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Datum der Ausgabe: 15.05.2017 Landtag Brandenburg P-AWFK 6/26 6. Wahlperiode Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur Protokoll 26. Sitzung (öffentlich) 22. Februar 2017 Potsdam - Haus des Landtages 13.00 Uhr bis 15.35 Uhr Vorsitz: Marie Luise von Halem (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Protokoll: Felix Krüger Anwesende Ausschussmitglieder: Dr. Alexander Gauland (AfD) Gerrit Große (DIE LINKE) Thomas Günther (SPD) Marie Luise von Halem (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Anja Heinrich (CDU) Simona Koß (SPD) Dr. Ulrike Liedtke (SPD) Prof. Dr. Michael Schierack (CDU) Gabriele Theiss (SPD) Isabelle Vandre (DIE LINKE)

Landtag Brandenburg P-AWFK 6/26 · In Bezug auf die Folie 3 seiner Präsentation erklärt er, dass es sich um eine objektive Bewertung handele, welchen internationalen Einfluss eine

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Datum der Ausgabe: 15.05.2017

Landtag Brandenburg P-AWFK 6/26 6. Wahlperiode Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur

Protokoll 26. Sitzung (öffentlich) 22. Februar 2017 Potsdam - Haus des Landtages 13.00 Uhr bis 15.35 Uhr Vorsitz: Marie Luise von Halem (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Protokoll: Felix Krüger Anwesende Ausschussmitglieder: Dr. Alexander Gauland (AfD)

Gerrit Große (DIE LINKE) Thomas Günther (SPD) Marie Luise von Halem (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Anja Heinrich (CDU) Simona Koß (SPD) Dr. Ulrike Liedtke (SPD) Prof. Dr. Michael Schierack (CDU) Gabriele Theiss (SPD) Isabelle Vandre (DIE LINKE)

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Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur 22.02.2017 26. (öffentliche) Sitzung krü-ban

Tagesordnung: 0. Abstimmung über die Tagesordnung 1. Vorstellung des Max-Planck-Institutes für Molekulare Pflanzenphysio-

logie und des Fraunhofer-Institutes für Angewandte Polymerforschung 2. Vorstellung des Brandenburgischen Verbandes Bildender Künstlerin-

nen & Künstler e. V. 3. Aktuelle Berichterstattung der Ministerin für Wissenschaft, Forschung

und Kultur zu bundes- und landespolitischen Themen sowie zu aktuel-len Gesetzgebungs- und weiteren Vorhabenplanungen

Information über Lehrverpflichtungsverordnung durch die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur

4. Abschließende Beratung des Antrages der CDU-Fraktion und der Frak-

tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Vorhang auf für das Theater in der Fläche - Elemente zur Stärkung der Freien Theater in Brandenburg, Drucksache 6/4491

(Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Landtag) 5. Verschiedenes 5.1 Abstimmung der aktuellen Arbeitsplanung des AWFK 5.2 Verständigung des AWFK bezüglich der Ausschussreise im Sommer

2017 nach Aarhus

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Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur 22.02.2017 26. (öffentliche) Sitzung krü-ban

Festlegungen: 1. Der AWFK beschließt einstimmig die Richtigkeit des Protokolls der 22. Sitzung

vom 12. Oktober 2016 gemäß § 83 Absatz 2 Satz 2 GOLT (zu TOP 0). 2. Die CDU-Fraktion und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nehmen ihren

Antrag, Vorhang auf für das Theater in der Fläche - Elemente zur Stärkung der Freien Theater in Brandenburg, Drucksache 6/4491, gemäß § 49 GOLT zurück (zu TOP 4).

3. Der AWFK verständigt sich darauf, für die Sitzung am 29. März 2017 das

Helmholtz-Zentrum Potsdam Deutsches GeoForschungsZentrum (GFZ) und das Deutsche Elektronen-Synchrotron (DESY) Zeuthen einzuladen (zu TOP 5.1).

4. Als weiterer TOP soll zu der Sitzung am 29. März 2017 die Emil Julius Gumbel

Forschungsstelle - Antisemitismus und Rechtsextremismus eingeladen werden (zu TOP 5.1).

5. Im Übrigen verständigt sich der Ausschuss darauf, in der Sitzung am 29. März

2017 einen Bericht der Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur zum Thema Landesstiftung Branitz und Bericht der Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur zur Zukunft der Theater- und Orchesterlandschaft im Land Brandenburg auf die Tagesordnung zu nehmen. Zu dem letzteren Thema solle sich in der Sitzung ggf. über eine weitere Anhörung verständigt werden (zu TOP 5.1).

6. Die Ausschussreise nach Aarhus wird vom 10. bis 14. Juli 2017 stattfinden.

Die An- und Abreise soll mit der Bahn erfolgen (zu TOP 5.2).

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Aus der Beratung: Die Vorsitzende begrüßt die Anwesenden zur 26. Sitzung des Ausschusses für Wis-senschaft, Forschung und Kultur (AWFK). Zu TOP 0: Abstimmung über die Tagesordnung Die Vorsitzende stellt fest, dass es keine Anmerkungen oder Kommentare zur Ta-gesordnung gebe. Diese wird einstimmig beschlossen. Die Vorsitzende weist darauf hin, dass es Änderungswünsche des Ministeriums zum Protokoll der 22. Sitzung gebe. Der Ausschuss beschließt die Richtigkeit des Protokolls der 22. Sitzung vom 12. Oktober 2016 mit den genannten Änderungen gemäß § 83 Absatz 2 Satz 2 GOLT. Zu TOP 1: Vorstellung des Max-Planck-Institutes für Molekulare Pflanzenphy-

siologie und des Fraunhofer-Institutes für Angewandte Polymer-forschung

Die Vorsitzende leitet ein, dass sich der Ausschuss vorgenommen habe, nachdem diese Möglichkeit zuvor den Hochschulen gegeben worden sei, nun ausgewählten außeruniversitären Forschungseinrichtungen zu ermöglichen, sich im Ausschuss zu präsentieren und Wünsche an den Ausschuss zu richten. Herr Prof. Dr. Stitt (Max-Planck-Institut für Molekulare Pflanzenphysiologie) erläutert, er werde anhand einer Präsentation (Anlage 1) erst die Max-Planck-Gesellschaft vorstellen und dann über die Institute berichten. Die Max-Planck-Gesellschaft werde von Land und Bund finanziert. Sie sei rechtlich ein eingetragener Verein, dessen Aufgabe die Grundlagenforschung in Natur-, Bio-, Geistes- und Sozialwissenschaften sei. Das Motto des Max-Planck-Instituts für Molekulare Pflanzenphysiologie sei: „Das Erkennen muss dem Anwenden vorausgehen“. Dies sei ein Spruch von Max Planck. Vieles sei dezentral nach dem Harnack-Prinzip strukturiert und dadurch herrsche eine große Autonomie. Die Max-Planck-Gesellschaft habe sehr viel Geld bekommen, mit dem sie im Rahmen des Gesetzes operieren müsse, aber habe darüber hinaus eine große Freiheit, welche Forschung betrieben werde. Dies gelte auch für die ins-gesamt 83 bundesweit verteilten Institute mit circa 280 Direktoren. Der Gesamtetat betrage circa 1,7 Milliarden Euro. Dies klinge viel, entspräche aber den Mitteln zweier durchschnittlicher deutscher Universitäten.

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In Golm seien 1994/95 drei Max-Planck-Institute gegründet worden; das Max-Planck-Institut für Molekulare Pflanzenphysiologie (MPI-MP), das Institut für Kolloid- und Grenzflächenforschung (MPIKG) und das Institut für Gravitationsphysik (Albert-Einstein-Institut). Letzteres sei eines der Institute, das hinter der Entdeckung der Gravitationswellen stehe, dazu habe es vorwiegend Theorie geliefert. In Bezug auf die Folie 3 seiner Präsentation erklärt er, dass es sich um eine objektive Bewertung handele, welchen internationalen Einfluss eine Person oder ein Institut auf die Forschung habe. Dies werde von seiner Institution unabhängig geordnet. Besonders hinweisen wolle er darauf, dass es drei Standorte gebe, an denen die Max-Planck-Institute besonders viel Aufmerksamkeit bekämen. Einer sei München, ein anderer Mainz und der dritte sei Golm, wo es drei Institute gebe. Er werde nicht über die Verteilung auf die Institute sagen, alle trügen dazu bei, dass Golm ein füh-render Standort sei. Er berichtet nun zum Institut für Molekulare Pflanzenphysiologie. Pflanzenphysiologie bedeute, man wolle wissen, wie Pflanzen leben, wachsen und wie sie reagieren. „Molekulare“ bedeute, man wolle es auf der Ebene der Chemie und der Gene verste-hen. Man wolle verstehen, wie Gene oder die Kombination von Genen und Chemika-lien wirkten, um das zu produzieren, was man auf dem Feld oder im Garten sehe. Die Pflanze nehme Licht, also Energie, auf, sie nehme Kohlendioxid aus der Luft und sie nehme Nährstoffe aus dem Wasser und dem Boden und daraus entstehe eine Pflanze. Die Aufgabe für sein Institut bestehe darin, zu verstehen, wie diese Stoffe aufgenommen würden: Wie bekomme die Pflanze diese, wie würden diese reagie-ren, wie werde die Energie benutzt und wie würden Stoffe umgesetzt. Weiterhin sei von Interesse, wie daraus Wachstum entstehe und wie bestimmte Stoffe entstünden, die für die Pflanzen oder den Menschen wichtig seien. Ein typischer Versuch sehe wie folgt aus: Man beginne mit genetisch diversen Pflanzen. Das könnten genetisch veränderte Organismen im Labor sein oder eine natürliche Diversität unterschiedli-cher Nutzpflanzentypen einer Art. Man nehme beides, da beide wichtig seien. Diese würden unter verschiedenen Bedingungen angebaut und dann werde mit einer gro-ßen Anzahl verschiedener Geräte intensiv analysiert. Ein großer Anteil der Arbeit sei in der Folge die Bearbeitung der Daten, die Suche nach Zusammenhängen in einem sehr komplexen Datennetzwerk. Insoweit unterscheide man sich kaum von den Kol-legen in der Gravitationsphysik, die auch solche Analysen am Computer machen würden. Im Folgenden berichtet er zu weiteren Themen. Auf Folie 5 seiner Präsentation sei eine zwölf bis dreizehn Jahre alte Arbeit zu sehen. Der Ausgangspunkt seien eine moderne und eine wilde, in den Anden wachsende, Tomate gewesen. Letztere wüch-se, wo kaum etwas wachse. Sie komme mit Kälte, Salz und Pathogenen zurecht. Da man wissen wollte, wie sie das schaffe, habe man sie gekreuzt. Es sei eine sehr elegante Genetik herausgekommen. Man habe mit Kollegen in Jerusalem kooperiert und selbst die Analytik übernommen. Man habe wissen wollen, welche Gene der

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Wildtomate diese Eigenschaften mit sich brächten. Eins habe man gefunden, was einfach den Zuckergehalt erhöhen könne. Es handele sich hierbei nicht um Gentech-nik, sondern die Nutzung der Variabilität mit intelligenter Genetik. Es habe sich um eine gute Zusammenarbeit gehandelt. Als zweites Beispiel berichtet er über eine eigene Arbeit. Man könne es mit „das Insu-lin der Pflanze“ betiteln. Insulin kontrolliere den Glukosegehalt des Bluts und sorge dafür, wie Glukose ins Blut komme und wie schnell sie verwendet werden könne. Ein Projekt der Betreiber sei es, das analoge System in Pflanzen zu verstehen. Woher also Pflanzen wüssten, wieviel Zucker sie haben, wie sie diesen herstellen und regu-lieren könnten, was sie damit machten. Ein Beispiel einer Entdeckung sei, die Wich-tigkeit des Blühzeitpunktes einer Pflanze. Wenn sie zur falschen Jahreszeit blühe, gebe es entweder keine Bienen oder es sei zu kalt zum Wachsen oder ähnliches. Man habe Mechanismen herausgefunden, wie Pflanzen ihr Alter und die vorherr-schende Jahreszeit bestimmen würden. Es kämen Signale, wann die Pflanze blühen solle, diese könnten sagen: „Es ist Frühling, ich kann blühen“, aber auch: „Oh, aber ich habe nicht genug Zucker. Warte mal ein bisschen“. Er komme nun zu Beispielen, aus dem Bereich der Biotechnologie seines Kollegen Prof. Dr. Ralph Bock. Er habe das Beispiel ausgewählt und sei sich bewusst, dass manche Leute dies nicht mögen würden. Er hoffe, dass er hier drei Beispiele habe, die zeigen würden, dass es wert sei, diesen Weg nachzugehen. Das erste sei der Schutz von Pflanzen vor Pathogenen. Diese seien ein Problem, gegen das man Fungizide oder Pestizide benutzen müsse. Einer seiner Kollegen habe ein allgemei-nes Prinzip entdeckt, wie man vor allem besonders schwer zu kontrollierende Viren kontrollieren könne. Sein Kollege habe dies an Kartoffeln, gegen den Kartoffelkäfer, ausprobiert. Der Colorado Beetle, wie er im Englischen genannt werde, sei ein sehr schädliches Pathogen. Dieses Prinzip laufe zwar noch nicht auf dem Feld und werde dort voraussichtlich in Deutschland auch nicht getestet, könne aber grundsätzlich die Umgangsperspektive mit diesem Pathogen in zehn Jahren aufzeigen. Das zweite Beispiel gehe in Richtung Medizin. Der Gedanke, man könne Pflanzen benutzen, um Stoffe zu produzieren, die für das gesamte Gesundheitswesen von Interesse seien, sei immer da. Er habe hier ein Beispiel, wo man ein Teil des HIV-Proteins genommen und dieses Protein in der Tabakpflanze hoch expressioniert (auf 40 %) habe. Das bedeute, man habe eine sehr billige Quelle für dieses Protein, die man zur Antikörperproduktion bei Infektionen nutzen könne. Dies sei nur ein Beispiel und noch nicht in Anwendung. Ein drittes Beispiel, das ganz neu sei, wäre zu Malaria. Das wichtigste Pharmazeuti-kum zur Malariabekämpfung sei ein Stoff namens Artemisinin. Dieser werde von einer Wildpflanze mit dem Namen Artemisia annua produziert. Diese wachse sehr schlecht, langsam und sei schwer zu kultivieren. Zusätzlich weise sie einen sehr geringen Artemisiningehalt auf. Es sei weltweit wenig Artemisin vorhanden und die-

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ses entsprechend teuer. Es sei aber das beste Medikament gegen Malaria. Sein Kollege habe die neueste Methode der Gentechnologie benutzt, um einen Stoff-wechselweg aufzubauen, wo man zehn verschiedene Gene brauche und wo man Artemisinin in relativ großen Mengen in Tabak produzieren könne. Tabak lasse sich leicht kultivieren und enthalte in seinen Blättern große Mengen des gewünschten Stoffes. Die Arbeit sei circa eineinhalb Jahre alt und man müsse noch sehen, wohin die Entwicklung gehe. Zu Wechselwirkungen mit der Wirtschaft berichtet er, man habe mehrere Firmen gegründet. Eine sei PlantTec in Hermannswerder, weiterhin Metanomics in Charlot-tenburg, für die es leider keine Gründungsmöglichkeit in Brandenburg gegeben habe. PlantTec sei zwischenzeitlich geschlossen. In den letzten drei Jahren seien drei klei-ne Firmen im GO:IN hinzugekommen, für das er sich bedanken wolle. Wenn er einen Wunsch formulieren dürfe, sei dieser, dass GO:IN II komme. Dies so schnell wie möglich, da man Firmen habe, die darauf warten und dies nicht lange tun würden und sich sonst anderweitig orientieren. Sein größter Wunsch sei eine schnelle Ent-wicklung des Standortes Golm. Man mache sehr viel Öffentlichkeitsarbeit. In der Vergangenheit habe man Field-Tests durchgeführt, diese bereite man jetzt nur noch vor und informiere die Öffent-lichkeit über die Grundlagen der Pflanzenphysiologie. Weil Lesen schwer sei, habe man sich für YouTube als Kommunikationsweg entschieden. Hierfür produziere man drei- bis fünfminütige, einfache Videos über biologische Fragen und Inhalte, die auch für Schulen von Bedeutung seien. Methoden und Konzepte, die man angucken kön-ne. Der Name sei „Pimp your brain“ und eine Anspielung auf den Institutsnamen „MPI MP“. Zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses führt er aus, dass es Konzept des MPI sei, relativ wenige Dauerstellen zu haben. Leute würden kommen, lernen und gehen. Man habe 23 Arbeitsgruppen, vier davon seien von jungen Wissenschaft-lerinnen bzw. Wissenschaftlern geführt. Der Anteil der Wissenschaftlerinnen liege zurzeit bei 22 %. Man habe 80 Doktoranden und etwa 80 Postdocs. Man sei sehr stolz, dass in den letzten drei Jahren 19 der jungen Wissenschaftler zu Professoren-stellen in der ganzen Welt gegangen seien. Darunter Israel, China, Iran, Frankreich und Deutschland. Zwei seien Arbeitsgruppenleiter, sogenannte Juniorprofessoren, 24 haben Stellen in der Industrie angetreten, 14 wären an andere Institute gegangen, um ihre Ausbildung fortzusetzen. Man habe sehr viele Leute auf Arbeitsstellen ge-bracht. Dies gelte auch für Frauen. Man habe zwar nicht genügend Frauen, vor allem würden diese in leitenden Positionen fehlen, man habe aber in den letzten drei Jah-ren viele Frauen gefördert. Fünf seien zu Professorinnenstellen gekommen, zwei zu Juniorprofessuren und elf zu Stellen in der Industrie.

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Zur Internationalität führt er aus, habe man über 130 Ausländer im Institut mit rund 40 unterschiedlichen Nationalitäten, die überwiegend aus Europa kämen. Über 20 da-von kämen aus Polen, da man mit polnischen Instituten eine intensive Zusammenar-beit pflege. 17 seien aus China, 17 aus Südamerika, wohin auch zahlreiche Verbin-dungen bestehen würden und einige aus Israel, Iran und aus arabischen Ländern. Institutssprache sei Englisch. Jeder Vertrag werde in Englisch angefertigt, sodass jeder diesen verstehen könne. Man müsse sich nicht mit der deutschen Sprache herumschlagen. In Kooperation mit der Universität Potsdam habe man Gastgruppen am Institut. Zwei bis drei Professoren hätten Gruppen am MPI MP und könnten dessen gesamte Infra-struktur nutzen. Sie seien Mitgliedern des MPI MP gleichgestellt. Nachwuchswissen-schaftler des MPI MP würden an die Universität Potsdam berufen. Nicht alle, aber genügend für ein gesundes System. Es gebe zahlreiche Kooperationen bei der Aus-bildung junger Wissenschaftler. Als Beispiel wolle er ein Graduiertenprogramm zwi-schen dem MPI MP und der Universität Melbourne anführen, in das man die Univer-sität Potsdam ebenfalls mit hineingenommen habe. Abgeordnete Vandre (DIE LINKE) fragt, vor dem Hintergrund der angesprochen 80 Stellen und der Tatsache, dass nur wenige auf Dauer angelegt seien, wie lange eine Stelle ungefähr laufe und welche Projektphasen es gebe. Herr Prof. Dr. Stitt (Max-Planck-Institut für Molekulare Pflanzenphysiologie) berich-tet, dass die Max-Planck-Gesellschaft vor zwei Jahren beschlossen habe, dass alle Angestellten einen Kontrakt mit voller Sozialversicherung bekämen. Man sei in der Mitte der Umstellungsphase, in etwa 14 Monaten werde man keinen mehr am Institut haben, der von deutschem Geld bezahlt werde und nicht sozial-, kranken- und ren-tenversichert sei. Zu Doktoranden führt er aus, dass diese drei Jahre bekämen, plus sechs Monate Verlängerung, von der fast alle zumindest anteilig Gebrauch machen würden. Nach 30 Monaten werde über die Verlängerung gesprochen, damit Pla-nungssicherheit für die Beschäftigten bestehe, bevor die drei Jahre abgelaufen sei-en. Doktoranden bekämen mindestens Zweijahresverträge. Geringere Vertragszeit-räume seien nur bei Bezahlung über zeitlich begrenzte Drittmittel zulässig. Auch mit Doktoranden werde drei bis sechs Monate vor Ablauf ihres Vertrages über dessen mögliche Verlängerung oder den Auslauf gesprochen. Eine Implementation von Sei-ten der Max-Planck-Gesellschaft sei es, dass nach vier Jahren mit den Leuten über deren Karrierechancen und die Dauer der Weiterbeschäftigung gesprochen werden solle. Man hätte sich das Ziel gesetzt, zunächst die Graduiertenausbildung unter Kontrolle zu bekommen und nun die Postdocs. Ziel sei die Vermeidung kurz aufei-nander folgender Kettenverträge über wenige Monate.

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Abgeordneten Prof. Dr. Schierack (CDU) fragt, was Prof. Dr. Stitt nach Deutschland geführt habe. Weiter würde ihn dessen Einschätzungen zu Veränderungen in der britischen Wissenschaftslandschaft und der Zusammenarbeit mit Europa nach dem Brexit interessieren und ob seinerseits Befürchtungen bestehen würden. Abgeordnete Große (DIE LINKE) erklärt, sie habe eine Frage mit Bezug zum „GO:IN-Projekt.“ Dies sei ein Projekt zwischen Potsdam, als kreisfreier Stadt, und dem Landkreis Potsdam-Mittelmark mit Teltow. Sie wolle wissen, woran der Wunschanbauplan bezogen auf GO:IN II bislang scheitere, und was das Land ma-chen könne, da es sich um kreislich geförderte Projekte handele. Abgeordnete von Halem (GRÜNE/B90) möchte wissen, ob es für Prof. Dr. Stitt theo-retisch denkbar sei, dass es ein ähnliches Gründerzentrum auch an anderen Stand-orten in Brandenburg gebe oder Potsdam der einzig in Frage kommende Standort sei. Prof. Dr. Stitt (Max-Planck-Institut für Molekulare Pflanzenphysiologie) möchte mit der letzten Frage beginnen. Start-ups bräuchten und wollten die Nähe zur akademi-schen Forschung. In Golm sei neben dem Max-Planck Institut, auch Fraunhofer, und die Universität, mithin eine Konzentration von 2000 Wissenschaftlern. Viele der Start-up-Firmen kämen aus der Wissenschaft und viele Menschen würden besonders in der Anfangsphase noch enge, mindestens geistige Verbindung halten. Dementspre-chend sei es für Start-ups dort am besten, wo die Forschung sei. Man könne Start-ups nicht einfach überall aufs Land setzen. Er wisse zu berichten, dass es in Golm junge Leute aus den Start-ups gäbe, die immer noch ins Institut kämen. Dies sei ohne die räumliche Konzentration nicht möglich. Er wisse nicht, woran GO:IN II scheitere. Problematisch wäre, dass es zu langsam gegangen sei. Er wolle niemand Einzelnen dafür verantwortlich machen, vielmehr glaube er, dass viele Quellen ursächlich seien. Nun bestehe Zuversicht durch eine Roadmap, dass man für Golm auf dem richtigen Weg sei. Er sei 1978 als Postdoc, im Alter von 25, nach Deutschland gekommen. Wegen der exzellenten Forschungsmöglichkeiten in Deutschland sei er geblieben, zunächst in München, dann in Göttingen, anschließend in Bayreuth. Dort habe er im Alter von 32 eine Professur angetreten und sei später nach Heidelberg gegangen. Ein weiterer Grund seines Bleibens sei seine deutsche Frau. Den Brexit halte er für eine sehr unglückliche Entscheidung. Aus seiner Sicht bestehe wenig Hoffnung, dass dieser nicht durgezogen werde. Zweifellos sei die Forschung in ganz Großbritannien exzellent und ohne jegliche Kompromisse bei der Qualität, was nicht in ganz Europa der Fall sei. Deren Wegfall sehe er als Problem für die For-schung in der EU, insbesondere Deutschland, Schweden, die Niederlande, Belgien und Frankreich, die ebenfalls exzellente Forschung machen würden. Er hoffe, dass

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Wege gefunden würden, Großbritannien in der sogenannten „European-Research-Area“ zu behalten, vergleichbar mit der Schweiz und Norwegen, die ihren Anteil an den Programmen zahlten, an denen sie beteiligt seien. Die Wechselwirkung sei von größter Wichtigkeit. Weiterhin sehe er ein Problem bei der Arbeitnehmerfreizügigkeit. Großbritannien wolle die Kontrolle über seine Grenzen zurück, wodurch es interes-sant werde, was die Verhandlungen in Bezug auf die Freizügigkeit junger Wissen-schaftler ergeben. Frau Ministerin Dr. Münch dankt Herrn Prof. Dr. Stitt. Sie bestätigt, dass es beim Thema GO:IN II zu langsam gehe. Zu bedenken sei aber, dass in Trägerschaft der Stadt gebaut werde und das Wirtschaftsministerium ebenfalls beteiligt sei. Es gehe voran und man wisse, dass alle Beteiligten GO:IN II wollen würden, denn GO:IN I sei schon überausgebucht. GO:IN II werde kommen und mutmaßlich ebenfalls sehr schnell voll werden. Sie bedankt sich für den Werbeblock zu den guten Forschungs-bedingungen in Deutschland. Wer auch immer in seinem Land nicht die Möglichkei-ten finde, für den öffne man die Tore und er sei herzlich willkommen. Es müsse ein Anliegen aller sein, die Grenzen für den Austausch offen zu halten. Die Wissenschaft lebe von der Freiheit des Austauschs über die Ländergrenzen hinweg, wie Herr Prof. Dr. Stitt wunderbar illustriert habe. Die Vorsitzende leitet zum zweiten Teil des ersten Tagesordnungspunktes über und gibt das Wort. Herrn Prof. Dr. Böker, Leiter des Fraunhofer-Institutes für Angewandte Polymerforschung. Herr Prof. Dr. Böker (Fraunhofer-Institut für Angewandte Polymerforschung) berich-tet anhand einer Präsentation (Anlage 2) zunächst über die Rahmenbedingungen der Fraunhofer-Gesellschaft. Fraunhofer sei ein bisschen „westlastig“, das Institut für Angewandte Polymerforschung (IAP) sei im Moment das einzige Vollinstitut innerhalb Brandenburgs. Die Fraunhofer-Gesellschaft bestehe aus insgesamt 24.000 Mitarbei-tern und habe ein mit der Max-Planck-Gesellschaft vergleichbares Gesamtbudget. Im Unterschied seien gut zwei Drittel des Budgets in Höhe von 1,8 Milliarden im Wett-bewerb akquiriert und man erhalte nur rund 30 % auf Grundfinanzierungsbasis. In Brandenburg habe man zunächst einmal das Fraunhofer-Institut für Zelltherapie und Immunologie Potsdam-Golm (IZI-BB). Dieses sei ein Tochterinstitut des Haupt-sitzes in Leipzig. Weiterhin gebe es eine Projektgruppe an der BTU, die sich mit den mesoskopischen Aktoren und Systemen beschäftigte. Das größte Fraunhofer-Institut in Brandenburg sei das IAP, welches er etwas detaillierter vorstellen werde. Anhand eines Bildes (Folie 5 der Anlage 2) erläutert er die Lage der Gebäude. Es handele sich um einen geschlossenen Campus, auf dem in der Vergangenheit sehr viel vom Land investiert worden sei. Seit der Gründung des Standortes seien 80 Mil-lionen Euro an Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung in die Gebäude geflossen. Diese hätten die Möglichkeit für Wachstum gegeben

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Das IAP selbst beschäftige 227 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, inklusive Doktoran-den. Man beschäftige 89 wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Der Betriebshaushalt belaufe sich auf ungefähr 20 Millionen Euro,davon müsse man 13,6 Millionen Euro extern erwirtschaften, um „gesund“ zu sein und alle Kosten zu decken. Diese kämen vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), der Deut-schen Forschungsgemeinschaft, der EU, sowie über Landeswettbewerbe. Gut die Hälfte der Drittmittel würden direkt aus der Wirtschaft kommen. Es gebe einige Au-ßenstellen, um einerseits den Industrien näher zu kommen und in der Fläche Bran-denburgs an gut entwickelten Standorten präsent zu sein. Schkopau bilde hier eine Ausnahme. In dem ehemaligen Mitteldeutschen Chemiedreieck stehe eine Polymer-produktionsanlage im Tonnenmaßstab, die sich, aufgrund ihrer benötigten Infrastruk-tur, dort am besten habe realisieren lassen. Das IAP habe im Finanz- und Personalbereich zwischen 2006 und 2017 eine sehr gute Entwicklung hinter sich gebracht. Ein kleiner Sprung bei der Anzahl der Mitarbei-ter von 2015 auf 2016 liege einerseits in seiner Berufung und dem damit einherge-henden Umzug seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von der RWTH-Aachen be-gründet, andererseits in der Integration der Fraunhofer-Einrichtung Polymer und Composite (PYCO) an den Standorten Teltow und Wildau, mit 40 Personen. Weiter ausbauen wolle man die Zahl der Doktoranden am IAP, die größtenteils in Kooperati-on mit der Universität Potsdam promoviert würden. Hervorzuheben sei die sehr gute Quote, wonach jeder der 91 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im Schnitt, ungefähr 150.000 Euro pro Jahr einwerbe. Das IAP selbst gliedere sich in sechs Forschungsbereiche: Biopolymere (nachwach-sende Rohstoffe), funktionale Polymersysteme (organische Leuchtdioden, früher vor allem auch Solarzellen), Synthese- und Polymertechnik (Kunststoffherstellung, neue Methoden und Verfahren), Life Science und Bioprozesse (Einbau biologischer Funk-tionalitäten in Kunststoffe im eigenen kleinen Biotechnikum), das Pilotanlagenzent-rum (PAZ) in Schkopau und die Einrichtung PYCO. Diese Struktureinheiten würden jeweils von einem eigenen Bereichsleiter geführt. Als Beispiel der regionalen und internationalen Tätigkeit des IAP, sei eine sehr erfolg-reiche Kooperation mit dem Brandenburger Unternehmen SWISS KRONO GmbH am Standort Heiligengrabe im Bereich der Holzverbundwerkstoffe zur Ausgestaltung von Bodenbelägen anzuführen. In diesem Bereich wäre die Zielsetzung gewesen, die Wasserabsorption zu reduzieren, um die Wellung zu vermeiden. Ein weiteres Beispiel sei die „Große Richtlinie Brandenburg“. Eine Förderung, bei der es um nachwachsende Rohstoffe gehe. Polymilchsäure (PLA) sei ein aus der Milch-säure hergestelltes Polymer. Diese sei ganz fantastisch im Hinblick auf den biologi-schen Footprint, habe allerdings gravierende Nachteile, im Bereich der mechani-schen Belastbarkeit: Fülle man Kaffee in einen Standard-PLA-Becher, schmelze die-ser zusammen. Jetzt gebe es verschiedene „Tricks“, das so zu gestalten, dass nicht

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nur Kaffee bei 90 Grad Celsius dort drin bestehe, sondern auch andere Dinge. So werde die Verarbeitbarkeit verbessert und gewährleistet, dass so ein Biopolymer tatsächlich auch für etwas genutzt werden könne. Im Bereich der Medizintechnik arbeite man an einer Entwicklung, wo es darum gehe, Tumormarker auf Polymeren zu immobilisieren, um bei histologischen Schnitten sehr schnell, Färbungen zu erzielen. Diese Färbungen könne man mit Farbprogrammen auf dem Handy direkt identifizieren, sodass bei einer entsprechenden OP der Schnitt direkt neben dem Patienten durchgeführt werden könne und nicht langwierig in ein histologisches Labor gebracht werden müsse. Dies sei vorteilhaft, da der Operateur sehr schnell wisse, ob er alles rausgeschnitten habe. Ein weiteres Beispiel aus dem medizintechnischen Bereich sei die künstliche Augen-hornhaut. Diese sei bereits vor längerer Zeit grundlegend entwickelt worden, werde nun aber weiterentwickelt. Zu sehen sei ein Hornhautimplantat für sogenannte Ulti-ma-ratio-Patienten, Patienten also, bei denen man eigentlich nur noch die Augen-klappe setze und dann darauf baue, dass das andere Auge weiterhin sehen könne. Hier werde die Linse vollständig entfernt und durch eine polymere Linse ersetzt. Die Patienten bekämen dadurch bis zu 50 % ihres Augenlichtes wieder. Das habe mitt-lerweile schon bei fünf Patienten funktioniert. Der Trick bestehe darin, dass man die-ser Linse beibringe, wie weit die Zellen aus dem gesunden Gewebe dort wachsen dürfen und dass sie die Linse nicht zuwachsen. Das sei einerseits polymerbasiert und weiterhin sehr viel Oberflächentechnologie, die am IAP entwickelt worden sei. Man sei sehr froh, kürzlich vom Fraunhofer Vorstand ein sogenanntes Fraunhofer-Leistungszentrum (LZ) bewilligt bekommen zu haben. Dies sei mit signifikanter Un-terstützung des Landes geschehen. Das MWFK habe mit 4,2 Millionen Euro über StaF und InfraFEI gefördert. Ebenfalls sei ein Bau am Standort Wildau in Planung. Auch das MWE habe eine Förderung in Höhe von 4,5 Millionen Euro über die Pro-FIT-Richtlinie zugesagt. Dies sei die Einstiegshürde gewesen, um vom Fraunhofer Vorstand in München noch einmal 2,5 Millionen zu erhalten. Schließlich sei das LZ ein großes Konsortium, was darauf ziele Funktionsmaterialien herzustellen: Chipmo-dule, Smartcards, aber auch Sensorik im Leichtbau. Es gehe um Integration von Funktionen in Bauteile, alles in nano- und mesoskopischen Größen. Das Ergebnis könne ein Windmühlenflügel sein, der einem mitteile, wann er kurz vorm Brechen sei. Denkbar wäre auch eine kleine Chipkarte, wo man ein wenig Blut drauf gebe, und feststellen könne, ob Krebs im Körper wachse. Dieser könne so festgestellt werden, bevor irgendeine andere Art und Weise ihn nachweisen könne. Einerseits handele es sich um eine Funktionsintegration was die Schaltkreise angehe, andererseits brau-che man einen Chip, der das leiste und dies laufe tatsächlich nur über Polymere. Das LZ wäre unter anderem deswegen eingerichtet worden, weil es gelungen sei, zahlreiche große und kleine Partner, in- und außerhalb Brandenburgs zu gewinnen. Diese seien mit dem IAP verschiedenste Projekte angegangen und hätten diese

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größtenteils kofinanziert. Um die wirtschaftliche Relevanz des IAP Standortes Golm zu zeigen, wolle er hier auf ausgewählte Beispiele an Kooperationspartnern auch aus dem bundesweiten und internationalen Umfeld hinweisen (siehe Folie 14, Anlage 2). Man sei außerdem überregional aktiv. Besonders zu betonen seien Aktivitäten des IAP, die seit 2013 in der Lausitz stattfänden. In Schwarzheide auf dem BASF Cam-pus sei, mit Anschubfinanzierung des Fraunhofer Vorstandes aber auch EFRE geför-derter Infrastruktur, ein kleines Technikum gegründet worden. Hier würden Biokunst-stoffe fit gemacht für die Verarbeitung auf Standardmaschinen. Dies sei im Rahmen der Fachhochschulkooperation, mit einer gemeinsamen Berufung von Herrn Prof. Dr. Ganster, auch auf entsprechende personelle Beine gestellt worden. Prof. Dr. Ganster sei auch Fachhochschulprofessor am Standort Senftenberg. Weiterhin sei man intern im Überlegungsprozess, die Aktivitäten in der Lausitz, auch im Hinblick auf die Funk-tionsintegration im Rahmen des LZ, weiter auszubauen. Dass Fraunhofer nicht nur anwendungsbezogen forsche, würden unterschiedliche Kooperationen und direkte personelle Anbindungen mit Hochschulen belegen. Bei-spielhaft zu nennen sei Prof. Laschewsky an der Universität Potsdam, weiterhin Herrn Prof. Dr. Ganster, sowie eine weitere laufende W3-Professur-Berufung zur Nachfolge von Frau Prof. Bauer an der BTU Cottbus-Senftenberg. Auch an der TH Wildau laufe ein mit Fraunhofer-Mitteln gefördertes Verfahren, für eine Fachhoch-schulprofessur. Der Leiter des Pilotanlagenzentrums in Schkopau, Herr Prof. Bartke, sei an die Martin-Luther-Universität Halle angebunden. Darüber hinaus versuche sich das IAP überall einzubringen, wo größere Ausschreibungen auch Beteiligungen im Rahmen der Hochschule ermöglichen. So sei man an Anträgen der Universität Pots-dam und von BTU und TH Wildau zur BMBF-Ausschreibung „Innovative Hochschule“ beteiligt. Abgeordnete Dr. Liedtke (SPD) fragt vor dem Hintergrund der Beschäftigung im medizinischen Bereich, ob das IAP an den Gesundheitscampus angekoppelt, oder dies geplant sei. Herr Prof. Dr. Böker (Leiter des Fraunhofer-Institutes für Angewandte Polymerfor-schung) berichtet, dass man noch nicht eingebunden sei. Man sei aber in guter Ab-stimmung mit Herrn Demuth vom Nachbarinstitut und würde sich bei entsprechender Möglichkeit sehr gerne in den Gesundheitscampus einbringen. Er sehe dazu unter-schiedliche Anbindungsmöglichkeiten. Die am IAP forschenden Kolleginnen und Kol-legen hätten entsprechende Kooperationen Richtung Berlin, mit Charité, Beuth Hochschule usw. ausgearbeitet und längjährig bestehend, weshalb dies sehr gut passen würde. Abgeordnete von Halem (GRÜNE/B90) fragt, ob es auch Kooperationen mit Schulen gebe.

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Herr Prof. Dr. Böker (Leiter des Fraunhofer-Institutes für Angewandte Polymerfor-schung) verneint dies für Kooperationen im Sinne langfristiger Engagements. Es gebe aber einen Ansprechpartner für Schulen, wenn diese Bedarf an zielgruppenge-rechter Wissensvermittlung hätten. Man versuche der Öffentlichkeit so gut als mög-lich Einblicke zu gewähren, wo immer die Abläufe dies zuließen. Dieses Ziel verfolge man auch durch Präsenz auf Messen und weiteren Veranstaltungen, verbunden mit der Hoffnung dort vielleicht die nächste Generation begeistern zu können. Frau Ministerin Dr. Münch dankt beiden Professoren, die als Repräsentanten unter-schiedlicher Institute das hohe Forschungsniveau des Standortes Golm verdeutlicht hätten. Die Grundlagenforschung sei das Fundament für wissenschaftliche und wirt-schaftliche Innovation und hier zeige sich auch, wie gut die Kooperation beider Insti-tute funktioniere. Es gebe bereits das gemeinsame Konferenzzentrum, welches alle Beteiligten nutzen und von der gemeinsamen Nähe profitieren könnten. Sie freue sich auf die Fertigstellung des GO:IN II, welches dann auch genutzt werden könne. Von Seiten des Landes seien große Anstrengungen unternommen worden, gute Grundlagen für Wissenschaft und Forschung zu schaffen. Das Land habe für die drei Max-Planck Institute und das Fraunhofer Institut in Golm mit einem Bauvolumen von 180 Millionen Euro einen Rahmen errichtet, welcher durch die Institute mit Ideen und Geist gefüllt werden müsse. Beide hätten demonstriert, auf welch großartigem Ni-veau dies geschehe, daher sei man stolz auf beide Institute. Die Vorsitzende schließt sich Lob und Dank an. Im Namen des Ausschusses wolle sie einladen, sich jeder Zeit zu melden, wenn Unterstützung seitens des Landtages gewünscht sei.

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Zu TOP 2: Vorstellung des Brandenburgischen Verbandes Bildender Künstle-rinnen & Künstler e. V.

Frau Pelz (Brandenburgischer Verband Bildender Künstlerinnen & Künstler e. V.) berichtet anhand einer Präsentation (Anlage 3), dass man die sogenannte Produzen-tengalerie M als Schaufenster auf die Werke der Mitglieder betreibe. Hier würden pro Jahr sieben Ausstellungen durchgeführt und man teile sich die Galerie mit dem Gale-risten Herrn Ruhnke, der dort seinerseits drei Ausstellungen im Jahr platziere. So-wohl die Geschäftsstelle des Brandenburgischen Verbandes Bildender Künstlerinnen & Künstler e. V. (BVBK), als auch die Produzentengalerie befänden sich in der Char-lottenstr. 122 in Potsdam. Die Geschäftsführerin sei Frau Schmidt Dreyblatt. Sie sei Kunsthistorikerin und Historikerin M.A. und arbeite 28 Stunden pro Woche bei einer an TV-L 11 angelehnten Bezahlung. Personal- und Sachkosten des BVBK würden bis zu 73,7 % der Gesamtkosten der Geschäftsstelle vom Kulturministerium gefördert. Die aktuelle Gesamtförderung des MWFK für die Personal- und Sachkosten belaufe sich auf 54.140 Euro. In der Geschäftsstelle gebe es weiterhin eine Assistentin mit einem für die Kulturarbeit qualifizierenden Bachelorabschluss. Diese arbeite zwölf Stunden pro Woche zu einem Stundenlohn von 10 Euro, die aus Mitgliedsbeiträgen finanziert werden. Ein zentrales Projekt des Verbandes bestehe in der, seit 2005 alle zwei Jahre durch-geführten, Künstlermesse „ART Brandenburg“. Diese finde in der Schiffbauergasse in Potsdam statt. Ebenfalls habe man in Kooperation mit dem Kunstmuseum Diesel-kraftwerk Cottbus die Ausstellung „MARKierungen“ mit Verbandskünstlern durchge-führt. Der BVBK habe derzeit 274 Mitglieder, mit steigender Tendenz. Dies erkläre man sich einerseits mit der Lage im Speckgürtel Berlins, andererseits kämen viele Inte-ressenten über die ART Brandenburg. Der BVBK e. V. sei aktives Mitglied im Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler e. V. (BBK), der sich auf Bundesebene für die Verbesserung der Rahmen-bedingungen für künstlerische Arbeit bemühe. Die BVBK-Mitglieder würden durch den Vorstand vertreten. Der Vorstand bestehe aus fünf Mitgliedern, welche den BVBK in den Gremien des Landes- und des Bun-desverbandes vertreten würden und aktiv in der Juryarbeit bei Kunstwettbewerben und -projekten beteiligt seien. Eine der Aufgaben des BVBK bestehe in der Beratung und Unterstützung seiner Mitglieder in beruflichen, sozialen und wirtschaftlichen Anliegen. Man sei Ansprech-partner für professionelle bildende Künstler im ganzen Bundesland. Neben den eige-nen Mitgliedern betreffe das die ganze Sparte der bildenden Künstler in Branden-burg.

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Man sei weiterhin Ansprechpartner für das Fachpublikum, sowie für Vertreter aus Wissenschaft, Wirtschaft, Politik und allen denjenigen, die mit Künstlern arbeiten würden. Der BVBK erstelle Konzepte für Ausschreibungen und Wettbewerbe, Sym-posien und sonstige Vorhaben der Mitglieder und externer Interessenten. Sie berichtet über einen Empfang im Atelierhaus Panzerhalle, in dessen Rahmen auch ein Projekt präsentiert worden sei, welches Künstler des Atelierhauses mit Ge-flüchteten initiiert und durchgeführt hätten. Zu den Zielen des BVBK gehöre die Entwicklung der Gegenwartskunst und Professi-onalisierung. Man bringe sich in der Arbeitsgemeinschaft Gegenwartskunst Potsdam ein, die sich vor Ort um die Entwicklung der Gegenwartskunst kümmere. Man berate Kunstprojekte in der Region oder kooperiere mit dem Brandenburger Kunstverein, dessen Fokus auf aktueller Kunst liege. Man sei weiterhin zuständig für die Gewähr-leistung der Mitsprache von Künstlerinnen und Künstlern in der Kulturpolitik. Viele künstlerische Projekte in der Region würden durch BVBK-Mitglieder initiiert und durchgeführt. So zum Beispiel die Biennale LAND(SCHAFFT)KUNST in Neuwerder, um die Künstlerin Ulrike Hogrebe. Als länderübergreifendes Projekt zwischen Polen, Berlin und Brandenburg sei Endmoräne zu nennen, welches über Jahre Künstler dieser Regionen in gemeinsamer Tätigkeit verbinde. Der BVBK kümmere sich auch um internationale Netzwerke. Durch die Förderung des MWFK bestünden Möglichkeiten zur Stipendienvergabe an bislang 80 Stipendia-ten. So könnten Stipendiaten nach Istanbul oder auch Norwegen gehen, wo sie Netzwerke bilden würden, von denen man nach ihrer Rückkehr auch hier profitiere. Sie wolle auch nochmal auf die Vielfalt der vertretenen Kunstgenres anhand einiger Fotos hinweisen (Folie 3 und 4 der Anlage 3). Dies seien die ART Brandenburg, so-wie ein sehr erfolgreiches Projekt für kulturelle Bildung während der Messe, welches man schon mehrfach durchgeführt habe. Man bilde dazu in den Schulen Kunstguides aus, die andere Schüler über die ART Brandenburg führen würden. Weiterhin wolle sie als Eindrücke die Fotos zweier Kunstwerke von Frau Sonja Blattmann und Frau Irene Anton zeigen. Frau Schmidt Dreyblatt (Brandenburgischer Verband Bildender Künstlerinnen und Künstler e. V.) führt fort und geht auf die Arbeitsfelder der Bildenden Künstlerinnen und Künstler im Land Brandenburg ein. Grundsätzlich würden Künstler in allen er-denklichen, traditionalen und zukunftsgerichteten, künstlerischen Medien arbeiten. Dies seien Malerei, Grafik, Skulptur, Performance und Videokunst. Die Künstler seien interdisziplinär und Künste verbindend tätig. Zu betonen sei, dass die Künstler zu-nächst als Individuen in ihren, über ganz Brandenburg verteilten, Ateliers arbeiten würden. Die Einzelkünstler seien darüber hinaus auch in Ateliergemeinschaften oder als Lehrer in sowohl staatlichen, als auch privaten Kunstschulen, die sie teilweise mitbegründet haben, tätig. Dort würden sie als Kunstlehrer qualifiziertes, künstleri-

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sches Arbeiten lehren und seien aktiv im Bereich der kulturellen Bildung engagiert. Dies wirke nicht erst seitdem es entsprechende Förderprogramme im Land gebe. Künstler seien traditionell ein integraler Bestandteil kultureller Bildungsarbeit im Land Brandenburg. Ein ebenfalls hohes Engagement würden Künstler bei der Arbeit mit Geflüchteten zeigen. Auch hier habe die Aktivität der Künstler bereits vor der Aufset-zung entsprechender Landesprogramme zur Unterstützung begonnen. Man habe als Verband festgestellt, dass unter den Künstlern einerseits die Freude über die landes-seitigen Förderprogramme wachse, andererseits die Teilnahme an den Bundespro-grammen zum Thema kulturelle Bildung und Arbeit mit Geflüchteten deutlich stärker genutzt werde. Dies liege zum einen an einer vergleichsweise flacheren Antrags-struktur vieler Bundesprogramme und zum anderen an deren höherer Honorierung für die Künstler. Als Beispiel wolle sie hier das Programm „Kultur macht stark“ anfüh-ren, welches über den BBK beworben werde. In diesem Programm seien die Honora-re für die Künstler doppelt so hoch wie in Programmen des Landes Brandenburg. Eine hohe Wichtigkeit für den BVBK habe die Wahrnehmung des ehrenamtlichen Engagements der Künstlerinnen und Künstler, hierzu zählten Kunstvereine, kleine Museen und Einzelgruppenausstellungen in kommunal geförderten sowie in privaten Räumlichkeiten in Brandenburg. Die Künstler seien Seismographen für gesellschaft-liche Veränderungen und würden durch ihr privates und öffentliches Engagement die Zivilgesellschaft Brandenburgs stärken. Anhand einer Karte (Folie 6 der Anlage 3) wolle sie die Verteilung und Konzentration der 274 Künstler im BVBK und der 1115 Künstler, die in der Künstlersozialkasse (KSK) als selbständig gemeldet seien, darstellen. Auffällig sei die erhöhte Ballung von Künstlern in den größeren Städten Brandenburgs. Man habe im Landesverband Brandenburg auch 50 Mitglieder, die in Berlin leben würden, ihre künstlerische Arbeit aber in Brandenburg verorten. Weiterhin wolle sie eine Übersicht der Ausstellungsorte zeigen, an denen die Mitglie-der des BVBK im vergangenen Jahr präsent gewesen seien. Insgesamt seien im vergangenen Jahr rund 300 Einzel- und Gruppenausstellungen durch Mitglieder des Landesverbandes realisiert worden. Auch hier zeige sich wieder die verstärkte Kon-zentration im städtischen und stadtnahen Bereich. Es gebe in allen Regionen zu unterschiedlichen Jahreszeiten Kunstfestivals, Initiativtage, sowie offene Ateliers unter starker Beteiligung der Künstler. Bei der KSK habe man sich nach der genauen Verteilung der bildenden Künstler in den neuen Bundesländern erkundigt. Brandenburg habe nach Sachsen die größte Anzahl und den größten Zuwachs zu verzeichnen. Brandenburg sei weiterhin das einzige Bundesland in dem es mehr Künstlerinnen als Künstler gebe. Insgesamt stelle der Bereich der bildenden Künstler mit 1115 rund ein Drittel aller im Land Bran-denburg tätigen Künstler dar.

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Zur Einkommenssituation der bildenden Künstler lasse sich feststellen, dass diese im Vergleich mit den Künstlern aus den Bereichen Wort, Musik und darstellende Kunst am wenigsten verdienen würden. Frauen würden dabei auch deutlich weniger als männliche Kollegen verdienen. Mit Eintritt in das Rentenalter falle die Spanne noch einmal weiter auseinander. Ein Anliegen des Verbandes sei es, die Potenziale für die künstlerische Arbeit der Mitglieder und allgemein in Brandenburg zu stärken und zu verbessern. Dankenswerterweise gebe es eine deutlich verbesserte institutionelle Förderung der bildenden Kunst im Land Brandenburg. Für die Individualförderung der Künstler sehe sie hingegen noch Verbesserungspotenziale. Die Optimierungsmöglichkeiten für die strukturellen Rahmenbedingungen künstlerischen Arbeitens in Brandenburg lägen zum Beispiel in der Stärkung regionaler Kunstorte. Was bedeute, dass die vielen über das Land verteilten Initiativen flexiblere Fördermechanismen und -maßnahmen bekommen sollten, damit ihre Arbeit sichtbar und verstetigt werde. Die Vernetzung und gezielte Förderung künstlerischer Projekträume- und Initiativen knüpfe dort an. Es gebe gute Beispiele aus den alten Bundesländern, die eine ähnli-che Fläche und Verteilung der Künstler in ländliche Regionen aufweisen würden und wo man ebenfalls nach neuen Formen der Verbindung, des Überlebens und künstle-rischen Arbeitens habe schauen müssen. Man wünsche sich, dass innovative Konzepte der Kunstproduktion und Vermittlung stärker gefördert würden. Besonders im Hinblick auf Projekte mit innovativem Ansatz sei die Einrichtung eines Kofinanzierungsfonds wünschenswert und in vielen Bun-desländern erprobte Praxis. Durch sie werde flexible Handhabung möglich und Pro-jekte, die sonst häufig an geringen Fehlbeträgen scheitern würden, seien realisierbar. Qualitätssicherung geförderter künstlerischer Projekte sei aus Verbandssicht essen-tiell, besonders auch im Bereich der Jurierung. Die Sicherung von Ankaufsetats für zeitgenössische Kunst in Brandenburger Museen sei ein letzter wichtiger Punkt, da es für den einzelnen Künstler von herausragender Bedeutung sei, sein Werk in öffentlichen Sammlungen vertreten zu sehen. Man wis-se, dass das Land im Rahmen der institutionellen Förderung große Anstrengungen unternommen habe. Für die Künstler sei es zudem bedeutsam, dass über den Be-reich der Museen an die Etatstärkung von Landeseinrichtungen gedacht werde. Frau Pelz (Brandenburgischer Verband Bildender Künstlerinnen & Künstler e. V.) fährt fort, dass man zur individuellen Förderung vorschlagen könne, Anreize für junge Künstler zu schaffen, in Brandenburg zu bleiben bzw. nach Brandenburg zu kommen. Dazu seien Stipendien in der Zeit zwischen Ausbildung und Professionalisierung vorstellbar, um zum Beispiel ein Atelier zu finanzieren. In skandinavischen Ländern gebe es Modelle, bei denen Assistenzstellen bei professionellen Künstlern geschaf-fen worden seien. Beide bekämen in der Zeit ihrer Zusammenarbeit Unterstützung.

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Man wünsche sich darüber hinaus Möglichkeiten an international interessante Orte, wie New York oder London zu kommen. Hierdurch würde Brandenburger Künstlern der Zugang zur internationalen Kunstszene ermöglicht. Die aktuellen Aussagen des regierenden Bürgermeisters von Berlin, Michael Müller, dass er durch die Einrichtung vieler kleiner Stipendien eine neue, lokal geschaffene Form der Grundsicherung sähe und diese zu einem Schwerpunkt seines Haushalts gemacht hätte, habe den BVBK sehr gefreut. Einen sehr komplexen aber interessanten Punkt stelle die Ausstellungsvergütung dar. Ebenso sei die Förderung von lebenslanger Qualifizierung und Weiterbildung, vor dem Hintergrund permanenter Veränderung, ein Anliegen des Verbandes. Zum Abschluss wolle man die dringlichsten Wünsche des BVBK e. V. darstellen. Hierzu zähle eine Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit für die Geschäftsführung, zudem die Ermöglichung, eine Assistentin dauerhaft einstellen zu können und diese nicht alle drei Monate erneut einstellen zu müssen. Auch sei Digitalisierung und tech-nische Infrastruktur im Büro bedeutsam. Abgeordnete Große (DIE LINKE) habe viele Fragen, von denen sie, aus zeitlichen Gründen, an dieser Stelle nur einige stellen möchte. Man habe vernommen, dass sich mehr institutionelle Förderung gewünscht werde. Dies würden sich naturgemäß alle Verbände wünschen und sei schwierig, allerdings bitte sie um eine Einschätzung der aktuellen Situation im Land Brandenburg, zu den Aufträgen der öffentlichen Hand für die 274 vom BVBK betreuten Künstler. Die zweite Frage beziehe sich auf die von der KSK betreuten Künstler. Da wäre die Frage zum Verlauf der Debatte auf Bun-desebene zur Entwicklung des Instruments der KSK. Die Dritte Frage sei zur Zu-sammenarbeit mit Schulen. Es sei dargestellt worden, dass im Rahmen kultureller Bildung Guides ausgebildet würden. Da Schulen auch ESF geförderte Gelder zur Zusammenarbeit mit Künstlerinnen und Künstlern bekämen und auch im Kita-Bereich Möglichkeiten seien, sei ihre Frage nach darüber hinausgehender, direkter Zusam-menarbeit mit Schulen. Abgeordneter Prof. Dr. Schierack (CDU) würde gerne die Organisationsquote der Künstlerinnen und Künstler in Brandenburg erfahren. Weiterhin würde ihn vor dem Hintergrund der angesprochenen, lukrativeren Flüchtlingsprojekte interessieren, wie viele solcher Projekte in Brandenburg existieren, die vom BVBK betreut würden und wie viele Flüchtlinge dadurch erreicht würden. Abgeordnete Dr. Liedtke (SPD) bedankt sich für die offene Darstellung der Zahlen. Ein Jahreseinkommen von 12.000 Euro liege deutlich unter dem ebenfalls zu niedri-gen Bundesdurchschnitt von rund 14.000 Euro. Wenn sie die Geschäftsstellenförde-rung auf die betreuten Künstler umrechne, komme sie auf ungefähr 5 Euro pro Künstler, womit man auch nicht weit komme. Ihre Frage sei, ob vom BVBK auch die

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nicht organisierten bildenden Künstler erfasst würden und ob der Verband auch für diese etwas tun könne. Die zweite Frage sei, was mit dem angesprochenen Kofinan-zierungsfonds finanziert werden solle. Aus ihrer Sicht sei ein ganzes Paket an Maß-nahmen notwendig, welches man gar nicht mit nur einem Fonds abarbeiten könne. Die dritte Frage sei eine Bitte, mal die Künstler zu benennen, die internationale Aner-kennung genießen und aus Brandenburg kämen. Denn man rede neben 1115 Künst-lern auch von ganz herausragenden Persönlichkeiten. Frau Pelz (Brandenburgischer Verband Bildender Künstlerinnen & Künstler e. V.) antwortet auf die Frage zur KSK, dass diese laut ihrer Informationen gesichert sei und weiter als wichtiges soziales Instrument bestehe. In Bezug auf die Schulen gebe es nach ihren Informationen zahlreiche Künstlerinnen und Künstler, auch mit Hoch-schulabschluss, die sich im Bereich des schulischen Ganztagsbetriebes ein gesicher-tes Einkommen verschaffen könnten. Grundsätzlich sei es aber so, dass Künstler freischaffend sein wollten und nur die soziale Dringlichkeit zu einer Abkehr führe. Es gebe sehr viele gut geförderte und genutzte Projektmöglichkeiten für bildende Künst-ler im Land Brandenburg und bundesweit. Auf die Frage zur Kofinanzierung erklärt sie, dass es manchmal schwierig sei ein Projekt durchzuführen, da dessen Bewilli-gung sehr lange dauere und entsprechend der Wunsch nach einem flexibleren In-strument bestehe. Frau Schmidt Dreyblatt (Brandenburgischer Verband Bildender Künstlerinnen und Künstler e. V.) ergänzt als Beispiel die Katalogförderung, die es in Brandenburg für individuelle Künstler nicht gebe. Das bedeute, dass Brandenburger Künstler bei Be-antragungen zum Beispiel im Kunstfonds für Kataloge und Werkverzeichnisse per se ausgeschlossen seien, dies sei darauf zurückzuführen, dass die Förderung durch den Kunstfonds für Werkverzeichnisse eine Koförderung des Landes oder einer Kommune voraussetze. Dieses Manko sei in fast allen Bundesländern sukzessive nachgebessert worden. Dazu wäre ein Kofinazierungsfonds hilfreich, der im Übrigen allen im Land Brandenburg lebenden Künstlern zugänglich sein solle. Zur Frage inwieweit die institutionelle Förderung auch im Bereich des Kunstankaufes ausreiche, könne sie in Bezug auf die Künstler des Verbandes schlecht einschätzen. Künstler des BVBK seien beispielsweise in den Sammlungen des Museums Cottbus, des DKW, des Museums Junge Kunst in Frankfurt oder im Potsdam Museum vertre-ten. Zur Quantität könne sie aber keine näheren Angaben machen. Aus Künstlerper-spektive sei aber klar ein Nachbesserungs- und Optimierungsbedarf kommuniziert worden. Selbiges gelte für die Förderung von Projekten und Stipendien im Allgemei-nen. Wenn dem BVBK Bitten oder Handlungsoptionen von Künstlern vorgetragen würden, gehe es immer in Richtung einer Stärkung der individuellen Förderinstru-mente, die eine deutliche Verbesserung der Rahmenbedingungen künstlerischen Arbeitens mit sich bringen würden. Die 274 im BVBK organisierten Künstler würden einem Anteil von knapp 30 % entsprechen.

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Zur Frage nach der Anzahl von Projekten der Künstler mit Geflüchteten, gebe es zwei Umfragen des Verbandes aus dem vergangenen Jahr. Die letzte habe gezeigt, dass rund ein Viertel der Künstlerschaft im BVBK aktiv an solchen Projekten mitge-wirkt habe. Die genaue Anzahl der so erreichten Flüchtlinge könne sie nicht ein-schätzen. Die Vorsitzende weist auf noch zwei unbeantwortete Fragen hin und ergänzt eine weitere. Man könne, nicht zuletzt aufgrund des Speckgürtels um Berlin, von einer eher höheren Anzahl Künstlerinnen und Künstler im Land Brandenburg ausgehen, nun habe man aber gesehen, dass Sachsen rund doppelt so viele habe. Das werfe bei ihr die Frage auf, was Sachsen besser bzw. anders mache, oder ob es sich ledig-lich um eine andere Erfassung handele. Frau Schmidt Dreyblatt (Brandenburgischer Verband Bildender Künstlerinnen und Künstler e. V.) führt zur Frage nach den herausragenden Künstlerpersönlichkeiten aus Brandenburg aus, dass diese gar nicht zwingend Mitglieder des BVBK seien. Namentlich zu nennen seien unter den bildenden Künstlern Mitglieder, die auch Mit-glied in der Akademie der Künste seien. Dies seien in Brandenburg für die Sektion der bildenden Künstler drei: Christina Kubisch, Inge Mahn und Jörg Sasse. Diese drei seien Künstler von Weltruf, hätten an Kunsthochschulen unterrichtet. Jörg Sasse habe im Oktober im MoMA in New York eine Ausstellung gehabt. Die Künstler seien interessanterweise in ihren ausgezeichneten Projekten nicht durch das Land, son-dern die Kulturstiftung des Bundes gefördert worden. Im Falle von Jörg Sasse sei dies das Kunstdorf mit der Kunsthalle in Bahnitz, bei Inge Mahn sei es ein partizipati-ves Projekt in Groß Fredenwalde, in der Uckermark. Die Tatsache, dass es in Sachsen mehr Künstler als in Brandenburg gebe, liege klar in der Existenz von Kunsthochschulen im Land Sachsen begründet. Es gebe eine traditionelle Kunsthochschule in Dresden und eine in Leipzig. Dies strahle aus und es gebe auch Instrumente, diese Künstler im Land zu halten. Zudem erlebe man, dass es viele Künstler gebe, die in Berlin leben, ihre Ateliers aber in Brandenburg nutzen würden. Diese seien auch mit ihrem Berliner Hauptwohnsitz in der KSK gemeldet. Da gebe es durchaus eine Schnittmenge, die sich über die offiziellen Zahlen schwer erfassen lasse. Frau Ministerin Dr. Münch erklärt, dass man sich der prekären Einkommenssituati-on bewusst sei. Eine landesseitige Ausstattung der Künstler, wie sie zu DDR-Zeiten üblich gewesen sei, sei leider nicht darstellbar. Man bemühe sich aber intensiv im Bereich von Stipendien und Preisen und auch eine Verbesserung des Bereichs der Katalogförderung sei zu prüfen. Ebenfalls stelle die Atelierförderung ein wichtiges Zeichen für die Förderung der bildenden Künste dar. In Bezug auf die Förderung der Geschäftsstelle bitte sie um einen entsprechenden Antrag, denn diese sei auch vor dem Hintergrund der digitalen Entwicklung von Bedeutung.

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Zu TOP 3: Aktuelle Berichterstattung der Ministerin für Wissenschaft, For-schung und Kultur zu bundes- und landespolitischen Themen so-wie zu aktuellen Gesetzgebungs- und weiteren Vorhabenplanun-gen

Information über Lehrverpflichtungsverordnung durch die Ministe-rin für Wissenschaft, Forschung und Kultur

Frau Ministerin Dr. Münch berichtet zunächst aus dem Bereich Kultur. Sie wolle die Verteilung der für diesen Bereich vom Landtag zur Verfügung gestellten Kulturmillion darstellen, mit der man die Projekte im Sinne der Kulturpolitischen Strategie 2012 schwerpunktmäßig unterstützen werde. Man sei mit dem Landesverband der freien Theater in Verständigung, wie die zusätz-lichen Mittel in Höhe von je 350.000 Euro in 2017 und 2018 verteilt würden. Für 2017 sei das Juryverfahren für die Projektförderung bereits abgeschlossen, weshalb man Investitionsmaßnahmen und zusätzliche Theaterfestivals unterstützen könne und auch eine Kofinanzierung im Bereich Tanz vorgesehen sei. Für das kommende Jahr gebe es die Möglichkeit, die Förderrichtlinien für die Projektanträge mit zu unterstüt-zen. Bei der Erhöhung der Förderung soziokultureller Einrichtungen gebe es eine Ver-ständigung mit der Landesarbeitsgemeinschaft Soziokultur. Man werde einen Innova-tionsfonds für soziokulturelle Einrichtungen in Brandenburg mit jährlich 100.000 Euro einrichten und in einem wettbewerblichen Verfahren neue Angebote und inhaltliche Profilierungen unterstützen. Diese werde auch an der Schnittstelle zum Bereich der kulturellen Bildung liegen. Für die Etablierung eines neuen jährlichen Museumsförderprogramms „Kulturelle Anker“ seien bis zu 250.000 Euro vorgesehen. Hier befinde man sich in enger Ab-stimmung mit dem Museumsverband. Es gehe vor allem darum, Museumskonzeptio-nen zu fördern, Ausstellungen zeitgemäß neuzugestalten, sowie die Entwicklung museumspädagogischer Angebote und die Weiterbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Wichtig sei es, die Alleinstellungsmerkmale der Museen zu schärfen, relevante Landesthemen und regionale Besonderheiten herauszuarbeiten, aber auch die Förderung von Kooperationen und Netzwerkbildung zwischen Museen und ihren Partnern sei bedeutsam. Zudem solle generationenübergreifende Kulturarbeit und Bürgerbeteiligung unterstützt werden. Ein weiterer Posten sei die Unterstützung der beiden Literaturgedenkstätten im länd-lichen Raum mit insgesamt 50.000 Euro. Sowohl das Peter-Huchel-Haus in Wil-helmshorst, sowie das Kurt Tucholsky Literaturmuseum Schloss Rheinsberg seien kleine Perlen, deren landesseitige Zuwendung über mehrere Jahre nicht habe erhöht werden können.

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Als letzten Posten aus der Kulturmillion werde man 100.000 Euro zur Etablierung einer finanziellen Unterstützung von Amateurensembles, mit besonderem Schwer-punkt auf die Chöre, zur Verfügung stellen. Die Mittelverwaltung und -vergabe sei durch den Landesmusikrat vorgesehen. Dies sei ein riesiger Qualitätssprung, ähnlich der Atelierförderung, da es analog zur Übungsleiterpauschale im Sport möglich sein werde, die kulturellen Ehrenämter zu unterstützen. Beim Thema Flüchtlingsprojekte ginge es um eine Zwischenbilanz. An dieser Stelle wolle sie noch einmal klarstellen, dass es für Flüchtlingsarbeit keine höhere Förde-rung, als für die Arbeit mit Einheimischen, gebe. Die mit dem BVBK thematisierte unterschiedliche Vergütung kultureller Arbeit erkläre sich lediglich aus der unter-schiedlichen Höhe von Bundes- zu Landesförderung. Man habe in 2016 fast alle vorgesehenen Projekte zur Flüchtlingsintegration durch-führen können. Vor Ort habe man sich auch einen Eindruck verschaffen können, dass die integrations- und kulturpolitischen Ziele erreicht worden seien. Nach der endgültigen Auswertung werde es noch eine detaillierte Gesamtübersicht geben. Das Auswahlverfahren für das Förderjahr 2017 sei kulturpolitisch erfolgreich verlau-fen, die Werbung habe sich ausgezahlt. Von 68 beantragten Projekten würden 36 gefördert, von denen 15 Nachfolgeprojekte aus dem Vorjahr seien. Es gebe eine breite geografische Verteilung über Brandenburg. Zu den wenigen weißen Flecken gehöre der Landkreis Spree-Neiße. Die Vielfalt der verschiedenen Kunstgattungen sei erneut groß. Eine geringe Dominanz ergebe sich lediglich für Theaterprojekte. Bemerkenswert sei, dass keine kommunalen, sondern ausschließlich freie Träger als Projektinitiatoren in Erscheinung treten würden. Die beantragten Summen hätten sich insgesamt erhöht, was sich wohl auf die höhere Anzahl an Theaterprojekten zurück-führen lasse. Man werde erneut versuchen, die zur Verfügung stehenden 200.000 Euro mit Mitteln der Staatskanzlei aufzustocken, um möglichst viele Projekte fördern und die Zusammenarbeit mit dem Bündnis für Brandenburg fortsetzen zu können. Nun wolle sie zum Bereich Wissenschaft berichten. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) habe zum Thema Rückmeldegebühren entschieden, dass der § 30 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes (BbgHG) in der Vorfassung des jetzt gültigen Gesetzes, nichtig sei. Damit sei keine Grundlage für das Zahlen der Rückmeldege-bühren von 2001 bis zum Wintersemester 2008/09 gegeben. Die Gesamtsumme, der in diesem Zeitraum gezahlten Beträge für die Rückmeldung, belaufe sich auf etwa 28 Millionen Euro. Die Pauschalgebühr für die Rückmeldung sei laut BVerfG zu hoch angesetzt gewesen. Die verlangten Gebühren von zunächst 100 Mark und später 51 Euro hätten die tatsächlich entstehenden Rückmeldekosten von etwa 20 Euro um mehr als 100 % überschritten. Nach Ansicht des Gerichts hätte man die tatsächlich entstehenden Kosten berechnen müssen. Da diese nur geschätzt und nicht kalkuliert worden seien, hat sich das BVerfG einer früheren Rechtsprechung in ähnlichem Falle angeschlossen. Brandenburg habe das BbgHG ab 2009 geändert. In § 14 seien die-

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se Gebühren nun anders definiert, wodurch zahlreiche Sachverhalte mit berücksich-tigt würden. Das BVerfG-Urteil beziehe sich daher lediglich auf die vorherige Fassung des BbgHG. Nun müsse das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg über die Berufung im Musterverfahren entscheiden. Man schätze, dass dies etwa zwei Mona-te dauern werde. Es gebe seit Jahren rund 60 bei den Verwaltungsgerichten anhän-gige Klageverfahren, bei denen man mit Rückzahlungsansprüchen gegen die Hoch-schulen rechnen müsse. Weiterhin gebe es eine Reihe, lediglich unter Vorbehalt, gezahlter Rückmeldegebühren, auch diesen stehe möglichweise ein Rückzahlungs-anspruch zu und auch für die übrigen Gebührenzahler müsse man die Ansprüche prüfen. Man sei in der Ressortabstimmung und warte auf das OVG-Urteil, um Kon-sequenzen ziehen zu können. Mit der Änderung vom Dezember 2008 sei das BbgHG im Einklang mit der Verfassung. Es stehe nun explizit im Gesetz, dass die Rückmeldegebühr auch die Kosten für die Beurlaubung, die Exmatrikulation, die allgemeine Studienberatung, die akademischen Auslandsämter und auch die Prü-fungsämter umfasse. Ebenfalls seien die kalkulierten Personalkosten beträchtlich gestiegen. Von den erhobenen 51 Euro seien zwischenzeitlich 36 Euro für Personal-kosten notwendig, wodurch der vom BVerfG kritisierte Sachverhalt seit der Geset-zesnovellierung nicht mehr gegeben sei. Abgeordnete von Halem (GRÜNE/B90) fragt, mit welchem Zeitablauf man bei der Entscheidung des OVG rechnen könne. Es wäre ja auch eine Aussage des Landes denkbar, wonach man bereits auf Grundlage des BVerfG-Urteils Gebühren auf Antrag zurückerstatte. Weiterhin stehe im Koalitionsvertrag, dass die weitere Erhebung der Rückmeldegebühren vom Ausgang noch ausstehender Entscheidungen des BVerfG abhängig gemacht werde. Es sei eine Lesart denkbar, wonach die Koalition nach dem Urteil auf Rückmeldegebühren verzichten werde. Hier würde sie der aktuelle Stand innerhalb der Koalition interessieren. Frau Ministerin Dr. Münch antwortet, dass diese Auskunft durch die Abgeordneten erfolgen müsse, der zitierte Satz aber in beide Richtungen interpretierbar sei. Es ergebe sich keine Zwangsläufigkeit, vielmehr sei eine politische Diskussion zu dem Thema zu führen. Zur Frage der Rückzahlung führt sie aus, dass eine belastbare Grundlage notwendig sei und man das OVG-Urteil daher abwarten müsse. Es gehe schließlich um Steuergeld bzw. Geld der Hochschulen, welches aufzuwenden sei. Man rechne mit einem Zeitrahmen von sechs bis acht Wochen bis zur Urteilsverkün-dung, sodass man in diesem Jahr zu einem abschließenden Ergebnis kommen wer-de. Abgeordneter Prof. Dr. Schierack (CDU) bitte um Präzisierung, ob man davon aus-gehe, dass nur die 60 Kläger, sowie diejenigen, die unter Vorbehalt gezahlt hätten, Anspruche auf Rückzahlung haben.

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Frau Ministerin Dr. Münch antwortet, dass generell gelte, dass nur wer erfolgreich klage zunächst einen Anspruch habe. Diejenigen die unter Vorbehalt gezahlt hätten, würden vermutlich auch einen Anspruch haben. Zur abschließenden Bewertung der Frage eines allgemeinen Anspruches, sei der Wortlaut des Urteils abzuwarten. Abgeordnete Vandre (DIE LINKE) stellt klar, dass ihre Fraktion mit der Forderung, nach Abschaffung der Immatrikulations- und Rückmeldungsgebühren, in die Koaliti-onsverhandlungen gegangen sei. Man habe darauf verwiesen, dass die Gebühr de facto eine Entlastung des Landeshaushaltes und damit eine versteckte Studienge-bühr dargestellt habe. Dies sei die politische Bewertungsgrundlage der anstehenden Diskussion. Zusätzlich warte man auf die Urteilsverkündung des OVG. Man werde in den nächsten sechs bis acht Wochen um den Handlungsbedarf ringen. Frau Ministerin Dr. Münch informiert zur Novelle der Lehrverpflichtungsverordnung (LehrVV). Man habe die LehrVV im Wesentlichen redaktionell überarbeitet und im Januar 2017 veröffentlicht. Der Novelle sei ein umfänglicher Abstimmungsprozess mit Vertretern beteiligter Interessen, wie Hochschulen, Deutscher Gewerkschafts-bund (DGB), Deutscher Beamtenbund (DBB) und Weiteren vorausgegangen. Die Verordnung sei an die Strukturen des Hochschulgesetzes angepasst worden. Die in der Altverordnung vorhandenen zahlreichen Personalkategorien – „wissenschaftliche und künstlerische Assistenten“, „Oberassistenten“, „Oberingenieure“ „Hochschuldo-zenten“ – seien bereits im Hochschulgesetz im Jahre 2008 gestrichen worden und fielen weg. Weiterhin seien die Personalkategorien „wissenschaftliche Mitarbeiterin-nen und Mitarbeiter“, sowie „Lehrkräfte für besondere Aufgaben" in der Personalka-tegorie „akademische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“ zusammengefasst. Für Lehr-personen, die einmal einer dieser Kategorien angehört hätten, gebe es Übergangs-vorschriften, in denen die alten Besitzstände festgeschrieben seien. Auf Anregung des DGB sei auch für akademische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Möglichkeit einer Verringerung der Lehrverpflichtung geschaffen worden, wenn diese durch die Betreuung von Studienarbeiten stark in Anspruch genommen würden. Es gehe da-rum, Flexibilisierungen zu ermöglichen, die bislang nur bei Professorinnen und Pro-fessoren möglich gewesen seien. Der Wegfall der Personalkategorien habe es den Hochschulen ermöglicht Stellen bedarfsgerecht zu besetzen. Nach 9 Jahren Erfah-rung mit dem Gesetz könne man sagen, dass sich diese Regelung nicht nur aus Sicht der Hochschulen, sondern auch aus Sicht der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bewährt habe. Die neue LehrVV bilde die gesetzliche Flexibilität auf der Verord-nungsebene ab, indem keine konkreten Vorgaben für einzelne Personalkategorien (die es auch nicht mehr gebe) gemacht würden, sondern eine Spanne von bis zu 24 Lehrveranstaltungsstunden (LVS) eröffnet werde. Abgeordnete Vandre (DIE LINKE) fragt, inwieweit die Anmerkungen der Hochschu-len aufgenommen worden seien, oder ob es da große Konflikte gegeben habe. Wei-terhin seien 24 LVS eine hohe Zahl, von der auch die Kultusministerkonferenz (KMK) abweiche. Der Grund dieser Abweichung würde sie interessieren.

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Abgeordnete von Halem (GRÜNE/B90) fragt daran anknüpfend, warum Branden-burg als einziges Bundesland die Empfehlung der KMK nicht umsetzte. Aus ihrer Sicht gebe es auch Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die das nicht aus-schließlich positiv sehen würden. Die Flexibilisierung für die Hochschulen könne für den Einzelnen zu Arbeitsverträgen führen, die die genaue Stundenanzahl der Lehr-verpflichtung offen ließe. Darüber hinaus gebe es zur Binnendifferenzierung noch eine Diskussion in Brandenburg über mögliche Klagen gegen Numerus clausus (NC) Zulassungsverfahren. Da der NC nach den LVS berechnet werde, sei es durch die mangelnde Festlegung der LVS möglich, die Rechengrundlage des Zulassungsver-fahrens anzufechten. Sie würde interessieren, ob man darüber gesprochen habe. Frau Ministerin Dr. Münch antwortet, dass Konsens mit den Hochschulen bestehe. Den Bedenken von DGB und DBB sei entgegenzuhalten, dass sich die Anzahl der zu leistenden LVS aus der arbeitsvertraglichen Aufgabenbeschreibung ergebe. Herr Feller (Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur) antwortet, dass beim Kapazitätsrecht die tatsächlich vorhandenen Lehrkapazitäten berücksichtigt würden und die Frage, ob dies in der LehrVV, der Hochschulsatzung oder den Ar-beitsverträgen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geregelt werde, insofern unerheb-lich sei. Auch eine durch den Arbeitsvertrag festgelegte Anzahl zu leistender LVS stelle eine gerichtsfeste Grundlage der Kapazitätsberechnung dar. Abgeordnete Vandre (DIE LINKE) führt aus, dass in der Konsequenz eine Zusam-menrechnung der Einzelregelungen in den Arbeitsverträgen notwendig sei, um eine gerichtliche Überprüfung der Kapazitätsberechnungsgrundlage zu ermöglichen. Sie bitte um Erläuterung, wie die Kapazität in der Praxis für den einzelnen Studiengang in einem Semester festgelegt würde. Abgeordnete von Halem (GRÜNE/B90) berichtet, dass Mitarbeiter Arbeitsverträge zu unterschreiben hätten, in denen lediglich ein Maximalwert von 24 LVS festgelegt sei. Daher bestehe einerseits keine Sicherheit für die Einzelperson und gleichzeitig stelle sich damit auch für sie die Frage nach der Berechnungsgrundlage. Herr Feller (Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur) antwortet, dass es in der Tätigkeitsbeschreibung der Arbeitsverträge eine Festlegung gebe. Es erfolge eine Definition, was Lehre und was Forschung sei und es erfolge eine Festlegung, wieviel die jeweiligen Anteile ausmachen würden. Die Kapazitätsberechnung funktio-niere so, dass in einer Tabelle alle an einem Studiengang oder in einer Lehreinheit Lehrenden, mit ihren konkreten Lehrdeputaten, aufgeführt würden. An dieser Stelle würden entsprechend auch eventuelle Minderungen des Lehrdeputats erfasst. Alle Lehrdeputate würden sodann durch den Ausbildungsaufwand, der sich Curricularn-ormwert (CNW) nenne, dividiert. Am Ende käme, nach einer komplexen Rechnung, in der unter anderem auch ein Schwundfaktor berücksichtigt werde, die Anzahl der Studierenden heraus, die man ins erste Fachsemester aufnehmen könne. Auf die-

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sem Wege werde auf regelmäßiger jährlicher Basis die Studienkapazität jedes zulas-sungsbeschränkten Studienganges ermittelt. Die Befürchtung, wonach die Berech-nungsgrundlage vor dem Hintergrund angefochten werden könne, dass ein laut Ver-trag mit vier LVS angestellter Mitarbeiter, alleine aufgrund der rechtlichen Möglichkeit, auch ein höheres Lehrdeputat erfüllen könne, sei unbegründet. Grundlage einer ge-richtlichen Kapazitätsfeststellung könne regelmäßig nur das sein, was faktisch vor-handen sei und damit festgestellt werden könne. Frau Ministerin Dr. Münch berichtet noch einmal aus dem Bereich Kultur. Sie wolle dem Wunsch des Ausschusses nach Information zu Dissensverfahren nachkommen. Im Dissensverfahren zum Brecht-Weigel-Haus in Buckow habe es eine Entscheidung gegeben. Das Brecht-Weigel-Haus sei seit 1977 eine Gedenkstätte für Bertolt Brecht und Helene Weigel. Das Künstlerehepaar habe den Ort seit 1952 als Sommersitz ausgewählt. Bertolt Brecht habe hier 1953 die "Buckower Elegien" geschrieben. Die Gedenkstätte solle durch einen Besucherpavillon im Garten aufgewertet werden. Dabei gehe es um Angebote zur Gästeleitung und -betreuung, einen Raum für Son-derausstellungen und Veranstaltungen, sowie einen Sanitärtrakt und zwei Büroräu-me. Die Finanzierung sei im Rahmen des Invest-Ost Programmes bereits 2015 bean-tragt und durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) bewilligt worden. Gleiches gelte für 2016. Da der Landkreis jedoch weder die Ge-samtfinanzierung, noch die denkmalrechtliche Genehmigung habe vorlegen können, sei für 2017 ein dritter Antrag zur Mitfinanzierung an die BKM gerichtet worden. Man erwarte die Förderentscheidung für März. Gegen das Vorhaben sei seitens des Brandenburgischen Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologisches Landes-museum (BLDAM) ein Einspruch, wegen des, mit der Errichtung des Pavillons ver-bundenen, massiven Eingriffs in das Gartendenkmal erfolgt, da auch der Garten des Brecht-Weigel-Hauses unter Denkmalschutz stehe. Das MWFK habe im Januar 2016 mit allen beteiligten Seiten, auch Vertretern des Landkreises und der Kultur GmbH, das Gelände besucht. Dabei habe man folgende Standortvarianten erörtert: Die Er-richtung des Neubaus erstens auf dem Grundstück des Brecht-Weigel-Hauses, zwei-tens vor dem Grundstück im öffentlichen Straßenraum oder drittens auf dem gegen-überliegenden Grundstück. Die Varianten vor dem Grundstück und gegenüber seien vom Landkreis Märkisch-Oderland (MOL) verworfen worden. Die Gründe seien eine schwierige Eigentumslage, bestehender Naturschutz, sowie entgegenstehendes Bauplanungsrecht gewesen. Der Landkreis MOL beabsichtige, die Baugenehmigung für die Errichtung des Eingangspavillons mit einer Grundfläche von ca. 172 m² auf dem Grundstück des Brecht-Weigel-Hauses in Buckow auf der nordöstlichen Grund-stücksfläche zu erteilen. Gegenstand des Dissenses sei der Standort des geplanten Eingangspavillons. Das BLDAM lehne diese Variante ab und argumentiere damit, dass der geplante Neubau einen unverhältnismäßig großen Eingriff in den Denkmal-bestand darstelle und dem Gartendenkmal somit großen Schaden zufüge. Im Ergeb-nis mehrerer Gespräche zwischen dem MWFK, dem Landkreis und dem BLDAM habe man entschieden, die Bebauung auf dem Grundstück des Brecht-Weigel-Hauses so weit wie möglich, mindestens jedoch um 3 m in Richtung seitlicher, süd-

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östlicher Grundstücksgrenze in Richtung des Grabens, zu verschieben. Der Pavillon dürfe nur so groß wie zwingend erforderlich gebaut werden. Weiterhin sei die Längs-seite des Pavillons mindestens um 50 cm von 16,40 m auf 15,90 m zu verkürzen. Der Neubau beeinträchtige in erheblichem Maße den Anblick des Gartendenkmals. Umgekehrt werde mit der Errichtung des Eingangspavillons das gleichfalls unter Denkmalschutz stehende Brecht-Weigel-Haus einer verbesserten öffentlichen Nut-zung zugeführt, was aus baudenkmalpflegerischer Sicht zu begrüßen sei. Mit der Auslagerung von Verwaltungs- und Lagerflächen und der Neugestaltung der so ge-wonnenen Ausstellungsflächen gewinne das Haus an Authentizität. Dies begründe ein starkes, letztlich überwiegendes öffentliches Interesse am geplanten Ein-gangspavillon. Man werde nochmal mit dem Landkreis MOL bezüglich der Gestal-tung des Pavillons sprechen. Ziel sei es, ein ästhetisch anspruchsvolles Gebäude zu bekommen. Dazu werde man mit dem Landrat noch mal in Gespräche eintreten.

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Zu TOP 4: Abschließende Beratung des Antrages der CDU-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Vorhang auf für das Theater in der Fläche - Elemente zur Stärkung der Freien Theater in Branden-burg, Drucksache 6/4491

(Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Landtag) Die Vorsitzende berichtet, der Antrag sei in der 32. Sitzung des Landtages am 14. Juli 2016 an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur überwiesen worden. Es liege nun ein Antrag als Neudruck der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE dazu vor (Anlage 4). In der Zwischenzeit habe die Haushaltsdebatte stattge-funden. Einem Großteil, wenn auch nicht allen, der in dem Antrag gestellten Forde-rungen sei in den Haushaltsberatungen entsprochen worden. Zumindest gebe es eine Aufstockung, die auch die Antragsteller honorieren würden, auch wenn die Auf-stockung nicht in dem gewünschten Umfang geschehen sei. Es gebe einen noch offenen Punkt aus dem Antrag. Dabei handele es sich um die Frage, inwieweit zivil-gesellschaftlichen Akteuren die Möglichkeit gegeben werden könne, von den zur Verfügung stehenden Fonds zu profitieren. Die ursprüngliche Formulierung des An-trages beinhaltete die Einrichtung eines zusätzlichen Fonds. Mittlerweile sei die Dis-kussion so weit vorangeschritten, dass auch die Antragsteller einsehen würden, dass es sinnvoll sei, keinen zusätzlichen Fonds zu fordern. Dennoch solle die Möglichkeit für zivilgesellschaftliche Akteure bestehen, von den Fördermitteln des Gesetzes über den allgemeinen Finanzausgleich mit den Gemeinden und Gemeindeverbänden im Land Brandenburg (Brandenburgisches Finanzausgleichsgesetz - BbgFAG) auch zu profitieren, indem beispielsweise Kommunen zivilgesellschaftlichen Akteuren diese Möglichkeit der Mittelbeantragung übertragen könnten. Dazu erhoffe sie sich nun die gewünschte Information des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur. Frau Ministerin Dr. Münch stellt fest, dass zivilgesellschaftliche Akteure nicht aus-geschlossen seien und Anträge stellen könnten Diese würden aus Landes- oder Lot-tomitteln, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel, bedient. Anträge, die aber nur dem Bereich der Freien Theater zuzuordnen seien, sollten im Rahmen der gel-tenden Fördergrundsätze beantragt werden. Mittel aus dem BbgFAG könnten nach wie vor ausschließlich von kommunalen Trägern beantragt werden, denn es handele sich um das kommunale Finanzierungsgesetz. Bürgerschaftliche Initiativen könnten davon profitieren, wenn sie einen kommunalen Partner fänden. In Übereinstimmung mit dem Landesverband Freier Theater Brandenburg e. V. sei vorgesehen, ab dem Jahr 2018 von den erhöhten Fördermitteln 50.000 Euro für die Kooperation zwischen freien Trägern oder auch zwischen Freien Theatern bereitzustellen. Wahrscheinlich würden diese Mittel außerhalb der Fördergrundsätze auf Antragstellung vom Ministe-rium für Wissenschaft, Forschung und Kultur vergeben. Diese Möglichkeit werde dann ab 2018 gegeben sein.

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Abgeordnete von Halem (GRÜNE/B90) stellt fest, dass es die Möglichkeit gebe, dass sich ein zivilgesellschaftlicher Akteur in der nachfolgenden Situation befinde. Die Kommune finde das Projekt wünschenswert, aber habe keine Kapazitäten für die Antragsstellung. Das sei ein realer Fall. Vorausgesetzt die Kommune stimme dem Projekt zu, sei es denkbar, dass die Kommune dem zivilgesellschaftlichen Akteur die gesamte Antragsstellung überlassen möchte. Daher ihre Frage, ob so etwas ermög-licht werden könne. Frau Gerecht (Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur) berichtet, dass der freie Träger, in Absprache und Abstimmung mit einer Kommune, den Antrag an-stoßen könne. Rein formal habe aber die Kommune die Aufgabe, den Antrag zu stel-len. Sie könne in Abstimmung mit dem zivilgesellschaftlichen Akteur den Antrag erar-beiten. Der zivilgesellschaftliche Akteur könne auch den Hauptpart daran tragen, aber der formale Antragsteller müsse die Kommune sein. Abgeordnete Heinrich (CDU) führt ein praktisches Beispiel an. Sie sei Vorsitzende eines Vereins mit mehr als 120 Mitgliedern, der eine Galerie leite und hochkarätige Veranstaltungen organisiere. Der Verein würde gerne die Freien Theater engagieren. Dies sei nicht möglich. Mitunter gebe es auch das Problem, dass sich eine Kommune für das Projekt nicht interessiere, dann hätten die zivilgesellschaftlichen Akteure kei-ne Möglichkeit, das Geld in Anspruch zu nehmen. Darüber sei ihre Fraktion noch nicht glücklich, denn den Freien Theatern würde hier eine Chance genommen. Daher bitte sie, darüber nachzudenken, wie das Verfahren hier geöffnet werden könne. Bezüglich des eingebrachten Antrages der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE werde allerdings kein Dissens gesehen. Frau Ministerin Dr. Münch erklärt, dass die veranschlagten 50.000 Euro ab dem Jahr 2018 genau dafür vorgesehen seien. Für Kooperationen des Landesverbandes mit freien Trägern solle dieses Geld zur Verfügung gestellt werden. Diese Mittel könn-ten dann genutzt werden. Sie würden zunächst auch nicht in eine Förderrichtlinie eingespeist, sondern würden als Fonds beim Ministerium verbleiben. Genau für den von Frau Heinrich geschilderten Zweck könne das Geld dann verwendet werden. Abgeordnete von Halem (GRÜNE/B90) erklärt für die antragsstellenden Fraktionen, dass sie den Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Vorhang auf für das Theater in der Fläche - Elemente zur Stärkung der Freien Thea-ter in Brandenburg, Drucksache 6/4491 nach § 49 GOLT zurückziehen. Insofern sei auch die Beratung des Antrages in der kommenden Sitzung des Landtages hinfällig. Die Vorsitzende stellt fest, dass sich der Ausschuss insofern auch mit dem vorlie-genden Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE nicht weiter befassen müsse.

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Abgeordnete Dr. Liedtke (SPD) bedanke sich, da dies zeige, dass man inhaltlich gemeinsam denke. Abgeordnete Große (DIE LINKE) gebe zu bedenken, dass durch die Rücknahme die Chance entfalle, im Parlament nochmals deutlich zu sagen, dass an dieser Stelle etwas bewegt worden sei.

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Zu TOP 5: Verschiedenes Zu TOP 5.1: Abstimmung der aktuellen Arbeitsplanung des AWFK Die Vorsitzende berichtet, dass die aktualisierte Arbeitsplanung am 20. Februar 2017 übersandt worden sei. Abgeordnete Dr. Liedtke (SPD) schlägt vor, den Vorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema „Zukunft der Theater- und Orchesterlandschaft im Land Brandenburg“ auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung am 29. März 2017 mit aufzunehmen. Abgeordnete von Halem (GRÜNE/B90) freut sich, dass ihr Vorschlag aufgegriffen werde. Allerdings sei angedacht gewesen, hierzu eine Anhörung der Orchester durchzuführen. Sie könne sich vorstellen, in der kommenden Sitzung einen ausführli-chen Bericht durch das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur zu erhal-ten. Darauf aufbauend könne sich der Ausschuss überlegen, ob eine größere Anhö-rung dazu durchgeführt werden solle. Abgeordnete Dr. Liedtke (SPD) berichtet, dass der Tarifvertrag für das Land Bran-denburg für zehn Jahre geschlossen worden sei. Ein Termin mit dem gesamten Brandenburgischen Staatsorchester Frankfurt finde am 27. März 2017 statt. Insofern sei es sinnvoll, wenn sich der Ausschuss damit befasse. Abgeordnete von Halem (GRÜNE/B90) merkt an, dass es aus ihrer Sicht nicht um den Tarifvertrag gehe. Der Abgeordneten Große (DIE LINKE) ist ebenfalls wichtig, dass Ministerin Dr. Münch über die Zukunft der Theater- und Orchesterlandschaft zunächst berichte. Dies könne als Basis für die weitere Befassung dienen. Der Ausschuss verständigt sich darauf, das Thema „Zukunft der Theater- und Or-chesterlandschaft im Land Brandenburg“ in der Sitzung am 29. März 2017 auf die Tagesordnung zu nehmen und dass Frau Ministerin Dr. Münch hierzu einen Bericht geben möge. Im Anschluss solle sich über die eventuelle Durchführung einer Anhö-rung der Orchester verständigt werden. Frau Ministerin Dr. Münch ist ebenfalls der Ansicht, dass es nicht sinnvoll sei über den laufenden Tarifkonflikt zu sprechen, da die Tarifpartner noch verhandeln würden. Verhandlungspartner sei nicht die Landesregierung, sondern die entsprechenden Gewerkschaften und die Vorstände und Stiftungen. Insofern stimme sie dem Vor-schlag zu, in der kommenden Sitzung zunächst zu berichten.

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Die Vorsitzende fasst zusammen, dass in der Sitzung am 29. März 2017 damit als erster Tagesordnungspunkt die Vorstellung des Helmholtz-Zentrums Potsdam Deut-sches GeoForschungsZentrum (GFZ) und des Deutschen Elektronen-Synchrotron, Forschungsstandort Zeuthen (DESY Zeuthen) und als zweiter Tagesordnungspunkt die Vorstellung der Emil Julius Gumbel Forschungsstelle Antisemitismus und Rechts-extremismus (EJGF) erfolgen solle. Im Weiteren werde es zwei umfassende Berichte des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur als eigenständige Tages-ordnungspunkte geben. Neben der Zukunft der Orchester werde auch über die Lan-desstiftung Branitz berichtet. Die Ausschussmitglieder des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kultur verständigt sich hierauf. Die Vorsitzende weist darauf hin, dass am 29. März 2017 um 11.15 Uhr die Möglich-keit bestehe, an einer Führung für den Ausschuss im Museum Barberini teilzuneh-men. Sie bittet darum, dem Ausschusssekretariat eine Rückmeldung bis spätestens 24.02.2017 zu geben, wer teilnehmen möchte. Zu TOP 5.2: Verständigung des AWFK bezüglich der Ausschussreise im Som-

mer 2017 nach Aarhus Die Vorsitzende berichtet, dass hierzu eine Vorlage verteilt worden sei. Hierin seien bereits viele Programmpunkte aufgenommen. Abgeordnete Vandre (DIE LINKE) fügt hinzu, dass es ihr bei den Gesprächen mit der Universität Aarhus wichtig sei, nicht nur die Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Wirtschaft zu beleuchten, sondern auch auf die soziale Infrastruktur an der Hochschule einzugehen. Sie würde gerne in Erfahrung bringen, wie dies an der Hochschule organisiert sei. Auch sei zu begrüßen, nicht nur mit der Leitung der Uni-versität zu sprechen, sondern auch mit Vertretern anderer Statusgruppen. Die Vorsitzende versichert, dies in die Planungen mit aufzunehmen. Sie erklärt, dass zwei Termine für die Reise im Raum stünden. Sie stellt diese zur Abstimmung. Für den ersten Terminvorschlag, 3. bis 7. Juli 2017, votiert eine Ja-Stimme. Für den zweiten Terminvorschlag, 10. bis 14. Juli 2017 stimmen 7 Abgeordnete. Die Vorsitzende erklärt weiter, es gebe verschiedene Möglichkeiten der An- und Abreise. Die Möglichkeit der Busfahrt hätte den Vorteil, dass ein Transfer dauerhaft vor Ort gewährleistet wäre. Eine Bahnfahrt würde dazu führen, dass zumindest teils ein Bus vor Ort gemietet werden müsse. Dies zumindest für die Termine, die nicht fußläufig zu erreichen seien. Die dritte Möglichkeit sei ein Flug nach Aarhus.

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Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur 22.02.2017 26. (öffentliche) Sitzung krü-ban

Die Mehrheit der Abgeordneten (5 Ja-Stimmen) spricht sich für die An- und Abreise mit der Bahn aus. Ein Ausschussmitglied votiert für die Anreise per Flugzeug, keine Stimme sprach sich für eine Busreise aus. Die Vorsitzende fasst zusammen, dass der Ausschuss sich auf den Reisezeitraum vom 10. bis 14. Juli 2017 für die Reise nach Aarhus verständigt hat. Zudem erfolgt die An- und Abreise mit der Bahn. Vor Ort soll ein Bus für die notwendigen Fahrten angemietet werden. Die Vorsitzende schließt damit die 26. Sitzung des AWFK. Anlagen Anlage 1: Präsentation Max-Planck-Institut für Molekulare Pflanzenphysiologie (Zu

TOP 1) Anlage 2: Präsentation Fraunhofer-Institut für Angewandte Polymerforschung (Zu

TOP 1) Anlage 3: Präsentation Brandenburgischer Verband Bildender Künstlerinnen und

Künstler e. V. (Zu TOP 2) Anlage 4: Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE zu dem Antrag der

CDU-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Vorhang auf für das Theater in der Fläche - Elemente zur Stärkung der Freien Theater in Brandenburg, Drucksache 6/4491 (Neudruck) vom 22. Februar 2017 (Zu TOP 4)