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Kommunale Netzwerkarbeit konkret
Schwerpunkt IV des Programms:
Kommunale Entwicklungsplanung / Netzwerkarbeit – eine Abgrenzung
NRW bewegt seine KINDER!NRW bewegt seine KINDER!
Teil 1 - Kommunale Gremienarbeit
NRW bewegt seine KINDER!NRW bewegt seine KINDER!
Gebot der partnerschaftlichen Zusammenarbeit der verschiedenen Träger (§ 4 Abs. 1 SGB VIII)
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Entscheidungen (§ 8 Abs. 1SGB VIII)
Berücksichtigung der kulturellen Bedürfnisse und Eigenarten junger Menschen und ihrer Familien (§ 9 Nr. 2 SGB VIII)
Abbau von Benachteiligungen und Förderung der Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen (§ 9 Nr. 3 SGB VIII)
Leitbilder der Kinder- und JugendhilfeLeitbilder der Kinder- und Jugendhilfe
Sport als öffentliche AufgabeSport als öffentliche Aufgabe
Jugend
Kinder
Soziales
Bildung
Freizeit
Stadtentwicklung
Gesundheit
=> Eine Querschnittsaufgabe in der Kommune=> Eine Querschnittsaufgabe in der Kommune
Sport
Institutionelle Strukturen im Kinder- und Jugendsport
Kommunales Setting
Bewegung, Spiel und Sport
im Sportverein
Außerunterricht-licher Schulsport und Bewegung,
Spiel und Sport im Ganztag
in Grund- und weiterführenden
Schulen
Sportunterricht in Grund- und
weiterführenden Schulen
Bewegung, Spiel und Sport
inKindertages-
stätten/Kindertages-
pflege
NRW bewegt seine KINDER!
Institutionelle Strukturen im Kinder- und Jugendsport
Struktur in den Kommunen
Rat erteilt Aufträge und kontrolliert
Oberbürgermeister/inoder Bürgermeister/in
Wahl alle
5 Jahre
BM
RatOberbürgermeister/in
z.B.BM
Fachausschüsse u.a.:•Sportausschuss
•Jugendhilfeausschuss•Planungsausschuss
SPD CDU
GrüneFDP
… …
OB/BM
Verwaltung
Wahl alle 6 Jahre
Kommunalpolitische Mitwirkung
Der Rat hat die Berechtigung zur Einrichtung von Ausschüssen
PflichtausschüssePflichtausschüsse Freiwillige AusschüsseFreiwillige
Ausschüsse• Hauptausschuss• Finanzausschuss• Rechnungsprüfungsausschuss
• Schulausschuss• Jugendhilfeausschuss*
*Pflichtausschuss überall dort, wo es ein Jugendamt gibt (in Kreisen prüfen)
Zum Beispiel:•Ausschuss für Kultur und Sport•Personal- und Organisationsausschuss•Ausschuss für Soziales, Familien und Senioren•Stadtentwicklungs- und Umweltausschuss
Menschen und Einrichtungen (2006)•80.000 Einrichtungen•535.000 Menschen in pädagogischen und Verwaltungsaufgaben•88 % Frauen•ca. 600.000 Ehrenamtliche (v.a. in Jugendverbänden und Vereinen)
Öffentliche Mittel für die Kinder- und JugendhilfeKinder- und Jugendhilfe ist vor allem eine kommunale Aufgabe
Mitwirkung in kommunalen Ausschüssen:
•als sachkundiger Bürger - rede- und stimmberechtigt von Fraktionen vorgeschlagen
•als sachkundiger Einwohner - nur Rederecht
•als Sachverständiger - vom Ausschuss zugelassen, in der Regel nur zu bestimmten
Tagesordnungspunkten
•Jugendhilfeausschuss: gewähltes Mitglied mit Stimmrecht
Kommunalpolitische Mitwirkung
Wie werden die Vertreter/innen der freien Träger ausgewählt?
Anerkannte Träger der freien Jugendhilfe (die im Bereich des öffentlichen Trägers wirken) können Vorschläge einreichen.
Die stimmberechtigten Mitglieder für den JHA werden vom Kommunalparlament gewählt.
Vorschläge der Jugendverbände und der Wohlfahrtsverbände sind angemessen zu berücksichtigen.
Zusammensetzung des JHA (§ 71 SGB VIII)
• Bildungs- und Freizeitangebote für Kinder/Jgdl.
• Konzeption und Planung von Sporträumen
• Sportrelevante Themen in der Stadtentwicklung
• Aufstellung eines Sportentwicklungsplanes
• Nutzung kommunaler Sporträume/Nutzungsgebühren
• Übernahme kommunaler Sporteinrichtungen
• Abschluss/Überarbeitung eines Paktes für den Sport
• Kooperationen und Vernetzungen (Schule, Gesundheit…)
• Rahmenvereinbarung/Generalvertrag Ganztag
• Sportförderung/Verwendung Sportpauschale
In welchen Situationen ist kommunal-politisches Handeln wichtig und notwendig?
Blick in die Praxis …
Sachstand 2012 lt. Sachbericht NRWbsK:
Von 43 SSB/KSB sind•33 in der Regionalen Bildungskonferenz•31 im Ausschuss für den Schulsport•27 im Jugendhilfeausschuss•25 im Sportausschuss•22 in der kommunalen Gesundheitskonferenz•20 im Stadt- bzw. Kreisjugendring•10 im Schulausschuss•10 in der AG § 78•8 im Qualitätszirkel Ganztag•7 in der AG Träger Schule/Kita
Sachstand 2012 lt. Sachbericht NRWbsK:
vereinzelt Vertretung in weiteren Gremien wie•Arbeitskreisen (z. B. Gesundheitsförderung/Kindergesundheit, Behindertenhilfe, Integration/Stadtteilarbeit, Lernende Region, Soziale Stadt, Familienzentren)•Arbeitsgemeinschaften (z. B. Prävention, Jugendpolitik, Sozialraum)•Beiräten (z. B. Beirat unter Landschaftsbehörde, Beirat Umwelt- und Landschaftsausschuss)•weiteren Netzwerken/Zusammenschlüssen (z. B. Bündnis für Familien, Netzwerk Prävention sex. Gewalt)
Blick in die Praxis …
Teil 2 - Netzwerkarbeit
NRW bewegt seine KINDER!NRW bewegt seine KINDER!
Netzwerke sind gekennzeichnet durch:• eine gewollt lose, eigenständige Organisationsform• gemeinsam festgelegte Ziele• die Ausrichtung auf einen längeren Zeitraum• die Kooperation mehrerer Organisationen bzw. Akteure• die Erwartung der Akteure, Vorteile zu erfahren
Netzwerkarbeit geht über die Kooperation hinaus.Sie verlangt das Zusammenwirken aller relevanten
Akteure, um das gemeinsame Ziel zu erreichen.
Netzwerke – eine Annäherung
Netzwerke dienen nicht dem Selbstzweck, sondern als Strategie zur Lösung eines
Problems (bzw. Verwirklichung eines Anliegens)!
Zuerst gilt es, zu verstehen,
a) was das Anliegen verursacht hat – denn ein Verständnis der Ursachen zeigt auf, worum man sich kümmern muss, um ein Problem zu bearbeiten und
b) welche Auswirkungen das Anliegen hat – denn die Auswirkungen zu verstehen, heißt diejenigen zu identifizieren, die bei der Lösung eines Problems helfen könnten (oder eine Umsetzung des Anliegens verhindern könnten).
Diese Informationen können verwendet werden, um Ziele zu definieren und Zielgruppe, Netzwerkpartner und Instrumente zu wählen.
Analyse des Anliegens
Ergebnisse siehe separates Excel-Dokument
Arbeitsphase zur NetzwerkarbeitArbeitsphase zur Netzwerkarbeit
Seminar-Angebot „Interessenvertretung und kommunale Sportpolitik“
•Zielgruppe: Mitglieder und Mitarbeiter/innen in Vorständen der SSB/KSB und der SSV/GSV
•Ziel: Erwerb von Kenntnissen für die sportpolitische Arbeit in den Kommunen
•Dauer: 3 Module je 3 Stunden und die Teilnahme an einer Sportausschuss-Sitzung
Qualifizierungsangebote
Qualifizierungsangebote
Fortbildung „Fit für Jugendpolitik“
•Zielgruppe: Mitglieder und Mitarbeiter/innen in Vorständen der SSB/KSB und der SSV/GSV
•Ziel: Erwerb von Kompetenzen und Kenntnissen für die jugendpolitische Arbeit in den Kommunen
•Dauer: 4 Module je 4 Stunden1) Lebenslagen von Kindern und Jugendlichen und die Gestaltungsaufgabe der
Kinder- und Jugendpolitik
2) Einführung in die Grundlagen der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland
3) Wie funktionieren Politik und Verwaltung im Bereich Jugendhilfe/-politik?
4) Aktuelle jugendpolitische Themen und Konzepte aus der Kinder- und Jugendpolitik bzw. der Kinder- und Jugendarbeit
•buchbar: ab dem 1. Quartal 2014
Bundesministe-rium für Familie,
Senioren, Frauen
und Jugend
Bundesjugend-kuratorium
Landesjugendhilfe-ausschüsse
Erläuterung: Direkte Verbindung im eigenen Kompetenzbereich Entsendung von Vertreter(inne)n in Gremien Berufung
Deutsches Nationalkomitee für internationale Jugendarbeit
Deutscher Bundes-
jugendring (DBJR)
Deutsche Sport-jugend( dsj)
Ring Poli-tischer Jugend(RPJ)
Andere zentrale Verbände und Institutionen
z.B. AGJ, AdB, BKJ, DJH, DJI,
IJAB
Andere Verbände auf Orts-ebene
Stadt- oder Kreisaus-
schuss des RPJ
Stadt- oder Kreisjugend-
ringe
SSB/KSB/
SSV/GSV
Örtliche Sport-
vereine
Wohlfahrts-verbände Ortsebene
dsj-Landes-sportver-
bände
Wohl-fahrts-
verbände Land
AndereVerbände
auf Landes-ebene
Landes-ausschüsse
des RPJ
Wohlfahrts-verbände
Bun
dese
bene
La
nde
sebe
ne
Kom
mun
ale
Ebe
ne
Freie Kinder- und Jugendhilfe
Landes-jugend-
ringe
Stadt- oder Kreisjugendhilfe-
ausschüsse
Deutscher Bundestag Bundesregierung Bundesrat
Bundestags-ausschuss für Familie, Se-
nioren, Frauen und Jugend
Arbeitsgemein-schaft der Obersten Landesjugend- und Familienbehörden
Kommunale Spitzenverbände
auf Bundes-ebene
Landesregierung oder Senat
Landtag oder Abgeordnetenhaus
Bun
desebene
Stadtrat, Kreistag
Gemeinderat
StadtLandkreisGemeinde
Oberste Jugendbe-hörde des
Landes
Landes-jugendamt
Landesverbände der kommunalen Spitzenverbände
Stadt-, Kreis-, Gemeindeverwaltung
Stadt- oder Kreisjugendamt
Landesebene
Kom
munal
e E
bene
Öffentliche Kinder- und Jugendhilfe
Kinder-kommission
Zusammenspiel öffentlicher und freier Kinder- und Jugendhilfe