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Studierendenvertretung Übersetzen und Dolmetschen http://uedo.oehunigraz.at/ [email protected] Studienleitfaden 2013/14 DOLMETSCHEN Masterstudium Institut für theoretische und angewandte Translationswissenschaft Merangasse 70/I, 8010 Graz http://translationswissenschaft.uni-graz.at/

Studienleitfaden Dolmetschen SS14

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Studienleitfaden Dolmetschen SS14

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Studierendenvertretung Übersetzen und Dolmetschenhttp://uedo.oehunigraz.at/

[email protected]

Studienleitfaden 2013/14

dolmetSchenMasterstudium

Institut für theoretische und angewandte Translationswissenschaft

Merangasse 70/I, 8010 Grazhttp://translationswissenschaft.uni-graz.at/

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Impressum

Studienleitfaden Dolmetschen – Studienjahr 2013/14.Herausgeberin, Medieninhaberin und für den Inhalt verantwortlich:HochschülerInnenschaft a. d. Universität Graz, Studienvertretung Übersetzen und DolmetschenSchubertstrasse 6a, A-8010 Graz

Text: Melanie GecklLayout: Sonja Haunschmid

Druck: ÖH Service-CenterGraz, Jänner 2014 (2. Auflage)Änderungen und Druckfehler vorbehalten.

Hinweis:Diesen Leitfaden gibt es auch als pdf-Version im Internet:

http://uedo.oehunigraz.at/downloads

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Vorwort 41. Studienvertretung Übersetzen und Dolmetschen 5 1.1 Was ist die StV? 5 1.2 Kontakt 62. Institut für theoretische und angewandte Translationswissenschaft 7 2.1 Vorstellung des ITAT 7 2.2 ITAT-Mailingliste 73. Masterstudium Dolmetschen 8 3.1 Gegenstand des Studiums 8 3.2 Wählbare Sprachen 9 3.3 Relevanz des Studiums für die Wissenschaft und den Arbeitsmarkt 10 3.4 Akademischer Grad 104. Dolmetsch-Schwerpunktsetzungen 115. Anmeldung an der Universität 14 5.1 Erstmalige Zulassung an der Uni Graz 14 5.2 Konsekutives Masterstudium an der Uni Graz 14 5.3 Nicht-konsekutives Masterstudium an der Uni Graz 146. Zulassungsbestimmungen 15 6.1 Erforderliche Sprachkenntnisse 15 6.2 Sprachprüfungen 157. Aufbau des Studiums 16 7.1 Musterstudienverlauf 16 7.2 Freie Wahlfächer 198. Auslandspraxis und Auslandsstudium 20 8.1 Facheinschlägige Auslandspraxis: 20 8.2 Auslandsstudium 20 8.3 Freiwillige Auslandspraxis 219. Fachprüfungen 2110. Masterarbeit und Masterprüfung 2311. Allgemeine Informationen zum Institut 24

InhalTsverzeIchnIs

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Hallo!

Dieser Leitfaden soll dir dabei helfen, dir einen Überblick über das Masterstudium Dolmetschen am Institut für theoretische und angewandte Translationswissenschaft in Graz zu verschaffen.

Egal, ob du noch auf der Suche nach dem richtigen Studium bist oder dich bereits für dieses Studium entschieden hast – wir haben für dich hier die wichtigsten Infos rund um Lehrveranstaltungen, Prüfungen, Fristen und Voraussetzungen zusammengefasst, um dir einen reibungslosen Uni-Start zu ermöglichen. Darüber hinaus soll dieser Leitfaden auch Studierenden, die schon mitten im Masterstudium sind, als Nachschlagewerk zu Themen wie Auslandssemester, Fachprüfungen und Anrechnungen dienen. Für genauere Informationen und rechtliche Grundlagen empfehlen wir, dass du dir auch den aktuel-len Studienplan (Curriculum) durchliest, der auf der Webseite der Universität und der Instituts-Webseite herunterzuladen ist.

Neben den Leitfäden zu den einzelnen Studienrichtungen gibt es von der ÖH noch zahl-reiche andere Leitfäden zu Themen wie „Rechte und Pflichten“, „Wohnen“ oder „Studie-ren im Ausland“. Diese kannst du dir in gedruckter Form auf der ÖH abholen oder auf der ÖH-Website herunterladen.

Wir wünschen euch viel Spaß beim Lesen!Eure Studienvertretung Übersetzen und Dolmetschen

vorworT

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1.1 Was ist die stV?

Für jedes Studium an der Universität gibt es eine Studienvertretung (StV), die sich ehrenamtlich für die Interessen und Rechte ihrer Studierenden einsetzt. Die Studien-vertretungen (StV) sind ein Teil der Österreichischen HochschülerInnenschaft (ÖH), der offiziellen Interessensvertretung der Studierenden, die sich dafür einsetzt, dass auch Studierende auf der Universität ein Mitspracherecht haben und nicht alles über unsere Köpfe hinweg entschieden wird!

Wir – die ‘Studienvertretung Übersetzen und Dolmetschen‘ – vertreten die Studierenden am Institut für theoretische und angewandte Translationswissenschaft (ITAT) und sind für folgende Studien zuständig:

• BachelorstudiumTranskulturelleKommunikation• BachelorstudiumDeutschundTranskulturelleKommunikation• MasterstudiumDolmetschen• MasterstudiumÜbersetzen

Die Studienvertretung setzt sich aus fünf gewählten Mitgliedern zusammen, die selbst Studierende des Instituts sind, und wird alle zwei Jahre im Rahmen der ÖH-Wahl von euch gewählt. Darüber hinaus gibt es Mitarbeiterinnen, die zwar nicht offiziell gewählt wurden,aberinderStudienvertretungmithelfen.DieArbeitberuhtauffreiwilligerBasisund ist ehrenamtlich, wird also nicht entlohnt. Unsere Motivation ist es, den Studie-renden am ITAT zu helfen, Erfahrungen zu sammeln und ein bisschen Schwung in den Uni-Alltag zu bringen. Wir sind für folgende Aufgaben zuständig:

• VertretungderInteressenderStudierendenamITAT• AnlaufstellefürStudierendebeiFragenrundum’sStudium• OrganisationundAbhaltungvonBeratungen• MitgestaltungdesStudiumsundInstituts• VermittlungzwischenStudierendenundLehrenden

mItarbeIten?Hast du auch Interesse an der Mitarbeit in der StV? Dann komm einfach bei uns vorbei oder schreib uns eine E-Mail! Die Mitarbeit in der StV ist eine tolle Gelegenheit, dein Institut und deine StudienkollegInnen besser kennenzulernen und schon während des StudiumsErfahrungenrundumTeamarbeit,BeratungundOrganisationzusammeln.

1. sTudIenverTreTung überseTzen und dolmeTschen

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1.2. KontaKt

Ihr könnt euch jederzeit an uns wenden, entweder persönlich bei unserer Sprechstunde oder per E-Mail.

sprechstundeUnsere Sprechstunde findet einmal wöchentlich in unserem StV-Raum am ITAT (Raum 0033-01-0202,1.Obergeschoss,Merangasse70,8010Graz)statt.DieaktuellenTerminefindet ihr auf unserer Website oder im Aushang.

e-maIl-beratungBeiFragen,AnliegenoderProblemensindwirjederzeitperE-Mailerreichbar,undzwarunter: [email protected]

WebsIteAuf unserer StV-Website findet ihr aktuelle Infos zu Veranstaltungen, Terminen und Sprechstunden sowie unsere FAQs und Leitfäden: http://uedo.oehunigraz.at/

FacebookUm den Studierenden am ITAT die Kommunikation zu erleichtern, haben wir eine Face-book-Gruppe mit dem Namen „ITAT Graz“ gegründet. Ihr findet sie unter: https://www.facebook.com/groups/itatgraz/

VeranstaltungenWir organisieren regelmäßig Stammtische, Spieleabende und andere Veranstaltungen für Studierende am ITAT. Aktuelle Infos dazu bekommst du auf unserer Website und auf Facebook!

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2.1 Vorstellung des itat

Das Institut für theoretische und angewandte Translationswissenschaft (ITAT) der Universität Graz befasst sich in Lehre und Forschung mit Translation, also dem Dolmetschen und Übersetzen in all seinen Formen.

Folgende Studien werden am ITAT angeboten:

• BachelorstudiumTranskulturelleKommunikation• BachelorstudiumDeutschundTranskulturelleKommunikation (in Kooperation mit dem Institut für Germanistik)• MasterstudiumÜbersetzen• MasterstudiumDolmetschenmitfolgendenSchwerpunkten - Konferenzdolmetschen - Gesprächs- und Verhandlungsdolmetschen - Gebärdensprachdolmetschen - Dolmetschen und Übersetzen (mit einer Fremdsprache)• Joint-DegreeMasterstudiumÜbersetzen(Ljubljana-Graz)• Joint-DegreeMasterstudiumDolmetschen(Ljubljana-Graz)• Doktoratsstudium

2.2 itat-Mailingliste

Um Informationen für Studierende und Lehrende des ITAT einfach und schnell zu verbreiten, wurde eine Mailingliste eingerichtet. Dort regelmäßig Infos zu aktuellen Terminen und Veranstalungen am ITAT, zum Studium, Praktika, Auslandsaufenthalte etc. verschickt.

Um E-Mails von der Mailingliste zu erhalten, musst du dich mit deiner Uni-Adresse hier dafür anmelden: http://list.uni-graz.at/mailman/listinfo/translation

2. InsTITuT für TheoreTIsche und angewandTe TranslaTIonswIssenschafT

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3. 1 gegenstand des studiuMs

Aufgrund des Wandels der gesellschaftlichen und technologischen Bedingungen dertranskulturellen Kommunikation ist das Dolmetschen zu einer hochkomplexen Aktivität in einer Reihe von unterschiedlichen Settings geworden.

Das Masterstudium Dolmetschen befähigt die AbsolventInnen dazu, als selbstverant-wortliche ExpertInnen professionell zu handeln, was durch die Vermittlung der wissen-schaftlichen Kenntnisse und Methoden des Faches sowie der praktischen Fertigkeiten, diefürdieberuflicheTätigkeitinverschiedenenBereichendesDolmetschenserforder-lich sind, erreicht wird. .

DasStudiumbieteteineVertiefungderimBachelorstudiumTranskulturelleKommuni-kation erworbenen Kenntnisse und versteht sich als Ergänzung der in diesem Studium vermitteltensprachlichenundwissenschaftlichenBerufsvorbildung.

DurchdieVermittlungvertiefendertranslatologischerKompetenzenwirdauchdieBasisfür ein fortführendes translationswissenschaftliches Studium gelegt.

DieAusbildungerfolgt inderMutter-oderBildungssprache,dieeinederuntenange-führten Sprachen sein kann, und je nach Schwerpunktbereich in einer oder zwei Fremd-sprachen, die ebenfalls aus dem unten genannten Angebot zu wählen sind.

3. masTersTudIum dolmeTschen

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3. 2 Wählbare sprachen

In den Schwerpunktsetzungen Konferenzdolmetschen, Gesprächs- und Verhandlungs-dolmetschen und Gebärdensprachdolmetschen werden außer in der Muttersprache auch in 2 aus folgenden Fremdsprachen Kompetenzen erworben:

• Arabisch,• Bosnisch/Kroatisch/Serbisch,• Deutsch,• Englisch,• Französisch,• Italienisch,• ÖsterreichischeGebärdensprache,• Russisch,• Slowenisch,• Spanisch,• Türkisch,• Ungarisch.

Der Schwerpunktbereich Dolmetschen und Übersetzen mit 1 Fremdsprache wird für die folgenden Sprachen angeboten:

• Arabisch,• Bosnisch/Kroatisch/Serbisch,• Deutsch,• Russisch,• Slowenisch,• Türkisch,• Ungarisch.

WIchtIg:Personen,derenMutter-oderBildungssprachenichtDeutschist,

haben die Fremdsprache 2 in Gegenüberstellung zu Deutsch zu studieren.

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3.3 releVanz des studiuMs für die Wissenschaft und den arbeitsMarKt

Das Masterstudium Dolmetschen dient der Ausbildung von Expertinnen und Experten für das Dolmetschen in international oder multikulturell tätigen Unternehmen, privaten und öffentlichen InstitutionenundOrganisationen, fürdie insbesondere inden folgendenBereichenBedarfbesteht:

• InternationaleOrganisationen• Nicht-Regierungsorganisationen• EU-Institutionen• Migrations- und Integrationseinrichtungen• GerichtundBehörden• Bildungs-undGesundheitseinrichtungen• Wirtschaft• Verwaltung• Universitäten bzw. hochschulische Einrichtungen

3.4 aKadeMischer grad

An die Absolventinnen und Absolventen des Masterstudiums wird der akademische Grad Master of Arts (abgekürzt MA) verliehen.

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das studium bietet folgende schwerpunktsetzungen:

• Konferenzdolmetschen• Gesprächs- und Verhandlungsdolmetschen• Gebärdensprachdolmetschen

Im Rahmen dieser drei Schwerpunktsetzungen erwerben die Studierenden die notwen-digen Fertigkeiten, um längere Texte in allen relevanten Nuancen und Details in ange-messener Form entweder konsekutiv oder simultan, bzw. in Gebärdensprache wieder-zugeben.

BeimKonsekutivdolmetschenwirddazueinespezielleNotizentechnikverwendet,beimSimultandolmetschen wird der Ausgangstext fast gleichzeitig wiedergegeben, wobei zu-meist eine spezielle technische Ausstattung (Dolmetschkabinen, tragbare Führungsan-lagen, etc.) genutzt wird.

Für beide dolmetschtechniken sind folgende kompetenzen wesentlich:

• ErkennenundStrukturierenvonHauptaussagenundArgumentations-ketten• AnalysevonKontextundGrundintentionenderSprecherinnenundSprechersowie von deren psychischen und kognitiven Voraus-setzungen• Optimierung der kognitiven Verarbeitung der Inhalte zur Unterstützung der Gedächtnisleistung und der Wiedergabe• SituationsadäquateundkultursensitiveProduktiondesZieltextes• StrategienfürdenUmgangmitraschemSprecherwechselundunterschiedlichen Gesprächssituationen• KritischeReflexiondereigenenWiedergabe

Zusätzlich wird das studium in folgendem schwerpunktbereich angeboten:

• DolmetschenundÜbersetzenmit1Fremdsprache

Im Rahmen des Schwerpunktbereichs Dolmetschen und Übersetzen erwerben die Stu-dierenden die notwendigen Fertigkeiten, um sowohl schriftliche als auch mündliche Texte in allen relevanten Nuancen in angemessener Form in einer anderen Sprache wiederzugeben.

4. dolmeTsch-schwerpunkTseTzungen

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Für den schwerpunkt dolmetschen und Übersetzen sind folgende kompetenzen im bereich dolmetschen wesentlich:

• ErkennenundStrukturierenvonHauptaussagenundArgumentationsketten• AnalysevonKontextundpragmatischerIntentionderSprecherinnenundSprecher sowie von deren psychischen und kognitiven Voraussetzungen• Optimierung der kognitiven Verarbeitung der Inhalte zur Unterstützung der Ge dächtnisleistung und der Wiedergabe• SituationsadäquateundkultursensitiveProduktiondesZieltextes• StrategienfürdenUmgangmitraschemSprecherwechselundWechselzwischen zwei sprachlichen Modalitäten sowie mit potentiell konflikt- und emotions - behafteten Gesprächssituationen• KritischeReflexiondereigenenWiedergabe

Im bereich Übersetzen werden folgende kompetenzen erworben:

• FähigkeitzurAnalysedesÜbersetzungsauftragesimHinblickaufZweckundAdressa- tinnen/Adressaten des Zieltextes(-produktes) und Erstellung des Zieltextprofils.• Fähigkeit zumErkennenvonzieltextrelevantemRecherchebedarfundDurchfüh- rung der notwendigen Recherchen.• KognitiveVerarbeitungderInhaltedesAusgangstextes(-materials)zurUnterstüt- zung der übersetzungsrelevanten Analyse des Ausgangstextes und seiner Umsetzung in den Zieltext.• SituationsadäquateundkultursensitiveProduktiondesZieltextes• Kooperationsfähigkeit mit Handlungspartnern in der jeweiligen Auftrags- und Produktionssituation.• Kritische Reflexion und Selbstreflexion auf Grundlage des prozeduralen Wissen über den gesamten Übersetzungsprozess.

Weitere kompetenzen, die in allen schwerpunktbereichen vermittelt werden:

translatologische kompetenzen:

• FähigkeitzuroffenenundkritischenAuseinandersetzungmitdergesellschaftlichen undkulturellenBedingtheitvonTranslation.• Umgang mit wissenschaftlicher Literatur, Entwicklung der wissenschaftlichen Reflexionsfähigkeit und des kritischen Zuganges zu unterschiedlichen Ansätzen in der Translationswissenschaft.• FähigkeitzurselbstständigenwissenschaftlichenArbeitundzurOrganisationund Durchführung von wissenschaftlichen Projekten.

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schlüsselkompetenzen

Zusätzlich werden den Studierenden sogenannte Schlüsselkompetenzen vermittelt. Die-se umfassen übergreifende, breit verwertbare mentale, soziale und technische Kompe-tenzen, von denen exemplarisch folgende genannt seien:

• Kognitive Kompetenzen (Reflexion, Abstraktion, autonome Weiterbildung)• Soziale Kompetenzen (Kooperation, Kommunikation, Verantwortung)• Technische Kompetenzen (Recherche, Umgang mit technischen Arbeitsmitteln)

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allgemeine Zulassungsfrist:Wintersemester 2013/14: 8. Juli - 5. September 2013Sommersemester 2013/13: 7. Jänner - 5. Februar 2014

4.1 erstMalige zulassung an der uni graz

Wenn du noch nie an der Universität Graz eingeschrieben warst bzw. letztmalig vor 1990 eingeschriebenwarst, ist vor der Inskription eineOnline-Datenerfassung via Internetnotwendig. Dabei werden die persönlichen Daten und die Studienwahl erfasst sowie ein Termin für die persönliche Anmeldung in der Studien- und Prüfungsabteilung aus-gewählt. Mit der Inskription während der allgemeinen Zulassungsfrist (siehe oben) und demEinzahlendesÖH-Beitrageswirdmanzueiner/mordentlichenStudierendenderUniversität Graz.

4.2 KonseKutiVes MasterstudiuM an der uni graz

WenndueinkonsekutivesMasterstudiumnachdemAbschlussdeinesBachelorstudi-ums an der Universität Graz beginnen möchtest, ist das auch außerhalb der allgemeinen Zulassungsfrist möglich. Unter einem konsekutiven Masterstudium wird ein nachfol-gendesMasterstudiumverstanden.WenndunachdemAbschlusseinesBachelorstudi-ums am ITAT direkt eines der Masterstudien am ITAT inskribieren möchtest, wäre das ein konsekutives Masterstudium.

NachdemAbschlussdeinesBachelorstudiumserhältst dubei der Studien- undPrü-fungsabteilungdenBescheidzurVerleihungdeinesakademischenGradesundkannstdort zugleich dein konsekutives Masterstudium öffnen. Dieser Vorgang gilt jedoch nur für die Aufnahme des unmittelbar aufbauenden Master-studiums, andere oder weitere Masterstudien können nur innerhalb der allgemeinen Zulassungsfrist und der Nachfrist aufgenommen werden.

4.3 nicht-KonseKutiVes MasterstudiuM an der uni graz

Wenn du an der Universität Graz ein Masterstudium beginnen möchtest, das nicht kon-sekutivaufdeinBachelorstudiumaufbaut(z.B.einStudiumaneinemanderenInstitut),muss erst festgestellt werden, ob eine Gleichwertigkeit gegeben ist. Um das abzuklären, wende dich bitte an die Studien- und Prüfungsabteilung der Universität Graz (Hauptge-bäude, Universitätsplatz 3, 1. Stock): [email protected]

5. anmeldung an der unIversITäT

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Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudium Übersetzen ist die Absolvierung desBachelorstudiumsTranskulturelleKommunikationanderUniversitätGraz,oderderAbschluss eines fachlich in Frage kommendenBachelorstudiumsoder eines anderengleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen post-sekundärenBildungseinrichtung.DieFeststellungderGleichwertigkeiterfolgtdurchdieStudien- und Prüfungsabteilung (siehe Kapitel 4.3).

6.1 erforderliche sprachKenntnisse

Für die Zulassung zum MA Übersetzen ist die Kenntnis der deutschen Sprache Voraus-setzung. Darüber werden Kenntnisse auf Niveau C1 in den gewählten Fremdsprachen vorausgesetzt. Der Nachweis der notwendigen sprachlichen Vorkenntnisse erfolgt durch SprachprüfungenzuBeginndesStudiums.

6.2 sprachprüfungen

Die Anmeldung zu den Sprachprüfungen erfolgt über die ITAT-Homepage:-> www.uni-graz.at/itat-> Infos für Studieninteressierte-> MA-Studien am ITAT

Die Sprachprüfung wird nicht vor Studienbeginn abgelegt, sondern im Rahmen der Lehr-veranstaltungen Analyse- und Übersetzungstechniken innerhalb der ersten Unterrichts-wochen im Semester. Im Rahmen der Sprachprüfungen ist ein logisch aufgebauter Text zusammenfassend in der jeweils anderen Sprache schriftlich wiederzugeben.

Es sind insgesamt 4 Sprachprüfungen zu absolvieren:- Deutsch/Muttersprache – Fremdsprache 1- Fremdsprache 1 – Deutsch-Muttersprache- Fremdsprache 2 – Deutsch- Deutsch – Fremdsprache 2

Studierende mit der Schwerpunktsetzung „Dolmetschen und Übersetzen mit einer Fremdsprache“ haben 2 Sprachprüfungen aus dem BereichDolmetschen (Dt./Muttersprache – Fremdsprache hin und retour) und 2 ausdemBereichÜbersetzen(imRahmenderLVAnalyse-undÜbersetz-ungstechniken) zu absolvieren; in diesem Fall sind die Ausgangstexte schriftlich in der Zielspache zusammenzufassen.

6 zulassungsbesTImmungen

i

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Das Masterstudium umfasst 4 Semester, das Gesamtausmaß an ECTS-Anrechnungspunkten beträgt 120. Das Studium ist nicht in Studienabschnitte gegliedert.

7.1 MusterstudienVerlauf

schwerpunkt konferenzdolmetschen:

7. aufbau des sTudIums

semester lehrveranstaltung ects

1.

Analyse- und Dolmetschtechniken, Einführung VO PF 2

Analyse- und Dolmetschtechniken, Notizentechnik VO PF 2

BerufskundeVO PF 2

Rede- und Sprechtechnik VU PF 1

Translationswissenschaftliche Vorlesung (Dolmetschwis-senschaft) VO

PF 3

Dolmetschwissenschaftliches Seminar 1 SE PF 4

Analyse- und Dolmetschtechniken I (Fremdsprache 1) KS PF 3

Analyse- und Dolmetschtechniken I (Fremdsprache 2) KS PF 3

Auslandspraxis oder AuslandsstudiumGWF/FWF

4

semester lehrveranstaltung ects

2.

Analyse- und Dolmetschtechniken II (Fremdsprache 1) KS PF 3

Analyse- und Dolmetschtechniken II (Fremdsprache 2) KS PF 3

Modul Konferenzdolmetschen I (FS 1) KS PF 8

Modul Konferenzdolmetschen I (FS 2) SE PF 8

Dolmetschwissenschaftliches Seminar 2 KS PF 4

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semester lehrveranstaltung ects

1.

Analyse- und Dolmetschtechniken, Einführung VO PF 2

Analyse- und Dolmetschtechniken, Notizentechnik VO PF 2

BerufskundeVO PF 2

Rede- und Sprechtechnik VU PF 1

Translationswissenschaftliche Vorlesung (Dolmetschwissenschaft) VO

PF 3

Dolmetschwissenschaftliches Seminar 1 SE PF 4

Analyse- und Dolmetschtechniken I (Fremdsprache 1) KS PF 3

Analyse- und Dolmetschtechniken I (Fremdsprache 2) KS PF 3

Analyse- und Übersetzungstechniken I (Fremdsprache 1) KS PF 3

Analyse- und Übersetzungstechniken I (Fremdsprache 2) KS PF 3

Auslandspraxis oder AuslandsstudiumGWF/FWF

4

semester lehrveranstaltung ects

3.

Modul Konferenzdolmetschen II (FS 1) KS PF 8

Modul Konferenzdolmetschen II (FS 2) KS PF 8

Modul Konferenzdolmetschen III (FS 1/FS 2) KS GWF 8

Semester IV

Masterarbeit 20

Masterprüfung 2

Kommissionelle Fachprüfung 1+1

semester lehrveranstaltung ects

2.

Analyse- und Dolmetschtechniken II (Fremdsprache 1) KS PF 3

Analyse- und Dolmetschtechniken II (Fremdsprache 2) KS PF 3

Analyse- und Übersetzungstechniken II (Fremdsprache 1) KS PF 3

Analyse- und Übersetzungstechniken II (Fremdsprache 2) KS PF 3

Modul 1 (FS 1) KS PF 8

Dolmetschwissenschaftliches Seminar 2 SE PF 4

+ 22 ECTS an Freien Wahlfächern GESAMT 120 ECTS

schwerpunkt gesprächs- und Verhandlungsdolmetschen, gebärdensprachdolmetschen:

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semester lehrveranstaltung ects

3.Modul 2 (FS 2) KS PF 8

Modul 3 (FS 1) KS PF 8

Modul 4 (FS 2) KS PF 8

semester lehrveranstaltung ects

4.Masterarbeit 20

Masterprüfung 2

Kommissionelle Fachprüfung 1+1

+ 18 ECTS an Freien Wahlfächern GESAMT 120 ECTS

schwerpunktbereich: dolmetschen und Übersetzen (mit 1 Fremdsprache):

semester lehrveranstaltung ects

1.

Analyse-undDolmetschtechniken,EinführungVO PF 2

Analyse-undDolmetschtechniken,NotizentechnikVO PF 2

BerufskundeVO PF 2

Rede- und Sprechtechnik VU PF 1

Translationswissenschaftliche Vorlesung (Dolmetschwissenschaft)VO

PF 3

Dolmetschwissenschaftliches/übersetzungswissenschaftliches Seminar 1 SE

PF 4

Analyse- und Dolmetschtechniken I KS PF 3

Analyse- und Übersetzungstechniken I KS PF 3

Auslandspraxis oder AuslandsstudiumGWF/FWF

4

semester lehrveranstaltung ects

2.

Analyse- und Übersetzungstechniken II KS PF 3

Analyse- und Dolmetschtechniken II KS PF 3

1. Modul Dolmetschen KS PF 8

2. Modul Übersetzen KS pF 8

Übersetzungswissenschaftliches/dolmetschwissenschaftliches Seminar 2 SE

pF 4

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semester lehrveranstaltung ects

3.3. Modul Dolmetschen KS PF 8

4. Modul Übersetzen KS PF 8

5. Modul Übersetzen oder Dolmetschen KS PF 8

semester lehrveranstaltung ects

4.Masterarbeit 20

Masterprüfung 2

Kommissionelle Fachprüfung 1+1

+ 22 ECTS an Freien Wahlfächern GESAMT 120 ECTS

BeidenangegebenenAuflistungenhandeltessichlediglichumEmfehlungen.Je nach Angebot oder Präferenzen können die Fächer auch in einer anderen Reihenfolge absolviert werden. Die Lehveranstaltungen Analyse- und Übersetz-ungstechnicken bzw. Analyse- und Dolmetschtechniken sind jedoch am Anfang des Studiums zu absolvieren.

7.2 freie Wahlfächer

Während der gesamten Dauer des Masterstudiums sind frei zu wählende Lehrveran-staltungen im Ausmaß von je nach Schwerpunktbereich 18 oder 22 ECTS-Anrechnungs-punkten zu absolvieren. Die freien Wahlfächer können an jeder anerkannten in- und ausländischen Universität sowie jeder inländischen Fachhochschule oder Pädagogischen Hochschule absolviert werden und dienen der Vermittlung von Kenntnissen und Fähig-keitensowohlausdemeigenenFachnahestehendenGebietenalsauchausBereichenvon allgemeinem Interesse.

empfohlen werden insbesondere:

• Frauen-undGeschlechterforschung,• Lehrveranstaltungen, die zum Erwerb von Schlüsselqualifikationen wie Projekt- management, Personal- und Finanzmanagement, soziale Kompetenzen dienen,• LehrveranstaltungenausphilologischenStudienrichtungen.

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i

7. Auslandspraxis und Auslandsstudium

Im Rahmen des Masterstudiums Übersetzen ist zur Erprobung und praxisorientierten An-wendung der erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten ein verpflichtender Auslandsau-fenthalt entweder in Form einer facheinschlägigen Auslandspraxis im Umfang von min-destens 4 ECTS-Anrechnungspunkten oder in Form eines mindestens dreimonatigen Auslandsstudiums zu absolvieren.

8.1 facheinschlägige auslandspraxis

Die Auslandspraxis von einem Monat (100 Arbeitsstunden) ist im Land bzw. in den Län-dern der Fremdsprache 1 oder Fremdsprache 2 nachzuweisen und ist vorzugsweise in den lehrveranstaltungsfreien Zeiten zu absolvieren.

Die vorgesehene Auslandspraxis ist in einer öffentlichen oder privaten Einrichtung bzw. in einem Unternehmen zu absolvieren. Der Praxisplatz ist so zu wählen, dass die ausgeübte Tätigkeit insbesondere der Anwendung und Erweiterung der erworbenen Sprach- und Kulturkompetenz dient. Wird die Praxis für Österreichischen Gebärdensprache absolviert, kann ein Praxisplatz in Österreich gewählt werden.

Die/Der Studierende hat einen Praxisbericht vorzulegen. Der Praxisbericht hat neben ei-nerBeschreibungderausgeführtenTätigkeiteneineReflexiondarüberzuenthalten,wel-che der im Studium erworbenen Kompetenzen für die Praxis genutzt werden konnten.

8.2 auslandsstudiuM

Alternativ zur Auslandspraxis hast du auch die Möglichkeit, ein oder mehrere Semes-ter an einer Universität im Ausland zu studieren. Die Lehrveranstaltungen, die du im Ausland absolvierst, werden von der/dem Vorsitzenden der Curricula-Kommission als Pflichtfach, gebundenes Wahlfach oder freies Wahlfach anerkannt.

Bittebeachte,dassdudirvondenLehrveranstaltungen,dieduimAuslandabsolvierst,4 ECTS-Punkte für die freien Wahlfächer anrechnen lassen musst, damit das Auslands-studium laut Curriculum für das Studium anerkannt wird.

Für Auslandsstudien gibt es verschiedene Programme (z.B. Erasmus, Ceepusetc.),überdiedudichbeimBürofürInternationaleBeziehungen(http://international.uni-graz.at/de/) informieren kannst.

8. auslandspraxIs und auslandssTudIum

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8.3 freiWillige auslandspraxis

Zusätzlich zur verpflichtenden Auslandspraxis wird den Studierenden empfohlen, ein weiteres 2-monatiges Auslandspraktikum zu absolvieren. Für jeden zusätzlichen Mo-nat können jeweils 4 weitere ECTS-Anrechnungspunkte für freie Wahlfächer vergeben werden (maximal 8 ECTS!).

Die verpflichtende und die freiwillige Auslandspraxis können auch direkt aufeinander-folgend bei der gleichen Einrichtung absolviert werden.

Nachdem du alle Module positiv absolviert hast, ist in deinen Fremdsprache eine Fach-prüfung abzulegen.

Die kommissionelle Fachprüfung besteht aus mehreren Prüfungsteilen und dient dem Nachweis der während des Studiums erworbenen berufspraktischen Fähigkeiten.

Weitere Informationen zu den Prüfungsmodalitäten sind im Studienplan enthalten.

9. fachprüfungen

Page 22: Studienleitfaden Dolmetschen SS14
Page 23: Studienleitfaden Dolmetschen SS14

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Im Masterstudium Dolmetschen ist im 2. Studienjahr eine schriftliche Masterarbeit anzufertigen,dieBestandteilderMasterprüfungist.

10. 1 Wann ist es soWeit?

Da die Masterarbeit ein Projekt ist, das reifen muss, solltet ihr euch nach Absolvierung des ersten übersetzungs- bzw. dolmetschwissenschaftlichen Seminars Gedanken über ein mögliches Thema machen und nach Absolvierung des zweiten übersetzungs- bzw. dolmetschwissenschaftlichen Seminars mit der Konzepterstellung beginnen. Je früher man damit beginnt, die Masterarbeit zu planen, desto einfacher wird sich die Durchfüh-rung gestalten.

10.2 theMenWahl und betreuung

Bevordubeginnst,dichallzuintensivmitdemThemadeinerMasterarbeitzubefassen,muss abgeklärt werden, ob dieses Thema am Institut betreut werden kann. Am Institut stehenmehrereBetreuerInnenzurVerfügung.EtwazweiMonate,bevorduzuschreibenbeginnen möchtest, solltest du dich per E-Mail bei Frau Mag. Dr. Eveline Schwarz mit eventuellemThemen-undBetreuerInnenwunschmelden.SobalddueineBetreuungszu-sageerhaltenhast,kannstduinRücksprachemitdeiner/mBetreuerInmitderKonzept-erstellung beginnen.

10. 3. länge und ects-punKte

Die Masterarbeit soll eine Länge von ca. 25.000 bis 35.000 Wörtern (70 bis 100 Seiten ohne Anhänge) aufweisen und mit einem Arbeitsaufwand von 6 Monaten zu bewältigen sein.DieArbeitwird vonderBetreuerin/vomBetreuerbegutachtetundbenotet.DerMasterarbeit sind 20 ECTS-Anrechnungspunkte zugeordnet.

10. 4 Masterprüfung

Die abschließende Masterprüfung (2 ECTS-Anrechnungspunkte) wird nach Approbation der Masterarbeit, d.h. frühestens am Ende des 4. Semesters abgelegt.

gegenstand der prüfung ist(a) eine Defensio der Masterarbeit und(b) ein Prüfungsgebiet aus dem Fach Übersetzungswissenschaft.

10. masTerarbeIT und masTerprüfung

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InstItutsanschrIFt

Institut für theoretische und angewandte TranslationswissenschaftMerangasse 70/1, 8010 Grazhttp://translationswissenschaft.uni-graz.at/

VerkehrsanbIndung

• Straßenbahnlinie3,HaltestelleHerz-JesuKirche,2MinutenFußweg• Buslinie63,HaltestelleNibelungengasse

Fahrplaninformationen findest du auf: http://www.holding-graz.at/linien/busbahnbim-auskunft.html sekretarIat des Itat

e-mail: [email protected]Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 9.30 – 12.00 UhrDienstag, Donnerstag (nicht in LV-freien Zeiten) 13:30 – 15:00 Uhr

VorsItZende der currIculakommIssIon

mag. eveline schWarZE-Mail: [email protected] 1.084

Sprechstunde: Dienstag, 11.30 - 15.00 Uhr, Ferien: 9.00-12.00(bitte mit Anmeldung: Liste an der Tür)

prÜFungsreFerat

andrea rosenkranZE-Mail: [email protected]

Dienstag und Mittwoch9:00–12:00 Uhr und 13.30 bis 15.00 Uhr

11. allgemeIne InformaTIonen zum InsTITuT

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Die Vorsitzende der Curricula-kommission ist zuständig für alle Anrechnungen und Anerkennungen.

BeimPrüfungsreferatmeldest du dich für die kommissio-nelle Gesamtprüfung und Fachprüfungen an.

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arbeItsräume FÜr studIerende

Den Studierenden stehen am ITAT zwei Räume mit PC-Arbeitsplätzen zur Verfügung: Der Recherchierraum im ersten Stock (1.098) sowie der sogenannte Glaskasten, der im DurchgangüberdemInnenhofzufindenist.FürdasLoginsindBenutzernameundPas-swortausUNIGRAZonlinezuverwenden(Anmeldedomain„BZEDVZ“).

BeideRäumesindfürStudierendegeöffnet,solangedasInstitutssekretariatbesetztist.Sollten die Räume während der Öffnungszeiten des Sekretariats geschlossen sein, an die MitarbeiterInnen im Sekretariat wenden.

bIblIotheksZentrum Wall

DenStudierendenstehenamBibliothekszentrumWall(EingangimHof)mehrereFach-bibliotheken zur Verfügung, darunter auch die Fachbibliothek für Translationswissen-schaft.FürStudienanfängerInnenwerdenregelmäßigFührungendurchdasBibliothek-szentrumangeboten.BeiInteresseeinfachbeimBibliothekspersonalnachfragen.

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