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Untervazer Burgenverein Untervaz
Texte zur Dorfgeschichte
von Untervaz
2005
Zum Umgang mit Burgruinen
Email: [email protected]. Weitere Texte zur Dorfgeschichte sind im Internet unter http://www.burgenverein-untervaz.ch/dorfgeschichte erhältlich. Beilagen der Jahresberichte „Anno Domini“ unter http://www.burgenverein-untervaz.ch/annodomini.
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2005 Zum Umgang mit Burgruinen Lukas Högl in: Gesicherte Ruine oder ruinierte Burg? Erhalten Instandstellen Nutzen.
(Schweizer Beiträge zur Kulturgeschichte und Archäologie des Mittelalters Bd. 31) Bearb.: Marianne Flüeler-Grauwiler. Basel: Schweiz. Burgenverein, 2005.
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S. 79: Hierzulande ist es gebräuchlich, dass die kantonalen und städtischen
Denkmalpflegebeauftragten, in einzelnen Fällen auch die eidgenössischen, für
sich den Titel «Denkmalpfleger» beanspruchen. Schon ihre Mitarbeiter dürfen
sich nur in wenigen Ämtern so bezeichnen. Jene Personen, welche Denkmäler
tatsächlich pflegen, indem sie Hand anlegen oder wenigstens sagen, wie
konkret Hand angelegt werden soll, hüten sich dagegen vor der Anmassung,
welche der Gebrauch dieser Bezeichnung merkwürdigerweise bedeuten würde.
Anders beim Beruf des Archäologen: Den Kantonsarchäologen (in deren
Obhut die Burgruinen nicht weniger Kantone gegeben sind) stehen ganz
selbstverständlich andere Archäologen innerhalb und ausserhalb des Amts zur
Seite. Ich erwähne diese Unterscheidung zwischen Denkmalpflegern und
Denkmalpflegenden, von der ich nicht weiss, seit wann sie gilt, weil damit eine
der Fronten bezeichnet ist, welche die Geschichte der schweizerischen
Burgendenkmalpflege, welche zugleich eine Geschichte des Streits der
Fachleute ist, geprägt haben. Ich merke auch an, dass der folgende Beitrag von
einer Person geschrieben ist, welche für die Sicherung von Burgruinen
Projekte verfasst und leitet und zuweilen als Berater auftritt, also, nach dem
Sprachgebrauch, nicht von einem Denkmalpfleger.
Weil ich es gewohnt bin, auf dem Bauplatz zu agieren, ist es nahe liegend, hier
nicht theoretische Erörterungen vorzulegen, sondern vom Werdegang einer
Burgruinen-Konservierung zu berichten. Allerdings soll nicht ein konkretes
Projekt1 vorgestellt und der Kritik des Lesers ausgesetzt, sondern anhand eines
gedachten Projektablaufs sollen einige Fragen aufgegriffen werden. Die in
Betracht gezogenen Stationen des Projekts betreffen die Aussicht einer
Burgruine, konserviert zu werden, die Beteiligten, die Mittel und verschiedene
Aspekte der Sicherung selber.
Welche Burgruinen werden in der Schweiz konserviert?
Aus der Sicht des Burgenfreunds und Ruinenliebhabers wünschte man sich
einen planvollen Einsatz der raren, für diesen Zweck zur Verfügung stehenden
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Mittel. Kriterien für ein erhaltendes Eingreifen könnten der archäologische,
geschichtliche, landschaftliche und malerische Wert einer Ruine sein, unter
technischem Blickwinkel der Grad der Gefährdung und das Verhältnis
zwischen notwendigem Aufwand und erzielter Wirkung.
Dem Wert des Denkmals, dessen Bedeutung in der Schweiz als lokal, regional
oder national eingestuft wird, trägt tatsächlich die entsprechende Staffelung der
Subventionssätze in den meisten Kantonen und bisher beim Bund Rechnung.
Dabei bleiben allerdings die oben erwähnten technischen Kriterien und damit
der Aspekt der relativen Wirkung der Mittel unberücksichtigt. Ausserdem
werden mit dem Subventionssystem lediglich die aus dem lokalen Zufall
entstandenen Initiativen unterstützt, nicht aber nach übergeordneten Kriterien
als dringlich erachtete Vorhaben angestossen. Besonders angesichts der
grossen vom Bund in Form von Subventionsbeiträgen getragenen Last und der
ihm mit der Eidg. Kommission für Denkmalpflege, dem Bundesamt für Kultur
und weiteren Institutionen zur Verfügung stehenden Fachkompetenz ist diese
Zurückhaltung erstaunlich. Das war früher anders. Fachleute mit
bewundernswürdigem, wenn auch subjektiv getöntem Überblick übten den
wesentlichen Einfluss aus und griffen tätig ein. Wichtige Anlagen wie
Dorneck, Silenen, Hospental wurden ab Ende des 19. Jahrhunderts erstmals
gesichert, als die Institutionen der Denkmalpflege, vorerst des Bundes, im
Aufbau begriffen waren und in einigen Kantonen die historischen
Gesellschaften agierten. Und als ab 1927 die «Schweizerische Vereinigung zur
Erhaltung der Burgen und Ruinen» (heute «Schweizerischer Burgenverein»)
tätig wurde, rollte eine Welle von Burgensicherungen durchs Land. Es
entsprach, um ein Beispiel zu nennen, offenbar auch damaligem
Staatsverständnis, wenn der Bund 1908 die sogenannte Gesslerburg in
Küssnacht, nahe der Hohlen Gasse, erwarb, um sie vor dem drohenden
Verschwinden durch Abbruch und Überbauung zu bewahren. Während
Jahrzehnten wendete er grosse Summen für die Freilegung und Konservierung
dieser, wie sich im Lauf der Ausgrabungen zeigte, bedeutendsten
hochmittelalterlichen Burganlage der Innerschweiz
S. 80: auf, anfänglich vor dem Hintergrund der wörtlich genommenen
Befreiungstradition, die hier den Sitz des Tyrannen Gessler sah, bald im
Wissen um die symbolische Bedeutung der inzwischen zum Nationaldenkmal
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gewordenen Ruine. Wenn heute, fast hundert Jahre nach der Erwerbung, über
ihre Veräusserung nachgedacht wird, scheint sich auch darin das (gewandelte)
Staatsverständnis auszudrücken.
Es gibt heute auch auf der Ebene der Kantone nur wenige systematische
Anstrengungen zur Ruinenkonservierung. Solothurn kennt ein weites, wenn
auch längst nicht lückenloses Ruinenpflegekonzept, das auf die erste Hälfte des
20. Jahrhunderts zurückgeht und im Lauf der Zeit dank weitsichtiger
Persönlichkeiten aufrecht erhalten und gefestigt wurde. Im Aargau gibt es eine
an Einzelpersonen gebundene Tradition des Überblicks über den Bestand und
der Bemühung um systematische Arbeit auf den Burgruinen. Auch St. Gallen,
wo das jahrzehntelange Wirken von Franziska Knoll-Heitz nach Möglichkeit
systematischer weitergeführt wird, und Ansätze in Bern sind zu nennen.
Einige Kantone, wie Schaffhausen, Basel-Stadt oder Neuenburg sind dank
ihres geringen Ruinenbestands der Sorge um dessen Pflege weitgehend
enthoben, während die nach der Zahl ihrer Burgruinen ebenfalls kleinen
Kantone Zug und Genf sich ihrer kritischen Objekte angenommen haben oder
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annehmen. In den meisten anderen Kantonen und besonders in jenen mit den
grossen und wichtigen Burgruinenbeständen sind mir kaum gezielte
S. 81: und weiter blickende Bemühungen bekannt: Im Wallis und im Tessin fehlen,
wie im Jura, offenbar die Ressourcen. In Graubünden wurde zwar in den
1960er-Jahren vom damaligen Denkmalpfleger ein Schadeninventar in Auftrag
gegeben. Dessen erste Lieferungen waren aber, wie der Einsturz auf Campell
bald erwies, mit unbegreiflichen Fehleinschätzungen behaftet, und das
Unternehmen mündete schliesslich in die Neuherausgabe des für
Burgenfreunde und Historiker zwar interessanten, für die Erhaltung der
Denkmäler selber aber kaum nützlichen «Burgenbuch von Graubünden».2 Auf
seitherige Angebote für eine Schadensbeurteilung der Bündner Burgen wurde
mit dem Hinweis auf die föderalistische Kantonsstruktur nicht eingegangen.
Unter diesen Umständen ist es meist der Zufall ganz unterschiedlicher
Gegebenheiten, welcher zu Konservierungsprojekten führt. Vorhandene
Pflegestrukturen von Vereinen oder Gemeinden können, vor allem bei
grösseren Anlagen und solchen, die bereits einmal konserviert wurden,
Ausgangspunkt sein. Bei häufig besuchten Ruinen können Meldungen aus dem
Publikum ihre Wirkung haben. Öfter sind es erst grössere Einstürze, welche
die Gefahr für Besucher oder den Verlust am Bauwerk drastisch vor Augen
führen und Aktivitäten auslösen. Immer wieder sind es spontan sich bildende
lokale Gruppen, welche aus kulturellem Interesse oder romantischer
Begeisterung die Initiative ergreifen. Neben dem idealistischen Antrieb sind
zuweilen, in schwer durchschaubarer Gemengelage, Begehrlichkeiten
vorhanden, wie etwa das Zielen auf wirtschaftlichen Nutzen für das Gewerbe
oder von Anwohnern. Die Hoffnung auf Prestigegewinn kann für einzelne
Initianten und für Standortgemeinden zuweilen eine Rolle spielen. Hierbei
kann es zu skurriler «Überpflegung» von Burgruinen kommen, oder zu fataler
Übernutzung. Allerdings werden auf diese Weise in der Schweiz auch äusserst
beachtliche Leistungen möglich, wie etwa die Arbeiten an der Gamsenmauer
VS, an Bossonnens FR, auf Kastelen LU, auf Urgitz AG, auf Gräpplang SG
oder die erstaunlich zahlreichen Bündner Burgensicherungen der letzten
Jahrzehnte.
Unbefriedigend bleibt, dass normalerweise der ausschliesslich lokale
Blickwinkel dieses Schweizer «System» der Ruinenpflege bestimmt, dass
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weder landesweit noch auf kantonaler Ebene Prioritäten gesetzt werden.
Unbefriedigend bleibt, dass oft erst nach grossen, durchaus absehbaren
Verlusten gehandelt wird (Abb. 1/2), dass die Mittel, je nach Fall, weniger
bedeutenden statt wichtigen Bauten und weniger gefährdeten statt hochgradig
gefährdeten Ruinen (Abb. 3) zufliessen, dass sie nicht nach Möglichkeit dort
eingesetzt werden, wo sich ein gutes Verhältnis zwischen Aufwand und
Wirkung erzielen lässt (Abb. 4). Ein Lichtblick und Beleg dafür, wie einfach es
anders möglich wäre, ist die unvergessene Abforstaktion, die der Burgenverein
Graubünden in den Jahren 1974-78 durchführte. In neuster Zeit wird deshalb
die Idee einer landesweiten Ruinenbeobachtungs- und
Schadenbeurteilungsstruktur diskutiert, welche ihre Hilfe Interessierten
anbieten könnte.3
Die Handelnden
Wie bei anderen Bauaufgaben bilden die an einer Ruinenkonservierung
Beteiligten eine Dreiheit, bestehend aus der Bauherrschaft als Auftraggeber,
den Ausführenden und der Öffentlichkeit.
Die Bauherrschaft
Die Art der Bauherrschaft hängt mit den Eigentumsverhältnissen zusammen.
Diese sind bei Burgruinen oft insofern ungewöhnlich, als sich manche
Grundeigentümer, als zufällige Besitzer einer Ruine, für deren Erhaltung
keineswegs verantwortlich fühlen. Selten treten Privatpersonen als
Auftraggeber auf. Gewöhnlich sind es Baukommissionen, Stiftungsräte oder
Vereinsvorstände, manchmal auch formlos organisierte Arbeitsgruppen.
Während Baukommissionen meist direkt die Eigentümer, etwa Gemeinden
oder Stiftungen, vertreten, handeln Stiftungsräte, Vorstände und
Arbeitsgruppen oft an Stelle des Eigentümers, dem es entweder an den Mitteln
oder am Interesse fehlt. Neben verknöcherten und passiven Gremien gibt es,
meist frisch aus örtlicher Initiative entstanden, unglaublich tätige und
erfolgreiche, an deren Spitze sehr oft eine starke Führungspersönlichkeit steht.
Solch aktive Gremien fordern nach meiner Erfahrung den Bauleiter heraus,
können aber mit diesem, und im besten Fall zusammen mit allen weiteren
Beteiligten, eine fast verschworene Gemeinschaft bilden, welche höchste
Leistung erbringt und gleichzeitig ein Gemeinschaftserlebnis vermittelt, das
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kein Beteiligter vergisst. Dass in solchem Schwung die Gefahr steckt, über das
Ziel der Ruinensicherung hinauszuschiessen, versteht sich von selbst. Es ist
Aufgabe der Projekt- und Bauleitung, sowie im äussersten Fall der Vertreter
der Öffentlichkeit, des kantonalen Denkmalpflegers oder des
Kantonsarchäologen, zuletzt des Bundesexperten, dies zu verhindern.
Mancher Aussenstehende fragt sich verwundert, woher der Antrieb, eine
Burgruine zu erhalten, überhaupt
S. 82: kommt. Ist es Einsicht in ihre historische und kulturgeschichtliche Bedeutung?
Das sind die etwas blutlosen Argumente des Wissenschafters und des
Denkmalpflegers.
Wer sich über Jahre mit nicht erlahmender Energie als Bauherr für eine
Ruinenkonservierung einsetzt und ihre Finanzierung, vielleicht in
Millionenhöhe, schliesslich sichert, der hat tiefer reichende Gründe für sein
Tun. So wie die Ruinen sowohl konkret fassbare wie auch unfassliche Aspekte
enthalten, sowohl zerfallenes Mauerwerk sind als auch Träger von
Bedeutungen und Projektionsflächen von Gefühlen, so sind offenbar auch die
Kräfte und Antriebe, sich mit ihnen baulich zu befassen, vielschichtig. Einer
meiner Auftraggeber erklärte sich mir kürzlich mit diesen Worten: «Die Ruine
isch so schön! Do muesch eifach verliebt si.» Ich glaube, dass damit mehr
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gesagt ist, als es auf den ersten Blick den Anschein macht. In den häufigen
Auseinandersetzungen zwischen Burgenliebhabern kann sehr wohl gekränkte
Liebe solcher Art eine Rolle spielen.
Die Absichten des Bauherrn sind unterschiedlich. Gelegentlich steht die
Forschung als Hauptzweck im Vordergrund, meist die archäologische
Ausgrabung, die Konservierung des freigelegten Gemäuers ist dann lediglich
die notwendige Folge.
Manchmal ist das vorrangige Ziel die Nutzung, naturgemäss meist bei
grösseren Anlagen, wo durch Überdachung Räume zu gewinnen sind (vgl.
Beitrag Hans Rutishauser). Aber auch Ruinen, welche diese Möglichkeit nicht
bieten, sollen zuweilen einer Nutzung zugeführt werden. Dabei wird unter
Nutzung nicht einfach der Besuch des interessierten Publikums verstanden, der
auf jeder nicht abgesperrten Ruine stattfinden kann und stattfindet, sondern
mehr. Man darf es so apodiktisch formulieren: Jedes dieser weiter gesteckten
Ziele ist durch die notwendigen Eingriffe und den gewollten Mehrverkehr dem
Ruinenbauwerk letztlich abträglich, es führt zum Verschleiss durch den
Gebrauch.
S. 83: Häufig, nach meiner Erfahrung erstaunlich häufig, ist die Bauherrschaft vom
Willen beseelt, die betreffende Burgruine zu erhalten, einfach zu erhalten. Eine
verbesserte Zugänglichkeit und bescheidene Sicherheitseinrichtungen für die
Öffentlichkeit sind dann nicht mehr als eine unscheinbare und notwendige
Folge der Konservierung, die zwar auf verschiedene Weise, aber letztlich
immer zum grössten Teil von dieser Öffentlichkeit getragen wird.
Die Bauleitung
Die Projekt- und Bauleitung wird auf unterschiedliche Weise und von
unterschiedlicher Seite wahrgenommen. In einzelnen Fällen tritt der Staat
selber mit seinen Fachleuten auf, so zuweilen in den Kantonen Bern und Basel-
Landschaft, was den Vorzug der Ansammlung spezialisierter Kenntnis und
Erfahrung hat. Lokale Initianten treten manchmal selber nicht nur als Bauherr
sondern gleichzeitig auch als Bauleiter und als Ausführende auf. In dieser
Konstellation kann mit Begeisterung Grosses geleistet werden, für die
staatliche Aufsicht treten aber wegen der Tendenz zur Eigendynamik
manchmal schwierige Situationen ein.
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Das Spektrum beauftragter Projekt- und Bauleiter reicht naturgemäss und nicht
zuletzt beeinflusst vom Auftraggeber, vom inkompetenten sogenannten
Praktiker über den kompetenten und im besten Fall über Geschmack und
Zurückhaltung verfügenden Techniker und Ingenieur bis zum ehrgeizigen
Künstlerarchitekten und romantischen Rekonstrukteur, welch letztere ich beide
für gleichermassen gefährlich halte. Das, was Joachim Zeune als «trio
infernale» bezeichnet hat,4 kann sich hier konstellieren. Ich habe derlei in der
Schweiz kaum je beobachtet.
Erste Pflicht des Projekt- und Bauleiters muss es sein, durch intelligentes
Fragen das Gespräch zwischen allen Beteiligten zu leiten: Bauherrschaft,
Denkmalpfleger, Bauforscher, Statiker, Unternehmer, und als Mittler zwischen
einander vorerst widersprechenden Forderungen und Anliegen zu walten,
zwischen Sicherheit für Bau und Besucher und geringst möglichem Eingriff,
Dauerhaftigkeit der Massnahmen und ihrer Verträglichkeit,
Pflegefreundlichkeit und Naturfreundlichkeit, Zugangserschliessung und
stimmungsvoller Atmosphäre, wirtschaftlicher Effizienz und
wissenschaftlicher Korrektheit.
Der geeignete Ingenieur zeichnet sich dadurch aus, dass er sich vorerst
problemorientiert in die besonderen Gegebenheiten des Ruinenbaus und seiner
Geschichte einarbeitet, dann lösungsorientiert Vorschläge einbringt und im
offenen Gespräch das Projekt mitgestaltet.
Das Verhältnis zwischen Bauherr und Projekt- bzw. Bauleiter sollte auf
Vertrauen beruhen. Die Schwierigkeit, trotz all dem Unvorhersehbaren, das
eine Ruinenkonservierung meist bringt, die Kosten unter Kontrolle zu halten,
fordert den Bauleiter heraus und verlangt dem Bauherrn manchmal ein hohes
Mass an Langmut und Toleranz ab. Wenn aber am Ende das mit saurer Mühe
gesammelte Geld auf eine Art verbraucht ist, die beide als die sinnvollste
ansehen, so ist das im Interesse der Allgemeinheit angestrebte Ziel in
freundschaftlicher Gemeinsamkeit erreicht.
Der Unternehmer
Der Unternehmer kann einen nicht einfachen aber recht prestigeträchtigen
Auftrag ausführen. Je mehr der allgemeine Baubetrieb rationalisiert,
standardisiert und technisiert wird, desto mehr wird der «Ruinenbaumeister»
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zum Spezialisten, der gefördert werden sollte.5 Das wird von einzelnen
Denkmalpflegeämtern zu wenig verstanden. Dabei ist deren Unterstützung
nicht zuletzt unter dem Regime der heutigen, auf harte Preiskonkurrenz
zielenden Submissionsregeln immer wichtiger.
Die Öffentlichkeit
Die Öffentlichkeit ist in mehrfacher Weise an einer Ruinenkonservierung
beteiligt. Sie unterstützt als Subventionsgeberin dieses Unternehmen im
öffentlichen Interesse. Sie überwacht durch das Denkmalpflegeamt oder den
archäologischen Dienst gleichzeitig die Verwendung der Subventionen in
fachlicher Hinsicht, das heisst auf technischer, denkmalpflegerischer und
archäologischer Ebene. Sie tritt aber auch als Baubewilligungsbehörde auf. Da
mache ich in letzter Zeit und von Jahr zu Jahr zunehmend wunderliche
Erfahrungen, etwa, wenn sich der Waldabstand auf der so genannten
Gesslerburg als nicht eingehalten erwies. Derlei liess sich aber bisher immer
einvernehmlich regeln.
An dieser Stelle, wo es um die am Projekt Beteiligten geht, muss an das
Phänomen des Streits der Fachleute erinnert werden, weil dieser, wie man an
der Art der Äusserungen leicht erkennen kann, weniger thematisch begründet
ist, als dass er von den Persönlichkeiten bestimmt wird, welche Burgen- und
Ruinenprojekte leiten oder beurteilen. Die umstrittenen Themen waren im Lauf
der Zeit sehr unterschiedlich: Konservieren gegen Rekonstruieren, «richtige»
gegen «falsche» Rekonstruktion, Konservieren gegen Forschen, Zement gegen
Kalk. Was über die deutschen Verhältnisse des 19. Jahrhunderts geschrieben
wurde, gilt offenbar auch für die Schweiz: «Mag
S. 84: sein, dass der Materie etwas vom Kampfgeist der Ritter anhaftete, er übertrug
sich auf die stillen Gelehrten, die alsbald mit Leidenschaft ihre Theorien
gegeneinander vertraten, sich befehdeten und widereinander stritten.»6
Die Mittel
Die Beschaffung der für eine Ruinensicherung notwendigen Mittel ist
gewöhnlich die dauernde Sorge der Bauherrschaft. Neu gegründete
Trägerschaften stehen vor dem Problem, Geld für ein Unternehmen sammeln
zu müssen, das noch gar nicht geplant ist und dessen Kosten noch nicht
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bekannt sind. In Graubünden wird diese wiederkehrende Notsituation seit
einiger Zeit wirkungsvoll entschärft, indem der Kanton für die Ausarbeitung
eines Vorprojekts bei Bedarf die Hälfte der Kosten übernimmt und der Planer
einen moderaten, im Voraus vereinbarten Pauschalbetrag in Rechnung stellt.
Dieses Vorprojekt mit zugehöriger Kostenschätzung dient dazu, die
Öffentlichkeit zu informieren und, das ist in jenem Augenblick am wichtigsten,
als Grundlage für die Einreichung von Unterstützungsgesuchen. Gleichzeitig
ist es so ausgearbeitet, dass die technische und denkmalpflegerische
Diskussion im Hinblick auf die Ausführung zwischen der Bauherrschaft und
der subventionierenden Denkmalaufsicht stattfinden kann. Gratis erstellte
Projekte erweisen sich oftmals als unsichere Grundlage. Dagegen kann der
Planer der Bauherrschaft darin entgegenkommen, dass er seine
Rechnungstellung bis zu dem Zeitpunkt aufschiebt, wo genügend Mittel
vorhanden sind, und das Unterfangen anrollen kann.
Von mancher Seite pflegt die beträchtliche Höhe der veranschlagten Baukosten
in Frage gestellt zu werden, oft von Aussenstehenden und zuweilen von den
subventionierenden Stellen, erstaunlich selten jedoch von der Bauherrschaft.
Dabei stehen wohl vor allem zwei Vorstellungen im Hintergrund, die eine
besteht darin, dass Ruinensicherung eine Arbeit für Freiwillige in Ferienlagern
sei, die andere, dass es um ein einfaches «Herumpflastern» an zerfallenem
Gemäuer gehe, was dem verständlichen Gefühl entspricht, dass die Regeln der
Baukunst für Ruinen nicht gelten können.
Tatsächlich erreichen die Baukosten rasch hunderttausende von Franken,
zuweilen wird die Millionengrenze überschritten. Gemessen an den Kosten
anderer Bauaufgaben verwundern diese Beträge zwar nicht, aber im Vergleich
zu früher sind sie tatsächlich bestürzend. Bei dem zur Projektierung
gehörenden Studium der oft vorhandenen Akten früherer Sicherungen stösst
man zuweilen auf die damals veranschlagten oder aufgewendeten Geldbeträge.
Hier zwei Beispiele:
Gesamtrestaurierung Jörgenberg GR
1929 Fr. 31 800.--
1997/2000 Fr. 1'500'000.-- Faktor = 48
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Restaurierung Belfort GR
1933 Aufwand gemäss Kostenschätzung Fr. 57000.--
2001 Aufwand gemäss Kostenschätzung Fr. 2'600'000.-- Faktor = 46
Man stösst aber auch auf Arbeitsrapporte, die über die damals bezahlten Löhne
Auskunft geben, auch dazu zwei Zahlenbeispiele:
Verrechnete Stundenansätze 1934 (Pontresina, Spaniolaturm) und
Stundenansätze 2002 Graubündnerischer Baumeisterverband
Maurer 1934 Fr. 1.70 Handlanger 1934 Fr. 1.20
2002 Fr. 71.50 2002 Fr. 63.50
Faktor = 53 Faktor = 42
Die kleinen Frankenzahlen von früher bedeuten offenbar nicht, dass
Burgenkonservierungen damals real billiger waren. Was sich allerdings in den
Akten auch angedeutet findet, ist die besonders in der Zwischenkriegszeit
herrschende Stimmung, die von Ärmlichkeit und daraus leicht entstehendem
Streit geprägt war, von heute kaum mehr vorstellbarer Härte und Ungleichheit
zwischen den Partnern. Früher wie jetzt war und ist offenbar die
Geldbeschaffung für Ruinenpflege harte Arbeit.
Das schweizerische System der Denkmalpflegesubventionen geht vom
Gedanken aus, dass die Leistungen, die ein Eigentümer eines Kulturdenkmals
für dessen Erhaltung erbringt, im öffentlichen Interesse liegen und deshalb von
der Öffentlichkeit unterstützt werden sollen. Da die Bauherrschaft gewöhnlich
auch einen unmittelbaren eigenen Nutzen aus der Erhaltung zieht, wenn sie
etwa ihr Wohnhaus instand stellt oder ihre Kirche erneuert, werden für die
Subventionierung eigene und öffentliche Interessen anteilsmässig
gegeneinander abgewogen. Das heisst allerdings nicht, dass, wenn ein Bauherr,
wie bei einer Ruinensicherung, ausschliesslich im öffentlichen Interesse
handelt, ihm seine Kosten vollständig vergütet würden. Aber der
Subventionsanteil von Kanton und
S. 85: Bund zusammen kann 30 % bis 50 % oder gar mehr erreichen, je nach Kanton,
abhängig vom Rang des Objekts und falls die Beteiligten alle Möglichkeiten
ausschöpfen und alle Kniffe anwenden. Es ist wohl kaum nötig zu erwähnen,
dass in neuster Zeit die finanziellen Schwierigkeiten gewachsen sind und die
Möglichkeiten, staatliche Beiträge zu erhalten, eingeschränkt wurden.
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Obwohl heute nicht klar ist, ob es unter diesen Umständen überleben wird,
möchte ich in diesem Zusammenhang das «Bündner Modell» kurz vorstellen:
Seit längerer Zeit fuhrt der Graubündnerische Baumeisterverband alle zwei
Jahre mit seinen Lehrlingen des 2. und 3. Lehrjahrs einen Natursteinkurs auf
konkreten Baustellen durch, der früher in den Hallen der Maurerschule in
Sursee stattfand. Seit 1994 sind die Objekte Burgruinen (Abb. 6)7 Die
Bauherrschaft hat für die Bauinstallation, das Material, Unterkunft und
Verpflegung zu sorgen, der Verband stellt einen ausgezeichneten Instruktor
und die Lehrlingsarbeit. Die Kosten für den Bauherrn belaufen sich so noch
auf 40 bis 50 %, welche im besten Fall durch die Subventionsbeiträge
abgedeckt sind. Grosse Burgenkonservierungen der letzten Jahre in
Graubünden konnten allein dank dieser Möglichkeit verwirklicht werden. Es
hat sich gezeigt, dass nicht jede Burgruine für die Lehrlingskurse geeignet ist.
Die anteilsmässige Zusammensetzung der verschiedenen Arbeitsgattungen wie
Erstellen von Mauerwerk, Ergänzen von Einzelheiten wie Tür- und
Fensteröffnungen oder Gewölben, Reinigungsarbeiten, Neuvermörteln von
Fugen usw. muss stimmen, die Baustelle muss für den Instruktor gut
überblickbar und sollte nicht allzu exponiert sein. Sind diese Voraussetzungen
gegeben, so ist das Ergebnis nicht nur für die Bauherrschaft günstig, sondern
- 15 -
auch für die Lehrlinge positiv, was sich in der zumeist sehr guten Stimmung
auf dem Bau äussert, und ebenso für den Verband, der sich vor dem
Hintergrund prominenter Objekte der Öffentlichkeit präsentieren kann. Es ist
mir ein grosses Anliegen, dass diese grossartige Möglichkeit der Bündner
Ruinensicherung durch künftig veränderte Subventionsbedingungen nicht
vereitelt wird. Die unabhängig vom Bündner Beispiel durch Thurgauer
Maurerlehrlinge 2001 ausgeführten Arbeiten auf der Neuburg bei Mammern
bestätigen, dass auch andernorts solche Einsätze erfreuliche Ergebnisse
zeitigen können.8 Und es wäre sehr wünschenswert, wenn auch in weiteren
Kantonen mit vergleichbaren Konservierungsproblemen bei Burgruinen
ähnliches geschaffen würde.
Erhalten und erforschen
Mit der Erteilung von Subventionen durch Kantone und Bund ist immer die
Bedingung verbunden, eine wissenschaftlichen Massstäben genügende
Dokumentation zu erarbeiten und abzuliefern. Bei der Konservierung von
Burgruinen werden heute darunter folgende Punkte verstanden:
- das Festhalten des Vorzustands in Plänen und Fotos
- die Durchführung einer bauarchäologischen und nötigenfalls
bodenarchäologischen Untersuchung
- das Festhalten des Arbeitsablaufs und
- das Festhalten des Nachzustands
Während Vorzustand, Arbeitsablauf und Nachzustand von einer sorgfältigen
und umsichtigen Bauleitung festgehalten werden können, muss die
Bauuntersuchung (und gegebenenfalls die Bodenuntersuchung) von einer
archäologischen Fachkraft durchgeführt werden. Der Idealfall sind Personen,
die alles zu leisten im Stande sind. Die archäologische Untersuchung und
Dokumentation ist unabdingbar, weil selbst die behutsamste
Konservierungsarbeit mit der Zerstörung oder Überdeckung von Teilen des
Bestands, also von baulichen «Urkunden» verbunden ist, die deshalb vorher
festgehalten und im Zusammenhang interpretiert werden müssen. Auch wenn,
etwa bei bereits früher gesicherten Ruinen, nur wenig in den mittelalterlichen
Bestand eingegriffen werden muss (was selten ist), sind sie nötig, einerseits,
weil auch kleine Eingriffe Wichtiges treffen können und andererseits, weil die
tangierten Sicherungsvorrichtungen, die vor mittlerweile vielleicht 50 oder 100
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Jahren ausgeführt wurden, selber zur Baugeschichte gehören und über
damalige Denkmalpflegeauffassungen und -techniken interessante Aufschlüsse
geben können (Abb. 7).
S. 86:
Dass die Restaurierungsgeschichte ein Teil der Baugeschichte ist, wird nicht
von allen Archäologen anerkannt.9 Die seit den 1960er-Jahren ausgebildeten
Architekten haben dagegen das Bewusstsein des «Weiterbauens», sie lernten,
dass ihr Beitrag im Gefüge der Landschaft oder der Stadt oder ihr Eingriff in
den historischen Bau lediglich Teil einer sich dauernd fortsetzenden
Baugeschichte ist. Dem entsprechend gehen sie weniger von der kategorischen
Unterscheidung zwischen mittelalterlichem Original und späteren
beziehungsweise modernen Zutaten und Eingriffen aus.
Neben den Verlusten, welche die konservierenden Eingriffe verursachen, ist
ein weiterer Grund für die Durchführung einer Bauuntersuchung, dass diese
wichtige Hinweise darauf liefert, wie die zum Schutz hinzuzufügenden Teile
- 17 -
gestaltet werden müssen. Und schliesslich spielt auch die einfache Tatsache
der durch die Gerüste gegebenen Zugänglichkeit des Baues eine Rolle. Die
allermeisten Burgruinen, die heutzutage gesichert werden, selbst wenn es um
Nachkonservierungen geht, sind noch nie mit dem heutigen archäologischen
Wissen und Können untersucht worden. So ist das Vorhandensein eines
Baugerüsts eine Gelegenheit, die sich die Bauforschung einfach nicht entgehen
lassen darf.
Dem Denkmalpflegenden stellt sich allerdings damit zuweilen ein neues
Problem: Manche Bauforscher sind einen bedenklichen Alltag gewohnt, vor
allem bei Wohnbauten, die anschliessend abgebrochen oder bis nahe an den
vollständigen Verlust erneuert werden.10 In diesen Fällen ist Rücksicht auf den
Bestand ohne Sinn, und der Bauforscher ist aufgerufen, überall aufzuspitzen,
abzubrechen und Probenmaterial zu entnehmen, wo ein Ergebnis erhofft
werden kann. Anders auf einer Konservierungsbaustelle, wo das Ziel die
Erhaltung ist und die baugeschichtliche Erkenntnis ein Teil der Zielsetzung.
Der Bauforscher muss hier akzeptieren, Umwege und Unsicherheiten in Kauf
zu nehmen und unter Umständen auch eine Wissenslücke zugunsten der
Bestandeserhaltung bestehen zu lassen. Insbesondere bei der Holzdatierung
mittels der Jahrringmethode ist diese Zurückhaltung manchmal wenig
ausgebildet, munter werden dann sogenannte Stammscheiben
heruntergeschnitten, statt bloss Teilkeile oder Bohrproben zu entnehmen, die
mühsamer auszuwerten sind, oder ganze Bauhölzer einfach entfernt. Eine Spur
von Sägemehl zieht sich heute durch manche unserer Burgruinen, als ob nicht
auch die mittelalterlichen Hölzer zum Baubestand gehörten, den möglichst
unbeeinträchtigt zu erhalten das Ziel des ganzen Unterfangens einer
Burgensicherung ist.
Es hat Jahrzehnte der Überzeugungsarbeit und der Rückschläge gebraucht, bis
heute unbestritten ist, dass jede bauliche Konservierung die Bauforschung
zwingend voraussetzt. Ihre Stellung hat sich gefestigt. Ihre Ergebnisse sind in
den meisten Fällen fundamental und stellen häufig die bisherigen Annahmen
der Überblicksinventare auf den Kopf. Sie zeigen ausserdem, dass manche
Fragen am Bau gelöst werden können, deren Beantwortung früher nur von
bodenarchäologischen Untersuchungen erwartet wurde.11 Eine besondere
Frage, bei der die Meinungen zuweilen aufeinander prallen, ist deshalb jene
- 18 -
nach der Bodenforschung bei Burgensicherungen. Wo nur noch wenig
aufgehendes Mauerwerk vorhanden ist, muss nur schon für eine
Kronensicherung viel Mauerwerk freigelegt, also (archäologisch) ausgegraben
werden. Das Unternehmen ist dann eher eine Burgenausgrabung mit folgender
Sicherung zu nennen als eine Burgenkonservierung. Bei der Sicherung der
meisten hochragenden Ruinen hingegen braucht es auf technischer Ebene
keine oder höchstens punktuelle Bodeneingriffe, etwa bei der Fundation eines
nötigen Stützpfeilers. Man sollte sich in solchen Fällen davor hüten,
Konservierungsbestrebungen mit ausgreifenden Bodenuntersuchungen zu
belasten, das hat schon zur Verhinderung auch der dringend notwendigen
Mauersicherung geführt.
Damit soll keinesfalls der berechtigten Forderung nach wissenschaftlichen
Burgenausgrabungen widersprochen werden. Aber die archäologischen müssen
jedenfalls gegenüber den konservatorischen Interessen offengelegt werden.
Das Ausspielen der Bestrebungen der Archäologie
S. 87: gegen die denkmalpflegerischen Bemühungen kann nur zu zwei Verlierern
führen.
Es gibt zwei Ursachen für die Haltung, die Bodenforschung in den
Vordergrund zu stellen und sich mit der Bauforschung nicht zufrieden zu
geben, eine sachliche und eine historische: Tatsächlich reicht die Forschung im
Boden weiter als jene am aufgehenden Bau. Nur mit ihrer Hilfe können
Befunde ans Licht geholt werden, die zeitlich vor dem bestehenden Bau liegen.
Die aktuellen wissenschaftlichen Fragen des frühen Burgenbaus, insbesondere
der Burgen aus Holz, können nur mit Ausgrabungen angegangen werden. Und
die Rätsel mancher baugeschichtlicher Vorgänge, die am Aufgehenden nicht
abzuklären sind, können im Boden gelöst werden. Es ist deshalb an sich eine
der Grundforderungen der Mittelalterarchäologie, dass Bauforschung und
Bodenforschung (zusammen mit der Bearbeitung der Archivalien) als Ganzes
zu sehen sind. Und doch gibt es bei der Konservierung von Burgruinen, wie
zahlreiche neuere Beispiele zeigen, oft den Fall, dass entweder sich am
Aufgehenden die Baugeschichte genügend klärt, 12 oder dass die Trennung
zwischen Bau- und Bodenforschung, bei guter Dokumentation, ohne Verlust
gemacht werden kann.13 Dabei darf in Rechnung gestellt werden, dass, anders
- 19 -
als die Bodenforschung, die Bauuntersuchung ihren Gegenstand nicht
zerstören muss.
Die historische Ursache ist, dass es die Bodenarchäologie war, welche die
Schweizer Burgenkunde zur Burgenforschung, das heisst zu einer modernen
und anerkannten Wissenschaft machte. Was diesen Übergang innerhalb des
Schweizerischen Burgenvereins betrifft, so war er von starken Spannungen
begleitet, zwischen dem Burgenarchitekten und Gründungspräsidenten Eugen
Probst, der von den «neuen Ausgrabungsmethoden nichts hielt, und den
Historikern und Archäologen Hugo Schneider und Werner Meyer, welche sich
schliesslich durchsetzten. Ungeachtet der wie es scheint noch heute nicht ganz
verheilten Wunden,14 muss das Interesse am Bau und jenes an der
Bodenforschung nicht als Konkurrenz, sondern als sich gegenseitig
unterstützend und ergänzend verstanden werden, was für die meisten
Bauforscher und Ausgräber inzwischen selbstverständlich ist.
Hinsichtlich der Subventionierung stellt sich manchmal ein Problem, wenn der
Subventionssatz niedrig ist und die Untersuchung und Dokumentation von den
kantonalen Diensten weder selber ausgeführt noch separat entschädigt werden
können. Dann kommt es vor, dass eine Trägerschaft auf die Subvention, die
von der wissenschaftlichen Arbeit grossenteils gleich weggefressen würde,
verzichtet und sich dafür beim baulichen Vorgehen keine Vorschriften machen
lassen will. Es ist klar, dass gerade bei einer so denkenden Bauherrschaft die
Mitsprache der Fachleute (via Subventionen) nötig wäre. Die Beiträge an
Untersuchungen sollten deshalb in solchen Fällen im Voraus von jenen an die
Konservierungskosten getrennt werden.
Erhalten und Gestalten
Bei der Konservierung von Burgruinen müssen früher oder später
gestalterische Entscheide getroffen werden. Auf diesem Feld kann der
Architekt, dessen Aufgabe neben dem Verfassen des Projekts und der Leitung
der Arbeiten die konkrete Formgebung ist, eine Hauptrolle spielen. In den zum
Teil lauten Auseinandersetzungen um Ruinenrestaurierung in der ersten Hälfte
des 20. Jahrhunderts war in der Schweiz mit Eugen Probst tatsächlich ein
Architekt die Hauptfigur. Sein Streit mit dem Solothurner Historiker Eugen
Tatarinoff entzündete sich an gestalterischen Einzelheiten der
- 20 -
Teilrekonstruktion des Turms von Alt-Falkenstein SO. Wer die beiderseitigen
Schmähschriften15 heute liest, sieht allerdings rasch, dass es nur vordergründig
um diese baulichen Einzelheiten, im Grunde aber um die Behauptung von
Territorien und um persönliche Unverträglichkeit ging. Tatsächlich auf der
Ebene der Problematik von Erhalten und Gestalten bewegten sich die
Auseinandersetzungen um Dorneck SO, wo Probsts Rekonstruktionsideen auf
den Widerstand der Vertreter von Bund und Kanton stiessen.16
In den Fällen, wo Probst seine Wiederaufbau- und Umbaupläne verwirklichen
konnte, wie auf Reichenstein BL, Rotberg SO, Ehrenfels GR oder Marschlins
GR ist es interessant, die heutigen Urteile zu hören: Während manche
Burgenforscher diese Werke noch immer vehement ablehnen, wird deren
gestalterische Qualität von Architekturhistorikern durchaus anerkannt. Sie
dienen allerdings auch den Vertretern des Rekonstruierens als Begründung und
Entschuldigung für ihr Tun.
Bewahren oder verändern
Diese Art der Rechtfertigung sehe ich als Gefahr. Die Rekonstruktion ist nur
eine Form der grundlegenden Veränderung von Burgruinen, neben anderen,
wie der «kontrastierenden Ergänzung», der «dialektischen Neuinterpretation»
usw., hinter denen mit Schlagworten wie «Revitalisierung» oder «zeitgemässe
Nutzung des Denkmals» verkleidete Ideen stehen. Für Studentenarbeiten
S. 88: oder gefährlicher kulturell ehrgeizige Bauherren, kann die Ruine ein
Tummelfeld architektonischen Gestaltungsdranges darstellen, für den
beauftragten Architekten das Objekt zur Freude am architektonischen Eingriff
(vgl. Beitrag Renaud Bucher).
Für ein ganzes Projekt heute seltener, aber in Einzelheiten sehr oft, spielt der
«Rekonstruktionsdrang» eine Rolle. Er scheint eine metaphysische Kraft zu
sein, die fast ausnahmslos bei jeder Ruinenkonservierung irgendwann ins Spiel
kommt: Könnte man nicht das an deutlichen Resten noch ablesbare Burgtor
zum Teil ergänzen, vielleicht ganz rekonstruieren? Sollte nicht ein Dach auf
den Turm gesetzt werden, dessen Form so klar vorgegeben erscheint? Müsste
man nicht Balken in die vorhandenen Balkenlöcher und darüber Bretter legen?
Für jeden Rekonstruktionsvorschlag liegen immer auch sachliche
Begründungen bereit: Was schützt das Mauerwerk besser als ein Dach? Wie
- 21 -
sehr könnte der Unterhalt vereinfacht werden mit den begehbaren
Bretterböden! Erst das rekonstruierte Tor würde dem Laien die Burganlage
recht erklären. Ganz besonders die Bedürfnisse der Didaktik werden gerne als
Begründung ins Feld geführt, am liebsten bei den mit kindlicher Freude
diskutierten Elementen der Wehrhaftigkeit.
Weitergeben oder aneignen
Im Blick auf die Verluste und Beeinträchtigungen nach einem Jahrhundert
Schweizer Burgen- und Ruinenrestaurierung wünscht man sich tatsächlich
mehr Zurückhaltung. In dieser Hinsicht ist Joachim Zeunes recht streitlustiger
Architektenschelte (die von deutschen Verhältnissen ausgeht) in der
Stossrichtung zuzustimmen.17 Mit ihrem Zielen gegen bestimmte
Berufsgruppen werden allerdings im Hinblick auf die Schweiz lediglich alte
Gräben im Dreieck von Forscher/Denkmalpfleger/Architekt neu betoniert, die
quer zu den tatsächlichen Fronten laufen. In Wirklichkeit stehen einander zwei
vorwiegend an die Einzelpersönlichkeit gebundene Haltungen im Umgang mit
dem Denkmal gegenüber: auf der einen Seite das Bemühen um dessen
unversehrte Weitergabe an die kommenden Generationen durch Erhaltung, auf
der anderen der zupackende Wille zu dessen Aneignung durch verändernde
Gestaltung.
Allen Begehrlichkeiten, die in der einen oder anderen Form, direkt oder
mittelbar Opfer am Bestand fordern, steht das Wissen um die
- 22 -
Unvermehrbarkeit des Originals entgegen. In diesem Konflikt gibt uns, neben
anderen wichtigen Texten, die gute, alte Charta von Venedig (1964)
S. 89: in präzises Messinstrument zur Beurteilung und ein vorzügliches Werkzeug für
die Planung und Ausführung von Massnahmen in die Hand.18
Zur Durchsetzung des tatsächlichen Erhaltens ist, nach dem Projekt- und
Bauleiter, der beamtete Denkmalpfleger gefordert. In seiner Funktion als
Wächter und Bewahrer droht ihm allerdings Gefahr in verschiedener Form:
Als direkter, persönlich oder politisch ausgeübter Druck und als wirkliche oder
vermeintliche Beschädigung seines Bildes in der Öffentlichkeit. Besonders
wenn es um Projekte architektonisch interessanter und spektakulärer Eingriffe
geht, läuft er Gefahr, als rückwärts gewandter Verhinderer hingestellt zu
werden. Trotzdem wird der unerschrockene Mut, zu verhindern, zuweilen
aufgebracht.
Gestaltungsziele
Ob es sich um rein konservierende Eingriffe handelt oder um Hinzufügungen
in weiter reichender Absicht, immer wird etwas sichtbar, das Gestalt hat. Und
soll schliesslich nicht der Wirrwarr der Beliebigkeit das Bild bestimmen, so
braucht es, bewusst oder unbewusst, ein Gestaltungsziel oder
Gestaltungsprinzip. Summarisch können wohl vier unterschiedliche
Zielrichtungen namhaft gemacht werden: die romantische, jene der
Ablesbarkeit, jene des Kontrastierens und jene der Zurückhaltung.
1. Das heute als veraltet geltende Konzept der Ruinengestaltung im
romantischen Sinn sieht die Ruine als einen ästhetischen Gegenstand, dessen
Form bewusst verbessert werden kann. In der 1929 von der «Schweiz.
Vereinigung zur Erhaltung der Burgen und Ruinen» (Burgenverein) unter
Eugen Probst herausgegebenen kleinen Schrift «Allgemeine Grundsätze für die
Erhaltung von Burgruinen» werden in Artikel 3 neue Mauern nur zugelassen,
«wo sie zur Sicherung alter Bauformen und Konstruktionen notwendig sind».
In der Neuauflage von 1948 kommt der Passus hinzu, «und wo sie zur
Herausarbeitung des fortifikatorischen Gedankens, welcher der ganzen
Wehranlage zugrunde liegt, dienen können.19 Hinter dieser Neuerung steht
zwar eine vorerst gewiss didaktische Absicht, die aber auch das Bild der Burg
anzielt und jedenfalls Gestaltung im Auge hat, wie das Wort «herausarbeiten»
- 23 -
deutlich macht. Probst selber ist bereits 1925/26 auf Castello di Mesocco
weiter gegangen, indem er nicht nur die Ringmauer im Grundriss schloss,
sondern auch die Silhouette an einzelnen entscheidenden Punkten, wie etwa
am Westturm, akzentuierte. Am Torbau erreichte er dies, indem er in die
Gebäudeecken mit kulissenartig aufgesetzten Mäuerchen die Spannung
aufragender Ruinenmauern brachte (Abb. 8).
Während man heute die sichere Gestaltungskraft Probsts, die in solchen
gleichermassen sich einfügenden wie ablesbaren Zutaten steckt, anerkennen
muss und bewundern kann, bleiben die Ergänzungen der Umfassungsmauern
historisch und denkmalpflegerisch problematisch. Jene auf Castello di
Mesocco, genau wie auf Belfort, korrigiert das historisch wichtige Faktum der
Lücke, die auf den Burgenbruch zurückgeht, welcher erst beide Anlagen zu
Hauptmonumenten der Bündner Befreiungstradition gemacht hat. Das Konzept
der Ruinengestaltung erweist sich an diesen Beispielen, obschon es den
formalen Bereich der «Ruinensprache» nicht verlässt und gekonnt umgesetzt
ist, als höchst fragwürdig.
2. Über die Ablesbarkeit der am Denkmal gemachten Eingriffe hatten schon
die staatlichen Vertreter des «wissenschaftlichen Restaurierens» (Zemp) und
die Exponenten des Burgenvereins unterschiedliche Ansichten. Während
Joseph Zemp 1907 schrieb: «Nach unserer Theorie soll das <Restaurieren> vor
allem im Erhalten bestehen. Und müssen neue Sachen her, so sollen sie als
solche erkenntlich sein»,20 hiess der entsprechende Passus in den
«Allgemeinen Grundsätzen» 1929 (und 1948 praktisch gleich lautend): «Die
vorzunehmenden Arbeiten dürfen an dem historischen Bestand des Bauwerks
nichts ändern und müssen so ausgeführt werden, dass sie nicht als
nachträgliche Zutat und Flickarbeit durch Farbe und Veränderung der Technik
kenntlich werden.»
Beide Forderungen sind vor dem Hintergrund der noch sehr hohen
Kunstfertigkeit des traditionellen Maurerhandwerks in der ersten Hälfte des 20.
Jahrhunderts zu lesen. Heute sind es nur noch wenige spezialisierte Maurer
und Restauratoren, die die Kunst beherrschen, originalgetreu zu mauern. Die
Erkennbarkeit des Neuen ergibt sich damit heute meist von selbst, und die
geforderten Markierungen und eingehauenen Jahreszahlen präzisieren nur, was
ohnehin sichtbar ist.
- 24 -
Wenn sich heute das neue Mauerwerk vom mittelalterlichen unterscheidet, so
hierzulande meist, indem es zu «schön» gemacht ist, also zu regelmässig und
zu perfekt, und das alte damit konkurrenziert und herabmindert. Unabhängig
davon, in welcher Art sich Alt und Neu unterscheiden, geht das Bemühen unter
dem Ziel der Ablesbarkeit dahin, dass sich das Neue trotz Erkennbarkeit dem
Bestehenden gut und zwanglos einfüge (Abb. 9). Wo die Einfügung zugunsten
der Erkennbarkeit zurücksteht oder
S. 90: ganz zurücktritt, liegt der Übergang zum Konzept des Kontrasts (Abb. 10).
3. Das Konzept des kontrastierenden Eingriffs ist mit der Einführung der
modernen Bautechniken und Baustoffe zum gestalterischen Allgemeingut
geworden. Dahinter stehen Arbeiten wie jene Scarpas am Castel Vecchio in
Verona. Auf Burgen und Ruinen ist unter Berufung auf dieses «dialektische»
Konzept viel Unfug getrieben würden (Abb. 11), wie unter anderem die
Beiträge von Heinrich Boxler und Joachim Zeune im vorliegenden Band
zeigen. Allein unter der Voraussetzung, dass die Gestaltung mit grösster
Zurückhaltung und wacher Sensibilität erfolge, kann eventuell ein
befriedigender Dialog im Kontrast zwischen Alt und Neu stattfinden.
- 25 -
4. Mit dem Begriff der Zurückhaltung möchte ich eine vierte Vergehensweise
umschreiben, die im besten Fall auch ein Konzept genannt werden kann. Der
Zurückhaltung auf allen Ebenen des Eingriffs und an allen Stellen des Baus
muss ein durchdachter Plan zugrunde liegen, damit technisch und für das Auge
ein sinnvolles Ganzes entsteht. Gelingt dies, so. ist die grösste Annäherung an
die reine Konservierung erreicht.
Beurteilungsmassstäbe
Ideen und Konzepte sind beim Bauen (und nicht nur dort) das eine, das
konkrete Ergebnis das andere. Ganz besonders beim Bauen an Denkmälern
und auf nochmals eigene Weise bei der Arbeit an Ruinen sind strenge
Massstäbe am Ergebnis anzulegen. Der «Wahrheit» als Messlatte ist nur sehr
bedingt zu trauen, wir haben gelernt, dass die historische Wahrheit immer nur
- 26 -
unsere historische Wahrheit sei, die Materialwahrheit ist heute ohnehin
fragwürdig geworden. Die Angemessenheit hingegen ist meines Erachtens ein
zentrales Kriterium. Sie zu definieren fällt mir schwer, sie hat aber mit
Zurückhaltung und Takt gegenüber der Burgruine zu tun. Das Missbehagen
des Betrachters oder sein Wohlbefinden geben darüber Auskunft, ob
Angemessenheit vorhanden ist. Ähnlich bei der Ästhetik, die von der
Angemessenheit nicht zu trennen und das Ergebnis eines sicheren, guten
Geschmacks des Handwerkers, des Bauleiters und der Bauherrschaft ist.
«Grundoperationen» der Ruinenkonservierung
Mit der Erwähnung einiger wesentlicher Arbeitsgänge der reinen
Ruinenkonservierung soll die Gestaltungsfrage wenigstens andeutungsweise
konkretisiert werden.
S. 91: Erstens müssen die statischen Verhältnisse konsolidiert werden. Dafür braucht
es meistens stützende Ergänzungen. Diese «Prothesen» können je nach
Gestaltungskonzept hervortreten oder sich einpassen (Abb. 12). Metallene
Hilfsglieder können gezeigt oder versteckt werden.
- 27 -
Zweitens muss die Mauerkrone gefestigt werden. Neben der unausweichlichen
Diskussion über Dach- und Bepflanzungsvarianten sowie über Begradigungen
der Silhouette geht es hier in allererster Linie um das handwerkliche Können
und Geschick sowohl des Maurers als auch des Bauleiters, welche Aussehen
(und Dauerhaftigkeit) bestimmen (Abb. 13).
Drittens müssen die ausgewitterten Fugen der Wandflächen geschlossen
werden, damit die Steine nicht aus der Mauer fallen und nicht zuviel Wasser in
die Mauer dringt. Zu verhandeln ist das Fugenmaterial (der Mörtel) und die
Fugentiefe. Neben handwerklicher Grundkenntnis in Altmauerkonservierung
ist Sorgfalt und Zuverlässigkeit gefragt.
- 28 -
- 29 -
Beim Verfugen entscheidet es sich, ob eine Mauer nachher «tot» aussieht, wie
bei allen Spritzmörtelverfahren, oder ob sie noch Spuren des Alters und damit
des Lebens zeigt.
Viertens muss dieser Punkt gehört für den Bauleiter an die erste Stelle
sorgfältig abwägend und bewusst überdacht werden, welchen Teilen der Ruine
eine Behandlung erspart werden kann (Abb. 14). Unbearbeitete Flächen und
Einzelheiten sind nicht nur die archäologisch wertvollen Belegstücke des
Originalbestands. Sie allein sind es, die das ganze «Leben» der Ruine
bewahren. Die unbearbeiteten Teile sind die wichtigsten des konservierten
Baus!
Schliesslich müssen, fünftens, der Ruine die aus Sicherheits-, Unterhalts- oder
anderen Gründen manchmal unumgänglichen Abschrankungen, Stege und
dergleichen eingefügt werden. An diesen neuen Baugliedern für
S. 92: einen neuen Zweck kommt besonders klar zum Ausdruck, ob Zurückhaltung
und Anstand dem Denkmal gegenüber eingehalten und eine hohe Qualität der
Ausführung und Gestalt erreicht wurden oder nicht. Wünschbar sind
Konstruktionen und Eingriffe, die so bescheiden wie möglich sind,
selbstverständlich erscheinen und ansprechend aussehen (Abb. 16).
Konservieren oder nicht
Es ist der gemeinsame Schmerz fast aller Burgenfreunde und Ruinenliebhaber,
dass die ganz sich selber überlassenen Burgruinen zerfallen und letztlich
verschwinden, während jene, welche konserviert werden, von ihrer
ansprechenden Unberührtheit viel verlieren, wie sorgfältig und zurückhaltend
auch immer gearbeitet wird. Sollten Burgruinen gar nicht gesichert werden?
Die Frage nach den «glücklichen Ruinen» ist gestellt.21 Vor einigen Jahren
wurde vorgeschlagen, wenigstens bestimmte Ruinen einem
Konservierungsverbot zu unterstellen.22
Der Widerspruch zwischen «schönem» Zerfall und störender Konservierung ist
unlösbar und liegt im Wesen der Ruine. Mit den dargelegten Forderungen
unter dem Motto: «wenig, angemessen, qualitätvoll» lässt er sich gewiss nicht
lösen, aber wenigstens entschärfen.23
- 30 -
Und schliesslich heilt die Zeit auch bei Ruinen manche
Konservierungswunden, am ehesten und am besten, wenn sie mit
zurückhaltender Sorgfalt geschlagen worden sind.
Erhalten, aber wie?
Wenn über die Konservierung von Burgruinen gesprochen wird, so müssen
auch die, technischen Aspekte zur Sprache kommen. In Anbetracht der eben
erwähnten «Grundoperationen» der Ruinensicherung, Stützung,
- 31 -
Abdichtung der Mauerkronen und Mörtelergänzung in ausgewitterten Fugen,
scheint die Sache recht einfach zu sein. Man könnte sich darüber hinaus sagen,
dass Ruinen, die neben einzelnen übriggebliebenen Hölzern, allein aus Mörtel
und Steinen bestehen, wohl keine sehr komplexen technischen Probleme
erwarten lassen und dass man deren Lösung getrost einem tüchtigen Maurer,
vielleicht unterstützt vom Statiker, überlassen kann.
Tatsächlich auftretende Schäden weisen allerdings auf kompliziertere
Verhältnisse und sogar auf die mögliche Konsequenz der Bestandeszerstörung
durch verfehlte Konservierungsmassnahmen hin. Vier Beispiele zur
Veranschaulichung:
- 32 -
1930 resümiert Eugen Tatarinoff bezüglich der Restaurierung auf Alt-
Falkenstein: «So war der Turm 1891
S. 93: an derselben Stelle zerfallen, wurde aufgemauert, brach wieder auseinander
und musste 1901 abermals aufgemauert werden. In der Neujahrsnacht 1922/23
erfolgte wieder ein Einsturz, immer über der Stückscharte.»24 Grund:
Baustatische Schwachstelle.
1946 schreibt Eugen Probst über seinen Besuch auf «der Wildenburg bei Baar,
die vor einigen Jahren von Schutt befreit und restauriert wurde» ( ... ), «dass
dort für die Ausfugung der Mauern Zement verwendet wurde, der schon an
vielen Orten herausgefallen ist.»25 Grund: Bauphysikalische Unverträglichkeit
(Abb. 15).
An der ab 1909 freigelegten und in vielen Etappen konservierten Ruine der
sogenannten Gesslerburg stürzte über die Neujahrstage 1966/67 eine grosse
Wandfläche des Hauptbaus ein, in den 1970er und 1980er-Jahren erfolgten
andernorts kleinere Wandausbrüche, und im Winter 1988/89 kam es zum
zweiten Grosseinsturz am Hauptbau. Grund: Beschleunigte Mantelablösung
durch zu dichten und zu harten Verfugungsmörtel (Abb. 16).
Der heute bekannteste Fall ist der dramatische Einsturz auf Neu Thierstein
vom 1./2. März 1997, 13 Jahre nach der letzten umfassenden Sicherung (vgl.
Beitrag Samuel Rutishauser). Grund: Mörtelschwäche gefördert durch
Fugenabdichtung.
So einfach scheint es also doch nicht zu sein, mit den Ruinen, diesen Gebilden
aus nichts als Stein und Mörtel, richtig umzugehen. Mindestens zwei Gründe
dafür leuchten auch unmittelbar ein:
- Altmauerwerk ist nicht, wie heute errichtetes, nach Normen gebaut.
- Ruinenmauerwerk wurde im allgemeinen nicht als solches errichtet, sondern
als Mauerwerk von bedachten Bauten.
Die Schweizerische Vereinigung zur Erhaltung der Burgen und Ruinen
(Burgenverein) bemühte sich seit ihrer Gründung 1927, vor allem in der
Person von Eugen Probst, auch um die technischen Aspekte der
Ruinenkonservierung. Bereits in den «Allgemeinen Grundsätzen» von 1929
äusserte er sich in der notwendig knappen Weise zu den Fragen der
Bindemittel, der Wasserhaltung und des Pflanzenwuchses. Neben den nicht
- 33 -
gezählten mündlich und schriftlich ergangenen Beratungen gab er bis zu seiner
Abwahl als Präsident 1955 allein im Nachrichtenblatt des Burgenvereins unter
anderem folgende Stellungnahmen ab: 1934 zu Problemen der Vegetation auf
Ruinen,26 1946 zur Zementfrage,27, ebenfalls 1946 zur Verputzproblematik.28
1948 erschien eine überarbeitete und erweiterte Fassung der «Grundsätze» von
1929,29 1953 äusserte er sich erneut zu Verputzfragen,30 im selben Jahr zum
Restaurieren im allgemeinen31 und 1955 wiederum zum Mörtelproblem, wobei
er die Salzproblematik des Zements32 aufs Tapet brachte.
Seit der Hinwendung des Burgenvereins zur archäologischen Bodenforschung
sassen vorerst noch zwei Baufachleute in dessen Vorstand, später noch einer,
ab 1995 keiner mehr. Mit dem Wegfall des Burgenvereins als wenigstens
kleines «Kompetenzzentrum» lag die Sorge um Ruinen gänzlich bei den
(inzwischen ausgebauten) Institutionen der staatlichen Denkmalpflege. Deren
Sorge galt und gilt aber im Wesentlichen Kirchen mit Stuck und
Wandmalereien, Bürgerhäusern mit Täferstuben und Tapeten, jedenfalls
Bauten unter Dach, und höchstens am Rande den Ruinen.
Im Erfahrungsbereich der staatlichen Denkmalpfleger waren inzwischen die
häufig verheerenden Wirkungen des Gebrauchs der harten, dichten und
salzbelasteten Zementmörtel und anderer moderner Baumaterialien erkannt
worden, und man versuchte die daraus gezogenen Lehren mit dem Einsatz von
Kalk auch auf die Ruinenkonservierung anzuwenden. Damit wurde eine neue
Front auf dem Feld der Ruinenkonservierung eröffnet, zwischen den
staatlichen Denkmalpflegern und einigen Denkmalpflegenden der Generation
nach Probst. Im Unterschied zu ihm nahmen diese Jüngeren die
Zementproblematik nicht wahr, und Fehlschläge der Kalkbefürworter gaben
ihnen vordergründig auch Recht.33
Ausserdem kamen hier altüberlieferte, grundsätzlich sich entgegenstehende
Haltungen zum Ausdruck: Während die handwerklich ausgerichteten
Denkmalpflegenden zuerst darauf achteten, dass die von ihnen eingefügten
Stütz- und Schutzelemente (zum Beispiel die neue Verfugung) keine Schäden
erlitten, waren die meisten Denkmalpfleger eher bereit, solche Schäden
hinzunehmen (zum Beispiel, dass der Verfugungsmörtel absandete), wenn nur
der Originalbestand selber nicht durch Nebenwirkungen der Schutzelemente
Schaden litt (zum Beispiel, dass durch zu festen Fugenmörtel eine
- 34 -
Mantelablösung provoziert wurde). Ein wichtiger Umstand, der diese bis heute
andauernde Diskussion erschwerte und erschwert, ist die Tatsache, dass
Schäden· an den Schutzelementen eher rasch auftreten, während es Jahrzehnte
dauern kann, bis die Nebenwirkungen am Originalbestand, dafür dann meist
umso verheerender, manifest werden.34 Zu bedenken ist auch, dass eine uns
nicht kurz erscheinende
S. 94: Bewährungszeit von beispielsweise 25 Jahren ganzen drei Prozent eines
Ruinenalters entspricht.35
Es kann hier nicht darum gehen, die Geschichte der Schweizer
Ruinenrestaurierung darzustellen, sondern lediglich darum, das nicht einfache
Umfeld anzudeuten, in dem sich die Praktiker auf der Konservierungsbaustelle
bewegen müssen. In ihren Augen ist es bedauerlich und, angesichts der
insgesamt bedeutenden Mittel, die für Ruinenkonservierung ausgegeben
werden, unbegreiflich, dass sich in der Schweiz bis heute keine der
Denkmalpflegeinstitutionen der technischen Seite der Ruinenproblematik
angenommen hat.36 Einer von ihnen versucht hier sein Bedauern, nicht ohne
einen etwas polemischen Unterton, ansatzweise zu begründen, indem er von
praktischen Problemen seines Alltags37 berichtet und Schwierigkeiten der
Untersuchung technologischer Fragen am Fall von Neu-Thierstein beschreibt:
Zum Beispiel der Mörtel: Die Ruinenflicker und -ausgräber in der Schweiz
wissen schon lange, dass es mittelalterliches Mauerwerk von äusserst
unterschiedlicher Qualität gibt. Wir kennen die Streuung gemessener
Mörtelfestigkeiten an stehenden mittelalterlichen Bauten zwischen etwa 0,5
und 20 N/mm, vielleicht sind sie noch grösser. Das sind einerseits Mörtel, die
man zwischen den Fingern zerdrücken kann, andererseits solche, die einen 400
Meter hohen Turm tragen könnten. Über die Gründe für diese Unterschiede
gab es Spekulationen und auch heute gibt es nicht mehr als ein paar
Hypothesen. Man diskutiert über Festigkeitsabbau durch Alterung,
Verfestigung durch Alter, gezielte oder zufällige Mörtelzusätze, heisses
Löschen des Kalks, Kalkspatzen als Ursache man kennt die Ursachen nicht. Da
ist die Aussage des Denkmalpflegers, dass im Mittelalter mit Sumpfkalk
gearbeitet wurde, da der Zement (wie wir wissen) noch nicht erfunden war,
wenig hilfreich, ja falsch. Mit dem, was er unter Sumpfkalk versteht, sind
- 35 -
1, vielleicht 2 N/mm erreichen.
Zum Beispiel der Steinverband: Der zu früh verstorbene Ingenieur Fredi
Schneller versuchte sich in Ansätzen einen Überblick über die inneren
Mauerstrukturen des Mittelalters zu verschaffen. Ohne viele Typen, die er
unterschied, aufzuzählen, kann man heute aufgrund seiner Studien sagen, dass
das Spektrum vom durchgemauerten Quadermauerwerk bis zum betonartigen
Gemenge reicht, bei dem die Steinbrocken ungeregelt im Mörtel
«schwimmen» (Abb. 17). Ein drittes Extrem, in den Alpen recht häufig zu
finden, ist der verkeilte Verband, wo Stein und Stein, ähnlich dem
Trockenmauerwerk, sich berühren und der Mörtel nur deren Verdrehung
verhindert (Abb. 18).
Was bedeutet es nun, wenn der eine oder andere Mörtel mit dem einen oder
anderen Steinverband ein Mauerwerk bildet? Was bedeutet das für die
Konservierung? Was für die Anforderungen an den Neumörtel, was für dessen
Applikation? Bei diesen nach dem heutigen Kenntnisstand schwer
beantwortbaren Fragen bedenke man, dass das Festigkeitsproblem von
Mauerwerk ein einfaches ist, selbst wenn noch unbekannte Phänomene der
Mauerwerksverformung hinzu kommen (über die es auch Hypothesen gibt),
ein einfaches im Vergleich zu jenem des Feuchtigkeitshaushalts und des
Temperaturausgleichs im unbedachten Mauerwerk oder jenem der
Verwitterungsfestigkeit der Materialien. Kurz, wir wissen kaum, womit wir es
zu tun haben beim Ruinenmauerwerk, das wir konservieren wollen. Und was
können wir da erst wissen über die Wirkung unserer, wie wir doch hoffen
müssen, konservierenden Eingriffe?
Einzelheiten sind zwar bekannt oder lassen sich ausdenken und werden von
uns auch berücksichtigt. Was
- 36 -
S. 95:
passiert also, wenn wir eine Mauerkrone festigen? Wir haben darauf geachtet,
dass wir mit dem Bindemittel kein neues Salz in die Mauer bringen und haben
deshalb auf den in vielerlei Hinsicht vorteilhaften hydraulischen Kalk im
Mörtel verzichtet und ausser Weisskalk für die im ersten Winter nötige
Frühfestigkeit nur etwas vom teuren dänischen Weisszement beigemischt.
- 37 -
Wir haben uns bemüht, einen nicht zu harten Mörtel zu machen, der auch
genug saugfähig ist, damit der neue sich nicht vom alten, weichen und
saugkräftigen Mörtel ablöst. Der Mörtel auf dieser Mauerkrone sollte aber
doch eine Weile halten, bei Temperaturschwankungen von -20°C bis + 40°C
und bei voller kapillarer Sättigung und plötzlich eintretendem Frost. Zu weich
und zu stark saugend darf er also doch nicht sein. Wir haben auch einen Sand
gesucht, der in der Farbe erträglich ist, den bläulichen, dessen übrige
Eigenschaften so gut sind, haben wir deshalb ausschliessen müssen. Und der
Sand sollte nicht von irgendwo weit her kommen, das hat der Denkmalpfleger
gewünscht, weil «sie» damals im Mittelalter den Sand sicher gleich von
nebenan genommen haben. Für den Maurer war dieser Sand zu scharf, darum
haben wir Sand aus einer anderen Grube, genauer gesagt von einem anderen
Kieswerk (auch dieses nicht weit weg) genommen. Der hat zu viel Wasser
gebraucht, und der Mörtel ist nicht gut gestanden, hat in der Fuge abgehängt.
Schliesslich hat es mit dem Mörtel doch noch geklappt, und wir haben die
Mauerkrone gefestigt. Das erste Stück sah nicht sehr überzeugend aus, der Rest
ist aber besser geraten.
Und was passiert jetzt? Der neue Mauerabschluss wird einige Zeit, hoffentlich
einige Jahrzehnte halten. Er wird das Wasser daran hindern, ins Mauerwerk
einzudringen, und es wird deshalb über die Wandfläche hinab laufen. Der
Maurer hat zwar darauf geachtet, dass sich das Wasser nicht an einer Stelle
konzentriert, sondern sich breit verteilt, und wir haben ihn angewiesen, dass
die südwestexponierte Wandfläche, also jene mit den meisten Frost-Tau-
Zyklen, weniger Wasser bekommen müsse als die andere. Aber das Wasser
fliesst jedenfalls in die Wandflächen ab, wo es früher nicht hingelangte, als es
noch im Kronenmauerwerk versickerte.
Und was wird jetzt mit dem hervorragend erhaltenen, 750 Jahre alten Pietra-
rasa-Verputz geschehen? Der würde jetzt ziemlich rasch zerfallen oder sich
ablösen, wenn wir nicht auch daran gedacht hätten. Wo unten mittelalterliche
Verputzflächen sind, haben wir verlangt, dass die ganze Kronenentwässerung
nach der anderen Seite zu gehen habe. Nur bei den Verputzflächen des 17.
Jahrhunderts, wo eine kleine, aber einzigartige Bauinschrift die letzte
Bauphase datiert und den Bauherrn mit dessen Initialen nachweist, haben wir
darauf vertraut, dass nichts passiert, weil sie nicht nur von der Wetterseite
- 38 -
abgewandt sind, sondern auch so weit unterhalb der Mauerkrone liegen, dass
nach unserer Meinung kein abfliessendes Wasser bis hierher gelangen kann,
zumal unser Stopfmörtel in den darüber liegenden Wandflächen fast nur mit
Weisskalk gebunden ist und deshalb fast so gut saugen sollte wie der
Altmörtel.
Wir meinen, an alles gedacht zu haben, woran bei einer Kronensicherung zu
denken ist. Bei der Kontrolle nach wenigen Wintern, von denen einer mit ganz
ausserordentlich intensiven Niederschlägen und nachfolgendem Frost begann,
stellen wir bestürzt Schäden fest: Die Mauerkrone hat sich zwar tadellos
gehalten, aber Teile des Pietra-rasa-Verputzes haben sich vom Untergrund
gelöst und beginnen herunterzufallen (Abb. 19). Und an der anderen Stelle hat
der Verputz des 17. Jahrhunderts derart stark abgesandet, dass von der Inschrift
nur noch wenig
S. 96: bleibt. Was ist geschehen? Hat der Wind trotz des Gefälles das Wasser über
die Mauerkrone auf die Seite mit dem Pietra-rasa-Verputz geblasen? War es
der ausserordentliche Winteranfang, dessen Regenfalle vielleicht das gesamte
Mauerwerk völlig durchnässt haben? Oder ist, im Fall des Verputzes aus dem
17. Jahrhundert, durch die neue Mauerkrone das Mauerwerk im Gegenteil so
stark ausgetrocknet, dass früher verborgene Salze jetzt aktiv wurden und die
Absandung bewirken? Was ist geschehen? Was hätten wir anders machen
müssen? Und vor allem: Was müssen wir jetzt tun und was müssen wir das
nächste Mal anders machen? Das fragen wir uns auf der
Konservierungsbaustelle. Und wir sagen uns: Es gibt in unserem Land doch
Amtsstellen mit Chefs und Beratern, Kommissionen mit Präsidenten und
Fachmitgliedern, Amtsstellen mit Denkmalpflegern und Angestellten, Institute
mit Leitern und wissenschaftlichen Mitarbeitern und Lehrstühle mit
Professoren und Assistenten, die sich alle mit den Problemen der
Denkmalpflege befassen, die müssen doch Antworten geben können!38
Sie können es nicht. Als nach dem Einsturz von Neu-Thierstein vom 2. März
1997 eine Planungsgruppe gebildet wurde, gehörte auch der Schreibende zu
den Beratern und setzte sich also für einmal, am Rande, mit jenen ins Boot,
von denen die Denkmalpflegenden am Bau Rat und Hilfestellung erwarten.
Denkmalpfleger Samuel Rutishauser hatte die Herausforderung dieser
ausserordentlichen Situation angenommen und sich in einer für die Schweizer
- 39 -
Ruinendenkmalpflege beispiellosen Weise dafür eingesetzt, dass Grundlagen
für die technischen Entscheide bereitgestellt wurden: Rasch analysierte
Ingenieur Fredi Schneller die statischen Verhältnisse des Einsturzes und legte,
untermauert durch Mörtel- und Feuchteuntersuchungen, dessen Ursachen und
Ablauf dar: Umlagerung und Konzentration der statisch wirksamen Kräfte
durch sekundär im Mauerwerk eingebrochene Öffnungen und Schwächung der
- 40 -
geringen Anfangsfestigkeit des vernässten Mauerwerks durch Frost. Die
Notwendigkeit, den eingestürzten Teil als neuen Fixpunkt des Baus in sehr
solider Konstruktion (Beton oder Stahl) zu ergänzen und das übriggebliebene
Mauerwerk möglichst auszutrocknen, war unbestritten, ebenso, dass zu diesem
Zweck eine Bedachung unumgänglich sei. Umstritten blieb, wie weit das alte
Mauerwerk einer zusätzlichen Verstärkung bedurfte und wie die Austrocknung
konkret bewerkstelligt werden sollte. Die nicht endenden Kontroversen
darüber zwischen den ratlosen Fachgelehrten, deren Grundwissen, angewendet
auf den Ruinenfall, sich gegenseitig widersprach, waren die Gründe dafür, dass
es nicht gelang, die Grundlagenbeschaffung (als Kernstück der Druckversuch
an zwei grossen Mauerwerkskörpern in situ) systematisch zu Ende zu führen39
und mittels geringfügiger Zusatz- und Nachuntersuchungen für andere Fälle
verwertbar zu machen.
Nicht anders als vorangegangene, viel bescheidenere Versuche erwies der
Verlauf des Projekts Neu-Thierstein die Schwierigkeit ja Unmöglichkeit, unter
den Gegebenheiten und Überforderungen einer konkreten Bauaufgabe zu
allgemeiner anwendbarem Wissen über die Ruinenproblematik zu gelangen.
Allein am Fehlen der wenigen benötigten Zusatzmittel kann es im Blick auf
die Gesamtkosten des Restaurierungsprojekts Neu-Thierstein nicht gelegen
haben. Was in unserem Land jedoch offensichtlich fehlt, ist eine Stelle, welche
das spezifische denkmalpflegerische und technische Interesse an den Ruinen
vertritt, laufende Bemühungen koordiniert und Kräfte bündelt und
unterstützt.40
S. 98: Abbildungsnachweis
1 Denkmalpflege Graubünden
8 Postkarte, Wehrliverlag, Kilchberg ZH
12 Foto: Hansjörg Frommelt, Archäologie FL
17 Foto: M. Hochstrasser, Kantonale Denkmalpflege Solothurn
Alle übrigen Abbildungen vom Verfasser
Adresse des Autors
Lukas Högl, Binzmühlestrasse 399/13, CH-8046 Zürich
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Zusammenfassung
Bemerkungen zum denkmalpflegerischen Umgang mit Burgruinen in der
Schweiz
Die Konservierung von Burgruinen in der Schweiz geht ähnlich vor sich wie
die Erhaltung anderer Baudenkmäler, aber in wichtigen Punkten gibt es
Unterschiede. Oft ist kein Eigentümer vorhanden, der die Verantwortung für
den Baubestand übernimmt. Da zudem die Denkmalpflegestelle des Bundes
wie auch jene der meisten Kantone keinen Überblick über die vorhandenen
Burgruinen, über deren Denkmalwert, ihren Zustand und die Dringlichkeit von
Sicherungsmassnahmen haben, bestimmt im allgemeinen der Zufall lokaler
Initiativen, welche Ruinen gesichert werden.
Die materialtechnischen und bauphysikalischen Probleme der
Ruinenkonservierung unterscheiden sich in wichtigen Einzelheiten von jenen
der üblichen Restaurierungsarbeit an Bauten unter Dach. Sie sind in der
Schweiz bisher kaum erforscht, weil sich keine der vorhandenen staatlichen
Denkmalpflegeinstitutionen damit befasst hat. Deshalb drohen dem
überforderten Baupraktiker bei komplexeren Ruinensicherungen gefährliche
Fehlschläge.
Die gestalterischen Fragen sind im Grunde unlösbar, da jeder konservierende
Eingriff die zur Ruine gehörende Unberührtheit stört. Das gestalterische
Bemühen sollte deshalb, unter Wahrung hoher formaler Qualität, auf
Bescheidenheit und Angemessenheit zielen.
Selbst bei hohen Subventionsansätzen belaufen sich bei grossen und wichtigen
Burgruinen die von den Initianten aufzubringenden Restkosten oft auf
hunderttausende von Franken oder überschreiten die Millionengrenze. Mehrere
Projekte dieser Grössenordnung konnten in den letzten Jahren in Graubünden
nur dank dem Baumeisterverband verwirklicht werden, der seine Lehrlinge auf
Ruinenbaustellen in den Techniken des Natursteinmauerns ausbildet. Das
Beispiel verdient es, andernorts nachgeahmt zu werden.
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S. 97: Anmerkungen:
1 Von solchen Projektberichten wird erwartet, besonders lehrreich und von allgemeinerer Gültigkeit zu sein, oder sie sollen, reformatorisch, «neue Wege» weisen. Ich könnte beides nicht leisten.
2 OTTO P. CLAVADETSCHER/WERNER MEYER, Das Burgenbuch von Graubünden (Zürich 1984), in der Nachfolge von ERWIN POESCHEL, Das Burgenbuch von Graubünden (Zürich 1929/30).
3 Projektidee des Expert-Centers für Denkmalpflege, Labor Zürich (vgl. Anm. 35). 4 Das «duo infernale» aus unsensiblem Bauträger und Architekt erweiterte sich somit
rasch zum «trio infernale» Auch optisch drängte sich die Bauleistung des Architekten und Statikers in den Vordergrund, die historischen Gemäuer in möglichst avantgardistische bzw. spektakuläre Neukreationen einzubinden, mit denen sich letztlich auch der Bauträger in der Öffentlichkeit profilieren konnte. Problematisch war ausserdem, dass der Architekt prozentual am Bauvolumen, der Statiker an aufwendigen technischen Lösungen reichlich mitverdienten. Beide brachten daher in der Regel neben ihren verständlichen Profilierungsbestrebungen ein natürliches Interesse ein, das Bauvolumen möglichst umfangreich aufzublähen.» JOACHIM ZEUNE: Freund oder Feind? Einige Anmerkungen zu Burgensanierungen. In: Wider das finstere Mittelalter Festschrift für Werner Meyer, hrsg. vom Schweizerischen Burgenverein. Schweizer Beiträge zur Kulturgeschichte und Archäologie des Mittelalters 29 (Basel 2002) 70.
5 Anderer Meinung ist] Jakob Obrecht in seinem Aufsatz «Methoden zur Konservierung von Burgruinen». In: Schweizerischer Ingenieur und Architekt 20, 1986, 480 sowie in: Nachrichten des Schweizerischen Burgenvereins 1986/1,54.
6 WERNER MEYER (München), Die Entwicklung der Burgenforschung nach Piper bis zur Gegenwart. In: OTTO PIPER, Burgenkunde (Nachdruck, Frankfurt a.M. 1967) 645.
7 1994 Splügen, Zur Burg, 1996 und 1998 Campell/Campi, 2000 Jörgenberg und Friberg, 2002 und 2004 Belfort.
8 Vgl. Mittelalter, Zeitschrift des Schweizerischen Burgenvereins 9, 2004/1. 9 Während Hans Rudolf Sennhauser betont, dass die Erfassung der
Restaurierungsgeschichte ein künftig immer wichtiger werdendes Gebiet sei (zuletzt Expertenbericht Gesslerburg 2004), sind etwa in Werner Meyers Burgeninventaren die erfolgten Restaurierungen nur am Rande oder gar nicht erwähnt (z.B. Neu-Thierstein in WERNER MEYER, Burgen von A bis Z, [Basel 1981]215, Castelmur, Spaniola in CLAVADETSCHER/MEYER 1984 [Anm. 2] 225, 236) und meist nur als «Verwischung» und «Verwüstung» des Bestandes zur Kenntnis genommen (z.B. Rotberg in MEYER 1981,220, Boggiano in CLAVADETSCHER/MEYER 1984 [Anm. 2] 261).
10 Es sei klargestellt, dass sich diese Bemerkungen nicht gegen eine Berufsgruppe richten. Sie wollen Folgerungen aus der Zielsetzung des Erhaltens darlegen, die für alle am Bau Beteiligten gelten.
11 Zum Beispiel Werner Meyer über Belfort: «Völlig ungenügende Dokumentation des Originalzustandes und gänzlicher Verzicht auf archäologische Beobachtungen haben allerdings die baugeschichtlichen Befunde weitgehend zerstört, so dass die Zusammenhänge und die Entwicklung des Gebäudekomplexes heute nicht mehr befriedigend erklärt werden können.» Und Bodenfunde sind nicht gesammelt worden. Notizen über allfällige stratigraphische Beobachtungen fehlen. Die photographische Dokumentation (Sammlung Probst im Schweiz. Burgenarchiv) ist
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dürftig und unbrauchbar.» (CLAVADETSCHER/MEYER 1984 [Anm. 2] 52, 56). Dagegen legt Augustin Carigiet nach der bauarchäologischen Begleitung von 2 der geplanten 6 Konservierungsetappen die weitgehend geklärte, vielgliedrige Baugeschichte vor, AUGUSTIN CARIGIET, Brienz/Brinzauls, Burgruine Belfort. Baugeschichtliche Untersuchung, 1. und 2. Etappe. In: Jahresberichte 2002 des Archäologischen Dienstes Graubünden und der Denkmalpflege Graubünden (Haldenstein/Chur 2003) 184ff.
12 Beispiele aus meinem unmittelbaren Kenntnisbereich: PATRIK ELSIG, Le château de Tourbillon. L'évolution historique du site (Typoskript 1996). AUGUSTIN CARIGIET, Die Burgruine Campell/Campi in Sils i.D. In: Jahresberichte 1996 des Archäologischen Dienstes Graubünden und der Denkmalpflege Graubünden (Chur 1997) 167-177. GUIDO FACCANI, Zur Baugeschichte der Burgruine Dorneck bei Dornach. In: Archäologie und Denkmalpflege im Kanton Solothurn, 4/1999, 7-36. AUGUSTIN CARIGIET, Zu den Burgen Friberg (Siat) und Jörgenberg (Waltensburg). In: Jahresberichte 2000 des Archäologischen Dienstes Graubünden und der Denkmalpflege Graubünden (Haldenstein/Chur 2001) 150-162.
13 z.B. MARGARETA PETERS/ROBERT NEUHAUS, Die Burgruine Gräpplang in Flums SG. Bericht über die bauarchäologische Untersuchung 1990/91. Nachrichten des Schweizerischen Burgenvereins 67, 1994, 93-100. CHRISTOPH REDING, Die Burgruine Schenkenberg bei Thalheim. Mittelalter, Zeitschrift des Schweizerischen Burgenvereins 9, 2004/4, 85-105.
14 Vgl. die Abrechnung mit dem längst verstorbenen Eugen Probst: WERNER MEYER, Burgenforschung in der Schweiz Ein kritischer Blick in die Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft. Mittelalter, Zeitschrift des Schweizerischen Burgenvereins 7, 2002/1,4.
15 Nachrichten der Schweiz. Vereinigung zur Erhaltung der Burgen und Ruinen (Burgenverein) No. 9, November 1929 [Eugen Tatarinoff], Verteidigung des Historischen Vereins des Kantons Solothurn gegen die Angriffe des Herrn Eugen Probst, Architekt in Zürich, Solothurn Februar 1930 Antwort auf die Schmähschrift des Historischen Vereins Solothurn vom Februar 1930 von Eugen Probst, Architekt in Zürich, Zürich März 1930 [Eugen Tatarinoff], Entgegnung des Historischen Vereins des Kantons Solothurn auf die «Antwort» des Herrn Eugen Probst, Architekt in Zürich, Solothurn Dezember 1930.
16 FACCANI 1999 (Anm. 12) 30 ff. 17 Vgl. Anm. 4. 18 Deutsche Übersetzung in ICOMOS Landesgruppe Schweiz, Nachrichten 111990,48-
51. Was Joachim Zeune unter dem Titel «Die Charta von Venedig und andere Katastrophen» schreibt, betrifft nicht die Charta, sondern deren Missbrauch durch das Herausreissen eines Teils von Artikel 5 aus dem Zusammenhang. Die Aussage «Insbesondere in den 1960er, 1970er und 1980er Jahren kam es in der Folge der berühmten Charta von Venedig zur Verstümmelung von Hunderten von Burgruinen (Zeune 2002), (Anm. 4) überschätzt ausserdem die Wirkung der Charta bei weitem, wie ich vermute auch in Deutschland und jedenfalls in der Schweiz.
19 Allgemeine Grundsätze für die Erhaltung von Burgruinen. Nachrichten der Schweiz. Vereinigung zur Erhaltung der Burgen und Ruinen (Burgenverein) 1/1948, 77-79.
20 JOSEPH ZEMP: Das Restaurieren. Schweizerische Bauzeitung 50 (5. Okt. 1907) 173.
21 HANSJÖRG FROMMELT/LUKAS HÖGL/ULRIKE MAYR, Eine glückliche Burg?! In: Die Burgenforschung und ihre Probleme. Ergrabung - Konservierung - Restaurierung, hrsg. vom Bundesdenkmalamt, Abteilung Bodendenkmale (Fundberichte aus Oesterreich , Materialheft A/2, Wien 1994) 155.
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22 LUKAS HÖGL/RETO LOCHER: Studie zur Bewährung von
Erhaltungsmassnahmen an dachlosen Mauerwerksbauten, Teilprojekt NFP 16, Schlussbericht (Typoskript 1988).
23 Mit den Worten von Robert Durrer in seinem Expertenbericht von 1929 zur Konservierung der Ruine Ringgenberg: «Man pflegt ironisch zu sagen, die besten Restaurationen seien die, die nicht gemacht wurden, das ist freilich nicht wahr, aber die besten Restaurationen sind die, die man dem Objekt äusserlich nicht ansieht, die schützen, sichern, aber nicht hervorstechen.»
24 [Tatarinoff] Verteidigung 1930 (Anm. 15) 10. 25 EUGEN PROBST, Zement für Burgruinen?! Nachrichten der Schweiz. Vereinigung
zur Erhaltung der Burgen und Ruinen (Burgenverein) 1946/1, 7f. 26 EUGEN PROBST, Vom Einfluss der Vegetation auf die Ruinen. Nachrichten der
Schweiz. Vereinigung zur Erhaltung der Burgen und Ruinen (Burgenverein) 193411, 33-35.
27 Wie Anm. 25. 28 EUGEN PROBST, Über äusseren Mauerverputz an historischen Gebäuden.
Nachrichten der Schweiz. Vereinigung zur Erhaltung der Burgen und Ruinen (Burgenverein) 1946/6, 29f.
29 Wie Anm. 19. 30 (Ohne Autorenangabe), Verputz von Aussenmauern. Nachrichten der Schweiz.
Vereinigung zur Erhaltung der Burgen und Ruinen (Burgenverein) 1953/3, 16f. 31 EUGEN PROBST, Vom Restaurieren. Nachrichten der Schweiz. Vereinigung zur
Erhaltung der Burgen und Ruinen (Burgenverein) 1953/4,5, 22f. 32 EUGEN PROBST, Die Bedeutung des Mörtels bei der Erhaltung von Burgen und
Ruinen. Nachrichten der Schweiz. Vereinigung zur Erhaltung der Burgen und Ruinen (Burgenverein) 195511, 74f.
33 «Um dem Vorwurf der hämischen Schadenfreude auszuweichen, sei hier auf die Aufzählung von kürzlich erfolgten Restaurierungsarbeiten, bei denen der nach modernsten Erkenntnissen der Denkmalpflege gemischte Mörtel nach kürzester Zeit der völligen Auf- und Ablösung verfiel, ausdrücklich verzichtet. WERNER MEYER: Die Ausgrabungen auf Zwing Uri. In: WERNER MEYER/JAKOB OBRECHT/HUGO SCHNEIDER, Die bösen Türnli. Schweizer Beiträge zur Kulturgeschichte und Archäologie des Mittelalters 11 (Olten 1984) 86.
34 Auf der sogenannten Gesslerburg SZ bewirkten die früher ausgeführten Fugenvermörtelungen nach 30 bis 60 Jahren die grossen Mauereinstürze. Die Mörtelauflösung und der Mauerwerkszerfall unter den Sicherungsschichten von Sternenberg SO werden erst heute, nach ca. 40 Jahren, richtig sichtbar. Das ganze Ausmass der durch die Sicherungsmassnahmen, trotz Unterhalt, bewirkten Schäden beginnt sich auf der Löwenburg JU heute, nach ca. 35 Jahren, zu zeigen. Wenn Hugo Schneider 1979 schrieb, dass sich die Konservierung von 1956/57 auf Alt-Regensberg ZH «sehr bewährt» habe (HUGO SCHNEIDER, Die Burgruine Alt-Regensberg. Schweizer Beiträge zur Kulturgeschichte und Archäologie des Mittelalters 6 [Olten 1979] 99), gab es damals wohl noch keine gravierenden Schäden, 1986 war der Zustand derart desolat, dass der komplette Abbruch und Wiederaufbau des 30jährigen Sicherungsmauerwerks nötig war, mit den entsprechenden Verlusten am Originalbestand. Entsprechende Beobachtungen zur Langfristigkeit der Bewährung bzw. Nichtbewährung führten zum NFP 16 Teilprojekt «Studie zur Bewährung von Erhaltungsmassnahmen an dachlosen Mauerwerksbauten(Anm. 22).
35 LUKAS HÖGL, Sicherungstechnische Lehren aus frühen Schweizer Ruinensicherungen. In: Die Burgenforschung und ihre Probleme. Ergrabung -
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Konservierung - Restaurierung, hrsg. vom Bundesdenkmalamt, Abteilung Bodendenkmale (Fundberichte aus Österreich, Materialheft A/2, Wien 1994) 75f.
36 In allerjüngster Zeit ist die Thematik allerdings aufgenommen worden und eine Dynamik entstanden, die zu Hoffnung Anlass gibt: Die Eidgenössische Kommission für Denkmalpflege beabsichtigte 1999 eine Tagung zu technischen Ruinenproblemen durchzuführen, die allerdings wegen des Todes von Ingenieur Fredi Schneller abgesagt werden musste, im August 2003 organisierte sie ein Kolloquium unter dem Titel «Finanzierung von Erhaltungsmassnahmen an Ruinen». 2003/2004 fand die zweiteilige Vortragsreihe des Instituts für Denkmalpflege der ETH-Zürich, der Vereinigung der Schweizer Denkmalpfleger und der Landesgruppe Schweiz des ICOMOS unter dem Titel «Die Burg: Umgang mit dem Denkmal. Konservieren, konstruieren oder konsumieren?» statt, die im vorliegenden Band veröffentlicht wird. 2004 wurde am Expert-Center für Denkmalpflege, Labor Zürich, eine Projektidee zur technischen Ruinenproblematik ausgearbeitet.
37 Die rapportierten Einzelheiten haben sich auf verschiedenen Konservierungsbaustellen zugetragen.
38 Das Bundesamt für Kultur hat kürzlich eine Bundesexpertin und einen Bundesexperten zur Ergründung und vielleicht Lösung der Probleme ernannt.
39 Charakterisierung des geprüften Mauerwerks (vgl. Ankündigung im technischen Bericht vom 11. 12.2000), Verfolgung der Feuchtigkeitsentwicklung im Mauerwerk und der Veränderung der Mörtelfestigkeit nach dem Bau des Daches.
40 Projektidee vgl. Anm. 36.
Wir danken dem Verfasser bestens für die freundliche Wiedergabebewilligung. Internet-Bearbeitung: K. J. Version 08/2012
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