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Klinik für Kinder und Jugendpsychiatrie und Hochschule Merseburg Klinik für Kinder und Jugendpsychiatrie und Hochschule Merseburg „ (Akut)traumatisierte Kinder und Jugendliche in „ (Akut)traumatisierte Kinder und Jugendliche in Pädagogik und Jugendhilfe Pädagogik und Jugendhilfe Fachtagung am 17./18.02.2006 Beitrag Dipl.-Psych. Gabriele Kluwe-Schleberger Dipl.-Psych. Gabriele Kluwe-Schleberger Psychotherapeutische Praxis Gründerin des Thüringer Traumanetzwerk-Zentrums (ThüTZ) Rohr- Erfurt Opfer bleiben ist nicht Opfer bleiben ist nicht schwer“ schwer“ Von den Schwierigkeiten und Lösungsansätzen im institutionellen Umgang mit traumatisierten Kindern und Jugendlichen © THÜTZ G. Kluwe-Schleberger 2006

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Klinik für Kinder und Jugendpsychiatrie und Hochschule MerseburgKlinik für Kinder und Jugendpsychiatrie und Hochschule Merseburg

„ (Akut)traumatisierte Kinder und Jugendliche in „ (Akut)traumatisierte Kinder und Jugendliche in Pädagogik und JugendhilfePädagogik und Jugendhilfe““

Fachtagung am 17./18.02.2006

Beitrag

Dipl.-Psych. Gabriele Kluwe-SchlebergerDipl.-Psych. Gabriele Kluwe-SchlebergerPsychotherapeutische Praxis

Gründerin des Thüringer Traumanetzwerk-Zentrums (ThüTZ) Rohr-Erfurt

 

„ „ Opfer bleiben ist nicht schwer“Opfer bleiben ist nicht schwer“Von den Schwierigkeiten und Lösungsansätzen im institutionellen Umgang mit traumatisierten

Kindern und Jugendlichen

© THÜTZ G. Kluwe-Schleberger 2006

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Trauma (Psychotrauma)Trauma (Psychotrauma)Ein traumatisierendes Ereignis greift die Psyche an und bedroht bzw. verletzt ihre Integrität. Ein Trauma kann die Biographie des Betroffenen nachhaltig beeinflussen. Wenn nicht schnell und effektiv interveniert wird, kann es zu einer Persönlichkeitsveränderung oder einer somatischen Krankheit kommen.

Die American Psychiatric Association definiert Psychotrauma als Ergebnis „eines psychischen Stress auslösenden Ereignisses außerhalb der üblichen menschlichen Erfahrung“.

Derartige Ereignisse übersteigen in der Regel die Möglichkeiten bewährter Bewältigungsstrategien. Ein traumatisierendes Ereignis ruft große Angst, Hilflosigkeit und Entsetzen hervor.

© THÜTZ G. Kluwe-Schleberger 2005© THÜTZ G. Kluwe-Schleberger 2005

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Verlauf eines Traumas

TraumatischeSituation

Lebensgeschichte

SCHOCK / AUFSCHREI

TraumatischeReaktion

(Einwirkung)

Erholung TraumatischerProzess

-Chronifizierung-

Z e i t

Tagesverfassung,obj. Situations-faktoren,subjektiveBewältigungs-möglichkeiten

ZusätzlicheschützendeFaktoren

ZusätzlicheBelastungen

© THÜTZ G. Kluwe-Schleberger 2005

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Ereignisse, die eine Person direkt als existenziell bedrohlich erlebt, oder davon Zeuge wird:

„T“-TRAUMATA

Kriegshandlungen

Kriminelle Handlungenz. B. „sexueller Missbrauch“ und Vergewaltigung, Misshandlungen,

Folter,Kidnapping, andere Gewaltverbrechen wie Raubüberfälle, Mord

Natur- und Verkehrskatastrophenz. B. Erdbeben, Tornados, Feuer, Überschwemmung, Zug-, Flugzeug- und Schiffsunglücke

schwere Unfälle, Krankheiten

invasive medizinischeEingriffe (Intensivstation)

plötzliche Verluste vertrauter Menschen u. sozialer Sicherheit

Diese Ereignisse sind durch eine Überstimulierung aller Sinne so stress-beladen, dass sie unsere gewöhnlichen Bewältigungsstrategien überfordern.

Sie lösen aus

intensive Angst, extreme Gefühle v. Hilflosigkeit, Kontrollverlust

>Emotionaler Schock<,der Verwirrung u. massive Erschütterung der kognitiven Funktionen,

Affektsteuerung u. Körperregulation hervorruft und damit häufig dauerhafte substanzielle, psychische Schäden verursacht

diese Phänomene können auch bei

„t“-TRAUMATA auftreten: Ereignisse mitErschrecken, Demütigungen, großer Peinlichkeit, Scham u. Hilflosigkeit

(nach: L.-U. Besser)© THÜTZ G. Kluwe-Schleberger

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Trauma und KinderTrauma und Kinder

© THÜTZ G. Kluwe-Schleberger 2005

Monotraumafolgen bei Kindern

1. Schockzustand:

emotionale Gefühllosigkeit, Verwirrtheit, unter Umständen Zittern, Frieren, Übelkeit

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© THÜTZ G. Kluwe-Schleberger 2005

Monotraumafolgen bei Kindern

2. Langzeitfolgen:

Angst, Verletzbarkeit, Depression, Pessimismus, Reizbarkeit und Wut, Schlafstörungen extreme Müdigkeit, Konzentrationsstörungen wiederholtes und unkontrolliertes Wiedererleben (intrusive Flashbacks); depressive Kinder sind häufig aktiv und ruhelos.

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Wut

Angst

Selbstzweifel

Schuldgefühle

Panik

Minderwertigkeitsgefühle

GereiztheitSelbsthass

Hilflosigkeit

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Verletzbarkeit

Unfähigkeit zurDetailschilderung

Kulturschock

Zerstörte Bindungen

Sprachbarrieren

Wut

Verständnis-losigkeit

Gedächtnisstörungen

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Polizeibehörden

Eltern

Schule

Täter Therapeuten Psychotherap.

Rechtsanwälte (div. Spez.)

Gerichte, Staatsanwalt-schaften

Hilfsorganisationen

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Gesellschaftli-ches Umfeld

(mit Vorurteilen)

Jugendamt, Sozialamt

Parlamente, Ministerien,

Verwaltungen, Parteien

Kindergarten

Gutachter (div. Spezialitäten

Verwandte

Nachbarn

Freundinnen & Freunde

Landes-verwaltungsamt

Gesundheitsamt,(Amtsarzt)

Ärzte

Wohlfahrts-einrichtungen

Medien, Presse

Kita

KulturelleBildung

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Mit welchen Gewalterfahrungen kommen Opfer in die Behörde?

Überfall, Raub, Mord

Kidnapping, Misshandlungen, Folter

schwerer Unfall

sexuelle Gewalt und Vergewaltigung

rituelle Gewalt

© THÜTZ G. Kluwe-Schleberger

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Formen menschlicher GewaltFormen menschlicher Gewalt

Macht und

Kontrolle

Sexuelle Gewalt Ökonom

ische Gew

altSoziale G

ewalt

Physi

sche

Gew

alt

Emot

iona

le G

ewal

t Psychische Gewalt

Nötigung ZwangE

rniedrigung

IsolationDemütigungD

rohu

ng

Vergewaltigung,

gegen den Willen zu

sexuellen Handlungen nötigen,

sexuell angreifen,

als Sexobjekt

behandeln

Arbeitsverbot,

Zwang zu arbeiten,

um G

eld bitten lassen,

Geld zuteilen,

verweigern oder

wegnehmen

einschüchtern, beleidigen,

Drohungen aussprechen/ausführen,

Angst machen durch Blicke

Gesten, Handlungen ihr/sein Eigentum

zerstören,

einsperrenko

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Verle

tzun

gen

zufü

gen,

Essen

sent

zug,

Schla

fent

zug

Männliche Privilegien ausnutzen,

sie/ihn wie eine Bedienstete

behandeln,

alle Entscheidungen treffen,

Kinder als Druckm

ittel

benutzen, sie/ihn im

sozialen Um

feld

schlecht machen

THÜTZ / G. Kluwe-Schleberger

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Gespräche, Umgang und Begleitung mit/von

traumatisierten Menschen

verlangen spezielle Kenntnisse über Trauma und Traumaverarbeitung

denn herkömmliche Methoden können bei Menschen mit Posttraumatischer Belastungsstörung flashbacks und Folgeschäden auslösen

© THÜTZ G. Kluwe-Schleberger

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Umgang mit den Opfern:

Unterbinden des Täterkontaktes

„Herunterfahren“ des Stressprogrammes

Sicherheit, Schutz und Geborgenheit geben

als Zuhörer zur Verfügung stehen

keine Schuldzuweisungen

© THÜTZ G. Kluwe-Schleberger

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Eine wichtige Hilfe für das Opfer: Eine wichtige Hilfe für das Opfer: als Zuhörer zur Verfügung zu stehenals Zuhörer zur Verfügung zu stehen

Werten Sie als Zuhörer das Gehörte nicht!

Akzeptieren Sie die Geschichte und die Gefühle!

Fangen Sie die Reaktionen angemessen auf!

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Unterstützung für das Opfer auf der Dienststelle / Behörde

© THÜTZ G. Kluwe-Schleberger

Aufforderungen wie

„Beruhigen Sie sich doch!“

„Konzentrieren Sie sich auf die Befragung!“

„Nehmen Sie das doch nicht so tragisch!“

sind schädlich für das Opfer !

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© THÜTZ G. Kluwe-Schleberger

Was tun bei … ?Was tun bei … ? Kontrollverlust: für Transparenz des Geschehens sorgen (immer kommentieren, was geschehen wird, wo man hinfahren wird, wie lange es dauern wird etc.)

Sicherheitsbedürfnis: Erstsicherung am Tatort, Trost geben, immer beim Opfer oder in seiner Nähe bleiben, nach besonderem Trostspender fragen (z. B. Kuscheltier bei Kindern)

Hilflosigkeit: für Transparenz der Abläufe sorgen; Stärkung der Ressourcen, Kompetenz und Autonomie des Opfers; nicht mit Bürokratie und Formularen überfrachten

Wahrnehmungsstörungen: (diese sind im Trauma begründet) Geduld, Akzeptanz, auf weiterführende Hilfen verweisen, Beschränkung auf die –ohne Druck- erhaltenen Ergebnisse

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Besonderheiten bei Vernehmungen / Zeugenaussagen von traumatisierten

Gewaltopfern

widersprüchliche Aussagen

mangelnde Homogenität der Aussagen

keine Täuschungsabsicht oder Wunschdenken, sondern traumabedingt

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Unterstützung für das Opfer auf der Dienststelle / Behörde (1)

Äußere Bedingungen:

heller, geschützter, übersichtlicher

und ruhiger Raum

keine Störungen von außen

kein Zeitdruck

Versorgung des Opfers mit Essen und Trinken

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Unterstützung für das Opfer auf der Dienststelle / Behörde (2)

Anbieten einer Vertrauens- bzw.

Begleitperson

Opfer nicht ungefragt anfassen

Opfer fragen, ob ein männlicher oder

weiblicher Befragter gewünscht wird

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Unterstützung für das Opfer auf der Dienststelle / Behörde (3)

keine Suggestivfragen stellen

keine abwertenden Bemerkungen über

Reaktionen des Opfers machen

(z.B. über Hin- und Herlaufen, eigenartige

Bewegungen u. Ä.)

© THÜTZ G. Kluwe-Schleberger

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Unterstützung für das Opfer auf der Dienststelle / Behörde (4)

keine Personalwechsel, wenn das Opfer den

Befrager als Vertrauensperson angenommen hat

Informationen über Hilfsangebote geben,

spezialisierte Traumatherapeuten

kontaktieren

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„Fehltritte“ im Opferschutz

Kind nicht zum Arzt schicken, damit nichts „rauskommt“ bzw. damit das Kind nicht „belastet“ wird (Eltern)

Erzwingen des Täterkontaktes (Jugendämter)

überall Opfer sehen

fehlende oder lückenhafte Dokumentation

falsch verstandener „Täterschutz“

Veröffentlichung des vollen Namens des Opfers in der Presse

© THÜTZ G. Kluwe-Schleberger

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Fakten und Zahlen

Ausschluss der Öffentlichkeit: in 2/3 der Fälle vom Gericht veranlasst, wird immer stattgegeben, wenn es das Opfer beantragt

Begleitung der Kinder bei Vernehmungen: in knapp 2/3 der Vernehmungen durch eine Vertrauensperson (zu 80% sind dies Elternteile)

nur 18,8 % der Gerichte bieten echte Beratung für Kinder an

nur 6% der Gerichte verfügen über kindgerechtes Informationsmaterial für die Vorbereitung der Kinder als Zeugen

Entfernung des Angeklagten in der Hauptverhandlung in 28,6% der Fälle

nur in 5,7% der Fälle wird eine Konfrontation des Kindes mit dem Angeklagtem grundsätzlich vermieden

Mehrfachvernehmungen: 10,3% wurden gar nicht vernommen, 52,8% nur einmal befragt, mehrfach vernommen wurden 36,9%

Quelle: Kipper, Oliver: Der Schutz kindlicher Opferzeugen im Strafverfahren und die Verwendung von Videotechnologie, Internet-Erstausgabe 26.04.2002© THÜTZ G. Kluwe-Schleberger

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Fakten und Zahlen

66,6% der Verfahren wegen sexuellem Missbrauchs werden eingestellt

• bei zunehmender Nähe zwischen Täter und Opfer steigt die Zahl der Einstellungen

• in 45% aller Fälle weigerte sich das Opfer gegen Familienangehörige auszusagen

• in 15% aller Fälle weigerte sich das Opfer gegen Bekannte auszusagen (bei Fremden 0%)

• nur in 2/3 aller Fälle werden die Betroffenen von der Einstellung der Verfahren schriftlich benachrichtigt

Quelle: Kipper, Oliver: Der Schutz kindlicher Opferzeugen im Strafverfahren und die Verwendung von Videotechnologie, Internet-Erstausgabe 26.04.2002© THÜTZ G. Kluwe-Schleberger