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CORONAVIRUS: Auswirkungen in Polen, Russland und Indien Polen erleichtert die Einreise für Arbeitstätigkeiten, die russische Regierung legt ein weiteres Milliarden- Hilfspaket auf und in Indien fürchten Millionen Menschen um ihren Arbeits- platz. S. 5, 6 und 11 CORONAVIRUS: Steuerliches Hilfspaket der Bundesregierung Unternehmen, die aufgrund der Corona-Krise in eine wirtschaftliche Notlage geraten sind, können bei den Zollämtern verschiedene Erleichte- rungen bei Steuern im Außenhandel beantragen. S. 14 CORONAVIRUS: Wie ist Ihr Auslandsgeschäft betroffen? Laufend aktualisierte Informationen zu Auswirkungen des Coronavirus auf die Wirtschaft in wichtigen Auslands- märkten finden Sie unter: www.rhein-neckar.ihk24.de/ corona-ausland AKTUELLE INFORMATIONEN ZU DEN AUSWIRKUNGEN VON COVID-19 Die Corona-Pandemie verändert schon heute unser (Arbeits-)leben. Die Digitalisierung schreitet immer weiter voran. Online-Meetings mit Kollegen an anderen Standorten, aber auch Verkaufsgespräche mit Kunden im Ausland werden auch nach Corona ein natürlicher Bestandteil unseres Arbeitsalltags sein. Foto: Morsa Images / gettyimages Krisenfest durch die Pandemie? – Innovationen auf dem Prüfstand Das Coronavirus hat die Weltwirtschaft immer noch fest im Griff: Lieferketten sind unterbrochen, Produktionen standen lange still und sind noch nicht überall wieder vollständig angelaufen, Geschäftsreisen sind wegen strikter Reiseverbote teilweise immer noch nicht möglich, Mitarbeiter im In- und Ausland bleiben zu Hause, um die Ansteckungsgefahr zu minimieren. Vor diesem Hintergrund nehmen wir einige Innovationen der letzten Jahre unter die Lupe: Welche Trends können Ihnen helfen, die Corona-Krise zu meistern? Wie können Sie Ihr (Auslands-)Geschäft künftig aufstellen? VON MAXIMILIAN BERNHARDT Als Vorreiter der globalen Hightech- und IT-Industrie gilt seit Jahrzehnten das Silicon Valley südlich der US-ame- rikanischen Metropole San Francisco. Viele Trends und Innovationen, die hier erkoren wurden, haben die Wirtschaft weltweit erobert und sind aus dem unternehmerischen Alltag nicht mehr wegzudenken. Vor dem Hintergrund der Verbrei- tung des Coronavirus erscheinen einige dieser Innovationen verlockender als je zuvor – andere hingegen dürften durch die Pandemie unattraktiver werden. Das Ende der „Just-in-Time-Produktion“? Jahrzehntelang beflügelte die engere Vernetzung der weltweiten Handelswege das globale Wirtschaftswachstum. Folge dieser Entwicklung war eine immer besser auf die Bedürfnisse von Produzenten und Konsumenten abgestimmte weltweite Logistik, die Unternehmen eine „Just-in-time- Produktion“ ermöglichte. Dadurch konnten Lagerrisiken minimiert und Betriebskosten gesenkt werden. Lange sah es so aus, als würden die Vorteile des Konzeptes die Nachteile überwiegen. Die Corona-Pandemie hat diese schlagartig geändert, denn die „Just-in-Time-Produktion“ ist nicht nur von der Funktionsfähigkeit des komplexen, weltweiten Logistiksystems abhängig, sondern ebenso von der Zuver- lässigkeit des Lieferanten – und der sitzt heute oftmals tausende Kilometer entfernt. Wird die Weltwirtschaft dann von einem exogenen Schock – wie derzeit – erfasst, treten die Schwachpunkte der „Just-in-time-Produktion“ offen zu Tage und lösen im Worst-Case-Szenario einen Produktions- stopp im eigenen Unternehmen mit schwer einzuschätzenden Folgekosten aus. Die Ratschläge, in Zukunft auf mehr als Foto: Sedlak / Land Tirol Foto: 1STstunningART / Adobe Stock Foto: Alexander Kirch / EyeEm GettyImages Der monatliche Informationsdienst der IHK Rhein-Neckar für Unternehmen im Auslandsgeschäft Außenwirtschaft aktuell AUSGABE 06/2020 WWW.RHEIN-NECKAR.IHK24.DE Rhein-Neckar

Rhein-Neckar Außenwirtschaft aktuell · Auch der digitalen Produktpräsentation verhalf ein kalifornisches Unternehmen zum Durchbruch. Apple-Chef Steve Jobs stellte 2007 erstmals

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Page 1: Rhein-Neckar Außenwirtschaft aktuell · Auch der digitalen Produktpräsentation verhalf ein kalifornisches Unternehmen zum Durchbruch. Apple-Chef Steve Jobs stellte 2007 erstmals

CORONAVIRUS: Auswirkungen in Polen, Russland und Indien Polen erleichtert die Einreise für Arbeitstätigkeiten, die russische Regierung legt ein weiteres Milliar den-Hilfspaket auf und in Indien fürchten Millionen Menschen um ihren Arbeits-platz. S. 5, 6 und 11

CORONAVIRUS: Steuer liches Hilfspaket der BundesregierungUnternehmen, die aufgrund der Corona-Krise in eine wirtschaftliche Notlage geraten sind, können bei den Zollämtern verschiedene Erleichte-rungen bei Steuern im Außenhandel beantragen. S. 14

CORONAVIRUS: Wie ist Ihr Auslandsgeschäft betroffen?Laufend aktualisierte Informationen zu Auswirkungen des Coronavirus auf die Wirtschaft in wichtigen Auslands-märkten finden Sie unter: www.rhein-neckar.ihk24.de/ corona-ausland

AKTUELLE INFORMATIONEN ZU DEN AUSWIRKUNGEN VON COVID-19

Die Corona-Pandemie verändert schon heute unser (Arbeits-)leben. Die Digitalisierung schreitet immer weiter voran. Online-Meetings mit Kollegen an anderen Standorten, aber auch Verkaufsgespräche mit Kunden im Ausland werden auch nach Corona ein natürlicher Bestandteil unseres Arbeitsalltags sein. Foto: Morsa Images / gettyimages

Krisenfest durch die Pandemie? – Innovationen auf dem PrüfstandDas Coronavirus hat die Weltwirtschaft immer noch fest im Griff: Lieferketten sind unterbrochen, Produktionen standen lange still und sind noch nicht überall wieder vollständig angelaufen, Geschäftsreisen sind wegen strikter Reiseverbote teilweise immer noch nicht möglich, Mitarbeiter im In- und Ausland bleiben zu Hause, um die Ansteckungsgefahr zu minimieren. Vor diesem Hintergrund nehmen wir einige Innovationen der letzten Jahre unter die Lupe: Welche Trends können Ihnen helfen, die Corona-Krise zu meistern? Wie können Sie Ihr (Auslands-)Geschäft künftig aufstellen?

VON MAXIMILIAN BERNHARDT

Als Vorreiter der globalen Hightech- und IT-Industrie gilt seit Jahrzehnten das Silicon Valley südlich der US-ame-rikanischen Metropole San Francisco. Viele Trends und Innovationen, die hier erkoren wurden, haben die Wirtschaft weltweit erobert und sind aus dem unternehmerischen Alltag nicht mehr wegzudenken. Vor dem Hintergrund der Verbrei-tung des Coronavirus erscheinen einige dieser Innovationen verlockender als je zuvor – andere hingegen dürften durch die Pandemie unattraktiver werden. Das Ende der „Just-in-Time-Produktion“?

Jahrzehntelang beflügelte die engere Vernetzung der weltweiten Handelswege das globale Wirtschaftswachstum. Folge dieser Entwicklung war eine immer besser auf die

Bedürfnisse von Produzenten und Konsumenten abgestimmte weltweite Logistik, die Unternehmen eine „Just-in-time-Produktion“ ermöglichte. Dadurch konnten Lagerrisiken minimiert und Betriebskosten gesenkt werden. Lange sah es so aus, als würden die Vorteile des Konzeptes die Nachteile überwiegen. Die Corona-Pandemie hat diese schlagartig geändert, denn die „Just-in-Time-Produktion“ ist nicht nur von der Funktionsfähigkeit des komplexen, weltweiten Logistiksystems abhängig, sondern ebenso von der Zuver-lässigkeit des Lieferanten – und der sitzt heute oftmals tausende Kilometer entfernt. Wird die Weltwirtschaft dann von einem exogenen Schock – wie derzeit – erfasst, treten die Schwachpunkte der „Just-in-time-Produktion“ offen zu Tage und lösen im Worst-Case-Szenario einen Produktions-stopp im eigenen Unternehmen mit schwer einzuschätzenden Folgekosten aus. Die Ratschläge, in Zukunft auf mehr als

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Der monatliche Informationsdienst der IHK Rhein-Neckar für Unternehmen im Auslandsgeschäft

Außenwirtschaft aktuellAUSGABE 06/2020 WWW.RHEIN-NECKAR.IHK24.DE

Rhein-Neckar

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eine Beschaffungsquellen zu setzen oder entgegen dem Trend Lagerkapazitäten wieder aufzubauen, sind zwar grundsätzlich richtig, aus finanziellen Gründen besonders für kleinere Unternehmen jedoch schwer umsetzbar. Vor diesem Hintergrund gewinnen tech-nische und digitale Lösungen stärker an Bedeutung.

Aufwind für den 3D-Druck?Obwohl die additive Fertigung bereits 1981 in

den USA patentiert und die ersten Geräte ab 1984 in Kalifornien produziert wurden, haben praktikable Geräte erst in den vergangenen Jahren Marktreife erlangt. Besonders Unternehmen, deren Endpro-dukte eine hohe Fertigungskomplexität aufweisen, sind häufig auf zahlreiche Zulieferer angewiesen. Fällt auch nur einer dieser Zulieferer aus, kommt die gesamte Produktionslinie zum Stillstand. Da liegen die Vorteile von industriellen 3D-Druckern auf der Hand: Fertigungskomponenten können direkt vor Ort in kürzester Zeit erstellt werden; müssen also nicht erst zeitintensiv geordert, tausende von Kilometern verschifft oder in größeren Stückzah-len gelagert werden. Trotz aller Verheißungen ist

auch in Zeiten der Corona-Krise der 3D-Druck kein Allheilmittel. Grundsätzlich gilt, dass die additive Fertigung weniger für die Massenproduktion, son-dern vielmehr für individuelle Produktionslösungen in Kleinserie geeignet ist. Ein 3D-Drucker, der sein ganzes Betriebsleben nur eine Fertigungskomponente in Dauerschleife herstellt, vergeudet sein Potential. Demgegenüber ist ein 3D-Drucker, der viele verschie-dene Fertigungskomponenten nacheinander druckt, im Stückzahl-Output äußerst limitiert. Dennoch: Gerade in Krisensituationen können 3D-Drucker helfen, die Produktion am Laufen zu halten, wenn gerade diese droht aufgrund einzelner fehlender Fertigungskomponenten stillzustehen.Fazit 3D-Druck: Positive Entwicklung

Verlagerung ins Homeoffice?Bereits als sich das Coronavirus im Januar in China

begann auszubreiten, schickten viele Unternehmen ihre Büromitarbeiter nicht etwa in den unbezahlten Urlaub, sondern ließen sie von zu Hause aus arbeiten. Was im ersten Moment als die beste Lösung erscheint, um den Unternehmensbetrieb aufrechtzuerhalten,

hat auf den zweiten Blick jedoch auch einige Nach-teile. Die digitale Infrastruktur, die den Mitarbeitern ermöglicht, von zu Hause aus zu arbeiten, muss erst einmal geschaffen werden. Ganz abgesehen davon, dass Homeoffice zwar für viele Büromitarbeiter eine Möglichkeit darstellt, ihren Aufgaben weiterhin nachzukommen, eine Produktionslinie so jedoch nicht aufrechterhalten werden kann.

Homeoffice eignet sich also nur bedingt, um auf Herausforderungen in Krisenzeiten zu reagieren. Die größten Gefahren lauern dabei in der Sicher-heit des eigenen digitalen Betriebsnetzes. Viele Unternehmen nutzen einen VPN-Tunnel, um den Mitarbeitern Zugriff auf das Firmennetz von außen zu gewähren. Das funktioniert jedoch nur unter der Voraussetzung, dass der Mitarbeiter auch einen Firmencomputer mit entsprechender Hard- und Software zu Hause hat. Erlaubt das Unternehmen in Krisenzeiten seinen Mitarbeitern die Arbeit vom privaten PC aus, kann dies ein willkommenes Ein-fallstor für Hacker sein. Hinzu kommen weitere Fragestellungen wie etwa zum Arbeitsschutz oder zu vertraglichen Regelungen.

Die Arbeit von zu Hause aus will also gut vor-bereitet sein und ist für das Unternehmen mit entsprechend hohen Investitionen verbunden. In Zukunft kann der Aufbau einer sicheren digitalen Unternehmensinfrastruktur dennoch helfen, den Geschäftsbetrieb in Ausnahmesituationen zumin-dest teilweise aufrechtzuerhalten.Fazit Homeoffice: Neutrale Entwicklung

Produktpräsentationen: Digitaler Kundenkontakt?

Messebetreiber gehören mit zu den am schwers-ten von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen. Weltweit ist der Messebetrieb beinahe zum Erliegen gekommen. Das ist nicht nur für Messebetreiber ein Problem, die mit massiven Umsatzeinbrüchen zu kämpfen haben, sondern auch für Aussteller, die häufig die Weltleitmessen nutzen, um der inter-nationalen Öffentlichkeit ihre neuen Produkte zu präsentieren. Digitale Produktpräsentationen können

Über 3D-Druck können unter Umständen einzelne Bauteile kompensiert werden, die auf Grund unterbrochener Lieferketten in Produktionsbetrieben fehlen. Foto: AMT

LÄNDER UND MÄRKTE

EUROPA / ZENTRALASIEN

Baden-Württemberg: Coronavirus – Einreisebestimmungen 4

Dänemark: Baubranche 4

Frankreich: Chemiesektor 4

Großbritannien: Maschinenbau 5

Italien: Gesundheitswesen 5

Polen: Coronavirus – Grenzkontrollen 5

Start-up-Szene, Produktionsrückgang 6

Russland: Coronavirus – Hilfspaket 6

Abfallwirtschaft, Schienengüterverkehr,

Industrieproduktion 7

Westbalkan: Nearsourcing,

Veranstaltung: 6. Westbalkan-Einkäuferinitiative 7

AMERIKASMexiko: Logistikbranche 8

USA: Freihandelsabkommen mit Vereinigtem Königreich 8

Coronavirus – Gesundheitswesen, Insolvenzrecht 9

ASIEN-PAZIFIKChina: Coronavirus – Chancen im Wandel 10

Hongkong: Coronavirus – Lohnsubventionen 11

Indien: Coronavirus – Beschäftigungsrückgang,

Coronavirus – Hilfsmaßnahmen 11

Digitaler Autohandel,

Webinar: IT- und Softwareentwicklung in Indien 12

ÜBERSICHT

2

W W W . R H E I N - N E C K A R . I H K 2 4 . D E

AUßENWIRTSCHAFT AKTUELL · 06/2020 TITELTHEMA

Page 3: Rhein-Neckar Außenwirtschaft aktuell · Auch der digitalen Produktpräsentation verhalf ein kalifornisches Unternehmen zum Durchbruch. Apple-Chef Steve Jobs stellte 2007 erstmals

in solchen Situationen eine Möglichkeit bieten, auch weiterhin die Zielgruppe zu erreichen, wenn der Messebetrieb ruht.

Auch der digitalen Produktpräsentation verhalf ein kalifornisches Unternehmen zum Durchbruch. Apple-Chef Steve Jobs stellte 2007 erstmals das iPhone auf einer Messe in San Francisco vor und ließ die Präsentation via Internet rund um den Glo-bus übertragen. Viele CEOs haben dieses Vorgehen kopiert und präsentieren neue Produkte regelmäßig im Internet der Weltöffentlichkeit. Zumeist werden diese Produktpräsentationen als Show vor der eigenen Belegschaft inszeniert; dienen in erster Linie jedoch der möglichst spektakulären Bekanntmachung der neuesten Erzeugnisse.

Die Vorteile der digitalen Produktpräsentationen können sich auch mittelständische Unternehmen zu Nutze zu machen: Für Investitionsgüterherstel-ler bietet es sich zum Beispiel an, Neuheiten dem eigenen Kundenstamm online zu präsentieren und in einem anschließenden Online-Meeting auf kon-kretere Fragen einzugehen.

Schon jetzt reagieren viele Messen, die wegen Corona abgesagt oder verschoben werden mussten, mit virtuellen Alternativangeboten. So bot die Ana-lytica eine virtuelle Messe an. Auf der „Virtual Lab Show“ im März 2020 informierten sich knapp 8.000

Besucher bei 100 Ausstellern über Produktneuheiten. Vorteile der virtuellen Plattformen liegen auf der Hand: Die Stände können kreativer gestaltet werden, Kosten für den Stand und die Logistik können stark reduziert werden. Sogar auf die After-Work-Party muss man in der virtuellen Version nicht verzichten. Virtuelle Messen werden zwar nicht vollständig den persönlichen Messekontakt ersetzen. Sie können aber ein Baustein sein, das Geschäft in Krisensituationen am Laufen zu halten, und in Nicht-Krisenzeiten können sie als Ergänzung dienen.Fazit digitale Produktpräsentation: Positive Entwicklung Shared Workspaces auf dem absteigenden Ast?

Es ist der Albtraum jedes Virologen: Menschen arbeiten auf engstem Raum zusammen und tau-schen dazu auch noch regelmäßig ihre Arbeitsplätze und -oberflächen untereinander aus. Über wenige Themen im Arbeitsalltag wurde in den vergangenen Jahren so intensiv diskutiert wie über das Großraum-büro und das Konzept der Shared Workspaces, das besonders durch junge Tech-Firmen aus dem Silicon Valley berühmt geworden ist. Besonders das lange gehypte New Yorker Unternehmen WeWork wollte diesen Arbeitsphilosophien weltweit zum Siegeszug

verhelfen. Nachdem 2019 jedoch der Börsengang verschoben wurde, folgte der Rücktritt des CEOs und eine Entlassungswelle unter den Mitarbeitern. Vor dem Hintergrund der Corona-Krise erscheint die Zukunft von Großraumbüros und Shared Work- spaces ungewisser als je zuvor.Fazit Workspace Sharing: Negative Entwicklung

Meetings jetzt nur noch digital?Die Verbreitung des Coronavirus hat einen

regelrechten Webinar-Boom ausgelöst. Obwohl Videokonferenzen bereits im vergangenen Jahr-hundert technisch möglich waren, verhalf erst ein Unternehmen aus dem Silicon Valley der Technik zum Durchbruch. Mit dem Kauf von Skype durch die Verkaufsplattform eBay aus dem kalifornischen San José im Jahr 2005 war der Siegeszug des Instant-Messaging-Dienstes nicht mehr aufzuhalten. Heute gehört Videotelefonie dank verschiedenster Messenger-Dienste zum digitalen Alltag. Dennoch hat das Präsenzveranstaltungen, wie Messen, Kon-gressen oder Verkaufsgesprächen, nichts von ihrer Popularität genommen. Während an die Aufnahme dieser derzeit jedoch noch nicht wieder zu denken ist, bieten Online-Formate eine der wenigen Mög-lichkeiten, den Informationsfluss mit Kollegen an anderen Standorten, Kunden und Zulieferern auf-rechtzuerhalten. Dabei reichen die Möglichkeiten weit über die reine Informationsvermittlung hinaus.

Auch aus Umweltaspekten wird es in Zukunft durchaus eine Überlegung wert sein, auf die Geschäftsreise in die USA – die aktuell aufgrund von gekappten Flugverbindungen und Einreissper-ren ohnehin nicht möglich wäre – zu verzichten und stattdessen den virtuellen Kontakt zum Geschäfts-partner zu suchen. Es kann durchaus von Vorteil sein, Präsenz-Meetings oder -Schulungen, für die Teilnehmer häufig individuell über weite Strecken anreisen müssen, in den virtuellen Raum zu verlegen. Das spart nicht nur Zeit und Kosten, sondern ist im Angesicht von Pandemiewellen auch krisenfester.Fazit Online-Veranstaltungen: Positive Entwicklung

Seine Mitarbeiter ins Homeoffice zu schicken, bringt in der Corona-Krise viele Vorteile. Allerdings müs-sen auch diverse (IT-)Sicherheits- aspekte im Vorfeld geklärt werden. Foto: Maskot / gettyimages

Südkorea: Autonomes Fahren, Coronavirus – Hilfsprogramme 12

MENA / AFRIKA

Ägypten: Coronavirus – Wachstumsprognose 13

Saudi-Arabien: Schutz geistigen Eigentums,

Mehrwertsteuererhöhung 13

ZOLL- UND AUßENWIRTSCHAFTSRECHT

Coronavirus – Steuerliche Maßnahmen des BMF zur Milderung

wirtschaftlicher Schäden 14

Einfuhr – Wegfall von Überwachungsdokumenten 14

Einfuhr – Kopien von Präferenznachweisen werden akzeptiert

Einfuhr – Elektronische Pflanzengesundheitszeugnisse werden

akzeptiert 14

Atlas-Ausfuhr – Nachforschungsverfahren erst nach 300 Tagen 15

Exportkontrolle – Aktualisierte Embargo-Übersicht des BAFA 15

USA – USMCA soll am 1. Juli in Kraft treten 15

USA – Datenbank zu medizinischen Importprodukten 15

Neue IHK-Kontaktstelle für Unternehmen bei Störungen

in der Lieferkette 15

Webinar: Wie vermeide ich häufige Fehler beim Ausstellen von

Lieferantenerklärungen? 15

RUBRIKEN

IHK-Veranstaltungen International 16

Impressum 16

TITELTHEMA 3

W W W . R H E I N - N E C K A R . I H K 2 4 . D E

06/2020 · AUßENWIRTSCHAFT AKTUELL

Page 4: Rhein-Neckar Außenwirtschaft aktuell · Auch der digitalen Produktpräsentation verhalf ein kalifornisches Unternehmen zum Durchbruch. Apple-Chef Steve Jobs stellte 2007 erstmals

LOCKERUNGEN BEI QUARANTÄNEVORSCHRIFTEN BEI EINREISE NACH BADEN-WÜRTTEMBERG

Am 16. Mai 2020 wurden die Quarantänevorschriften für die Einreise nach Baden-Württemberg aus Ländern innerhalb der EU, der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen, Großbritannien und Nordirland gelockert.

Danach besteht eine Qua-rantänepflicht bei Einreise aus dieser Ländergruppe nur, wenn die Zahl der Neuninfektionen

in dem betreffenden Land in den letzten sieben Tagen kumuliert 50 Neuinfektionen pro 100.000 über-steigt. Maßgeblich für die Ermittlung der Neuinfektionen sind die Ver-öffentlichungen des Robert Koch Instituts.

Für Einreisen aus anderen Län-dern gilt die Quarantänepflicht weiterhin bis zum 15. Juni 2020. Von der Quarantänepflicht sind

insbesondere folgende Personen-gruppen ausgenommen:■■ Personen, die beruflich bedingt grenzüberschreitend Waren und Güter transportieren.

■■ Personen, die zwingend notwen-dig und unaufschiebbar beruflich nach Deutschland einreisen.

■■ Personen, die sich weniger als 48 Stunden oder zwingend notwen-dig und unaufschiebbar beruflich

veranlasst im Ausland aufgehalten haben.

■■ Personen, die sich auf der Durchreise durch Baden-Würt-temberg befinden und das Gebiet auf direktem Weg verlassen.

Weitere Informationen unterwww.rhein-neckar.ihk24.de, Nummer 4764144

Ministerium für Soziales Baden- Württemberg / IHK Rhein-Neckar

EUROPA / ZENTRALASIEN

FRANKREICH CHEMIESEKTOR VERSUCHT FABRIKEN AM LAUFEN ZU HALTEN

EUROPA – UPDATE CORONAVIRUS

Laufend aktualisierte Informa-tionen über die Auswirkungen des Coronavirus auf die Wirtschaft in ausgewählten europäischen Län-dern und mögliche Folgen für Ihr Auslandsgeschäft finden Sie unter:www.rhein-neckar.ihk24.de/corona-ausland

DÄNEMARK

ENERGIEEFFIZIENTE HAUS RENOVIERUNGEN SOLLEN BAUBRANCHE ANKURBELN

Noch bevor die Corona-Krise ihre Wirkung entfalten konnte, ging die Bauaktivität in Dänemark deutlich zurück. Im 1. Quartal 2020 lag die Fläche neugestarteter Bauvorhaben um 240.000 Quadratmeter unter dem Wert des gleichen Vorjahreszeitraums. Im Bau befanden sich 20 Prozent weniger Flächen. Die größten Rück-gänge verzeichnete der Wohnungsbau, in dem nach Angaben des Immobili-enportals boligsiden.dk auch im April 2020 die Preise leicht sanken.

Dementsprechend wurde der Sektor zum Ziel der ersten Konjunkturmaß-nahme der Regierung. Etwa 4 Milliarden Euro sollen bis 2026 in grüne Renovie-rungen staatlicher Wohnungsbauten fließen. Fast jeder fünfte Däne wohnt in einer solchen Immobilie. Kurzfristig sollen 72.000 Häuser renoviert werden. Die Mittel werden vom nationalen Baufonds LBF verwaltet und sollen für Maßnahmen zur Verringerung der Umweltbelastung verwendet werden.

GTAI / IHK Rhein-Neckar

Die Chemieindustrie hat nach Angaben des Chemieverbandes France Chimie trotz der Corona-Krise weitge-hend ihre Aktivität aufrechterhalten. Demnach standen Anfang April nur etwa 15 von insgesamt etwa 1.600 Betrieben vollständig still. Viele haben aber ihre Aktivitäten einschränken müssen. So laufen alle Feinchemiefa-briken weiter, allerdings nur zu zwei Dritteln ihrer Kapazitäten.

In vielen Fällen dürfte eine Kom- bination von unterbrochenen Liefer- ketten, einem Einbruch der Nachfrage und dem Ausfall von Mitarbeitern zu Einschränkungen bei der Produktion geführt haben.

Die Krise wirkt sich unterschiedlich auf Untersektoren der Chemieindustrie aus. In einigen Sparten ist die Nachfrage eingebrochen, in anderen Bereichen

stark gestiegen. Wichtige Nachfrage-sektoren wie die Automobilindustrie, Teile der Luftfahrtindustrie und der Bausektor stehen weitgehend still. Je nach Dauer der Einschränkungen dürfte der Rückgang hier zur Schlie-ßung von Produktionsstätten führen. So steht etwa die Automobilindustrie für 5 Prozent der Chemienachfrage. Andere Nachfragesektoren wie die Nahrungsmittelindustrie (unter anderem als Abnehmer von Tinte für Verpackungen, Verpackungsmaterial und Zusatzstoffen), die Pharmaindust-rie sowie die Haushaltschemie (Seifen, Reinigungsmittel, Desinfektionsmittel) laufen auf Hochtouren.

Hersteller haben als Reaktion auf die Krise ihre Produktion ausgebaut oder teilweise angepasst, um dringend benötigte Produkte zur Bekämpfung

der Epidemie herzustellen. Dabei geht es vor allem um hydroalkoholische Handgels. Hier fahren die angestamm-ten Hersteller wie Laboratoires Gilbert, Laboratoires Juva Santé, Cellande und Eyrein Industrie ihre Produktion hoch, während viele Firmen aus anderen Produktbereichen ebenfalls auf die Produktion umschwenken. Dadurch steigt der Bedarf an Inhaltsstoffen wie Wasserstoffperoxid und Isopropanol als Ersatz für Ethanol.

Einige Städte wie Nizza und Cannes haben nach chinesischem und korea-nischem Vorbild mit der Desinfektion von Straßen begonnen. Dafür nutzen sie nach Presseberichten überwie-gend verdünntes Javelwasser oder andere Desinfektionsmittel. In Lyon und Bordeaux wird ebenfalls ein Einsatz diskutiert.

Die Corona-Krise trifft den fran-zösischen Chemiesektor nach einem schwierigen Jahr 2019. Die Umsätze waren 2019 aufgrund niedrigerer Ölpreise und daran angelehnter Pro- duktpreise leicht gesunken. Die französische Chemieindustrie ist die zweitgrößte nach Deutschland in Europa und verkauft etwa zwei Drittel ihrer Produktion ins Ausland. 2019 waren die Umsätze auf den Aus-landsmärkten mit minus 0,3 Prozent etwas weniger stark zurückgegan-gen als auf dem Inlandsmarkt (minus 0,6 Prozent). Die Chemieproduktion wurde vor allem von einer stärkeren Nachfrage nach Agrarchemie und Reinigungsmitteln angetrieben.

GTAI / IHK Rhein-Neckar

Viele Chemie-Hersteller haben auf die Produktion von Handgels und Desinfektionsmittel umgestellt. Foto: S. Pech / shutterstock

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Kontakt Länder und Märkte: [email protected] · Tel. 0621 1709-228

LÄNDER UND MÄRKTE AUßENWIRTSCHAFT AKTUELL · 06/2020

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GROßBRITANNIEN

MASCHINENBAU LEIDET UNTER BREXIT UND CORONA

Die Unsicherheit über die Freihan-delsbedingungen mit der EU und die Bewältigung der Wirtschaftskrise im Zuge des Coronavirus bremsen die britische Industrie und den Maschi-nenbau. Schon vor Ausbruch der Corona-Pandemie im Vereinigten Königreich belastete die Maschinen-bauer die Angst vor einem harten Brexit. Die letztlich verlängerten Brexit-Fristen im Jahresverlauf 2019 forderten von den Unternehmen eine Krisenplanung, die Lieferprobleme durch Einfuhrbeschränkungen mithilfe verstärkter Lagerbildung umschiffte und absatzseitig den befürchteten erschwerten Marktzugang der EU durch Zollsätze und abweichende Standards berücksichtigt.

Hinzu kommt die durch den Brexit bestehende Nachfrageschwäche der

britischen Industrie. Ihr Investitionsvo-lumen in Maschinen und Ausrüstungen (ohne IT-Ausrüstung, einschließlich Transportmittel) erreichte den vorläu-figen Höhepunkt im 2. Quartal 2017 auf einem Niveau von 22,1 Milliar-den Euro und ist seitdem rückläufig. Real fielen die Investitionen quartals-durchschnittlich um 2,8 Prozent auf 18,7 Milliarden Euro im 4. Quartal 2019 (nicht wechselkursbereinigt). Die Nachfrageschwäche setzt sich durch die unklaren Freihandelsbedingungen mit der EU fort. Es ist davon auszuge-hen, dass die derzeit zurückgehaltenen Investitionspläne der Unternehmen realisiert werden, wenn die Absatz-bedingungen auf dem europäischen Markt im Zuge der Verhandlungen über das Freihandelsabkommen güns-tig sind.

Der „Flash UK Manufacturing Output Index" von IHS Markit erreichte im April mit einem Wert von 16,6 den niedrigs-ten Stand der Produktionsaktivitäten der Industrie seit Erhebungsbeginn im Januar 1992. IHS meldet für April auch rekordniedrige Umfragewerte für den Auftragseingang, die Beschäftigung und Auslandsnachfrage. Zuwächse bei Produktion und Auftragseingang wer-den nur bei medizintechnischen Gütern oder in der Nahrungsmittelherstellung gemeldet. Die Industrie ist insgesamt sehr komplex von der Krise betroffen, durch teilweise Betriebsschließungen, schwache Inlands- wie Auslandsnach-frage und Fachkräftemangel.

37 Prozent der Hersteller nehmen an, dass sich die Geschäftsbedingungen erst sechs bis zwölf Monate nach Ende der Corona-Krise stabilisieren werden. Die Branchenvertreter fordern deshalb von der Regierung unter anderem För-dermaßnahmen zur Erneuerung alter

IT-Systeme, Fabrikausrüstungen und Maschinen zugunsten neuer Techno-logien in Form einer Abwrackprämie oder steuerlichen Vergünstigungen. Ein umfangreiches Förderprogramm für die Industrie ist aber in Anbetracht der hohen und weiter steigenden Staatsverschuldung in diesem Jahr unrealistisch. Der fiskalpolitische Handlungsspielraum der britischen Regierung ist mit den milliardenschwe-ren Hilfspaketen bereits gebunden. Die im Zuge des Wahlkampfs Ende 2019 versprochene Abkehr von der Auste-rität führte bereits zu Versprechungen in den Ausbau von Großprojekten (wie das Schienenprojekt HS2) und die Stärkung strukturschwacher Regionen („Levelling-Up-Agenda”). Zu beobach-ten ist aber, ob Fördermaßnahmen im Zuge der Levelling-Up-Agenda in Industriebetrieben in Nordengland umgesetzt werden können.

GTAI / IHK Rhein-Neckar

ITALIEN

INVESTITIONEN INS GESUNDHEITSSYSTEM ERFORDERLICH

Das italienische Gesundheitssystem ist mit seiner kostenlosen Versorgung aller Einwohner und seinen zahlrei-chen Exzellenzzentren in Forschung und Praxis grundsätzlich nicht schlecht aufgestellt. Dennoch ist es in seinem derzeitigen Zustand einer schnell aus-brechenden Pandemie offensichtlich nicht gewachsen.

Ein Grund dafür ist, dass die Aus-gaben für das Gesundheitswesen in den vergangenen Jahren zwar jeweils gestiegen sind, dies aber mit abneh-menden und nicht mit zunehmenden Wachstumsraten.

Auch die Investitionen Italiens in das Gesundheitswesen sind deutlich niedriger als in anderen europäischen Ländern. 2018 waren es nur 6,5 Prozent des Bruttoinlandsproduktes, während Frankreich 9,3 Prozent und Deutsch-land 9,5 Prozent in die Hand nahmen. Da die italienische Bevölkerung aber vergleichsweise alt ist, hätten die Inves-titionen höher als in anderen Ländern sein müssen.

Unter dem Strich fehlen Investi- tionen in Höhe von rund 37 Milliarden Euro, um den tatsächlichen Bedarf des Sektors zu decken. Laut Kritikern lag der Fokus der Investitionen zudem auf hoch spezialisierten Fachkliniken, zu Las- ten des territorialen Netzes. Auch mit

Intensivtherapieplätzen ist Italien nicht ausreichend ausgestattet. Vor Ausbruch von Covid-19 lag die Zahl von Betten mit Beatmungsgeräten landesweit bei knapp über 5.000, von denen rund die Hälfte von Patienten mit anderen Krank-heiten belegt war. Durch einen schnellen Ausbau stieg diese Zahl bis Anfang Mai 2020 auf rund 9.000. Nach Abebben der Überlastungssituation konnten in Italien schon im April die ersten Sondernotfall-aufnahmen wieder geschlossen werden. Nach Plan der Regierung soll künftig pro 1 Million Einwohner ein Corona- Krankenhaus eingerichtet werden.

Insgesamt verfügte Italien laut Gesundheitsministerium über rund 192.000 Krankenhausbetten für akute und mehrtägige Behandlungen, davon rund 152.000 im öffentlichen System und 40.000 privat. Dazu kommen 22.000 Betten für eintägige Eingriffe. Gefragt sind Krankenhausausrüstung aller Art, Ventilatoren, Desinfektionsausrüstung und -fahrzeuge sowie Laborausrüstung für die Auswertung von Tests. Zudem fehlte es während der schlimmsten Zeit der Krise an spezialisiertem medizinischem Personal. Für die Behandlung von Infi- zierten ohne schwere Symp tome steigt die Nachfrage nach Telemedizin- Anwendungen.

GTAI / IHK Rhein-Neckar

KOMPETENZZENTRUM

POLEN GRENZKONTROLLEN BIS ZUM 12. JUNI VERLÄNGERT

Polens Regierung hat die Grenz-kontrollen bis zum 12. Juni verlängert. Allerdings ist nach Informationen der Deutschen Botschaft in Polen EU- Bürgern, die zu einer einmaligen geschäftlichen Arbeitstätigkeit (zum Beispiel Montagetätigkeit) nach Polen entsendet wurden und über eine EU-Binnengrenze einreisen, die Ein-reise wieder gestattet, ohne dass eine 14-tägige Quarantänepflicht anfällt. Die Entscheidung, ob für eine Einreise ein triftiger Grund vorliegt, trifft der Grenzbeamte. Deshalb empfiehlt es

sich, im Vorfeld entweder direkt oder über den polnischen Geschäftspart-ner mit dem polnischen Grenzschutz Kontakt aufzunehmen und sich die Ein-reiseberechtigung bestätigen zu lassen.

Die Quarantänepflicht für Ein- reisende nach Polen, die aus beruf-lichen Gründen zwischen Polen und Deutschland pendeln, hatte Polen bereits Anfang Mai aufgehoben.

Der Gütertransport ist von den Einreisebeschränkungen weiterhin ausgenommen.

IHK Rhein Neckar / Diplo Polen

LÄNDER UND MÄRKTE 5

Kontakt Länder und Märkte: [email protected] · Tel. 0621 1709-228

06/2020 · AUßENWIRTSCHAFT AKTUELL

Polen hat seine Grenzkontrollen nochmals verlängert. Für Geschäftsreisende aus EU-Ländern gibt es aber inzwischen Lockerungen. Foto: ASkwarczynski / shutterstock

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e■■ KOMPETENZZENTRUM

RUSSLAND DRITTES HILFSPAKET GEGEN DIE CORONA-KRISE

Präsident Putin hat am 11. Mai 2020 ein drittes, 800 Milliarden Rubel (etwa 10 Milliarden Euro) schwe-res Hilfspaket vorgelegt. Es sieht Steuernachlässe und vergünstigte Kredite für Unternehmen und Selb-ständige sowie direkte Zuwendungen für Familien mit Kindern vor und soll bis zu 1,5 Prozent zum Wachs-tum des Bruttoinlandsprodukts (BIP) beitragen.

Unternehmen, darunter kleine und mittlere Firmen (KMU) aus den am stärksten von der Corona-Krise betroffenen Branchen, erhalten Kre-dite zur Weiterzahlung von Löhnen und Gehältern im Rahmen eines speziellen Kreditprogramms ab 1. Juni 2020. Der Umfang des Kre-dits bemisst sich pro Mitarbeiter und Monat nach dem Satz des gesetz-lichen Mindestlohns in Höhe von 12.130 Rubel (etwa 150 Euro) in den meisten Regionen und fast 20.000 Rubel in Moskau (etwa 250 Euro) für sechs Monate. Der Zinssatz beträgt 2 Prozent pro Jahr. Darüber hinaus werden 85 Prozent des Darlehens durch eine staatliche Garantie besi-chert. Wenn das Unternehmen mehr als 90 Prozent der Mitarbeiter behält, muss der Kredit (inklusiv Zinsen) nicht zurückgezahlt werden; wenn mehr als 80 Prozent des Personals gehalten werden, wird die Hälfte der Kre-ditsumme fällig. Das Fälligkeitsdatum ist der 1. April 2021. Hinzu erhalten KMU einen Nachlass der Steuern

(mit Ausnahme der Mehrwertsteuer) und der Sozialversicherungsbeiträge für das 2. Quartal 2020.

Selbständigen steht ein Kredit („nalogowyj kapital“) in Höhe eines gesetzlichen Mindestlohns (12.130 Rubel) zur Zahlung von Steuern im Jahr 2020 zur Verfügung. Zusätzlich erhalten sie die 2019 gezahlten Ein-kommensteuern zurück.

Dieses 550 Milliarden Rubel (etwa 7 Milliarden Euro) umfassende Hilfs-paket unterstützt Unternehmen mit insgesamt 7 Millionen Beschäftigten. Das Hauptaugenmerk liegt auf dem Erhalt von Arbeitsplätzen. Seit Anfang April hat sich die Zahl der offiziell registrierten Arbeitslosen in Russland verdoppelt und erreichte Anfang Mai 1,4 Millionen.

Insgesamt kommen 250 Milliarden Rubel (etwa 3 Milliarden Euro) teure Maßnahmen bis zu 27 Millionen Kin-dern zu Gute. Damit soll die Kaufkraft der Bevölkerung gestärkt werden. Denn trotz bereits beschlossener Hilfs-maßnahmen sind die Einkommen der Bürger im 2. Quartal 2020 um etwa ein Fünftel im Vergleich zum Vorjahreszeitraum gesunken. Fast jeder vierte Befragte greift bereits auf seine Ersparnisse zurück, um die Ausgaben zu decken. Etwa 15 Prozent nehmen neue Schulden auf, ergab eine Umfrage der Zentralbank.

Russlands Wirtschaft wird 2020 um bis zu 6 Prozent schrumpfen, schätzt die Zentralbank. Die frei

verfügbaren Einkommen könn-ten sogar um bis zu 7 Prozent im Vergleich zum Vorjahr sinken – ein Negativrekord seit 2014. Um die Krise zu überwinden, werden zwischen 6 und 8 Prozent Wirtschaftswachs-tum benötigt, was derzeit etwa 100 Milliarden Euro entspräche.

Die ergriffenen Maßnahmen kön-nen nicht darüber hinwegtäuschen, dass die gewährte Hilfe bisher nur unzureichend bei den betroffenen Firmen ankommt. Viele können die bereitstehenden Gelder nicht abru-fen, da die Vergabekriterien kaum zu erfüllen sind. Zudem wird ein Teil der KMU nicht als von der Corona- Pandemie betroffen anerkannt. Auch Unternehmen mit ausländi-scher Beteiligung haben Probleme, an Subventionen zu kommen. Alle 1.151 systemrelevanten Unterneh-men, darunter deutsche Konzerne wie Volkswagen, Knauf, Ehrmann oder Hochland, die Staatshilfe in Anspruch nehmen möchten, müssen ihre Anteilseigner offenlegen. Sollte das russische Tochterunternehmen eine ausländische Beteiligung von mehr als 50 Prozent haben, kann es keine Hilfe in Anspruch nehmen. Zudem müssten die Unternehmen sensible Geschäftsgeheimnisse of- fenbaren, auf Bonuszahlungen für Führungspersonal verzichten und einen Maßnahmenplan zur Kosten-senkung beilegen.

GTAI / IHK Rhein-Neckar

POLEN

START-UPS DENKEN ZU WENIG INTERNATIONAL

Die Zahl der Start-Ups in Polen ist 2019 erneut deutlich gestiegen. Rund zwei Drittel sind in den fünf Städten Warschau, Breslau, Krakau, Lublin und Dreistadt (Danzig, Gdingen und Zoppot) angesiedelt. Die höchste Konzentration gibt es in der Region Niederschlesien. Insgesamt gab es 2019 zwischen 4.300 und 4.700 Start-ups. Rund 60 Prozent waren im Bereich IT tätig. Ein Schwer-punkt liegt auf Künstlicher Intelligenz, Analysetools und Dienstleistungen auf dem Finanz-und Versicherungsmarkt.

Ein Problem für die Entwicklung der polnischen Start-ups ist ihr nationaler Fokus: 61 Prozent hat keine Kunden außerhalb Polens. Jedes vierte plant zudem keinen neuen Markteintritt in den nächsten 12 Monaten. Bei den Firmen, die expandieren wollen, steht Westeuropa ganz weit oben auf der Liste. GTAI / IHK Rhein-Neckar

POLEN

INDUSTRIEPRODUKTION BRICHT EIN

Die polnische Industrieproduktion ging im April im Jahresvergleich um fast 25 Prozent zurück.

Nur vier von 34 Industriesektoren verzeichneten im April einen Produk- tionsanstieg, darunter der Arzneimit-telsektor mit einem Plus von fast 15 Prozent. Der Boom in dieser Branche neigt sich allerdings bereits dem Ende zu. Im Vergleich zu März ist auch hier die Produktion um über 37 Prozent gesunken. Die Automobilindustrie ist am stärksten von dem Produktions-rückgang betroffen. Hier brach der Umsatz im Jahresvergleich um fast 80 Prozent ein. Auch die Produktion für den Bausektor, der noch im März kaum von der Pandemie betroffen war, ist im April stark zurückgegangen.

AHK Polen / IHK Rhein-Neckar

POLEN – UPDATE CORONAVIRUS Laufend aktualisierte Informa-tionen über die Auswirkungen des Coronavirus auf die polnische Wirtschaft und mögliche Folgen für Ihr Polen-Geschäft finden Sie unter:www.rhein-neckar.ihk24.de/ corona-ausland > Polen

Russland startet ein drittes Hilfspaket, um die Folgen der Corona-Pandemie abzumildern. Das Paket ist hauptsäch-lich zur Unterstützung von Unternehmen, Selbständigen und Familien gedacht.Foto: Nordroden / shutterstock

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RUSSLAND

MÜLLDEPONIEN ERREICHEN BELASTUNGSGRENZE

Moskau steht unter großem Handlungsdruck, um die enormen Abfallmengen im Land zu verringern. Der überwiegende Teil sind Abraum und Schlacken der Rohstoffförde-rung. Daher gehören rund 98 Prozent des Abfallvolumens zur niedrigsten Gefahrstufe 5 (praktisch ungefähr-lich). Rund 100 Millionen Tonnen pro Jahr gelten als Gefahrenstoffe (dar-unter Asbest, Quecksilber, Biphenyle). Neben dem Bergbau sind die verarbei-tende Industrie, die Energiewirtschaft und die Landwirtschaft die größten Abfallerzeuger in Russland. Vor allem die Metallurgiebranche sowie Hersteller von Mineraldünger und Chemiekalien haben Inte resse an einer stofflichen Verwertung ihrer Abfälle.

RUSSLAND

INDUSTRIE IN SCHOCKSTARRE

Die Corona-Krise hat Russlands Industrie sehr stark getroffen. Das folgt aus dem Einkaufsmanager-Index (PMI) des Londoner Datendienstes IHS Markit. Der Index betrug im März noch 47,5 Punkte. Ein Wert von weniger als 50 Punkten markiert einen Rückgang der industriellen Aktivität. Im April ist der Index auf 31,3 Punkte abgestürzt. Das ist der größte von IHS gemessene Rückgang der industriellen Aktivität seit 1997, als der Index erstmals erho-ben wurde. IHS erklärt den Rückgang mit der erzwungenen Schließung der Betriebe und einem Einbruch bei den Aufträgen für Unternehmen.

AHK Russland / IHK Rhein-Neckar

Sie erhoffen sich davon eine Sen-kung der Betriebskosten und Zugang zu westlichen Kapitalmärkten durch das Auflegen von grünen Anleihen (Green Bonds).

Von 2018 bis 2024 sollen 4,2 Mil- liarden Euro Investitionen in die Hausmüllentsorgung fließen. Zwei Drittel davon müssen die Entsorgungs-unternehmen stemmen, ein Drittel kommt aus dem Staatshaushalt. Das Geld fließt in die Rekultivierung von Deponien sowie in Sortier- und Verarbeitungsanlagen. Geplant sind Verarbeitungskapazitäten für jährlich 37 Millionen Tonnen Siedlungsab-fälle. Bis 2024 soll die Deponiequote bei Hausmüll von zurzeit 95 auf 64 Prozent sinken.

Infolge der massiven Verwerfungen durch die Corona-Pandemie sowie des Ölpreisverfalls ist absehbar, dass diese Pläne zeitlich gestreckt werden müssen. GTAI / IHK Rhein-Neckar

RUSSLAND

BOOM BEI GÜTERZÜGEN

Der Güter-Transitverkehr durch Russland per Eisenbahn hat im April stark zugenommen. Wie die russische Staatsbahn RZD mitteilte, stieg die Zahl der Transit-Container im Vergleich zum April 2019 um 40 Prozent auf 65.100 TEU (Twenty-foot Equivalent Unit). Davon verkehrten 45.400 Container zwischen China und Europa, etwa 1,7 Mal so viel wie vor einem Jahr. Die Zahl der Container, die beladen waren, hat sich mit 44.000 im Jahresvergleich fast verdoppelt. Insgesamt wurden in Russland im April 1,8 Mio. Container TEU über die Schiene befördert, 12 Prozent mehr als noch im Januar 2020.

AHK Russland / IHK Rhein-Neckar

WESTBALKAN

POTENZIAL FÜR NEARSOURCING

Die globale Corona-Krise setzt auch den Ländern des westlichen Balkans stark zu. Für Montenegro und Albanien bricht der Tourismus als wichtigster Wirtschaftszweig ein, während in den industriestarken Ländern Bosnien und Herzegowina, Nordmazedonien und Serbien die Unternehmen mit zurückgehenden Aufträgen der Auto-mobilindustrie in Europa zu kämpfen haben.

Langfristig könnte die Corona-Krise für den Westbalkan aber auch eine Chance sein. In der europäischen

Wirtschaft mehren sich Überlegun-gen, Fertigungsstandorte verstärkt in Europa aufzubauen oder nach Europa zurückzuholen. Damit könnte man das Risiko besser streuen. Dem Westbal-kan könnte dabei als Investitions- und Zulieferstandort mit großer geo- und wirtschaftspolitischer Bedeutung eine wichtige Rolle zukommen.

Gerade für die Metall- und Kunst-stoffverarbeitung sind Bosnien und Herzegowina, Nordmazedonien und Serbien aufgrund ihrer Produktivi-tät, der Lohnkosten, der noch guten

VERANSTALTUNG

6. WESTBALKAN- EINKÄUFERINITIATIVEam 7. und 8. September 2020 in Mannheim

Nearsourcing in der EU oder EU-Anrainerstaaten wird in Zeiten zunehmender Handelskonflikte und der Corona-Pandemie immer wichtiger. Machen Sie sich am 7. und 8. September auf der 6. Westbalkan-Einkäuferinitiative in Einzelgesprächen mit potenziellen Lieferanten vom Westbalkan ein genaues Bild über deren Leistungs-fähigkeit. Die Lieferanten werden im Vorfeld nach Ihren Kriterien aus-gewählt. Der BME, die deutschen AHKs auf dem Westbalkan, die IHKs in Baden-Württemberg und die IHK Rhein-Neckar arbeiten dabei Hand in Hand – mit Unterstützung des BMWi.

Weitere Informationen und Anmeldung:www.rhein-neckar.ihk24.de, Nummer 4680606

Verfügbarkeit von Arbeitskräften und ihrer geographischen Lage direkt vor den Toren der Europäischen Union bereits jetzt wichtige Produktionsstandorte.

Sollte die europäische Politik und Wirtschaft auch über Corona hinaus an einer Lokalisierungsstrategie für die industrielle Produktion festhalten, dann könnte die Krise für den Balkan tatsäch-lich zu einer großen Chance werden.

Die AHK Serbien geht davon aus, dass, nachdem die erste Phase der Coro-na-Krise überwunden ist, das Interesse deutscher Investoren an der Region weiter zunimmt. Die Nachfrage nach potentiellen Zulieferern steigt bereits wieder an. GTAI / IHK Rhein-Neckar

Es gibt sie: Metall- und kunststoffverar-beitende Betriebe auf dem Westbalkan, die Vorprodukte in der benötigten Qualität liefern (wie etwa hier im Bild die FEAL D.O.O. – Široki-Brijeg in Bosnien und Herze- gowina). BME, AHKs und IHKs helfen sie zu finden. Foto: IHK Rhein-Neckar

RUSSLAND – UPDATE CORONAVIRUS

Laufend aktualisierte Informa-tionen über die Auswirkungen des Coronavirus auf die russische Wirtschaft und mögliche Folgen für Ihr Russland-Geschäft finden Sie unter:www.rhein-neckar.ihk24.de/ corona-ausland > Russland

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AMERIKAS

MEXIKO LOGISTIKFIRMEN UNTER MODERNISIERUNGSDRUCK

USA – UPDATE CORONAVIRUS

Laufend aktualisierte Informa-tionen über die Auswirkungen des Coronavirus auf die US-Wirtschaft und mögliche Folgen für Ihr USA- Geschäft finden Sie unter:

www.rhein-neckar.ihk24.de/ corona-ausland > USA

Der Onlinehandel in Mexiko wächst bereits seit einigen Jahren stark. Bedingt durch die Corona-Pandemie müssen mexikanische Unternehmen nun stärker auf den Onlinevertrieb set-zen, um die Rückgänge ihrer Verkäufe abzufedern. „Durch die Situation errei-chen mehr Firmen kritische Volumina im Onlinehandel. Das stößt sowohl bei den Händlern als auch bei ihren Transportpartnern Investitionen in Technologie und Prozesse an", sagt Alberto Hernández, Vizepräsident des Logistikverbands AOLM (Asociación de Operadores Logísticos de México) und Verkaufsleiter beim Transportanbieter Grupo Logistics. In der Logistikwirt-schaft vereinen die drei Anbieter DHL, Estafeta und Fedex je rund ein Viertel des Marktes auf sich.

Nur die Hälfte der Speditionen verfügt aktuell über formale Waren-managementsysteme. „Auf der an- deren Seite gibt es bereits profes-sionelle Onlinehändler im Land”, so Hernández. Amazon aus den USA und der argentinische Konzern Mer-cado Libre dominieren in Mexiko das Internetgeschäft.

Die Zunahme von Transportüber-fällen und Umweltbestimmungen sind weitere Gründe, warum Spediteure in

die Digitalisierung investieren sollten. Die Zahl der Transportüberfälle hat in den vergangenen Jahren in Mexiko rasant zugenommen. Alleine 2018 registrierten die Sicherheitsbehörden knapp 12.400 Vorfälle – ein Plus von rund 8 Prozent gegenüber dem Vor-jahr. Werden Lkw via GPS oder andere Techniken überwacht und lassen sich Routen dynamisch planen, können Unternehmen das Verlust risiko mindern.

Auch neue Umweltbestimmungen stellen Logistiker vor Herausfor-

derungen: „Für Mexiko-Stadt und Guadalajara gibt es Pläne, die Städte zu bestimmten Zeiten für den Lie-ferverkehr zu sperren", berichtet Stephanie Hartmann. Sie leitet das Programm für Klimaschutz im mexi-kanischen Verkehrssektor, welches die Deutsche Gesellschaft für Inter-nationale Zusammenarbeit (GIZ) im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung in Mexiko umsetzt. Da elektrisch betriebene Fahrzeuge

ausgenommen werden sollen, steht die Umstellung auf E-Antriebe in der Diskussion. „Aber natürlich können auch digitale Systeme dabei helfen, die Waren schneller zu verteilen und somit die Sperrzeiten zu umgehen", so Hartmann.

Angesichts des erwarteten Anstiegs an Lieferungen investieren die großen Logistiker in ihre Infra-struktur. So kündigte DHL an, bis 2024 rund 300 Millionen US-Dol-lar in Mexiko ausgeben zu wollen. DB Schenker teilte mit, die digitale Plattform connect 4.0 in Mexiko einzuführen. Auch einige mittel-ständische Unternehmen wie Grupo Logistics setzen verstärkt auf moderne Systeme. „So könnten Frachtenbör-sen helfen, die vielen Leerfahrten im Land zu vermeiden“, sagt Stefa-nie Hartmann. Zwar gebe es bereits einige Anbieter, doch der Markt sei zersplittert und viele Börsen erfüllten nicht die komplexen Anforderungen.

Alberto Hernández vom Verband AOLM sieht eine weitere Heraus- forderung in der allgemeinen Investi-tionszurückhaltung und Vorbehalten gegenüber technischen Neuerungen. „Automatisierung wird häufig als reiner Kostenfaktor gesehen." Zudem befürchteten viele Unternehmer, dass sensible Daten durch die Vernetzung in falsche Hände gelangten, so der Experte.

GTAI / IHK Rhein-Neckar

Neue Umweltbestimmungen zwingen Logistikunternehmen zur Modernisierung ihrer Flotte. Mexico-City und Guadelajara etwa möchten die Zufahrt für den Lieferverkehr in bestimmten Zeiten sperren – mit Ausnahme von Elektrofahrzeugen. Foto: Jeffrey Beall / flickr

USA VERHANDLUNGEN MIT VEREINIGTEM KÖNIGREICH ÜBER FREIHANDELSABKOMMEN BEGONNEN

Die erste Verhandlungsrunde star-tete am 6. Mai 2020 und umfasst rund 30 verschiedene Arbeitsgruppen. Die Verhandlungen werden zunächst über Videokonferenz geführt.

Die britische Handelsministerin Liz Truss und der US-Handelsbeauftragte Robert Lightizer betonten, dass die Verhandlungen hohe Priorität haben. Insbesondere die Briten messen einem Abkommen mit den USA angesichts des Brexit eine hohe Bedeutung zu.

Grundlage für die Verhandlungen sind die jeweiligen Verhandlungsman-date. Zwar streben beide Staaten eine schnelle Einigung über ein Freihan-delsabkommen an. Erfolgreiche und

zügige Verhandlungen seien, so be- tonte Robert Lighthizer in einer Stel-lungnahme am 5. Mai 2020, gerade angesichts der Corona-Krise und der daraus entstehenden Wirtschaftskrise, besonders wichtig. Die Verhandlungs-positionen liegen jedoch in einigen Punkten weit auseinander, sodass nicht mit einem schnellen Abschluss zu rechnen sein dürfte.

Streitpunkte könnten beispiels-weise Lebensmittelstandards und das britische Gesundheitswesen NHS werden. Insbesondere im Bereich der Landwirtschaft erhoffen sich die USA einen Zugang für Produkte wie gen-technisch behandelte Lebensmittel und

Hormonfleisch, den die EU bisher abge-lehnt hat. Das Vereinigte Königreich hofft unter anderem auf US-Zollsen-kungen für Käse und schottischen Whisky. Von den geltenden Lebens-mittelsicherheitsstandards und den Standards für Tiergesundheit will das Vereinigte Königreich jedoch nicht abweichen.

Der britische Handelsbeauftragte für Nordamerika, Antony Phillipson, geht davon aus, dass die weiterhin auch für das Vereinigte Königreich gel-tenden US-Schutzzölle auf Stahl und Aluminiumprodukte aus der EU und auf weitere Produkte aufgrund des Airbus-Streits zwischen der EU und

den USA parallel zu den Verhand-lungen über ein Freihandelsabkommen ebenfalls diskutiert werden.

Die USA hatten ihre Verhandlungs-leitlinien für ein Freihandelsabkommen mit dem Vereinigten Königreich bereits im März 2019 veröffentlicht. Das Ver- einigte Königreich legte seine Position im März 2020 vor.

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Der großflächige Ausbruch des Coronavirus stellt die USA vor gewal-tige Probleme. Neben Ausrüstungen zur Behandlung der Patienten und zum Schutz des medizinischen Personals werden auch Substanzen zur Unter-suchung von Proben immer knapper.

Dem US-Nachrichtensender CNN liege eine Liste mit 25 Artikeln vor, um deren Lieferung US-Diplo- maten ihre Gastgeberländer bitten sollen, darunter Beutel für biologische Gefahrenstoffe, Masken, Hand-schuhe, OP-Hauben, Schutzanzüge und Desinfektionsmittel, aber auch Dosierinhalatoren, elastomerische Komponenten und filtrierende Atem-schutzgeräte. Unter anderem wandte sich die USA wohl an Südkorea und bat um Quarantäne-Produkte wie Test-Kits für das Coronavirus. Südkorea habe größtmögliche Unterstützung zuge-sagt, falls die Ausstattung im eigenen Land ausreiche. Präsident Trump habe auch mit Peking über den Virusausbruch gesprochen. China hat die Produktion von Schutzausrüstung zum Teil wie-der hochgefahren und signalisierte Hilfs bereitschaft, wenn die USA die Luftfracht bereitstellten. Deutschland und die USA haben vereinbart, Möglich-keiten der Zusammenarbeit zu nutzen.Da die Kapazitäten in den Kliniken nicht ausreichen, baut das US Army Corps in New York Kongresszentren,

USA GESUNDHEITSWESEN KÄMPFT MIT GROßEN HERAUSFORDERUNGEN

Wohnheime von Universitäten und Hotels in Intensivstationen um, in denen Zehntausende von Patienten behandelt werden könnten. Auch wei-tere US-Bundesstaaten folgen diesem Beispiel, darunter Kalifornien. Um dem wachsenden Mangel an medi-zinischen Ausrüstungen durch den Ansturm neu erkrankter Patienten zu begegnen, bekommen Krankenhäuser und andere medizinische Einrichtun-gen im Rahmen des gigantischen US-Hilfs pakets 100 Milliarden US-Dol-lar. Insgesamt umfasst das Hilfspaket rund 2,2 Billionen US-Dollar, das sind fast 10 Prozent der Wirtschaftsleistung des ganzen Landes. Es ist das bislang größte, um die Folgen der Corona-virus-Epidemie abzufedern. Davor gab es im März 2020 bereits zwei weitere: ein 100-Milliarden-US-Dol-lar-Paket, das unter anderem die Kostenübernahme von Tests auf eine mögliche Ansteckung mit dem Corona-virus Sars-CoV-2 garantiert; und ein 8,3-Milliarden-US-Dollar-Paket, unter anderem für die Entwicklung von Therapien und Impfstoffen, präven-tiven Maßnahmen und für Hilfe im Ausland.

Neben dem überforderten US-Ge-sundheitswesen ist das Sozialsystem ein weiteres Problem bei der Bewälti-gung der Corona-Krise. Viele US-Bürger sind so schwach krankenversichert,

Das US-amerikanische Gesundheitssystem stieß durch die schnelle Ausbreitung des Coronavirus schnell an seine Grenzen. Die US Army unterstützte in allen Bereichen mit Personal, Logistik und medizinischer Ausrüstung. Foto: National Guard / flickrUSA

dass sie sich die Selbstbehalte für die Coronavirus-Behandlung nicht leisten können. Wegen des enormen Kostendrucks im teuren US-Gesund-heitswesen haben die staatlichen Fürsorgeprogramme Medicare und Medicaid, aber auch private Kran-kenversicherungen die Beiträge und Eigenbeteiligungen ihrer Mitglieder schon Anfang 2020 deutlich erhöht. Viele Menschen suchten in den letzten Monaten daher nur noch in Notfällen einen Arzt auf. Mittlerweile sollen nur noch Menschen mit schweren Corona-virus-Symptomen zum Arzt gehen. Orientierungshilfe dafür sollen Video-chats mit Medizinern geben. Für diese telemedizinische Beratung und Corona-virus-Tests müssen Patienten nach den jüngsten Gesetzesänderungen nichts zuzahlen. Für Behandlungs- kosten gibt es aber einen Selbstbehalt, bei Medicare-Patienten üblicherweise

USA

GRUNDLAGEN DES INSOLVENZRECHTS

Trotz zahlreicher Gegenmaßnahmen des US-Kongresses und des US-Finanz-ministeriums werden sich in den USA in naher Zukunft Insolvenzfälle nicht vermeiden lassen. Deutsche Unter-nehmen mit US-Geschäft sollten sich daher frühzeitig mit dem dort gelten-den Insolvenzrecht vertraut machen.

Das US-amerikanische Insol-venzrecht ist Bundesrecht und im Bankruptcy Code (BC) geregelt. Die Regelungen des Bankruptcy Code werden ergänzt durch die vom Supreme Court erlassenen Rules of Practice and Procedure in Ban-kruptcy. Für die Insolvenzverfahren

sind die erst instanzlichen Bundes-gerichte am Ort des Wohnsitzes, der Geschäftsstelle oder des gewöhnlichen Aufenthalts des Schuldners zuständig. Informationen über US-Insolvenzver-fahren werden unter anderem auf dem Justiz portal Pacer (Public Access to Court Electronic Records) zur Ver-fügung gestellt: www.pacer.gov. Zudem verfügen die Gerichte in den USA über ein Telefoninformations-system (VIS).

Das Insolvenzrecht in den USA kennt je nach Ziel des Insolvenz verfahrens grundsätzlich zwei verschiedene Möglichkeiten: Die Liquidation eines Unternehmens nach Kapitel 7 BC oder die Reorganisation eines Unternehmens nach Kapitel 11 BC. Nach § 1513 BC haben aus-

ländische Gläubiger im Rahmen eines US-Insolvenzverfahrens diesel-ben Antrags-Mitwirkungsrechte wie inländische Gläubiger und werden von Gerichts wegen über den Beginn des Verfahrens sowie mit dem Verfahren einhergehende Fristen (zum Beispiel zur Einreichung von Anspruchsnach-weisen) und Termine informiert.

In der Gläubigerversammlung können Gläubiger Einfluss auf das Verfahren ausüben. Hier besteht unter anderem die Möglichkeit, den Schuldner aktiv zu befragen oder einen neuen Insolvenzverwalter zu bestimmen (§ 702 BC).

Um die US-Wirtschaft während der Corona-Krise zu unterstützen hat der US-Kongress den sogenannten CARES Act (Coronavirus Aid, Relief

and Economic Security Act) verab-schiedet. Dieser hat auch Einfluss auf die Verfahren nach Kapitel 7 BC und 11 BC. Abschnitt 1113 des CARES Act erhöht im Rahmen des Kapitels 11 BC die Verschuldungsgrenze für die Inanspruchnahme der kostengüns-tigeren Reorganisationsvariante für kleine Unternehmen nach Unterkapi-tel 5 auf 7,5 Millionen US-Dollar für ein Jahr. Ferner fallen Zahlungen, die infolge des CARES Act geleistet wor-den sind, nicht unter den Begriff des laufenden Monatseinkommens. Das laufende Monatseinkommen wird unter anderem zur Feststellung der Antragsberechtigung eines Schuldners nach Kapitel 7 BC verwendet.

GTAI / IHK Rhein-NeckarLangfassung auf Anfrage

20 Prozent. Das kann auch für Ver-sicherte sehr teuer werden.

Mitte März hat in den USA die erste Humanstudie für einen Corona- virus-Impfstoff begonnen. Bis ein potenzieller Impfstoff genehmigt wer-den kann, könnte es jedoch zwölf bis 18 Monate dauern. Die Internet- und Tech-Konzerne in den USA wie auch in China trainieren ihre KI (Künstliche Intelligenz)-Algorithmen darauf, schnell zu erkennen, ob die Probe eines Pati-enten Anzeichen der Lungenkrankheit Covid-19 aufweist. Die Google-Tochter DeepMind geht mit ihrer KI Alpha-fold noch einen Schritt weiter und baut Coronavirus-Proteine anhand berechneter Strukturen virtuell nach. Ziel ist, dadurch schneller Impfstoffe entwickeln zu können. Die KI sagt die Faltung neuer Proteine präziser vor-her als andere Computerprogramme.

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ASIEN-PAZIFIK

CHINA DEUTSCHE ARBEITGEBER IN DER CORONA-KRISE GESCHÄTZT

Die Corona-Krise als Trendbe-schleuniger: Bettina Schön, Regional Representative Asia der Freudenberg Gruppe und Vorstandsvorsitzende der AHK Greater China mit Sitz in Shang-hai, im Gespräch mit Corinne Abele, China-Korrespondentin bei Germany Trade & Invest (GTAI).

Frau Schön, die Gesundheitskrise durch die Covid-19-Pandemie scheint in China weitgehend überwunden. Eine historische Wirtschaftskrise steht bevor. Welches sind die größ-ten Schwierigkeiten für deutsche Firmen?

Bettina Schön: Die Fabriken sind wieder bereit, aber die Kunden noch nicht. Die Zulieferung im Land hat sich wesentlich verbessert, jetzt sind die globalen Zulieferketten unterbrochen, die Frachtkapazitäten sind knapp. Viele Firmen haben bereits zuvor gesehen, wie wichtig es ist, zu lokalisieren. Dieser Trend dürfte sich durch Covid-19 nun verstärken. Das größte Thema in den meisten Branchen ist die Nachfrage, wobei die Binnennachfrage für deut-sche Firmen im Zentrum steht. Aber viele beliefern auch Unternehmen mit hohem Exportanteil. Damit schlägt der Exportausfall indirekt durch. Vor allem das Elektronik- und IKT-Segment sowie die Textilbranche sind betroffen. Solange der Rest der Welt geschlossen ist, wird China große Probleme haben, die Wirt-schaft wieder anzuschieben.

Chinesische sowie ausländische Fir-men kämpfen mit fehlender Liquidität. Vielen deutschen Firmen hat wohl am meisten geholfen, dass die Unterneh-mensbeiträge zur Sozialversicherung vorübergehend teilweise oder ganz erlas-sen wurden. Auch haben einige von der schneller als sonst erfolgten Gewährung von Zuschüssen oder Steuernachlässen beispielsweise für Hochtechnologie-unternehmen profitiert. Ich habe von keinem AHK-Mitgliedsunternehmen gehört, das sich gegenüber chinesischen Firmen benachteiligt gefühlt hätte. Aber natürlich haben chinesische Firmen einen besseren Zugang zu Krediten.

Chinas Bruttoinlandsprodukt ist im 1. Quartal 2020 um 6,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr ge- schrumpft. Sowohl in- als auch

ausländische Unternehmen sind im Krisenmodus. Doch wen trifft es härter? Schön: Deutsche Unternehmen haben im Zweifel sicherlich das professionel-lere Krisenmanagement und etablierte Prozesse. Auch ein diversifiziertes Pro-duktportfolio hilft in der Krise. Dabei sind deutsche Firmen, die bereits viel lokali-siert haben und weniger von globalen Lieferketten abhängig sind, im Vorteil. Aber was Agilität und Flexibilität angeht, sind uns chinesische Firmen immer noch voraus: Was wird jetzt gebraucht? Wie können wir unsere Produktion schnell umstellen und anpassen? Hier können wir viel von ihnen lernen. Wie schnell Kfz-Hersteller Atemschutz-masken und Textilfirmen nur noch Schutzanzüge produziert haben, war schon beeindruckend.

Sind deutsche Unternehmen in der Krise als Arbeitgeber geschätzt?

Schön: Die Angst vor einer zweiten Ansteckungswelle ist groß. Für die Mit-arbeiter ist es daher ganz wichtig, dass der Arbeitgeber einen hygienisch saube-ren Arbeitsplatz mit dem notwendigen Sicherheitsabstand und Masken garan-tiert, was deutsche Unternehmen tun. Gerade die großen deutschen Firmen stehen auch für sichere Arbeitsplätze. Man versucht, niemanden zu entlassen. Das wird geschätzt. Die Mitarbeiter wechseln nicht mehr so schnell. Die Attraktivität deutscher Arbeitgeber in der Krise ist sicherlich gestiegen.

China hat seine Grenzen für aus-ländische Staatsangehörige mit oder ohne gültiges Visum geschlossen.

Wie gehen deutsche Firmen und Expats damit um?

Schön: Wir schätzen, dass sich der-zeit noch einige Hundert deutsche Expats, Familienangehörige und tech-nische Experten im Ausland befinden. Getrennte Familien trifft es besonders hart. Doch auch die traditionell zur Jahresmitte durchgeführten Stand-ortwechsel entsandter Arbeitnehmer können nun nicht umgesetzt werden. Diese Situation wird wohl noch länger anhalten. Das Gefühl, in China gefan-gen zu sein, lässt möglicherweise auch einige Ausländer darüber nachdenken, das Land ganz zu verlassen. Das kann die ohnehin bereits stattfindende Loka-lisierung beschleunigen.

Auch bereiten die Reiserestriktionen innerhalb Asiens vor allem kleineren Firmen mit regionalem Headquarter in Singapur oder Hongkong Probleme. Technische Experten, auf die wir alle angewiesen sind, können nicht ein-reisen. Nicht alles kann nun mal per Video gemacht werden.

Dies bringt mich zur Frage, welche Rolle die Digitalisierung eines Unternehmens im Umgang mit der Krise spielt. Sind deutsche Firmen hier gut aufgestellt?

Schön: Grundsätzlich fahren viele

Der Trend zu lokali- sieren dürfte sich durch die Corona-Krise verstärken. Die Freuden berg Gruppe hat diesen Weg schon früher eingeschlagen. So produziert etwa die Freudenberg Apollo Filtration Technologies bereits seit 2019 am Standort Shunde, um der wachsenden Nachfrage in China nachzukommen. Foto: Freudenberg Gruppe

Bettina Schön, Regional Representative Asia der Freudenberg Gruppe und Vorstandsvorsitzende der AHK Greater China mit Sitz in Shanghai.

deutsche Unternehmen und Mittel-ständler einen bodenständigen Ansatz was Digitalisierung angeht. Gerade der Mittelstand konzentriert sich auf Lösungen, die dem Kunden einen Zusatz- nutzen bringen und die Effizienz steigern. In der Krise kann die rich-tige Datenanalyse im Unternehmen sicherlich einen Mehrwert schaffen und frühzeitig Schwachstellen aufde-cken. Was jedoch virtuelle Showrooms oder Messen angeht – damit tun wir uns eher schwer. Hier sind chinesische Akteure deutlich flexibler. Das sieht man ja auch beim Einsatz von WeChat für Firmengeschäfte. Die Risiken sind jedoch erheblich. Auch deutsche Firmen besuchen derzeit kaum noch Kunden. Fast alles läuft virtuell. Hier hat die Krise einen Veränderungsprozess beschleu-nigt, wenn nicht ausgelöst. Nach der Krise werden wir weniger physische Zusammenkünfte haben. Dabei müssen wir in Sachen digitaler Kommunikation sowohl Know-how als auch die Infra-struktur wesentlich verbessern. Dies erscheint mir ein Muss, um in China wettbewerbsfähig zu bleiben.

Die Krise als Katalysator: Gilt dies auch für die Diskussion um den Standort China?

Schön: Die Firmen werden vorsich-tiger investieren – bei knappen Finanzen umso mehr. Das Thema „China plus Eins“ wird zunehmen; wir müssen Abhängig-keiten reduzieren. Dennoch hat in der jüngsten AHK-Umfrage die Mehrheit der befragten deutschen Firmen bekräftigt, in China zu bleiben. Sie produzieren vor allem für den chinesischen Markt. Mit ausschließlich importierten Produk-ten sind sie nicht wettbewerbsfähig. China zählt zu den großen Märkten, in denen Lokalisierung durch die Krise noch attraktiver werden wird.

Corinne Abele / GTAI

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KOMPETENZZENTRUM

INDIENIN VIELEN BRANCHEN DROHEN ENTLASSUNGEN

Vor allem die rund 70 Millionen kleinst-, klein- und mittelständischen Unternehmen in Indien leiden unter den Schäden des Corona-Lockdowns. Gerade unter Beschäftigungsaspekten sind sie jedoch die tragende Säule der indischen Wirtschaft. Im Tourismus und Gastgewerbe könnten nach ersten Einschätzungen 12 der 40 Millionen, im Einzelhandel 11 der 46 Millionen Beschäftigten ihre Jobs verlieren.

Angesichts dieser Entwicklung hat Premierminister Narendra Modi die Unternehmen aufgefordert, ihren Mit-arbeitern weiterhin Löhne zu zahlen. Doch viele kämpfen selbst ums wirt-schaftliche Überleben und versuchen, ihren Personalbestand zu reduzieren.

CHINA – UPDATE CORONAVIRUS

Laufend aktualisierte Informa-tionen über die Auswirkungen des Coronavirus auf die chinesische Wirtschaft und mögliche Folgen für Ihr China-Geschäft finden Sie unter:

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Eine Kündigung oder Verweigerung des Gehalts aufgrund des Lockdowns im Generellen ist jedoch nicht gestattet. Lohnkürzungen oder die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Entlas-sungen sind komplizierte Verfahren, die eine behördliche und/oder gerichtliche Genehmigung erfordern. Beide sind in der gegenwärtigen Situation schwierig zu bekommen. Sollte jedoch dringen-der Bedarf bestehen, diese Verfahren einzuleiten, können Unternehmen in Indien sich schriftlich an die zuständige lokale Behörde wenden.

Für Millionen Arbeitnehmer, die als Tagelöhner und Selbständige im informellen Sektor auf Baustellen, in der verarbeitenden Industrie und im

Dienstleistungssektor arbeiten, fiel mit dem Lockdown ohne jegliche soziale Absicherung von jetzt auf gleich die einzige Einkommensquelle weg. Aus diesem Grund haben sich viele von ihnen aus den Großstäd-ten auf den Weg zu ihren Familien in andere Teile des Landes aufgemacht. Es wird befürchtet, dass dieser Exo-dus die Verbreitung des Coronavirus noch einmal befeuert und ihn in Regionen trägt, in denen der Anteil der älteren und damit gefährdeteren Menschen deutlich höher und die medizinische Versorgung noch schlechter ist als in den Metropolen.

GTAI / IHK Rhein-Neckar

HONGKONG

LOHNSUBVENTIONEN IM RAHMEN DES ANTI-EPIDEMIE-FONDS

Die Regierung von Hongkong kün-digte die Einführung des „Employ ment Support Scheme" (ESS) im Rahmen des Anti-Epidemie-Fonds an. Das knapp 10 Milliarden Euro schwere Programm soll Arbeitgebern zeitlich befristete finanzielle Unterstützung für die Weiterbeschäftigung ihrer Mit-arbeiter bieten und so die Wirtschaft Hongkongs stärken. Die Auszahlun-gen werden in zwei Phasen erfolgen: die erste Phase von Juni bis August 2020, die zweite Phase von September bis November. Anträge für die erste Phase können noch bis Anfang Juni 2020 über eine Online-Plattform gestellt werden.

Ein Unternehmen ist antrags-berechtigt, wenn es in Hongkong gegründet wurde, dort offiziell regis-triert ist und keine von der Regierung subventionierte Organisation ist. Anträge werden von einem Bewer-tungsgremium geprüft, das sich aus unabhängigen Experten des Inno-vations- und Technologiesektors zusammensetzt. Die Förderung muss unter Rücksicht auf folgende Punkte begründet werden: Innovations- und Technologiekompetenz, Fähigkeiten in der Technik und im Management, finanzielle Erwägungen, kommerzielle Durchführbarkeit der Projekte sowie Relevanz für die Gemeinschaft oder die Regierung.

Teilnehmende Arbeitgeber müssen den Personalbestand nach Auszah-lung über einen bestimmten Zeitraum hinweg aufrechterhalten. Wenn ein Personalabbau festgestellt wird, wird der Zuschuss zurückgefordert und dem Unternehmen Strafen auferlegt.

IHK Rhein-Neckar

Millionen Arbeit-nehmer aus dem informellen Sektor haben sich aus den Großstädten auf den Weg zu ihren Familien in andere Teile des Landes aufgemacht. Hier warten sie vor einem Bahnhof in Mumbai, um mit einem Sonderzug in ihre Heimatregion zu gelangen. Foto: Manoej Paateel / shutterstock

INDIEN

MAßNAHMEN ZUR UNTERSTÜTZUNG VON UNTERNEHMEN BESCHLOSSEN

Die Regierung und die Zentral-bank haben in Indien eine Reihe von konkreten Maßnahmen zur Stützung der Wirtschaft ergriffen, beispielsweise wurden Steuererleichterungen für Firmen beschlossen sowie ein Hilfs- paket über 20 Milliarden Euro ge- schnürt. Im Detail sind die folgenden Maßnahmen für deutsche Tochter-gesellschaften in Indien interessant:■■ Stundung von Einkommensteu-erzahlungen für das abgelaufene Finanzjahr 2019 / 2020 bis 30. November 2020

■■ Senkung der Beitragszahlungen in die gesetzliche Vorsorgekasse (Provident Fund) von 12 auf 10 Prozent sowohl für Arbeit-geber als auch für Arbeitnehmer für die nächsten zwei Monate

■■ Kreditgarantien für insgesamt 4,5 Millionen Unternehmen in Höhe von umgerechnet 36 Milliarden Euro bis zum 31. Oktober 2020, berechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen mit einem Umsatz bis zu 1 Milliarde Indischer Rupien oder mit einem ausstehenden Kredit von 250 Millionen Indischer Rupien (etwa 12 beziehungsweise 4 Millionen Euro).

Die Investitionsbehörde Invest India hat eine „Business Immunity Plat-

form" eingerichtet, auf der sich Unternehmen über die Maßnah-men der indischen Regierung für die Wirtschaft informieren können: www.investindia.gov.in/bip IHK Rhein-Neckar

INDIEN – UPDATE CORONAVIRUS

Laufend aktualisierte Informa-tionen über die Auswirkungen des Coronavirus auf die indische Wirtschaft und mögliche Folgen für Ihr Indien-Geschäft finden Sie unter:

www.rhein-neckar.ihk24.de/ corona-ausland > Indien

LÄNDER UND MÄRKTE 11

Kontakt Länder und Märkte: [email protected] · Tel. 0621 1709-228

06/2020 · AUßENWIRTSCHAFT AKTUELL

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SÜDKOREA AUTONOMES FAHREN WIRD REALITÄT

Die Stadtverwaltung von Seoul hat bekannt gegeben, zehn unbemannte Fahrzeuge und Roboter im Westteil der Stadt einzusetzen. Den Plänen zufolge sollen sich ab dem 8. Juni 2020 drei Kleinbusse, vier Limousinen und drei Lieferungsroboter gemeinsam mit dem

allgemeinen Verkehr auf den Straßen der Stadt bewegen. Bei dem Projekt handelt es sich um eine Kooperation der Stadtverwaltung mit mehreren Robotik- und Technologieunterneh-men und Universitäten. Den Bürgern Seouls wird der Zugang zu den Bussen

INDIEN

DIGITALER HANDEL SOLL KFZ-BRANCHE BELEBEN

Autohersteller in Indien haben wei-tere Maßnahmen zum Wachstum des digitalen Vertriebskanals angekündigt. Obwohl viele lokale Autohäuser in Indien seit Anfang Mai wieder öffnen durften, vermieden die Kunden zunächst den Besuch. Nachdem im vergangenen Mo- nat die Kfz-Verkäufe in Indien gen null gingen, sollen die Kunden nun online vom Kauf überzeugt werden: Unterneh-men wie Hyundai, Tata Motors, Honda und Mahindra haben ihre eigenen digi-talen Verkaufsplattformen angekündigt.

Bereits vor dem Ausbruch von Corona in Indien spielten digitale Plattformen eine große Rolle bei der Kaufentschei-dung. Laut einer Studie werden etwa 90 Prozent der Autokäufe in Indien digital angetrieben – Marken, die beispielsweise Videos und Preise online stellen, werden bevorzugt. Eine vollständige Umstellung auf digitale Verkaufskanäle wird jedoch nicht als sinnvoll ermessen. Viele Kunden werden sich weiterhin an ihren Händler wenden, um Probefahrten durchzu- führen - auch wenn derzeit Zurückhal-tung beim direkten Kontakt herrscht.

IHK Rhein-Neckar

In den Straßen von Seoul sollen sich in Kürze autonom fahrende Kleinbusse, Limousinen und Lieferroboter gemeinsam mit dem normalen Verkehr bewegen.Foto: Britta Kromand / Adobe Stock

kostenlos über eine App ermöglicht. Auch die Dienste der Lieferroboter sollen bald der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.

Südkorea verfügt aufgrund sei- ner hervorragend ausgebauten IT-In- frastruktur über sehr gute Voraus-setzungen, um zu einem wichtigen globalen Akteur im Bereich Innova-tion und Digitalisierung zu avancieren. Die Bevölkerung gilt als äußerst tech-nologieaffin und begeisterungsfähig für neue IT-Produkte und -Dienstleis-tungen. In mehreren internationalen Rankings liegt Südkorea auf den vor-dersten Plätzen. Vielversprechend ist das Konzept der Smart Cities, wo Südkorea mit der Retortenstadt Songdo ein gutes Referenzmodell aufgestellt hat und versucht, dieses in Drittländer zu expor-tieren. In einigen Branchen wird es für deutsche Zulieferer zunehmend schwer, Geräte ohne integrierte IT-Lösungen im südkoreanischen Markt zu posi- tionieren, darunter beispielsweise auch das Gesundheitswesen.

GTAI / IHK Rhein-Neckar

SÜDKOREA

HILFSPROGRAMME ZUR STÜTZUNG DER WIRTSCHAFT

Die südkoreanische Regierung unterhält zahlreiche Maßnahmen zur Stützung der Wirtschaft. Dazu zäh-len vor allem Liquiditätshilfen. Circa 50 Milliarden US-Dollar wurden zur Finanzierung kleiner und mittelgro-ßer Firmen sowie in Einzelfällen auch großer Unternehmen bereitgestellt. Das Paket enthält nach Angaben des Ministry of Economy and Finance auch 17 Milliarden US-Dollar an zusätzlichen Mitteln, um Exporteure und koreanische Firmen im Ausland mit Liquidität zu unterstützen. Dazu kommen 27 Milliarden US-Dollar zur Stabilisierung des Anleihenmarkts und rund 9 Milliarden US-Dollar zur Stabilisierung des Aktienmarkts über einen Fonds, der seit April 2020 aktiv ist. Die Bank of Korea verspricht weiterhin unbegrenzte Liquidität für Finanzinstitute für den Juni 2020. Die Hilfsmaßnahmen sollen hauptsächlich der von Corona besonders geschädig-ten Luft- und Schifffahrtsindustrie zu Gute kommen.

Firmen, die Mitarbeiter nicht entlassen, sondern bezahlten Urlaub gewähren, erhalten im Juni weiterhin erleichterten Zugang zu Zuschüssen vom Ministry of Employment and Labour. Für KMU sind Zuschüsse von bis zu 90 Prozent und für große Firmen bis zu zwei Dritteln der Löhne Beschäf-tigter möglich sein. Die Zuschüsse sind an einige formale Voraussetzun-gen gebunden und greifen nicht bei Arbeitszeitverkürzung.

Darüber hinaus ist die Mehr-wertsteuer für den Kauf von Autos in Südkorea noch bis Ende Juni von 5 Prozent auf 1,5 Prozent gesenkt. Sie ist allerdings im Unterschied zu früheren befristeten Steuersenkungen in ihrer Höhe auf maximal circa 850 US-Dollar pro Fahrzeug beschränkt. Zusammen mit anderen damit verbun-denen Abgaben beträgt die maximale Vergünstigung rund 1.225 US-Dollar. Damit kommt sie vor allem Anbietern günstigerer Autos zu Gute.

AHK Südkorea / IHK Rhein-Neckar

IT- UND SOFTWAREENTWICKLUNG IN INDIEN – EINSTIEG FÜR DEUTSCHE UNTERNEHMENam 18. Juni 2020, 10:00 bis 11:15 Uhr

Als Digitalisierungsspezialist sind Sie der Helfer für Unternehmen in Zeiten von Corona und danach? Ihr Produktionsaufwand steigt und Sie brauchen dringend hochqualifizierte Unterstützung bei der Soft-wareentwicklung und im IT-Support? Informieren Sie sich jetzt über den IT-Hub Indien: In unserem Webinar erhalten Sie praktische Tipps zu Rechtsfragen bei der Unternehmensgründung und Personalein-stellung im Subkontinent.

Zielgruppe:IT-Dienstleister, Softwareentwickler

Termin und Uhrzeit:Donnerstag, 18. Juni 2020, 10:00 bis 11:15 Uhr (MESZ)

Programm und Anmeldung:www.rhein-neckar.ihk24.de/event/153136618

Teilnehmerentgelt:60 Euro für IHK-Mitglieder, 90 Euro für Nichtmitglieder

Ihre Ansprechpartnerin:Marlene Bay, Tel. 0621 [email protected]

WEBINAR

LÄNDER UND MÄRKTE12

Kontakt Länder und Märkte: [email protected] · Tel. 0621 1709-228

AUßENWIRTSCHAFT AKTUELL · 06/2020

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MENA / AFRIKA

ÄGYPTEN WIRTSCHAFT KÖNNTE TROTZ CORONA WACHSEN

Die Corona-Krise dämpft das Wachstum der ägyptischen Wirtschaft der vergangenen Jahre. Doch gilt eine Rezession nicht als ausgemacht.

Seit März schränkt die ägyptische Regierung das öffentliche Leben ein und hat das Land in einen teilweisen Lockdown versetzt – mit erheblichen Folgen für die Wirtschaft. Die Social- Distancing-Maßnahmen treffen unmittelbar den Einzelhandel – zum

einen durch die verordneten Ein-schränkungen und zum anderen durch die drohenden Kaufkraftver-luste. Aber auch das verarbeitende Gewerbe läuft mit verminderter Kapazität. Gewerbliche Beschäftigte sind zwar zu großen Teilen von der Ausgangssperre befreit, Sicherheits-vorkehrungen und Lieferengpässe bei importierten Rohstoffen und Vorprodukten behindern aber einen

reibungslosen Betriebsablauf. In Folge der Ausbreitung des Virus wurden auch bereits nationale Großprojekte auf das Jahr 2021 verschoben – etwa der Umzug der Regierung in die neue Verwaltungshauptstadt und die Eröff-nung des Grand Egyptian Museum.

In einer Umfrage der AHK-MENA geben lediglich 20 Prozent der teil-nehmenden Unternehmen an, voll ausgelastet zu sein. Als operative Herausforderungen nennen 17 Pro-zent der Befragten Lieferengpässe. Der AHK-Geschäftsführer Jan Nöther in Kairo zeichnet ein verhalten opti-mistisches Bild, zumindest für den produzierenden Sektor. Demnach bedarf es der Wiederherstellung

von wichtigen Lieferketten, um eine V-förmige Erholung des ägyptischen Produktionssektors zu ermöglichen. Hingegen wird der Dienstleistungs-sektor ohne staatliche Hilfen eine Insolvenzwelle nur schwerlich ver-meiden können. Hiervon besonders betroffen ist der für Ägypten bedeu-tende Tourismus. Die AHK-MENA hat eine Corona-Sonderseite mit aktuellen Fallzahlen, einschlägigen Dekreten und weiteren Verlinkungen zum Thema eingerichtet (https://aegypten.ahk.de/coronavirus-in-aegypten).

Verhaltener Optimismus liest sich auch aus der Prognose des Inter- nationalen Währungsfonds (IWF) für das laufende Jahr heraus. Er geht von einem realen Wachstum von 2,0 Prozent aus und erwartet für das Jahr 2021 einen leichten Anstieg auf 2,8 Prozent. Freilich steht und fällt dieser eher positive Ausblick mit dem weiteren Verlauf der Pandemie. Die Regierung prognostiziert für das Fiskaljahr 2019/2020 ein Wachstum von 4,2 Prozent sowie 3,5 Prozent für 2020/2021. Dieser Prognose liegt allerdings die Annahme zugrunde, dass im Juni die Krise größtenteils überstanden ist.

GTAI / IHK Rhein-NeckarLangfassung auf Anfrage

SAUDI-ARABIEN

SCHUTZ DES GEISTIGEN EIGENTUMS VERBESSERT

Seit Beginn des Jahres 2020 über-nimmt in Saudi-Arabien die Saudi Intellectual Property Authority (SAIP) als einzige nationale Behörde die Aufsicht über das geistige Eigentum. Zuvor war diese Aufgabe zwischen verschiedenen Regierungsbehörden aufgeteilt. Das Urheberrecht war dem Ministerium für Kultur und Information anvertraut, die Marken dem Ministerium für Handel und Investitionen und die Patente dem Ministerium für Wissenschaft und Technologie. Nun gibt es mit der SAIP eine zentrale Anlaufstelle. Die Regulierungsfunktion der Behörde ist eine der Initiativen des Handels- und Investitionssystems im Rahmen des Nationalen Transformationspro-gramms 2020 in Saudi-Arabien. Diese Verantwortung umfasst die Durch-setzung der Rechte an geistigem

Eigentum sowie auch die Ausarbei-tung neuer Gesetze mit dem Ziel des Schutzes dieser Rechte.

Die zwei wichtigsten Neuerungen, die mit der Gründung der Behörde einhergehen, sind die Einführung von Urheberrechtsaufzeichnungen und die Einführung von Handels-gerichten, die ab jetzt Urheberrechts und Patentfälle verhandeln werden.

Die genannte Verordnung zur Registrierung von Urheberrechten erlaubt im Besonderen nun die frei- willige Registrierung von archi- tektonischen Entwürfen, von Com- putersoftware und von weiteren Anwendungen, die über ein elek-tronisches Portal eingereicht werden müssen (www.saip.gov.sa/en/services). Die Beschränkung auf diese Rechte kann jedoch durch einen Beschluss des Hauptgeschäftsführers der Behörde jederzeit erweitert werden.

Zu beachten ist auch, dass eine Registrierung an sich nicht unbe-dingt erforderlich ist, damit das

Urheberrecht gesetzlich geschützt ist. Eine freiwillige Registrie-rung ist jedoch für Beweis- und Durchsetzungs zwecke stets als vor-teilhaft anzusehen. Sie kann als Anscheinsbeweis für die Existenz des betreffenden Werks oder auch des Autors herangezogen werden. Erfolgreiche Antragsteller erhalten dann eine Bescheinigung über die Registrierung des Urheberrechts. Ihre geschützten Werke werden ebenso in ein elektronisches Regis-ter eingetragen.

GTAI / IHK Rhein-Neckar

SAUDI-ARABIEN

MEHRWERTSTEUER- ERHÖHUNG ALS REAKTION AUF DEN ÖLPREISVERFALL

Der Ölpreisverfall im Zuge der Coro-na-Pandemie macht Saudi-Arabien zu schaffen. Die Staatseinnah- men sanken im 1. Quartal 2020 um

22 Prozent im Vergleich zum Vorjahr, die Öleinnahmen um 24 Prozent. Die Regierung kündigte deswegen ein ausgedehntes Sparprogramm an, zu dem auch eine Steuerer hö- hung beschlossen wurde. Ab dem 1. Juli 2020 wird die Mehrwertsteuer nach Angaben des saudi-arabischen Finanzministers von 5 auf 15 Pro-zent erhöht.

Die Mehrwertsteuer wird als Einfuhrumsatzsteuer auch importierte Waren belasten. Unternehmen, die von dem erhöhten Mehrwertsteuer-satz betroffen sind, werden vor der schwierigen Entscheidung stehen, ob sie die zusätzliche Mehrwertsteuer an ihre Kunden weitergeben oder diese Kosten bis zu einem gewis-sen Grad absorbieren wollen. Dabei geht es um die Evaluierung von bestehenden Preisvereinbarungen, gesetzlichen Obergrenzen und die Analyse der nötigen Gewinnspannen.

GTAI / IHK Rhein-Neckar

In Ägypten gilt lediglich eine nächtliche Ausgangssperre. Tagsüber beleben sich die Straßen wieder. Dennoch leidet die Wirt-schaft unter der Corona-Krise. Die Regierung plant ein Hilfspaket von über 6 Milliarden Euro. Foto: Mohammed Moustafa / EyeEm

LÄNDER UND MÄRKTE 13

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06/2020 · AUßENWIRTSCHAFT AKTUELL

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Um die beträchtlichen wirt- schaft lichen Schäden durch die Corona-Krise bei den Beteiligten abzumildern, hat das Bundesminis-terium der Finanzen ein umfassendes Maßnahmenpaket erlassen. Bei den bundesgesetzlich geregelten Steuern, die von der Zollverwaltung verwaltet werden, sind die Haupt- zollämter angewiesen worden, den Steuerpflichtigen angemessen entgegenzukommen. Hierunter fallen folgende Verbrauch- und Verkehrs- steuern:■■ Einfuhrumsatzsteuer■■ Luftverkehrsteuer■■ Energie- und Stromsteuer■■ Tabak- und Kaffeesteuer■■ Bier-, Alkohol-, Alkopop- und Schaumweinsteuer

■■ Zwischenerzeugnissteuer■■ Kraftfahrzeugsteuer

Dadurch sollen bei den betroffenen Steuerpflichtigen unbillige Härten ver-mieden werden. Insbesondere folgende Maßnahmen kommen hier in Betracht: Stundungen

Durch eine Stundung kann die gesetzliche Fälligkeit des Steueran- spruchs hinausgeschoben werden. Die Pflicht zur Zahlung der Steuer bleibt davon unberührt. Stundungsanträge für nachweislich und nicht uner-heblich betroffene Steuerpflichtige können bis zum 31. Dezember 2020 unter Dar legung ihrer Verhältnisse gestellt werden. Die Steuern müssen bis zu diesem Zeitpunkt bereits fällig sein oder fällig werden. Anträge auf Stundung von nach dem 31. Dezem-ber 2020 fällig werdenden Steuern sind besonders zu begründen. Klar-stellend wird darauf hingewiesen,

dass eine Stundung der Einfuhrum-satzsteuer auch dann möglich ist, wenn der Antragsteller zum (vollen) Vorsteuerabzug berechtigt ist. Das gilt sowohl für Anträge auf Stundungen von Abgaben, für die ein Zahlungs-aufschub bewilligt wurde, als auch im Rahmen einer Standardzoll anmeldung ohne Zahlungsaufschub.

Die Stundung der Einfuhrumsatz-steuer ist nicht davon abhängig zu machen, dass der Antragsteller seinen Anspruch auf Vorsteuererstattung gegen das zuständige Finanzamt an den Zoll abtritt.

VollstreckungsaufschubDrohen aktuell Vollstreckungs-

maßnahmen kann unter Darlegung der aktuellen Situation des Voll- streckungsschuldners Vollstreckungs- aufschub beantragt werden.

VorauszahlungenNachweislich und nicht uner-

heblich betroffene Steuerpflichtige können bis zum 31. Dezember 2020 unter Darlegung ihrer Verhältnisse einen Antrag auf Anpassung der bis-her festgesetzten Vorauszahlungen stellen. Wenn Sie von den Auswir-kungen der Corona-Krise betroffen sind, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.

Um eine zügige Antragsbear-beitung zu gewährleisten, sind die Anträge entsprechend zu begrün-den und der Zusammenhang zur Corona-Krise glaubhaft darzu-legen. Die Hauptzollämter werden Anträge möglichst entgegenkom-mend bearbeiten.

STEUERLICHE MASSNAHMEN ZUR MILDERUNG WIRTSCHAFTLICHER SCHÄDEN AUFGRUND DER CORONA-KRISE – WIE KANN IHR UNTERNEHMEN DAVON PROFITIEREN? ?

EINFUHR

WEGFALL VON ÜBERWACHUNGSDOKUMENTEN

Mit den Durchführungsver-ordnungen (EU) 2016/670 und (EU) 2018/640 hatte die Kommis-sion der Europäischen Union eine vorherige Überwachung der Einfuh-ren bestimmter Eisen-, Stahl- und Aluminiumerzeugnisse eingeführt. Diese vorherige Überwachung mit-tels Überwachungsdokument war bis zum 15. Mai 2020 befristet und wurde nicht verlängert. Zoll / IHK Rhein-Neckar

EINFUHR

KOPIEN VON PRÄFERENZNACHWEISEN WERDEN ZEITLICH AKZEPTIERT

Die Europäische Kommission hat für die präferenzielle Einfuhr Verein-fachungen beschlossen. Demnach können ausnahmsweise Präferenz-behandlungen gewährt werden, ohne original vorgelegte Präferenznach-weise. Bis zum Ende der Krise und bis auf weitere Mitteilung können eingescannte Kopien in Papier-form oder per E-Mail übermittelte

Präferenznachweise akzeptiert werden. Die Akzeptanz von eingescannten und zum Beispiel als PDF-Scan per E-Mail übermittelten Präferenznachweisen entbindet die Einführer allerdings nicht von der Verpflichtung, die ent-sprechenden Originalbescheinigungen bei den Ausführern einzufordern und nachträglich zur Verfügung der Zoll-behörde zu halten, sobald sich die Lage wieder normalisiert hat.

Die Maßnahmen gelten rückwirkend für alle ab dem 1. März 2020 ausge-stellten förmlichen Präferenznachweise (Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1/EUR-MED sowie für A.TR). Hinsichtlich der Warenverkehrsbescheinigungen, die in der Türkei ausgestellt werden, gilt seit dem 24. April 2020 zusätzlich die Besonderheit, dass diese vorübergehend nicht mehr handschriftlich unterzeich-net werden. Laut Zollverwaltung sind alle Maßnahmen zeitlich befristet und gelten nur solange, wie die durch die Covid-19-Krise bedingten Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen andauern. Nach Auskunft der Generalzolldirek-tion wird das Ende der Frist für diese vorübergehende Vereinfachung bei der Anerkennung von Präferenznachweisen durch die EU-Kommission vorgegeben werden, analog zum ebenfalls von der

EU-Kommission festgelegten Beginn der vorübergehenden Vereinfachung.

Der Einführung dieser Vereinfa-chung war eine Abfrage der Kommission unter den EU-Mitgliedsstaaten sowie den Partnerländern bezüglich des Umgangs mit Präferenznachweisen während der Corona-Krise vorausge-gangen. Demzufolge ist zu erwarten, dass auch die Festlegung eines Endda-tums dieser Frist auf Grundlage einer vorherigen Abfrage der EU-Kommission (sowohl unter den EU-Mitglieds- staaten als auch bei den Partner ländern) erfolgen wird.

Zoll / IHK Rhein-Neckar

EINFUHR

ELEKTRONISCHE PFLANZENGESUNDHEITSZEUG-NISSE WERDEN AKZEPTIERT

EU-Exporteure von Pflanzen und ihren Erzeugnissen haben Schwierig-keiten, den Grenzkontrollstellen der Zielländer die Originale der von den zuständigen Behörden der EU- Mitgliedstaaten ausgestellten Pflan- zen gesundheitszeugnisse vorzule-gen. Dies ist zurückzuführen auf die schwerwiegenden Einschränkungen beim Flugzeugtransport und bei den

Kurierdiensten, die zur Lieferung dieser Bescheinigungen verwendet werden.

Die EU-Kommission hat daher mitgeteilt, dass elektronische Pflanzen-gesundheitszeugnisse und gescannte Kopien bei der Einfuhr in die EU akzep-tiert werden. Darüber hinaus forderte die Kommission die Handelspartner auf, die Handelserleichterungsmaßnahmen der EU im Zusammenhang mit der Akzeptanz von gescannten Pflanzen-gesundheitszeugnissen ebenfalls für Exporte der EU-Mitgliedsstaaten in Drittländer zu akzeptieren.

Das Julius Kühn-Institut plant auf seiner Homepage Ankündigun-gen von Drittländern aufzulisten: https://pflanzengesundheit.julius-kuehn.de Zoll / IHK Rhein-Neckar

ZOLL– UPDATE CORONAVIRUS

Laufend aktualisierte Informa-tionen über Maßnahmen beim grenzüberschreitenden Waren-verkehr sowie bei Rechtsfragen im Auslandsgeschäft aufgrund der Corona-Pandemie finden Sie unter:

www.rhein-neckar.ihk24.de/ coronavirus-ausland

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Kontakt: Oliver Falk · [email protected] · Tel. 0621 1709-223

AUßENWIRTSCHAFT AKTUELL · 06/2020 ZOLL UND AUßENWIRTSCHAFTSRECHT

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WEBINAR

NEU: IHK RHEIN-NECKAR RICHTET KONTAKTSTELLE FÜR UNTERNEHMEN BEI STÖRUNGEN IN DER LIEFERKETTE EIN

Die Corona-Pandemie führt bei vielen Unternehmen zu Problemen in ihren internationalen Lieferket-ten. Denn viele EU- und Drittstaaten haben zahlreiche Maßnahmen ein-geführt, die starke Störungen in den Wertschöpfungs- und Lieferket-ten ausgelöst haben. Dies betrifft zum Beispiel wichtige Zuliefer-betriebe im Ausland, die in ihrer Produktion behindert waren und ihren Lieferverpflichtungen nicht mehr korrekt nachkommen konn-ten. Fehlende Zulieferteile können jedoch schnell die Produktion in Deutschland massiv beeinträch-tigen. Daher ist die Sicherung von Lieferketten so wichtig. Die IHK Rhein-Neckar unterstützt die Unternehmen zusammen mit den baden-württembergischen IHKs

und dem Wirtschaftsministerium bei der Lösung von Schwierigkeiten in der internationalen Lieferkette.

Sollten Sie von einer Störung in der Lieferkette aktuell betrof-fen sein, wenden Sie sich bitte an Ihre IHK als erste Anlaufstelle. Wir kümmern uns persönlich um Ihr Anliegen und geben Ihnen schnell und unbürokratisch Hilfestellung. Wenden Sie sich dafür an: kontaktstelle-lieferketten@ rhein-neckar.ihk24.de.

Nennen Sie uns dabei bitte das betroffene Lieferland und Ihr Prob-lem. Gerne leiten wir Ihr Anliegen im Falle einer zugrunde liegenden poli-tischen Problematik an die zentrale Stelle im baden-württembergischen Wirtschaftsministerium weiter.

Lieferantenerklärungen werden bei Warenbewegungen innerhalb der EU ausgestellt und sind ein bedeutendes Thema für alle Zulieferer. Jedoch gibt es einiges zu beachten, denn bei der Ausstellung von Lie-ferantenerklärungen treten häufig Fehler auf. Diese können leicht zur Ablehnung der Lieferantenerklärung führen. Im Webinar erhalten Sie einen Überblick über die häufigsten Fehler bei Lieferantenerklärungen und wie man diese vermeidet.

Im Einzelnen werden behandelt:■■ Basisinformationen■■ Erforderliche Angaben auf der Lieferantenerklärung■■ Häufige Fehler auf Lieferantenerklärungen■■ Tipps für die korrekte Ausstellung von Lieferantenerklärungen

Termin und Uhrzeit:Mittwoch, 17. Juni 2020 10:00 bis 11:00 Uhr

Programm und Anmeldung:www.rhein-neckar.ihk24.de/event/153131667

Teilnahmeentgelt:30 Euro für Mitglieder, 50 Euro für Nichtmitglieder

Ihre Ansprechpartnerin:Andrea Förster, Tel. 0621 [email protected]

ATLAS-AUSFUHR

NACHFORSCHUNGS- VERFAHREN ERST NACH 300 TAGEN

Seit dem 24. April 2020 wird bei Ausfuhrvorgängen, die an diesem Tag oder später überlassen werden, das Nachforschungsverfahren gemäß Art. 335 Abs. 1 UZK-IA in ATLAS-Ausfuhr bis auf Weiteres erst dann gestartet, wenn 300 Tage (statt bisher 90 Tage) nach Überlassung zum Ausfuhrverfahren die Nachricht Ausgangsbestätigung/ Kon-trollergebnis zu einem Ausfuhrvorgang nicht vorliegt. Wird anschließend kein gültiger Alternativnachweis vorge-legt, so wird der Ausfuhrvorgang mit Ablauf des 360. Tages auf Grundlage Art. 248 Abs. 2 UZK-DA automatisiert für ungültig erklärt. Der Teilnehmer kann dessen ungeachtet weiterhin das Nachforschungsersuchen bereits 70 Tage nach Überlassung zum Aus-fuhrverfahren durch Übermittlung der Nachricht „Ausgang zur Ausfuhr“, unter Angabe der tatsächlichen Ausgangs-zollstelle und des Ausgangsdatums, von sich aus starten.

Bei Ausfuhrvorgängen die vor dem 24. April 2020 überlassen wurden, wird weiterhin das Nachforschungs-verfahren nach 90 Tagen gestartet. Die Antwortfrist beträgt weiterhin 45 Tage. Sollte innerhalb dieser Frist keine Antwort möglich sein, haben die Teilnehmer weitere 225 Tage Zeit, die Möglichkeit durch Vorlage des Alter-nativnachweises bei der zuständigen Ausfuhrzollstelle den Ausgang nach-zuweisen. Weiteres finden Sie unter www.rhein-neckar.ihk24.de, Nummer 4781720. Zoll / IHK Rhein-Neckar

EXPORTKONTROLLE

BAFA VERÖFFENTLICHT AKTUALISIERTE EMBARGO-ÜBERSICHT

Das Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat die Übersicht über die länderbezogenen Embargos aktualisiert (Stand: 28. April 2020). Die Übersicht fasst tabellarisch die wesentlichen Inhalte der bestehen-den Embargomaßnahmen zusammen. Auf der Website des BAFA kann man zudem im Bereichsmenü „Embargos“ einzelne Länder-Ordner – mit Hin-weisen zu Embargomaßnahmen und den jeweiligen Verlinkungen zu den

entsprechenden Rechtsgrundlagen – einsehen. Weitere Informationen und die Übersicht finden Sie unter www.rhein-neckar.ihk24.de, Nummer 19383. BAFA / IHK Rhein-Neckar

USA

USMCA SOLL ZUM 1. JULI 2020 IN KRAFT TRETEN

Die USA haben das United States- Mexiko-Kanada-Agreement (USMCA) notifiziert, so dass das Abkommen damit zum 1. Juli 2020 in Kraft treten kann. Damit ist der letzte Schritt zum Inkrafttreten des USMCA getan. Kanada und Mexiko hatten den Abschluss ihrer Verfahren schon Anfang April notifiziert. Das Abkommen wird das zwischen den Ländern bestehende NAFTA-Abkommen ablösen.

Zudem treiben die US-Zollbehörde Customs and Border Protection und der Handelsbeauftragte mit Instruktionen und Leitlinien zur alternativen Einfüh-rung der Ursprungsregeln im Kfz-Sektor das Inkrafttreten des USMCA voran. Am 24. April 2020 hat Kanada über ein alternatives USMCA-Implementierungs-regime für Fahrzeugbauer informiert, das die teils umfassenden nötigen Pro-duktionsänderungen erleichtern soll. Voraussetzung für die Gewährung der Erleichterungen ist die rechtzeitige Beantragung bis zum 1. Juli 2020.

GTAI / RGIT / IHK Rhein-Neckar

USA

DATENBANK ZU MEDIZINISCHEN IMPORTPRODUKTEN

Die US International Trade Com-mission (ITC) hat eine Datenbank von Importprodukten veröffentlicht, die für die Bekämpfung der COVID-19- Pandemie relevant sind. Die Daten-bank identifiziert verschiedene medizinische Produkte, wie zum Beispiel persönliche Schutzausrüs-tungen und Beatmungsgeräte sowie die entsprechenden Zollnummern, Herkunftsländer, Zollsätze und das jeweilige Handelsvolumen. Die in der Datenbank identifizierten Importe hatten 2019 ein Handelsvolumen von zirka 105 Milliarden US-Dollar. Die ITC wird die Datenbank voraussichtlich bis Ende Juni aktuell halten.

RGIT/ IHK Rhein-Neckar

WIE VERMEIDE ICH HÄUFIGE FEHLER BEIM AUSSTELLEN VON LIEFERANTENERKLÄRUNGEN?am 17. Juni 2020, 10:00 bis 11:00 Uhr

ZOLL UND AUßENWIRTSCHAFTSRECHT 15

Kontakt: Oliver Falk · [email protected] · Tel. 0621 1709-223

06/2020 · AUßENWIRTSCHAFT AKTUELL

Page 16: Rhein-Neckar Außenwirtschaft aktuell · Auch der digitalen Produktpräsentation verhalf ein kalifornisches Unternehmen zum Durchbruch. Apple-Chef Steve Jobs stellte 2007 erstmals

Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar Geschäftsbereich International L 1, 2, 68161 Mannheim www.rhein-neckar.ihk24.de

Chefredaktion: Gabriele Borchard Tel. 0621 1709-131 [email protected]

Erscheinungsweise: monatlich

Redaktionsschluss: jeweils am 20. des Vormonats

Satz, Layout, Umbruch, Verteilung: Page Pro Media GmbH www.pagepro-media.de

Außenwirtschaft aktuell wird unter anderem in Zusammen arbeit mit Germany Trade and Invest – Gesell-schaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH erstellt.

Die Informationen werden von uns mit größter Sorgfalt zusammengetragen, recherchiert und verarbeitet. Eine Gewähr für die Richtigkeit kann jedoch nicht übernommen werden.

Dieser Informationsdienst ist für Unternehmen des IHK- Bezirks kostenfrei.

Datenschutzrechtliche Informationen: www.rhein-neckar.ihk24.de/ Datenschutz

Mitgliederservice: Bei nicht gewünschter Zeitschriften- Belieferung, Mehrfachzustellungen oder Adressänderungen wenden Sie sich bitte an: [email protected]

IMPRESSUM

IT- UND SOFTWAREENTWICKLUNG IN INDIEN – EINSTIEG FÜR DEUTSCHE UNTERNEHMENam 18. Juni 2020, 10:00 bis 11:15 Uhr

ONLINE-MEETING

CORONAVIRUS – UNSER DIGITALES VERANSTALTUNGSANGEBOTAufgrund der aktuellen Situation bieten wir bis auf Weiteres keine Präsenzveranstaltungen an. Bitte beachten Sie unsere zahlreichen digitalen Veranstaltungsformate.

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Infos finden Sie auch unter:www.rhein-neckar.ihk24.de/international/veranstaltungen

VERANSTALTUNGEN

Foto: Dragonimages / Adobe Stock

WEBINARE

■ Juni 2020

Aktuelle Lage der Automobilbrache in Polen – Alternativmarkt Bahntechnik www.rhein-neckar.ihk24.de, Nummer 3013066

Ansprechpartnerin: Heide Schmidt, Tel. 0621 1709-147

■ 17. Juni 2020, 10:00 bis 11:00 Uhr

Wie vermeide ich häufige Fehler beim Ausstellen von Lieferantenerklärungen?www.rhein-neckar.ihk24.de/event/153131667

Ansprechpartnerin: Andrea Förster, Tel. 0621 1709-164

■ 18. Juni 2020, 10:00 bis 11:15 Uhr

IT- und Softwareentwicklung in Indien – Einstieg für deutsche Unternehmenwww.rhein-neckar.ihk24.de/event/153136618

Ansprechpartnerin: Marlene Bay, Tel. 0621 1709-130

■ Juni 2020

Russland/EAWU: Produktzulassung und deren Verlängerungsmöglichkeit in Corona-Zeiten www.rhein-neckar.ihk24.de, Nummer 19211

Ansprechpartner: Calin Ursachi, Tel. 0621 1709-124

Als Digitalisierungsspezialist sind Sie der Helfer für Unternehmen in Zeiten von Corona und danach? Ihr Produktionsaufwand steigt und Sie brauchen drin-gend hochqualifizierte Unterstützung bei der Soft-wareentwicklung und im IT-Support? Informieren Sie sich jetzt über den IT-Hub Indien: In unserem Webinar erhalten Sie praktische Tipps zu Personaleinstellung und Rechtsfragen bei der Unternehmensgründung im Subkontinent.

Programm und Anmeldung: www.rhein-neckar.ihk24.de/event/153136618