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Protokoll der Sitzung des JHA vom 02.06.2016 Zeit: 14:30 Uhr – 17:15 Uhr Ort: Domkapitelsaal, Domkapitelhaus, Domsheide 8 - 28195 Bremen Teilnehmer/-innen und Gäste: s. Anwesenheitsliste Vorsitz: Herr Möhle Protokoll: Herr Möller Bremen, den 05.07.2016 TOP 1: Genehmigung der Tagesordnung Die Tagesordnung wird in der vorgelegten ergänzten Fassung beschlossen. TOP 2: Anregungen und Wünsche junger Menschen - Aktuelles keine TOP 3: Protokoll der Sitzung vom 07.04.2016 Das Protokoll der Sitzung vom 07.04.2016 wird unter TOP 7 in der Beschlussformel unter 2. Nach dem Wort „Integrationsbudgets“ um den Zusatz „und des Anschlags des gesamten Ju- gendbudgets“ ergänzt und ansonsten in der vorgelegten Fassung genehmigt. TOP 4: Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII für die Stadt- gemeinde Bremen „SpiellandschaftStadt e.V." Der Tagesordnungspunkt wird aufgerufen. Teilnehmer/-innen an der Debatte: ./.

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Protokoll der Sitzung des JHA vom 02.06.2016 Zeit: 14:30 Uhr – 17:15 Uhr

Ort: Domkapitelsaal, Domkapitelhaus, Domsheide 8 - 28195 Bremen Teilnehmer/-innen und Gäste: s. Anwesenheitsliste Vorsitz: Herr Möhle Protokoll: Herr Möller

Bremen, den 05.07.2016

TOP 1: Genehmigung der Tagesordnung Die Tagesordnung wird in der vorgelegten ergänzten Fassung beschlossen. TOP 2: Anregungen und Wünsche junger Menschen - Aktuelles keine TOP 3: Protokoll der Sitzung vom 07.04.2016 Das Protokoll der Sitzung vom 07.04.2016 wird unter TOP 7 in der Beschlussformel unter 2. Nach dem Wort „Integrationsbudgets“ um den Zusatz „und des Anschlags des gesamten Ju-gendbudgets“ ergänzt und ansonsten in der vorgelegten Fassung genehmigt. TOP 4: Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII für die Stadt-gemeinde Bremen „SpiellandschaftStadt e.V." Der Tagesordnungspunkt wird aufgerufen. Teilnehmer/-innen an der Debatte: ./.

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Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss der Stadtgemeinde Bremen beschließt, den Verein „SpiellandschaftStadt"'' als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII - Kinder- und Ju-gendhilfegesetz (KJHG) - für die Stadtgemeinde Bremen anzuerkennen. Gegenstimmen: 0 Enthaltungen: 0 TOP 5: Planung des Kindergartenjahrs 2016/2017, Sachstand 2. Planungsphase Frau Schrader führt in die Vorlage ein und verweist bezüglich einrichtungsbezogener Daten auf die Website des „Kinderbetreuungskompass“. Sie teilt mit, bezüglich nicht versorgter Kinder fän-den derzeit Gespräche mit den Trägern statt, um Ausbauoptionen zu entwickeln. Im Verlauf der Erörterung wird die Situation als nicht zufriedenstellend angesehen, die Bemü-hungen, Lösungen für bisher noch unversorgte Kinder zu finden jedoch lobend hervorgehoben und betont, dass Mittel für den Ausbau schnellstens freigegeben werden müssen. Auch müssten Kinder auf Wartelisten als nicht adäquat versorgte Kinder angesehen werden. Auf Nachfrage erläutert Frau Schrader, die Angebote für die Betreuung von Schulkindern sollen stabil gehalten, einen Auftrag zum Ausbau der Schulkinderbetreuung gebe es nicht. In Stadtteilen mit angebots-übersteigenden Bedarfen würden Bemühungen um kleinräumige Lösungen angestellt. Teilnehmer/-innen an der Debatte: Frau Ahrens, Frau Leonidakis, Herr Dr. Schlepper, Herr Dr. Güldner, Frau Schrader. Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht zur 2. Planungsphase des Kindergartenjahres 2016/2017 zur Kenntnis. Gegenstimmen: 0 Enthaltungen: 0 TOP 6: Umsetzungsplanung Integrationskonzept- Jugend- und Familienpolitische The-men Frau Frank führt in die Vorlage „Maßnahmen in Verantwortung der Senatorin für Soziales, Ju-gend, Frauen, Integration und Sport im Rahmen der Umsetzung des Integrationskonzepts des Senats für Geflüchtete“ ein und erläutert die dort dargestellten Schwerpunktsetzungen. Frau Frank führt in die Vorlage „Umsetzung des Integrationskonzeptes in der offenen Jugendar-beit der Stadtgemeinde Bremen“ ein und legt einen neuen, in der Vorbesprechung zwischen Verwaltung und Vertreter*innen der Koalitionsfraktionen entwickelten Vorschlag für die Mittelver-teilung im Jahr 2016 vor. Auf Grund der schwierigen Datenlage solle pro Stadtteil ein Sockelbe-trag zur Verfügung gestellt werden.

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Im Verlauf der Erörterung werden die inhaltlichen Schwerpunktsetzungen gelobt, dennoch da-rauf hingewiesen, dass die zur Verfügung gestellten Mittel nicht ausreichen und eine präzisere Bedarfsermittlung auf der Basis valider Daten gefordert. Frau Leonidakis kündigt ihre Stimment-haltung wegen nicht ausreichender Finanzierung an. Ebenso kündigt Frau Ahrens Ablehnung an, da aus ihrer Sicht die Datenlage ungenügend sei und eine generelle strukturelle Unterfinan-zierung bestehe. Im Verlauf der weiteren Debatte werden die aktuellen Schwierigkeiten der Be-darfsermittlung angesichts der schwierigen statistischen Situation nochmals im Zusammenhang mit der Beschlussfassung erörtert. Die Erwägung, die Beschlussfassung auszusetzen wird ver-worfen, da es gelte die Mittel kurzfristig bereitstellen zu können und Alternativen zu mehr Vertei-lungsgerechtigkeit nicht erkennbar seien. Teilnehmer/-innen an der Debatte: Herr Möhle, Frau Mummenthey, Frau Leonidakis, Frau Ahrens, Herr Dr. Güldner, Frau Frank, Herr Schmitt, Herr Goldschmidt Beschluss zu Vorlage 1: Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Vorlage über die Maßnahmen in Verantwortung der Sena-torin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport im Rahmen der Umsetzung des Integ-rationskonzepts des Senats für Geflüchtete zur Kenntnis. Gegenstimmen: 0 Enthaltungen: 0 Beschluss zu Vorlage 2: 1. Der Jugendhilfeausschuss stimmt den vorgeschlagenen fachlichen Schwerpunktsetzun-gen sowie der in der Anlage dargestellten Verteilung von Mitteln aus dem Integrationsbudget für die offene Jugendarbeit auf die Stadtteile vorbehaltlich der Beschlüsse der Bremischen Bürger-schaft zum Haushalt 2016/17 zu. 2. Der Jugendhilfeausschuss bittet die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport, in der nächsten Sitzung über die Umsetzung weiterer Maßnahmen aus dem Integra-tionskonzept in der Kinder- und Jugendförderung zu berichten. Gegenstimmen: 0 Enthaltungen: 2 TOP 7: JuWe Erster Bericht zum Stand und Verlauf des JuWe Transferprozesses (Senats-vorlage) Frau von Hehl führt in die Vorlage ein und verweist auf die dort enthaltene Kurzzusammenfas-sung der Ziele und Ergebnisse. Herr Diener schildert die wichtigsten Eckpunkte des Projekts und die nunmehr nach Vorlage des Berichts gegebene Möglichkeit der Entsperrung der zusätzlichen Stellen für das vorgesehene ergänzende Personal, verweist aber auch auf die Schwierigkeiten, angesichts des bestehenden Fachkräftemangels diese Stellen kurzfristig zu besetzen.

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Für die LAG unterstreicht Frau Mummenthey die Notwendigkeit der Beteiligung der freien Träger der Jugendhilfe, da auf deren Kompetenzen nicht verzichtet werden sollte und diese ein Interes-se hätten, Mitverantwortung für den Gesamtprozess zu übernehmen. Im weiteren Verlauf der Diskussion wird allgemein vorgeschlagen, die im Anschreiben der LAG aufgeführten 6 Punkte in den Beschluss des JHA zu übernehmen. Für die LAG berichtet Herr Schmitt aus gemeinsamen Gremien mit Mitarbeiter*innen des ASD Junge Menschen des Jugendamtes in denen deren missliche Arbeitssituation erkennbar wurde und sieht eine grundlegende Verbesserung der Rahmenbedingungen für das Projekt als unab-dingbar an. Frau Leonidakis verliest einen weiteren Zusatz zum Beschlussvorschlag, der die Forderung nach Höhergruppierung der Mitarbeiter*innen des ASD Junge Menschen zum Gegenstand hat, um den Dienst attraktiver zu machen und Fachkräfte zu gewinnen. Für die Vertreter*innen der Fraktion der SPD erklärt Herr Möhle, einen Beschluss über eine Hö-hergruppierung nicht mittragen zu können, da hier Belange des Haushaltsgesetzgebers berührt seien. Im weiteren Verlauf wird, neben der Notwendigkeit einer guten Kooperation zwischen öffentlichem und freien Trägern, die Arbeitssituation im ASD Junge Menschen angesichts von Fluktuation und Fachkräftemangel debattiert und die Verwaltung um einen Bericht über die Per-sonal- und Arbeitssituation in diesem Fachdienst gebeten. Herr Diener sichert zu, einen derarti-gen Bericht in einer der nächsten Sitzungen dem Jugendhilfeausschuss vorzulegen. Herr Dr. Güldner sieht für eine Höhergruppierung der Mitarbeiter*innen des ASD Junge Men-schen den Haushaltsrahmen als nicht gegeben an und schlägt vor, angesichts der schwierigen Umsetzungsbedingungen den Zeitrahmen für das Projekt nochmals zu betrachten. Frau Ahrens signalisiert Zustimmung zur von Frau Leonidakis eingebrachten Ergänzung des Beschlussvor-schlags und bittet ferner, in dem Bericht über die Personal- und Arbeitssituation Vorschläge für eine Steigerung der Arbeitszufriedenheit zu unterbreiten. Als weitestgehendstem Vorschlag wird über den um die 6 Punkte aus dem Schreiben der LAG sowie den Vorschlag der Höhergruppierung ergänzten bisherigen Beschlussvorschlag abge-stimmt. Teilnehmer/-innen an der Debatte: Herr Diener, Frau Mummenthey, Frau Leonidakis, Herr Sch-mitt, Herr Möhle, Frau Ahrens, Herr Dr. Güldner Beschluss: A. Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis. B. Er bittet die Verwaltung folgende im Anschreiben der LAG aufgeführten Forderungen zu be-rücksichtigen:

1. Wir weisen nochmals auf die Senatsvorlage zum 19.4.2016, S 12 hin, die beschreibt, dass auch Vertreter/innen der übrigen Sozialzentren an der Praxiswerkstatt beteiligt sind.

2. Wir möchten, wie die ursprüngliche Planung es vorsah, die Praxiswerkstatt von der Un-ter-AG entkoppeln. In der Praxiswerkstatt sollen konkrete Fälle genutzt werden, um die Schnittstellen zwischen freien Trägern und dem Jugendamt zu identifizieren und Formen der Zusammenarbeit an diesen konkreten Schnittstellen festzulegen. Die Ergebnisse dieser Arbeit

3. sollen in der Unter-AG nochmals im Gesamtkontext des neuen Konzeptes gemeinsam bewertet werden.

4. Für die Praxiswerkstatt möchten wir an drei Terminen jeweils an zwei bis drei Fällen ar-beiten; diese Fälle sollen den unterschiedlichen Bereichen (Leistungsbereich, Graube-

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reich, Gefährdungsbereich) gemäß des Lüttringhauskonzeptes zugeordnet werden kön-nen.

5. Wir benötigen im Vorfeld die Arbeitsdokumentation, die bereits entwickelt sind und in Walle und anderen Sozialzentren genutzt werden, um uns auf die Sitzungen entspre-chend vorbereiten zu können.

6. Wir bitten darum, die Projektleitung damit zu beauftragen, verstärkt die Transparenz für alle Beteiligten zu sichern und die Handlungsbedarfe wiederholt in die Unter-AG einzu-bringen.

C. Der Jugendhilfeausschuss erachtet eine Höhergruppierung der pädagogischen Fachkräfte der öffentlichen (und perspektivisch der freien) Jugendhilfe in Anbetracht der veränderten Anfor-derungen und des Fachkräftemangels für dringend erforderlich. Stimmen für den erweiterten Beschlussvorschlag: 8 Gegenstimmen: 5 Enthaltungen: 0 TOP 8: Spielraumförderung – Spielraumförderkonzept - Präsentation zur ersten inhaltli-chen Einführung in die Thematik Frau Frank führt mit einer Präsentation in das Thema ein und beantwortet Nachfragen. Diese Präsentation soll mit dem Protokoll der Sitzung versandt werden. Ferner kündigt Frau Frank für die Sitzung des JHA im August eine Vorlage zu den in 2016 zu realisierenden Maßnahmen an. In der 2. Jahreshälfte werden weitere Vorlagen und Berichte zur Konzeption und Umsetzung eines Spielraumförderprogramms. Teilnehmer/-innen an der Debatte: Frau Ahrens, Frau Leonidakis, Frau Frank, Frau Kulenkampff TOP 9: Bericht „Unterbringung unbegleiteter minderjähriger Ausländerinnen und Aus-länder (umA)“ Nach kurzer Diskussion über Verselbständigungsplanung und Beendigung von Hilfen zur Erzie-hung nach Erreichen der Volljährigkeit sowie die Struktur der Unterbringung an größeren Ein-richtungsstandorten wird die Vorlage zur Kenntnis genommen. Teilnehmer/-innen an der Debatte: Frau Mummenthey, Frau Vollmer, Herr Schmitt, Frau Ahrens Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss nimmt den vorgelegten Bericht zur Kenntnis. Gegenstimmen: 0 Enthaltungen: 0

Page 6: Protokoll der Sitzung des JHA vom 02.06.2016 Zeit: 14:30 Uhr – … · Protokoll der Sitzung des JHA vom 02.06.2016 Zeit: 14:30 Uhr – 17:15 Uhr Ort: Domkapitelsaal, Domkapitelhaus,

TOP 10: Stadtteilbudgets OJA Frau Frank erläuterte, dass der JHA die in der Vorlage vorgesehene Verteilung der zusätzlichen Haushaltmittel auf die Stadtteilbudgets dem JHA bereits in seiner Sitzung im März zur Kenntnis gegeben worden war. Hierzu müsse noch ein förmlicher Beschluss gefasst werden. . Herr Güld-ner und Herr Möhle verweisen auf die Haushaltsanträge der Koalitionsfraktionen, die auf eine weitere Erhöhung um 0,2 Mio. € in 2016 und 0,4 Mio. € in 2017 vorsehen. Sie betonen, dass die erreichten Erhöhungen der Mittel für die offene Jugendarbeit eine hohe politische Priorität do-kumentieren und erheblicher Überzeugungsarbeit bedurften. Herr Goldschmidt regt an, die Ju-gendverbände künftig stärker zu berücksichtigen und zu beteiligen. Für die AG gem. § 78 SGB VIII begrüßt Frau Grohnert die weitere Aufstockung der Mittel und erläutert, dass die AG sich dafür ausgesprochen habe, sie in die lineare Verteilung zu geben, um auf diese Weise den Controlling Ausschüssen in den Stadtteilen Möglichkeiten der Planung und Gestaltung zu geben. Für das „Bündnis 30“ begrüß Frau Thoben-Bergmann den ersten Schritt der Erweiterung des Ressourcenrahmens für die OJA und schließt sich hinsichtlich der Verteilung der Mittel dem Vorschlag der AG gem. § 78 SGB VIII an. Allgemein wird die Aufsto-ckung der Mittel als wichtige Grundlage für die Umsetzung des Rahmenkonzepts angesehen. Frau Frank teilt abschließend mit, am 20.06.2016 werde eine Veranstaltung zu Qualitätsdialogen in der offenen Jugendarbeit stattfinden, zu der der JHA herzlich eingeladen ist. Teilnehmer/-innen an der Debatte: Herr Dr. Güldner, Herr Möhle, Herr Goldschmidt, Frau Grohnert, Frau Thoben-Bergmann Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem Vorschlag zur Verteilung der Mittel für die offene Ju-gendarbeit zu. Gegenstimmen: 0 Enthaltungen: 2 TOP 11: Berichte der Verwaltung: • Bericht Planung Fachtag Jugenddelinquenz - Mündlicher Bericht Herr Tappe teilt mit, der Fachtag werde am 06.09.2016 in der Zeit von 09:00 bis 16:30 Uhr in den Räumen des Landessportbundes Auf der Muggenburg 30, 28217 Bremen. Er informiert über den Stand der Planungen und kündigt einen rechtzeitigen Versand der Einladung und des Programms an.

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• Maßnahmen im Rahmen des Integrationskonzeptes in der Kindertagesbetreuung (mdl. Bericht) Herr Jablonski stellt die Schwerpunktsetzungen im Rahmen der Verwendung von € 560.000,- für Maßnahmen im Rahmen der Umsetzung des Integrationskonzepts im Bereich der Kindertages-betreuung vor. Es handelt sich um:

• Brückenangebote zur Heranführung an die Kindertagesbetreuung • Spracherhebungs- und Fördermaßnahmen • Sprachförderung im Rahmen von Kindertagesbetreuung • Qualifizierungsmittel

TOP 12: Verschiedenes

• Ergebnis der Klausur JHA/LJHA am 15.04.2016: Themenfeld Jugendbericht – wei-tere Verabredungen Frau Frank teilt zum weiteren Vorgehen mit, dass die stimmberechtigten Mitglieder des JHA (Vertreter*innen von (LAG, BJR und Fraktionen) die von Ihnen formulierten Positio-nen zu diesem Thema einreichen können. Seitens der Träger wird eingebracht, dass ei-ne Abstimmung erst nach den Sommerferien möglich sein wird. Es wurde daher verein-bart, dass bis Mitte August 2016 eine Rückmeldung der JHA-Mitglieder erfolgt. Die Ver-waltung wird das Ergebnis für JHA-Sitzung im September zusammenfassen.

• Herr Schmitt erhebt stärksten Widerspruch gegen Bestrebungen, der Jugendhilfe „wohl-fahrtspolizeiliche Befugnisse“ zu verleihen bzw. zuzuschreiben. Dieses Thema dürfe nicht am Jugendhilfeausschuss vorbei erörtert werden. Erfordert eine Behandlung dieses Themas in der Sitzung im August.

• Es wird über personelle Wechsel im Bereich der Schulsozialarbeit an verschiedenen Schulen berichtet, die Diskontinuitäten in der Betreuung von Kindern mit entsprechenden Bedarfen zur Folge haben. Frau Wagner empfiehlt, sich in diesen Fragen an Frau En-kelmann und Herrn Gulbins bei der Senatorin für Kinder und Bildung zu wenden.

• Herr Goldschmidt berichtet, dass im Sommer 2016 noch alle geplanten Freizeit- und Fe-rienaktivitäten auf dem alten Campingplatz stattfinden können. Dieses sei das Ergebnis eines runden Tisches. Es gebe außerdem Bestrebungen einen neuen Träger zu finden. Das Thema müsse auch weiterhin den JHA beschäftigen.

• Herr Möller berichtet, dass die Verwaltung künftig Berichte und Vorlagen anderer Gremi-en auch zwischen den Sitzungen des JHA versenden werde, um auf diese Weise die Sitzungen zu entlasten und Zeit für die vertiefte Behandlung von Fachthemen zu gewin-nen. Gleichzeitig könnte sich die Gestaltung von Vorlagen punktuell ändern indem Fachthemen in anderer Form aufbereitet würden. Schließlich sei auch denkbar, dass Format der Sitzungen des JHA zu modifizieren indem diese zu Schwerpunktthemen in Form von Fachtagen durchgeführt würden. Der JHA begrüßt einhellig derartige Vorha-ben und Vorgehensweisen.

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für das Protokoll: _________________ Arnd Möller

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Integrationsbudget 2016 für die stadtteilbezogene Kinder- und Jugendarbeit

Stadtteil Erwachsene Jugendliche2 umA Gesamt3 in % € in 2016 Sockelbetrag Gesamt51 Stadtteil Burg-Lesum 0 0 183 183 7,0 10.829,09 € 5.000,00 € 15.829,09 € 52 Stadtteil Vegesack 1370 152 27 179 6,8 10.605,54 € 5.000,00 € 15.605,54 € 53 Stadtteil Blumenthal 708 79 51 130 5,0 7.673,07 € 5.000,00 € 12.673,07 € 43 Stadtteil Walle 684 76 171 247 9,4 14.616,31 € 5.000,00 € 19.616,31 € 44 Stadtteil Gröpelingen1 1141 127 63 190 7,2 11.230,17 € 5.000,00 € 16.230,17 € 11 Stadtteil Mitte 1165 129 17 146 5,6 8.665,90 € 5.000,00 € 13.665,90 € 31 Stadtteil Östliche Vorstadt 165 18 0 18 0,7 1.084,88 € 5.000,00 € 6.084,88 € 42 Stadtteil Findorff 121 13 27 40 1,5 2.393,31 € 5.000,00 € 7.393,31 € 21 Stadtteil Neustadt 881 98 136 234 8,9 13.840,46 € 5.000,00 € 18.840,46 € 23 Stadtteil Obervieland4 270 30 0 30 1,1 1.775,26 € 5.000,00 € 6.775,26 € 24 Stadtteil Huchting 386 43 185 228 8,7 13.485,41 € 5.000,00 € 18.485,41 € 25 Stadtteil Woltmershausen 689 77 0 77 2,9 4.530,20 € 5.000,00 € 9.530,20 € 32 Stadtteil Schwachhausen 180 20 25 45 1,7 2.662,89 € 5.000,00 € 7.662,89 € 33 Stadtteil Vahr 90 10 18 28 1,1 1.656,91 € 5.000,00 € 6.656,91 € 34 Stadtteil Horn-Lehe 0 0 185 185 7,1 10.947,44 € 5.000,00 € 15.947,44 € 35 Stadtteil Borgfeld 0 0 90 90 3,4 5.325,78 € 5.000,00 € 10.325,78 € 36 Stadtteil Oberneuland 276 31 0 31 1,2 1.814,71 € 5.000,00 € 6.814,71 € 37 Stadtteil Osterholz 647 72 41 113 4,3 6.680,24 € 5.000,00 € 11.680,24 € 38 Stadtteil Hemelingen 860 96 330 426 16,2 25.182,40 € 5.000,00 € 30.182,40 €

Stadt Bremen 9633 1070 1549 2619 100,0 155.000,00 € 95.000,00 € 250.000,00 €

Legende:1 der Stadtteil Häfen ist in den Stadtteil Gröpelingen übergegangen2 ein Drittel der Asylsuchenden ist minderjährig; von diesen werden ein Drittel zur der Kernzielgruppe der OJA gezählt3 Einrichtungen: exklusive Schließungen bis 30.09.2016; inklusive geplanter Eröffnungen bis 01.10.20164 ohne EAE

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Herrn Rolf Diener Leiter Jugendamt Per Mail

30. Mai 2016

UAG: Weiterentwicklung des Jugendamtes

Sehr geehrter Herr Diener, auf der Grundlage der Sitzung der Unter-AG der AG gem. § 78 SGB VIII Hilfen zur Erziehung zum Thema „Jugendamt weiter entwickeln“ am 4. Mai möchten wir Ihnen eine Rückmeldung geben und unsere weitere Mitarbeit in dieser AG unter Vorbehalt stellen. Die Unter-AG wurde unter Beteiligung der in der LAG-organisierten freien Träger der Jugendhilfe, der Fachabteilung der senatorischen Behörde und Vertretern des Jugendamtes eingerichtet, um die Implementierung des Ansatzes „Lüttringhaus“ und die daraus resultierenden Veränderungen in den Abläufen und Strukturen des Jugendamtes fachlich zu begleiten und die Schnittstellen des neuen Konzeptes zwischen dem Jugendamt und den freien Trägern bezogen auf die Einzelfallbetreuung systematisch gemeinsam zu bearbeiten. Die Erfahrungen und das Vorgehen in Walle sollte Grundlage dieser Arbeit sein. Die freien Träger begrüßen auch ausdrücklich, dass für diesen Prozess der Veränderung im Jugendamt ein Projektleiter zur Verfügung steht. Parallel hatten die freien Träger die Möglichkeit, auch eigene Mitarbeiter/innen in dem Ansatz „Lüttringhaus“ zu schulen. Die freien Träger haben sich insbesondere zu den ersten Sitzungen dieser Arbeitsgruppe umfangreich vorbereitet und eine Gegenüberstellung des neuen Ansatzes (Lüttringhaus) mit dem bisherigen Ansatz des Bremer Kinderschutzkonzeptes (Wolff) aufbereitet, so dass eine gute Struktur der Bearbeitung einiger Themenfelder möglich ist. Auch die Fachabteilung der Sozialbehörde hat ähnliche Inputs unterbreitet. Leider müssen die freien Träger

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feststellen, dass es bisher nicht gelungen ist, systematisch an konkreten Verfahren, Arbeitsdokumentationen oder Umsetzungsfragen der Verbesserung der sozialen Infrastruktur zu arbeiten. Gerade die letzte Sitzung macht auf uns den Eindruck, dass die Arbeit der Arbeitsgruppe ziellos und zu wenig strukturiert ist, Prozesse werden nicht gebündelt, Zielkonflikte aus anderen Prozessen werden nicht diskutiert, sondern eher unterbunden, und die Vorschläge der freien Träger werden nicht wirklich aufgenommen und eingearbeitet. In dieser oben genannten Sitzung sollte die Präzisierung des Auftrags für die Praxiswerkstatt formuliert und ein erster Schritt vollzogen werden, so dass die freien Träger verabredungsgemäß zusätzliche Leitungskräfte, als zukünftige Teilnehmer/innen der Praxiswerkstatt hinzuzogen. Leider wurden zu dieser Sitzung nochmals die Schulungsunterlagen, aber nicht die Arbeitsdokumente, z.B. für den Kernprozess § 8a, Schutzauftrag versandt. So wurden seitens der freien Träger wiederum viele Ressourcen gebunden, ohne dass konkrete Arbeitsergebnisse erzielt werden konnten. Wir vermissen eine strukturierte Vorgehensweise, die Anwesenheit von Vertretern der Sozialzentren außerhalb von Walle, die offensive und transparente Bündelung aller Prozesse, die Vorlage von Arbeitsdokumenten und die Bereitschaft, Anpassungen vorzunehmen, sollten die freien Träger oder andere Fachkräfte zielführende Ideen einbringen. Auf dieser Grundlage stellt sich uns nochmals die Frage nach dem Selbstverständnis der Unter-Arbeitsgruppe; eine Beteiligung wird hier auf dem niedrigsten Niveau der Skala umgesetzt und so wird die Arbeitsgruppe lediglich eine Informationsveranstaltung. Kontroverse Haltungen, die wir bereits mehrfach kommuniziert haben, werden nicht Gegenstand einer inhaltlichen, ggfs. kontroversen Auseinandersetzung; eventuelle Ergebnisse werden nicht transparent in das Konzept eingearbeitet. Um verantwortlich mit der Aufgabenstellung des Jugendhilfeausschusses umzugehen, möchten wir eine veränderte Vorgehensweise und die verbindliche Umsetzung von Zusagen erwirken. Wir möchten Sie dringend bitten, folgende Rahmenbedingungen herzustellen: 1. Wir weisen nochmals auf die Senatsvorlage zum 19.4.2016, S 12

hin, die beschreibt, dass auch Vertreter/innen der übrigen Sozialzentren an der Praxiswerkstatt beteiligt sind.

2. Wir möchten, wie die ursprüngliche Planung es vorsah, die Praxiswerkstatt von der Unter-AG entkoppeln. In der Praxiswerkstatt sollen konkrete Fälle genutzt werden, um die Schnittstellen zwischen freien Trägern und dem Jugendamt zu identifizieren und Formen der Zusammenarbeit an diesen konkreten Schnittstellen festzulegen. Die Ergebnisse dieser Arbeit

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3. sollen in der Unter-AG nochmals im Gesamtkontext des neuen Konzeptes gemeinsam bewertet werden.

4. Für die Praxiswerkstatt möchten wir an drei Terminen jeweils an zwei bis drei Fällen arbeiten; diese Fälle sollen den unterschiedlichen Bereichen (Leistungsbereich, Graubereich, Gefährdungsbereich) gemäß des Lüttringhauskonzeptes zugeordnet werden können.

5. Wir benötigen im Vorfeld die Arbeitsdokumentation, die bereits entwickelt sind und in Walle und anderen Sozialzentren genutzt werden, um uns auf die Sitzungen entsprechend vorbereiten zu können.

6. Wir bitten darum, die Projektleitung damit zu beauftragen, verstärkt die Transparenz für alle Beteiligten zu sichern und die Handlungsbedarfe wiederholt in die Unter-AG einzubringen.

Wir fühlen uns mitverantwortlich für die Ausgestaltung der Bremer Kinder und Jugendhilfe und haben in dem bisherigen Verlauf der Diskussion inhaltliche Vorbereitungen und viele personelle Ressourcen eingebracht. Wir tragen auch die Ziele des Gesamtprozesses, wie sie in der Senatsvorlage zur Sitzung am 19. 4.2016, auf Seite 5 dargestellt wurden (Familie im Mittelpunkt, Ressourcen stärken, Steuerungsfunktion des Jugendamtes stärken, Verfahrensstandards im Kinderschutz sichern). Auch tragen wir die in dieser Vorlage benannten besonderen Strukturierungsbedarfe (s.S. 5) mit. Wir widersprechen aber ausdrücklich der Senatsvorlage auf Seite 11, Kap. 4.5 in der eine aktiven Beteiligung der freien Träger beschrieben ist; diese können wir nicht bestätigen. Die bisherige Zusammenarbeit in der Unter-AG erscheint uns als wenig zielführend und daher dem Anliegen, einer Verschränkung des alten und des neuen Ansatzes, nicht entsprechend. Wir bitten Sie nochmals eindringlich, die Arbeit der Unter-AG durch o.g. Rahmenbedingungen zu befördern. Sollte dieses nicht möglich sein, ziehen wir unsere Beteiligung an der Unter-AG zurück, da wir keine Verantwortung für einen Prozess übernehmen, an dem wir nicht wirklich beteiligt werden. Mit freundlichen Grüßen In Sylvia Gerking

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Überlegungen für ein Spielraumförderkonzept

der Freien Hansestadt Bremen

Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 02.06.2016 Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport

Frank / Kulenkampff

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Vorbemerkung Spielplätze sind Teil der kommunalen Daseinsvorsorge. Der Anspruch von 3 qm pro Mensch an Spiel- und Aufenthaltsfläche, davon 1 qm Spielplatzfläche, ist im Stadtgebiet unterschiedlich realisiert. SJFIS hat nur direkten Einfluss auf die in seiner Verwaltung befindlichen Spielplätze und (mittelbar) auf Spielräume, die aus der Gemeinschaftsaktion„ Spielräume schaffen“ (mit)finanziert wurden. Aber auch andere für Kinder und Jugendliche interessante Flächen (v.a. Parks, Schulhöfe, Kita- Außengelände) müssen in ein Spielraumförderkonzept einbezogen werden – dieses kann daher federführend von SJFIS angestoßen werden, muss aber unter Einbeziehung weiterer öffentlicher Flächen ressortübergeifend und unter Beteiligung der Beiräte und Ortsämter entwickelt werden. Aktuell ist die Spielraumförderung durch SJFIS in erster Linie darauf bezogen, • mit den vorhandenen Mittel die öffentlichen Spielplätze in eigener Verwaltung zu unterhalten, zu

sichern und (in begrenztem Rahmen) neu zu gestalten • Bürgerinitiativen auf Spielplätzen zu fördern • Spielräume über die Gemeinschaftsaktion zu fördern • Stellungnahmen zu §8 LBO abzugeben. Um die Qualität der Spielräume in Bremen zu sichern und weiterzuentwickeln, sind neben Bestandaufnahme und Bedarfsermittlung (auch vor dem Hintergrund verstärkten Wohnungsbaues) eine Überprüfung des rechtlichen Rahmens und der konzeptionellen Grundlagen sowie der Zuständigkeiten und Kooperationen erforderlich. Auch die Messbarkeit des Einsatzes öffentlichen Mittel für diesen Zweck sollte gewährleistet werden. 2

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Rechtsgrundlage für die Weiterentwicklung zum Spielraumkonzept aus BremKFFG

§ 8 Spielförderung

(1) Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben das Spiel im öffentlichen Raum durch Spielplätze und Aktionsräume sowie durch kinderfreundliche Gestaltung des Stadtbildes und des Wohnumfeldes anzuregen und zu fördern. Das Spiel- und Kommunikationsbedürfnis von Kindern und von Jugendlichen nach geeigneten Räumen und öffentlichen Orten ist entsprechend zu berücksichtigen.

(2) Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben in ausreichendem Maße Spielmöglichkeiten im öffentlichen Raum und auf öffentlichen Spielplätzen zu schaffen und zu erhalten. Junge Menschen und ihre Eltern sollen nach Maßgabe des § 3 Abs.2 als Nutzer von Spielplätzen bei Planung, Betrieb und Unterhaltung beteiligt werden. Sie sollen angeregt werden, selbst Verantwortung zu übernehmen und dabei gefördert werden.

(3) Bei der Errichtung neuer Wohngebiete ist eine zeitgerechte Grundversorgung mit Spielmöglichkeiten für die verschiedenen Altersgruppen zu gewährleisten.

(4) Bei der Erfüllung der Aufgaben nach Absatz 1 und 2 sind Träger der freien Jugendhilfe zu beteiligen.

(5) Bei der Planung und Realisierung von Spielplätzen und Aktionsräumen für Kinder und Jugendliche haben die planenden und bauenden Ämter und Eigenbetriebe der Verwaltung die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe frühzeitig zu beteiligen. Die Stadtgemeinden Bremerhaven und Bremen legen in ihren Zuständigkeitsbereichen Grundsätze über Form und Inhalt dieser Zusammenarbeit fest.

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Spielraumförderkonzept

• Menschen die in der Stadt leben sollen es gerne tun und mit ihrem Können, Wissen und Leben die

Gemeinschaft bereichern. Damit dies gelingt, arbeitet die Stadt mit dem Instrument der Bauleitplanung. Hierdurch wird sichergestellt, dass verschiedene Nutzungen, eine menschenwürdige Umwelt und natürliche Lebensgrundlagen geschützt oder entwickelt werden.

• Neben Infrastruktur und Verkehrsanbindung ist die Aufenthaltsqualität im Wohnquartier eine Art „Wohlfühlfaktor“ im öffentlichen Raum, die über Zu- und Abwanderung mit entscheidet. Besondere Aufmerksamkeit verdienen Kinder-, Jugend- und Familienfreundliche Orte. Ihnen fällt hierbei eine ganz besondere Rolle zu, denn ihr Stellenwert in der Gesellschaft bestimmt in hohem Maß die Nutzung und damit Zukunft des urbanen Raumes.

• Seit 2003 wird auf der Grundlage des „Entwicklungskonzeptes für Spiel- und Aktionsräume in der

Stadtgemeinde Bremen - der bespielbaren Stadt “ gehandelt. Die Diskussion und weitere Entwicklung hierzu ist nicht abgeschlossen. Es entstehen rasant neue Wohnquartiere und die Entwicklungen fordern eine inklusive Stadt für alle.

• Die geänderten Lebenswelten der Bevölkerung z.B. durch vermehrte Nutzung elektronischer Medien und

virtueller Welten müssen durch motorisch und taktil anregende Flächen im öffentlichen Raum ergänzt werden, um körperliche Erfahrungen zu ermöglichen, die sonst in urbanen Lebenswelten zunehmend seltener möglich sind. Eine Förderung der Bildung beispielsweise neuronaler Netze bei der Entwicklung eines jungen Menschen ist gerade in anregungsarmen oder bewegungsarmen Milieu, mehr als nur Gestaltungselement sondern aktiver Beitrag zur besseren körperlichen und kognitiven Entwicklung von Menschen.

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Spielraumförderkonzept • In Zeiten geänderter Bedarfe, auch durch Ganztagsschulen und früherer

Tagesbetreuungsformen, verstärkte Zuwanderung etc. wird eine intensive Bestandserfassung, Versorgungsanalyse der Statteile, Qualitätsbeurteilung und die demografische Entwicklung gesamtstädtisch und kleinräumig zugrunde gelegt. Um den Anforderungen einer sich ändernden Gesellschaft gerecht werden zu können, sollte der Bauleitplanung daher die Spielleitplanung und ein Kataster öffentlicher Spielflächen an die Seite gestellt werden..

• In dem Konzept „Bespielbare Stadt - Spiel- und Bewegungsräume“ wird eine Spielfläche

von 3 qm pro Einwohner zu Grunde gelegt, diese Bemessung setzt sich wie folgt zusammen:

• 35% Öffentliche Spielplätze • 35% Spielräume (z.B. Schulhöfe, Außengelände von Kindergärten) • 10% Aktionsräume (z.B. öffentliche Plätze, Straßen etc.) • 20% hausnahe Spielplätze (z.B. Wohnungsbaugesellschaft)

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Spielraumförderkonzept • Der demografische und kulturelle Wandel bedingt einen Wandel der sozialen

Bedarfslagen und weckt Begehrlichkeiten. Sowohl in der öffentlichen Verwaltung als auch bei den freien Trägern steigt daher der Bedarf an Planungs- und Koordinationsunterstützung .Mit der Verfügbarkeit eines Monitorings oder Spielraumkatasters zur aktiven Gestaltung und Steuerung öffentlicher Flächen und Angebote steigt die Transparenz, die zur Entscheidungsfindung -gerade komplexer- sozialräumlicher Gefüge nötig und durch das Beirätegesetz geboten ist.

• Mit verabredeten Standards für die Spiel- und Spielplatzentwicklung* sowie

konkreten Maßnahmen einer Freiraumplanung auch für die -entwicklungsgemäß erforderliche- Zwischennutzung durch Jugendliche, soll hier der Versuch gemacht werden Perspektiven für einen Zeitraum zu entwickeln und eine Verfahrenstransparenz für die Bündnispartner herzustellen, denn ohne die geht es niemals.

*Im ersten Schritt entstanden die angepassten Grundsätze vom 14.04.2015 für Planung, Gestaltung und Unterhaltung öffentlicher Spielplätze in Bremen

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Spielraumförderkonzept „Tür auf, raus und spielen. Kinder wollen dort spielen, wo sie leben. Vor der Haustür, auf der Straße, unterwegs, auf Brachflächen - einfach überall, wo es spannend ist, und wo man sie lässt. Unsere Aufgabe ist es, die Stadt wieder bespielbar zu machen, den Kindern vielfältige, erlebnisreiche Bewegungs- und Spielflächen zu eröffnen. Dabei gibt es viel mehr, als nur die öffentlichen Spielplätze.“ (SpielLandschaftStadt e.V.) • Öffentliche Spielflächen bilden also nur einen Teil der Spielmöglichkeiten, die auf der Basis des

ersten Ortsgesetzes ( §8 LBO) entwickelt wurden. Hierbei gilt der Leitsatz das Spielplätze für Menschen jeden Alters Jahren geöffnet sein sollten. Die Ausgestaltung jedoch richtet sich überwiegend an den Bedürfnissen Minderjähriger aus. Dieser Weg wird seit 2003 beschritten. Jedoch sind die verfügbaren Flächen höchst ungleichmäßig verteilt und es werden auf der einen Seite künftig Flächen aufzugeben sein, um überhaupt Spielräume für Bedarfsgerechte Nutzung zu erhalten und auf der anderen Seite werden Kooperationen mit anderen Bedarfsträgern wie Umwelt, Bildung, Sport etc. vermehrt erforderlich sein.

• Die Aufgabe von Spielförderung ist es allen Kindern und Jugendlichen im gesamten Stadtgebiet öffentliche Spielmöglichkeiten, bedarfsgerecht in angemessenem Umfang zu bieten und sie an deren Ausgestaltung aktiv einzubeziehen. Partizipative Prozesse sind als gesetzter Standard zu sehen.

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Streifräume von Kindern und Jugendlichen 0-6 Jahre = 100m, 6-12 Jahre = 300m, >12 Jahre = 700m

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Der Vorgarten

Die Straße, der Fußweg

Spielplätze in der Nähe des Wohnortes

Kleine Wiesenstreifen im direkten Wohnumfeld

Plätze, Brachen, Kleingärten

Sportvereine, Kirchengemeinden

Schulwege, Wegeverbindungen

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Spielraumförderkonzept

• Spielförderung ist Mittler zwischen Städtebauförderung und OJA, da es sich um eine Form der offenen Kinder- und Jugendförderung handelt. Die konkrete Umsetzung vor Ort liegt in der Zuständigkeit der Initiativberatungen im AfSD.

• Das Spielraumförderkonzept ist somit auch Bestandteil der Kinder- und Jugendhilfeplanung,

die kleinräumig- vertreten durch die jeweiligen Sozialzentren- umzusetzen ist

• Ein Spielraumförderkonzept zielt darauf ab, die Bedeutung von und die Regelungen zu Spiel zu kommunizieren, dort wo es erforderlich ist den Handlungsspielraum für die Unterhaltung, Verkehrssicherung und Modernisierung vorhandener Spielplätze zu vergrößern oder zu modifizieren und die Schaffung neuer Angebote zu ermöglichen wo sie erforderlich sind.

• Durch verabredete Standards und klare Rollenzuschreibungen sowie durch geregelte Verfahren sollen Reibungsverluste minimiert werden.

• In Anwendung der Ergebnisse einer Spielleitplanung können somit ressortübergreifende,

transparente und verbindliche Entscheidungen getroffen werden.

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Beteiligte am Spielraumförderprogramm der Freien Hansestadt Bremen

SUBV - Landesflächenplan - Landesbauordnung/ Stadtentwicklung/kommunale Daseinsvorsorge - Bebauungspläne - Baugenehmigungen/ Spielflächen nach dem 1. Ortsgesetz/ §8 LBO - Zuständigkeit für öffentliches Grün/ Spiel im öffentlichen Grün

SJFIS Federführung öffentliches Spiel - Betreibt Öffentliche Spielplätze - Tw. Koop. bei Spiel im öffentlichen Grün mit SUBV - Förderung von B.I. auf Spielplätzen Kooperationen bzgl. öffentlichen Spiels durch Sonstige - Initiiert Spielleitplanungen

SpielLandschaftStadt e.V.

- GA „Spielräume

schaffen“

Wohnungsbau

soll/ muss Spielflächen gem. §8 LBO anlegen oder ablösen

SKB

errichtet und öffnet Schulhöfe Betreibt Kita mit Außengelände

Kita-Außengelände zunehmend nach Betriebsschluss geöffnet. Bisher auch Zugriff auf Kispi SJFIS

Spielleitplanung

- dient als städtebauliche Unterstützung - ermittelt den Bestand und die realen Bedarfe von Kindern und Jugendlichen mit entsprechenden Moderationsmethoden in einem Stadt- oder Ortsteil - ist Planungsgrundlage für Entscheidungen

Folie-Nr. 10

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Vertragslagen • SJFIS betreibt öffentliche Spielplätze, die in Bebauungsplänen ausgewiesen sind oder für die

anderweitige Pacht- oder Nutzungsverträge eine Zuständigkeit von SJFIS erkennen lassen.

• Für Spielplätze, die in Bebauungsplänen vor dem 31.12. 2010 genannt wurden, gilt die s.g. Kreislaufpacht mit IB. Für spätere Flächen muss die Pacht aus dem Budget beglichen werden.

• Jüngere Spielplätze sind daher teilweise Investorenmodelle. D.h. der B-Plan schreibt den

Spielplatz als Fläche fest, der Bauträger möbliert die Fläche, SJFIS/ AfSD trägt die laufende Unterhaltung.

• SUBV betreibt öffentliche Grünflächen. Dort wo ein Mangel an Spielplätzen besteht wurde auch anlassbezogen Spielen im öffentlichen Grün auf Betreiben von SJFIS/AfSD initiiert. Hier trägt SJFIS einen Differenzbeitrag zur Unterhaltung und die Kosten der Möblierung zu 100%. Auch sind im umgekehrten Fall alte Spielplätze Teil eines Grünkonzeptes geworden z.B. im Weseruferpark.

• Hausnahe Spielflächen gem. §8 LBO sind per Ortsgesetz öffentlich. Das ist oft nicht bekannt und führt zu Konflikten. Eine Bestandskontrolle durch SUBV erfolgt nicht.

• Die Ablösesummen für diese Flächen sind für Unterhaltung und Investition öffentlicher Spielplätze

vorgesehen und in der Summe auf 20 Jahre berechnet.

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Erste Einschätzung der Spielplätze in den Stadtteilen

Stadtteil Spielplatz-Fläche (m²) Zustand der Plätze

gut mittel schlecht

Blumenthal 58.861 7 6 7

Burg-Lesum 36.992 5 6 1

Vegesack 68.248 3 3 2

Gröpelingen 54.248 4 9 0

Walle 27.817 0 12 0

Findorff 27.618 0 6 1

Mitte 9.433 0 4 0

Östliche Vorstadt 20.167 0 7 0

Huchting 48.112 3 5 3

Obervieland 35.741 6 3 0

Neustadt 24.098 6 4 2

Woltmershausen 25.668 2 4 1

Borgfeld 6.815 0 2 1

Horn-Lehe 28.736 5 2 3

Oberneuland 8.811 2 0 1

Schwachhausen 44.286 5 1 2

Vahr 44.767 2 4 2

Hemelingen 56.546 6 5 5

Osterholz 92.243 1 10 7

Insgesamt Stadt Bremen 719.207 57 93 38 Folie-Nr. 13

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Als schlecht bewerteter Spielplatz

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Ansicht MapAgent

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MapAgent: Lageplan öffentlicher Spielplatz Apoldaer Straße

Folie-Nr. 16

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MapAgent: Sachdaten öffentlicher Spielplatz Apoldaer Straße

Folie-Nr. 17

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Einzugsbereich öffentlicher Spielplatz Apoldaer Straße (Quelle: StaLa Bremen, Ref. 25)

Folie-Nr. 18

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Apoldaer Straße: Anteil U18 in den umliegenden Baublöcken (Quelle: StaLa Bremen, Ref. 25)

Folie-Nr. 19

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„SpielRäume schaffen“-Projekte im Familienstadtplan (Quelle: SpielLandschaftStadt e.V.) werden auf MapAgent übertragen

Folie-Nr. 20

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Förderfonds „SpielRäume schaffen“: Antragsteller (Quelle: SpielLandschaftStadt e.V.)

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Übergangswohnheime

Jugendprojekte

Sonstige

Eltern-/Anwohner-Initiativen

Kindergärten

Sport / Kleingartenvereine

Folie-Nr. 21

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Spielraumförderkonzept: Bestandsaufnahme

MapAgent ressortübergreifend zum Kataster für öffentliche Spielräume in Bremen entwickeln.

SJFIS- Öffentliche Spielplätze ( besteht bereits)

Kleinräumige Planungsdaten als Link zum StaLa einfügen und als Instrument für offene Kinder- und Jugendhilfeplanung , auch für OJA, nutzbar machen ( Auftrag besteht)

Öffentliche Spielräume –Übertragung aus dem Familienstadtplan ( Auftrag besteht)

Ergebnisse der jeweiligen Spielleitplanung in MapAgent als Punkte abbilden ( muss technisch mit Host und Programmierer abgestimmt werden, im Zeitplan 2017)

SUBV- Öffentliches Grün SUBV - Hausnahe Spielplätze gem. §8 LBO

SKB- geöffnete Schulhöfe und geöffnete Kita-Außenflächen (Daten über alle Schulhöfe, über alles öffentliche Grün und Außenflächen von KiTa-Bremen sind bereits bei UBB vorhanden!)

Folie-Nr. 22

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Spielraumförderkonzept: Beteiligung

• SJFIS/AfSD – Zielsetzung: Spielleitplanung für alle Bremer Ortsteile, mindestens 2 pro Jahr. Ergebnisse auf Homepage SpielLandschaftStadt e.V. und – soweit technisch möglich – als Punkte in MapAgent darstellen. Ergebnisse werden vom AfSD mit den Beiräten kommuniziert.

Weiterhin: Beteiligungsprojekte bei Einzelmaßnahmen wie Spielplatzum- oder -neubauten

Leistungsbeschreibung für Beteiligungsprojekte und Spielleitplanung erstellen und Preise definieren

Verfahrensweg für Mitteinsatz Wilhelm-Wolters-Stiftung mit SF abstimmen

Pädagogische Angebote ( B.I. Förderung auf Spielplätzen) mit OJA abstimmen

Folie-Nr. 23

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Spielleitplanung ist ein Planungsinstrument

• Die Spielleitplanung – von der Intention her- angelehnt an den Zweck der Bauleitplanung, ist das verbindliche Ergebnis einer Methode, mit der in

kleinen oder größeren Stadtgebieten, durch verschieden Formen der Partizipation der Stellenwert von Spielmöglichkeiten und Bedarfen, Räumen und Schutzräumen, lebensweltorientiert ermittelt und festgeschrieben werden kann, bei der Idee und Ressource zum Thema „ Bespielbare Stadt“ im Mittelpunkt steht.

• Mit verschiedenen Methoden erfolgen Partizipation und Wissenstransfer über Wege, Nutzungen, Orte, Kritik, Machbarkeit und Perspektiven zur Weiterentwicklung von Orts- oder Stadtteilen. Je nach Untersuchungsgebiet. Auch wenn wir davon ausgehen, dass Menschen jeden Alters spielen und dafür gerne den öffentlichen Raum nutzen, spricht die Spielleitplanung ausdrücklich die Interessen von Kindern- und Jugendliche an, denn Kinder und Jugendliche sind die Experten ihres Alltags. Niemand weiß besser als sie selbst, wie ein Schulhof oder Spielplatz aussehen muss, welche Wege und Winkel zu erhalten oder zu verbessern sind, wo man sich trifft oder auch besser nicht trifft und warum.

• Die Spielleitplanung dient der Kommunalpolitik als Handlungsmaxime, denn sie ist ein Instrument, das in der Fläche die folgenden Qualitäten sichert: – mehr Chancen für Kinder und Jugendliche ermöglichen und die Herstellung von Chancengleichheit anstreben – berücksichtigt Inklusion der Generationen ( wo ein Kinderwagen hinpasst, passt auch ein Rollator durch) – Wissenstransfer zum Untersuchungsgebiet – den Austausch zwischen den Generationen, Kulturen und Religionen – Bürgerbeteiligung im weiteren Sinne – etwas Neues in Gang setzen – die Bildung von Netzwerken ermöglichen – den sozialen Zusammenhalt der Stadt fördern – einen Anstoß und keine Dauerfinanzierung einleiten – Planungen mit Augenmaß und Nachhaltigkeit

• Da jedes Quartier unterschiedliche Voraussetzungen und Strukturen birgt (Gute Orte, schlechte Orte!), müssen die Prozesse individuell gesteuert

werden. Mit kreativen und aktivierenden Methoden können Kinder und Jugendliche so in wesentliche, sie betreffende, Planungen in ihrem Stadtteil einbezogen und gestärkt werden. Planer erhalten wertvolle Informationen und über die jeweiligen Beteiligungsmethoden werden Netzwerke entstehen oder verstärkt. Je nach Umfang des Auftrages und Spezifikation der Fragestellung – Schwerpunktsetzungen sind möglich- werden weitere ExpertInnen zur Unterstützung hinzugezogen.

• Je nach Altersgruppe werden verschiedene Moderationsmethoden genutzt. Dazu gehören: Meckerecke, Zukunftswerkstatt, Stadtteil-Forscheraktionen, Planungszirkel, Planungspartys, E-Partizipation, Modellbau, Vorstellen und gewichten der Ergebnisse, Umsetzungsprozesse mit verantwortlichen Akteuren z.B. Stadtplanung, Quartiersmanagement oder Initiativberatung etc. Konzept „ Spiel & Bewegung im öffentlichen Raum“

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Spielleitplanung in Bremen: Ergebnisse (Kurzbeispiel)

Folie-Nr. 25

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Spielleitplanung in Bremen: Ziele

Konkrete Ziele der Spielleitplanung in Bremen Darstellung der Spiel- und Aufenthaltsqualität in einem Stadtteil

aus Sicht von Kindern, Jugendlichen und Eltern Ermitteln der Bedarfe und Wünsche dieser Zielgruppen Erstellung eines verbindlichen Spielleitplans für den Stadtteil Benennung und Realisierung von Leuchtturmprojekten

Übergeordnete Ziele der Spielleitplanung in Bremen Standortfaktor Kinder- und Familienfreundlichkeit Allgemeine Wohnqualität Engagement der jungen Generationen, Bürgerbeteiligung Effektiver Mitteleinsatz

Folie-Nr. 26

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Spielleitplanung in Bremen: Verfahrensablauf

Politischer Beschluss: Koalitionsvereinbarung, Beirat Beauftragung Bestandserhebung (Streifzüge mit Grundschulkindern,

Workshops mit Jugendlichen, Elternbefragungen…) Erheben der Bedarfe und Wünsche (Zukunftswerkstätten,

Workshops, Befragungen…) Erstellen des Spielleitplans und Vorschlag von Leuchtturm-

projekten Politischer Beschluss durch den Beirat und Abstimmung

mit anderen, jeweils zuständigen Behörden Zeitnahe Realisierung der Leuchtturmprojekte

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Spielraumförderkonzept: Flankierende Aufgaben

Zuständigkeit/ Mittel für Spielplätze in Bremen-Nord mit SUBV regeln (2016/17)

Fachstelle für Auftragsvergabe durch SJFIS/AfSD bestimmen (2016)

Runder Tisch öffentliches Spiel regelmäßig und nicht nur anlassbezogen etwa 1x p. A. durch SJFIS

MapAgent Anpassung in AG erarbeiten (2016/17), politische Anfragen haben gezeigt, was erforderlich und was verzichtbar ist.

DAW zur Einpflege und Nutzung MapAgent- SJFIS/AfSD (2016)

DAW zur grundsätzlichen Vorstellung von Beteiligungsvorhaben, Ergebnissen und Umsetzung in den jeweiligen Stadtteil CA´s , da hier die Beiräte beteiligt sind und Reibungsverluste minimiert werden sollen.(2016)

Neufassung des §8 LBO, im Nachgang Neufassung des 1. Ortsgesetzes – SUBV und SJFIS (2016)

Folie-Nr. 28

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Spielraumförderkonzept: Weitere Schritte

2016 - konsumtiv Anschlag 507.000 €, Bedarf ca. 750.000 € (Rechtsverpflichtungen zum Ausschluss

von Haftungsrisiken zw. aufgrund von DIN) Einsatz von Ablösebeträgen zur Deckung des Mehrbedarfs Keine Hinterlegung von Spielleitplanungen in den Stadtteilen 2016 - investiv Anschlag 1.025.000 € 325.000 € bereits analog zum Anschlag 2015 verplant (Vorrang baurechtliche

Ankäufe und Verpflichtungen ggü. IB, d.h. Flächenkauf, Wegerechte, Sanierung von Zäunen, Wegen, Kanälen etc. sowie unabweisbare Reparaturen über 487,90 € incl. MWST, Rest für Neugeräte, Umbauten, Neubauten)

Erhöhung der Zahlung an den Förderfonds „Spielräume schaffen“ um 50.000 € auf 75.000 €, um öffentliche Nutzung von Flächen Dritter als Spielfläche auszuweiten

Einsatz von 650.000 € für ein „Sofortprogramm“ zur Verbesserung der vorhandenen Spielflächen (Liste wird dem JHA/der Deputation im August 2016 zur Zustimmung vorgelegt; Initiativberatungen im AfSD stimmen Vorhaben mit den Beiräten ab)

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Spielraumförderkonzept: Weitere Schritte

2017 - Unterhaltung analog zu 2017 2017 - Investitionen Vorschlag zur Verteilung der Mittel wird in einer AG mit Vertretungen des JHA und

der Beiräte entwickelt und dem JHA / der Deputation zur Beschlussfassung vorgelegt

Ab Herbst 2017 Einsatz eines extern koordinierten Projektes unter Einbeziehung von SKB, SUBVE,

der Beiräte und des JHA zur Entwicklung eines gesamtstädtischen Spielraumförderkonzeptes (Arbeitspakete, Zeit-Maßnahme-Plan etc. werden dem JHA / der Deputation bis Ende 2016 zur Beschlussfassung vorgelegt)

Ab Sofort Klärung der Voraussetzungen, unter denen Mittel der Wilhelm-Wolters-Stiftung

eingesetzt werden können (Ziel: Beteiligung und Spielleitplanung stärken)

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