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Zentralverband des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes | Bonn Zentralverband (ZDK) 1 Neues Berufsbild - was ändert sich für den Betrieb?

Neues Berufsbild - was ändert sich für den Betrieb?

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Neues Berufsbild - was ändert sich für den Betrieb?. Inhalte :. Zeitplanung Anpassung der Berufsabschlüsse im Kfz-Gewerbe Ausbildungsverhältnisse - bestehende und neue Ausbildungsschwerpunkte Betrieblicher Ausbildungsrahmenplan Überbetriebliche Unterweisung Gesellenprüfung - PowerPoint PPT Presentation

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Inhalte:1. Zeitplanung Anpassung der Berufsabschlüsse im Kfz-Gewerbe2. Ausbildungsverhältnisse - bestehende und neue 3. Ausbildungsschwerpunkte 4. Betrieblicher Ausbildungsrahmenplan5. Überbetriebliche Unterweisung

6. Gesellenprüfung

7. Schulischer Rahmenlehrplan

8. Zusammenfassung

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1. Zeitplanung Anpassung der Berufsabschlüsse im Kfz-Gewerbe

2013

AusbildungsberufsbildKfz-Mechatroniker

2014

2015Kfz-Servicetechniker

Meisterprüfungsberufsbild

Kfz-Meister

Neue ÜBL-Lehrgänge 2014 Vorbereitungs-Lehrgänge

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2. Ausbildungsverhältnisse - bestehende und neue • Für alle ab den 1. August 2013 abgeschlossenen

Ausbildungsverhältnis - gilt die neue Ausbildungsverordnung

• Alle bereits bestehenden Ausbildungsverhältnisse sind nach der alten Ausbildungsordnung zu beenden – Es besteht keine Möglichkeit einer Umschreibung

• Der Ausbildungsberuf „Mechaniker/in für Karosserieinstandhaltungstechnik“ kann ab 1. August 2013 nicht mehr ausgebildet werden. Ersatz ist der Kfz-Mechatroniker Schwerpunkt „Karosserietechnik“

• Die Erprobung des Ausbildungsberufes „Kfz-Servicemechaniker/in“ ist am 31. Juli 2013 ausgelaufen. Dieser Beruf kann ab den 1. August 2013 nicht mehr ausgebildet werden

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3.1 Ausbildungsschwerpunkte

Personen-kraftwagen-

technikNutzfahrzeu

g-technikMotorrad-technik

System- und Hochvolt-technik

Karosserie-technik

Neu Neu

• Bei der Rekrutierung des Nachwuchses kann der Betrieb - je nach seinen Bedürfnissen - zwischen fünf Ausbildungsschwerpunkten wählen

Während der Ausbildung ist ein Wechsel des Schwerpunktes möglich!

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3.2 Ausbildungsschwerpunkt und technische Entwicklung

• Personenkraftwagentechnik • Onlinediagnose• Reifendruckkontrollsystem• Verknüpfte Systeme

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3.3 Ausbildungsschwerpunkt und technische Entwicklung• Nutzfahrzeugtechnik

• Euro 6 Motoren• Partnerschutz-Systeme• Sicherheitssysteme

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3.4 Ausbildungsschwerpunkt und technische Entwicklung

• Motorradtechnik • Bus-Systeme• Airbag• Assistenzsysteme

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3.5 Ausbildungsschwerpunkt und technische Entwicklung

• System- und Hochvolttechnik • Assistent-Systeme• Telematik-System• Kollisionswarnsysteme• Interaktives Fahren• Hochvoltsysteme

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3.6 Ausbildungsschwerpunkt und technische Entwicklung

• Karosserietechnik• Klebetechnik• Spot- und Smartrepair• Leichtbautechnik

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4.1 Betrieblicher Ausbildungsrahmenplan - Ausbildungsberufsbild • Für alle fünf Schwerpunkte gelten die gleichen

berufsprofilgebenden Kernpositionen

• Die festgelegten integrativen Positionen ergänzen die Ausbildung

1. Bedienen von Fahrzeugen und Systemen2. Außerbetrieb und inbetrieb nehmen von fahrzeugtechnischen Systemen3. Messen und Prüfen an Systemen4. Durchführen von Service- und Wartungsarbeiten5. Diagnostizieren von Fehlern und Störungen an Fahrzeugen und Systemen6. Demontieren, Reparieren und Montieren von Bauteilen, Baugruppen und Systemen7. Durchführen von Untersuchungen an Fahrzeugen nach rechtlichen Vorgaben8. Aus-, Um- und Nachrüsten von Fahrzeugen

1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit4. Umweltschutz5. Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen sowie Kontrollieren und Bewerten von Arbeitsergebnissen6. Betriebliche und technische Kommunikation7. Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen

differenziert vertiefende

gemeinsam aufbauende

gemeinsam grundlegende

Ausbildungsinhalte

Ausbildung im Schwerpunkt

Ausbildungsjahr

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4.2 Betrieblicher Ausbildungsrahmenplan vor Teil 1 der Gesellenprüfung

Die Inhalte des „Autofachmanns“ sind darauf abgestimmt

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4.3 Betrieblicher Ausbildungsrahmenplan nach Teil 1 der Gesellenprüfung

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4.4 Betrieblicher Ausbildungsrahmenplan während der gesamten Ausbildung

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Spannungsfrei schalten

Arbeiten unter Spannung stehenden

Bauteilen

vor Teil 1 der Prüfung, „wie“ und nach Teil 1 der Prüfung „Ausführung“ unter Aufsicht

Altersgrenze 16. und 18. Lebensjahr beachten!

4.5 Betrieblicher Ausbildungsrahmenplan Sicherheitsrelevante Themen

Arbeiten an - am Airbag-System - an Klimaanlage- unter Spannung stehenden

Bauteilen

Der Gesellenbrief ersetzt noch keine Zertifikate oder Sachkundenachweise!

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5.1 Überbetriebliche Unterweisung – zur Zeit gültige

2. Bis 4. Ausbildungsjahr

• „Hochvolttechnik“ ist in der überbetrieblichen Unterweisung noch nicht deutlich integriert

• Neugestaltung der ÜBL im 1. Ausbildungsjahr• Anpassung der Inhalte der ÜBL vom 2. bis 4. Ausbildungsjahr – ÜBL nach

Schwerpunkten1. Ausbildungsjahr

Angepasst in 2010

Integration der „Hochvolttechnik“, wo möglich

Gespräch mit der IG-Metall laufen

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5.2 Überbetriebliche Unterweisung – 1. Entwurf neue LehrgängeNeue Berufenummer 12206-

Pkw Nfz Motorrad Sy + Ho KarosserieLehrgang Dauer Thema der Unterweisung 11 12 13 14 15G-K1/14 1 Woche Reparaturtechnik 1 - Mon- und Demontage x x x x xG-K2/14 1 Woche Reparaturtechnik 2 - Messen und Prüfen (Elektrik) x x x x xG-K3/14 1 Woche Reparaturtechnik 3 - Messen und Prüfen (Hydraulik/Pneumatik) x x x x xG-K4/14 1 Woche Reparaturtechnik 4 - Service und Wartung (Mechatronik) x x x x xK1/14 1 Woche Reparaturtechnik 5 - Fahrzeugantriebe x x x x xK2/14 1 Woche Diagnosetechnik 1 - Elektrische Systeme x x x x xK3/14 1 Woche Diagnosetechnik 2 - Motormanagement x x xa xK4/14 1 Woche Diagnosetechnik 3 - Fahrwerk/Bremse x x xa x xK5/14 1 Woche Diagnosetechnik 4 - Datenübertragung x x xa x K6/14 1 Woche Diagnosetechnik 5 - verknüpfte Systeme x x xa xK7/14 1 Woche System- und Hochvolttechnik (fakultativ - freiwillig) xf xf xf xf xf

mit ZKF abstimmenKFM1/05 1 Woche MAG- und RP-Schweißen xKFM3/05 1 Woche MIG, Weich- und Hartlöten xKFM6/05 1 Woche Oberflächentechnik x

mit Zweiradverband abstimmenZR1/05 1 Woche Fahrwerkstechnik xa

ZR-M1/05 1 Woche Diagnose Zünd- und Ladesysteme xa

ZR-M2/05 1 Woche Diagnose Motor + Gemischaufbereitung xa

ZR-M3/05 1 Woche Diagnose Management + Komforsysteme xa

Schwerpunkt (SW)

1. Ja

hr2.

Jahr

3. Ja

hr

Vorschlag IG-Metall/ZDK für die einzelnen Gremien zur Diskussion

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6.1 Gesellenprüfung - AllgemeinNeu Für fünf Ausbildungsschwerpunkte ist eine Gesellenprüfung vorzubereiten bzw. durchzuführen.

Neu Es gelten für alle fünf Ausbildungsschwerpunkte die gleichen inhaltlichen Vorgaben (Prüfungsbedingungen) gemäß der Ausbildungsverordnung. Neu Die Gesellenprüfung Teil 1 ist für alle fünf Ausbildungsschwerpunkte gleich. Für die Gesellenprüfung ist die Ausbildungsordnung zugrunde zu legen.

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6.2 Gesellenprüfung - Teil 1 Der Prüfungsbereich heißt „Serviceauftrag“

o Folgende Tätigkeiten sind prüfungsrelevant: messen und prüfen demontieren, warten und montieren

o Die Tätigkeiten sind an mindestens einem der nachfolgenden Systeme zu prüfen:

Bordnetzsystem Beleuchtungssystem Ladestromsystem Startsystem oder Neu Bremsmechanik

o Neu Die Tätigkeiten sind an mindestens einer Arbeitsaufgabe durchzufüh-ren

o Die Arbeitsaufgabe kann aus mehreren Teilaufgaben bestehen, die Kunden-aufträgen entsprechen

o In höchstens 10 Minuten ist ein situatives Fachgespräch zu führen, das aus mehreren Gesprächsphasen bestehen kann

o Neu Die Prüfungszeit für die Arbeitsaufgabe und das situative Fachge-spräch beträgt 3 Stunden

o Es sind schriftliche Aufgaben zu bearbeiten, die sich auf die Arbeitsaufgabe beziehen

o Neu Die Prüfungszeit für die schriftlichen Aufgabenstellungen beträgt 120 Minuten

o Die Gewichtung des Serviceauftrages (Gesellenprüfung Teil 1) beträgt 35 %

Teil 1 (35%)

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6.3 Gesellenprüfung Teil 2 - praktische Prüfung

Teil 2 (65%)

Die Gesellenprüfung besteht aus vier Prüfungsbereichen: o Kundenauftrag (praktisch) o Kraftfahrzeug- und Instandhaltungstechnik (schriftlich) o Diagnosetechnik (schriftlich) o Wirtschafts- und Sozialkunde (schriftlich)

Neu Im Prüfungsbereich „Kundenauftrag“ sind folgende Tätigkeiten zu Grunde zu legen:

o Arbeitsaufgabe 1 Überprüfen von Fahrzeugen oder Fahrzeugsystemen

o Arbeitsaufgabe 2 Diagnostizieren von Fehlern, Störungen und deren Ursachen an min-

destens einem der folgenden Systeme: Bremssystem Fahrwerkssystem Kraftübertragungssystem Antriebssystem Komfortsystem Sicherheitssystem Neu Hochvoltsystem oder Neu Vernetzte Systeme

o Arbeitsaufgabe 3 Instandsetzen von Fahrzeugen oder Fahrzeugsystemen

o Die drei Arbeitsaufgaben sind gleichwertig zu gestalten und können aus mehreren Teilaufgaben bestehen, die Kundenaufträgen entsprechen

o In höchstens 20 Minuten ist ein situatives Fachgespräch zu führen, das aus mehreren Gesprächsphasen bestehen kann

o Die Arbeitsaufgaben 2 und 3 sollen sich auf den gewählten Ausbildungs-schwerpunkt beziehen

o Die Prüfungszeit für die Arbeitsaufgaben und das situative Fachgespräch be-trägt 5 Stunden

o Neu Die Gewichtung beträgt 35 %

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6.4 Gesellenprüfung - Teil 2 - schriftliche Prüfung Prüfungsbereich „Kraftfahrzeug- und Instandhaltungstechnik“

o Es sind schriftliche Aufgaben zu bearbeiten, die sich auf Kundenaufträge be-ziehen sollen

o Die Prüfungszeit beträgt 120 Minuten o Neu Die Gewichtung beträgt 10 %

Prüfungsbereich „Diagnosetechnik“ o Es sind schriftliche Aufgaben zu bearbeiten, die sich auf Kundenaufträge be-

ziehen sollen o Die Prüfungszeit beträgt 120 Minuten o Neu Die Gewichtung beträgt 10 %

Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“ o Es sind praxisbezogene Aufgaben schriftlich zu bearbeiten o Die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten o Die Gewichtung beträgt 10 %

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6.5 Gesellenprüfung - Gewichtungs- und BestehensregelungGewichtungsregelung:

Bestehenssregelung:

(1) Die Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten:1. Serviceauftrag mit 35 Prozent,2. Kundenauftrag mit 35 Prozent,3. Kraftfahrzeug- und Instandhaltungstechnik mit 10 Prozent,4. Diagnosetechnik mit 10 Prozent,5. Wirtschafts- und Sozialkunde mit 10 Prozent.

(2) Die Abschluss- oder Gesellenprüfung ist bestanden,wenn die Leistungen wie folgt bewertet wordensind:1. im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 der Abschlussprüfungmit mindestens „ausreichend“,2. im Prüfungsbereich Kundenauftrag mit mindestens„ausreichend“,3. im Ergebnis von Teil 2 der Abschlussprüfung mitmindestens „ausreichend“,4. in mindestens zwei der übrigen Prüfungsbereichevon Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens„ausreichend“ und5. in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 der Abschlussprüfungmit „ungenügend“.

Eine kostenlose Auswertungshilfe ist in Planung!

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7.1 Schulischer Rahmenlehrplan Kompetenz- und Arbeitsprozessorientiert

• Berufliche Problemstellungen

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7.2 Schulischer Rahmenlehrplan neue Lernfelder

11 P Vernetzte Antriebs-, Komfort- und Sicherheitssysteme diagnostizieren und instand setzen12 P Fahrzeuge für Sicherheitsprüfungen und Abnahmen vorbereiten13 P Antriebskomponenten reparieren14 P Systeme und Komponenten aus-, um- und nachrüsten

11 N Vernetzte Antriebs-, Komfort- und Sicherheitssysteme diagnostizieren und instand setzen12 N Fahrzeuge für Sicherheitsprüfungen und Abnahmen vorbereiten13 N Antriebskomponenten reparieren14 N Systeme und Komponenten aus-, um- und nachrüsten

11 M Vernetzte Antriebs-, Komfort- und Sicherheitssysteme diagnostizieren und instand setzen12 M Fahrzeuge für Sicherheitsprüfungen und Abnahmen vorbereiten13 M Antriebskomponenten reparieren14 M Systeme und Komponenten aus-, um- und nachrüsten

11 K Fahrzeug- und Karosserieschäden analysieren12 K Beschädigte Fahrzeugkarosserien reparieren13 K Karosserieoberflächen und Ausstattungsteile bearbeiten

14 K Systeme und Komponenten aus-, um- und nachrüsten

11 S Vernetzte Antriebs-, Komfort- und Sicherheitssysteme diagnostizieren und instand setzen12 S Fahrzeuge für Sicherheitsprüfungen und Abnahmen vorbereiten13 S Komponenten an Hybrid- und Elektrofahrzeugen prüfen und instand setzen14 S Systeme und Komponenten aus-, um- und nachrüsten

1 Fahrzeuge und Systeme nach Vorgaben warten und inspizieren2 Einfache Baugruppen und Systeme prüfen, demontieren, austauschen und montieren3 Funktionsstörungen identifizieren und beseitigen4 Umrüstarbeiten nach Kundenwünschen durchführen5 Inspektionen und Zusatzarbeiten durchführen6 Funktionsstörungen an Bordnetz-, Ladestrom- und Startsystemen diagnostizieren und beheben7 Verschleißbehaftete Baugruppen und Systeme instand setzen8 Mechatronische Systeme des Antriebsmanagements diagnostizieren9 Serviceaufgaben an Komfort- und Sicherheitssystemen durchführen10 Schäden an Fahrwerks- und Bremssystemen instand setzen

• Gemeinsame Lernfelder • Differenzierte Lernfelder in der letzten 12 Monate

• Gemeinsame Beschulung im 1. Ausbildungsjahr mit den anderen fahrzeugtechnischen Berufen

• Gemeinsame Beschulung bis 2. Halbjahr im 3. Ausbildungsjahr möglich

• Differenzierte Beschulung ab dem 3. Ausbildungsjahr nach Schwerpunkten möglich

• Bildung von Schwerpunktsklassen möglich

• Länderspezifische Umsetzungsvarianten Abhängig auch vom jeweiligen Schulgesetz des Landes

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8. Zusammenfassung• Je nach Betriebstyp kann der Nachwuchs im entsprechenden

Schwerpunkt ausgebildet werden• Der Ausbildungsberuf „Kfz-Servicemechaniker“ und der „Mechaniker für

Karosserie-instandhaltungstechnik“ kann ab den 1. August 2013 nicht mehr ausgebildet werden

• Im neuen Kfz-Mechatroniker ist die „Hochvolttechnik“ thematisiert• Eine bestandene Gesellenprüfung ersetzt noch keine Zertifikate oder

Sachkundenachweise• Die überbetrieblichen Lehrgänge werden neu strukturiert, die

Schwerpunkt-ausbildung wird berücksichtigt und die Thematik der „Hochvolttechnik“ wird integriert

• Die Verordnung des „Kfz-Servicetechnikers“ und des „Kfz-Meisters“ wird überarbeitet

• Die Umsetzung des schulischen Rahmenlehrplans ist Ländersache.• Im Frühjahr 2014 sind Prüferseminare für die Organisation und

Durchführung der neuen Gesellenprüfung - in Zusammenarbeit mit den Landesverbänden - geplant

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

Deutsches Kfz-Gewerbe - ZentralverbandFranz-Lohe-Str. 2153129 Bonn Tel.: +49 228-9127-0Fax: +49 228-9127-151

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