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Kanton Bern Strategie Sonderschulung 2010 - 2015 1. Wie ist die Umsetzung organisiert? 20100915_Informationsveranstal tung ERZ GEF AKVB ALBA O p t i m i e r u n g E r s a t z S S V S o n d e r p ä d a g o g i k - K o n k o r d a t K o n z e p t S o n d e r p ä d a g o g i k Projekt- steuerun g PL Ausschuss Begleitgruppe Rechtsamt GEF RA gemeinsame Verantwortun g

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Kanton Bern

Strategie Sonderschulung 2010 - 2015

1. Wie ist die Umsetzung organisiert?

20100915_Informationsveranstaltung

ERZ GEF

AKVB ALBA

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Projekt-steuerung

PL

Ausschuss

Begleitgruppe

Rechtsamt GEFRA

gemeinsame Verantwortung

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Strategie Sonderschulung 2010 - 2015

2. Welches sind die Aufgaben/Funktionen der einzelnen Projektorgane?

ProjektsteuerungERZ + GEF

Steuerung der Umsetzung der „Strategie Sonderschulung 2010 – 2015“

ProjektleitungGEF (ALBA)

Operative Umsetzung der „Strategie Sonderschulung 2010 – 2015“

AusschussERZ + GEF (Verwaltung)

Begleitung und Unterstützung der operativen Umsetzung der „Strategie Sonderschulung 2010 – 2015“

„Auftragsverhältnis“

Begleitgruppe Delegierte der angeschriebenen Organisationen und Gremien

Funktion eines Sounding Board

Interessenvertretung

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3. Wie ist Arbeitsweise unter den einzelnen Organen?

Projekt-leitung

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Begleitgruppe

Projektsteuerung

Ausschuss

Monitoring

intensive, regelmässige Kontakte, Absprachen zwischen den Gremien

Austausch, aufnehmen von Anregungen, Vernehmlassung zu bestimmten Aspekten in gewissen Abständen

Bilaterale Kontakte

(Kontakte nachMassgabe Auftrag)

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4. Was umfasst die Strategie - „Geltungsbereich“?

Schule Familie„ausserschulischer Bereich“

„hochschwellig“ (verstärkte Massnahmen)

„niederschwellig“ (in der Schule besondere Massnahmen)

Sonderschule

Kindergarten,Regelschule

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5. Welche Aufgaben gilt es im Rahmen der Umsetzung zu lösen ?

• Erarbeitung eines Sonderpädagogik-Konzepts

• Ersatz der durch den Wegfall der Verordnung über die Sonderschulung von invaliden Kindern und Jugendlichen entstehenden gesetzlichen Regelungslücke – „Sonderschulverordnung“

• Prüfung des Beitritts des Kantons Bern zum Sonderpädagogik-Konkordat

• Optimierung der Schnittstellen zwischen den beiden Systemen Volksschule und Sonderschulung

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6. Welche Vorgaben/Rahmenbedingungen müssen beachtet werden?

• Das Sonderpädagogik-Konzept orientiert sich am Sonderpädagogik-Konkordat.

• Die „Sonderschulverordnung“ wird mit dem Sonderpädagogik-Konzept abgestimmt.

• Bei der Prüfung des Beitritts des Kantons Bern zum Sonderpädagogik-Konkordat sind auch die Resultate der Vernehmlassung aus dem Jahr 2007 mit zu berücksichtigen.

• Die Optimierungen der Schnittstellen zwischen den beiden Systemen haben sich auf die dringendsten Probleme zu beschränken.

Die Strategie Sonderschulung 2010 – 2015 nimmt spätere, als zweckmässig erscheinende, grundsätzliche Anpassungen weder vorweg, noch behindert sie diese.

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7. Welche zeitlichen Rahmenbedingungen müssen beachtet werden?

• 2010 - Rahmenkonzept Sonderpädagogik erarbeitet - Bedarf, Struktur und Inhalte „Rechtserlass“ geklärt - Optimierungsbedarf Schnittstellen geklärt, Massnahmen werden laufend umgesetzt

- Detailkonzept Sonderpädagogik erarbeitet - Verabschiedung „Sonderschulverordnung“ durch Regierungsrat - Optimierungen der Schnittstellen; Massnahmen laufend umgesetzt

- Detailkonzept Sonderpädagogik verabschiedet - Inkraftsetzung „Sonderschulverordnung“ - Optimierungen der Schnittstellen; Massnahmen laufend umgesetzt - Beitritt zum Sonderpädagogik-Konkordat wird geprüft

• 2011

• 2012

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8. Auf welchem Hintergrund sind die Ziele, Grundsätze, Rahmenbedingungen, die bei der Ausgestaltung zu beachten sind, zu verstehen?

Wirkungs- ziele

Bereiche Schule, Familie

Leistungs-angebote

Akteure

Prozesse

Versorgungssystem

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9. Ziele, Grundsätze, Rahmenbedingungen, die bei der Ausgestaltung zu beachten sind

Die Sonderpädagogik bleibt in der definierten Zeitspanne grundsätzlich in zwei

Gesetzen verortet: die besonderen Massnahmen der Volksschule im

Volksschulgesetz, die Sonderschulung im Sozialhilfegesetz.

Im Rahmen der Strategie Sonderschulung wird der Geltungsbereich der

Sonderpädagogik 0 – 20 Jahre unter Beachtung von Schule und Familie festgelegt.

An die Sonderpädagogik angrenzende Bereiche sind mitzudenken.

Die Sonderpädagogik hat zum Ziel, Kinder und Jugendliche mit einem besonderen

Entwicklungs- und Bildungsbedarf in Würdigung ihres Potenzials und ihrer

Möglichkeiten im Hinblick auf ihre Teilhabe an Bildung sowie auf ein

selbstbestimmtes Leben in der Gesellschaft und die berufliche Integration

bestmöglich zu unterstützen. Die Unterstützung kann auch ihr Umfeld betreffen.

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9. Ziele, Grundsätze, Rahmenbedingungen, die bei der Ausgestaltung zu beachten sind

Die Sonderpädagogik wird gesamthaft in einem „kaskadischen Modell“ gedacht:

Sonderpädagogische Massnahmen kommen dann zum Tragen, wenn das

Regelsystem – im Rahmen der Strategie Sonderschulung Schule und Familie – seine

Aufgaben ohne zusätzliche Unterstützung nicht oder nicht mehr erfüllen kann. Dabei

kommen niederschwellige grundsätzlich vor verstärkten Massnahmen zum Tragen.

Die Sonderpädagogik hat zum Ziel, Kinder und Jugendliche mit einem besonderen

Entwicklungs- und Bildungsbedarf in Würdigung ihres Potenzials und ihrer

Möglichkeiten im Hinblick auf ihre Teilhabe an Bildung sowie auf ein

selbstbestimmtes Leben in der Gesellschaft und die berufliche Integration

bestmöglich zu unterstützen. Die Unterstützung kann auch ihr Umfeld betreffen.

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9. Ziele, Grundsätze, Rahmenbedingungen, die bei der Ausgestaltung zu beachten sind

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Die Sonderpädagogik hat zum Ziel, Kinder und Jugendliche mit einem besonderen

Entwicklungs- und Bildungsbedarf in Würdigung ihres Potenzials und ihrer

Möglichkeiten im Hinblick auf ihre Teilhabe an Bildung sowie auf ein

selbstbestimmtes Leben in der Gesellschaft und die berufliche Integration

bestmöglich zu unterstützen. Die Unterstützung kann auch ihr Umfeld betreffen.

Der Zugang zu Massnahmen der Sonderpädagogik ist in verschiedenen Verfahren

festgelegt. Zu verstärkten Massnahmen erfolgt er über das „standardisierte

Abklärungsverfahren“.

Die Strategie Sonderschulung fokussiert auf die verstärkten Massnahmen. Die

Kriterien der Zuordnung richten sich dabei grundsätzlich nach denjenigen im

Sonderpädagogik-Konkordat.

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Die Sonderpädagogik hat zum Ziel, Kinder und Jugendliche mit einem besonderen

Entwicklungs- und Bildungsbedarf in Würdigung ihres Potenzials und ihrer

Möglichkeiten im Hinblick auf ihre Teilhabe an Bildung sowie auf ein

selbstbestimmtes Leben in der Gesellschaft und die berufliche Integration

bestmöglich zu unterstützen. Die Unterstützung kann auch ihr Umfeld betreffen.

9. Ziele, Grundsätze, Rahmenbedingungen, die bei der Ausgestaltung zu beachten sind

Strategie Sonderschulung 2010 - 2015

Verstärkte Massnahmen können im Regelsystem oder im System Sonderschulung

umgesetzt werden. Massgebend sind dabei das Wohl und das Potenzial des Kindes,

der/des Jugendlichen sowie die Möglichkeiten/Situation/Tragfähigkeit des

Kindergartens, der Schule, des Umfeldes.

Mit einer besseren Abstimmung des schulischen Bereichs der Sonderschulung mit

dem Kindergarten/der Regelschule sollen die Steuerungsmöglichkeiten für

integrative Formen, Übergänge und Durchlässigkeiten optimiert werden.

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9. Ziele, Grundsätze, Rahmenbedingungen, die bei der Ausgestaltung zu beachten sind

Die Finanzierung der verstärkten Massnahmen ist ebenfalls Gegenstand der

Überprüfung.

Verstärkte Massnahmen werden grundsätzlich vom Kanton finanziert.

Verstärkte Massnahmen können ambulant, stationär oder teilstationär sein. Es

handelt sich dabei um heilpädagogische, sozialpädagogische, pädagogisch-

therapeutische, pflegerische Leistungen und Assistenzleistungen;

Transporte sind ebenfalls verstärkte Massnahmen.

Die Sonderpädagogik hat zum Ziel, Kinder und Jugendliche mit einem besonderen

Entwicklungs- und Bildungsbedarf in Würdigung ihres Potenzials und ihrer

Möglichkeiten im Hinblick auf ihre Teilhabe an Bildung sowie auf ein

selbstbestimmtes Leben in der Gesellschaft und die berufliche Integration

bestmöglich zu unterstützen. Die Unterstützung kann auch ihr Umfeld betreffen.

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1. Sitzung Begleitgruppe „Sounding Board“

Donnerstag, 18. November 2010, 15.30 Uhr – 18.00 Uhr

Der Ort wird mit der Einladung bekannt gegeben.

Der Termin der 2. Sitzung wird Ende September bekannt gegeben.

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