26
Nachweis der Wildkatze Felis silvestris silvestris im Raum Idstein-Eschenhahn / Taunus mit Hilfe der Lockstockmethode im Winter 2008/09 Untersuchung zum Landschaftspflegerischen Begleitplan Auftragnehmer Institut für Tierökologie und Naturbildung Juli 2009, redaktionell überarbeitet im Oktober 2013

Nachweis der Wildkatze Felis silvestris silvestris im … · 1 Einleitung ..... 6 Gefährdung und Vorkommen der Wildkatze in Hessen..... 6 2 ... Auf gesamter Länge zwischen der BAB

Embed Size (px)

Citation preview

Nachweis der Wildkatze Felis silvestris silvestris

im Raum Idstein-Eschenhahn / Taunus

mit Hilfe der Lockstockmethode im Winter 2008/09

Untersuchung zum Landschaftspflegerischen Begleitplan

Auftragnehmer

Institut für Tierökologie und Naturbildung

Juli 2009, redaktionell überarbeitet im Oktober 2013

Nachweis der Wildkatze Felis silvestris im Raum Idstein / Eschenhahn

Institut für Tierökologie und Naturbildung

2

Nachweis der Wildkatze Felis silvestris silvestris

im Raum Idstein-Eschenhahn / Taunus

mit Hilfe der Lockstockmethode im Winter 2008/09

Untersuchung zum Landschaftspflegerischen Begleitplan der Nordwestumfahrung B 275 der Ortsgemeinde Eschenhahn/ Idstein Auftraggeber

Herrchen & Schmitt Landschaftsarchitekten Schützenstraße 4 65195 Wiesbaden Auftragnehmer Institut für Tierökologie und Naturbildung Helwigstraße 74 / 76 64521 Groß-Gerau Tel. 06152/ 1765 61 Fax. 06152/ 1765 59 www.tieroekologie.com Projektleitung und Durchführung Dipl. Biol. Olaf Simon

Juli 2009, redaktionell überarbeitet im Oktober 2013

Nachweis der Wildkatze Felis silvestris im Raum Idstein / Eschenhahn

Institut für Tierökologie und Naturbildung

3

Inhaltsverzeichnis Zusammenfassung ........................................................................................... 4 1 Einleitung ................................................................................................. 6 Gefährdung und Vorkommen der Wildkatze in Hessen ................................. 6 2 Zielstellung ............................................................................................... 8 Nachweis der Wildkatze im Raum Idstein-Eschenhahn ................................ 8 3 Kurzer Abriss zur Biologie der Wildkatze ................................................... 11 4 Methode und Vorgehensweise ................................................................. 11 Wie funktioniert die Baldrian-Lockstock-Methode? ..................................... 11 5 Ergebnisse.............................................................................................. 13 6 Diskussion der Ergebnisse ....................................................................... 15

6.1 Status der Wildkatze in der Region ........................................................................ 15

6.2 Konfliktanalyse .................................................................................................... 16

6.3 Vorgesehene Schadensbegrenzung und - minimierung zur Entschärfung von

Wildunfallschwerpunkten und einer Erhöhung der Durchlässigkeit des Raumes ........... 17

6.4 Ergänzende Schadensbegrenzung und - minimierung ............................................. 18

6.5 Funktionskontrolle der Querungshilfen ................................................................... 20

6.6 Kontakt sachkundiger Institutionen und Personen ................................................... 21

7 Literatur ................................................................................................. 22 8 Anlagen .................................................................................................. 26

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Verbreitung der Wildkatze in Deutschland, 2009 (BIRLENBACH & KLAR 2009). .............. 7 Abbildung 2: Lockstockstandorte Nr. 12 und Nr. 14 im Untersuchungsgebiet ............................ 10 Abbildung 3: Wildkatzenhaare an einem Lockstock. ................................................................ 14 Abbildung 4: Verteilung der Haarfunde an den 15 Baldrian-Köderstöcken . ................................ 17

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Offizielle Nachweis-Kategorien C 1, C 2 und C 3 zur fachlich einheitlichen Einstufung von Luchsmeldungen (AK HESSENLUCHS 2013) gemäß den Monitoring-Standards des Bundesamtes für Naturschutz und der international verwendeten SCALP - Kriterien (Status and Conservation of Alpine Lynx Population) dokumentiert. .................................................................................... 6 Tabelle 2: Ergebnis der genetischen Haaranalysen.................................................................. 14 Tabelle 3: Wildunfallschwerpunkte auf den Straßen im Untersuchungsraum .............................. 16 Tabelle 4: Standorte der Lockstöcke 1-15 zum Wildkatzennachweis .......................................... 26 Tabelle 5: Lockstockkontrollen im Untersuchungsraum Idstein/ Eschenhahn. ............................. 26

Nachweis der Wildkatze Felis silvestris im Raum Idstein / Eschenhahn

Institut für Tierökologie und Naturbildung

4

Zusammenfassung Die Bundesstraße B 275 verbindet in Nordost-Südwest-Richtung die Taunusstädte Idstein und Taunusstein in bewaldeten Mittelgebirgslagen. Im Bereich Idstein-Eschenhahn-Neuhof führt die Bundesstraße durch geschlossene Waldgebiete. In diesem Raum erstreckt sich ein aus dem Taunus führender breiter Waldkorridor westlich der BAB 3 nach Norden in Richtung Hünstetten in die Waldgebiete zwischen Taunus und Westerwald. Dieser Waldkorridor ist im Landesentwicklungsplan Hessen als „Prioritärer Hauptkorridor“ für die Wildkatze ausgewiesen.

Die Bundesstrasse B 275 führt in Tallage durch die Ortschaft Eschenhahn. Geplant ist, die Bundesstraße B 275 in einer Nordumfahrung um die Ortslage durch geschlossenes Waldgebiet zu führen. In Vorbereitung auf die Planfeststellung zur Ortsumfahrung Idstein-Eschenhahn soll das potenzielle Vorkommen der Wildkatze (Felis silvestris silvestris) im Untersuchungsgebiet erfasst werden.

Für die Nachweisführung wurde eine bewährte „hair-catcher“-Methode zum Sammeln von Wildkatzenhaaren angewandt, mit Baldrian beköderte Lockstöcke (HUPE & SIMON 2007, WEBER ET AL. 2008). Fünfzehn mit Baldrian-Tinktur beköderte Lockstöcke wurden in den Wäldern im Untersuchungsgebiet beidseitig des Auroffer Bachtales am 26.02.2009 gestellt. Die Stöcke wurden im einwöchigen Turnus mit sechs Kontrollen auf anhaftende Haare überprüft. Die letzte Kontrolle erfolgte am 14.04.2009.

Insgesamt wurden 22 Haarproben gesammelt, vorsortiert und 18 Proben dem Forschungsinstitut Senckenberg zur genetischen Analyse zugeführt. Als Ergebnis der Analysen können 14 Haarproben der Wildkatze zugeordnet werden. Bei acht Proben gelang eine Mikrosatellitenanalyse; alle acht Proben wiesen die Wildkatze nach. Sechs weitere Proben wurden einer Analyse der mitochondrialen DNA unterzogen. Auch diese sechs Proben wiesen die Wildkatze nach (siehe Tab. 1). Insgesamt liegen damit von neun der 15 Lockstockstandorte Nachweise der Wildkatze vor. Haare von Hauskatzen wurden an keinem Lockstock gefunden. Die Ergebnisse der Mikrosatellitenuntersuchung zeigen, dass sich mindestens sechs verschiedene Wildkatzen (drei Kuder, zwei Kätzinnen, eine nach Geschlecht nicht näher bestimmbare Wildkatze) während des Untersuchungszeitraumes im Gebiet aufgehalten haben. Alle Proben zeigen den typischen Taunus-Genotyp, Hinweise auf Hybridisierung gibt es nicht. Der Nachweis von weiblichen Wildkatzen weist den Untersuchungsraum als Reproduktionsgebiet aus.

Durch das Vorhaben der Nordwestumfahrung von Eschenhahn liegt eine Gefährdung der Wildkatze durch die Zerschneidung des Lebensraumes, durch Lebensraumverlust und weitere Störungen in Form von Verkehr, Lärm und Licht vor. Baubedingt, anlagenbedingt und betriebsbedingt kann es zu Störungen kommen, die die Reproduktionsstätten negativ beeinträchtigen und schlimmstenfalls zum Unfalltod auf der Straße führen. Besonders stark wirkt der Zerschneidungseffekt insbesondere im neu zu bauenden Trassenabschnitt innerhalb des Waldes zwischen dem Brückenwiderlager Aurofftal und dem Eschenhahner Stern über eine Länge von 1.383 m. Gleichzeitig wird der verbliebene Waldkorridor zwischen Eschenhahner Stern und Gewerbegebiet Maisel durch einen neu zu bauenden Wildschutzzaun abgezäunt.

Vorschläge zum Entschärfen von bekannten Wildunfallschwerpunkten, einer Vermeidung von Wildunfällen und zu einer weiterhin bestehenden Durchlässigkeit des Raumes werden gemacht. Auf gesamter Länge zwischen der BAB A 3 und dem Gewerbegebiet Maisel wird

Nachweis der Wildkatze Felis silvestris im Raum Idstein / Eschenhahn

Institut für Tierökologie und Naturbildung

5

die Straße gezäunt werden müssen, um Wildunfälle zu vermeiden. Gleichzeitig wird die Durchlässigkeit durch das Auroffer Tal für die Wildkatze und auch für Großsäugetiere wie den Rothirsch durch den Bau einer 385m langen Talbrücke und durch den Rückbau der B275 und der K 708 deutlich verbessert. Fünf weitere Durchlässe (zwei Durchlässe mit 2m Breite und 2m Höhe, drei Durchlässe mit 4m Breite und 3m Höhe) sollen zusätzlich die Durchlässigkeit des Raumes für die Wildkatze gewährleisten. Im Südwesten von Eschenhahn, südlich der geplanten Anbindung an die K 706 soll die Durchlässigkeit des Raumes für die Wildkatze und den Rothirsch durch die Einrichtung einer Wildwarnanlage in Kombination mit einem circa 40 Meter breiten Zaundurchlass erhalten bleiben. Zusätzlich wird für die Wildkatze auch in diesem Abschnitt ein Durchlass (erster Durchlass: 2m breit, 2m hoch) eingebaut. Die optimale Effizienz der Wildwarnanlage als Querungshilfe ist durch eine Reduktion der Verkehrsgeschwindigkeit auf generell 70 km/h und auf 50 km/h bei Detektion von Wildtieren in diesem Straßenabschnitt zu gewährleisten.

Die Kleintierdurchlässe sind in ihrer Dimensionierung den technischen Realisierungsmöglichkeiten im Gelände angepasst. Durch ihre Dimensionierung unterhalb des Regelwerkes (MAQ 2008) stellen die Durchlässe vergleichsweise kostensparende Maßnahmen dar, müssen dafür jedoch in ihrer Wirksamkeit im Rahmen der Funktionskontrolle nach Abschluss der Bauphase über mehrere Jahre durch eine ganzjährige Überwachung mit selbstauslösenden Kameras überprüft werden. Vorgeschlagen wird eine dreijährige Funktionskontrolle der Querungshilfen nach Fertigstellung der Trasse mit Infrarot-auslösenden Kameras.

Nachweis der Wildkatze Felis silvestris im Raum Idstein / Eschenhahn

Institut für Tierökologie und Naturbildung

6

1 Einleitung

Gefährdung und Vorkommen der Wildkatze in Hessen

Die Wildkatze zählt heute in weiten Teilen ihres europäischen Verbreitungsgebietes zu den stark bedrohten Säugetierarten (PIECHOCKI 2001). Die Europäische Wildkatze wurde daher als „streng zu schützende Art“ in den Anhang IV der FFH-Richtlinie (92/43/EWG) aufgenommen. In Deutschland ist die Wildkatze in der Roten Liste gefährdeter Säugetiere geführt. Nach den Kriterien der Roten Liste ist die Wildkatze in Deutschland sehr selten, Deutschland zeichnet sich in hohem Maße für die Art verantwortlich (MEINIG et al. 2009). In Hessen gilt die Wildkatze als „stark gefährdet“ (KOCK & KUGELSCHAFTER 1996). Der Erhaltungszustand der Art für Hessen wird als „ungünstig-unzureichend“ angegeben (HESSEN FORST FENA 2009).

Der typische Lebensraum der Wildkatze in Deutschland ist das waldreiche Mittelgebirge. Die größte Gefährdung geht heute von der rasch voranschreitenden Lebensraumzerschneidung durch Verkehrswege und dem Verkehrstod aus (HMULV 2004, RAIMER 1994, SIMON ET AL. 2005). Im Naturschutz gilt die Wildkatze als Charakterart für naturnahe, waldreiche Landschaften, die weitgehend unzerschnitten geblieben sind (BOYE

ET AL. 1998; KNAPP ET AL. 2002). Im Umweltrecht wurde die Wildkatze - vor allem vor dem Hintergrund großräumig wirkender Eingriffsplanungen - eine der bedeutendsten Leitarten für Tierlebensgemeinschaften der Mittelgebirge (u.a. BRINKMANN 1998; HERRMANN 1998). Die Wildkatze steht hier stellvertretend für terrestrische Säugetierarten mit großen Raumansprüchen wie Rothirsch (Cervus elaphus) und Baummarder (Martes martes) (BOYE

& MEINIG 1996, SIMON & RAIMER 2005). Inzwischen erhält auch der Luchs (Lynx lynx) mit wieder beginnender Ausbreitung in Deutschland eine wachsende Bedeutung in der Landschaftsplanung (SCHADT et al. 2000). Aus dem Taunus existieren inzwischen mehrfache C3-Hinweise sowie eine bestätigte C2-Meldung (vgl. Tab. 1), die auch für den Untersuchungsraum relevant sind (AG Hessenluchs 2013).

Tabelle 1: Offizielle Nachweis-Kategorien C 1, C 2 und C 3 zur fachlich einheitlichen Einstufung von Luchsmeldungen (AK HESSENLUCHS 2013) gemäß den Monitoring-Standards des Bundesamtes für Naturschutz und der international verwendeten SCALP - Kriterien (Status and Conservation of Alpine Lynx Population) dokumentiert.

Kategorien zur Einstufung von Luchsmeldungen

C 1 (harte Fakten)

Totfunde und Lebendfänge von Luchsen, Überprüfte Fotos und Videoaufnahmen von Luchsen, genetisch identifiziertes Material (z.B. Haare, Kot, Gewebeproben)

C 2 (bestätigte Meldungen)

von erfahrenen Personen bestätigte Rissfunde, von erfahrenen Personen bestätigte Fährten (mindestens drei luchstypische Trittsiegel)

C 3 (unbestätigte oder nicht

überprüfbare Meldungen)

alle sonstigen, hinreichend plausiblen Hinweise (Sichtbeobachtungen, Lautäußerungen, usw.)

Nachweis der Wildkatze Felis silvestris im Raum Idstein / Eschenhahn

Institut für Tierökologie und Naturbildung

7

Die fortschreitende Zerschneidung der Populationsareale durch Landschaftsverbrauch in Hessen (ROEDENBECK ET AL. 2005) und Deutschland führt zu erheblichen Problemen wie Inselbildung und Isolation bis hin zum regionalen Aussterben (DIETZ & BIRLENBACH 2006; HERRMANN 2007; JAEGER 2002; POTT-DÖRFER & DÖRFER 2007). Um diesem Trend entgegenzuwirken, ist es notwendig, die verbliebenen Populationsareale zu schützen, geeignete Ausbreitungsräume zu bewahren und dabei die wesentlichen Barrieren in der Landschaft zu identifizieren und nach Möglichkeit in ihrer Barrierewirkung abzumildern oder sogar aufzuheben, um insbesondere Verkehrsmortalität und Migrationshindernisse zu vermeiden (BUND 2007, HMUELV 2013, KLAR 2007, MÖLICH &

VOGEL 2007, NABU 2007). Naturschutzfachliches und artenschutzrechtliches Ziel ist es, die bestehenden Populationsareale durch eine geeignete Biotopgestaltung zu erweitern und dabei Verbindungs-(Migrations-)korridore zu schaffen bzw. zu stärken, um die noch bestehenden Populationen in ihrer Vitalität langfristig zu stärken (HMUELV 2013).

Abbildung 1: Verbreitung der Wildkatze in Deutschland, 2009 (BIRLENBACH & KLAR 2009).

Die Wildkatzenvorkommen in Deutschland bilden heute näherungsweise zwei größere Populationskomplexe, für die jedoch in sich größere Verbindungslücken festgestellt werden müssen (vgl. Abb. 1). Der Süd-West-Komplex besteht aus Eifel, Hunsrück, Pfälzer Wald und Bienwald mit Verbindungen zu den Vorkommen in den französischen Vogesen und den belgischen Ardennen. Zu dem Nord-Ost-Komplex gehören das nordosthessische Bergland, Solling, Harz, Harzvorland, Hainich und weitere

Nachweis der Wildkatze Felis silvestris im Raum Idstein / Eschenhahn

Institut für Tierökologie und Naturbildung

8

westthüringische Waldgebiete (BIRLENBACH & KLAR 2009). Das rechtsrheinische Schiefergebirge mit Rheingau-Taunus, Kaup-Taunus, Westerwald, Hochtaunus und Hintertaunus stellt einen dritten Populationskomplex dar, der das entscheidende „Verbindungsstück“ zwischen den beiden großen Populationen entlang einer Südwest-Nordost-Achse durch das Rheinische Schiefergebirge und Deutschland ist. Diese Achse verläuft quer durch Hessen (SIMON 2009). Den Populationen in Hessen kommt dadurch aus nationaler Sicht eine besondere Bedeutung im Hinblick auf Populationsverbindungen und Wiederausbreitungen auf Metapopulationsebene zu.

Die Europäische Wildkatze hat in Hessen in den letzten zwei Jahrzehnten eine bemerkenswerte Wiederbesiedlung verwaister Gebiete vollziehen können (DENK 2009). Diese Wiederbesiedlung ist von zwei bis drei Quellpopulationen ausgegangen (SIMON 2009). Eine dieser Quellpopulationen ist der Taunus.

Jüngere Untersuchungen im Rheingau-Taunus und im westlichen Hochtaunus (FORSCHUNGSINSTITUT SENCKENBERG 2006) sowie weitere Untersuchungen in Hessen bestätigen positive dynamische Ausbreitungstendenzen der Wildkatze in den bewaldeten Mittelgebirgslagen (DENK 2009; HARTMANN ET AL. 2013; SIMON 2007; SIMON & HUPE 2008; STEYER ET AL. 2012). Eine vor wenigen Jahren abgeschlossene Studie weist im Westen von Hessen zwischen Taunus und Rothaargebirge weist neue Nachweise in bis dahin nicht besiedelten Gebieten nach (SIMON 2009).

2 Zielstellung

Nachweis der Wildkatze im Raum Idstein-Eschenhahn

Die Bundesstraße B 275 verbindet in Nordost-Südwest-Richtung die Taunusstädte Idstein und Taunusstein. Im Abschnitt der Strecke von Bereich Idstein über Eschenhahn nach Neuhof führt die Bundesstraße durch geschlossene Waldgebiete. In diesem Raum erstreckt sich ein aus dem Taunus führender breiter Waldkorridor westlich der BAB 3 nach Norden in Richtung Hünstetten in die Waldgebiete zwischen Taunus und Westerwald (HMUELV 2013).

Die Bundesstrasse B 275 führt in Tallage durch die Ortschaft Eschenhahn. Geplant ist, die Bundesstraße B 275 in einer Nordwestumfahrung um die Ortslage durch geschlossenes Waldgebiet zu führen. In Vorbereitung auf die Planfeststellung zur Ortsumfahrung Idstein-Eschenhahn soll das Vorkommen der Wildkatze (Felis silvestris silvestris) im Untersuchungsgebiet geprüft und erfasst werden.

Das Untersuchungsgebiet orientiert sich an dem Untersuchungsraum der Umwelt-verträglichkeitsstudie und umfasst im Schwerpunkt die Waldgebiete im Umfeld der geplanten Trassenführung.

Nachweis der Wildkatze Felis silvestris im Raum Idstein / Eschenhahn

Institut für Tierökologie und Naturbildung

9

Im Rahmen der Untersuchung und gutachtlichen Bewertung der Ergebnisse sollten insbesondere folgende Fragen nach Möglichkeit beantwortet werden:

- ist die Wildkatze im Untersuchungsraum verbreitet?

- hat die Wildkatze im Untersuchungsraum Jagdhabitate und Fortpflanzungsstätten?

- können bestimmte Wanderrouten und Ausbreitungskorridore identifiziert werden?

- liegt eine Gefährdung der Wildkatze durch das Vorhaben vor?

- welche Maßnahmen können ergriffen werden, um mögliche Gefährdungen zu vermeiden?

Zudem sollten weitere Empfehlungen im Hinblick auf den Wildkatzenschutz für die Vorhabenplanung getroffen werden.

Fünfzehn mit Baldrian-Tinktur beköderte Lockstöcke wurden im Untersuchungsgebiet in den Wäldern beidseitig des Auroffer Bachtales am 26.02.2009 gestellt, davon acht Köderstöcke entlang der geplanten Trassenführung (siehe Abb. 4). Die Lockstöcke wurden an von Wildkatzen bevorzugten Habitatelementen eingeschlagen (siehe Abb. 2), die Standorte mit GPS eingemessen und die Stöcke im einwöchigen Turnus im Zuge von sechs Kontrollen auf anhaftende Haare kontrolliert (siehe Abb. 3) und erneut mit Baldriantinktur eingesprüht. Die letzte Kontrolle erfolgte am 14.04.2009.

Die gewonnenen Haarproben wurden am Forschungsinstitut Senckenberg in Gelnhausen genetisch auf Artnachweis (mtDNA-Analyse) und Individuennachweis (Mikrosatelliten-Analyse) analysiert (NOWAK ET AL. 2008, WEBER ET AL. 2008).

Darüber hinaus wurden sachkundige Stellen und Personen hinsichtlich aktueller Wildkatzenbeobachtungen befragt und vorhandene Unterlagen und Publikationen im Hinblick auf Wildkatzendaten ausgewertet.

Nachweis der Wildkatze Felis silvestris im Raum Idstein / Eschenhahn

Institut für Tierökologie und Naturbildung

10

Abbildung 2: Lockstockstandorte Nr. 12 und Nr. 14 im Untersuchungsgebiet Idstein/ Eschenhahn.

Nachweis der Wildkatze Felis silvestris im Raum Idstein / Eschenhahn

Institut für Tierökologie und Naturbildung

11

3 Kurzer Abriss zur Biologie der Wildkatze

Der mitteleuropäische Lebensraum der Wildkatze sind die großen Waldgebiete in Mittelgebirgslagen. Mäuse bilden für die Wildkatze die wesentliche Nahrungsgrundlage. Daher ist ein hoher Offenanteil innerhalb des Waldes mit Windbrüchen, gras- und buschbestandenen Lichtungen, Waldrandzonen bzw. Waldinnensäumen sowie steinigen Halden oder auch Wiesen und Feldern für die Nahrungsergiebigkeit von hoher Bedeutung. Wichtige Habitatrequisiten sind Totholz (voluminöse Stämme, Kronenholz, Reisighaufen), belassene Sturmwürfe bzw. Wurzelteller sturmgeworfener Bäume, trockene Felshöhlen und Felsspalten als Ruhe- und Wurfplätze.

Auch trockene Bodenmulden in (Brombeer-) Dickichten, dichten Strauchschichten, Naturverjüngungen und Pflanzungen oder unter tiefbeasteten Fichten sowie alte Bunkeranlagen (Eifel, Pfälzer Wald) und Holzpolder werden als Ruhe- und Wurfplätze gerne aufgesucht. Auch Fuchs- und Dachsbaue, Jagdkanzeln und Scheunen sowie ungenutzte und verlassene Gebäude im Wald (Futterschuppen etc.) werden als Ruheplätze genutzt.

Die Aktionsräume der Wildkatze sind groß. Kuder nutzen Streifgebiete von 20-30 km², weibliche Katzen Streifgebiete von 6-10 km². Insbesondere bei geringem Mäuseangebot im Wald wird das Offenland bis zu 1,5 km vom Wald entfernt zur Mäusejagd genutzt. Die Jugendsterblichkeit im ersten Lebensjahr ist hoch. Darüber hinaus stellt die Verkehrsmortalität heute in Deutschland ein erhebliches Problem dar, verhindert oder erschwert Ausbreitungen und gefährdet insbesondere kleinere Populationen in ihrem Fortbestand (Literaturübersicht u.a. BIRLENBACH & KLAR 2009, GÖTZ & ROTH 2007, HUPE ET

AL. 2004, HÖTZEL ET AL. 2007, KLAR 2007, KNAPP ET AL. 2002, MÖLICH & KLAUS 2003, PIECHOCKI 1990, SIMON ET AL. 2005). 4 Methode und Vorgehensweise Wie funktioniert die Baldrian-Lockstock-Methode?

Als gesicherte Nachweise der Europäischen Wildkatze gelten genetisch untersuchte Haar-, Blut- und Gewebeproben sowie tote Katzen, deren Darmlänge und Schädelvolumen vermessen wurden und deren Maße eine sichere Bestimmung der Wildkatze erlaubt (MÜLLER 2005, NOWAK et al. 2008, PIECHOCKI 1990, WEBER et al. 2008).

Sichtbeobachtungen liefern wertvolle Hinweise auf mögliche Neubesiedelungen, können aber nicht als Nachweise gelten (HUPE 2006, SIMON ET AL. 2005), da Verwechslungen mit wildfarbenen Hauskatzen nicht auszuschließen sind. Ergebnisse aus Umfragen zum Vorkommen der Wildkatze, die sich ausschließlich auf Sichtbeobachtungen stützen, sind daher als Nachweis nicht ausreichend (HUPE & SIMON 2007). Die Grunddatenerfassung in Hessen hat daher Sichtbeobachtungen, die auf Nachfrage als glaubhaft erschienen, ebenso wie Totfunde, die auf Nachfrage als glaubhaft erschienen, jedoch nicht untersucht wurden, folgerichtig als „glaubhafte Hinweise“ definiert (HMULV 2004).

Nachweis der Wildkatze Felis silvestris im Raum Idstein / Eschenhahn

Institut für Tierökologie und Naturbildung

12

Tierschonende, nicht invasive Methoden zum Artnachweis wurden mithilfe von Haarsammelfallen („hair-catchern“) an verschiedenen, methodisch schwer erfassbaren Raubsäugern erfolgreich erprobt (FORAN ET AL. 1997, MOWAT & PAETKAU 2002, WEAVER ET

AL. 2003, ZIELINSKI & KUCERA 1995). Neben der morphologischen Artbestimmung anhand von Haarmaterial (TOTH 2002), konnte insbesondere der genetische Artnachweis in den vergangenen Jahren erfolgreich fortentwickelt werden. Inzwischen besteht auch für die Wildkatze die Möglichkeit, anhand genetischer Analysen von Gewebeproben, vor allem auch bei der Klärung von Zweifelsfällen (mögliche Phänotyp-Verwechslung mit der Hauskatze, Blendling ja/nein), zu einer eindeutigen Artbestimmung zu gelangen (ECKERT

2003, HILLE et al. 2000, PIERPAOLI et al. 2003, RANDI 2002). Für den Artnachweis bei nicht-invasiver Beprobung eignen sich Haare bzw. die in den Haarwurzeln enthaltene genetische Information. Dabei werden definierte Basensequenzen der mitochondrialen DNA beprobt (KLEISINGER et al. 2002). Nach ersten Erfolgen in der Schweiz (WEBER et al. 2008), wurde die Probenanalyse auch am Forschungsinstitut Senckenberg in Gelnhausen im Jahr 2008 erfolgreich weiter entwickelt, so dass neben der Analyse der mitochondrialen DNA, die die mütterliche Verwandtschaft nachweist und den Artnachweis ermöglicht, auch ein Individuennachweis durch eine Mikrosatellitenanalyse möglich wurde (STEYER et al. 2012). Entscheidend für eine erfolgreiche Probenanalyse ist eine ausreichend hohe Anzahl an Haaren (NOWAK et al. 2008, WEBER et al. 2008).

Für die Nachweisführung wurde eine bewährte „hair-catcher“-Methode zum Sammeln von Wildkatzenhaaren angewandt, mit Baldrian beköderte Lockstöcke (HUPE &

SIMON 2007). Insbesondere während der Paarungszeit markieren Wildkatzen außer mit Urin auch durch Reiben ihres Körpers an Gegenstände (z.B. einem Baumstubben), vorzugsweise mit dem Kopf-, Hals- und Nackenbereich, aber auch mit dem gesamten Körper. Diese Verhaltensweise bietet die Möglichkeit, ohne Fang oder direkten Kontakt, Haare vom lebenden Tier zu erhalten. Dazu wird eine ca. 60 cm lange, sägeraue und angespitzte Dachlatte ca. 20-30 cm in den Erdboden eingeschlagen. Das obere Drittel des aus dem Erdboden ragenden Stockes wird mit einem scharfen Messer an allen vier Kanten schräg und mehrfach tief eingekerbt und mithilfe eines Zerstäubers (z.B. Blumenspritze) mit Baldriantinktur (unverdünnt) eingesprüht. Olfaktorisch angelockt durch den Baldriangeruch, reiben sich die Tiere an dem Stock. Die am Stock verbleibenden Haare werden mit einer Pinzette abgesammelt und in einer kleinen Plastiktüte aufbewahrt. Um sicherzugehen, dass alle Haare nach der Kontrolle entfernt wurden, wird der Lockstock nach der Probenentnahme abgeflammt (Feuerzeug, Gasbrenner). Anschließend wird der Stock erneut mit Baldriantinktur besprüht.

Baldrian hat eine selektive Lockwirkung auf Katzen, sowohl Hauskatzen wie Wildkatzen. Erfahrungsgemäß sind „Beifänge“ (hier: Haare) anderer Wildtierarten an den Lockstöcken eher selten. Meist handelt es sich dabei zudem um leicht zu identifizierende Haare von Wildschweinen oder Rehen (HUPE & SIMON 2007).

HUPE & SIMON (2007) empfehlen für großflächige Untersuchungsgebiete eine minimale Beprobungsdichte von 0,6-1,5 Stöcken/ 100 ha Wald und zeitliche Kontrollabstände von sieben bis maximal vierzehn Tagen, um hinsichtlich der Haarmenge ausreichendes und hinsichtlich einer möglichst erfolgreichen genetischen Analyse verwertbares Probenmaterial zu erhalten. Höhere Beprobungsdichten insbesondere in kleineren Untersuchungsgebieten von kleiner 10 km² sind ohne größer erhöhten Zeitaufwand möglich und führen unter Umständen in kürzerer Zeit zu einer größeren Zahl an Wildkatzen-Haarnachweisen (SIMON & DIETZ 2008).

Nachweis der Wildkatze Felis silvestris im Raum Idstein / Eschenhahn

Institut für Tierökologie und Naturbildung

13

5 Ergebnisse

Im Rahmen der Linienfindung für die Ortsumfahrung ergaben sich für den Untersuchungsraum in den Jahren 1995-2006 bereits Hinweise auf die Anwesenheit von Wildkatzen im Untersuchungsraum und der südlichen Umgebung des Untersuchungsraumes (FACHBÜRO FAUNISTIK UND ÖKOLOGIE 2006). Als glaubhafte Hinweise wurden hier insbesondere Sichtbeobachtungen gewertet, die bereits im Zuge der UVS recherchiert wurden, so insbesondere Sichtbeobachtungen von K. STRICKER (Datenbank Hessenforst, zit. bei FACHBÜRO FAUNISTIK UND ÖKOLOGIE 2006), seit 1996 jährlich Sichtbeobachtungen am „Zieglerkopf“ und um die „Hohe Kanzel“ südlich Engenhahn. Für den Untersuchungsraum selbst fehlten jedoch zum Zeitpunkt 2009 glaubhafte Sichtbeobachtungen, insbesondere aber Nachweise aus den letzten Jahren.

Der Nachweis sollte mit Haarsammelfallen erbracht werden. 15 mit Baldrian beköderte Lockstöcke wurden auf einem Waldareal von insgesamt circa 500 ha gestellt (Abb. 4, Tab. 4). In den Monaten Februar 2009 bis April 2009 erfolgten sechs Kontrollen. 22 Haarproben konnten gesammelt werden, mindestens neun dieser Proben wiesen eine höhere Anzahl an Grannenhaaren auf und zeigten vom Phänotyp die typischen Merkmale von Wildkatzenhaaren. Weitere neun Proben setzten sich vor allem aus Wollhaaren und nur wenigen bis keinen Grannenhaaren zusammen (siehe Tab. 1, Tab. 5). In weiteren vier Fällen hafteten Wildschweinhaare an den Stöcken. Die Haarproben wurden vorsortiert und anschließend insgesamt 18 Proben zur genetischen Analyse an das Forschungsinstitut Senckenberg gegeben (Tab. 5). Neun Proben wurden für eine mtDNA- und eine Mikrosatelittenanalyse ausgewählt, bei weiteren neun Proben sollte nur eine mtDNA Untersuchung zum Artnachweis durchgeführt werden. Am Forschungsinstitut Senckenberg wurden abschließend 14 Proben untersucht, bei vier weiteren Proben war die Haarmenge für eine Analyse nicht ausreichend.

Als Ergebnis der Analysen konnten alle 14 Proben der Wildkatze zugeordnet werden: Bei acht Proben gelang aufgrund ausreichender Haarwurzelmengen eine Mikrosatellitenanalyse; alle acht Proben wiesen die Wildkatze nach. Sechs weitere Proben wurden aufgrund nur geringer Haarmengen lediglich einer Analyse der mitochondrialen DNA unterzogen. Auch diese sechs Proben wiesen die Wildkatze nach (siehe Tab. 1). Insgesamt liegen damit von neun der 15 Lockstockstandorte Nachweise der Wildkatze vor. Haare von Hauskatzen wurden an keinem Lockstock gefunden.

Die Ergebnisse der Mikrosatellitenuntersuchung zeigen, dass sich mindestens sechs verschiedene Wildkatzen (drei Kuder, zwei Kätzinnen, eine nicht näher bestimmbare Wildkatze) während des Untersuchungszeitraumes im Gebiet aufgehalten haben. Ein Kuder konnte an zwei Stöcken dreimal nachgewiesen werden. Verbindungen über das Aurofftal durch den Nachweis ein und desselben Tieres beidseitig des Tales konnten nicht erbracht werden, ursächlich sicherlich auch bedingt durch den dafür zu kurzen Beprobungszeitraum und die nur geringe Anzahl an acht Haarproben, die eine erfolgreiche Mikrosatellitenanalyse ermöglichte. Alle Proben zeigen den typischen Taunus-Genotyp, Hinweise auf Hybridisierung gibt es nicht.

Nachweis der Wildkatze Felis silvestris im Raum Idstein / Eschenhahn

Institut für Tierökologie und Naturbildung

14

Abbildung 3: Wildkatzenhaare an einem Lockstock.

Tabelle 2: Ergebnis der genetischen Haaranalysen der von März bis April 2009 im Untersuchungsraum OU Eschenhahn an den Lockstöcken gefundenen Haare.

Lockstock Sammeldatum Analyseart Ergebnis Idstein Nr. 1 06.04.2009 mt DNA Wildkatze Idstein Nr. 1 14.04.2009 mt DNA Wildkatze Idstein Nr. 2 30.03.2009 mt DNA Wildkatze Idstein Nr. 3 04.03.2009 mt DNA / Mikrosatelliten Wildkatze Kätzin E Idstein Nr. 4 06.04.2009 mt DNA Wildkatze Idstein Nr. 5 30.03.2009 - - Idstein Nr. 10 30.03.2009 mt DNA / Mikrosatelliten Wildkatze Kuder A Idstein Nr. 10 14.04.2009 mt DNA / Mikrosatelliten Wildkatze Tier C Idstein Nr. 12 30.03.2009 - - Idstein Nr. 12 06.04.2009 mt DNA / Mikrosatelliten Wildkatze Kätzin D Idstein Nr. 12 30.03.2009 - - Idstein Nr. 13 11.03.2009 mt DNA Wildkatze Idstein Nr. 13 06.04.2009 mt DNA Wildkatze Idstein Nr. 14 11.03.2009 mt DNA / Mikrosatelliten Wildkatze Kuder B Idstein Nr. 14 17.03.2009 mt DNA / Mikrosatelliten Wildkatze Kuder B Idstein Nr. 15 30.03.2009 mt DNA / Mikrosatelliten Wildkatze Kuder F Idstein Nr. 15 06.04.2009 mt DNA / Mikrosatelliten Wildkatze Kuder B

Nachweis der Wildkatze Felis silvestris im Raum Idstein / Eschenhahn

Institut für Tierökologie und Naturbildung

15

6 Diskussion der Ergebnisse

6.1 Status der Wildkatze in der Region

In den Monaten März und April 2009 wurden Wildkatzen an neun verschiedenen Orten im Untersuchungsraum beidseitig des Auroffer Bachtales in den Waldgebieten nachgewiesen. Dabei handelt es sich um mindestens sechs verschiedene Individuen. Es wurden sowohl männliche als auch weibliche Wildkatzen nachgewiesen. Hauskatzen wurden trotz der Nähe zum Siedlungsraum nicht nachgewiesen. Alle analysierten Proben zeigen keinen Hinweis auf Hybridisierung.

Die Ergebnisse lassen eine flächige Besiedlung des Raumes und Nutzung als Jagdhabitat vermuten. Aufgrund des Nachweises von weiblichen Wildkatzen ist Reproduktion im Raum anzunehmen; Fortpflanzungstätten innerhalb des Untersuchungsraumes sind möglich, da geeignete, ungestörte Habitate vorkommen, jedoch lässt sich diese Frage mit der angewandten Methode nicht abschließend klären. Hierzu wäre der Nachweis von Jungkatzen nötig oder aber telemetrische Untersuchungen an weiblichen Katzen zum Aufsuchen der Wurfplätze.

Der Untersuchungsraum ist Teil des Populationsareals, das sich vom Rheingau-Taunus über den Wiesbadener Hochtaunus inzwischen bis in die nördlichen Taunuswälder erstreckt. Alle Mikrosatelliten-Proben weisen den typischen Taunus-Genotyp auf (HARTMANN et al. 2013). Eine Ausdehnung des Areals bis an die Lahn bei Limburg und Diez ist möglich und auch eine Verbindung zu den Wildkatzenvorkommen des Westerwaldes um die Montabaurer Höhe ist nicht mehr auszuschließen (SCHIEFENHÖVEL &

KLAR 2009, SIMON 2009). Glaubhafte Sichtbeobachtungen liegen inzwischen aus den Waldgebieten um Hünstetten und Hünfelden vor, so bei Mensfelden (Beob. Juli 2008, mündl. Mittl. Herbert Friedrich), bei Heringen (Beob. Juli 2008, mündl. Mittl. Herbert Friedrich) und bei Burgschwalbach (Beob. Juli 2008, mündl. Mittl. Herbert Friedrich). Die Sichtbeobachtungen sind inzwischen durch verifizierte Verkehrstotfunde bestätigt (FELIS 2013, Datenbank Hessenforst FENA). Totfunde vermuteter Wildkatzen gab es zum Stand 2009 auf der L 3030 nördlich Gnadenthal (Jungtier, aufgefunden am 8.09.2007, mündl. Mittl. Herbert Friedrich; anatomisch und genetisch nicht untersuchtes Tier), auf der BAB 3 Höhe Selters/ Dauborn (männliches Tier, aufgefunden am 5.01.2008, mündl. Mittl. Herbert Friedrich; anatomisch und genetisch nicht untersuchtes Tier) und auf der K 507 zwischen Selters und der BAB 3 (nicht näher bestimmtes Tier, aufgefunden am 25.11.2007, mündl. Mittl. Herbert Friedrich; anatomisch und genetisch nicht untersuchtes Tier). Östlich der BAB 3 wurde im März 2009 eine überfahrene, vermutete Wildkatze auf der B 275 Idstein-Bermbach geborgen (mündl. Mittl. UNB Rheingau-Taunus-Kreis) sowie auf der BAB 3 zwischen Limburg und Linter eine Katze überfahren (nicht näher bestimmtes Tier, aufgefunden am 14.04.2009, O. Simon; anatomisch und genetisch nicht untersuchtes Tier), die von der Autobahnmeisterei Idstein trotz Anfrage jedoch nicht geborgen wurde. Zwischenzeitlich gelang es weitere Totfunde aus diesem Raum genetisch und anatomisch als Wildkatzen zu verifizieren (FELIS 2013, Datenbank Hessenforst FENA). Das skizzierte Verbreitungsgebiet ist damit inzwischen größer als zum Zeitpunkt der Grunddatenerfassung in Hessen beschrieben (HMULV 2004). Verbindungen nach Osten über die BAB 3 zu den Vorkommen im Hochtaunus und Hintertaunus werden durch verschiedene Unterführungen und Durchlässe diskutiert (SIMON 2010, HARTMANN ET

AL. 2013).

Nachweis der Wildkatze Felis silvestris im Raum Idstein / Eschenhahn

Institut für Tierökologie und Naturbildung

16

6.2 Konfliktanalyse

Als verbindender Waldkorridor nach Norden westlich der BAB 3 – Barriere hat der Untersuchungsraum eine hohe Bedeutung und wichtige Funktion für die Konnektivität der Lebensräume von Wildkatzen, Rothirschen und weiteren wald- und bodengebundenen Wildtieren. Die bestehende B 275 bedeutet bereits heute einen starken Konflikt, da sich regelmäßig und zahlreich Wildunfälle insbesondere mit Rehen und Wildschweinen, aber auch mit Rothirschen ereignen (Adolf Frank, schriftl. Mittl.). Auch Wildkatzen nutzen diese Wildwechsel (SIMON & RAIMER 2005), so dass es zu überlagernden Wildunfallschwerpunkten kommen kann (SIMON 2006) (siehe Tab. 2). Verunfallte Wildkatzen wurden auf den wildunfallgefährdeten Abschnitten der B 275 bislang nicht gemeldet.

Tabelle 3: Wildunfallschwerpunkte auf den Straßen im Untersuchungsraum Idstein/ Eschenhahn (schriftl. Mittl. ADOLF FRANK).

Schwerpunkt 1 B 275 „Engländerkurve“ zwischen der BAB 3 – Brücke bei Idstein und dem Abzweig K 707 im Auroffer Bachtal

Schwerpunkt 2 B 275 auf dem Waldstreckenabschnitt zwischen Neuhof / Fresenius und dem Abzweig K 706

Schwerpunkt 3 K 708 entlang des Auroffer Bachtales auf ganzer Länge

Schwerpunkt 4 K 707 zwischen Einmündung K 708 Richtung Idstein bis Höhe Abzweig erster Waldweg rechts

Die Trasse zerschneidet das Waldgebiet zwischen Hohelei und Brandberg und verläuft abschnittsweise mitten durch bis dahin ungestörte Waldbestände, die Aufenthaltsorte der Wildkatze sind. Mehrfach wurde in diesem Abschnitt die Wildkatze an den Lockstöcken Nr. 10, 12, 13 14 und 15 nachgewiesen. Die Trassenführung der OU Eschenhahn B 275neu zerschneidet bekannte und im Gelände nachvollzogene Wildwechsel. Dadurch droht auch der Wildkatze eine stark erhöhte Unfallgefahr auf der neuen Trasse der B 275, insbesondere innerhalb des neu zu bauenden Trassenabschnittes im Wald zwischen Auroffer Tal und Eschenhahner Stern.

Gemäß der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie ist die Wildkatze im Anhang IV geführt und streng zu schützen. Es gilt gemäß §44 BNatschG das Tötungsverbot, Störungsverbot und das Verbot der Zerstörung von Lebensstätten zu berücksichtigen. Durch das Vorhaben der Nordwestumfahrung von Eschenhahn liegt eine Gefährdung der Wildkatze durch die Zerschneidung des Lebensraumes, durch Lebensraumverlust und weitere Störungen in Form von Verkehr, Lärm und Licht vor.

Baubedingt, anlagenbedingt und betriebsbedingt kann es zu Störungen kommen, die die Reproduktionsstätten negativ beeinträchtigen und schlimmstenfalls zum Unfalltod auf der Straße führen.

Nachweis der Wildkatze Felis silvestris im Raum Idstein / Eschenhahn

Institut für Tierökologie und Naturbildung

17

6.3 Vorgesehene Schadensbegrenzung und - minimierung zur Entschärfung von Wildunfallschwerpunkten und einer Erhöhung der Durchlässigkeit des Raumes

Abbildung 4: Verteilung der Haarfunde an den 15 Baldrian-Köderstöcken im Untersuchungsgebiet und der Peripherie sowie die Darstellung vorgesehener Querungsmöglichkeiten der Trasse B 275 neu (Graphik: Herrchen & Schmitt).

Im Zuge der Vorhabensplanung sind Maßnahmen zur Schadensbegrenzung und Schadensminimierung vorgesehen:

1.) In dem Waldgebiet zwischen der Einmündung K 706 und dem Gewerbegebiet Maisel soll eine elektronische Wildwarnanlage eine circa 40m breite Zaunlücke als Korridor sichern. Zur Sicherstellung einer optimalen Effizienz der Anlage ist in diesem Abschnitt eine reduzierte Verkehrsgeschwindigkeit von 70 km/h vorzusehen, bei Detektion eines Wildtieres in Straßennähe eine weitere Reduktion auf 50 km/h.

2.) Südlich der Einmündung der Kreisstraße 706, soll ein bereits bestehender Rohrdurchlass einer Bachrinne als Durchlass mit einer

Nachweis der Wildkatze Felis silvestris im Raum Idstein / Eschenhahn

Institut für Tierökologie und Naturbildung

18

Dimension von mindestens 2,0m Breite und mindestens 2,0m Höhe erweitert werden.

3.) Vom Brückenwiderlager der Talbrücke bis zum Eschenhahner Stern sind zwei weitere Durchlässe mit einer Dimension von 4,0m Breite und 3,0m Höhe sowie ein weiterer Durchlass von 2,0m Breite und 2,0m Höhe vorgesehen. Die Abstände zwischen den Durchlässen liegen bei rd. 580m und rd. 430m. Der Abstand zum Durchlass südlich der Einmündung der Kreisstraße 706 (s. o.) beträgt rd. 1.060m. Der Abstand zur Talbrücke (s. u.) beträgt rd. 130m.

4.) Das Auroffer Tal wird von einer 385 Meter langen Talbrücke überspannt. Im Zuge des Talbrückenbaus sind der vollständige Rückbau der K 708 sowie der Rückbau der B 275 zwischen dem östlichen Ortsausgang Eschenhahn und dem Anschluss an die Nordumfahrung vorgesehen.

5.) Im Streckenabschnitt zwischen der A 3 und der Talbrücke über den Auroffer Bach ist ein Durchlass mit einer Dimension von 4,0m Breite und 3,0m Höhe in rd. 310m Entfernung von der Talbrücke vorgesehen.

6.4 Ergänzende Schadensbegrenzung und - minimierung

Nicht bekannt ist, in welchem Zustand sich die Wildkatzenpopulation trotz des Nachweises mehrerer Individuen aktuell im Raum befindet: stabiler, etablierter Status oder nicht etablierter Status der Ausbreitung? Daher ist die Störung und Verkehrsmortalität unbedingt auf ein Minimum zu begrenzen. Ein erheblicher Zerschneidungseffekt entsteht insbesondere im Zuge der neu zu bauenden Nordwestumfahrung innerhalb des Waldes im Abschnitt Brückenwiderlager Aurofftal und Eschenhahner Stern über eine Länge von rund 1,4km. Es werden ergänzende Maßnahmen zur Schadensbegrenzung und – minimierung vorgeschlagen.

Die durch den Zerschneidungseffekt sowie durch bau-, anlagen- und betriebsbedingte Störungen wirkenden Lebensraumverluste und –beeinträchtigungen sind durch Beruhigung (Wegereduktion, Extensivierung der Forstwirtschaft) benachbarter Waldbereiche auszugleichen.

Sowohl die bestehende B 275 zwischen der BAB A 3 und dem Auroffer Bachtal (Tab. 2, Wildunfallschwerpunkt 1) als auch die neu entstehende Trasse der Nordwestumfahrung bedeuten erhebliche Unfallgefährdungen für die Wildkatze. Eine Wildschutzzäunung der Trasse ist in diesen Abschnitten notwendig. Als Vorgehensweise zur Schadensbegrenzung und –minimierung wird vorgeschlagen:

ü Eine beidseitige, für Wildkatzen nicht überwindbare 2m hohe Wildschutzzäunung von der BAB 3 bis zum Gewerbegebiet Maisel, um Verkehrsmortalität in den besonders stark gefährdenden Staßenabschnitten innerhalb des Waldes, aber auch darüber hinaus zu vermeiden (HERRMANN & KLAR 2007; GÖTZ & JEROSCH 2008). Nachteil des Zauntyps ist der höhere Flächenverbrauch, ein höherer Kosten- und Wartungsaufwand sowie der optische Eindruck. Auf eine feste Fixierung im Boden

Nachweis der Wildkatze Felis silvestris im Raum Idstein / Eschenhahn

Institut für Tierökologie und Naturbildung

19

(Eingraben der Zaunbodenseite, kein Anheben durch Wildschweine möglich), enge Maschen (kein Durchschlüpfen von Jungkatzen möglich) und eine lückenlose Zäunung zu achten ist (SIMON 2012).

Die ursprünglich angedachte Alternative einer üblichen Wildschutzzäunung auf gleicher Strecke, mit einer festen Fixierung im Boden (kein Anheben durch Wildschweine möglich), engen Maschen (kein Durchschlüpfen von Jungkatzen möglich) und einer lückenlosen Zäunung, und der Option, bei dennoch auftretenden Verkehrsopfern mit einem wildkatzensicheren Zaun nachzurüsten, wurde verworfen.

Vier Durchlässe (unten offen mit Erdanschluss) mit Dimensionen von 2,0-4,0m Breite und 2,0-3,0m Höhe gestalten den Raum für die Wildkatze und andere mittelgroße Säugetiere bis Dachsgröße nach der Zäunung im Abschnitt zwischen A 3 und Eschenhahner Stern durchlässig. Gemäß ihrer Funktionsweise werden die Durchlässe funktionsbezogen als Kleintierdurchlässe bezeichnet. Je größer die lichte Weite der Durchlässe, umso höher ist die Akzeptanz, dass die Durchlässe rasch von der Wildkatze angenommen werden (siehe dazu HUPE et al. 2004, KLAR et al. 2009). Hinzu kommt die 385m lange Talbrücke, die zudem auch eine sehr günstige Passage für Rothirsche darstellt.

Die Abstände zwischen den Durchlässen liegen zwischen 150m und 570 m, und betragen im Durchschnitt 340m Abstand zueinander. Damit kommt die Anzahl an Durchlässen den Empfehlungen von GÖTZ & JEROSCH (2008) sehr nahe, die auf einem wildkatzenunfallträchtigen Waldabschnitt einer Bundesstraße querungssichere Durchlässe in Abständen von 250m einrichteten.

Durch den vollständigen Rückbau der K 708 sowie den Rückbau der B 275 zwischen dem östlichen Ortsausgang Eschenhahns und dem Anschluss an die Nordumfahrung wird das Auroffer Bachtal für Wildkatze wie auch Wildschwein, Reh und Rothirsch über eine Breite von 385m hindernisfrei durchlässig. Damit konnte die bedeutsame Nord-Süd-Waldachse westlich der Autobahn wieder hindernisfrei geöffnet werden. Der zukünftige Zustand in diesem Abschnitt ist daher eine deutliche Verbesserung in der Translokation für Wildtiere gegenüber dem aktuellen Zustand. Entscheidend für die Effizienz der Talbrücke als Wildtierkorridor ist der vollständige Rückbau der K 708. Damit wäre auch der Wildunfallschwerpunkt 3 entschärft. Ein weiterhin bestehender „Feldschleichweg“ als Autobahnzubringer ist aus Gründen der Wildunfallgefährdung und Gefährdung der Wirksamkeit des Korridors nicht akzeptabel.

Die ursprünglich am Eschenhahner Stern vorgesehene kombinierte Wildbrücke (gemeinsam mit einem Wirtschaftsweg) entfällt, da aufgrund der Ortsnähe zu Eschenhahn (hohe Frequentierung durch Menschen) die Funktionalität der kombinierten Wildbrücke als Wildtierkorridor aufgrund bislang fehlender Erfahrungen mit solchen Kombibauwerken nicht sichergestellt werden kann. Es verbleibt in der Planung eine Wirtschaftswegeüberführung mit einem 7m breiten Grünstreifen.

Der Waldstreckenabschnitt zwischen Eschenhahn und Neuhof ist eine bedeutende Nord-Süd-Waldachse für Wildtiere. Hier liegt der Wildunfallschwerpunkt 2. Durch die geplante Zäunung der OU Eschenhahn auf gesamter Länge und die bereits vorhandene Zäunung der B 417 von Neuhof bis Hünstetten, ist vorherzusehen, dass sich Wildwechselbewegungen im Abschnitt des Unfallschwerpunktes 2 weiter verstärken werden. Aus Gründen der Verkehrssicherheit und der Vermeidung von Wildtiertötungen wird auch dieser Abschnitt nun gezäunt werden. Eine elektronisch gesteuerte

Nachweis der Wildkatze Felis silvestris im Raum Idstein / Eschenhahn

Institut für Tierökologie und Naturbildung

20

Wildwarnanlage, die eine circa 40 m breite Zaunlücke innerhalb der Waldstrecke überwacht, soll der Wildkatze, vor allem aber Rothirschen, und anderen Wildtieren weiterhin Raumbewegungen über die B 275 hinweg ermöglichen. Trotz der elektronisch überwachten Querungsmöglichkeit ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung hier unumgänglich, um das Kollisions- und Mortalitätsrisiko zu senken und die Zeitlücken zum Queren zu vergrößern (vgl. LIPPOLD 2007, HUPE et al. 2004, HERRMANN & KLAR 2007). Es soll in diesem Abschnitt daher eine Reduzierung der Verkehrsgeschwindigkeit von 100 km/h auf generell 70 km/h erfolgen. Bei Wildtierdetektion im Bereich der Zaunlücke ist die Geschwindigkeit auf 50 km/h anzupassen. Die Einhaltung der Geschwindigkeit von 70 km/h ist durch mindestens eine fest installierte Radarkontrolle zu gewährleisten.

Die Wildkatze hat in diesem Waldabschnitt zudem die Möglichkeit, einen bereits bestehenden Durchlass einer Bachrinne als Unterquerung zu nutzen, der im Rahmen des Vorhabens als Mittelsäugerdurchlass auf 2m Breite und 2m Höhe erweitert wird.

Der Wildunfallschwerpunkt 4 auf der K 707 kann zum jetzigen Zeitpunkt nur durch eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 60 km/ h entschärft werden. Die Einhaltung der Richtgeschwindigkeit ist durch fest installierte Radarkontrollen zu gewährleisten.

6.5 Funktionskontrolle der Querungshilfen

Zur Durchlässigkeit des Lebensraumes nach Neubau der OU Eschenhahn B 275 werden als wirksame Querungsmöglichkeiten, zusätzlich zu der Aurofftalbrücke, Durchlässe in größerer Anzahl, in die Straße eingebaut werden (siehe dazu LIPPOLD 2007). Die Durchlässe sind in ihrer Dimensionierung den technischen Realisierungsmöglichkeiten im Gelände angepasst. Durch ihre Dimensionierung unterhalb des Regelwerkes (MAQ 2008) stellen die Durchlässe vergleichsweise kostensparende Maßnahmen dar, müssen dafür jedoch in ihrer Wirksamkeit im Rahmen der Funktionskontrolle nach Abschluss der Bauphase über mehrere Jahre durch eine ganzjährige Überwachung mit selbstauslösenden Kameras überprüft werden. Vorgeschlagen wird eine dreijährige Überwachungsphase aller Querungshilfen nach Fertigstellung der Trasse mit Infrarot-und auf Bewegung auslösenden Kameras.

Nachweis der Wildkatze Felis silvestris im Raum Idstein / Eschenhahn

Institut für Tierökologie und Naturbildung

21

6.6 Kontakt sachkundiger Institutionen und Personen Frau Martina Denk, Grunddatenerfassung zur Verbreitung der Wildkatze in Hessen, 2004

Herr Dr. Karl Fischer, Untere Naturschutzbehörde

Herr Dr. Michael Berger, Untere Naturschutzbehörde

Herr Adolf Frank, Jagdpächter im Revier Idstein-Eschenhahn bis zum Jagdjahr 2007/08

und Wildtierbeauftragter des Landesjagdverbandes Hessen e.V.

Herr Hennefeld und Frau Greter, Jagdpächter im Revier Idstein-Eschenhahn ab dem

Jagdjahr 2007/08

Herr Herbert Friedrich, Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland

Herr Matthias Kirchner, Revierförsterei Zugmantel, Hessenforst

Herr Frank Mecke, Obere Naturschutzbehörde, RP Darmstadt

Herr Ferdinand Stichter, Obere Jagdbehörde, RP Darmstadt

Herr K. Stricker, Hessenforst

Nachweis der Wildkatze Felis silvestris im Raum Idstein / Eschenhahn

Institut für Tierökologie und Naturbildung

22

7 Literatur

ARBEITSKREIS HESSENLUCHS (2013): Luchsbeobachtungen in Hessen. – www.Luchs-in-Hessen.de, Stand Juli 2013. Im Auftrag des HMUELV, Wiesbaden.

BIRLENBACH, K. & N. KLAR (2009), UNTER MITARBEIT VON JEDICKE, E., WENZEL, M., WACHENDÖRFER, W., FREMUTH, W., KAPHEGYI, T.A.M., MÖLICH, T., VOGEL, B.: Aktionsplan zum Schutz der Europäischen Wildkatze (Felis silvestris silvestris, Schreber, 1775) in Deutschland. Initiativen zum Umweltschutz 75, Erich Schmidt Verlag, Berlin, 155-216.

BOYE, P. & H. MEINIG (1996): Ökologische Besonderheiten von Raubtieren und ihre Nutzung für Beiträge zur Landschaftsplanung. - In: BOYE, P., KUGELSCHAFTER, K., MEINIG, H. & H.-J. PELZ

(Hrsg.): Säugetiere in der Landschaftsplanung, Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz, 46; Bonn, Bad-Godesberg: : 55-68.

BOYE, P., H. HUTTERER & H. BENKE (1998): Rote Liste der Säugetiere (Mammalia) Deutschlands (Bearbeitungsstand: 1997).- In: BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (Hrsg.): Rote Liste gefährdeter Tiere Deutschlands, Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz, 55: 33-39; Bonn, Bad-Godesberg.

BRINKMANN, R. (1998): Berücksichtigung faunistisch-tierökologischer Belange in der Landschaftsplanung.- In: NIEDERSÄCHSISCHES LANDESAMT FÜR ÖKOLOGIE (Hrsg.): Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen, 4: 57-128.

BUND FÜR UMWELT UND NATURSCHUTZ DEUTSCHLAND (BUND) (2007): Wildkatzenwegeplan des BUND. CD mit Text Anhang und Karten, www.bund.net/wildkatze.

DENK, M. (2009): Neuere Entwicklung der Wildkatzenverbreitung in Hessen. In: FREMUTH, W., JEDICKE, E., WACHENDÖRFER, W., KAPHEGYI, T.A.M., WEINZIERL, H. (Hrsg.): Zukunft der Wildkatze in Deutschland - Ergebnisse des internationalen Wildkatzensymposiums 2008 in Wiesenfelden, Initiativen zum Umweltschutz 75, Erich Schmidt Verlag, Berlin, 43-47.

DIETZ, M. & BIRLENBACH, K. (2006): Lebensraumfragmentierung und die Bedeutung der FFH-Richtlinie für den Schutz von Säugetieren mit großen Raumansprüchen. In: NATURSCHUTZ-AKADEMIE HESSEN; BUND FÜR UMWELT UND NATURSCHUTZ DEUTSCHLAND; INSTITUT FÜR TIERÖKOLOGIE

UND NATURBILDUNG (Hrsg.): Kleine Katzen-Große Räume. Tagungsband zur Wildkatzentagung in Fulda am 11.11.2005, NAH Akademie-Berichte (5), NZH Verlag, Wetzlar, 21-32.

ECKERT, I. (2003): DNA-Analysen zum genetischen Status der Wildkatze (Felis silvestris) in Deutschland. Dissertation, math.-naturwiss. Fakultät der Christian-Albrechts-Universität Kiel, 100 S.

FACHBÜRO FÜR FAUNISTIK UND ÖKOLOGIE (2006): Faunistisches Gutachten im Rahmen der UVS zur geplanten Ortsumfahrung Idstein-Eschenhahn der B 275. Unveröffentl. Gutachten.

FORAN, A., MINTA, S. & K. HEINEMEYER (1997) : DNA-based analysis of hair to identify species and individuals for population research and monitoring. Wildlife Society Bulletin 1997, 25(4):840-847

FORSCHUNGSINSTITUT SENCKENBERG (2006): Pilotstudie zur Erfassung der Wildkatze (Felis silvestris) mit Haarfallen. Untersuchung im Rheingau-Taunus, Hessen. Bearbeitet von DENK, M. & P. HAASE. 59 S.; unveröffentl. Gutachten im Auftrag der FENA Hessenforst, Gießen.

GÖTZ, M. & M. ROTH (2007): Verbreitung der Wildkatze (Felis s. silvestris) in Sachsen-Anhalt und ihre Aktionsräume im Südharz. Beitr. Jagd- u. Wildtierforsch., 32: 437-447.

GÖTZ, M. & S. JEROSCH (2008): Untersuchungen zur Straßenverkehrsmortalität von Wildkatzen (Felis s. silvestris) im Ostharz (ST). Unveröffentl. Gutachten, 25 S.

HARTMANN, S., STEYER, K., KRAUS, R.H.S., SEGELBACHER, G. & C. NOWAK (2013): Potential barriers to gene flow in the endangered European wildcat (Felis silvestris). Conserv. Genet., 1-14.

HERRMANN, M. (1998): Verinselung der Lebensräume von Carnivoren – von der Inselökologie zur planerischen Umsetzung.- Naturschutz und Landschaftspflege in Brandenburg, 1: 45-49.

HERRMANN, M. (2007): Vorfahrt für die Schaffung neuer Lebensraumkorridore. In: LEITSCHUH-FECHT, H. & P. HOLM (Hrsg.): Lebensräume schaffen – Artenschutz im Verkehrsnetz. Umwelt und Verkehr, 5: 13-28.

Nachweis der Wildkatze Felis silvestris im Raum Idstein / Eschenhahn

Institut für Tierökologie und Naturbildung

23

HERRMANN, M. & N. Klar (2007): Wirkungsuntersuchung zum Bau eines wildkatzensicheren Wildschutzzaunes im Zuge des Neubaus der BAB A 60, Bitburg – Wittlich. Gutachten im Auftrag des Landesbetriebes Mobilität Rheinland-Pfalz, Koblenz: 104 S.

HESSISCHES MINISTERIUM FÜR UMWELT, LÄNDLICHEN RAUM UND VERBRAUCHERSCHUTZ (Hrsg., Dezember 2004): Die Situation der Wildkatze in Hessen. – Reihe Natura 2000. Bearbeitet von DENK, M., J. JUNG & P. HAASE. 104 S.; Wiesbaden.

HESSISCHES MINISTERIUM FÜR UMWELT, ENERGIE, LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ / HESSISCHES

MINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT, VERKEHR UND LANDESENTWICKLUNG (2013): Landesweiter Biotopverbund für Hessen. Wiesbaden, den 25.03.2013: 20 S.

HILLE, A., PELZ, O., TRINZEN, M., SCHLEAGEL, M. & G. PETERS (2000): Using microsatellite markers for genetic individualization of European wildcats (Felis silvestris) and domestic cats. Bonn. Zool. Beitr. 49: 165-176.

HÖTZEL, M., KLAR, N., SCHRÖDER, S., STEFFEN, C. & C. THIEL (2007): Die Wildkatze in der Eifel.- Habitate, Ressourcen, Streifgebiete – In: BOYE, P. & H. MEINIG (Hrsg.): Ökologie der Säugetiere, Band 5. Laurenti, Bielefeld: 191 S.

HUPE, K., GÖTZ, M., POTT-DÖRFER, B. & M. SEMRAU (2004): Nutzung autobahnnaher Habitate im Bereich der BAB7 nördlich von Seesen durch die europäische Wildkatze (Felis felis silvestris) unter dem Aspekt der Lebensraumzerschneidung. Inform.d. Naturschutz Niedersachs., 24 (6): 266-278.

HUPE, K. (2006): Lebensraum oder Transitzone für die Europäische Wildkatze (Felis silvestris silvestris): Das Leinebergland zwischen Solling und Harz. In: Naturschutz-Akademie Hessen; Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland; Institut für Tierökologie und Naturbildung (Hrsg.): Kleine Katzen-Große Räume. Tagungsband zur Wildkatzentagung in Fulda am 11.11.2005; NAH Akademie-Berichte 5; Wetzlar, NZH Verlag: 33-39.

HUPE, K. & O. SIMON (2007): Die Lockstockmethode – eine nicht invasive Methode zum Nachweis der Europäischen Wildkatze (Felis silvestris silvestris). Inform. d. Naturschutz Niedersachs. 27, 1: 15-22.

JAEGER, J. (2002): Landschaftszerschneidung. Stuttgart: Ulmer. KLAR, N. (2007): Der Wildkatze könnte geholfen werden – Das Beispiel eines

Wildtierkorridorsystems für Rheinland-Pfalz. In: LEITSCHUH-FECHT, H. & P. HOLM (Hrsg.): Lebensräume schaffen – Artenschutz im Verkehrsnetz. Umwelt und Verkehr, 5: 115-128.

KLAR, N. (2009): Die aktuelle Verbreitung der Wildkatze in Deutschland. Kartendarstellung im Rahmen der Erarbeitung eines „Aktionsplan Wildkatze“ für Deutschland.

KLAR, N., HERRMANN, M. & S. KRAMER-SCHADT (2009): Effects and mitigation of road impacts on individual movement behavior of wildcats. Journal of Wildlife Management, 73, 5: 631-638.

KLEISINGER, H., ZEITLER, R. & M. PAULUS (2002): Verbesserung von Artenschutzmaßnahmen für die Wildkatze durch den Einsatz molekulargenetischer Methoden. Bayrisches Landesamt für Umwelt: 1-4.

KNAPP, J., G. KLUTH & M. HERRMANN (2002): Wildkatzen in Rheinland-Pfalz. - Naturschutz bei uns 4: 1-24, Mainz.

KOCK, D. & K. KUGELSCHAFTER (1996): Rote Liste der Säugetiere in Hessen; 3. Fassung (Stand Juli 1995). In: Hessisches Ministerium des Innern und für Landwirtschaft, Forsten und Naturschutz (Hrsg.): Rote Liste der Säugetiere, Reptilien und Amphibien Hessens. - Natur in Hessen, Wiesbaden, 54 S.

KOCK, D. & J. ALTMANN (1999): Die Wildkatze (Felis silvestris SCHREBER 1777) im Taunus. Jb. Nass. Ver. Naturkde., 120: S. 5-21.

LANG, J., LANG, S. & F. MÜLLER (2006): Hinweise für den Umgang mit Todfunden von Wildkatzen. In: Naturschutz-Akademie Hessen; Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland; Institut für Tierökologie und Naturbildung (Hrsg.): Kleine Katzen-Große Räume. Tagungsband zur Wildkatzentagung in Fulda am 11.11.2005; NAH Akademie-Berichte 5; Wetzlar, NZH Verlag: 101-106.

LIPPOLD, C. (2007): Welche Änderungen in der vorhandenen Verkehrsinfrastruktur können zur Problemlösung beitragen? In: LEITSCHUH-FECHT, H. & P. HOLM (Hrsg.): Lebensräume schaffen –

Nachweis der Wildkatze Felis silvestris im Raum Idstein / Eschenhahn

Institut für Tierökologie und Naturbildung

24

Artenschutz im Verkehrsnetz. Umwelt und Verkehr, 5: 141-145. MEINIG, H., BOYE, P. & HUTTERER, R. (2009): Rote Liste und Gesamtartenliste der Säugetiere

(Mammalia) Deutschlands. Naturschutz und Biologische Vielfalt 70 (1): 115-153. MOWAT, G. & D. PAETKAU (2002): Estimating marten Martes americana population size using hair

capture and genetic tagging. Wildl. Biol. 8: 201-209. MÖLICH, T. & S. KLAUS (2003): Die Wildkatze in Thüringen. Landschaftspflege und Naturschutz in

Thüringen 40, 4:109-135. MÖLICH, T. & B. VOGEL, B. (2007): Wie ein Brückenschlag für die Wildkatze gelang – Das Beispiel aus

Thüringen. In: LEITSCHUH-FECHT, H., HOLM, P. (Hrsg.): Lebensräume schaffen – Artenschutz im Verkehrsnetz. Umwelt und Verkehr, 5: 129-138.

MÜLLER, F. (2005) : Zur Diagnostik von Wild- und Hauskatze (Felis silvestris und F. catus, Felidae) nach morphologischen und anatomischen Merkmalen. Beitr. Naturkund. Osthessen, 41 9-18.

NATURSCHUTZBUND DEUTSCHLAND (NABU) (2007): Der NABU-Bundeswildwegeplan. Berlin, 33 S. NOWAK, C., SAUER, J. & P. HAASE (2008): Stand der genetischen Untersuchungen im Rettungsnetz

Wildkatze: Möglichkeiten und Grenzen der Lockstockmethode. Wildkatzensymposium, Schloss Wiesenfelden. Abstracts, Wiesenfelden.

PFLÜGER, H. (1987): Die Wildkatze in Hessen. Merkheft zum Schutz der Wildkatze. Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Hessen (Hrsg.): 22 S.

PIECHOCKI, R. (1990): Die Wildkatze Felis silvestris. Die Neue Brehm Bücherei 189: 232 S., Wittenberg-Lutherstadt.

PIERPAOLI, M., HERRMANN, M., HUPE, K., LOPES-FERNANDES, M., RAGNI, B., SZEMETHY, L., ZSOLT, B. & E. RANDI (2003): Genetic distinction of wildcat (Felis silvestris) populations in Europe, and hybridization with domestic cats in Hungary. Molecular Ecology (2003) 12, 2585-2598 .

POTT-DÖRFER, B. & K. DÖRFER (2007): Zur Ausbreitungstendenz der Wildkatze Felis silvestris silvestris in Niedersachsen. – Ist die niedersächsische Wildkatzenpopulation gesichert? Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 27, 1: 56-62.

RANDI, E., PIERPAOLI, M., BEAUMONT, M., RAGNI, B. & SFORZI, A. (2002): Genetic identification of wild and domestic cats (Felis silvestris) and their hybrids using Bayesian clustering methods. Mol. Biol. Evol. 18: 1679-1693.

RAIMER, F. (1991): Lebensraumnutzung der Wildkatzenpopulation in Niedersachsen und Hessen. - Wiesenfeldener Reihe 8: 46-51.

RAIMER, F. (1994): Die aktuelle Situation der Wildkatze in Deutschland. - in BUND NATURSCHUTZ IN

BAYERN E.V. (Hrsg.): Die Wildkatze in Deutschland. - Wiesenfelder Reihe 13: 15-34. ROEDENBECK, I. A., ESSWEIN, H. & W. KÖHLER (2005): Landschaftszerschneidung in Hessen.

Entwicklung, Vergleich zu Baden-Würtemberg und Trendanalyse als Grundlage für ein landesweites Monitoring. Naturschutz und Landschaftsplanung 37, (10): 293-300.

SCHADT, S., KNAUER, F., KACZENSKY, P. (2000): Habitat- und Ausbreitungsmodell für den Luchs in Deutschland. – In: Laufener Seminarbeiträge: Zerschneidung als ökologischer Faktor. – Bayerische Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege: 37-45.

SCHIEFENHÖVEL, P. & N. KLAR (2009): Die Ausbreitung der Wildkatze (Felis silvestris Schreber, 1777) im Westerwald – eine streng geschützte Art im Vormarsch. Fauna Flora Rheinland-Pfalz 11, Heft 3, Landau: 941-960.

SIMON, O., HUPE, K. & M. TRINZEN (2005) : Wildkatze (Felis silvestris, SCHREBER 1777). In: DOERPINGHAUS, A., EICHEN, C., GUNNEMANN, H., LEOPOLD, P., NEUKIRCHEN, M., PETERMANN, J. und E. SCHRÖDER (Bearb.) (2005): Methoden zur Erfassung von Arten der Anhänge IV und V der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie.- Naturschutz und Biologische Vielfalt 20: 395-402.

SIMON, O. & F. RAIMER (2005): Wanderkorridore von Wildkatze und Rothirsch und ihre Relevanz für künftige infrastrukturelle Planungen in der Harzregion. - Göttinger Naturkundliche Schriften, 6: 159-178.

SIMON, O. (2006): Auswertung der durch die Polizeidirektion Waldeck-Frankenberg dokumentierten Wildunfälle in den Jahren 2005 und 2006. – Teilprojekt in: Die Wildkatze als Leitart für den Lebensraumverbund Rothaargebirge-Kellerwald-Burgwald. Gutachten im Auftrag des BUND Hessen, Frankfurt am Main.

Nachweis der Wildkatze Felis silvestris im Raum Idstein / Eschenhahn

Institut für Tierökologie und Naturbildung

25

SIMON, O. (2007): Wildkatzen-Wegeplan Hessen – Biotopverbundkonzept für die Wildkatze Felis silvestris silvestris in Hessen im Rahmen des BUND-Projektes „Ein Rettungsnetz für die Wildkatze“. BUND Hessen, Frankfurt, 49 S. plus Karten.

SIMON, O. & M. DIETZ (2008): Säugetierkundliche Untersuchungen im Zuge der Quarzit-Tagebau-erweiterung Alexandra im Guldenbachtal, Hunsrück. Unveröffentl. Gutachten im Auftrag der K.H. Gaul GmbH u. Co.KG, Sprendlingen.

SIMON, O. & K. HUPE (2008): Nachweis der Wildkatze Felis silvestris silvestris im Nationalpark Kellerwald-Edersee und den umgebenden Waldgebieten der Breiten Struth, des Hohen Kellers und des nördlichen Burgwaldes mit Hilfe der Lockstockmethode im Winter 2007/08. Jahrbuch Naturschutz in Hessen, 12: 18-22.

SIMON, O. (2009): Zum Vorkommen der Wildkatze Felis silvestris silvestris im Westen von Hessen. Projektteil Kartierung im Rahmen des BUND-Projektes „Ein Rettungsnetz für die Wildkatze“. BUND Hessen, Frankfurt.

SIMON, O. (2009): Wildkatzen-Wegeplan Hessen - Identifikation von Kerngebieten und prioritären Korridoren. In: FREMUTH, W., JEDICKE, E., WACHENDÖRFER, W., KAPHEGYI, T.A.M., WEINZIERL, H. (Hrsg.): Zukunft der Wildkatze in Deutschland - Ergebnisse des internationalen Wildkatzensymposiums 2008 in Wiesenfelden, Initiativen zum Umweltschutz 75, Erich Schmidt Verlag, Berlin, 87-94.

SIMON, O. (2010): Biotopverbund-Konzept für die Wildkatze Felis silvestris silvestris in Hessen. Gutachten im Auftrag des HMWVL, Wiesbaden, 19 S. plus Karte.

SIMON, O. (2010): Nutzen Wildkatzen bestehende Unterführungen. Wissenschaftliche Untersuchung zur Nutzung von Querungshilfen durch die Wildkatze am Beispiel der A 3 Frankfurt-Köln im Abschnitt Idstein-Niedernhausen. Hessisches Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen, Wiesbaden: 71 S.

SIMON, O. (2012): Fachgutachterliche Begleitung zur Entwicklung eines für Wildkatzen (Felis silvestris silvestris) unüberwindbaren Wildschutzzaunes an Straßen. Gutachten im Auftrag von Hessen Mobil, Wiesbaden: 26 S.

STEYER, K., SIMON, O., KRAUS, R.H.S., HAASE, P. & NOWAK, C. (2012): Hair trapping with valerian-treated lure sticks as a tool für genetic wildcat monitoring in low-density habitats. European journal of wildlife research: 1-9.

TOTH, A. M. (2002) : Identifaction of Hungarian mustelidae and other small carnivores using guard hair analysis. Acta Zoologica Academiae Scientiarum Hungaricae 48, 3: 237-250.

TEGETHOF, U. (2007): Barrierewirkung vorhandener Verkehrswege mindern. In: LEITSCHUH-FECHT, H. & P. HOLM (Hrsg.): Lebensräume schaffen – Artenschutz im Verkehrsnetz. Umwelt und Verkehr, 5: 93-101.

WEAVER JOHN L., WOOD, P. & PEATKAU, D. (2003) : A new non-invasive technique to survey ocelotes. Wildlife Conservation Society, 2003.

WEBER, D., STOECKLE, T. & T. ROTH (2008): Entwicklung und Anwendung einer neuen Wildkatzen-Nachweismethode. Schlussbericht, Hintermann & Weber AG, Rodersdorf, 29 S.

ZIELINSKI, W.J. & KUCERA, T.E. (Hrsg.) (1995) : American Marten, Fisher, Lynx and Wolverine: Survey Methods for their Detection: Albany CA-General Techn. Report PSW-GTR-157: 163 S.

Nachweis der Wildkatze Felis silvestris im Raum Idstein / Eschenhahn

Institut für Tierökologie und Naturbildung

26

8 Anlagen

Tabelle 4: Standorte der Lockstöcke 1-15 zum Wildkatzennachweis im Untersuchungsraum Idstein/ Eschenhahn im Frühjahr 2009.

Lockstock Rechtswert Hochwert Lockstock Rechtswert Hochwert Idstein 1 3446583 5563150 Idstein 9 3444913 5561816 Idstein 2 3446493 5562717 Idstein 10 3445007 5561975 Idstein 3 3446522 5562395 Idstein 11 3445339 5562289 Idstein 4 3446705 5561728 Idstein 12 3445181 5562289 Idstein 5 3446795 5561293 Idstein 13 3445456 5562737 Idstein 6 3446206 5506875 Idstein 14 3445698 5562810 Idstein 7 3446193 5561654 Idstein 15 3445918 5562842 Idstein 8 3444962 5561481 Tabelle 5: Lockstockkontrollen im Untersuchungsraum Idstein/ Eschenhahn.

Die Stöcke wurden am 26.02.2009 aufgestellt. Die Stöcke mit Haarfunden sind markiert, farbig markierte Haarfunde entsprechen phänotypisch der Wildkatze.

Lockstock 04.03.09 11.03.09 17.03.09 30.03.09 06.04.09 14.04.09

Idstein 1 - - - - X1 X1

Idstein 2 - Wildschwein - X1 - -

Idstein 3 X3 - - Wildschwein - -

Idstein 4 - Wildschwein - X3 X1 -

Idstein 5 - - - X1 - -

Idstein 6 - - - - - -

Idstein 7 - - - - - -

Idstein 8 - - - - - -

Idstein 9 - - - - - -

Idstein 10 - - - X2 X1 X3

Idstein 11 - - - - - -

Idstein 12 - - Wildschwein X1 X3 -

Idstein 13 - X1 - - X1 -

Idstein 14 - X3 X3 - - -

Idstein 15 - - - X3 X3 -

Legende

X1 = wenige Wollhaare X2 = wenige Grannen- und Wollhaare X3 = >20 Grannen- und Wollhaare