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Technische Universität München TUM School of Education Studienkoordination Naturwissenschaftliche Bildung Lehramt an Gymnasien Informationsveranstaltung zum Staatsexamen Ruth Weidinger

Technische Universität München TUM School of Education Studienkoordination Naturwissenschaftliche Bildung Lehramt an Gymnasien Informationsveranstaltung

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Technische Universität MünchenTUM School of Education

Studienkoordination Naturwissenschaftliche Bildung

Lehramt an Gymnasien

Informationsveranstaltungzum Staatsexamen

Ruth Weidinger

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Technische Universität MünchenTUM School of Education

Inhalt der heutigen Informationsveranstaltung: Klärung von Begriffen aus der LPO I 2008 Voraussetzungen Zeitlicher Ablauf der Ersten Staatsprüfung Freiversuch Vorgezogenes Examen in EWS Anmeldung und notwendige Unterlagen Notenbildung Wiederholung Ansprechpartner Fragerunde

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Rechtlicher Hinweis

• Aussagen hier haben informativen Charakter!• Grundlage sind die jeweils gültigen,

rechtsverbindlichen Dokumente – Fachprüfungs- und Studienordnung FPSO– Lehramtsprüfungsordnung I - LPO I 2008– Bayerisches Lehrerbildungsgesetz (BayLBG)

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Erste Prüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen = Erste Lehramtsprüfung

Erste Staatsprüfung =Staatsexamen

studienbegleitend abzulegendePrüfungen aus den Studienmodulen

LPO I (2008): Ordnung der Ersten Prüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen = Lehramtsprüfungsordnung I vom 13. März 2008

Begriffe aus der LPO I (2008)

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Fachnote:

Fach:

errechnet sich aus den universitären Noten und aus den Noten im Staatsexamen (§3)

• Erziehungswissenschaften = EWS• vertieft studiertes Fach = Unterrichtsfach• Anzahl d. Prüfungen, Prüfungsinhalte und –zeit:

§32 EWS, §61 Biologie, §62 Chemie, §69 Informatik, §73 Mathematik, §77 Physik, §83 Sport

errechnet sich aus den gewichteten Fachnoten in EWS, den Unterrichtsfächern und der Note der Hausarbeit (§4)

Gesamtnote:

universitäre Note: errechnet sich aus einem Teil der zum Teil gewichteten Modulnoten (FPSO §48a)

Begriffe aus der LPO I (2008)

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• der Nachweis eines ordnungsgemäßen Studiums für ein Lehramt mit einer Mindeststudienzeit von 8 Semestern (kann um 2 Semester unterschritten werden) im Umfang von 270 ECTS

• die erfolgreich Teilnahme an allen geforderten Praktika (§34)

• der Nachweis aller fachlichen Zulassungsvoraussetzungen der beiden Unterrichtsfächer (§61 Biologie, §62 Chemie, §69 Informatik, §73 Mathematik, §77 Physik und §83 Sport) und der Erziehungswissenschaften (§32)

• die Bescheinigung über Ablieferung und das Thema der schriftlichen Hausarbeit

• U.a. die Geburtsurkunde und ggf. die Heiratsurkunde, Nachweis der Hochschulreife

Voraussetzungen zur Zulassung nach §22,§24

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Voraussetzungen zur Zulassung 30 ECTS - Sonderregelung

!! Ankündigung: Änderung der LPO I nächstes Jahr (2016) !!

Wichtiger Hinweis – gültig ab Frühjahr 2016:

•Geänderte Zulassungsvoraussetzung: Zulassung zu fachlicher Prüfung auf Antrag möglich mit maximal 30 ECTS weniger, also mit mindestens 240 ECTS

• Diese Regelung bezieht sich auf Modulprüfungen des letzten Studiensemesters vor Ablegung der Ersten Staatsprüfung - schriftliche Hausarbeit, Praktika und Sportpraxis müssen absolviert sein

•Zeugniserstellung der ersten Lehramtsprüfung erfolgt erst nach erfolgreicher Absolvierung des Gesamtstudienumfangs

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Voraussetzungen zur Zulassung 30 ECTS - Sonderregelung

Mögliche Komplikationen:•Überschneidung von universitären und staatlichen Prüfungen•Wiederholung des Staatsexamens innerhalb eines Jahres bei noch ausstehenden Uni-Prüfungen

Unsere Empfehlung: •Kommen Sie auf alle Fälle zu uns in die Beratung•Nutzen Sie diese Möglichkeit nur bei späten Prüfungsterminen und u.U. nicht kalkulierbaren Korrekturzeiten Ihrer abschließenden Modulprüfungen

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Technische Universität MünchenTUM School of EducationZeitlicher Ablauf Staatsexamen

Examen im Herbst 2016

Anmeldung*: vsl. 1. Dezember 2015 bis 1. Februar 2016

Rücktritt: bis Mitte Juli 2016

Prüfungen: Anfang/Mitte August bis Anfang/Mitte Oktober 2016

Bescheid: ~ Weihnachten

Beginn Vorbereitungsdienst:

Februar 2017

*Spätester Antritt zum Examen (§31 LPO): im Anschluss an die Vorlesungszeit des 13. Fachsemesters (sonst gilt die Prüfung als erstmals abgelegt und nicht bestanden, nur eine Wiederholung ist dann noch möglich!)

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Technische Universität MünchenTUM School of EducationZeitlicher Ablauf Staatsexamen

Examen im Frühjahr 2017

Anmeldung*: vsl. 1. Juni bis 1. August 2016

Rücktritt: bis Mitte Januar 2017

Prüfungen: Anfang/Mitte Februar bis Anfang/Mitte April 2017

Bescheid: ~ Juli 2017

Beginn Vorbereitungsdienst:

September 2017

Alle Termine und Fristen für Anmeldung und Prüfungen, Einsicht usw. werden ca. 1 Jahr vor Anmeldung bekannt gemacht:

Außenstelle des Prüfungsamtes für alle Lehrämter an öffentlichen Schulen (Staatsexamen):

http://www.uni-muenchen.de/studium/administratives/pruefungsaemter/lehraemter/

Hier finden Sie auch ein Merkblatt!

*spätestens im Anschluss an das 13. Fachsemester muss erstmalig die Prüfung abgelegt werden.

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Technische Universität MünchenTUM School of EducationFreiversuch

Wenn das Examen in den Unterrichtsfächern spätestens im Anschluss an das neunte Hochschulsemester abgelegt und

bestanden wird, ist es zweimal zur Notenverbesserung wiederholbarnicht bestanden wird, so können Sie die Staatsprüfung auf Antrag als nicht abgelegt bewerten lassen

Achtung: es gibt keinen Freiversuch für das vorgezogene EWS-Examen

(§16 LPO I 2008)

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Technische Universität MünchenTUM School of EducationVorziehen des

Staatsexamens in EWS

• Alle Module der EWS-Schiene im Studienplan müssen erfolgreich abgeschlossen sein

• Vorziehen der EWS-Staatsprüfungen auf Antrag möglich(bedeutet: Sie legen in einem Prüfungszeitraum NUR die EWS-Prüfungen ab und in einem späteren Prüfungszeitraum die Fach-Prüfungen)

• Bedingte Zulassung bis zur Einreichung der Studien- und Prüfungsnachweise

• Endgültige Zulassung möglich durch Nachreichen der Studien- und Prüfungsnachweise bis zur Nachreichfrist

• Es existiert kein Freiversuch für die vorgezogene Prüfung

• Weiterleitung der schriftliche Hausarbeit nicht nötig

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Technische Universität MünchenTUM School of EducationAnmeldung

NUR Online-Anmeldung möglich:http://www.uni-muenchen.de/studium/administratives/pruefungsaemter/lehraemter/index.html

Bereitstellung eines Anmeldeformulars

Einreichen des ausgedruckten, unterschriebenen Anmeldungnur innerhalb der Meldefrist bei der Außenstelle des Prüfungsamts

(Amalienstr. 52).

! Als ordnungsgemäße Meldung gilt ausschließlich die Abgabe des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Formulars. Nach Ablauf der Meldefrist vorgelegte Anmeldeformulare werden grundsätzlich nicht mehr

berücksichtigt !

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Technische Universität MünchenTUM School of EducationNotwendige Unterlagen

Nachweise (§22 Abs.1 und 2 LPO I 2008) – Nachweis von 270 ECTS – Mindeststudiendauer (Studienverlaufsbescheinigung)– Nachweis der Praktika, Bestätigung der schriftlichen Hausarbeit– Bescheinigung der universitären Noten bzw. der ECTS-Punkte

Diverse Meldeunterlagen (§24 LPO I 2008)– Urkunden: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, ….– ggf. Nachweis zur Berechtigung der Führung eines akad. Grades;– weitere Erklärungen

Abgabe aller notwendigen Unterlagen: Außenstelle des Prüfungsamtes an der LMU

Nachreichfrist: (2 Werktage vor dem Termin der ersten abzulegenden Einzelprüfung unter Vorlage

des Schreibens über die bedingte Zulassung)

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Schriftliche Hausarbeit

Anerkennung der Bachelor‘s Thesis als schriftl. Hausarbeit

Alternative: Master‘s Thesis (Beratungstermin ist Pflicht!)

Einreichen der Arbeit beim staatlichen Prüfungsamt muss über die EDU-Prüfungsverwaltung veranlasst werden

Wichtig: Bitte informieren Sie uns mindestens 3 Wochen vor Ende des Anmeldezeitraums über Ihre Anmeldung, da wir Ihre Arbeit und alle zugehörigen Unterlagen überprüfen und rechtzeitig übermitteln müssen (d.h. wir versenden die Hausarbeit nur, wenn Sie sich bei uns melden!)

mit Verlängerungsantrag auch bis zu 2 Monate später möglich!

Nicht nötig bei vorgezogener Ablegung von EWS

Notwendige Unterlagen

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Universitäre Noten bzw. ECTS-Bescheinigungenauf Antrag bei uns in der Studienkoordination über Formularhier: http://www.edu.tum.de/studium/studiengaenge/lehramtgymnasien/erste-lehramtspruefung

– Vorgezogenes EWS– Ausstellung der Notenbescheinigung für Ihre Unterrichtsfächer erfolgt nur

bei Nachweis über 270 ECTS– Bei noch nicht korrigierten Prüfungen: Bestätigung über Bestehen bei

ausstehenden Leistungen notwendig– Bei weniger als 270 ECTS oder bei noch nicht gültig gesetzten Noten stellen

wir eine ECTS-Bescheinigung aus (Nachreichfrist!)– Bitte melden Sie sich rechtzeitig, falls Sie Ihre letzten Leistungen erst kurz

vor der Nachreichfrist erbringen werden– Bei 30 ECTS-Sonderregelung: keine Bescheinigung von uns

Notwendige Unterlagen

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– Universitäre Noten: 1 x Fachwissenschaft und 1 x Fachdidaktik je Fach, 1x EWS

– Staatsexamens-Noten: 2 x Fachwissenschaft u. 1 x Fachdidaktik je Fach, 1 x EWS

– Notenbildung aus Fachdidaktik und fachlicher Note aus beiden Prüfungen: ((4 * universitäre Note)+(6 * Examensnote))/10

– Bildung Fachnote = (Fachdidaktik + 8*fachliche Note)/9

– Gesamtnote = (3* Fachnote1 + 3 * Fachnote2 + Hausarbeit + EWS-Fachnote)/8

Notenbildung

• Berechnung der universitären Noten Anlage in der FPSO!• Fachnote und Gesamtnote LPO I§3,§4

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Wiederholung der Ersten Staatsprüfung

1. Wiederholung bei Nichtbestehen (§14 LPO I 2008)– nur nicht bestandene Fächer (nicht einzelne Prüfungen!)– nur einmal spätestens zum übernächsten Termin möglich– keine Notenverbesserung mehr möglich

2. Wiederholung zur Notenverbesserung (§15 LPO I 2008) (Dabei zählt das bessere Ergebnis der beiden Prüfungen)

– nur bei erfolgreichem Erstversuch möglich– Die Unterrichtsfächer müssen dann beide wiederholt werden – EWS kann gesondert wiederholt werden

Besondere Bestimmungen zu Prüfungen, Bewertungen und Wiederholungsmöglichkeiten entnehmen Sie den entsprechenden §§ der LPO I (im Zweiten Teil in Abschnitt V)!

(Fristen und Termine zur Anmeldung für Wiederholungsprüfungen entnehmen Sie Ihrem Bescheid vom Prüfungsamt.)

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Technische Universität MünchenTUM School of Education AnsprechpartnerEDU: Studienangelegenheiten:ECTS- und Notennachweise schriftliche HausarbeitMonika Ritscher & Ruth Weidinger Andreas PrechterRaum 126 Raum 121Tel: 089/289 - 25127 o. -25154 Tel: 089/289 [email protected] [email protected]

Besucheradresse: Marsstr. 20-22, Sprechstunden! Briefkasten!Postanschrift: Arcisstr. 21, 80333 München

Sachbearbeiter der Außenstelle des Prüfungsamtes, LMU A-L: Maria Maczky-VaryAmalienstr. 52 M-Z: Herbert Rossiwal 80799 München Öffnungszeiten: Montag - Freitag 8.30 - 12.00 Uhr

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Repetitorium Schulpädagogik (= Übungen zur Schulpädagogik für Staatsexamen Lehramt Gymnasium) bei Herrn Kleinknecht ist zunächst für folgende Freitage geplant: •4.12.15•18.12.15•08.01.16•21.01.16•jeweils von 8.30-11.00 Uhr!•Interessierte sollen sich bitte in TUMonline einschreiben (Veranstaltungsnummer: 0000002944).

Hinweis!

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Technische Universität MünchenTUM School of Education Noch Fragen?

Lesen Sie die LPO I 2008, die FPSOen! Informieren Sie sich über die Webseite der Außenstelle des

Prüfungsamtes! Lesen Sie sich unser WIKI durch! Wir hängen aktuelle Informationen in unseren Schaukasten!