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„Städtische Finanzwirtschaft im Wandel der Zeiten. Die Finanzgeschichte der Stadt Kassel“ by Johannes Weidemann Review by: Felix Boesler FinanzArchiv / Public Finance Analysis, New Series, Bd. 5, H. 1 (1938), pp. 155-156 Published by: Mohr Siebeck GmbH & Co. KG Stable URL: http://www.jstor.org/stable/40910069 . Accessed: 14/06/2014 07:44 Your use of the JSTOR archive indicates your acceptance of the Terms & Conditions of Use, available at . http://www.jstor.org/page/info/about/policies/terms.jsp . JSTOR is a not-for-profit service that helps scholars, researchers, and students discover, use, and build upon a wide range of content in a trusted digital archive. We use information technology and tools to increase productivity and facilitate new forms of scholarship. For more information about JSTOR, please contact [email protected]. . Mohr Siebeck GmbH & Co. KG is collaborating with JSTOR to digitize, preserve and extend access to FinanzArchiv / Public Finance Analysis. http://www.jstor.org This content downloaded from 185.44.77.34 on Sat, 14 Jun 2014 07:44:50 AM All use subject to JSTOR Terms and Conditions

„Städtische Finanzwirtschaft im Wandel der Zeiten. Die Finanzgeschichte der Stadt Kassel“by Johannes Weidemann

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„Städtische Finanzwirtschaft im Wandel der Zeiten. Die Finanzgeschichte der Stadt Kassel“ byJohannes WeidemannReview by: Felix BoeslerFinanzArchiv / Public Finance Analysis, New Series, Bd. 5, H. 1 (1938), pp. 155-156Published by: Mohr Siebeck GmbH & Co. KGStable URL: http://www.jstor.org/stable/40910069 .

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Literatur. 155

faßt und ein Sachregister erleichtern die Benutzung als Nachschlagewerk. Die Be- arbeitung lag in den Händen von Dr. L. Hilberath. Ihm wie der Leitung des Instituts ist mit dieser Bibliographie eine Leistung geglückt, durch die bei vollendetem Ausbau und bei laufender Ergänzung die junge Kommunalwissen- schaft ein wertvolles Hilfsmittel der Forschung erhält, das wesentlich ältere For- schungsgebiete entbehren müssen. Rath.

Rolf Zeitler, Walter Bitter, Bernhard von Derschau, „Deutsche Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935". Herausge- geben und erläutert. Deutscher Gemeindeverlag G. m. b. H. Ber- lin 1935. Die Herausgeber wollen „ein brauchbares Werkzeug für die tägliche Verwal-

tungsarbeit geben und die Erfahrungen ihrer beruflieben Tätigkeit auch den Män- nern nutzbar machen, die ehrenamtlich in der Gemeindeverwaltung arbeiten", wobei auf die Praxis in den mittleren und kleineren Verwaltungen besonders Rücksicht genommen wurde. Die Einarbeitung der ersten Durchführungsvorschrif- ten und Ausführungsvorschriften des Reichs und der Länder ist deshalb zu be- grüßen wie auch die kurze, aber gründliche Art der Erläuterung. Nicht ganz glücklich scheint mir zu sein, daß auf die vollständige Wiedergabe der Begründung zur DGO. verzichtet wurde; diese ist ein Dokument von so hoher grundsätz- licher Bedeutung, daß sie jeder, der auch nur mit Einzelfragen der DGO. zu tun hat, kennen muß, wenn er wirklich im Geiste des nationalsozialistischen Gesetz- gebers handeln will. Für kommende Auflagen empfehle ich deshalb, die Be- gründung doch ganz abzudrucken: sie ist und bleibt - zusammen mit dem Ge- »eLzestext - uie ìexzie v^ueiie aiier Jiintscneiuungen. ßoesier.

Johannes Weidemann, „Städtische Finanzwirtschaft im Wan- del der Zeiten. Die Finanzgeschichte der Stadt Kasselu. Stutt- gart und Berlin 1936. W. Kohlhammer Verlag. X, 171 S.

Auch die neue Schrift Weidemanns (vgl. Finanzarch. N. F. 4, 516), die der Finanzgeschichte der Stadt Kassel gewidmet ist, wird durch einige wichtige grund- sätzliche Bemerkungen zur Frage einer Neuorientierung der Finanz- und Verwal- tungsgeschichte eingeleitet. Weide mann betont hier die Bedeutung der Ge- schichte als „großer Lehrmeisterin der Gegenwart". Es ist ihm voll zuzustimmen, wenn er erklärt, daß ohne eine besondere Schulung des Blickes für die Zukunft an der Vergangenheit kein Staatsmann auskommen könne und auch niemand, der sich sonst mit öffentlichen Dingen beschäftigt; wer sich keine Erfahrung darüber ver- schaffe, wie vielgestaltig und überraschend das Leben zu sein vermag, der werde immer wieder von unerwarteten Erscheinungen überrascht werden und letzten Endes an seiner Aufgabe scheitern müssen. Das gilt - wie Weidemann betont - auch für die Beschäftigung mit finanz wissenschaftlichen Dingen: „Wer immer wieder am lebendigen Schulbeispiel der Geschichte lernt, wie sich z. B. Gesetze auszuwirken vermögen, wie gutgemeinte Maßnahmen oft ganz entgegengesetzte Wirkungen haben können, oder wie viele ungeahnte Nebenwirkungen einzutreten vermögen, der versteht es, besonders behutsam abzuwägen und andererseits an der richtigen Stelle besonders zuversichtlich durchzugreifen und zu handeln." Ich möchte diesen Gedanken aufnehmen und der allgemeinen Forderung zugrunde legen, daß die Arbeit an einer auf der nationalsozialistischen Geschichtsauffassung bauenden deut- schen Finanzgeschichte aufgenommen wird. Diese wird freilich wesentlich

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156 Literatur.

anders aussehen müssen als die bisherige Finanzgeschichte, die viel zu einseitig Geschichte der Besteuerungsformen und des positiven Steuerrechts war, dagegen schon bei der Frage nach den Steuerwirkungen versagte, von einer umfassenden Geschichte der „öffentlichen Finanzen" in allen ihren Ausstrahlungen ganz zu schweigen. Eine derartige deutsche Finanzgeschichte wird zu einem großen Teil gleichbedeutend sein müssen mit der bisher ebenfalls viel zu stark vernachlässigten deutschen Verwaltungsgeschichte. Dabei wird freilich auch ein, von Weidemann noch nicht hervorgehobener Gesichtspunkt von wesentlicher Be- deutung sein : die Herausarbeitung der Grundideen deutscher Finanzpolitik ; es muß - wie ich an anderer Stelle ausgeführt habe - der Blick dafür geöffnet werden, „wie sie sich aus den Grundgegebenheiten deutscher Finanzwirtschaft, deutschen Gemeinde- und Staatslebens in einer langen Geschichte entwickelt, im Wesen des deutschen Volkes und seines Denkens manifestiert haben und aus diesem Wesen heraus zu erklären sind, - wie ,Volk und Wirtschaft' auch hier in einem arteigenen Zusammenhang stehen, der von der Seite des Volkes und seines Denkens her bestimmt wird". Die Quellen hierfür sind in genügenden Ausmaße vor- handen; sie harren nur noch größtenteils der Erschließung. Vieler, aber systema- tischer Arbeit wird es bedürfen, aus ihrem ernsthaften Studium zu dem Gesamt- bilde zu gelangen, das auch Weidemann fordert, dessen Untersuchung im ein- zelnen, soweit sie die Finanzgeschichte Kassels betrifft, als eine wertvolle Leistung „beschreibender Finanzwissenschaft" bezeichnet werden muß.

Boesler.

Graziarli, Augusto, Istituzioni di Economia politica. Quinta edizione interamente riveduta. Eoma 1936/XIV. Società Editrice del „Foro Italiano". XIX, 806 p. Lire 50. Die Anlage und der Umfang der 5. Auflage dieser Einführung in die politische

Ökonomie sind gegenüber der 4. im Jahre 1925 in Turin (Fratelli Bocca Editori) erschienenen Auflage gleich geblieben. Die Einleitung handelt vom Begriffe der politischen Ökonomie, ihren Gesetzen, ihrem Verhältnisse zu anderen Sozialwissen- schaften und ihren Verfahrensweisen. Das erste Buch bespricht hierauf den Begriff des Volkswohlstandes (ricchezza), die Güterbewertung in objektiver und subjek- tiver Beziehung, sowie die sog. Konsumentenrente. Das zweite Buch ist der Pro- duktion gewidmet und enthält Erörterungen über Kapital, Arbeit und Unterneh- mung. Das dritte Buch beschäftigt sich mit dem Tauschwert, den Monopolen und Syndikaten. Das vierte, der Verteilung des Volkswohlstandes gewidmete Buch ent- hält Ausführungen über Individual- und Gemeineigentum, sowie über die Boden- und die Baurente, den Kapitalzins, den Unternehmergewinn und dazu eine Darstel- lung des Versicherungs- und des Bevölkerungswesens. Das fünfte und letzte Buch enthält die Lehre vom Gelde und vom zwischenstaatlichen Handel. Grazianis Ein- führung, ein in Italien mit Recht hochgeschätztes Werk, ist ausgezeichnet durch die klare und verständliche Sprache, die Fülle des vorgetragenen Stoffes und eine gewisse nüchterne Behandlung der Probleme, die Verteidiger und Gregner der be- treffenden Thesen in gleich ausführlicher Weise zu Worte kommen läßt und ab- schließend die Meinung des Verfassers selbst begründet, die sich in den meisten Fällen auf einer gesunden, mittleren Linie zu bewegen pflegt. Der Rezensent muß sich leider an dieser Stelle mit einer allgemeinen Empfehlung des Buches begnügen, da eine nur einigermaßen eindringende Vorführung des Inhalts den Rahmen dieser Besprechung weit überschritte. Nur Weniges soll kurz und zustimmend hervorge- hoben werden : so wenn Graziani den Unterschied zwischen Natur- und wirtschaft- lichen Gesetzen in Abrede stellt (14); wenn er die bekannte Auffassung über den biologischen Charakter der politischen Ökonomie zurückweist, weil damit weder die Natur, noch die Ursachen der wirtschaftlichen Erscheinungen aufgeklärt werden (21); oder wenn er den Wert der mathematischen Methode rühmt, weil sie die Ge- nauigkeit des Ausdrucks und der Beweisführung fördere (47). Graziani gehört zu den Grenznutzen-Theoretikern und hat sich, wie auch andere italienische Gelehrte, z. B. P a n t a 1 e o n i , um die Verbreitung der Gedanken der österreichischen

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