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Integrative LerngruppeIntegrative LerngruppeInformationenInformationen
23.11.201023.11.2010
Fritz-Harkort-SchuleFritz-Harkort-Schule
Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungvon Menschen mit Behinderung
„„Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung. Bei der Verwirklichung mit Behinderungen auf Bildung. Bei der Verwirklichung dieses Rechts stellen die Vertragsstaaten sicher, dass dieses Rechts stellen die Vertragsstaaten sicher, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen in der Gemeinschaft, in der sie leben, Zugang zu einem in der Gemeinschaft, in der sie leben, Zugang zu einem integrativen, hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht integrativen, hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen haben.“an Grundschulen und weiterführenden Schulen haben.“
(Auszug aus Artikel 24 - Bildung) in Deutschland ratifiziert im März 2009(Auszug aus Artikel 24 - Bildung) in Deutschland ratifiziert im März 2009
SchulG § 20SchulG § 20
LernenLernen SpracheSprache Emotionale und soziale EntwicklungEmotionale und soziale Entwicklung Hören und KommunikationHören und Kommunikation SehenSehen Geistige EntwicklungGeistige Entwicklung Körperliche und motorische EntwicklungKörperliche und motorische Entwicklung
SchwerpunkteSchwerpunkte der sonderpädagogischen Förderung sind:der sonderpädagogischen Förderung sind:
SchulG § 20SchulG § 20
1.1. FörderschulenFörderschulen
2.2. Allgemeine Schulen (Gemeinsamer Allgemeine Schulen (Gemeinsamer Unterricht, Integrative Lerngruppen)Unterricht, Integrative Lerngruppen)
3.3. Sonderpädagogische Förderklassen an Sonderpädagogische Förderklassen an allgemeinen Berufkollegsallgemeinen Berufkollegs
4.4. Schulen für KrankeSchulen für Kranke
OrteOrte
der sonderpädagogischen Förderung der sonderpädagogischen Förderung sind:sind:
Integrative LerngruppenIntegrative Lerngruppenin in
12 Schulen der Sekundarstufe I12 Schulen der Sekundarstufe I
Realschule HelmholtzstraßeGymnasium Kothen
Hauptschule Am KaternbergHauptschule Langerfeld
Hauptschule Vohwinkel
Gesamtschule Barmen
Realschule Blücherstraße
Hauptschule Cronenberg
Gymnasium Bayreuther StraßeGesamtschule Langerfeld
Gesamtschule Vohwinkel
Berufskolle
g
Kohlstraße
2010
über 100
Schüler/innen
Gesamtschule Ronsdorf
Anschlussmodell Anschlussmodell Integrative LerngruppeIntegrative Lerngruppe
Die integrative Lerngruppeintegrative Lerngruppe ist ein schulisches Angebot für Schüler/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf, sofern diese nicht nach den Richtlinien und Lehrplänen der allgemeinen Schule unterrichtet werden können ( (zieldifferentzieldifferent).).
VoraussetzungenVoraussetzungen
Die Teilnahme am Gemeinsamen Unter-richt und am Unterricht in Integrativen Lerngruppen (§ 20 Abs. 8 SchulG) setzt einen Antrag der Eltern voraus.
von Seiten der Erziehungsberechtigten
VoraussetzungenVoraussetzungen
ein bereits in der Grundschulzeit be-stehender sonderpädagogischer Förder-bedarf
Teilnahme am GU im Grundschulbereich
die Feststellung seines Fortbestehens in dem dafür vorgesehenen Verfahren und
die Festlegung der allgemeinen Schule in der Sekundarstufe I als möglicher Förderort
von Seiten der Schüler/innen von Seiten der Schüler/innen (in der (in der Regel)Regel)
VoraussetzungenVoraussetzungen
Der Antrag der interessierten Schule auf Einrichtung einer Integrativen
Lerngruppe muss genehmigt werden
Schulträger und Schulaufsicht ent-scheiden, ob die sächlichen und
personellen Mittel zur Verfügung stehen
Genehmigungskriterium ist z.B. die gesicherte Personalausstattung
von Seiten der Bezirksregierung von Seiten der Bezirksregierung als Schulaufsichtsbehördeals Schulaufsichtsbehörde
ZielZiel
ist das gemeinsame Lernen und gemeinsame Lernen und
MiteinanderMiteinander der Schüler/innen mit und ohne
sonderpädagogischem Förderbedarf in der
integrativen Lerngruppe.
KonzeptionKonzeption
Die konzeptionelle und organisatorische konzeptionelle und organisatorische
AusgestaltungAusgestaltung der integrativen
Lerngruppe liegt in der Verantwortung der
Schule, so dass standortbezogene standortbezogene
RealisierungenRealisierungen und individuelle Lösungen
möglich werden.
Klasse 7 a – Integrative Klasse 7 a – Integrative LerngruppeLerngruppe
Schülerzahl: 16 + 7 = 23Schülerzahl: 16 + 7 = 23 „„Regelschullehrer/in“Regelschullehrer/in“ Förderschullehrer/in Förderschullehrer/in sozialpädagogische Assistenzsozialpädagogische Assistenz
MerkmaleMerkmale
Die Integrative Lerngruppe hat
in der Regel zwischen 5 und 8 zwischen 5 und 8
Schüler/innen Schüler/innen mit
sonderpädagogischem
Förderbedarf in einer
JahrgangsklasseJahrgangsklasse.
Die Integrative Lerngruppe
wird geleitet von einer Lehrkraft Lehrkraft der allgemeinen Schuleder allgemeinen Schule und
einer Förderschullehrkraft. Förderschullehrkraft.
MerkmaleMerkmale Die Integrative Lerngruppe
Sie ermöglicht den Lehrkräften individuell und flexibel zwischen Formen
äußerer Differenzierungäußerer Differenzierung,, vollständiger Integrationvollständiger Integration und MischformenMischformen aus beiden zu
entscheiden.
MerkmaleMerkmale Die Integrative Lerngruppe
UnterrichtenUnterrichten – Integrative – Integrative LerngruppeLerngruppe
gemeinsamegemeinsamer Unterricht r Unterricht im im KlassenraumKlassenraumUnterricht im Gruppenraum
gemeinsamegemeinsamer Unterricht r Unterricht in in FachräumenFachräumen
Integrative FachkräfteIntegrative Fachkräfte
Im Im HilfeplangesprächHilfeplangespräch wird durch den wird durch den
Kostenträger (Sozialamt) der Kostenträger (Sozialamt) der
individuelle Bedarf an Stunden für individuelle Bedarf an Stunden für
Integrationskräfte festgelegt.Integrationskräfte festgelegt.
Die Stadt Wuppertal hat in den letzten Die Stadt Wuppertal hat in den letzten
Jahren diese Aufgabe an den Anbieter Jahren diese Aufgabe an den Anbieter
„Promobil“ abgegeben.„Promobil“ abgegeben.
AbschlüsseAbschlüsse
10 Jahre Vollzeitschulpflicht Abschluss-Zeugnisse entsprechen den Bildungsgängen an den Förderschulen im Bildungsgang der Förderschule Lernen bedeutet das i. d. Regel, dass auch an der Allgemeinen Schule kein Hauptschulabschluss erreicht werden kann.
Übergang Schule - BerufÜbergang Schule - Beruf
Berufsvorbereitende Maßnahmen Schülerpraktikum Beratung Zusammenarbeit mit Agentur für Arbeit und anderen Fachstellen
VielenVielen Dank !! Dank !!