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Externe Evaluation Informationen der Fachstelle für Schulbeurteilung Kanton Zürich Bildungsdirektion Fachstelle für Schulbeurteilung

Kanton Zürich Externe Evaluation - fsb.zh.ch · Selbst- und Fremdbild ... mit dem Zürcher Fragebogen eine Selbstevaluation durch-zuführen. Dabei kann jede Schule die Befragung

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Externe EvaluationInformationen der Fachstelle für Schul beurteilung

Kanton ZürichBildungsdirektionFachstelle für Schulbeurteilung

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EinleitungDie Fachstelle für Schulbeurteilung ist seit der Einführung des Volksschulge-setzes von 2005 beauftragt, die Qualität der Zürcher Volksschulen zu überprü-fen. Mit der externen Evaluation erhalten die Schulen eine fachlich unabhängi-ge und professionelle Aussensicht, die sie bei der Sicherung und Entwicklung ihrer Unterrichts- und Schulqualität unterstützt.

Seit 2006 sind alle Volksschulen mindestens zweimal evaluiert worden. Die Fachstelle ist heute als Teil des schulischen Qualitätssystems anerkannt. Die Führungsverantwortlichen der Schulen beziehen die externe Evaluation aktiv in ihre Planung ein und treten mit spezifischen Anliegen und Fragestellungen an die Evaluationsteams heran. Die Jahresberichte der Fachstelle zeigen, dass die Volksschule in fast allen Qualitätsbereichen eine hohe Qualität aufweist. In vielen Schulen konnte zudem eine erfreuliche Qualitätssteigerung festgestellt werden.

Der Qualitätsrahmen des dritten Evaluationszyklus wurde nur wenig ange-passt, um den Schulen gegenüber eine möglichst hohe Kontinuität zu gewähr-leisten. Neu besteht das Qualitätsprofil, welches in allen Schulen eingeschätzt wird, aus acht Qualitätsansprüchen. Diese können im Auftrag des Bildungs-rates um einen weiteren Qualitätsanspruch ergänzt werden. Einen neuen Schwerpunkt setzt die Fachstelle für Schulbeurteilung dennoch. Im Rahmen des Qualitätsprofils werden neu die integrativen sonderpädago-gischen Angebote evaluiert. Kinder mit besonderen pädagogischen Bedürf-nissen sollen gemäss Volksschulgesetz von 2005 möglichst innerhalb der Regelklassen gefördert werden. Die Umstellungen, welche diese Neuerung zur Folge hatten, stellten für die Schulen eine grosse Herausforderung dar. Inzwischen haben sie die Praxis der integrativen Förderung weiterentwickelt. Nun wird die Fachstelle im Rahmen des dritten Evaluationsbesuches ein Au-genmerk darauf legen in der Absicht, damit zur weiteren Qualitätsstimulierung in Richtung einer integrativen Schule beizutragen.

Einleitung

Dr. Andreas BrunnerLeiter Fachstelle für Schulbeurteilung

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Inhalt

InhaltDas Zürcher Modell......................................................................................... 5

Selbst- und Fremdbild .................................................................................... 6

Aspekte der Qualität ....................................................................................... 8

Qualitätsansprüche und Indikatoren .............................................................10

Grundlagen der Beurteilung ..........................................................................12

Kommunikation der Ergebnisse .....................................................................14

Input für das Schulprogramm ........................................................................15

Evaluation der Sonderschulen .......................................................................16

Wesentliche Qualitätsmängel ........................................................................17

Vorbereitung auf die Evaluation .....................................................................18

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Das Zürcher ModellZentrale Aufgabe der externen Evaluation ist es, Wissen über die Qualität einer Schule zu generieren. Dieses Wissen kann von der Schule genutzt werden, um eigenständig Entwicklungsprozesse anzustossen. Es dient aber auch der Rechenschaftslegung gegenüber der Behörde/Trägerschaft, der kantonalen Aufsicht und der Öffentlichkeit.

Das Zürcher Modell der externen Evaluation ist stark kooperativ ausgerichtet. Es ermöglicht den Schulen, den Prozess aktiv mitzugestalten: – Die Schulen können ein Fokusthema oder einen thematischen Schwer-

punkt wählen. – Die schriftliche Befragung kann mit schuleigenen Fragen oder Zusatz-

modulen ergänzt werden. – Die Art der mündlichen Rückmeldung kann mitbestimmt werden. – Auf Wunsch erhält die Schule eine Kurzfassung des Evaluationsberichtes.

Allen Klassenlehrpersonen wird nach der Evaluation die Auswertung der Schüler- und Elternbefragung ihrer Klasse zur Verfügung gestellt. Hier wer-den ihnen die Häufigkeiten aller Antworten pro Frage offengelegt. Zusätz-lich können sie die Daten ihrer Klasse mit jenen der Schule vergleichen. Die Schulleitung erhält ab Sommer 2016 eine anonymisierte Übersicht über die Klassenmittelwertverteilungen an der Schule.

Die Ergebnisse der Jahresauswertungen der schriftlichen Befragungen durch die Fachstelle für Schulbeurteilung und die Rückmeldungen der Schulleitun-gen zeigen, dass mit dem kooperativen Ansatz des Zürcher Modells Impulse ausgelöst werden, die zu messbaren Qualitätsverbesserungen führen.

Selbstevaluation mit dem Zürcher FragebogenDie Fachstelle für Schulbeurteilung bietet den Zürcher Volksschulen die Möglichkeit an, mit dem Zürcher Fragebogen eine Selbstevaluation durch-zuführen. Dabei kann jede Schule die Befragung auf ihre eigenen Bedürfnisse zuschneiden.

Das Zürcher Befragungssystem hat den Vorteil, dass es auch bei Selbst-evaluationen aktuelle Vergleichsdaten zeigt: Abweichungen vom kantonalen Mittel und gegenüber der letzten Befragung werden berechnet und auf ihre Signifikanz überprüft. Zudem bietet das Befragungssystem auch schulinterne Vergleichsmöglichkeiten: Die Befragungsergebnisse von Schüler- und Eltern-schaft können pro Klasse ausgewertet werden. Das Angebot ist für die Zür-cher Volksschulen kostenlos.

Das Zürcher Modell

Das Zürcher Modell der externen Evalua­tion ist stark koope­rativ ausgerichtet.

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Der Blick von aussen durch die Fachstelle für Schulbeurteilung

erlaubt es der Schule, ihr Selbstbild zu

überprüfen.

Selbst­ und FremdbildDie Schulpflege ist zusammen mit der Schulleitung verantwortlich für die Qua-litätssicherung und -entwicklung der Schule. Ein systematisches Qualitäts-management wird in den Schulen in Folge der Umsetzung des revidierten Volksschulgesetzes vom 7. Februar 2005 aufgebaut. Die Fachstelle für Schul-beurteilung liefert den Schulen mit ihrer Aussensicht zum Stand der Schule und deren Entwicklungsbedarf Informationen, welche die Erkenntnisse aus internen Evaluationen optimal ergänzen.

Externe Schulbeurteilung als Aussensicht der SchuleDer Blick von aussen durch die Fachstelle für Schulbeurteilung erlaubt es der Schule, ihr Selbstbild zu überprüfen. Die Befragungen durch das Evaluations-team unterstützen eine offene Meinungsäusserung aller Anspruchsgruppen. Bewährte und erfolgreiche Schulmerkmale werden durch eine professionelle und neutrale Stelle detailliert beschrieben und dadurch öffentlich und disku-tierbar gemacht. Die Evaluation kann aber auch unbewusste Qualitäten und allenfalls blinde Flecken aufzeigen.

Die Schule erhält eine datengestützte Rückmeldung zur Qualität der eigenen Arbeit und zur Zufriedenheit der verschiedenen Anspruchsgruppen. Diese Rückmeldung fehlt im Schulalltag oft. Die Möglichkeiten des Vergleichs mit Ergebnissen der schriftlichen Befragung anderer Schulen erleichtert auch eine Verortung der eigenen Arbeit im kantonalen Umfeld. Die Rückmeldung des Evaluationsteams bietet den Führungsverantwortlichen und der Schule eine fundierte Einschätzung von relevanten Bereichen der Schul- und Unter-richtsentwicklung und damit eine gesicherte Grundlage für die Planung und Durchführung von geeigneten Entwicklungsmassnahmen.

Was ist eine «gute Schule»?Was macht eine «gute Schule» aus? Woran ist «guter Unterricht» erkennbar? Diese und ähnliche Fragen stellen sich, wenn ein Team der Fachstelle für Schulbeurteilung eine Schule evaluiert, oder Schulleiter und Schulkonferenz

Selbst­ und Fremdbild

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Die Schulen müssen über ihre Qualität Rechenschaft ablegen. Sie haben den Nach­weis zu erbringen, dass ihre Leistungen den Erwartungen der verschiedenen Anspruchsgruppen genügen.

eine schulinterne Evaluation durchführen und auswerten, aber auch wenn eine Schulbehörde eine Schulleiterin oder einen Lehrer qualifiziert.

Schulen – wie alle öffentlichen Institutionen – werden heute kritischer beob-achtet. Die Qualität von Schulen wird nicht mehr einfach als gegeben hinge-nommen, sondern hinterfragt. Die Schulen müssen über ihre Qualität Rechen-schaft ablegen. Sie haben den Nachweis zu erbringen, dass ihre Leistungen den Erwartungen der verschiedenen Anspruchsgruppen genügen. Das setzt voraus, dass die Ansprüche an die Qualität der Schule in verbindlicher Form definiert sind und mit anerkannten Evaluationsverfahren überprüft werden können. Im «Handbuch Schulqualität» ist in Form von Qualitätsansprüchen an die Volksschule beschrieben, was im Kanton Zürich unter guter Schule ver-standen wird. Das Handbuch wurde vom Bildungsrat in Auftrag gegeben. Es wurde von Fachleuten entwickelt und unter Einbezug des Schulfeldes überar-beitet. Im Januar 2011 setzte der Bildungsrat das Handbuch definitiv in Kraft. Das Handbuch ist der Bezugs- und Orientierungsrahmen für Schulqualität und kann von den Schulen als Nachschlagewerk mit detaillierten Beschreibungen guter Praxis genutzt werden.

Für die Fachstelle für Schulbeurteilung ist das Handbuch der massgebliche Referenzrahmen für die Schulbeurteilung. Die Qualitätsansprüche und Indi-katoren, mit welchen die Fachstelle arbeitet, wurden mehrheitlich aus dem Handbuch abgeleitet, für die Evaluationspraxis konkretisiert und durch den Bildungsrat verabschiedet. So wird eine Qualitätsbeurteilung möglich, die sich auf demokratisch legitimierte und nachvollziehbare Qualitätsvorstellungen abstützt.

Selbst­ und Fremdbild

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Aspekte der QualitätDas vom Bildungsrat verabschiedete «Handbuch Schulqualität» legt den für den Kanton Zürich geltenden Qualitätsrahmen fest (siehe Grafik unten). Er gliedert sich in Input-, Prozess- und Outputqualitäten.

Inputqualitäten umfassen die Rahmenbedingungen, unter denen Schule stattfindet (Personal, Infrastruktur, Planungsvorgaben). Die Rahmenbedingun-gen werden in der Evaluation nicht berücksichtigt, weil gesetzliche Vorgaben, Verordnungen, Lehrpläne, Stundenpläne etc. vorgegeben sind und durch die Schule nicht beeinflusst werden können.

Unter Prozess qualitäten werden alle Aspekte zusammengefasst, die für die Gestaltung des Unterrichts sowie die Gestaltung der Schule als pädago-gische Einheit wichtig sind. Diese Prozesse werden verschiedenen Qualitäts-bereichen zugeordnet. Gegenstand der Schulevaluation sind vorwiegend die Prozessqualitäten.

Als Outputqualitäten werden die durch die Schulpraxis erzielten Leistun-gen und Wirkungen bezeichnet. Aus dem Wirkungsbereich werden nur die Zufriedenheiten von Eltern, Lehrpersonen und Schülerinnen und Schülern ein-bezogen. Andere Wirkungsdaten wie Leistungsdaten oder Daten über Lauf-bahnerfolg fehlen bisher.

Qualitätsrahmen des Kantons Zürich

Rahmen­bedingungen Prozesse Leistungen /

Wirkungen

Qu

alitä

tsbere

iche

Zu

sätz

liche

Them

en

– Personal– Infrastruktur– Planungs vorgaben

Unterricht gestalten– Aufbau fachlicher Kompetenzen– Förderung überfachlicher Kompetenzen– Lehr- und Lernarrangements– Individuelle Lernbegleitung– Beurteilung der Schülerinnen und Schüler– Klassenführung

– Lern- / Sozialisa - tions ergebnisse– Zufriedenheit– Schul- / Lauf - bahn erfolg

Schule gestalten– Entwickeln von Schulgemeinschaft – Schulinterne Zusammenarbeit– Schulführung– Pflege der Aussenkontakte– Qualitätssicherung und -entwicklung

Querschnitt­ und Spezialthemen– Sprachförderung Deutsch– Integrative sonderpädagogische Angebote– Zusammenarbeit mit den Eltern– Geschlechterbewusste Pädagogik (Gleichstellung)

Aspekte der Qualität

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Qualitätsprofil der SchuleDie externe Evaluation misst die Qualität der Schulen an vergleichbaren Mass-stäben. Die verschiedenen Aspekte der drei Bereiche Schulgemeinschaft, Lehren und Lernen sowie Führung und Zusammenarbeit werden deshalb in einem standardisierten Verfahren beurteilt und im Qualitätsprofil der Schulen abgebildet.

Zusätzliche Fokusevaluation In der Fokusevaluation erhält die Schule eine qualifizierte und unabhängige Aussensicht zu einem Fokusthema oder einem spezifischen Schwerpunkt. Die Schule kann hier, in Absprache mit dem Evaluationsteam, eigene Frage-stellungen und besondere Beobachtungsthemen einbringen. In der Fokus-evaluation werden die Besonderheiten der Schulen gezielt berücksichtigt.

Einbezug von schulergänzenden Betreuungs­angeboten und Schul sozialarbeitDie fachliche Beurteilung der schulergänzenden Betreuungsangebote (Hort, Mittagstisch, Schülerclub etc.) und der Angebote der Schulsozialarbeit ist nicht Aufgabe der Fachstelle für Schulbeurteilung. Diese zählen zu den kommu nalen Angeboten. Deshalb enthält das «Handbuch für Schulqualität» dazu auch keine generell gültigen Qualitätsvorgaben. Die schulergänzenden Betreuungsangebote werden dann in die Evaluation einbezogen, wenn sie der Schule zugeordnet sind und das Personal der Schulleitung unterstellt ist. Dabei wird evaluiert, inwiefern es der Schule gelingt, die Zusammenarbeit mit der Betreuung für eine gute Schulqualität zu nutzen.

Aspekte der Qualität

Die Schule kann, in Absprache mit dem Evaluationsteam, eigene Fragestel­lungen und beson­dere Beobachtungs­themen einbringen.

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Qualitäts ­ an sprüche und Indikatoren

Qualitätsansprüche Indikatoren

Lebenswelt Schule

1. Die Schule pflegt eine lebendige und wertschätzende Schulge­ meinschaft.

a) Die Schülerinnen und Schüler fühlen sich wohl an der Schule.b) Die Schule stärkt die Schulgemeinschaft durch geeignete Aktivitäten.c) Die Schülerinnen und Schüler werden ernst genommen. Sie können ih-

rem Alter entsprechend Mitverantwortung übernehmen. d) Die Schule hat verbindliche Verhaltensgrundsätze. Sie sind bekannt und

akzeptiert. Auf Regelverletzungen wird sinnvoll reagiert.

Lehren und Lernen

2. Der Unterricht ist klar strukturiert, anregend gestaltet und erfolgt in einem lernförderlichen Klima.

a) Die Lehrpersonen organisieren und gestalten den Unterricht so, dass die Schülerinnen und Schüler zielgerichtet lernen können.

b) Der Umgang zwischen den Schülerinnen und Schülern und zwischen ihnen und den Lehrpersonen ist wertschätzend.

c) Die Lehrpersonen fördern das Lernklima mit geeigneten Massnahmen.

3. Die Lehrpersonen fördern und begleiten das Lernen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.

a) Die Lehrpersonen gestalten Unterrichtssequenzen, welche unterschied-liche Lernwege und Anspruchsniveaus berücksichtigen.

b) Die Lehrpersonen begleiten und unterstützen einzelne Schülerinnen und Schüler gezielt.

c) Die Lehrpersonen unterstützen die Schülerinnen und Schüler, Eigenver-antwortung für ihr Lernen zu übernehmen.

d) Die Lehrpersonen gestalten die Stufenübertritte sorgfältig.

4. Die Förderangebote sind zielgerich­tet und mit dem Regelunterricht abgestimmt.

a) Die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen pädago-gischen Bedürfnissen erfolgt im Rahmen des Förderplanungszyklus.

b) Besondere Fördermassnahmen werden in der Regel integrativ umgesetzt. Separative Förderangebote sind mit dem Regelunterricht koordiniert.

c) Die Lehr- und Fachpersonen einer Klasse pflegen eine auf die Schüle-rinnen und Schüler bezogene Zusammenarbeit. Die Fachpersonen bera-ten und unterstützen die Lehrpersonen bei der individuellen Förderung.

Qualitäts an sprüche und Indikatoren

QualitätsansprücheJeder Qualitätsbereich wird inhaltlich durch Qualitätsansprüche beschrieben. Es handelt sich dabei um Zielformulierungen im Sinne von leitbildartigen An-sprüchen.

Qualitätsansprüche bilden den inhaltlichen Orientierungsrahmen für die Schulbeurteilung: Die Fachstelle für Schulbeurteilung stützt ihre Beurteilung auf diese Zielvorgaben ab. Diese werden gegenüber der Schule offen gelegt.

IndikatorenDie Qualitätsansprüche – häufig in allgemeiner oder abstrakter Art formuliert – werden durch aussagekräftige und messbare Indikatoren konkretisiert. Die Schlüsselfrage dabei lautet: Woran können wir die Erfüllung der in den Qua-litätsansprüchen definierten Ziele und Normen erkennen, beobachten, mes-sen? Die Qualitätsansprüche und die dazugehörigen Indikatoren können auf der Website der Fachstelle eingesehen werden.

www.fsb.zh.ch → Schulbeurteilung → Qualitätskriterien → Qualitätsbereiche

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Qualitätsansprüche Indikatoren

5. Das Schulteam sorgt für eine gemeinsame Beurteilungspraxis und eine vergleichbare Bewertung der Schülerleistungen.

a) Das Schulteam sorgt für eine gemeinsame Beurteilungspraxis. Diese orientiert sich an inhaltlichen Kriterien.

b) Die Beurteilung ist förderorientiert und bilanzierend. Sie ist für die Schü-lerinnen und Schüler und ihre Eltern nachvollziehbar.

c) Die Schule stellt sicher, dass gleiche Leistungen vergleichbar bewertet werden.

Schulführung und Zusammenarbeit

6. Eine wirkungsvolle Führung der Schule im personellen, pädago­gischen und organisatorischen Be­reich ist gewährleistet.

a) Instrumente für die personelle Führung sind vorhanden. Sie werden sy-stematisch und zielorientiert verwendet.

b) Die Schulführung koordiniert und steuert die pädagogische Arbeit.c) Die Schule hat zweckmässige Kooperationsgefässe. Sie sind aufeinan-

der abgestimmt und werden gut genutzt.d) Die Organisation und die Administration der Schule sind klar geregelt

und dienen der Aufgabenerfüllung.

7. Die Schule arbeitet gezielt und nachhaltig an der Weiterentwick­lung der Schul­ und Unterrichtsqua­lität.

a) Die Schule setzt sich bedeutungsvolle, überprüfbare Entwicklungsziele.b) Entwicklungen werden nach den Grundsätzen des Projektmanage-

ments systematisch geplant und vorangetrieben.c) Das Schulteam arbeitet in relevanten pädagogischen und unterrichtsbe-

zogenen Fragen verbindlich zusammen.d) Die Schule überprüft, ob die Entwicklungsmassnahmen zur Zielerrei-

chung beigetragen haben. Sie hält die Ergebnisse der Evaluationen fest und nutzt diese für die weitere Qualitätsentwicklung.

8. Die Schule informiert die Eltern ausreichend und stellt angemes­sene Kontakt­ und Mitwirkungs­möglichkeiten sicher.

a) Die Schule informiert die Eltern regelmässig über gesamtschulische Be-lange und regelt die Kontaktangebote.

b) Die Lehrpersonen informieren die Eltern angemessen über den Unter-richt sowie die Leistungen und das Verhalten des Kindes. Sie stellen die Zusammenarbeit mit den Eltern auf Klassenebene sicher.

c) Die Mitwirkung der Eltern ist gewährleistet.

Qualitäts an sprüche und Indikatoren

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Grundlagen der BeurteilungDie Fachstelle für Schulbeurteilung überprüft gemäss Volksschulgesetz die Qualität der Volksschule in pädagogischer und organisatorischer Hinsicht min-destens einmal in fünf Jahren. Die Fachstelle ist fachlich unabhängig. In der Regel besucht ein Evaluationsteam von drei Personen eine Schule während drei Tagen. Im Folgenden ist das Verfahren der Evaluation näher beschrieben.

QuellenDie Beurteilung stützt sich auf vorhandene Daten und auf solche, die im Laufe der Evaluation erhoben werden. Dabei werden folgende Informationsquellen ausgeschöpft: – Dokumente: Die Schule legt in einem Portfolio die wichtigen Dokumente

inklusive der Selbstbeurteilung ab. Zudem werden vor Ort weitere Dokumente eingesehen.

– Schriftliche Befragung: Lehrpersonen, Schülerinnen und Schüler ab Mittelstufe sowie Eltern werden vor dem Evaluationsbesuch zu wichtigen Aspekten schriftlich befragt.

– Beobachtungen: Während des Evaluationsbesuchs beobachtet das Evaluationsteam den Unterricht sowie – je nach Evaluationsbereich – weitere Anlässe (z. B. Konferenzen, Pausen, Sitzungen, ausserschulische Betreuung).

– Interviews: Während des Evaluationsbesuchs führt das Evaluationsteam Interviews mit Lehrpersonen, Eltern, Schülerinnen und Schülern sowie mit der Schulleitung, der Schulpflege bzw. bei Sonderschulen mit der Träger-schaft und mit weiteren Mitarbeitenden durch.

TriangulationDamit die Beurteilung breit abgestützt ist, werden immer mehrere Sichtweisen einbezogen. Dieses Triangulationsprinzip weist verschiedene Formen auf: – Verfahrenstriangulation: Die gleiche Evaluationsfrage wird mit

unterschiedlichen Verfahren (Dokumentenanalyse, Befragung, Beobachtung, Interview) untersucht.

– Triangulation im Evaluationsteam: Das Urteil muss von mehreren Personen gemeinsam gebildet und unterstützt werden.

– Triangulation zwischen verschiedenen Betroffenen: Verschiedene Betroffene werden – unabhängig voneinander – zum gleichen Thema befragt oder beobachtet.

Grundlagen der Beurteilung

Die Fachstelle für Schulbeurteilung

überprüft gemäss Volksschulgesetz die

Qualität der Volks­schule in pädagogi­scher und organisa­

torischer Hinsicht mindestens einmal in

fünf Jahren.

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BewertungsstufenIn der Beurteilung orientiert sich die Fachstelle an den definierten Quali-tätsansprüchen. In den Kern aussagen wird formuliert, in welchem Mass die Qualitätsansprüche erfüllt werden. Die Kernaussagen lassen sich den vier im Handbuch beschriebenen Bewertungsstufen zuordnen: – Ungenügende Praxis: Die Schule erfüllt den Qualitätsanspruch ungenü-

gend. – Funktionsfähige Praxis: Die Schule erfüllt den Qualitätsanspruch teilweise. – Fortgeschrittene Praxis: Die Schule erfüllt den Qualitätsanspruch umfas-

send. – Exzellente Praxis: Die Schule erfüllt den Qualitätsanspruch beispielhaft.

Evaluationsbesuch in der SchuleUm ein zuverlässiges Bild der Schule zu erhalten, führt das Evaluationsteam nach der Auswertung von Portfolio und Fragebogen einen mehrtägigen Be-such in der Schule durch. Während der Zeit vor Ort bilden neben den Inter-views die Unterrichtsbeobachtungen das Kernstück des Evaluationsbesuchs. Die Beobachtungen des Unterrichts wie auch die Interviews mit den Betei-ligten dienen nicht der Qualifikation einzelner Lehrpersonen, sondern unter-stützen die Gesamtbeurteilung der Schule durch das Evaluationsteam. Die Mitarbeiterbeurteilung bleibt Sache der kommunalen Behörde und der Schul-leitung. Ziel der Unterrichtsbesuche ist es, ein Gesamtbild über die Bandbreite der Unterrichtspraxis in der Schule zu gewinnen.

Grundlagen der Beurteilung

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Kommunikationder ErgebnisseDas Evaluationsteam der Fachstelle für Schulbeurteilung informiert die Schule im Rahmen einer Rückmeldeveranstaltung zunächst mündlich über wesentli-che Ergebnisse der Evaluation. Die Rückmeldeveranstaltung findet gewöhnlich am Mittwochnachmittag, zwei Wochen nach Abschluss der Evaluation, statt. Dabei bietet sich Gelegenheit zu Rückfragen und näheren Erläuterungen. Die Schulpflege bzw. Trägerschaft der Sonderschule und die Schulleitung können auf eine Rückmeldeveranstaltung verzichten oder mit dem Evalua tionsteam eine andere Form der Rückmeldung wählen.

Im Anschluss an die Rückmeldeveranstaltung erhält die Schule den schrift-lichen Evaluationsbericht. Darin werden die Ergebnisse der Analyse, der Befragungen und Beobachtungen zur Schulqualität in Form von zusammen-fassenden Kernaussagen und Stärken / Schwächen in konzentrierter Form dargestellt. Die Kernaussagen sind bewertende Sätze, die qualitativ beschrei-ben, in welcher Weise der entsprechende Qualitätsanspruch erfüllt wird. Mit den darauf folgenden Ausführungen in Form von Stärken und Schwächen werden die Kernaussagen detailliert belegt. Auf Wunsch der Schule werden auf die Evaluationsergebnisse abgestützte Empfehlungen für die weitere Ent-wicklung der Schule abgegeben.

Im Anhang des Berichts finden sich ausserdem die Ergebnisse der Frage-bogenerhebung, die als eine der verschiedenen Datenquellen in den Evalua-tionsbericht einfliessen. Die Fragebogenergebnisse enthalten detaillierte In-formationen, welche die Schule für ihre weitere Entwicklung nutzen kann. Sie zeigen, wo die Schule im Vergleich mit den anderen Schulen des Kantons steht und wie sie sich seit der letzten Evaluation entwickelt hat.

Information der ÖffentlichkeitAm 1. Oktober 2008 trat das Gesetz über Information und Datenschutz (IDG) in Kraft. Damit wurde auch im Kanton Zürich das «Öffentlichkeitsprinzip» einge-führt. Der Evaluationsbericht unterliegt grundsätzlich dem Öffentlichkeitsprin-zip, da er keine schützenswerten Personendaten enthält. Deshalb muss die Schule den Evaluationsbericht publizieren oder zumindest Einsicht gewähren.

Nach der Evaluation hat die Schule die Aufgabe, die Schülerinnen und Schü-ler, die Eltern sowie die Öffentlichkeit über die Ergebnisse der Evaluation zu informieren. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten – von der Publikation des Berichts im Internet über schriftliche Informationen an die Eltern oder in der Zeitung bis zu Informationsveranstaltungen oder offenen Diskussionen über die Evaluationsergebnisse.

Nach der Evaluation hat die Schule die Aufgabe,

die Schülerinnen und Schüler, die Eltern

sowie die Öffentlichkeit über die Ergebnisse

der Evaluation zu infor­mieren.

Kommunikation der Ergebnisse

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Input für das SchulprogrammEin wichtiges Ziel der Fachstelle für Schulbeurteilung ist es, den Schulen ein Feedback zu geben, welches diese für ihre eigene Schul- und Unterrichts-entwicklung nutzen können. Erst wenn die Schule und die Schulpflege den von der Fachstelle für Schulbeurteilung zugespielten Ball aufnehmen und das Feedback für die eigene Schul- und Unterrichtsentwicklung nutzen, erfüllt sich der Zweck der externen Beurteilung. Um die Synergien zwischen externer Evaluation einerseits und interner Qualitätssicherung und -entwicklung an-dererseits möglichst gross und den Aufwand für die Schule gering zu halten, lohnt es sich zu prüfen, ob der Schulprogrammzyklus auf die externe Evaluati-on abgestimmt werden soll. Ein Abgleichen der beiden Zyklen hat den Vorteil, dass die Schule die Standortbestimmung, welche sie am Ende jedes Schul-programmzyklus macht, mit der Selbstbeurteilung im Rahmen der Evaluation verbinden kann. Zudem muss die Schule ihr Schulprogramm im Anschluss an die Evaluation nicht anpassen, sondern kann die geplanten Massnahmen direkt in das neue Schulprogramm einfliessen lassen.

Die Fachstelle für Schulbeurteilung hat kein Weisungsrecht gegenüber der Schule. Die Entscheidung, welche Massnahmen aus den Evaluationsergeb-nissen abgeleitet und in den kommenden Jahren umgesetzt werden, trifft die evaluierte Schule. Die Massnahmen sind – wie das Schulprogramm auch – durch die Schulpflege bzw. Trägerschaft zu genehmigen.

Input für das Schulprogramm

Die Entscheidung, welche Massnahmen aus den Evaluations­ergebnissen abge­leitet und in den kommenden Jahren umgesetzt werden, trifft die evaluierte Schule.

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Evaluation der SonderschulenFür Sonderschulen ist die Evaluation durch die Fachstelle für Schulbeurteilung freiwillig und kostenlos. Sonderschulen legen in ihrem Rahmenkonzept die Art der Qualitätssicherung fest. Anstelle einer externen Evaluation durch die Fachstelle können sich Sonderschulen durch eine andere Stelle evaluieren lassen oder eine differenzierte Selbstevaluation durchführen. Eine Änderung des Rahmenkonzepts muss durch das Volksschulamt genehmigt werden. Sonderschulen, die sich für eine Evaluation durch die Fachstelle entscheiden, werden im Sechs-Jahres-Rhythmus beurteilt. Der Evaluationstermin ist auf die Aufsichtsbesuche des Volksschulamtes abgestimmt.

In der «Interkantonalen Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Sonderpädagogik» hat die Schweizerische Konferenz der Kantonalen Erzie-hungsdirektoren im Oktober 2007 als Grundsatz festgehalten: – Sonderpädagogische Angebote sind Teil des öffentlichen Bildungsauftrages. – Integrative Lösungen sind separierenden Lösungen vorzuziehen, wenn

dies dem Wohl des Kindes entspricht und seiner Entwicklung dienlich ist.

Eine Studie der Interkantonalen Hochschule für Heilpädagogik Zürich (2009) über Modalitäten der Evaluation der Sonderschulung in den Deutschschwei-zer Kantonen kam zum Schluss, dass sich die wichtigen Qualitätsmerkmale von Regel- und Sonderschulen kaum unterscheiden.

Auch Sonderschulen sollen durch externe Evaluationen Impulse zur Unter-richts-, Personal- und Organisationsentwicklung erhalten. In den Bereichen «Lebenswelt Schule» und «Führung und Zusammenarbeit» sind die Qualitäts-ansprüche von Sonderschulen und Regelschulen identisch. Im Bereich «Lehren und Lernen» wird mit einem Qualitätsanspruch zum Förder planungsprozess ein Akzent gesetzt. Entsprechend dem angepassten Qualitätsrahmen und dem Anliegen der Sonderschulen, alle Mitarbeitenden schriftlich befragen zu können, wurde ein spezifischer Sonderschulfrage bogen entwickelt. Der Sonderschulfragebogen kann durch schuleigene Fragen ergänzt werden. Die Beurteilung von individuellen sonderpädagogischen und therapeutischen Massnahmen ist nicht Gegenstand der externen Schul evaluation.

Die Qualitätsansprüche und Indikatoren sowie die Fragebogen für die Evalua-tion der Sonderschulen können auf der Website der Fachstelle eingesehen werden.

www.fsb.zh.ch Schulbeurteilung» Informationen zum Herunterladen

Evaluation der Sonderschulen

Auch Sonderschulen sollen durch externe

Evaluationen Impulse zur Unterrichts­,

Personal­ und Organi­sationsentwicklung

erhalten.

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Wesentliche QualitätsmängelStellt die Fachstelle wesentliche Qualitätsmängel im Schul- und Unterrichtsbe-reich fest, werden diese im Bericht explizit aufgeführt. In diesem Falle muss die Schulpflege bzw. Trägerschaft die Fachstelle innert vier Monaten nach Erhalt des Beurteilungsberichts über die ergriffenen Massnahmen orientieren (§ 52 VVG).

Gravierende Mängel bei einzelnen Schulangehörigen und persönliches Fehl-verhalten werden ausserhalb des Evaluationsverfahrens behandelt. Vorkomm-nisse, die personalrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können, müssen sorgfältig abgeklärt werden. Deshalb werden solche Mängel der Schulleitung und der Schulpflege bzw. Trägerschaft als Anstellungsbehörde mitgeteilt. Ausserdem haben die Evaluationsfachpersonen die Pflicht, die ihnen in Aus-übung ihrer Aufgabe bekannt gewordenen strafbaren Handlungen anzuzeigen (§ 21 kantonale Strafprozessordnung).

Wesentliche Qualitätsmängel

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Vorbereitung aufdie EvaluationDie folgende Planungsübersicht soll den Verantwortlichen einer Schule dabei helfen, die einzelnen Tätigkeiten, welche mit der externen Schulbeurteilung für die Schule anfallen, rechtzeitig einzuplanen.

Vorbereitung auf die Evaluation

Zeitraum Tätigkeit Verantwortlich

Anfang Januar des vorangehenden Schuljahres

Die Schule erhält von der Fachstelle die Evaluationsvereinbarung. Diese enthält neben den terminlichen Meilensteinen auch eine Umschrei-bung der Leistungen, Rollen, Rechte und Pflichten der Beteiligten sowie die personellen Angaben von Seiten der Schule wie der Fachstelle. Sie wird von der Schulpflege bzw. Trägerschaft, der Schule sowie der Fach-stelle unterzeichnet.

FSB / Schulpflege bzw. Trägerschaft / SL

> Festlegen, ob die Schulleitung für die Evaluation eine Kontaktgruppe aus Vertretern der Lehrpersonen beiziehen wird

> Festlegung der Form und des Termins der Selbstbeurteilung> Freihalten des Evaluationstermins (Keine Klassenlager oder spezielle

schulinterne Anlässe). Die Schulleitung und die Lehrpersonen müssen anwesend sein

> Festlegen und Freihalten des Termins der Rückmeldeveranstaltung (Schulteam und Schulpflege bzw. Trägerschaft)

SL

ca. 24 Wochen vor Evaluation

Die Fachstelle nimmt mit der Schulpflege und der Schule Kontakt auf und klärt den Termin für die Vorbereitungssitzung mit Schulleitung evtl. Kontaktgruppe und Schulbehörde bzw. Trägerschaft.

FSB / SL / Schulpflege bzw. Trägerschaft

ca. 20 Wochenvor Evaluation

Vorbereitungssitzung der Teamleitung des Evaluationsteams mit Schul-leitung und Vertretung der Schulbehörde: Information über das Verfahren und die Vorbereitungsarbeiten für die Evaluation (Portfolio und Selbstbeur-teilung).

FSB / SL / Schul pflege bzw. Trägerschaft

ca. 13 – 15 Wochen vor Evaluation

> Bestellung der Fragebogen für die schriftliche Befragung> Entscheid, welche Befragungsoptionen die Schule wählt (Fragen zu

Betreuung, zu überfachlichen Kompetenzen, schuleigene Fragen)Schule erhält vom Sekretariat der Fachstelle die Fragebogen für die schrift-liche Befragung und die Logins.

SL/ FSB

> Durchführung der Selbstbeurteilung (wenn nicht bereits erfolgt) SL / Schulteam> Information der Eltern> Durchführung Fragebogenerhebung> Entscheid über Fokusthema> Zusammenstellung Portfolio

SL

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Vorbereitung auf die Evaluation

Zeitraum Tätigkeit Verantwortlich

8 Wochen vor Evaluation

> Portfolio und Fragebogen an Fachstelle senden SL

2 – 3 Wochen vor Evaluation

Planungssitzung der Teamleitung des Evaluationsteams mit Schul leitung, evtl. Kontaktgruppe.

FSB, SL

2 Wochen vor Evaluation

Organisationsarbeiten> Zusammenstellen von Interviewgruppen (Lehrpersonen, Mitarbeitende,

Schülerinnen und Schüler, Eltern)> Einladung der Eltern zu den Interviews> Arbeitsraum für Evaluationsteam während Evaluationsbesuch bestimmen> Detailabsprachen über Evaluationsplan mit Teamleitung FSB

SL

0 Evaluationsbesuch (bei Abschlussgespräch Form der Rückmeldeveran-staltung festlegen)

FSB

ca. 2 Wochen nach Evaluation

Rückmeldeveranstaltung FSB / Schule Schulpflege bzw. Trägerschaft

ca. 5 Wochen nach Evaluation

Zustellung des Evaluationsberichts Zustellung der Entwicklungsempfehlungen (auf Wunsch)

FSB

> Ergebnisse verarbeiten, Konsequenzen aus Evaluationsergebnissen ziehen

> Massnahmen planen> Information der Eltern in geeigneter Form

SL / Schulpflege bzw. Trägerschaft

SL Schulleitung, FSB Fachstelle für Schulbeurteilung

Kanton Zürich BildungsdirektionFachstelle für SchulbeurteilungJosefstrasse 598090 ZürichTelefon 043 259 79 [email protected]

November 2015

Bildnachweis: Fachstelle für Schul beurteilung / Iwan Raschle