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Universität Kaiserslautern Inhaltsverzeichnis EisenbahnbauFachgebiet Verkehrswesen E – 00 - 1
03.2002
Einführung:
E – 01 Definition des Begriffs „Eisenbahn“E – 02 Vergleich: Fertigungsbetrieb / VerkehrsunternehmenE – 03 Einteilung der BahnenE – 04 –1 Gesetzliche GrundlagenE – 04 –2 „ „E – 04 –3 „ „E – 05 Spurweiten für EisenbahnenE – 06 Einteilung der BahnanlagenE – 07 Bahnhof als BedienungssystemE – 08 Einteilung der Bahnhöfe
Oberbau:
E – 10 Zusammenwirken von Radsatz und GleisE – 11 Selbstzentrierung des RadsatzesE – 12 LichtraumprofilE – 13 Oberbau – PrinzipienE – 14 Schienen – Profile – und – StößeE – 15 SchwellentypenE – 16 BefestigungsartenE – 17 Y – Stahlschwellengleis
Trassierung:
E – 20 Besonderheiten der FahrdynamikE – 21 Grundsatz der LinienführungE – 22 Überhöhung und zulässige GeschwindigkeitE – 23 Höhenlage der Schienen bei ÜberhöhungsrampenE – 24 Künstliche Längenentwicklung
Gleisplan:
E – 30 WeichenkonstruktionenE – 31 WeichenelementeE – 32 Weichen- und KreuzungstypenE – 33 Gleisverbindungen
Bahnbetrieb:
E – 40 Definitionen im Bahnbetrieb
Sicherungstechnik:
E – 50 Signale
Betriebsplanung:
E – 60 Entwicklung von SperrzeitenE – 61 Ermittlung der ZugfolgeE – 62 Stehende Überholung / KreuzungE – 63 Fliegende Überholung / KreuzungE – 64 VerspätungsübertragungE – 65 BildfahrplanE – 66 BuchfahrplanE – 67 Taschenfahrplan / AushangfahrplanE – 68 KursbuchE – 69 Integraler Taktfahrplan
Universität Kaiserslautern Inhaltsverzeichnis EisenbahnbauFachgebiet Verkehrswesen E – 00 - 2
03.2002
Güterverkehr:
E – 70 GüterbahnhöfeE – 71 RangierbahnhöfeE – 72 Anlagen des kombinierten VerkehrsE – 73 Neue UmschlagstechnikenE – 74 Anlage von GleisanschlüssenE – 75 Anordnung der LadestellenE – 76 Oberbau im Gleisanschluß
Personennahverkehr:
E – 80 Nahverkehrssysteme (Definitionen)E – 81 Nahverkehrssysteme (Technische Daten)E – 82 NetzkonfigurationenE – 83 UmsteigestationenE – 84 Angebotsprofile der DB im Nahverkehr
Universität Kaiserslautern Definition des Begriffs EisenbahnbauFachgebiet Verkehrswesen „Eisenbahn“ E - 01
03.2002
Eine Entscheidung des Reichsgerichtes vom Jahre 1880 gibt folgende Definition des Begriffs „Eisenbahn“:
Ein Unternehmen, gerichtet auf wiederholte Fortbewegung von Personen oder Sachen über nicht unbedeutende
Raumstrecken auf metallener Grundlage, welche durch ihre Konsistenz, Konstruktion und Glätte den Transport
großer Gewichtsmassen bzw. die Erzielung einer verhältnismäßig nicht unbedeutenden Schnelligkeit der
Transportbewegung zu ermöglichen bestimmt ist, und durch ihre Eigenart in Verbindung mit den außerdem zur
Erzeugung der Transportbewegung benutzten Naturkräften ( Dampf, Elektrizität, tierischer oder menschlicher
Muskeltätigkeit, bei geneigter Ebene der Bahn auch schon der eigenen Schwere der Transportgefäße und
deren Ladung usw.) bei dem Betriebe des Unternehmens auf derselben eine verhältnismäßig gewaltige ( je
nach den Umständen nur in bezweckter Weise nützliche, oder auch Menschenleben vernichtende und die
menschliche Gesundheit verletzende) Wirkung zu erzeugen fähig ist.“
Entgegnung der Eisenbahner:
Definition: ,,Reichsgericht“
Ein Reichsgericht ist eine Einrichtung, welche dem allgemeinen Verständnis entgegenkommen sollende,
aber bisweilen durch sich nicht ganz zu vermeiden lassende, nicht ganz unbedeutende, bzw. verhältnismäßig
gewaltige Satzbaufehler auf der schiefen Ebene des durch verschnörkelte und ineinander geschachtelte
Perioden ungenießbar gemachten Kanzleistils herabgerollte Definition, welche das menschliche Sprachgefühl
verletzende Wirkungen zu erzeugen fähig sind, liefert.“
Universität Kaiserslautern Vergleich: EisenbahnbauFachgebiet Verkehrswesen Fertigungsbetrieb
VerkehrsunternehmenE - 02
11.2002
Merkmal Fertigungsbetrieb VerkehrunternehmenArt der Produktion Sachgüter (..Autos, Seife..) primär: Betriebsleistung:
Zugkm, Achskmsekundär: Verkehrsleistung:
Zugkm, AchskmProduktionsstätten Selbständige, stationäre
Wirtschaftsgebilde(Zweigniederlassung, Filiale)
Verteilung auf ein Netz unselbständig, nichtstationär
Produktionsspitzen Leicht nivellierbar durchLagerhaltung
Betriebsleistung nicht lagerfähig;Problem der Berufsverkehrsspitzen (bis6-faches des DTV) bedingt große toteKapazitätsvorhaltung (Fahrzeuge)während der übrigen Zeit
Produktionsplan Laufende Anpassung des Angebotsan die Nachfrage
Ungewisser und schwankender Absatz sowiewenig elastische Anpassung infolge äußererBindungen bedingen großenÜberprüfungszeitraum (i.a.1 J.); Einfluss derlangen Lebensdauer der Anlagen
Produktionsablauf Klare Gliederung derSerienproduktion
Verbundproduktion durchZusammenschluss versch. Betriebs— undBeförderungsarten
Wirtschaftsziel (Gewinnmaximierung,Rentabilitätsprinzip
Wirtschaftlichkeit bei Gemeinnützigkeit
Beschränkung derkaufm. Geschäftsf.
fast keine Aufsichtsrecht: Bund, LandMitspracherecht: LandBetriebspflichtBeförderungspflicht
Universität Kaiserslautern Einteilung der Bahnen EisenbahnbauFachgebiet Verkehrswesen E - 03
03.2002
+) Die bundeseigenen Eisenbahnen bilden das Netz der Deutschen Bahn AG
++) Die nicht-bundeseigenen Eisenbahnen (NE-Bahnen) sind Eigentum von Rechtsträgern desöffentlichen und privaten Rechts. Sie unterliegen der Beaufsichtigung durch die Verkehrsminister desjeweils zuständigen Bundeslandes, die aus fachlichen Gründen mit dieser Aufgabe,,Landesbevollmächtigte für Bahnaufsicht“ betrauen können.
Universität Kaiserslautern Gesetzliche Grundlagen EisenbahnbauFachgebiet Verkehrswesen E – 04 - 1
03.2002
Universität Kaiserslautern Gesetzliche Grundlagen EisenbahnbauFachgebiet Verkehrswesen E – 04 - 2
03.2002
Hinweis: Alle mit Neu markierten Angaben sind Ergebnisse der EWG-Richtlinie des Rates 91/440 von1991 und der EG-Verordnung 1191/69 in der Form der EG-Verordnung 1893/91, wonach:— alle Verkehrsunternehmen privatisiert werden sollen,- die wirtschaftliche Eigenständigkeit der Verkehrsunternehmen gestärkt werden soll,— die Konkurrenz der Anbieter gefördert werden soll,- das Besteller/Ersteller-Prinzip umgesetzt werden soll:
- wer eine Leistung bestellt, muss sie auch bezahlen,- das Erstellen einer Leistung soll kostendeckend sein.
GRUNDGESETZ (GG)Art. 73: - Der Bund hat die ausschließliche Gesetzgebung für die
Bundeseisenbahnen.Art. 74: - Für die nicht-bundeseigenen Eisenbahnen können die
Bundesländer eigene Gesetze erlassenArt. 80: - Aufgrund eines Gesetzes (AEG) können Rechtsverordnungen
erlassen werden.Art. 87: - Neu: Die Eisenbahnen des Bundes werden als Wirtschafts-
unternehmen in privatrechtlicher Form geführt Mehrheit der Vermögensanteile bleiben beim Bund).- Neu: Der Bund muss bei Ausbau und Erhaltung des Schienennetzes den Verkehrsbedürfnissen Rechnung tragen.
Art.106: - Neu: Den Ländern steht ab 1.1.96 für den ÖPNV ein Betrag aus dem Steueraufkommen des Bundes zu.
ALLGEMEINES EISENBAHN-GESETZ (AEG)
Das AEG behandelt allgemeine Grundsätze, die für alle Eisenbahnen gültig sind. Einzelheiten werden in denzugehörigen Rechtsverordnungen geregelt ( s • u. )
PERSONENBEFÖRDERUNGS-GESETZ (PBefG)
Das PBefG regelt die Voraussetzungen für die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personenmit Straßenbahnen, Obussen und Kraftfahrzeugen.Neu: - ausreichende Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen des ÖPNV ist zu gewährleisten,
- wirtschaftliche Verkehrsgestaltung ist anzustreben,- Verkehrsleistungen sind eigenwirtschaftlich zu erbringen,- Erstellen von Nahverkehrsplänen unter der Regie des Landesrechtes wird gefordert. -
EISENBAHN-NEUORDNUNGSGESETZE
Neu: Diverse Gesetze, die die Umwandlung der Deutschen Bundesbahnund der Deutschen Reichsbahn in die Deutsche Bahn AG zumInhalt haben mit dem Ziel:- Befreiung der Bahn von politischen Einflüssen,- Stärkung des eigenwirtschaftlichen Handelns der Bahn,- Verringerung des Haushaltsrisikos für den Bund,- Regionalisierung des SPNV.
Universität Kaiserslautern Gesetzliche Grundlagen EisenbahnbauFachgebiet Verkehrswesen E – 04 - 3
03.2002
REGIONALISIERUNGS-GESETZ
- die Aufgaben- und Finanzverantwortung für den gesamten OPNV eines Nahverkehrsraumes wirdzusammengefasst,
- die zuständigen Länder erhalten für die bisher vom Bund finanzierten Leistungen einen pauschalenBetrag zur Verwendung in eigener Verantwortung,
- die Länder regeln die Verwendung dieser Ausgleichszahlungen des Bundes,- die ausreichende Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im ÖPNV ist Aufgabe der
Daseinsvorsorge,- die Wirtschaftlichkeit der Verkehrsbedienung im ÖPNV soll gestärkt werden,- der Wettbewerb verschiedener Anbieter soll gefördert werden.
REICHSHAFTPFLICHT-GESETZ
Seit 1871 gilt der Grundsatz der ,,Gefährdungshaftung“, d.h. derjenige, der eine ,,Gefährliche Sache“ in Betriebsetzt, haftet für den entstandenen Schaden ohne Rücksicht auf Verschulden, sofern er nicht beweist, dassHöhere Gewalt oder ein Verschulden eines Dritten vorliegt.
EISENBAHNKREUZUNGS-GESETZ
Es werden die Planungsabläufe und die Kostenteilung fürKreuzungsmaßnahmen von Eisenbahnen mit anderen Verkehrswegen undVersorgungsleitungen geregelt.
LÄNDER-EISENBAHN-GESETZE
Die Bundesländer können auf der Basis des AEG ergänzende Gesetze für ihren Zuständigkeitsbereicherlassen.
LÄNDER-ÖPNV-GESETZE
Die Bundesländer erlassen aufgrund des RegionalisierungsgeseztesÖPNV-Gesetze, die die Vorgaben, die Abwicklung und dieFinanzierung des OPNV in ihrem Zuständigkeitsbereich regeln.
RECHTS -VERORDNUNGEN
Auf der Basis des AEG sind bundeseinheitlich u.a. folgendeRechtverordnungen erlassen worden:- EBO: Eisenbahn-Bau- und -Betriebsordnung— EVO: Eisenbahn-Verkehrsordnung- ESO: Eisenbahn-Signalordnung
Analog basiert auf dem PBefG u.a.:- BOStrab: Straßenbahn-Bau- und -Betriebsordnung
Universität Kaiserslautern Spurweiten für EisenbahnbauFachgebiet Verkehrswesen Eisenbahnen E - 05
03.2002
Spurweite in mm Streckenlänge in km Anteil in % LänderNormalspur
1435 800 000 61,6 Belgien, Bulgarien, Dänemark,Deutschland, Frankreich,Großbritannien, Griechenland, Italien,Kroatien, Niederlande, Norwegen,Österreich, Polen, Rumänien,Schweden, Schweiz, Slowenien,Slowakei, Tschechien, Ungarn,Ägypten, Algerien, Marokko, Namibia,Südafrika, China, Korea, Japan, Iran,Türkei, Argentinien, Peru, Uruguay,Mexiko, Kuba, Kanada, USA,Australien
Schmalspur750 13 600 1,0 Ägypten, Indien
1000 117 000 9,0 Belgien, Deutschland, Frankreich,Griechenland, Portugal, Schweiz,Spanien, Uganda, Tanganjika,Tunesien, Burma, Indien, Indochina,Irak, Indonesien, Argentinien, Bolivien,Brasilien, Chile
1067 101 000 7,8 Kongo, Nigeria, Portugal, Ostafrika,Zimbabwe, Südafrika, Sudan, Japan,Nordindien, Philippinen, Ecuador,Neufundland, Australien, Neuseeland
Breitspur1524 113 900 8,8 GUS-Staaten, Finnland1676 97 600 6,1 Spanien, Portugal, Indien, Ceylon,
Argentinien1600 17 000 1,3 Irland, Brasilien, Australien
Übrige Spurweiten 54 900 4,4Summe 1 297 000 100,0
Universität Kaiserslautern Einteilung der Bahnanlagen EisenbahnbauFachgebiet Verkehrswesen E - 06
03.2002
Nach EBO § 4 sind Bahnanlagen alle zum Betrieb einerEisenbahn erforderlichen Anlagen; Fahrzeuge gehören nichtdazu. Es gibt Bahnanlagen
der Bahnhöfeder freien Strecke und sonstige Bahnanlagen.
Als Grenze zwischen den Bahnhöfen und der freien Streckegelten im allgemeinen die Einfahrsignale oder Traoeztafeln, sonstdie Ein~ahrweichen.
Bahnhöfe- sind Bahnanlagen mit mindestens einer Weiche, wo Züge beginnen, enden, ausweichen oder wenden dürfen.
Bahnanlagen der freien StreckeBlockstrecken- sind Gleisabschnitte in die ein Zug nur einfahren darf, wenn sie frei von Fahrzeuaen sind.
Blockstellen- sind Bahnanlagen, die eine Blockstrecke begrenzen. eine Block-stelle kann zugleich als Bahnhof, Abzweigstelle, Anschlußstelle, HalteDunkt, Haltestelle oder Deckunosstelle eingerichtet sein.
Abzweigstellen- sind Blockstellem der freien Strecke, wo Streckengleise sichverzweigen.
Anschlußstellen- sind Bahnanlaoen der freien Strecke, wo Züge ein angeschlossenes Geis als Rangierfahrt befahren können, ohne daß die Blockstreck für einen anderen Zug freigegeben wird.
Ausweichanschlußstellen- sind Anschluüstellen, bei denen die Blockstrecke für einen anderen Zug freigegeben werden kann.
Haltepunkte- sind Bahnanlagen anne Weichen, wo Züge planmäßig halten,
beginnen oder enden dürfen.
Haltestellen- sind Abzweigstellen oder Anschlußstellen, die einem Haltepunkt örtlich verbunden sind.
Deckunnsstellen- sind Bahnanlagen der freien Strecke, die den Bahnbetrieb insbesondere an beweglichen Brücken, Kreuzungen von Bahnen, Gleisverschlingungen und Baustellen sichern.
Sonstige Bahnanlagen- sind Anlagen der Energie- und Wasserversorgung für den
Universität Kaiserslautern Einteilung der Bahnanlagen EisenbahnbauFachgebiet Verkehrswesen E - 06
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Bahnbetrieb, Gleislager, Ausbesserungswerke usw.
Universität Kaiserslautern Bahnhof als EisenbahnbauFachgebiet Verkehrswesen Bedienungssystem E - 07
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Anlagen: Gleise, Weichen, Signale, Fahrstraßen bilden- Gleisgruppen- Fahrstraßenknoten- Einzelgleise
Einrichtungen: Fernmeldeanlagen, Uhren, Beleuchtung, Bremsprobeanlagen, Zugvorheizanlagen,Weichenheizungen, Rangierlok und Rangiereinrichtungen, Lokbehandlungsanlagen sindmitbestimmend für die betriebliche Funktion und Leistungsmöglichkeiten des Bahnhofs
Personal: Fahrdienstleitung (Stellwerk), Aufsicht, Rangierkolonnen, Lade- und Abfertigungsdienst leistenden örtlichen Fahrdienst
Betriebszeiten: Für die verschiedenen Personaldienstposten können unterschiedliche Einsatzzeitenfestgesetzt sein. Die Durchführbarkeit verschiedener Betriebsvorgänge (Durchfahrten,Überholungen, Lokwechsel, Zugbildung und -auflösung, Bedienung von Ladestellen) wirddadurch zeitabhängig.
Der Betriebsablauf im Bahnhof (Bahnhofsbetrieb) setzt ein zeitgleiches Funktionieren dieser 4 Komponentenvoraus. Durch deren Zusammenwirken stellt der Bahnhof ein komplexes Bedienungssystem dar.
Messzahl für die Leistung eines Bahnhofs ist der Wagenausgang (Anzahl der pro Tag ins Netz gehendenWagen).Wegen der zufallsartigen Verteilung der betrieblichen Bedienungswünsche besteht eine Wechselbeziehungzwischen Bedienungsqualität und Wirtschaftlichkeit. Das heißt: Hohe Auslastung und Produktivität derAnlagen, Einrichtungen und Personale sowie Beschränkungen der Betriebszeit. stehen im Gegensatz zurzeitgerechten und pünktlichen Durchführung der Betriebsvorgänge. Bei der Bemessung der Anlagen und bei derBetriebsplanung (einschließlich Einsatzplanung von Betriebsmitteln und Personalen) müssen daherwartezeitbedingte Verzögerungen des Transportablaufs und kostenerhöhende Leerlaufzeiten desProduktionssystems gegeneinander abgewogen werden.
Universität Kaiserslautern Selbstzentrierung des EisenbahnbauFachgebiet Verkehrswesen Radsatzes E - 08
03.2002
nach verkehrlichen und betrieblichen Aufgaben
Bahnhöfe mit Verkehrsaufgaben Bahnhöfe für den Personenverkehr(öffentlicher oder nichtöffentlicher Bahnhöfe für den GüterverkehrVerkehr) Bahnhöfe für den gemischten Personen- und Güterverkehr
Bahnhöfe ohne verkehrliche ÜbergabebahnhöfeAufgaben Rangierbahnhöfe
Abstellbahnhöfe (Betriebsbahnhöfe)Lokomotivbahnhöfe
Bahnhöfe mit Sonderaufgaben SpurwechselbahnhöfeFährbahnhöfeAutoverladebahnhöfeBahnhöfe für den GrenzabfertigungsdienstSystemwechselbahnhof
Universität Kaiserslautern Zusammenwirken von EisenbahnbauFachgebiet Verkehrswesen Radsatz und Gleis E - 10
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Universität Kaiserslautern Selbstzentrierung des EisenbahnbauFachgebiet Verkehrswesen Radsatzes E - 11
03.2002
Universität Kaiserslautern Lichtraumprofil EisenbahnbauFachgebiet Verkehrswesen E - 12
03.2002
Bogenhalbmesser Erforderliche Vergrößerung der halben Breitenmaße des Regellichtraumsm An Bogeninnenseite mm An Bogenaußenseite mm Für Durchgang des
Dachstromabnehmers mm250 0 0 0225 25 30 10200 30 65 20190 50 80 25180 80 100 30150 135 170 50120 335 365 80100 530 570 110
Zulässige Verkleinerung> 2000 15
1500-2000 10500-1500 5250-500 0
Bei elektrifizierten Strecken muss der für den Durchgangdes Stromabnehmers freizuhaltende Raum im Maß a)vergrößert werden, um den Raum für die Fahrleitungund den erforderlichen Schutzabstand zu erhalten
Universität Kaiserslautern Oberbau - Prinzipien EisenbahnbauFachgebiet Verkehrswesen E - 13
03.2002
Längs und quer vorgespannteBetontragplatten mit Verdübelungauf Styropor-Leichtbetonschicht
Längs und quer vorgespannteBetontragplatten, verbunden durchThermit-Muffenstöße, aufvermörtelter Kiessandschicht
Tragrost aus vorgespannten Längs-und Querschwellen durchSpeziallaschen zusammen-gespannt, auf vermörtelterKiessandschicht
Universität Kaiserslautern Schienen – Profile - Stöße EisenbahnbauFachgebiet Verkehrswesen E - 14
03.2002
Universität Kaiserslautern Schwellentypen EisenbahnbauFachgebiet Verkehrswesen E - 15
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Universität Kaiserslautern Befestigungsarten EisenbahnbauFachgebiet Verkehrswesen E - 16
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Universität Kaiserslautern Y - Stahlschwellengleis EisenbahnbauFachgebiet Verkehrswesen E - 17
03.2002
Universität Kaiserslautern Besonderheiten der EisenbahnbauFachgebiet Verkehrswesen Fahrdynamik E - 20
03.2002
Universität Kaiserslautern Grundsatz der Linienführung EisenbahnbauFachgebiet Verkehrswesen E - 21
03.2002
Unter dem Begriff „Linienführung“ versteht man das Ermitteln und Festlegen der Achse für einen Verkehrsweg(Straße, Schiffahrtskanal, Eisenbahnstrecke) in ihrer Richtung und Neigung.
Universität Kaiserslautern Überhöhung und zulässige EisenbahnbauFachgebiet Verkehrswesen Geschwindigkeit E - 22
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Universität Kaiserslautern Höhenlage der Schienen bei EisenbahnbauFachgebiet Verkehrswesen Überhöhungsrampen E - 23
03.2002
Universität Kaiserslautern Künstliche EisenbahnbauFachgebiet Verkehrswesen Längenentwicklung E - 24
03.2002
Universität Kaiserslautern Weichenkonstruktionen EisenbahnbauFachgebiet Verkehrswesen E - 30
03.2002
Einzelteile einer einfachen Weiche (EW)
Zweigleisradius endet vor dem Herzstück (gerades Herzstück)EW 190 - 1:9
Zweikreisradius läuft bis zum Herzstückende (gebogenes Herzstück)EW 300 – 1:9
Zweigleisradius wird über das Herzstückende hinausgeführtEW 500 – 1:12 / 1:9
Universität Kaiserslautern Weichenelemente EisenbahnbauFachgebiet Verkehrswesen E - 31
03.2002
Universität Kaiserslautern Weichen- und EisenbahnbauFachgebiet Verkehrswesen Kreuzungstypen E - 32
03.2002
Universität Kaiserslautern Gleisverbindungen EisenbahnbauFachgebiet Verkehrswesen E - 33
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Universität Kaiserslautern Definitionen im Bahnbetrieb EisenbahnbauFachgebiet Verkehrswesen E - 40
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Begriffsabgrenzung: Mit dem Begriff ,,Eisenbahnbetrieb“ wird die Produktion der Eisenbahntransportebezeichnet.,,Eisenbahnverkehr“ ist die Inanspruchnahme der produzierten Transportleistungendurch die Verkehrskunden.
Zum Eisenbahnbetrieb gehören im weitesten Sinne alle Vorgänge, die mit demBewegen von Eisenbahnfahrzeugen in Zusammenhang stehen (Merkmal: ,,rollendesRad“).
Zielsetzung: Der Eisenbahnbetrieb ist so zu gestalten,- dass die Transporte sicher (unfallfrei) verlaufen,- dass eine quantitativ und qualitativ hochwertige Transportleistung erreicht wird,- dass die Produktionskosten in einem möglichst günstigen Verhältnis zu den Erträgen stehen.
(Leitspruch: ,Sicherheit Leistungsfähigkeit Wirtschaftlichkeit‘)
Tätigkeit im Der Eisenbahnbetriebsdienst umfasst folgende 4 TätigkeitsgruppenBetriebsdienst:
1. Erarbeiten von Regeln und Vorschriften2. Betriebsplanung3. Betriebsführung4. Betriebsüberwachung
Regeln und Die für den Eisenbahnbetrieb benötigten Regeln und Vorschriften habenVorschriften - teilweise sicherheitlichen und
- teilweise organisatorischen Charakter.
Betriebsplanung: Die für das überschaubare Verkehrsaufkommen notwendigen Zugfahrten (Regelzüge)werden jeweils für einen Zeitraum von 12 Monaten im voraus festgelegt und alsFahrplan bekanntgegeben. Für kurzfristig aufkommende Transporte werdenzusätzliche Sonderzüge in den Fahrplan eingelegt.
Durch Spezialpläne wird das Bilden der Züge sowie der Einsatz von Fahrzeugen undPersonal geregelt.
Betriebsführung: Unter ,,Betriebsführung“ ist die Durchführung der im Fahrplan festgelegtenBetriebsvorgänge zu verstehen. Im weiteren Sinn gehört hierzu auch dieBetriebsleitung, die - insbesondere bei Fahrplanabweichungen - durch überörtlichedispositive Entscheidungen in den Betriebsablauf eingreift.
Betriebsüberwachung: Der Betrieb muss zur Wahrung der Sicherheit und der Wirtschaftlichkeit überwachtwerden. Der Sicherheit dienen wiederkehrende und unregelmäßige Kontrollen derDienstausübung. Zur Überprüfung der Wirtschaftlichkeit wird die Betriebsstatistik unddie Betriebskostenrechnung durchgeführt.
Universität Kaiserslautern Signale EisenbahnbauFachgebiet Verkehrswesen E - 50
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Universität Kaiserslautern Entwicklung von Sperrzeiten EisenbahnbauFachgebiet Verkehrswesen E - 60
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Universität Kaiserslautern Ermittlung der Zugfolge EisenbahnbauFachgebiet Verkehrswesen E - 61
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Universität Kaiserslautern Stehende Überholung EisenbahnbauFachgebiet Verkehrswesen Kreuzung E - 62
03.2002
Universität Kaiserslautern Fliegende Überholung EisenbahnbauFachgebiet Verkehrswesen Kreuzung E - 63
03.2002
Universität Kaiserslautern Verspätungsübertragung EisenbahnbauFachgebiet Verkehrswesen E - 64
03.2002
Universität Kaiserslautern Bildfahrplan EisenbahnbauFachgebiet Verkehrswesen E - 65
03.2002
Universität Kaiserslautern Buchfahrplan EisenbahnbauFachgebiet Verkehrswesen E – 66
03.2002
Universität Kaiserslautern Taschenfahrplan EisenbahnbauFachgebiet Verkehrswesen Aushangfahrplan E - 67
03.2002
Universität Kaiserslautern Kursbuch EisenbahnbauFachgebiet Verkehrswesen E - 68
03.2002
Universität Kaiserslautern Integraler Taktfahrplan EisenbahnbauFachgebiet Verkehrswesen E - 69
03.2002
Universität Kaiserslautern Güterbahnhöfe EisenbahnbauFachgebiet Verkehrswesen E - 70
03.2002
Universität Kaiserslautern Rangierbahnhöfe EisenbahnbauFachgebiet Verkehrswesen E - 71
03.2002
Universität Kaiserslautern Anlagen des EisenbahnbauFachgebiet Verkehrswesen Kombinierten Verkehrs E - 72
03.2002
Universität Kaiserslautern Neue Umschlagstechniken EisenbahnbauFachgebiet Verkehrswesen E - 73
03.2002
Universität Kaiserslautern Anlage von EisenbahnbauFachgebiet Verkehrswesen Gleisanschlüssen E - 74
03.2002
Universität Kaiserslautern Anordnung der Ladestellen EisenbahnbauFachgebiet Verkehrswesen E - 75
03.2002
Universität Kaiserslautern Oberbau im Gleisanschluss EisenbahnbauFachgebiet Verkehrswesen E - 76
03.2002
Universität Kaiserslautern Eisenbahnbau und -betrieb Umdruck Fachgebiet Verkehrswesen E - 80
Stand 1996
Nahverkehrssysteme (Definition) Straßenbahn, Strab Oberirdisch geführte Bahn, deren Gleise weitgehend in der Fahrbahn von Straßen verlegt sind. Im Vorortbereich häufig als Straßenbahn auf besonderem Bahnkörper ausgebildet. U-Straßenbahn, U-Strab Unterirdisch geführter Teil von Straßenbahnlinien. In der Fachliteratur wurde der Begriff U-strab verschiedentlich auch als vom Individualverkehr unabhängige Straßnebahn definiert. Dazu gehören auch kreuzungsfrei geführte oberirdische Streckenabschnitte mit besnderem Bahnkörper. U-Bahn Elektrische Schnellbahn, deren Liniennetz im Kernstadtbereich unterirdisch verläuft und deren oberirdisch geführte Streckenabschnitte vom Individualverkehr unabhängig sind. Untergrundbahn a) Unterirdisch geführte Bahn b) U-Bahn Hochbahn Auf Pfeilern oder brückenartigen Bauwerken in Hochlage geführte Bahn. Meist Abschnitte von U-Bahnen. Früher auch selbständige Bahnen, die in Betrieb und Wagenpark den U-Bahnen gleichen. Schwebebahnen und Einschienenbahnen sind Sonderformen der Hochbahn. Metro Internationaler Begriff für eine Schnellbahn mit den Merkmalen von U-Bahn oder S-Bahn. S-Bahn Im Bereich bestimmter Großstädte von der DB bzw. der DR eingerichtete Linien mit bseonders dichter Zugfolge. Im Kernstadtbereich meist unterirdisch geführt. Im Außenbereich meist in das Fernbahnnetz integriert. Stadtschnellbahn Allgemeiner Begriff für hochwertiges Stadtschnellverkehrsmittel mit den Merkmalen einer U-Bahn oder S-Bahn. Stadtbahn Bahn für den Innerstädtischen Verkehr oder den Verkehr zwischen benachbarten Städten. In Berlin früher mit Dampfzügen betriebene Ost-West-Strecke, die heute in die S-Bahn integriert ist. Die Stadt-Bahn Ruhr, die Frankfurter und die Wiener Stadtbahn sind U-Bahnen. Kleinbahn Nichtstaatliche Eisenbahn mit einfachster Technik und einfacher Betriebsführung zur Bedienung eines örtlichen vErkehrsaufkommens im ländlichen Bereich. Kabinenbahn Sammelbegriff für verschiedene neuartige Bahnsysteme mit besonderer Trag- und Führungstechnik (Fahrbalken in Hochlage) für führerlosen Betrieb ausgelegt. - Kleinkabinen (Kabinentaxi) für 2 bis 6 Personen - Großkabinen für 12 bis ca. 50 Personen
Universität Kaiserslautern Eisenbahnbau und -betrieb Umdruck Fachgebiet Verkehrswesen E - 81
Stand 1996
Nahverkehrssysteme (Technische Daten) Merkmal Strab U-Strab U-Bahn S-Bahn Bemerkungen Spurweite [mm] 1435
(1000) 1435 (100)
1435 1435 Normalspur (Meterspur)
Haltestellenabstand [km] Innenstadtbereich Außenbereich
0,3 bis 0,6 0,6 bis 1,5
0,4 bis 0,8 0,6 bis 1,5
0,6 bis 1,0 0,8 bis 2,0
0,6 bis 1,0 1,0 bis 3,0
Zuglänge [m] Regel Größte Längen
ca. 30 75+)
ca. 30 75+)
74 bis 79 111 bis 119
135 203
+ )Größtwert nach BOStrab
zulässige Breite der Fahrzeuge [cm]
265
265
290
315
Stromabnahme oben oben oben, seitlich, unten+)
oben, seitlich
+) nur im Ausland
Höchstgeschwindigkeit [km/h]
70+) 70+) 80 oder 100 120 die angegebenen Werte sind nur bei entsprechend großen Haltestellenabständen zu erreichen +)bei Fahrt auf Sicht
Gleisabstand [m] auf freier Strecke im Tunnel mit Stütze+)
und Schutzraum in der Mitte
Fahrzeugbreite + 0,30 Fahrzeugbreite + 1,20
3,20+x)
4,10+x)
4,00 4,70 (4,44 Hmb)
+) bei 40cm Stütze- breite x) nur bei Linksbetrieb +x) bei 2,90 Fahrzeug- breite
Gleisbogenhalbmesser [m] Mindestsollwert ausnahmsweise zulässiger Mindestwert im Bahnsteigbereich
120+
25
240+
50 300
300 180 bis 50 400/600
300 500
+) für 50 km/h x) für 70 km/h möglichst ∞
Regelüberhöhung [mm] 11,8 V2/R 8,0 V2/R
11,8 V2/R 11,8 V2/R 11,8 V2/R bei Normalspur bei Meterspur
Längsneigung [0/00] auf freier Strecke zulässiger Größtwert ausnahmsweise zul. Größt- wert
40 100+)
40 100+)
40 60
40
+) nach BOStrab im Bahnsteigbereich zul. Größtwert ausnahmsweise zulässiger Größtwert
+) 50x)
10
2,5 15 bis 25
+) 20
+) möglichst gering halten x) Rast Ö
Bahnsteiglänge [m] je nach Zuglänge als Einzel- oder Doppelhaltestelle +)
(75 bis 125) 210 +) 2 x Zuglänge + 10m bei U-Strab i.a. 80m
Bahnsteighöhe [cm] Regelwert Mindestwert
15 0
35 bis 38+)
80 bis 96
95 bis 96 76
+) 56cm, wenn Umstellung auf U-Bahn beabsichtigt
Bahnsteigmindestbreite neben Aufbauten [cm]
150+) 250x)
235 250 +) Einfachhaltestelle x) Doppelhaltestelle
Universität Kaiserslautern Netzkonfigurationen EisenbahnbauFachgebiet Verkehrswesen E - 82
03.2002
Universität Kaiserslautern Umsteigestationen EisenbahnbauFachgebiet Verkehrswesen E - 83
03.2002
Universität Kaiserslautern Angebotsprofile der DB EisenbahnbauFachgebiet Verkehrswesen im Nahverkehr E - 84
03.2002
S = Stadt- /Vorortverkehr R = RegionalverkehrKundennutzen Ohne Stau und Parkplatzsuche schnell und
umweltfreundlich im Takt in die StadtMobilität für alle Bürger, auch inder Region im Taktfahrplan
Einsatzraum Ballungsräume und Oberzentrenmit mehr als 500 Tsd. Einwohnern
Oberzentren mitbis zu 500 Tsd.Einwohnern
Gesamte Region einschließlichumsteigefreier Verbindungenaus der Region in die Zentren
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15kmBallungskern,auchStadterschließung
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Min. 1-Std-Takt
Bedient alleStationen, großesPlatzangebot(auf kurzenRelationen auchSitzplätze)
Min. 1-Std-Takt
Bedient alleStationen,geringesPlatzangebot(überwiegendSitzplätze)
Min.2-Std-Takt
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Min.2-Std-Takt