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Integrative Integrative Lerngruppe Lerngruppe Informationen Informationen 23.11.2010 23.11.2010 Fritz-Harkort-Schule Fritz-Harkort-Schule

Integrative Lerngruppe Informationen23.11.2010Fritz-Harkort-Schule

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Integrative LerngruppeIntegrative LerngruppeInformationenInformationen

23.11.201023.11.2010

Fritz-Harkort-SchuleFritz-Harkort-Schule

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Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungvon Menschen mit Behinderung

„„Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung. Bei der Verwirklichung mit Behinderungen auf Bildung. Bei der Verwirklichung dieses Rechts stellen die Vertragsstaaten sicher, dass dieses Rechts stellen die Vertragsstaaten sicher, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen in der Gemeinschaft, in der sie leben, Zugang zu einem in der Gemeinschaft, in der sie leben, Zugang zu einem integrativen, hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht integrativen, hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen haben.“an Grundschulen und weiterführenden Schulen haben.“

(Auszug aus Artikel 24 - Bildung) in Deutschland ratifiziert im März 2009(Auszug aus Artikel 24 - Bildung) in Deutschland ratifiziert im März 2009

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SchulG § 20SchulG § 20

LernenLernen SpracheSprache Emotionale und soziale EntwicklungEmotionale und soziale Entwicklung Hören und KommunikationHören und Kommunikation SehenSehen Geistige EntwicklungGeistige Entwicklung Körperliche und motorische EntwicklungKörperliche und motorische Entwicklung

SchwerpunkteSchwerpunkte der sonderpädagogischen Förderung sind:der sonderpädagogischen Förderung sind:

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SchulG § 20SchulG § 20

1.1. FörderschulenFörderschulen

2.2. Allgemeine Schulen (Gemeinsamer Allgemeine Schulen (Gemeinsamer Unterricht, Integrative Lerngruppen)Unterricht, Integrative Lerngruppen)

3.3. Sonderpädagogische Förderklassen an Sonderpädagogische Förderklassen an allgemeinen Berufkollegsallgemeinen Berufkollegs

4.4. Schulen für KrankeSchulen für Kranke

OrteOrte

der sonderpädagogischen Förderung der sonderpädagogischen Förderung sind:sind:

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Integrative LerngruppenIntegrative Lerngruppenin in

12 Schulen der Sekundarstufe I12 Schulen der Sekundarstufe I

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Realschule HelmholtzstraßeGymnasium Kothen

Hauptschule Am KaternbergHauptschule Langerfeld

Hauptschule Vohwinkel

Gesamtschule Barmen

Realschule Blücherstraße

Hauptschule Cronenberg

Gymnasium Bayreuther StraßeGesamtschule Langerfeld

Gesamtschule Vohwinkel

Berufskolle

g

Kohlstraße

2010

über 100

Schüler/innen

Gesamtschule Ronsdorf

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Anschlussmodell Anschlussmodell Integrative LerngruppeIntegrative Lerngruppe

Die integrative Lerngruppeintegrative Lerngruppe ist ein schulisches Angebot für Schüler/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf, sofern diese nicht nach den Richtlinien und Lehrplänen der allgemeinen Schule unterrichtet werden können ( (zieldifferentzieldifferent).).  

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VoraussetzungenVoraussetzungen

Die Teilnahme am Gemeinsamen Unter-richt und am Unterricht in Integrativen Lerngruppen (§ 20 Abs. 8 SchulG) setzt einen Antrag der Eltern voraus.

von Seiten der Erziehungsberechtigten

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VoraussetzungenVoraussetzungen

ein bereits in der Grundschulzeit be-stehender sonderpädagogischer Förder-bedarf

Teilnahme am GU im Grundschulbereich

die Feststellung seines Fortbestehens in dem dafür vorgesehenen Verfahren und

die Festlegung der allgemeinen Schule in der Sekundarstufe I als möglicher Förderort

von Seiten der Schüler/innen von Seiten der Schüler/innen (in der (in der Regel)Regel)

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VoraussetzungenVoraussetzungen

Der Antrag der interessierten Schule auf Einrichtung einer Integrativen

Lerngruppe muss genehmigt werden

Schulträger und Schulaufsicht ent-scheiden, ob die sächlichen und

personellen Mittel zur Verfügung stehen

Genehmigungskriterium ist z.B. die gesicherte Personalausstattung

von Seiten der Bezirksregierung von Seiten der Bezirksregierung als Schulaufsichtsbehördeals Schulaufsichtsbehörde

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ZielZiel

ist das gemeinsame Lernen und gemeinsame Lernen und

MiteinanderMiteinander der Schüler/innen mit und ohne

sonderpädagogischem Förderbedarf in der

integrativen Lerngruppe.

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KonzeptionKonzeption

Die konzeptionelle und organisatorische konzeptionelle und organisatorische

AusgestaltungAusgestaltung der integrativen

Lerngruppe liegt in der Verantwortung der

Schule, so dass standortbezogene standortbezogene

RealisierungenRealisierungen und individuelle Lösungen

möglich werden.

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Klasse 7 a – Integrative Klasse 7 a – Integrative LerngruppeLerngruppe

Schülerzahl: 16 + 7 = 23Schülerzahl: 16 + 7 = 23 „„Regelschullehrer/in“Regelschullehrer/in“ Förderschullehrer/in Förderschullehrer/in sozialpädagogische Assistenzsozialpädagogische Assistenz

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MerkmaleMerkmale

Die Integrative Lerngruppe hat

in der Regel zwischen 5 und 8 zwischen 5 und 8

Schüler/innen Schüler/innen mit

sonderpädagogischem

Förderbedarf in einer

JahrgangsklasseJahrgangsklasse.

Die Integrative Lerngruppe

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wird geleitet von einer Lehrkraft Lehrkraft der allgemeinen Schuleder allgemeinen Schule und

einer Förderschullehrkraft. Förderschullehrkraft.

MerkmaleMerkmale Die Integrative Lerngruppe

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Sie ermöglicht den Lehrkräften individuell und flexibel zwischen Formen

äußerer Differenzierungäußerer Differenzierung,, vollständiger Integrationvollständiger Integration und MischformenMischformen aus beiden zu

entscheiden.

MerkmaleMerkmale Die Integrative Lerngruppe

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UnterrichtenUnterrichten – Integrative – Integrative LerngruppeLerngruppe

gemeinsamegemeinsamer Unterricht r Unterricht im im KlassenraumKlassenraumUnterricht im Gruppenraum

gemeinsamegemeinsamer Unterricht r Unterricht in in FachräumenFachräumen

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Integrative FachkräfteIntegrative Fachkräfte

Im Im HilfeplangesprächHilfeplangespräch wird durch den wird durch den

Kostenträger (Sozialamt) der Kostenträger (Sozialamt) der

individuelle Bedarf an Stunden für individuelle Bedarf an Stunden für

Integrationskräfte festgelegt.Integrationskräfte festgelegt.

Die Stadt Wuppertal hat in den letzten Die Stadt Wuppertal hat in den letzten

Jahren diese Aufgabe an den Anbieter Jahren diese Aufgabe an den Anbieter

„Promobil“ abgegeben.„Promobil“ abgegeben.

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  AbschlüsseAbschlüsse

10 Jahre Vollzeitschulpflicht Abschluss-Zeugnisse entsprechen den Bildungsgängen an den Förderschulen im Bildungsgang der Förderschule Lernen bedeutet das i. d. Regel, dass auch an der Allgemeinen Schule kein Hauptschulabschluss erreicht werden kann.

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  Übergang Schule - BerufÜbergang Schule - Beruf

Berufsvorbereitende Maßnahmen Schülerpraktikum Beratung Zusammenarbeit mit Agentur für Arbeit und anderen Fachstellen

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VielenVielen Dank !! Dank !!