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Medizinische Fakultät Bereich Lehre Leitfaden Studiengang Humanmedizin

Studiengang Humanmedizin - medizin.uni-tuebingen.de · Test keinen Bonus. Der Test kann von jedem Teilnehmer nur einmalig absolviert werden. Die Teilnahmebedingungen finden Sie im

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Medizinische FakultätBereich Lehre

LeitfadenStudiengang Humanmedizin

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Gliederung

Abb. Die Ärztliche Approbationsordnung (ÄAppO) regelt den Ablauf und ist zugleich Prüfungsordnung für das Studium der Humanmedizin.

Gliederung des Studienganges Humanmedizin nach der ÄAppO

1. (vorklinischer) Abschnitt

Semester

Semester

LehrveranstaltungenWeitere

Leistungen für M1

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3

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Praktika, Kurse: Biologie, Biochemie, Chemie, Physik, Anatomie, Physiologie, Einführung in die Klin. Medizin, Medizinische Terminologie, Berufsfelder-kundung, Medizinische Psychologie/Sozi-ologie, LSC WissenschaftlichkeitSeminare mit klin. Bezug: Anatomie, Biochemie, Physiologie, Medizin. Psy-chologie/Soziologie, Wahlfach

Erste-Hilfe-Kurs

Krankenpflege-

dienst (3Monate)

M1 Erste Ärztliche Prüfung

2. (klinischer) Studienabschnitt

Lehrveranstaltungen Zus. Leistungen

Propädeutischer Block mit Praktika (vorwiegend Untersuchungskurse), Interdisziplinäre Klin. Curricula i-KliC synchronisiert, Querschnittsbereiche, Kurse der Fächer (vorwiegend Praktika am Krankenbett – Wochenpraktika)Wahlfach:Tübinger CurriculaKlinische Forschung TüKliFKlinische Specials TüKlis

Famulaturen (4 Monate)

Praktisches Jahr in einem Lehrkranken-haus oder Klinikum:Innere Medizin, Chirurgie und Wahlfach

M2 Zweite Ärztliche Prüfung

M3 Dritte Ärztliche Prüfung

Dok

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Liebe Schülerinnen und Schüler,Get the SPIRiT- Studieren an der Medizinischen Fakultät Tübingen. Ein neuer, spannender Lebensabschnitt könnte für Sie beginnen.

Das Studium der Medizin ist für viele ein Traumstudium und der Arztberuf ein Traumberuf. „Zu Recht“, können wir aus eigener Erfahrung und langjähriger ärztlicher Tätigkeit sagen.

Wie komme ich meinem Traum näher? Dazu soll dieser Leitfaden mit vielerlei Informationen einen Beitrag leisten. Bitte informieren Sie sich umfassend und lassen Sie sich nicht gleich von den hohen Numerus Clausus (NC) Hürden abschrecken. Es gibt Wege (Medizinertest, FsJ, BuFDi im sozialen Bereich etc.), um sich auf seine Abiturnote Bonuspunkte für das Stu-dium zu verschaffen und so die Chancen auf einen Studienplatz zu verbessern.

Die Medizinische Fakultät Tübingen ist eine der führenden universitätsmedizinischen Ein-richtungen und Teil der Exzellenz-Universität Tübingen. Eine der größten Hürden für ein Medizinstudium stellt der hohe NC dar, den man „überspringen“ muss, um einen Studien-platz zu erhalten. Aber: Tübingen lässt zweimal pro Jahr Studierende zu. Auch das sollten Sie mit beachten.

Sie möchten über eine exzellente Ausbildung zu exzellenten Ärztinnen und Ärzten ausgebil-det werden? Unser Ziel ist es, Sie fachlich und wissenschaftlich kompetent und patienten-orientiert auszubilden. Darüber hinaus wollen wir Sie für Teamarbeit und ein so wichtiges lebenslanges Lernen durch 6 Jahre Medizinstudium qualifizieren. Dazu wünschen wir uns von den Studierenden großes Engagement und Begeisterung, aber auch einen respektvollen, wertschätzenden und partnerschaftlichen Umgang miteinander.

Wir setzen uns hohe Ziele: die Medizinische Fakultät Tübingen und ihre Absolventen der Medizin sollen zu den Besten in Deutschland zählen. Dazu bedarf es bei aller fachlichen Anforderung eines guten Lernklimas. Hierfür setzen wir uns mit unserem Curriculum inten-siv ein: SPIRiT - Student-oriented, Practice-based, International, Researchdriven in Tübin-gen.

Der vorliegende Studienführer wird Ihnen die Orientierung zum Studienwunsch sicherlich erleichtern. Er gibt Ihnen viele hilfreiche Hinweise und Informationen über das Studium, die der Bereich Studium und Lehre für Sie zusammengetragen hat.

Informieren Sie sich sorgfältig. Dazu gehören auch Hinweise, wie Sie Ihre Chancen für eine Zulassung bei uns erhöhen können. Dann können wir in wenigen Jahren vielleicht auch zu Ihnen sagen: „Herzlich Willkommen beim Studium der Medizin, Willkommen in Tübingen“.

Prof. Dr. med. Stephan ZipfelProdekan Lehre

Prof. Dr. med. Ingo B. AutenriethDekan

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Inhalt

1. Das Studium der Humanmedizin an der medizinischen Fakultät Tübingen ....... 6

2. Informationen für Studieninteresierte ................................................................ 6

3. Der Studiengang Humanmedizin: Bewerbung und Zulassung ................................ 7

4. Informationen für Studienanfänger ........................................................................... 10

5. Gliederung des Studienganges Humanmedizin nach der ÄAppO .................... 11

6. Lehrveranstaltungen ........................................................................................ 12

6.1. Tübinger Studienordnung, Studienplan und Leitbild SPIRiT ................... 12

6.2. Anmeldung zu Kursen und Praktika ........................................................ 16

7. Lehrinnovationen in Tübingen ........................................................................ 16

7.1. Das Längsschnittcurriculum „Klinische Praxis“ ...................................... 17

7.2. Das Längsschnittcurriculum Wissenschaftlichkeit................................... 19

7.3. Die Interdisziplinarität ............................................................................ 19

8. Klinisch-praktische Ausbildung vor und während des Studiums ..................... 20

8.1. Praktikum im Krankenpflegedienst ......................................................... 20

8.2. Famulaturen ............................................................................................ 21

8.3. Praktisches Jahr (PJ) ............................................................................... 22

9. Prüfungen (Staatsexamina und universitäre Leistungsnachweise) ................... 23

9.1. Erster Abschnitt der Ärztlichen Prüfung („M1“ = schriftlich und mündlich) .......................................................... 23

9.2. Zweiter Abschnitt der Ärztlichen Prüfung („M2“ = schriftlich) ..................... 23

9.3. Dritter Abschnitt der Ärztlichen Prüfung („M3“ = mündlich) ...................... 23

9.4. Allgemeine Informationen zum Thema „Prüfung“ (Staatsexamen).......... 24

9.5. Universitäre Prüfungen ........................................................................... 24

10. Ärztlicher Beruf und Weiterbildung .............................................................. 25

Anhang: Nützliche Adressen ............................................................................... 25

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1. Das Studium der Humanmedizin an der Medizinischen Fakultät Tübingen

Die Medizinische Fakultät (MFT) der Universität Tübingen zählt zu den Gründungs-fakultäten. Sie ist gemeinsam mit den Universitätskliniken, den vorklinischen und den wissenschaftlichen Instituten sowie den klinisch-theoretischen Einrichtungen eine der größten medizinischen Ausbildungseinrichtungen in Baden-Württemberg. Neben den Staatsexamenstudiengängen Humanmedizin und Zahnmedizin bietet sie mit dem Bachelor- und Masterstudiengang Molekulare Medizin und dem Bachelor Studiengang Medizintechnik und den Masterstudiengängen Biomedical Technolo-gies und Strahlenwissenschaften auch medizinnahe Studiengänge an. Nähere Informationen zu den einzelnen Studiengängen finden Sie auch auf der Homepage der Medizinischen Fakultät:

http://www.medizin.uni-tuebingen.de/Studierende.html

Der Aufbau des Medizinstudiums ist in der Approbationsordnung für Ärzte (ÄAppO) festgelegt (letzte Novellierung Juli 2017). In der Studienordnung der Medizinischen Fakultät wird zusätzlich der Ablauf des Studiums in Tübingen geregelt. Approba-tionsordnung und Studienordnung definieren das Ausbildungsziel und regeln Auf-bau, Gliederung und Dauer des Studiums sowie die geforderten Unterrichtsfächer, außerdem Prüfungsumfang, Prüfungsvoraussetzungen und Prüfungsmodalitäten. Die ÄAppO gilt bundesweit, die Studienordnungen der Medizinischen Fakultäten dagegen enthalten Merkmale, die den jeweiligen Studienstandort charakterisieren.

Das Studium der Humanmedizin gliedert sich grundsätzlich in einen vorklinischen und einen klinischen Studienabschnitt. Den §§ 2 und 27 der Approbationsordnung entsprechend zeichnen sich die beiden Studienabschnitte des Humanmedizinstudi-ums durch einen intensiven Praxisbezug und eine starke Verzahnung von vorkli-nischer und klinischer Ausbildung aus. Desweiteren wird ein Augenmerk auf ein verstärktes Auslegen des Unterrichts auf problembasiertes und exemplarisches Ler-nen, das Einüben von Kommunikationsfähigkeit, den Erwerb von ethischer Kom-petenz und den Ausbau interdisziplinärer Veranstaltungen im vorklinischen und klinischen Abschnitt gerichtet.

2. Informationen für Studieninteressierte

Neben dem einmal jährlich statt findenden Studientag für interessierte Schüler kön-nen Sie im Rahmen des Schnupperstudiums der Universität Tübingen einen Ein-blick in ausgewählte Veranstaltungen der verschiedenen Studiengänge gewinnen. Nähere Informationen zu den Angeboten finden Sie unter:

http://www.uni-tuebingen.de/zielgruppen/studieninteressierte/angebote-fuer-schueler/schnupperstudium.html

Medizinstudium

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Eine Anmeldung zu diesen Veranstaltungen ist in der Regel nicht erforderlich. Curriculare Veranstaltungen („scheinpflichtige Veranstaltungen im Studiengang Humanmedizin“) können im Schnupperstudium nicht belegt werden.

3. Der Studiengang Humanmedizin: Bewerbung und Zulassung

Der Studiengang Humanmedizin zählt zu den „Numerus Clausus- Fächern“, deren Ausbildungsplätze für Studienanfänger zur Zeit nach Durchschnittsnote und/ oder Wartezeit im Allgemeinen Auswahlverfahren über die Vergabestelle von Studien-plätzen „Hochschulstart.de“, Sonnenstrasse 171, 44137 Dortmund vergeben wer-den.

Mehr als die Hälfte der Studienplätze werden zudem über ein so genanntes Aus-wahlverfahren der Hochschulen vergeben. Eine Teilnahme am Auswahlverfahren der Hochschulen ist nur im Rahmen einer Bewerbung bei Hochschulstart.de mög-lich. Dabei spielt es keine Rolle, nach welchen Kriterien die einzelnen Hochschu-len ihr Auswahlverfahren durchführen. Die Teilnehmer am Auswahlverfahren der Hochschulen werden von Hochschulstart.de unter den Bewerberinnen und Bewer-bern bestimmt, die im allgemeinen Auswahlverfahren nach Durchschnittsnote, Wartezeit oder als Härtefall nicht zugelassen werden konnten. Zur Vergabe von frei bleibenden Studienplätzen nach den von Hochschulstart.de organisierten Nachrück-verfahren wird in Tübingen ein Losverfahren durchgeführt.

Hochschulstart.de ist zuständig für deutsche Bewerber und Bewerber der EU sowie Bewerber aus Island, Lichtenstein, Norwegen und für alle sog. „Bildungsinländer“, d.h. jene Ausländer und Staatenlose, die eine deutsche Hochschulzugangsberechti-gung erworben haben.

Alle übrigen ausländischen Bewerber wenden sich an:

Dezernat III - Internationale AngelegenheitenAbteilung 2 - Beratung und Zulassung internationaler Studierender (BEZIS)Nauklerstasse 2D-72074 TübingenTel: +49 7071 29-77735Offene Sprechstunden: Mo: 13.00-15.30 Uhr; Di, Do, Fr: 8.30-11.30 Uhr https://www.uni-tuebingen.de/einrichtungen/verwaltung-dezernate/iii-interna-tionale-angelegenheiten/beratung-und-zulassung-internationaler-studierender.html

Die Bewerbungssituation sieht an den einzelnen Hochschulen unterschiedlich aus.

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Tübingen nimmt bundesweit einen der Spitzenplätze bei der Zahl der Bewerbungen ein.

Die Zulassung zum Medizinstudium erfolgt in Tübingen zweimal jährlich zum Sommer- und zum Wintersemester. Es werden derzeit 327 Studienanfänger pro Stu-dienjahr, verteilt auf Winter- und Sommersemester, aufgenommen.

Die Anmeldefristen für einen Studienplatz zum Sommer- bzw. Wintersemester laufen sowohl bei hochschulstart.de als auch im Studentensekretariat (www.uni-tuebingen.de/studium.html) jeweils bis zum 15.1. bzw. 15.7. (Ausschlussfrist) des jeweiligen Jahres. Für „Altabiturienten“ endet die Bewerbungsfrist für das Winter-semester bereits zum 31.05.

Im Auswahlverfahren der Universität Tübingen erfolgt nach einer Vorauswahl (nur für Teilnehmer, welche die Universität Tübingen bei hochschulstart.de in 1. Ortspräferenz genannt haben und über eine Abiturdurchschnittsnote von minde-stens 2.5 oder besser verfügen) das Ranking nach Abiturdurchschnittsnote sowie „Testbonus“, „Berufsbonus“, „Wettbewerbsbonus“ und „Freiwilligenbonus“.

Testbonus:Die Bonuspunktzahl aus der Teilnahme am freiwilligen Studierfähigkeitstest für medizinische Studiengänge: Medizinertest (TMS) beträgt für die besten 10 v. H. der Teilnehmer 0,6 Punkte, für die folgenden 20 v. H. der Teilnehmer 0,4 Punkte und für die danach folgenden 20 v. H. der Teilnehmer 0,2 Punkte. Liegt das Ergebnis eines Bewerbers unter diesen genannten Werten, so erhält er für den Test keinen Bonus. Der Test kann von jedem Teilnehmer nur einmalig absolviert werden. Die Teilnahmebedingungen finden Sie im Internet (www.tms-info.org). Der Test ist keine universitäre Leistung.

Berufsbonus:Für die Anrechnung eines „Berufsbonus“ kommen nur Berufe in einem medizi-nisch nahen Bereich in Betracht. Dabei kann die Berufsausbildung/ Berufstätig-keit nur einmal gewertet werden. Als „Berufsbonus“ erhält der Bewerber eine Gutschrift von 0,1 Punkt (maximal 0,5) auf die Abiturdurchschnittsnote für je 6 Monate einer von der Fakultät anerkannten Berufsausbildung mit mindestens zweijähriger Regelausbildungszeit / Berufstätigkeit (Abgeschlossene 6 Monate zum Zeitpunkt der Bewerbung). Die Ausbildung braucht nicht abgeschlossen zu sein.Nachweis: aktuelle Schulbescheinigung und/oder Abschlussurkunde - kein Ausbildungsvertrag!

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Liste der relevanten Berufsausbildungen/ Berufstätigkeiten (Regelbeispiele):

• Altenpfleger/in• Arzthelfer/in• Ergotherapeut/in• Hebamme / Entbindu ngspfleger/in• Krankenpfleger/in• Logopäde/in• Medizinisch Technische Assiszentberufe (MTA, RTA, CTA, BTA, PTA, OTA)• Physiotherapeut/in• Zahnarzthelfer/in• Zahntechniker/in• Rettungsassistent/in: (Zwischenprüfung nach 1 Jahr: 0,2 Bonuspunkte, mit

Urkunde: 0,4 Bonuspunkte, mit darauffolgenden 6 monatiger Berufstätigkeit: 0,5 Bonuspunkte) ACHTUNG: Nicht Rettungssanitäter!

• Notfallsanitäter/in

Wettbewerbsbonus (nur für Preise die frühestens während der gymnasialen Oberstufe und später erhalten wurden): Als „Wettbewerbsbonus“ für den 1. - 3. Preis für Arbeiten in einem naturwissen-schaftlichen Bereich (einschließlich Mathematik und Geografie) auf deutscher Landes- oder Bundesebene (z.B. „Jugend forscht“) oder einem europäisch ver-gleichbaren Wettbewerb wird einmal ein Bonus von 0,4 auf die Abiturdurch-schnittsnote angerechnet.

Boniert werden nur Einzelpreise, keine Teampreise!

„Freiwilligenbonus“:Für die Anrechnung eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) bzw. des Bundes-freiwilligendienstes (BFD) erhält der Bewerber einmalig eine Gutschrift von 0,1 auf die Abiturdurchschnittsnote für 6 Monate der Ableistung bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist, insgesamt maximal 0,2 auf die Durschnittsnote für mindestens 11 Monate der Ableistung bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist.

Boni aus verschiedenen Bereichen sind kumulierbar. Die insgesamt maximal erreichbare Bonuspunktzahl aus allen drei Bereichen beträgt 1,1.

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4. Informationen für Studienanfänger

Nach erfolgter Zulassung und der Einschreibung durch das Studentensekretariat der Zentralen Verwaltung in der Wilhelmstrasse bekommen Studienanfänger vom Studiendekanat Medizin im Geissweg 5/1 unter anderem ein Datenstammblatt. Dieses berechtigt sie zur Nutzung von SIMED, dem elektronischen Informations- und Anmeldesystem. Hier werden auch kurzfristige Informationen ständig aktualisiert. Die Studierenden bleiben so optimal auf dem Laufenden.

Einen Leitfaden für Erstsemster-Studierende finden Sie im Netz unter:

http://www.medizin.uni-tuebingen.de/Studierende/Humanmedizin/Vorklinik.html

Er enthält Hinweise zum vorklinischen Studium und Angaben zu den Lehrveran-staltungen.

Die Medizinische Fakultät bietet in Zusammenarbeit mit der Fachschaft Human-medizin in der Woche vor Vorlesungsbeginn eine Einführungsveranstaltung mit Führung in Tübingen für Studienanfänger an. Der Besuch wird empfohlen (Men-torenprogramm/ Tutorenpatenschaften). Bei dieser Gelegenheit wird auch der beschriebene Leitfaden gedruckt verteilt. Genaue Termine und Ortsangaben dazu erfahren Sie im Studiendekanat bzw. bei der Fachschaft Medizin (Adressen siehe hinten).

Auch zum Eintritt in den klinischen Studienabschnitt werden eine Einführungsver-anstaltung sowie ein Leitfaden vom Studiendekanat angeboten, welche die wei-tere Orientierung erleichtern und wichtige Fragen, den klinischen Studienabschnitt betreffend, beantworten.

Informationen

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5. Gliederung des Studienganges Humanmedizin nach der ÄAppO

Abb. Die Ärztliche Approbationsordnung (ÄAppO) regelt den Ablauf und ist zugleich Prüfungsordnung für das Studium der Humanmedizin.

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1. (vorklinischer) Abschnitt

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Semester

LehrveranstaltungenWeitere

Leistungen für M1

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Praktika, Kurse: Biologie, Biochemie, Chemie, Physik, Anatomie, Physiologie, Einführung in die Klin. Medizin, Medizinische Terminologie, Berufsfelder-kundung, Medizinische Psychologie/Sozi-ologie, LSC WissenschaftlichkeitSeminare mit klin. Bezug: Anatomie, Biochemie, Physiologie, Medizin. Psy-chologie/Soziologie, Wahlfach

Erste-Hilfe-Kurs

Krankenpflege-

dienst (3Monate)

M1 Erste Ärztliche Prüfung

2. (klinischer) Studienabschnitt

Lehrveranstaltungen Zus. Leistungen

Propädeutischer Block mit Praktika (vorwiegend Untersuchungskurse), Interdisziplinäre Klin. Curricula i-KliC synchronisiert, Querschnittsbereiche, Kurse der Fächer (vorwiegend Praktika am Krankenbett – Wochenpraktika)Wahlfach:Tübinger CurriculaKlinische Forschung TüKliFKlinische Specials TüKlis

Famulaturen (4 Monate)

Praktisches Jahr in einem Lehrkranken-haus oder Klinikum:

M2 Zweite Ärztliche Prüfung

M3 Dritte Ärztliche Prüfung

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Lehrveranstaltungen

6. Lehrveranstaltungen

6.1. Tübinger Studienordnung, Studienplan und Leitbild SPIRiTDie Studienordnungen und Studienpläne für die einzelnen Studienabschnitte sind nicht bundeseinheitlich. Das Studium der Medizin in Tübingen orientiert sich mit seinem aktualisierten Studienplan an den Vorgaben der Approbationsordnung (ÄAppO), des gültigen Universitätsgesetzes und einer Studien- und Prüfungsord-nung.

In der Studienordnung und im Studienplan der Medizinischen Fakultät Tübingen wurden Eckpfeiler definiert, die das Qualifikationsprofil eines Studierenden der Medizin bestimmen sollen. Diese Säulen werden durch unser Leitbild “SPIRiT”, verkörpert. Es reflektiert sowohl das Ideal akademischen Lebens als auch die Haupt-eigenschaften unseres Curriculums (Studentenorientiert, Praxisbasiert, Internatio-nal, forschungsbezogen (Research) in Tübingen).

Mit Fokus auf jeden einzelnen Studierenden ermuntern wir unsere Studierenden zum Lernen im Team. Dieses Lernen im Team wird durch ein Mentorenprogramm unter-stützt. Ebenfalls angeboten werden individualisierte Stundenpläne, welche auf die speziellen Bedürfnisse unserer Studierenden zugeschnitten sind. Darüberhinaus wird durch die unmittelbare Einbeziehung der Studierenden eine Lernkultur gefördert, welche uns hilft, unsere Lehr- und Lernmethoden noch weiter zu verbessern.

Im Rahmen der Praxisorientiertheit konzentrieren wir uns besonders auf eine kom-petenzbasierte Ausbildung auf den Gebieten der Kommunikation und allgemeiner Fähigkeiten der Patientenversorgung und –sicherheit. Hierfür haben wir ein spe-zielles Längsschnittcurriculum (siehe S.17) entwickelt, welches die Studierenden frühzeitig mit den entsprechenden Fertigkeiten vertraut macht, sowohl in unserem Lernzentrum “Doclab” als auch am Krankenbett. Unterricht durch Gleichgestellte, hier andere Studierende, bietet die Möglichkeit, auch das eigene Wissen zu erweitern und Erfahrungen im Lehren auf Universitätsniveau zu sammeln.

Durch die Internationalisierung an unserer Fakultät und das Angebot von Austausch-programmen mit den größten Medizinischen Fakultäten weltweit tragen wir zu einer Globalisierung von Kompetenzen und Engagement bei. Unsere Summer- und Winter-School bietet ein englischsprachiges Curriculum, welches sich sowohl mit ethischen Fragen als auch mit der Entwicklung praktischer Fertigkeiten beschäftigt. Es ist für internationale und tübinger Studierende ausgerichtet.

Wir ermutigen unsere Studierende im Rahmen unseres neu implementierten Längs-schnittcurriuclum Wissenschaftlichkeit zu wissenschaftlichem Arbeiten und For-schungsinteresse. Sie erhalten hier die Möglichkeit frühzeitig im Studium die großen Forschungsschwerpunkte Tübingens kennen zu lernen und bekommen Einblicke in ein spannendes Arbeitsfeld. Damit werden Sie optimal auf eine Promotion sowie eine wissenschaftliche Karriere vorbereitet.

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Durch fortwährende Evaluation und Verbesserung/Weiterentwicklung unserer Ziele und Methoden bietet die Medizinische Fakultät Tübingen das Fundament für den Erfolg von über 2500 Studierenden der Humanmedizin.

Wissen und Fähigkeiten werden nicht nur in Vorlesungen passiv vermittelt, sondern z.B. in Kleingruppen- und Gruppenunterricht aktiviert und angewendet. Daneben gibt es kursvorbereitende oder -begleitende und ergänzende systematische Vorle-sungen, deren Besuch dringend empfohlen wird. Der Lehrinhalt der Vorlesungen ist Stoff/ Grundlage von universitären Prüfungen.

Vorklinischer AbschnittDie bundesweit verbindliche neue ÄAppO in der Fassung vom 27.06.2002 schreibt für den vorklinischen Abschnitt Stoffgebiete und Unterrichtsveranstaltungen (Prak-tische Übungen, Kurse und Seminare) vor, deren erfolgreicher Abschluss nachzu-weisen ist. Hinzu kommt ein benoteter Nachweis über den erfolgreichen Abschluss eines Wahlfaches (s. Studienordnung).

Praktische Übungen, Kurse und Seminare, deren Besuch bei der Meldung zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nachzuweisen sind:

1. Naturwissenschaftliche Grundlagen der Medizin1.1 Praktikum der Physik für Mediziner1.2 Praktikum der Chemie für Mediziner1.3 Praktikum der Biologie für Mediziner

2. Praktikum der Physiologie3. Praktikum der Biochemie/Molekularbiologie4. Kursus der makroskopischen Anatomie5. Kursus der mikroskopischen Anatomie6. Kursus der Medizinischen Psychologie und Medizinischen Soziologie7. Seminar Physiologie8. Seminar Biochemie/Molekularbiologie9. Seminar Anatomie10. Seminar der Medizinischen Psychologie und Medizinischen Soziologie, je-

weils mit klinischen Bezügen11. Einführung in die Klinische Medizin: Längsschnittcurriculum (Kommu-

nikation und Interaktion + „Famulatur Fit“ + OP-Führerschein + LSC Wissenschaftlichkeit)

12. Praktikum der Berufsfelderkundung13. Praktikum der medizinischen Terminologie 14. Wahlfach

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Klinischer AbschnittFür den klinischen Abschnitt listet die ÄAppO auf:

* 21 Fächer + 1 Wahlfach* 14 Querschnittsbereiche,* 5 Blockpraktika,

zu denen jeweils ein benoteter Leistungsnachweis in der Zeit zwischen der Ersten Ärztlichen Prüfung (ehemals „Physikum“) und der Anmeldung zur Zweiten Ärzt-lichen Prüfung erbracht werden muss.

Hinzu kommt wiederum ein Wahlfach, das ebenfalls mit einem benoteten univer-sitären Leistungsnachweis abzuschließen ist. Die Studienordnung gibt Praktika, Kurse, Plenumsvorlesungen und Seminare als teilnahmepflichtige (curriculare) Unterrichtsveranstaltungen für die einzelnen Fächer und Querschnittsbereiche vor.

Die universitären Noten der Fächer und Querschnittsbereiche (QB) setzen sich zum Großteil aus Teilnoten zusammen, die in Lehrveranstaltungen verschiedener Fach-semester zu erwerben sind. Der erfolgreiche und regelmäßige Besuch aller vorge-schriebenen Veranstaltungen und das Vorliegen entsprechender Leistungsnachweise berechtigt nach Einhaltung der vorgeschriebenen Mindest-Semesterzahl zur Anmel-dung zur Zweiten Ärztlichen Prüfung, dem Eintritt in das Praktische Jahr und der Dritten Ärztlichen Prüfung.

Benotete Leistungsnachweise (universitäre Benotung), die bei der Meldung zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (nach Vorgabe der ÄAppO) nachzu-weisen sind:

I. Fächer:

1. Allgemeinmedizin2. Anästhesiologie3. Arbeits- und Sozialmedizin4. Augenheilkunde5. Chirurgie6. Dermatologie, Venerologie7. Frauenheilkunde, Geburtshilfe8. Hals-Nasen-Ohrenheilkunde9. Humangenetik10. Hygiene, Mikrobiologie, Virologie

Lehrveranstaltungen

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11. Innere Medizin12. Kinderheilkunde13. Klinische Chemie, Laboratoriumsdiagnostik14. Neurologie15. Orthopädie16. Pathologie17. Pharmakologie, Toxikologie18. Psychiatrie und Psychotherapie19. Psychosomatische Medizin und Psychotherapie20. Rechtsmedizin21. Urologie22. Wahlfach

Mindestens drei Leistungsnachweise davon sind fächerübergreifend auszugestalten. Dies sind in Tübingen:

1. Innere Medizin, Allgemeinmedizin, Klinische Chemie/ Laboratoriumsdia-gnostik

2. Chirurgie, Orthopädie, Urologie3. Pädiatrie, Gynäkologie/ Geburtshilfe, Humangenetik

II. Querschnittbereiche:

1. Gesundheitsökonomie, Gesundheitssystem, Öffentliches Gesundheitswe-sen, Epidemiologie, medizinische Biometrie und medizinische Informatik

2. Geschichte, Theorie und Ethik der Medizin3. Klinische Onkologie, Strahlenbehandlung4. Infektiologie, Immunologie5. Klinisch-pathologische Konferenz6. Klinische Umweltmedizin7. Medizin des Alterns und des alten Menschen, Palliativmedizin, Psychoso-

matik8. Notfallmedizin einschließlich Akutes Abdomen, Transfusionsmedizin9. Klinische Pharmakologie, Pharmakotherapie10. Prävention, Gesundheitsförderung, Reise- und Tropenmedizin11. Radiologie, Bildgebende Verfahren, Strahlenschutz12. Rehabilitation, Physikalische Medizin, Naturheilverfahren

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Lehrveranstaltungen

13. Palliativmedizin14. Schmerzmedizin

III. Blockpraktika:

1. Innere Medizin2. Chirurgie3. Kinderheilkunde4. Frauenheilkunde5. Allgemeinmedizin

6.2. Anmeldung zu Kursen und PraktikaIn Tübingen absolvieren Sie insgesamt 11 Block- bzw. Wochenpraktika. Die gesamte Semesteranmeldung zu Kursen, Praktika und Seminaren (nicht zu verwechseln mit der Einschreibung bzw. Rückmeldung bei der Zentralen Verwaltung der Universi-tät zu jedem Semester!) erfolgt für Studierende der vorklinischen und klinischen Semester online über das Studenteninformations- und Anmeldesystem der Medizi-nischen Fakultät (SIMED).

Für die Anmeldung in SIMED benötigen Sie ein persönliches Kennwort, das Sie im Studiendekanat nur bei persönlichem Erscheinen und Vorlage Ihrer Immatriku-lationsbescheinigung ausgehändigt bekommen. Termine zu den Anmeldungen und Fristen finden Sie in SIMED oder in den Aushängen im Studiendekanat.

Im Ersten Studienabschnitt (Vorklinik) erfolgt lediglich die Anmeldung für das Wahlfach beim jeweiligen Dozenten der entsprechenden Fakultät oder des Medizi-nischen Faches. Die Studierenden werden vor allem in den klinischen Abschnitten in jedem Semester festen Gruppen zugeordnet, in denen sie die Pflichtveranstal-tungen absolvieren; Gruppenanmeldungen der Studierenden (Lerngruppen) werden dabei, soweit bei den bestehenden Platzvorgaben möglich, berücksichtigt.

Wichtige Informationen werden regelmäßig per Email vom Studiende-kanat an die Studierenden verschickt oder in SIMED unter „Schwarzes Brett“ mitgeteilt. Studierende sollten daher unbedingt immer ihre Email: [email protected] einsehen.

7. Lehrinnovationen in Tübingen

Die Medizinische Fakultät Tübingen passt mit Lehrinnovationen und -evaluationen das Studium ständig den zeitgemäßen Anforderungen an. Besondere Bedeutung wird einer intensiven Verknüpfung der vorklinischen und klinischen Ausbildung, einer wissenschaftlich orientierten Ausbildung sowie einer verstärkten Interdiszi-

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plinarität in Vorklinik und Klinik beigemessen.

Maßnahmen zum Ausbau und zur Sicherung der Lehrqualität betreffen vor allem die Aus- und Fortbildung der Dozenten und Tutoren im „Kompetenzzentrum für Hochschuldidaktik für Medizin“, sowie die Evaluationen von Lehrveranstaltungen des Studiums der Humanmedizin und der universitären Prüfungen („tuevalon“).

Da die ÄAppO die Einbeziehung klinischer Inhalte in die vorklinische Ausbildung empfiehlt, gibt es neuerdings die Tübinger „Sectio chirurgica“. Dies ist eine Lehr-veranstaltung der Vorklinik, die eine echte Verknüpfung zwischen klinischem und vorklinischem Studienabschnitt herstellt. Sie überwindet fachspezifische Grenzen und offenbart als fallbezogene Veranstaltung den Studierenden den gegenseitigen Lernprozess von Wissenschaft und Praxis. In ihr wird die Theorie der Vorklinik an die chirurgischen Disziplinen der Klinik angebunden. Teilnehmer sind sowohl Studierende des vorklinischen als auch des klinischen Studienabschnitts. Nähere Informationen finden Sie unter: http://www.sectio-chirurgica.de/.

7.1. Das Längsschnittcurriculum „Klinische Praxis“

Die Idee dieses Längsschnittcurriculums ist, neben einer Integration der Vorklinik in den klinischen Studienabschnitt durch sich über das gesamte Studium ziehende aufeinander aufbauende Module, die Erweiterung des bisherigen Themenkatalogs um neue Felder und andere Schwerpunkte. Dabei gibt es drei Kategorien unter wel-chen diese Module angeordnet sind.

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2. Semester 3. Semester 4. Semester

FamaFit Komm. Grundlagen

Sectio chirurgica

BK Gesprächsführung

OP Führerschein

Interdiszipl. Seminare

5. Semester 6. Semester 9. Semester.BK

SkillsTherapie-

vermittlungAK

Skills BBN Verschreibungs- training

KlinischerBlick Sono

Komplex- gespräche

PädiTüPASS

Differential- diagnostik

Steigender Schwierigkeitsgrad

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Vorklinik

2. Sem.: Famulatur-Fit4. Sem.: OP-Führerschein

Klinik

5. Sem.: Basiskurs Skills9. Sem.: Aufbaukurs

Teil Skills (Rot)

Vorklinik

3. Sem.: Sectio chirurgica4. Sem.: Seminare mit klinischem Bezug

Klinik

5. Sem.: Der klinische Blick (Dermatologie)9. Sem.: Differentialdiagnose – Vorlesung (fallbasiert)9. Sem.: Verschreibungstraining9. Sem.: TüPASS: Tübinger Patientensicher- heits- und -simulationszentrum

Teil Klinischer Alltag (Gelb)

Vorklinik

2. Sem.: Grundlagen der Kommunikation und Interaktion 3. Sem.: Basiskurs Gesprächsführung

Klinik

6. Sem.: Therapievermittlung9. Sem.: Breaking Bad News9. Sem.: Schwierige Gesprächssituationen mit Kindern

Teil iTüpFerl (Blau)L

ehrinnovationen

Skills und Klinischer Alltag (rot und gelb)Praktischen Fertigkeiten werden je nach Ausbildungsstand den Studierenden vermittelt. Viele der Veranstaltungen finden dabei im Tübingen „DocLab“ stattNach der M1 Prü-fung werden dann die praktischen Aufgaben komplexer.

Das „iTüpFerl“ (In Tübingen psychosoziale Fertigkeiten erlangen; blau)Veranstaltungen wie Anamnesegruppen oder Kommunikationsseminare sollen dazu beitragen, Studierende mit kommunikativer und sozialer Kompetenz auszustatten Hier werden spezifische Fähigkeiten im Bereich der Arzt-Patienten-Beziehung und der Team-arbeit vermittelt. Darüberhinaus sollen professionelles Verhalten und die Persönlichkeit gefördert werden, um für den klinischen Alltag gut gerüstet zu sein.

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7.2 Das Längsschnittcurriculum WissenschaftlichkeitIm Rahmen des Längsschnittcurriculum Wissenschaftlichkeit werden Sie bereits frühzeitig in Ihrem Studium Erfahrungen im Bereich Wissenschaftlichkeit sam-meln. Sie erhalten dabei die Möglichkeit die Forschungsschwerpunkte Tübingens kennen zu lernen und bekommen Einblicke in ein spannendes Arbeitsfeld.

Dieses Längsschnittcurriculum besteht aus drei Teilen:

-Ringvorlesung (1. Fachsemester): hier werden im Rahmen von sechs Vorlesungs-terminen den Studierenden wertvolle Einblicke in die Forschungsschwerpunkte des Universitätsklinikums Tübingen geliefert.-Basispropädeutik (3. Fachsemester): im Rahmen dieser Veranstaltung werden die Studierenden über eine allgemeine Propädeutik in die Inhalte vom guten wissen-schaftlichen Arbeiten sowie in statistische und ethische Grundlagen eingeführt. -Projektarbeit (5. Fachsemester): nach der Vermittlung einer spezifischen Propä-deutik baut die Projektarbeit wissenschaftliche Basisfertigkeiten aus, liefert einen Einblick in das wissenschaftliche Denken und Arbeiten und erweitert das Metho-denspektrum der Studierenden auch im Hinblick auf eine spätere Promotion.

7.3 Die InterdisziplinaritätEin Studienfach, welches eine solch große Stoffmenge beinhaltet, kann nur dann richtig erfasst und verstanden werden, wenn es dem Studierenden gelingt, am Ende seines Studiums Verknüpfungen zwischen den einzelnen Bereichen herzustellen. Dies wird durch die feste Verankerung interdisziplinärer Veranstaltungen erreicht.

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Für den Klinischen Studienabschnitt des 1. und 2. klinischen Semesters werden nach einer Vorbereitungsphase von 6 Wochen (Propädeutik mit Veranstaltungen im Plenum oder Kursen und Praktika) die kursbegleitenden Veranstaltungen als inter-disziplinärer Unterricht in überschaubaren Gruppen und einem Kursrotationssy-stem angeboten („interdisziplinäre Klinische Curricula“/ i-KliC).

Sie sind meist in Wochenblöcken organisiert und zeichnen sich durch ihre organ- bzw. krankheits-/ symptomorientierten Themeneinheiten, den dialogischen Unter-richt in Gruppen von 25-50 Studenten und ihre inhaltliche und zeitliche Syn-chronisation mit geeigneten Pflichtkursen und -praktika aus. Ziel ist, frühzeitig im Studium klinisch-diagnostisches Denken zu erlernen und zu trainieren. Diese i-KliC, als eine Besonderheit des reformierten Tübinger Studienplans, gibt es auch in höheren Semestern.

Im Klinischen Studienabschnitt werden die in den 14 „Tübinger“ Querschnitts-bereichen (Pflichtveranstaltungen) definierten Schwerpunktthemen fächerübergrei-fend angeboten. Aufbauend auf dem Grundwissen der Seminare i-KliC lernen die Studierenden fächerübergreifend vertieft die Diagnostik und vor allem die Therapie beispielhafter komplexer Krankheitsbilder, die für die umfassende medizinische Versorgung der Bevölkerung wichtig sind, kennen. Von verschiedenen Fächern wer-den die Seminare „Tübinger Curricula Klinische Specials“/ TüKliS sowie „Tübin-ger Curricula Klinische Forschung“/ TüKliF (jeweils Wahlpflichtveranstaltungen zur Absolvierung des Wahlfachs) angeboten, die den Studierenden patientenorien-tiert relevante Perspektiven in Diagnostik, Therapie und Forschung theoretisch und praktisch vermitteln. Dabei soll Kommunikationsfähigkeit eingeübt und ethische Kompetenz erworben werden. Zudem können Studierende in nahem Kontakt mit den Lehrenden ärztliche Persönlichkeit erleben.

Der Unterricht im klinischen Studienabschnitt findet überwiegend in Form von geblockten Lehrveranstaltungen statt (Vorlesungen, Kurse und Praktika). Die Blockkurse werden komprimiert in 1- bis 3-wöchigen Kursen durchgeführt. Ein 2-wöchiges Blockpraktikum der Allgemeinmedizin bietet gegen Ende des universi-tären Studiums die Möglichkeit, einen Einblick in die Anforderungen und Aufgaben einer Allgemeinarztpraxis zu bekommen. Möglichkeiten des „e-learning“ werden zunehmend in Kurse und Praktika eingebaut. Lerninhalte von Vorlesungen und Ple-numveranstaltungen sind regelmäßig auf der Homepage der Fächer oder der Platt-form Ilias einzusehen.

8. Klinisch-praktische Ausbildung vor und während des Studiums

8.1. Praktikum im KrankenpflegedienstVor Beginn des Studiums oder in der vorlesungsfreien Zeit vor der 1. Ärztlichen Prüfung (früher „Physikum“) muss ein dreimonatiger Krankenpflegedienst abgeleistet werden (3 Kalendermonate à 30 Kalendertage = 90 Kalendertage, 12

Praktische Ausbildung

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Wochen sind demnach nicht ausreichend!). Eine Aufteilung in maximal drei Teil-abschnitte ist möglich, wobei ein Abschnitt mindestens 30 Tage betragen muss.

Der Krankenpflegedienst ist keine universitäre Leistung und hat den Zweck, den Stu-dienanwärter oder Studierenden in Betrieb und Organisation eines Krankenhauses einzuführen und ihn mit den üblichen Verrichtungen der Krankenpflege vertraut zu machen. Er kann nur in einem staatlich anerkannten Krankenhaus abgeleistet wer-den, seit der AO-Novelle vom Juli 2012 ab sofort auch in Reha-Einrichtungen mit vergleichbarem Pflegeaufwand. Welche Tätigkeiten als Krankenpflegedienst ange-rechnet werden, wird in der ÄAppO § 6 ausführlich beschrieben. Mit der Novelle der AO vom Juli 2012 kann ab sofort ein abgeleisteter Bundesfreiwilligendienst in der Krankenpflege auf das Krankenpflegepraktikum angerechnet werden. Folgende Ausbildungen werden zusätzlich als Krankenpflegepraktikum anerkannt: Rettung-sassistent, Altenpfleger, Alten- oder Krankenpflegehelfer, sofern die Ausbildung mindestens 1 Jahr umfasste. Ein Informationsblatt zum Krankenpflegedienst mit Zeugnisvordruck kann eingesehen bzw. ausgedruckt werden unter:

https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Bildung/Ausbildung/Ausbildung-Arzt/Seiten/Formulare.aspx#Krankenpflegedienst

8.2. Famulaturen (Änderungen vorbehalten)Während des klinischen Studiums müssen bis zum Beginn des Praktischen Jah-res mehrwöchige, ganztägige klinische Tätigkeiten unvergütet in der unterrichts-freien Zeit (Semesterferien) absolviert werden. Indem die Studierenden über einen längeren Zeitraum kontinuierlich im stationären und ambulanten Bereich der ärzt-lichen Patientenversorgung eingebunden werden, sollen sie das bereits Erlernte ver-tiefen, praktische Fähigkeiten und Fertigkeiten ausbilden und ärztliche Tätigkeiten einüben.

Mit diesem Ziel werden im klinischen Studienabschnitt die klinischen Praktika durch die Famulaturen (Gesamtdauer mindestens 4 Monate) ergänzt. Davon müs-sen mindestens zwei Monate im Krankenhaus und ein Monat in der ambulanten Krankenversorgung bei einem niedergelassenen Arzt oder bei einer Einrichtung des öffentlichen Gesundheitswesens oder der Rehabilitation absolviert werden. Für den übrigen Monat ist das Absolvieren in einer Einrichtung der hausärztlichen Versor-gung (nach Novellierung der ÄAppO vom Juli 2012) vorgesehen. Die Famulatur darf in maximal 5 Abschnitte aufgeteilt werden, wobei ein Abschnitt mindestens 14 Tage betragen muss. Sie kann auch im Ausland absolviert werden. Es sind die Bedingungen zu beachten, die auch für inländische Famulaturen gelten.

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Ein Infoblatt kann unter

https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Bildung/Ausbildung/Ausbildung-Arzt/Seiten/Formulare.aspx#Famulatur

eingesehen werden. Dem Infoblatt hängen auch Zeugnisvordrucke in deutscher, englischer, französischer und spanischer Sprache an, die als Bescheinigungen bei der Meldung zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung vorzulegen sind.

8.3. Praktisches Jahr (PJ)Der letzte klinische Studienabschnitt, das Praktische Jahr (PJ), ist eine ganztägige, zusammenhängende klinisch-praktische Ausbildung von insgesamt 48 Wochen. Es findet im letzten Jahr des Medizinstudiums statt und kann erst begonnen werden, wenn alle bis dahin geforderten benoteten Leistungsnachweise und Famulaturen, sowie der erfolgreiche Zweite Abschnitt der Ärztlichen Prüfung vorliegen.

Das PJ umfasst jeweils 16 Wochen praktische Tätigkeit in der Inneren Medizin, in der Chirurgie und in der Allgemeinmedizin oder einem anderen klinisch-prak-tischen Wahlfach. Es kann entweder an einer Universitätsklinik oder in einem von der Universität benannten und qualitätsgesicherten Akademischen Lehrkrankenhaus (ALK) absolviert werden. Das Wahlfach Allgemeinmedizin kann auch in einer, von der Universität benannten, allgemeinmedizinischen Lehrpraxis abgeleistet werden.

In Tübingen wird das PJ von einem strukturierten Unterricht und einem Logbuch begleitet, das eine Synchronisation der Lehrinhalte in den verschiedenen ALK gewährleistet. Die im Logbuch genannten Inhalte dienen als Richtlinie und werden vom Lehrenden mit Unterschrift zertifiziert. Die Logbücher müssen im Bereich Stu-dium und Lehre des Dekanats vorgelegt und überprüft werden. Die Verteilung auf die verschiedenen Ausbildungsplätze übernimmt die Medizinische Fakultät.

Die patientennahe Einbeziehung der Studierenden in die Routine des Krankenhaus-betriebs ist das Ziel der Ausbildung während des PJ. Die Studierenden sollen die während des vorhergehenden Studiums erworbenen ärztlichen Kenntnisse, Fähig-keiten und Fertigkeiten vertiefen und erweitern. Sie sollen lernen, sie auf den ein-zelnen Krankheitsfall anzuwenden und unter ärztlicher Anleitung an allen Aufga-ben der Diagnostik, Therapie und Betreuung von Patienten sowie an pathologischen und arzneimittel-therapeutischen Konferenzen teilnehmen. Teile des PJ können nach Absprache mit dem Bereich Studium und Lehre auch im Ausland oder einer anderen deutschen Universität (siehe Studienordnung) absolviert werden.

Prüfungen

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9. Prüfungen (Staatsexamina und universitäre Leistungsnachweise)

Alle Angaben ohne Gewähr.9.1. Erster Abschnitt der Ärztlichen Prüfung („M1“ = schriftlich und

mündlich)Der 1. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung kann frühestens nach vier Semestern vor-klinischen Studiums abgelegt werden. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil (2 Tage mit je 4 Stunden) und einem mündlich-praktischen Teil.

Der schriftliche Teil umfasst die Stoffgebiete Physik und Physiologie, Chemie und Biochemie/ Molekularbiologie, Biologie und Anatomie sowie Grundlagen der Medizinischen Psychologie und Soziologie.

Im mündlich-praktischen Teil wird jeder Studierende in Anatomie, Physiologie und Biochemie/ Molekularbiologie geprüft. Die mündliche Prüfung erfolgt in einer Gruppe von max. 4 Studierenden vor 3 Prüfern und dauert mindestens 45 Minuten, höchstens 1 Stunde je Prüfling.

Das Bestehen des 1. Abschnitts der Ärztlichen Prüfung ist Voraussetzung für den Eintritt in das klinische Studium. Ohne erfolgreichen 1. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung können curriculare Veranstaltungen des Klinischen Studi-enabschnitts nicht absolviert bzw. anerkannt werden.

9.2. Zweiter Abschnitt der Ärztlichen Prüfung („2. Ärztliche Prüfung“, „M2“ = schriftlich)

Frühestens 6 Semester nach bestandenem Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (Regelstudienzeit 12 Fachsemester) kann der Zweite Abschnitt der Ärztlichen Prü-fung absolviert werden. Voraussetzung ist das Vorweisen der zu erbringenden beno-teten universitären Leistungsnachweise (siehe Zusammenstellung der benoteten Leistungsnachweise) und Famulaturen.

Es handelt sich um eine schriftliche Prüfung (3 Tage à 5 Stunden).

9.3. Dritter Abschnitt der Ärztlichen Prüfung („3. Ärztliche Prüfung“, „M3“ = mündlich)

Die mündlich-praktische Prüfung nach dem PJ findet an zwei Tagen statt. Sie dau-ert an beiden Tagen bei maximal vier Prüflingen jeweils mindestens 45, höchstens 60 Minuten je Prüfling. Am ersten Prüfungstag erfolgt die praktische Prüfung mit Patientenvorstellung. Die Prüfung ist in den Fächern Innere Medizin, Chirurgie und im Wahlfach des PJ abzulegen. Es ist auch mit klinisch-theoretischen und fächer-übergreifenden Fragestellungen einschließlich über die Querschnittsbereiche zu rechnen.

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Die 2. Ärztliche Prüfung ist die umfassendste und wichtigste Prüfung im Medizinstudium. Zur Berechnung der erreichten Endnote werden die beiden Noten aus der M2 und der M3 addiert und die Summe durch 2 geteilt.

9.4. Allgemeine Informationen zum Thema „Prüfung“ (Staatsexamen)

Die schriftlichen Staatsexamina, die nach dem Multiple-Choice-Verfahren durchge-führt werden, sind bundeseinheitlich und finden für den 1. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung im März bzw. im August statt, für den Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung im April bzw. Oktober. In der Approbationsordnung sind grobe Angaben zum Prüfungsstoff der jeweiligen Prüfung angegeben.

Die mündlich-praktischen Prüfungen der M1 finden in der Regel in der vorlesungs-freien Zeit nach dem Ablegen der schriftlichen M1 Prüfung statt, die M3 im Mai/Juni bzw. November/Dezember. Die Prüfungen können bei Nichtbestehen zwei mal wiederholt werden.

9.5. Universitäre PrüfungenVorklinischer Abschnitt

Im vorklinischen Studienabschnitt wird unter allen zu erbringenden Leistungsnach-weisen nur das Wahlfach benotet. An der Medizinischen Fakultät der Universität Tübingen können dazu entsprechend der aktuellen Studienordnung alle vorkli-nischen Veranstaltungen, die nicht zu den vorgeschriebenen Unterrichtsveranstal-tungen des Stundenplans gehören, gewählt werden. Darüber hinaus können aber auch Vorlesungen, Seminare oder Kurse aller anderen an der Universität Tübin-gen vertretenen Fakultäten nach Absprache des Studierenden mit den Dozenten der jeweiligen Fakultät gewählt werden. Der Studierende muss sein Wahlfach selbst organisieren und die gewählte Unterrichtsveranstaltung mit dem Veranstaltungslei-ter absprechen. Er muss auch sicherstellen, dass die Mindeststundenzahl (mind. 20 Unterrichtsstunden) eingehalten wird.

Klinischer AbschnittDie zu erbringenden universitären benoteten Leistungsnachweise des klinischen Abschnitts umfassen dagegen 21 in der Ärztlichen Approbationsordnung vor-gegebene Fächer, von denen mindestens 9 Fächer in fächerübergreifenden Lei-stungsnachweisen aus jeweils 3 Fächern zusammengefasst werden müssen. Hinzu kommen Leistungsnachweise für ein Wahlfach, 14 interdisziplinäre Querschnitts-bereiche und die 5 Blockpraktika Innere Medizin, Chirurgie, Kinderheilkunde, Frauenheilkunde und Allgemeinmedizin.

Zur Leistungsüberprüfung finden in Tübingen im klinischen Studienabschnitt für jedes Semester zentrale Prüfungen statt, die in 2 Blöcke (ca. Semestermitte 1. Prü-fungsblock, 1. Semesterferienwoche 2. Prüfungsblock) aufgeteilt sind. Theoretische

Prüfungen

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Lehrinhalte werden in Form einer schriftlichen theoretischen Prüfung abgefragt. Zur Überprüfung der in den verschiedenen Praktika erworbenen praktischen Fähig-keiten finden regelmäßig praktische Prüfungen statt.

Die universitären Fächernoten können sich z.T. aus Teilnoten zusammensetzen. Die ÄAppO enthält eine umfangreiche Liste über mögliche klinische Wahlfächer (mind. 40 Unterrichtsstunden), zu absolvieren zwischen dem 5. und 10. Fachsemester und wählbar aus den Möglichkeiten, die von der jeweiligen Universität angeboten wer-den. Die Liste der Wahlfächer ist daher nicht bundeseinheitlich.

Die Noten der Fächer, der fächerübergreifenden Leistungsnachweise, der 14 Quer-schnittsbereiche und der 5 Blockpraktika werden im Zeugnis über die Ärztliche Prüfung (Staatsexamenszeugnis) auf der Rückseite separat ausgewiesen, sie gehen nicht in die Gesamtnote des Staatsexamens ein.

10. Ärztlicher Beruf und WeiterbildungDie volle Approbation zum Arzt/ zur Ärztin berechtigt zur selbständigen Ausü-bung des ärztlichen Berufes in einem Angestelltenverhältnis oder in freier Nie-derlassung in einer Praxis. Der Antrag auf die Approbation als Arzt ist an die zuständige Stelle des Landes zu richten, in dem der Antragsteller den Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung bestanden hat.

Zurzeit ist die Niederlassungsfreiheit gesetzlich eingeschränkt. Die Zulassung als Vertragsarzt (Kassenarzt) verlangt eine Weiterbildungszeit im Anschluss an das Staatsexamen. Nach der Weiterbildungszeit kann - nach mündlicher Prüfung durch die Ärztekammer - die Anerkennung als Facharzt erworben werden: z.B. Allgemeinarzt, Chirurg, Kinderarzt, wobei die Weiterbildungszeit für die ein-zelnen Fächer sechs und mehr Jahre betragen kann. In eigenen Weiterbildungs-ordnungen haben die Ärztekammern geregelt, welche Tätigkeitsnachweise zum Erwerb der verschiedenen Gebietsbezeichnungen nötig sind. In allen Fragen der Weiterbildung sind die Landes- und Bezirksärztekammern zuständig.

Anhang: Nützliche Adressen(1) Studienplatzbewerbung Humanmedizin für Studienanfänger (auch Bewerbung aufgrund der Auswahlkriterien der Universität)

Vergabestelle für Studienplätze: Hochschulstart.deSonnenstraße 17144137 Dortmund http://www.hochschulstart.de/

Hochschulstart.de ist zuständig für deutsche Staatsangehörige, Staatsangehörige von Mitgliedstaaten der EU und Bildungsinländer.

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(2) Information und Beratung für deutsche Staatsangehörige und Staats-angehörige der EU (Studieninteressierte und Studierende)

Zentrale Studienberatung der Universität (ZSB)Wilhelmstr. 11, 2.OG72074 Tübingen+49 7071 29-72555http://www.uni-tuebingen.de/studium/beratung-und-information/[email protected]

Allgemeine Studienberatung zu Studienmöglichkeiten, Aufbau und Anforderungen des Studiums, Studienwahl, Studienplanung und weiteren Fragen rund ums Studium

(3) Bewerbungs- und Zulassungsfragen sowie Beratung von internationa-len Studierenden

Wilhelmstr. 11, 2.OG72074 TübingenTel: +49·7071·29·77735http://www.uni-tuebingen.de/de/8935

Offene Sprechstunden:

Mo: 13:00 – 15:30 Uhr; Di, Do, Fr: 8:30 – 11:30 Uhr

Bewerberinformationen und Beratung, Sprachprüfung, ausländische Stipendiaten, Zulassungsverfahren für NC-Fächer, Zulassungsverfahren Medizin für Nicht-EU-Staatsangehörige, Bewertung ausländischer Bildungsnachweise, Beihilfen.

Studentenabteilung der UniversitätStudentensekretariat Wilhelmstr. 11Tel.: 07071 - 29 - 74444http://www.uni-tuebingen.de/studentensekretariat/

Gibt Antwort auf Fragen des Zulassungswesens, des Studienplatztauschs, der Immatrikulation, der Rückmeldung, der Beurlaubung, der Exmatrikulation, der Gesetzlichen Krankenversicherung, nach Studiennachweisen, des Gasthörerstatus.

Adressen

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(4) Studiendekanat der Medizinischen FakultätInformations- und Beratungsstelle für allgemeine, organisatorische und fach-spezifische Fragen zum Studium der Humanmedizin (Kursanmeldung, Stun-denplan, Praktikumseinteilung, Bescheinigungen, Scheinabholung etc.)

Studiendekanat, Geissweg 5/1, 72076 Tübingen

Sekretariat Tel.: +49 7071 29-73663 (5) Studentische Informationsstelle

Fachschaft MedizinElfriede-Aulhorn-Str. 10Lehr- und Lerngebäude 1b (Gebäude 650);72076 TübingenTel.: 07071 - 29 - 77415Email: [email protected]://www.fachschaftmedizin.de

(6) Fragen zur Ausbildungsförderung (BaföG)Studentenwerk Tübingen-HohenheimBesuchsanschrift: Karlstr. 1172072 TübingenTel.: 07071/75 01 10Email: [email protected] http://www.my-stuwe.de/bafoeg/bafoeg-amt-tuebingen/

(7) Arbeitsvermittlung für StudierendeDas Akademikerteam des Arbeitsamtes Tübingen bietet Einzelgespräche an, in denen Sie ausführlich über Ihre persönlichen Vorstellungen, Ziele oder auch Pro-bleme mit den Beratern und Beraterinnen reden können, sowie Bewerberworkshops für Absolventen an. Terminvereinbarung telefonisch oder per E-Mail:

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Adressen

Agentur für ArbeitAkademikerteam der Arbeitsagentur Tübingen. http://www.arbeitsagentur.de/nn_3448/Dienststellen/RD-BW/Reutlingen/AA/c-Agentur/c-Buerger/c-Akademiker/Akademiker.html

Konrad-Adenauer-Str. 12D - 72072 TübingenTel: 01801 / 555111Email: [email protected]

(8) Beratung für Studierende mit besonderen BedürfnissenFür Studierende aller Fächer, die ihr Studium unter besonderen Bedingungen absol-vieren (z.B mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung), bietet die Univer-sität Tübingen zudem individuelle Beratung und Unterstützung bei der Bewältigung des Studienalltages an.

Dipl.-Psych. Katrin MottaWilhelmstr. 11 72074 Tübingen, Tel. 07071 - 29 - 75401Email: [email protected]

Beratung ohne Voranmeldung: Di 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Do 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Beratungen mit barrierefreiem Zugang finden auf Anfrage im Gebäude Wilhelm-straße 30 im EG links statt.

(9) Studienortwechsel, StudienplatztauschDa der Ablauf der Ausbildung an den einzelnen deutschen medizinischen Fakultäten stark variiert, ist ein planbarer Studienortwechsel nur nach der Ersten Ärztlichen Prü-fung vor Eintritt in den klinischen Studienabschnitt, sowie unmittelbar vor Beginn des Praktischen Jahres leicht möglich. Bei einem Wechsel innerhalb des klinischen Studienabschnitts ist es unbedingt empfehlenswert, die Curricula beider Universi-täten zu vergleichen. Eine Studienzeitverlängerung aufgrund eines Studienortwech-sels kann nicht ausgeschlossen werden.

Ein Studienortswechsel ist einfacher möglich, wenn man einen Tauschpartner aus dem gleichen Fachsemester hat.

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Hilfreiche Internetseiten zum Studienplatztausch finden Sie z.B. unter:http://www.studienplatz-tauschboerse.dehttp://www.studienplatztausch.de/

(10) Medienarbeitsplätze und W-LAN-ZugängeZugang haben Studierende der medizinischen Studiengänge mit der Chipkarte (oder Studentenausweis) an verschiedenen dezentralen Lerninseln und W-LAN-Spots.

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Notizen

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Impressum

Herausgeber: Dekanat der Medizinischen Fakultät TübingenRedaktion: Medizinische Fakultät Bereich Studium und Lehre Stand Oktober 2017Copyright: Universität Tübingen/Medizinische Fakultät 2017