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Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg Bericht zum Staatshaushaltsplan für 2018 / 2019 Stuttgart, im Oktober 2017

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Ministerium für Wissenschaft, Forschung

und Kunst Baden-Württemberg

Bericht zum Staatshaushaltsplan

für 2018 / 2019

Stuttgart, im Oktober 2017

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ISSN 1869-9014

Herausgeber:

Ministerium für Wissenschaft, Forschung

und Kunst Baden-Württemberg

Königstraße 46

70173 Stuttgart

www.mwk.baden-wuerttemberg.de

Erstellt durch Referat 11

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I

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg

Geschäftsbericht 2018 / 2019

I N H A L T S V E R Z E I C H N I S

SEITEN A. Vorwort der Ministerin 1 - 4

B. Etatübersicht 5 - 10

C. Bedeutende Maßnahmen im Staatshaushaltsplan 2017 und Schwerpunkte des Ministeriums

1. Innovationscampus: Forschungsleuchttürme in Zukunftsfeldern 11

2. Hochschulfinanzierungsvertrag „Perspektive 2020“ 12

3. Exzellenzstrategie und „Innovative Hochschule“ 13

4. Digitalisierung von Wissenschaft und Forschung 14

5. Mobilität der Zukunft: mobility@bw - make science real 15

6. Wissenschaft für Nachhaltigkeit: Reallabore 16

7. Technologietransfer und Gründergeist 16

8. Wissenschaftlicher Nachwuchs 17

9. Erfolgreich Studieren (Yes, it’s #Humboldt) 18

10. Gesundheitsfachberufe zum Studieren 19

11. Internationalisierung und Stipendienprogramm für Geflüchtete 20

12. Reform der Lehrerbildung 21

13. Kulturelle Spitzeneinrichtungen 21

14. Kultur für den gesellschaftlichen Zusammenhalt 23

15. Kultur im ganzen Land 23

16. Öffnung der Museen durch Digitalisierung 24

17. Film- und Medienstandort 25

18. Konsolidierung 25

D. Überblick über Tätigkeit des Ministeriums und der

Umsetzung im Staatshaushaltsplan 2017

1. Aufgaben und Aufbau der Verwaltung 27 - 30

2. Übergreifende Maßnahmen 31 - 33 2.1 Einsparungen im Geschäftsbereich 31

2.2 Zunehmende Studierneigung junger Menschen 32

2.3 Chancengleichheit von Frauen und Männern in Wissenschaft,

Forschung und Kunst 32

3. Überregionale Gremien 33 - 34

4. Internationale wissenschaftliche Zusammenarbeit 34 - 39 4.1 Förderung der internationalen wissenschaftlichen Kooperation 35

4.2 Förderung der Zusammenarbeit insbesondere mit Entwicklungs-

und Schwellenländern 36

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II

4.3 Zusammenarbeit im Rahmen der Europäischen Union 37

4.4 Baden-Württemberg-Programm zur Studienförderung von

Flüchtlingen aus Syrien 39

5. Internationales Marketing für den Wissenschaftsstandort Baden-Württemberg 39 - 40

6. Studentische Angelegenheiten, Ausbildungsförderung, Studieninformation 40 - 41

7. Hochschulbau 41 - 42

8. Datenverarbeitung in der Wissenschaft, E-Science, E-Learning 43 - 44

9. Allgemeine Aufwendungen für die Hochschulen und

Änderungen von grundsätzlicher Bedeutung 44 - 47 9.1 Hochschulfinanzierungsvertrag 2015 bis 2020 44

9.2 Qualitätssicherungsmittel (QSM) 45

9.3 Ausbauprogramme Hochschule 2012, Master 2016 45

9.4 Struktur- und Innovationsfonds Baden-Württemberg (SI-BW) 45

9.5 Für die Weiterentwicklung der Musikhochschulen 46

9.6 Strukturfonds für die Hochschulen 46

9.7 Umstrukturierung der Finanzierung der Internationalen

Karlshochschule (ehemals Merkurakademie) 46

9.8 Evaluationsagentur Baden-Württemberg (evalag) 47

10. Universitäten 47 - 53 10.1 Entwicklung der Studierendenzahlen 47

10.2 Finanzielle Ausstattung 48

10.3 Stellenveränderungen aufgrund HoFV 48

10.4 Universitäten im Einzelnen 48

11. Hochschulmedizin 53 - 57 11.1 Einrichtungen der Krankenversorgung, Forschung und Lehre 53

11.2 Zuschüsse an die Hochschulmedizin 54

11.3 Förderkonzept Medizininformatik 54

11.4 Medizinische Fakultäten und Universitätsklinika im Einzelnen 54

11.5 Stiftung Zentralinstitut für Seelische Gesundheit Mannheim 57

12. Pädagogische Hochschulen 57 - 59 12.1 Entwicklung der Studierendenzahlen 57

12.2 Zuschüsse an die Pädagogischen Hochschulen 58

12.3 Erhöhung der Regelstudienzeit 58

12.4 Berufliches Lehramt im technisch-gewerblichen Bereich 58

12.5 Islamische Religionslehre/-pädagogik 59

13. Musikhochschulen 59 - 60

14. Kunstakademien und sonstige akademische Ausbildungsstätten 60 - 61

15. Hochschulen für angewandte Wissenschaften 61 - 64 15.1 Allgemeines und Entwicklung der Studierendenzahlen 61

15.2 Finanzierung der Hochschulen für angewandte Wissenschaften 62

15.3 Stiftungsprofessuren 62

15.4 Wirtschaftsführung nach den Grundsätzen des § 26 LHO 63

15.5 Umsetzung der Hochschulfinanzierungsvertrages 63

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III

15.6 Weiterer Ausbau von Studiengängen im Bereich

öffentliche Verwaltung 63

15.7 Asbest-Sanierung an der HS Mannheim 64

15.8 Ausstattungsmaßnahmen 64

16. Duale Hochschule Baden-Württemberg 65 - 66 16.1 Allgemeines und Entwicklung der Studierendenzahlen 65

16.2 Finanzielle Ausstattung 65

16.3 Studienangebot 65

16.4 Studienkapazität 66

17. Sonstige künstlerische akademische Ausbildungsstätten 66 - 67

18. Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses 67 - 68

19. Wissenschaftliche Weiterbildung und Neue Medien 69

20. Forschungsförderung 69 - 79 20.1 Ziele und Grundsätze der Forschungsförderung 69

20.2 Exzellenzstrategie und Exzellenzinitiative 75

20.3 Gemeinschaftsaufgabe Forschungsförderung 76

21. Staatliche Archivverwaltung 79

22. Bibliotheken 79 - 80 22.1 Landesbibliotheken 79

22.2 Infrastrukturmaßnahmen für die wissenschaftlichen Bibliotheken

und das Bibliotheksservice-Zentrum 80

22.3 Bibliotheksservice-Zentrum 80

23. Sonstige wissenschaftliche Einrichtungen 80

24. Allgemeine Aufwendungen für Kunst, Literatur sowie die Kunsthochschulen 81 - 85 24.1 Wettspielerträge zur Kunstförderung 81

24.2 Große Landesausstellungen 81

24.3 Zentralfonds für die Anschaffung von Spitzenwerken für die

staatlichen Kunstsammlungen 81

24.4 Museumsstiftung Baden-Württemberg 81

24.5 Stiftung Kulturgut Baden-Württemberg 82

24.6 Förderung des Jazz 82

24.7 Förderung der Kunst 82

24.8 Innovationsfonds Kunst 82

24.9 Pflege internationaler Beziehungen 83

24.10 Förderung nichtstaatlicher Museen 83

24.11 Förderung von Kulturinitiativen und Soziokulturellen Zentren 83

24.12 Kulturelle Bildung 84

24.13 Interkulturelle Kulturarbeit 84

24.14 Förderung der Provenienzforschung und Umsetzung

des Kulturgutschutzgesetzes 84

24.15 Überregionale und regionale Kultureinrichtungen 84

25. Film- und Medienbereich 85 - 86 25.1 Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg mbH (MFG) 85

25.2 Zukunftsinvestitionsprogramm Film 86

25.3 Filmfestivals 86

26. Staatstheater 86 - 87

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IV

27. Nichtstaatliche Theater, Festspiele und Orchester 87 - 88 27.1 Kommunaltheater 87

27.2 Landesbühnen 87

27.3 Orchester 87

27.4 Festspiele, Festivals und Sommertheater 87

27.5 Förderung freier Theater 88

27.6 Privattheater 88

27.7 Tanz 88

28. Museen 88 - 92 28.1 Staatliches Museum für Naturkunde Karlsruhe 89

28.2 Staatliches Museum für Naturkunde Stuttgart 89

28.3 Stiftung Landesmuseum für Technik und Arbeit in Mannheim 89

28.4 Staatliche Kunsthalle Karlsruhe 89

28.5 Staatsgalerie Stuttgart 90

28.6 Badisches Landesmuseum Karlsruhe 90

28.7 Landesmuseum Württemberg 90

28.8 Archäologisches Landesmuseum Baden-Württemberg 91

28.9 Linden-Museum Stuttgart 91

28.10 Staatliche Kunsthalle Baden-Baden 91

28.11 Haus der Geschichte Baden-Württemberg 91

29. Heimatpflege, Laienmusik und Laienkunst 92 - 93 29.1 Förderung der Jugendmusik 92

29.2 Förderung der Amateurmusik 92

29.3 Förderung der sonstigen Kulturpflege 93

29.4 Förderung des Amateurtheaterwesens 93

29.5 Landespreise 93

E. Grafiken und Tabellen

1. Stellen für wissenschaftliches und künstlerisches Personal

im Hochschulbereich in Baden-Württemberg 2015 95

2. Entwicklung der Stellen für wissenschaftliches und künstlerisches Personal im Hochschulbereich in Baden-Württemberg seit 1985 96

3. Entwicklung der Studierendenzahlen im Hochschulbereich in Baden-Württemberg seit dem Wintersemester 1954/55 97

4. Entwicklung der Studienanfängerzahlen an den Hochschulen in Baden-Württemberg seit dem Studienjahr 1980 98

5. Entwicklung der Zahl der Sonderforschungsbereiche in Deutschland und in Baden-Württemberg seit 1970 99

6. Verteilung der Sonderforschungsbereiche und Graduierten- kollegs 2016 auf die Bundesländer 100

7. Forschungseinrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft in der Bundesrepublik Deutschland und im Ausland (Stand 2017) 101

8. Drittmitteleinnahmen der Hochschulen in Baden-Württemberg von 2000 bis 2015 nach Drittmittelgebern 102

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A. VO RWO RT

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1

Vorwort der Ministerin

für Wissenschaft, Forschung und Kunst

Wissenschaft, Forschung und Kunst sind der Schlüssel für unsere Zukunft. Selten war die-

ser Satz so aktuell wie heute. Viele der Probleme, die in den letzten Monaten unser Land

bewegten und bis heute zu Sorgen und Ängsten führen, lassen sich am besten bearbeiten,

wenn wir auf die Leistungen von Wissenschaft und Forschung, aber auch auf die schöpferi-

sche Kraft der Kunst setzen. Die Dringlichkeit der Transformation der Automobilindustrie

unterstreicht: Nur mit den Potenzialen der Hochschulen und der Forschungseinrichtungen

werden sich die wirtschaftliche Entwicklung und das Wohlergehen des Landes und seiner

Bürgerinnen und Bürger sichern lassen. Kunst und Kultur haben für den Zusammenhalt der

Gesellschaft eine grundlegende Bedeutung. Sie bieten Identität und Orientierung, und

transzendieren diese zugleich durch Weltoffenheit und Neugier und ihren emanzipativen

Gehalt. In diesem Wissen wird die Landesregierung daher auch in Zukunft die Hochschu-

len, Forschungs- und Kultureinrichtungen des Landes und die wissenschaftliche und künst-

lerische Arbeit kraftvoll fördern.

Baden-Württemberg verfügt über eine ausgesprochen starke Forschungs- und Wissen-

schaftslandschaft. Mit einem Anteil von 4,9 Prozent des BIP investieren die öffentliche Hand

und die Unternehmen in Baden-Württemberg so viel in Forschung und Entwicklung wie in

keinem anderen Land. Baden-Württemberg beheimatet herausragende Universitäten und

bedeutende außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Die außergewöhnliche Dichte uni-

versitärer Spitzenforschung in Baden-Württemberg konnten unsere Universitäten in der ak-

tuellen Auswahlrunde der Exzellenzstrategie erneut eindrucksvoll unter Beweis stellen.

Mehr als jedes andere Land hat Baden-Württemberg eine dezentrale Hochschulstruktur:

Über das ganze Land hinweg findet sich ein dichtes Netz an Hochschulen für angewandte

Wissenschaften und Standorten der Dualen Hochschule, die eng mit der regionalen Wirt-

schaft kooperieren und dazu beitragen, den wachsenden Bedarf an akademischen Fach-

kräften im ganzen Land zu decken und die Gründer von morgen zu ermutigen. Unsere Mu-

sik- und Kunsthochschulen und die Film-, Pop- und Theaterakademie bilden den künstleri-

schen Nachwuchs auf höchstem Niveau aus. Die Pädagogischen Hochschulen setzen en-

gagiert die Reform der Lehrerbildung um, damit die kommenden Lehrkräfte optimal für die

Schulen von morgen vorbereitet sind. Beim Bund-Länder-Programm „Innovative Hochschu-

le“ waren gerade auch unsere Pädagogischen Hochschulen bemerkenswert erfolgreich.

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2

In der vergangenen Dekade ist unser Hochschulsystem sprunghaft gewachsen. Die Zahl

der Studierenden hat um mehr als 40 Prozent zugenommen, die eingeworbenen Drittmittel

- als Indiz für die Forschungsleistung - preisbereinigt gar um über 100 Prozent. Der verläss-

liche Aufwuchs der Grundfinanzierung von mindestens 3 Prozent pro Jahr durch den Hoch-

schulfinanzierungsvertrag „Perspektive 2020“ war und ist dringend erforderlich, um die nöti-

gen Freiräume zur Profilbildung, für neue Forschungsschwerpunkte und zur Anwerbung der

besten Nachwuchskräfte zu erhalten. Nichts deutet darauf hin, dass der Trend zur Wis-

sensgesellschaft sich abschwächt.

Mehr denn je kommt es darauf an, den Transfer von der Forschung in die Praxis und von

der Praxis in die Forschung noch weiter zu verbessern. Die Innovationszyklen beschleuni-

gen sich und die Grenzen zwischen grundlagen- und anwendungsorientierter Forschung

lösen sich auf. Mit dem Innovationscampus hat das Wissenschaftsministerium ein neuarti-

ges Förderformat entwickelt, um in ausgewählten Zukunftsfeldern disruptiven Erfindungen

und bahnbrechenden Entdeckungen den Boden zu bereiten, hochqualifizierte Nachwuchs-

kräfte zusammenzubringen und die wissenschaftsgetriebene Gründerdynamik anzukurbeln.

Angestoßen sind bereits drei Innovationscampus-Projekte, die im aktuellen Haushalt mit

zusammen 75 Mio. EUR unterlegt werden: Cyber Valley Baden-Württemberg zum Thema

Intelligente Systeme in Tübingen und Stuttgart; Heidelberg for Life, in dem die physikalisch-

chemische Methodenentwicklung mit der molekular-biologischen Grundlagenforschung ver-

bunden wird sowie ein Innovationscampus für Produktions- und Mobilitätsforschung in

Karlsruhe und Stuttgart.

Digitalisierung ist für Wissenschaft und Forschung die zentrale Herausforderung der nächs-

ten Jahre. Sie ändert über alle Disziplinen hinweg die Forschungsagenda. Digitalisierung

ändert aber auch die Art und Weise des Forschens durch die weltweite Zugänglichkeit von

Forschungsdaten, virtuelle Plattformen, Big Data und die Möglichkeiten immer komplexerer

Simulationen selbst. Bei der Nutzung all dieser Potenziale wird das Wissenschaftsministeri-

um die Forscherinnen und Wissenschaftler mit rd. 48 Mio. EUR in 2018 und 2019 unterstüt-

zen. Hinzu kommt die bundesweit einmalige High Performance Computing-Landesstrategie

- ausgestattet vom Land, den Hochschulen, der Helmholtz-Gemeinschaft und dem Bund mit

einer halben Milliarde Euro bis 2024. Hauptziel der Strategie ist es, die Kapazitäten und die

Expertise aufzubauen, die kaum zu überschauenden Potenziale des neuen Höchstleis-

tungsrechners für die wissenschaftliche und industrielle Forschung optimal zu erschließen.

So halten wir die Hochschulen und die Forschung und damit auch die Unternehmen in Ba-

den-Württemberg wettbewerbs- und damit auch die Gesellschaft im digitalen Zeitalter zu-

kunftsfähig.

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3

Große Schritte wird das Land auch beim Abbau des Sanierungsstaus an den Hochschulen

und Universitätsklinika unternehmen. Aufgeschobene Sanierungen sind Hypotheken auf die

Zukunft. Deshalb ist es richtig, dass die Landesregierung den Beschluss gefasst hat, den

Abbau des Sanierungsstaus als Schuldentilgung, also als Abbau sog. impliziter Schulden zu

werten. Dadurch besteht die Möglichkeit, Haushaltsüberschüsse für die drängenden Sanie-

rungen zu verwenden, die besonders im Hochschulbereich zu finden sind. Das Land wird im

Bauhaushalt in den kommenden Jahren zusätzliche Baumittel in dreistelliger Millionenhöhe

für die Hochschulen und die Universitätsklinika bereitstellen.

Vom Abbau des Sanierungsstaus und der Aufstockung des Bauhaushalts werden auch die

großen Kultureinrichtungen des Landes profitieren. Mit der Sanierung der Württembergi-

schen Staatstheater und des Badischen Staatstheaters stehen zwei Großprojekte der

nächsten Dekade auf der Agenda, die es jetzt aufs Gleis zu setzen gilt. Hinzu kommen die

Kunsthalle Karlsruhe sowie der Neubau des Linden-Museums als prädestinierter Ort der

kulturellen und interkulturellen Bildung. Im laufenden Doppelhaushalt werden für diese Pro-

jekte im Hochbauetat bereits 144 Mio. EUR zurückgestellt. Damit zeigt die Landesregie-

rung, dass sie die anstehenden Aufgaben auch im Kulturbereich entschieden angeht. Mit

den Baumaßnahmen werden attraktive Präsentationsorte geschaffen, die über Jahrzehnte

die Entwicklung dieser Kultureinrichtungen prägen werden.

Kunst und Kultur brauchen engagierte Menschen, die die Räume mit Leidenschaft und

Ideen füllen. Die Förderung des kulturellen Engagements, der Kreativität und des künstleri-

schen Schaffens - im ganzen Land und von allen Bevölkerungsgruppen - ist dem Kunstmi-

nisterium ein besonderes Anliegen. Wir werden die Dirigenten- und Chorleiterpauschale

schrittweise erhöhen und fördern die soziokulturellen Zentren als lebendige Orte der kultu-

rellen Teilhabe und des demokratischen Diskurses. Kunst und Kultur können Echokammern

aufbrechen. Um Kunst und Kultur einem breiteren Publikum zugänglich zu machen und

mehr Menschen für Kunst und Kultur zu begeistern, wird das Wissenschaftsministerium die

Museen unterstützen, die innovativen Möglichkeiten der Digitalisierung zu nutzen und die

hergebrachten Wege der Kulturvermittlung zu erneuern und zu ergänzen. Ein kräftiger För-

derimpuls zielt auf neue Kooperationsformen jenseits der etablierten Kulturräume, um Ak-

teure der professionellen Kunst mit Akteuren aus den Bereichen Amateurkunst, Soziales,

Bildung, Religion, Sport, Wirtschaft und Verwaltung zu verbinden.

Baden-Württemberg hat in den kommenden Jahren viel vor, um Wissenschaft und Kunst

voranzubringen. Im vorliegenden Geschäftsbericht werden die Ausgaben für Wissenschaft,

Forschung und Kunst detailliert beschrieben. Sie sind gut investiertes Geld für ein zukunfts-

fähiges Baden-Württemberg. Neben all der materiellen Förderung wird es in den nächsten

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4

Monaten allerdings noch eine weitere Aufgabe geben, die sich weniger konkret fassen lässt:

die Verteidigung der Freiheit der Kunst und die Verteidigung der Freiheit der Wissenschaft.

Vor ein paar Jahren hätte es kaum jemand für möglich gehalten, wie grundsätzlich heute

diese für die demokratische Entwicklung zentralen Werte weltweit und an vielen Beispielen

in Frage gestellt werden. Hochschulen werden geschlossen und Kunstwerke zerstört, Wis-

senschaftler und Künstler verhaftet, lästigen Forschungen oder Künstlern der Geldhahn zu-

gedreht. Kunst und Wissenschaft brauchen Freiräume, um ihrer Aufgabe in der Demokratie

nachkommen zu können. Kunst und Wissenschaft müssen unbequem sein, Riskantes wa-

gen, Fehler machen dürfen. Als Auftragskunst und Auftragswissenschaft verkümmert ihr

kritischer Impuls. Nicht von ungefähr zielen die Autokraten dieser Welt auf die Freiheit von

Wissenschaft und Kunst. Sie wissen, dass sie hier die Herzkammern der Demokratie tref-

fen. Die Verteidigung der Freiheit der Kunst und die Verteidigung der Freiheit der Wissen-

schaft wird daher in den kommenden Jahren die wichtigste Aufgabe sein. In diesem Sinne

wird die aktuelle Novelle des Landeshochschulgesetzes die Wissenschaftsfreiheit des Ein-

zelnen und der Institution stärken und sie auch für die nächste Generation sichern.

Theresia Bauer MdL

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B . E T AT Ü B E R S I C H T

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C . B E D E U T E N D E M A S S N A H M E N

I M S T A A T S H A U S H A L T S P L A N 2 0 1 8 / 2 0 1 9

U N D S C H W E R P U N K T E

D E S M I N I S T E R I U M S

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C. Bedeutende Maßnahmen im Staatshaushaltsplan 2018/2019 und Schwerpunkte des Ministeriums 1. Innovationscampus: Forschungsleuchttürme in Zukunftsfeldern

Exzellenter Wissenschaftsstandort und innovatives Wirtschaftsland zu sein, macht

Baden-Württemberg stark. Erfolgreiche Netzwerke aus Forschung und Industrie so-wie hervorragend ausgebildete, ideenreiche und fleißige Menschen prägen das Land der „Tüftler und Denker“. Damit Baden-Württemberg Innovationsland Nummer 1 bleibt, kommt es mehr denn je auf den Transfer von der Forschung in die Praxis und von der Praxis in die Forschung an. Im Sinne wechselseitiger Prozesse müssen die Anforderungen und Bedarfe aus der Wirtschaft frühzeitig in die Wissenschaft und das Wissen möglichst schnell in die Wirtschaft transferiert werden.

Angesichts der immer rascheren Innovationszyklen hat das Wissenschaftsministe-

rium mit dem Innovationscampus ein neuartiges Förderformat für besonders vielver-sprechende Zukunftsfelder entwickelt. Ziel ist es, disruptiven Erfindungen und bahn-brechenden Entdeckungen den Boden zu bereiten, hochqualifizierte Nachwuchskräf-te zusammenzubringen und die wissenschaftsgetriebene Gründerdynamik anzukur-beln.

Im Staatshaushaltsplan 2018/2019 sind die Weichen für die ersten drei Innovations-

campus-Projekte gestellt: „Cyber Valley Baden-Württemberg“ in Tübingen und Stutt-gart, „Heidelberg for Life“ sowie den Innovationscampus für Produktions- und Mobili-tätsforschung in Karlsruhe und Stuttgart.

Der Innovationscampus „Cyber Valley Baden-Württemberg“ zielt auf die Schlüssel-

und Querschnittstechnologie der zweiten digitalen Revolution: Intelligente Systeme und die Digitalisierung der Welt der Dinge. Denn autonome und selbstlernende Ma-schinen werden Einzug in alle Lebensbereiche halten. Für das Cyber Valley sind für Baumaßnahmen in Stuttgart und Tübingen 40 Mio. EUR etatisiert.

Ziel des Innovationscampus „Heidelberg for Life“ ist es, die international herausra-

gende lebenswissenschaftliche Forschung am Max-Planck-Institut für medizinische Forschung und am Zentrum für Molekulare Biologie der Universität Heidelberg the-matisch fokussiert näher zusammenzubringen und damit die Anziehungskraft des Standorts langfristig zu sichern. Im inhaltlichen Fokus stehen die Verbindung von physikalisch-chemischer Methodenentwicklung und molekularbiologischer Grundla-genforschung, der Transfer in medizinische und biotechnologische Anwendungen sowie die Verknüpfung mit den ingenieurwissenschaftlichen quantitativen Methoden der Messung, Modellierung und Vorhersagbarkeit. Für den Innovationscampus ist ein Forschungsbau auf dem Universitätscampus in unmittelbarer Nähe zum Max-Planck-Institut geplant, für den 25 Mio. EUR vorgesehen sind.

Der Innovationscampus zur Produktions- und Mobilitätsforschung richtet sich auf die

Transformation der Mobilität und der Automobilwirtschaft, die Baden-Württemberg vor ebenso große Herausforderungen stellt wie Chancen bietet. Die Gestaltung des Forschungs- und Innovationsumfeldes an den Hochschulen für diese Transformation ist ein Schlüsselelement für die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit des Landes. Die Schwerpunkte der Mobilitäts- und Produktionsforschung werden damit zu einem In-

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novationscampus ausgebaut, für den in dieser Legislaturperiode 10 Mio. EUR vorge-sehen sind.

2. Hochschulfinanzierung Mit neun Landesuniversitäten, sechs Pädagogischen Hochschulen, 23 Hochschulen

für angewandte Wissenschaften, davon vier Verwaltungshochschulen, der Dualen Hochschule Baden-Württemberg mit ihren neun Standorten sowie fünf Musik- und drei Kunsthochschulen verfügt Baden-Württemberg über ein außerordentlich dichtes, leistungsstarkes und vielfältiges Hochschul- und Forschungssystem.

Um die hohe Qualität nachhaltig zu sichern, hat die Landesregierung mit den Hoch-

schulen im Geschäftsbereich des Wissenschaftsministeriums im Jahr 2015 den Hochschulfinanzierungsvertrag „Perspektive 2020“ (HoFV) vereinbart. Dabei hat es die Empfehlung des Wissenschaftsrates, die Grundfinanzierung der Hochschulen um 3 Prozent pro Jahr zu erhöhen, bundesweit als erstes umgesetzt.

Vor dem Hintergrund der enormen Dynamik in der Entwicklung unseres Hochschul-

systems in den letzten Jahren ist dieser verlässliche Aufwuchs der Grundfinanzie-rung dringend erforderlich, um die nötigen Freiräume zur Profilbildung, für neue For-schungsschwerpunkte und zur Anwerbung der besten Nachwuchskräfte zu erhalten. In der vergangenen Dekade ist die Zahl der Studierenden um mehr als 40 Prozent gewachsen, sind die eingeworbenen Drittmittel preisbereinigt um über 100 Prozent und die Zahl der hauptamtlichen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler um 35 Prozent gestiegen.

Die Grundfinanzierung wird mit Hilfe des Hochschulfinanzierungsvertrags schrittwei-

se bis 2020 von 2,47 Mrd. EUR auf mindestens 3,05 Mrd. EUR anwachsen. Da auch vereinbart ist, dass das Land die Personalkostensteigerungen vollständig ausfinan-ziert, erhöht sich der Betrag noch, wenn die Personalkostensteigerungen über 1,5 Prozent p.a. liegen. In der Summe der Jahre heißt das zusätzliche Mittel für die Grundfinanzierung in Höhe von rd. 2,2 Mrd. EUR. Hierzu werden einerseits Pro-grammmittel in die Grundfinanzierung übertragen und andererseits zusätzliche Lan-desmittel bereitgestellt. Bis einschließlich des Jahres 2020 wird Baden-Württemberg so mindestens ca. 1,7 Mrd. EUR zusätzlich für die Finanzierung der Hochschulen einsetzen.

Durch die Anhebung der Grundfinanzierung ist es bereits gelungen, rd. 2.700 Dauer-

stellen in den Hochschulhaushalten zusätzlich zu etatisieren. Darüber hinaus hat Ba-den-Württemberg die Mittel für den Hochschulbau 2015 bis 2020 durch ein Sonder-programm um insgesamt 600 Mio. EUR aufgestockt. Ferner wurden die Energiekos-ten der Universitäten in Höhe der seit 1997 angefallenen Kostensteigerungen zusätz-lich übernommen und jährlich um 3 Prozent gesteigert. Die Kostenstruktur bei der Universitätsmedizin wird durch eine besondere Förderlinie in Höhe von 20 Mio. EUR pro Jahr finanziert.

Mit dem Hochschulfinanzierungsvertrag gewährt das Land den Hochschulen Pla-nungssicherheit: Während der Laufzeit des Vertrags erfolgen keine Kürzungen, Stel-leneinsparungen und sonstige Haushaltssperren. Die gebildeten Ausgabereste wer-den im vollen Umfang übertragen.

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Mit der Umsetzung des Hochschulfinanzierungsvertrags wurde im Haushalt 2015/2016 begonnen; diese wird auch im Doppelhaushalt 2018/2019 fortgeführt. Zu-nächst wurden die Qualitätssicherungsmittel vollständig in die Grundhaushalte der Hochschulen übertragen. Nun werden zusätzliche Mittel zur Erfüllung der zugesagten 3 Prozent-Steigerung pro Jahr aus den Ausbauprogrammen oder weiteren Haus-haltsansätzen übertragen.

Über die Vereinbarung des Hochschulfinanzierungsvertrags hinaus werden aufgrund

der bevorstehenden Pensionierungswelle im öffentlichen Dienst sowie neuer und wachsender Aufgabenfelder in der öffentlichen Verwaltung zielgerichtet an den Ver-waltungshochschulen in Kehl und Ludwigsburg die Studiengänge „Steuerverwaltung“ (30 zusätzliche Studienanfängerplätze) und „Public Management“ (200 zusätzliche Studienanfängerplätze) sowie an der DHBW die Studiengänge „Soziale Arbeit“ und „Bauwesen - Projektmanagement“ mit Studienschwerpunkt „Öffentliches Bauen“ (je 30 Studienanfängerplätze) eingerichtet. Für die Studiengänge werden im Haushalts-jahr 2018 insgesamt rd. 733 Tsd. EUR und im Haushaltsjahr 2019 Mittel in Höhe von rd. 2,3 Mio. EUR bereitgestellt.

3. Exzellenzstrategie und „Innovative Hochschule“

Zur Förderung von Spitzenforschung an den Universitäten haben Bund und Länder

am 16.6.2016 das Nachfolgeprogramm zur Exzellenzinitiative, die Exzellenzstrategie, beschlossen. Jährlich werden hierfür insgesamt 533 Mio. EUR zur Verfügung gestellt (Finanzierungsschlüssel 75:25 / Bund:Sitzland). Die Landesregierung sieht für das Jahr 2019 bis zu 26 Mio. EUR über die Vereinbarung des HoFV hinaus für den Lan-desanteil vor. Die Förderung erfolgt in zwei Förderlinien:

Exzellenzcluster fördern projektbezogen international wettbewerbsfähige For-schungsfelder. Der Förderzeitraum umfasst zweimal sieben Jahre, Folgebean-tragungen nach der ersten Förderung sind möglich. Die erste Hürde bei der Auswahl der zukünftigen Exzellenzcluster haben die Universitäten in Baden-Württemberg mit Bravour genommen. Insgesamt 18 Antragsskizzen von sieben Universitäten aus Baden-Württemberg (Heidelberg, Karlsruhe, Tübingen, Frei-burg, Konstanz, Stuttgart und Ulm) wurden zur Vollantragsstellung zugelassen.

Exzellenzuniversitäten stärken die Universitäten als Institution und den Ausbau ihrer internationalen Spitzenstellung in der Forschung. Sie werden vorbehaltlich der Evaluierungsergebnisse dauerhaft gefördert. Angestrebt werden bundesweit 11 Förderfälle zu je 10 bis 15 Mio. EUR pro Jahr bei Einzeluniversitäten bzw. 15 bis 28 Mio. EUR bei Universitätsverbünden. Notwendige Voraussetzung ist die erfolgreiche Einwerbung von mindestens zwei Exzellenzclustern (bei Verbünden mindestens drei).

Mit der Entscheidung über die Exzellenzstrategie wurden die laufenden Projekte der

Exzellenzinitiative II durch eine bis zu zweijährige Überbrückungsfinanzierung bis zum 31.10.2019 verlängert. Hierfür werden aus den Mitteln der Exzellenzstrategie bundesweit insgesamt rd. 734 Mio. EUR in den Jahren 2017 bis 2019 bereitgestellt.

Um langfristig die positiven Wirkungen der Exzellenzinitiative zu sichern, stellt die

Landesregierung anschließend den Landesanteil - einschließlich der erforderlichen Professuren - für die erfolgreichen Projekte der Exzellenzinitiative II dauerhaft zur

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Verfügung. Die Landesregierung hat hierfür ihren Beschluss der nachhaltigen Finan-zierung aus dem Jahr 2011 am 14.3.2017 erneuert.

Auch in der zweiten Bund-Länder-Förderinitiative „Innovative Hochschule“, die den

Fokus auf den Ideen-, Wissens- und Technologietransfer in Wirtschaft und Gesell-schaft richtet, haben die Hochschulen Baden-Württembergs sehr gut abgeschnitten. In der ersten Förderrunde (2018 bis 2021) konnten sich aus Baden-Württemberg die Einzelvorhaben der Hochschule für Technik Stuttgart („M4_Lab“) sowie der Pädago-gischen Hochschulen aus Weingarten („IfB-PHW“) und Heidelberg („TRANSFER TOGETHER“) durchsetzen. Weiterhin wird das Verbundvorhaben „InnoSÜD“ unter der Federführung der Hochschule Biberach gefördert, an dem die Universität Ulm sowie die Hochschule Ulm und die Hochschule Neu-Ulm beteiligt sind. Für das auf zehn Jahre ausgelegte Förderprogramm stellen Bund und Länder insgesamt bis zu 550 Mio. EUR im Verhältnis 90:10 zur Verfügung.

4. Digitalisierung von Wissenschaft und Forschung

Die Digitalisierung bringt grundlegende Veränderungen für Forschung und Lehre. Gleichzeitig bieten diese ihrerseits Chancen, die digitale Zukunft des Landes aktiv zu gestalten. Dabei gilt es, die Digitalisierung zur ökonomischen und ökologischen Mo-dernisierung zu nutzen. Das Wissenschaftsministerium setzt deshalb im Kontext der Landesstrategie digital@bw folgende Schwerpunkte:

Mit der Strategie „Data Science - Expertise für Big Data Analysis“ wird das Land Zentren für Data Science und die digitale datengetriebene Forschung aufbauen. Ziel ist es, u.a. Forschungsdaten so zu speichern, dass sie auch für weitere Fra-gen als den ursprünglichen Zweck verwendbar sind. Außerdem müssen die An-wender der Verfahren entsprechend aus- oder weitergebildet werden.

Beim Schlüsselthema Intelligente Systeme und Künstliche Intelligenz geht es da-rum, Baden-Württemberg in der internationalen Spitze zu etablieren. Dazu wird das Land Forschungs- und Entwicklungszentren zu Anwendungsfeldern der Künstlichen Intelligenz mit kritischer Masse aufbauen, um weltweit die besten Köpfe für die Wissenschaft und die baden-württembergische Wirtschaft zu ge-winnen. Für die Transformation der heimischen Produktion (z.B. im Automobil-, Maschinen- und Anlagenbau) in eine digitalisierte Industrie 4.0 bzw. einer Medi-zin hin zu einer auf den Patienten maßgeschneiderten Therapie - Stichwort Indi-vidualisierte Medizin und Präzisionsmedizin - ist der Aufbau solcher Zentren von entscheidender Bedeutung.

Große Hoffnungen werden heute an die Entwicklung einer Medizin geknüpft, bei der für die Patientinnen und Patienten je nach Krankheitsbild individuelle Therapien ent-wickelt werden. Das Wissenschaftsministerium wird die medizinischen Fakultäten und Universitätsklinika dabei unterstützen, die Grundversorgung in der Forschungs- und Versorgungs-IT auszubauen und zu harmonisieren.

Die Digitalisierung verändert Lehre, Unterricht und die Vermittlung unseres kulturel-

len Erbes sowie an die Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer. Das Wissenschafts-ministerium wird die Hochschulen sowie die Kunst- und Kultureinrichtungen mit spe-zifischen Angeboten bei der Gestaltung der Maßnahmen zur Wissensvermittlung im digitalen Zeitalter unterstützen. Daher sollen im Rahmen der Landesstrategie digi-tal@bw die besten Ideen der Hochschulen vorangebracht werden, die Lehramtsstu-

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diengänge durch innovative curriculare Strukturen, Formate, Lehrinhalte und -ange-bote (z.B. auch Industrie 4.0 im Höheren Lehramt an Beruflichen Schulen) weiterzu-entwickeln.

Damit Hochschulen und Kultureinrichtungen auch zukünftig ihre Aufgabe als Wis-

sens- und Informationsanbieter wahrnehmen können, müssen sie selbst die Vorteile der neuen digitalen Technologien und Konzepte zur Weiterentwicklung ihrer Prozes-se und Infrastrukturen nutzen. Das Land unterstützt daher die Hochschulen beim Ausbau und der Harmonisierung ihrer digitalen Infrastrukturen. In hochschulübergrei-fenden Kooperationen werden die Hochschulen Best Practices für die IT-gestützte Abwicklung hochschulinterner Geschäftsprozesse erarbeiten.

Die mit der Digitalisierung einhergehenden wirtschaftlichen und sozialen Entwicklun-

gen werfen auch ethische und rechtliche Fragen auf. Mit dem Forschungsverbund „Gesellschaft im digitalen Wandel“ wird die Wissenschaft in die Lage versetzt, die Entwicklung der Digitalisierung bewusst, nachhaltig und zum Besten der Bürgerinnen und Bürger zu gestalten.

5. Mobilität der Zukunft: mobility@bw - make science real Der grundlegende Wandel der Automobilbranche durch Digitalisierung, Elektrifizie-

rung, autonomes Fahren, flexible Nutzungskonzepte und nachhaltige Mobilität ist gleichermaßen Chance und Herausforderung für das Land. Die Aufgabe wird ge-meinsam mit der Industrie, Verbänden und der Zivilgesellschaft sowie den beteiligten Ressorts im „Strategiedialog Automobilwirtschaft BW“ angegangen. Wissenschaft ist dabei die Keimzelle für transformative Prozesse. Sie schafft mit wissenschaftlicher Aufarbeitung ein Problembewusstsein, entwickelt Lösungsstrategien und bereitet den Nachwuchs auf die Transformation vor.

Das Wissenschaftsministerium konzentriert sich im Transformationsprozess auf das

Forschungs- und Innovationsumfeld und damit auf zentrale Faktoren, die Innovatio-nen begünstigen. Die Hochschulen prägen mit dem agilen Umfeld auf dem Campus die transformative Kapazität der Gesellschaft. Mit Leuchtturmprojekten des Nach-wuchses, mit richtungsweisenden Pilotprojekten, mit vernetzter Forschungsinfrastruk-tur, mit Gründerkultur und Reallaboren zur Einbeziehung der Zivilgesellschaft gestal-ten sie das Forschungs- und Innovationsumfeld.

Für die Gestaltung des Innovationsumfeldes auf dem Campus steht der Innovations-

campus Mobilität. Unter anderem sind die ARENA2036 der Universität Stuttgart, die Profilregion Mobilitätssysteme Karlsruhe und die vernetzte Forschungsinfrastruktur für Elektromobilität XIL BW-e wichtige Ausgangspunkte für Innovationen im Mobili-tätssektor. Unter „mobility@bw - make science real“ findet Forschung statt, die die Zukunft der Mobilität entwickelt und erlebbar macht. Dazu gehören u.a. neue Mobili-tätskonzepte, das automatisierte Fahren (z.B. TechCenter a-drive, Begleitforschung zum Testfeld autonomes Fahren „Smart Mobility“), der Leichtbau und auch die Pro-duktionstechnik für nachhaltige Lösungen (flexible Produktion/Industrie 4.0). Die Landesagenturen e-mobil BW GmbH und Leichtbau BW GmbH begleiten den Trans-formationsprozess.

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6. Wissenschaft für Nachhaltigkeit: Reallabore

Wissenschaft und Forschung sind zur Lösung der großen Herausforderungen wie den Klimawandel, die Energiewende, die Mobilität der Zukunft, die Gesundheit der al-ternden Gesellschaften oder die Ernährungssicherheit unverzichtbar. Denn aus den Hochschulen und Forschungseinrichtungen kommen das Wissen, die Ideen und die Innovationen, die das Land für die Gestaltung der Zukunft benötigt. Für ein wirt-schafts- und innovationsstarkes Land wie Baden-Württemberg ist das Chance und Verpflichtung zugleich.

Fragen der Nachhaltigkeit spielen in Forschung und Lehre an den Universitäten, den

Hochschulen für angewandte Wissenschaften sowie an den Pädagogischen Hoch-schulen bereits eine wichtige Rolle. Zudem existiert eine beeindruckende außeruni-versitäre Forschungslandschaft, die sich mit Fragen einer Nachhaltigen Entwicklung beschäftigt.

Ein herausragendes Beispiel sind die Reallabore als eine neue innovative Form der

Vernetzung und Kooperation zwischen Wissenschaft und Gesellschaft. Baden-Württemberg hat mit diesem Förderformat bundesweit eine Pionierrolle übernom-men. In Reallaboren werden Praktiker aus Kommunen, Sozial- und Umweltverbän-den oder Unternehmen von Anfang an in den Forschungsprozess einbezogen. Auf diese Weise werden wissenschaftliche Erkenntnisse gewonnen, die für Politik und Wirtschaft leichter anschlussfähig sind und somit insgesamt die Handlungsfähigkeit der Gesellschaft für eine nachhaltige Entwicklung erhöhen. Reallabore helfen somit, Veränderungsprozesse im Land besser zu verstehen, mitzugestalten und in ihren Wirkungen messen zu können. Damit können sie kreative Treiber einer Entwick-lungsstrategie für das ganze Land werden.

Mit der im Januar 2016 angelaufenen 2. Förderlinie „Reallabor Stadt“ und der kürz-

lich erfolgten Ausschreibung einer Anschlussförderung für die BaWü-Labs der 1. För-derlinie wurde die Vorreiterrolle des Landes in der Nachhaltigkeitsforschung weiter gestärkt. Das Wissenschaftsministerium ermutigt die Hochschulen und Kommunen auf diese Weise, den Transfer ihrer Forschungsarbeiten in die Gesellschaft bei Transformations- und Nachhaltigkeitsforschung stärker und kreativ mitzudenken.

Das Wissenschaftsministerium fördert seit 2015 insgesamt 14 Reallabore in zwei

Förderlinien mit jeweils einer Dauer von drei Jahren und mit einer Gesamtförder-summe von 15 Mio. EUR.

7. Technologietransfer und Gründergeist Unternehmensgründungen stellen einen besonders effizienten Weg des Technolo-

gietransfers aus den Hochschulen und Forschungseinrichtungen dar und gelten als Indikator für die Dynamik der Wirtschaft und Motor für den technologischen und wirt-schaftlichen Strukturwandel. Auf der gezielten Unterstützung von Unternehmens-gründungen liegt daher ein weiterer Schwerpunkt des Ministeriums. Im Rahmen der Fördermaßnahme „Gründerkultur in Studium und Lehre“ werden elf innovative Vor-haben an 16 Hochschulen gefördert, welche das Ziel verfolgen, die Gründungskultur an Hochschulen zu stärken. Ergänzend werden Absolventinnen und Absolventen sowie junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Baden-Württemberg in

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der ersten Phase einer Unternehmensgründung durch das Förderprogramm „Junge Innovatoren“ unterstützt. Dadurch erhalten sie Zugang zur Forschungsinfrastruktur der Hochschule oder Forschungseinrichtung und haben die Möglichkeit, spezifische Beratungs- und Unterstützungsangebote zur Weiterentwicklung ihrer Geschäftsidee vor dem Markteintritt wahrzunehmen.

Im Zuge der Novellierung des Landeshochschulgesetzes wird das Land auch die

Möglichkeiten der Hochschulen erweitern, Unternehmensgründungen aus ihrem Um-feld zu fördern. Hochschulen können künftig Gründerinnen und Gründern erlauben, Einrichtungen der Hochschule bis zu drei Jahren zu nutzen, wenn sie zuvor Mitglie-der der Hochschule waren. Dadurch wird der Übergang von der Lehre oder der For-schung in die Gründung in einer entscheidenden Phase gefördert. Die Hochschulen können damit aktiv ein gutes Umfeld für Gründungsgeist schaffen.

Das Wissenschaftsministerium unterstützt darüber hinaus die Transferaktivitäten der

Hochschulen in der gesamten Breite von kooperativen Forschungsarbeiten und For-schungsaufträgen über strategischen Allianzen, Netzwerke und Cluster bis über die Landesagenturen. Dazu gehört zum Beispiel die Förderung kooperativer For-schungsprojekte zwischen Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtun-gen und Unternehmen - vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Rah-men des „HAW-KMU-TT Programms“ oder des Förderprogramms „Innovative Projek-te“.

Im Mittelpunkt der Förderung regionaler Forschungs- und Transferkooperationen

stehen die Hochschulen für angewandte Wissenschaften als regionale Innovations-pole, deren Forschungsschwerpunkte sich im Besonderen auf die Bedarfe der KMU ausrichten. Das Wissenschaftsministerium unterstützt den Aufbau langfristiger bzw. strategischer Partnerschaften zwischen Wissenschaft und Wirtschaft bzw. der Ge-sellschaft zum Beispiel im Rahmen der Zentren für angewandte Forschung an Hoch-schulen für angewandte Wissenschaften (ZAFH) oder durch die Förderung von In-dustry-on-Campus-Vorhaben. Beispiel hierfür ist die Zusammenarbeit der Universität Ulm mit der Boehringer-Ingelheim AG im Industry-on-Campus-Vorhaben „BIU“.

8. Wissenschaftlicher Nachwuchs

Attraktive Arbeitsbedingungen und eine bessere Planbarkeit der wissenschaftlichen Karriere sind wesentliche Kriterien, um die besten Nachwuchskräfte frühzeitig für den Wissenschaftsstandort Baden-Württemberg zu gewinnen.

In der Post-doc-Phase konzentriert sich das Wissenschaftsministerium auf die Juni-orprofessur, die durch den Einbezug in die W-Besoldungsreform, die erweiterten Möglichkeiten, Leistungszulagen zu gewähren und die Abschaffung der abgesenkten Eingangsbesoldung zum 31.12.2017 deutlich attraktiver wird.

Die wichtigste Maßnahme ist aber die Einführung eines „Tenure-Track ohne Stellen-

vorbehalt“ bei Juniorprofessuren, mit dem das Wissenschaftsministerium Neuland betreten hat und das mit der Schaffung der neuen Personalkategorie der „Tenure-Track-Professur“ vollendet werden soll. Im Zuge des Bund-Länder-Programms zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses findet es bundesweit Nachahmung. Tenure-Track bedeutet hierbei die verlässliche Perspektive, nach einer befristeten Bewährungszeit von in der Regel sechs Jahren eine W 3-Lebenszeitprofessur zu er-halten. Voraussetzung dafür ist allein die erfolgreiche Evaluierung nach Abschluss

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der Tenure-Track-Phase. Dadurch wird der Weg zur Professur berechenbar, die Be-rufung erfolgt sehr viel früher als beim herkömmlichen Verfahren und sie unterliegt von hier an einzig Kriterien der fachlichen Qualität. Die Tenure-Track-Professur gibt Universitäten ein attraktives Instrument an die Hand, um die besten jungen Forsche-rinnen und Forscher früh an sich zu binden und weltweit konkurrenzfähig zu sein.

Bei der ersten Bewilligungsrunde des Bund-Länder-Programms zur Förderung des

wissenschaftlichen Nachwuchses hat das Land mit insgesamt 65 Tenure-Track-Professuren, die von allen Landesuniversitäten eingeworben wurden, glänzend ab-geschnitten. Das Programm hat ein Volumen von bundesweit 1 Mrd. EUR.

Ein zweiter Schwerpunkt ist die Promotionsphase: Doktorandinnen und Doktoranden

leisten einen Großteil der wissenschaftlichen Arbeit, auf der die hohe Qualität der baden-württembergischen Wissenschaftslandschaft gründet. Das Wissenschaftsmini-sterium hat daher bereits mit der Novelle des Landeshochschulgesetzes im April 2014 neue Standards zur Sicherung dieser hohen Qualität verankert. Baden-Würt-temberg ist damit bundesweit vorangeschritten. Auch mit der geplanten Schaffung einer eigenen Statusgruppe für Promovierende nimmt Baden-Württemberg bundes-weit wieder die Pionierrolle ein.

Im Herbst 2015 hat Baden-Württemberg zudem gemeinsam mit den Rektorenkonfe-

renzen der Universitäten und der Hochschulen für angewandte Wissenschaften ein Maßnahmenpaket zur Förderung der kooperativen Promotion vorgelegt. Derzeit wer-den 17 kooperative Promotionskollegs mit jeweils 10 bis 15 Promovierenden finan-ziert. 2017 startete ein Stipendienprogramm für den erleichterten Zugang von ausge-zeichneten Absolventinnen und Absolventen der Hochschulen für angewandte Wis-senschaften zur Promotion.

9. Erfolgreich Studieren (Yes, it’s #Humboldt) Als einziges Bundesland hat Baden-Württemberg das Deutsche Zentrum für Hoch-

schul- und Wissenschaftsforschung mit einer Untersuchung über Motive und Ursa-chen des Studienabbruchs und den beruflichen Verbleib der Abbrecherinnen und Abbrecher im Rahmen einer Bundesstudie beauftragt. Die Studie zeigte, dass die baden-württembergischen Studierenden am Studienanfang besser orientiert waren als der Bundesdurchschnitt, insbesondere die fachlichen Inhalte waren besser be-kannt. Auch bewerteten sie die Betreuungssituation besser. Trotz der niedrigeren Schwundquote von 18 Prozent, im Vergleich zum Durchschnittswert von 29 Prozent für die anderen großen Hochschulländer Bayern, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen, sieht das Wissenschaftsministerium hier weiterhin Hand-lungsbedarf.

Entscheidend für den individuellen Studienerfolg sind passgenaue Angebote. Mit

dem „Fonds Erfolgreich studieren in Baden-Württemberg“, der mit 100 Mio. EUR ausgestattet ist, unterstützt das Ministerium daher die flexiblere Gestaltung des Stu-diums sowie den stärkeren Bezug in die berufliche Welt, in die Praxis sowie in die Forschung.

Die Programmlinie „Strukturmodelle“ zielt auf Bildungswege nach Maß in der Stu-

dieneingangsphase. In 29 Projekten an den Hochschulen wird der einst starre Stu-dienablauf je nach Voraussetzungen, Qualifikationen und Neigungen flexibilisiert.

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Das Programm „Wissenschaft lernen und lehren“ fördert in 21 Projekten aktives, mo-tivierendes Lernen und Lehren, kritisches Denken und engagiertes Handeln an den Hochschulen. Dies geschieht durch problemorientiertes, forschungs- und projektbe-zogenes Lernen, Service Learning und andere innovative Lern- und Lehrmodelle.

Im Rahmen der Veranstaltungsreihen „Yes, it´s #Humboldt“ und „Start up stories“ hat

das Wissenschaftsministerium seit dem Jahr 2017 einen breiten öffentlichen Diskurs über gute Lehre und Gründungskultur an den Hochschulen initiiert. An den insge-samt 17 Veranstaltungen beteiligen sich 23 Hochschulen. Dabei geht es um den Austausch von Best-Practice-Modellen für ein flexibles Studium mit Freiräumen und um Konzepte für innovative Studieninhalte mit Praxis- und Forschungsbezug.

Um die Studienqualität und den Studienerfolg insbesondere für Studierende aus

Nicht-EU/EWR-Ländern zu verbessern, erhalten die Hochschulen Anteile der Stu-diengebühren Internationaler Studierender. Diese Mittel sollen von den Hochschulen für die Betreuung und die Förderung der Belange dieser Studierenden verwendet werden.

Umfassende Informationen über Inhalte und Anforderungen sind entscheidend für

die Wahl des richtigen Studienfaches und dienen zudem der Prävention von Studi-enabbrüchen. Das Wissenschaftsministerium unterstützt die Schülerinnen und Schü-ler mit einem Studien-Orientierungspaket. Einen Überblick über die Angebote der wissenschaftlichen Weiterbildung an staatlichen Landeshochschulen bietet der Onli-ne-Katalog 2017, den die Servicestelle HOCHSCHULEWIRTSCHAFT in Kooperation mit dem Wissenschaftsministerium zum vierten Mal erarbeitete.

10. Gesundheitsfachberufe zum Studieren Mit dem Programm „Akademisierung der Gesundheitsfachberufe“ setzt das Land die

Empfehlung des Wissenschaftsrats um, zwischen 10 und 20 Prozent der Fachkräfte in Pflege, Hebammenwesen und Physiotherapie akademisch auszubilden. Insgesamt fördert das Land 735 Studienanfängerplätze.

Eine besonders hohe Nachfrage nach Studienplätzen, vor allem von Seiten der Klini-

ken, ist im Bereich des Hebammenwesens zu beobachten. Aufgrund europäischer und bundespolitischer Vorgaben ist damit zu rechnen, dass die Ausbildung von Heb-ammen und Entbindungspflegern mittelfristig vollständig akademisiert wird. Dem tra-gen einige Hochschulen schon heute dadurch Rechnung, dass Studienplätze aus dem Bereich der Pflege in den Bereich des Hebammenwesens verlagert werden. Derzeit gibt es rund 190 akademische Studienanfängerplätze im Bereich der Heb-ammenausbildung an der Universität Tübingen und an der DHBW an den Studien-akademien Stuttgart und Heidenheim.

Perspektivisch ist vorgesehen, wie von der Enquete-Kommission Pflege empfohlen

und im Koalitionsvertrag 2016 bis 2021 vereinbart, in einem weiteren Schritt auch die bisher nicht berücksichtigten Professionen Ergotherapie und Logopädie zu fördern.

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11. Internationalisierung und Stipendienprogramm für Geflüchtete

Von der Internationalisierung der Hochschulen und der Forschung profitieren das Land, die Gesellschaft und die Wirtschaft. Sie ist Voraussetzung für Spitzenfor-schung und Innovation. Als strategische Aufgabe bedarf die Internationalisierung der Hochschulen einer hochschulspezifischen und hochschulübergreifenden Ausrich-tung. Dabei geht es vor allem um die Betreuung Internationaler Studierender mit dem Ziel verminderter Abbruchquoten (für diesen Zweck werden anteilig auch die neu eingeführten Studiengebühren für Internationale Studierende eingesetzt), eine ver-stärkte Vernetzung baden-württembergischer Hochschulen mit internationalen Part-nern, eine Erhöhung des Anteils ausländischer Professorinnen und Professoren bzw. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie - allgemein gesprochen - um die Gewinnung der „besten Köpfe“ für das Land.

Um den Bedürfnissen der internationalen Hochschulmitglieder auf bestmögliche Wei-

se entgegen zu kommen, steht den baden-württembergischen Hochschulen eine hochschulübergreifende Koordinationsstelle für englische Übersetzungsangelegen-heiten an der Universität Mannheim zur Verfügung. Die Koordinationsstelle leistet ei-nen wichtigen Beitrag zur „inneren Internationalisierung“ der Hochschulen.

Der Prozess der Internationalisierung wird auch durch die Beteiligung an EU-Pro-

grammen in den Bereichen Forschung, Bildung und den EU-Strukturfonds weiter ge-stärkt. Sie leistet einen Beitrag zur Internationalisierung und dient - auch über die Grenzen Europas hinaus - der Erweiterung des Netzwerks der Hochschulen. Das Wissenschaftsministerium unterstützt diesen Prozess durch spezifische Anschubmit-tel, mit deren Hilfe Antragstellungen in vielen Bereichen der EU-Förderprogramme unterstützt werden können. Ziel ist es, die Beteiligung von Einrichtungen weiter zu erhöhen und damit mehr EU-Mittel für das Land einzuwerben. Aufgrund seiner Lage und historischen Verbindungen ist auch die wissenschaftliche Zusammenarbeit am Oberrhein, am Bodensee und im Donauraum für Baden-Württemberg von großer Bedeutung. Auch im Bereich der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit leisten EU-Anschubmittel des Wissenschaftsministeriums einen Beitrag zur verstärkten Zu-sammenarbeit.

Baden-Württemberg unterstützt Geflüchtete bei der Aufnahme oder Fortsetzung ei-

nes Studiums, damit Potenziale ausgeschöpft und Chancen zur Integration genutzt werden. Dies dient auch als Brücke in den Arbeitsmarkt. Das „Baden-Württemberg-Programm zur Studienförderung von Flüchtlingen aus Syrien“ fördert in zwei Aus-schreibungsrunden eine Gruppe besonders Begabter. Überdies profitiert ein breiterer Personenkreis von Beratungsstrukturen, die das Wissenschaftsministerium finanziert. Hervorzuheben sind die vier „regionalen Koordinatoren“, die landesweit zu Fragen rund um das Studium von Geflüchteten beraten.

Um das Engagement des Landes für Opfer des syrischen Bürgerkriegs zu versteti-

gen und Hilfe direkt vor Ort zu leisten, beteiligt sich das Wissenschaftsministerium am Aufbau eines Instituts für Psychotherapie und Psychotraumatologie an der Uni-versität Dohuk im Nordirak.

Der „Baden-Württemberg Fonds“ ermöglicht es verfolgten Wissenschaftlerinnen und

Wissenschaftlern, ihre Forschungsarbeit - unabhängig von Staatsangehörigkeit und Fachbereich - an einer Hochschule des Landes fortzusetzen.

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12. Reform der Lehrerbildung

Die Lehrerbildung ist ein zentraler Baustein, wenn es um die Qualität des Unterrichts geht. Denn gute Schulen brauchen in erster Linie eines: gute Lehrerinnen und Leh-rer. Die Erwartungen und Anforderungen, die an Lehrkräfte bzw. an Schulen insge-samt gestellt werden, haben in den letzten Jahren zugenommen. Die Landesregie-rung hat daher im Jahr 2013 die Reform der Lehrerbildung in Gang gesetzt. Zentrale Maßnahme der Reform ist insbesondere die Umstellung der Lehramtsstudiengänge auf die Bachelor-Master-Struktur zum WS 2015/16. Die Regelstudienzeit für die Lehrämter Sekundarstufe I und Sonderpädagogik wurde auf die für das Lehramt Gymnasium bereits geltenden zehn Semester verlängert. Die spezifischen Strukturen der Lehramtsstudiengänge blieben erhalten, die Durchlässigkeit zwischen den Studi-engängen wurde erhöht. Die Berücksichtigung der länderübergreifenden Anschluss-fähigkeit ist dabei sichergestellt. Derzeit arbeiten die Hochschulen an der Einrichtung der lehramtsbezogenen Masterstudiengänge, die spätestens ab dem WS 2018/19 studiert werden können.

Die Qualität der Lehramtsstudiengänge wird vor allem durch eine stärkere Pro-

fessionsbezogenheit verbessert: Ein starkes fachwissenschaftliches Fundament wird mit darauf abgestimmter, forschungsbasierter Fachdidaktik und Bildungswissen-schaften verbunden. In allen Lehramtsstudiengängen werden außerdem Inhalte zur Inklusion vermittelt. Um den gestiegenen Herausforderungen in den Schulklassen Rechnung zu tragen, sind die Vermittlung von Deutsch als Zweitsprache und Medi-enkompetenz und -erziehung als wichtige Querschnittskompetenzen in den lehr-amtsbezogenen Studiengängen in den Bildungswissenschaften und allen Fächern verankert.

Wichtiger Bestandteil der Reform ist die Einrichtung von Schools of Education als

starke Orte der Lehrerbildung. Sie führen die Stärken der Hochschularten zusam-men, die der Universitäten mit ihrer fachwissenschaftlichen Expertise und die der Pädagogischen Hochschulen als Spezialisten für das Lernen mit besonderen Kom-petenzen in Fachdidaktik und Bildungswissenschaften. Seit 2016 wurden an ver-schiedenen Standorten strukturierte Kooperationen zwischen Hochschulen institutio-nalisiert bzw. umfangreiche Maßnahmen zur Stärkung der Lehrerbildung von einzel-nen Hochschulen an Standorten ohne Kooperationspartner auf den Weg gebracht.

Das Fach Islamische Theologie/Religionspädagogik bzw. Islamische Religionslehre

wurde als reguläres Studienfach etabliert. Zur wissenschaftlichen Verankerung des Faches wurden den Pädagogischen Hochschulen bereits zusätzliche Personalres-sourcen zur Verfügung gestellt.

Flankiert wird die Reform der Lehrerbildung durch das Einwerben von Bundesmit-

teln im Rahmen der „Qualitätsoffensive Lehrerbildung“ und des Landesprogramms Lehrerbildung, mit denen die zur Qualitätsverbesserung notwendigen Weiterentwick-lungen unterstützt werden können.

13. Kulturelle Spitzeneinrichtungen

Zu den herausragenden kulturellen Ausbildungseinrichtungen des Landes zählen die Popakademie Baden-Württemberg und die Akademie für Darstellende Kunst Baden-Württemberg (ADK). Die beiden jungen Einrichtungen wurden bislang nur mit befris-

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teten Mitteln finanziert. Nach einer langen Anschubphase, die stets aus temporären Mitteln finanziert wurde, konnte jetzt eine grundsätzliche Verstetigung der Landesmit-tel erreicht werden. Beide Akademien erhalten so die nötige Sicherheit, um die vor ihnen liegenden Herausforderungen anzunehmen und ihre sehr erfolgreiche Arbeit auch in Zukunft fortzuführen.

Durch die Erhöhung des Landeszuschusses auf 3,2 Mio. EUR in 2018 und 3,4 Mio.

EUR in 2019 und die grundsätzliche Verstetigung der Mittel ist die Finanzierung der Popakademie für die nächste Finanzierungsperiode 2018 bis 2022 gesichert. Damit kann die Popakademie auf aktuelle wirtschaftliche und künstlerische Entwicklungen in der Musikbranche reagieren und ihren Wettbewerbsvorsprung halten. Zur Fortfüh-rung und Verstetigung der Arbeit der ADK wird der Landeszuschuss im Haushalt 2018/2019 ebenfalls auf je 2,9 Mio. EUR erhöht. Sie hat ihren Studienbetrieb zum Wintersemester 2008/2009 aufgenommen und verfügt über einen Alleinstellungscha-rakter im deutschsprachigen Raum durch ihr spezielles Ausbildungsprofil an der Schnittstelle zwischen Theater und Film.

Der größte Handlungsbedarf bei den kulturellen Spitzeneinrichtungen besteht mo-

mentan zweifelsohne im Baubereich, insbesondere an den beiden Staatstheatern in Stuttgart und Karlsruhe. Exzellente Kultureinrichtungen benötigen auch adäquate Räumlichkeiten mit zukunftsweisender Ausstattung. Bereits auf den Weg gebracht ist der Neubau der Stuttgarter John-Cranko-Schule, die zu den renommiertesten Ballett-schulen der Welt gehört. Der Neubau, dessen Kosten die Stadt Stuttgart und das Land je hälftig übernehmen, wird zum Schuljahr 2018/2019 in Betrieb genommen.

Zu außergewöhnlich hohen finanziellen Bedarfen wird im nächsten Jahrzehnt die

Sanierung der Staatstheater in Stuttgart und Karlsruhe, des Linden-Museums und der Kunsthalle Karlsruhe führen. Um die Finanzierung dieser dringend erforderlichen Maßnahmen sicherzustellen, wird das Land im Doppelhaushalt 2018/2019 in einem ersten Schritt 144 Mio. EUR in eine Rücklage einstellen.

Für die Sanierung an den Württembergischen Staatstheatern werden auf Grundlage

eines Sanierungs- und Organisationsgutachtens die weiteren Schritte und Notwen-digkeiten gemeinsam mit der Stadt Stuttgart fundiert geprüft und ein konkretes Um-setzungskonzept erarbeitet. Dieses soll im Herbst 2018 beschlossen werden. Schon wegen rechtlicher Vorgaben (Brandschutz, Arbeitsschutz etc.) sind umfangreiche Erweiterungs- und Sanierungsmaßnahmen zwingend notwendig. Daneben sind auch technische Erneuerungen erforderlich, um einen zeitgemäßen Theater- und Ballett-betrieb auf höchstem Niveau zu gewährleisten.

Dringender Handlungsbedarf besteht auch für das seit 1975 im Dauerbetrieb befind-

liche Gebäude des Badischen Staatstheaters Karlsruhe. Neben dem Bau eines neu-en Schauspiels mit integriertem Kinder- und Jugendtheater stehen die Ertüchtigung der Werkstatt- und Probebühnen sowie der musikalischen Proberäume auf dem Pro-gramm. Der Kostenrahmen für den im Dezember 2014 aus einem Planungswettbe-werb hervorgegangenen und überarbeiteten Siegerentwurf liegt bei 270 bis 325 Mio. EUR, die von Stadt und Land aufzubringen sind. Auf Basis der Gesamtkostenermitt-lung wird im Herbst 2017 eine Grundsatzentscheidung für die weitere Umsetzung erwartet.

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Dringender Handlungsbedarf besteht auch für das Linden-Museum in Stuttgart. Das staatliche Museum für Völkerkunde ist mit seiner weltweit herausragenden Samm-lung eines der bedeutendsten Völkerkundemuseen Europas. Das unter Denkmal-schutz stehende und sanierungsbedürftige Museumsgebäude am Hegelplatz lässt al-lerdings eine zeitgemäße Museumsarbeit derzeit nicht zu.

14. Kultur für den gesellschaftlichen Zusammenhalt

Globalisierung, Migration, Digitalisierung, Urbanisierung, Lockerung der Geschlech-terordnung, neue Familienformen und Akademisierung sind Stichworte, die die Be-schleunigung des gesellschaftlichen Wandels indizieren und die Frage des gesell-schaftlichen Zusammenhalts erneut in aller Dringlichkeit aufwerfen.

Kunst und kulturelle Bildung haben für den Zusammenhalt der Gesellschaft eine

grundlegende Bedeutung, sind Indiz und Mittel zur Lösung zugleich. Sie können Heimat und Identität stiften, transzendieren diese aber zugleich durch Neugier und Weltoffenheit und bieten Räume, um gesellschaftliche Themen, Konflikte und Zu-kunftsfragen zu reflektieren sowie neue Modelle zu entwerfen. Kultureinrichtungen können als Orte des zivilen Dialogs und der stetigen Identitätserfindung wirken, wenn sie sich stärker für die gesamte Gesellschaft öffnen.

Mit dem Programm „Kultur für den gesellschaftlichen Zusammenhalt“ fördert das Mi-

nisterium insbesondere künstlerische und soziokulturelle Projekte, die auf diversi-tätsorientierte Öffnung von Kultureinrichtungen angelegt sind, damit mehr Menschen an Kultur teilhaben und das gesellschaftliche Leben mitgestalten können. Das spar-tenübergreifende Sonderprogramm „Reach Out“ stärkt gezielt Formate, die ein neues Miteinander von Kunst und Gesellschaft erproben. Gefördert werden dialogorientierte und partizipative Projekte, die Bürgerbeteiligung herstellen, in die Fläche gehen und vor allem den ländlichen Raum betreffen. Die Öffnung der Institutionen durch neue Kooperationsformen jenseits der etablierten Kulturräume ist ein weiteres Ziel des Programms. Akteure der professionellen Kunst sollen strategische Verbindungen und neue Allianzen mit Akteuren aus den Bereichen Amateurkunst, Soziales, Bildung, Religion, Sport, Wirtschaft und Verwaltung eingehen.

Die zweite Förderlinie des Programms „Kultur für den gesellschaftlichen Zusammen-

halt“ zielt auf neue museumspädagogische Vermittlungsangebote der Freilichtmuse-en, die eine Brücke zu Fragen ganzheitlicher Lebenskultur schlagen - von Biodiversi-tät bis hin zum Umgang mit Ressourcen. Der dritte Programmteil ist Baustein für die Förderung der strategischen Neuausrichtung des Linden-Museums als „Weltmuse-um“, in dem neue museologische Ansätze zur Präsentation ethnologischer Objekte erprobt werden.

Im Doppelhaushalt 2018/2019 stehen für das neue Förderprogramm insgesamt

3,3 Mio. EUR zur Verfügung. 15. Kultur im ganzen Land

Die Musik- und Gesangsvereine im ganzen Land haben eine große Bedeutung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Um das flächendeckende und generations-übergreifende Miteinander von Menschen jeglicher sozialer und kultureller Herkunft in den Vereinen zu fördern, stärkt das Kunstministerium die Amateurmusik im Land.

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In diesem Zusammenhang soll zunächst die Chorleiter- und Dirigentenpauschale von derzeit 360 EUR schrittweise angehoben werden. In den Jahren 2018 und 2019 er-folgt eine Erhöhung um jeweils knapp zehn Prozent.

Ein weiterer wichtiger Schritt für die Zukunftsfähigkeit der Amateurmusik ist die maß-

gebliche Unterstützung der Neubauten der beiden Blasmusikakademien in Plochin-gen und Staufen. Damit stärkt das Land ehrenamtliches Engagement, die wichtige und erfolgreiche Jugendarbeit und die Ausbildung von Dirigentinnen und Dirigenten für die Blasmusikvereine im ganzen Land. Das Land fördert die Bauvorhaben in den Jahren 2018 bis 2021 mit insgesamt 18 Mio. EUR.

Kulturinitiativen und Soziokulturelle Zentren spielen in unserem Land eine wichtige

Rolle bei der Vermittlung eines breiten, spartenübergreifenden Kulturangebots. Sie sind in den Städten ebenso vertreten wie außerhalb der Ballungsgebiete und im Ländlichen Raum. Soziokulturelle Zentren sind lebendige Orte der kulturellen Teilha-be und des demokratischen Diskurses. In den verschiedenen Förderlinien werden die laufende Programmarbeit, Projekte, Ausstattungs- sowie kleine Baumaßnahmen ge-fördert. Hierfür sind für die Jahre 2018/2019 jeweils rd. 3,9 Mio. EUR im Haushalt vorgesehen.

16. Öffnung der Museen durch Digitalisierung

Die Digitalisierung führt zu technologischen und gesellschaftlichen Entwicklungen, die für den gesamten Kulturbereich neue Perspektiven eröffnen. Die Digitalisierung erweitert die künstlerischen Ausdrucksformen von Künstlerinnen und Künstlern, er-möglicht innovative Vermittlungsangebote der Kultureinrichtungen und bietet neue Möglichkeiten für die kulturelle Teilhabe - unabhängig von Herkunft, Einkommen oder Bildung.

Das Kunstministerium unterstützt unsere Kultureinrichtungen auf dem Weg zur Digi-

talisierung. Um einem breiten Publikum neue Wege zu Kunst und Kultur zu eröffnen, liegt der Fokus aktuell auf dem Museumsbereich. Durch den Einsatz digitaler Tech-nologien können Museen besondere Formate für einzelne Zielgruppen entwickeln und ein neues Publikum ansprechen. Im Rahmen der Digitalisierungsstrategie des Landes erhalten die staatlichen Museen auf der Basis des wettbewerblichen Förder-programms „Digitale Wege ins Museum“ Unterstützung für herausragende Anwen-dungsprojekte. Bei der Förderung von innovativen digitalen Vermittlungsprogrammen legt das Kunstministerium einen Schwerpunkt auf die „digitale Besuchergeneration“ und das Thema „Citizen Science“. Damit werden die digitalen Technologien gezielt eingesetzt, um die Teilhabemöglichkeiten an Wissen und Kultur zu erweitern und Bil-dungsinhalte im Museum neu zu vermitteln.

Museen werden zudem bei der Entwicklung und Umsetzung ihrer individuellen Digi-

talisierungsstrategien unterstützt. Eine besondere Rolle kommt dabei der Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg (MFG) zu, die auch im Einzelfall berät.

Um die Kunst- und Kultureinrichtungen auf dem Weg in die digitale Zukunft zu unter-

stützen, wurden in den letzten Jahren mit der E-Science-Strategie zahlreiche Projek-te auf den Weg gebracht, um mit digitalem Kulturgut neue Wissensressourcen für Bildung und Wissenschaft zu schaffen. Archive, Bibliotheken und Museen als For-schungsinfrastruktureinrichtungen spielen dabei mit ihrem reichen kulturellen Erbe

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eine zentrale Rolle. Mit der neuen Digitalisierungsstrategie digital@bw werden der Zugang zur Kultur erweitert, neue Partizipations- und Erlebnismöglichkeiten sowie Bildungsinhalte eröffnet.

17. Film- und Medienstandort Das Wissenschaftsministerium stärkt die Exzellenz und Dynamik des Medien- und

Filmstandortes Baden-Württemberg. Mit dem Förderprogramm „Digital Content Fun-ding“ unterstützt die MFG Games, Apps und interaktive Inhalte mit 500 Tsd. EUR pro Jahr. Im Rahmen seiner Digitalisierungsstrategie stellt das Land der MFG hierfür zu-sätzlich Sondermittel für Projekte aus den Bereichen Virtual Reality und Augmented Reality zur Verfügung.

Damit entwickelt sich das „Digital Content Funding“ zu einem Programm mit zuneh-

mender Bedeutung für den Medien- und Filmstandort Baden-Württemberg, der be-reits jetzt eine weltweit wichtige Rolle im Bereich der digitalen Medien spielt. Die da-bei entwickelten und verwendeten Technologien spielen nicht nur eine Rolle in der Unterhaltungsindustrie, sondern haben auch in traditionellen Branchen wie der Au-tomobilindustrie oder der Gesundheitswirtschaft erhebliches Anwendungspotenzial.

Games sind heute fester Bestandteil der Alltagskultur von Kindern, Jugendlichen und

zahlreichen Erwachsenen und werden vom Deutschen Kulturrat als Kulturgut aner-kannt. Ihre gesellschaftliche Betrachtung geht mittlerweile weit über eine reine Unter-haltungsperspektive hinaus: Der Blick richtet sich verstärkt auch auf Zukunftspoten-ziale, wie sie z.B. in der Gesundheitsförderung oder auch im Bildungsbereich durch sogenannte „Serious Games“ mittlerweile weit verbreitet sind.

Mit den Schwerpunkten Virtual Reality und Augmented Reality engagiert sich das

Land in wichtigen Zukunftsthemen, die neue Chancen für Medienschaffende und Animationsspezialisten bieten. Es geht darum, das große künstlerische und auch wirtschaftliche Potenzial bei der Entwicklung virtueller Welten für den Standort nutz-bar zu machen und Impulse für neue Start Ups in einem hochinnovativen Feld zu setzen. Dabei konzentriert sich das Land auf junge Akteure, die dazu ermuntert wer-den sollen, Unternehmen zu gründen. Neben dem Förderprogramm „Digital Content Funding“ kommt hierbei auch der Ausbildung des qualifizierten Nachwuchses am Animationsinstitut der Filmakademie in Ludwigsburg eine tragende Rolle zu.

18. Konsolidierung

Wie alle Landesministerien hat das Wissenschaftsministerium auch im Doppelhaus-halt 2018/2019 eine erhebliche Einsparauflage zu erbringen. Über die unten genann-ten Konsolidierungsstufen sollen bis zum Stichtag der Schuldenbremse schrittweise die Ausgaben und Einnahmen in Einklang gebracht werden. Zugleich eröffnet die Einsparauflage zusätzliche Spielräume für neue Schwerpunktsetzungen des Haus-haltsgesetzgebers und der Landesregierung.

2017 betrug die Einsparauflage des Wissenschaftsministeriums 48,6 Mio. EUR, die

dauerhaft zu erbringen ist. Im Rahmen dieses Doppelhaushaltes kommen ab 2018 zunächst 21,7 Mio. EUR und ab 2019 weitere 24,3 Mio. EUR hinzu, so dass ab 2019 ein zusätzlicher dauerhafter Konsolidierungsbeitrag von 94,6 Mio. EUR pro Jahr für die Einsparauflagen der Jahre 2017 bis 2019 zu erbringen ist.

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Da erhebliche Teile des Einzelplans 14 durch den Hochschulfinanzierungsvertrag

und andere gesetzliche Reglungen gebunden sind, müssen strukturelle Einsparun-gen vor allem zu Lasten der Projekt- und Programmförderungen im Bereich der Kunst und der Forschung erbracht werden. Um den Druck auf diesen Bereich zu mil-dern, hat das Wissenschaftsministerium im vergangenen Jahr moderate Gebühren für Internationale Studierende und für das Zweitstudium eingeführt. Durch die zusätz-lichen Einnahmen wird der Einsparbetrag voraussichtlich sukzessive um 14,5 Mio. EUR in 2018 bzw. um 24,9 Mio. EUR in 2019 reduziert. Insbesondere die Einnahmen aus den Gebühren für Internationale Studierende sowie fürs Zweitstudium werden in den kommenden Jahren weiter anwachsen und damit die Einsparerfordernis reduzie-ren, aber auch die anteiligen Einnahmen der Hochschulen erhöhen, um damit die Studienbedingungen der Internationalen Studierenden zu verbessern.

Die geforderten Einsparungen konnten in den vergangenen Jahren durch die Nut-

zung von Einnahmesteigerungen, Effizienzreserven, vorausschauende Mittelbewirt-schaftung und verantwortungsvolle Aufgabenkritik erbracht werden. Allerdings sind entsprechende Möglichkeiten inzwischen weitestgehend ausgeschöpft, da neben den Einsparungen auch der Aufgabenumfang und das Aufgabenspektrum des Minis-teriums weiter zunimmt. Weitere Einsparauflagen werden unweigerlich an die Sub-stanz der Wissenschafts- und Kunstförderung des Landes gehen.

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D . Ü B E R B L I C K Ü B E R D I E T Ä T I G K E I T D E S

M I N I S T E R I U M S U N D D I E

U M S E T Z U N G I M

S T A A T S H A U S H A L T S P L A N 2 0 1 8 / 2 0 1 9

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D. Überblick über die Tätigkeit des Ministeriums und die Umsetzung

im Staatshaushaltsplan 2018/2019 1. Aufgaben und Aufbau der Verwaltung

Die Aufgaben des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst sind in der Bekanntmachung der Landesregierung über die Abgrenzung der Geschäftsbereiche der Ministerien vom 24.7.2001 (GBl. S. 590) zu-letzt geändert durch Bekanntmachung vom 26.7.2016 (GBl. S. 456) wie folgt festgelegt: (1) Hochschulwesen, Förderung von Forschung und Lehre, insbe-

sondere

a) Universitäten einschließlich Universitätskliniken; b) Pädagogische Hochschulen; c) Hochschulen für angewandte Wissenschaften; d) Studieninformation und Studienberatung; e) Fernstudien; f) studentische Angelegenheiten einschließlich Ausbildungsför-

derung; g) überregionale und internationale kulturelle Angelegenheiten;

(2) Duale Hochschule Baden-Württemberg;

(3) wissenschaftliche Einrichtungen außerhalb des Hochschulbe-reichs, wissenschaftliche Weiterbildung;

(4) wissenschaftliche Bibliotheken, öffentliches Bibliothekswesen;

(5) Archivwesen;

(6) Kunst- und Musikhochschulen sowie die Akademien für Film, Pop und Darstellende Kunst;

(7) Pflege der Kunst, insbesondere der Theater, der Musik, der Mu-seen, der Bildenden Kunst, des Schrifttums und der nichtstaatli-chen Archive, Künstlerförderung, kulturelle Belange des Verlags-wesens;

(8) Filmförderung, Medienstandort, Medien- und Filmgesellschaft;

(9) Heimatpflege, Volksmusik und Laienkunst;

(10) sonstige Angelegenheiten im Bereich von Wissenschaft, For-schung und Kunst, soweit nicht ein anderes Ministerium zuständig ist.

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Dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst sind unter anderem folgende Einrichtungen unmittelbar unterstellt:

9 Universitäten einschließlich das Karlsruher Institut für Technologie (KIT),

6 Pädagogische Hochschulen,

5 Hochschulen für Musik,

2 Staatliche Akademien der Bildenden Künste,

die Staatliche Hochschule für Gestaltung Karlsruhe,

21 Hochschulen für angewandte Wissenschaften,

die Duale Hochschule Baden-Württemberg,

die Kommission für geschichtliche Landeskunde Baden-Württemberg,

2 Landesbibliotheken in Karlsruhe und Stuttgart,

das Bibliotheksservice-Zentrum in Konstanz,

das Landesarchiv Baden-Württemberg,

das Badische und die Württembergischen Staatstheater,

die Staatsgalerie Stuttgart,

2 Staatliche Kunsthallen in Baden-Baden und Karlsruhe,

das Badische Landesmuseum und das Landesmuseum Württemberg,

2 Staatliche Museen für Naturkunde in Karlsruhe und Stuttgart,

das Linden-Museum Stuttgart,

das Archäologische Landesmuseum,

das Haus der Geschichte Baden-Württemberg,

das Landesamt für Ausbildungsförderung in Stuttgart mit 38 Ämtern für Ausbildungsförderung im Schulbereich, 8 Ämtern für Ausbildungsförderung im Hochschulbereich.

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2. Übergreifende Maßnahmen 2.1 Einsparungen im Geschäftsbereich

Der Geschäftsbereich des Wissenschaftsministeriums war bereits im Haushaltjahr 2017 mit Einsparauflagen in Höhe von 94,4 Mio. EUR vor-belastet, die sich wie folgt spezifizieren:

Bestands-GMA 2016 (bereinigt um Einmaleffekte) 55,2 Mio. EUR

Erhöhung der Allgemeinen Globalen Minderausgabe gem. Planausschreiben 2017

21,4 Mio. EUR

Konsolidierungsvorgabe gem. Regierungsbeschluss zum Staatshaushaltsplan 2017

27,2 Mio. EUR

Strukturelle Einsparungen 2017 (Absenkung konkreter HH-

Ansätze und Einnahmeverbesserungen) - 9,4 Mio. EUR

Summe 94,4 Mio. EUR

Im Rahmen des Planaufstellungsverfahrens 2018/19 wurde mit Minis-

terratsbeschluss vom 4.4.2017 eine weitere strukturelle Konsolidie-rungsvorgabe in Höhe von jeweils 300 Mio. EUR pro Haushaltsjahr für die Einzelpläne der Ressorts beschlossen. Der Anteil des Einzelplans 14 an der Konsolidierungsvorgabe beläuft sich auf 21,7 Mio. EUR (2018) und zusätzliche 24,3 Mio. EUR (2019).

Es war daher erforderlich, im Einzelplan 14 - zusätzlich zu den bereits im Haushaltsjahr 2017 erbrachten strukturellen Einsparungen (insbe-sondere durch Erhöhung des Verwaltungskostenbeitrags, die Einfüh-rung von Studiengebühren für internationale Studierende und für ein Zweitstudium) - nochmals Konsolidierungsmaßnahmen durchzuführen. Diese wurden durch die Absenkung konkreter Haushaltsansätze in Hö-he von 13,1 Mio. EUR (2018) und 16,5 Mio. EUR (2019) umgesetzt.

Unter Berücksichtigung der bereits im Haushaltsjahr 2017 begonnenen Umsetzung struktureller Einsparungen stellen sich die im Einzelplan 14 in den Haushaltsjahren 2018/19 zu erwirtschaftenden Einsparauflagen wie folgt dar:

2018 2019

Vorbelastung HH-Jahr 2017 94,4 Mio. EUR 94,4 Mio. EUR

Konsolidierungsvorgaben 2018/19 (MR-Beschluss vom 4.4.2017) 21,7 Mio. EUR 46,0 Mio. EUR

Strukturelle Einsparungen durch Be-schlüsse des HH-Jahres 2017 (einschließlich prognostizierter Aufwuchs der Einnahmen)

-14,5 Mio. EUR -24,9 Mio. EUR

Strukturelle Einsparungen 2018/19 (Absenkung konkreter Haushaltsansätze) -13,1 Mio. EUR -16,5 Mio. EUR

Gesamtsumme Einsparauflagen 88,5 Mio. EUR 99,0 Mio. EUR

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Stelleneinsparprogramme:

Mit Verabschiedung des Staatshaushaltsplans 2018/19 wird das 1480er-Stelleneinsparprogramm aufgehoben. Gleiches gilt für die noch vorhandenen Stelleneinsparverpflichtungen aus dem 1480er-Stellenein-sparprogramm früherer Staatshaushaltsgesetze.

Das Wissenschaftsministerium hatte bereits im Haushaltsjahr 2015 sämtliche dem Einzelplan 14 auferlegten Stelleneinsparverpflichtungen aus dem 1480er-Programm erbracht und nachgewiesen.

Kap. 1403 2.2 Zunehmende Studierneigung junger Menschen Tit.Gr. 77 und 78 Die zunehmende Anzahl junger Menschen, die an einer Hochschule

studieren möchten, hat im Hochschulbereich zu einer hohen Nachfrage nach Studienanfängerplätzen geführt, die voraussichtlich auch noch im Jahr 2020 deutlich über der Nachfrage des Jahres 2005 liegen und ge-genüber dem Jahr 2012 nicht im erwarteten Maße zurückgehen wird. Um dieser gestiegenen Nachfrage nach Studienanfängerplätzen ge-recht zu werden, werden mit den Programmen „Hochschule 2012“ und „Master 2016“ ausreichend viele Studienmöglichkeiten in grundständi-gen und konsekutiven Studiengängen geschaffen. Auf den ursprünglich ab 2017 vorgesehenen Rückbau wurde im Zuge der Verhandlungen zum Hochschulfinanzierungsvertrag verzichtet. Zudem führen geänder-te Bedarfe, z.B. im Zuge der Akademisierung der Gesundheitsfachberu-fe, zu der Notwendigkeit einer Veränderung des Studienangebots. Im Bereich der Bachelor- und Staatsexamensstudiengänge stehen rd. 18.000 zusätzliche Studienanfängerplätze bereit. Im Rahmen des Mas-terausbauprogramms werden im Vollausbau ab dem Studienjahr 2017/2018 rd. 6.200 zusätzliche Studienanfängerplätze gefördert. Hier-für ist die Förderung durch das Land seit dem Jahr 2007 kontinuierlich angestiegen und erreicht ein jährliches Budget von 203,3 Mio. EUR. Aufgrund des Hochschulfinanzierungsvertrages wurden von diesen Landesmitteln inzwischen rd. 58 Mio. EUR in die Hochschulkapitel überführt. Das Gesamtvolumen der Landesmittel in den Programmen „Hochschule 2012“ und „Master 2016“ reduziert sich dadurch 2019 auf 145,3 Mio. EUR. Die Landesmittel werden auf Grundlage des zwischen dem Bund und den Ländern vereinbarten „Hochschulpakt 2020“ durch Bundesmittel in Höhe von rd. 224 Mio. EUR im Jahr 2019 ergänzt.

Kap. 1402 2.3 Chancengleichheit von Frauen und Männern in Wissenschaft, Tit.Gr. 76 Forschung und Kunst Wissenschaft, Forschung und Kunst bilden in Baden-Württemberg

hochqualifizierte Frauen aus, die auf der Ebene der Professur und in Führungspositionen im Hochschul- und Kunstbereich jedoch noch bei weitem zu wenig repräsentiert sind. Diese unzureichende Beteiligung von Frauen bedeutet neben einem Effizienz- und Exzellenzdefizit auch einen Wettbewerbsnachteil um die besten Köpfe. Schließlich kann das in Wissenschaft, Forschung und Kunst liegende Innovationspotenzial zur Gänze nur genutzt werden, wenn herausragende Talente unabhän-gig vom Geschlecht in möglichst großer Zahl im Wissenschafts- und

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Kunstbereich verbleiben und nicht in andere Beschäftigungsbereiche abwandern. Männer und Frauen müssen auf allen Ebenen des wissen-schaftlichen Erkenntnisprozesses gleichberechtigt beteiligt werden.

Die Chancengleichheitsstrategie für Wissenschaft, Forschung und

Kunst stärkt die Gleichstellungsarbeit der Hochschulen über strukturelle Maßnahmen, die bedarfsgerecht mit Maßnahmen der Einzelförderung verzahnt werden. Dabei werden neben gesetzlichen Vorgaben, wie z.B.

der Mindestentlastung der Gleichstellungsbeauftragten und

der Erhöhung des Frauenanteils in Hochschulräten und in (Leitungs-) Gremien

vor allem folgende Ziele mittels passgenauer Initiativen umgesetzt:

die durchgängige Verankerung von Chancengleichheit in Wissen-schaft, Forschung und Kunst durch die Berücksichtigung von Gleich-stellungsaspekten in allen wettbewerblichen Förderprogrammen,

die Förderung von Karriereperspektiven von Frauen in Wissenschaft, Forschung und Kunst durch Programme der Einzelförderung wie das Professorinnenprogramm, das Margarete von Wrangell-Habilita-tionsprogramm oder das Mathilde-Planck-Lehrauftragsprogramm,

die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und wissenschaftli-cher oder künstlerischer Karriere (Brigitte-Schlieben-Lange-Pro-gramm für Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchskünstle-rinnen mit Kind),

die Unterstützung von Wissenschaftlerinnen bei der Karriereentwick-lung und -planung durch Coaching- und Mentoringmaßnahmen,

die verbesserte Mindestausstattung der Gleichstellungsbeauftragten und

die Erhöhung des Frauenanteils in MINT-Studiengängen durch spe-ziell für den naturwissenschaftlichen und technischen Bereich kon-zeptionierte Maßnahmen wie das Netzwerk.Frauen.Innovation.Tech-nik Baden-Württemberg.

Für diese Maßnahmen sind Mittel in Höhe von jeweils rd. 4 Mio. EUR

vorgesehen. 3. Überregionale Gremien

Das kooperative Zusammenwirken unter den Ländern der Bundesre-publik sowie zwischen den Ländern und dem Bund ist eine notwendige Ergänzung der grundgesetzlich garantierten Kulturhoheit der Länder.

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So kann eine Auseinanderentwicklung der einzelnen Länder auf den Gebieten der Wissenschafts- und Forschungspolitik verhindert werden. Das Wissenschaftsministerium misst daher der überregionalen Zu-sammenarbeit eine hohe Bedeutung bei und ist bestrebt, den Einfluss des Landes Baden-Württemberg auf hochschul- und wissenschaftspoli-tische Entwicklungen von überregionaler Tragweite angemessen gel-tend zu machen.

Kap. 1405 Kultusministerkonferenz Tit. 632 01

Die Kultusministerkonferenz behandelt nach ihrer Geschäftsordnung Angelegenheiten der Bildung, Wissenschaft und Kultur von überregio-naler Bedeutung mit dem Ziel einer gemeinsamen Meinungs- und Wil-lensbildung und der Vertretung gemeinsamer Anliegen.

Kap. 1405 Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland Tit. 685 04 mit Sitz in Bonn

Der Akkreditierungsrat regelt und organisiert das deutsche Akkreditie-rungssystem. Durch seine Tätigkeit trägt er zur Sicherung und Entwick-lung der Qualität von Studium und Lehre in Deutschland und damit zur Verwirklichung eines gemeinsamen Europäischen Hochschulraums bei. Die Länder tragen die für die Stiftung benötigten Mittel gemeinsam nach dem Königsteiner Schlüssel.

Kap. 1405 Wissenschaftsrat Tit. 685 03

Der Wissenschaftsrat berät die Bundesregierung und die Regierungen der Länder in Fragen der inhaltlichen und strukturellen Entwicklung der Hochschulen, der Wissenschaft und der Forschung.

4. Internationale wissenschaftliche Zusammenarbeit Forschung, Entwicklung und Innovation leben vom internationalen Aus-

tausch und von der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Zu den wichtigsten Aktivitätsfeldern der Hochschulinternationalisierung zählen die Kooperation mit ausländischen Partnern, die Nutzung ausländischer und transnationaler Finanzierungsmöglichkeiten für Projekte, der inter-nationale Austausch von Studierenden, Nachwuchskräften, Wissen-schaftlerinnen und Wissenschaftlern, Verwaltungs- und Führungskräf-ten sowie der „Export“ inländischer Studienangebote ins Ausland. Ebenso wichtig ist die hochschulinterne Internationalisierung durch die Rekrutierung ausländischen bzw. international erfahrenen Personals, die Anpassung der Curricula und die Schaffung einer „Willkommenskul-tur“. Die genannten Handlungsfelder sind Bestandteile einer übergrei-fenden Internationalisierungsstrategie, bei der das Wissenschaftsminis-terium die Hochschulen berät. Neben den im folgenden genannten Bei-spielen konkreter Fördermaßnahmen werden den staatlichen Hoch-schulen Baden-Württembergs Mittel für die Internationalisierung zur Verfügung gestellt.

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Neben zahlreichen internationalen wissenschaftlichen Kooperations-

vereinbarungen der Hochschulen nimmt ihre Einbindung in die For-schungsförderung der Europäischen Union (EU) einen hohen Stellen-wert ein. Das Wissenschaftsministerium wirkt auf Bundesratsebene bei Fragen der europäischen Forschungsförderung und der Weiterentwick-lung des Europäischen Forschungsraums (EFR) mit. Die Unterstützung der Hochschulen zur Einwerbung von Forschungsvorhaben im Rahmen von „Horizont 2020“ soll eine gleichbleibend hohe und qualitativ heraus-ragende Beteiligung der baden-württembergischen Wissenschaftsak-teure am EU-Forschungsprogramm begünstigen und die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Forschungslandschaft des Landes stärken.

Kap. 1406 4.1 Förderung der internationalen wissenschaftlichen Kooperation Tit.Gr. 89 Nordamerika Das Kernstück der bilateralen Zusammenarbeit mit Nordamerika bilden

die Landesprogramme des Wissenschaftsministeriums mit den staatli-chen Hochschulsystemen in California, Connecticut, Massachusetts, North Carolina und Oregon sowie das Landesprogramm mit der priva-ten Kettering University in Flint/Michigan. In Kanada gibt es ein Landes-programm mit der Provinz Ontario.

Schwerpunkt dieser Programme ist der Studierendenaustausch. Mit den bilateralen Abkommen gehen großzügige Regelungen einher (ge-bührenbefreite Studienplätze in USA/Kanada). Dadurch entsteht eine breite Basis des Austausches, die die wissenschaftliche Kooperation wesentlich erleichtert.

Weiter werden flankierende Maßnahmen unterstützt. So werden Semi-

nare durchgeführt, die es den baden-württembergischen und US-ame-rikanischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Auslandsämter der Hochschulen wie auch den Fakultätsmitgliedern erleichtern, sich über die Studienmöglichkeiten und Studienbedingungen, die bestehenden Austauschprogramme sowie das Bildungswesen im jeweils anderen Land zu informieren.

Zusätzlich werden der Aufbau und die Pflege von wissenschaftlichen

Kontakten und der Austausch von Professorinnen und Professoren zwi-schen den USA und Baden-Württemberg gefördert.

Mittel- und Osteuropa In der Zusammenarbeit mit den Staaten in Mittel- und Osteuropa legte

das Wissenschaftsministerium bereits Mitte der 1990er Jahre einen Schwerpunkt auf Ungarn und Tschechien. Mit den mittel- und osteuro-päischen Staaten Bulgarien, Kroatien, Rumänien, Serbien und Ungarn ist Baden-Württemberg über Gemischte Regierungskommissionen ver-bunden. Diese Staaten sind zum Teil Mitglieder des „Bologna-Prozesses“ und wirken an der Schaffung eines europäischen Hoch-schulraums mit. Flankiert wird dies durch eine Teilhabe an den Bil-

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dungs-, Kultur- und Forschungsprogrammen der Europäischen Union. Mit weiteren mittel- und osteuropäischen Staaten bestehen Partner-schaften und Hochschulkooperationen.

Frankreich Das Wissenschaftsministerium ist neben dem Auswärtigen Amt und der

Stadt Ludwigsburg institutioneller Träger des Deutsch-Französischen Instituts (dfi) in Ludwigsburg. Diese stellen zusammen mit Drittmittelge-bern die Grundfinanzierung des dfi. Das 1948 gegründete dfi ist ein un-abhängiges Forschungs-, Dokumentations- und Beratungszentrum für Frankreich und die deutsch-französischen Beziehungen in ihrem euro-päischen Umfeld. Die Zuwendungen des Wissenschaftsministeriums an das dfi werden im Doppelhaushalt 2018/19 um jeweils 40 Tsd. EUR er-höht.

Schweiz Das Land kooperiert seit 2007 mit der Europäischen Organisation für

Kernforschung CERN im „Baden-Württemberg-CERN Technical Stu-dent Programm“. Dieses ermöglichte bisher Studierenden der Ingeni-eurwissenschaften der Hochschulen für angewandte Wissenschaften Karlsruhe, Esslingen und Offenburg einen Praxisaufenthalt in Genf. Seit 2015 nehmen auch Studierende des Karlsruher Instituts für Technolo-gie an dem Programm teil.

Spanien, insbesondere Katalonien Im Mai 2014 haben Baden-Württemberg und Katalonien eine Koopera-

tionsvereinbarung zur Förderung der Arbeitsmobilität zum Nutzen bei-der Regionen geschlossen. Von katalanischer Seite wurde der Wunsch geäußert, auch den Wissenschaftsbereich in die weitere Kooperation einzubinden. Für die inhaltliche Ausgestaltung der weiteren Zusam-menarbeit wurde eine gemeinsame Arbeitsgruppe eingerichtet, die sich zuletzt über die Zusammenarbeit bei der praxisbezogenen Hochschul-bildung verständigt hat.

Asien Mit Israel unterhält das Wissenschaftsministerium seit vielen Jahren

zahlreiche Kooperationen, insbesondere im Rahmen des Landtagssti-pendienprogramms für deutsche und israelische Studierende, Nach-wuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler sowie Praktikantinnen und Praktikanten.

Kap. 1406 4.2 Förderung der Zusammenarbeit insbesondere mit Entwicklungs- und Tit.Gr. 92 Schwellenländern Das Wissenschaftsministerium legt Wert auf die Zusammenarbeit mit

Schwellen- und Entwicklungsländern.

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In diesem Zusammenhang gewährt das Wissenschaftsministerium die Grundfinanzierung des Arnold-Bergstraesser-Instituts (ABI), das einen wichtigen Beitrag bei der Forschung und Lehre zu Politik und Gesell-schaft in Afrika, Lateinamerika und Nahost leistet. Das ABI erhält ab dem Jahr 2018 zur Anpassung der Personalausgaben an erweiterte Aufgabenstellungen einen um 80 Tsd. EUR erhöhten Zuschuss.

Asien Zu China bestehen vielfältige Austauschbeziehungen mit regionalen

Schwerpunkten in Peking, Shanghai und in den Provinzen Jiangsu und Liaoning.

Süd- und Mittelamerika In Südamerika erstrecken sich bestehende Maßnahmen vor allem auf

Brasilien, z.B. durch die Zusammenarbeit mit den Bundesstaaten Rio Grande do Sul und Paraná. Das hochschulübergreifende Brasilien-Zentrum an der Universität Tübingen hat hier eine koordinierende und unterstützende Funktion.

Mit Mexiko besteht seit 2003 ein Landesprogramm zum Studierenden-

austausch mit dem dortigen Universitätssystem „Instituto Technológico de Estudios Superiores de Monterrey (ITESM)". Darüber hinaus werden seit einer Reise der Wissenschaftsministerin im Jahr 2016 nach Mexiko und Kolumbien neue Ansätze von Kooperationen verfolgt.

Kap. 1499 4.3 Zusammenarbeit im Rahmen der Europäischen Union Tit.Gr. 74 Kap. 1406 Das Wissenschaftsministerium fördert Beteiligungen der Hochschulen Tit.Gr. 89 an Forschungs-, Bildungs- und Strukturprogrammen der EU-Kommis-

sion. Hierzu werden Informationsveranstaltungen für die Hochschulen des Landes durchgeführt und gemeinsame Strategien entwickelt. Es finden Veranstaltungen in Brüssel zu ausgewählten EU-Forschungs-themen statt, um die baden-württembergischen Interessen einzubringen und die Forschungsakteure besser zu vernetzen. Um die Hochschulen bei der Einwerbung von EU-Forschungsprojekten zu unterstützen, ge-währt das Wissenschaftsministerium eine Anschubfinanzierung zur Vorbereitung von Antragsstellungen. Diese Anschubfinanzierungen sind im Zuge der Neuorganisation des EU-Bildungsbereiches 2015 auch auf Antragsstellungen zum EU-Programm Erasmus+ in ausgewählten Be-reichen ausgedehnt worden. Zusätzlich werden die Hochschulen für angewandte Wissenschaften durch die Finanzierung einer Beratungs-stelle bei der Steinbeis 2i GmbH (ehemals: Steinbeis-Europa-Zentrum) gefördert. Zur Beratung der Standorte der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) wird ebenfalls anteilig eine Personalstelle mitfi-nanziert.

Zusätzliche Mittel werden durch das Wissenschaftsministerium im Ein-

zelfall für große europäische Leuchtturmprojekte vergeben. Beispielhaft sei das Projekt KIC InnoEnergy genannt, das auf deutscher Seite durch die InnoEnergy Germany GmbH mit Sitz in Karlsruhe koordiniert wird.

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Des Weiteren erhält insbesondere das EIT Health-Konsortium mit deut-schem Standort in Mannheim/Heidelberg Mittel. Diese Vorhaben, die durch das Europäische Institut für Innovation und Technologie (EIT) bewilligt wurden, leisten einen wichtigen Beitrag für Forschung, akade-mische Weiterbildung und Wissenstransfer auf europäischer Ebene und stärken damit den Forschungsstandort Baden-Württemberg.

Einsatz von Strukturfondsmitteln für Forschungs- und Bildungsvorhaben Das Wissenschaftsministerium setzt in der laufenden Förderperiode

Mittel aus den EU-Strukturfonds ESF (Europäischer Sozialfonds) und EFRE ein, um Forschungs- und Bildungsvorhaben der Hochschulen des Landes zu unterstützen. Aus diesen gemeinsamen Mitteln werden u.a. Zentren angewandter Forschung an den Hochschulen für ange-wandte Wissenschaften (ZAFH) (siehe hierzu auch Ziff. 20.1) und Maß- nahmen zur Förderung von Weiterbildungsstrukturen an Hochschulen (WB-Einheiten-Programm, High Performance Computing - HPC) sowie zur Chancengleichheit (z.B. CoMenT, Margarete von Wrangell-Pro-gramm) gefördert. Das Land setzt in der aktuellen Förderperiode auch EFRE-Mittel ein, um Maßnahmen der Forschungsinfrastruktur an Hoch-schulen zu fördern (z.B. anteilige Kofinanzierung ausgewählter Bau-maßnahmen). Diese Maßnahmen betten sich ein in die Innovationsstra-tegie des Landes und stärken sowohl den Wissenschaftsstandort Ba-den-Württemberg als auch die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit des Landes.

Grenzüberschreitende Zusammenarbeit

Makroregionale Strategien der EU (Donauraum/Alpenraum) Das Wissenschaftsministerium bringt sich aktiv in die Mitwirkung des

Landes Baden-Württembergs an den makroregionalen Strategien der EU ein. Im Donauraum beteiligt sich das Wissenschaftsministerium an multilateralen Gremien, die eine Verstärkung der wissenschaftli-chen Zusammenarbeit sowie gemeinsame Initiativen im Bereich der Forschungsförderung zum Ziel haben. Im Alpenraum ist das Wissen-schaftsministerium an der internationalen Arbeitsgruppe beteiligt, bei der es um die Entwicklung eines wirksamen Forschungs- und Inno-vationsökosystems geht.

Oberrhein Um die Zusammenarbeit in den Bereichen Bildung, Forschung und Innovation zu unterstützen, haben die Bundesländer Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg sowie das Elsass in der EU-Förderperiode 2014 bis 2020 erneut eine gemeinsame Wissenschaftsoffensive ver-einbart. Durch die Verknüpfung von Mitteln der Länder mit einer För-derung aus dem EU-Programm INTERREG V Oberrhein können bis zum Jahr 2020 exzellente, grenzüberschreitende Vorhaben der an-gewandten Forschung mit einem Gesamtvolumen von rd. 10 Mio. EUR gefördert werden. Gespräche über eine Fortsetzung haben be-reits stattgefunden.

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Die Universitäten am Oberrhein (Freiburg, Karlsruhe, Basel, Mul-house, Strasbourg) sind seit 1989 in der Europäischen Konföderation der Oberrheinischen Universitäten (EUCOR) zusammengeschlos-sen. In diesem Rahmen haben sie am 9.12.2015 den Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) „Eucor - The Euro-pean Campus“ gegründet. Ziel ist der systematische Ausbau von Kooperationen im Bereich der Lehre, der Forschung und der instituti-onellen Zusammenarbeit zwischen den benachbarten Universitäten. Weitere Forschungseinrichtungen am Oberrhein sollen im Verlauf einbezogen werden.

Bodensee Im Rahmen der Internationalen Bodenseekonferenz (IBK) hat die Regierungschefkonferenz am 2.12.2016 eine fünfte Leistungsverein-barung mit dem Hochschulverbund Internationale Bodensee Hoch-schule (IBH) für den Zeitraum 2018 bis 2021 vereinbart. Dem Ver-bund gehören mittlerweile 30 Hochschulen aus Deutschland, Öster-reich, Liechtenstein und der Schweiz an.

Vier Motoren für Europa Die von der Landesregierung im Jahre 1988 angestoßene Zusam-menarbeit mit den „Vier Motoren für Europa“, die neben Baden-Württemberg die Regionen Lombardei, Katalonien und Rhône-Alpes (seit Januar 2016: Auvergne-Rhône-Alpes) umfasst, bildet die Basis für einen wissenschaftlichen Austausch zwischen den Hochschulen der einzelnen Regionen. Im Rahmen der baden-württembergischen Präsidentschaft 2017/18 engagiert sich das Wissenschaftsministeri-um für einen stärkeren wissenschaftspolitischen Austausch zwischen den Partnerregionen.

Kap. 1406 4.4 Baden-Württemberg-Programm zur Studienförderung von Geflüchteten Tit.Gr. 92 aus Syrien Auf die Ausführungen unter Teil C Ziff. 11 „Internationalisierung und

Stipendienprogramm für Geflüchtete“ wird verwiesen. Das Programm wird in den Jahren 2018 und 2019 aus Kap. 1406 Tit.Gr. 92 fortlaufend finanziert.

5. Internationales Marketing für den Wissenschaftsstandort Baden-Württemberg Kap. 1406 Zwischen den großen Wissenschafts- und Industriestandorten der Welt Tit.Gr. 91 findet zunehmend ein Wettbewerb um die besten Köpfe statt. Durch die

Internationalisierung von Ausbildung und Forschung leisten die Hoch-schulen des Landes einen wichtigen Beitrag zur internationalen Wett-bewerbsfähigkeit des Landes. Dabei geht es sowohl um Zugang zu neuem Wissen als auch darum, das Land und seine Hochschulen zu wettbewerbsfähigen Partnern in der europäischen und weltweiten Zu-sammenarbeit zu machen und qualifizierten Kräften attraktive Beschäf-tigungsmöglichkeiten zu bieten.

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Die Abteilung „Wissenschaft, Forschung und Kunst“ der Baden-Würt-

temberg International GmbH (bw-i) ist vom Wissenschaftsministerium beauftragt, internationales Hochschul- und Wissenschaftsmarketing für den Hochschul- und Forschungsstandort Baden-Württemberg aus einer Hand anzubieten. Beispielsweise durch Messebeteiligungen, Öffent-lichkeitsarbeit und Unterstützung bei Delegationsreisen bringt bw-i die internationale Vermarktung des Wissenschafts- und Wirtschaftsstand-orts sowie die Rekrutierung von Wissenschaftlerinnen und Wissen-schaftlern für Baden-Württemberg voran.

6. Studentische Angelegenheiten, Ausbildungsförderung Studieninformation Kap. 1409 Förderung der sozialen Belange der Studierenden Tit.Gr. 87 Die Studierendenwerke nehmen im Zusammenwirken mit den Hoch-

schulen Aufgaben der sozialen Betreuung und der Förderung der Stu-dierenden wahr. Insbesondere gehören dazu die Verpflegung und das studentische Wohnen.

Die Studierendenwerke erhalten für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben

Zuwendungen für den laufenden Betrieb in Form von Finanzhilfen des Landes in Höhe von derzeit rd. 21,7 Mio. EUR. Daneben gewährt das Land projektbezogene Finanzierungsbeiträge in den Bereichen studen-tisches Wohnen und Verpflegung. Hierfür sind im Haushalt 2018/2019 jeweils rd. 3,1 Mio. EUR Zuschüsse zu laufenden Ausgaben und rd. 8,4 Mio. EUR Zuschüsse zu Investitionsausgaben vorgesehen.

In der Wohnraumstatistik 2016 des Deutschen Studentenwerks liegt

Baden-Württemberg nach Brandenburg, Sachsen und Thüringen mit einer Versorgungsquote von 12,46 % bundesweit an vierter Stelle.

Kap. 1408 Ausbildungsförderung Die Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsge-

setz (BAföG) wird für Schülerinnen und Schüler als Zuschuss und für Studierende, von Ausnahmetatbeständen abgesehen, je zur Hälfte als Zuschuss und als Darlehen gewährt. Seit dem Jahr 2015 trägt der Bund 100 % der insgesamt aufzubringenden Fördermittel. Die Bundesmittel werden im Staatshaushaltsplan als Einnahmen ausgewiesen (Kap. 1408 Tit. 231 01, 231 02 und 331 01).

Bei den Ausgaben werden die gesamten Fördermittel veranschlagt (der

Zuschuss an Schülerinnen und Schüler bzw. der Zuschussanteil an Studierende in Kap. 1408 Tit. 681 01 und 681 02 sowie der Darlehens- anteil des Bundes in Tit. 863 01).

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Bei der Durchführung des BAföG handelt es sich um eine Auftragsver-waltung des Bundes. Die Antragsbearbeitung des Studierenden-BAföG erfolgt durch die Studierendenwerke des Landes. Die Studierenden-werke erhalten dafür Fallpauschalen. Diese werden aus Kap. 1408 Tit. 671 02 finanziert.

Die Neuregelungen des 25. BAföGÄndG - unter anderem die Anhebung

der Einkommens- und Vermögensfreibeträge - haben nicht zu einem Anstieg der Zahl der geförderten Schülerinnen und Schüler sowie Stu-dierenden geführt. Allerdings lässt sich eine Steigerung der Förderbe-träge feststellen.

Kap. 1409 Studienorientierung Tit.Gr. 88 Die vielfältigen Aktivitäten des Wissenschaftsministeriums im Rahmen

der Studienorientierung haben zum Ziel, Studieninteressierte bei einer passenden Studienwahl zu unterstützen:

• Studieninformation: Internetportal „www.studieren-in-bw.de“ mit Da-

tenbank aller Studienmöglichkeiten in Baden-Württemberg; Broschü-re „Studieren in Baden-Württemberg - Studium, Ausbildung, Beruf“ (in Kooperation mit der Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit),

• landesweites Orientierungsverfahren (www.was-studiere-ich.de), • Entscheidungstraining BEST für Schülerinnen und Schüler

(www.bw-best.de), • Studienbotschafter: Vom Wissenschaftsministerium ausgebildete

Studierende berichten als authentische Zeugen über ihren Weg ins Studium und informieren über die Grundlagen der Bewerbung, Zu-lassung und Studienfinanzierung (www.studienbotschafter.de).

Alle vier Säulen werden in Kooperation mit dem Kultusministerium Be-

standteil der Leitperspektive „Berufs- und Studienorientierung“ an den allgemeinbildenden Gymnasien in der Sekundarstufe II.

Die Hochschulen werden hinsichtlich der Professionalisierung ihrer Be-

ratungsangebote mit dem Landesprogramm „Exzellente Beratung an exzellenten Hochschulen (EBEH)“ unterstützt.

7. Hochschulbau Die Haushaltsmittel für den Hochschulbau sind grundsätzlich im Einzel-

plan 12 und für die Erstausstattung im Einzelplan 14 etatisiert. Mit der zum 1.1.2013 in Kraft getretenen „Regelung der Zusammenar-

beit bei Bauangelegenheiten der Universitäten“ konnte eine deutlich erweiterte Mitsprache der Universitäten in allen Phasen der Projektie-rung, Planung und Durchführung von Bauvorhaben erreicht werden. Im

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Rahmen der laufenden Evaluation der Vereinbarung wird geprüft, ob die Zuständigkeiten der Universitäten bei Bauangelegenheiten weiter ausgebaut werden.

Den vier Universitätsklinika des Landes wurde bereits für Maßnahmen

bis 4 Mio. EUR die Bauherreneigenschaft zugewiesen. Außerdem kann ihnen bei überwiegend selbst finanzierten Vorhaben die Bauherrenei-genschaft vom Ministerium für Finanzen im Einzelfall übertragen wer-den.

Nach der Abschaffung der Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau ging

die Zuständigkeit für die Förderung des früheren Hochschulbauförde-rungsgesetzes zum 1.1.2007 auf das Land über. Der Bund weist dem Land zur Erledigung dieser Aufgabe nach Art. 143c GG bis 2019 zweckgebundene Mittel in Höhe von rd. 102 Mio. EUR pro Jahr zu. Der Anteil des Einzelplans 14 daran beträgt 40,8 Mio. EUR pro Jahr, die restlichen Mittel werden im Einzelplan 12 ausgewiesen.

Darüber hinaus stellt der Bund den Ländern jährlich 298 Mio. EUR für

die Gemeinschaftsfinanzierung von überregional bedeutsamen For-schungsbauten an Hochschulen einschließlich Großgeräten nach Art. 91b Abs. 1 Nr. 3 GG zur Verfügung. Baden-Württemberg war hier in den vergangenen Jahren überdurchschnittlich erfolgreich. In den letzten zwei Förderrunden wurden für folgende Projekte eine jeweils hälftige Förderung durch Bundesmittel eingeworben:

Universität Tübingen - „M3 (Malignom, Metabolom, Mikrobiom) For-schungsinstitut” (Gesamtkosten = 53,4 Mio. EUR)

Universität Freiburg - „Institute for Disease Modeling and Targeted Medicine” (Gesamtkosten = 57,6 Mio. EUR)

Universität Konstanz - „Center on Visual Computing of Collectives”’ (Gesamtkosten = 32,1 Mio. EUR)

In den vergangenen Jahren konnten im Hochschulgesamtbereich

(Hochschulen und Universitätsklinika) reguläre Bauprogramme (ohne Sonderprogramme) mit Gesamtbaukosten von durchschnittlich rd. 300 Mio. EUR pro Jahr veranschlagt werden. Dies entspricht in etwa auch den durchschnittlichen jährlichen Bauausgaben in diesem Bereich seit 2009. Darin enthalten sind auch Mittel von Hochschulen und Anteile von Drittmitteln. Die Grundausstattung an Haushaltsmitteln (Landesmit-tel einschl. Kompensationsmittel des Bundes gemäß Art. 143c GG) be-trug dabei durchschnittlich rd. 220 Mio. EUR pro Jahr. Im Hochschulfi-nanzierungsvertrag 2015 bis 2020 wurde vereinbart, dass für diese Jah-re ein Hochschulbauprogramm in Höhe von jährlich 100 Mio. EUR (ins-gesamt 600 Mio. EUR) zusätzlich aufgelegt wird.

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8. Datenverarbeitung in der Wissenschaft, E-Science, E-Learning Die Bereitstellung moderner IuK-Technologie ist Voraussetzung dafür,

dass neue Formen wissenschaftlichen Arbeitens in Forschung und Leh-re umgesetzt werden können und die erforderlichen Rahmenbedin-gungen für eine hoch leistungsfähige Forschung, für qualifizierte Aus- und Weiterbildung sowie für rasche Innovationsprozesse auf internatio-nal wettbewerbsfähigem Niveau vorhanden sind.

Im Zentrum der Planungen stehen die Netznutzung und Gewährleistung

der Datensicherheit in den Netzen, auch vor dem Hintergrund der ver-stärkten Nutzung privater mobiler Rechner in den Hochschulen, sowie die Bereitstellung einer IT-Infrastruktur für Forschung und Lehre auf in-ternational konkurrenzfähigem Niveau. Durch verstärkte Berücksichti-gung von Green IT, Konsolidierung und Virtualisierung wird dem Schutz von Klima und Umwelt Rechnung getragen.

Kap. 1402 Das Forschungsnetz BELWü verbindet alle Hochschulen des Landes Tit.Gr. 66 über schnelle Datenleitungen. Neben den Hochschulen sind auch For-

schungseinrichtungen und Schulen an dieses Netz angeschlossen. Ins-gesamt integriert BELWü derzeit mehr als 2.100 Einrichtungen mit ca. 350.000 Rechnern. Darüber hinaus besteht ein direkter Zugang zum Deutschen Forschungsnetz (DFN) und dem europäischen Wissen-schaftsnetz GÉANT.

Seit 2014 wurden die technischen Voraussetzungen geschaffen, die

Übertragungsleistung im Kernnetz zwischen den neun Universitäten flexibel und bedarfsgerecht auf bis zu 100 Gigabit/s (Gb/s) anzuheben und die übrigen Hochschulen mit bis zu 10 Gb/s Übertragungsleistung

zu versorgen. 2016 wurde die Faserplattform modernisiert und teilweise erneuert. Ein entsprechender bedarfsgesteuerter Ausbau der IP-Platt-form ist im Gang und wird durch einen Ausbau der Außenanbindung von BELWü ab 2018 ergänzt. Diese Maßnahmen unterstützen u.a. die Umsetzung der Landeskonzepte bwHPC und bwDATA für die Hoch-schulen.

Kap. 1403 Mit diesen Mitteln wird die Grundversorgung der Hochschulen mit einer Tit.Gr. 70 an internationalen Maßstäben gemessenen Standard-IT-Infrastruktur

gesichert. Schwerpunkte sind: Ersatzbeschaffungen für Arbeitsplatz-rechner, Komponenten der lokalen Vernetzung sowie IT-Anlagen der Universitätsrechenzentren und deren Anwendung. Die zentrale Veran-schlagung gewährleistet eine standortunabhängige Qualitätssicherung, eine stärkere hochschulübergreifende Kooperation und Koordination im Rahmen von landesweiten Konzepten sowie eine wirtschaftliche Be-schaffung durch zentrale Ausschreibungen.

Regulierend wirken eine finanzielle Eigenbeteiligung sowie die neutrale, fachliche Begutachtung bei Beschaffungen über 200 Tsd. EUR.

Kap. 1403 Die Verhandlungen mit dem Bund und den beteiligten Ländern über Tit.Gr. 73 eine Erneuerung des Verwaltungsabkommens zum Gauss Centre for

Supercomputing konnten mit der Unterzeichnung am 14.6.2016 erfolg-

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reich abgeschlossen werden. Damit knüpft die neue Förderperiode 2017 bis 2024 nahtlos an die erste Förderperiode an. Für diesen Zeit-raum stellt der Bund voraussichtlich 230 Mio. EUR für die drei Bundes-höchstleistungsrechenzentren Jülich, München und Stuttgart bereit. Vo-raussetzung ist eine Kostenbeteiligung der Sitzländer in gleicher Höhe. Für das Höchstleistungsrechenzentrum Stuttgart sind bis 2024 Mittel in Höhe von 153 Mio. EUR für Investitionen und Betrieb geplant. Davon entfallen 76,5 Mio. EUR auf das Land.

Diese Maßnahmen sind in die High Performance Computing (HPC)

Strategie des Landes eingebettet, die zur umfassenden High Perfor-mance Computing und Data Intensive Computing Strategie weiterent-wickelt wurde. Sie soll Ersatzbeschaffungen für Hochleistungsrechner am KIT, Ersatzbeschaffungen im Rahmen des bwHPC-Umsetzungs-konzeptes sowie Investitionen und Begleitprojekte im Bereich Data In-tensive Computing umfassen.

Hierfür wurde eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 70 Mio.

EUR für Investitionen für die Jahre 2018 bis 2024 im Staatshaushalts-plan 2017 ausgebracht und in Anspruch genommen. Für die Gesamt-maßnahme sind im Haushaltsjahr 2018 Mittel in Höhe von 6,9 Mio. EUR und im Haushaltsjahr 2019 in Höhe von 17,4 Mio. EUR veran-schlagt.

Kap. 1223 Digitale Werkzeuge haben die Informationsgewinnung und die Kommu- Tit.Gr. 94 nikationsformen revolutioniert und damit die Rahmenbedingungen in

Wirtschaft, Alltag und Wissenschaft verändert. Durch E-Science erwei-tern die Wissenschaften ihre Potenziale, stärken interdisziplinäre und interinstitutionelle Kooperationsformen und entwickeln völlig neue me-thodische Ansätze, Fragestellungen und Lösungsstrategien. Eine sol-che E-Science-Umgebung verlangt eine neue Infrastruktur.

Mit dem E-Science-Fachkonzept liegen die Leitlinien für den weiteren koordinierten Ausbau einer leistungsfähigen Informationsinfrastruktur im Land vor.

9. Allgemeine Aufwendungen für die Hochschulen und Änderungen von grundsätzlicher Bedeutung Kap. 1403, 9.1 Hochschulfinanzierungsvertrag 2015 bis 2020 1410-1421 1426-1464 Am 9.1.2015 haben Landesregierung und Hochschulen einen neuen 1468 Hochschulfinanzierungsvertrag „Perspektive 2020“ (HoFV) abgeschlos- 1471-1477 sen. Die wesentlichen Inhalte ergeben sich aus Teil C Ziff. 2. Die Um- 1499 Umsetzung des neuen Hochschulfinanzierungsvertrags wurde mit dem

ersten Nachtrag zum Staatshaushaltsplan 2015/2016 begonnen und seither mit jedem Staatshaushaltsplan fortgesetzt. Die Haushaltsansät-ze werden entsprechend den Vereinbarungen des Hochschulfinanzie-rungsvertrags angepasst.

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Kap. 1403 9.2 Qualitätssicherungsmittel (QSM) Tit.Gr. 71 Zur Umsetzung des Hochschulfinanzierungsvertrags wurden mit dem

Ersten Nachtrag 2015/2016 und dem Staatshaushaltsplan 2017 die bisherigen QSM in Höhe von 173,4 Mio. EUR in die Grundfinanzierung der jeweiligen Hochschule und Medizinischen Fakultät übertragen. Im Staatshaushaltsplan 2018/2019 erfolgt aufgrund veränderter Studieren-denzahlen eine Anpassung der QSM (sowohl des Hochschulanteils als auch des Studierendenanteils) in den Haushaltsansätzen der Hoch-schulen. Im Jahr 2018 werden daher weitere rd. 1,7 bzw. in 2019 1,2 Mio. EUR in die Grundhaushalte der Hochschulen übertragen. Die Differenz zwischen beiden Haushaltsjahren begründet sich durch Nachzahlungen an die Hochschulen für angewandte Wissenschaften Stuttgart Medien und Ulm.

Grundlage für die Berechnung bildet die Zahl der im Wintersemester (WS) 2015/2016 sowie im Sommersemester (SS) 2016 eingeschriebe-nen Studierenden in den grundständigen Studiengängen oder in einem konsekutiven Masterstudiengang. Für jeden Studierenden in diesen Studiengängen erhalten die Hochschulen gemäß § 1 Qualitätssiche-rungsgesetz (QSG) 280 EUR pro Semester.

Nach dem QSG erlischt das Vorschlagsrecht der Studierendenschaft für ihren Anteil an den QSM, wenn die Mittel nicht bis zum 30. April des Folgejahres mit einer Rechtsverpflichtung belegt worden sind; nicht ausgegebene Mittel werden zur Finanzierung zentraler Qualitätssiche-rungsmaßnahmen eingesetzt. Die nicht ausgegebenen Mittel sind hier-für einem zentralen Pool (Tit.Gr. 71) zuzuführen.

Kap. 1403 9.3 Ausbauprogramme Hochschule 2012, Master 2016 Tit.Gr. 77, 78 Mit dem Hochschulfinanzierungsvertrag (HoFV) wurde den Hochschu-

len eine Steigerung der Grundfinanzierung von jährlich 3 % vereinbart. Im Anschluss an die Übertragung von Qualitätssicherungsmitteln wird die 3 %-Steigerung der Grundfinanzierung auch durch die Überführung der Ausbauprogrammmittel in die Hochschulkapitel erreicht. So werden mit dieser Umsetzung in den Haushaltsjahren 2018 und 2019 rd. 38,4 Mio. EUR und insgesamt 353,5 Stellen für die Hochschulen verstetigt. Darüber hinaus werden weitere 14,1 Mio. EUR an zusätzlichen Mitteln übertragen und zusätzliche 80,5 Neustellen geschaffen um die 3 %-Stei-gerung zu gewährleisten.

In der Summe wird die Grundsicherung der Hochschulen, neben der vollständigen Übernahme der Tarifsteigerungen des beschäftigten Per-sonals durch das Land, im Doppelhaushalt 2018/2019 um weitere 52,5 Mio. EUR erhöht und 434 Stellen in den Hochschulhaushalten eta-tisiert. Somit wurden seit Abschluss des HoFV rd. 2.700 Stellen zusätz-lich in den Hochschulhaushalten geschaffen.

Kap. 1403 9.4 Struktur- und Innovationsfonds Baden-Württemberg (SI-BW) Tit.Gr. 91 Kap. 1222 Mit Hilfe des Programms SI-BW werden die Universitäten und Hoch- Tit.Gr. 91 schulen für angewandte Wissenschaften im nationalen und internatio-

nalen Wettbewerb zur Gewinnung herausragender Wissenschaftlerin-

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nen und Wissenschaftler durch die Schaffung exzellenter Bedingungen insbesondere in der Großgeräteausstattung unterstützt. Der SI-BW hat sich zu einem äußerst wichtigen Baustein der Sicherung der Innovati-ons- und Wettbewerbsfähigkeit baden-württembergischer Hochschulen entwickelt und auch die Position der Landesuniversitäten in der 2. Run-de der Exzellenzinitiative von Bund und Ländern spürbar gestärkt. Dem anhaltend starken Wettbewerbsdruck bei der Gewinnung und Erhaltung herausragender Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler für das Land kann nur mit der Unterstützung aus dem Programm SI-BW wirk-sam begegnet werden. Von 2006 bis Mitte 2017 wurden mit SI-BW ins-gesamt 144 Spitzenberufungen finanziell unterstützt. Für die Jahre 2018 und 2019 sind hierfür rd. 7,9 und 7,0 Mio. EUR vorgesehen.

Kap. 1403 9.5 Für die Weiterentwicklung der Musikhochschulen Tit.Gr. 93 Die etatisierten Mittel werden für die Umsetzung der Ergebnisse der

„Zukunftskonferenzen Musikhochschulen“ und die sukzessive Erhöhung der Haushaltsansätze für Lehraufträge um 20 % verwendet. Hierzu wurden vom Land individuelle Zielvereinbarungen mit den Musikhoch-schulen abgeschlossen. Im Staatshaushaltsplan 2018/2019 erfolgt eine Anpassung der Qualitätssicherungsmittel (nur Hochschulanteil). Die Anpassung des Studierendenanteils erfolgt in den Haushaltsansätzen der Musikhochschulen.

Kap. 1403 9.6 Strukturfonds für die Hochschulen Tit.Gr. 98 Die Mittel des Strukturfonds werden u.a. für neue innovative Maßnah-

men an einzelnen Hochschulen und für die Weiterführung bereits be-gonnener Maßnahmen in den einzelnen Hochschularten verwendet. Über den bei Kap. 1403 Tit. 422 01 und Tit. 428 01 veranschlagten Stellenpool für Umstrukturierungsmaßnahmen kann den Hochschulen eine zusätzliche, zeitlich befristete Unterstützung in Form von Personal gewährt werden.

Ab dem Jahr 2017 wird der im 2-Jahres-Rhythmus verliehene Landes-lehrpreis Baden-Württemberg finanziert. Der Mittelansatz für die Preis-gelder ist entsprechend im Jahr 2019 mit 255 Tsd. EUR enthalten.

Das Förderprogramm Lehrerbildung in Baden-Württemberg wird aus dem Strukturfonds für die Hochschulen finanziert. Ab dem Jahr 2018 wird der Orientierungstest für das Lehramtsstudium aus dem Struk-turfonds für die Hochschulen finanziert. Zuvor erfolgte die Finanzierung aus Kap. 1409 Tit. 547 88.

Kap. 1403 9.7 Umstrukturierung der Finanzierung der Internationalen Tit. 684 01 Karlshochschule (ehemals Merkurakademie)

Die Internationale Karlshochschule ist aus der „Merkurakademie“ her-vorgegangen und hat für ihre bis 2005 durchgeführten Abiturientenpro-gramme 450 Tsd. EUR p.a. als Landeszuschuss erhalten. Die Abitu-rientenprogramme wurden zu Bachelor-Studiengängen ausgebaut. Die staatliche Förderung wurde seither aus Bestandsschutzerwägungen auf

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freiwilliger Basis nach Maßgabe der Haushaltssituation des Landes fortgeführt.

Der Zuschuss wird stufenweise vermindert. Kap. 1403 9.8 Evaluationsagentur Baden-Württemberg (evalag) Tit. 685 01

Die evalag unterstützt Hochschulen und andere wissenschaftliche Ein-richtungen sowie Ministerien mit Dienstleistungen in allen Fragen der Qualitätssicherung und -entwicklung. Das Tätigkeitsspektrum umfasst unter anderem

Verfahren der Programm- und Systemakkreditierung,

Evaluationsverfahren von Fächern, Programmen und Institutionen,

Workshopangebote zum Aufbau und zur Weiterentwicklung des Qua-litätsmanagements an Hochschulen,

Unterstützung von Hochschulen und Wissenschaftsministerium bei der Entwicklung und Implementierung von Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement im Rahmen der Organisationsentwicklung.

Die evalag erhält eine institutionelle Förderung. Diese beläuft sich auf 480 Tsd. EUR im Haushaltsjahr 2018 und auf 180 Tsd. EUR im Haus-haltsjahr 2019. Die Finanzierung wird auf eine Projektförderung umge-stellt.

10. Universitäten Kap. 1410 10.1 Entwicklung der Studierendenzahlen bis 1421 Bei den einzelnen Universitäten haben sich die Studierendenzahlen seit

dem Wintersemester 2015/16 wie folgt verändert (Quelle: Statistisches Landesamt):

Universität WS 2015/16 WS 2016/17

Universität Stud. ins-ges.

Studien-anfänger

Stud. ins-ges.

Studien-anfänger

Freiburg 24.596 4.629 24.912 4.717

Heidelberg 29.175 4.988 29.133 4.886

Konstanz 11.292 2.487 11.552 2.629

Tübingen 27.947 4.851 28.035 5.153

KIT 24.364 5.054 25.009 5.364

Stuttgart 26.892 4.798 27.114 4.734

Hohenheim 9.516 1.811 9.414 1.811

Mannheim 11.970 3.419 11.800 3.225

Ulm 10.450 1.882 10.530 1.847

Summe 176.202 33.919 177.499 34.366

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10.2 Finanzielle Ausstattung Die Landeszuschüsse an die neun Landesuniversitäten entwickeln sich

wie folgt:

Universität Ansatz 2017 in Tsd. EUR

Ansatz 2018 in Tsd. EUR

Ansatz 2019 in Tsd. EUR

Freiburg 212.626,8 218.532,7 226.000,1

Heidelberg 220.323,8 230.041,6 234.978,0

Konstanz 92.068,5 95.783,4 98.468,6

Tübingen 204.438,5 208.346,3 215.328,9

KIT-Univ.bereich 226.297,1 234.046,8 240.418,0

Stuttgart 261.922,4 271.803,9 279.605,3

Hohenheim 104.861,3 110.018,1 113.848,2

Mannheim 84.452,2 85.139,2 86.883,5

Ulm 99.497,9 100.418,8 102.032,5

SUMME 1.506.488,5 1.554.130,8 1.597.563,1

Die den Hochschulen zur Verfügung stehenden Mittel werden aufgrund

der Umsetzung des Hochschulfinanzierungsvertrags entsprechend er-höht. Dies beinhaltet einen Ausgleich für die tatsächlich angefallenen Ist-Kostensteigerungen bei den Energiekosten am jeweiligen Standort, der pro Jahr mit 3 % dynamisiert wird.

10.3 Stellenveränderungen aufgrund HoFV Mit der weiteren Umsetzung des HoFV ändert sich in den Jahren

2018/2019 bei den einzelnen Universitäten die Stellenanzahl wie folgt:

Universität 2018 2019

Universität Beamte Beschäf-tigte

Beamte Beschäf-tigte

Freiburg + 13,0 + 5,5 + 22,5 + 5,5

Heidelberg + 16,0 + 11,5 + 13,5 + 18,5

Konstanz + 9,5 +2,5 + 9,0 + 10,5

Tübingen + 8,5 0 + 34,0 0

KIT + 15,0 + 26,0 + 26,0 + 12,0

Stuttgart + 31,0 + 3,5 + 17,0 + 33,5

Hohenheim + 1,0 + 16,5 + 4,0 + 12,0

Mannheim + 4,0 - 4,0 + 6,0 0

Ulm + 10,0 + 5,5 + 7,0 + 13,0

Summe + 108,0 + 67,0 + 139,0 + 105,0

10.4 Universitäten im Einzelnen Das Karlsruher Institut für Technologie (KIT) sowie alle Universitäten,

mit Ausnahme der Universität Konstanz, wenden für ihre Wirtschafts-führung die Grundsätze des § 26 LHO (Landesbetrieb) an.

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Kap. 1410 Universität Freiburg Die Albert-Ludwigs-Universität gehört zu den ältesten deutschen Uni-

versitätsgründungen (1457). Tit. 682 01 Neben den Änderungen aufgrund der weiteren Umsetzung des HoFV

(s. Ziff. 10.3) werden im Rahmen der Exzellenzinitiative im Jahr 2018 mit kw-Vermerk zwei W 3-Universitätsprofessuren „Integrative Signal-forschung“ und „Synthetik Biology of Signalling Processes“ und im Jahr 2019 drei W 3-Universitätsprofessuren geschaffen. Neu hinzu kommt eine W 3-Stiftungsprofessur „Inspektion von Großstrukturen“ der Fraun-hofer-Gesellschaft. Wegfallen werden in Vollzug der kw-Vermerke eine W 3-Universitätsprofessur „Pharmazeutische Technologie“ und eine W 2-Universitätsprofessur „Zelluläre Strukturbiologie“ bei der Exzellenz-initiative, eine W 3-Universitätsprofessur „Neurotechnologie“ des BMBF, zwei W 3-Universitätsprofessuren „Angewandte Physik“ und „Verbin-dungshalbleiter“ und zwei W 2-Universitätsprofessuren „Optoelektronik“ und „Organische Solarzellen“ der Fraunhofer-Gesellschaft.

Vom BMBF werden im Jahr 2018 zwei W 1-Juniorprofessuren „Empiri-sche Schul- und Unterrichtsentwicklung“ und „Gesellschaftliche Trans-formation und Kreislaufwirtschaft“ finanziert und etatisiert. In Vollzug des kw-Vermerks wird 2018 eine W 1-Juniorprofessur „Arabische Philo-sophie“ aus der Exzellenzinitiative in Abgang gestellt.

Tit. 891 50 Für die Erstausstattung von Neubauten und umgebauten Räumlich-

keiten sowie für die Beschaffung von Großgeräten für Ausbildung und Forschung erhält die Universität Freiburg im Haushaltsjahr 2018 rd. 2,3 Mio. EUR und 2019 3,3 Mio. EUR. Schwerpunkte liegen insbeson-dere bei Umbau und Sanierung der Chemie III, der Sanierung und Um-bau des Gebäudes Rempartstraße 10-16 und Erstausstattung KG I.

Kap. 1412 Universität Heidelberg Die 1386 gegründete Universität Heidelberg ist die älteste Universität

Deutschlands. Sie ist die führende Volluniversität Deutschlands mit stark internationaler Ausrichtung.

Tit. 682 01 Neben den Änderungen aufgrund der weiteren Umsetzung des HoFV

(s. Ziff. 10.3) werden bei der Universität Heidelberg zwei W 2-Stiftungs-professuren für „Raumbasierte Planetologie“ und „Molekulare Grundla-gen der Endosymbiose bei Tieren“ etatisiert. Die kw-Vermerke der zwei W 3-Heisenbergprofessuren für „Biochemie“ und „Entwicklungsphysio-logie“ sowie der W 1-Stiftungsjuniorprofessur für „Deutsch als Zweit-sprache“ werden im Jahr 2018 vollzogen. Der kw-Vermerk der W 3-Stif-tungsprofessur für „Radiochemie“ wird im Jahr 2019 vollzogen. Die kw-Vermerke für die W 3-Professuren der Exzellenzinitiative werden auf 1.1.2022 verschoben.

Tit. 891 50 Für die Erstausstattung von Neu- und Umbauten sowie Beschaffung

von Großgeräten erhält die Universität Heidelberg in 2018 rd. 5,1 Mio. EUR und in 2019 rd. 3,5 Mio. EUR. Schwerpunkte sind in 2018 die Ge-

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neralisierung Universitätsrechenzentrum (URZ) mit 1 Mio. EUR, Verla-gerung der Technischen Informatik von Mannheim nach Heidelberg mit rd. 0,8 Mio. EUR, Neuordnung Pharmazeutische Technologie und Pharmakologie und des Pharmakologischen Instituts mit 1 Mio. EUR sowie die Erstausstattung Center for Asian and Transcultural Studies (CATS), Campus Bergheim mit rd. 1 Mio. EUR jeweils in 2018 und 2019.

Kap. 1414 Universität Konstanz

Die Universität Konstanz wurde 1966 als Reformuniversität gegründet. Tit. 422 01 Neben den Änderungen aufgrund der weiteren Umsetzung des HoFV

(s. Ziff. 10.3) wird an der Universität Konstanz die W 3-Stiftungsprofes-sur (kw) „Fachdidaktik“ der Naturwissenschaften Binational School of Education in 2018 neu veranschlagt. Aufgrund einer Bewilligung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (Qualitätsoffensive Lehrerbildung) werden ein W 2-Hochschuldozent und drei W 1-Junior-professuren zusätzlich mit kw-Vermerk in den Haushalt aufgenommen. Der kw-Vermerk für eine W 2-Universitätsprofessur in 2019 wird vollzo-gen.

Tit. 812 50 Zur Erstausstattung von Neu- und Umbauten sowie für Großgeräte er-

hält die Universität Konstanz in 2018 1,2 und in 2019 2,9 Mio. EUR. Schwerpunkte sind die Erneuerung Gebäudeteil M (Biologie) und der Neubau Gebäude Center on Visual Computing of Organismal Collecti-ves (VCC).

Kap. 1415 Universität Tübingen Die Universität Tübingen, gegründet im Jahr 1477, gehört ebenfalls zu

den ältesten deutschen Universitätsgründungen. Mit dem Campus- und städtebaulichen Wettbewerb „Campus der Zukunft“ hat die Universität Tübingen Ideen für einen Forschungscampus in den Geisteswissen-schaften entwickelt, die schrittweise umgesetzt werden sollen.

Tit. 682 01 Neben den Änderungen aufgrund der weiteren Umsetzung des HoFV

(s. Ziff. 10.3) werden im Jahr 2018 mit kw-Vermerk eine W 3-Universi-tätsprofessur für „Rhetorik und Wissenskommunikation“ der Klaus-Tschira-Stiftung, eine W 3-Universitätsprofessur „Theorie des maschi-nellen Lernens“ aus der Exzellenzinitiative und 2019 drei W 3-Universi-tätsprofessuren aus der Exzellenzinitiative II neu eingerichtet. In Ab-gang gestellt werden 2018 in Vollzug des kw-Vermerks zwei W 3-Uni-versitätsprofessuren „Evolutionäre Kognition“, Heisenberg und „Neuro-nale Informationsverarbeitung“, BMBF. 2019 fällt die Heisenberg W 3-Professur „Japanologie“ in Vollzug des kw-Vermerks weg. Etatisiert werden 2018 mit kw-Vermerk drei W 1-Juniorprofessuren „Zellbiologie“, „Astrophysik“ und „Organische Chemie“ aus der Exzellenzinitiative. Ei-ne weitere W 1-Juniorprofessur „Große Daten in den Lebenswissen-schaften“ finanziert die Carl-Zeiss-Stiftung.

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Bei 6 W 3-Stellen Universitätsprofessor der Exzellenzinitiative wurde der kw-Zeitpunkt 1.11.2019 bis 1.1.2022 verlängert.

Tit. 891 50 Für die Erstausstattung von Neubauten und von umgebauten Räum-

lichkeiten sowie für die Beschaffung von Großgeräten für Ausbildung und Forschung erhält die Universität Tübingen im Haushaltsjahr 2018 rd. 2,7 Mio. EUR und 2018 2,9 Mio. EUR. Der Schwerpunkt liegt bei dem Neubau des Geo- und Umweltforschungszentrums und dem Neu-bau des Interfakultären Instituts für Biochemie.

Kap. 1417 Karlsruher Institut für Technologie (KIT)

Mit dem KIT-Zusammenführungsgesetz vom 14.7.2009 wurde das KIT

als Körperschaft des öffentlichen Rechts nach baden-württem-bergischen Landesrecht zum 1.10.2009 geschaffen. Das KIT ist aus dem Zusammenschluss der Universität Karlsruhe mit der Forschungs-zentrum Karlsruhe GmbH (FZK) entstanden und umfasst seitdem einen Universitätsbereich und einen Großforschungsbereich. Durch das KIT-Weiterentwicklungsgesetz vom 9.5.2012 hat das KIT einen weiteren Grad an Autonomie erhalten.

Das KIT ist Mitglied in der Helmholtz-Gemeinschaft, die nach Art. 91b GG von Bund und Land gemeinsam finanziert wird. Die Mittel hierfür sind für das KIT in einem eigens geschaffenen Sondervermögen veran-schlagt und dürfen nur für Zwecke des Großforschungsbereiches ver-wendet werden. Für die Grundfinanzierung des Universitätsbereichs dagegen ist das Land allein verantwortlich.

Tit. 682 94A Durch die Übertragung des Personals auf die Körperschaft ist der Stel-

lenplan für Beamte - Universitätsbereich - im Staatshaushaltsplan ent-fallen. Die Beamten- und Arbeitnehmerstellen werden in den Erläute-rungen zum Wirtschaftsplan des KIT - Universitätsbereich - dargestellt.

Tit. 891 94B Für die Erstausstattung von Neu- und Umbauten, Beschaffung von

Großgeräten sowie Baumaßnahmen erhält das KIT in 2018 rd. 5,4 Mio. EUR und in 2019 rd. 4,5 Mio. EUR. Schwerpunkte sind in 2018 die Erstausstattung Neuordnung Engler-Bunte-Institute mit rd. 0,7 Mio. EUR und die Baumaßnahmen Mackensen-Kaserne mit 4,0 Mio. EUR jeweils in 2018 und 2019.

Tit.Gr. 95 Bei dieser Titelgruppe sind die Haushaltsansätze der Zuweisung des

Landes für das Sondervermögen Großforschung beim Karlsruher Insti-tut für Technologie veranschlagt.

Vgl. weitere Ausführungen zu Ziff. 20 Kap. 1417 Tit.Gr. 95. Kap. 1418 Universität Stuttgart Obwohl an der Universität Stuttgart auch die Geistes- und Sozialwis-

senschaften verstärkt ausgebaut wurden, ist sie im Kern nach wie vor technisch-naturwissenschaftlich orientiert. Sie ist eine der führenden Technischen Universitäten in Deutschland.

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Tit. 682 01 Neben den Änderungen aufgrund der weiteren Umsetzung des HoFV

(s. Ziff. 10.3) werden in 2018 eine W 3-Stiftungsprofessur (kw) „Digitale Phonetik“ und zwei W 1-Stiftungsjuniorprofessuren (kw) „Augmented Reality und Virtual Reality“ sowie „Digitalisierung von Bauprozessen“ neu veranschlagt.

Bei vier W 3-Professuren der Exzellenzinitiative wird der kw-Vermerk

bis 1.1.2022 verlängert, zwei W 3-Professuren der Exzellenzinitiative werden ab 1.11.2019 mit kw-Vermerk 1.1.2022 neu ausgebracht. Auf Antrag der Hochschule wird eine W 3-Profesur der Exzellenzinitiative in 2018 in Abgang gestellt. Die von privater Seite finanzierten W 1-Stiftungsjuniorprofessuren „Integrierte Quantenoptik“ und „Nachhaltiges Bauen“ werden in 2018 nach Auslaufen der Stiftermittel in Abgang ge-stellt.

Tit. 891 50 Für die Erstausstattung von Neu- und Umbauten erhält die Universität

Stuttgart für die Jahre 2018/2019 Mittel in Höhe von rd. 5 Mio. EUR bzw. 4,7 Mio. EUR. Schwerpunkte der beantragten Ausstattungsmaß-nahmen sind die Erstausstattung der ARENA 2036, die Ausstattung des Hauses der Studierenden sowie die Erstausstattung des Roboterlabors am Institut für Computerbasiertes Entwerfen.

Kap. 1419 Universität Hohenheim Die Universität Hohenheim hat Standbeine in der Agrarwissenschaft,

aber auch in den Naturwissenschaften sowie den Wirtschafts- und So-zialwissenschaften.

Tit. 682 01 Neben den Änderungen aufgrund der weiteren Umsetzung des HoFV

(s. Ziff. 10.3) wird in Vollzug des kw-Vermerks eine W 1-Stiftungsjunior-professur „Feed Gut Microbiota Interaktion“ in 2018 in Abgang gestellt.

Tit. 891 50 Zur Erstausstattung von Neu- und Umbauten und für Großgeräte erhält

die Universität Hohenheim in 2018 2,2 und in 2019 2,6 Mio. EUR. Schwerpunkte sind der Umbau Gebäudekomplex X-3 Lab., Steckfeld-str. 2 + 4 und der Neubau Emil-Wolf-Straße Kleintierhaus Zoologie Pa-rasitologie Immunologie.

Kap. 1420 Universität Mannheim

Die Universität Mannheim wird geprägt von ihren renommierten Wirt-

schafts- und Sozialwissenschaften und deren Vernetzung mit leistungs-starken Geistes- und Kulturwissenschaften, der Rechtswissenschaft sowie Mathematik und Informatik. Mit der Mannheim Business School engagiert sich die BWL-Fakultät im Bereich der Management-Weiterbildung.

Tit. 682 01 Neben den Änderungen aufgrund der weiteren Umsetzung des HoFV

(s. Ziff. 10.3) werden die kw-Vermerke für zwei W 1-Stiftungsprofes-suren für „Bürgerliches Recht mit dem Schwerpunkt Transportrecht“

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und „Supply Chain Management“ im Jahr 2018 vollzogen. Des Weiteren wird der kw-Vermerk einer W 2-Stiftungsprofessur für „Business Admi-nistration and Corporate Governance“ und einer W 1-Stiftungs-juniorprofessur für „Mathematische Physik“ im Jahr 2019 vollzogen. Die kw-Vermerke für die W 3-Professuren der Exzellenzinitiative werden auf 1.1.2022 verlängert.

Tit. 891 50 In den Jahren 2018/2019 sind keine Mittel für Erstausstattungs-

maßnehmen veranschlagt. Kap. 1421 Universität Ulm Naturwissenschaften, Ingenieurwissenschaften und Informatik, Mathe-

matik und Wirtschaftswissenschaften sowie Medizin charakterisieren das Ulmer Wissenschaftsprofil. Weitere Entwicklungsschwerpunkte der Universität liegen in den Bereichen Lebenswissenschaften, Medizin, In-formations- und Kommunikationstechnologie, Biosystemtechnik und Bio- und Nanomaterialien sowie Finanzdienstleistungen und ihre ma-thematische Methodik.

Tit. 682 01 Neben den Änderungen aufgrund der weiteren Umsetzung des HoFV

(s. Ziff. 10.3) wird der kw-Vermerk der W 3-Universitätsprofessur „Be-triebliches Informationsmanagement“ um ein Jahr verlängert. In Vollzug des kw-Vermerks fallen die W 1-Juniorprofessur „Lehr- und Lernfor-schung“ und zwei W 1-Juniorprofessuren „Serious Games“ und „Multi- skalenmodellierung“ weg.

Im Jahr 2019 wird in Vollzug des kw-Vermerks eine W 3-Universitäts-professur „Hybride Quantensysteme“ in Abgang gestellt.

Tit. 891 50 Für die Beschaffung von Großgeräten für Ausbildung und Forschung an

der Universität Ulm sind im Haushaltsjahr 2018 und 2019 jeweils rd. 160 Tsd. EUR veranschlagt. Im Jahr 2018 kommen rd. 360 Tsd. EUR für Sanierung Festpunkt M25 (Ersteinrichtungskosten Naturwissen-schaften, Tierforschung) und rd. 980 Tsd. EUR für das Zentrum für Quanten-Biowissenschaften hinzu. Insgesamt sind im Jahr 2018 rd. 1,5 Mio. EUR und im Jahr 2019 164 Tsd. EUR veranschlagt.

11. Hochschulmedizin Kap. 1410 11.1 Einrichtungen der Krankenversorgung, Forschung und Lehre 1412, 1415, 1421 Die Universitätsklinika haben mit rd. 32.000 Beschäftigten und ca.

2 Mrd. EUR Umsatz aus dem Krankenhausbetrieb den Umfang bedeu-tender Wirtschaftsbetriebe. Mit rd. 7.600 Betten - etwa 13 % aller Kran-kenhausbetten in Baden-Württemberg - tragen die Universitätsklinika den größten Teil der Maximalversorgung im Land. Sie versorgen jähr-lich über 200.000 stationäre und ca. 1,3 Mio. ambulante Patienten. An den Medizinischen Fakultäten werden rd. 15.000 Medizinstudierende ausgebildet.

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11.2 Zuschüsse an die Hochschulmedizin

In der nachfolgenden Tabelle wird die Zuschussentwicklung für die Hochschulmedizin dargestellt.

Zuschuss 2017

in Tsd. EUR

Zuschuss 2018

in Tsd. EUR

Zuschuss 2019

in Tsd. EUR

Medizinische Fakultäten 518.093,6 533.408,4 547.561,4

Universitätsklinika 86.454,9 86.454,9 86.454,9

Zentralinstitut für Seelische Gesundheit Mannheim

18.121,8

18.814,6

19.222,2

Zentral veranschlagte Mittel 26.540,0 26.540,0 26.540,0

Summe 649.210,3 665.217,9 679.778,5

Die den Medizinischen Fakultäten zur Verfügung stehenden Mittel wer-den aufgrund der Umsetzung des Hochschulfinanzierungsvertrags ent-sprechend erhöht. Außerdem sind Tariferhöhungen in Höhe von insg. rd. 3,8 Mio. EUR im Jahr 2018 und insgesamt rd. 3,9 Mio. EUR im Jahr 2019 sowie ein Betrag zur Erhöhung der Grundfinanzierung des Zentra-linstituts für Seelische Gesundheit Mannheim enthalten.

11.3 Förderkonzept Medizininformatik

Das Förderkonzept Medizininformatik soll die medizinische Forschung stärken und die Patientenversorgung verbessern, indem innovative IT-Lösungen künftig den Austausch und die intelligente Nutzung von Da-ten aus Krankenversorgung, klinischer und biomedizinischer Forschung ermöglichen sollen. Kernelement ist die Schaffung von Datenintegrati-onszentren. Das Bundesforschungsministerium unterstützt in den nächsten vier Jahren mit rd. 120 Mio. EUR vier leistungsstarke, inter-disziplinäre Konsortien in der Medizininformatik, davon drei mit baden-württembergischer Beteiligung.

Die Medizinstandorte Tübingen, Heidelberg, Freiburg und Mannheim waren mit den Konsortien DIFUTURE (Data Integration for Future Me-dicine), HIGHMED (Heidelberg-Göttingen-Hannover Medizininformatik) und MIRACUM (Medical Informatics in Research and Care in University Medicine) bei der Förderinitiative des Bundes zum Thema Digitalisie-rung in der Medizin erfolgreich. Von Januar 2018 an sollen diese Kon-sortien Datenintegrationszentren aufbauen, über die sie sich vernetzen und die weiterhin dezentral in den einzelnen Kliniken gespeicherten Da-ten austauschen können.

11.4 Medizinische Fakultäten und Universitätsklinika im Einzelnen

Kap. 1410 Medizinische Fakultät / Universitätsklinikum Freiburg Tit.Gr. 97, 98 An der Medizinischen Fakultät Freiburg werden derzeit 3.088 Studie-

rende der Human- und Zahnmedizin ausgebildet. Die Medizinische Fa-kultät verfügt neben ihren Sonderforschungsbereichen über ein hohes Maß an Forschungskompetenz u.a. in den Bereichen Immunologie und

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Infektiologie, Molekulare Zellforschung und Regenerative Medizin, Neu-rowissenschaften, Onkologie und Funktionelles Imaging sowie Epigene-tik und Funktionelle Genetik. Im Rahmen der Exzellenzinitiative des Bundes werden die „Spemann Graduiertenschule für Biologie und Me-dizin (SGBM)“ und die Exzellenzcluster „Zentrum für biologische Sig-nalstudien (BIOSS)“ und „BrainLinks-BrainTools“ gefördert. Das Klini-kum und die Medizinische Fakultät der Universität Freiburg sind an ei-nem der Deutschen Zentren für Gesundheitsforschung beteiligt: Deut-sches Konsortium Translationale Krebsforschung (DKTK).

Am Universitätsklinikum Freiburg ist neben Transplantationszentren u.a. das interdisziplinäre onkologische Spitzenzentrum eingerichtet. Die Etablierung des Integrierten Forschungs- und Behandlungszentrum „Centrum für Chronische Immundefizienz“ (CCI) wird durch das Bun-desministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert. Das Uni-versitätsklinikum hat zusammen mit dem Herzzentrum Bad-Krozingen die gemeinsame Gesellschaft „Universitätsherzzentrum Freiburg-Bad Krozingen“ gegründet.

2017 wurde an der Medizinischen Fakultät der Universität Freiburg die Stiftungsprofessur „Medizinische Zellforschung und Signaltransduktion“ (Heisenberg-Professur der DFG), vorerst befristet auf fünf Jahre, neu eingerichtet und im Haushalt 2018/2019 veranschlagt.

Kap. 1412 Medizinische Fakultät / Universitätsklinikum Heidelberg Tit.Gr. 97, 98 An der Medizinischen Fakultät Heidelberg werden derzeit 3.189 Studie-

rende der Human- und der Zahnmedizin ausgebildet.

Das Exzellenzcluster „Cellular Networks“ wird seit dem Jahr 2006 aus Mitteln der Exzellenzinitiative des Bundes und die Graduiertenschule „Molekulare und Zelluläre Biologie“ seit dem Jahr 2007 gefördert. Da-neben werden in Heidelberg acht Sonderforschungsbereiche, drei EU-geförderte Projekte sowie mehrere größere vom BMBF geförderte Ver-bundprojekte geführt.

Das Klinikum und die Medizinische Fakultät der Universität Heidelberg sind nach dem Wettbewerb des BMBF an fünf Deutschen Zentren für Gesundheitsforschung beteiligt: In den Bereichen Krebs, Infektionen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes und Lungenerkrankungen wur-de Heidelberg als Partner von Helmholtz-Zentren ausgewählt. Ziel der Gesundheitsforschung in diesen Bereichen ist die Bekämpfung der großen Volkskrankheiten durch eine effektivere Zusammenarbeit von Grundlagen- und klinischer Forschung. Heidelberg kann als führendes Zentrum der Krebsbehandlung in Deutschland bezeichnet werden. Her-auszuheben sind hierbei das Nationale Centrum für Tumorerkrankun-gen (NCT), die Kooperation mit dem Deutschen Krebsforschungszent-rum (DKFZ) und das Heidelberger Ionenstrahl Therapiezentrum (HIT).

Kap. 1412 Medizinische Fakultät Mannheim der Universität Heidelberg Tit.Gr. 96 Derzeit werden im Rahmen des Modellstudiengangs Humanmedizin

„MaReCuM“ (Mannheimer Reformiertes Curriculum für Medizin und

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Medizinnahe Berufe) 1.533 Studierende ausgebildet. Der Wissen-schaftsrat veröffentlichte im Januar 2014 seine Stellungnahme zur Wei-terentwicklung der Medizinischen Einrichtungen der Universität Heidel-berg in Mannheim. Der Wissenschaftsrat bewertete den Aufbau des Modellstudiengangs MaReCuM und die Entwicklungen der Forschungs-leistungen positiv, forderte aber eine stärker an den Interessen der Wissenschaft orientierte Leitungsstruktur der Universitätsmedizin. Diese Empfehlungen des Wissenschaftsrates wurden mit der zum 1.7.2015 in Kraft getretenen neuen Rahmenvereinbarung umgesetzt.

2017 wurde an der Medizinischen Fakultät Mannheim die Stiftungspro-

fessur „Translationale Urologische Onkologie“, vorerst befristet auf fünf Jahre, neu geschaffen und im Haushalt 2018/2019 veranschlagt.

Kap. 1415 Medizinische Fakultät / Universitätsklinikum Tübingen Tit.Gr. 97, 98 An der Medizinischen Fakultät werden derzeit 3.815 Studierende in

Human- und Zahnmedizin ausgebildet. Die Fakultät verfügt über ein hohes Maß an Forschungskompetenz, was insbesondere durch zwei Sonderforschungsbereiche, ein Transregio-SFB und dem Exzellenz-cluster „Integrative Neurowissenschaften (CIN)“ deutlich wird.

Neben vier DFG-Forschungsgruppen und einer Klinischen Forscher-

gruppe ist die Fakultät Partner in vier Deutschen Forschungszentren für Gesundheit (Neurodegenerative Erkrankungen, Diabetesforschung, In-fektionsforschung und Translationale Krebsforschung). Zwei, das Deut-sche Zentrum für Neurodegenerative Erkrankungen (DZNE) und das Deutsche Zentrum für Diabetesforschung (DZD), wurden 2009 einge-richtet. Im DZNE in Tübingen konzentrieren sich die Forscher auf die Ursachen und Auswirkungen von neurodegenerativen Erkrankungen des alternden menschlichen Gehirns, vor allem bei Patienten mit Par-kinson und Alzheimer. Das Deutsche Zentrum für Infektionsforschung (DZIF) und das Deutsche Konsortium für translationale Krebsforschung (DKTK) folgten 2011. Immunologie und Onkologie sind große For-schungsschwerpunkte am Standort Tübingen, die durch DZIF und DKTK eine nachhaltige Stärkung erfahren.

Das Hertie-Institut für Klinische Hirnforschung Tübingen erhält in den Jahren 2018 und 2019 eine landesseitige Förderung in Höhe von je 1 Mio. EUR aus dem Forschungsschwerpunktprogramm.

Der kw-Vermerk der Stiftungsprofessur für „Präklinische Bildgebung

und Bildgebungstechnologie“ wird bis 1.1.2024 verlängert. Die Stif-tungsprofessur „für Biomaterialentwicklung mit Schwerpunkt radiovas-kuläre regenerative Medizin“ fällt nach Vollzug des kw-Vermerks weg. Der kw-Vermerk der Stiftungsprofessuren „Ophtalmic Research“, „Mag-netencephalography“ sowie „Systems Neurophysiologie“ wird nach Ab-lauf der Förderphase zum 1.1.2018 vollzogen. Die kw-Vermerke der drei W 3-Stellen der Exzellenzinitiative für „Neuroonkologie“, „Nukleare Medizin“ und „Translationale Onkologie“ werden bis zum 1.1.2022 ver-längert.

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Kap. 1421 Medizinische Fakultät / Universitätsklinikum Ulm Tit.Gr. 97, 98 In Ulm werden an der Medizinischen Fakultät derzeit 2.996 Studierende

der Humanmedizin und der Zahnmedizin ausgebildet. An der Medizini-schen Fakultät existiert eine Vielzahl von Forschungsverbünden. Zu nennen sind insbesondere zwei Sonderforschungsbereiche und die Forschungskooperation mit Boehringer Ingelheim.

Das Universitätsklinikum Ulm verfügt neben anderen Zentren über ein von der Deutschen Krebshilfe gefördertes Krebszentrum (CCCU).

An der Medizinischen Fakultät Ulm werden vier W 3-Stellen für Profes-suren für die Besetzung eines Lehrstuhls für Geriatrie, in der Klinik für Innere Medizin II zur Stärkung der molekularen Kardiologie, in der Klinik für Neurologie sowie für den Aufbau der Medizininformatik am Standort Ulm geschaffen.

Kap. 1412 11.5 Stiftung Zentralinstitut für Seelische Gesundheit Mannheim Tit. 682 96B Das Zentralinstitut für Seelische Gesundheit Mannheim ist eine Stiftung

des öffentlichen Rechts. Es verfügt über 4 Kliniken mit insgesamt 349 Planbetten/Tagesklinikplätzen. Seine Aufgaben umfassen die For-schung auf allen Gebieten seelischer Erkrankungen, die Lehre für die Studierenden der Medizinischen Fakultät Mannheim der Universität Heidelberg und die psychiatrische Krankenversorgung der Stadt Mann-heim. Die Forschungsschwerpunkte liegen u.a. auf den Gebieten der Demenz-, Sucht-, Depressions- und Schizophrenieforschung sowie der Neuropsychologie.

Der Zuschuss des Zentralinstituts für Seelische Gesundheit wird ab

2018 dauerhaft um jährlich 200 Tsd. EUR wegen mit dem Neubau zu-sammenhängender Infrastrukturkosten und wegen des Mehrbedarfs an der Grundausstattung erhöht.

Die W 3-Professur für einen zum Zentralinstitut für Seelische Gesund-

heit beurlaubten Beamten für „Stammzellforschung in der Psychiatrie“ wurde veranschlagt.

12. Pädagogische Hochschulen Kap. 1426 12.1 Entwicklung der Studierendenzahlen

bis 1433 An den sechs Pädagogischen Hochschulen nahmen im Wintersemester

2016/2017 insgesamt 4.985 Studienanfänger ein Studium im ersten Fachsemester in den Lehramtsstudiengängen sowie in den nicht lehr-amtsbezogenen Studiengängen auf. Gegenüber dem WS 2015/2016 hat sich die Gesamtzahl der Studierenden im WS 2016/2017 von 23.646 auf insgesamt 24.319 erhöht.

Die Gesamtzahl der Studienanfängerplätze für die Lehramtsstudien-gänge (Lehramt Grundschule, Lehramt Sekundarstufe I und Lehramt

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Sonderpädagogik) blieb im Studienjahr 2016/17 infolge der Bedarfs-meldungen des Kultusministeriums mit rd. 3.000 gegenüber dem Vor-jahreszeitraum konstant.

12.2 Zuschüsse an die Pädagogischen Hochschulen

Die Landeszuschüsse an die 6 Pädagogischen Hochschulen entwickeln sich wie folgt:

Hochschule Ansatz 2017

in Tsd. EUR Ansatz 2018

in Tsd. EUR Ansatz 2019

in Tsd. EUR

Freiburg 19.444,7 18.999,4 18.994,7

Heidelberg 18.559,2 18.140,9 18.140,9

Karlsruhe 13.710,6 13.963,2 13.961,8

Ludwigsburg 20.685,4 21.450,0 21.548,0

Schwäbisch Gmünd 11.375,5 11.453,5 11.453,5

Weingarten 12.252,4 12.408,5 12.408,5

Summe 96.027,8 96.415,5 96.507,4

12.3 Erhöhung der Regelstudienzeit Durch die zunehmende Verflechtung von vorschulischer Bildung und

der Arbeit mit Kindern in der Grundschule einerseits und der ganz an-dersartigen fachlichen und pädagogischen Aufgabenstellung in der Ar-beit mit Jugendlichen in Hauptschulen und Realschulen andererseits wurde zum WS 2011/2012 eine Neustrukturierung der Lehrämter für die Bereiche Grundschule, Hauptschule und Realschule vorgenommen. Die Regelstudienzeit betrug danach für das Lehramt an Grund-, Werk-real-, Haupt- sowie Realschulen acht Semester und für das Lehramt Sonderpädagogik neun Semester.

Mit der Umstellung der Lehramtsstudiengänge auf Bachelor-Master-

Studiengänge (BA/MA) zum WS 2015/2016 im Rahmen der Umsetzung der Reform der Lehrerbildung wurde die Regelstudienzeit für das Lehr-amt Sekundarstufe I und das Lehramt Sonderpädagogik auf 10 Semes-ter erhöht.

12.4 Berufliches Lehramt im technisch-gewerblichen Bereich Seit dem WS 2003/2004 führen die Pädagogischen Hochschulen in

Kooperation mit den Hochschulen für angewandte Wissenschaften eine Gewerbelehrerausbildung an allen Standorten (Ausnahme PH Karlsru-he) durch. Die BA/MA-Studiengänge eröffnen den erfolgreichen Absol-ventinnen und Absolventen den Zugang zum höheren Schuldienst an einer beruflichen Schule. Ziel der Kooperationsmodelle ist es, den er-heblichen Mangel an Lehrerkräften in diesem Bereich zu reduzieren. Aktuell plant das Wissenschaftsministerium in enger Abstimmung mit dem Kultusministerium eine landesweite Werbe- und Informationskam-pagne, welche die Aufmerksamkeit für das Berufliche Lehramt bei Schülerinnen und Schülern sowie Studierenden schärfen sowie über die Vielfältigkeit und Chancen des beruflichen Schulsystems informie-ren und aufklären soll.

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12.5 Islamische Religionslehre/-pädagogik In Baden-Württemberg wurde ab dem Schuljahr 2006/2007 mit einem

Modellversuch an 12 Grundschulstandorten begonnen, islamischen Re-ligionsunterricht in deutscher Sprache zu erteilen, der inzwischen auf insgesamt rd. 70 Grundschulen und Sekundarstufe I und Gemeinschafts-schulen ausgeweitet wurde. Unterstützend zu diesem Projekt wurden zum WS 2007/2008 an den Pädagogischen Hochschulen Erweite-rungsstudiengänge „Islamische Religionslehre/-pädagogik“ im Lehramt an den Standorten Karlsruhe, Ludwigsburg und Weingarten eingerich-tet, um die Ausbildung fest zu institutionalisieren. Zum WS 2010/2011 wurde auch an der Pädagogischen Hochschule Freiburg ein Erweite-rungsstudiengang im Fach „Islamische Religionslehre/-pädagogik“ ein-gerichtet. Mit der Reform der Lehrerbildung zum WS 2015/2016 wurde die islamische Religionslehre/-pädagogik als reguläres Studienfach für die Lehramtsstudiengänge Grundschule und Sekundarstufe I eingerich-tet.

Seit dem SS 2014 wird an der Pädagogischen Hochschule Weingarten

zudem ein Erweiterungsstudiengang „Alevitische Religionslehre/-päda-gogik“ angeboten.

13. Musikhochschulen Die Landeszuschüsse an die fünf Musikhochschulen entwickeln sich

wie folgt:

Hochschule Ansatz 2017 in Tsd. EUR

Ansatz 2018 in Tsd. EUR

Ansatz 2019 in Tsd. EUR

Freiburg 9.177,0 9.238,4 9.238,5

Mannheim 9.419,4 9.078,4 9.069,1

Karlsruhe 8.565,0 8.603,2 8.653,1

Stuttgart 13.742,4 13.903,4 13.943,4

Trossingen 6.609,4 6.662,0 6.662,0

Summe 47.513,2 47.485,4 47.566,1

Aufgrund der Umsetzung des Hochschulfinanzierungsvertrags wird die Grundfinanzierung aus Qualitätssicherungsmitteln (nur studentischer Anteil) und aus Mitteln des Ausbauprogramms erhöht.

Für die Weiterentwicklung der Musikhochschulen sind weitere Mittel bei

Kap. 1403 Tit.Gr. 93 etatisiert (vgl. Ziff. 9.2). Kap. 1470 Hochschule für Musik Freiburg Die Hochschule für Musik Freiburg mit ihren rd. 480 Studierenden ver-

fügt über den klassischen Bestand an künstlerischen und musikpäda-gogischen Studiengängen sowie Schulmusik. Darüber hinaus werden die Studiengänge Katholische und Evangelische Kirchenmusik A und B und Opernschule angeboten.

Im Rahmen der Weiterentwicklung der Musikhochschulen wurde als Landeszentrum ein Lehr- und Forschungszentrum Musik eingerichtet.

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Kap. 1471 Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Mannheim Die Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Mannheim hat rd.

595 Studierende. Sie bietet neben den künstlerischen und musikpäda-gogischen Studiengängen die Ausbildung in ihren Schwerpunktberei-chen Tanz/Bühnenpraxis, Tanzpädagogik sowie Jazz- und Popularmu-sik an.

Im Rahmen der Weiterentwicklung der Musikhochschulen wurde ein neues Landeszentrum für Dirigieren eingerichtet.

Kap. 1472 Hochschule für Musik Karlsruhe An der Hochschule für Musik Karlsruhe sind rd. 600 Studierende in den

künstlerischen und musikpädagogischen Studiengängen sowie in den Studiengängen Musikwissenschaft/Musikinformatik und Musikjourna-lismus für Rundfunk und Multimedia eingeschrieben.

Im Rahmen der Weiterentwicklung der Musikhochschulen wurde ein neues Landeszentrum für Musikjournalismus und Musikinformatik ein-gerichtet.

Kap. 1473 Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Stuttgart

Die Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Stuttgart bietet als

größte Musikhochschule des Landes mit rd. 770 Studierenden neben den musikalischen und musikpädagogischen Studiengängen die Stu-dienfächer Jazz- und Popularmusik, Schauspiel, Figurentheater und Sprechen an.

Im Rahmen der Weiterentwicklung der Musikhochschulen wurde das neue Landeszentrum „campus gegenwart“ eingerichtet.

Kap. 1474 Hochschule für Musik Trossingen Die Hochschule für Musik Trossingen hat rd. 460 Studierende in ihren

musikalischen und musikpädagogischen Studiengängen. Im Rahmen der Weiterentwicklung der Musikhochschulen wurde ein

neues Landeszentrum für Musik-Design-Performance eingerichtet. 14. Kunstakademien und sonstige akademische Ausbildungsstätten Die Landeszuschüsse an die Kunstakademien und die Hochschule für

Gestaltung entwickeln sich wie folgt:

Hochschule Ansatz 2017 in Tsd. EUR

Ansatz 2018 in Tsd. EUR

Ansatz 2019 in Tsd. EUR

Kunstakademie Karlsruhe 4.258,9 4.413,5 4.486,9

Kunstakademie Stuttgart 10.083,3 10.325,3 10.291,3

Hochschule für Gestaltung 5.477,5 5.865,1 5.972,2

Summe 19.819,7 20.603,9 20.750,4

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Kap. 1475 Staatliche Akademie der Bildenden Künste Karlsruhe Die Staatliche Akademie der Bildenden Künste Karlsruhe mit rd. 290

Studierenden gilt als eine der bedeutendsten Maler- und Bildhauer-hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland. Neben den freien künstlerischen Studiengängen ist auch das Studium der Kunsterzie-hung möglich.

Kap. 1476 Staatliche Akademie der Bildenden Künste Stuttgart Die Staatliche Akademie der Bildenden Künste Stuttgart ist mit rd. 840

Studierenden eine der größten Akademien in der Bundesrepublik Deutschland. Sie ist gegliedert in die Fachbereiche Kunst (inkl. künstle-risches Lehramt), Design, Architektur und Kunstwissenschaft.

Kap. 1477 Staatliche Hochschule für Gestaltung Karlsruhe Die Staatliche Hochschule für Gestaltung Karlsruhe hat die Aufgabe,

die Ergebnisse der Entwicklungen und Forschungen des Zentrums für Kunst und Medien Karlsruhe (ZKM) so in die Lehre umzusetzen, dass eine Verbindung der klassischen Künste mit der Medientechnologie er-möglicht wird. Hierzu werden fünf, unter dem Gesichtspunkt der spar-tenübergreifenden, gestalterischen Anwendung ausgewählte und struk-turierte Studiengänge angeboten. Die Hochschule wird von rd. 400 Stu-dierenden besucht.

15. Hochschulen für angewandte Wissenschaften Kap. 1440 15.1 Allgemeines und Entwicklung der Studierendenzahlen bis 1464 Den Hochschulen für angewandte Wissenschaften kommt mit ihren

praxisorientierten Studiengängen eine hohe Bedeutung bei der Abde-ckung des Fachkräftebedarfs zu. Die zunehmende Nachfrage nach sol-chen Studienplätzen hat in den vergangenen Jahren zu einem erhebli-chen Ausbau der Studienkapazitäten geführt; das Land hat dies im Rahmen der Hochschulausbauprogramme nachdrücklich unterstützt.

Die Zahl der Studierenden im Bereich der Hochschulen für angewandte

Wissenschaften (staatliche und nichtstaatliche Hochschulen) hat sich von 93.779 (WS 2011/2012) auf 117.906 (WS 2016/2017) weiter er-höht.

Auch die Zahl der Studienanfänger ist von 25.367 im Studienjahr 2011 (SS 2011 + WS 2011/2012) auf 26.144 im Studienjahr 2016 (SS 2016 + WS 2016/2017) kontinuierlich gestiegen.

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15.2 Finanzierung der Hochschulen für angewandte Wissenschaften Die Landeszuschüsse an die 21 Hochschulen für angewandte Wissen-schaften entwickeln sich wie folgt:

Hochschule Ansatz 2017

in Tsd. EUR Ansatz 2018

in Tsd. EUR Ansatz 2019

in Tsd. EUR

Aalen 26.915,8 27.205,6 29.710,5

Biberach 9.763,9 9.711,8 9.711,8

Esslingen 31.685,6 32.345,6 32.345,6

Furtwangen 23.230,1 23.473,2 23.473,2

Heilbronn 30.454,9 30.224,0 27.956,0

Karlsruhe 41.468,9 38.951,3 39.430,4

Konstanz 23.643,4 22.412,2 22.412,2

Mannheim 27.770,6 28.273,3 28.330,3

Nürtingen-Geislingen 17.715,6 17.566,5 16.881,5

Offenburg 14.802,1 15.190,9 15.031,9

Pforzheim 29.131,9 31.487,9 31.893,6

Ravensburg-Weingarten 12.418,5 12.461,7 12.461,7

Reutlingen 30.689,4 30.966,5 31.147,2

Schwäbisch Gmünd 3.831,0 3.722,8 3.722,8

Albstadt-Sigmaringen 13.674,3 13.865,7 14.230,7

Stuttgart (Technik) 14.954,6 14.818,9 14.818,9

Stuttgart (Medien) 18.560,0 19.950,0 19.672,3

Ulm 19.255,0 19.778,8 19.997,5

Rottenburg 2.663,5 2.729,6 2.729,6

Kehl 5.293,1 5.564,8 6.175,4

Ludwigsburg 9.244,2 9.901,7 10.676,9

SUMME 407.166,4 410.602,8 412.810,0

Kap. 1440 15.3 Stiftungsprofessuren bis 1464 Tit. 281 02/ Veranschlagung einer neuen Stiftungsprofessur Tit. 422 01

HS Karlsruhe (1 x W 3) „Verdichtertechnologie“ (neu in 2018)

Wegfall von insgesamt 10,5 ausgelaufenen/auslaufenden Stiftungsprofessuren:

HS Aalen (1 x W 3 und 3 x W 2) „Gesundheitsmanagement“ (Wegfall in 2018)

HS Albstadt-Sigmaringen (0,5 x W 2) „Steriltechnik“ (Wegfall in 2018)

HS Biberach (2 x W 2) „Chemie und Biokatalyse“ (Wegfall in 2018), „Prozesstechnik in der Biotechnologie“ (Wegfall in 2019)

HS Karlsruhe (1 x W 3) „Kälte-, Klima- und Umwelttechnik mit dem Schwerpunkt Energie-effizienz“ (Wegfall in 2018)

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HS Offenburg (2 x W 2) „Int. Logistik, Verkehrs- und Speditionslogistik sowie betriebswirt-schaftliche Logistik“ (Wegfall in 2019), „Biomedizinische Technik“ (Wegfall in 2019)

HS Pforzheim (1 x W 2) „Unternehmensbesteuerung und Steuerbilanzrecht“ (Wegfall in 2018)

Kap. 1440, 15.4 Wirtschaftsführung nach den Grundsätzen des § 26 LHO 1445, 1451, 1454 Die Hochschulen Aalen, Karlsruhe, Pforzheim und Reutlingen wenden

seit dem 1.1.2015 die Wirtschaftsführung nach den Grundsätzen des § 26 LHO an.

15.5 Umsetzung des Hochschulfinanzierungsvertrages

Im Rahmen der Umsetzung des HoFV können die Hochschulen aus übertragenen Qualitätssicherungsmitteln neue Stellen schaffen. Bei den Hochschulen für öffentliche Verwaltung Kehl und Ludwigsburg werden zudem Professoren- und Beschäftigtenstellen aus dem Ausbaupro-gramm Hochschule 2012 übertragen, um die vereinbarte Steigerung der Grundsicherung in Höhe von 3 % sicherzustellen. Im Folgenden werden ausschließlich die Stellenveränderungen in der W-Besol-dung dargestellt.

Kap. 1463 HS Kehl (Stellenplan für Beamtinnen und Beamte): Tit. 422 01 neu: 1 x W 2-Professur in 2018 und 1 x W 2-Professur in 2019 (beide übertragen von Kap. 1403 Tit. 422 01 Ziff.1 Ausbauprogramm Hochschule 2012)

Kap. 1464 HS Ludwigsburg (Stellenplan für Beamtinnen und Beamte): Tit. 422 01 neu: 1 x W 2-Professur in 2019 (übertragen von Kap. 1403 Tit. 422 01

Ziff. 1 Ausbauprogramm Hochschule 2012) 15.6 Weiterer Ausbau von Studiengängen im Bereich öffentliche Verwaltung Kap. 1463 HS Kehl (Stellenplan für Beamtinnen und Beamte): Tit. 422 01 neu: 4 x W 2-Professur in 2019 (für den Ausbau des Studiengangs

„Public Management“ um 50 Studienanfängerplätze)

Kap. 1464 HS Ludwigsburg (Stellenplan für Beamtinnen und Beamte): Tit. 422 01 neu: 4 x W 2-Professur in 2019 (für den Ausbau des Studiengangs

„Public Management“ um 50 Studienanfängerplätze)

Kap. 1464 HS Ludwigsburg (Stellenplan für Beamtinnen und Beamte): Tit. 422 01 neu: 2 x W 2-Professur in 2018 (für den Ausbau des Studiengangs

„Steuerverwaltung“ um 30 Studienanfängerplätze)

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Kap. 1463 HS Kehl: Tit. 547 71 Mehr 80 Tsd. EUR in 2018 für die Anschubfinanzierung zum Aufbau

des Master-Studiengangs „Governance in der Entwicklungszusammen-arbeit“.

Kap. 1447 15.7 Asbest-Sanierung an der HS Mannheim Tit. 547 01 Hierfür sind in 2018 92,6 Tsd. EUR und in 2019 149,4 Tsd. EUR auf-

grund Umzugskosten im Rahmen der Asbest-Sanierung Gebäude H (Hochhaus) veranschlagt. Die Sanierung erstreckt sich voraussichtlich über 4 Jahre.

15.8 Ausstattungsmaßnahmen Folgende Ausstattungsmaßnahmen/Mittel wurden etatisiert: Kap. 1440 Hochschule Aalen: Tit. 891 50 Erstausstattung Neubau ZIMATE (nur Landesanteil, Forschungsbau

nach § 91b GG) in Höhe von rd. 2,2 Mio. EUR (in 2019), Kap. 1444 Hochschule Heilbronn: Tit. 812 20 - Erstausstattung der Hörsäle, Seminar- und Büroräume inklusive der

medientechnischen Ausstattung und der Netzwerktechnik in Höhe von 1,1 Mio. EUR (in 2018),

- Erstausstattung Gebäude F am Campus Künzelsau in Höhe von rd. 300 Tsd. EUR (in 2018),

- Erstausstattung Gebäude G am Campus Künzelsau in Höhe von 900 Tsd. EUR (in 2018).

Kap. 1449 Hochschule Nürtingen-Geislingen: Tit. 812 20 Erstausstattung Neubau Informationszentrum am Standort Nürtingen in

Höhe von rd. 700 Tsd. EUR (in 2018).

Kap. 1454 Hochschule Reutlingen: Tit. 891 50 Erstausstattung Gebäude 21 Logistikhalle/Logistik-Lernfabrik in Höhe

von rd. 200 Tsd. EUR (in 2018).

Kap. 1456 Hochschule Albstadt-Sigmaringen: Tit. 812 20 Erstausstattung Poststr. 6 (Haux) zur Einrichtung der Laborräume und

experimentellen Arbeitsplätze, der Vorlesungsräume usw. in Höhe von rd. 400 Tsd. EUR (in 2019).

Kap. 1461 Hochschule Ulm: Tit. 812 20 - Erstausstattung für Ersatzneubau am Campus Albert-Einstein-Allee in

2018 in Höhe von rd. 100 Tsd. EUR und rd. 600 Tsd. EUR in 2019 sowie Ausbringung einer Verpflichtungsermächtigung (VE) in 2018 in Höhe von rd. 600 Tsd. EUR und rd. 1,0 Mio. EUR in 2019,

- Migration Telefonanlage in Höhe von rd. 200 Tsd. EUR (in 2018).

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16. Duale Hochschule Baden-Württemberg Kap. 1468 16.1 Allgemeines und Entwicklung der Studierendenzahlen Die Duale Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) besteht aus neun

Studienakademien, drei Außenstellen, dem CAS (Center for Advanced Studies) sowie dem Präsidium in Stuttgart.

Bei der DHBW haben sich die Studierendenzahlen seit dem Winterse-

mester 2015/16 wie folgt verändert (Quelle: Statistisches Landesamt):

DHBW Standort

Studienjahr 2015/2016

Studienjahr 2016/2017

Studien-anfänger*

Stud. insges.

Studien-anfänger*

Stud. insges.

Heidenheim 836 2.376 969 2.419

Heilbronn 402 1.034 458 1.178

CAS 328 520 376 759

Karlsruhe 1.144 3.106 1.078 3.097

Lörrach 745 2.084 746 2.089

Mannheim 2.348 6.443 2.405 6.403

Mosbach 1.355 3.663 1.359 3.666

Ravensburg 1.346 3.754 1.362 3.743

Stuttgart 3.026 8.599 2.981 8.374

Villingen-Schwenningen 852 2.455 907 2.514

Summe 12.382 34.034 12.641 34.242

* Studienanfängerinnen und Studienanfänger im 1. Fachsemester

16.2 Finanzielle Ausstattung Der Landeszuschuss an die Duale Hochschule Baden-Württemberg

entwickelt sich wie folgt:

Hochschule Ansatz 2017 in Tsd. EUR

Ansatz 2018 in Tsd. EUR

Ansatz 2019 in Tsd. EUR

DHBW 106.383,4 109.619,8 111.233,3

16.3 Studienangebot Die DHBW bietet über 20 Studiengänge mit rd. 100 Studienrichtungen

in den Bereichen Wirtschaft, Technik, Sozialwesen und für Gesund-heitsfachberufe an.

Neben dem Bachelorstudium als Kernbereich der Hochschule bietet die

DHBW für Absolventen eines Erststudiums, die bereits erste Berufser-fahrung gesammelt haben, auch berufsintegrierte und berufsbegleiten-de Masterstudiengänge an, die in enger Zusammenarbeit mit den Dua-len Partnern durchgeführt werden.

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Mit der Gründung des CAS zum 1.10.2014 in Heilbronn hat die DHBW ihre berufsbegleitenden dualen Masterstudienangebote unter einem Dach zusammengefasst. Neben den Studiengängen werden hier auch zusätzliche wissenschaftliche Weiterbildungsmöglichkeiten angeboten; darüber hinaus haben das Zentrum für Hochschuldidaktik und lebens-langes Lernen (ZHL) sowie das Testzentrum (für Zugangs- und Eig-nungstests) als Geschäftsfeld des ZHL dort ihren Sitz.

Am CAS sind zum Wintersemester 2016/2017 insgesamt 759 Master-

studierende eingeschrieben, die ihr Studium zum Teil am CAS in Heil-bronn und zum Teil an den regionalen DHBW-Studienakademien ab-solvieren.

16.4 Studienkapazität Im Hochschulfinanzierungsvertrag wurde als Basis für das Budget der

DHBW die Studienanfängerkapazität auf 12.450 Studienanfängerplätze festgeschrieben. Enthalten sind darin auch die aus dem Programm „Hochschule 2012“ (Kap. 1403 Tit.Gr. 77) finanzierten Studienanfän-gerplätze. Dies entspricht 415 Studienanfängerkursen. Tatsächlich ein-gerichtet wurden von der DHBW im Studienjahr 2016/2017 421 Studi-enanfängerkurse. Da die Finanzierungsvereinbarung zwischen Wissen-schaftsministerium und DHBW auch die Zahl der neu eingeschriebenen Studierenden und die Größe der eingerichteten Kurse berücksichtigt, basiert das Budget der Hochschule rechnerisch auf nur 414 Studienan-fängerkursen. Sieben Anfängerkurse werden als so genannte Überlast angeboten.

Zusätzlich profitiert die DHBW im Studienjahr 2016/2017 von der För-

derlinie der „Akademisierung der Gesundheitsfachberufe“ im Umfang von neun Studienanfängerkursen an den Standorten Heidenheim, Karlsruhe und Stuttgart. Auf die Ausführungen unter Teil C Ziff. 10 „Ge-sundheitsfachberufe zum Studieren“ wird verwiesen.

17. Sonstige künstlerische akademische Ausbildungsstätten Kap. 1478 Zentrum für Kunst und Medien Karlsruhe (ZKM) Tit. 685 66A Das ZKM ist eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts. Das

Land Baden-Württemberg und die Stadt Karlsruhe stellen der Stiftung - jeweils hälftig - Zuwendungen zur Verfügung. In den Jahren 2018 und 2019 sind Landeszuschüsse in Höhe von 8,8 Mio. EUR bzw. 8,9 Mio. EUR etatisiert.

Kap. 1478 Popakademie Baden-Württemberg GmbH Tit. 685 80 Die Popakademie wurde 2003 in der Rechtsform einer GmbH mit ein-

gebetteter nichtrechtsfähiger Stiftung gegründet. Die Popakademie bie-tet die Bachelorstudiengänge Musikbusiness (6 Semester), Pop-musikdesign (6 Semester) und Weltmusik (6 Semester) sowie die Mas-

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terstudiengänge Music and Creative Industries (4 Semester) und Popu-lar Music (4 Semester) an. Im Wintersemester 2015/2016 wurde an der Popakademie ein neues Zentrum für Weltmusik gegründet, an dem der neue Bachelor-Studiengang Weltmusik mit Schwerpunkt auf der Musik aus dem türkisch-arabischen Raum eingerichtet wurde. In den Jahren 2018 und 2019 sind Landeszuschüsse in Höhe von 3,2 Mio. EUR bzw. 3,4 Mio. EUR etatisiert. Auf die Ausführungen unter Teil C Ziff. 13 „Kul-turelle Spitzeneinrichtungen“ wird verwiesen.

Kap. 1478 Akademie für Darstellende Kunst, Baden-Württemberg GmbH (ADK) Tit. 685 21 Ludwigsburg Die ADK wurde 2007 in der Rechtsform einer gemeinnützigen GmbH

vom Land gemeinsam mit der Staatlichen Akademie der Bildenden Künste Stuttgart, der Filmakademie Baden-Württemberg und der Stadt Ludwigsburg errichtet. Derzeit sind die beiden Bachelorstudiengänge Schauspiel mit besonderem Schwerpunkt Film (7 Semester) und Thea-terregie (8 Semester) sowie der Masterstudiengang Dramaturgie (4 Se-mester) eingerichtet. Ergänzt wird das Studienangebot der ADK durch den in Zusammenarbeit mit der Staatlichen Akademie der Bildenden Künste Stuttgart realisierten Diplomstudiengang Bühnen- und Kostüm-bild. Die ADK hat ihren Studienbetrieb zum Wintersemester 2008/2009 aufgenommen. Heute ist die ADK eine sehr erfolgreiche Ausbildungs-einrichtung im Bereich des Schauspiels mit Alleinstellungscharakter im deutschsprachigen Raum. In den Jahren 2018 und 2019 sind Landes-zuschüsse in Höhe von je 2,9 Mio. EUR etatisiert. Auf die Ausführungen unter Teil C Ziff. 13 „Kulturelle Spitzeneinrichtungen“ wird verwiesen.

Kap. 1478 Filmakademie Baden-Württemberg Tit. 685 66C, 893 66 Die Filmakademie Baden-Württemberg in Ludwigsburg gehört mit über

550 Studierenden zu den besten Filmausbildungsstätten weltweit. Das dortige Animationsinstitut ist international bekannt für seine große Kompetenz in den Bereichen Animation, Visual Effects, Games und Vir-tual Reality. Für die Grundfinanzierung der Filmakademie stehen in 2018 Mittel in Höhe von rd. 11,9 Mio. EUR und in 2019 in Höhe von rd. 12,1 Mio. EUR zur Verfügung. Für Investitionen in die technische Aus-stattung sind in 2018 und 2019 jeweils rd. 3,3 Mio. EUR veranschlagt.

18. Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses Kap. 1403 Wissenschaftlicher Nachwuchs und Graduiertenförderung Tit.Gr. 83 Die Mittel sind vorgesehen zur Förderung von Graduierten und der da-

für erforderlichen Infrastruktur. Im Mittelpunkt steht die Finanzierung von Stipendien nach dem Landesgraduiertenförderungsgesetz. Soweit ein Mehrbedarf aus sonstigen, insbesondere Drittmitteln gedeckt wird,

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können auch Beschäftigungsverhältnisse von Promovierenden finan-ziert werden. In den promotionsberechtigen Hochschulen ist seit 2004 neben einer Individualförderung auch eine Förderung im Rahmen struk-turierter Promotionskollegs möglich. Ziel ist eine noch intensivere und interdisziplinäre Doktorandenbetreuung. In kooperativen Promotionskol-legs wird erstmals seit 2009 hochschulartenübergreifende Forschung gefördert. Davon sollen insbesondere Absolventinnen und Absolventen

der Hochschulen für angewandte Wissenschaften profitieren. Dafür ste-hen im Jahr 2018 Mittel von rd. 5,8 Mio. EUR und im Jahr 2019 von rd. 5,1 Mio. EUR zur Verfügung

Kap. 1499 Graduiertenkollegs Tit. 685 04 Graduiertenkollegs sind eine erfolgreiche Form institutionalisierter För-

derung von Doktorandinnen und Doktoranden. Die Graduiertenkollegs stehen jeweils unter einem übergreifenden Forschungsthema und kön-nen auch internationale Kooperationen einschließen. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Profilbildung der Universitäten. Die Kollegs wer-den in einem Begutachtungsverfahren von der Deutschen Forschungs-gemeinschaft (DFG) bewilligt. Mit 37 von bundesweit rd. 214 Kollegs nimmt Baden-Württemberg in diesem Programm einen Spitzenplatz ein. Um diesen Standard auch zukünftig halten zu können, wird den Hoch-schulen für neu einzurichtende Graduiertenkollegs ein Zuschuss in Hö-he von bis zu 30 Tsd. EUR bei Vorlage der Antragsskizze zum Zeit-punkt der Einreichung bei der DFG gewährt. Bis zu 30 Tsd. EUR wer-den darüber hinaus gewährt, wenn die DFG der Einrichtung des Gradu-iertenkollegs zustimmt („Erfolgsprämie“). Die Anschubmittel sind bei Kap. 1403 Tit.Gr. 74 etatisiert. Die aktuell laufenden Graduiertenkollegs werden im Rahmen der institutionellen Förderung finanziert.

Kap. 1402 Margarete von Wrangell-Habilitationsprogramm für Frauen Tit.Gr. 76 Um die Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Wissen-

schaft und Kunst zu gewährleisten und den Anteil von Frauen bei den Professuren zu erhöhen, unterstützt das Programm besonders qualifi-zierte Wissenschaftlerinnen bei ihrer Habilitation. Es wird kein Stipendi-um, sondern eine Anstellung an der Hochschule für bis zu fünf Jahre fi-nanziert (TV-L E 13-Stellen bzw. im medizinisch-klinischen Bereich TV-Ä EG 1 - 50 Prozent-Stellen). Derzeit werden 37 Wissenschaftlerinnen gefördert. Das bundesweit einmalige Programm wird im Haushalt 2018/19 im Umfang von jährlich rd. 2 Mio. EUR aus Landesmitteln so-wie Mitteln des Europäischen Sozialfonds finanziert. Eine Mitfinanzie-rung leisten ferner die Hochschulen, die von der in der Regel insgesamt fünfjährigen Beschäftigungsdauer die Kosten der letzten beiden Jahre tragen.

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19. Wissenschaftliche Weiterbildung und Neue Medien Mit der Weiterbildungsnovelle aus dem Jahr 2012 und mit dem 2014

novellierten Landeshochschulgesetz hat das Land die Weichen für eine moderne wissenschaftliche Weiterbildung in Baden-Württemberg ge-stellt. Die Hochschulen bieten hierzu weiterbildende Bachelor- und Masterstudiengänge sowie Kontaktstudien an, für deren erfolgreichen Besuch Leistungspunkte vergeben werden können. Diese sind später auf ein Studium anrechenbar. Die wissenschaftliche Weiterbildung er-fordert didaktische Konzepte, die an die Berufserfahrungen der Teil-nehmenden anknüpfen. Dazu gehören u.a. eine stärkere Projektorien-tierung, neue Studienformate, Kompaktkurse, Blended Learning-Angebote sowie Summerschools. Hierbei leisten die neuen Medien ei-nen wichtigen Beitrag.

Kap.1403 Das Wissenschaftsministerium fördert den strukturellen Ausbau mit der Tit.Gr. 78/ Initiative „Ausbau berufsbegleitender Masterangebote“ seit 2014 mit ins- Kap. 1499 gesamt 6 Mio. EUR und mit dem zur Hälfte mit EU-Mitteln geförderten Tit.Gr. 81 Programm „Auf- und Ausbau von Strukturen der wissenschaftlichen

Weiterbildung an Hochschulen in Baden-Württemberg“ seit 2016 mit insgesamt rd. 9 Mio. EUR. Berufliche Qualifikationen können dabei bis zu 50 % auf ein Studium angerechnet werden. Der Einsatz neuer Medi-en ermöglicht ein zeitlich und räumlich flexibles Studienangebot.

Kap. 1499 Bei der Medienentwicklungsplanung der Hochschulen wird vor allem auf Tit.Gr. 81 eine nachhaltige Struktur- und Organisationsentwicklung zur operativen

Unterstützung eines integrierten Informationsmanagements der Hoch-schulen geachtet. 2018/19 unterstützt das Wissenschaftsministerium das von allen Rektorenkonferenzen und dem Präsidium der DHBW be-schlossene „Hochschulnetzwerk Digitalisierung der Lehre BW“. Ein Schwerpunkt ist die hochschul(arten)übergreifende Umsetzung von Best Practice-Beispielen in die Fläche.

20. Forschungsförderung Kap. 1499 20.1 Ziele und Grundsätze der Forschungsförderung und 1403 Das Wissenschaftsministerium will die Forschungsinfrastruktur des Lan-

des nicht nur erhalten, sondern auch der Dynamik der wissenschaftlich-technischen Entwicklung anpassen - vor allem in Hinblick auf Schlüs-seltechnologien und die Umsetzung in Produkte und Dienstleistungen sowie veränderte Rahmenbedingungen, wie z.B. Digitalisierung, Inter- und Transdisziplinarität, Internationalisierung und Europäisierung sowie Kostenintensität. Im Mittelpunkt stehen dabei die Sicherung und die Ver-besserung der nationalen und internationalen Wettbewerbsfähigkeit der baden-württembergischen Forschungseinrichtungen im Land im All-gemeinen und der Drittmittelfähigkeit der Hochschulen im Besonderen.

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Hierzu legt das Wissenschaftsministerium seiner Forschungsförderung die folgenden Leitlinien zugrunde:

• Förderung der erkenntnis- und anwendungsorientierten Grundlagen-

forschung sowie der angewandten Forschung in den Hochschulen und den außeruniversitären Forschungseinrichtungen in der Breite wie in der Spitze;

• gezielte Förderung von Spitzenleistungen durch Bildung von in der

Regel interdisziplinären und/oder hochschulübergreifenden For-schungsschwerpunkten; Schwerpunkte müssen den forschungspoli-tischen, fachlichen und finanziellen Entwicklungen gerecht werden;

• Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und Verbesserung

seiner Möglichkeiten zu selbständiger Forschung; • kontinuierliche Qualitäts- und Erfolgskontrolle der öffentlich geförder-

ten Forschung durch unabhängige externe Begutachtungen, strenge Orientierung an Qualität, Leistung und Wettbewerb;

• internationale Ausrichtung der Forschung; • Verbesserung des Wissens- und Technologietransfers zwischen den

Hochschulen und außeruniversitären öffentlichen Forschungseinrich-tungen sowie der Wirtschaft und Gesellschaft;

• Schaffung eines forschungsfreundlichen, innovationsorientierten und

gründungsfreundlichen Klimas; • Ökologie und Nachhaltigkeit.

Die flexible und grundsätzlich befristete Förderung von Forschungs-

themen und Forschungsschwerpunkten dient als Katalysator und An-stoß für die Hochschulen, durch Forschungsschwerpunkte neue For-schungsfelder zu erschließen und sie im Rahmen ihrer Strukturplanung und Profilbildung nach der Förderphase selbst fortzuführen.

Forschung macht vor nationalen Grenzen nicht halt. Die grenzüber-schreitende und internationale Zusammenarbeit im Forschungsbereich wird deshalb weiter ausgebaut. Aus diesem Grund strebt das Wissen-schaftsministerium eine möglichst große Beteiligung der Hochschulen und Forschungseinrichtungen des Landes am EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation - Horizont 2020 - an.

Insbesondere für die Koordination von EU-weiten Projekten und die Beteiligung an besonders angesehenen und bedeutenden Ausschrei-bungen auf EU-Ebene (wie z.B. denen des Europäischen Forschungs-rates - ERC) werden Anschubmittel in erheblichem Umfang zur Verfü-gung gestellt.

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Kap. 1403 Forschungszusatzausstattung für die Universitäten Tit.Gr. 74 Für die Forschungsförderung an den Universitäten werden jährlich 15,6

Mio. EUR zur Verfügung gestellt. Die Mittel sollen insbesondere dafür eingesetzt werden, um

• die überregionale und internationale Konkurrenzfähigkeit der univer-

sitären Forschung durch die gezielte Unterstützung der Etablierung von interdisziplinären Forschungszentren und von standortübergrei-fenden Kompetenznetzen weiter zu verbessern,

• neue Forschungsschwerpunkte im Land differenziert zu fördern, • durch Anschub- bzw. Vorlauffinanzierungen günstige Rahmenbedin-

gungen für Drittmittelprojekte zu schaffen, • Umschichtungs- und Umstrukturierungsmaßnahmen zugunsten der

Forschung in den Universitäten zu beschleunigen, • die Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Wirtschaft zu ver-

stärken und • die Kooperationen zwischen universitärer und außeruniversitärer

Forschung zu unterstützen. Kap. 1499 Ergänzt wird die Forschungszusatzausstattung für die Universitäten Tit.Gr. 71 durch den Forschungspool, mit dessen Mitteln (2018 rd. 8,3 Mio. EUR

und 2019 rd. 6,1 Mio. EUR) kurzfristig neue Entwicklungen im For-schungsbereich gefördert werden können. Dazu gehört insbesondere auch die Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft in der Forschung als zentraler Schwerpunkt der Forschungs- und Technologiepolitik der kommenden Jahre.

Das Wissenschaftsministerium unterstützt im Doppelhaushalt 2018/2019

in diesem Rahmen Alternativmethoden zum Tierversuch in Forschung und Lehre mit 400 Tsd. EUR sowie die Forschung zum ökologische Landbau mit 1,5 Mio. EUR. Ferner wird das Mannheimer Zentrum für Europäische Sozialforschung der Universität Mannheim mit jährlich 285,0 Tsd. EUR bei der Beteiligung an einem Deutschen Zentrum für Integration- und Migration gefördert.

Forschungszusatzausstattung für die Hochschulen für angewandte Wissenschaften Kap. 1403 Für die Forschung an den HAWen sind Mittel i.H.v. rd. 7,9 Mio. EUR Tit.Gr. 75 p.a. veranschlagt. Die Mittel sollen dazu eingesetzt werden, die For-

schungsstärke der HAWen durch gezielte thematische Forschungsför-derprogramme zu unterstützen. Zu den geplanten Vorhaben gehören die Förderung der Institute für angewandte Forschung sowie bedarfsge-recht zugeschnittene Förderprogramme insbesondere zur Finanzierung innovativer Forschungsprojekte z.B. im Rahmen der „Innovativen Pro-

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jekte“. In Verbindung mit 10,5 Mio. EUR EFRE-Mitteln im Zeitraum der Förderperiode 2014 bis 2020 wird der Ausbau von Zentren für ange-wandte Forschung an den HAWen (ZAFH) sowie ein spezifisches För-derprogramm zur Stärkung gemeinsamer Forschungsanstrengungen von HAWen und kleinen und mittleren Unternehmen (HAW-KMU-TT Programm) vorangetrieben.

Kap. 1499 Förderung des Technologietransfers aus den Hochschulen in die Tit.Gr. 75 Wirtschaft Schwerpunkt der Förderung des Technologietransfers durch das Wis-

senschaftsministerium ist das Programm „Junge Innovatoren“. Hierbei werden forschungsbasierte Ausgründungen (spin-offs) aus Hochschu-len und außeruniversitären Forschungseinrichtungen gefördert. Die Un-ternehmensgründungen junger Wissenschaftlerinnen und Wissen-schaftler sowie Absolventinnen und Absolventen werden durch die Be-reitstellung sowohl von Personalmitteln als auch von Sach- und Investi-tionsmitteln unterstützt. In den Jahren 2018 und 2019 werden für das Programm jeweils rd. 1,3 Mio. EUR veranschlagt.

Biotechnologie Kap. 1499 Im Förderprogramm Glykobiologie/Glykobiotechnologie werden interdis- Tit.Gr. 78 ziplinär angelegte Vorhaben der anwendungsorientierten Grundlagen-

forschung im Zeitraum 2017 bis 2020 mit 3,5 Mio. EUR gefördert, da-von entfallen 2 Mio. EUR auf die Haushaltsjahre 2018/2019.

Kap. 1499 Aus Mitteln der Offensive Biotechnologie werden Projekte der 1. Förder- Tit.Gr. 79 phase des Forschungsprogramms Bioökonomie Baden-Württemberg im

Zeitraum 2014 bis 2018 im Umfang von ca. 9 Mio. EUR gefördert. Kap. 1499 Die BIOPRO Baden-Württemberg GmbH wurde im Jahr 2002 als lan- Tit. 685 20 desweite Dienstleistungseinrichtung für die Biotechnologie gegründet.

Die Finanzierung erfolgt durch das Wissenschaftsministerium (Einzel-plan 14) und das Wirtschaftsministerium (Einzelplan 07). Ab dem Haus-haltsjahr 2017 hat das Wissenschaftsministerium seinen jährlichen Bei-trag reduziert. Es sind für 2018 noch 270 Tsd. EUR veranschlagt. Ab 2019 stellt das Wissenschaftsministerium seinen Anteil an der Finanzie-rung ein.

Medizinische Forschung und Medizintechnik Medizinische Forschung und Medizintechnik stellen bedeutende

Schwerpunkte der Forschungsförderung des Wissenschaftsministeri-ums dar. Für diese Bereiche wurden erhebliche Fördermittel aus dem Forschungsschwerpunktprogramm (Kap. 1403 Tit.Gr. 74) und dem For-schungspool (Kap. 1499 Tit.Gr. 71) für Strukturmaßnahmen neuer For-schungsschwerpunkte und -projekte zur Verfügung gestellt. Beispiels-weise unterstützt das Land den Aufbau eines Zentrums für Traumafor-schung an der Universität Ulm mit rd. 3 Mio. EUR und eine Nach-

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wuchsgruppe für Präzisions-Onkologie am Kinder-NCT Heidelberg mit rund 1,5 Mio. EUR.

Deutsche Zentren der Gesundheitsforschung und die Nationale Kohorte Kap. 1499 Das Gesundheitsforschungsprogramm der Bundesregierung hat zum Tit.Gr. 82 Ziel, rasch zunehmende Volkskrankheiten wirksamer zu bekämpfen.

Baden-Württemberg ist an allen sechs Deutschen Zentren der Gesund-heitsforschung in den Bereichen Neurodegenerative Erkrankungen so-wie Translationale Krebs-, Infektions-, Lungen-, Diabetes- und Herz-Kreislauf-Forschung mit insgesamt neun Standorten beteiligt. Der Anteil des Landes wurde in 2018 mit 4,7 Mio. EUR und in 2019 mit 4,8 Mio. EUR veranschlagt.

Die Förderung der Zentren erfolgt nach dem bei Einrichtungen der Helmholtz-Gemeinschaft üblichen Finanzierungsschlüssel von 90 : 10 im Verhältnis Bund : Land. Davon abweichend bedarf der Aufbau des Standorts Ulm des Deutschen Zentrums für Neurodegenerative Erkran-kungen bis zu dessen Aufnahme in die Programmorientierte Förderung der Helmholtz-Gemeinschaft in den Jahren 2017 bis 2020 einer Über-brückungsfinanzierung aus Landesmitteln in Gesamthöhe von 508,5 Tsd. EUR.

Kap. 1499 Das Bundesministerium für Bildung und Forschung, die Helmholtz-Ge- Tit. 685 47 meinschaft und die Länder haben beschlossen, eine langfristige und

große, prospektive epidemiologische Kohortenstudie auf dem Gebiet der großen Volkskrankheiten zu etablieren. Zur Umsetzung des Pro-jekts haben sich Universitäten, Helmholtz-Zentren, Leibniz-Institute und Ressortforschungseinrichtungen zusammengeschlossen, um die Ursa-chen von Volkskrankheiten im Zusammenspiel von Veranlagung, Le-bensgewohnheiten und umweltbedingten Faktoren zu erforschen. Da-bei werden in einer populationsbasierten Kohorte 200.000 Studienteil-nehmerinnen und Studienteilnehmer in 18 Studienzentren deutsch-landweit untersucht. Baden-Württemberg bildet zusammen mit dem Saarland eine der zahlenmäßig größten Rekrutierungsregionen und beheimatet die Studienzentren Heidelberg/Mannheim und Freiburg. Der Anteil des Landes wurde in 2018/2019 mit jeweils 650 Tsd. EUR veran-schlagt.

Kap. 1499 Leichtbau Tit.Gr. 87 Im Juni 2013 wurde eine landesweite Agentur für Leichtbau gegründet.

Die Agentur wurde evaluiert (Ende 2016) und die Fortführung für die Jahre 2018 bis 2022 beschlossen. Das Wissenschaftsministerium för-dert die Agentur gemeinsam je hälftig mit dem Wirtschaftsministerium; auf das Wissenschaftsministerium entfallen jährlich 575 Tsd. EUR. Auf-gaben sind die Vernetzung und Kommunikation, Trendanalyse und Mo-nitoring sowie koordinative Aufgaben zur Fachkräftesicherung. Die Leichtbau BW GmbH ist eine landesweite Koordinierungsstelle zum Wissenstransfer, zum Aufzeigen von Innovationspotenzialen, zur Initiie-rung von Kooperationen über Branchen und Technologiegrenzen hin-

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weg. Sie dient zur Positionierung Baden-Württembergs als Forschungs- und Wirtschaftsstandort auf dem Gebiet des Leichtbaus im Inland und im Ausland.

Kap. 1403 Die Forschungsbrücke Karlsruhe - Stuttgart verbindet die Forschungs- Tit.Gr. 74 fabrik Karlsruhe mit der ARENA2036 in Stuttgart im Bereich Leichtbau

und soll die Kooperation zwischen dem KIT und der Universität Stutt-gart nachhaltig stärken. Das Projekt wird bis 2019 mit insgesamt 2,2 Mio. EUR durch das Ministerium gefördert.

Mobilität Die Forschungstätigkeiten im Bereich Mobilität sollen den Wirtschafts-

standort Baden-Württemberg nachhaltig unterstützen. Die Förderung erstreckt sich auf die Bereiche Elektromobilität und automatisiertes Fah-ren sowie Mobilitätskonzepte.

Kap. 1499 Die Landesagentur für Elektromobilität und Brennstoffzellentechnologie Tit.Gr. 87 (e-mobil BW GmbH) wurde 2010 gegründet. Zunächst wurde die Lan-

desagentur im Rahmen der Landesinitiative Elektromobilität I finanziert: 1 Mio. EUR im Jahr 2010 und je 2 Mio. EUR p.a. von 2012 bis 2014. 2015 bis einschließlich 2017 erfolgte die institutionelle Förderung der e-mobil durch das Land i.H.v. 2 Mio. EUR p.a. je hälftig durch das Wis-senschaftsministerium und das Wirtschaftsministerium. Die Grundfinan-zierung i.H.v. insgesamt 3 Mio. EUR p.a. ab 2018 übernimmt das Wis-senschaftsministerium gemeinsam mit dem Verkehrs- und Wirtschafts-ministerium zu je einem Drittel. Zentrales Ziel der Agentur ist es, den Technologiewandel zu unterstützen und den Weg der Elektromobilität in den Markt zu ebnen. Die Agentur übernimmt dabei Aufgaben wie die Vernetzung aller Akteure und Förderaktivitäten zur Elektromobilität in Baden-Württemberg, die Unterstützung von KMU bei der Teilnahme am Innovationsprozess Elektromobilität, die Förderung des Wissenstrans-fers, das Aufzeigen von Innovationspotenzialen sowie die Organisation von Clusteraktivitäten und Initiierung von Verbundforschungsprojekten. Zudem begleitet und koordiniert die e-mobil BW GmbH den Transfor-mationsprozess der Automobilindustrie in Baden-Württemberg.

Kap. 1223 Die Profilregion Mobilitätssysteme Karlsruhe beschäftigt sich mit der Tit.Gr. 92 Herausforderung der intelligenten Gestaltung der Mobilität, insbesonde-

re in wachsenden Städten. Sie vertieft die Vernetzung technischer, so-ziotechnischer und gesellschaftlicher Kompetenzen eines Verbundes von in der Region ansässigen Akteuren, die zukunftsfähige Mobilität er-forschen und umsetzen sowie ihre Verbreitung fördern. Die Profilregion wird landesseitig vom Wissenschaftsministerium und Wirtschaftsminis-terium unterstützt. Für den Förderzeitraum von Anfang 2016 bis Ende 2018 sind 2,5 Mio. EUR beim Wissenschaftsministerium veranschlagt.

Kap. 1403 Das Tech Center a-drive wurde im Januar 2016 eröffnet und bringt die Tit.Gr. 74 Forschungspartner Uni Ulm, FZI und KIT mit der Daimler AG und weite-

re Unternehmen auf dem Gebiet des automatisierten Fahrens zusam-men. Das Projekt hat eine Laufzeit von 5 Jahren und einen Umfang von

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7,5 Mio. EUR. Der Finanzierungsanteil des Landes beträgt 1,25 Mio. EUR.

Kap 1403 Nachhaltigkeit Tit.Gr. 74 Das „Leistungszentrum Nachhaltigkeit Freiburg“ besetzt Themenfelder,

die für die Bewältigung der Herausforderungen einer nachhaltigen Ent-wicklung von zentraler Bedeutung sind. An der Albert-Ludwigs Universi-tät Freiburg und fünf Freiburger Instituten der Fraunhofer-Gesellschaft werden in 12 Pilotprojekten und einem Ankerprojekt Entwicklungen auf den Gebieten nachhaltige Werkstoffe, Energiesysteme, Resilienzfor-schung und resiliente Ingenieursysteme sowie ökologische und gesell-schaftliche Transformation vorangetrieben. Der Förderung läuft bis 2018 mit 9,6 Mio. EUR, davon 2,15 Mio. EUR, vom Wissenschaftsmi-nisterium.

Kap. 1222 Schwerpunktbereich „Aufbau und Stärkung der Forschungsinfrastruktur Tit.Gr. 90 im Bereich der Mikro- und Nanotechnologie sowie der neuen Materia-

lien In der „Zukunftsoffensive Baden-Württemberg IV Innovation und Exzel-

lenz“ der Landesregierung ist die Verbesserung der materialwissen-schaftlichen Forschung ein wichtiger Schwerpunkt. Mit Mitteln von rd. 2 Mio. EUR soll ein Ideenwettbewerb initiiert werden, in dessen Rah-men materialwissenschaftliche Forschungsprojekte gefördert werden.

Kap. 1499 Zuschuss für Baumaßnahmen an die Max-Planck-Gesellschaft für Tit. 893 04 Cyber Valley zur Unterbringung der Kooperationspartner Um den Innovationscampus in der Region deutlich sichtbar zu machen,

wird für die Unterbringung der beteiligten Cyber Valley Forschungs-partner ein Bauzuschuss in Höhe von 40 Mio. EUR zur Verfügung ge-stellt. Für 2018 sind 2 Mio. EUR und für 2019 sind 10 Mio. EUR veran-schlagt.

Auf die Ausführungen unter Teil C Ziff. 1 „Innovationscampus: For-schungsleuchttürme in Zukunftsfeldern“ und Ziff. 4 „Digitalisierung von Wissenschaft und Forschung“ wird verwiesen.

Kap. 1499 20.2 Exzellenzstrategie und Exzellenzinitiative Tit.Gr. 72 und 73 Auf die Ausführungen unter Teil C Ziff. 3 wird verwiesen. Zur Förderung von Spitzenforschung an Universitäten werden für das

Nachfolgeprogramm der Exzellenzinitiative, die Exzellenzstrategie, 26 Mio. EUR für 2019 zu Verfügung gestellt. Für die Exzellenzcluster wird der Landesanteil über die DFG an die Universitäten geleitet. Für die Förderlinie Exzellenzuniversitäten leitet das Land die Fördermittel inkl. dem Bundesanteil an die Universitäten.

Für den Landesanteil an der Überbrückungsfinanzierung und zur an-schließenden Nachhaltigstellung der Projekte der Exzellenzinitiative II werden für 2018 und 2019 jeweils 26,5 Mio. EUR veranschlagt.

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20.3 Gemeinschaftsaufgabe Forschungsförderung Gemäß Artikel 91b GG finanzieren Bund und Länder gemeinsam Ein-

richtungen und Vorhaben der wissenschaftlichen Forschung von über-regionaler Bedeutung und gesamtstaatlichem Interesse.

Bund und Länder haben 2005 den Pakt für Forschung und Innovation (PFI) geschlossen mit dem Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit des deut-schen Wissenschaftssystems zu stärken. Die Zuwendungen an die ge-meinschaftlich finanzierten Wissenschaftsorganisationen, nämlich die Max-Planck-Gesellschaft, die Fraunhofer-Gesellschaft, die Leibniz-Einrichtungen, die Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszen-tren und die die Deutsche Forschungsgemeinschaft konnten so in den Jahren 2011 bis 2015 auf der Grundlage des PFI II jährlich um 5 % ge-steigert werden.

Auch in der dritten Phase (2016 bis 2020) gewährt der Pakt Planungs-sicherheit durch jährliche Aufwüchse der staatlichen Zuwendungen um 3 %, die in dieser Paktperiode allein vom Bund getragen werden.

Kap. 1499 Max-Planck-Gesellschaft (MPG) Tit. 685 01 Die 13 im Land gelegenen Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft

sind in der baden-württembergischen Forschungslandschaft ein wichti-ges Element der Grundlagenforschung und z.T. auch der anwendungs-orientierten Forschung.

Für die finanzielle Förderung der MPG gilt für die Anteile des Bundes und der Länder ein Schlüssel von 50 : 50. Der auf die Länder entfallen-de Teil des Zuwendungsbetrags wird zu 50 % vom jeweiligen Sitzland der Einrichtungen der MPG getragen, im Übrigen von den Ländern ge-meinsam nach dem Königsteiner Schlüssel.

Bund und Länder werden der MPG 2018 voraussichtlich rd. 1,7 Mrd. EUR als gemeinsame institutionelle Zuwendung zur Verfügung stellen. Zur Finanzierung des Landesanteils sieht der Haushaltsplan jährlich Mittel in Höhe von 120,8 Mio. EUR vor.

Kap. 1499 Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) Tit. 685 04 Neben den Mitteln zur allgemeinen Forschungsförderung und zur För-

derung der Sonderforschungsbereiche erhält die Deutsche Forschungs-gemeinschaft zweckgebundene Zuwendungen u.a. für das Leibniz-Pro-gramm zur Förderung der Spitzenforschung. In den verschiedenen För-derprogrammen sind Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus dem Land überproportional vertreten. Herausragende Bedeutung für die Forschung im Land haben dabei die Sonderforschungsbereiche in den Landesuniversitäten, die die DFG fördert (am 1.10.2016 45 von insge-samt 264 in der Bundesrepublik).

Für die finanzielle Förderung der DFG gilt für die Anteile des Bundes

und der Länder ein Schlüssel von 58 : 42. Der Zuschuss des Landes beträgt in den Jahren 2018 und 2019 jeweils rd. 107 Mio. EUR.

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Kap. 1499 Deutsches Krebsforschungszentrum Heidelberg (DKFZ) Tit. 685 03, 89301, 893 02 Die Stiftung Deutsches Krebsforschungszentrum Heidelberg (DKFZ)

wurde 1964 als überregionale Forschungseinrichtung gegründet. Sie ist seit 1975 Mitglied der Arbeitsgemeinschaft der Großforschungseinrich-tungen (heute HGF) und heute die größte biomedizinische Forschungs-einrichtung in Deutschland. Sie arbeitet in der internationalen Spitzen-forschung eng mit der Universität Heidelberg zusammen. Gemeinsam mit der Universität und dem Universitätsklinikum Heidelberg betreibt das DKFZ das Nationale Centrum für Tumorerkrankungen (NCT) Hei-delberg, das als transdisziplinäres Tumorzentrum bundesweit Vorbild für weitere integrierte Tumorzentren ist. Weitere Träger des NCT sind die Thoraxklinik am Universitätsklinikum Heidelberg und die Deutsche Krebshilfe.

Das DKFZ ist ferner Kernzentrum des Deutschen Konsortiums für Translationale Krebsforschung (vgl. Kap. 1499 Tit.Gr. 82). Die Finanzie-rung des DKFZ erfolgt durch Bund und Land durch Zuweisungen im Verhältnis 90 : 10. Der Haushaltsplan sieht für die Finanzierung des DKFZ 2018 Mittel in Höhe von rd. 22,2 Mio. EUR, 2019 in Höhe von rd. 28,7 Mio. EUR vor. In den Summen enthalten ist der Zuschuss an das DKFZ für die bauliche Erweiterung des NCT-Gebäudes (4,0 Mio. EUR in 2018 und 10,0 Mio. EUR in 2019).

Kap. 1417 Karlsruher Institut für Technologie Tit.Gr. 95 Das KIT ist in einer Rechtsperson Universität des Landes und Großfor-

schungseinrichtung in der Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher For-schungszentren (HGF) und erfüllt als solches seine Aufgaben im Be-reich von Forschung, Lehre und Innovation. Zu den globalen Heraus-forderungen der Gesellschaft leistet es maßgebliche Beiträge - vor al-lem in den strategischen Schwerpunktfeldern Energie, Mobilität und In-formation.

Das KIT gliedert sich in fünf disziplinäre Bereiche, denen seine insge-samt ca. 125 Institute organisatorisch zugeordnet sind: (I) Biologie, Chemie und Verfahrenstechnik; (II) Informatik, Wirtschaft und Gesell-schaft; (III) Maschinenbau und Elektrotechnik; (IV) Natürliche und ge-baute Umwelt; (V) Physik und Mathematik. Die Lehre wird in den KIT-Fakultäten organisiert, die programmorientierte Forschung in den Helmholtz-Programmen.

Im Großforschungsbereich sind knapp 4.000 der insgesamt ca. 9.200 Mitarbeiter-/innen des KIT beschäftigt. Dieser Bereich wird überwiegend nach Maßgabe des Art. 91b Abs. 1 GG und des Verwaltungsabkom-mens zwischen Bund und Ländern über die Errichtung einer Gemein-samen Wissenschaftskonferenz vom 11.9.2007 gemeinsam von Bund und Land im Verhältnis 90:10 finanziert. Der Anteil der Bundes an der Grundfinanzierung beträgt 290 Mio. EUR; der des Landes 33 Mio. EUR.

In der laufenden dritten Runde der programmorientierten Förderung der HGF ist das KIT an 13 Programmen in vier Forschungsbereichen (Schlüsseltechnologien, Energie, Erde & Umwelt und Materie) beteiligt.

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Der Universitätsbereich des KIT ist in Kapitel 10 - Universitäten - darge-stellt.

Kap. 1499 Forschungsinstitute und Einrichtungen mit Servicefunktion Tit. 231 02, für die Forschung (WGL) 331 01, 632 01 Baden-Württemberg ist Sitzland der folgenden Einrichtungen der Wis-

senschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz (WGL) und finanziert sie im Rahmen der gemeinsamen Forschungsförderung mit:

685 05 - GESIS - Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften, Mannheim, 685 06 - Institut für Deutsche Sprache, Mannheim, 685 07 - FIZ Karlsruhe, Leibniz-Institut für Informationsinfrastruktur 685 08 - Kiepenheuer-Institut für Sonnenphysik Freiburg, 685 15 - Mathematisches Forschungsinstitut Oberwolfach, 685 24 - Institut für Wissensmedien, Tübingen, 685 27 - Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung Mannheim 632 01 - Sitzlandanteil für die Außenstelle HEP Tübingen der Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung.

Die Leibniz-Gemeinschaft umfasst 88 außerhochschulische Forschungs-

einrichtungen und Einrichtungen mit Servicefunktion für die Forschung von überregionaler Bedeutung und gesamtstaatlichem wissenschafts-politischen Interesse. Veranschlagt sind die Zuwendungen des Bundes an die Einrichtungen in Baden-Württemberg einschließlich der Zuwen-dungen für diesen Verwendungszweck wie auch die Ausgleichszahlun-gen des Landes an die anderen Bundesländer.

Akademien der Wissenschaften Kap. 1499 Das Land Baden-Württemberg finanziert die Grundausstattung der Hei- Tit. 685 11 delberger Akademie der Wissenschaften sowie rein landesgeförderte

Forschungsvorhaben und ist im Rahmen der überregionalen Finanzie-rung des Akademienprogramms an der Finanzierung von überregional bedeutsamen Langzeitvorhaben der 8 Akademien der Wissenschaften beteiligt.

Kap. 1499 Das aufgrund einer Ausführungsvereinbarung von Bund und Ländern Tit. 685 41 gemeinsam finanzierte Akademienprogramm umfasst nach dem Be-

schluss der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) im Jahr 2017 eine Gesamtzuwendung von 64,8 Mio. EUR. Hierdurch werden 142 Projekte finanziert, wovon auf die Heidelberger Akademie der Wis-senschaften 20 Vorhaben mit einem Volumen in Höhe von 4,2 Mio. EUR entfallen.

Kap. 1499 Auch die „Deutsche Akademie für Technikwissenschaften“, München, Tit. 685 42 wird mit einer Landeszuwendung gefördert. Im Doppelhaushalt

2018/2019 sind jährlich 161 Tsd. EUR veranschlagt.

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Kap. 1499 Forschungspreis des Landes Baden-Württemberg Tit. 685 33 Der Landesforschungspreis ist der am höchsten dotierte Forschungs-

preis eines Landes in Deutschland. Es werden im internationalen Rah-men anerkannt herausragende Forschungsarbeiten einer Wissenschaft-lerin oder eines Wissenschaftlers an Hochschulen oder außeruniversi-tären Forschungseinrichtungen im Land - ohne Beachtung der Fachdis-ziplin - gefördert. Er wird im Wechsel mit dem Landeslehrpreis alle zwei Jahre verliehen. Die nächste Preisverleihung findet 2018 statt. Der Preis ist geteilt in einen Preis für Grundlagenforschung und einen für angewandte Forschung, die jeweils mit 100 Tsd. EUR dotiert sind.

Kap. 1499 Preis für mutige Wissenschaft Tit. 685 34 Die Vergabe erfolgt zusammen mit dem Landesforschungspreis alle

zwei Jahre. Der Preis ist mit 30 Tsd. EUR dotiert. Es sollen exzellente Forscherinnen und Forscher an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen in Baden-Württemberg gewürdigt werden, die ungewöhnliche Wege beschreiten und die im Rahmen ihrer Forschung besondere Wagnisse eingegangen sind. Mit dem Preis setzt Baden-Württemberg ein Signal dafür, wie sehr innovative Wissenschaft davon lebt, dass Forscherinnen und Forscher Vorhaben verfolgen, die auch die Gefahr des Scheiterns beinhalten.

Die nächste Preisverleihung findet 2018 statt. 21. Staatliche Archivverwaltung Kap. 1469 Das Landesarchiv Baden-Württemberg mit Sitz in Stuttgart (Standortab-

teilungen und die Abteilung Zentrale Dienste mit Institut für Erhaltung von Archiv- und Bibliotheksgut und Fachprogramme und Bildungsar-beit) erhält und erschließt analoge und digitale Archivbestände und macht sie allgemein nutzbar. Als Querschnittsverwaltung nimmt das Landesarchiv umfassende administrative Aufgaben in den Bereichen Kulturgutschutz, Datenzugang, Datenschutz und Verwaltungsreform (z. B. Einführung der E-Akte) wahr. Aktuell erfolgt die Sanierung des Be-standsgebäudes des Generallandesarchivs Karlsruhe. Gesamtbaukos-ten (GBK): 8,1 Mio. EUR.

22. Bibliotheken Kap. 1424, 22.1 Landesbibliotheken 1425 Die Badische Landesbibliothek und die Württembergische Landesbiblio-

thek unterstützen als wissenschaftliche Universalbibliotheken die Litera-turversorgung an den Hochschulen in Karlsruhe und Stuttgart und nehmen das Pflichtexemplarrecht für das Land wahr. Das Gebäude der Württembergischen Landesbibliothek wird derzeit erweitert. Gesamt-baukosten rd. 52 Mio. EUR. Die Baumaßnahme soll im 2. Quartal 2019 abgeschlossen sein. Sanierungsmaßnahmen am Bestandsgebäude

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folgen. Die Sanierung von Dach und Fassade der Badischen Landes-bibliothek (1. BA) hat im Sommer 2017 begonnen und wird voraussicht-lich zwei Jahre dauern. GBK: rd. 8 Mio. EUR.

Kap. 1403 22.2 Infrastrukturmaßnahmen für die wissenschaftlichen Bibliotheken und Tit.Gr. 72 das Bibliotheksservice-Zentrum Durch EDV-Einsatz soll das Dienstleistungsangebot der Bibliotheken

des Landes verbessert und deren Betrieb weiter automatisiert werden, insbesondere in den Bereichen Verbundkatalogisierung, lokale Informa-tions- und Medienverwaltungssysteme sowie elektronische Dienstleis-tungen. Dabei sollen die wissenschaftlichen Bibliotheken mit wertvollem Altbestand schrittweise zu Kompetenzzentren und Dienstleistern für die Digitalisierung historischen Schriftguts ausgebaut werden. Ferner soll der kooperative Aufbau einer organisatorischen und technischen Infra-struktur zur Speicherung und Langzeitarchivierung von Forschungsda-ten der Universitäts- und Landesbibliotheken des Landes sowie des Bibliotheksservice-Zentrums Baden-Württemberg vorangetrieben wer-den.

Kap. 1407 22.3 Bibliotheksservice-Zentrum (BSZ) Tit.Gr. 72 Die Dienstleistungen des Bibliotheksservice-Zentrums Baden-Württem-

berg bestehen in der Beratung und Unterstützung von Bibliotheken, Ar-chiven und Museen, insbesondere bei elektronischen Informations-dienstleistungen, im Einsatz und Betrieb von EDV-Systemen und der Steuerung und dem Betrieb eines automatisierten, kooperativen Kata-logisierungsverbundsystems.

23. Sonstige wissenschaftliche Einrichtungen Kap. 1495 Kommission für geschichtliche Landeskunde Die Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württem-

berg ist eine nicht rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts, die dem Wissenschaftsministerium untersteht. Sie hat die Aufgabe, Ge-schichte, Raum und Bevölkerung Südwestdeutschlands zu erforschen, wissenschaftliche Arbeiten zu fördern und ihre Ergebnisse zu verbrei-ten.

Mit den zur Verfügung stehenden Personal- und Sachmitteln werden insbesondere zwei Veröffentlichungsreihen (Quellen und Forschung), die Zeitschriften „Württembergische Landesgeschichte“ und „Geschich-te des Oberrheins“, die Bearbeitung und Drucklegung der Protokolle der Kabinette von Baden und Württemberg in der Zeit der Weimarer Re-publik, das mehrbändige Handbuch der baden-württembergischen Ge-schichte und verschiedene biographische Reihen und Einzelveröffentli-chungen finanziert. Außerdem finden jedes Jahr verschiedene Sympo-sien und Kolloquien zu landeskundlichen Themen statt.

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24. Allgemeine Aufwendungen für Kunst, Literatur sowie die Kunsthochschulen Kap. 1478/ 24.1 Wettspielerträge zur Kunstförderung 1481 Die umfangreiche Förderung der Kunst in Baden-Württemberg war und

ist nur unter Einsatz der dem Kunstbereich zufließenden Wettmittel möglich. Von den Erträgen der staatlichen Lotterien stehen dem Kunst-bereich jährlich jeweils 33,3 Mio. EUR zur Verfügung.

Weitere 3,5 Mio. EUR p.a. kommen aus der Spielbankabgabe; diese Mittel sind für die Museumsstiftung Baden-Württemberg zum Erwerb herausragender Meisterwerke der Weltkunst für die staatlichen Kunst-sammlungen des Landes sowie zur Förderung der Laienmusik be-stimmt.

Kap. 1478 24.2 Große Landesausstellungen Tit.Gr. 97 Für die Fortführung der Reihe der Großen Landesausstellungen und

Großen Sonderausstellungen sind rd. 3,0 Mio. EUR je Haushaltsjahr vorgesehen. 2018/2019 finden folgende Große Landesausstellungen statt:

„Eiszeit am Oberrhein - Klima, Flora, Fauna, Mensch“ (Naturkunde-museum Karlsruhe),

„So viel Anfang war nie. Die Anfänge der Weimarer Republik im Südwesten“ (Haus der Geschichte),

„Leben im Bernsteinwald“ (Naturkundemuseum Stuttgart),

„Der Balkan - Schnittstelle der Kulturen - Jubiläumsausstellung 100 Jahre“ (Badisches Landesmuseum),

„Macht der Mode, Mode der Macht. Von Hermelinmänteln, Roben und Lederjacken“ (Landesmuseum Württemberg),

„Azteken“ (Linden-Museum) und

„Hans Baldung Grien“ (Kunsthalle Karlsruhe).

Kap. 1478 24.3 Zentralfonds für die Anschaffung von Spitzenwerken für die Tit. 812 31 staatlichen Kunstsammlungen

Der aus Wettmittelfonds gespeiste Zentralfonds für die Anschaffung von Spitzenwerken für die staatlichen Kunstsammlungen ist ein wichtiger Baustein für einen qualitätsvollen Ausbau der fünf staatlichen Kunst-sammlungen. Hierfür sind in 2018 und 2019 Mittel in Höhe von jeweils 685 Tsd. EUR vorgesehen.

Kap. 1478 24.4 Museumsstiftung Baden-Württemberg Tit. 893 02 Die „Museumsstiftung Baden-Württemberg“ ermöglicht dem Land für

die staatlichen Kunstsammlungen Baden-Württembergs höchstrangige Meisterwerke zu erwerben. Seit 1997 ist der Ansatz auf rd. 3,5 Mio. EUR pro Jahr gedeckelt.

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Kap. 1478 24.5 Stiftung Kulturgut Baden-Württemberg Tit. 685 35 Die 1986 errichtete Stiftung Kulturgut Baden-Württemberg hat die Auf-

gabe, Kulturgut mit besonderem Bezug zum Land Baden-Württemberg zu sichern und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Hiermit ver-bunden sind insbesondere Erwerb, Erschließung, Erhaltung und Digita-lisierung von Bibliotheks- und Archivgut. In den Jahren 2018 und 2019 ist jeweils ein Landeszuschuss in Höhe von rd. 868 Tsd. EUR veran-schlagt.

Kap. 1478 24.6 Förderung des Jazz Tit. 685 11 Schwerpunkte der Jazzförderung sind Nachwuchs- und Auftrittsförde-

rung sowie die Förderung von Festivals. Hierfür stehen in den Haus-haltsjahren 2018 und 2019 jeweils rd. 421 Tsd. EUR zur Verfügung.

Kap. 1478 24.7 Förderung der Kunst Tit.Gr. 91 Die Bandbreite der Fördermaßnahmen für zeitgenössische Künstler der

Bereiche Literatur, Musik, Darstellende und Bildende Kunst reicht von Stipendien und Preisen, der Förderung von Veranstaltungen und Wett-bewerben bis hin zu Zuschüssen an Kunstvereine und andere Veran-stalter von Kunstausstellungen sowie an verschiedene Musikensem-bles.

Im Hinblick auf die dezentrale und pluralistische Kulturpolitik und die

Förderung von Kulturveranstaltungen und kleineren kulturellen Instituti-onen im gesamten Land ist die Zuweisung an die Regierungspräsidien von besonderer Bedeutung.

Insgesamt sehen für diese Bereiche jährlich rd. 5,1 Mio. EUR zur Ver-

fügung. Darüber hinaus sind 2018 für die Fortschreibung der Kunstkonzeption

und der Filmkonzeption 200 Tsd. EUR etatisiert. Zudem sind im Rahmen des Sonderprogramms zur Förderung des Ge-

sellschaftlichen Zusammenhalts für die Weiterentwicklung des Linden-Museums zu einem „Weltmuseum“ im Jahr 2018 100 Tsd. EUR und im Jahr 2019 200 Tsd. EUR veranschlagt.

Tit. 685 23 Den Kunstvereinen kommt bei der Vermittlung zeitgenössischer Kunst

eine wichtige Bedeutung zu, da sie Ausstellungsmöglichkeiten für junge Künstlerinnen und Künstler schaffen. Hierfür stehen in den Haushalts-jahren 2018 und 2019 jeweils rd. 1,2 Mio. EUR zur Verfügung.

Kap. 1478 24.8 Innovationsfonds Kunst Tit.Gr. 90 Aus dem „Innovationsfonds Kunst“ werden insbesondere innovative,

sparten- und genreübergreifende Initiativen und Kunstprojekte finanziert sowie Maßnahmen zur Stärkung der interkulturellen Kulturarbeit und

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der kulturellen Bildung gefördert. Es stehen jährlich 2,7 Mio. EUR zur Verfügung.

Im Rahmen des Programms „Kultur für den gesellschaftlichen Zusam-

menhalt“ ist zusätzlich 1 Mio. EUR veranschlagt. Auf die Ausführungen unter Teil C Ziff. 14 „Kultur für den gesellschaftlichen Zusammenhalt“ wird verwiesen.

Kap. 1478 24.9 Pflege internationaler Beziehungen Tit.Gr. 81 Die Mittel werden in der Regel für die Förderung von Kulturaustausch-

projekten eingesetzt. Ein Schwerpunkt sind Projekte mit der Oberrhein-region, der Euregio Bodensee und den Partnerländern, die Länder Mit-tel- und Osteuropas, mit denen das Land Gemischte Regierungskom-missionen unterhält, die Partnerregionen in der Arbeitsgemeinschaft 4-Motoren für Europa sowie die Kofinanzierung von Maßnahmen im Rahmen der Donauraumstrategie.

Tit. 685 81 Das Land ist gemeinsam mit der Landeshauptstadt Stuttgart an der in-

stitutionellen Förderung des Instituts für Auslandsbeziehungen (ifa) be-teiligt.

In den Jahren 2018 und 2019 sind für diesen Bereich jeweils rd.

1,3 Mio. EUR veranschlagt. Kap. 1478 24.10 Förderung nichtstaatlicher Museen Tit.Gr. 94 Das Land fördert im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushalts-

mittel in nichtstaatlichen Museen Maßnahmen, die dem Erhalt von Sammlungen und Objekten dienen. Darüber hinaus können die regiona-len ländlichen Freilichtmuseen, insbesondere für die Umsetzung von Gebäuden auf das Museumsgelände, Zuschüsse erhalten. Insgesamt sind für die Förderung nichtstaatlicher Museen in den Haushaltsjahren 2018 und 2019 damit jeweils rd. 1,7 Mio. EUR vorgesehen.

Kap. 1478 24.11 Förderung von Kulturinitiativen und Soziokultureller Zentren Tit.Gr. 85 In Baden-Württemberg kommt den Kulturinitiativen und Soziokulturellen

Zentren eine zentrale Aufgabe bei der flächendeckenden Versorgung mit einem breitgefächerten Kulturprogramm zu. Als nichtkommerzielle Anbieter leisten sie mit ihrem spartenübergreifenden Angebot, zu dem auch Eigenproduktionen gehören, einen wesentlichen Beitrag für die kulturelle Grundversorgung und werden deshalb von der jeweiligen Sitzkommune und dem Land gefördert. In den Haushaltsjahren 2018 und 2019 stehen landesseitig dafür jeweils rd. 3,9 Mio. EUR zur Verfü-gung.

Tit. 686 85 Im Rahmen der Förderung erhält auch das Theaterhaus Stuttgart einen

Landeszuschuss. Hierfür sind in den Jahren 2018 und 2019 jeweils rd. 911 Tsd. EUR vorgesehen.

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Kap. 1478 24.12 Kulturelle Bildung Tit.Gr. 76 Kulturelle Bildung stellt ein zentrales Schwerpunktthema der Kulturpoli-

tik des Landes dar und ist unabdingbare Voraussetzung für eine gelin-gende Teilhabe an Kultur, unabhängig von Herkunft, Alter oder sozia-lem Status.

Die pädagogische Begleitarbeit in allen Kunstsparten trägt dazu bei, die Qualität der kulturellen Bildungs- und Vermittlungsarbeit zu professiona-lisieren und verdeutlicht, dass dieses Tätigkeitsfeld ein unverzichtbarer Bestandteil kultureller Bildung insbesondere im ländlichen Raum und im außerschulischen Bereich darstellt.

Neben den Projektfördermöglichkeiten wird der Ausbau von Strukturen sowie der Kooperationsmöglichkeiten im Bereich der kulturellen Bildung weiter verstärkt.

Es stehen Mittel in Höhe von rd. 586 Tsd. EUR p.a. zur Verfügung.

Kap. 1478 24.13 Interkulturelle Kulturarbeit Tit.Gr. 83 Die interkulturelle Kulturarbeit stellt einen wichtigen Bereich in der

Kunstpolitik des Landes dar. Es sind Mittel zur Förderung strukturbil-denden Projekten der interkulturellen Kulturarbeit etatisiert, welche die Vernetzung und die interkulturelle Öffnung der Kultureinrichtungen vo-ranbringen, die interkulturelle Bildung sowie die interkulturelle Kompe-tenz der Akteure und Teilnehmenden stärken.

Es stehen Mittel in Höhe von 300 Tsd. EUR p.a. zur Verfügung.

Kap. 1478 24.14 Förderung der Provenienzforschung und Umsetzung des Tit.Gr. 77 Kulturgutschutzgesetzes

Provenienzforschung an staatlichen Archiven, Bibliotheken und Museen ist ein wichtiges Thema für die Landesregierung. Die Mittel werden zur Kofinanzierung von Provenienzforschungsprojekten, die vom Deutschen Zentrum Kulturgutverluste gefördert werden, bereitgestellt.

Anliegen des neuen Kulturgutschutzgesetzes des Bundes ist die Stär-kung des Schutzes von Kulturgut und gezieltes Vorgehen gegen illega-len Handel. Das Kulturgutschutzgesetz, das am 6.8.2017 in Kraft getre-ten ist, enthält neue Aufgabenzuweisungen an die Länder, die sowohl zusätzlichen personellen Aufwand als auch Sachkosten verursachen.

Es stehen Mittel in Höhe von 159 Tsd. EUR p.a. zur Verfügung.

24.15 Überregionale und regionale Kultureinrichtungen

Im Übrigen sind bei Kap. 1478 die Zuschüsse für folgende überregiona-le und regionale Kultureinrichtungen, an denen sich das Land finanziell beteiligt, veranschlagt:

- Stiftung Preußischer Kulturbesitz - Kulturstiftung der Länder

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- Deutsche Schillergesellschaft e.V. Marbach - Wehrgeschichtliches Museum Rastatt - Kunststiftung Baden-Württemberg - Stiftung Akademie Schloss Solitude - Literarische Gesellschaft Karlsruhe (Scheffelbund) - Stiftung Internationale Bachakademie - Balthasar Neumann Chor und Ensemble e.V.

Tit. 685 02 Die Kunststiftung Baden-Württemberg GmbH unterstützt besonders begabte Künstlerinnen und Künstler durch die Vergabe von Stipendien und durch die Organisation von Konzerten, Ausstellungen und Lesun-gen. Das Kunstbüro ist eine Abteilung der Kunststiftung zur Weiterbil-dung und Beratung. Zur Förderung der Kunststiftung und des Kunstbü-ros stehen 2018 rd. 583 Tsd. EUR und 2019 rd. 590 Tsd. EUR zur Ver-fügung.

Tit. 685 04, Das Deutsche Literaturarchiv Marbach (DLA) der Deutschen Schillerge- 893 01 sellschaft e.V. Marbach ist eine Einrichtung mit nationalem und interna-

tionalem Renommee. Das Land gewährt in den Jahren 2018 und 2019 jeweils einen Zu-

schuss in Höhe von rd. 5,2 Mio. EUR (zuzüglich 425 Tsd. EUR Investi-tionsmittel). Der Bund stellt in gleicher Höhe Kofinanzierungsmittel be-reit.

25. Film- und Medienbereich 25.1 Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg mbh (MFG) Mit der MFG verfügt das Land seit 1995 über eine Institution zur Förde-

rung des Film- und Medienstandorts Baden-Württemberg (Gesellschaf-ter: Land: 51 %, SWR: 49 %). Für Gesellschaftermittel des Landes ste-hen 2018 und 2019 jeweils rd. 5,9 Mio. EUR zur Verfügung. Die MFG gliedert sich in zwei Geschäftsbereiche:

Tit. 685 66B, MFG Kreativ 686 66 MFG Kreativ betreibt Standortentwicklung mit Konzentration auf die

baden-württembergische Medien- und Kreativwirtschaft. Sie konzen-triert sich auf die Geschäftsfelder Beratung/Förderung, Projektma-nagement, Veranstaltungen/Weiterbildung und Kommunikation/Marke-ting sowie digitale Kultur. Für die Produktion von interaktiven Medien-anwendungen stellt das Land jährlich Mittel im Rahmen des Medienim-pulsprogramms (MIP) von rd. 403 Tsd. EUR zur Verfügung.

Tit. 685 66B, Bereich Filmförderung 685 75 Die MFG Filmförderung fördert die Produktion von Kino- und Fernseh-

filmen. Hinzu kommen die Förderbereiche Drehbuch, Produktionsvorbe-reitung, Verleih, Vertrieb und Kino. Flankiert wird dies von Beratungs- und Betreuungsangeboten für Filmschaffende. Wichtige Schwerpunkte

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der Filmförderung sind die Bereiche vfx und Animation. Dazu gehört auch die Unterstützung des Animation Media Clusters Region Stuttgart (AMCRS).

Tit.Gr. 75 25.2 Zukunftsinvestitionsprogramm Film Die Mittel dienen der Förderung zukunftsorientierter Filmförderprojekte

sowie dem Ausbau des Förderschwerpunkts „Animation Media“ und stärken den Film- und Medienstandort Baden-Württemberg nachhaltig. Hierfür sind 2018 und 2019 jeweils rd. 7,6 Mio. EUR etatisiert.

Tit. 685 41, 25.3 Filmfestivals 685 75, 685 91 Das Land fördert große, überregional bekannte Filmfestivals wie bei-

spielsweise das Internationale Filmfestival Mannheim-Heidelberg und das Internationale Trickfilm-Festival in Stuttgart sowie international be-deutende Fachveranstaltungen, zum Beispiel die FMX - Internationale Konferenz für Animation, Effekte, VR, Spiele und Transmedia. Hierfür stehen in den Jahren 2018 und 2019 jeweils rd. 1,7 Mio. EUR zur Ver-fügung.

26. Staatstheater Kap. 1479 Badisches Staatstheater Karlsruhe Träger des Badischen Staatstheaters Karlsruhe ist das Land. Die Stadt

Karlsruhe und das Land tragen je zur Hälfte den Zuschussbedarf (rd. 43,6 Mio. EUR in 2018 und rd. 44,3 Mio. EUR in 2019). Das Badische Staatstheater Karlsruhe, seit 1.9.2014 als Landesbetrieb nach § 26 LHO geführt, beschäftigt mehr als 650 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an seinen vier Spielstätten. Seinen jährlich über 300.000 Besucherin-nen und Besuchern bietet es ein abwechslungsreiches Angebot. Be-achtliche Resonanz über Baden-Württemberg hinaus finden die jährli-chen Internationalen Händelfestspiele. Auf die Ausführungen unter Teil C Ziff. 13 „Kulturelle Spitzeneinrichtungen“ wird verwiesen.

Kap. 1480 Württembergische Staatstheater Stuttgart Träger der Württembergischen Staatstheater Stuttgart ist das Land. Die

Stadt Stuttgart und das Land übernehmen je zur Hälfte den Zuschuss-bedarf (rd. 98,1 Mio. EUR in 2018 und rd. 97,9 Mio. EUR in 2019). Die Württembergischen Staatstheater werden als Landesbetrieb nach § 26 LHO geführt. Mehr als 1.300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind an diesem Hause beschäftigt, das in seinen vier Spielstätten jährlich vor nahezu 500.000 Besucherinnen und Besuchern spielt.

Das Stuttgarter Ballett verfügt mit der in die Staatstheater integrierten John-Cranko-Schule über eine weltweit hoch renommierte Ausbil-dungsstätte, die 2018 einen herausragenden Neubau erhält. Im Epl. 12 sind geschätzte Gesamtbaukosten von 46,9 Mio. EUR etatisiert. Die Württembergischen Staatstheater tragen hiervon einen Eigenbeitrag in

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Höhe von 2 Mio. EUR. Auf die Ausführungen unter Teil C Ziff. 13 „Kultu-relle Spitzeneinrichtungen“ wird verwiesen.

27. Nichtstaatliche Theater, Festspiele und Orchester Kap. 1481 27.1 Kommunaltheater Tit. 633 01 bis 633 08 Die Theater in kommunaler Trägerschaft sind neben den Landesbüh-

nen und den privat getragenen Theatern ein wichtiger Baustein der ba-den-württembergischen Theaterförderung.

Für die acht kommunalen Theater der Städte Freiburg, Heidelberg,

Konstanz, Mannheim, Pforzheim, Ulm, Heilbronn und Aalen sind Lan-deszuschüsse in Höhe von insgesamt rd. 48,3 Mio. EUR in 2018 und rd. 48,6 Mio. EUR in 2019 veranschlagt.

Kap. 1481 27.2 Landesbühnen Tit. 685 02 bis 685 04 Die Landesbühnen haben den Auftrag, nicht nur ihre Sitzstädte, son-

dern auch theaterlose Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg zu bespielen. Die Haushaltsansätze der Landeszuschüsse für die Badi-sche Landesbühne e.V. Bruchsal, die Württembergische Landesbühne Esslingen sowie das Landestheater Württemberg-Hohenzollern Tübin-gen Reutlingen betragen für 2018 insgesamt rd. 12,0 Mio. EUR und für 2019 rd. 12,1 Mio. EUR.

Kap.1481 27.3 Orchester Tit. 633 11, 685 11 bis Die acht Kulturorchester (Stuttgarter Philharmoniker, Südwestdeutsche 685 18 Philharmonie Konstanz, Württembergische Philharmonie Reutlingen,

Württembergisches Kammerorchester Heilbronn, Südwestdeutsches Kammerorchester Pforzheim, Stuttgarter Kammerorchester, Kurpfälzi-sches Kammerorchester Mannheim und das Freiburger Barockorches-ter) konzertieren nicht nur an ihren Sitzorten, sondern auch in vielen

anderen Städten und Gemeinden des Landes. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag für ein vielfältiges kulturelles Angebot in den Regio-nen.

Der Landeszuschuss beläuft sich in 2018 auf insgesamt rd. 12,6 Mio.

EUR und in 2019 auf insgesamt rd. 12,8 Mio. EUR.

Kap. 1481 27.4 Festspiele, Festivals und Sommertheater Tit. 633 15 bis 633 17, 685 05 Festspiele, Festivals und Sommertheater stellen eine wichtige Ergän- bis 685 10 zung des ganzjährigen Kulturangebots dar. Sie blicken auf eine teilwei- Tit.Gr. 92 se lange Tradition zurück und sind mit ihren vielerorts historischen

Spielstätten besondere Glanzlichter im Kulturleben des Landes. Eine institutionelle Förderung von rd. 2,7 Mio. EUR in den Jahren 2018 und 2019 erhalten 16 Theaterfestspiele.

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Kap. 1481 27.5 Förderung freier Theater Tit. 685 19 Das Land fördert freie professionelle Theater mit Zuschüssen für Gast-

spiele, Neuproduktionen, Fortbildungsmaßnahmen und Projekte der kulturellen Bildung. Zusätzlich wird eine dreijährige Konzeptionsförde-rung sowie eine Wiederaufnahme- und Aufführungsförderung gewährt. Hierfür sind in 2018 und 2019 jeweils rd. 1,9 Mio. EUR veranschlagt.

Kap. 1481 27.6 Privattheater

Tit. 685 01, Es sind Mittel in einer Größenordnung von jährlich 5,8 Mio. EUR für 32 685 21, 685 23, Kleintheater (einschl. Junges Ensemble Stuttgart, Theater Lindenhof, 685 91 Theater im Marienbad) und 15 Figurentheater veranschlagt.

Kap. 1481 27.7 Tanz Tit.Gr. 94 Mit den etatisierten Mitteln in Höhe von jeweils 340 Tsd. EUR wird der

Tanz in Baden-Württemberg nachhaltig gestärkt. Die allgemeine Förde-rung des Tanzbereichs im Rahmen von institutionellen Zuschüssen an Theater, Ausbildungsstätten, Festivals und sonstige Einrichtungen wird ergänzt durch direkte Förderungen von Einzelprojekten, Veranstaltun-gen und finanzielle Beteiligungen an nationalen Projekten.

28. Museen Die staatlichen Museen, ausgenommen das von einer Stiftung betrie-

bene Technoseum, werden als Landesbetriebe gem. § 26 LHO geführt. Sie haben jährlich rd. 2 Mio. Besucherinnen und Besucher.

Die Landeszuschüsse an die staatlichen Museen entwickeln sich wie

folgt:

Museum Ansatz 2017 in Tsd. EUR

Ansatz 2018 in Tsd. EUR

Ansatz 2019 in Tsd. EUR

Staatliches Museum für Natur-kunde Karlsruhe

4.223,1 4.602,0 4.701,7

Staatliches Museum für Natur-kunde Stuttgart

6.974,7 7.438,1 7.490,4

Technoseum 7.039,0 7.435,7 7.758,1

Staatliche Kunsthalle Karlsruhe 5.783,2 5.916,3 5.976,9

Staatsgalerie Stuttgart 8.058,3 8.158,9 8.255,8

Badisches Landesmuseum Karlsruhe

8.658,0 8.667,5 8.889,8

Landesmuseum Württemberg 8.479,3 8.864,7 9.329,7

Archäologisches Landesmuseum Baden-Württemberg

2.872,2 3.428,8 2.778,6

Linden-Museum Stuttgart 3.870,3* 4.187,7* 4.247,5*

Staatliche Kunsthalle Baden-Baden

1.170,7 1.250,2 1.264,1

Haus der Geschichte Baden-Württemberg

5.884,7 5.011,3 5.195,9

Summe 63.013,5 64.961,2 65.888,5

*einschließlich der Beteiligung der Stadt Stuttgart

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Kap. 1466 28.1 Staatliches Museum für Naturkunde Karlsruhe Das Staatliche Museum für Naturkunde Karlsruhe ist eines der ältesten,

wissenschaftlich geführten Naturkundemuseen in Deutschland. Es ist eine Forschungseinrichtung von internationalem Rang.

Tit. 891 01 Etatisiert werden insbesondere Mittel für die Erneuerung der Daueraus-

stellung Heimische Natur. Hierfür sind 250 Tsd. EUR im Jahr 2018 und 298 Tsd. EUR im Jahr 2019 vorgesehen.

Kap. 1467 28.2 Staatliches Museum für Naturkunde Stuttgart Das Staatliche Museum für Naturkunde in Stuttgart ist das größte Na-

turkundemuseum in Baden-Württemberg. Es ist ebenfalls eine For-schungseinrichtung von internationalem Rang. Zweigmuseen sind: das Museum im Kräuterkasten in Albstadt, das Meteorkrater-Museum in Steinheim/Albuch, das Hohenloher Urweltmuseum in Waldenburg, das Urmensch-Museum in Steinheim/Murr, das Museum für Brückenbau und Urlurchfunde in Braunsbach, das Heimatmuseum Auberlehaus in Trossingen sowie der naturkundliche Teil des Federseemuseums in Bad Buchau.

Tit. 891 01 Im Jahr 2018 sind insbesondere für DNA-Labor und Bernsteinlabor 135

Tsd. EUR, für Modularisierung und Kompaktus der Sammlung Grauvo-gel 200 Tsd. EUR und für die Mazerationsanlage 80 Tsd. EUR ange-setzt. Außerdem werden in den Jahren 2018 und 2019 für die Erneue-rung des Dauerausstellungsbereichs Tertiär 100 Tsd. EUR bzw. 200 Tsd. EUR sowie für Vorbereitung und Durchführung des Umzugs der Sammlungen der Reptilien, Amphibien und Fische aus dem bisherigen Lager 55 Tsd. EUR bzw. 90 Tsd. EUR veranschlagt. Im Jahr 2019 sind überdies insbesondere Mittel von 250 Tsd. EUR für das Histologielabor vorgesehen.

Kap. 1478 28.3 Stiftung Landesmuseum für Technik und Arbeit in Mannheim Tit. 685 24 Die Stiftung Landesmuseum für Technik und Arbeit in Mannheim betreibt

das TECHNOSEUM. Sie ist eine landesunmittelbare, rechtsfähige Stif-tung des öffentlichen Rechts. Nach dem Betriebsvertrag zwischen dem Land und der Stadt Mannheim beteiligt sich die Stadt Mannheim zu ei-nem Drittel am laufenden Betriebskostenaufwand des Museums.

Kap. 1482 28.4 Staatliche Kunsthalle Karlsruhe Die Staatliche Kunsthalle Karlsruhe gehört zu den bedeutendsten und

ältesten Museen Deutschlands. Ihre Sammlung umfasst Kunst aus sie-ben Jahrhunderten, vor allem Werke deutscher, französischer und nie-derländischer Meister.

Tit. 891 01 Hier sind insbesondere 120 Tsd. EUR für die Ersatzbeschaffung des

Luftbefeuchters im Hauptgebäude im Jahr 2018 und 85 Tsd. EUR für den Ersatz der Beleuchtung im EG Durmflügel im Jahr 2019 enthalten.

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Außerdem sind für den Erwerb interaktiver Medien für die Ausstellung 75 Tsd. EUR im Jahr 2018 und 100 Tsd. EUR im Jahr 2019 vorgese-hen.

Kap. 1483 28.5 Staatsgalerie Stuttgart Die Staatsgalerie Stuttgart ist ein herausragendes Kunstmuseum von

internationaler Bedeutung. Von internationalem Rang sind auch die an der Staatsgalerie aufbewahrten Archive.

Tit. 891 01 2018 und 2019 sind insbesondere Mittel für den Mehrbedarf für Aus-

stattungsmaßnahmen im Bereich Sicherheit und Brandschutz von je 200 Tsd. EUR sowie für die Erneuerung der Restaurierungswerkstatt von je 150 Tsd. EUR veranschlagt.

Kap. 1484 28.6 Badisches Landesmuseum Karlsruhe Das Badische Landesmuseum mit seinem Hauptsitz im Karlsruher

Schloss besteht seit 1919. Außenstellen sind das Museum beim Markt und das Museum in der Majolika (beide in Karlsruhe), das Deutsche Musikautomaten-Museum im Schloss Bruchsal sowie die Außenstelle Südbaden in Staufen. Zweigmuseen sind das Keramikmuseum in Stau-fen, das Klostermuseum Hirsau, das Museum im Schloss Neuenbürg und die Meisterwerke der Reichsabtei im Klostermuseum Salem.

Tit. 891 01 2018 sind insbesondere 180 Tsd. EUR für das Sicherheitskonzept und

100 Tsd. EUR für die Ertüchtigung der Sonderausstellungsfläche an-gesetzt. Im Jahr 2019 sind insbesondere 400 Tsd. EUR für die Umset-zung des Masterplans veranschlagt.

Kap. 1485 28.7 Landesmuseum Württemberg Das 1862 gegründete Landesmuseum Württemberg ist das größte

kunst- und kulturhistorische Museum im Lande. Das Landesmuseum Württemberg hat eine Außenstelle im Schloss Waldenbuch mit dem Museum für Volkskultur in Württemberg. Zweigmuseen sind das Muse-um für Kutschen, Chaisen und Karren Schloss Hellenstein in Heiden-heim, das Residenzschloss Urach für höfische Prunkschlitten, das Deutsche Spielkartenmuseum in Leinfelden-Echterdingen, das Domini-kaner-Museum in Rottweil (Sammlung Dursch) sowie das Keramik- und Modemuseum im Schloss Ludwigsburg.

Tit. 891 01 Für die Gemäldeauszugsanlage im Depot Pragstraße sind 2018

210 Tsd. EUR veranschlagt. Des Weiteren sind für die Klimaüberwa-chung 120 Tsd. EUR im Jahr 2018 und 100 Tsd. EUR im Jahr 2019 vorgesehen, für interaktive Medien der Dauerausstellung 90 Tsd. EUR im Jahr 2018 und 100 Tsd. EUR im Jahr 2019. Überdies sind 2019 ins-besondere 500 Tsd. EUR für die Neugestaltung der Dürnitz und 85 Tsd. EUR für die Erneuerung der Dauerausstellung im Zweigmuseum Rott-weil etatisiert.

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Kap. 1486 28.8 Archäologisches Landesmuseum Baden-Württemberg In der Dauerausstellung in Konstanz und in Sonderausstellungen wer-

den Funde und Erkenntnisse der Landesarchäologie präsentiert. Dazu gehört das Zentrale Fundarchiv für archäologische Bodenfunde in Ras-tatt. Das Archäologische Landesmuseum betreut die Archäologischen Zweigmuseen in Aalen, Bad Buchau, Oberriexingen, Osterburken, Rottweil und Walheim sowie das Urgeschichtliche Museum Blaubeuren.

Tit. 891 01 2018 sind unter anderem 1,0 Mio. EUR für die Überarbeitung der Dau-

erausstellung im Limesmuseum Aalen veranschlagt. 2019 sind insbe-sondere für die Erneuerung der Dauerausstellung in Konstanz 282 Tsd. EUR und für Schwerlastregale in Rastatt 60 Tsd. EUR vorgesehen.

Kap. 1487 28.9 Linden-Museum Stuttgart Das Linden-Museum Stuttgart ist eines der bedeutendsten Völkerkun-

demuseen Europas. Die Stadt Stuttgart beteiligt sich zur Hälfte an den laufenden Betriebskosten. Auf die Ausführungen unter Teil C Ziff. 13 „Kulturelle Spitzeneinrichtungen“ wird verwiesen.

Tit. 891 01 Etatisiert sind 2018 insbesondere Mittel für die Modernisierung des

Dauerausstellungsbereichs Südsee von 180 Tsd. EUR und für neue Vit-rinen und Vitrinenbeleuchtungen von 90 Tsd. EUR. 2019 sind insbe-sondere 185 Tsd. EUR für die Modernisierung des Dauerausstellungs-bereichs Nordamerika und 80 Tsd. EUR für neue Vitrinen veranschlagt.

Kap. 1491 28.10 Staatliche Kunsthalle Baden-Baden Die Staatliche Kunsthalle Baden-Baden ist ein reines Ausstellungsinsti-

tut ohne eigene Sammlung. Sie widmet sich insbesondere der Präsen-tation und Vermittlung nationaler und internationaler zeitgenössischer Kunst.

Tit. 891 01 Hier sind insbesondere Mittel für Multimediageräte für Präsentationen

von je 50 Tsd. EUR in den Jahren 2018 und 2019 veranschlagt. Kap. 1492 28.11 Haus der Geschichte Baden-Württemberg Das Haus der Geschichte vermittelt südwestdeutsche Landesgeschich-

te und stellt den gesamtgeschichtlichen Zusammenhang her. Es betreut außerdem sechs dezentrale Dauerausstellungen, darunter die Stauf-fenberg-Erinnerungsstätte oder die Erinnerungsstätte Matthias Erzber-ger und zuletzt das Museum „Hohenasperg - Ein deutsches Gefängnis“.

Im Jahr 2018 ist die Eröffnung des Lern- und Erinnerungsorts „Hotel

Silber“ in der Dorotheenstraße 10 in Stuttgart, der ehemaligen Zentrale der Politischen Polizei bzw. Gestapo in Württemberg und Hohenzollern, geplant. Er soll als Außenstelle des Hauses der Geschichte Baden-Württemberg betrieben werden. Die Stadt Stuttgart beteiligt sich zur Hälfte an den laufenden Betriebs- und Einrichtungskosten.

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Tit. 891 01 Insbesondere sind Mittel für den Umbau der Dauerausstellung Depot in

den Köpfen (Restbetrag), die Erneuerung der Dauerausstellung sowie die Lichtanlage im Otto-Borst-Saal etatisiert. Für die genannten Maß-nahmen sind 325 Tsd. EUR im Jahr 2018 und 510 Tsd. EUR im Jahr 2019 vorgesehen.

Tit. 891 02 2018 sind Mittel für die Einrichtung des „Lern- und Erinnerungsortes

Hotel Silber“ mit 200 Tsd. EUR veranschlagt. 29. Heimatpflege, Laienmusik und Laienkunst Kap. 1478 29.1 Förderung der Jugendmusik Tit.Gr. 86 Die Förderung der Jugendmusik ist ein wichtiges Förderinstrument des

Landesjugendplans für die außerschulische musikalische Bildung. Die Projekte der Begabtenförderung konnten erfolgreich weitergeführt werden. Gefördert werden auch die Bundesakademie für musikalische Jugendbildung Trossingen und die Musikakademie Schloss Weikers-heim. Es stehen Mittel in Höhe von 1,2 Mio. EUR p.a. zur Verfügung.

Kap. 1478 29.2 Förderung der Amateurmusik Tit.Gr. 87 Auf die Ausführungen unter Teil C Ziff. 15 „Kultur im ganzen Land“ wird

verwiesen.

In Baden-Württemberg gibt es nahezu flächendeckend Vereine des vo-kalen und instrumentalen Musizierens; rd. 6.500 sind in Verbänden or-ganisiert.

Die Landesförderung der im Landesmusikverband organisierten Ver-bände und Vereine beruht auf vier Säulen (Verbandsförderung, Dirigen-tinnen-/Dirigenten- und Chorleiterinnen-/Chorleiter-pauschale, GEMA und Bildung).

Mit dem Doppelhaushalt 2018/2019 erhöht das Land schrittweise die Chorleiter-/Dirigentenpauschale von derzeit 360 EUR um jeweils 35 EUR jährlich.

Für die Förderung der Amateurmusik stehen insgesamt Mittel in Höhe von 11,2 Mio. EUR für das Jahr 2018 und für das Jahr 2019 in Höhe von 10,4 Mio. EUR zur Verfügung.

Tit. 893 87 Hiervon sind für die Erstellung von neuen Akademiegebäuden für die Amateurmusik Baden-Württemberg in Plochingen und Staufen die er-forderlichen Investitionszuschüsse in Höhe von 6,0 Mio. EUR für das Jahr 2018 und 5,0 Mio. EUR für das Jahr 2019 veranschlagt.

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Kap. 1478 29.3 Förderung der sonstigen Kulturpflege Tit.Gr. 88 Das Land gewährt Förderzuschüsse zu einer Vielzahl heimatpflegeri-

scher Aktivitäten. Gemeinsam mit der gastgebenden Stadt richtet der Landesausschuss Heimatpflege die Heimattage Baden-Württemberg aus, die vom Staatsministerium finanziell gefördert werden. 2018 finden die Heimattage in Waldkirch und 2019 in Winnenden statt.

Kap. 1481 29.4 Förderung des Amateurtheaterwesens Tit.Gr. 93 Amateurtheaterensembles veranstalten ein breites Angebot von Schau-

spiel- und Theateraufführungen. Der Landesverband Amateurtheater Baden-Württemberg e.V. umfasst mehr als 600 Bühnen bzw. Spiel-gruppen.

Es stehen Mittel in Höhe von 819 Tsd. EUR p.a. zur Verfügung.

Kap. 1478 29.5 Landespreise

Im Bereich der Breitenkultur werden

Tit.Gr. 93 - der Kleinkunstpreis Baden-Württemberg, - der Landesamateurtheaterpreis und Tit.Gr. 88 - der Landespreis für Heimatforschung

vergeben.

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E . G R AF I K E N U N D T A B E L L E N

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