeit Familie/Beruf, sozialverträgliche Gestaltung von

personellen Einzelmaßnahmen, größtmögliche Autonomie bezüglich Arbeitsort und –zeit

- Projekt- und Beteiligungs-Strukturen/Entscheidungsgremien (Lenkungsebene,

Projektleitung, Teilprojekte)

- Zeit- und Projektplan mit Meilensteinen für Beteiligung/Mitbestimmung - Festlegung der mitzubestimmenden Dokumente (z.B. Rahmenbetriebskonzept,

Betriebsführungskonzepte, Stellenplan, Personalentwicklungskonzept, Potenzialanalyse,

Fortbildungspläne) .

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Gliederung einer Dienstvereinbarung

1. Präambel

2. Zielsetzung

3. Gegenstand und Geltungsbereich

4. Information und Beteiligung der Beschäftigten

5. Information und Beteiligung des Personalrats

6. Daten- und Persönlichkeitsschutz

7. Arbeitsgestaltung

8. Arbeits- und Gesundheitsschutz / Betriebliches Gesundheitsmanagement

9. Benutzerbetreuung und –beteiligung

10. Führung und Personalentwicklung

11. Qualifizierung und Schulung

12. Beschäftigungssicherung

13. Outsourcing und Privatisierung

14. Schlussbestimmungen