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ISSN 0723-0745
Mitteilungen
Amtsblatt der Freien Universität Berlin 33/2018, 17. Juli 2018I N H A LT S Ü B E R S I C H T
Erste Ordnung zur Änderung der Studienordnung für den Studiengang Veterinärmedizin des Fach-bereichs Veterinärmedizin der Freien Universität Berlin 1120
Erste Ordnung zur Änderung der Ergänzenden Prü-fungsordnung des Fachbereichs Veterinärmedizin der Freien Universität Berlin für die Tierärztliche Vorprüfung und die Tierärztliche Prüfung 1122
Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelor-studiengang Pferdewissenschaft des Fachbereichs Veterinärmedizin der Freien Universität Berlin 1123
FU-Mitteilungen 33/2018 vom 17.07.2018 1119
FU-Mitteilungen
Erste Ordnung zur Änderungder Studienordnung für den Studiengang Veterinär-
medizin des Fachbereichs Veterinärmedizin der Freien Universität Berlin
Präambel
Aufgrund von § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Teilgrundordnung(Erprobungsmodell) der Freien Universität Berlin vom27. Oktober 1998 (FU-Mitteilungen 24/1998) hat derFachbereichsrat des Fachbereichs Veterinärmedizin am24. Mai 2018 die folgende Erste Ordnung zur Änderungder Studienordnung für den Studiengang Veterinär-medizin vom 20. April 2017 (FU-Mitteilungen 18/ 2017,S. 352) erlassen: *
Artikel I
1. Änderungen der Anlage:Studienverlaufsplan Lehrveranstaltungendes 5. Semesters
a) Unter der Überschrift Lehrveranstaltungen des 5. Se-mesters wird nach der Lehrveranstaltung „Allge-meine Chirurgie“ folgende Lehrveranstaltung ein-gefügt: „Chirurgie & Anästhesiologie Übungen I (inBlockwoche)“. Ferner werden die Lehrveranstaltun-gen „Klinische Propädeutik – Kleintiere“, „KlinischePropädeutik – Fortpflanzungskunde“, „Klinische Pro-pädeutik – Klauentiere“ und „Klinische Propädeutik –Pferde“ durch die Lehrveranstaltung „Klinische Pro-pädeutik – alle Tierarten“ ersetzt.
b) Unter der Überschrift Form der Lehrveranstaltungenwerden die zugeordneten Lehrveranstaltungen wiefolgt eingefügt: „Chirurgie & Anästhesiologie Übun-gen I (in Blockwoche)“ und „Klinische Propädeutik –alle Tierarten“ als „Übung“. Ferner wird die Form derLehrveranstaltungen für die ersetzten Lehrveranstal-tungen – „Klinische Propädeutik – Kleintiere“, „Klini-sche Propädeutik – Fortpflanzungskunde“, „KlinischePropädeutik – Klauentiere“ und „Klinische Propädeu-tik – Pferde“ – gestrichen.
c) Unter der Überschrift SWS werden die eingefügtenLehrveranstaltungen mit folgenden Semesterwo-chenstunden festgelegt: „Chirurgie & Anästhesiolo-gie Übungen I“ mit „1,5“ sowie „Klinische Propädeutik– alle Tierarten“ mit „7“. Ferner werden die Semester-wochenstunden für die ersetzten Lehrveranstaltun-gen – „Klinische Propädeutik – Kleintiere“, „KlinischePropädeutik – Fortpflanzungskunde“, „Klinische Pro-pädeutik – Klauentiere“ und „Klinische Propädeutik –Pferde“ – gestrichen.
2. Änderungen der Anlage:Studienverlaufsplan Lehrveranstaltungendes 6. Semesters
a) Unter der Überschrift Lehrveranstaltungen des 6. Se-mesters werden die Lehrveranstaltungen „KlinischeDemonstrationen I – Klein- und Heimtiere“, „KlinischeDemonstrationen I – Fortpflanzung“, „Klinische De-monstrationen I – Klauentiere“ und „Klinische De-monstrationen I – Pferde“ durch die Lehrveranstal-tung „Klinische Fallbeispiele I (alle Tierarten)“ ersetzt.Ferner werden die Lehrveranstaltungen „Organblock1: Einf. in die organzentrierte Lehre“, „Organblock 2:Gynäkologie und Andrologie“, „Organblock 3: Gas-tro“, „Organblock 4: Leber“ und „Organblock 5: Niere“durch die Lehrveranstaltung „Organzentrierte Lehre I“ersetzt.
b) Unter der Überschrift Form der Lehrveranstaltungenwerden die zugeordneten Lehrveranstaltungen wiefolgt eingefügt: „Klinische Fallbeispiele I (alle Tier-arten)“ als „Übung“ und „Organzentrierte Lehre I“ als„Vorlesung“. Ferner wird die Form der Lehrveranstal-tungen für die ersetzten Lehrveranstaltungen – „Klini-sche Propädeutik – Kleintiere“, „Klinische Propädeu-tik – Fortpflanzungskunde“, „Klinische Propädeutik –Klauentiere“, „Klinische Propädeutik – Pferde“, „Or-ganblock 1: Einf. in die organzentrierte Lehre“, „Or-ganblock 2: Gynäkologie und Andrologie“, „Organ-block 3: Gastro“, „Organblock 4: Leber“ und „Organ-block 5: Niere“ – gestrichen.
c) Unter der Überschrift SWS werden die eingefügtenLehrveranstaltungen mit folgenden Semesterwo-chenstunden festgelegt: „Klinische Fallbeispiele I (alleTierarten)“ mit „6“ sowie „Organzentrierte Lehre I“ mit„9,5“. Ferner werden die Semesterwochenstunden fürdie ersetzten Lehrveranstaltungen – „Klinische Pro-pädeutik – Kleintiere“, „Klinische Propädeutik – Fort-pflanzungskunde“, „Klinische Propädeutik – Klauen-tiere“, „Klinische Propädeutik – Pferde“, „Organblock1: Einf. in die organzentrierte Lehre“, „Organblock 2:Gynäkologie und Andrologie“, „Organblock 3: Gas-tro“, „Organblock 4: Leber“ und „Organblock 5: Niere“– gestrichen.
3. Änderungen der Anlage:Studienverlaufsplan Lehrveranstaltungendes 7. Semesters
a) Unter der Überschrift Lehrveranstaltungen des 7. Se-mesters wird nach der Lehrveranstaltung „Opera-tions- und Betäubungslehre“ folgende Lehrveranstal-tung eingefügt: „Chirurgie & Anästhesiologie Übun-gen II (Blockwoche)“. Ferner werden die Lehrver-anstaltungen „Klinische Demonstrationen II – Klein-und Heimtiere“, „Klinische Demonstrationen II – Fort-pflanzungskunde“, „Klinische Demonstrationen II –Klauentiere“ und „Klinische Demonstrationen II –Pferde“ durch die Lehrveranstaltung „Klinische Fall-beispiele II (alle Tierarten)“ ersetzt. Des Weiterenwerden die Lehrveranstaltungen „Organblock 6: Ge-
* Diese Ordnung ist vom Präsidium der Freien Universität Berlinam 9. Juli 2018 bestätigt worden.
1120 FU-Mitteilungen 33/2018 vom 17.07.2018
FU-Mitteilungen
burt und Neonatologie“, „Organblock 7: Atmung“,„Organblock 8: Kreislauf“ und „Organblock 9: Blut“durch die Lehrveranstaltung „Organzentrierte Leh-re II“ ersetzt.
b) Unter der Überschrift Form der Lehrveranstaltungenwerden die zugeordneten Lehrveranstaltungen wiefolgt eingefügt: „Chirurgie & Anästhesiologie Übun-gen II (Blockwoche)“ und „Klinische Fallbeispiele II(alle Tierarten)“ als „Übung“ sowie „OrganzentrierteLehre II“ als „Vorlesung“. Ferner wird die Form derLehrveranstaltungen für die ersetzten Lehrveranstal-tungen – „Klinische Demonstrationen II – Klein- undHeimtiere“, „Klinische Demonstrationen II – Fortpflan-zungskunde“, „Klinische Demonstrationen II – Klau-entiere“, „Klinische Demonstrationen II – Pferde“, „Or-ganblock 6: Geburt und Neonatologie“, „Organblock7: Atmung“, „Organblock 8: Kreislauf“ und „Organ-block 9: Blut“ – gestrichen.
c) Unter der Überschrift SWS werden die eingefügtenLehrveranstaltungen mit folgenden Semesterwo-chenstunden festgelegt: „Chirurgie & Anästhesiolo-gie Übungen II“ mit „1,5“ sowie „Klinische Fallbei-spiele II (alle Tierarten)“ mit „6“ und „OrganzentrierteLehre II“ mit „8“. Ferner werden die Semester-wochenstunden für die Lehrveranstaltung „Fleisch-hygiene II“ mit „2“ anstelle von „1“ angegeben. DesWeiteren werden die Semesterwochenstunden fürdie ersetzten Lehrveranstaltungen – „Klinische De-monstrationen II – Klein- und Heimtiere“, „KlinischeDemonstrationen II – Fortpflanzungskunde“, „Klini-sche Demonstrationen II – Klauentiere“, „KlinischeDemonstrationen II – Pferde“, „Organblock 6: Geburtund Neonatologie“, „Organblock 7: Atmung“, „Organ-block 8: Kreislauf“ und „Organblock 9: Blut“ – gestri-chen.
4. Änderungen der Anlage:Studienverlaufsplan Lehrveranstaltungendes 8. Semesters
a) Unter der Überschrift Lehrveranstaltungen des 8. Se-mesters wird nach der Lehrveranstaltung „Fleisch-hygiene III“ folgende Lehrveranstaltung eingefügt:„Fleischhygiene Übungen“. Ferner wird die Lehrver-anstaltung „Klinische Demonstrationen Geflügel“durch die Lehrveranstaltung „Klinische FallbeispieleGeflügel“ ersetzt. Des Weiteren werden die Lehrver-anstaltungen „Organblock 10: Bewegung“, „Organ-block 11: Nerven“, „Organblock 12: Stoffwechsel“,„Organblock 13: Euter“, „Organblock 14: Haut“ und„Organblock 15: System“ durch die Lehrveranstaltun-gen „Organzentrierte Lehre III“ ersetzt sowie nachder Lehrveranstaltung „Organzentrierte Lehre III“ dieLehrveranstaltung „Notfallmedizin (in vorlesungs-freier Zeit)“ eingefügt.
b) Unter der Überschrift Form der Lehrveranstaltungenwerden die zugeordneten Lehrveranstaltungen wiefolgt eingefügt: „Fleischhygiene Übungen“ und „Not-fallmedizin (in vorlesungsfreier Zeit)“ als „Übung“ so-
wie „Organzentrierte Lehre III“ als „Vorlesung“. Fer-ner wird die Form der Lehrveranstaltungen für die er-setzten Lehrveranstaltungen – „Organblock 10: Be-wegung“, „Organblock 11: Nerven“, „Organblock 12:Stoffwechsel“, „Organblock 13: Euter“, „Organblock14: Haut“ und „Organblock 15: System“ – gestrichen.
c) Unter der Überschrift SWS werden die eingefügtenLehrveranstaltungen mit folgenden Semesterwo-chenstunden festgelegt: „Fleischhygiene Übungen“mit „2,4“ sowie „Notfallmedizin (in vorlesungsfreierZeit)“ mit „3“ und „Organzentrierte Lehre III“ mit „5“.Ferner werden die Semesterwochenstunden für dieLehrveranstaltung „Fleischhygiene III“ mit „1“ an-stelle von „2“ angegeben. Des Weiteren werden dieSemesterwochenstunden für die ersetzten Lehrver-anstaltungen – „Organblock 10: Bewegung“, „Organ-block 11: Nerven“, „Organblock 12: Stoffwechsel“,„Organblock 13: Euter“, „Organblock 14: Haut“ und„Organblock 15: System“ – gestrichen.
5. Änderungen der Anlage:Studienverlaufsplan Lehrveranstaltungendes 9. und 10. Semesters
a) Unter der Überschrift Lehrveranstaltungen des 9.und 10. Semesters werden alle bisherigen Lehrver-anstaltungen durch die Lehrveranstaltung „KlinischeRotation (9 Wochen)“ mit dem Hinweis „davon 8 Wo-chen in Tierartenkliniken und Reproduktionsmedizinsowie eine Woche Diagnostische Pathologie“ er-setzt.
b) Unter der Überschrift Form der Lehrveranstaltungenwerden die zugeordneten Lehrveranstaltungen wiefolgt eingefügt: „Klinische Rotation (9 Wochen)“ als„Übung“. Ferner wird die Form der Lehrveranstaltun-gen für die ersetzten Lehrveranstaltungen gestri-chen.
c) Unter der Überschrift SWS werden die eingefügtenLehrveranstaltungen mit folgenden Semesterwo-chenstunden festgelegt: „Klinische Rotation (9 Wo-chen)“ mit „27,6“. Ferner werden die Semester-wochenstunden für die ersetzten Lehrveranstaltun-gen gestrichen.
Artikel II
1. Diese Ordnung tritt am Tage nach der Veröffentli-chung in den FU-Mitteilungen (Amtsblatt der FreienUniversität Berlin) in Kraft.
2. Studentinnen und Studenten, die bereits vor Inkraft-treten dieser Änderungsordnung im StudiengangVeterinärmedizin der Freien Universität Berlin imma-trikuliert waren, erhalten bis zum 30. September 2020Gelegenheit, auf der Grundlage der Studienordnungvom 20. April 2017 (FU-Mitteilungen 18/2017, S. 352)das Studium fortzusetzen.
FU-Mitteilungen 33/2018 vom 17.07.2018 1121
FU-Mitteilungen
Erste Ordnung zur Änderung der Ergänzenden Prü-fungsordnung des Fachbereichs Veterinärmedizin der Freien Universität Berlin für die Tierärztliche
Vorprüfung und die Tierärztliche Prüfung
Präambel
Aufgrund von § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Teilgrundordnung(Erprobungsmodell) der Freien Universität Berlin vom27. Oktober 1998 (FU-Mitteilungen 24/1998) hat derFachbereichsrat des Fachbereichs Veterinärmedizin am21. Juni 2018 die folgende Erste Ordnung zur Änderungder Ergänzenden Prüfungsordnung des FachbereichsVeterinärmedizin der Freien Universität Berlin für dieTierärztliche Vorprüfung und die Tierärztliche Prüfungvom 20. April 2017 (FU-Mitteilungen 18/2017, S. 360)erlassen: *
Artikel I
1. In der Anlage zur Ergänzenden Prüfungsordnung (ge-mäß § 3 Abs. 5) erhält unter „A. Tierärztliche Vorprü-fung“ in der Zeile „Botanik der Futter-, Gift- und Heil-pflanzen“ der Text mit der Spaltenüberschrift „Art derPrüfung“ folgende Fassung:„MC-Klausur 100%“.
2. In der Anlage zur Ergänzenden Prüfungsordnung(gemäß § 3 Abs. 5) unter „B. Tierärztliche Prüfung“werden die Angaben für „Innere Medizin § 29 Ziff. 18TAppV“ und „Chirurgie und Anästhesiologie § 29Ziff. 19 TAppV“ wie folgt neu gefasst:
* Diese Ordnung ist vom Präsidium der Freien Universität Berlinam 9. Juli 2018 bestätigt worden.
Innere Medizin§ 29 Ziff. 18 TAppV
2 Prüfung
1 Innere Medizin und Labordiagnostik Vorlesungam Ende
2 Innere Medizin Abschluswährend
Chirurgie und Anästhesiologie§ 29 Ziff. 19 TAppV
2 Prüfung
1 Allgemeine und spezielle Chirurgie,Anästhesiologie und Ophthalmologie
Vorlesungam Ende
2 Chirurgie und Anästhesiologie Abschluswährend
1122 FU-Mitteilungen 33/2018 vom 17.07.2018
steilleistungen wie folgt: § 49TAppV
sfreie Zeit des 8. Semesters
MC-Klausur40%
sprüfungdes 11. Semesters
Mündliche Prüfungmit praktischen Übungen60%
steilleistungen wie folgt: § 50TAppV
sfreie Zeit des 8. Semesters
MC-Klausur40%
sprüfungdes 11. Semesters
Mündliche Prüfungmit praktischen Übungen60%
Artikel II
1. Diese Ordnung tritt am Tage nach der Veröffentli-chung in den FU-Mitteilungen (Amtsblatt der FreienUniversität Berlin) in Kraft.
2. Studentinnen und Studenten, die bereits vor Inkraft-treten dieser Änderungsordnung im StudiengangVeterinärmedizin der Freien Universität Berlin imma-trikuliert waren, erhalten bis zum 30. September 2020Gelegenheit, auf der Grundlage der ErgänzendenPrüfungsordnung des Fachbereichs Veterinärmedizinder Freien Universität Berlin für die Tierärztliche Vor-prüfung und die Tierärztliche Prüfung vom 20. April2017 (FU-Mitteilungen 18/ 2017, S. 360) die Prü-fungsleistungen zu erbringen.
FU-Mitteilungen
Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelor-studiengang Pferdewissenschaft des Fachbereichs
Veterinärmedizin der Freien Universität Berlin
Präambel
Aufgrund von § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Teilgrundordnung(Erprobungsmodell) der Freien Universität Berlin vom27. Oktober 1998 (FU-Mitteilungen 24/1998) hat derFachbereichsrat des Fachbereichs Veterinärmedizin derFreien Universität Berlin am 21. Juni 2018 die folgendeStudien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudien-gang Pferdewissenschaft des Fachbereichs Veterinär-medizin der Freien Universität Berlin erlassen: *
Inhaltsverzeichnis§ 1 Geltungsbereich§ 2 Qualifikationsziele§ 3 Studieninhalte§ 4 Studienberatung und Studienfachberatung§ 5 Prüfungsausschuss§ 6 Regelstudienzeit§ 7 Aufbau und Gliederung; Umfang der Leistungen§ 8 Lehr- und Lernformen§ 9 Studienbereich Allgemeine Berufsvorbereitung
(ABV)§ 10 Bachelorarbeit§ 11 Wiederholung von Prüfungsleistungen§ 12 Elektronische Prüfungsleistungen§ 13 Antwort-Wahl-Verfahren§ 14 Auslandsstudium§ 15 Studienabschluss§ 16 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen
AnlagenAnlage 1: ModulbeschreibungenAnlage 2: Exemplarischer StudienverlaufsplanAnlage 3: Zeugnis (Muster)Anlage 4: Urkunde (Muster)
§ 1Geltungsbereich
Diese Ordnung regelt Ziele, Inhalt und Aufbau desBachelorstudiengangs Pferdewissenschaft des Fach-bereichs Veterinärmedizin der Freien Universität Berlin(Bachelorstudiengang) und in Ergänzung zur Rahmen-studien- und -prüfungsordnung der Freien Universität
Berlin (RSPO) Anforderungen und Verfahren für die Er-bringung von Studien- und Prüfungsleistungen (Leistun-gen) im Bachelorstudiengang.
§ 2Qualifikationsziele
(1) Die Absolventinnen und Absolventen des Bache-lorstudiengangs verfügen über ein breites und inte-griertes Wissen und Verstehen der wissenschaftlichenGrundlagen in der Pferdewissenschaft. Sie beherrschenallgemeine naturwissenschaftliche Grundlagen (Biolo-gie, Chemie, Physik und Biochemie), naturwissenschaft-liche Arbeitstechniken (Wissensmanagement, Statistik,Vortragstechnik und Terminologie), landwirtschaftlicheGrundlagen (pflanzliche Produktion, Futtermittelkunde,Grünlandbewirtschaftung, landwirtschaftlicher Anlagen-bau, Agrartechnik, Umwelt- und Abfallmanagement), all-gemeine Gesundheitslehre und Rechtsgrundlagen so-wie fundiertes Fach- und Methodenwissen auf den Ge-bieten der allgemeinen und speziellen Ethologie, derMensch-Pferd-Beziehung einschließlich der Prinzipiendes artgerechten Umgangs mit dem Pferd, der Pferde-zucht, Pferdereproduktion einschließlich der modernenBiotechniken der Fortpflanzung, der speziellen Gesund-heitslehre des Pferdes, der Betriebsführung und derRechtsgrundlagen, allen Aspekten des Nutztieres Pferd(Sport, besondere Nutzungsformen, Lebensmittelliefe-rant sowie der Ausbildung des Pferdes als Nutztier). IhrWissen und Verstehen entspricht dem Stand der Fachli-teratur und schließt im Vertiefungsbereich den aktuellenStand der Forschung weitgehend ein. Sie sind in derLage, Fragestellungen zu allen relevanten Aspekten derPferdewirtschaft hinsichtlich Haltung, Zucht, Reproduk-tion und Gesundheit des Pferdes kritisch zu beurteilen,neue Erkenntnisse einzuordnen und Gesetzmäßigkei-ten in den Kernwissenschaftsbereichen des Bachelor-studiengangs mit denen der Nachbarwissenschaften zuverknüpfen.
(2) Neben den fachorientierten Qualifikationen verfü-gen die Absolventinnen und Absolventen über ein brei-tes Spektrum an Schlüsselqualifikationen, die weit überdie Kompetenzen der Wissensverwaltung reichen. Siesind in der Lage, ihr Wissen und Verstehen vertikal, ho-rizontal und lateral zu vertiefen, darzustellen, zu inter-pretieren und zu kommunizieren. Sie können ihre Kennt-nisse kritisch, geschlechterbezogen und gesellschaftlichverantwortungsbewusst anwenden und in ihre künftigenTätigkeiten und Aufgaben einbringen und weiterentwi-ckeln. Die Absolventinnen und Absolventen besitzen mitdiesem berufsqualifizierenden Abschluss die Befähi-gung, selbstständig weiterführende Lernprozesse zu ge-stalten und Verantwortung in einem Team zu überneh-men.
(3) Mögliche berufliche Tätigkeitsfelder sind die Aus-übung von Führungsaufgaben in Gestüten, Besamungs-stationen, Zuchtverbänden, Zuchtorganisationen, Hoch-schulen; Behörden (Landratsämter, Ministerien, Ämter
* Diese Ordnung ist vom Präsidium der Freien Universität Berlinam 9. Juli 2018 bestätigt worden.
FU-Mitteilungen 33/2018 vom 17.07.2018 1123
FU-Mitteilungen
für Landwirtschaft), einschlägigen Ausbildungsbetrieben,Sportmanagement sowie in der Privatwirtschaft (Stall-,Reitanlagenbau; Nationaler/Internationaler Pferdehan-del; Versicherungswirtschaft) und im Journalismus.
§ 3Studieninhalte
(1) Im Bachelorstudiengang werden grundlegendenaturwissenschaftliche, landwirtschaftliche, betriebswirt-schaftliche und rechtliche Fachkenntnisse vermittelt, diedurch berufsqualifizierende Kompetenzen ergänzt wer-den. Der Bachelorstudiengang hat folgende Inhalte undvermittelt praktische Aspekte:
1. naturwissenschaftliche Grundlagen und Arbeitstech-niken
2. landwirtschaftliche Grundlagen
3. Ethologie des Pferdes
4. Mensch-Pferd-Beziehung
5. Pferdezucht
6. Pferdereproduktion
7. Pferdegesundheit
8. Betriebsführung und Eventmanagement
9. Rechtsgrundlagen
10. Berufs- und Arbeitspädagogik
11. Nutztier Pferd
(2) Das Studium vermittelt die Prinzipien des wissen-schaftlichen Arbeitens und eröffnet Betätigungsfelder, indenen Prozesse unter Berücksichtigung von Gender-und Diversity-Aspekten selbstständig gestaltet und Auf-gaben und Projekte in Teams geplant und durchgeführtwerden.
§ 4Studienberatung und Studienfachberatung
(1) Die allgemeine Studienberatung wird von der Zen-traleinrichtung Studienberatung und Psychologische Be-ratung der Freien Universität Berlin durchgeführt.
(2) Die Studienfachberatung wird durch die Profes-sorinnen und Professoren des Fachbereichs Veterinär-medizin und durch das Studienbüro des FachbereichsVeterinärmedizin der Freien Universität Berlin zu denregelmäßigen Sprechstunden durchgeführt. Dabei kön-nen sich bei Bedarf die Studentinnen und Studentenüber den erreichten Leistungsstand informieren und sichüber die Planung des weiteren Studienverlaufs beratenlassen. Zusätzlich steht für die Studienfachberatungmindestens eine studentische Hilfskraft beratend zurVerfügung.
§ 5Prüfungsausschuss
Zuständig für die Organisation der Prüfungen und dieübrigen in der RSPO genannten Aufgaben ist der vomFachbereichsrat des Fachbereichs Veterinärmedizin derFreien Universität Berlin für den Bachelorstudiengangeingesetzte Prüfungsausschuss.
§ 6Regelstudienzeit
Die Regelstudienzeit beträgt sechs Semester.
§ 7Aufbau und Gliederung; Umfang der Leistungen
(1) Im Bachelorstudiengang sind insgesamt Leistun-gen im Umfang von 180 Leistungspunkten (LP) nachzu-weisen. Der Bachelorstudiengang gliedert sich in:
1. das Fachstudium mit Modulen im Umfang von insge-samt 140 LP sowie die Bachelorarbeit im Umfang von10 LP und
2. den Studienbereich Allgemeine Berufsvorbereitung(ABV) im Umfang von 30 LP.
(2) Das Fachstudium gliedert sich in einen Basis-bereich im Umfang von 51 LP und einen Vertiefungs-bereich im Umfang von 89 LP:
1. Der Basisbereich im Umfang von 51 LP vermittelt dasGrundwissen der verschiedenen Bereiche und setztsich aus den folgenden sechs Basismodulen zusam-men, die alle zu absolvieren sind:
– Basismodul 1: Naturwissenschaftliche Grundlagen(13 LP),
– Basismodul 2: Arbeitstechniken (7 LP),
– Basismodul 3: Landwirtschaftliche Grundlagen(8 LP),
– Basismodul 4: Futtermittel und Ernährung (10 LP),
– Basismodul 5: Allgemeine Gesundheitslehre (7 LP)und
– Basismodul 6: Rechtsgrundlagen (6 LP).
2. Der Vertiefungsbereich im Umfang von 89 LP dientder Vertiefung pferdewissenschaftlicher und tierme-dizinischer Schwerpunkte und setzt sich aus den fol-genden 10 Vertiefungsmodulen zusammen, die allezu absolvieren sind:
– Vertiefungsmodul 1: Ethologie (12 LP),
– Vertiefungsmodul 2: Pferdezucht (8 LP),
– Vertiefungsmodul 3: Projektmanagement (6 LP),
– Vertiefungsmodul 4: Mensch-Pferd-Beziehung(15 LP),
– Vertiefungsmodul 5: Reproduktion (10 LP),
1124 FU-Mitteilungen 33/2018 vom 17.07.2018
FU-Mitteilungen
– Vertiefungsmodul 6: Spezielle Gesundheitslehre(7 LP),
– Vertiefungsmodul 7: Nutztier Pferd (10 LP),
– Vertiefungsmodul 8: Berufs- und Arbeitspädagogik(10 LP),
– Vertiefungsmodul 9: Betriebsführung (6 LP) und
– Vertiefungsmodul 10: Studienplanung und Statistik(5 LP).
(3) Über die Zugangsvoraussetzungen, die Inhalteund Qualifikationsziele, die Lehr- und Lernformen, denzeitlichen Arbeitsaufwand, die Formen der aktiven Teil-nahme, die zu erbringenden studienbegleitenden Prü-fungsleistungen, die Angaben über die Pflicht zur regel-mäßigen Teilnahme an den Lehr- und Lernformen, dieden Modulen jeweils zugeordneten Leistungspunkte, dieRegeldauer und die Angebotshäufigkeit informieren dieModulbeschreibungen in der Anlage 1.
(4) Über den empfohlenen Verlauf des Studiums imBachelorstudiengang unterrichtet der exemplarischeStudienverlaufsplan in der Anlage 2.
§ 8Lehr- und Lernformen
(1) Im Rahmen des Lehrangebots werden folgendeLehr- und Lernformen angeboten:
1. Vorlesungen (V) vermitteln entweder einen Überblicküber einen größeren Gegenstandsbereich des Fa-ches und seine methodischen bzw. theoretischenGrundlagen oder Kenntnisse über ein speziellesStoffgebiet und seine Forschungsprobleme und die-nen damit der Darstellung allgemeiner Zusammen-hänge und theoretischer Grundlagen. Die vorrangigeLehrform ist der Vortrag der jeweiligen Lehrkraft.Kurze Interaktionen und gemeinsame Übungsele-mente sind möglich.
2. Grundkurse (GK) haben einführenden oder grund-legenden Charakter. Die vorrangige Lehrform ist derVortrag der jeweiligen Lehrkraft im Präsensunterrichtsowie von ihr moderierte Gespräche und Diskus-sionen zu grundlegenden Themen, Problemen oderFragestellungen.
3. Einführungskurse (EK) führen auf der Grundlage vonexemplarischen Kenntnissen in grundlegende Fragenund Zusammenhänge sowie methodische und theo-retische Grundlagen ein. Sie dienen der Vermittlungvon für wissenschaftliches Arbeiten notwendigemGrundwissen. Die vorrangigen Arbeitsformen sindDiskussionen auf der Grundlage von Arbeitsaufträgenaus dem Selbststudium sowie Gruppenarbeiten. Dieaktive Mitgestaltung der Kurse durch Studierende istmöglich.
4. Seminare (S) dienen der Vermittlung von Kenntnisseneines abgegrenzten Stoffgebietes und dem Erwerbder Fähigkeit, eine Fragestellung selbstständig zu
bearbeiten, die Ergebnisse darzustellen und kritischzu diskutieren. Die vorrangigen Arbeitsformen sindSeminargespräche auf der Grundlage von Unter-richtsmitteln, Fachliteratur und Quellen sowie dieGruppenarbeit. Seminare können im Rahmen vongeographischen Einführungsveranstaltungen im Ge-lände stattfinden – Seminare im Gelände (SiG).
5. Übungen (Ü) dienen der Vermittlung von anwen-dungsorientierten Kenntnissen eines abgegrenztenStoffgebietes und dem Erwerb von praktischen Fähig-keiten und Arbeitstechniken. Die Studentinnen undStudenten lernen Aufgaben selbstständig nach wis-senschaftlichen Kriterien zu bearbeiten, die Ergeb-nisse darzustellen und kritisch zu diskutieren. Die vor-rangigen Arbeitsformen sind das Üben von Arbeits-techniken, mathematischen Arbeitsweisen – insbe-sondere das Kommunizieren und Argumentieren,Praxis- oder Sprachkenntnissen, vertiefende Gesprä-che sowie Gruppenarbeit und die praktische Ein-übung von fachspezifischen Fertigkeiten, z. B. durchÜbungsaufgaben. Die Lehrkraft leitet an und kontrol-liert die Tätigkeiten.
6. Kolloquien (Ko) dienen dem fachlichen Gedanken-austausch ohne vorgegebene Formen und der Vor-stellung/Präsentation aktueller eigener Forschungser-gebnisse im Zusammenhang mit der Masterarbeit.Diese können auch den Charakter einer Rechen-schaftsablage haben – etwa beim „Kolloquieren“ ei-nes Übungsstoffes oder der verwendeten Literatur.
(2) Die Lehr- und Lernformen gemäß Abs. 1 könnenin Blended-Learning-Arrangements umgesetzt werden.Das Präsenzstudium wird hierbei mit elektronischen In-ternet-basierten Medien (E-Learning) verknüpft. Dabeiwerden ausgewählte Lehr- und Lernaktivitäten über diezentralen E-Learning-Anwendungen der Freien Univer-sität Berlin angeboten und von den Studentinnen undStudenten einzeln oder in einer Gruppe selbstständigund/oder betreut bearbeitet. Blended-Learning kann inder Durchführungsphase (Austausch und Diskussionvon Lernobjekten, Lösung von Aufgaben, Intensivierungder Kommunikation zwischen den Lernenden und Leh-renden) bzw. in der Nachbereitungsphase (Lernerfolgs-kontrolle, Transferunterstützung) eingesetzt werden.
§ 9Studienbereich Allgemeine Berufsvorbereitung
(1) Im Studienbereich Allgemeine Berufsvorbereitung(ABV) erwerben die Studentinnen und Studenten überdie fachwissenschaftlichen Studien hinaus eine breiterewissenschaftliche Bildung und weitere berufsfeldbezo-gene Kompetenzen zur Vorbereitung auf qualifikations-adäquate, auch international ausgerichtete beruflicheTätigkeiten nach dem Studium.
(2) Die Module des Studienbereichs ABV werdenin der Studienordnung und der Prüfungsordnung fürden Studienbereich Allgemeine Berufsvorbereitung in
FU-Mitteilungen 33/2018 vom 17.07.2018 1125
FU-Mitteilungen
Bachelorstudiengängen der Freien Universität Berlin(StO-ABV und PO-ABV) sowie dieser Studien- undPrüfungsordnung beschrieben.
(3) Der Studienbereich Allgemeine Berufsvorberei-tung umfasst ein obligatorisches Berufspraktikum imUmfang von insgesamt 15 LP. Das obligatorische Be-rufspraktikum ist in einem dafür geeigneten Betrieb oderan einer außeruniversitären wissenschaftlichen Ein-richtung zu absolvieren. Es soll den Studentinnen undStudenten einen praxisbezogenen Einblick in möglicheBerufs- und Tätigkeitsfelder eröffnen. Die Beratung zuden allgemeinen Regelungen des Berufspraktikums undUnterstützung bei der Praktikumswahl wird vom CareerService der Freien Universität Berlin durchgeführt.
§ 10Bachelorarbeit
(1) Die Bachelorarbeit soll zeigen, dass die Studentinoder der Student in der Lage ist, eine Fragestellungnach wissenschaftlichen Methoden selbstständig zu be-arbeiten und die gewonnenen Ergebnisse schriftlich an-gemessen darzustellen und zu bewerten.
(2) Studentinnen und Studenten werden auf Antragzur Bachelorarbeit zugelassen, wenn sie bei Antragstel-lung nachweisen, dass sie
1. im Bachelorstudiengang zuletzt an der Freien Univer-sität Berlin immatrikuliert gewesen sind und
2. im Bachelorstudiengang bereits Module im Umfangvon insgesamt mindestens 90 LP absolviert haben.
(3) Dem Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeitsind Nachweise über das Vorliegen der Voraussetzun-gen gemäß Abs. 2 beizufügen, ferner die Bescheinigungeiner prüfungsberechtigten Lehrkraft über die Bereit-schaft zur Übernahme der Betreuung der Bachelor-arbeit. Der zuständige Prüfungsausschuss entscheidetüber den Antrag. Wird eine Bescheinigung über dieÜbernahme der Betreuung der Bachelorarbeit gemäßSatz 1 nicht vorgelegt, so setzt der Prüfungsausschusseine Betreuerin oder einen Betreuer ein.
(4) Der Prüfungsausschuss gibt in Abstimmung mitder Betreuerin oder dem Betreuer das Thema der Ba-chelorarbeit aus. Thema und Aufgabenstellung müssenso beschaffen sein, dass die Bearbeitung innerhalb derBearbeitungsfrist abgeschlossen werden kann. Aus-gabe und Fristeinhaltung sind aktenkundig zu machen.
(5) Die Bearbeitungsdauer für die Bachelorarbeit be-trägt 12 Wochen. Die Arbeit sollte im Textteil insgesamt40 Seiten nicht überschreiten. Die Bachelorarbeit ist indeutscher Sprache abzufassen. Der Prüfungsausschusskann auf Antrag und mit Einverständnis der Betreuerinoder des Betreuers die Abfassung in englischer Sprachezulassen. War eine Studentin oder ein Student über ei-nen Zeitraum von mehr als acht Wochen aus triftigemGrund an der Bearbeitung gehindert, entscheidet derPrüfungsausschuss, ob die Bachelorarbeit neu erbracht
werden muss. Die Prüfungsleistung hinsichtlich der Ba-chelorarbeit gilt für den Fall, dass der Prüfungsaus-schuss eine erneute Erbringung verlangt, als nicht un-ternommen.
(6) Als Beginn der Bearbeitungsfrist gilt das Datumder Ausgabe des Themas durch den Prüfungsaus-schuss. Das Thema kann einmalig innerhalb der erstendrei Wochen zurückgegeben werden und gilt dann alsnicht ausgegeben. Bei der Abgabe hat die Studentinoder der Student schriftlich zu versichern, dass sie oderer die Bachelorarbeit selbstständig verfasst und keineanderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittelbenutzt hat. Die Bachelorarbeit ist in drei maschinen-schriftlichen gebundenen Exemplaren sowie in elektro-nischer Form im Portable-Document-Format (PDF) ab-zugeben. Die PDF-Datei muss den Text maschinenles-bar und nicht nur grafisch enthalten; ferner darf sie keineRechtebeschränkung aufweisen.
(7) Die Bachelorarbeit ist in der Regel innerhalb vonvier Wochen von zwei vom Prüfungsausschuss bestell-ten Prüfungsberechtigten mit einer schriftlichen Begrün-dung zu bewerten. Dabei soll die Betreuerin oder derBetreuer der Bachelorarbeit eine oder einer der Prü-fungsberechtigten sein.
(8) Die Bachelorarbeit ist bestanden, wenn die Notefür die Bachelorarbeit mindestens „ausreichend“ (4,0)ist.
(9) Die Anrechnung einer Leistung auf die Bachelor-arbeit ist zulässig und kann beim Prüfungsausschussbeantragt werden. Voraussetzung für eine solche An-rechnung ist, dass sich die Prüfungsbedingungen unddie Aufgabenstellung der vorgelegten Leistung bezüg-lich der Qualität, des Niveaus, der Lernergebnisse, desUmfangs und des Profils nicht wesentlich von den Prü-fungsbedingungen und der Aufgabenstellung einer imBachelorstudiengang zu erbringenden Bachelorarbeit,die das Qualifikationsprofil des Bachelorstudiengangs inbesonderer Weise prägt, unterscheidet.
§ 11Wiederholung von Prüfungsleistungen
(1) Im Falle des Nichtbestehens dürfen studienbeglei-tende Prüfungsleistungen zweimal, die Bachelorarbeiteinmal wiederholt werden.
(2) Mit „ausreichend“ (4,0) oder besser bewertetePrüfungsleistungen dürfen nicht wiederholt werden.
§ 12Elektronische Prüfungsleistungen
(1) Bei elektronischen Prüfungsleistungen erfolgt dieDurchführung und Auswertung unter Verwendung vondigitalen Technologien.
(2) Vor einer Prüfungsleistung unter Verwendung vondigitalen Technologien ist die Geeignetheit dieser Tech-
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FU-Mitteilungen
nologien im Hinblick auf die vorgesehenen Prüfungs-aufgaben und die Durchführung der elektronischen Prü-fungsleistung von zwei Prüferinnen oder Prüfern fest-zustellen.
(3) Die Authentizität des Urhebers und die Integritätder Prüfungsergebnisse sind sicherzustellen. Hierfürwerden die Prüfungsergebnisse in Form von elektro-nischen Daten eindeutig identifiziert sowie unverwech-selbar und dauerhaft der Studentin oder dem Studentenzugeordnet. Es ist zu gewährleisten, dass die elektro-nischen Daten für die Bewertung und Nachprüfbarkeitunverändert und vollständig sind.
(4) Eine automatisiert erstellte Bewertung einer Prü-fungsleistung ist auf Antrag der geprüften Studentin oderdes geprüften Studenten von einer Prüferin oder einemPrüfer zu überprüfen.
§ 13Antwort-Wahl-Verfahren
(1) Prüfungsaufgaben in der Form des Antwort-Wahl-Verfahrens sind von zwei Prüfungsberechtigten zu stel-len.
(2) Erweist sich bei der Bewertung von Prüfungsleis-tungen, die nach dem Antwort-Wahl-Verfahren abgelegtworden sind, ein auffälliges Fehlermuster bei der Beant-wortung einzelner Prüfungsaufgaben, so überprüfen diebeiden Prüfungsberechtigten die Aufgaben nochmalsdaraufhin, ob sie eine gültige Erfassung der Qualifika-tionsziele des jeweiligen Moduls und zuverlässige Prü-fungsergebnisse ermöglichen. Ergibt die Überprüfung,dass einzelne Prüfungsaufgaben fehlerhaft sind, sinddiese bei der Feststellung des Prüfungsergebnissesnicht zu berücksichtigen. Die Zahl der für die Ermittlungdes Prüfungsergebnisses zu berücksichtigenden Prü-fungsaufgaben mindert sich entsprechend. Die Vermin-derung der Zahl der Prüfungsaufgaben darf sich nichtzum Nachteil einer Studentin oder eines Studenten aus-wirken. Übersteigt der Anteil der Bewertungspunkte derzu eliminierenden Prüfungsaufgaben 15 % der erzielba-ren Bewertungspunkte im Antwort-Wahl-Verfahren, soleitet einer der Prüfungsberechtigten die gesamten Prü-fungsunterlagen unverzüglich und vor der Bekanntgabeder Prüfungsergebnisse an den Prüfungsausschussweiter, der entscheidet, ob die Prüfungsleistung insge-samt zu wiederholen ist oder unter Nichtberücksichti-gung der fehlerhaften Aufgaben nach den vorstehendenMaßgaben gewertet werden kann.
(3) Eine im Antwort-Wahl-Verfahren erbrachte Prü-fungsleistung ist bestanden, wenn die Studentin oderder Student mindestens 50 % der erzielbaren Bewer-tungspunkte erreicht hat (absolute Bestehensgrenze)oder wenn die Zahl der von der Studentin oder demStudenten erzielten Bewertungspunkte um nicht mehrals 10 % die von den Teilnehmerinnen und Teilnehmerndes Prüfungsversuchs der jeweiligen Prüfungsleistungdurchschnittlich erzielten Punktzahl unterschreitet (rela-
tive Bestehensgrenze). Kommt die relative Bestehens-grenze zum Tragen, so muss die Studentin oder der Stu-dent für das Bestehen der Prüfungsleistung gleichwohlmindestens 40 % der erzielbaren Bewertungspunkte er-reicht haben.
(4) Im Antwort-Wahl-Verfahren erbrachte Prüfungs-leistungen sind wie folgt zu bewerten: Hat die Studentinoder der Student die für das Bestehen der Prüfungs-leistung nach Abs. 3 erforderliche Mindestbewertungs-punktzahl erreicht, so lautet die Note
– sehr gut, wenn sie oder er mindestens 75 %,
– gut, wenn sie oder er mindestens 50, aber wenigerals 75 %,
– befriedigend, wenn sie oder er mindestens 25, aberweniger als 50 %,
– ausreichend, wenn sie oder er keine oder weniger als25 %
der über die nach Abs. 3 erforderliche Mindestbewer-tungspunktzahl hinaus erzielbaren Bewertungspunktezutreffend beantwortet hat; für die verwendeten Notengilt im Übrigen die RSPO.
(5) Die Bewertungsvorgaben gemäß der Absätze 3und 4 finden keine Anwendung, wenn
1. die Prüfungsberechtigten, die die Prüfungsaufgabengemäß Abs. 1 gestellt haben und die im Antwort-Wahl-Verfahren erbrachten Prüfungsleistungen be-werten, übereinstimmen
oder
2. der Anteil der erzielbaren Punktzahl in den Prüfungs-aufgaben in der Form des Antwort-Wahl-Verfahrensan einer Klausur, die nur teilweise in der Form desAntwort-Wahl-Verfahrens gestellt wird, 25 % nichtübersteigt.
§ 14Auslandsstudium
(1) Den Studentinnen und Studenten wird ein Aus-landsstudienaufenthalt empfohlen. Im Rahmen des Aus-landsstudiums sollen Leistungen erbracht werden, diefür den Bachelorstudiengang anrechenbar sind.
(2) Dem Auslandsstudium soll der Abschluss einerVereinbarung zwischen der Studentin oder dem Studen-ten, der oder dem Vorsitzenden des für den Studien-gang zuständigen Prüfungsausschusses sowie der zu-ständigen Stelle an der Zielhochschule über die Dauerdes Auslandsstudiums, über die im Rahmen des Aus-landsstudiums zu erbringenden Leistungen, die gleich-wertig zu den Leistungen im Bachelorstudiengang seinmüssen, sowie die den Leistungen zugeordneten Leis-tungspunkte vorausgehen. Vereinbarungsgemäß er-brachte Leistungen und gleichwertige Leistungen wer-den angerechnet.
FU-Mitteilungen 33/2018 vom 17.07.2018 1127
FU-Mitteilungen
(3) Es wird empfohlen, das Auslandsstudium wäh-rend des dritten und/oder vierten Fachsemesters desBachelorstudiengangs zu absolvieren.
(4) Der oder die Beauftragte für Stipendienpro-gramme unterstützt die Studentinnen und Studenten beider Planung und Vorbereitung des Auslandsstudiums.
(5) Daneben gibt es auch die Möglichkeit, das Berufs-praktikum im Rahmen eines Auslandsaufenthaltes zuabsolvieren. Dazu berät ausführlich der Career Serviceund die oder der vom Fachbereichsrat bestellte Prak-tikumsbeauftragte
§ 15Studienabschluss
(1) Voraussetzung für den Studienabschluss ist, dassdie gemäß §§ 7 und 10 geforderten Leistungen erbrachtworden sind.
(2) Der Studienabschluss ist ausgeschlossen, soweitdie Studentin oder der Student an einer Hochschule imgleichen Studiengang oder in einem Modul, welches miteinem der im Bachelorstudiengang zu absolvierendenund bei der Ermittlung der Gesamtnote zu berücksichti-genden Module identisch oder vergleichbar ist, Leistun-gen endgültig nicht erbracht oder Prüfungsleistungenendgültig nicht bestanden hat oder sich in einem schwe-benden Prüfungsverfahren befindet.
(3) Dem Antrag auf Feststellung des Studien-abschlusses sind Nachweise über das Vorliegen derVoraussetzungen gemäß Abs. 1 und eine Versicherungbeizufügen, dass für die Person der Antragstellerin oderdes Antragstellers keiner der Fälle gemäß Abs. 2 vor-liegt. Über den Antrag entscheidet der zuständige Prü-fungsausschuss.
(4) Aufgrund der bestandenen Prüfung wird der Hoch-schulgrad Bachelor of Science (B. Sc.) verliehen. DieStudentinnen und Studenten erhalten ein Zeugnis undeine Urkunde (Anlagen 3 und 4), sowie ein DiplomaSupplement (englische und deutsche Version). Darüberhinaus wird eine Zeugnisergänzung mit Angaben zu deneinzelnen Modulen und ihren Bestandteilen (Transkript)
erstellt. Auf Antrag werden ergänzend englische Versio-nen von Zeugnis und Urkunde ausgehändigt.
§ 16Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen
(1) Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffent-lichung in den FU-Mitteilungen (Amtsblatt der FreienUniversität Berlin) zum Wintersemester 2018/19 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Studienordnung für den Ba-chelorstudiengang vom 11. Juni 2013 (FU-Mitteilungen50/2013, S. 1581) und die Prüfungsordnung für den Ba-chelorstudiengang vom 11. Juni 2013 (FU-Mitteilungen50/2013, S. 1599) außer Kraft.
(3) Diese Ordnung gilt für Studentinnen und Studen-ten, die nach deren Inkrafttreten im Bachelorstudien-gang an der Freien Universität Berlin immatrikuliert wer-den. Studentinnen und Studenten, die vor dem Inkraft-treten dieser Ordnung für den Bachelorstudiengang ander Freien Universität Berlin immatrikuliert worden sind,studieren und erbringen die Leistungen auf der Grund-lage der Studien- und Prüfungsordnung gemäß Abs. 2,sofern sie nicht die Fortsetzung des Studiums und dieErbringung der Leistungen gemäß dieser Ordnung beimPrüfungsausschuss beantragen. Anlässlich der auf denAntrag hin erfolgenden Umschreibung entscheidet derPrüfungsausschuss über den Umfang der Berücksichti-gung von zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits be-gonnenen oder abgeschlossenen Modulen oder überderen Anrechnung auf nach Maßgabe dieser Ordnungzu erbringende Leistungen, wobei den Erfordernissenvon Vertrauensschutz und GleichbehandlungsgebotRechnung getragen wird. Die Entscheidung über denUmschreibungsantrag wird zum Beginn der Vorlesungs-zeit des auf seine Stellung folgenden Semesters wirk-sam. Die Umschreibung ist nicht revidierbar.
(4) Die Möglichkeit des Studienabschlusses auf derGrundlage der Studien- und Prüfungsordnung gemäßAbs. 2 wird bis zum Ende des Sommersemesters 2021gewährleistet.
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FU-Mitteilungen
Anlage 1: Modulbeschreibungen
Erläuterungen:Die folgenden Modulbeschreibungen benennen, soweitnicht auf andere Ordnungen verwiesen wird, für jedesModul des Bachelorstudiengangs und des Modulange-botsl die Bezeichnung des Moduls,l die Verantwortliche oder den Verantwortlichen des
Moduls,l die Voraussetzungen für den Zugang zum jeweiligen
Modul, l Inhalte und Qualifikationsziele des Moduls,l Lehr- und Lernformen des Moduls,l den studentischen Arbeitsaufwand, der für die erfolg-
reiche Absolvierung eines Moduls veranschlagt wird,l Formen der aktiven Teilnahme,l die Prüfungsformen,l die Pflicht zu regelmäßiger Teilnahme,l die den Modulen zugeordneten Leistungspunkte,l die Regeldauer des Moduls,l die Häufigkeit des Angebots,l die Verwendbarkeit des Moduls.
Die Angaben zum zeitlichen Arbeitsaufwand berücksich-tigen insbesonderel die aktive Teilnahme im Rahmen der Präsenzstudien-
zeit,l den Arbeitszeitaufwand für die Erledigung kleinerer
Aufgaben im Rahmen der Präsenzstudienzeit,l die Zeit für eine eigenständige Vor- und Nachberei-
tung,l die Bearbeitung von Studieneinheiten in den Online-
Studienphasen,l die unmittelbare Vorbereitungszeit für Prüfungsleis-
tungen,l die Prüfungszeit selbst.Die Zeitangaben zum Selbststudium (unter anderemVor- und Nachbereitung, Prüfungsvorbereitung) stellenRichtwerte dar und sollen den Studentinnen und Stu-denten Hilfestellung für die zeitliche Organisation ihresmodulbezogenen Arbeitsaufwands liefern. Die Angaben
zum Arbeitsaufwand korrespondieren mit der Anzahl derdem jeweiligen Modul zugeordneten Leistungspunkteals Maßeinheit für den studentischen Arbeitsaufwand,der für die erfolgreiche Absolvierung des Moduls in etwazu erbringen ist. Ein Leistungspunkt entspricht 30 Stun-den.
Soweit für die jeweiligen Lehr- und Lernformen diePflicht zu regelmäßiger Teilnahme festgelegt ist, ist sieneben der aktiven Teilnahme an den Lehr- und Lern-formen und der erfolgreichen Absolvierung der Prü-fungsleistungen eines Moduls Voraussetzung für denErwerb der dem jeweiligen Modul zugeordneten Leis-tungspunkte. Eine regelmäßige Teilnahme liegt vor,wenn mindestens 85 % der in den Lehr- und Lernformeneines Moduls vorgesehenen Präsenzstudienzeit be-sucht wurden. Besteht keine Pflicht zu regelmäßigerTeilnahme an einer Lehr- und Lernform eines Moduls,so wird sie dennoch dringend empfohlen. Die Festle-gung einer Präsenzpflicht durch die jeweilige Lehrkraftist für Lehr- und Lernformen, für die im Folgenden dieTeilnahme lediglich empfohlen wird, ausgeschlossen. InModulen, in denen alternative Formen der aktiven Teil-nahme vorgesehen sind, sind die entsprechend demstudentischen Arbeitsaufwand zu bestimmenden For-men der aktiven Teilnahme für das jeweilige Semestervon der verantwortlichen Lehrkraft spätestens im erstenLehrveranstaltungstermin festzulegen.
Zu jedem Modul muss – soweit vorgesehen – die zuge-hörige Modulprüfung abgelegt werden. Module werdenmit nur einer Prüfungsleistung (Modulprüfung) abge-schlossen. Die Modulprüfung ist auf die Qualifika-tionsziele des Moduls zu beziehen und überprüft dieErreichung der Ziele des Moduls exemplarisch. Der Prü-fungsumfang wird auf das dafür notwendige Maß be-schränkt. In Modulen, in denen alternative Prüfungsfor-men vorgesehen sind, ist die Prüfungsform des jeweili-gen Semesters von der verantwortlichen Lehrkraft spä-testens im ersten Lehrveranstaltungstermin festzulegen.
Die aktive und – soweit vorgesehen – regelmäßige Teil-nahme an den Lehr- und Lernformen sowie die erfolgrei-che Absolvierung der Prüfungsleistungen eines Modulssind Voraussetzung für den Erwerb der dem jeweiligenModul zugeordneten Leistungspunkte. Bei Modulenohne Modulprüfung ist die aktive und regelmäßige Teil-nahme an den Lehr- und Lernformen Voraussetzung fürden Erwerb der dem jeweiligen Modul zugeordnetenLeistungspunkte.
FU-Mitteilungen 33/2018 vom 17.07.2018 1129
FU-Mitteilungen
1. Basisbereich:
Basismodul 1: Naturwissenschaftliche GrundlagenHochschule/Fachbereich: Freie Universität Berlin/ FB Veterinärmedizin / FB Biologie Chemie Pharmazie /FB PhysikModulverantwortliche/r: Dozentinnen und Dozenten des ModulsZugangsvoraussetzungen: KeineQualifikationsziele: Die Studentinnen und Studenten kennen die basalen Grundlagen mit speziesspezifischem Bezug zur Tierart Pferdim Bereich der naturwissenschaftlichen Grundlagenfächer Chemie, Biochemie, Physik, Biophysik, Zoologie undBotanik. Im Bereich Botanik sind dem Studierenden insbesondere Kenntnisse zu Gift- und Futterpflanzen fürPferde bekannt.Inhalte: Es werden basale Kenntnisse im Bereich der naturwissenschaftlichen Grundlagenfächer Chemie und Biochemie,Physik und Biophysik, sowie allgemeiner und angewandter Zoologie und allgemeiner und angewandter Botanik mitspezifischem Bezug bzw. dem Schwerpunkt Pferd gelehrt.
Lehr- und Lernformen
Präsenzstudium (Semesterwochen-stunden = SWS)
Formen aktiver Teilnahme
Arbeitsaufwand (Stunden)
Vorlesung 4
Literaturrecherche und Lektüre
Präsenzzeit V 60Vor- und Nachbereitung V 60Präsenzzeit V 30Vor- und Nachbereitung V 30Präsenzzeit V 15Vor- und Nachbereitung V 15Präsenzzeit EK 15Vor- und Nachbereitung EK 30Prüfungsvorbereitung und Prüfung 135
Vorlesung 2
Vorlesung 1
Einführungskurs 1Versuche vor- und nachar-beiten, Versuchsdemonstra-tionen
Modulprüfung: Klausur (60 Minuten), ggf. ganz oder teilweise im Antwort-Wahl-Ver-fahren; kann auch in Form einer elektronischen Prüfungsleistungdurchgeführt werden.
Modulsprache: DeutschPflicht zur regelmäßigen Teilnahme: Vorlesungen: Teilnahme wird empfohlen, Einführungskurs: JaArbeitszeitaufwand insgesamt: 390 Stunden 13 LPDauer des Moduls: Ein SemesterHäufigkeit des Angebots: WintersemesterVerwendbarkeit: Bachelorstudiengang Pferdewissenschaft
1130 FU-Mitteilungen 33/2018 vom 17.07.2018
FU-Mitteilungen
Basismodul 2: ArbeitstechnikenHochschule/Fachbereich: Freie Universität Berlin/ FB VeterinärmedizinModulverantwortliche/r: Dozentinnen und Dozenten des ModulsZugangsvoraussetzungen: KeineQualifikationsziele: Die Studentinnen und Studenten kennen Grundlagen des wissenschaftlichen Arbeitens, können Daten statistischauswerten, interpretieren und präsentieren. Sie können sich im Bereich Pferdewissenschaften international ver-ständigen sowie englische Fachtexte verstehen und schreiben. Darüber hinaus haben die Studierenden Kennt-nisse über den allgemeinen Umgang mit dem Pferd sowie dessen Pflege und können diese Kenntnisse anwenden.Inhalte: Im Rahmen der Einführung in wissenschaftliches Arbeiten werden Statistik, Rhetorik und Vortragstechnik, Termino-logie und Bibliotheksrecherche sowie der allgemeine Umgang mit dem Pferd und dessen Pflege unterrichtet.
Lehr- und Lernformen
Präsenzstudium (Semesterwochen-stunden = SWS)
Formen aktiver Teilnahme
Arbeitsaufwand (Stunden)
Übung 2Analyse und Reflektionder Übungsinhalte, Zusatz-lektüre
Präsenzzeit Ü 30Vor- und Nachbereitung Ü 30Präsenzzeit EK 45Vor- und Nachbereitung EK 45Prüfungsvorbereitung und Prüfung 60
Einführungskurs 3 Literaturrecherche, Erstellung Poster
Modulprüfung: Posterpräsentation (ca. 20 Minuten); die Modulprüfung wird nicht dif-ferenziert bewertet.
Modulsprache: DeutschPflicht zur regelmäßigen Teilnahme: JaArbeitszeitaufwand insgesamt: 210 Stunden 7 LPDauer des Moduls: Zwei SemesterHäufigkeit des Angebots: Jedes Jahr / Beginn im WintersemesterVerwendbarkeit: Bachelorstudiengang Pferdewissenschaft
FU-Mitteilungen 33/2018 vom 17.07.2018 1131
FU-Mitteilungen
Basismodul 3: Landwirtschaftliche GrundlagenHochschule/Fachbereich: Freie Universität Berlin/ FB VeterinärmedizinHumboldt Universität zu Berlin/ FB Landwirtschaft/ / Department für Nutzpflanzen- und TierwissenschaftenModulverantwortliche/r: Dozentinnen und Dozenten des ModulsZugangsvoraussetzungen: KeineQualifikationsziele: Die Studentinnen und Studenten kennen die Grundlagen der pflanzlichen Produktion. Sie können landwirtschaftli-che Anlagen und Pferdehaltungssysteme planen und beurteilen sowie sich mit Problemstellungen im Rahmen vonUmweltmanagement auseinandersetzen. Sie haben einen Überblick über die Verfahren der Kompostierung undEnergiegewinnung aus Pferdemist.Inhalte: Pflanzliche Produktion; Grünlandbewirtschaftung und Weidewirtschaft; Agrartechnik; Landwirtschaftlicher Anla-genbau/ Tierhaltungssysteme; Emission, Immission; Abfallmanagement
Lehr- und Lernformen
Präsenzstudium (Semesterwochen-stunden = SWS)
Formen aktiver Teilnahme
Arbeitsaufwand (Stunden)
Vorlesung 2
Literaturrecherche und Lek-türe
Präsenzzeit V 30Vor- und Nachbereitung V 30Präsenzzeit V 30Vor- und Nachbereitung V 30Präsenzzeit EK 15Vor- und Nachbereitung EK 30Prüfungsvorbereitung und Prüfung 75
Vorlesung 2
Einführungskurs 1
Analyse und Reflektionder Seminarinhalte, Zusatz-lektüre, Analysen in der Praxis und praktische Anwendungen
Modulprüfung: Klausur (60 Minuten), ggf. ganz oder teilweise im Antwort-Wahl-Ver-fahren; kann auch in Form einer elektronischen Prüfungsleistungdurchgeführt werden.
Modulsprache: DeutschPflicht zur regelmäßigen Teilnahme: Vorlesungen: Teilnahme wird empfohlen, Einführungskurs: JaArbeitszeitaufwand insgesamt: 240 Stunden 8 LPDauer des Moduls: Ein SemesterHäufigkeit des Angebots: Jedes WintersemesterVerwendbarkeit: Bachelorstudiengang Pferdewissenschaft
1132 FU-Mitteilungen 33/2018 vom 17.07.2018
FU-Mitteilungen
Basismodul 4: Futtermittel und ErnährungHochschule/Fachbereich: Freie Universität Berlin/ FB Veterinärmedizin/ Institut für TierernährungHumboldt Universität zu Berlin/ FB Landwirtschaft/ / Department für Nutzpflanzen- und TierwissenschaftenModulverantwortliche/r: Dozentinnen und Dozenten des ModulsZugangsvoraussetzungen: KeineQualifikationsziele: Die Studentinnen und Studenten kennen die wesentlichen Futtermittelgruppen, deren ernährungsphysiologisch re-levante Inhaltstoffe sowie die wichtigen Vorschriften des Futtermittelrechts. Sie kennen und erkennen die wichtigs-ten Futterpflanzen, Heil- und Giftpflanzen, Einflussfaktoren auf die Grundfutterqualität sowie die wesentlichenMaßnahmen zur Konservierung von Futtermitteln. Die Studentinnen und Studenten kennen die wissenschaftlichenErkenntnisse zur Ernährung des Pferdes, können die Energie-und Nährstoffversorgung einschätzen, Fehler undProbleme in der Fütterung erkennen und beurteilen. Sie überblicken die wichtigsten diätetischen Anwendungsge-biete bei Pferden und kennen den Einfluss der Ernährung auf das Wohlbefinden und die Gesundheit beurteilen.Inhalte: Es werden ausführliche Kenntnisse im Bereich der unterschiedlichen Futtermittel sowie der generellen Fütterungund spezielle diätetische Maßnahmen für Pferde gelehrt. Dabei wird auch auf die besonderen, die Tierarzt Pferdbetreffenden rechtlichen Grundlagen eingegangen.
Lehr- und Lernformen
Präsenzstudium (Semesterwochen-stunden = SWS)
Formen aktiver Teilnahme
Arbeitsaufwand (Stunden)
Vorlesung 4 Lektüre, LiteraturrecherchePräsenzzeit V 60Vor- und Nachbereitung V 90Präsenzzeit EK 15Vor- und Nachbereitung EK 45Prüfungsvorbereitung und Prüfung 90
Einführungskurs 1
Pflanzen- und Giftpflanzen-bestimmungen, Qualitätsbe-stimmung von Futtermitteln Futtermittelanalysen
Modulprüfung: Klausur (60 Minuten), ggf. ganz oder teilweise im Antwort-Wahl-Ver-fahren; kann auch in Form einer elektronischen Prüfungsleistungdurchgeführt werden.
Modulsprache: DeutschPflicht zur regelmäßigen Teilnahme: Vorlesung: Teilnahme wird empfohlen, Einführungskurs: JaArbeitszeitaufwand insgesamt: 300 Stunden 10 LPDauer des Moduls: Ein SemesterHäufigkeit des Angebots: Jedes SommersemesterVerwendbarkeit: Bachelorstudiengang Pferdewissenschaft
FU-Mitteilungen 33/2018 vom 17.07.2018 1133
FU-Mitteilungen
Basismodul 5: Allgemeine GesundheitslehreHochschule/Fachbereich: Freie Universität Berlin/ FB Veterinärmedizin/ Institute für Anatomie, Physiologie,Parasitologie, Mikrobiologie und Virologie; Klinik für PferdeModulverantwortliche/r: Dozentinnen und Dozenten des ModulsZugangsvoraussetzungen: KeineQualifikationsziele: Die Studentinnen und Studenten kennen die Grundlagen der Anatomie und Physiologie des Pferdes. Sie kennendie Ätiopathologie der wichtigsten Erkrankungen beim Pferd, erkennen Infektionskrankheiten und Tierseuchen undkönnen entsprechende Maßnahmen vornehmen.Inhalte: Angewandte Anatomie, Angewandte Physiologie, Parasitologie. Grundlagen der Ätiopathologie, die Grundlagender Infektiologie mit ausgewählten Erkrankungen und die Tierseuchenlehre werden unterrichtet.
Lehr- und Lernformen
Präsenzstudium (Semesterwochen-stunden = SWS)
Formen aktiver Teilnahme
Arbeitsaufwand (Stunden)
Vorlesung 2 Lektüre, LiteraturrecherchePräsenzzeit V 30Vor- und Nachbereitung V 45Präsenzzeit EK 30Vor- und Nachbereitung EK 45Prüfungsvorbereitung und Prüfung 60
Einführungskurs 2 Präsentation oder Referat,Tests
Modulprüfung: Klausur (60 Minuten), ggf. ganz oder teilweise im Antwort-Wahl-Ver-fahren; kann auch in Form einer elektronischen Prüfungsleistungdurchgeführt werden.
Modulsprache: DeutschPflicht zur regelmäßigen Teilnahme: Vorlesung: Teilnahme wird empfohlen, Einführungskurs: JaArbeitszeitaufwand insgesamt: 210 Stunden 7 LPDauer des Moduls: Ein SemesterHäufigkeit des Angebots: Jedes WintersemesterVerwendbarkeit: Bachelorstudiengang Pferdewissenschaft
1134 FU-Mitteilungen 33/2018 vom 17.07.2018
FU-Mitteilungen
Basismodul 6: RechtsgrundlagenHochschule/Fachbereich: Freie Universität Berlin/ FB VeterinärmedizinModulverantwortliche/r: Dozentinnen und Dozenten des ModulsZugangsvoraussetzungen: KeineQualifikationsziele: Die Studentinnen und Studenten kennen für den Bachelorstudiengang bedeutsame Rechtsgrundlagen und besit-zen Kenntnisse im Steuer-, Vertrags-, Erb-, Arbeits-, Versicherungs- und Haftungsrecht und können diese Kennt-nisse praktisch anwenden.Inhalte: Rechtsgrundlagen, Steuerrecht, Vertragsrecht (An- und Verkauf), Erb-, Arbeits-, Versicherungs- und Haftungsrechtwerden vermittelt.
Lehr- und Lernformen
Präsenzstudium (Semesterwochen-stunden = SWS)
Formen aktiver Teilnahme
Arbeitsaufwand (Stunden)
Vorlesung 4Lektüre und Analyse von ju-ristischen Fallbeispielen und Gesetzestexten
Präsenzzeit V 30Vor- und Nachbereitung V 60Prüfungsvorbereitung und Prüfung 90
Modulprüfung: Klausur (60 Minuten), ggf. ganz oder teilweise im Antwort-Wahl-Ver-fahren; kann auch in Form einer elektronischen Prüfungsleistungdurchgeführt werden.
Modulsprache: DeutschPflicht zur regelmäßigen Teilnahme: Teilnahme wird empfohlenArbeitszeitaufwand insgesamt: 180 Stunden 6 LPDauer des Moduls: Ein SemesterHäufigkeit des Angebots: Jedes zweite Sommersemester für zwei JahrgängeVerwendbarkeit: Bachelorstudiengang Pferdewissenschaft
FU-Mitteilungen 33/2018 vom 17.07.2018 1135
FU-Mitteilungen
2. Vertiefungsbereich:
Vertiefungsmodul 1: EthologieHochschule/Fachbereich: Freie Universität Berlin/ FB Veterinärmedizin/ Klinik für Pferde/ IZWModulverantwortliche/r: Dozentinnen und Dozenten des ModulsZugangsvoraussetzungen: KeineQualifikationsziele: Die Studentinnen und Studenten haben Kenntnisse im wissenschaftlichen Arbeiten mit Bezug zur Ethologie, ken-nen ethologische Methoden und können diese anwenden. Sie haben Kenntnisse von der Ethologie des Pferdesund die Grenzen von dessen Anpassungsfähigkeit sowie Verhaltensstörungen. Sie haben Kenntnisse von der An-wendung lerntheoretischer Ansätze auf das Pferd und praktische Grundlagen in der angewandten Ethologie desPferdes zum Zweck des artgerechten Umgangs und Interaktion mit dem Pferd.Inhalte: Grundlagen der Ethologie, Ethologie des Pferdes, Lernverhalten, Verhaltensstörungen und Prophylaxe werdenvermittelt. Einführung in die angewandte Ethologie des Pferdes mittels ausgewählter pferdepraktischer Übungen.
Lehr- und Lernformen
Präsenzstudium (Semesterwochen-stunden = SWS)
Formen aktiver Teilnahme
Arbeitsaufwand (Stunden)
Vorlesung 2 Lektüre, LiteraturrecherchePräsenzzeit V 30Vor- und Nachbereitung V 30Präsenzzeit GK 30Vor- und Nachbereitung GK 30Präsenzzeit Ü 60Vor- und Nachbereitung Ü 60Prüfungsvorbereitung und Prüfung 120
Grundkurs 2 Planung und Durchführung von ethologischen Studien
Übung 4Umgang mit dem Pferd, Analyse von Pferdeverhal-ten
Modulprüfung: Schriftliche Ausarbeitung (ca. 8 Seiten)Modulsprache: DeutschPflicht zur regelmäßigen Teilnahme: Vorlesung: Teilnahme wird empfohlen, Übung und Grundkurs: JaArbeitszeitaufwand insgesamt: 360 Stunden 12 LPDauer des Moduls: Ein SemesterHäufigkeit des Angebots: Jedes SommersemesterVerwendbarkeit: Bachelorstudiengang Pferdewissenschaft
1136 FU-Mitteilungen 33/2018 vom 17.07.2018
FU-Mitteilungen
Vertiefungsmodul 2: PferdezuchtHochschule/Fachbereich: Freie Universität Berlin/ FB Veterinärmedizin/ Klinik für PferdeModulverantwortliche/r: Dozentinnen und Dozenten des ModulsZugangsvoraussetzungen: KeineQualifikationsziele: Die Studentinnen und Studenten kennen die Organisation der Pferdezucht in Deutschland und Europa, sie habeneinen Überblick über die wichtigsten Pferderassen, deren Zuchtziele und Leistungsprüfungen. Sie können Zucht-verfahren auswählen und sinnvolle Anpaarungen vorschlagen, sowie Pferde identifizieren und zutreffend beur-teilen. Sie verfügen über grundsätzliche Kenntnisse der Molekulargenetik und deren Anwendung in der genomi-schen Selektion und kennen die wichtigsten Erbkrankheiten.Inhalte: Gelehrt werden züchterische Grundlagen mit besonderem Augenmerk auf Zuchtorganisation, Rassekunde, Zucht-methoden, Leistungsprüfung, Zuchtwertschätzung sowie Tierbeurteilung und Identitätssicherung. Die Grundlagender Molekulargenetik und deren Anwendung in der genomischen Selektion werden vermittelt.
Lehr- und Lernformen
Präsenzstudium (Semesterwochen-stunden = SWS)
Formen aktiver Teilnahme
Arbeitsaufwand (Stunden)
Vorlesung 3 Lektüre, LiteraturrecherchePräsenzzeit V 45Vor- und Nachbereitung V 45Präsenzzeit Ü 30Vor- und Nachbereitung Ü 45Prüfungsvorbereitung und Prüfung 75
Übung 2 Referat oder Präsentation
Modulprüfung: Mündliche Prüfung (ca. 10 Minuten)Modulsprache: DeutschPflicht zur regelmäßigen Teilnahme: Vorlesung: Teilnahme wird empfohlen, Übung: JaArbeitszeitaufwand insgesamt: 240 Stunden 8 LPDauer des Moduls: Ein SemesterHäufigkeit des Angebots: Jedes WintersemesterVerwendbarkeit: Bachelorstudiengang Pferdewissenschaft
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FU-Mitteilungen
Vertiefungsmodul 3: ProjektmanagementHochschule/Fachbereich: Freie Universität Berlin/ FB Veterinärmedizin/ Klinik für PferdeModulverantwortliche/r: Dozentinnen und Dozenten des ModulsZugangsvoraussetzungen: erfolgreiche Absolvierung des Basismoduls 2 „Arbeitstechniken“Qualifikationsziele: Die Studentinnen und Studenten können Projekte strukturiert planen und den passenden organisatorischen Rah-men schaffen. Sie erwerben fundierte Methodenkompetenz und setzen die Instrumente im Projekt gezielt ein. Sieüben an realen Projekten und können die Inhalte direkt in Ihre im Projektmanagement Projektpraxis übertragen.Inhalte: Projektbegriff, Projektauftrag, Projektplanung und Organisation, Kostenplanung, Ressourcenplanung, Projektri-sikoanalyse, Projektdokumentation
Lehr- und Lernformen
Präsenzstudium (Semesterwochen-stunden = SWS)
Formen aktiver Teilnahme
Arbeitsaufwand (Stunden)
Grundkurs 2 Literaturarbeit, Projektpla-nung und Gruppenarbeit
Präsenzzeit GK 30Vor- und Nachbereitung GK 30Präsenzzeit Ü 30Vor- und Nachbereitung Ü 30Prüfungsvorbereitung und Prüfung 60
Übung 2Mitarbeit bei der Entwick-lung und Umsetzung eines Projekts
Modulprüfung: Projektbericht (ca. 8 Seiten) Modulsprache: DeutschPflicht zur regelmäßigen Teilnahme: JaArbeitszeitaufwand insgesamt: 180 Stunden 6 LPDauer des Moduls: Ein SemesterHäufigkeit des Angebots: Jedes WintersemesterVerwendbarkeit: Bachelorstudiengang Pferdewissenschaft
1138 FU-Mitteilungen 33/2018 vom 17.07.2018
FU-Mitteilungen
Vertiefungsmodul 4: Mensch-Pferd-BeziehungHochschule/Fachbereich: Freie Universität Berlin/ FB Veterinärmedizin/ Institut für Tierschutz u. Klinik für PferdeModulverantwortliche/r: Dozentinnen und Dozenten des ModulsZugangsvoraussetzungen: Erfolgreiche Absolvierung des Basismoduls 1 „Naturwissenschaftliche Grundlagen“,des Basismoduls 2 „Arbeitstechniken“ sowie des Vertiefungsmoduls 1 „Ethologie“Qualifikationsziele: Die Studentinnen und Studenten kennen die Voraussetzungen zur Begründung einer positiven Mensch-Pferd-Be-ziehung zum Zweck des artgerechten Umgangs und der Pferdeausbildung. Sie haben Kenntnisse von der Wirkungmenschlichen Verhaltens auf das Verhalten des Pferdes, können eigenes Verhalten reflektieren und modifizieren.Sie kennen die häufigsten Ursachen für unerwünschtes Pferdeverhalten und haben Kenntnisse von Methoden zurProphylaxe. Sie haben theoretische Kenntnisse von Analyse und Therapie unerwünschten Pferdeverhaltens. Siekennen die ethischen und gesetzlichen Grundlagen des Tierschutzes sowie die Leistung und (individuellen) Leis-tungsgrenzen des Pferdes.Inhalte: Aspekte der Mensch-Pferd-Beziehung, Ursachen unerwünschter Verhaltensweisen und Prophylaxe, Verhaltens-training des Menschen zum Zweck des artgerechten Umgangs und der Pferdeausbildung, Vertiefung angewandterEthologie des Pferdes in ausgewählten Alltagssituationen, Interaktion mit Pferden unterschiedlicher Altersstufenund Ausbildungsständen, Einblick in Analyse und Modifikation unerwünschter Verhaltensweisen (Problempferde-training) und Bewertung aktueller Ausbildungsmethoden werden vermittelt. Tierschutz-Ethik und Recht, Ethik imPferdesport, Europäischer Verhaltenscodex für Tierärzte und Ethikcodex der TVT, Tierschutz in der Pferdehaltungals Schutzauftrag, pferdegestützte Therapie, Gnadenhöfe, Pferdefriedhöfe aus Tierschutzgesichtspunkten werdengelehrt.
Lehr- und Lernformen
Präsenzstudium (Semesterwochen-stunden = SWS)
Formen aktiver Teilnahme
Arbeitsaufwand (Stunden)
Vorlesung 2 Analyse und Reflektion der Seminarinhalte
Präsenzzeit V 30Vor- und Nachbereitung V 60Präsenzzeit Ü 90Vor- und Nachbereitung Ü 150Prüfungsvorbereitung und Prüfung 120
Übung 6
Vor- und Nachbereitung der praktischen Übungen an-hand aktueller Literatur, Re-flexion eigener Erfahrungen
Modulprüfung: Mündliche Fallpräsentation (ca. 30 Minuten)Modulsprache: DeutschPflicht zur regelmäßigen Teilnahme: Vorlesung: Teilnahme wird empfohlen, Übung: JaArbeitszeitaufwand insgesamt: 450 Stunden 15 LPDauer des Moduls: Ein SemesterHäufigkeit des Angebots: Jedes SommersemesterVerwendbarkeit: Bachelorstudiengang Pferdewissenschaft
FU-Mitteilungen 33/2018 vom 17.07.2018 1139
FU-Mitteilungen
Vertiefungsmodul 5: ReproduktionHochschule/Fachbereich: Freie Universität Berlin/ FB Veterinärmedizin/ Klinik für PferdeModulverantwortliche/r: Dozentinnen und Dozenten des ModulsZugangsvoraussetzungen: Erfolgreiche Absolvierung des Basismoduls 1 „Naturwissenschaftliche Grundlagen“und des Basismoduls 2 „Arbeitstechniken“Qualifikationsziele: Die Studentinnen und Studenten kennen die Grundlagen der Reproduktionsphysiologie, Zuchthygiene und Bio-technologie in der Reproduktion. Sie kennen die Bedeutung der tierärztlichen Zuchttauglichkeitsuntersuchung. DieStudentinnen und Studenten kennen den Ablauf einer physiologischen Geburt und können Geburtsstörungenrechtzeitig einschätzen. Sie können die Anpassungsphase des Fohlens nach der Geburt beurteilen und Fehlan-passungen erkennen, sowie die ersten Lebenstage des Fohlens managen. Sie kennen die relevanten reprodukti-onsmedizinischen Erkrankungen bei Stute, Hengst und neugeborenem Fohlen sowie die Möglichkeiten deren Vor-beugung. Die Studentinnen und Studenten kennen das Tierzuchtrecht und können es in die Praxis umsetzen.Inhalte: Grundlagen der Reproduktionsphysiologie, der Zuchthygiene, der Biotechnik der Reproduktion sowie der Aspektder Zuchttauglichkeitsuntersuchung, Geburtskunde und Neonatologie werden unterrichtet sowie reproduktionsme-dizinische Erkrankungen von Stute, Hengst und neugeborenem Fohlen. Das Tierzuchtrecht wird erläutert.
Lehr- und Lernformen
Präsenzstudium (Semesterwochen-stunden = SWS)
Formen aktiver Teilnahme
Arbeitsaufwand (Stunden)
Vorlesung 4 Lektüre, LiteraturrecherchePräsenzzeit V 60Vor- und Nachbereitung V 60Präsenzzeit S 30Vor- und Nachbereitung S 45Prüfungsvorbereitung und Prüfung 105
Seminar 2 Analyse und Reflektion der Seminarinhalte
Modulprüfung: Klausur (60 Minuten), ggf. ganz oder teilweise im Antwort-Wahl-Ver-fahren; kann auch in Form einer elektronischen Prüfungsleistungdurchgeführt werden.
Modulsprache: DeutschPflicht zur regelmäßigen Teilnahme: Vorlesung: Teilnahme wird empfohlen, Seminar: JaArbeitszeitaufwand insgesamt: 300 Stunden 10 LPDauer des Moduls: Ein SemesterHäufigkeit des Angebots: Jedes WintersemesterVerwendbarkeit: Bachelorstudiengang Pferdewissenschaft
1140 FU-Mitteilungen 33/2018 vom 17.07.2018
FU-Mitteilungen
Vertiefungsmodul 6: Spezielle GesundheitslehreHochschule/Fachbereich: Freie Universität Berlin/ FB Veterinärmedizin/ Klinik für PferdeModulverantwortliche/r: Dozentinnen und Dozenten des ModulsZugangsvoraussetzungen: Erfolgreiche Absolvierung des Basismoduls 1 „Naturwissenschaftliche Grundlagen“sowie des Basismoduls 2 „Arbeitstechniken“Qualifikationsziele: Die Studierenden kennen die wichtigsten internistischen und orthopädischen Erkrankungen, wichtige Leitsymp-tome, Möglichkeiten der Diagnostik und Therapie. Sie können in Notfällen erste Hilfe leisten und im Falle einesInfektionsausbruchs korrekte Maßnahmen für den Bestand ergreifen. Die Studierenden kennen die Grundlagender Hufpflege und des Hufbeschlags.Inhalte: Allgemeines Gesundheitsmanagement, internistische und orthopädische Erkrankungen inkl. Möglichkeiten derDiagnostik und Therapie, Notfallmedizin, Hufpflege und Hufbeschlag.
Lehr- und Lernformen
Präsenzstudium (Semesterwochen-stunden = SWS)
Formen aktiver Teilnahme
Arbeitsaufwand (Stunden)
Vorlesung 2 Lektüre, LiteraturrecherchePräsenzzeit V 30Vor- und Nachbereitung V 30Präsenzzeit Ü 30Vor- und Nachbereitung Ü 60Prüfungsvorbereitung und Prüfung 60
Übung 2 Analyse und Reflektion der Übungsinhalte
Modulprüfung: Klausur (60 Minuten), ggf. ganz oder teilweise im Antwort-Wahl-Ver-fahren; kann auch in Form einer elektronischen Prüfungsleistungdurchgeführt werden.
Modulsprache: DeutschPflicht zur regelmäßigen Teilnahme: Vorlesung: Teilnahme wird empfohlen, Übung: JaArbeitszeitaufwand insgesamt: 210 Stunden 7 LPDauer des Moduls: Ein SemesterHäufigkeit des Angebots: Jedes SommersemesterVerwendbarkeit: Bachelorstudiengang Pferdewissenschaft
FU-Mitteilungen 33/2018 vom 17.07.2018 1141
FU-Mitteilungen
Vertiefungsmodul 7: Nutztier PferdHochschule/Fachbereich: Freie Universität Berlin/ FB Veterinärmedizin/ Klinik für PferdeModulverantwortliche/r: Dozentinnen und Dozenten des ModulsZugangsvoraussetzungen: Erfolgreiche Absolvierung des Basismoduls 5 „Allgemeine Gesundheitslehre“Qualifikationsziele: Die Studentinnen und Studenten kennen die Nutzungsformen der Pferde im Sport, als Arbeitspferde, als Show-pferde, in der Zucht, als Therapiepferd, als lebensmittellieferndes Tier und als Versuchstier. Sie haben theoretischeGrundlagen in der Ausbildung von Pferden in Bezug auf die wesentlichsten Nutzungsarten des Pferdes, sie habenKenntnisse von Prinzipien des Leistungstrainings. Sie können Erkenntnisse aus der angewandten Ethologie desPferdes in die praktische Ausbildung des Nutztieres transferieren. Sie können Ausbildungsmethoden unter den ge-lehrten Gesichtspunkten der angewandten Ethologie reflektieren.Inhalte: Entwicklung des Pferdefleischverzehrs, Nahrungsmittel Pferd und dessen Voraussetzungen, besondere Nutzungdes Pferdes zu Therapiezwecken, Nutzung des Pferdes als Arbeitstier, Nutzung des Pferdes zur Milchgewinnung,Ausbildung des Pferdes in den wesentlichsten Disziplinen, Prinzipien des Leistungstrainings, angewandten Etho-logie des Pferdes in Bezug zu Sportpferdetraining und Zuchtveranstaltungen werden vermittelt.
Lehr- und Lernformen
Präsenzstudium (Semesterwochen-stunden = SWS)
Formen aktiver Teilnahme
Arbeitsaufwand (Stunden)
Vorlesung 4 Lektüre, LiteraturrecherchePräsenzzeit V 60Vor- und Nachbereitung V 60Präsenzzeit Ü 30Vor- und Nachbereitung Ü 60Prüfungsvorbereitung und Prüfung 90
Übung 2Vor- und Nachbereitung der Übungen anhand aktueller Literatur
Modulprüfung: Praktische Prüfung (ca. 30 Minuten)Modulsprache: DeutschPflicht zur regelmäßigen Teilnahme: Vorlesung: Teilnahme wird empfohlen, Übung: JaArbeitszeitaufwand insgesamt: 300 Stunden 10 LPDauer des Moduls: Ein SemesterHäufigkeit des Angebots: Jedes SommersemesterVerwendbarkeit: Bachelorstudiengang Pferdewissenschaft
1142 FU-Mitteilungen 33/2018 vom 17.07.2018
FU-Mitteilungen
Vertiefungsmodul 8: Berufs- und ArbeitspädagogikHochschule/Fachbereich: Freie Universität Berlin/ FB Veterinärmedizin/ Klinik für PferdeModulverantwortliche/r: Dozentinnen und Dozenten des ModulsZugangsvoraussetzungen: KeineQualifikationsziele: Die Studentinnen und Studenten kennen die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Berufsausbildung, sie kön-nen den betrieblichen Ausbildungsbedarf einschätzen und die Ausbildung organisieren. Sie können die Ausbildungan berufstypischen Arbeits- und Geschäftsprozessen orientieren und sind in der Lage bei der Werbung und Aus-wahl von Auszubildenden mitzuwirken. Die Studierenden können ein für den Lehr- und Lernprozess förderlichesUmfeld schaffen, sie kennen die didaktischen Grundbegriffe und können Ausbildungsmethoden situationsange-passt auswählen und einsetzen. Sie können mit Lernschwierigkeiten umgehen und können Auszubildende in derVorbereitung auf Prüfungen angemessen unterstützen.Inhalte: Die Grundlagen und Methoden der Berufs- und Arbeitspädagogik werden theoretisch gelehrt. In praktischen Übun-gen erfolgt eine Vertiefung der Inhalte VL, die Erstellung betrieblicher Ausbildungspläne, die Anwendung von Aus-bildungsmethoden gemäß der Lernziele sowie die Planung und Durchführung von einzelnen praktischen Unterwei-sungen.
Lehr- und Lernformen
Präsenzstudium (Semesterwochen-stunden = SWS)
Formen aktiver Teilnahme
Arbeitsaufwand (Stunden)
Vorlesung 4Lektüre der relevanten ge-setzlichen und pädagogi-schen Grundlagen
Präsenzzeit V 60Vor- und Nachbereitung V 60Präsenzzeit Ü 30Vor- und Nachbereitung Ü 45Prüfungsvorbereitung und Prüfung 105
Übung 2Vorbereitung und Durch-führung einer Lehrunter-weisung
Modulprüfung: Klausur (60 Minuten), ggf. ganz oder teilweise im Antwort-Wahl-Ver-fahren; kann auch in Form einer elektronischen Prüfungsleistungdurchgeführt werden.
Modulsprache: DeutschPflicht zur regelmäßigen Teilnahme: Vorlesung: Teilnahme wird empfohlen, Übung: JaArbeitszeitaufwand insgesamt: 300 Stunden 10 LPDauer des Moduls: Ein SemesterHäufigkeit des Angebots: Jedes WintersemesterVerwendbarkeit: Bachelorstudiengang Pferdewissenschaft
FU-Mitteilungen 33/2018 vom 17.07.2018 1143
FU-Mitteilungen
Vertiefungsmodul 9: BetriebsführungHochschule/Fachbereich: Humboldt Universität zu Berlin/ FB Landwirtschaft / Department für Nutzpflanzen- undTierwissenschaftenModulverantwortliche/r: Dozentinnen und Dozenten des ModulsZugangsvoraussetzungen: KeineQualifikationsziele: Die Studierenden können aktuelle betriebswirtschaftliche Entwicklungen einordnen und erklären, die wirtschaftli-che Situation von Agrarunternehmen analysieren, einfache bis mittelschwere Planungsprobleme lösen und exem-plarisch betriebswirtschaftliche Methoden auf ausgewählte Fragestellungen in Agrarunternehmen übertragen.Inhalte: Vermittelt werden Grundlagen zur Klassifikation landwirtschaftlicher Betriebe, Rechnungswesen: Bilanz/GuV,Kennzahlen zur Rentabilität, Liquidität, Stabilität, Leistungs- und Kostenrechnung, Planung, Produktionstheorie,Investitionstheorie, Finanzmanagement und Risikomanagement.
Lehr- und Lernformen
Präsenzstudium (Semesterwochen-stunden = SWS)
Formen aktiver Teilnahme
Arbeitsaufwand (Stunden)
Vorlesung 2 Lektüre, LiteraturrecherchePräsenzzeit V 30Vor- und Nachbereitung V 30Präsenzzeit V 30Vor- und Nachbereitung V 30Prüfungsvorbereitung und Prüfung 60
Vorlesung 2Vor- und Nachbereitung der Übungen anhand aktueller Literatur
Modulprüfung: Klausur (60 Minuten), ggf. ganz oder teilweise im Antwort-Wahl-Ver-fahren; kann auch in Form einer elektronischen Prüfungsleistungdurchgeführt werden.
Modulsprache: DeutschPflicht zur regelmäßigen Teilnahme: Teilnahme wird empfohlenArbeitszeitaufwand insgesamt: 180 Stunden 6 LPDauer des Moduls: Ein SemesterHäufigkeit des Angebots: Jedes SommersemesterVerwendbarkeit: Bachelorstudiengang Pferdewissenschaft
1144 FU-Mitteilungen 33/2018 vom 17.07.2018
FU-Mitteilungen
Vertiefungsmodul 10: Studienplanung und StatistikHochschule/Fachbereich: Freie Universität Berlin/ FB VeterinärmedizinModulverantwortliche/r: Dozentinnen und Dozenten des ModulsZugangsvoraussetzungen: KeineQualifikationsziele: Die Studierenden können die Grundlagen des wissenschaftlichen Arbeitens einschließlich themenbezogener Lite-raturrecherche, epidemiologischer Studienplanung und -durchführung, statistisch korrekter Datenauswertung undkritischer Bewertung der Ergebnisse im Kontext einer Bachelorarbeit zielführend anwendenInhalte: Formulierung einer wissenschaftlichen Fragestellung, Entwicklung eines Studienplans, Datenerhebung, beschrei-bende und schließende statistische Auswertung und Ergebnis-interpretation, Anfertigen einer wissenschaftlichenArbeit (Einleitung, Literaturübersicht, Methoden, Ergebnisse, Diskussion)
Lehr- und Lernformen
Präsenzstudium (Semesterwochen-stunden = SWS)
Formen aktiver Teilnahme
Arbeitsaufwand (Stunden)
Vorlesung 1 Lektüre, LiteraturrecherchePräsenzzeit V 15Vor- und Nachbereitung V 15Präsenzzeit Ko 30Vor- und Nachbereitung Ko 30Prüfungsvorbereitung und Prüfung 60
Kolloquium 2Vor- und Nachbereitung des Kolloquiums anhand aktuel-ler Literatur
Modulprüfung: Präsentation (ca. 20 Minuten); die Modulprüfung wird nicht differen-ziert bewertet.
Modulsprache: DeutschPflicht zur regelmäßigen Teilnahme: Vorlesung: Teilnahme wird empfohlen, Kolloquium: JaArbeitszeitaufwand insgesamt: 150 Stunden 5 LPDauer des Moduls: Ein SemesterHäufigkeit des Angebots: Jedes WintersemesterVerwendbarkeit: Bachelorstudiengang Pferdewissenschaft
FU-Mitteilungen 33/2018 vom 17.07.2018 1145
FU-Mitteilungen
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1146 FU-Mitteilungen 33/2018 vom 17.07.2018
FU-Mitteilungen
Anlage 3: Zeugnis (Muster)
F r e i e U n i v e r s i t ä t B e r l i n F a c h b e r e i c h Ve t e r i n ä r m e d i z i n
Zeugnis
Frau/Herr [Vorname/Name]
geboren am [Tag/Monat/Jahr] in [Geburtsort]
hat den Bachelorstudiengang
Pferdewissenschaft
auf der Grundlage der Prüfungsordnung vom 21. Juni 2018 (FU-Mitteilungen 33/2018) mit der Gesamtnote
[Note als Zahl und Text]
erfolgreich abgeschlossen und die erforderliche Zahl von 180 Leistungspunkten nachgewiesen.
Die Prüfungsleistungen wurden wie folgt bewertet:
Die Bachelorarbeit hatte das Thema: [XX]
Berlin, den [Tag/Monat/Jahr] (Siegel)
Die Dekanin/Der Dekan Die/Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses
Notenskala: 1,0 – 1,5 sehr gut; 1,6 – 2,5 gut; 2,6 – 3,5 befriedigend; 3,6 – 4,0 ausreichend; 4,1 – 5,0 nicht ausreichendUndifferenzierte Bewertungen: BE – bestanden; NB – nicht bestanden
Die Leistungspunkte entsprechen dem European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS). Ein Teil der Leistungen ist unbenotet; die in Klammern gesetzte Leistungspunktzahl benennt den Umfang
der mit einer Note differenziert bewerteten Leistungen, die die Gesamtnote beeinflussen.
Studienbereich(e) Leistungspunkte Note
Fachstudium, davonl 10 LP für die BachelorarbeitAllgemeine Berufsvorbereitung (ABV)
150 (138)
30 (0)
FU-Mitteilungen 33/2018 vom 17.07.2018 1147
FU-Mitteilungen
Anlage 4: Urkunde (Muster)
F r e i e U n i v e r s i t ä t B e r l i n F a c h b e r e i c h Ve t e r i n ä r m e d i z i n
U r k u n d e
Frau/Herr [Vorname/Name]
geboren am [Tag/Monat/Jahr] in [Geburtsort]
hat den Bachelorstudiengang
Pferdewissenschaft
erfolgreich abgeschlossen.
Gemäß der Prüfungsordnung vom 21. Juni 2018 (FU-Mitteilungen 33/2018)
wird der Hochschulgrad
Bachelor of Science (B. Sc.)
verliehen.
Berlin, den [Tag/Monat/Jahr] (Siegel)
Die Dekanin/Der Dekan Die/Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses
1148 FU-Mitteilungen 33/2018 vom 17.07.2018
FU-Mitteilungen
FU-Mitteilungen 33/2018 vom 17.07.2018 1149
Herausgeber: Das Präsidium der Freien Universität Berlin, Kaiserswerther Straße 16–18, 14195 Berlin ISSN: 0723-0745Verlag und Vertrieb: Kulturbuch-Verlag GmbH, Postfach 47 04 49, 12313 Berlin
Hausadresse: Berlin-Buckow, Sprosserweg 3, 12351 Berlin Telefon: Verkauf 661 84 84; Telefax: 661 78 28 Internet: http://www.kulturbuch-verlag.de E-Mail: [email protected]
Der Versand erfolgt über eine Adressdatei, die mit Hilfe der automatisierten Datenverarbeitung geführt wird (§ 10 Berliner Datenschutzgesetz).Das Amtsblatt der FU ist im Internet abrufbar unter www.fu-berlin.de/service/zuvdocs/amtsblatt.
1150 FU-Mitteilungen 33/2018 vom 17.07.2018