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Prekär Beschäftigte Herausforderungen für die Gewerkschaft

Prekär Beschäftigte Herausforderungen für die Gewerkschaft

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Page 1: Prekär Beschäftigte Herausforderungen für die Gewerkschaft

Prekär Beschäftigte

Herausforderungen für die Gewerkschaft

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Prekäre Arbeit

• Definition

– Erwerbseinkommen die nicht, oder nur unzureichend ausreichen um Lebensbedürfnisse abzudecken.

– Rechtliche Benachteiligungen

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Prekäre Arbeit

• Freie Dienstverhältnisse• WerkvertragsnehmerInnen• Teilzeitbeschäftigung• Geringfügige Beschäftigung• Zeitarbeit• Neue Selbstständige

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ZeitarbeitÜberlassene Arbeitskräfte 1989-2003

7.9557.4508.178 8.7167.864

10.49212.503

14.548

17.980

20.772

24.277

30.120

33.15631.207

38.491

0

5.000

10.000

15.000

20.000

25.000

30.000

35.000

40.000

Quelle: BMWA/AK Wien Karl Wörister

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Freie DienstverträgeFreie Dienstverträge 1998-

0

2.0004.000

6.000

8.00010.000

12.000

14.000

16.00018.000

20.000

22.00024.000

26.000

Insg. Männer Frauen

Quelle: Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger/AK Wien Karl Wörister

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Geringfügige BeschäftigungGeringfügige Beschäftigungsverhältnisse 1995-2003

136149

165171

189197

205212 217

0

20

4060

80

100

120

140

160180

200

220

1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003

Tausend

Quelle: Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger/AK Wien Karl Wörister

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August 2008

• Freie Dienstverhältnisse:– 26.700

• Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse:– 277.600

Quelle: Statistik Austria

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Zunehmende Verbreitung von atypischen Arbeitsverhältnissen

• Wegbrechen der Sozialversicherungsbeiträge– Aushöhlung des Sozialstaats

• „Vereinzelung“ von ArbeitnehmerInnen– Organisierbarkeit erschwert– Informationsstand über Rechte verschlechtert

sich

• Auswirkungen in das private und soziale Leben

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Flucht aus dem Arbeitsrecht

• Arbeitsrecht hat für „Atypische“ keine Gültigkeit– Kündigungsfristen– Urlaubsregelungen– Allgemeiner Kündigungsschutz– Wenige Ausnahmen (z.B.:

Dienstnehmerhaftpflichtgesetz)– Überwälzung des Unternehmerrisikos

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Betriebliche Mitbestimmung

• Freie DienstnehmerInnen, Werkvertragsnehmerinnen, neue Selbstständige werden vom Arbeitnehmerbegriff im Arbeitsverfassungsgesetz nicht erfasst– Keine Teilhabe an innerbetrieblicher

Demokratie (Betriebsratswahl)– Vertretung durch BetriebsrätInnen ist von

deren „good will“ abhängig

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Gewerkschaftliche Strategien

• Neue Formen der Organisierung– Interessengemeinschaften

• Modernisierung des Arbeitsrechts– Neuer ArbeitnehmerInnenbegriff

• Rechtliche Angleichung von atypischen Beschäftigungen– Sozialrechtlich– Arbeitsrechtlich

• Kampf gegen Umgehungsverträge

• Mindestlöhne in den Kollektivverträgen

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Erfolge

Sozialrechtliche Verbesserungen für Freie DienstnehmerInnen ab 1.1.2008:

– Verpflichtende Einbeziehung in die Arbeitslosenversicherung

– Krankengeld ab dem 4.Tag von der Gebietskrankenkasse

– Wochengeld bemessen nach dem Nettoeinkommen der letzten 13 Wochen statt pauschaliertem Satz von € 7,48 pro Tag

– Einbeziehung in die Abfertigung neu

– Einbeziehung in den Insolvenzschutz

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Erfolge

WerkvertragsnehmerInnen

– sind ab 1.1.2008 verpflichtend in die Abfertigung Neu einbezogen

– werden ab 1.1.2009 in die Arbeitslosenversicherung einbezogen, allerdings auf freiwilliger Basis

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Es gibt vieles,

für das es sich lohnt, organisiert

zu sein.