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www.titelschutzanzeiger.de · Fon: +49 (40) 60 90 09-61 · Fax: +49 (40) 60 90 09-66
DER
TITELSCHUTZ ANZEIGERDeutschlands führendes Spezialmedium für Titelschutz
Für Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, digitale Medien, Hörfunk, TV, Film und Software
Neuer Medienstaatsvertrag stößt überwiegend auf ZuspruchDer Medienstaatsvertrag, der die gesetzlichen Re-geln im bundesdeutschen Medien-Sektor festlegt, hat am 5. Dezember 2019 die erste große Hürde auf seinem Weg ins digitale Zeitalter genommen. Die Ministerpräsident*Innen der 16 Bundesländer haben mit einem neuen Medienstaats-vertrag einen Vertrag zur Modernisierung der Medi-en-Ordnung in Deutschland vereinbart. Dieser Staats-vertrag bedarf nun noch der Ratifizierung der jeweiligen Landes-Parlamente und muss auch noch der Euro-päischen Kommission vor-gelegt werden. Wenn alle zustimmen, tritt der Vertrag vermutlich im Herbst 2020 in Kraft und löst den Rund-funkstaatsvertrag aus dem Jahr 1991 ab. Bei der Vor-stellung erklärte die rhein-land-pfälzische Regierungs-Chefin Malu Dreyer, dass künftig auch Online-Anbie-ter wie Google oder Face-book die Regeln befolgen müssen, die für Fernsehen und Rundfunk gelten. Für „Klein-Anbieter“ wie etwa YouTuber oder Influencer wird der bürokratische Auf-wand deutlich verringert, so-fern sie im Schnitt weniger als 20.000 Nutzer gleichzei-tig erreichen.
Die meisten der involvierten bzw. betroffenen Medien-Verbände begrüßten den
neuen Medienstaatsvertrag als wichtigen ersten Schritt zur Sicherung der Mei-nungs- und Presse-Vielfalt im Internet. Kritische Töne gab es vom in Berlin ansäs-sigen Digital-Verband Bit-kom im Zusammenhang mit der Formulierung, dass ge-wisse Inhalte künftig leicht
auffindbar sein sollen. Darin sieht Susanne Dehmel, Mit-glied der Bitkom-Geschäfts-leitung, eine mögliche Dis-kriminierung von Anbietern sowie eine mögliche Bevor-mundung der Nutzer.
Der Bundesverband der Deutschen Zeitungsverle-ger (BDZV) und der Ver-band Deutscher Zeitschrif-tenverleger (VDZ), beide Berlin, heben hervor, dass die Bundesländer mit diesem Vertragswerk erstmals beab-sichtigen, digitale Presse-Angebote vor Behinderung
und Diskriminierung durch digitale Plattformen und Aggregatoren zu schützen. Zugleich warnen VDZ und BDZV vor einer Aufsicht der Landesmedienanstalten über journalistisch-redakti-onelle Telemedien. „Wir se-hen mit Sorge eine erst nach der letzten Anhörung einge-
führte Neuregelung, wonach bestimmte redaktionelle Telemedien unmittelbar oder mittelbar von den Lan-desmedienanstalten beauf-sichtigt werden sollen“, so die Verbände. „Auch wenn die Digital-Angebote von Zeitungen und Zeitschrif-ten hiervon zunächst wohl nicht betroffen sein dürften, könnten gefährliche Präze-denzfälle für eine staatliche Presse-Aufsicht entstehen. Alle Beteiligten sind dazu aufgerufen, dies von Anfang an zu verhindern.“
Der Vaunet-Vorstandsvor-sitzende Hans Demmel stellt fest, dass der Vertrag die Weichen dafür stellt, wie Nutzer künftig Radio und Fernsehen auf Plattformen (Netflix, Amazon Prime) und Medien-Intermediären (Facebook oder Instagram) finden. Zu beweisen habe sich der Vertrag im Hinblick auf neue Gatekeeper-Situa-tionen wie etwa die Sprach-Assistenten Alexa oder Goo-gle Home.
Für die ARD haben die Festlegungen zur Plattform-Regulierung eine besondere Bedeutung: „Dabei geht es um zahlreiche Geschäftsmo-delle, die sich zwischen uns als Programmveranstalter und den Nutzer unserer In-halte geschoben haben – von den Kabelinfrastrukturen bis zur Benutzeroberfläche auf dem Smart-TV-Endgerät.“
Margit Stumpp, die medi-enpolitische Sprecherin von Bündnis90/Die Grünen im Deutschen Bundestag, er-klärte: „Es ist höchste Zeit, dass mit dem Medienstaats-vertrag nun endlich eine medienrechtliche Grundla-ge geschaffen wird, um die großen Online-Plattformen wie Google, Facebook und YouTube zu regulieren.“ (ps)
Nr. 1441, Woche 49, 6. Dez. 2019
Diese Woche
:
26 neue Titel
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Nr. 1441, Woche 49, 6. Dez. 2019 DER TITELSCHUTZ ANZEIGER
Zahlreiche Änderungen im Markenrecht haben da-für gesorgt, dass Prof. Dr. Friedrich L. Ekey, Ach-im Bender und Dr. Georg Fuchs-Wissemann den Heidelberger Kommentar zum Markenrecht nun zum vierten Mal neu auf den Markt gebracht haben. Ver-legt wird dieses 1.780 Sei-ten umfassende Standard-werk im Verlag C.F. Müller GmbH in Heidelberg.
Das Markenrechts-Moder-nisierungsgesetz vom 14. Januar 2019 und die Unions-marken-Verordnung vom 14. Juni 2017 haben maßgeb-lich dazu beigetragen, dass eine Neuauflage erforderlich war, erklären die drei He-
rausgeber in ihrem Vorwort. Als dritten Punkt heben sie zudem die umfangreiche neue kennzeichenrechtliche Rechtsprechung und Litera-tur hervor.
Ihrer Analyse zufolge ha-ben drei Faktoren die Ent-wicklung des Kennzeichen-Rechts beeinflusst:
• Die Internationalisierung und Globalisierung der Ver-wendung von Marken und sonstigen Kennzeichen – stark gefördert durch das Internet – sorgt für deutlich mehr Konflikt-Stoff.
• Der Prozess der Europäi-sierung des Markenrechts, der durch die Weiterentwick-
lung der Gemeinschaftsmar-ke zur Unionsmarke ebenso getrieben wird wie durch die Angleichung des nationalen markenrechts an die europä-ischen Standards.
• Die praktische Bedeu-tung des Markenrechts ist durch den wachsenden Wirt-schaftsverkehr spürbar ge-stiegen.
Mit dem neuen Kommentar soll vor allem den Bedürf-nissen der Praxis Rech-nung getragen werden. Das 31-seitige Stichwort-Ver-zeichnis unterstreicht diesen Nutzwert-Anspruch. Das Standardwerk kann bei der C.F. Müller GmbH (www.cfmueller.de) zum Preis von
199 Euro als Print-Produkt (ISBN 978-3-8114-5810-9) oder zum Preis von 198,99 Euro auch als e-book (ISBN 978-3-8114-5651-8) bestellt werden. (ps)
Neu erschienen: Heidelberger Kommentar zum MARKENRECHT
AAnders schwanger
DDer Masuren-KrimiDer MietfreundDer Wollny-Check – Urlaub vor der HaustürDie Aufreißer
EEine Almhütte für Zwei
FFLYFriedrichstadt-Palast
HHAGEN VON TRONJEHarter Brocken – Die FälscherinHartzlos glücklich – Das große Sozialexperiment
MMensch HandwerkerMutterkutterMutterKutterMutter-KutterMutterKutter. Das Magazin aus dem Leben.
PPICK UP ARTIST
RRE 3RE 3 todayRE cubedRE hoch 3RE³
SSingle & EinsamSpy City
TTag der Wahrheit – Das Festival des Journalismus
WWertstoffmagazin
Die 26 neuen Titel
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für:
HAGEN VON TRONJEDie AufreißerPICK UP ARTISTFLYFriedrichstadt-Palast
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen für alle Medien und sonstigen Werkarten, insbesondere für Druckereierzeugnisse, Fernsehen, Film, Hörfunk, Datenträger aller Art, elektronische und digitale Medien und Netzwerke sowie Softwareerzeugnisse.
Rechtsanwalt Dr. Patrick Baronikians Hofstetter, Schurack & Partner Balanstraße 57, 81541 München
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich Titelschutz in Anspruch für:
RE hoch 3RE³RE 3RE cubedWertstoffmagazinRE 3 today
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.
Indira E. Gupta Oberdorster Straße 27, 53819 Neunkirchen-Seelscheid
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Tag der Wahrheit – Das Festival des Journalismus
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen, Wort- und Zeichenverbin-
dungen für Druckereierzeugnisse, Software-Erzeugnisse, Apps, Hörfunk,
Filme, Fernsehen und sonstige audiovisuelle Medien, Bild-, Ton- und Daten-
träger aller Art, elektronische und digitale Medien und Netzwerke, Messen,
Kongresse und sonstige Veranstaltungen aller Art.
HARTE-BAVENDAMM Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB Am Sandtorkai 77, 20457 Hamburg
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
Eine Almhütte für Zwei
in allen denkbaren Schreibweisen und Darstellungsformen, Abwandlungen,
für alle Medien, insbesondere Druckerzeugnisse, Hörfunk, Fernsehen, Film
und elektronische Medien einschließlich Multimedia- Anwendungen, On-
line-Dienste sowie sonstige Online-Medien.
Amalia Film GmbH Adelgundenstraße 5b, 80538 München
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Der Masuren-Krimi
Der Mietfreund
Spy City
Harter Brocken – Die Fälscherin
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lungen, Wortverbindungen, Titelkombinationen und grafischen Darstel-
lungen zur Verwendung in allen Medien und sonstigen Werkarten, insbe-
sondere Fernsehen, Film, Hörfunk, Datenträger aller Art, elektronische und
digitale Medien.
H&V Entertainment GmbH Hofmannstraße 25-27, 81379 München
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MutterKutter. Das Magazin aus dem Leben.MutterKutterMutterkutterMutter-Kutter
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.
Dorothee Dahinden, Herausgeberin MutterKutterc/o Family Fit-Kiel - Sonja Rakow Praxisklinik Kronshagen Eichkoppelweg 74 24119 Kronshagen
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Nr. 1441, Woche 49, 6. Dez. 2019 DER TITELSCHUTZ ANZEIGER
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Anders schwangerHartzlos glücklich – Das große Sozial-
experimentMensch HandwerkerSingle & EinsamDer Wollny-Check – Urlaub vor der Haustür
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