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Husum ???
Seite 2 Landesstraßenbaubehörde Magdeburg [email protected] 16.10.2019
Entwicklung der Kfz-Fahrleistung
Landesstraßenbaubehörde Magdeburg [email protected] 16.10.2019 Seite 4
Fahrleistung
1979: 351 Mrd. Kfz-km
2015: 757 Mrd. Kfz-km
Verdopplung in 40
Jahren!
Gefahrensituation, BAB, tagsüber
Landesstraßenbaubehörde Magdeburg [email protected] 16.10.2019 Seite 5
Ohne Worte
Landesstraßenbaubehörde Magdeburg [email protected] 16.10.2019 Seite 6
Unfallbeispiel BAB:
Arbeitsstelle kürzerer Dauer mit Todesfolge
Landesstraßenbaubehörde Magdeburg [email protected] 16.10.2019 Seite 7
Verkehrslenkung Arbeitsschutz Festlegung von Sicherheitsabständen:
Landesstraßenbaubehörde Magdeburg [email protected] 16.10.2019
- Arbeitsschutzgesetz
- Baustellenverordnung
- Arbeitsstättenverordnung
- ASR A5.2
- StVO
- RSA 95
- ZTV-SA 97
Seite 8
RSA 95 - C
2.2.1 (3) 50 50
Mögliche Fahrstreifenbreite auf Landstraße
Nach RSA 95: 7,50 m!
Landesstraßenbaubehörde Magdeburg [email protected]
16.10.2019 9
2,75 (?)
25
25
RSA 95 – C 2.2.1 (1)
RSA 95 – A 2.2 (6)
Vorschriftzeichen 295: Ge- oder Verbot: Wer ein Fahrzeug führt, darf
die durchgehende Linie auch nicht teilweise überfahren.
25
+2,75
+0,5
+0,5
3,75m x 2 = 7,50m
3,0m
© BG BAU
Gefährdung und Behinderung des
Verkehrs durch zu enge Fahrstreifen - 1
Landesstraßenbaubehörde Magdeburg [email protected]
16.10.2019 Seite 10
Landesstraßenbaubehörde Magdeburg [email protected]
16.10.2019 Seite 11
Gefährdung und Behinderung des
Verkehrs durch zu enge Fahrstreifen - 2
Bild: VSVI
Bild: VSVI
• Kosten- und
Bauzeitverdopplung!
• Produktqualität?
• Belästigung der
Anwohner?
Verkehrslenkung Arbeitsschutz
(Festlegung von Sicherheitsabständen)
- Arbeitsschutzgesetz
- Baustellenverordnung
- Arbeitsstättenverordnung
- ASR A5.2
- StVO
- RSA 95
- ZTV-SA 97
Zur Zeit geltende Rechtslage
Landesstraßenbaubehörde Magdeburg [email protected] 16.10.2019 Seite 12
Seit Jahrzehnten geltende
Regelungen der Arbeitsstättenverordnung
• Freie unverstellte Fläche am Arbeitsplatz so
bemessen, dass sich die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit
ungehindert bewegen können
• Beschäftigten sind durch Sicherheitsabstände bzw.
geeignete Schutzvorrichtungen vor Fahrzeugen zu
schützen.
• Auswahl der geeigneten Schutzvorrichtung, die
Bemessung der freien Bewegungsfläche sowie des
Sicherheitsabstandes im Einzelfall im Rahmen einer
Gefährdungsbeurteilung
Seite 13 Landesstraßenbaubehörde Magdeburg [email protected] 16.10.2019
Minimierung von Gefährdungen nach
Arbeitsstättenverordnung und ASR A5.2:
im Arbeitsschutz
• Gefahr vermeiden, z. B. Vollsperrung
• Technische Maßnahmen, z. B. Einsatz von
Fahrzeugrückhaltesystemen
• Organisatorische Maßnahmen, Z. B. Leitbaken
• Persönliche Maßnahmen, z. B. Warnkleidung
Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung muss diese
Rangfolge dokumentiert abgeprüft und die gewählt
Maßnahme begründet werden.
Landesstraßenbaubehörde Magdeburg [email protected] 16.10.2019 Seite 14
Baustellenverordnung: Normadressat = Bauherr
Bei der Planung der Ausführung Arbeitsschutzgesetzt und u. a. /
Arbeitsstättenverordnung / ASR A5.2 berücksichtigen
Koordinator auch für Planungsphase bestellen (Wenn
Vorankündigung erforderlich, muss Koordinator namentlich
benannt sein!)
Koordinator muss bereits in der Planungsphase SiGe-Plan
ausarbeiten (Baustellenabhängig)
• Gefährdungen für Beschäftigte durch öffentlichen Verkehr
berücksichtigen
• Schutzmaßnahmen für Beschäftigte vorsehen
Landesstraßenbaubehörde Magdeburg [email protected] 16.10.2019 Seite 15
ASR A5.2 seit 21.12.2018 in Kraft
Die ASR A5.2 schafft im Wesentlichen keine neuen
Sachverhalte sondern konkretisiert lediglich die seit
Jahrzehnten bestehenden Anforderungen der
Arbeitsstättenverordnung.
Arbeitsstättenverordnung und ASR A5.2 sind in
diesem Zusammenhang immer nur in den Zeiten
anzuwenden, wenn Beschäftigte im Grenzbereich zu
Straßenverkehr arbeiten!
Landesstraßenbaubehörde Magdeburg [email protected] 16.10.2019 Seite 16
ArbStättV / ASR A5.2 anwenden oder nicht?
Arbeitsstättenverordnung und
ASR A5.2 finden in dieser
Bauphase keine Anwendung.
Die Verkehrsführung erfolgt
nach der verkehrsrechtlichen
Anordnung
(z. B. RSA 95, ZTV-SA)
Beispiel 1: Es arbeiten keine Beschäftigten im
Grenzbereich zum Straßenverkehr
Landesstraßenbaubehörde Magdeburg [email protected] 16.10.2019 Seite 17
In dieser Bauphase muss die
Arbeitsstättenverordnung
angewendet werden.
Nach der Veröffentlichung im
Gemeinsamen Ministerialblatt
liefert die ASR A5.2 Planungs-
und Rechtssicherheit bei der
Auswahl und Festlegung der
Schutzmaßnahmen.
Die Verkehrsführung erfolgt nach der verkehrsrechtlichen
Anordnung (z. B. RSA 95, ZTV-SA)
SQ BM
Beispiel 2: Es arbeiten Beschäftigten im Grenzbereich
zum Straßenverkehr
ArbStättV / ASR A5.2 anwenden oder nicht?
Landesstraßenbaubehörde Magdeburg [email protected] 16.10.2019 Seite 18
ASR A5.2: Grafiken und Maße
Landesstraßenbaubehörde Magdeburg [email protected] 16.10.2019 Seite 19
• Mindestmaß für Arbeitsplatzabmessungen BM =
80 cm
• Geschwindigkeitsabhängige
Sicherheitsabstände SQ in Querrichtung zum
vorbeifließenden Verkehr (Beispiel SQ Baken =
30 cm bis 90 cm)
• SL zum ankommenden Verkehr
Können die Mindestmaße aus den Tabellen nicht
eingehalten werden:
1. Gefährdungsbeurteilung um ggf. alternative Lösungen festzulegen
2. Schutzmaßnahmen festlegen (dokumentiert)
(mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen
Gesundheitsschutz für die Beschäftigten, z.B. Vollsperrung in der
verkehrsarmen Zeit, soweit bautechnisch möglich)
Seite 20
ASR A5.2 = flexibles Instrument
Neu: ASR A5.2 Punkt 4.3 (4):
Besondere Gefährdungen für die Verkehrsteilnehmer infolge erheblicher
Behinderungen bzw. erheblicher Verkehrsbelastungen?
Schutzmaßnahmen in Abstimmung mit den für den Arbeitsschutz und
den für den Straßenverkehr zuständigen Behörden festlegen!
Landesstraßenbaubehörde Magdeburg [email protected] 16.10.2019
Punkt 4.3 (3)
TSE mit Aufsatzzaun nicht sicher!
Arbeiten im Gefahrbereich (ca. 2,0m)
nicht zulässig! Umsturzgefahr auf großer Länge!
Landesstraßenbaubehörde Magdeburg [email protected] 16.10.2019 Seite 21
Vorher Nachher
ASR A5.2 Punkt 4.3 (3) Geeignete Maßnahmen
Beispiele:
Temporäre Fahrbahnverbreiterung für den
vorbeifließenden Straßenverkehr
In lokal begrenzten Abschnitten weitere Reduzierung der
zulässigen Geschwindigkeit
Herausfiltern und Umleiten des Lkw Verkehrs
Temporäre Lichtzeichenanlage zur zeitweiligen Sperrung
des fließenden Verkehrs (Nutzen von Zeitfenstern).
Wenn kritische Arbeiten in der Rush-hour nicht möglich:
Durchführung in verkehrsarmen Zeiten!
Landesstraßenbaubehörde Magdeburg [email protected] 16.10.2019 Seite 22
Fahrbahnverbreiterung
Landesstraßenbaubehörde Magdeburg [email protected] 16.10.2019 Seite 23
Beispiel Teilsperrung
Landesstraßenbaubehörde Magdeburg [email protected] 16.10.2019 Seite 24
Zufahrts-
begrenzung
durch
Schranke
Beispiel Teilsperrung
Landesstraßenbaubehörde Magdeburg [email protected] 16.10.2019 Seite 25
Zufahrts-
begrenzung
durch
Sicherungs-
posten:
Voraus-
setzung:
Entsprechende
verkehrs-
rechtliche
Anordnung
Kommunikation und
konsequentes Handeln
Landesstraßenbaubehörde Magdeburg [email protected] 16.10.2019 Seite 26
Landesstraßenbaubehörde Magdeburg [email protected] 16.10.2019 Seite 27
§ 35 Sonderrechte nach StVO
Einsatz eines
Mähfahrzeuges,
Herauslehnen nicht
möglich oder
erforderlich.
Betriebssicheheits-
verordnung gilt.
Sicherheitsabstand
analog ASR A5.2 für
vorbeifahrende
Fahrzeuge muss
möglich sein
Beispiel Grünpflege
Landesstraßenbaubehörde Magdeburg [email protected] 16.10.2019 Seite 28
Mann-Stunden
geringer wie
beim Aufstellen
und Abbauen der
Leitkegel:
Nach
Einzelfallprüfung
ohne Leitkegel
möglich.
Beispiel Grünpflege
Landesstraßenbaubehörde Magdeburg [email protected] 16.10.2019 Seite 29
Mann-Stunden
mehr als beim
Aufstellen und
Abbauen der
Leitkegel:
Leitkegel
erforderlich.
Quelle: B. Lohbeck
Beispiel Grünpflege, Anwendung von
Sonderrechten nach § 35(6) StVO
Landesstraßenbaubehörde Magdeburg [email protected] 16.10.2019 Seite 30
Einsatz eines
Mähfahrzeuges,
Herauslehnen nicht
möglich oder
erforderlich.
Betriebssicheheits-
verordnung gilt.
Sicherheitsabstand
analog ASR A5.2 für
vorbeifahrende
Fahrzeuge muss
möglich sein
Quelle: Remmet LBV-SH
Kombination von rot – grün und
Vollsperrung durch rot - rot
Landesstraßenbaubehörde Magdeburg [email protected] 16.10.2019 Seite 31
Quelle: Remmet LBV-SH Quelle: Remmet LBV-SH
Beispiel Fahrbahnmarkierung
Landesstraßenbaubehörde Magdeburg [email protected] 16.10.2019 Seite 32
Fahrbahnmarkierung gegen Fahrtrichtung
Landesstraßenbaubehörde Magdeburg [email protected] 16.10.2019 Seite 33
Landesstraßenbaubehörde Magdeburg [email protected] 16.10.2019 Seite 34
ENTWURF Handlungshilfe für das
Zusammenwirken von
ASR A5.2 und RSA bei der Planung von
Straßenbaustellen im Grenzbereich zum
Straßenverkehr
Teil A: Grundlagen und Vorbemerkungen
Teil B: Maßnahmen und Beispiele
Vorveröffentlicht z.B. auf der Seite der BASt oder
DGUV Sachgebiet Tiefbau
Landesstraßenbaubehörde Magdeburg [email protected] 16.10.2019 Seite 35
Handlungshilfe
Landesstraßenbaubehörde Magdeburg [email protected] 16.10.2019 Seite 36
Bietet Hilfen und Beispiele
für die intelligente
Anwendung von RSA und
ASR A5.2!
Ist eine Vollsperrung immer schlecht?
Bei Vollsperrung:
Keine Naht,
Bessere Produktqualität,
längere Haltbarkeit, somit seltener Baustellen,
geringere Baukosten,
kürzere Bauzeit, weniger Störung und Gefährdung der
Anlieger
geringere Gefährdung der Beschäftigten und
Verkehrsteilnehmer
Wenn keine Vollsperrung möglich/ sinnvoll:
ASR A5.2 bietet viele flexible Möglichkeiten!
Landesstraßenbaubehörde Magdeburg [email protected] 16.10.2019 Seite 37
Vier Eckpfeiler des sicheren und
effizienten Straßenbaus“:
• Immer Verkehrssicherheit und Arbeitssicherheit in der Planung
berücksichtigen
• Die Sicherheitsabstände SQ, SL und die freien Bewegungsflächen BM
der ASR A5.2 sind nur dann anzuwenden, wenn Personen im
Grenzbereich zum vorbeifließenden Verkehr arbeiten.
• Durch verbessertes Baustellenmanagement die verkehrlichen
Einschränkungen durch Arbeiten im Grenzbereich minimieren und
zeitgleich durchgeführten Straßenbaumaßnahmen durch bessere
Koordination vermeiden.
• Für Verständnis bei den Bürgern und Verkehrsteilnehmern werben:
Bauen bedeutet Werterhalt und Aufrechterhaltung der Infrastruktur für
die Bürger. Dies ist etwas Positives. Zu erwarten, dass dies ohne
zeitweise Einschränkungen des Verkehrsflusses möglich ist, ist
unrealistisch. Gewisse Einschränkungen müssen hingenommen
werden!
Landesstraßenbaubehörde Magdeburg [email protected] 16.10.2019 Seite 38
Fazit
• Qualifizieren Sie diejenigen, die mit der Planung und
Durchführung von Straßenbaumaßnahmen und –arbeiten
beauftragt sind im intelligenten Umgang mit RSA und
ASR A5.2!
• Reden Sie miteinander!!! Letzten Endes muss gebaut
werden, sonst sind die Straßen nicht mehr nutzbar. Das
sich Zurückziehen auf isolierte Betrachtung der eigenen
Rechtsbereiche verhindert Lösungen!
Landesstraßenbaubehörde Magdeburg [email protected] 16.10.2019 Seite 39
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit …
… bei Fragen: man muss nur wissen,
von wem man sich helfen lassen kann !
Horst Leisering
Leiter
Referat Tiefbau BG BAU
Foto: Rudi Clemens
Landesstraßenbaubehörde Magdeburg [email protected] 16.10.2019 Seite 40