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Herausgeber: Stadt Gefell • Markt 11 • 07926 Gefell Verantwortlich für den Inhalt nach dem Presserecht: Bürgermeister Marcel Zapf. Der "Gefeller Anzeiger" wird kostenlos abgegeben. Er wird an alle Haushalte in der Einheitsgemeinde Stadt Gefell verteilt und ist ferner in Einzelexemplaren bei der Stadtverwaltung in Gefell erhältlich. Druck und Verlag: TOP- Druck e.K. Pörmitz • Ortsstraße 56 • 07907 Pörmitz / SOK • Tel.: 03663/400460 • / Fax: 03663/413386 • E-Mail: [email protected] Jahrgang 2015 Donnerstag, den 22. Januar 2015 Nummer 1 Seite 1 Dobareuth Blintendorf Frössen franz. Partnergemeinde Partnerstadt Gebersreuth Gerlingen Göttengrün Langgrün „Wenn bei der Fahrt zum Stiefel die Mafia droht, sehen die Ußßen zum 44ten grün-weiss-rot“, lautet das diesjährige Motto des Gefeller Fa- schingsclubs. Bei diesem närrischen Verein sei so einiges anders. „So ist die Schlüsselübergabe bei uns nicht am 11. November, sondern immer unmittel- bar vor den Veranstaltun- gen“, sagt Präsident Mirko Groschupf. Deshalb be- ginnt die Saison dort am Freitag, dem 23 Januar, um 17.30 Uhr mit einem Umzug durch die Stadt mit der Schlüsselübergabe vor dem Rathaus. An- schließend ist Faschings- disco mit „Galaxis“. Es fol- gen die zwei Galaveran- staltungen, der Kinder- und Weiberfasching. Für alle Programmpunkte sei das Interes- se schon im Vorfeld gut. „Entstanden ist unser Club übrigens aus einer Kirmeslaune heraus“, erinnert sich Bernd Militzer - ein karnevalistisches Urgestein dieser Stadt. Angeschoben hätten das Ganze zu Be- ginn der 1970er Jahre besonders die damalige Kulturbeauftragte Ilse Zörner sowie Ilse Weidlich. Der erste Präsident hieß Rolf Müller. Er regierte fortan „Ußßenhausen“. Ein Wort, welches die hiesige Bevölkerung vorab gar nicht kannte. Zunächst übernahmen die Narren das neu entstandene Ußßental, dann hauten sie auf die Pauke, machten kräftig Remmidemmi, such- Reiselustige „Ußßen“ fahren mit Mafiosi zum Stiefel - Gefeller Narren starten am 23. Januar mit der Schlüsselübergabe in die 44.Saison Text und Foto Roland Barwinsky Am Freitag, dem 23. Januar, beginnt abends mit der Schlüsselübergabe von Bürger- meister Marcel Zapf (links) an Mirko Groschupf (M.) vor dem Rathaus die fünfte Jahreszeit in Gefell. Auch Roland Färber (r.) fiebert diesem Ereignis schon lange entgegen. ten Räuber und hatten im- mer zündende Ideen. In der hauseigenen Fundgru- be wurde folgender Spruch archiviert: Ein Polizist hält einen Gefeller Narren mit seinem Auto an: „Ver- kehrskontrolle! Haben Sie noch Restalkohol?“ Der Gefeller grimmig: „Ich ver- bitte mir diese Bettelei!“ „Mit unserem Weiberfa- sching waren wir unstrittig regionale Vorreiter“, er- klärt Mirko Groschupf. Die Steilvorlage dafür lieferten die alljährlichen Fernseh- bilder vom fröhlichen Kar- nevalstreiben im Rhein- land. Da herrsche während der fünften Jahreszeit nicht nur der Frohsinn, sondern dort ist auch eine äußerst agile Damenwelt unterwegs. Bei der Auf- taktveranstaltung haben sich übrigens die Frauen ihrer Stadt eher zurückgehalten. „Aber die Werbung in den Nachbarorten funktionierte und der Saal war dann ruck-zuck ausverkauft“, freut sich Groschupf. Der Präsident - seit 1996 ist er schon als Aktiver dabei - mag wie seine rund 60 Mitstreiter die eher häus- liche Atmosphäre rund um den hiesigen Rathaussaal. „Hier packen schon die Allerkleinsten kräftig mit an. Hier wird nichts künstlich inszeniert, sondern alles ist zum Anfassen und wird selbst produziert. Hier ist wirklich jeder mit Herzblut dabei“, gerät er ins Schwärmen. Auch die 44. Auflage des Ußßenhausener Karnevals wird dem Publikum viel Freude bringen. Die Tänze

Reiselustige „Ußßen“ fahren mit Mafiosi zum Stiefel ... · jeweils dienstags von 16.00 bis 18.00 Uhr Öffnungszeiten der Verwaltung im Rathaus Gefell Montag: 08.30 - 12.30 Uhr

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Page 1: Reiselustige „Ußßen“ fahren mit Mafiosi zum Stiefel ... · jeweils dienstags von 16.00 bis 18.00 Uhr Öffnungszeiten der Verwaltung im Rathaus Gefell Montag: 08.30 - 12.30 Uhr

Herausgeber: Stadt Gefell • Markt 11 • 07926 GefellVerantwortlich für den Inhalt nach dem Presserecht: Bürgermeister Marcel Zapf.

Der "Gefeller Anzeiger" wird kostenlos abgegeben. Er wird an alle Haushalte in der Einheitsgemeinde Stadt Gefell verteilt und ist ferner in Einzelexemplarenbei der Stadtverwaltung in Gefell erhältlich.

Druck und Verlag: TOP- Druck e.K. Pörmitz • Ortsstraße 56 • 07907 Pörmitz / SOK • Tel.: 03663/400460 • / Fax: 03663/413386 • E-Mail: [email protected]

Jahrgang 2015 Donnerstag, den 22. Januar 2015 Nummer 1

Seite 1

DobareuthBlintendorf Frössen

franz. PartnergemeindePartnerstadt

GebersreuthGerlingen Göttengrün Langgrün

„Wenn bei der Fahrt zumStiefel die Mafia droht,sehen die Ußßen zum44ten grün-weiss-rot“,lautet das diesjährigeMotto des Gefeller Fa-schingsclubs. Bei diesemnärrischen Verein sei soeiniges anders. „So ist dieSchlüsselübergabe bei unsnicht am 11. November,sondern immer unmittel-bar vor den Veranstaltun-gen“, sagt Präsident MirkoGroschupf. Deshalb be-ginnt die Saison dort amFreitag, dem 23 Januar,um 17.30 Uhr mit einemUmzug durch die Stadtmit der Schlüsselübergabevor dem Rathaus. An-schließend ist Faschings-disco mit „Galaxis“. Es fol-gen die zwei Galaveran-staltungen, der Kinder-und Weiberfasching. Für alle Programmpunkte sei das Interes-se schon im Vorfeld gut.„Entstanden ist unser Club übrigens aus einer Kirmeslauneheraus“, erinnert sich Bernd Militzer - ein karnevalistischesUrgestein dieser Stadt. Angeschoben hätten das Ganze zu Be-ginn der 1970er Jahre besonders die damalige KulturbeauftragteIlse Zörner sowie Ilse Weidlich. Der erste Präsident hieß RolfMüller. Er regierte fortan „Ußßenhausen“. Ein Wort, welchesdie hiesige Bevölkerung vorab gar nicht kannte. Zunächstübernahmen die Narren das neu entstandene Ußßental, dannhauten sie auf die Pauke, machten kräftig Remmidemmi, such-

Reiselustige „Ußßen“ fahren mit Mafiosi zum Stiefel - Gefeller Narrenstarten am 23. Januar mit der Schlüsselübergabe in die 44.Saison

Text und Foto Roland Barwinsky

Am Freitag, dem 23. Januar, beginnt abends mit der Schlüsselübergabe von Bürger-meister Marcel Zapf (links) an Mirko Groschupf (M.) vor dem Rathaus die fünfteJahreszeit in Gefell. Auch Roland Färber (r.) fiebert diesem Ereignis schon langeentgegen.

ten Räuber und hatten im-mer zündende Ideen. Inder hauseigenen Fundgru-be wurde folgender Sprucharchiviert: Ein Polizist hälteinen Gefeller Narren mitseinem Auto an: „Ver-kehrskontrolle! Haben Sienoch Restalkohol?“ DerGefeller grimmig: „Ich ver-bitte mir diese Bettelei!“„Mit unserem Weiberfa-sching waren wir unstrittigregionale Vorreiter“, er-klärt Mirko Groschupf. DieSteilvorlage dafür liefertendie alljährlichen Fernseh-bilder vom fröhlichen Kar-nevalstreiben im Rhein-land. Da herrsche währendder fünften Jahreszeitnicht nur der Frohsinn,sondern dort ist auch eineäußerst agile Damenweltunterwegs. Bei der Auf-

taktveranstaltung haben sich übrigens die Frauen ihrer Stadteher zurückgehalten. „Aber die Werbung in den Nachbarortenfunktionierte und der Saal war dann ruck-zuck ausverkauft“,freut sich Groschupf. Der Präsident - seit 1996 ist er schon alsAktiver dabei - mag wie seine rund 60 Mitstreiter die eher häus-liche Atmosphäre rund um den hiesigen Rathaussaal. „Hierpacken schon die Allerkleinsten kräftig mit an. Hier wird nichtskünstlich inszeniert, sondern alles ist zum Anfassen und wirdselbst produziert. Hier ist wirklich jeder mit Herzblut dabei“,gerät er ins Schwärmen. Auch die 44. Auflage des UßßenhausenerKarnevals wird dem Publikum viel Freude bringen. Die Tänze

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Gefeller Anzeiger Seite 2 01/15

BEKANNTGABEN DERVERWALTUNG

Information des Bürgermeisters- Telefonnummer Bürgermeister: 036649/88031 (Rathaus)- E-Mail Adresse: [email protected] Handynummer: 0174-3383818 (in dringenden Fällen auch am Wochenende)Ich bitte um Beachtung! Marcel Zapf

Bürgermeister

Sprechstunden des Bürgermeistersjeweils dienstags von 16.00 bis 18.00 Uhr

Öffnungszeiten der Verwaltung im Rathaus GefellMontag: 08.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16.00 UhrDienstag: 08.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 18.00 UhrMittwoch: 08.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16.00 UhrDonnerstag geschlossenFreitag 08.30 - 12.00 Uhrtelefonisch erreichen Sie uns unter: 03 66 49 / 88 00

Fax: 03 66 49 /88044Die nächste Ausgabe des „Gefeller Anzeiger“ erscheint am

Donnerstag, dem 12. Februar 2015Annahmeschluss für redaktionelle Beiträge und Anzeigen ist

Dienstag, der 03. Februar 2015in der Stadtverwaltung.Wir weisen darauf hin, dass Artikel, Beiträgeund Anzeigen als E-Mail oder auf Datenträger

generell bei der Stadtverwaltung in Gefellfristgemäß einzureichen sind.

([email protected])Später eingereichte Artikel und Annoncen können nur

bedingt berücksichtigt werden.

Sprechstunde des Ortsteilbürgermeisters inBlintendorf:jeden 1. Dienstag im Monats von 16.30 - 17.30 Uhr.Sprechstunde der Ortsteilbürgermeisterin inGebersreuth:montags von 17.00 - 18.30 Uhr.Sprechstunde des Ortsteilbürgermeisters inGöttengrün:jeden 1. Dienstag von 18.00 - 19.00 Uhr.Sprechstunde des Ortsteilbürgermeisters inLanggrün:jeden 1. Dienstag von 18.00 - 19.00 Uhr.Sprechstunde des Ortsteilbürgermeisters inDobareuth:jeden 1. Dienstag von 17.00 - 18.00 Uhr oder nachtelefonischer VereinbarungSprechstunde des Ortsteilbürgermeisters inFrössen:montags von 17.00 - 19.00 Uhr oder nach telefonischerVereinbarung 0173-5767417

Besuchen Sie unsere Bibliothek GefellDie Bibliothek ist wie folgt für Sie geöffnet:

montags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhrmittwochs von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Die Bibliothek ist unter Tel.-Nr.:zu erreichen (036649) 88042

Die Stadt Gefell bedankt sich ganz herzlich bei allen, die derStadt Weihnachtsbäume für die Ortschaften zur Verfügunggestellt und bei denjenigen, die sie wieder so wunderbargeschmückt haben.

Bekanntgabe des Forstamtes SchleizIm Jahr 2013 wurden die Verantwortlichkeiten im Zuge derNeuausrichtung unserer Landesforstanstalt im ForstamtSchleiz neu gegliedert. Die Dienstleistungsverpflichtung vonThüringenForst bleibt weiterhin uneingeschränkt erhalten.Die Betreuung und Beratung unserer Waldbesitzer wirddann durch 9 Revierförster in den entsprechend aufgeführ-ten Dienststellen durchgeführt.Revier: GefellRevierförster:Thomas Wagner;

Bahnhofstraße 47 b, 07922 Tannaerreichbar Tel.Nr.: 036646/28043und 0172-3480336Sprechzeiten: Revierförsterei Tanna,dienstags von 16:00 – 18:00 UhrGemarkungen: Seubtendorf, Göttengrün, Gefell, Gebers-reuth, Mödlareuth, Venzka, Hirschberg, Dobareuth, Ullers-reuth, Göritz, Frössen, Langgrün, Künsdorf, Blintendorf

rinnen der kleinen, mittleren und großen Garde üben seit Wo-chen. Das Männerballett kann vor ihrem Auftritt kaum nochschlafen. Lustige Sketche und unterhaltsame Filmeinspielungenbesitzen einen hohen Unterhaltungswert. Bewährt habe sichder Kinderfasching.Viele Zeit investiert der Verein vorab in den Aufbau des Büh-nenbildes, in die Choreografie, in die Technik, in die tausendkleinen Dinge, die ebenfalls beachtet werden müssen. „Eigent-lich kann ich mit meinen Unterstützern gleich in den Saalziehen, denn eine Sitzung folgt zur Zeit der anderen“, erklärt derPräsident abschließend nicht resignierend, sondern gut ge-launt.Service:Freitag, 23. Jan. ab 18.30 Uhr: Umzug, Schlüsselübergabe undanschließend Faschingsdisco mit „Galaxis“.Samstag, 24. Jan., 20.00 Uhr: 1.Gala im Rathaussaal,Sonntag 25. Jan., 14.00 Uhr: Kinderfasching im Rathaussaal,Freitag, 30. Januar, 20.00 Uhr, 17.Weiberfasching im Rathaus-saal,Samstag, 31. Januar, 20 Uhr: 2.Galaabend im Rathaussaal.

Karten bei Radio Rank Gefell (Tel.036649/82213)

Folgende Artikel sind in der Stadtverwal-tung erhältlich:Heimatjahrbuch des SOK 2014 a´ 15,00 €Heimatjahrbuch des SOK 2015 a´ 15,00 €Heimatheft „Aus dem Leben einer kleinen Stadt“von Werner Rauh, Teil 1 und Teil 2 a´ 3,00 €Rad- und Wanderkarte: Thüringer SchiefergebirgeObere Saale -südlicher Teil 3,50 €Panoramakarte Rennsteig- Saaleland 1,90 €Ansichtskarten von Gefell 0,50 €Ansichtskarten von Gefell (älteres Exemplar) 0,20 €Broschüre über Gefell und Umgebung kostenlosSpielpläne des Theaters Plauen kostenlosBroschüre „120 Jahre Feuerwehr Göttengrün“ kostenlos

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Gefeller Anzeiger Seite 3 01/15

AMTLICHER TEIL

Beschlüsse des StadtratesDer Stadtrat der Stadt Gefell hat in seiner Sitzung am24.04.2014 folgende Beschlüsse gefasst:

-öffentlicher Teil-Anzahl der Stadtratsmitglieder: 15Anwesende Stimmberechtigte: 12Beschluss Nr.: 007-2014Das Beschlussprotokoll der Stadtratssitzung vom13.02.2014 öffentlicher Teil wird genehmigt.Abstimmungsergebnis: 11 Ja- Stimmen

0 Nein- Stimmen1 Enthaltung

Beschluss Nr.: 008-2014Der Stadtrat der Stadt Gefell stimmt dem städtebauli-chen Vertrag zwischen der Firma Fischer GmbH,Gefell, Familie Katja und Steffen Hoppe, Ullersreuth42, der Stadt Hirschberg und der Stadt Gefell zu undermächtigt den Bürgermeister Marcel Zapf, den städ-tebaulichen Vertrag abzuschließen.Abstimmungsergebnis: 12 Ja- Stimmen

0 Nein- Stimmeno Enthaltungen

Beschluss Nr.: 009-2014Der Stadtrat der Stadt Gefell beschließt gem. § 19ThürKO i.V.m. § 10 BauGB die 1. Änderung des vorha-benbezogenen Bebauungsplan „Fischer GmbH, Gefell“der Stadt Gefell in der Fassung vom 31. März 2014.Die Begründung wird gebilligt.Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplandem Landratsamt des Saale-Orla-Kreises zur Geneh-migung vorzulegen und die Satzung nach Geneh-migung durch Bekanntmachung in Kraft zu setzen.Abstimmungsergebnis: 12 Ja- Stimmen

0 Nein- Stimmeno Enthaltungen

Beschluss Nr.: 010-2014Der Stadtrat der Stadt Gefell nimmt die Jahresrech-nung 2013 und den Erläuterungsbericht nach § 81 Abs.4 ThürGemHV zustimmend zur Kenntnis.Die bei der Durchführung des Haushaltsplanes imVerlaufe des Haushaltsjahres 2013 in einzelnen Berei-chen aufgetretenen über- und außerplanmäßigen Aus-gaben (Anlage) werden, soweit sie erheblich sind undkeine gesonderten Beschlüsse vorliegen, nachträglichgemäß § 58 Abs.1 ThürKO genehmigt.Gleichzeitig wird die Bildung der Haushaltseinnahme-und Haushaltsausgabereste in dem in der Jahres-rechnung enthaltenen Umfang beschlossen.Im Rahmen der Kassenrestebereinigung erfolgten zweibefristete Niederschlagungen und ein Erlass in Ge-samthöhe von 436,60 € im VWHH, die ebenfalls be-schlossen werden.Die Jahresrechnung ist nunmehr gem. § 82 Abs.1 und2 ThürKO durch das Rechnungsprüfungsamt des Saa-le-Orla-Kreises örtlich zu prüfen. Erst nach der Über-prüfung kann die Entlastung des Bürgermeisters nach§ 80 Abs. 3 Thür KO erfolgen.Abstimmungsergebnis: 12 Ja- Stimmen

0 Nein- Stimmeno Enthaltungen

Beschluss Nr.: 011-2014Der Stadtrat der Stadt Gefell beschließt das als Anlagebeigefügte Haushaltssicherungskonzept.Mit diesem Beschluss wird der Beschluss vom17.10.2013, Beschluss Nr. 063-2013, aufgehoben.Sollten Änderungen im HSK vorgenommen werdenmüssen, die sich im Rahmen der Genehmigung durch

Gültigkeit von Personalausweisenund Reisepässen

Wir empfehlen allen Einwohnern, die Dokumente Personalaus-weis und Reisepass auf ihre Gültigkeit zu überprüfen.Bei Ablauf ist keine Verlängerung möglich, hier ist generelleine Neubeantragung erforderlich.Da Kinderreisepässe nur noch bis zum vollendeten 12. Lebens-jahr ausgestellt werden, besteht im Anschluss die Möglichkeitder Ausstellung eines Personalausweises oder Reisepasses.Bei der Antragstellung ist Folgendes vorzulegen:- Geburts- oder Eheurkunde (Familienstammbuch), wenn bis-

herige Dokumente von einer anderen Behörde ausgestelltwurden,

- pro Dokument ein aktuelles biometrisches Passbild (Größe35 mm x 45 mm).

- das alte Dokument,- Gebühr.Die Bearbeitungszeit für Personalausweise beträgt ca. dreiWochen und für Reiseptisse ca. 4 Wochen.Kinderreisepässe, vorläufige Personalausweise und vorläufigeReisepässe werden durch das Einwohnermeldeamt selbst aus-gestellt.Die Antragstellung ist in jedem Fall persönlich vorzunehmen.Sollten Sie Fragen zu Ihren Dokumenten haben, stehen Ihnendie Mitarbeiterinnen des Einwohnermeldeamtes gern zu denüblichen Sprechzeiten zur Verfügung.

Gräsel/ Einwohnermeldeamt

Bekanntmachung der Stadt Gefellzur Festsetzung der Grundsteuer

für das Kalenderjahr 2015Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B werden im Kalen-derjahr 2015 nicht geändert, sodass auf die Erteilung vonGrundsteuerbescheiden verzichtet wird.Für alle diejenigen Grundstücke, deren Bemessungsgrundlagesich seit der letzten Bescheiderteilung nichts geändert hat, wirddurch diese Bekanntmachung gemäß § 27 Abs.3 des Grund-steuergesetzes -GrStG- vom 07. August 1972 (BGBl. I S.965),zuletzt geändert durch Art. 38 G vom 19. Dezember 2008 (BGBl.I S 2794, 2844), die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2015 inder zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt.Die Grundsteuer wird mit den in den zuletzt erteilten Grundab-gabebescheiden festgesetzten Beträgen fällig. Die Steuern sindan den im Bescheid genannten Fälligkeitstagen auf das Kontoder Stadt Gefell zu überweisen. Sofern der Stadt Gefell ein Last-schriftmandat erteilt wurde, werden die Grundsteuern zu denFälligkeiten abgebucht.RechtsbehelfsbelehrungGegen diese Allgemeinverfügung kann binnen eines Monatsnach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. DerWiderspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt-verwaltung Gefell einzulegen. Die Frist für die Einlegung desWiderspruchs beginnt mit dem Ablauf des auf den Tag derBekanntmachung dieser Allgemeinverfügung folgenden Tages.Durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs wird die Wirksamkeitdes Bescheides nicht gehemmt.

Gefell, den 01.01.2015Stadtverwaltung Gefell/ Finanzen

Die Sprechzeiten des Kontaktbereichsbe-amten der Polizei findendienstags von 13.30 bis 15.30 Uhr im RathausGefell statt.

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Janette und Herrn Steffen Hammerschmidt wohnhaftin 07926 Gefell, Gebersreuth 48 zu kaufen.Alle anfallenden Kosten der Eigentumsübertragungund Vermessung trägt die Stadt Gefell.Abstimmungsergebnis: 12 Ja- Stimmen

0 Nein- Stimmeno Enthaltungen

Beschluss Nr.: 017-2014Der Stadtrat der Stadt Gefell hebt den Beschluss Nr.006-2014 auf.Abstimmungsergebnis: 8 Ja- Stimmen

2 Nein- Stimmen1 Enthaltung

Stadtrat Stumpf verließ aufgrund von Befangenheit zur Ab-stimmung den Sitzungssaal.

Gefeller Anzeiger Seite 4 01/15

Beschlüsse des StadtratesDer Stadtrat der Stadt Gefell hat in seiner Sitzung am24.06.2014 folgende Beschlüsse gefasst:

-öffentlicher Teil-Anzahl der Stadtratsmitglieder: 15Anwesende Stimmberechtigte: 14 ab TOP 3: 15Beschluss Nr.: 018-2014Der Stadtrat beschließt die in Anlage 1 beigefügte Ge-schäftsordnung für den Stadtrat Gefell mit folgenderErweiterung im § 2 - Teilnahme an Sitzungen:Ortsteilbürgermeister, die kein Stadtratsmandat be-kleiden, haben das Recht, auch am nicht öffentlichenTeil der Stadtratssitzung teilzunehmen.Sie sind hierzu wie ein Stadtratsmitglied zu laden. Diebetreffenden Ortsteilbürgermeister üben jedoch nur,für die ihren Ortsteil betreffenden Belange, eine bera-tende Funktion aus und sind nicht abstimmungsbe-rechtigt.Abstimmungsergebnis: 14 Ja- Stimmen

0 Nein- Stimmeno Enthaltungen

Beschluss Nr.: 019-2014Der Stadtrat der Stadt Gefell stimmt dem Antrag zurGeschäftsordnung der Fraktion FWG/IG zu, die Haupt-satzung der Stadt Gefell im § 9 entsprechend des An-trages zu ändern. Die überarbeitete Hauptsatzung istdem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.Abstimmungsergebnis: 11 Ja- Stimmen

4 Nein- Stimmeno Enthaltungen

Beschluss Nr.: 020-2014Der Stadtrat beschließt die Besetzung des Hauptaus-schusses wie folgt:

Name Vertreter1. Ausschussmitglied (FWG/IG)

Jürgen Hörl Bernd Hessel2. Ausschussmitglied (FWE)

Marco Dick Bodo Stumpf3. Ausschussmitglied (VUB/CDU)

Sören Fröhlich Fabian Börner4. Ausschussmitglied (VUB/CDU)

Bernward Vetter Uwe Frisch5. Ausschussmitglied (VUB/CDU)

Romy Hammerschmidt Mike SchmidtAbstimmungsergebnis: 15 Ja- Stimmen

0 Nein- Stimmeno Enthaltungen

die Rechtsaufsichtsbehörde ergeben, so wird die Ver-waltung beauftragt, diese einzuarbeiten und demStadtrat zur Kenntnis zu geben.Abstimmungsergebnis: 10 Ja- Stimmen

2 Nein- Stimmeno Enthaltungen

-nicht öffentlicher Teil -Anzahl der Stadtratsmitglieder: 15Anwesende Stimmberechtigte: 12Beschluss Nr.: 012-2014Das Beschlussprotokoll der Stadtratssitzung vom13.02.2014, nicht öffentlicher Teil, wird genehmigt.Der Grund für die Geheimhaltung ist für folgendeBeschlüsse weggefallen:Beschluss Nr.: 003-2014Beschluss Nr.: 004-2014Beschluss Nr.: 005-2014 (ohne Preisangabe)Abstimmungsergebnis: 9 Ja- Stimmen

0 Nein- Stimmen3 Enthaltungen

Beschluss Nr.: 013-2014Der Stadtrat der Stadt Gefell beschließt, das kommu-nale Flurstück 352/8 der Flur 6 in der Gemarkung Ge-fell, mit einer Größe von 20 m², an Herrn DieterScholz, wohnhaft in Gefell, Reuther Straße 4, zumTausch abzugeben.Herr Dieter Scholz überlässt der Stadt Gefell sein Flur-stück 352/6 der Flur 6 in der Gemarkung Gefell miteiner Größe von 16 m².Ein finanzieller Ausgleich der Flächendifferenz er-folgt auf Grund der unterschiedlichen Wertigkeit derFlurstücke nicht.Die Kosten für die Vermessung und die Eigentums-übertragung trägt die Stadt Gefell.Gleichzeitig wird der Beschluss Nr.: 076-2013 derStadtratssitzung vom 28.11.2013 aufgehoben.Abstimmungsergebnis: 12 Ja- Stimmen

0 Nein- Stimmeno Enthaltungen

Beschluss Nr.: 014-2014Die Stadt Gefell verkauft an die Firma R+S Transpor-te, Inhaber Mike Rockstroh, Gebersreuth 39 in 07926Gefell, eine noch zu vermessende Teilfläche von ca.750 m² des Flurstückes 24/7 in der GemarkungGebersreuth zum Preis von…….€/m².Der beigefügte Katasterplanausschnitt ist Bestandteildes Beschlusses.Die Kosten der Vermessung sowie der Grundstücks-übertragung trägt der Käufer.Abstimmungsergebnis: 12 Ja- Stimmen

0 Nein- Stimmeno Enthaltungen

Beschluss Nr.: 015-2014Die Stadt Gefell verkauft an Herrn Steffen Hammer-schmidt, wohnhaft in 07926 Gefell, Gebersreuth 48eine noch zu vermessende Teilfläche des Flurstücks24/7 der Gemarkung Gebersreuth mit einer Größe vonca. 100 qm zu einem Preis von ………… €/m².Die Kosten der Eigentumsübertragung und derVermessung trägt der Erwerber.Abstimmungsergebnis: 12 Ja- Stimmen

0 Nein- Stimmeno Enthaltungen

Beschluss Nr.: 016-2014Der Stadtrat der Stadt Gefell beschließt, das Flurstück620 der Flur 6 in der Gemarkung Gefell mit einer Grö-ße von 143 m² zu einem Preis von …. Euro/m² von Frau

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Gefeller Anzeiger Seite 5 01/15

Abstimmungsergebnis: 15 Ja- Stimmen0 Nein- Stimmeno Enthaltungen

Beschluss Nr.: 025-2014Der Stadtrat der Stadt Gefell beschließt, denTagesordnungspunkt 6– Beschluss über die Erhöhung des Kassenkredites –zu vertagen.Abstimmungsergebnis: 15 Ja- Stimmen

0 Nein- Stimmeno Enthaltungen

-nicht öffentlicher Teil-Anzahl der Stadtratsmitglieder: 15Anwesende Stimmberechtigte: 15Beschluss Nr.: 026-2014Die Stadt Gefell stimmt der Erteilung eines Wege-rechtes zugunsten der jeweiligen Eigentümer des Flur-stückes Nr. 6 der Gemarkung Göttengrün, gelegen aufdem kommunalen Flurstück Nr. 12/3 der Stadt Gefellin der Gemarkung Göttengrün, zu.Der Katasterplanausschnitt mit Einzeichnung derbeanspruchten Wegefläche ist Bestandteil des Be-schlusses.Abstimmungsergebnis: 15 Ja- Stimmen

0 Nein- Stimmeno Enthaltungen

Beschluss Nr.: 027- 2014Die Stadt Gefell verkauft nach Vorlage der Messungs-anerkennung des Landesamtes für Vermessung undGeoinformation, Katasterbereich Pößneck, an FamilieManfred und Elfriede Seidel, wohnhaft Bachstraße 20in 07926 Gefell, eine Teilfläche von ca. 51 m² des nochlt. Kaufvertrag UR.Nr. 1661/2013 zu vollziehendenVorganges, bezüglich des anteilig zu erwerbendenFlurstückes der Eheleute Müller.Der Kaufpreis beträgt……….. €/m².Der beigefügte Katasterplanausschnitt ist Bestandteildes Beschlusses.Die Kosten der Vermessung und der Grundstücks-übertragung trägt Familie Seidel.Abstimmungsergebnis: 15 Ja- Stimmen

0 Nein- Stimmeno Enthaltungen

Beschluss Nr.: 028-2014Der Stadtrat der Stadt Gefell beschließt, den Antragvon Herrn Michael Heller, wohnhaft Schleizer Str. 10in 07926 Gefell auf Kauf einer noch zu vermessendenTeilfläche von ca. 140 m² des Flurstückes 76/221 derFlur 6 in der Gemarkung Gefell zu vertagen und aufden Bauausschuss der Stadt Gefell zu verweisen.Abstimmungsergebnis: 15 Ja- Stimmen

0 Nein- Stimmeno Enthaltungen

Beschluss Nr.: 029-2014Entsprechend dem Vergabevorschlag der Landschafts-architektin Susanne Augsten vom 02.06.2014 be-schließt der Stadtrat der Stadt Gefell, die Garten- undLandschaftsbauarbeiten mit einer geprüften Brutto-angebotssumme von 23.245,27 € an den günstigstenBieter, die Firma GLG Göttendorf in 07957 Langen-wetzendorf zu vergeben.Abstimmungsergebnis: 15 Ja- Stimmen

0 Nein- Stimmeno Enthaltungen

Beschluss Nr.: 021-2014Der Stadtrat beschließt die Besetzung des Finanz- undRechnungsprüfungsausschusses wie folgt:

Name Vertreter1. Ausschussmitglied (FWG/IG)

Bernd Hessel Mark Militzer

2. Ausschussmitglied (FWE)Bodo Stumpf Marco Dick

3. Ausschussmitglied (VUB/CDU)Uwe Frisch Sören Fröhlich

4. Ausschussmitglied (VUB/CDU)Mike Schmidt Bernward Vetter

5. Ausschussmitglied (VUB/CDU)Guido Kirchhoff Josephine-Anna Gutte

Abstimmungsergebnis: 15 Ja- Stimmen0 Nein- Stimmeno Enthaltungen

Beschluss Nr.: 022-2014Der Stadtrat beschließt die Besetzung des Ausschus-ses für Bau, Umwelt und Kultur wie folgt:

Name Vertreter1. Ausschussmitglied (FWG/IG)

Mark Militzer Jürgen Hörl2. Ausschussmitglied (FWE)

Bodo Stumpf Marco Dick3. Ausschussmitglied (VUB/CDU)

Fabian Börner Mike Schmidt4. Ausschussmitglied (VUB/CDU)

Josephine-Anna Gutte Guido Kirchhoff5. Ausschussmitglied (VUB/CDU)

Bernward Vetter Sören Fröhlich6. Ausschussmitglied (VUB/CDU)

Uwe Frisch Romy HammerschmidtAbstimmungsergebnis: 15 Ja- Stimmen

0 Nein- Stimmeno Enthaltungen

Beschluss Nr.: 023-2014Der Stadtrat beschließt die Besetzung des Regional-ausschusses wie folgt:

Name Vertreter1. Ausschussmitglied (FWG/IG)

Mark Militzer Bernd Hessel2. Ausschussmitglied (FWE)

Marco Dick Bodo Stumpf3. Ausschussmitglied (VUB/CDU)

Sören Fröhlich Uwe FrischAbstimmungsergebnis: 14 Ja- Stimmen

0 Nein- Stimmen1 Enthaltung

Beschluss Nr.: 024-2014Für den Umlegungsausschuss der Stadt Gefell werdenfolgende Mitglieder und stellvertretende Mitgliedergewählt:1. Mitglied Herr Manfred Schramm, Katasteramt Pößneck2. Mitglied Frau Claudia Luckhardt, LRA Saale-Orla-Kreis3. Mitglied Herr Axel Mechold, Sachverständiger für Wert-

ermittlung4. Mitglied Herr Bernd Hessel, Stadtrat Gefell5. Mitglied Herr Fabian Börner, Stadtrat Gefell6. stellv. Mitglied Herr Volker Baulig, Katasteramt Pößneck7. stellv. Mitglied Herr Ulrich Ziegler, Landwirtschaftsamt

Zeulenroda8. stellv. Mitglied Herr Lothar Giegling, Sachverständiger für

Wertermittlung9. stellv. Mitglied Frau Romy Hammerschmidt, Stadtrat Gefell10. stellv. Mitglied Herr Guido Kirchhoff, Stadtrat Gefell

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Gefeller Anzeiger Seite 6 01/15

bei der Stadtverwaltung Gefell Markt 11, 07926 Gefell, Raum02, Telefax: 036649-88044 mündlich oder schriftlich bean-tragt werden. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig.Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsu-chen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbarenSchwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zumWahltag, 08.03.2015, 15.00 Uhr, gestellt werden.Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der bean-tragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tagevor der Wahl (07.03.2015), 12.00 Uhr, ein neuer Wahlscheinerteilt werden.Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigtekönnen aus den unter 5.2 Buchstaben a) bis c) angegebenenGründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch biszum Wahltag, 08.03.2015, 15.00 Uhr, stellen.Für den Fall, dass bei der Wahl am 08.03.2015 kein Bewerbermehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhält, findet amzweiten Sonntag nach der Wahl, am 22.03.2015 eine Stichwahlstatt.Stimmberechtigt für die Stichwahl ist, wer bereits für die ersteWahl stimmberechtigt war, sofern er nicht in der Zwischenzeitsein Stimmrecht verloren hat.Wahlberechtigte, die nicht im Wählerverzeichnis eingetragensind und für die erste Wahl am 08.03.2015 einen Wahlscheinerhalten haben, erhalten von Amts wegen einen Wahlschein fürdie Stichwahl mit Briefwahlunterlagen.Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind,können bereits vor der Wahl am 08.03.2015 einen Wahlscheinfür die Stichwahl beantragen.Wahlscheine für die Stichwahl können bis zum zweiten Tag vorder Stichwahl (20.03.2015) bis 18.00 Uhr bei der Stadtverwal-tung Gefell, Markt 11, 07926 Gefell, Meldestelle Raum 02,Telefax: 036649-88044 mündlich oder schriftlich beantragtwerden. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig.Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsu-chen des Wahlraumes am Stichwahltag nicht oder nur unternicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann derAntrag noch bis zum Stichwahltag, 22.03.2015, 15.00 Uhr,gestellt werden.Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der bean-tragte Wahlschein für die Stichwahl nicht zugegangen ist, kannihm bis zum Tag vor der Stichwahl (21.03.2015) bis 12.00 Uhr,ein neuer Wahlschein erteilt werden.8. Wer den Wahlscheinantrag für einen anderen stellt, mussdurch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dasser dazu berechtigt ist. Ein hilfebedürftiger Wahlberechtigterkann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Personbedienen.Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte:- einen amtlichen Stimmzettel für jede Wahl, zu der der

Antragsteller wahlberechtigt ist- einen amtlichen Stimmzettelumschlag,- einen Wahlbriefumschlag, auf dem der Name der Gemein-

de, die Anschrift der Stadtverwaltung Gefell, die Nummerdes Stimmbezirkes und des Wahlscheins angegeben ist,sowie

- ein Merkblatt für die Briefwahl.Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen füreinen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zurEmpfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftli-chen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigtePerson nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sieder oben genannten Gemeindebehörde vor Empfangnahme derUnterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich diebevollmächtigte Person auszuweisen.9. Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief so recht-zeitig an die auf dem Wahlbrief angegebene Stelle absenden,dass der Wahlbrief dort spätestens am Stickwahltag, 22.03.2015,bis 18.00 Uhr eingeht.

Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht indas Wählerverzeichnis und die Erteilung von

Wahlscheinen für die Bürgermeisterwahlam 08.03.2015

1. Das Wählerverzeichnis für die Wahl des ehrenamtlichenBürgermeisters der Stadt Gefell in der Stadt Gefell liegt

vom 16. Februar bis 20. Februar 2015während der allgemeinen Öffnungszeitenmontags: 8.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhrdienstags: 8.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhrmittwochs: 8.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhrundfreitags: von 8.30 bis 12.00 Uhrin der Stadtverwaltung Gefell, Meldestelle, Markt 11, 07926Gefell Raum 02 aus und wird für Wahlberechtigte zur Einsicht-nahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Rich-tigkeit und Vollständigkeit der zu seiner Person im Wähler-verzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahl-berechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten vonanderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen über-prüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denensich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerver-zeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung bestehtnicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die imMelderegister ein Sperrvermerk nach dem Thüringer Melde-gesetz eingetragen ist.2. Jeder Wahlberechtigte, der das Wählerverzeichnis für un-richtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 16. Februarbis 20. Februar 2015 Einwendungen gegen das Wählerver-zeichnis erheben. Einwendungen können darauf gerichtet sein,eine neue Eintragung vorzunehmen oder eine vorhandene Ein-tragung zu streichen oder zu berichtigen. Die Einwendungenmüssen bei der Stadtverwaltung Gefell, Meldestelle, Markt 11,07926 Gefell Raum 02 schriftlich erhoben oder zur Nieder-schrift erklärt werden; die vorgetragenen Gründe sind glaub-haft zu machen. Nach Ablauf der Einsichtsfrist sind Einwen-dungen nicht mehr zulässig.3. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetra-gen ist oder einen Wahlschein (hierzu unten Nr. 5) hat.Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind,erhalten bis spätestens zum 15. Februar 2015 eine Wahl-benachrichtigung.Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt,wahlberechtigt zu sein, muss rechtzeitig Einwendungen gegendas Wählerverzeichnis erheben, um nicht Gefahr zu laufen, seinWahlrecht nicht ausüben zu können.4. Wer einen Wahlschein hat, kann an den Kommunalwahlenim Wege der Briefwahl teilnehmen.5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag,5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtig-ter,5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlbe-rechtigter,a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Frist

zur Erhebung von Einwendungen versäumt hat,b) wenn die Voraussetzungen für seine Eintragung in das

Wählerverzeichnis erst nach Ablauf der Frist zur Erhebungvon Einwendungen eingetreten sind

oderc) wenn das Wahlrecht aufgrund einer erhobenen Einwen-

dung festgestellt wurde und dies der Gemeinde erst nachAbschluss des Wählerverzeichnisses bekannt wird.

6. Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetra-genen Wahlberechtigten bis zum 06.03.2015 bis 18.00Uhr,bei der Stadtverwaltung Gefell Markt 11, 07926 Gefell,Raum 02, Telefax: 036649-88044 mündlich oder schriftlichbeantragt werden. Eine telefonische Antragstellung ist unzu-lässig.

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6. Geflügel6.1 Legehennen über 18 Wochen und Hähne je Tier 0,07 Euro6.2 Junghennen bis 18 Wochen einschließlich Küken

je Tier 0,03 Euro6.3 Mastgeflügel (Broiler) einschl. Küken je Tier 0,03 Euro6.4 Enten, Gänse und Truthühner einschließlich Küken

je Tier 0,20 Euro7. Tierbestände von Viehhändlern = vier v. H. der

umgesetzten Tiere des Vorjahres (nach § 2 Abs. 7)8. Der Mindestbeitrag beträgt für jeden beitragspflichtigen

Tierhalter insgesamt 6,00 EuroFür Fische, Gehegewild und Hummeln werden für 2015 keineBeiträge erhoben.(2) Als Tierbestand im Sinne dieser Satzung sind alle Tiere einerArt anzusehen, die räumlich zusammengehalten oder gemein-sam versorgt werden.(3) Dem Bund oder einem Land gehörende Tiere und Schlacht-vieh, das Viehhöfen oder Schlachtstätten zugeführt wurde,unterliegen nicht der Beitragspflicht.(4) Der Beitragssatz nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 4.1.2, 4.2 und 4.3.2wird je Tier um 25 v. H. ermäßigt, wenn:1. Der Endmastbetrieb gemäß der Schweine-Salmonellen-Verordnung oder jede seiner Betriebsabteilungen ist im Er-gebnis der Untersuchungen gemäß dieser Verordnung für denZeitraum 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2014 in die KategorieI eingestuft worden.2. Der Betrieb mit 20 oder mehr gemeldeten Sauen oderder spezialisierte Ferkelaufzuchtbetrieb gilt gemäß dem „Pro-gramm zur Salmonellenüberwachung in Schweinebeständen inThüringen“ als „Salmonellen überwacht“ und ist auf der Basiseiner für den Bestand repräsentativen Stichprobe in KategorieI eingestuft.Die Einstufung nach Nr. 1 oder die Bescheinigung gemäß Anlage2 des in Nr. 2 genannten Programms ist der Tierseuchenkassedurch den Tierhalter bis zum 28. Februar 2015 schriftlich vorzu-legen. Fällt ein Betrieb unter Nr. 1 und 2 (gemischter Betrieb)gilt der ermäßigte Beitragssatz, soweit jeweils das Vorliegen derVoraussetzungen nach Nr. 1 und 2 entsprechend den Bestim-mungen dieses Absatzes nachgewiesen wird.

§ 2 (1) Für die Berechnung der Beiträge für Pferde, Esel, Maul-tiere, Maulesel, Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine, Bienenvölkerund Geflügel ist entscheidend, wie viele Tiere oder Bienenvölkerbei der gemäß § 18 Abs. 1 ThürTierGesG durchgeführten amt-lichen Erhebung am Stichtag 3. Januar 2015 vorhanden waren.(2) Die Tierhalter haben unter Verwendung des amtlichenErhebungsvordruckes (Meldebogen) spätestens zwei Wochennach dem Stichtag ihren Namen sowie die Anschrift mitzuteilenund die Art und die Zahl der bei ihnen am Stichtag vorhandenenTiere und Bienenvölker oder die Aufgabe der Tierhaltung (auchvorübergehend) anzugeben. Für jede Tierhaltung, die nach derViehverkehrsverordnung registrierpflichtig ist und eine ent-sprechende Registriernummer hat, ist ein eigener Meldebogenauszufüllen.(3) Wird ein Tierbestand nach dem Stichtag neu gegründet oderwerden Tiere einer am Stichtag nicht vorhandenen Tierart ineinem Bestand neu aufgenommen, sind diese unverzüglich derTierseuchenkasse schriftlich nachzumelden. Dies gilt auch,wenn sich bei einer gehaltenen Tierart nach dem Stichtag dieZahl der Tiere (mit Ausnahme der im Bestand nachgeborenenTiere) um mehr als zehn v. H. oder um mehr als 20 Tiere, beiGeflügel um mehr als 1.000 Tiere, erhöht. Für die nachzumel-denden Tiere erhebt die Tierseuchenkasse Beiträge nach § 1.(4) Keine zusätzlichen Beiträge werden erhoben, wenn ein ge-meldeter Tierbestand im Rahmen der Erbfolge oder Rechts-nachfolge insgesamt auf einen neuen Tierhalter übergeht undin denselben Stallungen weitergeführt wird. Für Tiere, die nurvorübergehend saisonal in Thüringen gehalten werden, kannauf schriftlichen Antrag des Tierhalters von einer Beitrags-

Im Fall einer Stichwahl muss der Wahlbrief spätestens am Tagder Stichwahl, dem 22.03.2015, bis 18.00 Uhr bei der auf demWahlbrief angegebenen Stelle eingehen. Der Wahlbrief kannbei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle auchabgegeben werden.Nähere Hinweise über die Briefwahl sind dem Merkblatt für dieBriefwahl zu entnehmen.

Mertz / Wahlleiterin der Stadt Gefell

BekanntmachungAmtliche Tierbestandserhebung,einschließlich Bienenvölker, derThüringer Tierseuchenkasse zum

Stichtag 03.01.2015Sehr geehrte Tierbesitzer,die Thüringer Tierseuchenkasse führt die amtliche Tierbe-standserhebung 2014 zum Stichtag03.01.2015 durch. AlleTierbesitzer, die bisher nicht in der Tierseuchenkasseangemeldet waren und keine Meldekarte erhalten ha-ben, werden hiermit aufgefordert, ihrer gesetzlichen Verpflich-tung zur Tierbestandsanmeldung gemäß nachstehenderSatzung nachzukommen.Die Tierbestandsmeldung ist an die Thüringer Tier-seuchenkasse, Victor-Goerttler-Str. 4,07745 Jena zurichten. Es wird darauf hingewiesen, dass die jährliche amt-liche Tierbestandserhebung der Thüringer Tierseuchenkassegesondert zur Viehzählung des Thüringer Landesamtes fürStatistik durchgeführt wird.

Ihre Thüringer Tierseuchenkasse

Satzung der Thüringer Tierseuchenkasse über dieErhebung von Tierseuchenkassenbeiträgen für das

Jahr 2015Aufgrund des § 8 Abs. 1, § 12 Satz 1 Nr. 1, § 17 Abs.1 Satz 3 und4 und Abs. 2 sowie § 18 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4des Thüringer Tiergesundheitsgesetzes (ThürTierGesG) in derFassung vom 30. März 2010 (GVBl. S. 89), zuletzt geändertdurch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Oktober 2013 (GVBl. S.299), hat der Verwaltungsrat der Tierseuchenkasse am 2.Oktober 2014 und 3. Dezember 2014 folgende Satzungbeschlossen:§1 (1) Zur Erhebung der Tierseuchenkassenbeiträge für das Jahr2015 werden die Beitragssätze für die einzelnen Tierarten wiefolgt festgesetzt:1. Pferde, Esel, Maultiere und Maulesel je Tier 4,20 Euro2. Rinder einschließlich Bisons, Wisente und Wasserbüffel2.1 Rinder bis 24 Monate je Tier 6,00 Euro2.2 Rinder über 24 Monate je Tier 6,50 Euro3. Schafe und Ziegen3.1 Schafe bis 9 Monate je Tier 0,10 Euro3.2 Schafe über 9 bis 18 Monate je Tier 1,00 Euro3.3 Schafe über 18 Monate je Tier 1,00 Euro3.4 Ziegen bis 9 Monate je Tier 2,30 Euro3.5 Ziegen über 9 Monate bis 18 Monate je Tier 2,30 Euro3.6 Ziegen über 18 Monate je Tier 2,30 Euro4. Schweine4.1 Zuchtsauen nach erster Belegung4.1.1 weniger als 20 Sauen je Tier 1,20 Euro4.1.2 20 und mehr Sauen je Tier 1,60 Euro4.2 Ferkel bis 30 kg je Tier 0,60 Euro4.3 sonstige Zucht- und Mastschweine über 30 kg4.3.1 weniger als 50 Schweine je Tier 0,90 Euro4.3.2 50 und mehr Schweine je Tier 1,20 Euro Absatz 4 bleibt

unberührt.5. Bienenvölker je Volk 1,00 Euro

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mit Schreiben des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familieund Gesundheit vom 13. Oktober 2014 und 4. Dezember 2014gemäß § 8 Abs. 2 und § 12 Satz 2 i. V. m. § 12 Satz 1 Nr. 1ThürTierGesG genehmigt.Die Satzung wird hiermit ausgefertigt.Jena, 5. Dezember 2014

Dr. Karsten DonatGeschäftsführer der Thüringer Tierseuchenkasse

Standesamtliche M eldungenbeurkundete Personenstandsfälle

im Monat Dezember 14 im Standesamt Gefell

Geburten:

Annika Rostgeb.11.12.2014Gefell

Jenna Brägergeb.07.12.2014Dobareuth

Lianne Finke/ Standesbeamtin

Sterbefälle:Herr Ulrich Themel, 66 Jahre alt,zuletzt wohnhaft in Gefell, Ortsteil BlinterdorfHerr Konrad Müller, 70 Jahre alt,zuletzt wohnhaft in Gefell

Philine Hofmanngeb.12.12.2014Langgrün

Die Stadt Gefell gratuliert den Eltern zur Geburt ihresKindes ganz herzlich und wünscht den neuen Erden-bürgern für die Zukunft alles Gute.

Nilo Zehgeb.14.12.2014Gefell

veranlagung abgesehen werden, wenn der Tierhalter für dieseTiere seiner Melde- und Beitragsverpflichtung zu einer anderenTierseuchenkasse im Geltungsbereich des Tiergesundheitsge-setzes für das Jahr 2015 nachgekommen ist. Der Antragstellerhat die Voraussetzungen für die Befreiung nachzuweisen. DieMeldeverpflichtung für die Tiere nach Satz 2 gegenüber derThüringer Tierseuchenkasse bleibt davon unberührt. Im Falleiner Befreiung nach Satz 2 besteht für die betreffenden Tiereund deren Nachzucht grundsätzlich kein Anspruch auf Gewäh-rung von Beihilfen der Thüringer Tierseuchenkasse. Im Ein-zelfall kann die Tierseuchenkasse hiervon eine Ausnahmezulassen.(5) Tierhalter, die bis zum 28. Februar 2015 keinenamtlichen Erhebungsvordruck (Meldebogen) erhaltenhaben, sind verpflichtet, ihren meldepflichtigen Tier-bestand bis zum 31. März 2015 der Tierseuchenkasseschriftlich anzuzeigen.(6) Hat ein Tierhalter der Tierseuchenkasse seine der Melde-pflicht unterliegenden Tiere für das Beitragsjahr innerhalb derjeweils maßgeblichen Fristen nach den Absätzen 2, 3 oder 5nicht oder nicht vollständig gemeldet, kann die Tierseuchen-kasse auf der Grundlage des § 35 ThürTierGesG die amtlichanderweitig ermittelten Daten zu diesen Tieren zum Zweckeder Beitragserhebung nutzen.(7) Viehhändler haben die Zahl der im Vorjahr umgesetztenPferde, Esel, Maultiere, Maulesel, Rinder, Schweine, Schafe unddes umgesetzten Geflügels bis zum 1. Februar 2015 anzugeben.Für die Beitragsberechnung ist die Zahl vier v. H. der im Vorjahrumgesetzten Tiere maßgebend. Absatz 2 gilt entsprechend.Viehhändler im Sinne der Beitragssatzung sind natürliche oderjuristische Personen, die1. mit Tieren nach Satz 1 gewerbsmäßig Handel treiben und2. Tierhändlerställe unterhalten oder falls dies nicht zutrifft,

diese Tiere nach Erwerb im Eigenbesitz haben.

§ 3 Die Beiträge werden gemäß § 7 Abs. 3 ThürTierGesG durchdie Tierseuchenkasse von den Tierhaltern erhoben. Die Beiträgenach § 2 Abs. 1 werden am 31. März 2015 fällig, die Beiträgenach § 2 Abs. 3, 5 und 7 zwei Wochen nach Zugang des Bei-tragsbescheides. Eine anteilige Rückerstattung von Beiträgenbei Minderung des Bestandes erfolgt nicht.

§ 4 (1) Für Tierbesitzer, die schuldhaft1. bei den vorgeschriebenen Erhebungen nach § 2 einen Tier-

bestand nicht oder verspätet angeben, eine zu geringe Tier-zahl angeben oder sonstige fehlerhafte Angaben machen oder

2. ihre Beitragspflicht nicht erfüllen, insbesondere die Beiträgenicht rechtzeitig oder nicht vollständig bezahlen,

entfällt gemäß § 18 Abs. 3 und 4 TierGesG der Anspruch aufEntschädigung und Erstattung der Kosten nach § 16 Abs. 4 Satz2 TierGesG. Entsprechendes gilt für die Leistungen der Tier-seuchenkasse nach § 20 und § 21 ThürTierGesG. § 18 Abs. 1und 2 TierGesG bleibt unberührt.(2) Eine Inanspruchnahme von Leistungen der Tierseuchen-kasse kann erst erfolgen, wenn der Tierhalter die der Tier-seuchenkasse im Zusammenhang mit der jährlichen amtlichenErhebung nach § 18 Abs. 1 und 2 ThürTierGesG oder der Bei-tragserhebung nach § 17 Abs. 1 ThürTierGesG gegebenenfallsaus Vorjahren geschuldeten rückständigen Beträge (Mahnge-bühren, Auslagen, Säumniszuschläge) beglichen hat.(3) Die Tierseuchenkasse kann von Absatz 1 Satz 2 in Bezug aufSchadensfälle und damit verbundene Beihilfeanträge, die vorder nach § 2 Abs. 2, 5 oder 7 maßgeblichen Meldefrist oder vordem nach § 3 maßgeblichen Fälligkeitsdatum gestellt wurden,absehen, wenn der Melde- oder Beitragspflicht im Veranla-gungszeitraum noch entsprochen wird.

§ 5 Diese Satzung tritt am 1. Januar 2015 in Kraft. Die vomVerwaltungsrat der Thüringer Tierseuchenkasse am 2. Oktober2014 und 3. Dezember beschlossene Satzung der ThüringerTierseuchenkasse über die Erhebung von Tierseuchenkassen-beiträgen für das Jahr 2015 wurde in vorstehender Fassung

NICHTAMTLICHER TEIL

Hinweis AbfallkalenderViele Haushalte oder Bürger von Gefell haben keinen Abfall-kalender 2015 vom Zweckverband erhalten.Wer keinen bekommen hat, kann sich in der Stadtverwaltung,Meldeamt , einen Kalender abholen.

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Veranstaltungsterminefür das Jahr 2015

23.01.-31.01.15 Fasching inGefell24.01.15 Jahreshauptver-sammlung FFw Göttengrün21.02.15 Kinderfasching inBlintendorf06.03.15 „Weltgebetstag derFrauen“ Gemeinderaum Gefell13.03.15 Jahreshauptver-sammlung der KleintierzüchterGefell14.03.15 Frauentag in Götten-grün27.03.15 „Lange Nacht derHausmusik“ GemeinderaumGefell04.04.15Osterspaziergang in Blinten-dorf

12.04.15 Marktfest in Langgrün30.04.15 Maibaumstellen in allen Ortsteilen01.05.15 Sport- und Spielfest des Kegelvereins „Frisch

auf 1921 Gefell e.V.“01.06.15 Schlappentag Mödlareuth24.05.15 Konfirmation Gefell25.05.15 Hähnewettkrähen mit Frühschoppen in Gefell06.06.15 Jugendtanz in Langgrün07.06.15 Traktortreffen in Gefell13.06.15 Deutschlandmasters Dobareuth13.06.15 Sommerfest in Dobareuth13.06.15 Oldietanz in Langgrün21.06.15 Sonnenwendfeier in Mödlareuth03.07.-05.07.15 Park - und Rosenfest in Gefell

Blutspendetermin in Gefellam 04. Februar 2015von 16.00 bis 19.00 Uhrim Michaelisstift Gefell, Hofer Str. 30

Abfuhrtermine(Angaben ohne Gewähr)

Müllabfuhr Gelber Sack Pappe/ (im 14-täglichen Rhythmus) Papier

Blintendorf Freitag Donnerstag 27.01.15gerade Woche ungerade Woche

Dobareuth Freitag Donnerstag 12.02.15gerade Woche ungerade Woche

Frössen Freitag Donnerstag 28.01.15gerade Woche ungerade Woche

Gefell Freitag Donnerstag 27.01.15gerade Woche ungerade Woche

Göttengrün Freitag Donnerstag 12.02.15gerade Woche ungerade Woche

Langgrün Freitag Donnerstag 28.01.15gerade Woche ungerade Woche

Gebersreuth Freitag Mittwoch 12.02.15gerade Woche ungerade Woche

Haidefeld Freitag Mittwoch 12.02.15gerade Woche ungerade Woche

Mödlareuth Freitag Mittwoch 12.02.15gerade Woche ungerade Woche

Straßenreuth Freitag Mittwoch 12.02.15gerade Woche ungerade Woche

Änderungen vorbehalten

Januar25.01.15 Auf und ab an der oberen Saale

(Tageswanderung)Februar

22.02.15 Ski-Winterwanderung (Tageswande-rung)

28.02.15 Bowlingnachmittag in Pottiga(Halbtageswanderung)

März07.03.15 Jahreshauptversammlung (Abendveranstaltung)12.03.15 Zum „Hohen Rad“ (Seniorenwanderung)14.03.15 Festveranstaltung „25 Jahre FWV-Ortsgruppen in

Thüringen“15.03.15 Frühlingswanderung (Tageswanderung)

Veranstaltungshinweise/ Termine

FRANKENWALDVEREINOrtsgruppe Hirschberg„Ein neuer Tag ist länger als mein vergangenesJahr.“

Fischereischeinkurs 2015 Wer den Fischfang mit der Handangelausüben möchte oder ein Fischwasseranpachten will, benötigt hierzu den staat-lichen Thüringer Fischereischein.Die untere Fischereibehörde im Land-ratsamt des Saale-Orla-Kreises führt hierzu am 11. April2015 eine entsprechende Prüfung durch.Die Angelfischerschule Thüringen organisiert den hierzunotwendigen Vorbereitungslehrgang in den MonatenFebruar und März in Friesau.Interessierte Bürger können sich unter der Telefon-nummer 036651/31115 oder im Angelfachgeschäft Zwei-ling in Bad Lobenstein informieren und auch anmelden.

Helmut Zweiling/Kursleiter Angelfischereischule Thüringen

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Preisskatam Freitag, dem 23. Januar 15,

im Bürgerhaus in LanggrünBeginn: 19.00 Uhr

Für Speisen und Getränke ist bestens gesorgt.Es lädt herzlich ein

Feuerwehrverein Langgrün

3. Langgrüner Schnauzerturnieram Samstag, dem 14. März 2015,

im Gemeindehaus LanggrünStart: 19.00 Uhr

Für Speisen und Getränke ist gesorgt. Info: 0172-15 189 54Feuerwehrverein Langgrün

31.07.-01.08.15 Sportwochenende in Gefell08.08.15 Dorffest in Blintendorf15.08.15 Konzert mit den „Wolga-Kosaken“ Kirche

Gefell15.08.-16.08.15 Dorf- und Kinderfest in Göttengrün15.08.15 18. Fußballturnier in Dobareuth05.09.15 Parkfest in Langgrün03.10.15 Deutschlandfest in Mödlareuth17.10.15 Tischbewertung des Kleintierzuchtvereins

Gefell17.10.-19.10.15 Kirmes in Langgrün23.10.-25.10.15 Kirmes in Gefell und Gebersreuth30.10.-01.11.15 Kirmes in Dobareuth01.11.15 Konzert mit „Classic Brass + Matthias Eisen-

berg“ Kirche Gefell13.11..-16.11.15 Kerbewochenende in Blintendorf14.11.-15.11.15 Gemeinschaftsschau der Kleintierzüchter in

Gefell21.11.15 Weihnachtsmarkt in Mödlareuth28.11.15 Adventsglühen in Frössen28.11.15 Adventsmarkt in Gefell29.11.15 Weihnachtsmarkt in Langgrün03.12.15 Seniorenweihnachtsfeier in Blintendorf05.12.15 Adventssingen in Mißlareuth05.12.15 Seniorenweihnachtsfeier und Glühweinabend

in Göttengrün13.12.15 Adventskonzert in Gefell27.12.15 Skatturnier in Göttengrün

Liebe Dobareutherinnen, liebe Dobareuther, in den letzten Tagen sind wir als Elternvertreter mit unseremSparschwein von Haustür zu Haustür gegangen und haben umSpenden für unseren Kindergarten gebeten. Dort ist nämlichdas Lieblingsspielzeug, welches wirklich täglich in Gebrauchist, sehr verschlissen. Es sind Bauklötze aus Schaumstoff, ausdenen, in der Phantasie unserer Kleinen, jeden Tag neue tolleSachen entstehen. Der erste Gedanke, die Teile neu beziehen zulassen, musste aus verschiedenen Gründen schnell wieder ver-worfen werden und so wurde kurzerhand über einen Neukaufnachgedacht. Diese Sache nahmen wir nun selbst in die Handuns wagten eine Spendensammlung. Und wir wurden nichtenttäuscht! Mit großer Dankbarkeit erfuhren wir, wie wichtig

AUS UNSEREN ORTSCHAFTEN

Vielen Dank!Isabel Möckel und Nadja Emmrich

Elternvertreter Kita Dobareuth Wo viele Hände sind, ist die Last nicht schwer!

(Haitianisches Sprichwort)

den Dobareuthern ihr Kindergarten ist, denn schon in kurzerZeit erhielten wir so viele Spenden, dass wir tolle neue Spiele-polster kaufen konnten. Zu unserer Rentnerweihnachtsfeierwurde ein Teil der Spielsachen bereits überreicht und an denstrahlenden Kinderaugen haben wir gesehen, dass sich unsereAktion auf jeden Fall gelohnt hat. Auf diesem Wege möchten wiruns bei allen Einwohnern, insbesondere bei den ortsansässigenFirmen, für ihre großzügigen Spenden bedanken. Ohne ihreHilfe wäre dies nicht möglich gewesen.

Erster öffentlicher Auftritt wurde Erfolg -Kleine Tänzerinnen der Oberland-Ballettschule

„La Ballerina“ bereicherten Adventsmarktin Gefell

Text und Foto: Roland Barwinsky

„Die Oberland-Ballettschule in Göttengrün ist eine Bereiche-rung für unsere Region“, resümierte Gefells BürgermeisterMarcel Zapf (CDU) anlässlich des Adventsmarktes in seinerStadt. Die drei - bis fünfjährigen Tänzerinnen dieser Einrich-tung belebten den Ablauf des Programms mit einem Nikolaus- und Schneeflöckchentanz und sorgten somit für einen Erfolgdes ersten Auftritts der Schule nach Gründung vor einigenWochen. „Gegenwärtig laufen bei uns je drei Kurse für Vorschul- und Schulkinder. Außerdem haben wir Angebote für Jugend-liche und Tanzpaare“, erklärt Leiterin Kristin Pätz. Eine Unter-

Ihren ersten öffentlichen Auftritt absolvierten die drei- bis fünfjährigenTänzerinnen der Ballettschule Oberland „La Ballerina“ Göttengrün beimAdventsmarkt in Gefell

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Abwechslungsreiche Gestaltung desSchullebens an unserer Grundschule

GefellIn den letzten Wochen gab es für unsere Grundschüler vielelehrreiche und interessante Höhepunkte, die den Schulalltagnoch abwechslungsreicher machten.

MusikprojektMusisch und rhythmisch ging es im Musikprojekt von Musik-schullehrer, Etienne Reißmann, zu. Inhalt seines Projektes war es,die Kinder mit Freude und Spaß an Musik heranzuführen sowieeinfache Rhythmen durch genaues Hinhören, Klatschen und Be-wegen zu erlernen. Durch verschiedene Ausdrucksmöglich-keitenwurde die Phantasie der Schüler angeregt und entwickelt. Kinder haben Freude daran, sich zu bewegen und erlangen da-durch Sicherheit in ihrer Körperbeherrschung.Auch die Vorstellung verschiedener Musikinstrumente gehörtezum Inhalt des Musikprojektes.

GewaltpräventionIn unserer Schule soll sich jeder wohlfühlen, wir fördern dasMiteinander und Füreinander. Seit 2010 sind wir „buddY-Schule“ und arbeiten mit folgendem Leitsatz:

„Miteinander lernen, füreinander da sein,aufeinander achten!“

Bei uns übernehmen die Schüler Verantwortung, setzen sich alsKlassen- und PausenbuddYs für ein harmonisches Miteinanderein. Jeder buddY ist Vorbild und achtet auf die Einhaltunggemeinsam aufgestellter Regeln.In jedem Schuljahr stehen deshalb auch wichtige Präventionengegen Gewalt auf dem Plan. So setzten sich die Schüler in derdiesjährigen Gewaltprävention mit dem Schulsozialarbeiter,Herrn Geilert, zum Thema: „Wo beginnt Gewalt?“, auseinander.Das Gewalt nicht nur körperliche Übergriffe sind, sondernschon mit Worten und Ausgrenzung beginnt, wurde in ver-schiedenen Situationen und Spielen schnell deutlich. Die Schü-ler lernten, wichtige Verhaltensregeln und übten die „Stopp-Regel“.

Wir sagen: „Dankeschön für die gelungenen Projekte!“ Theaterfahrt

Am 03.12.2014 fand der gemeinsame Schulausflug in das The-ater nach Hof statt. Alle Schüler, Lehrer und Erzieher wurdenvon drei Bussen der KomBus GmbH abgeholt. „Der Zauberervon Oz“ stand auf dem Spielplan.Mit Neugier und Freude fieberten alle kleinen Zuschauer schonlange der Aufführung entgegen. Das Bühnenbild verwandeltesich in die Smaragdstadt und das kleine Mädchen Dorothe er-

SCHULNACHRICHTEN

richtseinheit dauert 60 Minuten und ist einmal pro Woche.Dieses spezielle kulturelle Angebot hat sich im Oberland schnellherumgesprochen. Eltern bilden längst Fahrgemeinschaftenund bringen so ihren Nachwuchs zum Training nach Göttengrün.Eine umgebaute Scheune ist dort das Domizil der Tänzer.„Mein Ziel ist es in unserer Region interessierten Kindern undJugendlichen die Möglichkeit zu geben, sich aktiv zu betätigen.Kultur und Bildung sollten dabei eine Einheit bilden und somitdas Leben der Kinder bereichern“, so Kristin Pätz. Dieses Ange-bot scheint zu funktionieren. Begeisterung ist spürbar. Es gibtSchnupperkurse. Persönliche Terminvereinbarungen sind mög-lich. Kinder ab drei Jahren lernen im Unterricht durch spiele-rische und kreative Tanzelemente gezielt Bewegungen zur Mu-sik kennen. Das Erlernen von bestimmten Körperhaltungensind beispielsweise wichtig. Gymnastische Bewegungen zumRhythmus stärken die Muskulatur. Im Unterricht wirken dieKinder ruhig und diszipliniert. Sie erlernen mit Spaß den Reizden eigenen Körper mit Bewegungen auszutesten und Team-geist.Vorschulkindern werden erste Grundbegriffe des klassischenBalletts vermittelt. Dazu gehören passende Armpositionen.Musisches Taktgefühl spielt eine wichtige Rolle. Die Fortge-schrittenen beginnen mit der Tanzkunstausbildung und erler-nen durch Schritt- und Sprungkombinationen mit Koordinati-on der Arme elegante Tanzkombinationen. Der Ballettunterrichtbeansprucht alle Körperteile. Speziell werden die Muskulaturder Beine, des Bauches und der Arme unter Einsatz disziplinier-ter Körperhaltung gestärkt. Alle Schülerinnen üben mit Begeis-terung und finden dies faszinierend. Aufbauend werden denTänzerinnen und Tänzern spezielle Kurse wie ModernDanceund MusicalDance angeboten. „Der Klassische Tanz ist eineKunstsprache, erfüllt von Bewegung, Körperbeherrschung undSeele“, weiß Kristin Pätz. „Wir freuen uns besonders auf dieTanzaufführung aller Ballettschüler im Frühjahr 2015 zu den2.Thüringer Schlössertagen auf Schloss Burgk im GroßenRittersaal und Sophienhaus“, blickt sie hoffnungsvoll voraus.Die Oberland-Ballettschule „La Ballerina“ ist Partner des Saale-Orla-Kreises im Zusammenhang mit dem Erlebnissommer 2015.Gegenwärtig laufen Gespräche in Vorbereitung der Saale-Orla-Schau. Aktuell filmt das Amt für Landesentwicklung die Ballett-schule und bildet damit die Anfänge der Einrichtung bis zurGegenwart ab.

Sponsor dieser Veranstaltungen war die Sparkasse. Dafür sa-gen die Kinder und Erzieherinnen „Herzlichen Dank“.

Kurs zum Thema „Gewaltpräventation“in den Kindergärten

Im September fanden in den Kindergärten in Gefell, Langgrünund Dobareuth ein Kurs zum Thema: „Gewaltprävention“ fürdie Kinder der älteren Gruppen statt. Diese waren für alle sehrinteressant und lehrreich.

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Weihnachtsprogramm begeisterte vieleZuschauer,

insgesamt 12 Auftritte gemeistert!Die Schüler der AG Programmstunde hatten mit ihrer Leiterin,

Frau Uhl und ihre Programmkinder

Frau Uhl, in der Vorweihnachtszeit alle Händevoll zu tun.Mit ihrem schönen Programm erfreuten sienicht nur die Senioren in Gefell, Hirschberg,Sparnberg oder Göritz. Auch in der MicrotechGefell GmbH, im Michaelisstift sowie in al-len allen Klassen unserer Schule konntensich die Zuschauer auf die bevorstehende Festzeit einstimmenlassen und den besinnlichen Melodien und dem tollen Gesanglauschen.Mit viel Fleiß und Einsatzfreude wurde im Vorfeld an dem be-eindruckenden Programm gearbeitet.Ein herzliches Dankeschön geht an Frau Uhl, alle Programm-kinder sowie an die Eltern, die ihre Kinder zu vielen Auftrittenfuhren.

S. Richter/Schulleiterin

lebte ein spannendes Abenteuer.Am Ende gab es für das gelungene Stück und die Schauspielerviel Applaus.Sicher brachten uns die Fahrer wieder zurück in die Schule.Hierfür bedanken wir uns!

S. Richter/ Schulleiterin

Vereinsnachrichten

Gelungene WeihnachtsfeierSaisonetappe geschafft

Zum Abschluss des Kalenderjahres 2014 stieg amSamstagabend im festlich geschmückten Turnerheim in Hirsch-berg die traditionelle Weihnachtsfeier des FSV Hirsch-berg/Saale e. V. Auch wenn der Ablauf jährlich variabel ist - eins istjedes Jahr gleich: die Begeisterung der Jungen und Mädchen anihrem Fußballsport und am Teamgeist in den einzelnen Mann-schaften. Jede Altersklasse zeigte am Nachmittag in spie-lerischer Form ihr Können und Wissen auf unterschiedlichenfußballerischen Gebieten. Die neuen Mitglieder der AbteilungLeichtathletik reihten sich nahtlos ein. Als Anerkennung fürihren Trainingsfleiß und ihre Einsatzbereitschaft erhielten alleSpieler ein Sweatshirt. Auch die Trainer und Übungsleiter wur-den so eingekleidet. Nun kann jedermann auf den ersten Blicksehen, wer zum FSV Hirschberg gehört.

Vereinte Vereinsmitglieder, ob jung oder alt (13.12.14)

Nach den turbulenten Stunden mit dem Nachwuchs folgte amAbend die Weihnachtsfeier für alle erwachsenen Vereinsmit-glieder, Sponsoren, Unterstützer und Freunde des Vereins. Eingemischtes Jahr geht zu Ende, nach einer Ruhepause startet derVerein im Januar 2015 in die zweite Etappe der Saison. VielGlück und Erfolg!

Fotos: Ute Saupe

„SG Saaletal“ - noch ein Fußballverein?Im Dezember 2014 konnte man von denErfolgen der Kinder der „SG Saaletal“lesen. Die Mannschaft der G-Junioren(Kinder im Alter bis 6 Jahre9 belegteeinen beachtlichen 2. Platz in einemHallen-Fußball-Turnier in Tanna umden Walter-Berger-Wanderpokal. Das regelmäßige Trainingder 20 Kinder zahlte sich eben aus. Die nächst höhere Alters-klasse der F-Junioren, in der die 7- bis 8-jährigen spielen, Jun-gen und auch Mädchen, nahmen den Wanderpokal sogar mitnach Hause. Und das nach Siegen bei vorangegangenen Hallen-turnieren. Solche Erfolge schafften 28 regelmäßig trai-nierendeKinder, die mit 2 Mannschaften im Spielbetrieb der sogenann-ten „Fair-Play-Liga“ in Bayern stehen. Der Grundge-dankedabei, ist die Freude am Fußballspielen, ohne Punkte, Tabellenund Druck. Das Kinderspielfeld wird zum Lernfeld, auf dem dieNachwuchskicker den fairen Umgang miteinander und dieeigenständige Lösung strittiger Situationen üben. Die Traineragieren aus einer gemeinsamen Coaching-Zone heraus undgreifen nur ein, wenn Situationen nicht von den Kindern geklärtwerden können. Die Zuschauer verfolgen das Spiel aus einigenMetern Ent-fernung und sind angehalten, keinen Einfluss aufdie Spieler auszuüben. In der Rückrunde wird sogar eine weite-re F-Junioren-Mannschaft antreten. Auch die älteren Jahrgän-ge sind bei den „Saaletalern“ recht gut aufgestellt. Die 12 Jungsund Mädels der beiden E-Juniorenmannschaften, die zwischen9 und 10 Jahren alt sind, rangieren momentan auf guten mitt-leren Tabellenplätzen. Bei den D-Junioren kämpft eine Mann-schaft um Platz 3 der Tabelle in der Kreisklasse Hof und dieandere spielt zur Zeit außer Wertung, um in der nächstenSaison wieder voll einzusteigen. Der Herausforderung, in derHalle „Futsal“ zu spielen, müssen sich in Bayern die 19 Spielerim Alter zwischen 11 und 12 Jahren stellen. Sie erreichten in derHallenmeister-schaft die Zwischenrunde, schieden aber nachknappen Entscheidungen aus. Aktuell der Tabellenführer mitdem klaren Ziel „Aufstieg“ sind die „Saaletaler“ in der Alters-gruppe der C-Junioren, die zwischen 13 und 14 Jahre alt sindund in einer 19-köpfigen Gruppe trainieren. Auch sie erreichtenbei den Hallenkreismeisterschaften die Zwischen-runde. Sieverloren das Entscheidungsspiel unglücklich und schieden aus.Äußerst glücklich allerdings sind die „Saaletaler“ über die durch-gängige Arbeit im Trainings- und Wettkampfbetrieb, die bis zuden B-Junioren reicht. Die 15- und 16-jährigen spielen bei der

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FSV Hirschberg, Schulstr. 22, 07927 Hirschberg;Tel. und Fax: 036644 24951 •E-Mail: [email protected];homepage: www.fsv-hirschberg.deFC Saaletal/Berg, Am Dorfteich 495189 Tiefengrün;Tel.: 09293 561 • Fax: 09293 933723E-Mail: [email protected]: www.saaletalberg.de

„JFG Bayrisches Vogtland 2004“. Wie schafft man bloß solchehohen Zahlen an Kindern und Jugendlichen, die Fußball spie-len, und so niedrige Zahlen an Platzierungen in den Tabellenund bei Hallenturnieren??? Dank der 14 Trainer und Betreuer,die mehrmals wöchentlich ehrenamtlich sich um das sportli-che, fußballerische und auch soziale Wohl und Fortkommen derHeranwachsenden kümmern. Die fußballverrückten Menschenlinks und rechts der Saale haben sich zusammengetan, umgenau das zu leisten. Gegenseitige Achtung, Verständnis, eineUnmenge an Gesprächs-, Trainings- und Wettkampfstundenund etlichen gemeinsamen Veranstaltungen festigten sie alle zueiner Gemeinschaft - zur „SG Saaletal“. Dahinter stehen diebeiden Fußballvereine FSV Hirschberg / Saale e.V. und der FCSaaletal/ Berg. Gut gemacht. Weiter so. Bleibt auch im neuenJahr so verrückt!

Ute Saupe, FSV Hirschberg/Saale e. V.

GefellFrau Helga Hager am 05.02. zum 80. GeburtstagFrau Lizia Zeh am 06.02. zum 87. GeburtstagFrau Marianna Modler am 08.02. zum 82. GeburtstagHerr Erich Lanitz am 10.02. zum 70. GeburtstagFrau Annemarie Kant am 11.02. zum 79. GeburtstagHerr Arno Zeh am 12.02. zum 90. GeburtstagFrau Ilse Fiedler am 13.02. zum 81. GeburtstagFrau Renate Weber am 14.02. zum 76. GeburtstagFrau Sieglinde Süß am 15.02. zum 78. GeburtstagHerr Joseph Thiel am 16.02. zum 79. GeburtstagFrau Annemarie Schärf am 23.02. zum 75. GeburtstagHerr Walter Adler am 25.02. zum 92. GeburtstagHerr Manfred Seidel am 25.02. zum 79. GeburtstagOrtsteil BlintendorfHerr Roland Prade am 11.02. zum 83. GeburtstagHerr Joachim Schröter am 14.02. zum 84. GeburtstagFrau Ursula Bähr am 19.02. zum 77. GeburtstagHerr Horst Zeh am 22.02. zum 73. GeburtstagHerr Henri Eißmann am 24.02. zum 76. GeburtstagOrtsteil DobareuthFrau Anni Ehlert am 13.02. zum 77. GeburtstagHerr Manfred Kant am 16.02. zum 82. GeburtstagOrtsteil FrössenHerr Hans Bartsch am 22.02. zum 75. GeburtstagFrau Irmgard Gräsel am 27.02. zum 75. GeburtstagOrtsteil GebersreuthFrau Madgalene Kießling am 09.02. zum 76. GeburtstagOrtsteil LanggrünFrau Lisbeth Bähr am 17.02. zum 81. GeburtstagHerr Günter Müller am 25.02. zum 77. Geburtstag

J ubiläen in Gefell und den Ortsteilenvom 01. bis 28. Februar 2015

Wir gratulieren zum Geburtstag recht herzlich

und wünschen allen Jubilaren weiterhin alles

Gutes.

Ortsteil GöttengrünHerr Manfred Patzer am 05.02. zum 77. GeburtstagFrau Erna Buse am 11.02. zum 87. GeburtstagHerr Gerhard Pätz am 24.02. zum 75. GeburtstagHerr Josef Klein am 26.02. zum 77. GeburtstagFrau Lisa Klein am 27.02. zum 79. Geburtstag

Strompreise 2015Energieberatung der Verbraucherzentrale erklärt die

wichtigsten VeränderungenDie Nachrichten zur Entwicklung des Strompreises waren in denletzten Monaten des Jahres 2014 manchmal widersprüchlich:sinkende EEG-Umlage, steigende Netzentgelte, Großhandels-preise. Was genau das für die eigene Stromrechnung bedeutet,ist dabei nicht ganz einfach zu erkennen. Ramona Ballod,Energiereferentin der Verbraucherzentrale Thüringen, erklärtdie Zusammenhänge."Der Strompreis setzt sich aus verschiedenen Komponenten zu-sammen", erklärt Ballod, "die unabhängig voneinander steigenund fallen können." Da ist zunächst die Ökostrom- oder EEG-Umlage: "Mit der Umlage werden die Verbraucher an den Kos-ten für die Förderung erneuerbarer Energien beteiligt‘", erläu-tert Ramona Ballod. Nachdem diese zuvor jedes Jahr angestie-gen war, ist sie 2015 erstmals leicht gesunken, von 6,24 auf 6,17Cent pro Kilowattstunde.Die Netzentgelte, also die Gebühren für die Nutzung der Strom-netze, die die Stromversorger entrichten müssen, steigen jedochin einigen Regionen. Und noch ein dritter Faktor kommt insSpiel: Die Beschaffungspreise für Strom an der Leipziger Strom-börse sind gefallen.Was aber heißt das nun in der Summe? "Die Bilanz fällt je nachRegion und Stromanbieter unterschiedlich aus", betont RamonaBallod. "Während einige Anbieter schon im vergangenen Jahrangekündigt haben, die Preise zu senken, kommen auf andereKunden sogar Mehrkosten zu, wenn der Stromversorger höhereNetzentgelte zahlen muss oder schlicht seine Einsparungen nichtan die Kunden weitergibt."Dagegen aber können die Kunden sich wehren – indem sie ein-fach den Anbieter wechseln. "Der Wechsel ist viel einfacher, alsviele glauben", versichert Ramona Ballod. "Bei Fragen helfenunsere Berater gerne weiter – anbieterunabhängig."Bei allen Fragen zum effizienten Einsatz von Energie hilft dieEnergieberatung der Verbraucherzentrale: online, telefonischoder mit einem persönlichen Beratungsgespräch. Die Beraterinformieren anbieterunabhängig und individuell. Für einkom-mensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sinddie Beratungsangebote kostenfrei.Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter 0800 – 809 802 400 (kosten-frei). Eine Terminvereinbarung ist auch möglich unter 0361 –555140. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird ge-fördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.Für Rückfragen und nähere Informationen kontaktieren Sie bit-te: Ramona Ballod, Referatsleiterin Energie, Bauen, Nach-haltigkeit/ Tel. 0361 55514-0

Wissenswertes

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Verpackte Lebensmittel – weniger ist mehrDie Verbraucherzentrale Thüringen sieht Handlungsbedarf

bei LebensmittelverpackungenEine stattliche Summe von ca. 350,- Euro gibt jeder Bundes-bürger im Jahr für Verpackungen aus, so die Statistik. Fast dieHälfte davon, verursacht die Ernährungsbranche. Verpackun-gen schützen Lebensmittel, aber sie belasten gleichzeitig dieUmwelt und geben in kleinen Mengen eine Vielzahl von Stoffenan das Lebensmittel ab. Diese Rückstände aus Verpackungenwerden zwar rechtlich reguliert, aber bei den gesundheitlichenRisiken vieler Inhaltsstoffe sind selbst Experten häufig ratlos.Die Verbraucherzentralen fordern daher mehr Forschung, Kon-trolle und Transparenz hinsichtlich der eingesetzten Materia-lien und deren Sicherheit. Gleichzeitig sollen Verbraucherinnenund Verbraucher mehr Informationen zur sicheren Handhabungbekommen."Das neue Jahr ist Anlass, mit guten Vorsätzen zu beginnen. Wermöglichst viel Unverpacktes einkauft, hilft der Umwelt und sichselbst," meint Petra Müller, Lebensmittelexpertin derVerbraucherzentrale Thüringen.Der Einsatz von Verpackungen ist in vielen Fällen sinnvoll undkann dazu beitragen, dass Lebensmittel länger halten und da-mit weniger im Müll landet. Der Verpackungsaufwand heutzu-tage geht jedoch oft weit über dieses Ziel hinaus. "Viel Verpa-ckung trifft auf wenig Inhalt", fasst Müller zusammen. So liegenbeispielsweise wenige hauchdünne Wurstscheiben aufgefächertin einer großen Plastikhülle oder einzeln verpackte Süßigkeitennochmals in einem separaten Beutel. Die Verbraucherzentralerät Verbraucherinnen und Verbrauchern, unnötig aufwendigenVerpackungen die Rote Karte zu zeigen.Kritische Punkte im Umgang mit Verpackungen:- Immer mehr Lebensmittel werden zum direkten Erhitzen inder Verpackung angeboten. Wer darauf nicht verzichten mag,dem rät die Verbraucherzentrale, aus Sicherheitsgründen dieAngaben auf den Verpackungen ernst zu nehmen und z.B. Tem-peratur bzw. empfohlene Wattzahl unbedingt zu beachten.- Zunehmend befinden sich aktive Elemente wie Absorber inVerpackungen oder Lebensmittel werden unter Schutz-atmosphäre verpackt. Die Produkte sind auf diese Weise längerhaltbar. Über die eingesetzten Materialien erfahren Verbraucher-innen und Verbraucher jedoch nichts.- Tipps, die etwa in Internetforen von selbst ernannten Exper-ten gegeben werden, können riskant sein. Eine Wieder-verwendung von Kunststoffverpackungen, die z.B. nicht für heißeLebensmittel geeignet sind, oder das Grillen von Hähnchen aufeiner Bierdose, sind Beispiele dafür, wie solche "Tipps" zu un-nötigen Risiken führen.- Die Verbraucherzentralen wollten im Rahmen einer Befragungvon Herstellern und Händlern mehr zur Sicherheit ihrer Verpa-ckungen wissen. Das Ergebnis: nur wenige Firmen waren zuAuskünften bereit und stellten kaum aussagekräftige Dokumentezur Verfügung. Das deckt sich in Teilen auch mit den Erfahrun-gen der Überwachungsbehörden.Verbraucherinnen und Verbraucher erwarten sichere Verpa-ckungen. Hier ist die Politik in der Pflicht, Rahmenbedingungenfür strenge Sicherheitsanforderungen zu schaffen und effektiveKontrollen von Verpackungen sicher zu stellen.Verbraucherinnen und Verbraucher müssen darüber hinaus fürdie Gefahren, die von einer unsachgemäßen Verwendung vonVerpackung ausgehen, sensibilisiert werden. Die Verbraucher-zentrale Thüringen informiert zum Thema Lebensmittel-verpackungen, z.B. über ein Faltblatt und in Vorträgen. DasInformationsangebot wird laufend weiter ausgebaut.

Für weitere Informationen:Petra Müller, Referat Lebensmittel und ErnährungTel. (0361) 555 14 - 0

Vorsicht - Gesundheitsversprechenbei Lebensmitteln

Aktueller Marktcheck der Verbraucherzentralen

Vor allem zum Jahresanfang, der Zeit der guten Vorsätze, den-ken viele an eine gesündere Ernährung. In den Supermarkt-regalen liegen immer mehr entsprechende Lebensmittel mitGesundheitsversprechen - sogenannten "Health Claims". DieVerbraucherzentralen haben 46 gesundheitlich aufgepeppteLebensmittel aus Deutschlands Supermärkten geprüft, um dieFrage zu klären, ob diese wirklich die ausgelobten Gesundheits-versprechen einhalten.

Kein gesundes Ergebnis: Obwohl die EU mittlerweile stren-ge Vorgaben für Gesundheitswerbung auf Lebensmitteln machtund zurzeit europaweit aufgrund der Health Claims Verordnungrund 250 Claims erlaubt, nutzen viele Hersteller Schlupflöcherder Verordnung. Andere beachten die rechtlichen Vorgabennicht. Das waren die sechs häufigsten Tricks:• Nicht zugelassen, trotzdem auf dem Etikett: 43% derProdukte wiesen Claims auf, die aus Sicht der Verbraucher-zentralen nicht zugelassen sind. Beispielsweise wurden pro-biotische Keime für ein "gesundes Wachstum" ausgelobt, obwohles dafür keinen erlaubten Claim gibt.• Erlaubter Wortlaut stark verändert: Auf 22 Produktenwurde der Wortlaut so verstärkt, dass z.B. aus einer "trägt zueiner normalen Funktion des Immunsystems bei" ganz hoch-trabend ein "leisten einen wichtigen Beitrag zum Aufbau undder Funktionsfähigkeit der körpereigenen Abwehrkräfte" wur-de. Das ist jedoch aus Sicht der Verbraucherzentralen nicht zu-lässig.• Zucker- und Fettbomben mit Gesundheitsverspre-chen: Vitamin- und Mineralstoffbeimischungen sind billig undverpassen so manchem hochkalorischen Lebensmittel zu Un-recht ein gesundes Image. Hier muss die EU unbedingt mitNährwertprofilen nachbessern, damit nicht auf einer Kinder-wurst, die zu einem Viertel aus Fett besteht, ein Gesundheits-versprechen wie "Calcium wird für die Erhaltung normaler Kno-chen und Zähne benötigt" ausgelobt werden darf. Wie zu erwar-ten, laufen die Anbieter Sturm gegen diese Maßnahme und derEU-Kommission fehlt offenbar der Mut, dieses wichtige Herz-stück der Verordnung umzusetzen.• Kein Vitamin-C-Mangel in Deutschland: Die Anbieternutzen den Mythos Vitaminmangel für ein gutes Geschäft. Bei-spielsweise werben sie auf angereicherten Lebensmitteln mitdem Claim "Vitamin C leistet einen wichtigen Beitrag zum Auf-bau und der Funktionsfähigkeit der Abwehrkräfte". Vitamin C,das zeigte die Studie, wird am häufigsten zugesetzt, obwohl diegesamte Bevölkerung damit gut versorgt ist.• Überzogene Gesundheitsversprechen bei Kinder-lebensmitteln : Die gesondert betrachteten Kinderlebensmittelschneiden besonders schlecht ab, 75% tragen aus Sicht derVerbraucherzentralen übertriebene oder falsche Gesundheits-versprechen auf dem Etikett.• Fehlende Claims bei Pflanzenstoffen: Für Claims zuPflanzenstoffen gibt es noch gar keine Regelungen, obwohl die-se dringend erforderlich wären."Wer sich im neuen Jahr wirklich gesünder ernähren will, solltemehr unverarbeitete Lebensmittel wie beispielsweise Gemüseoder Obst essen und nicht jeden Werbespruch für bare Münzenehmen" meint Petra Müller, Lebensmittelexpertin derVerbraucherzentrale Thüringen. Die Firmen müssen ihre Ver-antwortung ernst nehmen und rechtliche Vorgaben einhalten.Die Lebensmittelüberwachung sollte Verstößen konsequent be-gegnen.Den ausführlichen Bericht des Marktchecks mit Produkt-beispielen finden Sie hier www.vzth.deZusätzlicher Hinweis: Besuchen Sie den Infostand der Verbrau-

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Kirchgemeinden Reuth und Mißlareuth08538 Reuth, Tel.: 037435-5343;Büro & Pfarrerin Stepper: Wallstr. 6, www.Kirche-Reuth.deSonntag, 1. Februar in Mißlareuth10.00 Uhr Gottesdienst mit Hlg. AbendmahlSonntag, 15. Februar in Mißlareuth10.00 Uhr Lesegottesdienst mit W. SörgelSonntag, 1. März in Mißlareuth10.00 Uhr GottesdienstSonntag, 22. März in Mißlareuth10.00 Uhr GottesdienstSonntag, 5. April in Mißlareuth10.00 Uhr Festgottesdienst mit Hlg. Taufe und Kigo

anschl. im Pfarrgarten Ostereiersuchen

Sonntag, 25. Januar09.00 Uhr Ullersreuth Gottesdienst10.30 Uhr Blankenberg Gottesdienst13.30 Uhr Frössen GottesdienstDonnerstag, 29. Januar19.00 Uhr Blankenberg Informationsabend: Fahrt zum Ev.

Kirchentag 2015 nach StuttgartSonntag, 1. Februar09.00 Uhr Pottiga GottesdienstSonntag, 15. Februar09.00 Uhr Sparnberg Gottesdienst mit Abendmahl10.30 Uhr Ullersreuth Gottesdienst mit Abendmahl14.00 Uhr Blankenberg Gottesdienst mit AbendmahlSamstag, 21. Februar14.00 Uhr Blankenberg Konfirmanden-Familien-SamstagSonntag, 22. Februar09.00 Uhr Pottiga Gottesdienst mit Abendmahl10.30 Uhr Frössen Gottesdienst mit AbendmahlVorschulkinderkreis: donnerstags 15.15 Uhr in BlankenbergChristenlehre: donnerstags 16.00 Uhr in BlankenbergOffener Konfitreff: mittwochs 16.15 Uhr in BlankenbergKonfirmanden: montags 17.00 Uhr in BlankenbergKirchenchor Blankenberg: freitags 19.30 Uhr

Kirchennachrichten des Kirchspiels BlankenbergSchlossberg 8, 07366 BlankenbergPfarrer Tobias RöslerTel./Fax: 036642-22418/-28045E-Mail: [email protected]

Pfarramt und Kirchengemeinde HirschbergVakanzvertretung durch das Pfarramt Blankenberg:

Donnerstag, 29. Januar19.00 Uhr Blankenberg Informationsabend: Fahrt zum Ev.

Kirchentag 2015 nach StuttgartSonntag, 1. Februar10.30 Uhr Gottesdienst

Sonntag, 22. Februar13.30 Uhr Gottesdienst mit AbendmahlDonnerstag, 26. Februar14.00 Uhr RentnerkreisChristenlehre: mittwochs 17.00 Uhr 14tägig ab 14.01.Vorkonfirmanden: nach VereinbarungKonfirmanden: nach Vereinbarung

Kirchliche NachrichtenJanuar/ Februar 15-Angaben ohne Garantie-

Gefell:Sonntag, 25.01. 10.00 Uhr GottesdienstFreitag, 06.02. 11.00 Uhr Gottesdienst zur Goldenen

HochzeitSonntag, 15.02. 10.00 Uhr GottesdienstBlintendorf:Sonntag, 01.02. 09.00 Uhr GottesdienstSonntag, 15.02. 09.00 Uhr GottesdienstLanggrün:Sonntag, 25.01. 13.00 Uhr GottesdienstSonntag, 01.02. 13.00 Uhr GottesdienstSonntag, 15.02. 13.00 Uhr GottesdienstSeubtendorf:Sonntag, 01.02. 13.30 Uhr GottesdienstSonntag, 15.02. 13.30 Uhr GottesdienstKünsdorf:Sonntag, 08.02. 13.00 Uhr GottesdienstSonntag, 22.2. 13.00 Uhr GottesdienstKonfirmandenstunden in Gefell: Klasse 7 donnerstags 15.45 Uhr

Klasse 8 donnerstags 16.45 UhrKonfirmandenstunden in Seubtendorf:

dienstags 10.2. und 24.2. 16.30 UhrMichaeliskreis Gefell: Dienstag, 17.02., 18.45 UhrRentnerkreis Gefell: Donnerstag, 19.2. 14.00 Uhr

Anfang März werden wir wieder den „Weltgebetstag derFrauen“ mit Gottesdienst und Fest begehen. Er wurde für diesesJahr auf den Bahamas vorbereitet.Unsere Treffen der Weltgebetstagsfrauen, die die Abende mit-gestalten wollen, werden über die Schaukästen bekanntgegeben.Am Sonnabend, dem 24. 01., findet um 15.00 Uhr ein„Zentraler Gemeindenachmittag“ in der alten Schule inLanggrün statt. Albrecht Piper aus Berlin wird aus denTagebüchern seines Großvaters Theodor vorlesen. Dieser warvon 1919 bis 1921 Pfarrer im damaligen Pfarramt Seubtendorfund hat genau aufgeschrieben, was in den Orten und Gemein-den die Menschen beschäftigt hat.

Evangelisch - Lutherisches Pfarramt, Kirchberg 7,07926 Gefell (Tel.: 036649 82259; Fax: 794 685)E-Mail: [email protected]üro- und SprechzeitenPfarramt Gefell: dienstags 9.00 - 11.00 UhrEvangelisch - Lutherisches Pfarramt, Kirchberg 7,07926 Gefell (Tel.: 036649 82259; Fax: 794 685)E-Mail: [email protected]

Jahreslosung für 2015Nehmt einander an, wie Christus euch angenommen hatzum Lobe Gottes.

NotrufnummernIm Notfall die Nummer 112 wählen

Die Rettungsleitstelle erreichen Sie unter 036 71/99 00

cherzentralen auf der Internationalen Grünen Woche in Berlin(Halle 23 a), wo wir ausführlich über dieses Thema informie-ren.

Für weitere Informationen:Petra Müller, Referat Lebensmittel und ErnährungTel. (0361) 555 14 - 0

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Evangelisch-Freikirchliche GemeindeGefell, Bergstraße 7

Das Wort Gottes ist lebendig und wirksam. Es ist schärfer alsdas schärfste zweischneidige Schwert, das die Gelenke durch-trennt und das Knochenmark freilegt. Es dringt bis in unserInnerstes ein und trennt das Seelische vom Geistlichen. Esrichtet und beurteilt die geheimen Wünsche und Gedankenunseres Herzens.

(Aus der Bibel: Brief an hebräische Christen – Heb 4,12)

Herzliche Einladung zu unseren GottesdienstenAm Sonntag, 25. Januar 9.30 UhrAm Sonntag, 01. Februar 9.30 UhrAm Sonntag, 08. Februar 9.30 UhrAm Sonntag, 15. Februar 9.30 UhrAm Sonntag, 22. Februar 9.30 UhrHerzliche Einladung auch zur gemeinsamen Gebets-woche der evangelischen AllianzAm Montag, 12. Januar 19.30 Uhr im Gemeindesaal der

Kirchgemeinde.Am Mittwoch, 14. Januar 19.30 Uhr im Gemeindesaal der

Kirchgemeinde.Am Freitag, 16. Januar 19.30 Uhr in der Christliche Bücher-

stube Markt 1.Am Sonntag, 18. Januar 10.00 Uhr gemeinsamer Abschluss-

gottesdienst im Raum derEv.-Freikirchliche Ge-meinde Bergstraße 7.

BibelgesprächJeder ist herzlich willkommen zum Bibelgesprächskreis,donnerstags um 19.30 Uhr, diesmal bei FamilieRenner, Markt 1a. Wir lesen in der Bibel, sprechen darüberund versuchen, das Gelesene für uns anzuwenden.Am Donnerstag, 29. Januar: Das Ziel erreichen! (Hebr 4)Am Donnerstag, 05. Februar: Am Bekenntnis festhalten! (Hebr 5)Am Donnerstag, 19. Februar: Endlich erwachsen werden! (Hebr 6)Royal RangersRoyal Rangers sind christliche Pfadfinder, die mit Gottes Hilfeund biblischen Werten eine gesunde, abenteuerliche Alternativezum mediengeprägten Alltag heutiger Kinder und Jugendlicheranbieten. Das Programm der Pfadfinder richtet sich an Kinderab sechs Jahren. Die Kinder werden in kleinen Teams entspre-chend ihrem Alter und Geschlecht betreut.Die Treffen finden jeweils samstags am Vormittag von 8.45- 11.30 Uhr meist im Freien statt. Treffpunkt: Ev.-FreikirchlicheGemeinde Tanna, Koskauer Str. 55. Im Zweifel unter 036649/80076 erfragen.Es ist immer auf wetterfeste Kleidung zu achten!Nächste Treffen: 31. Januar / 14. Februar / 28. Februar

Leseabend in der ChristlicheBücherstube , Gefell, Markt 1

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