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Landkreis Oberspreewald-Lausitz
Informationen zu den Stadtbus- und Regionalbusverkehrsleistungen 1. Kurzüberblick Historie Regionalbusverkehrsleistungen im LK
OSL
2. Ausschreibungsverfahren
3. Ergebnisse des Ausschreibungsverfahren
4. Aktuelle Kritikpunkte
Ausschreibungsverfahren
Betriebsaufnahme KVG/ Fahrplanwechsel 01.08.2017
Stand Präsentation: 11.10.20171
Landkreis Oberspreewald-Lausitz
1. Kurzüberblick Historie
Regionalbusverkehrsleistungen im
Landkreis Oberspreewald-Lausitz
Stand Präsentation: 11.10.20172Landkreis Oberspreewald-Lausitz
2008- Kombinierte Vergabe:
Privatisierung des Südbrandenburger Nahverkehrs GmbH (Verkauf der bis dato 100 % kommunalen Gesellschaft an die ARRIVA Deutschland GmbH) und
Vergabe des Verkehrsvertrages für den Zeitraum 01.07.2008 – 31.07.2017
06.08.2016:
Europaweite Bekanntmachung des
Ausschreibungs-verfahren für den
neuen Dienstleistungsvertrag 08.12.2016:
Zuschlags-erteilung durch den Kreistag an den neuen Betreiber KVG Dreiländereck
01.08.2017:
Betriebsaufnahme der KVG
Großer Fahrplanwechsel
Stand Präsentation: 11.10.2017Landkreis Oberspreewald-Lausitz 3
2. AusschreibungsverfahrenGesetzliche Grundlagen des Ausschreibungsverfahrens:
Kommunalverfassung des Landes Brandenburg: „Die Gemeinde hat im Interesse einer sparsamen Haushaltsführung dafür
zu sorgen, dass Leistungen, die von privaten Anbietern wirtschaftlicher erbracht werden können, diesen Anbietern übertragen werden.“
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): „Öffentliche Aufträge […] werden im Wettbewerb und im Wege
transparenter Verfahren vergeben. Dabei werden die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und der Verhältnismäßigkeit gewahrt.
Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung – KomHKV „Öffentliche Aufträge sind in einem transparenten und
diskriminierungsfreien Verfahren zu vergeben. Dem Abschluss von Verträgen über Lieferungen und Leistungen muss eine öffentliche Ausschreibung vorausgehen, sofern nicht die Natur des Geschäfts oder besondere Umstände eine Ausnahme rechtfertigen.“
Transparentes Ausschreibungsverfahren des öffentlichen Dienstleistungsvertrages gemäß den gesetzlichen Vorgaben
Definition der Ausschreibungsinhalte durch ein Eckpunktepapier auf Grundlage des vom Kreistag in 2014 beschlossenen Nahverkehrplanes (u.a. Festlegung Qualitätsstandards, Anwendung TV-N Brandenburg als Sozialstandard)
Einrichtung einer Projektgruppe (Mitarbeiter Verwaltung, Berater, Kreistagsabgeordnete) zur Begleitung des Ausschreibungsverfahrens
Keine Beschwerde oder vergaberechtliche Rüge
Lediglich 13 inhaltliche Rückfragen, Beantwortung der Rückfragen in insgesamt 5 Bewerberinformationen
2. Ausschreibungsverfahren
Stand Präsentation: 11.10.20174Landkreis Oberspreewald-Lausitz
3. Ergebnisse des
Ausschreibungsverfahrens
Bis 31.07.2017 Ab 01.08.2017
Anzahl Linien 25 26
Fahrplankilometer 2,6 Mio. km 2,8 Mio. km
Gemeldete Fahrzeuge
inkl. Nachauftragnehmer
106 113
Durchschnittsalter
Fahrzeuge
10,3 Jahre 2,81 Jahre Davon Erstzulassung 2017:
62 Fahrzeuge (55 % aller
gemeldeten Fahrzeuge!)
Davon barrierefrei:
67 Fahrzeuge (60 % aller
gemeldeten Fahrzeuge!)
Gemeldete Busfahrer 130 125
Anwendung Tarifvertrag
TV-N BRB
NEIN JA
Stand Präsentation: 11.10.20175Landkreis Oberspreewald-Lausitz
Stellungnahme zu einzelnen Behauptungen im Rahmen
des Ausschreibungsverfahrens und der
Zuschlagserteilung an die KVG „Landkreis nimmt
billigsten
Anbieter.“
Für die Zuschlagserteilung war nicht das billigste, sondern das
wirtschaftlichste Angebot ausschlaggebend:
Im Leistungsverzeichnis der Ausschreibung festgelegte Kriterien, u.a. :
Qualitative Mindeststandards:
Höchstalter Busse maximal 15 Jahre
Umsetzung Barrierefreiheit (2018 mind. 40 %, 2022 mind. 70 % der
eingesetzten Fahrzeuge)
Soziale Mindeststandards:
Anwendung Tarifvertrag TV-N BRB als repräsentativen
Entgelttarifvertrag
Aufgrund der hohen Qualitätsanforderungen in der
Leistungsbeschreibung der Ausschreibung wurde der Preis als
Wertungskriterium festgelegt
Stand Präsentation: 11.10.20176Landkreis Oberspreewald-Lausitz
Stellungnahme zu einzelnen Behauptungen im Rahmen
des Ausschreibungsverfahrens und der
Zuschlagserteilung an die KVG„Übernahme der
Mitarbeiter der SBN
hätte festgelegt
werden müssen.“
Die entsprechende EU-Verordnung 1370 sieht eine entsprechende Option vor,
eine „Kann-Bestimmung“:
„die auszuschreibende Behörde (im konkreten Fall LK OSL) kann den
ausgewählten Betreiber eines öffentlichen Dienstes verpflichten […]“
(Artikel 4, Abs. 5 EU Verordnung 1370)
Unabhängig davon kann die auszuschreibende Behörde, um die Bedingungen
für die Übertragung anderer Ansprüche der Arbeitnehmer zu wahren, z.B.
zwischen den Sozialpartnern geschlossene Tarifverträge oder Vereinbarungen
festgelegte Sozialstandards berücksichtigen
Vorgabe in der Ausschreibung:
Anwendung eines repräsentativen Entgelttarifvertrages, dem TV-N
BRB! Stand Präsentation: 11.10.20177Landkreis Oberspreewald-Lausitz
Fahrer Alter Betriebs-
zugehörigkeit
in Jahren
Stundenlohn
Haustarif-
vertrag SBN
Stand 01.01.17
Stundenlohn
TV-N Stand
01.08.17
Lohn-
entwicklung
zum 01.08.17 in
%
1 27 3 9,90 € 11,47 € 15,9 %
2 48 9 10,75 € 11,47 € 6,7 %
3 54 17 11,55 € 11,47 € - 0,7 %
4 60 30 11,55 € 11,47 € - 0,7 %
Stellungnahme zu einzelnen Behauptungen im Rahmen
des Ausschreibungsverfahrens und der
Zuschlagserteilung an die KVG
„Landkreis betreibt
Sozialdumping.“
Folgende Beispiele zeigen, dass die verpflichtende Anwendung des
Tarifvertrages TV-N Brandenburg z.T. wesentliche
Gehaltsverbesserungen (+ 16 %) bei den zur KVG gewechselten
Busfahrer nach sich gezogen haben:
Stand Präsentation: 11.10.20178Landkreis Oberspreewald-Lausitz
Fahrer Alter Betriebs-
zugehörigkeit
in Jahren
Stundenlohn
Haustarif-
vertrag SBN
Stand 01.01.17
Stundenlohn
TV-N Stand
01.08.17
Lohn-
entwicklung
zum 01.08.17 in
%
1 27 3 9,90 € 11,47 € 15,9 %
2 48 9 10,75 € 11,47 € 6,7 %
3 54 17 11,55 € 11,47 € - 0,7 %
4 60 30 11,55 € 11,47 € - 0,7 %
Stellungnahme zu einzelnen Behauptungen im Rahmen
des Ausschreibungsverfahrens und der
Zuschlagserteilung an die KVG
„Landkreis betreibt
Sozialdumping.“
Folgende Beispiele zeigen, dass die verpflichtende Anwendung des
Tarifvertrages TV-N Brandenburg z.T. wesentliche
Gehaltsverbesserungen (+ 16 %) bei den zur KVG gewechselten
Busfahrer nach sich gezogen haben:
Stand Präsentation: 11.10.20179Landkreis Oberspreewald-Lausitz
Stellungnahme zu einzelnen Behauptungen
im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens
und der Zuschlagserteilung an die KVG
„Landkreis schickt
Busfahrer in die
Arbeitslosigkeit.“
Eine Rückfrage bei der Agentur für Arbeit in
Senftenberg in der 39. Kalenderwoche ergab:
Anzahl arbeitssuchender Busfahrer im
Landkreis Oberspreewald-Lausitz: 0 !Stand Präsentation: 11.10.201710Landkreis Oberspreewald-Lausitz
4. Kritikpunkte während des großen
Fahrplanwechsels und Beginn des neuen
Schuljahres
berechtigte Kritik30%
unberechtigte, teils
unsachliche Kritik50%
Kritik, ursächlich vor dem 01.08.2017
(Betreiber-wechsel)
zuzuordnen20%
„Die Busse sind zu weiß“
„Die Sitze sind zu hart“
„Keine Haltegriffe vorhanden“
„Früher war alles besser“
Großteil der Beschwerden nahmen und
nehmen Verspätungen ein
Gründe:
Umfangreiche Baumaßnahmen
Anlaufschwierigkeiten bei Einführung
E-Ticket Schüler
U.a. Fahrplanausfälle
Stand Präsentation: 11.10.201711Landkreis Oberspreewald-Lausitz
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Landkreis Oberspreewald-Lausitz
Quellenangaben:Folie 4 – Verkehrsgesellschaft
Oberspreewald-Lausitz mbH (Stand
04.10.17)
Folie 6 – EU Verordnung 1370 aus
2007 über öffentliche
Personenverkehrsdienste auf Schiene
und Straße
Folie 7 – Datenbasis von der KVG
Dreiländereck
Folie 8 – Tarifvertrag TV-N
Brandenburg
Folie 9 – Rückfrage bei der Agentur
für Arbeit in Senftenberg vom
04.10.2017
Folie 10 - Verkehrsgesellschaft
Oberspreewald-Lausitz mbH (Stand
04.10.17)
Stand Präsentation: 11.10.201712