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Neubau der B 254
zwischen Lauterbach/Maar und Großenlüder/Müs
- Unterlage 12.7 -
Brutvogeluntersuchung als Grundlage zur
Ermittlung anlage- und betriebsbedingter
Beeinträchtigungen
Erarbeitet im Auftrag des Amtes für
Straßen- und Verkehrswesen Schotten
Projektleitung: Dipl.-Biol. Frank Bernshausen
Bearbeitung: Dr. Josef Kreuziger
Dipl.-Biol. Nikola Theißen
Hungen, Januar 2010
Neubau der B 254 zwischen Lauterbach / Maar und Großenlüder / Müs – Brutvogeluntersuchung als Grundlage
zur Ermittlung anlage- und betriebsbedingter Beeinträchtigungen
PNL - Planungsgruppe für Natur und Landschaft • Raiffeisenstr. 5 • 35410 Hungen I
INHALTSVERZEICHNIS
1 EINLEITUNG .................................................................................................................... 1
2 METHODE ....................................................................................................................... 2
2.1 Erfassungsmethode .................................................................................................... 2
2.2 Auswertungsmethode ................................................................................................. 2
3 ERGEBNISSE .................................................................................................................. 3
4 AUSWIRKUNGEN ......................................................................................................... 10
4.1 Gruppe 1: Brutvögel mit hoher Lärmempfindlichkeit .................................................. 10
4.2 Gruppe 2: Brutvögel mit mittlerer Lärmempfindlichkeit .............................................. 12
4.3 Gruppe 3: Brutvögel mit erhöhtem Prädationsrisiko bei Lärm ................................... 13
4.4 Gruppe 4: Arten mit schwacher Lärmempfindlichkeit ................................................ 15
4.5 Gruppe 5: Brutvogelarten ohne spezifisches Abstandsverhalten zu Straßen und
für die der Verkehrslärm keine Relevanz besitzt ...................................................... 21
5 ZUSAMMENFASSUNG ................................................................................................. 25
6 LITERATUR ................................................................................................................... 26
Neubau der B 254 zwischen Lauterbach / Maar und Großenlüder / Müs – Brutvogeluntersuchung als Grundlage
zur Ermittlung anlage- und betriebsbedingter Beeinträchtigungen
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TABELLENVERZEICHNIS
Tabelle 1: Im Untersuchungsgebiet 2009 nachgewiesene Vogelarten .............................. 4
Tabelle 2: Gesamtartenliste der nachgewiesenen Brutvogelarten mit Angaben
zu Status, Schutzstaus, Bestand, Gefährdungsstatus
Erhaltungszustand der gesamt Population (nach VSW 2008) sowie
deren Störanfälligkeit gegenüber Straßenverkehr (Angaben in
festgelegte Gruppen von 1 bis 5 nach (Garniel et al. 2009) .............................. 7
Tabelle 3: Darstellung des Wachtelkönigbestandes im Untersuchungsgebiet
mit den prognostizierten Beeinträchtigungen durch den
Straßenverkehr .................................................................................................. 11
Tabelle 4: Darstellung des Wachtelbestandes im Untersuchungsgebiet mit den
prognostizierten Beeinträchtigungen durch den Straßenverkehr .................. 12
Tabelle 5: Im Untersuchungsgebiet nachgewiesene Brutvogelarten mit mittlerer
Lärmempfindlichkeit mit den prognostizierten Beeinträchtigungen
durch den Straßenverkehr ................................................................................ 13
Tabelle 6: Im Untersuchungsgebiet nachgewiesene Brutvogelarten mit
erhöhtem Prädationsrisiko bei Lärm mit den prognostizierten
Beeinträchtigungen durch den Straßenverkehr .............................................. 14
Tabelle 7: Darstellung des Feldlerchenbestandes im Untersuchungsgebiet mit
den prognostizierten Beeinträchtigungen durch den Straßenverkehr .......... 15
Tabelle 8: Auswirkungen von Straßenverkehr auf Vogelarten der Gruppe 4 .................. 16
Tabelle 9: Im Untersuchungsgebiet nachgewiesene Arten mit einer schwachen
Lärmempfindlichkeit mit den prognostizierten Beeinträchtigungen
durch den Straßenverkehr (Arten mit unzureichendem
Erhaltungszustand hervorgehoben) ................................................................. 20
Tabelle 10: Auswirkungen von Straßenverkehr auf Vogelarten der Gruppe 5 .................. 22
Tabelle 11: Im Untersuchungsgebiet nachgewiesene Brutvogelarten mit
Effektdistanz ohne spezifisches Abstandsverhalten zu Straßen und
für die der Verkehrslärm keine Relevanz besitzt ............................................. 23
Tabelle 12: Im Untersuchungsgebiet nachgewiesene Brutvogelarten mit
Fluchtdistanz ohne spezifisches Abstandsverhalten zu Straßen und
für die der Verkehrslärm keine Relevanz besitzt ............................................. 24
KARTENVERZEICHNIS
Karte 1: Lage der Brutreviere der relevanten Arten mit Lage der relevanten Grenziso-
phonen und Effektdistanzen
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1 Einleitung
Vögel können durch Straßen negativ beeinträchtigt werden. Dies wird durch die Straße und
den Verkehr einerseits durch optische, aber auch durch visuelle Auslöser hervorgerufen, die
jedoch immer synergistisch wirken. Bisher konnte diese Problematik jedoch nur ansatzweise
beschrieben und entsprechend quantifiziert werden. Als Hilfskonstrukte wurden allgemeine
Wirkweiten zu „Störungen“ angegeben, die in Abhängigkeit von Literatur, konkreter Situation
und Artenspektrum aber häufig stark (zwischen 100 bis 500 m divergierten).
Erst RECK et al (2001) versuchten, alleine die Einflüsse der Verlärmung zu quantifizieren und
die Auswirkungen für die Eingriffsplanungen zu standardisieren. Auch wenn die dort recht
pauschal angegebenen Richtwerte infolge der Ergebnisse von GARNIEL et al. (2007) als
überholt anzusehen sind, war es der erste Schritt, konkrete Analysen als Grundlage der
Wirkweiten bzw. der Beeinträchtigung genauer einzustufen. Die nun vorliegenden Ergebnis-
se spezieller F+E-Vorhaben (GARNIEL et al. 2007, 2009) haben nun gezeigt, dass die
Situation grundsätzlich artspezifisch analysiert werden muss, dabei aber nur schwer zwi-
schen Auswirkungen des Lärms alleine bzw. synergistischer Störeffekte von Straßen zu
unterscheiden ist. Auf Basis der vorliegenden Ergebnisse entwickelten GARNIEL et al. 2009)
ein komplexes Auswertungs- und Bewertungsmuster zur Ermittlung der Beeinträchtigungen
von Straßen auf Vögel mittels artspezifischen Effektdistanzen und Störpegeln.
Dieser Handlungsleitfaden ist nun in Abstimmung mit der Bundesanstalt für Straßenwesen
und den entsprechender Landesämtern (darunter auch das Hess. Landesamt für Straßen-
und Verkehrswesen) auf Straßenbauvorhaben anzuwenden und dient daher in der vorgese-
henen Form auch im vorliegenden Gutachten zur Ermittlung der Auswirkungen des geplan-
ten Straßenbauvorhabens „Neubau der B 254 zwischen Lauterbach/Maar und
Großenlüder/Müs“.
Das hier vorgelegte Gutachten dient jedoch alleine der fachlichen Ermittlung und Beschrei-
bung der Auswirkungen. Weitere naturschutzfachliche Prüfschritte und Bewertungen
(Eingriffsreglung, Artenschutz, Natura 2000-Verträglichkeit) und die daraus abzuleitenden
Maßnahmen sind jedoch nicht Aufgabe dieses Gutachtens, sondern werden dort – unter
Beachtung der hier dargestellten Ergebnisse – entsprechend bewertet und bearbeitet.
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2 Methode
2.1 ERFASSUNGSMETHODE
Zur Bewertung der Avifauna im Zuge des Neubauvorhabens der Bundesstraße B 254 fand
im Frühjahr 2009 eine Erfassung des Brutvogelbestandes statt. Diese erfolgte flächende-
ckend entlang eines 12 km langen und 200 m breiten Korridors beiderseits der geplanten
Trasse (480 ha) zwischen Müs und Maar. Für die planungsrelevanten Arten (Arten im
ungünstigen oder schlechten Erhaltungszustand, vgl. VSW 2008) wurde der Untersuchungs-
korridor gemäß den Erfordernissen von GARNIEL et al. (2009) auf 500 m beiderseits der
Trasse erweitert. Alle weiteren häufigen Arten im guten Erhaltungszustand wurden gemäß
diesen Erfordernissen nur innerhalb des 200 m Korridors erfasst.
Dazu wurden die einzelnen Arten gemäß DDA-Methodenhandbuch (SÜDBECK et al. 2005)
erfasst und der Untersuchungsraum jeweils an fünf Tag- und zwei Nachtterminen begangen.
Dabei wurde anhand der konkreten Lebensraumausstattung des Untersuchungsraumes eine
durchschnittliche Erfassungsintensität von 2,5 St./100 ha zu Grunde gelegt, wobei – basie-
rend auf dem Leitfaden zur Grunddatenerhebung in EU-Vogelschutzgebieten in Hessen die
Erfassungsintensität im Offenland bei etwa 2 St./100 ha lag und im Wald, an Gewässern und
Verlandungszonen oder sonstigem reich strukturierten Gelände auf 3 St./100 ha erhöht
wurde.
Für die planungsrelevanten Arten liegt somit flächendeckend das räumliche Verbreitungs-
muster der Reviere vor als Grundlage der Ermittlung der Auswirkungen. Dabei ist zu beach-
ten, dass die Fundpunkte idealisierte Revierzentren darstellen, die anhand den vorliegenden
Kartierungsergebnissen (insbesondere Gesangsnachweise, aber auch sonstige Beobach-
tung in Verbindung mit den arttypisch benötigten Habitatstrukturen) ermittelt wurden. Es ist
im Regelfall davon auszugehen, dass der Niststandort direkt oder in unmittelbarer Nähe
dieses idealisierten Revierzentrums („Papierrevier“) lokalisiert ist und dass die Lebensraum-
nutzung vor allem im engeren Umfeld um dieses idealisierte Revierzentrum erfolgt.
Für die häufigen Arten hingegen wurden in den artspezifisch typischen Bereichen exempla-
risch quantitative oder halbquantitative Zählungen durchgeführt und diese ergänzend anhand
der Lebensraumausstattung des Untersuchungsraumes und unter Berücksichtigung von
Literaturdaten zur Siedlungsdichte der Arten (vor allem GLUTZ VON BLOTZHEIM et al. 1966-
1997, BAUER et al. 2005, HGON 1993-2000, FLADE 1994) geschätzt bzw. hochgerechnet.
2.2 AUSWERTUNGSMETHODE
Die Auswertung und Bewertung erfolgt ausnahmslos gemäß den fachlichen Vorgaben von
GARNIEL et al. (2009). Dabei wurde gemäß den Angaben zum Planfall ein Fahrzeugaufkom-
men der Größenklasse 10.000-20.000 Kfz pro Tag zugrunde gelegt. Als einzige Ausnahme
erfolgte in Abstimmung mit den ASV und Dr. Mierwald (KIFL) bei der Ermittlung der Revier-
verluste die Aufrundung auf „ganze“ Reviere nicht separat für jeden zu betrachtenden
Korridor, sondern erst nach summarischer Ermittlung der Verluste in ihrer Gesamtheit.
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3 Ergebnisse
Insgesamt konnten im Untersuchungsgebiet 74 Vogelarten nachgewiesen werden1. Dabei
handelt es sich um 52 Brutvögel, 11 Durchzügler und 11 Nahrungsgäste (vgl. Tabelle 1).
Die häufigste Brutvogelart stellt mit rund 80 Brutrevieren die Feldlerche dar. Sie repräsentiert
die überwiegend kulturlandschaftlich genutzten Offenlandkomplexe des Untersuchungs-
raums. In diesen Bereichen konnten auch der vom Aussterben bedrohte Wachtelkönig sowie
das stark bedrohte Rebhuhn nachgewiesen werden. Zwischen Angersbach und Landenhau-
sen konnten bei Nachtbegehungen sechs Brutreviere der Wachtel festgestellt werden.
In Bereichen von Einzelgehölzen und Gebüschen finden sich regelmäßig Dorngrasmücken
und Goldammern, vereinzelt konnten in Abhängigkeit solcher Strukturen Bluthänflinge und
Klappergrasmücken als Brutvögel erfasst werden.
In waldähnlichen Biotopstrukturen kommen die typischen Park- und Waldarten wie Amsel,
Rotkehlchen und Singdrossel vor. Im Bereich des Vaitsbergs sind diese Wald- und Walrand-
strukturen besonders gut ausgeprägt. Hier konnten entsprechend Arten wie Kernbeißer,
Gimpel, Gartenbaumläufer, Buntspecht und Grünspecht nachgewiesen werden und in den
Randbereichen auf ehemaligen Kahlschlagflächen Neuntöter und Fitis.
Entlang von Grabenstrukturen und Senken siedeln regelmäßig Sumpfrohrsänger.
In den Offenlandbereichen sind als regelmäßige Nahrungsgäste Rotmilan, Mäusebussard,
Rauch- und Mehlschwalben sowie Mauersegler anzutreffen. Vereinzelt konnten Sperber und
Schwarzmilan nachgewiesen werden. Bei allen diesen Arten ist aufgrund des Nachweises
innerhalb der Brutzeit davon auszugehen, dass sie im unmittelbaren Umfeld des Untersu-
chungsgebietes brüten.
Anders verhält es sich bei den durchziehenden Vogelarten, die nur an einem Termin im
Gebiet nachweisbar waren und für die – trotz Gesangsaktivität einiger Arten – somit Brutvor-
kommen ausgeschlossen werden konnten.
Bei dem überwiegenden Teil der Brutvögel handelt es sich um ubiquitäre und euryöke Arten,
deren lokale Populationen einen günstigen Gesamterhaltungszustand besitzen. Daneben
konnten aber auch Arten mit einem ungünstigen Erhaltungszustand nachgewiesen werden.
Hierzu zählen: Bluthänfling, Feldlerche, Feldsperling, Girlitz, Haussperling, Kernbeißer,
Klappergrasmücke, Kuckuck, Mehlschwalbe, Stieglitz, Wacholderdrossel und Wachtel (vgl.
Tabelle 2). Weiterhin finden sich zudem mit Rebhuhn und Wachtelkönig zwei Brutvogelarten,
deren Populationen in Hessen einen schlechten Erhaltungszustand aufweisen Das bestätigt
die Rote Liste Hessens, die den Wachtelkönig als vom Aussterben bedroht und das Reb-
huhn als stark gefährdet beschreibt.
1 Weitere Arten, die bereits bei früheren Untersuchungen zur geplanten Ortsumgehung Lauterbach
(zwischen 2001 und 2008) im Untersuchungsraum ermittelt wurden, für die jedoch im aktuellen Jahr
2009 keine Brutvorkommen nachgewiesen werden konnten, werden in vorliegender Zusammenstel-
lung nicht betrachtet. Im Rahmen der Bearbeitung der umweltplanerischen Unterlagen (LBP, FFH-VU
und Artenschutzprüfung) werden diese Arten aber im konservativen Ansatz mit berücksichtigt.
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Tabelle 1: Im Untersuchungsgebiet 2009 nachgewiesene Vogelarten
Art wissenschaftlicher Name Status
Amsel Turdus merula BV
Bachstelze Motacilla alba BV
Baumpieper Anthus trivialis DZ
Bekassine Gallinago gallinago DZ
Blaumeise Parus caeruleus BV
Bluthänfling Acanthis cannabina BV
Braunkehlchen Saxicola rubetra DZ
Buchfink Fringilla coelebs BV
Buntspecht Picoides major BV
Dohle Corvus monedula NG
Dorngrasmücke Sylvia communis BV
Eichelhäher Garrulus glandarius BV
Elster Pica pica BV
Fasan Phasianus colchicus BV
Feldlerche Alauda arvensis BV
Feldschwirl Locustella naevia BV
Feldsperling Passer montanus BV
Fitis Phylloscopus trochilus BV
Gartenbaumläufer Certhia brachydactyla BV
Gartengrasmücke Sylvia borin BV
Gartenrotschwanz Phoenicurus phoenicurus DZ
Gimpel Pyrrhula pyrrhula BV
Girlitz Serinus serinus BV
Goldammer Emberiza citrinella BV
Graureiher Ardea cinerea NG
Grauschnäpper Muscicapa striata DZ
Grünling Chloris chloris BV
Grünspecht Picus viridis BV
Hausrotschwanz Phoenicurus ochruros BV
Haussperling Passer domesticus BV
Heckenbraunelle Prunella modularis BV
Kernbeißer Coccothraustes coccothraustes BV
Klappergrasmücke Sylvia curruca BV
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Art wissenschaftlicher Name Status
Kleiber Sitta europaea BV
Kleinspecht Picoides minor BV
Kohlmeise Parus major BV
Kuckuck Cuculus canorus BV
Mauersegler Apus apus NG
Mäusebussard Buteo buteo BV
Mehlschwalbe Delichon urbica BV
Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla BV
Nachtigall Luscinia megarhynchos DZ
Rauchschwalbe Hirundo rustica NG
Rebhuhn Perdix perdix BV
Ringeltaube Columba palumbus BV
Rotkehlchen Erithacus rubecula BV
Rotmilan Milvus milvus NG
Rotrückenwürger Lanius collurio BV
Schafstelze Motacilla flava DZ
Schwanzmeise Aegithalos caudatus BV
Schwarzmilan Milvus migrans NG
Schwarzstorch Ciconia nigra NG
Schwarzspecht Dryocopus martius NG
Singdrossel Turdus philomelos BV
Sperber Accipiter nisus NG
Star Sturnus vulgaris BV
Steinschmätzer Oenanthe oenanthe DZ
Stieglitz Carduelis carduelis BV
Stockente Anas platyrhynchos NG
Sumpfmeise Parus palustris BV
Sumpfrohrsänger Acrocephalus palustris BV
Teichrohrsänger Acrocephalus scirpaceus DZ
Trauerschnäpper Ficedula hypoleuca BV
Turmfalke Falco tinnunculus BV
Wacholderdrossel Turdus pilaris BV
Wachtel Coturnix coturnix BV
Wachtelkönig Crex crex BV
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Art wissenschaftlicher Name Status
Waldkauz Strix aluco NG
Wanderfalke Falco peregrinus DZ
Weidenmeise Parus montanus BV
Wiesenpieper Anthus pratensis DZ
Wintergoldhähnchen Regulus regulus BV
Zaunkönig Troglodytes troglodytes BV
Zilpzalp Phylloscopus collybita BV
Status: BV: Brutvogel, NG: Nahrungsgast, DZ: Durchzügler
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Tabelle 2: Gesamtartenliste der nachgewiesenen Brutvogelarten mit Angaben zu Status, Schutzstaus, Bestand, Gefährdungsstatus Erhaltungs-zustand der gesamt Population (nach VSW 2008) sowie deren Störanfälligkeit gegenüber Straßenverkehr (Angaben in festgelegte Gruppen von 1 bis 5 nach (Garniel et al. 2009)
Art Wissenschaftlicher Name
BNatSchG besonders bzw. streng geschützt
Besondere Verant-
wortung HE bzw. D
Brutpaar-bestand HE
(nach HGON & VSW 2006)
Rote Liste
HE 2006
Rote Liste D 2007
Empfindlich-keitsgruppe „Straßen-verkehr“
Erhaltungs-zustand in
Hessen
Amsel Turdus merula § > 10.000 4 günstig
Bachstelze Motacilla alba § > 10.000 4 günstig
Blaumeise Parus caeruleus § > 10.000 4 günstig
Bluthänfling Carduelis cannabina § !! > 10.000 V V 4 ungünstig
Buchfink Fringilla coelebs § > 10.000 4 günstig
Buntspecht Dendrocopos major § > 10.000 2 günstig
Dorngrasmücke Sylvia communis § > 10.000 4 günstig
Eichelhäher Garrulus glandarius § > 10.000 5 günstig
Elster Pica pica § 10.000-15.000 5 günstig
Fasan Phasianus colchicus § 2.000-5.000 - - irrelevant
Feldlerche Alauda arvensis § > 10.000 V 3 4 ungünstig
Feldschwirl Locustella naevia § 1.500-3.000 V 4 günstig
Feldsperling Passer montanus § > 10.000 V V 5 ungünstig
Fitis Phylloscopus trochilus § > 10.000 4 günstig
Gartenbaumläufer Certhia brachydactyla § > 10.000 4 günstig
Gartengrasmücke Sylvia borin § > 10.000 4 günstig
Gimpel Pyrrhula pyrrhula § > 10.000 5 günstig
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Art Wissenschaftlicher Name
BNatSchG besonders bzw. streng geschützt
Besondere Verant-
wortung HE bzw. D
Brutpaar-bestand HE
(nach HGON & VSW 2006)
Rote Liste
HE 2006
Rote Liste D 2007
Empfindlich-keitsgruppe „Straßen-verkehr“
Erhaltungs-zustand in
Hessen
Girlitz Serinus serinus § > 10.000 V 4 ungünstig
Goldammer Emberiza citrinella § > 10.000 4 günstig
Grünfink Carduelis chloris § > 10.000 4 günstig
Grünspecht Picus viridis §§ !!, ! 4.000-5.000 4 günstig
Hausrotschwanz Phoenicurus ochruros § > 10.000 4 günstig
Haussperling Passer domesticus § > 10.000 V V 5 ungünstig
Heckenbraunelle Prunella modularis § > 10.000 4 günstig
Kernbeißer
Coccothraustes
coccothraustes § > 10.000 V 4 ungünstig
Klappergrasmücke Sylvia curruca § 2.000-10.000 V 4 ungünstig
Kleiber Sitta europaea § > 10.000 4 günstig
Kleinspecht Dryobates minor § 1.500-2.500 V 4 ungünstig
Kohlmeise Parus major § > 10.000 4 günstig
Kuckuck Cuculus canorus § 1.500-3.000 V V 2 ungünstig
Mäusebussard Buteo buteo §§ 5.000-10.000 5 günstig
Mehlschwalbe Delichon urbicum § > 10.000 3 V 5 ungünstig
Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla § > 10.000 4 günstig
Neuntöter Lanius collurio § 5.000-8.000 4 günstig
Rabenkrähe Corvus corone § > 10.000 5 günstig
Rebhuhn Perdix perdix § ! 5.000-10.000 2 2 3 schlecht
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Art Wissenschaftlicher Name
BNatSchG besonders bzw. streng geschützt
Besondere Verant-
wortung HE bzw. D
Brutpaar-bestand HE
(nach HGON & VSW 2006)
Rote Liste
HE 2006
Rote Liste D 2007
Empfindlich-keitsgruppe „Straßen-verkehr“
Erhaltungs-zustand in
Hessen
Ringeltaube Columba palumbus § > 10.000 5 günstig
Rotkehlchen Erithacus rubecula § > 10.000 4 günstig
Schwanzmeise Aegithalos caudatus § > 10.000 5 günstig
Singdrossel Turdus philomelos § > 10.000 4 günstig
Star Sturnus vulgaris § > 10.000 4 günstig
Stieglitz Carduelis carduelis § > 10.000 V 4 ungünstig
Sumpfmeise Parus palustris § > 10.000 4 günstig
Sumpfrohrsänger Acrocephalus palustris § > 10.000 4 günstig
Trauerschnäpper Ficedula hypoleuca § > 10.000 4 ungünstig
Turmfalke Falco tinnunculus §§ 2.000-5.000 5 günstig
Wacholderdrossel Turdus pilaris § > 10.000 4 ungünstig
Wachtel Coturnix coturnix § 300-1.500 V 1 ungünstig
Wachtelkönig Crex crex §§ !!! 10-40 1 2 1 schlecht
Weidenmeise Parus montanus § > 10.000 4 günstig
Wintergold-hähnchen Regulus regulus § > 10.000 4 günstig
Zaunkönig Troglodytes troglodytes § > 10.000 4 günstig
Zilpzalp Phylloscopus collybita § > 10.000 4 günstig
Rote Liste (Hessen: HGON & VSW 2006, Deutschland: SÜDBECK et al. 2007) Kategorie 1: Vom Erlöschen bedroht, Kategorie 2: Stark gefährdet, Kategorie 3: Gefährdet, Kategorie V: Arten der Vorwarnliste Erhaltungszustand: grün: günstig, gelb: ungünstig (unzureichend U1) rot: schlecht (unzureichend U2), weiß: keine Einstufung, da keine einheimische Art BNatSchG (§)besonders geschützt, (§§): streng geschützt Besondere Verantwortung HE bzw. D: ! Hohe Verantwortung, !! Sehr hohe Verantwortung, !!! Extrem hohe Verantwortung
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4 Auswirkungen
Im Folgenden wird geprüft, welche Beeinträchtigung die geplante Straße auf die einzelnen
Brutvogelarten besitzt.
Hierzu werden gemäß GARNIEL et al. (2009) die einzelnen Vogelarten einer von fünf unter-
schiedlichen Vogelgruppierungen hinsichtlich ihrer Störungsempfindlichkeit gegenüber Straßen
unterschieden:
Gruppe 1: Brutvogelarten mit hoher Lärmempfindlichkeit
Gruppe 2: Brutvogelarten mit mittlerer Lärmempfindlichkeit
Gruppe 3: Brutvogelarten mit erhöhtem Prädationsrisiko bei Lärm
Gruppe 4: Brutvogelarten mit schwacher Lärmempfindlichkeit
Gruppe 5: Brutvogelarten ohne spezifisches Abstandsverhalten zu Straßen und Arten für
die der Verkehrslärm keine Relevanz besitzt
Die Abnahme der Habitateignung basiert auf dem durchschnittlichen Verkehrsaufkommen pro
Tag allgemein sowie für Arten der Gruppen 1 bis 3 auch von der davon ausgehenden Lärmin-
tensität. Daneben wird die Gesamtheit aller Störfaktoren, die von Straßen und Verkehr ausge-
hen und eine Besiedelung für Vögel in einer bestimmten Distanz unattraktiv gestalten, als
Effektdistanz definiert.
4.1 GRUPPE 1: BRUTVÖGEL MIT HOHER LÄRMEMPFINDLICHKEIT
Nach GARNIEL et al. (2009) ist die Habitateignung der Vogelarten der Gruppe 1 im Regelfall von
der verkehrsbedingten Lärmwirkung abhängig. In dem Untersuchungsgebiet zwischen Müs und
Maar konnten mit dem Wachtelkönig und der Wachtel zwei Arten dieser Gruppe nachgewiesen
werden.
Wachtelkönig (Crex crex)
Der Wachtelkönig besiedelt großräumige, offene bis halboffene Bereiche in der Landschaft. Er
siedelt typischerweise u.a. in Flussauen, auf Feuchtwiesen und auf extensiv genutzten Wiesen.
Er wird in der Roten Liste der bestandsgefährdeten Brutvogelarten Hessens (HGON & VSW
2006) in der Kategorie 1 als vom Aussterben bedrohte Art geführt. Die Gesamtbestandsschät-
zung liegt bei 10 bis 40 Brutpaaren, wobei der Wachtelkönig natürlicherweise stark schwanken-
den Bestandsdichten unterliegt.
Im Untersuchungsgebiet konnte ein Brutrevier östlich des Vaitsberges nachgewiesen werden.
Dort sang Mitte bis Ende Mai im Abstand von acht Tagen jeweils ein Männchen in den späten
Morgenstunden.
Der Wachtelkönig zählt zu den lärmempfindlichsten Arten. Bei einer Verkehrsbelastung von
über 10.000 Kfz/24h liegt der kritische Schallpegel der Art bei einer Grenzisophone von
47dB(A)nachts. Eine Überschreitung der Isophone führt bei dem Wachtelkönig zum Ausfall der
Habitateignung für die Art.
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Stark gestört werden einerseits die Partnerfindung und andererseits die Kontaktkommunikation.
Alle Bruthabitate, die den Schallpegel der Grenzisophone von 47dB(A)nachts unterschreiten,
werden nicht mehr signifikant durch den Verkehrslärm beeinträchtigt. Demnach würde der
Neubau der Bundesstraße 254 zum Verlust von maximal einem Wachtelkönig-Revier führen
(vgl. Tabelle 3).
Tabelle 3: Darstellung des Wachtelkönigbestandes im Untersuchungsgebiet mit den prognos-tizierten Beeinträchtigungen durch den Straßenverkehr
Wachtel (Coturnix coturnix)
Die Wachtel besiedelt überwiegend offene Bereiche in der Kulturlandschaft und meidet im
Gegensatz zum Rebhuhn vertikale Strukturen.
Im Rahmen der Vogelbestandserfassung im Jahr 2009 konnten für die nachtaktive Wachtel
insgesamt 6 Brutreviere ausgewiesen werden. Diese beschränken sich auf das Gebiet zwi-
schen Angersbach und Landenhausen indem auch die Feldlerche eine hohe Bestandsdichte
besitzt (s.u.).
Bei einer Verkehrsbelastung von über 10.000 Kfz/24h liegt der kritische Schallpegel der
lärmempfindlichen Wachtel bei einer Grenzisophone von 52dB(A)tags. Eine Überschreitung der
Isophone führt bei dieser Art zu Beeinträchtigungen bei der Partnerfindung, Kontaktkommunika-
tion sowie der Gefahrenwahrnehmung. Ein Überschreiten dieses Grenzwertes reduziert die
Habitateignung auf 50 %. Alle Bruthabitate, die den Schallpegel der Grenzisophone von
52dB(A)tags unterschreiten, werden nicht mehr signifikant durch den Verkehrslärm tangiert.
Tabelle 3 zufolge führt der Neubau der Bundesstraße 254 zu einer Abnahme der Habitateig-
nung der Wachtel im Bereich der 52dB(A)tags-Grenzisophone von zwei Brutrevieren auf eins.
Die Mehrzahl der Brutreviere liegt außerhalb des kritischen Schallpegels und wird somit nicht
von dem erwarteten Verkehrslärm beeinträchtigt (vgl. Tabelle 4).
Gruppe 1: Brutvögel mit hoher Lärmempfindlichkeit
gesamt bis 47 dB(A)nachts < 47 dB(A)nachts
Art: Wachtelkönig
Anzahl-Brutreviere (Ist-Zustand) 1 1 0
Abnahme der Habitateignung bei 10.001-20.000 Kfz/24h (nach GARNIEL et al. 2009) 100 % 0 %
Verluste Brutreviere 1 1 0
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Tabelle 4: Darstellung des Wachtelbestandes im Untersuchungsgebiet mit den prognostizier-ten Beeinträchtigungen durch den Straßenverkehr
Gruppe 1: Brutvögel mit hoher Lärmempfindlichkeit
gesamt bis 52 dB(A)tags < 52 dB(A)tags
Art: Wachtel
Anzahl-Brutreviere (Ist-Zustand) 6 2 4
Abnahme der Habitateignung bei 10.001-20.000 Kfz/24h (nach GARNIEL et al. 2009) 50 % 0 %
Verluste Brutreviere 1 1 0
4.2 GRUPPE 2: BRUTVÖGEL MIT MITTLERER LÄRMEMPFINDLICHKEIT
Die Auswirkungen von Straßenverkehr auf Vögel der Gruppe 2 sind abhängig von diversen
Faktoren. Einerseits zeichnen sie sich durch die Überlagerung von lärmbedingten Effekten
andererseits durch lärmunabhängige Effektdistanzen aus (GARNIEL et al. 2009). Daher wurden
bei dieser Gruppe Differenzierungen zwischen dem direkten Abstand zur Straße der aus-
schlaggebenden Grenzisophone sowie der artspezifischen Effektdistanz angegeben (Tabelle
5).
Generell ist die maßgebliche Lebensfunktion für die Arten der Gruppe 2 die Partnerfindung, da
sich hier Vogelarten mit sehr maskierungsanfälligen Gesängen wiederfinden, die im direkten
Straßenverkehr ‚untergehen’ würden.
Im Untersuchungsgebiet der Neubaustrecke der B 254 konnten mit dem Buntspecht und dem
Kuckuck zwei Arten der Gruppe 2 nachgewiesen werden (Tabelle 5).
Der Buntspecht besitzt einen günstigen Erhaltungszustand. Auch wenn davon auszugehen ist,
dass mit dem Straßenneubau ein Brutrevier des Spechtes verloren geht, ist somit zu erwarten,
dass dies keine Auswirkungen auf die derzeit stabile lokale Gesamtpopulation des weitverbrei-
teten Buntspechts haben wird.
Der Kuckuck hingegen besitzt einen ungünstigen Erhaltungszustand und wird auf der Roten
Liste Hessens auf der Vorwarnliste (vgl. Tabelle 2) geführt, da seine Bestände in den letzten
Jahren deutlich rückläufig sind. Der Lebensraum des Kuckucks ist eine reich strukturierte
halboffene Landschaft. Dabei ist er als Brutschmarotzer auf das Vorhandensein seiner Wirtsvo-
gelarten wie z.B. Rohrsänger, Grasmücken, Rotkehlchen u.a. angewiesen. Im Untersuchungs-
gebiet konnten insgesamt 3 Brutreviere des Kuckucks hauptsächlich in den Auenbereichen der
Altefeld und Lauter ausgewiesen werden. Ein Revier befindet sich im straßenverkehrsbeein-
flussten Bereich. Bei dem Verlust von 40% für diesen Bereich ist von dem Ausfall dieses
Brutrevieres auszugehen.
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Tabelle 5: Im Untersuchungsgebiet nachgewiesene Brutvogelarten mit mittlerer Lärmemp-findlichkeit mit den prognostizierten Beeinträchtigungen durch den Straßenverkehr
Gruppe 2: Brutvögel mit mittlerer Lärmempfindlichkeit
gesamt bis 100 m 100 m bis
58 dB(A)tags
< 58 dB(A)tags bis ED 300 m
> 300 m
Art: Kuckuck (artspezifische Effektdistanz ED 300 m)
Anzahl-Brutreviere (Ist-Zustand) 3 0 1 0 2
Abnahme der Habitateignung bei 10.001-20.000 Kfz/24h (nach GARNIEL et al. 2009) 40 % 40 % 20 % 0 %
Verluste Brutreviere 1 0 0,4 0 0
Art: Buntspecht (artspezifische Effektdistanz ED 300 m)
Anzahl-Brutreviere (Ist-Zustand) 3 1 1 1 0
Abnahme der Habitateignung bei 10.001-20.000 Kfz/24h (nach GARNIEL et al. 2009) 40 % 40 % 20 % 0 %
Verluste Brutreviere 1 0,4 0,4 0,2 0
4.3 GRUPPE 3: BRUTVÖGEL MIT ERHÖHTEM PRÄDATIONSRISIKO BEI LÄRM
Innerhalb des Untersuchungsgebietes konnte lediglich das stark gefährdete Rebhuhn für diese
Gruppe nachgewiesen werden. Rebhühner sind als Bodenbrüter besonders anfällig gegenüber
Prädation. Daher wird die Beeinträchtigung von Lärm hauptsächlich auf diese Anfälligkeit
bezogen. Bedingt durch einen erhöhten Lärmpegel werden entscheidende Warnsignale
maskiert und es bleibt nicht genügend Zeit, um z.B. sichere Verstecke aufzusuchen. Somit
stehen besonders Junge führende Altvögel unter erhöhtem Prädationsdruck, der unter Umstän-
den zum Erlöschen eines Bestandes führen kann.
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Tabelle 6: Im Untersuchungsgebiet nachgewiesene Brutvogelarten mit erhöhtem Prädationsrisiko bei Lärm mit den prognostizierten Beeinträchtigungen durch den Straßenverkehr
Gruppe 3: Brutvögel mit erhöhtem Prädationsrisiko bei Lärm
gesamt bis 100 m 100-300 m > 300 m
Art: Rebhuhn
Anzahl-Brutreviere (Ist-Zustand) 1 0 1 0
Abnahme der Habitateignung bei 10.001-20.000 Kfz/24h (nach GARNIEL et al. 2009) 50% 25% 0%
Verluste Brutreviere 1 0 0,25 0
Rebhühner zählen ursprünglich zu den Steppen- und Waldsteppenstandortbrütern. Als typische
Kulturfolger brüten sie heute in kleinstrukturierten Bereichen des Offenlandes. Sie nutzen breite
u.a. unbefestigte Wege, Brachen, Acker- und Grünlandflächen sowie Feldgehölze und Gebü-
sche als Unterschlupf. Im Untersuchungsgebiet konnte lediglich ein Brutpaar nachgewiesen
werden (Tabelle 6).
Als Grenzwerte wird bei einem Verkehrsaufkommen zwischen 10.000 und 20.000 Kfz/24 h
vergleichbar wie bei der Feldlerche eine Abstufung der Habitateignung über eine Entfernungs-
distanz zur Trasse vorgenommen. Wie in Tabelle 2 dargestellt, reduziert sich die Habitateig-
nung für das Rebhuhn in einer Distanz von 100 m zur Straße um 50 % und von 100 bis 300 m
um 25%. Die Effektdistanz liegt bei einer Entfernung von 300 m, darüber hinaus werden keine
Beeinträchtigungen mehr für das Rebhuhn durch erhöhten Prädationsdruck erwartet, da dies
erst ab einem Verkehrsaufkommen ab 20.000 Kfz/24 h zu erwarten ist.
SONDERFALL FELDLERCHE
Die Bemessung der Lärmkulisse auf Feldlerchenbestände wird auf Basis der Verkehrsmengen
abhängigen Effektdistanz ermittelt, da Feldlerchen mehr durch die Dauer des Lärms in ihrem
Brutgeschäft gestört werden als von der Lärmintensität. GARNIEL et al. (2007, S. 16) geben an,
dass bei schwacher Verkehrsbelastung genügend Schallpausen verbleiben, während bei hoher
Verkehrsmenge eine durchgehende Schallkulisse aufgebaut wird, die keine Möglichkeit gibt,
einen artspezifisch wirksamen Singflug durchzuführen.
Die Feldlerche ist ein typischer Brutvogel der offenen Kulturlandschaft. Im Untersuchungsgebiet
konnten insgesamt 81 Brutreviere, vorrangig auf landwirtschaftlich genutzten Flächen, festge-
stellt werden, wobei zwischen Angersbach und Landenhausen eine deutlich höhere Siedlungs-
dichte mit 2,0 Brutrevieren/10 ha als im restlichen Untersuchungsgebiet nachgewiesen werden
konnte. Allerdings ist hierbei zu berücksichtigen, dass weite Teile der Flächen insgesamt nur
suboptimale Eignungen zur Besiedlung aufweisen. Sowohl die in Hessen nachgewiesenen
durchschnittlichen Siedlungsdichten von 2,4 bis 4,0 BP/10 ha (BERCK 1995). als auch die von
GLUTZ VON BLOTZHEIM & BAUER (1987) und FLADE (1994) für Ackergebiete genannten Refe-
renzwerte von 2,1 bis 5,1 Reviere/10 ha werden somit deutlich unterschritten. In Anbetracht des
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Alters der Grundlage dieses Durchschnittswerte (1980er bis 1990er Jahre) sowie im Vergleich
zu den Daten im Untersuchungsgebiet aus 2001, dürfte der aktuell festgestellte Wert als
deutlicher Hinweis für einen weiteren Bestandsrückgang gewertet werden.
Die relativ geringe Siedlungsdichte der Feldlerche ist im Wesentlichen auf die überwiegend
intensive landwirtschaftliche Bewirtschaftung zurück zu führen. Die im Nahbereich der B 254 alt
im Vergleich zu weiter entfernten Flächen geringere Siedlungsdichte der Feldlerche könnte ggf.
der hohen Lärmkulisse der aktuell stark befahrenen Bundesstraße geschuldet sein.
Bei einem Verkehrsaufkommen zwischen 10.000 und 20.000 Kfz/24h wurde eine Abstufung der
Habitateignung über eine Entfernungsdistanz zur Trasse vorgenommen. Wie in Tabelle 6
dargestellt, reduziert sich die Habitateignung für die Feldlerche in einer Distanz von 100 m zur
Straße um 40 % und von 100 bis 300 m um 10 %. Die Effektdistanz liegt bei einer Entfernung
von 300 m, darüber hinaus werden keine Beeinträchtigungen mehr für die Feldlerche durch
Lärm erwartet (Tabelle 7).
Insgesamt ist eine straßenverkehrsbedingte Reduktion der Feldlerchenbrutreviere um 16 % in
dem Untersuchungsgebiet zu erwarten. Da diese Betrachtung jedoch separat für jeden Korridor
durchzuführen ist, und dabei die Anzahl der ermittelten betroffenen Reviere im konservativen
Ansatz immer aufzurunden ist, entspricht das insgesamt 14 Brutrevieren.
Tabelle 7: Darstellung des Feldlerchenbestandes im Untersuchungsgebiet mit den prognosti-zierten Beeinträchtigungen durch den Straßenverkehr
Sonderfall Feldlerche
gesamt bis 100 m 100-300 m 300-500 m
Anzahl-Brutreviere (Ist-Zustand) 81 23 42 16
Abnahme der Habitateignung bei 10.001-20.000 Kfz/24h (nach GARNIEL et al. 2009) 40% 10% 0%
Verluste Brutreviere 14 9,2 4,2 0
4.4 GRUPPE 4: ARTEN MIT SCHWACHER LÄRMEMPFINDLICHKEIT
Zur Gruppe 4 zählen Vogelarten mit einer relativ geringen Empfindlichkeit gegenüber Lärm.
Dennoch ist auch bei diesen Arten eine Reduktion der Habitateignung bedingt durch Straßen-
verkehr erkennbar. Nach GARNIEL et al. (2009) spielt die Störung durch Verkehrslärm nur eine
untergeordnete Rolle. Die Gesamtheit der unterschiedlichen Störfaktoren ist ausschlaggebend
für die Habitateignung dieser Arten, daher wird hierfür ebenfalls eine Effektdistanzangabe für
jede einzelne Art durchgeführt. Wobei sich die potentielle Besiedelbarkeit entsprechend der Art
wie in Tabelle 8 dargestellt individuell abstuft.
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Tabelle 8: Auswirkungen von Straßenverkehr auf Vogelarten der Gruppe 4
Kfz/24h vom Fahrbahnrand
bis 100 m von 100 m bis zur Effektdistanz
10.001 bis 20.000 40% 10%
Zur Gruppe 4 zählen überwiegend Singvögel, wobei mit Klein- und Grünspecht auch zwei
Spechtarten vertreten sind. Generell sind diese Arten weit verbreitete Brutvogelarten mit
günstigen Erhaltungszuständen. Unter den nachgewiesenen Brutvogelarten besitzen lediglich
Wacholderdrossel, Trauerschnäpper, Stieglitz, Kleinspecht, Kernbeißer, Klappergrasmücke,
Girlitz und Bluthänfling einen unzureichenden bis ungünstigen Erhaltungszustand.
Für die übrigen ubiquitär verbreiteten Arten wird von Verlusten, wie in Tabelle 9 dargestellt,
(entsprechend der Werte aus Tabelle 8) ausgegangen. Eine Schwächung der derzeit stabilen
lokalen Populationen der einzelnen euryöken Arten ist jedoch zu diesem Zeitpunkt in Abhängig-
keit des geplanten Straßenneubauvorhabens nicht zu erwarten.
Für die Arten mit unzureichendem Erhaltungszustand wird die Ermittlung der zu erwartenden
Verluste jeweils separat für jede Art ermittelt. Für diese Arten stellt sich die Situation folgender-
maßen dar.
Bluthänfling: Bluthänflinge siedeln in halboffenen bis offenen Landschaften mit Feldgehölzen.
Aber auch in Einzelbäumen und in Hochstaudenfluren. Im Untersuchungsgebiet konnten für
den Hänfling insgesamt vier Brutreviere nachgewiesen werden. Durch die Wirkfaktoren des
Straßenverkehrs ist mit dem Ausfall von einem Revier zu rechnen.
Gruppe 4: Brutvögel mit schwacher Lärmempfindlichkeit
gesamt bis 100 m von 100 m bis zur ED
(200 m) > 200 m
Art: Bluthänfling (artspezifische Effektdistanz ED 200 m)
Anzahl-Brutreviere (Ist-Zustand) 4 2 1 1
Abnahme der Habitateignung bei 10.001-20.000 Kfz/24h (nach GARNIEL et al. 2009) 40 % 10 % 0 %
Verluste Brutreviere 1 0,8 0,1 0
Girlitz: Der Girlitz konnte im Untersuchungsgebiet z.T. zusammen mit dem Bluthänfling
nachgewiesen werden. Entsprechend brütet er auch in halboffenen Landschaften. SÜDBECK et
al. (2005) geben als Schlüsselfaktoren für das Siedlungshabitat des Girlitz, Anteile von Laub-
und Nadelbäumen mit einer Mindesthöhe von mehr als 8 Metern gepaart mit gestörten offenen
Böden an. Im Untersuchungsgebiet konnten für den Girlitz insgesamt vier Brutreviere erfasst
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werden. Die Anzahl der Reviere würde sich durch den einsetzenden Straßenverkehr um eines
reduzieren.
Gruppe 4: Brutvögel mit schwacher Lärmempfindlichkeit
gesamt bis 100 m von 100 m bis zur ED
(200 m) > 200 m
Art: Girlitz (artspezifische Effektdistanz ED 200 m)
Anzahl-Brutreviere (Ist-Zustand) 4 2 1 1
Abnahme der Habitateignung bei 10.001-20.000 Kfz/24h (nach GARNIEL et al. 2009) 40 % 10 % 0 %
Verluste Brutreviere 1 0,8 0,1 0
Kernbeißer: Der Kernbeißer brütet in lichten Wäldern und strukturreichen Gehölzbiotopen. Im
Untersuchungsgebiet finden sich solche Strukturen im Abstand von 200 m beidseits der neu
geplanten Trasse lediglich im Bereich des Vaitsbergs. Dort konnte die Art mit zwei Brutpaaren
nachgewiesen werden. Nach dem Neubau der Straße ist durch den Straßenverkehr mit der
Abnahme von einem Revier zu rechnen.
Gruppe 4: Brutvögel mit schwacher Lärmempfindlichkeit
gesamt bis 100 m von 100 m bis zur ED
(100 m) > 100 m
Art: Kernbeißer (artspezifische Effektdistanz ED 100 m)
Anzahl-Brutreviere (Ist-Zustand) 2 1 entfällt 1
Abnahme der Habitateignung bei 10.001-20.000 Kfz/24h (nach GARNIEL et al. 2009) 40 % 10 % 0 %
Verluste Brutreviere 1 0,4 0 0
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Klappergrasmücke: Das Bruthabitat der Klappergrasmücke ist eine halboffene bis offene
Landschaft mit Feldgehölzen. Sie konnte im Untersuchungsgebiet insgesamt mit sieben
Brutrevieren nachgewiesen werden. Durch den Straßenverkehr bedingten Auswirkungen ist von
einem Verlust von zwei Brutrevieren auszugehen.
Gruppe 4: Brutvögel mit schwacher Lärmempfindlichkeit
gesamt bis 100 m von 100 m bis zur ED
(100 m) > 100 m
Art: Klappergrasmücke (artspezifische Effektdistanz ED 100 m)
Anzahl-Brutreviere (Ist-Zustand) 7 3 entfällt 4
Abnahme der Habitateignung bei 10.001-20.000 Kfz/24h (nach GARNIEL et al. 2009) 40 % 10 % 0 %
Verluste Brutreviere 2 1,2 0 0
Kleinspecht: Das Habitat des Kleinspechts umfasst Laub- und Mischwälder, Auewälder,
Gehölzgruppen, Streuobstwiesen sowie Parksituationen mit Baumbeständen. Im Untersu-
chungsgebiet konnte zwei Reviere am Rand des Vaitsbergs in einer alten Streuobstwiese sowie
in einem entfernter gelegenen, lockeren Baumbestand nachgewiesen werden (vgl. Tabelle 8).
Der Nachweis in der Streuobstwiese liegt am Rand der Effektdistanz von 200 m. Generell ist
hier mit einer Minimierung der Habitateignung von 10% zu rechnen. Bei dem Vorkommen von
einem Brutpaar würde es sich somit um eine Reduktion von 0,1 handeln, was jedoch im
konservativen Ansatz dem Verlust eines Revieres entspricht.
Gruppe 4: Brutvögel mit schwacher Lärmempfindlichkeit
gesamt bis 100 m von 100 m bis zur ED
(200 m) > 200 m
Art: Kleinspecht (artspezifische Effektdistanz ED 200 m)
Anzahl-Brutreviere (Ist-Zustand) 2 0 1 1
Abnahme der Habitateignung bei 10.001-20.000 Kfz/24h (nach GARNIEL et al. 2009) 40 % 10 % 0 %
Verluste Brutreviere 1 0 0,1 0
Stieglitz: Den Lebensraum des Stieglitzes stellen halboffene, reich strukturierte Landschafts-
bestandteile dar. Er brütet in lichten und lockeren Gehölzgruppen und Baumbeständen. Oft
findet er sich an den Rändern von Siedlungsbereichen in Gärten, auf Friedhöfen oder in Parks.
Zwischen Müs und Maar konnte der Stieglitz insgesamt mit drei Brutrevieren nachgewiesen
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werden. Es ist mit dem Verlust eines Brutpaares durch die Auswirkungen des Straßenverkehrs
zu rechnen.
Gruppe 4: Brutvögel mit schwacher Lärmempfindlichkeit
gesamt bis 100 m von 100 m bis zur ED
(100 m) > 100 m
Art: Stieglitz (artspezifische Effektdistanz ED 100 m)
Anzahl-Brutreviere (Ist-Zustand) 3 1 entfällt 2
Abnahme der Habitateignung bei 10.001-20.000 Kfz/24h (nach GARNIEL et al. 2009) 40 % 10 % 0 %
Verluste Brutreviere 1 0,4 0 0
Trauerschnäpper: Der Trauerschnäpper ist auf Höhlenbäume bzw. höhlenartige Nisthilfen
angewiesen. Entsprechend brütet er in u.a. Wäldern, Gärten und parkähnlichen Anlagen mit
Baumbeständen. Im Untersuchungsgebiet konnte ein Brutrevier auf dem Friedhof in Angers-
bach festgestellt werden. Da dieser Nachweis außerhalb der Effektdistanz der Art liegt, ist keine
Verschlechterung der Brutsituation bedingt durch Straßenverkehr für diese Art zu erwarten.
Gruppe 4: Brutvögel mit schwacher Lärmempfindlichkeit
gesamt bis 100 m von 100 m bis zur ED
(200 m) > 200 m
Art: Trauerschnäpper (artspezifische Effektdistanz ED 200 m)
Anzahl-Brutreviere (Ist-Zustand) 1 0 0 1
Abnahme der Habitateignung bei 10.001-20.000 Kfz/24h (nach GARNIEL et al. 2009) 40 % 10 % 0 %
Verluste Brutreviere 0 0 0 0
Wacholderdrossel: Die Wacholderdrossel brütet sowohl in halboffenen Landschaften und
Siedlungsflächen mit Baumbeständen als auch in Bach- und Flussauen mit angrenzenden
Gehölzbiotopen. Im Untersuchungsgebiet konnten überwiegend in den Auenbereichen der
Lauter und Altefeld insgesamt sechs Brutreviere nachgewiesen werden. Bei einer Effektdistanz
von 200 m ist mit einer straßenverkehrsbedingten Abnahme von zwei Brutrevieren zu rechnen.
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Gruppe 4: Brutvögel mit schwacher Lärmempfindlichkeit
gesamt bis 100 m von 100 m bis zur ED
(200 m) > 200 m
Art: Wacholderdrossel (artspezifische Effektdistanz ED 200 m)
Anzahl-Brutreviere (Ist-Zustand) 6 3 3 0
Abnahme der Habitateignung bei 10.001-20.000 Kfz/24h (nach GARNIEL et al. 2009) 40 % 10 % 0 %
Verluste Brutreviere 2 1,2 0,3 0
Sonstige Arten: Für die restlichen häufigen Arten mit günstigem Erhaltungszustand sind die
relevanten Daten zusammenfassend in komprimierter Form in Tabelle 9 aufgelistet.
Für diese Arten ist jedoch davon auszugehen, dass die Verluste im Hinblick auf ihre Häufigkeit
und aufgrund ihres günstigen Erhaltungszustandes als marginal und vernachlässigbar einge-
stuft werden können.
Tabelle 9: Im Untersuchungsgebiet nachgewiesene Arten mit einer schwachen Lärmempfind-lichkeit mit den prognostizierten Beeinträchtigungen durch den Straßenverkehr (Arten mit unzureichendem Erhaltungszustand hervorgehoben)
Gruppe 4: Arten mit schwacher Lärmempfindlichkeit
Art BR ges.
BR bis 100 m
BR 100-
200 m ED
Verlust BR-
100 m (40 %)
Verlust BR-
200 m (10 %)
Verlust BR ges.
Amsel 58 34 24 100 13,6 0 14
Bachstelze 5 3 2 200 1,2 0,2 2
Blaumeise 12 7 5 100 2,8 0 3
Buchfink 16 9 7 100 3,6 0 4
Dorngrasmücke 32 19 13 200 7,6 1,3 9
Feldschwirl 2 1 1 200 0,4 0,1 1
Fitis 4 2 2 200 0,8 0,2 1
Gartenbaumläufer 2 2 0 100 0,8 0 1
Gartengrasmücke 21 12 9 100 4,8 0 5
Goldammer 42 24 18 100 9,6 0 10
Grünfink 7 4 3 200 1,6 0,3 2
Grünspecht 3 0 0 200 0 0 0
Hausrotschwanz 2 1 1 100 0,1 0 1
Heckenbraunelle 5 3 2 100 1,2 0 2
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Gruppe 4: Arten mit schwacher Lärmempfindlichkeit
Art BR ges.
BR bis 100 m
BR 100-
200 m ED
Verlust BR-
100 m (40 %)
Verlust BR-
200 m (10 %)
Verlust BR ges.
Kleiber 4 3 1 200 1,2 0,1 2
Kohlmeise 21 12 13 100 4,8 0 5
Mönchsgrasmücke 31 18 13 200 12,4 1,3 14
Neuntöter 5 1 2 200 0,4 0,2 1
Rotkehlchen 12 7 5 100 2,8 0 3
Singdrossel 25 14 11 200 5,6 1,1 7
Star 40 15 12 100 6 0 6
Sumpfmeise 2 2 0 100 0,8 0 1
Sumpfrohrsänger 15 8 7 200 3,2 0,7 4
Weidenmeise 1 1 0 100 0,4 0 1
Wintergoldhähnchen 1 1 0 100 0,4 0 1
Zaunkönig 11 6 5 100 2,4 0 3
Zilpzalp 19 11 8 200 4,4 0,8 6
BR: Brutreviere, ED: Effektdistanz
4.5 GRUPPE 5: BRUTVOGELARTEN OHNE SPEZIFISCHES ABSTANDSVERHALTEN
ZU STRAßEN UND FÜR DIE DER VERKEHRSLÄRM KEINE RELEVANZ BESITZT
Zur Gruppe 5 zählen Vogelarten ohne spezifisches Abstandsverhalten zu Straßen und auf die
der Verkehrslärm keine Relevanz besitzt. Im Gegensatz zur Gruppe 4 gehören hierzu Arten, die
nicht oder kaum auf akustische Signale bei der Paarbildung angewiesen sind, Arten die sich
unabhängig vom Brutgebiet verpaaren sowie Arten, die natürlicherweise Brutplätze mit einer
hohen Lärmkulisse nutzen und Koloniebrüter.
Im Untersuchungsgebiet konnte mit dem Gimpel und der Mehlschwalbe Arten nachgewiesen
werden, die bei der Partnerfindung nicht auf akustische Signale angewiesen sind. Die übrigen
Arten der Gruppe 5 führen entweder eine Brutplatz unabhängige Gruppenbalz durch (Eichelhä-
her, Elster) oder verpaaren sich im Wintertrupp (Feldsperling, Haussperling, Ringeltaube und
Schwanzmeise). Für alle Vogelarten dieser Gruppe ist vergleichbar mit denen der Gruppe 4
eine Effektdistanz anzunehmen (vgl. Tabelle 10), da auch hier Faktoren wie landschaftsverän-
dernde Wirkung der Trasse u. ä. berücksichtigt werden müssen, die sich negativ auf die
Brutplatzeignung auswirken können.
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Tabelle 10: Auswirkungen von Straßenverkehr auf Vogelarten der Gruppe 5
Kfz/24h vom Fahrbahnrand bis Effekt-
distanz (= 100 m); Abnahme der Habitateignung
vom Fahrbahnrand bis zur artspe-zifischen Fluchtdistanz bzw.
Störradius; Abnahme der Habitateignung
10.001 bis 20.000 40% 100%
Drei der nachgewiesen Arten der Gruppe 5 besitzen einen ungünstigen Erhaltungszustand, so
dass nur sie genauer betrachtet werden.
Hausperling: Der Haussperling ist ein typischer Bewohner von Ortschaften, insbesondere im
ländlichen Bereich mit einer ausreichenden Nahrungsverfügbarkeit. Insgesamt wurden im
Untersuchungsgebiet 42 Reviere v.a. innerhalb der Ortschaften erfasst. Durch den Bau der
Straße ist von einem Verlust von zwei Paaren auszugehen.
Gruppe 5: Brutvögel ohne spezifisches Abstandsverhalten
gesamt bis 100 m > 100 m
Art: Haussperling (artspezifische Effektdistanz ED 100 m)
Anzahl-Brutreviere (Ist-Zustand) 40 5 35
Abnahme der Habitateig-nung bei 10.001-20.000 Kfz/24h (nach GARNIEL et al. 2009) 40 % 0 %
Verluste Brutreviere 4 2 0
Feldsperling: Der Feldsperling brütet in landwirtschaftlich genutzten Räumen, sofern Gehölze
(Hecken, auch Waldränder) für die Anlage ihrer Nisthöhle vorhanden sind. Infolge der Intensi-
vierung der Landwirtschaft und der Ausräumung der Landschaft sind die Bestände rückläufig.
Insgesamt wurden im Untersuchungsgebiet acht Reviere registriert. Durch den Bau der Straße
ist mit dem Verlust von zwei Paaren zu rechnen.
Gruppe 5: Brutvögel ohne spezifisches Abstandsverhalten
gesamt bis 100 m > 100 m
Art: Feldsperling (artspezifische Effektdistanz ED 100 m)
Anzahl-Brutreviere (Ist-Zustand) 8 5 3
Abnahme der Habitateig-nung bei 10.001-20.000 Kfz/24h (nach GARNIEL et al. 2009) 40 % 0 %
Verluste Brutreviere 2 2 0
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Ermittlung anlage- und betriebsbedingter Beeinträchtigungen
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Mehlschwalbe: Die Mehlschwalbe brütet heute überwiegend an Hauswänden, sie ist als
typischer Kulturfolger zu bezeichnen. Dennoch sind bedingt durch unterschiedliche Faktoren die
Bestandszahlen der Mehlschwalbe rückläufig. Bei dem Bau der Straße ist mit dem Verlust von
zwei Brutpaaren der Mehlschwalbe auszugehen.
Gruppe 5: Brutvögel ohne spezifisches Abstandsverhalten
gesamt bis 100 m > 100 m
Art: Mehlschwalbe (artspezifische Effektdistanz ED 100 m)
Anzahl-Brutreviere (Ist-Zustand) 5 5 0
Abnahme der Habitateig-nung bei 10.001-20.000 Kfz/24h (nach GARNIEL et al. 2009) 40 % 0 %
Verluste Brutreviere 2 2 0
Sonstige Arten: Für die restlichen häufigen Arten mit günstigem Erhaltungszustand sind die
relevanten Daten zusammenfassend in Tabelle 11 aufgelistet.
Tabelle 11: Im Untersuchungsgebiet nachgewiesene Brutvogelarten mit Effektdistanz ohne spezifisches Abstandsverhalten zu Straßen und für die der Verkehrslärm keine Re-levanz besitzt
Gruppe 5: Brutvogelarten ohne spezifisches Abstandsverhalten zu Straßen, für die der Verkehrslärm keine Relevanz besitzt
Art BR
gesamt BR-100 m
BR->100 m
Effekt-
distanz
Verlust BR-100 m
(40 %)
Verlust BR ges.
Eichelhäher 2 1 1 100 0,4 1
Elster 6 4 2 100 1,6 2
Gimpel 1 1 0 100 0,4 1
Ringeltaube 5 5 0 100 2,0 2
Schwanzmeise 2 2 0 100 0,8 1
BR: Brutreviere
Daneben finden sich in dieser Gruppe noch Arten, deren Brutplatzeignung in Abhängigkeit von
optischen Signalen besteht. Für diese Arten wird keine Effektdistanz sondern eine Fluchtdistanz
angenommen. Unter Fluchtdistanz versteht man den Abstand, den ein Tier zu bedrohlichen
Lebewesen wie natürlichen Feinden und Menschen toleriert, ohne dass es die Flucht ergreift.
Die Fluchtdistanzen und Störradien werden für Arten herangezogen, die kein verkehrsspezifi-
sches Abstandsverhalten aufweisen bzw. für die aufgrund der Artbiologie eine Lärmempfind-
lichkeit am Brutplatz ausgeschlossen werden kann. Sie werden auch verwendet, um die
Reichweite der Störung von schwach befahrenen Straßen auf lärmempfindliche Arten zu
quantifizieren (GARNIEL et al. 2009: S. 8).
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Tabelle 12: Im Untersuchungsgebiet nachgewiesene Brutvogelarten mit Fluchtdistanz ohne spezifisches Abstandsverhalten zu Straßen und für die der Verkehrslärm keine Re-levanz besitzt
Gruppe 5: Brutvogelarten ohne spezifisches Abstandsverhalten zu Straßen, für die der Verkehrslärm keine Relevanz besitzt
Art GesamtBrut-
reviere BR-
100 m BR-
200 m BR-
>200 m
Flucht-distanz (Verlust 100 %)
Verlust-Brut-
reviere gesamt
Turmfalke 1 0 1 0 100 0
Mäusebussard 1 0 0 1 200 0
Rabenkrähe 6 1 5 0 200 6
Im Untersuchungsgebiet konnten mit Mäusebussard, Turmfalke und Rabenkrähe drei Arten
nachgewiesen werden, deren Bruthabitateignung mittels einer Fluchtdistanz zum Straßenver-
kehr definiert wird (Tabelle 12). Innerhalb der Fluchtdistanz sinkt die Habitateignung um 100%
über die Fluchtdistanz hinaus findet demnach keine Reduzierung der Brutplatzqualität statt. Die
artspezifischen Ergebnisse sind für diese drei Arten, die sich alle in einem guten Erhaltungszu-
stand befinden, der Tabelle 12 zu entnehmen. Auch für diese Arten ist davon auszugehen, dass
die Verluste im Hinblick auf ihre Häufigkeit und aufgrund ihres günstigen Erhaltungszustandes
als marginal und vernachlässigbar eingestuft werden können.
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5 Zusammenfassung
Während der Brutperiode 2009 konnten im Bereich der geplanten Neubaustrecke zwischen
Lauterbach/Maar und Großenlüder/Müs insgesamt 52 Brutvogelarten nachgewiesen werden,
von denen etwa ein Drittel gegenwärtig einen ungünstigen oder schlechten Erhaltungszustand
in Hessen aufweisen.
Insbesondere für diese Arten galt es, die Auswirkungen der geplanten Straße auf Basis des
„Handlungsleitfadens für Vermeidung und Kompensation verkehrsbedingter Wirkungen auf die
Avifauna“ (GARNIEL et al. 2009) zu ermitteln.
Das Ergebnis dieser Prüfung ergab, dass für 15 Arten mit einem ungenügenden Erhaltungszu-
stand mit Verschlechterungen und daher mit Revierverlusten zu rechnen ist.
Das Ausmaß der daraus resultierenden Maßnahmen zur Kompensation bzw. der daraus
resultierenden Maßnahmen zur Verhinderung von Verbotstatbeständen gemäß 44 § BNatSchG
oder zur Verhinderung möglicher erheblicher Beeinträchtigungen im Sinne der FFH-Richtlinie
sind jedoch nicht im vorliegenden, sondern im Rahmen dieser Gutachten (LBP, Unterlage 12.1;
Artenschutzprüfung, Unterlage 12.3; FFH-Verträglichkeitsuntersuchungen, Unterlage 12.5)
entsprechend zu prüfen und zu ermitteln.
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