Upload
gean-soares
View
614
Download
6
Embed Size (px)
Citation preview
Kapitel 'Luftrecht, allgemein' PPL-Trainer 2000 A, aerosoft GmbH, 2000
4. Die Abkürzung ICAO bedeutet:
a) Internationale Vereinigung zur Unterrichtung der Luftfahrer b) Internationale Zivilluftfahrt-Organisation c) Internationale Charterflug-Organisation d) Internationale Vereinigung von Flugzeugführern
5. Nach dem Abkommen von Chicago (ICAO-Abkommen) kann einem deutschen Staatsangehörigen mit ausländischer Luftfahrerlaubnis jede Führung von Luftfahrzeugen in der Bundesrepublik Deutschland durch
a) die Landesluftfahrtbehörde b) den Bundesminister für Verkehr c) die Deutsche Flugsicherung GmbH d) das Luftfahrt-Bundesamt
untersagt werden
6. Das Recht der Gesetzgebung auf dem Gebiet des Luftverkehrs
a) hat ausschließlich der Bund b) haben ausschließlich die Länder c) haben Bund und Länder gemeinsam d) hat die Landesluftfahrtbehörde
7. Welche Luftfahrtbehörden sind dem Bundesminister für Verkehr direkt unterstellt?
a) Fernmeldetechnisches Zentralamt b) Deutsche Flugsicherung GmbH c) Luftfahrt-Bundesamt d) Such- und Rettungsdienst
8. Die Sammlung von Nachrichten über Luftfahrtpersonal und Luftfahrtgerät sowie die Auskunftserteilung über diese Nachrichten ist Aufgabe
a) des Bundesnachrichtendienstes b) des Bundeszentralregisters c) des Luftfahrt-Bundesamtes d) der Landesluftfahrtbehörden
9. Wer ist für die Bewegungslenkung des Luftverkehrs in der Bundesrepublik Deutschland zuständig?
a) Die Landesluftfahrtbehörden b) Die Deutsche Flugsicherung GmbH c) Der Bundesminister des Inneren d) Das Luftfahrt-Bundesamt in Braunschweig
10. Die Flugwetterwarten auf den Flughäfen unterstehen
a) der Flughafen-Gesellschaft b) dem Deutschen Wetterdienst c) der Deutschen Flugsicherung GmbH d) der Landesluftfahrtbehörde
12. Luftfahrzeuge werden in die Luftfahrzeugrolle nur eingetragen, wenn sie
a) in der Bundesrepublik Deutschland stationiert sind b) im ausschließlichen Eigentum deutscher Staatsangehöriger stehen c) Gesellschaften mit deutscher Beteiligung gehören d) nicht an eine Bank sicherheitsübereignet sind
Seite 1 von 38 11 November 2010 13:00:14
Kapitel 'Luftrecht, allgemein' PPL-Trainer 2000 A, aerosoft GmbH, 2000
13. Ein Luftfahrzeugführer läßt seine Frau, die keinen Luftfahrerschein besitzt, das Flugzeug führen. Kann sie dafür zur Verantwortung gezogen werden?
a) Nein, wenn sie als Notpilotin (Pinch-Hitter) ausgebildet ist und sich in Übung halten will b) Ja, weil sie ein Luftfahrzeug ohne Erlaubnis führt c) Nein, weil der Flugzeugführer verantwortlich ist d) Nein, wenn der Halter des Flugzeuges seine Zustimmung gegeben hat
14. Bei einem Einweisungsflug gilt als verantwortlicher Flugzeugführer
a) der einzuweisende Flugzeugführer b) der Einweisungsberechtigte c) der Einzuweisende, wenn er eine Gesamtflugerfahrung von mehr als 200 Flugstunden besitzt d) beide Flugzeugführer
15. Beim Prüfungsflug zum Erwerb der Erlaubnis für Privatflugzeugführer ist
a) der Prüfungskandidat b) das Prüfungsratsmitglied c) der mitfliegende Fluglehrer d) derjenige, der die höherwertige Lizenz besitzt
verantwortlicher Flugzeugführer
17. Flugplätze sind
a) Verkehrsflughäfen, Landeplätze und Segelfluggelände b) Flughäfen, Landeplätze, Segelfluggelände und Außenstartgelände c) Flughäfen, Landeplätze und Segelfluggelände d) Flughäfen und Landeplätze für Flugzeuge und Segelflugzeuge
19. Ein Privatflugzeugführer möchte in seinem Luftfahrzeug, das für 5 Personen zugelassen ist, Freunde gegen Erstattung der Selbstkosten mitnehmen. Benötigt er hierfür eine Genehmigung?
a) Ja b) Nein c) Nur dann, wenn er nicht mehr als 3 Fluggäste mitnimmt d) Nur dann, wenn er von nicht mehr als 3 Fluggästen Bezahlung der Selbstkosten entgegennimmt
20. Der Genehmigungspflicht unterliegt nicht die Beförderung von Personen gegen Erstattung der Selbstkosten, wenn
a) im verwendeten Luftfahrzeug höchstens 4 Personen befördert werden b) das verwendete Luftfahrzeug für höchstens 4 Personen zugelassen ist c) das verwendete Luftfahrzeug für höchstens 4 Personen zugelassen ist und in die Selbstkosten
keine Abschreibung eingerechnet wird d) außer dem verantwortlichen Luftfahrzeugführer das Luftfahrzeug für höchstens 4 Personen
zugelassen ist
21. Ein Privatflugzeugführer hat die Absicht, mit einem Luftfahrzeug, das für 4 Personen zugelassen ist, gelegentlich Personen und Sachen gegen Erstattung der Selbstkosten zu befördern. Benötigt er hierfür eine Erlaubnis?
a) Ja b) Nein c) Ja, aber nur für die Beförderung von Sachen d) Ja, aber nur für die Beförderung von Personen
22. Starts von Luftfahrzeugen außerhalb genehmigter Landeplätze sind möglich mit
a) Flugverkehrskontrollfreigabe und Zustimmung des Grundstückseigentümers b) Erlaubnis der Landesluftfahrtbehörde und Zustimmung des Grundstückseigentümers c) Erlaubnis der zuständigen Polizeibehörde und der Landesluftfahrtbehörde d) Erlaubnis der Deutschen Flugsicherung GmbH und Zustimmung des Grundstückseigentümers
Seite 2 von 38 11 November 2010 13:00:14
Kapitel 'Luftrecht, allgemein' PPL-Trainer 2000 A, aerosoft GmbH, 2000
24. Starts von Luftfahrzeugen auf der Rollbahn eines Flugplatzes sind möglich, wenn
a) diese einen festen Belag hat (Asphalt) b) sie parallel zur Start- und Landebahn in einem Mindestabstand von 40 m angelegt worden ist c) der Flugplatzhalter zugestimmt und die Landesluftfahrtbehörde eine Erlaubnis erteilt hat d) die Deutsche Flugsicherung GmbH damit einverstanden ist
25. Was ist zum Wiederstart nach einer Notlandung erforderlich?
a) Eine Erlaubnis der Landesluftfahrtbehörde b) Eine Erlaubnis des Luftfahrt-Bundesamtes c) Keine Erlaubnis, wenn weder Personen- noch Sachschäden entstanden sind d) Die Zustimmung eines Sachverständigen
26. Die Landesluftfahrtbehörde hat den Wiederstart eines Luftfahrzeuges nach einer Notlandung erlaubt und der Luftfahrzeugführer ist seiner Auskunftpflicht nachgekommen. Der Grundstückseigentümer darf den Wiederstart
a) durch Gewalt b) nicht c) bis zur Bezahlung des entstandenen Flurschadens d) an Sonn- und Feiertagen
verhindern.
28. Gebiete mit Flugbeschränkungen sind Lufträume, in denen der Durchflug
a) durch eine Flugverkehrskontrollstelle kontrolliert wird b) durch die Bundeswehr behindert wird c) verboten ist d) Beschränkungen unterworfen ist
29. Flugverkehrskontrollfreigaben auf Flugplätzen werden erteilt durch die
a) Luftaufsicht b) Flugleitung c) Flugverkehrskontrollstelle d) Platzhalter
32. Der Beauftragte für Luftaufsicht kann einem Luftfahrzeugführer den Start auf einem Verkehrslandeplatz verbieten, um
a) Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren b) ihn zur Zahlung der Landegebühren zu zwingen c) einer Ordnungsmaßnahme des Platzhalters Nachdruck zu verleihen d) diesen zur Flugdisziplin zu zwingen
33. Für geeignete Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung an Bord eines Luftfahrzeuges hat während des Starts der
a) Beauftragte für Luftaufsicht b) Fluglotse c) Flugleiter d) verantwortliche Luftfahrzeugführer
zu sorgen
34. Wird beim Betrieb eines Luftfahrzeuges eine Sache beschädigt, so ist der
a) Eigentümer b) Halter c) Luftfahrzeugführer (oder Benutzer) d) Flugplatzhalter
verpflichtet, den Schaden zu ersetzen
Seite 3 von 38 11 November 2010 13:00:14
Kapitel 'Luftrecht, allgemein' PPL-Trainer 2000 A, aerosoft GmbH, 2000
35. Die Haftpflichtversicherung dient zur Deckung von Schadenersatzforderungen aus der Haftung
a) für Personen und Sachen, die im Luftfahrzeug befördert werden b) für Personen und Sachen, die im Luftfahrzeug zu Schaden kommen c) für Personen und Sachen, die nicht im Luftfahrzeug befördert werden d) nur für Personen, die nicht im Luftfahrzeug befördert werden
36. Bei einem Unfall mit einem Luftfahrzeug bis 1200 kg Gewicht haftet der Ersatzpflichtige nach den Vorschriften des LuftVG für die Schäden bis zu
a) 850000,- DM b) 5000000,- DM c) 2500000,- DM d) unbeschränkt
37. Wer haftet für Personen- oder Sachschäden, die an Bord eines Luftfahrzeuges entstehen?
a) Der Halter des Luftfahrzeuges b) Der Eigentümer des Luftfahrzeuges c) Der Luftfahrzeugführer d) Der Luftfrachtführer
38. Ein Luftfahrzeugführer führt mit einem Luftfahrzeug einen Flug gegen Entgelt durch. Bei einer Außenlandung wird der Fluggast verletzt. Der Luftfahrzeugführer haftet bei grob fahrlässigem Verhalten für diesen Fluggast
a) bis zu einem Betrag von 320000,- DM b) überhaupt nicht c) in Höhe der Haftpflichtversicherung d) in unbegrenzter Höhe
39. Ein Luftfahrzeugführer nimmt einen Geschäftsfreund gegen Entgeld in seinem Luftfahrzeug mit. Haftet er in diesem Fall als Luftfrachtführer und könnte er ggf. die Haftung als Luftfrachtführer durch eine schriftliche Vereinbarung beschränken oder ausschließen?
a) Nein, in diesem Fall haftet er nicht b) Ja, er haftet; er kann aber in diesem Fall die Haftung ausschließen oder beschränken c) Ja, er haftet; ein Ausschluß oder eine Beschränkung der Haftung unter die gesetzliche
Haftungssumme ist nicht möglich d) Ja, er haftet; er kann die Haftung aber nicht ausschließen, sondern nur beschränken
40. Ein Luftfahrzeugführer führt einen Selbstkostenflug durch. Mit dem Fluggast vereinbart er, daß Haftungsansprüche ausgeschlossen werden. Diese Vereinbarung
a) bedarf der Genehmigung der Landesluftfahrtbehörde b) kann nur ein Luftfahrtunternehmen abschließen c) ist nichtig d) hat die Nichtigkeit des gesamten Beförderungsvertrages zur Folge
41. Zum Abschluß einer Unfallversicherung für Fluggäste sind alle
a) Luftfahrzeugführer b) Halter von Luftfahrzeugen c) Luftfahrtunternehmen d) Vereine mit einer Erlaubnis zur Ausbildung von Luftfahrern
verpflichtet.
43. Der Flugleiter auf einem Landeplatz vertritt
a) die Deutsche Flugsicherung GmbH b) den Platzhalter c) das Luftfahrt-Bundesamt d) die Landesluftfahrtbehörde
Seite 4 von 38 11 November 2010 13:00:14
Kapitel 'Luftrecht, allgemein' PPL-Trainer 2000 A, aerosoft GmbH, 2000
44. Die Musterzulassung von Luftfahrtgerät wird von
a) dem Luftfahrt-Bundesamt b) dem Bundesminister für Verkehr c) der Deutschen Flugsicherung GmbH d) der Landesluftfahrtbehörde
erteilt.
45. Die Musterzulassung eines Luftfahrtgerätes wird bekanntgegeben
a) per Notam b) in den Nachrichten für Luftfahrer c) in der AIP d) im Amtsblatt der Landesluftfahrtbehörden
46. Luftfahrtgeräte, die der Verkehrszulassung bedürfen, sind
a) Flugzeuge, Drehflügler, Luftschiffe b) Motorsegler, Segelflugzeuge, Hängegleiter c) bemannte Ballone, Hängegleiter, Flugmodelle d) Ultraleichtflugzeuge und Startwinden für Segelflugzeuge
47. Welche Behörde ist für die Verkehrszulassung von Luftfahrzeugen zuständig?
a) Die Landesluftfahrtbehörde b) Das Bundesministerium für Verkehr c) Das Luftfahrt-Bundesamt d) Die Deutsche Flugsicherung GmbH
48. Das Luftfahrt-Bundesamt läßt ein Luftfahrzeug zum Verkehr zu (Verkehrszulassung)
a) durch Erteilung eines Lufttüchtigkeitszeugnisses b) durch Eintragung in die Luftfahrzeugrolle c) durch Eintragung in das beim Amtsgericht in Braunschweig geführte Register für Luftfahrzeuge d) wenn die Landesluftfahrtbehörde vorher zugestimmt hat
49. Welches Dokument gibt Auskunft über den Verwendungszweck eines Flugzeuges?
a) Nachprüfschein b) Bordbuch c) Eintragungsschein d) Lufttüchtigkeitszeugnis
50. Das Lufttüchtigkeitszeugnis ist beim Betrieb eines Luftfahrzeuges
a) nicht b) immer c) nur wenn es vom Flughandbuch vorgeschrieben wird d) auf Anforderungen der Luftaufsicht oder Flugleitung
mitzuführen
51. Wie lange gilt die Verkehrszulassung eines Luftfahrzeuges?
a) 12 Monate b) Sie endet erst mit dem Verlust der Lufttüchtigkeit c) 24 Monate d) Sie gilt bis zur Zurücknahme oder Widerruf
52. Ein Luftfahrzeugführer stationiert ein Luftfahrzeug, dessen Halter er ist, ständig auf einem anderen Flugplatz als bisher. Wem muß er dies anzeigen?
a) Dem Luftfahrt-Bundesamt b) Der Landesluftfahrtbehörde c) Der zuständigen Flugsicherungsstelle d) Es besteht keine Anzeigepflicht
Seite 5 von 38 11 November 2010 13:00:15
Kapitel 'Luftrecht, allgemein' PPL-Trainer 2000 A, aerosoft GmbH, 2000
53. Der Halter eines Luftfahrzeuges hat dem Luftfahrt-Bundesamt unverzüglich
a) jede Nachprüfung b) die 100-Stunden-Kontrolle c) jede Änderung des regelmäßigen Standortes d) die Anbringung einer Reklamebeschriftung
anzuzeigen
54. Der Eigentümer eines Luftfahrtgerätes hat dem Luftfahrt-Bundesamt unverzüglich einen Halterwechsel anzuzeigen, wenn
a) er keinen Luftfahrerschein mehr besitzt b) sich die Halterschaft über 6 Monate und mehr erstrecken soll c) das Luftfahrzeug verpfändet wurde d) das Luftfahrzeug für Ausbildungszwecke zum Einsatz kommen soll
55. Was ist die Luftfahrzeugrolle?
a) Eine behördlich zugelassene technische Einrichtung zum Rollen eines Luftfahrzeuges b) Das Verzeichnis der in der Bundesrepublik zum Verkehr zugelassenen Luftfahrzeuge c) Der Nachweis über die Verkehrszulassung, der beim Betrieb des Luftfahrzeuges mitzuführen ist d) Eine andere Bezeichnung für den Eintragungsschein
57. Der Eintragungsschein ist bei dem Betrieb des Luftfahrzeuges
a) nicht b) immer c) nur wenn es vom Flughandbuch vorgeschrieben wird d) auf Anforderung der Luftaufsicht oder Flugleitung
mitzuführen
58. Aus welchem Dokument kann entnommen werden, wer Eigentümer eines Luftfahrzeuges ist?
a) Eintragungsschein b) Versicherungsschein über Haftpflichtversicherung c) Lufttüchtigkeitszeugnis d) Nachprüfschein
59. Die Einsicht in die Luftfahrzeugrolle ist
a) nur Polizeibehörden b) den Landesluftfahrtbehörden c) jedem d) nur dem Personal des Luftfahrt-Bundesamtes
gestattet
62. Das fliegerärztliche Tauglichkeitszeugnis für Privatluftfahrzeugführer
a) hat eine Gültigkeit von 20 Monaten b) darf nur von einer hierfür anerkannten fliegerärztlichen Untersuchungsstelle ausgestellt werden c) kann durch das Gutachten des Chefarztes eines Krankenhauses ersetzt werden d) gilt auch - eingeschränkt auf 12 Monate - für Berufsflugzeugführer
64. Die Erlaubnisbehörde kann die Erlaubnis zum Führen eines Luftfahrzeuges widerrufen, wenn
a) der Inhaber der Erlaubnis einen Verkehrsunfall verursacht hat b) der Inhaber der Erlaubnis länger als 2 Jahre keine praktische Tätigkeit als Luftfahrzeugführer
ausgeübt hat c) Zweifel an dem ausreichenden fachlichen Wissen des Inhabers der Erlaubnis bestehen und eine
angeordnete Überprüfung verweigert wurde d) der Inhaber der Erlaubnis einen längeren Auslandsaufenthalt hatte
Seite 6 von 38 11 November 2010 13:00:15
Kapitel 'Luftrecht, allgemein' PPL-Trainer 2000 A, aerosoft GmbH, 2000
66. Ein Luftfahrzeugführer will mit einem 6-sitzigen Luftfahrzeug Selbstkostenflüge durchführen. Die Genehmigung dieser Flüge wird von
a) dem Luftfahrt-Bundesamt b) niemanden, da keine Erlaubnis erforderlich ist c) dem Bundesminister für Verkehr d) der Landesluftfahrtbehörde, in deren Zuständigkeitsbereich der Antragsteller seinen Wohnsitz hat,
erteilt.
67. Die Erlaubnis als Privatluftfahrzeugführer berechtigt zu einer berufsmäßigen Tätigkeit
a) zum Sprühen von Düngemitteln b) als Fluglehrer c) für den Kunstflug d) nicht
68. Eine gefüllte Propangasflasche darf in einem Flugzeug mitgeführt werden, wenn
a) das Luftfahrt-Bundesamt hierfür eine Erlaubnis erteilt hat b) die Landesluftfahrtbehörde hierfür eine Erlaubnis erteilt hat c) die Polizeibehörde eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erteilt hat d) im dem Flugzeug nicht geraucht wird
69. Die Erlaubnis zum Mitführen von Munition oder anderen gefährlichen Gütern in Luftfahrzeugen wird erteilt durch
a) die Landesluftfahrtbehörde b) das Luftfahrt-Bundesamt c) das Bundeskriminalamt d) die Deutsche Flugsicherung GmbH
70. Funkgeräte, die nicht zur Ausrüstung des Luftfahrzeuges gehören, dürfen nur mitgeführt und betrieben werden
a) wenn die zuständige Flugsicherungsstelle zugestimmt hat b) mit Genehmigung des Luftfahrt-Bundesamtes c) wenn der Hersteller damit einverstanden ist d) mit Erlaubnis der Luftfahrtbehörde des Landes, in dem das Funkgerät an Bord genommen wird
71. Die Nachtflugberechtigung ist zu erwerben durch
a) eine zusätzliche Ausbildung in einem genehmigten Ausbildungsbetrieb b) eine Einweisung mit einem Einweisungsberechtigten oder Fluglehrer c) eine Prüfung vor dem Prüfungsrat der Luftfahrtbehörde d) 5 Stunden Nachtflug und eine Überprüfung vor einem anerkannten Sachverständigen
72. Bei welcher Behörde und innerhalb welchen Zeitraumes ist eine etwa erforderliche Erlaubnis für den Ausflug aus dem Bundesgebiet spätestens zu beantragen?
a) Zwei volle Werktage vor dem Flug beim Bundesminister für Verkehr b) Drei volle Werktage vor dem Flug beim Bundesminister für Verkehr c) Drei volle Werktage vor dem Flug bei der Deutschen Flugsicherung GmbH d) Eine Woche vor dem Flug beim Luftfahrtbundesamt
73. Ein Luftfahrzeugführer hat die Absicht, einen Flug zu nichtgewerblichen Zwecken in ein Land durchzuführen, das der ICAO angehört. Unter welchen Voraussetzungen ist dies zulässig?
a) Mit einer Einflugerlaubnis der zuständigen ausländischen Luftfahrtbehörde b) Mit einer Ausflugerlaubnis des Bundesministers für Verkehr c) Ohne Ausflugerlaubnis d) Mit einer Ausflugerlaubnis des Luftfahrt-Bundesamtes
Seite 7 von 38 11 November 2010 13:00:15
Kapitel 'Luftrecht, allgemein' PPL-Trainer 2000 A, aerosoft GmbH, 2000
74. Die Haftpflichtversicherung für ein Luftfahrzeug hat
a) der Eigentümer b) derjenige für den das Luftfahrzeug zugelassen ist c) der Luftfahrzeughalter d) der Luftfahrzeugführer
mit einem Versicherer mit Sitz in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft oder Niederlassung in der BRD abzuschließen
75. Das amtliche Kennzeichen D - ICAO bedeutet, daß es sich bei dem Luftfahrzeug um ein
a) Regierungsluftfahrzeug der ICAO b) mehrmotoriges deutsches Flugzeug von 2 - 5,7 t c) mehrmotoriges Flugzeug bis 2000 kg d) mehrmotoriges Flugzeug über 5,7 t
handelt
78. Die Forderung, daß sich jeder Luftfahrzeugführer als Teilnehmer am Luftverkehr so zu verhalten hat, daß Sicherheit und Ordnung im Luftverkehr gewährleistet sind und kein anderer gefährdet, geschädigt oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird,
a) ist eine Grundregel für das Verhalten im Luftverkehr b) beinhaltet einen Programmsatz des Luftverkehrsgesetzes c) kann bei Nichtbeachtung als strafbare Handlung verfolgt werden d) ist nicht durchzusetzen
79. Der Luftfahrzeugführer ist für die Führung des Luftfahrzeuges verantwortlich. Dies gilt
a) nicht in der Kontrollzone b) nicht, wenn die Verkehrslenkung über Funk geführt wird c) nur im kontrollierten Luftraum d) immer
81. Das Entscheidungsrecht über die Führung des Luftfahrzeuges hat der
a) Eigentümer b) Halter c) Luftfahrzeugführer d) Fluglotse
82. Der Luftfahrzeugführer hat das Entscheidungsrecht über die Führung des Luftfahrzeuges
a) während des Fluges b) bei Start, Landung und während des Fluges c) beim Rollen, Start, Landung und während des Fluges d) während jeder Bewegung des Luftfahrzeuges
83. Der Beauftragte für Luftaufsicht erläßt zur Durchführung eines Fluges eine Verfügung. Für die Einhaltung der Verfügung hat der
a) Luftfahrzeugführer b) Halter c) Eigentümer d) Fluglotse
zu sorgen.
84. Zur Flugvorbereitung sind verpflichtet:
a) alle Luftfahrzeugführer b) nur die Führer von motorgetriebenen Luftfahrzeugen c) unerfahrene Luftfahrzeugführer d) nur Luftfahrzeugführer, die Überlandflüge durchführen
Seite 8 von 38 11 November 2010 13:00:15
Kapitel 'Luftrecht, allgemein' PPL-Trainer 2000 A, aerosoft GmbH, 2000
85. Eine Wetterberatung ist grundsätzlich einzuholen bei
a) Flügen, die über die Umgebung des Flugplatzes hinausführen b) Flügen zu gewerblichen Zwecken c) zweifelhaften Wetterlagen d) Flügen, für die Flugplan zu übermitteln ist
87. Eine Flugberatung ist vor jedem Flug einzuholen,
a) der über eine Flugstrecke von mehr als 100 km führt b) für den ein Flugplan zu übermitteln ist c) der über die Umgebung des Startflugplatzes hinausführt d) der den kontrollierten Luftraum berührt
88. Ein Flug führt über die Umgebung des Flugplatzes hinaus und wird damit als Überlandflug bezeichnet, wenn
a) der Luftfahrzeugführer die Start- und Landebahn nicht mehr sehen kann b) vom Flugplatz aus das Luftfahrzeug nicht mehr gesehen werden kann c) der Luftfahrzeugführer von der vorgeschriebenen Platzrunde abweicht d) der Luftfahrzeugführer den Verkehr in der Platzrunde nicht mehr beobachten kann
89. Störungen bei dem Betrieb eines Luftfahrzeuges sind
a) unverzüglich b) ohne schuldhaftes Zögern c) binnen einer Woche d) innerhalb von 3 Tagen
schriftlich dem Luftfahrt-Bundesamt anzuzeigen.
90. Störungen bei dem Betrieb eines Luftfahrzeuges hat der
a) Luftfahrzeugführer b) Eigentümer c) luftfahrttechnische Betrieb d) Halter
innerhalb von drei Tagen dem Luftfahrt-Bundesamt anzuzeigen.
91. Störungen bei dem Betrieb eines Luftfahrzeuges, bei denen ein Luftfahrzeug einen schweren Schaden erlitten hat, sind
a) unverzüglich der nächst erreichbaren Polizeidienststelle b) innerhalb von 3 Tagen der Luftfahrtbehörde, in dem die Störung verursacht wurde c) unverzüglich der Luftfahrtbehörde des Landes, in dem das Luftfahrzeug beheimatet ist d) innerhalb von 4 Tagen dem Luftfahrt-Bundesamt
zu melden.
92. Eine Störung, die sich beim Betrieb eines deutschen Luftfahrzeuges im Ausland ereignet hat, ist
a) dem Luftfahrt-Bundesamt b) der zuständigen deutschen Botschaft in dem betreffenden Land c) der zuständigen ausländischen Luftfahrtbehörde d) dem Bundesminister für Verkehr
anzuzeigen.
96. Die Mindeshöhe für Überlandflüge mit motorgetriebenen Luftfahrzeugen beträgt mindestens
a) 150 m über Grund oder Wasser b) 300m über Grund oder Wasser c) 600m über Grund oder Wasser d) 600m MSL
sofern sonstige Vorschriften und Festlegungen nicht eine geringere oder größere Höhe erfordern
Seite 9 von 38 11 November 2010 13:00:15
Kapitel 'Luftrecht, allgemein' PPL-Trainer 2000 A, aerosoft GmbH, 2000
97. Überlandflüge mit motorgetriebenen Luftfahrzeugen im Luftraum G dürfen unterhalb 2000 ft GND durchgeführt wreden, wenn in dieser Flughöhe
a) der vertikale Wolkenabstand weniger als 1000 ft beträgt b) Wolken berührt werden c) die Flugsicht 5 km beträgt d) die Flugsicht 8 km beträgt
98. Ein Privatluftfahrzeugführer muß für das
a) Absetzen eines Fallschirmspringers b) Abwerfen des Schleppseiles c) Abwerfen des Schleppbanners d) Abwerfen von Futtermitteln für das Wild
eine Erlaubnis der örtlich zuständigen Landesluftfahrtbehörde einholen.
99. In Höhen von mehr als 450 m GND darf Kunstflug mit Passagieren durchgeführt werden, wenn
a) der Pilot die Kunstflugberechtigung besitzt und das Flugzeug dafür zugelassen ist b) der Pilot die Kunstflugberechtigung besitzt c) das Flugzeug dafür zugelassen ist, die Passagiere damit einverstanden sind und die
Landesluftfahrtbehörde zugestimmt hat d) der Pilot die Kunstflugberechtigung besitzt, das Flugzeug dafür zugelassen ist und die Passagiere
damit einverstanden sind
100. In der Umgebung eines Flugplatzes ohne Flugverkehrskontrollstelle will ein Luftfahrzeugführer Kunstflug ausführen. Hierzu ist
a) ein Flugplan b) die Zustimmung der nächstgelegenen Flugverkehrskontrollstelle c) die Zustimmung des Halters d) die Zustimmung der Luftaufsichtsstelle
erforderlich
101. Reklameflüge mit geschleppten Gegenständen bedürfen der Erlaubnis
a) des Luftfahrt-Bundesamtes b) der Luftfahrtbehörde des Landes, in deren Zuständigkeitsbereich geschleppt werden soll c) der Luftfahrtbehörde des Landes, in dem der Antragsteller seinen Wohnsitz hat d) der örtlichen Luftaufsicht
102. Flüge mit geschleppten Gegenständen bedürfen keiner Erlaubnis der Landesluftfahrtbehörde, wenn
a) das Luftfahrzeug mit einem geeichten Barographen ausgerüstet ist b) die Flüge nicht im Rahmen eines Luftfahrtunternehmens durchgeführt werden c) der Luftfahrzeugführer im Besitz eines Berufsflugzeugführerscheines ist d) der geschleppte Gegenstand ein Segelflugzeug ist
103. Ein Luftfahrzeugführer hat die Absicht, ein Luftfahrzeug mit einer Reklamebeschriftung zu versehen. Benötigt er für diese Art von Reklameflügen eine Erlaubnis?
a) Nein b) Ja, eine Erlaubnis des Luftfahrt-Bundesamtes c) Ja, eine Erlaubnis der Landesluftfahrtbehörde d) Nur dann, wenn das Flugzeug nicht ausschließlich im Vereinsflugbetrieb eingesetzt wird
104. Reklameflüge von Luftfahrzeugen mit Lautsprecherübertragung
a) bedürfen einer Erlaubnis der Landesluftfahrtbehörde b) sind mit Genehmigung von der Deutschen Flugsicherung GmbH, Luftfahrt- Bundesamt und
Luftaufsicht zulässig c) sind verboten d) sind gestattet, wenn nicht mit Lärmbelästigung zu rechnen ist
Seite 10 von 38 11 November 2010 13:00:15
Kapitel 'Luftrecht, allgemein' PPL-Trainer 2000 A, aerosoft GmbH, 2000
105. Der Luftfahrzeugführer hat für die Eintragung der Uhrzeiten von Starts und Landungen im Flugbuch
a) die koordinierte Weltzeit b) die jeweilige Sommer- oder Winterzeit c) die Mitteleuropäische Zeit d) die lokale Zeit
zu verwenden
109. Luftfahrzeuge dürfen im Verband nur nach vorausgegangener Vereinbarung der
a) Luftfahrzeugführer b) Deutschen Flugsicherung GmbH c) Landesluftfahrtbehörde und der Luftfahrzeugführer d) Flugzeugeigentümer und der Versicherung
geflogen werden
110. Ein Flugzeug und ein Segelflugzeug nähern sich auf Gegenkurs. Wer muß ausweichen?
a) Das Segelflugzeug b) Das Flugzeug c) Das schneller fliegende Luftfahrzeug d) Beide nach rechts
111. Ein Flugzeugführer beobachtet links vor seinem Flugzeug in nahezu gleicher Höhe ein Flugzeug, das ein Reklamebanner schleppt. Die Flugrichtungen der beiden Flugzeuge kreuzen sich. Wer ist verpflichtet, auszuweichen?
a) Das höher oder schneller fliegende Flugzeug b) Beide Flugzeuge c) Das von links kommende Flugzeug d) Das (von rechts kommende) Flugzeug dem Schleppflug
112. Luftfahrzeuge, die Gegenstände schleppen, haben Vorflugrecht vor
a) motorgetriebenen Luftfahrzeugen, b) Segelflugzeugen, c) Motorseglern mit stillgelegtem Motor, d) allen Luftfahrzeugen,
wenn sich die Flugrichtungen in nahezu gleicher Höhe kreuzen
113. Ein Flugzeugführer beobachtet einen Motorsegler (Motor in Betrieb), der in nahezu gleicher Höhe von links kommt und seine Flugrichtung kreuzen wird. Wer muß ausweichen?
a) Der Motorsegler dem Flugzeug b) Das Flugzeug dem Motorsegler c) Das Luftfahrzeug mit der höheren Fluggeschwindigkeit d) Beide Luftfahrzeuge müssen die Kurse ändern
115. Ein Luftfahrzeug überholt eine anderes, wenn es sich von rückwärts in einer Flugrichtung nähert, die einen Winkel von weniger als
a) 120° b) 110° c) 090° d) 070°
zu der Flugrichtung des anderen bildet
116. Bei Luftfahrzeugen im Endanflug hat
a) das tiefer fliegende Luftfahrzeug Vorflugrecht b) das höher fliegende Luftfahrzeug Vorflugrecht c) das tiefer fliegende Luftfahrzeug eine lange Landung zu machen d) in jedem Fall das mehrsitzige Luftfahrzeug Vorflugrecht
Seite 11 von 38 11 November 2010 13:00:15
Kapitel 'Luftrecht, allgemein' PPL-Trainer 2000 A, aerosoft GmbH, 2000
117. Sind Wolkenflüge mit Segelflugzeugen zulässig?
a) Ja, mit Freigabe der Deutschen Flugsicherung GmbH b) Ja, aber nur mit Erlaubnis der Luftaufsicht c) Nein d) Ja, aber nur mit Erlaubnis der örtlichen Luftfahrtbehörde
119. Die Landung eines Flugzeuges oder Hubschraubers auf einem Segelfluggelände bedarf der Erlaubnis
a) des Platzhalters b) der Landesluftfahrtbehörde c) der Landesluftfahrtbehörde und des Platzhalters d) wenn der Luftfahrzeugführer keinen Segelflugschein besitzt
120. Wann müssen in Betrieb befindliche Luftfahrzeuge Positions-Lichter führen?
a) Von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang b) Bei Nacht und schlechten Sichtverhältnissen c) Von einer halben Stunde nach Sonnenuntergang bis eine halbe Stunde nach Sonnenaufgang d) Von einer halben Stunde nach Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang
121. Fällt beim Rollen zur Startposition das Zusammenstoßwarnlicht (Anti- Collision-Light) aus, darf der Luftfahrzeugführer
a) den Flug nicht b) den Flug nur zum Zwecke, einen Reparaturbetrieb anzufliegen c) nur zu einem Flug zwischen SR und SS d) einen Flug nur mit Zustimmung der Landesluftfahrtbehörde
antreten
122. Der Luftfahrzeugführer hat Beobachtungen über Gefahren für den Luftverkehr unverzüglich
a) der Landesluftfahrtbehörde b) der Luftaufsicht c) der für ihn zuständigen Flugverkehrskontrollstelle d) dem nächstgelegenen Flugplatz
zu melden
123. Ein Flugzeugführer beobachtet während eines Fluges einen Reklameballon, der sich losgerissen hat und andere, schneller fliegende Luftfahrzeuge gefährden kann. Muß der Flugzeugführer irgendwelche Maßnahmen treffen, um andere Luftfahrzeugführer zu warnen? Ggf. welche?
a) Nein, er kann weiterfliegen b) Ja, er muß durch Sprechfunk in regelmäßigen Abständen das Notsignal 'MAYDAY' geben c) Ja, er muß die Beobachtung unverzüglich der für ihn zuständigen Flugverkehrskontrollstelle
melden d) Ja, er muß nach der Landung die nächst erreichbare Polizeidienststelle benachrichtigen
125. Ein Luftfahrzeugführer hat vorrangig
a) Lichtsignale b) Funkanweisungen c) Bodensignale d) Leuchtgeschosse, die in Abständen von 10 Sekunden abgefeuert werden und von denen sich
jedes in rote und grüne Lichter oder Sterne zerlegt
zu befolgen
126. Flugplatzverkehr ist der Verkehr
a) in der Platzrunde b) auf dem Flugplatz c) in der Platzrunde und auf dem Rollfeld d) auf der Start- und Landebahn
Seite 12 von 38 11 November 2010 13:00:15
Kapitel 'Luftrecht, allgemein' PPL-Trainer 2000 A, aerosoft GmbH, 2000
127. Zum Rollfeld eines Flugplatzes gehören
a) Start- und Landebahnen, Rollbahnen und Vorfeld b) das gesamte zum Rollen geeignete Gelände c) die Rollbahnen sowie Start- und Landebahnen d) die Start- und Landebahnen einschließlich der sie umgebenden Schutzstreifen und die
Rollbahnen, jedoch nicht das Vorfeld
128. Wann befindet sich ein Luftfahrzeugführer im 'Gegenanflug 16', wenn der Flugplatz folgende Start- und Landebahnen aufweist: 07/25 und 16/34 (eine von den Vorschriften der Luftverkehrs-Ordnung abweichende Platzrundenführung ist nicht vorgesehen)? Wenn er einen Kurs von
a) 340° steuert und der Flugplatz rechts b) 340° steuert und der Flugplatz links c) 160° steuert und der Flugplatz links d) 160° steuert und der Flugplatz rechts
vom Luftfahrzeug liegt
129. Wer ein Luftfahrzeug auf einem Flugplatz oder in dessen Umgebung führt, ist verpflichtet, u. a. 1. Richtungsänderungen in der Platzrunde, beim Landeanflug und nach dem Start in Rechtskurven auszuführen 2. sich vor dem Start und nach der Landung bei der Luftaufsichtsstelle, auf Flugplätzen ohne Luftfaufsichtsstelle bei der Flugleitung zu melden 3. nach dem Start unter Beachtung der flugtechnischen Sicherheit so schnell wie möglich Höhe zu gewinnen 4. den Flugplatzverkehr zu beobachten, um Zusammenstöße zu vermeiden 5. links neben dem Landezeichen aufzusetzen 6. beim Start möglichst lange geradeaus zu fliegen. Zutreffend sind
a) 2 - 5 b) 1 - 6 c) 2, 3 und 4 d) 1, 2, 4 und 5
130. Der Luftfahrzeugführer ist verpflichtet,
a) rechts vor dem Landezeichen aufzusetzen b) rechts hinter dem Landezeichen aufzusetzen c) rechts neben dem Landezeichen aufzusetzen d) rechts innerhalb von 50 m neben dem Landezeichen aufzusetzen
131. Der Luftfahrzeugführer ist verpflichtet, sich bei der Luftaufsichtsstelle, auf Flugplätzen ohne Luftaufsichtsstelle bei der Flugleitung
a) vor dem Start und nach der Landung b) vor dem Start c) nach der Landung d) vor dem Start, wenn ein Überlandflug durchgeführt werden soll
zu melden.
132. Richtungsänderungen in der Platzrunde, beim Landeanflug und nach dem Start sind normalerweise
a) nach Norden b) nach Süden c) in Linkskurven d) in Rechtskurven
auszuführen
Seite 13 von 38 11 November 2010 13:00:15
Kapitel 'Luftrecht, allgemein' PPL-Trainer 2000 A, aerosoft GmbH, 2000
133. Auf Flugplätzen sind aus eigener Kraft rollende Luftfahrzeuge gegenüber
a) anderen Fahrzeugen und Fußgängern nicht bevorrechtigt b) Fußgängern nicht, jedoch gegenüber anderen Fahrzeugen bevorrechtigt c) anderen Fahrzeugen und Fußgängern in zumindest gleicher Weise berechtigt, außer es handelt
sich um Polizeifahrzeuge d) anderen Fahrzeugen und Fußgängern bevorrechtigt
134. Motoren von Luftfahrzeugen dürfen nur in Betrieb genommen werden, wenn sich im Führersitz
a) der Hallenwart b) der Halter c) der Eigentümer d) eine sachkundige Person
befindet und Personen nicht gefährdet werden können
136. Wer ein Luftfahrzeug nach Sichtflugregeln auf einem Flugplatz mit Flugverkehrskontrollstelle oder in dessen Umgebung führt, ist verpflichtet,
a) ständige Hörbereitschaft auf der entsprechenden Frequenz zu halten oder, falls dies nicht möglich ist, auf Anweisungen durch Licht- und Bodensignale sowie Zeichen zu achten
b) in jedem Teil der Platzrunde eine Standortmeldung abzugeben c) In jedem Fall vor Beginn des Fluges einen Flugplan abzugeben d) eine Wetterberatung einzuholen
137. Wessen Signale und Zeichen (nach der Anlage zur LuftVO) hat der Luftfahrzeugführer auf dem Vorfeld und den Abstellflächen eines Flugplatzes mit Flugverkehrskontrollstelle zu befolgen? Die
a) des Flugplatzunternehmers b) des Kontrollturmes c) der Landesluftfahrtbehörde d) des Luftfahrt-Bundesamtes
138. Unter welchen Voraussetzungen darf bei einem Flug nach Sichtflugregeln normalerweise in eine Kontrollzone eingeflogen werden?
a) Wenn die Sichtflugwetterbedingugen für den kontrollieren Luftraum erfüllt sind, zusätzlich 8 km Bodensicht herrschen, die Hauptwolkenuntergrenze nicht tiefer als 2000 ft GND liegt und die zuständige Flugverkehrskontrollstelle eine Freigabe erteilt hat
b) Wenn die Flugsicht mindestend 5 km beträgt, Wolken nicht berührt werden und zusätzlich 5 km Bodensicht herrscht, die Hauptwolkenuntergrenze nicht tiefer als 1500 ft GND liegt und die zuständige Flugverkehrskontrollstelle Freigabe erteilt hat
c) Wenn das Flugsicherungunternehmen eine Einflug-Genehmigung erteilt hat d) Wenn die Sichtflugwetterbedingungen für den kontrollierten Luftraum erfüllt sind und Wolken nicht
berührt werden.
139. Auf Verlangen der Luftaufsicht hat ein Luftfahrzeugführer folgende Ausweise und Papiere, die er an Bord des Luftfahrzeuges mitzuführen hat, zur Prüfung auszuhändigen
a) Bordbuch, Eintragungsschein, Lufttüchtigkeitszeugnis, Nachprüfschein, Luftfahrerschein, Flughandbuch
b) Genehmigung der Luftfunkstelle, Bordbuch, Nachprüfschein, Geburtsurkunde c) Checkliste, Betriebshandbuch, Ausweis über 1. Hilfe-Kursus, Bordbuch, Eintragungsschein,
Lufttüchtigkeitszeugnis und Nachprüfschein d) Versicherungsnachweis, Genehmigung der Luftfunkstelle, Luftfahrerschein, Funksprechzeugnis,
Personalausweis, Flughandbuch
140. Wer darf nachprüfen, ob ein Luftfahrzeugführer seinen Flug ordnungsgemäß vorbereitet hat? Der
a) Beauftragte für Luftaufsicht b) Flugplatzunternehmer c) Flugleiter d) örtlich zuständige Fluglehrer vom Dienst
Seite 14 von 38 11 November 2010 13:00:15
Kapitel 'Luftrecht, allgemein' PPL-Trainer 2000 A, aerosoft GmbH, 2000
141. Auf Verlangen der Luftaufsicht hat der Luftfahrzeugführer nachzuweisen, daß er
a) in den vorhergehenden 24 Stunden keinen Alkohol eingenommen hat b) den Flug ordnungsgemäß vorbereitet hat c) die Startgebühr bezahlt hat d) die Ermächtigung des Eigentümers zum Führen des Luftfahrzeuges besitzt
142. Der Luftfahrzeugführer hat einen notwendigen Flugplan bei
a) dem Flugplatzunternehmer b) der Flugleitung c) der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle über die zuständige Flugberatungsstelle d) der Landesluftfahrtbehörde
abzugeben
143. Der Luftfahrzeugführer hat keinen(!) Flugplan zu übermitteln für
a) Kunstflüge im kontrollierten Luftraum b) Wolkenflüge mit Segelflugzeugen c) Flügen nach Sichtflugregeln bei Nacht im kontrollierten Luftraum d) Flüge zu Flugplätzen mit Flugverkehrskontrollstelle
144. Ein Luftfahrzeugführer hat für Flüge nach Sichtflugregeln bei Nacht im kontrollierten Luftraum
a) den Weisungen der Landesluftfahrtbehörde Folge zu leisten b) einen Flugplan aufzugeben und eine Freigabe einzuholen c) nur eine Freigabe einzuholen d) nur einen Flugplan aufzugeben
145. Kann ein Luftfahrzeugführer der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle über die zuständige Flugberatungsstelle einen Flugplan übermitteln, auch wenn ein Flugplan nicht vorgeschrieben ist?
a) Nein b) Ja, um sich im Ausfüllen des Flugplanes zu üben c) Ja, um die Durchführung des Such- und Rettungsdienstes für Luftfahrzeuge zu erleichtern d) Nur wenn die Kontrollzone des Startflugplatzes nicht aktiv ist
146. Ein Luftfahrzeugführer hat die Absicht, von einem Flugplatz mit Flugverkehrskontrollstelle aus einen Flug ins Ausland durchzuführen. Muß er in diesem Fall der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle die Startzeit übermitteln (Startmeldung)?
a) Nein b) Ja c) Nur wenn sie von der im Flugplan angegebenen Zeit abweicht d) Nur dann, wenn der Flug über die Alpen oder die Nordsee führt
147. Ein Luftfahrzeugführer, der einen Flugplan aufgegeben hat, muß keine Landemeldung abgeben, wenn er
a) auf einem Flugplatz mit Flugverkehrskontrollstelle gelandet ist b) im Ausland gelandet ist c) eine Außenlandung aufgrund einer technischen Störung durchgeführt hat d) auf einem Verkehrslandeplatz gelandet ist
148. Der horizontale Mindestabstand zu Wolken bei einem VFR-Flug in Lufträumen der Klassen C bis F beträgt
a) 300 m b) 1,5 km c) 3000 ft d) 300 ft
Seite 15 von 38 11 November 2010 13:00:15
Kapitel 'Luftrecht, allgemein' PPL-Trainer 2000 A, aerosoft GmbH, 2000
151. Bodensicht im Sinne der Luftverkehrsvorschriften ist die Sicht
a) vom Flugzeug zum Boden b) auf einem Flugplatz, wie sie von einer amtlich beauftragten Person festgestellt wird c) vom Boden zu Luftfahrzeugen d) vom Boden zur Wolkenuntergrenze
152. Hauptwolkenuntergrenze ist die Untergrenze der
a) Wolken bei 8/8 Bedeckung oberhalb 6000 ft über Grund oder Wasser b) niedrigsten Wolkenschicht unterhalb FL 100 c) wetterwirksamsten Wolkenschichten, die den Himmel unterhalb 3000 ft über die Hälfte bedecken d) niedrigsten Wolkenschicht über Grund oder Wasser, die mehr als die Hälfte des Himmels bedeckt
und unterhalb 20000 ft liegt
153. Welche Regeln und Dienste gelten für VFR-Flüge in Luftraum C?
a) 8 km Flugsicht, Wolkenabstand 300 m waagerecht / 500m senkrecht, Hörbereitschaft, Flugverkehrskontrollfreigabe, Staffelung von IFR-Flügen, Flugverkehrskontrolle
b) Flugsicht 5 km über FL 100 / 8 km unter FL 100, Wolkenabstand 1,5 km waagerecht, 1000ft senkrecht, Flugverkehrskontrollfreigabe, max 250 kt IAS unter FL 100, Hörbereitschaft, Verkehrsinformationen
c) Flugsicht 8 km in und über FL 100 / 5 km unter FL 100, Wolkenabstand 1500 ft senkrecht, 1500 ft waagerecht, Hörbereitschaft, max 250 kt IAS unter FL 100, Flugverkehrskontrollfreigabe, Staffelung von IFR Flügen
d) Flugsicht 8 km in und über FL 100 / 5 km unter FL 100, Wolkenabstand 300 m senkrecht / 1,5 km waagerecht, max 250 kt IAS unter FL 100, Flugverkehrskontrollfreigabe, Staffelung von IFR Flügen, Flugverkehrskontrolle, Verkehrsinformationen VFR/VFR-Flüge (Ausweichempfehlung auf Anfrage)
154. Was kann bei Prüfung der Voraussetzungen, ob ein Flug nach Sichtflugregeln im unkontrollierten Luftraum durchgeführt werden kann, außer acht gelassen werden?
a) Erdsicht b) Flugsicht c) Bodensicht d) Wolkenhöhe und -abstand
155. Bei Flügen nach Sichtflugregeln im Luftraum G müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
a) Flugsicht von mindestens 1,5 km; Wolken dürfen nicht berührt werden b) Bodensicht von mindestens 8 km, Hauptwolkenuntergrenze in einer Höhe von mindestens 1500 ft c) Erdsicht, Flugsicht mindestens 1,5 km, Wolken dürfen nicht berührt werden d) Flugsicht von mindestens 1,5 km, Abstand von Wolken in waagerechter Richtung 300 m, in
senkrechter Richtung 2000 ft
156. Ist für einen Flug nach Sichtflugregeln (VFR) im Luftraum G ein bestimmter Wolkenabstand vorgeschrieben?
a) Ja, mindestens 1,5 km in waagerechter Richtung b) Nein, das Luftfahrzeug darf aber Wolken nicht berühren c) Ja, mindestens 1,5 NM in waagerechter Richtung d) Ja, mindestens 1,5 km in waagerechter und mindestens 1000 ft in senkrechter Richtung
157. Bei Sichtflugwetterbedingungen (VMC) im Luftraum D
a) wird ein VFR-Flug von anderen Flügen gestaffelt. b) erhält ein VFR-Flug Verkehrsinformationen über IFR-Flüge (Ausweichempfehlung auf Anfrage)
und Verkehrsinformationen über andere VFR Flüge. c) wird ein VFR- von IFR-Flügen gestaffelt, ansonsten sind Verkehrsinformationen zu erwarten. d) entfällt Staffelung, jedoch können Flüge Fluginformationsdienst erwarten.
Seite 16 von 38 11 November 2010 13:00:15
Kapitel 'Luftrecht, allgemein' PPL-Trainer 2000 A, aerosoft GmbH, 2000
158. Wann ist bei Streckenflügen nach Sichtflugregeln der Höhenmesser auf den QNH-Wert des nächstgelegenen zivilen Flugplatzes mit Flugverkehrskontrollstelle einzustellen?
a) Bei Flügen in und unterhalb 5000 ft MSL und 2000 ft GND, b) Bei Flügen über 5000 ft GND, c) Bei Flügen über 5000 m GND, d) Bei allen Flügen nach Sichtflugregeln, die über die Umgebung des Startflugplatzes hinausführen
159. Bei Flügen nach Sichtflugregeln in und unterhalb einer Höhe von 5000 ft MSL und 2000 ft GND ist der Höhenmesser auf den QNH-Wert einzustellen des
a) Startflugplatzes b) Zielflugplatzes c) zur Flugstrecke nächstgelegenen zivilen Flugplatzes mit Flugverkehrskontrollstelle d) Flugplatzes mit Flugwetterwarte
161. Was gilt als 'Nacht' im Sinne der Luftverkehrsvorschriften? Der Zeitraum zwischen
a) einer halben Stunde nach Sonnenuntergang und einer halben Stunde vor Sonnenaufgang b) Sonnenuntergang und Sonnenaufgang c) einer Stunde nach Sonnenuntergang und einer Stunde vor Sonnenaufgang d) einer halben Stunde vor Sonnenuntergang und einer halben Stunde nach Sonnenaufgang
162. Für Flüge ab bestimmten Höhen sind - sofern sich das Luftfahrzeug nicht im Steig- oder Sinkflug befindet und die vorgeschriebenen Werte für Flugsicht und Abstand von Wolken eingehalten werden können - Halbkreisflugregeln vorgesehen. Inwieweit sind diese Halbkreisflugregeln verbindlich?
a) Nach den Halbkreisflugregeln muß oberhalb 5000 ft MSL und 2000 ft GND geflogen werden b) Nach den Halbkreisflugregeln muß nur im kontrollierten Luftraum geflogen werden c) Nach den Halbkreisflugregeln soll ab 3000 ft geflogen werden d) Nach den Halbkreisflugregeln muß oberhalb 5000 ft MSL und 3500 ft Ground geflogen werden.
163. Wer ein Luftfahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses von Alkohol nicht in der Lage ist, das Luftfahrzeug sicher zu führen, handelt
a) nur ordnungswidrig b) leichtsinnig, aber nicht strafbar c) strafbar d) nur leicht fahrlässig
165. Das Zusammenstoß-Warnlicht (anti-collision light) ist
a) vom Start bis zur Landung von Luftfahrzeugen zu führen b) von in Betrieb befindlichen Luftfahrzeugen am Tage und in der Nacht zu führen c) von in Betrieb befindlichen Luftfahrzeugen in der Nacht und am Tage bei ungünstigen
Sichtverhältnissen zu führen d) vom Start bis zur Landung in der Nacht und am Tage bei ungünstigen Sichtverhältnissen zu
führen
168. Bei einem Flug oberhalb einer Höhe von 5000 ft MSL und 2000 ft GND ist bei einem rechtweisenden Kurs über Grund von 177° (Ortsmißweisung 3° West) bei einem Flug nach Sichtflugregeln eine Flugfläche einzuhalten von
a) 55, 75, 95, 115 usw. b) 65, 85, 105, 125 usw. c) 50, 70, 90, 110 usw. d) 60, 80, 100, 120 usw.
Seite 17 von 38 11 November 2010 13:00:15
Kapitel 'Luftrecht, allgemein' PPL-Trainer 2000 A, aerosoft GmbH, 2000
170. Bei Funkausfall vor Erteilung der Einflugfreigabe in eine Kontrollzone hat der Luftfahrzeugführer
a) soweit möglich, den Transpondercode 7600 zu schalten und durch Vollkreise nach links und rechts auf sich aufmerksam zu machen
b) soweit möglich, den Transpondercode 7600 zu schalten, auf einem außerhalb der Kontrollzone gelegenen Flugplatz zu landen und die Flugsicherungsstelle umgehend zu benachrichtigen
c) soweit möglich, den Transpondercode 7600 zu schalten und ein geeignetes Notlandegelände zu erkunden
d) soweit möglich, den Transpondercode 7600 zu schalten und nach einer Umkehrkurve von 180° zum Ausgangsflugplatz zurückzukehren
171. Bei Flügen nach Sichtflugregeln in und unterhalb einer Höhe von 5000 ft MSL und 2000 ft GND ist der Höhenmesser einzustellen auf
a) 1013,2 Hektopascal b) QNH des zur Flugstrecke nächstgelegenen zivilen Flugplatzes mit Flugverkehrskontrollstelle c) QFE des nächstgelegenen Flugplatzes mit Flugverkehrskontrollstelle d) QNH des nächstgelegenen Flughafens
172. Bei Flügen nach Sichtflugregeln oberhalb einer Höhe von 5000 ft MSL und 2000 ft GND ist der Höhenmesser einzustellen auf
a) 1013,2 Hektopascal b) QNH c) QFE d) QFF
173. Wann darf die Abgabe eines Flugplanes für einen beabsichtigten VFR-Flug frühestens erfolgen?
a) 24 Stunden vor dem beabsichtigten Abflug b) 4 Tage vor der voraussichtlichen Abblockzeit c) Unterliegt keiner zeitlichen Begrenzung d) Wenn das Luftfahrzeug startbereit ist
174. Im Feld 8 des Flugplanes sind die Flugregeln und die Art des Fluges einzutragen, nach denen zu fliegen beabsichtigt ist. Wie lautet der entsprechende Eintrag für einen Flug nach Sichtflugregeln der allgemeinen Luftfahrt?
a) Sichtflug N b) VG c) ZN d) VFR-G
175. Ein Luftfahrzeugführer startet von einem Flugplatz ohne ICAO-Ortskennung. Was ist im Flugplan einzutragen?
a) Der Name des Flugplatzes in Feld 13 in Langschrift b) ZZZZ in Feld 13 und in Feld 18 unter RMK/ in Langschrift der Name des Flugplatzes c) ZZZZ in Feld 13 und in Feld 18 unter DEP/ in Langschrift der Name des Flugplatzes d) In Feld 18 unter DEST/ in Langschrift der Name des Flugplatzes
176. Die Angabe über die Fluggeschwindigkeit erfolgt im Flugplan als
a) Geschwindigkeit über Grund b) berichtigte Fahrtmesseranzeige c) angezeigte Eigengeschwindigkeit d) wahre Eigengeschwindigkeit
177. Ein Luftfahrzeugführer will eine lebensgefährlich verletzte Person befördern. Was hat er in diesem Fall hinsichtlich der Freigabe zu beachten?
a) Er benötigt in diesem Fall keine Freigabe b) Er kann im Flugplan eine bevorzugte Freigabe beantragen c) Er kann die Freigabe bereits vor Aufgabe des Flugplanes beantragen d) Er muß sich mit der Flugleitung in Verbindung setzen, die das Notwendige veranlaßt
Seite 18 von 38 11 November 2010 13:00:15
Kapitel 'Luftrecht, allgemein' PPL-Trainer 2000 A, aerosoft GmbH, 2000
178. Für einen Flug von einem Flugplatz ohne Flugverkehrskontrollstelle ist der bereits aufgegebene Flugplan durch die Angabe einer neuen voraussichtlichen Abblockzeit zu ändern, wenn abzusehen ist, daß die tatsächliche Zeit von der im Flugplan angegebenen abweichen wird um mehr als
a) 15 Minuten b) 60 Minuten c) 30 Minuten d) 5 Minuten
181. Der Luftfahrzeugführer kann seine voraussichtliche Landezeit mittels Sprechfunk der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle, oder wenn diese nicht erreichbar ist, dem zuständigen FIS, zur Weiterleitung an den Flugberatungsdienst übermitteln. Voraussetzung ist, er
a) hat den Platz in Sicht und kann die voraussichtliche Landezeit abschätzen b) erreicht eine Position, von der aus eine Landung innerhalb der nächsten 5 Minuten zu erwarten ist c) ist bereits in der Platzrunde und die Landung erscheint sichergestellt d) erreicht eine Position, die weniger als 5 NM vom Landeplatz entfernt ist
182. Der Führer eines Luftfahrzeuges darf in einer Notlage, um sich bemerkbar zu machen, seinen Standort bekanntzugeben und Hilfe herbeizurufen,
a) nur umweltfreundliche Mittel als Notsignale verwenden b) jedes verfügbare Mittel benutzen c) nur Lichtsignale geben d) nur Landescheinwerfer und Positionslichter ein- und ausschalten
184. Ein durch Sprechfunk gegebenes Signal, das aus dem gesprochenen Wort 'PANPAN' besteht, bedeutet, daß ein anderes Luftfahrzeug
a) entführt worden ist b) in schwerer und unmittelbarer Gefahr ist und sofortige Hilfe angefordert worden ist c) sich in einer schwierigen Lage befindet d) versehentlich in ein Gefahrengebiet eingeflogen ist
185. Als Dringlichkeitssignal ist u. a. wiederholtes Ein- und Ausschalten der Landescheinwerfer oder Positionslichter vorgesehen. Welche Bedeutung hat dieses Dringlichkeitssignal?
a) Ein Luftfahrzeug befindet sich in einer schwierigen Lage, die es zur Landung zwingt, jedoch keine sofortige Hilfeleistung erfordert
b) Einem Luftfahrzeug droht schwere und unmittelbare Gefahr c) Ein Luftfahrzeug befindet sich in einer schwierigen Lage und fordert sofortige Hilfe an d) Ein Luftfahrzeug befindet sich in einer Notlage und fordert sofortige Hilfe an
186. Eine Folge von Leuchtgeschossen, die in Abständen von 10 Sekunden abgefeuert werden und von denen sich jedes in rote und grüne Lichter oder Sterne zerlegt, zeigt an
a) ein Notsignal b) ein Dringlichkeitssignal c) das Luftfahrzeug befindet sich in einem Gefahrengebiet oder unbefugt in einem Gebiet mit
Flugbeschränkungen oder einem Luftsperrgebiet d) es wird ein militärisches Manövergebiet überflogen. Die Signale haben keine weitere Bedeutung
187. Wenn ein militärisches Luftfahrzeug vor einem anderen Luftfahrzeug Signale in Form von Leuchtkörpern, die sich in grüne und rote Sterne zerlegen, abgibt, so hat das folgende Bedeutung:
a) Unerlaubter Einflug in ein Gefahrengebiet, ein Gebiet mit Flugbeschränkung oder Sperrgebiet. Gebiet sofort verlassen
b) Unerlaubter Einflug in einen militärischen NAHVERKEHRSBEREICH, Gebiet sofort verlassen c) Erlaubter Einflug in eine Kontrollzone. Dem militärischen Luftfahrzeug bis zum Verlassen der
Kontrollzone folgen d) Das militärische Luftfahrzeug beabsichtigt, das angesteuerte Luftfahrzeug aus einem
Gefahrengebiet zum Zwecke der Landung herauszuführen
Seite 19 von 38 11 November 2010 13:00:15
Kapitel 'Luftrecht, allgemein' PPL-Trainer 2000 A, aerosoft GmbH, 2000
189. Welche Bedeutung hat ein rotes Dauersignal, das auf ein Luftfahrzeug im Flug gerichtet wird?
a) Nicht landen, Flugplatz unbenutzbar b) Ungeachtet aller früheren Anweisungen und Freigaben zur Zeit nicht landen c) Zwecks Landung zurückkehren oder Anflug fortsetzen d) Platzrunde fortsetzen, anderes Luftfahrzeug hat Vorflug
190. Welche Bedeutung hat ein grünes Blinksignal, das auf ein Luftfahrzeug im Querabflug gerichtet wird?
a) Anflug fortsetzen b) Landung freigegeben c) Auf diesem Flugplatz landen und zum Vorfeld rollen d) Zwecks Landung zurückkehren (Freigabe zum Landen und Rollen abwarten)
191. Welche Bedeutung hat ein grünes Blinksignal, das auf ein Luftfahrzeug im Queranflug gerichtet wird?
a) Anflug fortsetzen (Freigabe zum Landen und Rollen abwarten) b) Landung freigegeben c) Auf diesem Flugplatz landen und zum Vorfeld rollen d) Zwecks Landung zurückkehren
193. Welche Bedeutung hat ein weißes Blinksignal, das auf ein Luftfahrzeug im Flug gerichtet ist?
a) Platzrunde verlassen b) Platzrunde fortsetzen c) Auf diesem Flugplatz landen und zum Vorfeld rollen (Freigabe zum Landen und Rollen abwarten) d) Auf diesem Flugplatz nicht landen
194. Welche Bedeutung haben rote Feuerwerkskörper, die auf ein Luftfahrzeug im Flug gerichtet sind?
a) Gefahr! Platzrunde sofort verlassen b) Gefahrengebiet! Gebiet sofort verlassen c) Flugbeschränkungsgebiet! Gebiet sofort verlassen d) Ungeachtet aller früheren Anweisungen und Freigaben zur Zeit nicht landen
196. Welche Bedeutung hat ein rotes Dauersignal, das auf ein Luftfahrzeug am Boden gerichtet ist?
a) Halt! b) Benutzte Landefläche freimachen c) Rollbahn verlassen d) Start- und Landebahn verlassen
197. Welche Bedeutung hat ein grünes Blinksignal, das auf ein Luftfahrzeug am Boden gerichtet ist?
a) Start freigegeben b) Rollen freigegeben c) Startbahn frei von Hindernissen d) Zum Ausgangspunkt zurückkehren
198. Welche Bedeutung hat ein rotes Blinksignal, das auf ein Luftfahrzeug am Boden gerichtet ist?
a) Halt! b) Start freigegeben c) Benutzte Landefläche freimachen d) Zum Ausgangspunkt auf dem Flugplatz zurückkehren
199. Welche Bedeutung hat ein weißes Blinksignal, das auf ein Luftfahrzeug am Boden gerichtet ist?
a) Zum Ausgangspunkt auf dem Flugplatz zurückkehren b) Ungeachtet aller früheren Anweisungen und Freigaben zur Zeit nicht rollen und nicht starten c) Benutzte Landefläche freimachen d) Start freigegeben
Seite 20 von 38 11 November 2010 13:00:15
Kapitel 'Luftrecht, allgemein' PPL-Trainer 2000 A, aerosoft GmbH, 2000
200. Ein Luftfahrzeugführer erhält in der Platzrunde etwa 25 min nach Sonnenuntergang vom Turm ein Lichtsignal. Muß er den Empfang dieses Lichtsignales bestätigen?
a) Nein b) Ja, durch wechselseitige Betätigung der Querruder c) Ja, durch zweimaliges Ein- und Ausschalten der Landescheinwerfer oder Positionslichter d) Ja, durch mindestens dreimaliges Ein- und Ausschalten der Landescheinwerfer oder
Positionslichter
202. Ein Luftfahrzeugführer erhält am Rollhalteort um 1118 UTC vom Turm ein Lichtsignal. Muß er den Empfang dieses Lichtsignals bestätigen?
a) Nein b) Ja, durch Ein- und Ausschalten der Landescheinwerfer c) Ja, durch Bewegen der Quer- oder Seitenruder d) Ja, durch Drehen des Luftfahrzeuges in Richtung zum Turm
204. Ein in der Signalfläche ausgelegtes waagerechtes quadratisches rotes Feld mit zwei gelben Diagonalstreifen bedeutet:
a) Der Flugplatz ist kurze Zeit gesperrt b) Der Flugplatz ist für längere Zeit gesperrt c) Start- und Landeverbot für längere Zeit d) Landeverbot für längere Zeit
205. Ein in der Signalfläche ausgelegtes waagerechtes quadratisches rotes Feld mit einem gelben Diagonalstreifen bedeutet:
a) Landeverbot für längere Zeit b) Bein Landeanflug und bei der Landung ist wegen des schlechten Zustandes des Rollfeldes
besondere Vorsicht geboten c) Zum Landen darf nur die befestigte Start- und Landebahn benutzt werden d) Startverbot
207. Eine in der Signalfläche ausgelegte weiße Fläche in Form einer Hantel mit je einem schwarzen Streifen in den kreisförmigen Flächenteilen, wobei die Streifen im rechten Winkel zur Längsachse der Fläche liegen, bedeutet:
a) Zum Starten und Landen darf nur die Start- und Landebahn benutzt werden; Rollbewegungen sind nicht auf die Start- und Landebahn oder Rollbahn beschränkt
b) Rollbahn unbenutzbar, zum Rollen die Landebahn benutzen c) Zum Starten und Landen sowie zum Rollen darf nur die befestigte Start- und Landebahn und
Rollbahn benutzt werden d) Start und Landung dürfen nur auf dem befestigten Rollweg durchgeführt werden
208. Auf dem Rollfeld ausgelegte Kreuze in weißer oder anderer auffallender Farbe bedeuten:
a) Landeverbot b) SAR-Hubschrauber wird angefordert c) Hubschrauber-Landeverbot d) der durch die Kreuze bezeichnete Teil des Rollfeldes ist nicht benutzbar
209. Ein weißes oder orangefarbenes 'T' (Lande-T), das bei Nacht entweder beleuchtet oder durch weiße Lichter dargestellt ist, bedeutet:
a) Startverbot b) Starts und Landungen nur auf der Start- und Landebahn durchführen c) Starts und Landungen sind parallel zum Längsbalken des Lande-T in Richtung auf den
Querbalken durchzuführen d) neben dem Lande-T aufsetzen
Seite 21 von 38 11 November 2010 13:00:15
Kapitel 'Luftrecht, allgemein' PPL-Trainer 2000 A, aerosoft GmbH, 2000
210. Eine zweistellige Zahl auf einer Tafel, die am Kontrollturm oder in dessen Nähe angebracht ist, bedeutet:
a) die beiden Endziffern des QNH b) die Temperatur c) die Startrichtung abgerundet auf die nächstgelegenen 10° der mißweisenden Kompaßrose d) Landerichtung abgerundet auf den mißweisenden Steuerkurs
211. Ein in der Signalfläche oder am Ende der Start- und Landebahn waagerecht ausgelegter und nach rechts abgewinkelter Pfeil in auffallender Farbe bedeutet:
a) Rollbewegungen nur nach rechts b) nach dem Start und vor der Landung sind Richtungsänderungen nur nach rechts erlaubt c) Vorflug von rechts kommender Luftfahrzeuge beachten d) nur rechts der Start- und Landebahn starten und landen
212. Ein in der Signalfläche waagerecht ausgelegtes weißes Doppelkreuz bedeutet:
a) Landeplatz für 2-motorige Hubschrauber b) der durch das Kreuz bezeichnete Teil des Platzes ist nicht benutzbar c) am Flugplatz wird Segelflugbetrieb durchgeführt d) sich kreuzende Start- und Landebahnen
213. Der Buchstabe 'C' in schwarz auf einer senkrecht angebrachten gelben Tafel bedeutet:
a) Flugsicherungsmeldungen sind an der so bezeichneten Stelle abzugeben b) Paß- und Ausreisekontrolle am Flugplatz c) Kasse zur Entrichtung der Landegebühren d) Flugleiter ist am Platz
216. Der Einwinker streckt beide Arme senkrecht nach oben aus, die Handflächen zeigen nach innen. Was hat dieses Einwinkzeichen für eine Bedeutung?
a) Hier Stillstand b) Bremsklötze weg c) Geradeaus rollen d) Langsamer rollen
218. Keine fachliche Voraussetzung für den Erwerb der Erlaubnis für Privatluftfahrzeugführer ist
a) die theoretische Ausbildung b) die Berechtigung zur Ausübung des Sprechfunkdienstes c) die Ausbildung am Flugsimulator d) die erfolgreiche Teilnahme an einer Unterweisung in Sofortmaßnahmen am Unfallort
219. Die praktische Ausbildung eines Privatluftfahrzeugführers kann teilweise auf selbststartenden Motorseglern durchgeführt werden
a) bei Platzflügen ohne Fluglehrer b) beim ersten Alleinflug c) beim Navigationsdreiecksflug ohne Fluglehrer d) bei Platzflügen mit Fluglehrer
223. Darf ein Privatflugzeugführer eine berufliche Tätigkeit als verantwortlicher Flugzeugführer ausüben?
a) Ja, aber nur auf Flugzeugen unter 2000 kg b) Nein, nicht möglich c) Ja, wenn sich die Tätigkeit auf das Schleppen von Gegenständen hinter Flugzeugen beschränkt d) Ja, aber nur, wenn er dabei nicht in einem Luftfahrtunternehmen tätig wird
Seite 22 von 38 11 November 2010 13:00:15
Kapitel 'Luftrecht, allgemein' PPL-Trainer 2000 A, aerosoft GmbH, 2000
225. Nachtflüge dürfen ohne Eintrag in den Luftfahrerschein durchgeführt werden,
a) wenn der Luftfahrzeugführer eine Gesamtflugerfahrung von 75 Stunden nachweist und je 10 Nachtstarts und Nachtlandungen mit Fluglehrer durchgeführt hat
b) nur in der Umgebung eines Flugplatzes c) außerhalb der Umgebung eines Flugplatzes, wenn a) erfüllt ist und kontrollierter Luftraum nicht
berührt wird d) wenn der Luftfahrzeugführer eine Gesamtflugerfahrung von 75 Stunden nachweist und je 10
Nachtstarts und Nachtlandungen mit Fluglehrer durchgeführt hat und nur in der Umgebung eines Flugplatzes
227. Eine Erlaubnis kann nicht mehr verlängert, sondern nur noch erneuert werden, wenn
a) der Luftfahrerschein verlorengegangen ist b) die Gültigkeitsdauer bereits abgelaufen ist c) von der Erlaubnis länger als 1 Jahr kein Gebrauch gemacht worden ist d) der Erlaubnisinhaber seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt
229. Die für die Verlängerung einer Erlaubnis nachzuweisenden Flugstunden ermäßigen sich für Luftfahrzeugführer mit einer Gesamtflugerfahrung von mehr als 250 Stunden auf
a) 12 Stunden b) 16 Stunden c) 18 Stunden d) 20 Stunden
230. Die für die Verlängerung einer Erlaubnis für Privatluftfahrzeugführer nachzuweisenden Flugstunden können
a) zu einem Viertel b) zu einem Drittel c) zur Hälfte d) zu zwei Dritteln
durch einen Überprüfungsflug mit einem von der Erlaubnisbehörde anerkannten Sachverständigen ersetzt werden
231. Eine Erlaubnis für Privatluftfahrzeugführer kann verlängert werden, wenn der Bewerber innerhalb der letzten 24 Monate vor Ablauf der Gültigkeit folgende fliegerischen Voraussetzungen erfüllt:
a) 24 Flugstunden, darunter 3 Streckenflüge von mindestens 100 km und 25 Starts und Landungen b) 30 Flugstunden und 20 Starts und Landungen c) 24 Flugstunden und 25 Starts und Landungen sowie einen Dreiecküberlandflug mit Fluglehrer d) 24 Flugstunden mit 30 Starts, darunter drei Streckenflüge von mindestens 100 NM Streckenlänge
233. Eine Musterberechtigung kann für einzelne Muster oder als Sammeleintragung für mehrere Muster erteilt werden. Sie wird durch Eintragung in
a) das Bordbuch b) das Beiblatt zum Luftfahrerschein c) das Flugbuch d) den Eintragungsschein
erteilt
235. Für Luftfahrzeuge, die vom Bundesminister für Verkehr als gleichwertig anerkannt sind, wird die Musterberechtigung als
a) Sammeleintragung b) Mehrfacheintragung c) Gemeinschaftseintragung d) Gesamteintragung
erteilt
Seite 23 von 38 11 November 2010 13:00:15
Kapitel 'Luftrecht, allgemein' PPL-Trainer 2000 A, aerosoft GmbH, 2000
236. Ein Flugzeugführer hat die Absicht, sich auf einem einmotorigen Flugzeug bis 2000 kg Höchstmasse zu betätigen, das er bisher nicht geführt hat. Er hat sich mit diesem Flugzeugmuster anhand des Flughandbuches und weiterer Betriebsanweisungen eingehend befaßt. Sein Beiblatt zum Luftfahrerschein enthält den Eintrag 'einmotorige, kolbengetriebene Landflugzeuge bis 2000 kg Höchstmasse'. Darf der Flugzeugführer mit dem betreffenden Flugzeugmuster unter diesen Umständen fliegen?
a) Ja b) Nein, nur nach theoretischem und praktischem Vertrautmachen durch einen Fluglehrer oder
Einweisungsberechtigten c) Nein, nur nach gesonderter Eintragung des Flugzeugmusters in das Beiblatt zum Luftfahrerschein d) Nur dann, wenn er vorher mindestens drei Starts und Landungen ausgeführt hat
239. Ein Privatluftfahrzeugführer ohne Instrumentenflugberechtigung darf einen Überlandflug bei Nacht durchführen, wenn er eine
a) Nachtflugeinweisung b) Nachtflugausbildung c) Berechtigung zur Durchführung von Nachtflug d) Überprüfung durch einen Sachverständigen im Nachtflug
erhalten hat
240. Welche der nachstehend genannten Berechtigungen kann ohne eine Flugausbildung erworben werden?
a) Kunstflug b) Schleppen von Segelflugzeugen c) Nachtflug d) Abstreuen von Schädlingsbekämpfungsmitteln für landwirtschaftliche Zwecke
241. Ein Landwirt besitzt eine größere Weidefläche, die auf dem Landweg schwer zugänglich ist. Er beabsichtigt aus diesem Grund, das Futter für seine Tiere über dem Gelände aus einem Flugzeug abzuwerfen. Er darf dies
a) zwischen SR und SS ohne weiteres, weil eine Gefährdung für Personen nicht besteht b) mit Genehmigung der örtlichen zuständigen Landesluftfahrtbehörde c) wenn er im Besitz der Streu- und Sprühberechtigung ist d) nur mit Genehmigung des Luftfahrt-Bundesamtes
242. Luftfahrzeugführer bedürfen zum Streuen und Sprühen aus Luftfahrzeugen
a) eines zusätzlichen Ausweises b) einer Genehmigung des Luftfahrt-Bundesamtes c) einer Berechtigung d) keiner zusätzlichen Berechtigung
243. Das von der DFS herausgegebene VFR-Bulletin beinhaltet u.a.:
a) Anflugkarten für Kontrollzonen b) Ausrüstungsvorschriften für Luftfahrzeuge c) SIGNET-Meldungen d) Änderungen der Betriebszeiten von Flugplätzen
244. In welchen Zeitabständen erscheint das VFR-Bulletin?
a) Unregelmäßig je nach Dringlichkeit der Meldung b) Wöchentlich c) 14-tägig d) Monatlich
Seite 24 von 38 11 November 2010 13:00:15
Kapitel 'Luftrecht, allgemein' PPL-Trainer 2000 A, aerosoft GmbH, 2000
245. Alleinflüge von Flugschülern bedürfen
a) immer b) nur außerhalb der Platzrunde c) nur außerhalb der Sichtweite des Lehrers d) nur bei Überlandflügen
eines Flugauftrages
247. Muß das persönliche Flugbuch bei jedem Flug mitgeführt werden?
a) Nein b) Ja, bei jedem Flug c) Nur bei Überlandflügen d) Nur bei einem Flug mit Flugauftrag
248. Muß ein Luftfahrzeugführer ein Flugbuch führen und müssen alle Flüge bestätigt sein?
a) Das Flugbuch ist zu führen, eine Bestätigung aller Flüge ist nicht notwendig b) Ja c) Im Flugbuch sind nur die Flüge einzutragen, die zur Verlängerung der Erlaubnis benötigt werden d) Führung und Bestätigung eines Flugbuches liegen im eigenen Ermessen
250. Ein Luftfahrzeugführer will mit einem Fluggast einen VFR-Überlandflug durchführen. Welche Flugerfahrung muß er in diesem Fall als verantwortlicher Luftfahrzeugführer auf einem Luftfahrzeug desselben oder eines ähnlichen Luftfahrzeugmusters mindestens nachweisen?
a) 6 Starts und 6 Landungen innerhalb des letzten Monats b) 3 Starts und 3 Landungen innerhalb des letzten Monats c) In dieser Hinsicht ist nichts vorgeschrieben d) 3 Starts und 3 Landungen innerhalb der letzten 90 Tage
252. Ein Luftfahrzeugführer, der sein Luftfahrzeug, in dem sich Fluggäste befinden, als verantwortlicher Luftfahrzeugführer bei Nacht führt, muß
a) innerhalb der vorhergehenden 3 Monate mindestens drei Starts und drei Landungen, davon mindestens zwei bei Nacht mit einem Luftfahrzeug desselben oder eines ähnlichen Musters ausgeführt haben
b) innerhalb der vorhergehenden 90 Tage mindestens drei Starts und drei Landungen bei Nacht mit einem Luftfahrzeug desselben oder eines ähnlichen Musters ausgeführt haben
c) innerhalb der vorhergehenden 3 Monate mindestens drei Flüge ohne Sicht nach außen in Begleitung eines Fluglehrers durchgeführt haben
d) innerhalb der vorhergehenden 90 Tage mindestens drei Starts und drei Landungen, davon mindestens zwei bei Nacht, mit einem Luftfahrzeug desselben oder eines ähnlichen Musters ausgeführt haben
253. In welchem Zeitraum vor Ablauf der Gültigkeitsdauer des Luftfahrerscheines kann sich ein Luftfahrzeugführer der fliegerärztlichen Untersuchung unterziehen, ohne daß die Laufzeit des Luftfahrerscheines verändert wird?
a) 1 Monat b) 3 Wochen c) 45 Tage d) 1 Woche
254. Das fliegerärztliche Tauglichkeitszeugnis wird vom Fliegerarzt nach der Untersuchung auf einen Zeitraum beschränkt, der kürzer als die Gültigkeitsdauer von 2 Jahren ist. Die Erlaubnis wird in diesem Fall
a) nicht b) für den kürzeren Zeitraum c) für ein Jahr d) für zwei Jahre
erteilt bzw. verlängert
Seite 25 von 38 11 November 2010 13:00:15
Kapitel 'Luftrecht, allgemein' PPL-Trainer 2000 A, aerosoft GmbH, 2000
255. Zwischen dem Zeitpunkt der abgelegten theoretischen Prüfung und dem Zeitpunkt der abzulegenden praktischen Prüfung dürfen nicht mehr als
a) 6 Monate b) 12 Monate c) 18 Monate d) 24 Monate
liegen
256. Ist die rechtzeitige Verlängerung einer Erlaubnis für Privatluftfahrzeugführer aus entschuldbaren Gründen unterblieben, kann diese bei Vorliegen der Voraussetzungen für die Verlängerung erneuert werden, wenn deren Gültigkeit nicht länger als
a) 9 Jahre b) 4 Monate c) 12 Monate d) 6 Monate
abgelaufen ist
257. Für die Verlängerung der Gültigkeit des Luftfahrerscheines für Privatluftfahrzeugführer ist
a) die Landesluftfahrtbehörde b) das Luftfahrt-Bundesamt c) der Bundesminister für Verkehr d) der Landesluftsportverband
zuständig
258. Die Verantwortung für die Einhaltung der Vorschriften über die zulässigen Betriebszeiten, die Instandhaltung und die Betriebsaufzeichnungen eines Luftfahrzeuges trägt der
a) Luftfahrzeugführer b) Eigentümer c) Halter d) Besitzer
des Luftfahrzeuges
259. Die Instandhaltung eines Luftfahrzeuges umfaßt
a) das Waschen, Reinigen, Reparieren und Warten des Luftfahrzeuges b) alle technischen Veränderungen am Luftfahrzeug c) die Wartung einschließlich kleiner Reparaturen, die Überholung und große Reparaturen d) alle Maßnahmen, die von einem luftfahrttechnischen Betrieb durchgeführt werden müssen
262. In Luftfahrzeugen, die nicht in der Lufttüchtigkeitsgruppe Verkehrsflugzeuge zugelassen sind und sonstigen Luftfahrzeugen mit einer höchstzulässigen Flugmasse bis zu 5700 kg können
a) 1 Kind mit 9 Jahren und 1 Kind mit 11 Jahren b) 1 Erwachsener und 1 Kind bis zu 10 Jahren c) 2 Kinder, die zusammen nicht mehr als 50 kg wiegen d) 2 Kinder mit einem Höchstalter bis zu 10 Jahren
auf einem Sitz untergebracht werden
263. Im nichtgewerbsmäßigen Luftverkehr müssen Luftfahrzeuge ohne Druckkabine mit einer Sauerstoffanlage und Atemgeräten sowie einem angemessenen Sauerstoffvorrat ausgestattet sein, wenn sie
a) mehr als 60 Minuten in Höhen über 10000 ft MSL fliegen b) mehr als 30 Minuten in Höhen über 12000 ft MSL fliegen c) mehr als 20 Minuten in Höhen über 12000 ft MSL fliegen d) 10000 ft MSL übersteigen
Seite 26 von 38 11 November 2010 13:00:15
Kapitel 'Luftrecht, allgemein' PPL-Trainer 2000 A, aerosoft GmbH, 2000
264. Luftfahrzeuge ohne Druckkabine müssen mit einer Sauerstoffanlage und Atemgeräten sowie einem angemessenen Sauerstoffvorrat ausgestattet sein, wenn sie
a) 10000 ft MSL übersteigen b) 13000 ft MSL übersteigen c) länger als 1 Stunde in Höhen über 10000 ft MSL fliegen d) 12000 ft MSL übersteigen
267. Ein Luftfahrzeug, das luftuntüchtig ist, darf
a) nur noch von einem Luftfahrzeugführer mit gültiger Lehrberechtigung in Betrieb genommen werden
b) mit Erlaubnis des Luftfahrt-Bundesamtes in Ausnahmefällen auf einen anderen Flugplatz zum Zwecke der Wiederherstellung der Lufttüchtigkeit überführt werden
c) mit Erlaubnis der Landesluftfahrtbehörde in Ausnahmefällen auf einen anderen Flugplatz zum Zwecke der Wiederherstellung der Lufttüchtigkeit überführt werden
d) nur vorübergehend für eine Überführung in Betrieb genommen werden, wenn hierfür eine Deckungszusage einer Versicherung vorliegt
268. Ein Luftfahrzeug, dessen Jahresnachprüfung (Nachprüfschein) abgelaufen ist, darf nur weiter betrieben werden, wenn
a) die Landesluftfahrtbehörde zugestimmt hat b) ein Prüfer Klasse II zustimmt c) es zu einem luftfahrttechnischen Betrieb geflogen wird d) das Luftfahrt-Bundesamt zugestimmt hat
269. Wird bei Antritt eines Fluges festgestellt, daß der Drehzahlmesser eines Luftfahrzeuges nicht betriebsbereit ist, darf der Flug
a) nur zu einem Flugplatz mit luftfahrttechnischem Betrieb b) nur zur Kontrolle der Betriebsbereitschaft des Gerätes c) nur mit einem Prüfer der Klasse II d) nicht
durchgeführt werden
270. Der Luftfahrzeugführer hat anhand von Klarlisten die Kontrollen vorzunehmen, die für den sicheren Betrieb des Luftfahrzeuges erforderlich sind, und zwar
a) vor dem Flug b) beim Flug c) nach dem Flug d) vor dem Flug, beim Flug, nach dem Flug sowie in Notfällen
271. Wer ist für die Kontrolle des Luftfahrzeuges nach Klarlisten verantwortlich? Der
a) Luftfahrzeugführer b) Co-Pilot c) Halter d) Eigentümer
273. Bei motorgetriebenen Luftfahrzeugen sind Betriebsstoffreserven, die für
a) 10 Minuten am Zielflugplatz b) 30 Minuten bei Platzflügen c) 30 Minuten am Zielflugplatz d) eine sichere Durchführung des Fluges
ausreichen, mitzuführen
274. Der Luftfahrzeugführer hat die bei dem Betrieb eines Luftfahrzeuges festgestellten technischen Störungen
a) unverzüglich zu beheben b) nach der Landung der Luftaufsichtsstelle oder Flugleitung zu melden c) im Bordbuch einzutragen d) dem Eigentümer des Luftfahrzeuges unverzüglich anzuzeigen
Seite 27 von 38 11 November 2010 13:00:15
Kapitel 'Luftrecht, allgemein' PPL-Trainer 2000 A, aerosoft GmbH, 2000
275. Welche der nachstehend aufgeführten Eintragungen sind im Bordbuch nicht vorgeschrieben?
a) Technische Störungen und besondere Vorkommnisse während des Fluges b) Aufgenommene Kraftstoffmengen c) Angaben über Instandhaltung und Nachprüfung des Luftfahrzeuges d) Gesamtbetriebszeit und Betriebszeit nach der letzten Grundüberholung
277. An Bord eines Luftfahrzeuges ist das Bordbuch
a) nur bei Überlandflügen b) immer c) nur in Ausnahmefällen d) nur bei Schulbetrieb
mitzuführen.
279. Die Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit eines Luftfahrzeuges wird durch
a) Musterprüfungen b) Stückprüfungen c) Nachprüfungen d) Stundenkontrollen
festgestellt.
280. Nach welcher Rechtsvorschrift bestimmen sich die näheren Einzelheiten für die Jahresnachprüfung von Luftfahrzeugen? Nach der
a) Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) b) Betriebsordnung für Luftfahrtgerät (LuftBO) c) Prüfordnung für Luftfahrtgerät (LuftGerPO) d) Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO)
281. Das zum Luftverkehr zugelassene Luftfahrzeug unterliegt einer umfassenden Nachprüfung in Zeitabständen von
a) 6 Monaten b) 9 Monaten c) 12 Monaten d) 24 Monaten
286. Ein Luftfahrzeugführer, der den jeweils letzten Nachprüfschein nicht an Bord seines Luftfahrzeuges mit sich führt,
a) begeht eine Ordnungswidrigkeit b) begeht eine Unterlassung c) begeht weder eine Ordnungswidrigkeit noch Straftat, weil das Mitführen des Nachprüfscheines
nicht vorgeschrieben ist d) begeht eine strafbare Handlung
287. Luftfahrzeuge müssen für Überlandflüge nach Sichtflugregeln
a) stets b) nur bei Flügen von und zu Flugplätzen ohne Flugverkehrskontrollstelle c) nur bei Auslandsflügen d) nur bei Anflügen zu kontrollierten Fluglätzen
mit einem UKW-Sende- und Empfangsgerät ausgerüstet sein.
288. Flüge nach Sichtflugregeln über geschlossenen Wolkendecken dürfen
a) grundsätzlich nicht b) nur mit einer CVFR-Berechtigung c) nur nach Freigabe durch die Deutsche Flugsicherung GmbH d) u. a. nur dann, wenn das Luftfahrzeug mit einem Funksprechgerät und einem VOR oder ADF
ausgerüstet ist,
durchgeführt werden
Seite 28 von 38 11 November 2010 13:00:15
Kapitel 'Luftrecht, allgemein' PPL-Trainer 2000 A, aerosoft GmbH, 2000
289. Welche Flugsicherungsbetriebsdienste gibt es?
a) Alarm-, Rettungs, Informations- und Beratungsdienst b) FS-Kontrolldienst, Such- und Rettungsdienst (SAR) und Fermeldedienst c) Flugverkehrskontrolle, Fluginformationsdienst, Flugberatungsdienst, Flugalarmdienst und
Flugfernmeldedienst d) Wetterdienst, Beratungsdienst, Such- und Rettungsdienst und Kontrolldienst
291. In den Nachrichten für Luftfahrer (NfL I) werden veröffentlicht
a) Informationen und Hinweise, soweit sie das Luftfahrtgerät betreffen b) Flugberatungsdienst und Flugplatzangelegenheiten c) wichtige Informationen und Hinweise für die Luftfahrt, soweit sie die Durchführung des
Flugbetriebes betreffen d) Lufttüchtigkeitsanweisungen, luftfahrttechnische Betriebe und Neuzulassungen von Luftfahrtgerät
292. In den Nachrichten für Luftfahrer (NfL II) werden veröffentlicht
a) neue Flugplätze und Anflugverfahren b) Nachrichten des Luftfahrt-Bundesamtes c) Bekanntmachung der Deutschen Flugsicherung GmbH d) Bekanntmachungen über Luftfahrtgerät und Luftfahrtpersonal
293. Die Luftaufsichtsbediensteten auf einem Flugplatz sind Beauftragte
a) des Platzhalters b) der zuständigen BFS-Stelle c) der zuständigen Landesluftfahrtbehörde d) des Luftfahrt-Bundesamtes
294. Was sind NOTAM?
a) Ergänzungsblätter für das Luftfahrthandbuch, die sofort eingeheftet werden b) Bekanntmachungen über Gesetzesänderungen c) postalisch verbreitete Informationen über zeitlich befristete Änderungen zur AIP, die von
Bedeutung für den Flugverkehr sind d) Fernschriftlich verbreitete Informationen über zeitlich befristete Änderungen zur AIP, die von
Bedeutung für den Flugverkehr sind.
295. Wo sind die in der Luftfahrt gebräuchlichen Abkürzungen erläutert?
a) AIP , GEN; AIP VFR, GEN b) AIP, COM c) AIP VFR, FAL d) AIP, RAC
298. Ein Privatluftfahrzeugführer möchte auf einem ausschließlich von der Bundeswehr genutzten Flugplatz landen und wieder starten. Unter welchen Voraussetzungen ist dieses zulässig?
a) Nur mit Erlaubnis der Landesluftfahrtbehörde b) An Sonn- und Feiertagen ohne besondere Erlaubnis c) Nur mit Erlaubnis der zivilen und der militärischen Luftfahrtbehörden d) Nur mit Erlaubnis des Flugplatzkommandanten
299. Ein Verzeichnis der Flughäfen und sonstigen Flugplätze mit Zollabfertigung ist in der
a) ICAO-Karte b) AIP, COM c) AIP VFR, AGA d) AIP, FAL
enthalten
Seite 29 von 38 11 November 2010 13:00:15
Kapitel 'Luftrecht, allgemein' PPL-Trainer 2000 A, aerosoft GmbH, 2000
300. Welche der nachfolgenden Bezeichnungen für Teile der Platzrunde ist falsch?
a) Gegenanflug b) Gegenabflug c) Queranflug d) Endanflug
301. In welchem Teil des Luftfahrthandbuches VFR sind die Ortskennungen für Landeplätze veröffentlicht?
a) MET b) AGA c) FAL d) RAC
302. Einzelheiten über Arten, Inhalt, Form usw. von Flugplänen sind im
a) Luftfahrthandbuch, AGA b) Luftfahrthandbuch, RAC c) Luftfahrthandbuch, GEN d) Luftverkehrsgesetz
enthalten
303. Was bedeutet diese Darstellung (siehe Grafik)?
a) Nicht berollbarer Teil der Betriebsfläche b) Bodenvertiefung in der Landebahn c) Befestigte S/L-Bahn mit versetzter Schwelle d) Nicht befestigter Streifen
304. Was bedeutet diese Darstellung (siehe Grafik)?
a) Befestigter Streifen b) Nicht berollbarer Teil der Betriebsfläche c) Gras S/L-Bahn mit versetzter Schwelle d) Befestigte S/L-Bahn mit versetzter Schwelle
305. In der Luftfahrtkarte ICAO 1:500000 sind bestimmte Lufträume D (Kontrollzonen) und E 1000 ft/1700 ft GND, sowie Luftraum F mit "HX" gekennzeichnet. Was bedeutet HX und wie verhält sich der Luftfahrzeugführer im VFR-Überlandflug?
a) HX=Dienste in solchen Lufträumen sind zeitlich unterbrochen. Luftfahrzeugführer besorgt sich nähere Informationen auf einer Ausweichfrequenz
b) HX=Lufträume mit unvorhersehbaren Verkehrsbedingungen. Luftfahrzeugführer sorgt für aufmerksame Luftraumbeobachtung
c) HX=Status solcher Lufträume kann sich kurzfristig ändern. Luftfahrzeugführer ist verpflichtet, rechtzeitig vor Einflug mit der Flugplatzbodenstelle Funkkontakt aufzunehmen
d) HX=Lufträume nicht ständig aktiv. Luftfahrzeugführer kann sich vor Einflug aktuellen Luftraumstatus beim Fluginformationsdienst oder der betreffenden zivilen Flugplatzbodenstelle informieren. Verzichtet er darauf, hat er solche Lufträume als ständig aktiv zu betrachten
306. Eine mit 'HX' gekennzeichnete Kontrollzone kann außerhalb der Betriebszeit ohne Freigabe durchflogen werden, wenn der Luftfahrzeugführer
a) eine schriftliche Zustimmung des Flugplatzkommandanten erhält b) sich vor Antritt des Fluges bei der militärischen Flugleitung die Nichtwirksamkeit nochmals
bestätigen läßt c) sich vor Durchflug vom Fluginformationsdienst die Nichtwirksamkeit bestätigen läßt d) sich lediglich über die Nichtwirksamkeit im Luftfahrthandbuch informiert
Seite 30 von 38 11 November 2010 13:00:15
Kapitel 'Luftrecht, allgemein' PPL-Trainer 2000 A, aerosoft GmbH, 2000
307. Ein VFR-Überlandflug führt in die Nähe eine Flugplatzes mit Luftraum F (HX). Welche Mindestbedingungen in diesem Luftraum und welche Besonderheit sind zu beachten?
a) Flugsicht 8 km, frei von Wolken. Luftfahrzeugführer sollte vorsichtshalber eine Durchflugfreigabe anfordern.
b) Wolkenabstand 1000 ft vertikal/1,5 km horizontal, Flugsicht 5 km, Freigabe. Luftraum F aktiv Mon-Fri
c) Flugsicht 5 km, Wolkenabstand 1,5 km horizontal / 1000 ft vertikal, Funkkontaktpflicht, Luftraum F aktiv Mon-Fri
d) Wolkenabstand 1000 ft vertikal / 1,5 km horizontal, Flugsicht 5 km. Luftraum F nur aktiv, solange IFR-An-/Abflüge stattfinden.
308. Der Funksprechverkehr bei VFR-Flügen in und oberhalb Flugfläche 100 wird durchgeführt in
a) deutscher Sprache b) einer der ICAO-Sprachen c) englischer Sprache d) deutscher oder englischer Sprache
309. In Deutschland sind Kontrollzonen klassifiziert
a) um Flughäfen als Luftraum C, die übrigen als Luftraum D b) überwiegend als Luftraum D, nur einige als Luftraum C c) um Militärflugplätze als Luftraum B, um Flughäfen als Luftraum C, alle übrigen als Luftraum D d) als Luftraum D
310. Welcher Code muß von motorgetriebenen Luftfahrzeugen bei VFR-Flügen oberhalb 5000 ft MSL oder oberhalb einer Höhe von 3500 ft GND, wobei der höhere Wert maßgebend ist, unaufgefordert geschaltet werden?
a) A/C 2200 b) A/C 0022 c) A/C 0021 d) Der Transponder darf unaufgefordert nicht geschaltet werden
312. Beim Sinkflug von FL 85 auf 4300 ft MSL hat der Führer eines motorgetriebenen Luftfahrzeuges vor Erreichen der neuen Reiseflughöhe den Höhenmesser zu stellen auf
a) QNH und A/C 0022 b) 1013,2 hPa und A/C 0021 c) QNH und den Code A/C 0022 wegzuschalten d) 1013,2 hPa und den Transponder auf stand-by
zu schalten
313. Was ist für Flüge nach Sichtflugregeln mit motorgetriebenen Luftfahrzeugen oberhalb von 5000 ft MSL oder oberhalb 3500 ft GND - wobei der höhere Wert maßgebend ist - zu beachten?
a) Es ist ein Flugplan zu übermitteln b) Das Luftfahrzeug muß mit einem VOR oder ADF ausgerüstet sein c) Der Luftfahrzeugführer hat den Transponder unaufgefordert auf A/C 0022 zu schalten d) Der Luftfahrzeugführer hat auf Anforderung der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle den
Transponder auf A/C 0022 zu schalten
315. Die Kunstflugberechtigung für Luftfahrzeugführer wird erworben durch
a) eine Kunstflugausbildung von mindestens 5 Flugstunden und einer Überprüfung b) eine praktische Tätigkeit von mindestens 50 Flugstunden und einer Prüfung vor dem Prüfungsrat
der Luftfahrtbehörde c) ein Kunstflugübungsprogramm sowie einen Überprüfungsflug d) eine Kunstflugausbildung von mindestens 5 Flugstunden und einer Kunstflugprüfung
Seite 31 von 38 11 November 2010 13:00:15
Kapitel 'Luftrecht, allgemein' PPL-Trainer 2000 A, aerosoft GmbH, 2000
319. Wie werden im Luftraum C VFR-Flüge gestaffelt und welche Flugsicherungsbetriebsdienste werden dabei durchgeführt ?
a) VFR-Flüge von IFR-Flügen gestaffelt - Flugverkehrskontrolle, Verkehrsinformationen VFR/VFR-Flüge (Ausweichempfehlung auf Anfrage)
b) Alle VFR-Flüge gestaffelt - Flugverkehrskontrolle c) VFR-Flüge nur bei Nacht gestaffelt - Flugverkehrskontrolle, ansonsten Fluginformationsdienst d) VFR-Flüge von IFR-Flügen soweit möglich gestaffelt - Flugverkehrsberatungsdienst
321. Welche Werte machen bei einem Sonder-VFR-Flug in einer Kontrollzone eine Freigabe für einen Sonderflug nach Sichtflugregeln erforderlich?
a) Eine Flugsicht von mehr als 8 km b) Ein Wolkenabstand in waagerechter Richtung von 1,5 km in senkrechter Richtung von 1500 ft c) Eine Bodensicht von 5 km d) Eine Hauptwolkenuntergrenze in einer Höhe von 900 ft GND
322. Auf einem Flugplatz mit Kontrollzone sind die meteorologischen Mindestwerte nicht mehr gegeben. Wofür benötigt ein Flugzeugführer eine Freigabe für einen Sonder-VFR-Flug?
a) Nur für einen Einflug in die CTR und für die Landung b) Nur für einen Durchflug durch die CTR c) Nur für Start und Landung d) Für Start, Landung und für den Einflug in die CTR
323. Welche Fluginformationsgebiete in der deutscher Zuständigkeit gibt es im unteren Luftraum?
a) Bremen, Düsseldorf, Frankfurt, München, Berlin b) Hamburg, Frankfurt, Stuttgart, Berlin c) Bremen, Düsseldorf, Hannover, Stuttgart, Berlin d) Frankfurt, Hannover, Rhein, Berlin
324. Der Luftraum E erstreckt sich, soweit nicht anders klassifiziert
a) ab 1000 ft und 1700 ft GND, ansonsten ab 5000 ft MSL bis FL 200 b) von 1000 ft und 1700 ft GND bis 5000 ft c) ab 1000 ft und 1700 ft GND, ansonsten ab 2500 ft GND bis FL 100 d) ab 1000 ft und 1700 ft GND, ansonsten ab 2500 ft GND bis FL 200
325. In welcher Höhe beginnt Luftraum E ?
a) 1000 ft GND, ansonsten 2500 ft GND b) 1000 ft GND und 1700 ft GND, ansonsten 5000 ft MSL c) 1000 ft oder 1700 ft GND, ansonsten nach örtlichen Verhältnissen unterschiedlich d) 1000 ft und 1700 ft GND, ansonsten 2500 ft GND
328. Ein Gebiet ist wie folgt gekennzeichnet: ED-R..... Dies bedeutet:
a) Sperrgebiet b) Gefahrengebiet c) Gebiet mit Flugbeschränkung d) besonderes Fluginformationsgebiet
329. Ein Gebiet ist wie folgt gekennzeichnet: ED-D..... Dies bedeutet
a) Sperrgebiet b) Gefahrengebiet c) Gebiet mit Flugbeschränkung d) Truppenübungsplatz
331. Luftfahrthindernisse sind veröffentlicht in
a) den Nachrichten für Luftfahrer Teil I b) den Nachrichten für Luftfahrer Teil II c) dem Luftfahrthandbuch, AGA d) dem Luftfahrthandbuch, RAC u. in der ICAO-Karte
Seite 32 von 38 11 November 2010 13:00:15
Kapitel 'Luftrecht, allgemein' PPL-Trainer 2000 A, aerosoft GmbH, 2000
332. Bei VFR-Flügen in der Umgebung von Funknavigationsanlagen, die sich in der Nähe von Verkehrsflughäfen befinden, ist
a) mit an- und abfliegendem IFR-Verkehr unterhalb FL 100 zu rechnen b) eine Flugverkehrsfreigabe erforderlich c) der Transponder auf IDENT zu stellen d) der Transponder auf A/C 7600 zu schalten
333. Von Montag bis Freitag ist bei Flugsichten über 5 km mit vermehrten Tiefflügen von Militärflugzeugen im Höhenband
a) 1000 - 1500 ft GND b) 500 - 1500 ft MSL c) 500 - 1000 ft GND d) 1500 - 3000 ft GND
zu rechnen
334. Bei grenzüberschreitenden Flügen in oder aus einem Land, das nicht dem Schengener Abkommen unterliegt, dürfen
a) Einflüge in und Ausflüge aus der Bundesrepublik Deutschland nur nach oder von einem Flugplatz, der als Grenzübergangsstelle zugelassen ist, durchgeführt werden
b) Einflüge in die Bundesrepublik Deutschland generell durchgeführt werden c) Einflüge in und Ausflüge aus der Bundesrepublik Deutschland nur nach oder von Flughäfen
durchgeführt werden d) Ausflüge aus der Bundesrepublik Deutschland nur von einem Verkehrslandeplatz durchgeführt
werden
335. Im Luftfahrthandbuch VFR ist für einen Landeplatz als Betriebszeit 0600 - SS angegeben. Zu welchen Zeiten ist dieser Platz in Betrieb?
a) Von 0600 MEZ bis eine halbe Stunde vor Sonnenuntergang b) Von 0600 UTC bis Sonnenuntergang c) Von 0600 MEZ bis Sonnenuntergang d) Von 0600 UTC bis eine halbe Stunde nach Sonnenuntergang
336. In welchem Teil des Luftfahrthandbuches sind die Sichtanflugkarten für Flughäfen veröffentlicht?
a) GEN b) TERMINAL c) RAC d) VFR
337. Bei einem Anflug zu einem Verkehrslandeplatz stellt der Luftfahrzeugführer fest, daß der Flugplatz geschlossen ist, obwohl nach den Angaben in der AIP VFR dieser Flugplatz geöffnet haben müßte. Wo hätte der Luftfahrzeugführer die Information über die Schließung nachlesen können?
a) VFR-Bulletin b) NfL II c) AIP, AGA d) Nachführungsverzeichnis AIP VFR
338. Im Luftfahrthandbuch VFR ist für einen Landeplatz eine Massebeschränkung von 2000 kg MPW angegeben. Darf auf diesem Landeplatz mit einem Luftfahrzeug mit einer höchstzulässigen Flugmasse von 2100 kg gelandet werden?
a) Nein, weil diesen Flugplatz nur solche Flugzeuge benutzen dürfen, deren höchstzulässige Flugmasse 2000 kg nicht überschreitet
b) Ja, weil die Massenangabe im Luftfahrthandbuch nur einen Anhaltspunkt für die Tragfähigkeit der Start- und Landebahn ergeben soll
c) Ja, wenn das Flugzeug nicht voll aufgetankt und nicht voll beladen ist, so daß seine Masse 2000 kg nicht überschreitet
d) Ja, wenn der Flugplatzunternehmer dies ausdrücklich gestattet
Seite 33 von 38 11 November 2010 13:00:16
Kapitel 'Luftrecht, allgemein' PPL-Trainer 2000 A, aerosoft GmbH, 2000
339. Was ist in der Luftfahrtkarte ICAO 1:500000 nicht verzeichnet?
a) Segelfluggelände b) Modellfluggelände c) Luftfahrthindernisse d) Kontrollzonen
340. Luftfahrzeuge dürfen Flugplätze mit Flugplatzkontrollstelle nur über bestimmte Pflichtmeldepunkte anfliegen. Diese Pflichtmeldepunkte
a) müssen vom Fluginformationsdienst erfragt werden b) gehen aus der Benutzungsordnung für den jeweiligen Flughafen hervor c) sind der Sichtan-/abflugkarte in der AIP VFR zu entnehmen d) sind in der AIP, COM beschrieben
341. Luftraum F (HX) ist
a) vorübergehend aktiv, sofern IFR-An-/Abflüge stattfinden b) kontrollierte Luftraum c) nur zu bestimmten, veröffentlichten Zeiten aktiv d) eine Kontrollzone
342. Auf einem Überlandflug erkennt ein Luftfahrzeugführer ein Turmdrehlicht, das abwechselnd grün/weiß leuchtet. Es handelt sich hierbei um
a) einen Verkehrsflughafen b) einen Militärflugplatz oder Zivil-/Militärflugplatz c) einen Flugplatz für Rettungshubschrauber d) ein Signal, das es nicht gibt
343. Die Eintragung im Verkehrszentralregister darf
a) nur zum Zwecke der Strafverfolgung bei Verkehrsunfällen b) nur bei allen Verwaltungsmaßnahmen im Straßenverkehr mit Ausnahme des Luftverkehrs c) nur bei Verkehrsdelikten d) für das Verfahren bei Erteilung, Verlängerung, Erneuerung, Rücknahme oder Widerruf einer
Erlaubnis für Luftfahrer
verwertet werden
344. Ein Luftfahrzeugführer möchte gelegentlich auf einem Militärflugplatz landen. Angaben über die hierzu notwendigen Informationen ergeben sich aus
a) Luftfahrtkarte ICAO 1:500000 b) den NfL I c) den NfL II d) dem Luftfahrthandbuch AIP/AIP VFR
345. Welche wesentlichen Elemente umfaßt der Informationsdienst im Sprechfunk an Flugplätzen ohne Flugverkehrskontrollstelle?
a) Verkehrsberatung, Annahme von Flugplänen b) Roll-, Start-, Landefreigaben c) Angaben über technische Störungen bei Flugplatzanlagen, hohes Verkehrsaufkommen,
Fallschirmsprünge d) Start-, Lande-, Verkehrinformationen, signifikante Wettererscheinungen, Besonderheiten über den
Flugplatzzustand, Peilangaben (soweit möglich)
350. Die Haftung des Halters eines motorgetriebenen Luftfahrzeuges bis 1200 kg Gewicht für nicht im Luftfahrzeug beförderte Personen oder Sachen besteht
a) bis zu einer Höhe von 5.000 000 DM b) bis zu einer Höhe von 2.500 000 DM c) bis zu einer Höhe von 850 000 DM d) in unbegrenzter Höhe
Seite 34 von 38 11 November 2010 13:00:16
Kapitel 'Luftrecht, allgemein' PPL-Trainer 2000 A, aerosoft GmbH, 2000
352. Die Mindesthöhe der Versicherungssumme bei der Haftpflichtversicherung von motorgetriebenen Luftfahrzeugen bis 1200 kg Gewicht beträgt
a) 850 000 DM b) 7.500 000 DM c) 2.500 000 DM d) 5.000 000 DM
353. Ein Flugplan ist zu übermitteln für
a) Flüge im Luftraum D b) Flüge zu Verkehrsflughäfen c) Flüge bei einer Flugsicht von weniger als 5 km d) Kunstflüge im kontrollierten Luftraum
354. Bei Inanspruchnahme des kontrollierten Luftraumes ist von der zuständigen Luftverkehrskontrollstelle eine Freigabe für
a) Fallschirmsprünge b) Segelflüge c) Fahrten bemannter Freiballone d) Abwurf von Sand aus Gasballonen
einzuholen
355. Kunstflug in Höhen von weniger als
a) 500 m GND b) 2000 ft GND c) 450 m GND d) 2500 ft GND
ist verboten.
357. Wodurch wird das gültige VFR-Bulletin aktualisiert?
a) Supplements b) NOTAM zum VFR-Bulletin c) NfL über VFR d) Nachtrag zum VFR-Bulletin
359. Die Flugsicht wird definiert als die
a) maximale Voraussicht aus dem Führersitz eines Luftfahrzeuges am Boden b) Sicht aus dem Führersitz eines Luftfahrzeuges im Flug zum Boden c) mittlere Schrägsicht aus dem Führersitz eines Luftfahrzeuges im Fluge d) Sicht in Flugrichtung aus dem Führerraum eines im Fluge befindlichen Luftfahrzeuges
360. Für VFR-Flüge ist keine dauernde Hörbereitschaft im Luftraum
a) G,E,F b) E,D,G c) G,E,C d) F,G,D
erforderlich
362. Welche VMC-Minima sind bei einem VFR-Flug im Luftraum B zu beachten?
a) Flugsicht 8 km in und über FL 100, 5km unter FL 100, Wolkenabstand unter 300 m vertikal / 1,5 km waagerecht
b) Frei von Wolken, Flugsicht 5 km unter FL 100, 8 km in und über FL 100 c) Frei von Wolken, Flugsicht 5 km über FL 100, 8 km unter FL 100 d) Flugsicht 8 km, frei von Wolken
Seite 35 von 38 11 November 2010 13:00:16
Kapitel 'Luftrecht, allgemein' PPL-Trainer 2000 A, aerosoft GmbH, 2000
363. Bei einer Sammeleintragung im Bordbuch können die
a) einzelnen Start- und Landezeiten b) Namen der verantwortlichen Luftfahrzeugführer c) Anzahl der Fluggäste d) Anzahl der Landungen
entfallen
364. Ein Bordbuch ist nach der letzten Eintragung
a) vier Jahre b) zwei Jahre c) bis zum Verkauf des Luftfahrzeuges d) nach Weisung des luftfahrttechnischen Betriebes
aufzubewahren
365. Ein VFR-Überlandflug soll durch einen Luftraum F führen. Der Pilot erfährt, daß dieser Luftraum aktiv ist und stellt eine Flugsicht von 3 km fest. Wie verhält sich der Luftfahrzeugführer? Er
a) ruft die Info-Stelle des Flugplatzes und bittet um eine Sonder-VFR-Freigabe zum Flug durch Luftraum F
b) meidet Luftraum F und setzt den Flug im Luftraum G fort c) durchfliegt den Luftraum F d) ruft den Fluginformationsdienst und bittet um eine Ausnahmegenehmigung zum Einflug in
Luftraum F
dar
Seite 36 von 38 11 November 2010 13:00:16
Kapitel 'Luftrecht, allgemein' PPL-Trainer 2000 A, aerosoft GmbH, 2000
Lösungsblatt 1
Frage a b c d
4 x
5 x
6 x
7 x
8 x
9 x
10 x
12 x
13 x
14 x
15 x
17 x
19 x
20 x
21 x
22 x
24 x
25 x
26 x
28 x
29 x
32 x
33 x
34 x
35 x
36 x
37 x
38 x
39 x
40 x
41 x
43 x
44 x
45 x
46 x
47 x
48 x
49 x
50 x
Frage a b c d
51 x
52 x
53 x
54 x
55 x
57 x
58 x
59 x
62 x
64 x
66 x
67 x
68 x
69 x
70 x
71 x
72 x
73 x
74 x
75 x
78 x
79 x
81 x
82 x
83 x
84 x
85 x
87 x
88 x
89 x
90 x
91 x
92 x
96 x
97 x
98 x
99 x
100 x
101 x
Frage a b c d
102 x
103 x
104 x
105 x
109 x
110 x
111 x
112 x
113 x
115 x
116 x
117 x
119 x
120 x
121 x
122 x
123 x
125 x
126 x
127 x
128 x
129 x
130 x
131 x
132 x
133 x
134 x
136 x
137 x
138 x
139 x
140 x
141 x
142 x
143 x
144 x
145 x
146 x
147 x
Frage a b c d
148 x
151 x
152 x
153 x
154 x
155 x
156 x
157 x
158 x
159 x
161 x
162 x
163 x
165 x
168 x
170 x
171 x
172 x
173 x
174 x
175 x
176 x
177 x
178 x
181 x
182 x
184 x
185 x
186 x
187 x
189 x
190 x
191 x
193 x
194 x
196 x
197 x
198 x
199 x
Seite 37 von 38 11 November 2010 13:00:16
Kapitel 'Luftrecht, allgemein' PPL-Trainer 2000 A, aerosoft GmbH, 2000
Lösungsblatt 2
Frage a b c d
200 x
202 x
204 x
205 x
207 x
208 x
209 x
210 x
211 x
212 x
213 x
216 x
218 x
219 x
223 x
225 x
227 x
229 x
230 x
231 x
233 x
235 x
236 x
239 x
240 x
241 x
242 x
243 x
244 x
245 x
247 x
248 x
250 x
252 x
253 x
254 x
255 x
256 x
257 x
Frage a b c d
258 x
259 x
262 x
263 x
264 x
267 x
268 x
269 x
270 x
271 x
273 x
274 x
275 x
277 x
279 x
280 x
281 x
286 x
287 x
288 x
289 x
291 x
292 x
293 x
294 x
295 x
298 x
299 x
300 x
301 x
302 x
303 x
304 x
305 x
306 x
307 x
308 x
309 x
310 x
Frage a b c d
312 x
313 x
315 x
319 x
321 x
322 x
323 x
324 x
325 x
328 x
329 x
331 x
332 x
333 x
334 x
335 x
336 x
337 x
338 x
339 x
340 x
341 x
342 x
343 x
344 x
345 x
350 x
352 x
353 x
354 x
355 x
357 x
359 x
360 x
362 x
363 x
364 x
365 x
Seite 38 von 38 11 November 2010 13:00:16