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Folie 1 02.09.2019
Umsetzung der Landeskompen-
sationsverzeichnisverordnung
(LKompVzVO)
Informationsveranstaltung für Zulassungsbehörden und Träger der Bauleitplanung
20.08.2019 in Koblenz, 22.08.2019 in Mainz und 27.08.2019 in Neustadt an der Weinstraße
Jennifer Schell (MUEEF, Ref. 24a) und Dr. Rolf Walter (processware)
Folie 2 02.09.2019
Übersicht
Begrüßung
1. Das Kompensationsverzeichnis in Rheinland-Pfalz (gesetzliche Grundlagen und technische Umsetzung)
2. Ihre Rolle und Ihre Aufgaben als Zulassungsbehörden und Träger der Bauleitplanung
3. Erste Schritte im Online Service Portal KSP (Registrierung, Anmeldung, Vorgangsbeginn und -bearbeitung)
4. Verständnisfragen / Austausch
5. Besonderheiten (Nachtrag von Altfällen von vor Juni 2018, Vorgänge mit Ersatzzahlungen, Maßnahmen nach § 7 LNatSchG)
PAUSE
Folie 3 02.09.2019
Übersicht
PAUSE
6. Beispiele aus der Praxis
7. Fragen / Austausch
8. Zusammenfassung
Offizielles Ende ca. 12.30 / 13.00 Uhr
Folie 4 02.09.2019
1. Das Kompensationsverzeichnis
in Rheinland-Pfalz
gesetzliche Grundlagen und technische Umsetzung
Folie 5 02.09.2019
GESETZLICHE GRUNDLAGEN
Bundesnaturschutzgesetz:
Kompensationsmaßnahmen und Flächen werden in einem Kompensationsverzeich-nis erfasst.
Die Zulassungsbehörde übermittelt die erforderlichen Angaben an die Stelle, die das Kompensationsverzeichnis führt.
§ 17 Abs. 6 BNatSchG
Folie 6 02.09.2019
GESETZLICHE GRUNDLAGEN
Landesnaturschutzgesetz (alte Fassung) –d. h. von 2005 bis 2015:
Die unteren Naturschutzbehörden führen das Kompensationsverzeichnis.
Die Zulassungsbehörde und Träger der Bauleitplanung stellen alle erforderlichen Angaben digital zur Verfügung.
§ 12 Abs. 2 LNatSchG a. F.
Folie 7 02.09.2019
GESETZLICHE GRUNDLAGEN
Landesnaturschutzgesetz seit 2015:
Die zuständige Naturschutzbehörde führt das Kompensationsverzeichnis.
Die Zulassungsbehörde und Träger der Bauleitplanung stellen alle erforderlichen Angaben digital zur Verfügung.
Die Übermittlung erfolgt mit Erteilung der Zulassung.
§ 10 Abs. 1 LNatSchG
Folie 8 02.09.2019
GESETZLICHE GRUNDLAGEN
Landeskompensationsverzeichnisverordnung (LKompVzVO) seit 16. Juni 2018:
Konkrete Vorgaben zu Inhalt, Verfahren und Verantwortlichkeiten
der digitalen Datenbereitstellung, der digitalen Datenübermittlung und der Eintragung
in das Landeskompensationsverzeichnis.
Folie 9 02.09.2019
TECHNISCHE UMSETZUNG
KomOn wurde zu KSP
Einbindung der Antragsteller / Eingriffs-verursacher bzw. ggf. von ihm beauf-tragte Dritte (z. B. Planungsbüros) als Datenbereitsteller
Einbindung der Zulassungsbehörden und Träger der Bauleitplanung als Verantwortliche für die Vollständig und Korrektheit der bereitgestellten Daten
Folie 10 02.09.2019
LAUFZEIT UND NUTZUNG
Systembetrieb seit August 2018
tägliche Erfassung von 5-15 Eingriffen
Registrierung externer Daten-bereitsteller, z. B. Planungsbüros (>70)
Folie 11 02.09.2019
2. Ihre Rolle und Ihre Aufgaben als Zulassungsbehörden und
Träger der Bauleitplanung
(im folgenden „Zulassungsbehörden“ (ZB))
Folie 12 02.09.2019
VERANTWORTLICHKEIT
ZULASSUNGSBEHÖRDE
digitale Datenbereitstellung entweder in eigener Verantwortung (händisch oder per Schnittstelle) oder durch Übertragung der Aufgabe auf Antragsteller / Eingriffsverursacher
digitale Übermittlung der geprüften Daten an die Eintragungsstelle zum Zeitpunkt der Zulassung / mit Inkrafttreten der Satzung
„unverzügliche“ Mitteilungen von Änderungen, der Aufhebung oder dem unwirksam werden der Festsetzung einer Kompensationsmaß-nahme an die Eintragungsstelle
Folie 13 02.09.2019
AUFGABEN DER
ZULASSUNGSBEHÖRDE
a) Bei digitaler
Datenbereitstellung
durch Antragsteller
b) Bei eigener digitale
Datenbereitstellung
durch Zulassungsbehörde
1. digitale Daten-
bereitstellung
Antragsteller auf notwendige
Dateneingabe hinweisen
Dateneingabe ins KSP und
ODER Schnittstellennutzung
2. digitale Daten-
übermittlung
Bestätigung der Richtigkeit der eingegebenen Daten
(Übereinstimmung mit dem Bescheid, dem Satzungsbeschluss
o. ä.) durch Einfügen des Datums der Zulassung / des
Inkrafttretens der Satzung
3. Änderungs-
mitteilungen
Bei Änderungen, Aufhebung oder unwirksam werden der
Festsetzung einer Kompensationsmaßnahme
Eine Registrierung im System ist erforderlich!
Folie 14 02.09.2019
3. Erste Schritte im System
Registrierung und Anmeldung,
Vorgangsbeginn und –bearbeitung
Folie 15 02.09.2019
REGISTRIERUNG
E-Mail an [email protected] mit folgenden benötigten Angaben:
1. Vor- und Nachname, E-Mail-Adresse
2. Behörde/Institution mit Postadresse
3. Zugangsrolle(n):
- unter Bauplanungsbehörde … - obere Wasserbehörde - Träger der Bauleitplanung VG …
4. Information, ob personalisierter Benutzername oder Funktionskennung (z. B. BLP-VG ABC)
Folie 16 02.09.2019
ANMELDUNG
Nach der Freischaltung im System erhalten Sie eine E-Mail mit Ihren Zugangsdaten.
Die Anmeldung im System erfolgt unter https://anmeldung.naturschutz.rlp.de/
Folie 17 02.09.2019
RÜCKGABE AN ANTRAGSTELLER
/ EINGRIFFSVERURSACHER
Bei unvollständiger und / oder unkorrekter Datenbereitstellung
Folie 18 02.09.2019
KORREKTUR IN
EIGENER VERANTWORTUNG
Bei unvollständiger / mangelhafter Datenbereitstellung
……
Folie 19 02.09.2019
DIGITALE
DATENÜBERMITTLUNG
ZUGELASSEN AM / INKRAFTTRETEN DER SATZUNG AM
Folie 20 02.09.2019
VORGANGSVERWALTUNG
Vorgang = digitale Akte
Kann nur von einem bearbeitet werden
Kann sowohl zurück- als auch weitergegeben werden.
Kann langfristig zu E-Goverment-System entwickelt werden
Folie 21 02.09.2019
Zulassungsbe-hörde / Träger Bauleitplanung (ZB)
privat
Antragsteller / Eingriffsver-ursacher (BE)
Eintragungs-stelle / Natur-schutzbehörde (ETS)
bereitgestellt genehmigt
WEITERE AKTEURE
IM SYSTEM
Folie 22 02.09.2019
SCHNITTSTELLE
Automatische Übertragung von Daten aus bereits vorhandenen Systemen
absehbar Nutzung durch
das LBM (FlistraNeo)
die Deutsche Bahn (FINK)
eine Stadtverwaltung (CAIGOS)
Anfrage beim LVermGeo zum Geoportal
Folie 23 02.09.2019
4. Verständnisfragen / Austausch
Folie 24 02.09.2019
HILFEN
Im KSP unter > Organisation > Hilfe
Folie 25 02.09.2019
HILFEN
Ansprechpartner in der Verwaltung
Bei der im Verfahren beteiligten Natur-schutzbehörde (v. a. inhaltliche Fragen)
Bei der KSP-Servicestelle in der SGD-Nord (technische Fragen)
Folie 26 02.09.2019
5. Besonderheiten
Nachtrag von Altfällen von vor Juni 2018, Vorgänge mit
Ersatzzahlungen, Maßnahmen nach § 7 LNatSchG
Folie 27 02.09.2019
NACHTRÄGE VON ALTFÄLLEN (VOR DEM 16. JUNI 2018 ZUGELASSEN)
„Alteintrag“ auswählbar unter > Eingriff > Projekt erfassen > Administration
durch
Zulassungsbehörden / Träger der Bauleitplanung oder
Eintragungsstellen
Das System fordert nur die Daten, die vor 16. Juni 2018 erforderlich waren (KomOn)
Folie 28 02.09.2019
Zulassungbescheid hochladen
Geldbetrag einfügen
Auswahl treffen 1.
2.
3.
oder
VORGÄNGE MIT ERSATZ-
ZAHLUNGEN (KEINE B-PLÄNE!)
Folie 29 02.09.2019
VORGÄNGE MIT ERSATZ-
ZAHLUNGEN (KEINE B-PLÄNE!)
Zusätzlich zu Bewilligungsdatum muss das Bestandskraftdatum eingetragen werden!
Das System erinnert Sie mit E-Mails in regelmäßigen Abständen das Bestandskraftdatum nachzutragen.
Folie 30 02.09.2019
ZUGELASSEN AM
Folie 31 02.09.2019
MAßNAHMEN
GEMÄߧ 7 LNATSCHG
…
Folie 32 02.09.2019
zum Nachlesen
aktuell: https://mueef.rlp.de/de/themen/naturschutz/eingriff-und-
kompensation/ksp/
künftig:
https://naturschutz.rlp.de/ > Fachinformationen > Kompensation
Startseiten KSP
Produktivumgebung: https://anmeldung.naturschutz.rlp.de/
Testumgebung: https://natportal.processware.de
PAUSE
Folie 33 02.09.2019
6. Beispiele aus der Praxis
Folie 34 02.09.2019
1. Bereitgestellten Datensatz prüfen und
„genehmigen“ (d.h. Datum der Zulassung/
des Inkrafttretens der Satzung eingeben)
2. Bestandskraftdatum (ggf. Wider-
spruchseingang oder Nichtinanspruch-
nahme der Genehmigung) mitteilen.
3. Datensatz erstellen (ggf. korrigieren)
VORFÜHRUNG
HANDLUNGSOPTIONEN
Folie 35 02.09.2019
7. Fragen / Austausch
Folie 36 02.09.2019
8. Zusammenfassung
Folie 37 02.09.2019
Datenbe- reitsteller
Eintragungs- stelle
privat bereitgestellt genehmigt bestandskräftig verzeichnet
VORGANGSBEARBEITUNG Idealverfahren gemäß §4 LKompVzVO
Verfahren im KSP
Veröffentlicht
im LANIS Öffentlichkeit
Zulassungs- behörde
Folie 38 02.09.2019
AUFGABEN DER
ZULASSUNGSBEHÖRDE
a) Bei digitaler
Datenbereitstellung
durch Antragsteller
b) Bei eigener digitale
Datenbereitstellung
durch Zulassungsbehörde
1. digitale Daten-
bereitstellung
Antragsteller auf notwendige
Dateneingabe hinweisen
Dateneingabe ins KSP und
ODER Schnittstellennutzung
2. digitale Daten-
übermittlung
Bestätigung der Richtigkeit der eingegebenen Daten
(Übereinstimmung mit dem Bescheid, dem Satzungsbeschluss
o. ä.) durch Einfügen des Datums der Zulassung / des
Inkrafttretens der Satzung
3. Änderungs-
mitteilungen
Mitteilung an Eintragungsstelle bei Änderungen, Aufhebung
oder unwirksam werden der Festsetzung einer Kompensations-
maßnahme
Bitte Registrieren Sie sich im System
Folie 39 02.09.2019
ENDE