Upload
rudi-rassel
View
117
Download
1
Embed Size (px)
Citation preview
Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
EMCS –
Exercise Movement Control System
Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
Inhaltsverzeichnis
1. Was ist EMCS?2. Welche Unternehmen sind von EMCS betroffen?3. Hintergrund
3.1 Gründe für die Einführung EMCS3.2 Rechtsgrundlagen3.3 Zeitplan3.4 SEED-Datenbank
4. Vorteile für den Beteiligten
Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
Inhaltsverzeichnis
5. Teilnahme an EMCS
5.1 Voraussetzungen
5.2 Zertifizierter Teilnehmer
5.3 Internet - EMCS - Anwender (IEA)
6. Eröffnung eines EMCS-Vorganges
6.1 Dateneingabe
6.2 Datenfluss
Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
Inhaltsverzeichnis
7. Beförderungsverfahren
7.1 Annulierung
7.2 Änderung des Bestimmungsortes
7.3 Splitting
7.4 Untergang der Ware
7.5 Kontrollen durch die Zollverwaltung
Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
Inhaltsverzeichnis 8. Beendigung eines EMCS-Vorganges
8.1 Beendigung mit Eingangsmeldung8.2 Erinnerungsmeldung
8.3 Erklärung für Verspätung8.4 Beendigung bei Ausfuhr
9. Sonderfälle9.1 Ausfuhren nach Helgoland9.2 Innerdeutscher Transport mit Transit über andere
Mitgliedstaaten9.3 Alkopops
Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
Inhaltsverzeichnis
10. Begünstigte11. Manuelle Erledigung12. Ausfallkonzept 12.1 Voraussetzungen für den Einsatz 12.2 Ausfallliste 12.3 Mitteilung von Ausfällen 12.4 Nacherfassung von Vorgängen 12.5 Nacherfassungspflicht 12.6 Vorstellen der Ausfalldokumente
Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
Inhaltsverzeichnis
13. Internetauftritt www.zoll.de
Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
1. Was ist EMCS ?
Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
1. Was ist EMCS?
• Excise Movement and Control – System
• EDV-gestütztes Beförderungs- undKontrollsystem für verbrauchsteuerpflichtigeWaren
• Ablösung des Papier gestützten Verfahrens mit
begleitenden Verwaltungsdokumenten
Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
1. Was ist EMCS?
Bisheriges Verfahren:• Durchführung des Steueraussetzungsverfahrens mit
vier begleitenden Verwaltungsdokumenten
• Exemplar Nr. 2, 3 und 4 begleiten die Ware
• Bestätigung der Exemplare 3 und 4 durch Zollstelle mittels Stempelabdruck
• Rücksendung des Exemplar Nr. 3 an Versender
Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
4
begleitendes Verwaltungsdokument -BVD-
12
Versender
HZA
3
Empfänger
HZA
Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
2. Welche Unternehmen sind von EMCS betroffen?
Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
2. Welche Unternehmen sind von EMCS betroffen?
Alle Unternehmen und Personen, die berechtigt sind, Waren unter Steueraussetzung zu beziehen
► Steuerlagerinhaber
(zur Zeit noch Herstellungsbetriebe und Lager)
► registrierte Versender
► registrierte Empfänger (auch im Einzelfall)
► Begünstigte
Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
2. Welche Unternehmen sind von EMCS betroffen?
EMCS findet Anwendung auf folgende verbrauchssteuerpflichtige Waren:
► Branntwein► Schaumwein► Zwischenerzeugnisse► Energieerzeugnisse► Bier► Wein► Tabakwaren
Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
2. Welche Unternehmen sind von EMCS betroffen?
Sondersteuer Alkopops:Anwendung von EMCS nur, wenn das Getränk unversteuerten Branntwein enthält
Sonderfall Kaffee:Kaffeesteuer wird nur in Deutschland erhoben, daher keine Anwendung von EMCS
Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
2. Welche Unternehmen sind von EMCS betroffen?
Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
3. Hintergrund
Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
3. Hintergrund3.1 Gründe für die Einführung EMCS
• Einführung eines EDV - gestützten Systems zur Verfolgung der Beförderung in Echtzeit, dadurch Vereinfachung von Kontrollen
• Bekämpfung des Steuerbetrugs• Verknüpfung des Steueraussetzungsverfahren mit anderen IT-
Verfahren, z.B. ATLAS • Abschaffung des zeit- und arbeitsintensiven Papierverfahrens
für die Zollstellen• Sofortige Überprüfung der Angaben der Beteiligten auf
Korrektheit
Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
3. Hintergrund3.2 Rechtsgrundlagen
• Richtlinie 2008/118/EG
• VO Nr. 684/2009 zu Richtlinie 2008/118 (EMCS-DVO)
• Damit verbunden: Änderung der jeweiligenVerbrauchssteuergesetze zum 01.04.2010
►Notwendigkeit der Beantragung neuer Zulassungen !!!
Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
3. Hintergrund3.3 Zeitplan
• 1. April 2010:Eingehende elektronische Verfahren sind zwingendelektronisch zu beenden (Bestimmungsstellenfunktionalität)
• 1. Jan. 2011: Steueraussetzungsverfahren zwischen denMitgliedsstaaten sind zwingend elektronisch abzuwickeln(Bestimmungs- und Abgangsstellenfunktionalität)
• 1. Jan. 2012: Pflicht zur elektronischen Abwicklung für innerdeutsche Verfahren
Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
3. Hintergrund3.4 SEED-Datenbank
• System for Exchange of Excise Data• Europäische Datenbank, in der alle Verbrauchssteuernummern
registriert werden• Kostenloser Zugriff für alle Beteiligten über Anwendung
SEED on Europahttp://ec.europa.eu/taxation_customs/dds/seedcau_de.htm
• Pflege und Weiterleitung der deutschen Vebrauchssteuernummern an SEED-Datenbank durch IWM Dresden
Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
4. Vorteile für den Beteiligten
Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
4. Vorteile für den Beteiligten
• Verfolgung der Beförderung in Echtzeit• Absicherung der Beförderung durch Prüfung der Daten des
Empfängers• Schnellere und sicherere Rücksendung der Eingangs- und
Ausgangsmeldungen• Zeit – und Kostenersparnis durch Wegfallen der Begleitpapiere
(Archivierung, Portokosten)
Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
5. Teilnahme an EMCS
Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
5. Teilnahme an EMCS5.1 Voraussetzungen
• gültige Verbrauchssteuernummer
• Internet – Zugang
• Anmeldung beim IWM Dresden (IEA-Anwender)oder bei der BFD Südost – Außenstelle Weiden (Teilnehmer)
• Gültiges ELSTER - Zertifikat
Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
5. Teilnahme an EMCS5.2 Zertifizierter Teilnehmer
• kostenpflichtige Software notwendig
• Antragstellung bei BFD-Südost – Außenstelle Weiden
• Alle Informationen und Formulare für die Anmeldung unter www.zoll.de → EMCS →Voraussetzung für die Teilnahme
• Liste mit Softwareanbietern auf www.zoll.de verfügbar
Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
5. Teilnahme an EMCS
5.3 Internet - EMCS - Anwender (IEA)
• kostenlos
• Bearbeiten der Vorgänge über Internetplattform IEA,Zugang über www.iea.zoll.de
Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
5. Teilnahme an EMCS
5.3 Internet - EMCS - Anwender (IEA) Voraussetzungen:
1. Internet – Zugang2. gültige Verbrauchssteuernummer3. gültiges ELSTER-Zertifikat (ELSTER-BASIS oder ELSTER-SPEZIAL) mit PIN (kostenlos über www.elsteronline.de/eportal)4. Registrierung beim IWM Zoll Dresden mit Vordruck 033087 - Angabe der Steuernummer, die zum Zertifikat gehört - Angabe der Verbrauchssteuernummer
Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
5. Teilnahme an EMCS
5.3 Internet - EMCS - Anwender (IEA) Anmeldung im Internet:
1. Aufrufen von www.iea.zoll.de2. Eingabe der gültigen Verbrauchssteuernummer (VstNr)3. Auswahl des Zertifikates4. Angabe des Zertifikates (Dateipfad)5. Eingabe des Passwortes (PIN)6. Login
Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
6. Eröffnung eines EMCS-Vorganges
Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
6. Eröffnung eines EMCS - Vorganges
6.1 Dateneingabe
• Dateneingabe über vom System bereitgestellteEingabemasken
• Wertelisten für das jeweilige Feld erleichtern die Bearbeitung→ Erstellung eines e-VD
• Beachte: Die Dateneingabe kann max. 7 Tage vor dem Versand der Waren erfolgen
Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
6. Eröffnung eines EMCS - Vorganges
Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
5. Teilnahme an EMCS
6.1 Dateneingabe
Eingabe der Kopfdaten
Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
6. Eröffnung eines EMCS - Vorganges
6.1 Dateneingabe
Weitere Eingabefelder:► Angaben der Beförderungsdauer► Angaben zum Versender► Angaben zum Sicherheitsleistenden► Angaben zum Empfänger► Angaben zum Beförderer ► Angabe der Beförderungsdokumente► Positionsdaten
Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
6. Eröffnung eines EMCS - Vorganges
6.1 Dateneingabe
Abschluss und Übermittlung des e-VD:• Keine Fehlermeldung Voraussetzung für Abschluss• Speichern des Vorgangs mit Symbol • Signieren des Vorgangs mit Symbol
→ durch Signatur wird Entwurf rechtsverbindlich
an das Hauptzollamt übermittelt
Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
RC+eVD
Versender übermittelt Entwurfs-eVDPlausibilitätsprüfung EMCSFreigabemeldung mit ARC
Eingangsmeldung an HZAdes Empfängers
Hamburg Madrid
Versender
Empfänger
HZA
HZA
Bestätigung an Versender
Bestätigung des Eingangs an Abgangs- MS
Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
7. Beförderungsverfahren
Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
7. Beförderungsverfahren7.1 Annulierung• Ein EMCS-Vorgang kann durch den Versender annulliert werden, so lange die
Ware den Ort der Versendung nicht verlassen hat.
• Annullierung: e-VD erreicht die Abgangsstelle:dem EMCS-System liegt die Nachricht Annullierung e-VD vom Versender vor► die Abgangsstelle leitet die Annullierung an die Bestimmungsstelle weiter► der Bearbeitungszustand wechselt nach „Annulliert“► keine Änderung am Vorgang möglich
• Annullierung: e-VD erreicht die Bestimmungsstelle:dem EMCS-System liegt die Nachricht Annullierung e-VD vom Abgangsmitgliedstaat vor ► die Bestimmungsstelle leitet die Annullierung an den Empfänger weiter► der Bearbeitungszustand wechselt nach „Annulliert“► keine Änderung am Vorgang möglich
Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
Annullierung
TN VERSENDER AbgSt BestSt TN EMPFÄNGER
(1) Übermittlung der Annullierung des e-
VD(C_CAN_DAT – Annullierung e-
VD)
(4) Annullierung bestätigen
(C_CAN_DAT – Annullierung e-VD) (4
) (4)
(2) Prüfung der Annullierung des e-VD
(3) Annullierung
Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
7. Beförderungsverfahren Möglichkeiten der Änderung:
► Änderung des Bestimmungsorts eines Vorgangs (nicht für Einfuhrvorgänge möglich!!!)► Wechsel des Empfängers► Wechsel des Bestimmungsorts für eine Warensendung ► Wechsel der Art der Bestimmung ► erstmalige Bekanntgabe des Empfängers bei Fällen
nach Art. 22 RL 2008/118/EG► Neue Bestimmung nach einer vollständigen (ggf. auch teilweisen) Zurückweisung der Ware durch den vorherigen Empfänger für die verbleibende Menge der Ware
Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
Änderung des Bestimmungsortes bei gleichem Empfänger
TN VERSENDER AbgSt BestSt TN EMPFÄNGER
(1) Übermittlung der Änderungdes Bestimmungsorts(C_UPD_DAT – Änderung des
Bestimmungsorts)
(4) Änderung desBestimmungsorts bestätigen
(C_UPD_DAT – Änderung des Bestimmungsorts)
(2) Prüfung der Änderung des Bestimmungsorts
(3) Änderung desBestimmungsorts
(4) (4)
Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
Änderung des Bestimmungsortes
(1) Übermittlung der Änderung
des Bestimmungsorts(C_UPD_DAT – Änderung des
Bestimmungsorts)
(4) Änderung desBestimmungsorts
bestätigen(C_UPD_DAT – Änderung des
Bestimmungsorts)
(2) Prüfung der Änderung des Bestimmungsorts
(3) Änderung desBestimmungsorts
(4)
TN VERSENDER AbgSt
BestSt ALT TN EMPFÄNGER, ALT
BestSt NEU TN EMPFÄNGER, NEU
(5) Meldung über umgeleitetes e-VD
an ehemaligen Empfänger übermitteln
(C_AAD_NOT Meldung über umgeleitetes e-VD)
(6) Elektronisches Verwaltungs-
dokument übermitteln(C_AAD_VAL – e-VD)
(6)
Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
7. Beförderungsverfahren7.3 Splitting
• Aufteilen von Warensendungen mit Energieerzeugnissen : Keine Umsetzung im aktuellen Release
• Workaround (Notlösung) für deutsche Steuerlagerinhaber (keine registrierten Versender) mittels Nutzung der Funktionalität „Änderung des Bestimmungsorts“
• Versender schickt zu einem EMCS-Vorgang im Bearbeitungszustand „Akzeptiert“ die Nachricht Änderung des Bestimmungsorts [IE813]
• Angabe des Versenders als neuen Empfänger
Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
7. Beförderungsverfahren7.3 Splitting
• Übermittlung der Nachricht Eingangsmeldung [IE818] an EMCS im Feld „Ergänzende Informationen“ Hinweis „Aufteilung in … [Anzahl der neuen e‑VDs] Sendungen“
• Eröffnung von zwei oder mehreren neuen Beförderungsvorgängen (entsprechend der Aufteilung auf die jeweiligen Empfänger) in EMCS als Versenderim Feld „Dokumentreferenz“ der Nachricht Entwurf e-VD [IE815] Hinweis „Aufteilung des Referenzcodes (ARC) ……….“
Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
7. Beförderungsverfahren
7.4 Untergang der Ware
Keine elektronische Erledigung durch den Versender
vorgesehen :
Versender informiert das HZA, welches den Vorgang
anschließend manuell erledigt.
Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
7. Beförderungsverfahren
7.5 Kontrollen
Kontrollen während des Transportes : Mobile Kontrolleinheiten des Zolls erhalten Zugriff auf EMCS über eigene Schnittstelle.
• Suchdialog ausführen für alle Vorgänge (Auskunftsverfahren)
• EMCS-Vorgänge anderer Dienststellen ansehen
• Aktenvermerke fertigen
Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
8. Beendigung eines EMCS-Vorganges
Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
8. Beendigung eines EMCS-Vorganges
8.1 Beendigung durch Eingangsmeldung Empfänger übermittelt Eingangsmeldung an Bestimmungsstelle
→ wenn Ware vollständig akzeptiert, dann Werte „1“ oder „2“ (konform/konform u. angenommen)→ wenn nicht bzw. nicht vollständig akzeptiert, dann Wert „3“ oder „4“ + zusätzliche Angabe auf Positionsebene, welche Mengen welcher Waren nicht akzeptiert
↓ Bei Aufteilung von Warensendungen mit Energieerzeugnissen übermittelt der Empfänger
„Aufteilung in … [Anzahl der neuen e‑VDs] Sendungen“.
Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
8. Beendigung eines EMCS-Vorganges
Prüfung und Validierung der Eingangsmeldung durch das für den Empfänger zuständige Hauptzollamt
↓
Die Eingangsmeldung wird nach Validierung an den Empfänger übermittelt. Die Nachricht wird auch an die Abgangsstelle, d. h. an das für den Versender zuständige Hauptzollamt, weitergeleitet. Die Abgangsstelle ihrerseits leitet die Nachricht Eingangsmeldung an den Versender weiter.
Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
Beendigung eines Beförderungsverfahrens
durch Eingangsmeldung
(1) Übermittlung derEingangsmeldung
(C_DEL_DAT – Eingangsmeldung)
(4) Eingangsmeldung übermitteln(C_DEL_DAT –
Eingangsmeldung) (4) (4
)
TN EMPFÄNGER/ BestSt AbgSt TN VERSENDER
(2) Prüfung der Eingangsmeldung
(3) Validierung
Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
8. Beendigung eines EMCS-Vorganges
8.2 Erinnerungsmeldung
Überschreitung der im Entwurf e-VD durch den Versender angegebenen BeförderungsdauerDie Abgangsstelle übermittelt die Nachricht Erinnerungsmeldung an den Versender. Die Nachricht wird auch an die Bestimmungsstelle, d. h. an das für den Empfänger zuständige Hauptzollamt, weitergeleitet. Die Bestimmungsstelle ihrerseits leitet die Nachricht an den Empfänger weiter. Sowohl Versender als auch Empfänger können darauf mit der Nachricht Erklärung für Verspätung den Grund für die Fristüberschreitung erklären.
Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
Erinnerungsmeldung
(1) Übermittlung derErinnerungsmeldung
(C_EXC_REM – Erinnerungsmeldung)
TN VERSENDER AbgSt BestSt TN EMPFÄNGER
(2) Erklärung für Verspätung durch
Versender(C_DEL_EXP – Erklärung für
Verspätung)
(1) (1)
(2)
(3) Erklärung für Verspätung durch
Empfänger(C_DEL_EXP – Erklärung für
Verspätung)
(3)
Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
8. Beendigung eines EMCS-Vorganges
8.3 Erklärung für Verspätungen
► durch Versender:
Übermittlung der Erklärung an Abgangsstelle.
Abgangsstelle leitet an Bestimmungsstelle weiter
► durch Empfänger:
Übermittlung der Erklärung an Bestimmungsstelle. Die
Bestimmungsstelle leitet an Abgabgsstelle weiter
Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
8. Beendigung eines EMCS-Vorganges
(1) Übermittlung derAusfuhrmeldung
(C_DEL_DAT – Eingangsmeldung)
(4) Ausfuhrmeldung übermitteln(C_DEL_DAT –
Eingangsmeldung) (4) (4
)
Ausfuhrzollstelle BestSt AbgSt TN VERSENDER
(2) Prüfung der Ausfuhrmeldung
(3) Validierung
8.4 Beendigung bei Ausfuhr
Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
9. Sonderfälle
Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
9. Sonderfälle
9.1 Ausfuhren nach Helgoland
• Ausfuhren auf die Insel Helgoland werden in EMCS abgebildet
• Als Ausfuhrzollstelle wird die Zollstelle, an der das Verbrauchssteuergebiet der Gemeinschaft verlassen wird, im Vorgang eingetragen
• Als Empfänger-PLZ wird die PLZ von Helgoland (27498) angegeben
Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
9. Sonderfälle
9.2 Innerdeutscher Transport mit Transit über andere MGS
Wenn ein Transport von Deutschland nach Deutschland zum Teil über das Gebiet anderer Mitgliedstaaten führt, übermittelt der Versender im Feld „Ergänzende Informationen“ zu den Beförderungsdetails der Nachricht Entwurf e-VD [IE815] den String „Transit“.
Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
9. Sonderfälle9.3 Alkopops• Alkopops werden nur in ihrer Eigenschaft als branntweinhaltiges Getränk in
EMCS berücksichtigt
• Innerdeutsch ist bei Lieferung von Alkopops in einem Freitextfeld darauf hinzuweisen, dass es sich um unversteuerte Alkopops handelt.
• bei Beförderungen von Alkopops übermittelt der Versender im Feld „Ergänzende Informationen“ zu den Beförderungsdetails der Nachricht Entwurf e-VD [IE815] den Text „Unversteuerter Branntwein und unversteuerte Alkopops“
Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
10. Begünstigte
Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
10. Begünstigte• Begünstigte:
► Empfänger, die zum steuerfreien Bezug verbrauchsteuerpflichtiger Waren berechtigt sind
- Diplomaten, - internationale Organisationen und die - Streitkräfte der Vertragsparteien des
Nordatlantikpakts► besitzen keine Verbrauchsteuernummer und werden
in den Stammdaten nicht gepflegt
• Diese Vorgänge müssen durch ein ausgewähltes HZA manuell beendet werden► Manuelle Erfassung der Eingangsmeldung
Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
11. Manuelle Erfassung
Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
11. Manuelle ErfassungEine manuelle Erledigung ist durchzuführen wenn:
• die Gesamtbeförderungsfrist abgelaufen ist • die Ware trotz Beanstandung akzeptiert wurde• ein anderer VSt-Produktcode in der Eingangsmeldung als im
Vorgang angegeben wurde• wenn der Vorgang in den Bearbeitungszustand „Manuell zu
erledigen“ überführt wurde
Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
12. Ausfallkonzept
Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
12. Ausfallkonzept12.1 Voraussetzungen für den Einsatz
Ausfallverfahrensregelungen kommen zur Anwendung, wenn der Teilnehmer oder das zuständige Hauptzollamt (HZA) wegen technischer Störungen nachweisbar nicht in der Lage ist, die für das IT-Verfahren EMCS vorgesehenen Nachrichten auf den für den Teilnehmer üblichen Kommunikationswegen zu übermitteln oder zu empfangen und die technische Störung nicht in zumutbarer Zeit oder nicht mit zumutbarem Aufwand behoben werden kann.Dabei ist es unerheblich, in wessen Verantwortungsbereich die technische Störung liegt.
Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
12. AusfallkonzeptDie Inanspruchnahme des Ausfallverfahrens wird explizit ausgeschlossenbei:
• Ausfall oder fehlender Qualifikation des mit dem IT-Verfahren EMCS betrauten Personals auf Teilnehmerseite
• Ausfall anderer EDV-Systeme des Teilnehmers, soweit sie nicht unmittelbar für die EMCS-Anwendung zwingend erforderlich sind
• Ausfall von Peripheriegeräten, zum Beispiel Druckern• Fehlende Zertifizierung oder Untauglichkeit der eingesetzten Software oder Hardware• Fehlendem ELSTER-Zertifikat für die IEA• Fehlender oder für ungültig erklärter BIN für den elektronischen
Nachrichtenaustausch• Nichtverfügbarkeit von Kommunikationsdaten des Teilnehmers aufgrund
administrativer Prozesse
Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
12. Ausfallkonzept
12.2 Ausfallliste
• Wird geführt bei der Zollstelle
• dient der Registrierung der im Rahmen des Ausfallverfahrens zurückbehaltenen Exemplare der Ausfalldokumente
• Jeder Vorgang wird über eine Ausfallnummer identifiziert.
• Belege werden unter ihrer Ausfallnummer registriert
Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
12. Ausfallkonzept12.3 Mitteilung von Ausfällen
• Bekanntgabe geplanter und ungeplanter Ausfälle über die Internetseite des ZIVIT – Service Desk als Anlaufstelle (www.zivit.de)
• Ausfälle der IEA und anderer EMCS-Komponenten zusätzlich über IEA-Website.
• Nichtverfügbarkeit der Systeme anderer Mitgliedstaaten
Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
12. Ausfallkonzept12.3 Mitteilung von Ausfällen
• ZIVIT vergibt Masterticket
• Informationen über E – Mail Verteiler► alle Hauptzollämter► Teilnehmer z.B.: IT - Dienstleister, Softwarehäuser, interessierte Dritte, Verbände
• Bekanntgabe planbarer Ausfälle ca. 1 Woche im Voraus
• Bekanntgabe kurzfristiger Ausfälle per Popup Fenster
Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
12. Ausfallkonzept12.4 Nacherfassung von Vorgängen
► Unterrichtungspflicht des Versenders an die zuständigen Behörden des Abgangsmitgliedstaates vor Beginn der Beförderung
(Art 26 RL 2008/118/EG vom 16.12.2008)
►gegenüber dem ZIVIT→ Teilnehmer informiert Service Desk des ZIVIT→ ZIVIT registriert Ausfall und vergibt Ticketnummer oder benennt Master Ticket→ Ticket Nummer dient als Nachweis für die Einhaltung
der Unterrichtungspflicht → Ticket Nummer ist auf den Ausfalldokumenten
anzugeben.
Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
12. Ausfallkonzept12.4 Nacherfassung von Vorgängen
Unterrichtungspflicht gegenüber dem Hauptzollamt(entfällt, wenn der Ausfall von der Zollverwaltung veranlasst)
► Unterrichtungspflicht vor dem ersten Beförderungsvorgang
► in geeigneter schriftlicher Form z.B. E-Mail, Fax, Postweg► Übermittlung des Ex 2 des Begleitdokumentes unverzüglich nach Ausfertigung an das zuständige HZA, dabei kann das HZA verlangen, dass der Transport erst beginnt, wenn die bestätigende Rückmeldung des HZA vorliegt► gilt bei Änderungen des Beförderungsweges bzw. Annullierung des Verfahrens analog.
Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
12. Ausfallkonzept12.5 Nacherfassungspflicht
► Ziel: Vollständige Abbildung aller Beförderungen unter Steueraussetzung im IT-Verfahren EMCS
► Vorgabe: Die Daten sämtlicher Beförderungsvorgänge verbrauchssteuerpflichtiger Waren unter
Steueraussetzung sollen im IT-Verfahren EMCS tatsächlich erfasst sein
► Ausnahme: Vorgänge, die im Ausfallverfahren eröffnet und auch in diesem annulliert wurden
Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
12. Ausfallkonzept
12.5 Nacherfassungspflicht
► Die Daten des Ausfalldokuments haben nur bis zur Validierung der Angaben im nachträglich erstellten elektronischen Verwaltungsdokument (e-VD) Gültigkeit und werden danach durch die Angaben im nachträglich erstellten und validierten e‑VD ersetzt
► Abweichungen zwischen den Angaben im Ausfalldokument und den nachgetragenen elektronischen Daten sind ggf. außerhalb des IT-Verfahrens EMCS aufzuklären.
Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
12. Ausfallkonzept12.6 Ausfalldokmente
• Begleitdokument (3 Exemplare): - Versender
- Zuständiges Hauptzollamt des Versenders - Beförderer
• Änderungsmeldung / Annullierungsmeldung (2 Exemplare):
- Versender - Zuständiges Hauptzollamt des Versenders
• Eingangsmeldung / Ausfuhrmeldung (2 Exemplare): - Empfänger / Ausfuhrzollstelle
- Zuständiges Hauptzollamt des Empfängers
Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
13. Internetauftritt
Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
13. Internetauftritt
Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
13. Internetauftritt
Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
13. Internetauftritt
Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
13. Internetauftritt
Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
SEED-Datenbank
Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
SEED-Datenbank
Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern
Wir danken für Ihre Aufmerksamkeit