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Ratgeber für den Trauerfall Stadt Quedlinburg

Stadt Quedlinburg · Ratgeber für den Trauerfall Stadt Quedlinburg Quedlinburg_2.Ko 17.08.2005 14:31 Uhr Seite U1

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Page 1: Stadt Quedlinburg · Ratgeber für den Trauerfall Stadt Quedlinburg Quedlinburg_2.Ko 17.08.2005 14:31 Uhr Seite U1

Ratgeber für den Trauerfall

Stadt Quedlinburg

Quedlinburg_2.Ko 17.08.2005 14:31 Uhr Seite U1

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U2

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Quedlinburg_2.Ko 17.08.2005 14:31 Uhr Seite U2

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Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger!

An den eigenen Tod oder den eines

Angehörigen denken viele Menschen nicht

gern. Oft schieben wir solche Gedanken

vor uns her! Deshalb stehen wir einem

plötzlichen Todesfall in der Familie und

den damit verbundenen Erfordernissen in

der Regel ratlos gegenüber. Der nächste

Angehörige, der den Tod des Ehegatten,

eines Elternteils oder eines nahen

Verwandten miterleben muss, weiß zwar,

dass er wegen einer Todesbescheinigung

den nächsten Arzt zu informieren und ein

Bestattungsinstitut mit der Beerdigung zu

beauftragen hat. Was aber weiter zu tun

ist, wohin man sich wenden muss, um die

notwendigsten Formalitäten zu erledigen,

dazu ist man in der ersten Trauerphase oft

nicht fähig.

Die Hinweise in dem Ihnen vorliegenden

Ratgeber für den Trauerfall der Stadt

Quedlinburg sollen deshalb Bürgerinnen

und Bürgern helfen, ihre Angelegenheiten

rechtzeitig zu regeln und bei einem

Todesfall in der Familie den nächsten

Angehörigen Handreichung zu geben,

damit nichts vergessen wird.

Friedhöfe sind in erster Linie Orte der

Trauer und Besinnung, aber auch Orte des

Lebens und der Begegnung. Die reich

bebilderte Broschüre enthält allerlei

Wissenswertes zu den Friedhöfen in

Quedlinburg, so dass ich Sie ermuntern

möchte, in einer stillen Stunde das Heft in

die Hand zu nehmen, um sich zu informie-

ren.

Eberhard Brecht

Bürgermeister

1

Vorwort

Quedlinburg_2.Ko 17.08.2005 14:31 Uhr Seite 1

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Vorwort 1

Lange selbständig in der eigenen Wohnung leben 5

Auch das Sterben gehört zum Leben 7

Formalitäten und sonstige Maßnahmen in Stichworten 8

Was ist zu tun? 9

Übersichtsplan 10

Wer bestimmt Bestattungsart und Bestattungsort? 12

Trauerfeier und kirchliche Beerdigung 13

Trauerbewältigung 14

Trauerfloristik heute 15

Versicherungen, Vereine, Banken usw. informieren 16

Nachlassregelung 17

Friedhöfe in Quedlinburg 18

Zentralfriedhof Badeborner Weg 15 19

2

Inhaltsverzeichnis

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3

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Telefon: (03946) 90 15 81

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EntrümpelungenWinterdienst

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Telefon: (0 39 46) 70 30 38Funk: (01 52) 02 51 50 19

Hausmeister- und Gartenservice

Haus-Hof-Gartenservice• Hausordnung • Entrümplungen • Kleintransport

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24-Stunden-Pflege 6

Abwasserentsorgung U2

Aktensortierservice 3

Banken 2

Bestattungen 4, 8

Bestattungshaus 4

Blumen 15

Bürodienstleistungen 3

Catering 19

Containerdienst 3, 5

Entrümpelungen 3, 6

Erbfolgeregelungen 17

Erbrecht 2, 17

Finanzdienstleister 2

Finanzen 3

Finanzierungen U2

Forderungsmanagement U4

Gartenpflege 5

Gärtnerei 15

Gaststätte 19

Grabpflege 15

Grundstücksbewertung 3

Häusliche Krankenpflege 6, U4

Hausmeisterdienst 3, 6

Hausmeisterservice 3

Hotel 19

Immobilien 3

Immobilienbewertung 3

Katholische Kirche 13

Kirche 13

Nachlassregelungen 17

Naturheilpraxis 14

Neuapostolische Kirche 13

Notar 17

Pflegedienst 6, U4

Psychiatrie 14

Psychotherapie 14

Rechtsanwalt 2, 17

Restaurant 19

Samenzucht 15

Sicherheitsdienst U4

Speisegaststätte 19

Trauerbegleitung 14

Trauerfloristik 15

Umzüge 5

Versicherungsmakler U2

Wasserversorgung U2

4

Branchenverzeichnis

Bestattungshaus KARRIESInh. Guido Neuhäuser

Tag & Nacht·Beratung und Erledigung aller

Formalitäten·Bestattungsvorsorge·Erd-, Feuer- und Seebestattungen·Überführungen im In- und Ausland

Quedlinburg�0175/1123954

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Quedlinburg_2.Ko 17.08.2005 14:31 Uhr Seite 4

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Wer möglichst lange unabhängig im eige-

nen Heim leben möchte, kann auf eine

Reihe von Hilfen zurückgreifen, die das

Leben und die Haushaltsführung erleich-

tern. Denn mit zunehmendem Alter fallen oft

auch einfache Arbeiten schwerer.

Trotzdem sollte der eigene Garten so lange

als möglich erhalten bleiben. Er bietet

Abwechslung und Entspannung.

Für die umfangreicheren oder schwereren

Arbeiten wie Rasen mähen, Hecke schnei-

den und Graben kann eine Firma zu Hilfe

genommen werden. Der genaue Umfang

der Leistungen sollte vorab in einem

Beratungsgespräch festgelegt werden.

Soll das Haus verkauft und eine kleinere

Wohnung gesucht werden sind Ingenieure,

die als Wertermittler tätig sind, sowie

Immobilienbüros gerne behilflich.

Wohnungsgenossenschaften und auch pri-

vate Vermittler kümmern sich darum, eine

den Ansprüchen angemessene Wohnung

zu finden.

Soll beim Umzug viel Weggeworfen wer-

den, ist es ratsam, vorab einen Container

zu bestellen, die in unterschiedlicher Größe

angeboten werden.

Wer Besorgungen außer Haus nicht mehr

allein erledigen kann, der kann

Unterstützung durch verschiedene

Organisationen, Bürodienstleister, Sicher-

heitsdienste oder durch die örtlichen

Taxiunternehmen bekommen.

5

Lange selbständig in der eigenen Wohnung leben

Umweltgerechte Entsorgung für Kommunen,Gewerbe und Industrie!

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Quedlinburg_2.Ko 17.08.2005 14:31 Uhr Seite 5

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Pflegedienste übernehmen nicht nur die

Grund- und Behandlungspflege, die vom

Arzt verordnet wird sondern auch die

Verhinderungspflege. Das bedeutet, dass

vom Pflegedienst die Pflege für einen

kurzen Zeitraum übernommen werden

kann, wenn die Pflegeperson, die sonst

die Pflege ausführt, durch Urlaub,

Krankheit oder aus anderen Gründen aus-

fällt. Diese Verhinderungspflege ist vor

Beginn bei der jeweiligen Pflegekasse zu

beantragen.

Eine 24-Stunden-Pflege ist ebenso möglich

wie eine Teilbetreuung oder nur spezielle

Leistungen wie Verbandswechsel, Medika-

mentengabe etc..

Des Weiteren können Pflegedienste auch

hauswirtschaftliche Leistungen übernehmen

und vermitteln Essen auf Rädern.

Firmen, die entsprechende Leistungen

anbieten, finden Sie auch gegenüber dem

Inhaltverzeichnis und auf der hinteren

Umschlagseite.

6

Harzer PflegedienstPostel & Hinzmann GbR

Weyhegarten 1c06484 QuedlinburgTel. 03946/811066Fax 03946/811154 U

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Quedlinburg_2.Ko 17.08.2005 14:31 Uhr Seite 6

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Friedhöfe sind zwar in erster Linie Orte für

Bestattungen und damit Ausdruck und

Spiegel für den Umgang mit dem Tod

innerhalb einer Gesellschaft.

Die Stätten der letzten Ruhe sind aber

nicht nur Orte der Trauer, sondern auch

solche der Hoffnung, der Pietät und der

würdigen Stille. Sie sind sogar Orte des

Lebens und der Begegnung. Viele

Menschen schätzen sie auch als grüne

Erholungsräume und kulturelle Kleinode.

Unsere Friedhöfe verbinden das

Notwendige mit dem Nützlichen, die mate-

rielle mit der geistigen Welt. Hier vollzie-

hen sich Begegnungen zwischen

Trauernden und Spaziergängern. Gefühle

werden ausgetauscht und menschliche

Wärme vermittelt. Der Friedhof ist ein

Treffpunkt für die Bevölkerung.

Auch ein Teil der Stadtgeschichte wird hier

lebendig. Friedhöfe erzählen von den letz-

ten Ruhestätten bekannter Familien und

Persönlichkeiten.

Seit Menschen auf dieser Erde leben,

bestatten sie ihre Toten. Wenn möglich,

werden die Gräber gekennzeichnet und

geschützt. Die Bestattungsformen des

christlichen Abendlandes haben sich aus

den biblisch-israelitischen und den antiken

griechischen und römischen Traditionen

entwickelt. Die ersten Christen bestatteten

ihre Toten in Felshöhlen, Erdgräbern,

Gruften oder Katakomben.

Das Römische Reich kannte zur Zeit Christi

sowohl Körper- wie Brandbestattungen.

Die Christen bevorzugten, dem

Auferstehungsglauben gemäß,

die Körperbestattung.

7

Auch das Sterben gehört zum Leben

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Page 10: Stadt Quedlinburg · Ratgeber für den Trauerfall Stadt Quedlinburg Quedlinburg_2.Ko 17.08.2005 14:31 Uhr Seite U1

� den Arzt benachrichtigen, wenn der

Tod in der Wohnung eingetreten ist

� die Todesbescheinigung vom Arzt aus-

stellen lassen, wenn der Sterbefall in

der Wohnung eingetreten ist

� ein Bestattungsunternehmen mit der

Überführung beauftragen (welches auf

Wunsch auch fast alle mit einem

Sterbefall verbundenen Behördengänge

erledigt)

� die Sterbeurkunden beim Standesamt

des Sterbeortes ausstellen lassen

� Bestattungsform festlegen (Erd- oder

Feuerbestattung, Wahl- oder

Reihengrab, anonyme Bestattung)

� Sarg auswählen

� Terminfestlegung bei Stadt oder Kirche

für die Trauerfeier und Beerdigung

� Ausgestaltung der Trauerfeier regeln

(Orgelspiel, Dekoration, Sarggebinde,

Kränze und Handsträuße)

� Terminabsprache mit Druckerei wegen

Anzeige/Gedenkbildchen

� Zeitungsanzeige (Familienanzeige,

Nachruf) verfassen und bestellen

� Adressen für Anschriften bei

Trauerbriefen zusammenstellen

� dem Pfarrer oder Trauerredner

Informationen über die verstorbene

Person zukommen lassen

� für Leichenschmaus Gaststätte,

Restaurant oder Café reservieren

� mit Krankenkasse, Lebensversicherung

bzw. Sterbekasse abrechnen

� den Tod eines Rentenempfängers beim

Postrentendienst melden

� bei der Rentenversicherungsstelle

Vorschusszahlung beantragen

� Rentenanspruch geltend machen

� Beamtenversorgung und

Zusatzversicherung beantragen

� den Sterbefall beim Arbeitgeber mel-

den

� Erbschein beantragen und Testament

eröffnen lassen (Notar einschalten)

� an Trauerkleidung denken

� Angehörige und Freunde benachrichti-

gen

� Wohnung kündigen, Übergabe regeln

� Zeitungen und Telefon ab- oder umbe-

stellen

� Auto und Kfz-Versicherung ab- oder

ummelden

� Post umbestellen

� Daueraufträge bei Banken und

Sparkassen ändern

� Fälligkeit von Terminzahlungen prüfen

� Abstellen von Gas und Wasser

� Heizungsanlage regulieren

� bei Bedarf Rechtsanwalt, Steuerberater,

Notar einschalten

� Vereinsmitgliedschaften kündigen8

Formalitäten und sonstige Maßnahmen in Stichworten

BestattungsinstitutH. Schattenberg

Tag und Nacht dienstbereitQuedlinburg • Pölkenstr. 48 • 26 23Funktelefon: 01 71/ 8 34 87 63

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Quedlinburg_2.Ko 17.08.2005 14:31 Uhr Seite 8

Page 11: Stadt Quedlinburg · Ratgeber für den Trauerfall Stadt Quedlinburg Quedlinburg_2.Ko 17.08.2005 14:31 Uhr Seite U1

Bei einem Trauerfall ist es wichtig zu wissen,

dass die qualifizierten Bestattungsunter-

nehmen es als ihre eigentliche Aufgabe

ansehen, den Hinterbliebenen hilfreich zur

Seite zu stehen. Das betrifft entsprechend

den an sie gerichteten Wünschen die

Ausrichtung und Durchführung der

Bestattung, die Erledigung der Formalitäten

bei Behörden, Kirchengemeinden, Fried-

hofsverwaltungen und Krankenhäusern.

So wird auch die mündliche Anzeige eines

Sterbefalles in der Wohnung überwiegend

durch die Bestatter übernommen.

Die Anzeige eines Sterbefalles kann aber

nur dann reibungslos geschehen, wenn die

entsprechenden Unterlagen stets griffbereit

sind.

Anzeige beim StandesamtJeder Sterbefall ist spätestens am folgenden

Werktag nach dem Todestag dem zuständi-

gen Standesamt anzuzeigen.

Zuständig für die Beurkundung eines

Sterbefalles ist das Standesamt, in dessen

Bezirk der Tod eines Menschen eingetreten

ist. Für die Stadt Quedlinburg ist dies das

Standesamt im Rathaus, Markt 1.

Ist der Tod im Krankenhaus eingetreten, so

erfolgt die schriftliche Anzeige durch die

dortige Verwaltung.

Ansonsten ist der Tod durch einen der näch-

sten Angehörigen oder einen beauftragten

Bestatter beim Standesamt anzuzeigen.

Erforderliche Urkunden Für die Eintragung des Sterbefalles in das

Sterbebuch sollten folgende Unterlagen

vorgelegt werden:

� Todesbescheinigung und Leichenschau-

schein des Arztes

� bei mündlicher Anzeige des Todes-

falles der Personalausweis des

Anzeigenden

� bei Verheirateten oder verheiratet

Gewesenen ein Auszug aus dem

Familienbuch vom Standesamt des

Wohnortes. Das Familienbuch beim

Standesamt ist nicht zu verwechseln mit

dem Stammbuch der Familie, das die

Eheleute in ihrem Besitz haben! Dies

kann aber zur Eintragung des Sterbe-fal-

les mit vorgelegt werden.

Im Zweifel folgende Urkunden mitbrin-

gen: Heiratsurkunde, bei Witwen oder

Witwern die Sterbeurkunde des verstor-

benen Partners, bei Geschiedenen das

Scheidungsurteil mit Rechtskraftver-merk,

bei Ledigen die Geburtsurkunde.

Die Vorlage dieser Urkunden ist nicht erfor-

derlich, wenn die entsprechenden Per-

sonenstandsbücher beim Standesamt

geführt werden.

9

Was ist zu tun?

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10

Plan Zentralfriedhof Badeborner Weg 15

Quedlinburg_2.Ko 17.08.2005 14:32 Uhr Seite 10

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11

Quedlinburg_2.Ko 17.08.2005 14:33 Uhr Seite 11

Page 14: Stadt Quedlinburg · Ratgeber für den Trauerfall Stadt Quedlinburg Quedlinburg_2.Ko 17.08.2005 14:31 Uhr Seite U1

Art und Ort der Bestattung richten sich zu-

nächst nach dem Willen des Verstorbenen.

Hat der Verstorbene Wünsche in dieser

Hinsicht geäußert, so vertraut er in der

Regel darauf, dass seine Angehörigen sei-

nen Willen erfüllen werden. Rechtlich bin-

dend sind jedoch getroffene Anordnungen

nur dann, wenn sie als formgerechter letzter

Wille verfasst wurden.

Fehlt es an einer Willensäußerung des

Verstorbenen, so sind die Angehörigen

berechtigt, über Art und Ort der Bestattung

und die Einzelheiten zu deren Gestaltung

zu entscheiden. Dabei geht der Wille des

überlebenden Ehegatten vor dem aller

Verwandten. Hinterlässt der Verstorbene

keinen Ehegatten, so geht der Wille der

Kinder oder ihrer Ehegatten dem der übri-

gen Verwandten, der Wille näherer

Verwandter dem der entfernteren

Verwandten oder des Verlobten vor.

Zuständig für alle mit der Bestattung zusam-

menhängenden Angelegenheiten auf dem

Zentralfriedhof ist die

Friedhofsverwaltung

Büro auf dem Zentralfriedhof

Tel. 03946 / 90 58 70.

Dort werden auch Auskünfte über die ver-

schiedenen Bestattungsarten (Reihen- oder

Wahlgräber, Aschenstätten) sowie

Gestaltung von Grabmälern und Grab-ein-

fassungen erteilt. Auch bezüglich der Höhe

der von der Bestattungsform abhängigen

Friedhofsgebühren kann auf Wunsch

Auskunft gegeben werden.

12

Wer bestimmt Bestattungsart und Bestattungsort?

Quedlinburg_2.Ko 17.08.2005 14:33 Uhr Seite 12

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Die Neuapostolische Kirche führt für ihre

verstorbenen Mitglieder Trauerfeiern

bzw. Gottesdienste durch und bietet den

Hinterbliebenen durch verständnisvolle

Seelsorge eine dauernde Trauer-

begleitung an.

Von großem Wert für die Trauernden ist in

dieser Kirche die aus dem Glauben kom-

mende Gewissheit des Aufgehobenseins

in Gottes Hand sowie das Erleben von

Geborgenheit und

Mitempfinden in

der Gemeinde der

Gläubigen.

Ergänzend zur

Seelsorge in der

Gemeinde gibt es

überregionale Ge-

sprächsangebote in Trauergruppen unter

Anleitung ausgebildeter Trauerbegleiter.

War ein Verstorbener Mitglied einer öffent-

lich-rechtlichen Religionsgemeinschaft (z.B.

Evangelische Landeskirche, Römisch-katho-

lische Kirche) und lässt sich diese Zuge-

hörigkeit durch die Meldedatei bzw. durch

die Heirats- und Familienbücher beim

Standesamt nachweisen, so wird die

Konfessionszugehörigkeit in die Sterbe-

urkunde eingetragen, sofern die Angehöri-

gen damit einverstanden sind.

Für das Pfarramt, welches für die kirchliche

Beerdigung zuständig ist, gilt dies gleichzei-

tig als Nachweis, dass der Verstorbene sei-

ner Kirche bis zum Tod angehörte. Die

n ä c h s t e n

Angehörigen sollten

zweckmäßigerweise

direkt mit dem

z u s t ä n d i g e n

Pfarramt Kontakt

aufnehmen, um ein

Gespräch zur Vor-

bereitung der kirchli-

chen Beerdigung zu

vereinbaren.

Falls keine kirchliche Beerdigung ge-

wünscht wird, ist das beauftragte Bestat-

tungsunternehmen auf Wunsch gerne

bereit, einen Trauerredner zu vermitteln.

Gleiches gilt für Art und Form der Aus-

gestaltung der Trauerfeier.

Trauerfeier und kirchliche Beerdigung

Trauerbegleitung in der Neuapostolischen Kirche

Katholisches Pfarramt

St. Mathilde

Neuendorf 406484 QuedlinburgTel. 0 39 46/91 50 82Fax 0 39 46/ 91 50 16E-Mail: quedlinburg.st-mathilde@

bistum-magdeburg.de

Neuapostolische KircheGemeinde Quedlinburg

Telefon: 0 39 46 / 25 96Internet: www.nak.de

Frithjof Meier

Adelheidstraße 1406484 Quedlinburg

13

Quedlinburg_2.Ko 17.08.2005 14:33 Uhr Seite 13

Page 16: Stadt Quedlinburg · Ratgeber für den Trauerfall Stadt Quedlinburg Quedlinburg_2.Ko 17.08.2005 14:31 Uhr Seite U1

Jeder Mensch wird irgendwann in seinem

Leben mit dem Tod konfrontiert, sei es durch

das Ableben eines nahen Verwandten,

eines Freundes oder eines Nachbarn. Oft

führen die plötzlich ausbrechenden

Emotionen dazu, dass Hinterbliebene glau-

ben, es gäbe keine Hoffnung mehr.

Manche flüchten sich oft in völlige Trauer

und Passivität, andere empfinden Wut oder

Angst. Wieder andere reagieren mit hekti-

scher Betriebsamkeit.

Doch jeder sollte sich bewusst machen,

Abschiednehmen von einem Verstorbenen

heißt:

Loslassen, ohne zu vergessen.

Wer den normalen Lebensrhythmus nach

einiger Zeit nicht wieder finden kann, sollte

Hilfe suchen. Manchmal nützt schon ein

Gespräch mit anderen Betroffenen.

Verschiedene Heilpraktiker bieten dazu

eine Lebensberatung oder eine Familien-

aufstellung an. Kinder und Jugendliche

sowie verwaiste Eltern erfahren hier speziel-

le Betreuung.

Oft ist auch der Weg zu einem Arzt notwen-

dig, der das Seelenleben therapeutisch

beeinflussen kann.

14

Trauerbewältigung

06484 quedlinburg · bahnhofstraße 4 · tel. 0 39 46 / 20 98

DIPL.-MED BRIGITTE WAGNER

FACHÄRZTIN FÜR NEUROLOGIEPSYCHIATRIE UND PSYCHOTHERAPIE

Wir sind für Sie da

Loslassen

Loslassen bedeutet nicht vergessen,loslassen heißt nicht, nicht lieben,loslassen ist nicht negativ,loslassen ist nur,nicht mehr festhalten,loslassen,im Jetzt sein,hier sein,die Vergangenheit loslassen,im Augenblick leben,vertrauensvoll und zuversichtlich,Veränderungen annehmen,der Kraftpunkt liegt in der Gegenwart.

(Petra Timm-Bortz 11.06.99)

Quedlinburg_2.Ko 17.08.2005 14:33 Uhr Seite 14

Page 17: Stadt Quedlinburg · Ratgeber für den Trauerfall Stadt Quedlinburg Quedlinburg_2.Ko 17.08.2005 14:31 Uhr Seite U1

Ob nach den Wünschen, die der Verstorbene zu Lebzeiten geäußerthat, oder nach den Vorstellungen der Angehörigen – für Grün- undBlumenschmuck als würdigen Rahmen für eine Trauerfeier sind dieFloristen und Gärtner Ihre direkten Ansprechpartner.Bei Ihnen finden Sie kompetente Beratung, individuelleGestaltungsvorschläge und umfassenden Service; die UmsetzungIhrer Vorgaben steht dabei stets im Vordergrund.Außerdem stehen die Floristen und Gärtner für die weitereGrabpflege und Gestaltung des Grabschmuckes zur Verfügung. Artund Umfang der Leistungen bestimmen Sie ganz nach Ihren persönli-chen Vorstellungen – die Floristen und Gärtner garantieren Ihnen eingepflegtes Grab für einen langen Zeitraum.

15

Trauerfloristik heute

Mit unserem Können schaffen wirdie florale Form des Abschieds

Blumenparadies

Gabriele Vielahn

06484 Quedlinburg, Steinweg, Telefon (03 94 83) 28 80Ballenstedt, Allee 22, Telefon (03 94 83) 9 75 51

Fachgeschäft für:Moderne FloristikSchmuck- undTrauerbindereiFleuropDekorationenGrabpflege

Mitglied der Treuhandstelle für Dauergrabpflege

Gartenbau und Verkaufsgärtnerei

Karl FiedlerInh. Bernd Fiedler

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Weiterhin ist die zuständige Kranken-

versicherung unter Vorlage der vom

Standesamt ausgestellten gebührenfreien

Sterbeurkunde zu informieren.

Andere Versicherungen

Erhielt der Verstorbene eine Kriegsrente

oder die Verstorbene eine Kriegswitwen-

rente, ist umgehend eine Anzeige beim

zuständigen Versorgungsamt erforderlich.

In bestimmten Fällen ist auch die private

Unfallversicherung, eine Privat-Sterbekasse

oder bei einer bestehenden Lebensversi-

cherung, die zuständige Versicherung vom

Todesfall zu informieren.

Daneben sind auch andere abgeschlosse-

ne Versicherungen, wie z.B. die Privathaft-

pflicht-, Rechtsschutz-, Hausrat-, Kraftfahr-

zeughaftpflichtversicherung vom Todesfall

zu unterrichten, damit ggf. für den die

Nachfolge antretenden Versicherungs-neh-

mer der Versicherungsschutz weiterhin auf-

rechterhalten werden kann.

Mitgliedschaften

War der Verstorbene Mitglied in einem

Verein, einer Partei oder in einem

Berufsverband, so ist auch dorthin der Tod

mitzuteilen. Falls der Ehepartner an einer

Fortsetzung der Mitgliedschaft interessiert

ist, was in der Regel sinnvoll erscheint, um

bestehende Kontakte aufrechtzuerhalten,

sollte dies ebenfalls mitgeteilt werden.

War der Verstorbene aktives Mitglied, soll-

te die Vereins- bzw. Verbandsleitung recht-

zeitig vom Tode ihres Mitgliedes informiert

werden, da üblicherweise eine Abordnung

an der Bestattung teilnehmen möchte und

– bei besonders verdienstvoller Tätigkeit –

eine Trauerrede gehalten wird.

Sonstige Erledigungen

Banken, Sparkassen oder Postscheckamt,

bei denen der Verstorbene ein Konto hatte,

sind ebenfalls zu verständigen. Sofern

keine Kontovollmacht durch einen

Angehörigen bestand, sind Zahlungs-

anweisungen nur dann möglich, wenn der

Betreffende einen Erbschein des zuständi-

gen Notariats vorlegt.

In der Praxis jedoch begleichen die meisten

Banken die anfallenden Beerdigungskosten

zu Lasten des Kontos des Verstorbenen,

sofern die Auslagen durch Original-

rechnungen nachgewiesen werden.

Weiterhin ist zu prüfen, ob Änderungs- oder

Kündigungsmitteilungen an den

Wohnungsvermieter sowie für den Bezug

von Strom, Gas, Wasser oder sonstige

Verpflichtungen des Verstorbenen

(Zeitungsabonnement, Buch- oder Zeit-

schriftenclub usw.) erforderlich sind.16

Versicherungen, Vereine, Banken usw. informieren

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Eine Beratung durch einen Anwalt vor

Eintritt des Sterbefalls kann mögliche

Risiken weitaus verringern. Er berät nicht

nur in Fragen der Gestaltung des Testamen-

tes oder Erbfolgevertrages, sondern gibt

auch Hilfe beim Verfassen einer Vollmacht,

Vorsorgevollmacht oder Patientenvoll-

macht. Vermögensübertragungspläne und

Unternehmensnachfolgeregelungen kön-

nen besprochen werden.

Es empfiehlt sich, zu Lebzeiten seine

Angelegenheiten rechtzeitig und umsichtig

zu ordnen. Dies sollte insbesondere dann

geschehen, wenn man als Einzelperson lebt

und kinderlos ist oder unverheiratet mit

einem Partner zusammenlebt.

Insbesondere Alleinstehenden ist zu raten,

Namen und Anschriften von zu benachrich-

tigenden Verwandten und Bekannten sowie

andere wichtige Informationen an leicht

auffindbaren Stellen

in der Wohnung zu

hinterlegen.

Ein notariell beurkun-

detes Testament ist ins-

besondere in den

Fällen ratsam, in

denen der Verstor-

bene Grundbesitz

oder nicht nur gering-

fügiges Vermögen

hinterlässt. Damit ist

sichergestellt, dass der Nachlass auch dem-

jenigen zukommt, den der Erblasser zu

Lebzeiten begünstigen wollte.

Ist ein Testament nicht vorhanden, gilt die

gesetzliche Erbfolge. Danach gilt grund-

sätzlich, dass der Verstorbene von seinem

Ehegatten und seinen Kindern jeweils zur

Hälfte beerbt wird, sofern die Ehegatten im

gesetzlichen Güterstand lebten (Zugewinn-

gemeinschaft).

Bevor aber hier vielleicht die falschen

Weichen gestellt werden, empfiehlt sich der

Gang zu einem Notar. Wird im Nachlass ein

handgeschriebenes Testament mit Datum

und Unterschrift des Erblassers gefunden, ist

dies umgehend von den Angehörigen dem

zuständigen Notariat auszuhändigen.

17

Nachlassregelungen

Ihr Ansprechpartner:

Christoph WoltersRechtsanwalt

Pölkenstraße 7 (Ärztehaus)06484 QuedlinburgTel.: 03946/526562 Fax: 03946/[email protected]

www.legitas.de/wolters

Rechtsanwalt Christoph Wolters ist Mitglied von LEGITAS eine Kooperation selbständiger Rechtsanwaltskanzleien

NOTAR

BERND GÖPFFARTH

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38820 Halberstadt

Telefon 0 39 41 / 60 00 01 Telefax 0 39 41 / 60 00 02 E-Mail: [email protected]

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Die Stadt Quedlinburg betreibt den

Zentralfriedhof, die Fläche entspricht in der

Summe über 12 Hektar. Der Zentralfriedhof

befindet sich im Nord-Osten der Stadt und

wird vor Ort von 3 Mitarbeiterinnen und

Mitarbeitern betreut, um die notwendigen

Arbeiten zu verrichten.

Neben der Durchführung von Bestattungen

sind zahlreiche Pflegearbeiten in den

Grünflächen sowie Wartungs- und Unter-

haltungsarbeiten zu erfüllen.

Nicht zu vergessen ist der geregelte

Winterdienst, der auch an Sonn- und

Feiertagen wahrgenommen werden muss.

Zu den Verwaltungsaufgaben gehört die

Vergabe der Bestattungstermine, die

Arbeits- und Einsatzplanung und das Führen

und Ergänzen der Grabbücher sowie die

Betreuung und Beratung der Bürgerinnen

und Bürger.

Die Friedhofsverwaltung ist wie folgt zu

erreichen:

Postanschrift:

Stadt Quedlinburg

Friedhofsverwaltung

Markt 1

06484 Quedlinburg

Telefon: 0 3946 / 90 58 70

Telefax: 0 3946 / 90 58 72

E-Mail: [email protected]

Vor Ort: Badeborner Weg 15

Auch auf den kirchlichen Friedhöfen kön-

nen sowohl kirchliche als auch weltliche

Beisetzungen erfolgen.

- Markt- und Mathilden-Friedhof an der

Weststraße

- Aegidii-Friedhof an der Hamwarte

- Blasiifriedhof an der Zwergkuhle

- Servatii- und Wiperti-Friedhof an der

Wipertistraße

Ansprechpartner:

Evangelisches Kirchspiel

Carl-Ritter-Straße 7

06484 Quedlinburg

Telefon: 0 3946 / 9160 60

Telefax: 0 3946 / 9160 58

Auf dem Jüdischen Friedhof, ebenfalls an

der Zwergkuhle gelegen, finden keine

Beisetzungen mehr statt. Hier erinnert ein

Gesenkstein, an dem Gebinde niederge-

legt werden können.

18

Friedhöfe in Quedlinburg

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1904 wird der Zentralfriedhof, als städti-

scher Friedhof, am Badeborner Weg eröff-

net. Er geht aus einem ehemaligen katholi-

schen Friedhof, welcher bereits 1870

gegründet wurde hervor. Zehn Jahre spä-

ter, am 28. Juni 1914, wird der Neubau der

Friedhofskapelle übergeben. Kapelle und

Anlage wurden nach Entwürfen des

Gartenbauarchitekten Hans Pietzner aus

Breslau gebaut. Die prachtvolle Kapelle in

vom Jugendstil umgedeuteten neoromani-

schen Formen verbindet Kapelle und

Eingangstor mit einer Allee. Über dem

Eingangsbereich der Kapelle versinnbild-

licht ein kleiner Baldachin den Himmel.

Die weitläufige Anlage erinnert an einen

Landschaftspark des 19. Jahrhunderts.

Angelegt ist der Zentralfriedhof als

Waldfriedhof. Er ist mit vielen wertvollen

Gehölzen bewachsen.

Zentralfriedhof, Badeborner Weg 15

Friedhofskapelle

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Besonders beeindruckend sind zahlreiche

gut erhaltene Grabanlagen und Denk-male

bekannter Quedlinburger Familien, z. B. die

der stadtgeschichtlich bedeutenden

Familien Weller, Tettenborn, Brauns, Sachs,

Wegner und Krüger, Bürgermeister Severin

und Zimmermeister Hammer.

Neben diesem historischen Teil des

Friedhofs dominiert ein großer

Soldatenfriedhof das Gelände. Im Ostteil

des Friedhofes wurde am 30. Juni 1918 fei-

erlich ein Denkmal eingeweiht. Es wurde

nach Entwürfen des Architekten C. E.

Seigneur und des Bildhauers C. E. Poirier

1917/18 ausgeführt. Es erinnert an ein Ädi-

kula mit Relief. Die Inschriften auf der

Rückseite zeigen die Namen der verstorbe-

nen Kriegsgefangenen aus dem Lager vor

den Toren der Stadt am Ritteranger.

Im Jahr 1928 wurde auf dem Gelände des

Zentralfriedhofes ein Krematorium errichtet.

Neben den Kriegsgefangenen aus dem

Kriegsgefangenlager Quedlinburg aus

dem I. Weltkrieg wurden auch Gefallenen

des I. und II. Weltkriegs in dieser Anlage

beigesetzt.

Vor dem Ende des II. Weltkrieges fanden

über 950 Gefangenen aus dem Lager

Langenstein Zwieberge, einem Außenlager

des KZ Buchenwald, in Quedlinburg nach

ihrer Einäscherung die letzte Ruhestätte.

Heute erinnert ein Gedenkstein mit den

Namenszügen der Verstorbenen an die

Toten.

An etwa 40 gefallene russische Soldaten

erinnert ein weiteres Grabmal.

Heute befinden sich ca. 6.000 Grabstätten

auf dem Gelände des Zentralfriedhofes.

Durch die Anlage des Friedhofs als

Waldfriedhof gibt es einige Gestaltungs-

vorschriften. So ist beispielsweise eine

Grabeinfassung mit Steinen nicht gestattet.

Lediglich Natursteineinfassung und eine flo-

rale Einfassung sind erlaubt. Es sind Erd-

und Urnenbestattungen möglich. Hier

besteht die Möglichkeit zwischen Wahl-

und Reihengräbern zu wählen. Darüber hin-

aus gibt es auch eine Unrnengemein-

schaftsanlage für die anonyme Bestattung. Gedenkstein für die Kriegsopfer

Gräber

Soldatenfriedhof

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