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Andreas Wolf · Wolfgang Tanzer PRAXISWISSEN Hygieneleitfaden für den Rettungsdienst 4., vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage

Hygieneleitfaden für den Rettungsdienst - Das Handbuch für die tägliche Praxis

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Jeder Einsatz im Rettungsdienst, beim Krankentransport und in der Klinik birgt vielfältige hygienische Risiken – für Personal und Patienten. Nur durch umsichtiges, auf fundiertem Wissen basierendes Handeln können schwere Infektionen und Erkrankungen vermieden werden. Doch gesetzliche Vorgaben fehlen, sind unvollständige oder schlecht umsetzbar. Hier schaffen Andreas Wolf und Wolfgang Tanzer mit ihrem bewährten Hygieneleitfaden Abhilfe: Der Schwerpunkt des Buches liegt auf der alltäglichen Hygiene im Rettungsdienst, also auf der korrekten Hände-, Haut-, Geräte- und Flächendesinfektion. Auf für den Rettungsdienst relevante Infektionskrankheiten und Gefahren wird eingegangen.

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Page 1: Hygieneleitfaden für den Rettungsdienst - Das Handbuch für die tägliche Praxis

Andreas Wolf · Wolfgang Tanzer

isbn  978–3–943174–01–4 www.skverlag.de

Hygieneleitfaden für den Rettungsdienst4., vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage

A. Wolf · W

. Tanzer Hygieneleitfaden für den Rettungsdienst

P R A x i s W i s s e n P R A x i s W i s s e n P

Hygieneleitfaden für den Rettungsdienst4., vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage

Birgt wirklich jeder einsatz im Rettungsdienst vielfäl-tige hygienische Risiken? Die Meinungen gehen aus-einander. sicher sind aber fundiertes Wissen und um-sichtiges Handeln hilfreich, um Patienten oder Personal vor infektionen zu schützen. Leider sind Regelungen und Vorgaben in der Praxis oft schwer umzusetzen oder sie fehlen vollständig und die Dienststellen sind gefordert, solche zu erstellen.

Hier schaffen Andreas Wolf und Wolfgang Tanzer mit dem bewährten, jetzt umfangreich erweiterten, Leitfaden Abhilfe: sie erklä-

ren die Regeln der Hygiene und ihre Anwendung im Rettungsdienst. Dabei wer-den aktuelle Gesetze und Verordnungen erläutert. ein schwerpunkt betrifft die Hygienemaßnahmen vor, während und nach infekti-onsrelevanten einsätzen ein-schließlich der Maßnahmen des Personalschutzes und der Desinfektion. Das rich-tige Vorgehen bei der Aufbe-reitung von instrumenten, Geräten und Fahrzeugen wird genauso beschrieben wie der sichere Ablauf von infektionseinsätzen. Reale und vermeintliche Risiken werden fundiert abgewogen.

Andreas Wolf · Wolfgang Tanzer

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Hygieneleitfaden für den Rettungsdienst

Das Handbuch für die tägliche Praxis

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Verlagsgesellschaft Stumpf + Kossendey mbH, Edewecht 2012

Hygieneleitfaden für den Rettungsdienst

Das Handbuch für die tägliche Praxis

Andreas Wolf

Wolfgang Tanzer

4., vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage

Page 4: Hygieneleitfaden für den Rettungsdienst - Das Handbuch für die tägliche Praxis

Anmerkungen des Verlags

Die Autoren und der Verlag haben höchste Sorgfalt hin-sichtlich der Angaben von Richtlinien, Verordnungen und Empfehlungen aufgewendet. Für versehentliche falsche An-gaben übernehmen sie keine Haftung. Da die gesetzlichen Bestimmungen und wissenschaftlich begründeten Empfeh-lungen einer ständigen Veränderung unterworfen sind, ist der Benutzer aufgefordert, die aktuell gültigen Richtlinien anhand der Literatur zu überprüfen und sich entsprechend zu verhalten. Die Angaben von Handelsnamen, Warenbezeichnungen etc. ohne die besondere Kennzeichnung ®/™/© bedeuten kei-nesfalls, dass diese im Sinne des Gesetzgebers als frei anzu-sehen wären und entsprechend benutzt werden könnten. Der Text und/oder das Literaturverzeichnis enthalten Links zu externen Webseiten Dritter, auf deren Inhalt der Verlag keinen Einfluss hat. Deshalb kann er für diese fremden In-halte auch keine Gewähr übernehmen. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betrei-ber der Seite verantwortlich.

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© Copyright by VerlagsgesellschaftStumpf + Kossendey mbH, Edewecht, 2012Umschlagfotos: Julián Rovagnati · Andreas WolfDruck: L-Druck GmbH, Rastede

ISBN 978-3-943174-01-4

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˘ Inhaltsverzeichnis

Inhalt

Geleitwort 9

Vorwort – eine gutgemeinte Warnung 10

Abkürzungsverzeichnis 13

1 Hygienemanagement im Rettungsdienst 15

2 Rechtskunde und Dokumentationspflicht 17

3 Grundbegriffe und Definitionen 293.1 Grundbegriffe 293.2 ZeitlicheDefinition 323.3 DefinitionnachderArt 333.4 DefinitionnachderMethode 37

4 Anforderungen und Voraussetzungen 414.1 AnforderungenandenDesinfektoroder

HygienebeauftragtenundandasPersonal 414.2 VoraussetzungenzurDurchführung

vonDesinfektionsmaßnahmen 43

5 Vom richtigen Umgang mit Desinfektions-mitteln 45

5.1 DieTRBA250: BiologischeArbeitsstoffeimGesund-heitswesenundinderWohlfahrtspflege 45

5.2 HäufigeFehlerbeimUmgangmitDesinfektions-mitteln–StrategienzurFehlervermeidung 46

6 Desinfektion und Umwelt 55

7 Hygiene in der Rettungsdienstroutine 567.1 Hände-undHauthygiene 567.2 Dienstkleidung–Schutzkleidung–Infektions-

schutzkleidung 65

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˘ Inhaltsverzeichnis

7.3 Flächenreinigungund-desinfektion 67 7.4 InjektionenundInfusionen 697.5 Gerätschaften 717.6 Abfall,Wäsche,Drainagen 757.7 ImpfschutzundPostexpositionsprophylaxe 787.8 Parasiten 82

8 Handlungsanweisung für den Infektionstransport 84

8.1 DerInfektionseinsatz 848.2 KlassifizierungderEinsatzrisiken 878.3 Vor-undNachbereitungdesInfektionseinsatzes 88

9 Gesundheitsgefahren durch Infektionskrankheiten 90

9.1 SachlicheundpersonelleVoraussetzungen 909.2 DeroptimaleAblaufeinesplanbaren

Infektionstransports 919.3 OptimierterEigenschutzanderEinsatzstelle 929.4 Wastun,wenn...? 93

10 Neue Gefahr durch alte Seuchen? 9510.1 Influenza:AktuelleBedrohungdurcheinlängst

bekanntesVirus? 9510.2 SeuchenalsFolgemenschlichenHandelns 9910.3 MRSA,EHEC,ESBLundandere

–neu?Seuchen?Schreckgespenster? 102

11 Infektionskrankheiten 10811.1 Anthrax(Milzbrand) 109 11.2 Diphtherie 11011.3 Enteritiden 11111.4 EnzephalitisundFSME(Gehirnentzündung,

Frühsommer-Meningoenzephalitis) 123

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˘ Inhaltsverzeichnis

11.5 Gasbrand 12411.6 HämorrhagischeFieber 12511.7 HepatitisA,BundC 12911.8 HIV(HumanesImmundefizienz-Virus) 13211.9 Influenzaepidemica(Virusgrippe) 133 11.10Legionellose(Legionärskrankheit) 13411.11Lyme-Borreliose(LymeDisease) 13511.12Malaria 13611.13Meningitisepidemica

(EpidemischeHirnhautentzündung) 13711.14Morbilli(Masern) 13811.15Norovirus-induzierteGastroenteritiden 13911.16Parotitisepidemica(Mumps,Ziegenpeter) 14011.17Pertussis(Keuchhusten) 14111.18Pest 14211.19Pneumokokken-indizierteInfektionen 14311.20Poliomyelitis(Kinderlähmung) 14411.21Q-Fieber 14511.22Rubeola(Röteln) 14611.23SARS(SchweresakutesAtemwegssyndrom) 14711.24Scarlatina(Scharlach) 14811.25Tetanus(Wundstarrkrampf) 14911.26Tuberkulose 15011.27Varicella

(Windpocken,Wasserpocken,Schafblattern) 151

12 Hygiene in der Ausbildung 15212.1 AufbereitungvonAusbildungsmaterial 15212.2 HygieneplanfürdieAusbildung 155

13 Hygieneplan für den Rettungsdienst 164

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˘ Inhaltsverzeichnis

14 Hygieneplan für den Bereich Krankenfahrten/Behindertenfahrdienst 183

15 Nebeldesinfektion – eine sinnvolle Alternative? 191

16 Kurze Zusammenfassung 193

17 Anlagen 200Anlage1:Infektions-Einsatzbericht(Muster) 200 Anlage2:Infektionsschutzgesetz(IfSG) 201Anlage3:TRGS513 /TätigkeitenanSterilisatorenmit

EthylenoxidundFormaldehyd 214Anlage4:TRGS522 /Raumdesinfektionmit

Formaldehyd 217Anlage5:TRBA250 /BiologischeArbeitsstoffeim

GesundheitswesenundinderWohlfahrtspflege 221

Anlage6:GliederungeinesHygieneplans 230Anlage7:NutzlicheHinweiseundHelferfürdie

Rettungsdiensthygiene 232Anlage8:GefahrgutkennzeichennachGHS 233

18 Literatur und Internetadressen 234

Abbildungsnachweis 237

Register 239

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˘ Geleitwort

GeleitwortRettungsdienstmitarbeiter stehen an der »vordersten Front« des Gesundheitswesens. Neben blutenden Unfallop-fern mit unklarem Hepatitis- oder HIV-Status versorgen, be-treuen und transportieren sie infizierte und infektiöse so-wie zunehmend ältere Menschen mit erhöhtem Infektions-risiko. Natürlich bleiben ihnen auch die Gesamtprobleme des Gesundheitswesens nicht erspart: vermehrte Antibioti-ka- und Multiresistenz der Bakterien, neue Erreger mit ho-her Virulenz sowie Vorbereitungen für reale oder befürchte-te Pandemien wie z.B. der Schweine- und Vogelgrippe oder der EHEC-Epidemie im Frühjahr 2011.

Neben dem Schutz der Patienten ist der Selbstschutz des Rettungsdienstfachpersonals oberstes Gebot. Die mittler-weile vorgeschriebenen Hygienepläne müssen dabei auf angemessenen Risikobewertungen beruhen und bei jedem Einsatz, aber auch unter widrigen Bedingungen oder gar im Katastrophenfall, konkret umgesetzt werden.

Die nunmehr vorliegende 4., vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage des »Hygieneleitfadens für den Rettungsdienst« von Andreas Wolf und Wolfgang Tanzer möchte eine Handreichung für alle Hygienebeauftragten, aber auch die Retter im täglichen Einsatz sein.

Neben der Vorstellung einiger Erreger werden die aktu-ellen Rechtsgrundlagen der Hygiene vermittelt. Verschie-dene Kapitel beleuchten den fachlichen Hintergrund von zu treffenden Hygienemaßnahmen. Eine Betrachtung über menschliches Tun und Seuchen vermittelt eine Vorstellung von wichtigen Zusammenhängen.

Beispielhygienepläne und Formularvorlagen unterstüt-zen ganz praktisch das tägliche Hygienemanagement auf der Rettungswache und im Einsatz.

PD Dr. med. habil. Andreas SchwarzkopfFacharzt für Mikrobiologie und InfektionsepidemiologieSachverständiger für Krankenhaushygiene

Bad Kissingen, im Herbst 2011

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7 ˘ Hygiene in der Rettungsdienstroutine

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7 HygieneinderRettungsdienstroutine

7.1 Hände-undHauthygiene

Für die Berufsausbildung, die mit der modularen Rettungs-sanitäter-Ausbildung beginnt, ist der Hygieneunterricht un-ter der Überschrift »Hygiene und Desinfektion« vorgesehen und umfasst fünf Unterrichtseinheiten (UE). Die Rettungs-assistenten-Ausbildung umfasst neun UE und eine schrift-liche Lernzielkontrolle.

An sich ist bereits diese Überschrift verwirrend, weil sie impliziert, dass die chemische Flächendesinfektion Anfang und Ende der Hygiene darstellen soll, was sich auch in der Gedankenwelt des Rettungsdienstmitarbeiters weitgehend festgebissen hat. Darüber hinaus werden die Lehrgangsteil-nehmer, sobald sie ins erste Praktikum kommen, mit Aussa-gen wie diesen konfrontiert:1. Das haben wir schon immer so gemacht!2. So haben wir das noch nie gemacht!

Und, wenn der Praktikant sein neu erworbenes Wissen ein-bringen will:3. Da könnte ja jeder kommen!

Dabei ist Hygiene eigentlich logisch und ganz einfach:

ÜbertragungsrelevanteKontakteentstehenbeiderret-tungsdienstlichenVersorgung,derUntersuchungundBe-handlungdesPatientenundnichtbeimKrankentransport!

Spätestens seit Ignaz Philipp Semmelweis (eigentlich seit Avicenna) wissen wir, dass die meisten Übertragungen von Infektionen über die Hände der medizinischen Mitarbeiter erfolgen. Daher muss die Händehygiene in der Medizin, und demnach auch im Rettungsdienst, absolute Priorität haben.

Hygiene­unterricht

Relevante Kontakte

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7 ˘ Hygiene in der Rettungsdienstroutine

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Desinfektionsmittelspender sind also überall dort erforder-lich, wo Patientenkontakte mit den Händen erfolgen, erfol-gen werden oder stattgefunden haben. Der Desinfektions-mittelspender muss so angebracht sein, dass er mit dem Un-terarm – also berührungsfrei für die Hände – bedient wer-den kann. Dies dient nicht nur der Kontaminationsvermei-dung, sondern stellt auch sicher, dass er nicht so hoch hängt, dass das Desinfektionsmittel dem Anwender in die Augen spritzen kann.

Die korrekte Händedesinfektion in 7 Schritten:˘ »1 Hohlhand voll« Desinfektionsmittel (Abb. 5) ist

zu verreiben auf:˘ Handflächen˘ Handrücken˘ Fingerspitzen˘ Fingerzwischenräumen˘ Daumen˘ Hohlhand.

Es macht Sinn, Händedesinfektionsmittel »am Mann« zu führen (Taschenflasche), insbesondere wenn es in die Wohnung des Pa-tienten oder an Einsatz-stellen geht, die nicht unmittelbar vom Fahr-zeug aus zu erreichen sind. Wer es allerdings einmal erlebt hat, dass ihm die Desinfektions-mittelflasche in seiner Jackentasche oder im Koffer oder Rucksack ausgelaufen ist, wird einzeln eingeschweißte Händedesinfektionstü-cher zu schätzen wissen.Abb. 5 ˘ Die Hohlhand wird mit

Händedesinfektionsmittel gefüllt.

Desinfektions­mittelspender

Hände­desinfektion

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Abb. 6 ˘ Desinfektionsmittelhersteller bieten Informationsblätter an, die sich zum Aushang eignen (Quelle: BODE SCIENCE CENTER, Hamburg).

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7 ˘ Hygiene in der Rettungsdienstroutine

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Übrigens: Hände- und Hautdesinfektionsmittel fallen unter das Arzneimittelrecht. Das Umfüllen aus Großgebin-den wie Kanistern oder Literflaschen in Anwenderflaschen ist daher nur Apotheken erlaubt, die dabei filtern und die Chargennummer und das Verfalldatum übertragen müssen. Das ist deswegen sinnvoll, weil Alkohol zwar gegen Bakte-rien und Pilze, auch gegen behüllte Viren gut wirksam ist, aber bakterielle Sporen nicht angreift, die beim nicht sach-gemäßen Umfüllen in das Kleingebinde eingebracht wer-den können.

Da heute Händewaschbecken und -wasser im Rettungs-dienstfahrzeug der Vergangenheit angehören, gewinnt die hygienische Händedesinfektion an Bedeutung. Sie erfolgt mit Händedesinfektionsmittel; Hautdesinfektionsmittel sind nicht geeignet, weil sie aggressiver sind als die für Hän-de speziell zubereiteten Mittel. Händedesinfektionsmit-tel bestehen aus Alkoholen in einer Konzentration von 70 – 90%. In den meisten handelsüblichen Mitteln ist das Iso-propylalkohol, bei solchen, die besonders gegen unbehüllte Viren zertifiziert sind, ist es Äthylalkohol. Da letztere nicht immer zur Verfügung stehen und zudem aggressiver sind, kann auch eine auf das Doppelte ausgedehnte Einwirkzeit von Mitteln gegen unbehüllte Viren hilfreich sein. Kommen alkoholische Mittel auf feuchte Hände, werden diese ver-dünnt und ihre Wirkung lässt nach. Weitere Inhaltsstoffe sind Hautpflegeöle, die ebenfalls nur auf trockener Haut wirksam werden können. Ist die Haut feucht, perlt das Pfle-geöl ab und die Hautdesinfektion wird aggressiv. Die häu-fig behauptete »Allergie« gegen Händedesinfektionsmittel ist also zumeist keine, sondern schlicht ein Anwenderfeh-ler: die Verwendung auf feuchter oder schlecht abgetrock-neter Haut. Unverträglichkeiten sind dann möglich, wenn die Händedesinfektionsmittel Farbstoffe oder Duftstoffe enthalten. Deswegen empfehlen die Betriebsmediziner un-gefärbte und unparfümierte Produkte, meist mit Bezeich-nungen wie basic oder pure im Handel.

Heute wird für das Krankenhauspersonal das Waschen der Hände nur zu Dienstbeginn und Dienstende sowie nach

Händesdesinfek­tionsmittel

Anwenderfehler

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grober Verunreinigung empfohlen. Für Rettungsdienstper-sonal ist diese Forderung nicht immer haltbar, denn die Kontamination bei der alltäglichen Rettungsdiensttätigkeit lässt das nicht im wünschenswerten Maße zu. Erdige Ver-unreinigungen beim Unfalleinsatz, Stuhlkontamination beim internistischen Notfall lassen sich nicht immer durch die Verwendung von Handschuhen vermeiden, Waschge-legenheiten sind selten zu erreichen. Waschwasserkanis-ter im Rettungsfahrzeug sind abzulehnen, weil das Wasser bereits nach kürzester Zeit kolonisiert und nicht mehr ver-wendbar ist. Nach einer Standzeit von nur 5 Tagen wurde von den Autoren bereits eine Koloniezahl von 1.000.000/ml gemessen. Dennoch ist es ratsam, irgendeine Reinigungs-möglichkeit vorzuhalten. Die Verwendung von Infusions-lösungen ist grundsätzlich möglich, aber diese enthalten neben dem Wasser Elektrolyte, Kohlenhydrate, Dextrane und Anderes, was ihre Verwendbarkeit einschränkt. Zudem sind sie unverhältnismäßig teuer. Eine Dekontamination mittels der aus dem Campinghandel bekannten Tabletten geht am Ziel vorbei: Diese Tabletten sind vor allem gegen die im Trinkwasser unerwünschten Darmbakterien wirk-sam. Bei den wasserführenden Systemen im Rettungswa-gen finden sich aber vor allem die bekannten Feuchtbakte-rien wie Pseudomonas aeruginosa oder verwandte Arten. Daher wird zu steril verpacktem Trinkwasser geraten, das z.B. im Tetrapak überall erhältlich und dazu noch günstig ist. Für das Händewaschen, egal ob es im Rettungsfahrzeug, in der Klinik oder auf der Wache erfolgt, sind aus Gründen der Hygiene nur Flüssigseifen und Einmalhandtücher vorzuhal-ten.

Zur Vermeidung von Kontaminationen dienen Handschuhe, die grundsätzlich als Einmalartikel verwendet und meist als Latexhandschuhe vorgehalten werden. Eine »Handschuh-desinfektion« ist abzulehnen, weil Desinfektionsmittel La-tex durchlässig machen, also den Sinn der Handschuhe kon-terkarieren. Die Medizinproduktebetreiberverordnung (MP-BetreibV) untersagt die Aufbereitung von Einmalartikeln (und damit auch von Handschuhen) eindeutig. Echte La-

Händewaschen im Rettungs­mittel?

Verpacktes Trinkwasser

Keine Handschuh­desinfektion

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texallergien sind extrem selten. Reaktionen auf die Hand-schuhe werden eher durch Zusatzstoffe wie z.B. Puder ver-ursacht. Bei Unverträglichkeiten empfiehlt es sich demnach, die Handschuhe mehrerer Anbieter durchzuprobieren, um Allergien oder Unverträglichkeiten auszuschließen. Der La-texhandschuh ist der Handschuh zur Infektionsprophylaxe, er ist nicht für Reinigungs- oder Desinfektionsarbeiten ge-eignet. Davon kann sich jeder Anwender selbst überzeugen: Ein feuchter Handschuh wird klebrig. Das bedeutet gleich-zeitig, dass er durchlässig für Chemikalien wird, eine Schutz wirkung ist nicht mehr vorhanden. Für Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten wird daher der Handschuh aus Nitril empfohlen. Zudem kommt es immer wieder vor, dass vom Unterarm Wasser in die Handschuhe läuft, das dann die Haut mazeriert oder durch Chemikalien schädigt. Hier hilft es, die Stulpen einmal umzuschlagen; dadurch entsteht eine Kante, an der die Flüssigkeit aufgehalten wird oder abläuft. Wiederverwendbare Reinigungshandschuhe, wie im Haus-halt üblich, sind natürlich möglich, sollten aber personenbe-zogen verwendet und nach jeder Verwendung umgedreht werden, um auch innen auszutrocknen.

Jeder Handschuh stellt einen feuchtigkeits- und luft-dichten, warmen Raum dar, fördert also damit das Wachs-tum unerwünschter Hautflora, insbesondere von Hautpil-zen. Deswegen sind die Hände nach jedem Ausziehen der Handschuhe zu desinfizieren. Zudem sind Handschuhe nur dort zu verwenden, wo sie auch zwingend nötig sind. Jede Minute ohne Handschuh gibt der Haut Gelegenheit zur Erholung und minimiert das Risiko von Unverträglich-keiten.

Wenn vor einiger Zeit ein selbsternannter Experte schrieb, »bevor Sie zu Ihrem Patienten ›Guten Tag‹ sagen, müssen Sie Handschuhe anziehen, ansonsten könnte es für Sie schon zu spät sein«, so ist das sehr kritisch zu sehen! Beileibe nicht jeder Patientenkontakt ist infektionsrelevant, normale Sozi-alkontakte sind hygienisch völlig unbedenklich.

Hautschutz ist die letzte Stufe der Händehygiene. Er ist der Indikation und dem Hauttyp des Anwenders angepasst:

Nitril­handschuhe

Tragezeit

Hautschutz

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” Auszug aus einem Desinfektionsplan: Händedesinfektions­ und Hautschutzplan

Die Maßnahmen zur Händehygiene und Hautpflege wer-den in einem Plan zusammengefasst, der am Handwasch-platz ausgehängt wird. Wie der Hygiene- und Desinfekti-onsplan auch, muss dieser Plan realistisch und aktuell sein. Wer also einen vorgefertigten Plan eines Herstellers ver-wendet, muss auch dessen Präparate einsetzen. Der Hän-dehygieneplan enthält auch Hinweise auf die zu verwen-denden Handschuhtypen.

HautvorbereitungJede Maßnahme, bei der Haut durchtrennt oder durchsto-chen werden soll, erfordert eine gründliche Hautvorberei-tung. Das Wort »Hautdesinfektion« beschreibt diese nur oberflächlich. Tatsächlich muss sie aus den drei Schritten

Reinigen – Entfetten – Desinfizieren

bestehen. Das geschieht dadurch, dass die Haut mit einem alkoholischen Hautdesinfektionsmittel satt eingesprüht wird. Anschließend werden mit einem Zellstofftupfer Fett und Verunreinigungen entfernt und abschließend wird die Haut wieder eingesprüht. Der verwendete Zellstofftup-fer ist zwar bei der Produktion einmal sterilisiert worden, kommt aber nicht unter aseptischen Bedingungen zum Ein-satz. Er muss dennoch kontaminationsfrei gelagert werden. Wird er also im Koffer oder Rucksack mitgeführt, braucht er eine einwandfreie, geschlossene Lagerung. Die offene Tup-

Tab. 2 ˘ Hautschutzmittel

Als (begrenzter) Schutz vor Feuchtigkeit wird ein »protect«-Präparat eingesetzt, das na-türlich keinen Ersatz für den Nitrilhandschuh darstellt. Es ist vor allem zu Schichtbeginn zu verwenden.

Mitarbeiter mit eher fettiger Haut verwenden ein Ö/W-Produkt. Ö/W bedeutet »Öl in Wasser«. Diese Produkte enthalten wenig Fett, ziehen schnell in die Haut ein, haben aber nur eine begrenzte Pflegewirkung.

Für Mitarbeiter mit trockener Haut sind hingegen die W/Ö-Produkte gedacht. Diese ent-halten viel Fett, brauchen also etwas länger zum Einziehen, pflegen aber sehr gut.

Reinigen – Entfetten – Desinfizieren

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7 ˘ Hygiene in der Rettungsdienstroutine

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ferrolle im Koffer bzw. Rucksack genügt diesem Anspruch nicht.

Das Hautdesinfektionsmittel besteht aus hochkonzen-triertem Alkohol, für besondere Indikationen ist es auch gefärbt im Handel. Weil es, wie das Händedesinfektionsmit-tel, ein Arzneimittel ist, darf es gleichfalls nicht umgefüllt werden. Es muss aus dem Originalgebinde zur Anwendung kommen.

Der Diabetiker, der sich zu Hause selbst kontrolliert oder vom Angehörigen kontrolliert wird, führt in den meisten Fällen keine Hautvorbereitung durch. Der Deutsche Diabe-tiker-Bund (DDB) empfiehlt allenfalls die Hautreinigung mit Wasser und Seife. Das wird (neben dem Kostenargu-ment) damit begründet, dass das Hautdesinfektionsmit-tel den Messwert bis zu 30% nach oben verschieben kann, was doch, besonders im unteren Bereich, einen erheblichen Messfehler darstellt. Wo aber, wie im Rettungsdienst, der

Abb. 7 ˘ Ein »Desinfektionsraum«: Händehygiene und Hautschutzplan sind aus-gehängt.

BZ­Messfehler

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11 ˘ Infektionskrankheiten

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11 Infektionskrankheiten

Im Folgenden werden Infektionskrankheiten, die für den Rettungsdienst relevant sind, alphabetisch aufgelistet. Die Krankheiten Enteritis, hämorrhagische Fieber und Hepatitis sind jeweils noch einmal untergliedert. Angeführt werden jeweils Erreger, Vorkommen, Ausscheidungen, Krankheits-bild, die notwendigen Desinfektionsmaßnahmen und Vor-sichtsmaßnahmen.

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11 ˘ Infektionskrankheiten

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11.1 Anthrax (Milzbrand) Erreger Bacillus anthracis

Vorkommen Tiere, Tierfelle, Erdboden

Übertragungs-wege

Der Mensch infiziert sich durch Kontakt mit Tier­teilen (Felle, Häute, Haare, Fleisch und Wolle) von erkrankten Tieren. Die Infektion durch bioterroris­tische Angriffe (Milzbrandbriefe) ist unwahrschein­lich, weil die hierfür erforderliche Konzentration an Milzbrandsporen (in der Atemluft) nicht erreicht wird.

Ausscheidungen Je nach Lokalisation der Krankheit

Krankheitsbild 1. Milzbrand der Haut (95% aller Fälle)– Milzbrandkarbunkel– Milzbrandödem

2. Milzbrand der Lunge 3. Milzbrand im Magen­Darm­TraktBei allen drei Fällen kann es zur Sepsis mit Herden in allen Organen kommen.

Desinfektions-maßnahmen

1. Laufende Desinfektion – Scheuer-/Wischdesinfektion

2. Schlussdesinfektion– Scheuer-/Wischdesinfektion,beiLungenmilz-

brandFormalinverdampfung(Raumdesinfek-tion)

Vorsichtsmaß-nahmen

Veterinärpolizeiliche Maßnahmen im Hinblick auf erkrankte Tiere, Verbrennung von Tierkadavern, Desinfektion der Tierställe, Desinfektion von Ger­bereiabwässern. Bei beruflichem Kontakt: aktive Schutzimpfung, Schutzkleidung tragen. Mundschutz beim Lungenmilzbrand.

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11 ˘ Infektionskrankheiten

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11.2 DiphtherieErreger Corynebacterium diphtheriae

Vorkommen Weltweit verbreitet, jüngst mehrere Epidemien in den GUS­Staaten

Übertragungs-wege

Tröpfcheninfektion, durch infiziertes Material, kann auch durch klinisch gesunde Bakterienträger über­tragen werden

Ausscheidungen Nasen­ und Rachenraum

Krankheitsbild Fieber, pseudomembranöse Beläge, süßlicher Mundgeruch, Drüsenschwellung am Hals, schweres Krankheitsgefühl

Desinfektions-maßnahmen

1. Laufende Desinfektion2. Schlussdesinfektion

Vorsichtsmaß-nahmen

Individuell:˘ Aktive Schutzimpfung im Säuglings­ und Klein­

kindalter ˘ Mundschutz für Patienten und PersonalAllgemein:˘ Umgebungsuntersuchung˘ Ansteckungsverdächtige von Gemeinschaftsein­

richtungen fernhalten.

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11 ˘ Infektionskrankheiten

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11.3 Enteritiden

” CholeraErreger Vibrio cholerae, Vibrio eltor, Vibrio proteus, Vibrio

albensis

Vorkommen Endemisch in Indien und Südostasien.Vibrio cholerae Biovar eltor breitete sich über den Mittleren und Vorderen Osten nach Afrika und bis Europa aus.Erregerreservoir ist nur der Mensch.

Übertragungs-wege

Direkter Kontakt von Mensch zu Mensch, indirekt über Wasser und Nahrungsmittel (Fliegen)

Ausscheidungen Stuhl

Krankheitsbild Zunächst breiige, später reiswasserartige Diarrhöen, Erbrechen, Austrocknung, Kreislaufkollaps

Desinfektions-maßnahmen

1. Laufende Desinfektion – Händedesinfektion– DesinfektionderAusscheidungen

2. Schlussdesinfektion– Scheuer-/Wischdesinfektion

Vorsichtsmaß-nahmen

Individuell:˘ Aktive Schutzimpfung bei Reise in Gefahrenge­

biete˘ Abkochen von Trinkwasser˘ Keine ungekochten Speisen essen (Peel it, cook it,

or forget it!)˘ Persönliche HygieneAllgemein:˘ Überwachung von Reisenden aus Endemie­ und

Epidemiegebieten˘ Erfassen von Kontaktpersonen˘ Schutz des Trinkwassers und der Lebensmittel˘ Desinfektion von Abwässern.

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13 ˘ Hygieneplan für den Rettungsdienst

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Hygieneplan

für den Rettungsdienst;

Wache .............................................................................................

nach §§ 33 - 36 IfSG und TRBA/BGR 250

Gliederung1. Organisation a. Grundlagen der Hygiene im Rettungsdienst b. Verantwortlichkeit für die Hygiene im Rettungsdienst c. Durchführung von Hygienemaßnahmen2. Personenbezogene Maßnahmen a. Rettungsdienstpersonal b. Ausbildungspersonal c. Ausbildungsteilnehmer d. Händehygieneplan einschließlich Handschuh- und

Hautschutzplan e. Hauthygieneplan3. Dienst- und Schutzkleidung4. Diagnosebezogene Maßnahmen5. Materialbezogene Maßnahmen a. Medizinprodukte b. Flächen6. Entsorgung7. Weiterführende Literatur8. Kenntnisnahme

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13 ˘ Hygieneplan für den Rettungsdienst

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1. OrganisationGrundlagen der Hygiene sind:

˘ Das Infektionsschutzgesetz (IfSG)˘ Das Landesrettungsdienstgesetz˘ Die im Bundesland geltende Medizinische Hygieneverordnung˘ Die Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung (ArbmedVV)˘ Die Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe/Berufsgenossen-

schaftliche Regel 250 (TRBA/BGR 250)˘ Die Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV) in Zusam-

menhang mit der Richtlinie des Robert Koch-Instituts (RKI-Richtlinie), hier Ziffer C2

˘ Die berufsgenossenschaftlichen Regeln: > GUV-R 206 (Desinfektionsarbeiten im Gesundheitsdienst) > GUV 209 (Umgang mit Reinigungs- und Pflegemitteln) > GUV-I 8559 (Hautkrankheiten und Hautschutz) > Die Regelungen zur Betriebsmedizinischen Betreuung G 24, G 42

sowie andere je nach Einsatzgebiet und Tätigkeit der Beschäftigten.

Verantwortlichkeit:˘ Die Verantwortung für die Hygiene im Rettungsdienst der Rettungs-

wache ...................................................... hat diejenige Person, die berech-tigt ist, Dienstanweisungen zu erlassen. Das kann je nach Anfor-derung der Geschäftsführer oder der Rettungsdienstleiter sein. Für Anweisungen innerhalb der Wache ist der Wachleiter zuständig und weisungsbefugt.

˘ Der Verantwortliche delegiert die Durchführung der Hygiene an einen Hygienebeauftragten.

> Hygienebeauftragter: .....................................................................................

¡ .....................................................................................¶ .....................................................................................

Dies kann der Wachleiter selbst, aber auch ein anderer Mitarbeiter sein. Er ist schriftlich zu bestellen. Eine Weiterbildung, z.B. »Hygiene-beauftragter im Rettungsdienst«, wird empfohlen. Sofern dieser Mit-arbeiter eine arbeitnehmerähnliche Person ist, so ist eine gesonderte schriftliche Vereinbarung erforderlich. Sofern er Weisungsbefugnis gegenüber anderen haupt-, ehren- oder nebenamtlichen Mitarbei-tern besitzt, so ist dies schriftlich zu fixieren.

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13 ˘ Hygieneplan für den Rettungsdienst

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˘ Der Hygienebeauftragte wird beraten durch: > den Betriebsarzt:

........................................................................................... ¡ .....................................................................................

¶ ......................................................................................

> den Sicherheitsbeauftragten: ...........................................................................................

¡ .....................................................................................¶ ......................................................................................

> den Gefahrstoff-/Gefahrgutbeauftragten: ...........................................................................................

¡ ......................................................................................¶ ......................................................................................

Durchführung:˘ Der Hygienebeauftragte führt die Hygiene in seinem Bereich selbst-

ständig durch. Er hat hierfür Anspruch auf angemessene Fortbildung und die erforderlichen Sachmittel. Er ist gefordert, sein Wissen und die Umsetzung auf dem aktuellen Stand zu halten.

2. Personenbezogene Maßnahmen˘ Das Rettungsdienstpersonal unterliegt den Regelungen durch das IfSG,

das jeweilige Rettungsdienstgesetz und die ArbMedVV. Personen, die an aerogen übertragbaren Infektionskrankheiten leiden, dürfen am Ret-tungsdienst und an den Nebentätigkeiten wie der Ausbildung nicht mit-wirken. Solche, die andere übertragbare Kolonisationen oder Infektionen haben, sind hinsichtlich der Vermeidung von Übertragungen zu unter-weisen und haben dies zu beachten. Das Personal ist über die Inhalte des Abschnitts 6 des IfSG zu belehren. Diese Belehrung ist zu dokumentieren. Bei Krankenhauspraktika und Veranstaltungen, bei denen Verpflegung stattfindet, sind auch die §§ 42 - 43 IfSG zu beachten. Die arbeitsmedi-zinische Betreuung nach der arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) leistet der Betriebsarzt, sofern keine andere betriebsmedizi-nische Betreuung nach den einschlägigen Vorschriften erfolgt. Der Hygi-eneplan gilt als Betriebsanweisung. Alle Mitarbeiter haben die Kenntnis-nahme unterschriftlich zu bestätigen.

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13 ˘ Hygieneplan für den Rettungsdienst

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˘ Mitarbeiter, die bekannte Erkrankungen oder Kontaminationen haben, die bei den Rettungsdienst- oder Ausbildungsmaßnahmen übertragen werden können, sind von der aktiven Mitarbeit auszuschließen, sofern nicht ein ärztliches Zeugnis über die Unbedenklichkeit vorliegt. Zur Zulassung zur Rettungsdienstausbildung ist ein ärztliches Attest über die Eignung und Ausbildungsfähigkeit erforderlich. Dieses hat auch zu bescheinigen, dass keine Infektionen oder Kolonisationen und Daueraus-scheidungen vorliegen, die geeignet sind, den Ausbildungserfolg oder die Berufsfähigkeit unmöglich zu machen. Bewerber, die unmittelbar vor oder während der Ausbildung keinen einschlägigen Arbeitgeber haben oder aus anderen Gründen nicht nach den berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen untersucht und betreut sind, haben ein arbeitsmedizi-nisches Zeugnis über die Betreuung nach den hierfür zutreffenden Rege-lungen der ArbMedVV zu erwerben. Dieses ist spätestens zu Beginn der Praktika vorzulegen. Ob eine Unterweisung nach §§ 42 - 43 IfSG erforder-lich ist, entscheidet das örtlich zuständige Gesundheitsamt.

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13 ˘ Hygieneplan für den Rettungsdienst

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Betriebsanweisung nach § 12 BioStoffV für Beschäftigte im Rettungsdienst

Biologischer Arbeitsstoff

Gefahren für Mensch und Umwelt

Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

Verhalten im Gefahrfall

Sachgerechte Entsorgung

Firma: .......................................................Arbeitsbereich: RettungsdienstVerantwortlich: ...................................... Unterschrift

BETRIEBSANWEISUNGgem. § 12 biostoffvTätigkeit: Rettungsdienstliche Maßnahmen und Aufbereitung von Medizinprodukten

Stand: ...................

Mikroorganismen (Bakterien, Viren, Pilze), Parasiten, menschliche Ausscheidungen und Aerosole

Mikroorganismen können Infektionen über die folgenden Aufnahmewege verursachen:Aerosole: Aufnahme über die Atemwege, z.B. bei Husten, Niesen, Erbrechen; StäubeKontamination/ Einwirken auf Haut oder SchleimhautSchmierinfektion:Inkorporation: Aufnahme über Magen-Darm-TraktParenteral: Eindringen ins Gewebe oder Blut, z.B. Nadelstich

– Hygieneregeln nach Hygieneverordnung ([Bay]MedHygV) sind einzuhalten. – Arbeitsmedizinische Vorsorge nach Verordnung (ArbMedVV) wahrnehmen.– Arbeitsmedizinische Schutzimpfungen wahrnehmen.

Bei der Tätigkeit: – Keine Uhren, Armbänder, Ringe tragen.– Im Arbeitsbereich/bei Tätigkeit nicht essen, trinken oder rauchen.

– Persönliche Schutzkleidung anlegen. Verunreinigte Schutzkleidung ist zu wechseln.– Arbeits- und kontaminierte Flächen sind entsprechend der Hygienevorschrift zu reinigen und zu desinfizieren.

Bei Verletzung oder Kontamination mit infektiösem Material oder Körperflüssigkeiten:Haut: Mit desinfektionsmittelgetränktem Einmaltuch abwischen, anschließend mit viruswirksamem Hautdesinfektionsmittel satt einsprühen, nach 1 Minute abwischen. Verunreinigte Kleidung wechseln.Augen/Schleimhaut: Bei geöffnetem Lidspalt 15 Minuten spülen, dann D-Arzt-Ambulanz. Verschlucken: Mit Trinkwasser spülen, dann D-Arzt-Ambulanz.Wunde: Blutung 1 Minute forcieren, mit Hautdesinfektionsmittel spülen; dann D-Arzt-Ambulanz.

Spitze, scharfe oder zerbrechliche Arbeitsgeräte (Kanülen, Kapillarpunktionshilfen usw.) unmittelbar nach Gebrauch in stich- und bruchsicheren Behälter entsorgen. Gilt auch für Safety-Produkte!

Handschutz: flüssigkeits-/chemiedichte Handschuhe nach Indikation (Latex, Nitril)

Augenschutz: dicht schließende Schutzbrille bei Aerosolbildung/ Verspritzen

Schutzkleidung: angepasst nach besonderer Indikation.

D-Arzt-Ambulanz: ..........................................Betriebsarzt: ..........................................Feuerwehr/Rettungsdienst: 112Polizei: 110

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Händehygiene-, Handschuh- und Hautschutzplan

Was? Wie? Womit?

Händereinigung Waschen mit Flüssigseife,gründlich abspülen,Trocknen mit Einmalhand-tuch

pflegende, farb- und par-fümfreie Flüssigseife

Händedesinfektion lückenloses Einreiben in tro-ckene Hände bis zur Trock-nung (> 30 sec)

pflegendes, farb- und par-fümfreies Händedesinfek-tionsmittel

Hautpflege lückenloses Einreiben in tro-ckene Hände bis zum Ein-ziehen

farb- und parfümfreies Händepflegemittel aus Tube oder Spender (W/Ö-Emulsion)

Handschuhe zur Infektions-prophylaxe

nur bei tatsächlichem Be-darf; zu Übungszwecken auch während aktiver Aus-bildungsmaßnahmen (De-monstration/Übung);auf trockene Hände anzie-hen;Händedesinfektion nach Ausziehen

Latexhandschuhe, unge-pudert

Handschuhe bei Kontakt mit Reinigungs- und Desin-fektionsmitteln

Bei Reinigungs- und Desin-fektionsarbeiten:

nur bei tatsächlichem Bedarf;auf trockene Hände anzie-hen;Händedesinfektion nach Ausziehen;Enden umstülpen

Nitrilhandschuhe, unge-pudert

Grundlage des Händehygie-ne-, Handschuh- und Haut-schutzplans ist die TRBA/BGR 250

Achtung: Hautdesinfektions-mittel dürfen nicht als Hän-desdesinfektionsmittel ein-gesetzt werden!

Achtung: Händedesinfek-tionsmittel sind Arznei-mittel zur Anwendung am Menschen und dürfen nur von Apotheken abgefüllt werden!

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Andreas Wolf · Wolfgang Tanzer

isbn  978–3–943174–01–4 www.skverlag.de

Hygieneleitfaden für den Rettungsdienst4., vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage

A. Wolf · W

. Tanzer Hygieneleitfaden für den Rettungsdienst

P R A x i s W i s s e n P R A x i s W i s s e n P

Hygieneleitfaden für den Rettungsdienst4., vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage

Birgt wirklich jeder einsatz im Rettungsdienst vielfäl-tige hygienische Risiken? Die Meinungen gehen aus-einander. sicher sind aber fundiertes Wissen und um-sichtiges Handeln hilfreich, um Patienten oder Personal vor infektionen zu schützen. Leider sind Regelungen und Vorgaben in der Praxis oft schwer umzusetzen oder sie fehlen vollständig und die Dienststellen sind gefordert, solche zu erstellen.

Hier schaffen Andreas Wolf und Wolfgang Tanzer mit dem bewährten, jetzt umfangreich erweiterten, Leitfaden Abhilfe: sie erklä-

ren die Regeln der Hygiene und ihre Anwendung im Rettungsdienst. Dabei wer-den aktuelle Gesetze und Verordnungen erläutert. ein schwerpunkt betrifft die Hygienemaßnahmen vor, während und nach infekti-onsrelevanten einsätzen ein-schließlich der Maßnahmen des Personalschutzes und der Desinfektion. Das rich-tige Vorgehen bei der Aufbe-reitung von instrumenten, Geräten und Fahrzeugen wird genauso beschrieben wie der sichere Ablauf von infektionseinsätzen. Reale und vermeintliche Risiken werden fundiert abgewogen.

Andreas Wolf · Wolfgang Tanzer