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Die Bilder sind von © Mensch zuerst – Netzwerk People First Deutschland e.V. Die Zeichnungen sind von Franziska Ruflair – Graphic recording (www.franziskaruflair.com) 1 ktionsplan r Verbandsgemeinde Weilerbach

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ktionsplan

r Verbandsgemeinde

Weilerbach

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1 VORWORT DES INKLUSIONSBEIRATES _ SCHWERE SPRACHE ................... 3

2 VORWORT DES INKLUSIONSBEIRATES ................................................................ 5

3 SO WURDE DER PLAN GEMACHT ............................................................................ 7

4 WOHNEN UND BAUEN ................................................................................................. 8

5 SCHULE, BILDUNG UND ARBEIT ............................................................................ 11

6 KULTUR, FREIZEIT, SPORT ...................................................................................... 13

7 BARRIEREFREIHEIT UND MOBILITÄT ................................................................... 16

8 ANHANG ......................................................................................................................... 19

Dieser Plan gehört: Verbandsgemeinde Weilerbach - 2018

Unterstützt durch: Eva Maria Keßler, transfer

Heike Engel, synergon

Im Rahmen des Projektes: Unsere Kommune für Alle – Rheinland-Pfalz

Landes-Behinderten-Beauftragter Matthias Rösch

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1 VORWORT DES INKLUSIONSBEIRATES _ SCHWERE SPRACHE

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

Inklusion bedeutet, dass jeder Mensch in unserer Gesellschaft, in unserer Gemeinde

unabhängig von Geschlecht, Alter, Behinderung, Herkunft und Religion akzeptiert

wird und gleichberechtigt und selbstbestimmt leben kann.

Aufgabe der Gesellschaft ist es, in allen Lebensbereichen Bedingungen zu schaffen,

die allen Bürgerinnen und Bürgern die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft

ermöglicht.

Bereits im Jahre 2009 hat sich die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, die UN-

Behindertenrechtskonvention, die die Rechte von Menschen mit Behinderung

beschreibt, umzusetzen.

Das Land Rheinland-Pfalz hat im Jahre 2010 einen Landesaktionsplan erstellt und

hat in den nachfolgenden Jahren viele Gemeinden dabei unterstützt, lokale

Aktionspläne zu erstellen.

Inklusion als Thema geht alle Menschen an. Der Aktionsplan berücksichtigt

Lebensbereiche wie

- Arbeit

- Bildung und Erziehung

- Freizeit und

- Wohnen

So geht es unter anderem auch um Barrierefreiheit im öffentlichen und persönlichen

Bereich. Junge Familien mit Kinderwagen, Menschen mit Beeinträchtigungen und

ältere Menschen alle können betroffen sein. Ein Beispiel: Muss ich unterwegs bei

meinem Einkauf, in der Freizeit, zu einer Erledigung auf der

Verbandsgemeindeverwaltung mit einer körperlichen Beeinträchtigung Treppen

gehen? Kann ich auch im Alter mit dem Rollator meine Erledigungen durchführen?

In der Verbandsgemeinde Weilerbach gibt es nun schon seit über 6 Jahren einen

Inklusionsbeirat, dem auch ein Expertenbeirat mit von Behinderung betroffenen

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Menschen zur Seite steht. Dieser setzt sich sehr engagiert für die Verbesserung der

Lebenssituation aller Menschen, besonders für Menschen mit Behinderung ein..

Mit dem neuen Aktionsplan werden nun Ziele und Maßnahmen beschrieben, die aber

nur erfolgreich umgesetzt werden können, wenn viele Bürgerinnen und Bürger aktiv

dabei mitarbeiten,

„Inklusion geht alle Menschen an“!

Und deshalb laden wir alle herzlich ein mitzumachen, dass unsere Gemeinde nicht

nur über Inklusion redet, sondern auch umsetzt.

Peter Schmidt Erster Beigeordneter und Vorsitzender des Inklusionsbeirats der Verbandsgemeinde Weilerbach

Dieter Martin stv. Vorsitzender Inklusionsbeirat

Gabi Tretter Beauftragte für Menschen mit Behinderungen

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2 VORWORT DES INKLUSIONSBEIRATES

Liebe Bürgerinnen und Bürger, Inklusion bedeutet: Jeder Mensch wird angenommen, so wie er ist. Männer und Frauen. Alte und junge Menschen. Menschen von hier und von woanders. Und Menschen mit und ohne Behinderung. Unsere gemeinsame Aufgabe ist es, darauf zu achten: Können alle Menschen teilhaben? Worauf müssen wir achten? Deutschland hat 2009 die UN-Behinderten-Rechts-

Konvention unterschrieben.

Darin steht:

Alle Menschen haben Menschen-Rechte.

Menschen mit Behinderungen haben die gleichen Rechte wie alle anderen

Menschen.

Deutschland hat sich verpflichtet:

Wir setzen die Konvention um!

Rheinland-Pfalz hat 2010 einen Landes-Aktions-Plan erstellt. Rheinland-Pfalz hat vielen Gemeinden geholfen, eigene Aktions-Pläne zu erstellen. Inklusion als Thema geht alle Menschen an. Der Aktions-Plan berücksichtigt

Lebensbereiche wie

- Arbeit

- Bildung und Erziehung

- Freizeit und

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- Wohnen

Barriere-Freiheit ist dabei besonders wichtig. Für Familien mit Kinderwagen. Für Menschen mit Behinderungen. Für ältere Menschen. In der Verbands-Gemeinde Weilerbach gibt es seit über 6 Jahren einen Inklusions-Beirat. Menschen mit Behinderungen gehören dazu. Der Beirat setzt sich für Inklusion und Barriere-Freiheit ein und ist sehr aktiv. Dieser Aktionsplan hilft dem Inklusions-Beirat: Das ist alles zu tun! Das können wir machen! Viele Bürgerinnen und Bürger sollen dabei helfen. Inklusion geht alle Menschen an! Wir laden deshalb alle ein: Machen Sie mit und helfen Sie!

Peter Schmidt Erster Beigeordneter und Vorsitzender des Inklusionsbeirats der Verbandsgemeinde Weilerbach

Dieter Martin stv. Vorsitzender Inklusionsbeirat

Gabi Tretter Beauftragte für Menschen mit Behinderungen

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3 SO WURDE DER PLAN GEMACHT Das ist ein Aktions-Plan für Menschen mit Behinderungen in der Verbands-

Gemeinde Weilerbach.

Aktion heißt:

Es wird etwas gemacht.

Den Plan haben Mitarbeiter der Verwaltung gemacht.

Und der Inklusions-Beirat.

Und interessierte Bürger.

Es gab eine große Veranstaltung mit vielen Teilnehmern.

Die Menschen haben sich überlegt:

Wo sind Menschen mit Behinderungen schon dabei?

Wo noch nicht?

Was muss besser werden?

Das steht alles in diesem Plan.

Viele Menschen sollen jetzt etwas tun.

Und Sachen verbessern.

Der Inklusions-Beirat überwacht den Plan.

Klappt alles?

Fehlt noch etwas?

Das Land Rheinland-Pfalz hat diesen Plan gefördert.

Vielen Dank.

Und vielen Dank an alle, die mithelfen!

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4 WOHNEN UND BAUEN

4.1 Das sind unsere großen Ziele

„Miteinander wohnen.“

„Mehr Probe-Wohn-Möglichkeiten.“

„Förderung barrierefreies Bauen.“

„Kleinere, individuellere Wohnungen.“

„Ressourcen besser ausnutzen.“

„Eigenes Zimmer mit eigener Dusche.“

„Möglichkeit des behindertengerechten Ausbaues in jeder Wohnung.“

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4.2 Und das machen wir dafür

Das wollen wir.

Es gibt mehr barriere-freien Wohnraum. Das machen wir. Es gibt eine Übersicht:

Wer hilft beim barrierefreien bauen?

An wen kann ich mich wenden? Es gibt schon eine Energie-Beratung in der Verbands-Gemeinde.

Die Aufgaben sollen erweitert werden:

Die Energie-Beratung soll auch eine Beratung zum barrierefreien Bauen machen. Wer macht das? Verbandsgemeinde

Inklusionsbeirat Bis wann? 31.12.2020

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Das wollen wir.

Menschen mit Beeinträchtigungen sollen gut Bescheid

wissen:

Welche Unterstützung gibt es? Das wird dafür gemacht. Es gibt Beratungen in der Verbands-Gemeinde.

Die Beratungen macht die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB).

Die EUTB ist eine neue Beratungsstelle in Kaiserslautern.

Dort beraten Betroffene andere Menschen mit Beeinträchtigung.

Auch Eltern und rechtliche Betreuer können sich beraten

lassen.

Hier finden Sie weitere Informationen:

www.teilhabeberatung.de Wer macht das? Verbands-Gemeinde

Inklusions-Beirat Bis wann? 31.12.2020

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5 SCHULE, BILDUNG UND ARBEIT

5.1 Das sind unsere großen Ziele

„Die Menschen sehen ohne Berührungs-Ängste und Vorurteile.“

„Barrierefreie Arbeits-Plätze in meinem Sozial-Raum.“

„Nicht nur mit Behinderten in eine Kita, Schule, Arbeit.“

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5.2 Und das machen wir dafür

Das wollen wir.

Mehr Menschen mit Beeinträchtigungen sollen in der Gemeinde arbeiten können. Das machen wir. Es gibt eine Übersicht:

Wer hilft, wenn ich eine Arbeit suche?

Wer hilft, wenn ich einen Menschen mit Beeinträchtigung beschäftigen möchte? In den Weilerbach News gibt es 4x im Jahr einen Bericht:

Diese Förder-Möglichkeiten gibt es für Arbeitgeber.

Das sind gute Beispiele in der Gemeinde. Das JobWerk Kaiserlautern stellt sich in der Gemeinde vor.

Das JobWerk vermittelt zum Beispiel ein Praktikum.

Und berät Arbeitgeber. In der Verwaltung wird geprüft:

Wo können Außen-Arbeits-Plätze für Werkstatt-Beschäftigte eingerichtet werden? Wer macht das? Verbands-Gemeinde

Inklusions-Beirat Bis wann? 31.12.2020

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6 KULTUR, FREIZEIT, SPORT

6.1 Das sind unsere großen Ziele

„Vereinsnetz – per App?“

„Freizeitbörse mit Ansprechpartnern.“

„Urlaubsreisen mit Betreuern – nicht zu teuer.“

„Fahrtdienst nach Anruf / App schalten – Ehrenamts-

„Bürgerbus: Wohnstatt, Altenheim, Haltestelle.“

„Amtsblatt in leichter Sprache.“

„Barrierefreie App für Blinde und Gehörlose.“

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6.2 Und das machen wir dafür

Das wollen wir.

Es gibt gute Informationen:

Was ist in der Gemeinde los?

Wo gibt es Feste und Veranstaltungen?

Jeder versteht die Informationen. Das machen wir.

In den Weilerbach News gibt es immer eine Seite in leichter Sprache.

Die Vereine treffen sich regelmäßig. Das Treffen heißt: Vereins-Ring.

Bei dem nächsten Treffen wird erzählt:

Das ist der Aktionsplan.

Und das steht da drin.

Das Jugend-Büro überlegt sich ein Projekt:

Jugendliche mit und ohne Beeinträchtigung machen gemeinsam ein YouTube-Video

zum Aktions-Plan oder zu anderen wichtigen Dingen.

Der nächste Bürgerbus hat auch Rollstuhl-Plätze.

Es gibt einen barrierefreien Spielplatz.

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Wer macht das? Verbands-Gemeinde

Inklusions-Beirat

Orts-Gemeinde Schwedelbach (Spielplatz)

Bis wann? 31.12.2020

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7 BARRIEREFREIHEIT UND MOBILITÄT

7.1 Das sind unsere großen Ziele

„ÖPNV verständlich: Leichte Sprache / Bilder / Pläne niedriger hängen.“

„Barrierefreie Gastronomie und Freizeiteinrichtungen.“

„Alle Menschen haben die „Sensibilität“ daran zu denken: es gibt Menschen mit Beeinträchtigung.“

„Ärzte, Kirchen, Geschäfte, Gastronomie, Bürgerhäuser, Friseur sind barrierefrei.“

„Änderung der Vorschriften (z.B. Landesbauordnung- Denkmalschutz vor Barrierefreiheit )“

„Spielplätze“ barrierefrei- Schulhöfe-Kitas

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7.2 Und das machen wir dafür

Das wollen wir.

Die Verbands-Gemeinde wird Stück für Stück barrierefrei. Das machen wir. Inklusions-Beirat und Gemeinde-Räte gehen gemeinsam durch den Ort:

Das ist schon gut barrierefrei.

Das ist noch nicht barrierefrei. Die Fahrpläne an den Bus-Halte-Stellen hängen niedriger.

Rollstuhlfahrer können sie so gut sehen. Die Gemeinde baut etwas. Man achtet darauf:

Ist es barrierefrei?

Menschen mit Beeinträchtigungen werden gefragt:

Was kann man besser machen. Einmal im Jahr gibt es schon eine Auszeichnung für Bauen mit wenig Energie-

Verbrauch.

In schwerer Sprache heißt das: Auszeichnung für energetisches Bauen.

Es soll einen weiteren Preis geben.

Für barrierefreies Bauen oder Umbauen.

Beide Preise werden gemeinsam verliehen. Alle 2 Jahre gibt es eine Gewerbe-Schau.

Da treffen sich Unternehmen, Firmen und andere.

Man redet mit dem Gewerbe-Verein:

Ein Thema soll die Barrierefreiheit sein.

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An den Bus-Haltestellen am Stell-Werk liegen morgens oft Glas-Scherben.

Das ist schlecht für Rollstuhlfahrer.

Die Gemeinde räumt die Glas-Scherben direkt morgens auf.

Und hängt ein Plakat an den Bus-Haltestellen auf:

Glas-Scherben sind schlecht für Rollstuhlfahrer.

Und für alle anderen auch.

Wer macht das? Verbands-Gemeinde

Inklusions-Beirat

Orts-Gemeinde Weilerbach

Bis wann? 31.12.2020

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8 ANHANG

8.1 Texte der UN-Konvention

8.1.1 Wohnen und Bauen UN-Behindertenrechtskonvention, Artikel 19 Unabhängige Lebensführung und

Einbeziehung in die Gemeinschaft

„(1) Die Vertragsstaaten anerkennen das gleiche Recht von Menschen mit

Behinderungen gleichberechtigt die Möglichkeit zu haben, ihren Aufenthaltsort zu

wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben, und nicht verpflichtet sind, in

besonderen Wohnformen zu leben. (…).“ (Bundesministerium für Arbeit und Soziales

2010: 30)

Aktionsplan der Landesregierung Rheinland-Pfalz, Kapitel 3

„Der Ausbau eines breit differenzierten, barrierefreien Wohnraumangebots, das

unterschiedliche Wohn- und Betreuungsformen des ambulanten, teilstationären und

stationären Wohnens einschließt, eine weitestgehend selbstbestimmte Form des

Lebens und der Betreuung sicherstellt und ein Höchstmaß an Privatsphäre

gewährleistet, hat eine besondere Bedeutung und wird sukzessive weiterverfolgt.“

(Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen Rheinland-Pfalz

2015: 81)

8.1.2 Schule, Bildung und Arbeit UN-Behindertenrechtskonvention, Artikel 9 Zugänglichkeit

„(1) Die Vertragsstaaten anerkennen das gleiche Recht von Menschen mit

Behinderungen auf Arbeit; dies beinhaltet das Recht auf die

Möglichkeit, den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die in einem offenen,

integrativen und für Menschen mit Behinderungen

zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld frei gewählt oder angenommen wird.“

(Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2010: 40)

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Aktionsplan der Landesregierung Rheinland-Pfalz, Kapitel 2

„Im Rahmen ihrer aktiven Arbeitsmarktpolitik arbeitet die Landesregierung

kontinuierlich weiter daran, die Chancen von Menschen mit Behinderungen zu

verbessern, die aufgrund unterschiedlicher Umstände am Arbeitsmarkt benachteiligt

sind. (…) Ein Ziel der Landesregierung für die nächsten Jahre bleibt der stete

Ausbau von Integrationsfirmen. (…) Insbesondere soll zukünftig weiter auf ein

Umdenken bei Unternehmen hingewirkt werden. Anstelle für die Nicht-Erfüllung der

gesetzlichen Schwerbehindertenquote eine Gebühr zu zahlen, sollen sie motiviert

und konkret unterstützt werden, das Potenzial aller Fachkräfte zu nutzen. Auch das

Forum „Arbeiten mit Behinderung“ ist unter Berücksichtigung der Erfahrungen der

letzten Jahre und der Entwicklung der Arbeitslosigkeit von Menschen mit

Behinderungen in Rheinland-Pfalz ein wichtiges Gremium, das positive Wirkung

entfaltet hat und deshalb noch stärker genutzt wird.“

(Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen Rheinland-Pfalz

2015: 62)

8.1.3 Kultur, Freizeit und Sport UN-Behindertenrechtskonvention, Artikel 30 Teilhabe am kulturellen Leben sowie an

Erholung, Freizeit und Sport

„(1) Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen,

gleichberechtigt mit anderen am kulturellen Leben teilzunehmen, und treffen alle

geeigneten Maßnahmen, um sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen

a) Zugang zu kulturellem Material in zugänglichen Formaten haben; b) Zugang zu

Fernsehprogrammen, Filmen, Theatervorstellungen und anderen kulturellen

Aktivitäten in zugänglichen Formaten haben; c) Zugang zu Orten kultureller

Darbietungen oder Dienstleistungen, wie Theatern, Museen, Kinos, Bibliotheken und

Tourismusdiensten, sowie, so weit wie möglich, zu Denkmälern und Stätten von

nationaler kultureller Bedeutung haben. (…)

(5) Mit dem Ziel, Menschen mit Behinderungen die gleichberechtigte Teilnahme an

Erholungs-, Freizeit- und Sportaktivitäten zu ermöglichen, treffen die Vertragsstaaten

geeignete Maßnahmen, a) um Menschen mit Behinderungen zu ermutigen, so

umfassend wie möglich an breitensportlichen Aktivitäten auf allen Ebenen

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teilzunehmen, und ihre Teilnahme zu fördern (…)“ (Bundesministerium für Arbeit und

Soziales 2010: 47)

Aktionsplan der Landesregierung Rheinland-Pfalz, Kapitel 4

„Der Zugang zu Kultureinrichtungen und Kulturgütern und die Nutzung kultureller

Angebote soll den unterschiedlichen Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen

zugänglich gemacht werden. Dafür müssen die bereits vorhandenen Maßnahmen im

Sinne der Barrierefreiheit noch ausgebaut werden und die Maßnahmen zur

Sensibilisierung einer behindertengerechten Kulturlandschaft und Medienkultur noch

verstärkt werden. Auch sollen die künstlerischen und kreativen Potenziale von

Menschen mit Behinderungen weiterhin gefördert werden, um Menschen mit und

ohne Behinderungen einen vorurteilsfreien Begegnungsraum zu schaffen.“

(Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen Rheinland-Pfalz

2015: 101)

8.1.4 Barrierefreiheit und Mobilität UN-Behindertenrechtskonvention, Artikel 9 Zugänglichkeit

„ (1) Um Menschen mit Behinderungen eine unabhängige Lebensführung und die

volle Teilhabe in allen Lebensbereichen zu ermöglichen, treffen die Vertragsstaaten

geeignete Maßnahmen mit dem Ziel, für Menschen mit Behinderungen den

gleichberechtigten Zugang zur physischen Umwelt, zu Transportmitteln, Information

und Kommunikation, einschließlich Informations- und Kommunikationstechnologien

und -systemen, sowie zu anderen Einrichtungen und Diensten, die der Öffentlichkeit

in städtischen und ländlichen Gebieten offenstehen oder für sie bereitgestellt werden,

zu gewährleisten.“ (Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2010: 18)

Aktionsplan der Landesregierung Rheinland-Pfalz, Kapitel 8

„Ziel der Landesregierung ist die Sicherstellung der umfassenden Barrierefreiheit

sowohl im baulichen als auch im Mobilitätssektor als Grundlage für die

Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Barrierefreiheit

ist unumstößlicher Bestandteil und Ziel aller Baumaßnahmen des Landes und aller

vom Land bezuschussten Baumaßnahmen.“ (Ministerium für Arbeit, Soziales,

Gesundheit, Familie und Frauen Rheinland-Pfalz 2015: 157)

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8.2 Ansprech-Partner in der Verbands-Gemeinde Bürger-Büro der Verbands-Gemeinde Weilerbach Telefon: 0 63 74 / 9 22 – 0 E-Mail: [email protected] Gabi Tretter (Beauftragte für Menschen mit Beeinträchtigungen) Telefon: 0 63 74 / 29 60 E-Mail: [email protected] Peter Schmidt (Erster Beigeordneter und Vorsitzender des Inklusions-Beirats) Telefon: 0 63 74 / 9 22 – 0 E-Mail: [email protected] Dieter Martin (stellvertretender Vorsitzender Inklusions-Beirat) Telefon: 0 63 74 / 35 21 und 01 62 / 88 19 031 E-Mail: [email protected]

8.3 Weitere Ansprech-Partner und Informationen

Ergänzende unabhängige Teilhabeberatungen: www.teilhabeberatung.de EUTB Kaiserslautern inKlusiv e.V. Telefon 1: 01 78 / 40 23 98 5 Telefon 2: 01 57 / 72 52 46 45 E-Mail: [email protected] EUTB Mein Seelentröpfchen e.V. – Zentrum der Seele Telefon: 06 31 / 36 13 94 39 E-Mail: [email protected] Ökumenisches Gemeinschaftswerk Pfalz GmbH jobWERK Telefon: 06 31 / 41 41 486 – 7 E-Mail: [email protected]

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Check-Listen für Barrierefreiheit Erst-Check für eine barrierefreie Gemeinde:

www.vdk.de/kv-donnersberg/ID181277

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