Upload
manfred-eymannsberger
View
218
Download
0
Embed Size (px)
DESCRIPTION
Verhandlungsschrift 13 12 2012
Citation preview
1
MARKTGEMEINDEAMT SCHARDENBERG
4784 Schardenberg, Schärdinger Straße 4 Tel.: 07713/7055 Fax.: 7055-8 [email protected] www.schardenberg.at
Wahl – 201 – 2012
VERHANDLUNGSSCHRIFT
über die Sitzung der Mitglieder des Gemeinderates am D o n n e r s t a g ,
13. D e z e m b e r 2012.
Anwesende:
1. Bürgermeister Josef Schachner, als Vorsitzender, ÖVP
2. Gemeinderatsmitglied Alois Kislinger, ÖVP
3. Gemeinderatsmitglied Josef Fasching, ÖVP
4. Gemeinderatsmitglied Johann Knonbauer, ÖVP
5. Gemeinderatsmitglied Gertrude Glas, ÖVP
6. Gemeinderatsmitglied Franz Wallner, ÖVP
7. Gemeinderatsmitglied Matthias Grünberger, ÖVP
8. Gemeinderatsmitglied Josef Dullinger, ÖVP
9. Gemeinderatsmitglied Barbara Ketteler, ÖVP
10. Gemeinderatsmitglied Helmut Mager, SPÖ (19.20 Uhr)
11. Gemeinderatsmitglied Günther Eymannsberger, SPÖ
12. Gemeinderatsmitglied Andreas Wiesner, SPÖ
13. Gemeinderatsmitglied Manfred Eymannsberger, SPÖ
14. Gemeinderatsmitglied Josef Bauer, FPÖ
15. Gemeinderatsmitglied Stefan Engertsberger, FPÖ
16. Gemeinderatsmitglied Markus Kasbauer, FPÖ
17. Gemeinderatsmitglied Georg Engetsberger, FPÖ
18. Ersatzmitglied Johann Mayrhofer, ÖVP,
19. Ersatzmitglied Alois Osterkorn, ÖVP
20. Ersatzmitglied Walter Haas, ÖVP
21. Ersatzmitglied Andreas Knunbauer, ÖVP
22. Ersatzmitglied Monika Streibl, ÖVP
23. Ersatzmitglied Katharina Haas, ÖVP
24. Ersatzmitglied Manfred Dorfer, ÖVP
25. Ersatzmitglied Johann Braid, ÖVP.
Entschuldigt:
Vizebürgermeisterin Rosa Hofmann, entschuldigt,
Gemeinderatsmitglied Josef Hamedinger, entschuldigt,
Gemeinderatsmitglied Gerhard Kosch, entschuldigt,
Gemeinderatsmitglied Roswitha Hell, entschuldigt,
Gemeinderatsmitglied Andrea Kasbauer, entschuldigt,
2
Gemeinderatsmitglied Christine Pfeil, entschuldigt,
Gemeinderatsmitglied Stefan Bachmair, entschuldigt,
Gemeinderatsmitglied Michael Weitzhofer, entschuldigt.
Beginn: 20.00 Uhr
Der Bürgermeister eröffnet um 20.00 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass
a) die Sitzung von ihm einberufen wurde;
b) der Termin der heutigen Sitzung im Sitzungsplan (§ 45 Abs. 1 0ö. Gem0.) enthalten ist und
die Verständigung hierzu an alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich
am 4. Dezember 2012 unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist;
c) die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Gemeindeamtstafel am gleichen Tage
öffentlich kundgemacht wurde;
d) die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 6. September 2012 bis zur heutigen
Sitzung während der Amtsstunden im Marktgemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist,
während der Sitzung zur Einsicht noch aufliegt und gegen diese Verhandlungsschrift bis
zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht werden können;
e) die Beschlussfähigkeit gegeben ist.
Sodann bestimmt er GB Johann Scharnböck zum Schriftführer dieser Sitzung und weist
darauf hin, dass die Verhandlungsschrift der letzten Sitzung zur Einsichtnahme aufliegt und
Einwendungen bis Sitzungsschluss eingebracht werden können.
Vor Eingang in die Tagesordnung stellt der Bürgermeister den Antrag, Tagesordnungspunkt
3. mit lit. b) zu ergänzen:
b) Änderung Nr. 4/22 – Andreas Ernst, Schönbach 2 – Beschlussfassung,
da die maßgeblichen Stellungnahme eingelangt sind und dieses Verfahren abgeschlossen
werden könnte.
Mit Handerheben erklären sich alle damit einverstanden.
TAGESORDNUNG und BESCHLÜSSE
Punkt 1.
Prüfungsberichte
a) des örtlichen Prüfungsausschusses
3
Der Bürgermeister berichtet, dass im letzten Quartal 2012 zwei Prüfungsausschuss-Sitzungen
stattgefunden haben, die erste am 4. Oktober 2012, in der es um eine Belegprüfung ging und
am 22. November 2012, in der der Prüfbericht der BH Schärding über die Einschau in die
Gebarung der Marktgemeinde Schardenberg behandelt wurde.
Der Bürgermeister verliest beide Prüfberichte vollinhaltlich und erwähnt, dass bei der
Belegprüfung keine Beanstandungen erfolgt sind und beim zweiten Prüfbericht der Hinweis
enthalten ist, dass der gesamte Prüfbericht – Detailbericht – vollinhaltlich vorgetragen und die
von der Aufsichtsbehörde kursiv hervorgehobenen Änderungsvorschläge bzw. Feststellungen
diskutiert und die verschiedensten Ansichten eingebracht wurden.
Der Bürgermeister stellt nun den Antrag, die von ihm vollinhaltlich vorgetragenen
Prüfberichte des örtlichen Prüfungsausschusses vom 4. Oktober 2012 und 22. November
2012 zur Kenntnis zu nehmen.
Sein Antrag wird mit Handerheben einstimmig angenommen.
b) der Bezirkshauptmannschaft Schärding über die Einschau in
die Gebarung
Der Bürgermeister berichtet, dass die Bezirkshauptmannschaft Schärding in der Zeit vom 11.
Juni 2012 bis 6. August 2012 die Gebarung der Marktgemeinde Schardenberg überprüft hat
und verliest die über diese Prüfung verfasste Kurzfassung vom 12. Oktober 2012, Gem60-4-
23-2012/Be vollinhaltlich.
Er erwähnt, dass in der Prüfungsausschuss-Sitzung vom 22. November 2012 der Detailbericht
vollinhaltlich durchgegangen und beraten wurde und die Fraktionsobleute je eine
Ausfertigung des Prüfungsberichtes erhalten haben.
Der Bürgermeister berichtet, dass an einer Lösung zur Durchsetzung der
Anschlussverpflichtung mit Wasserabnahme bei der öffentlichen Wasserversorgungsanlage
(öffentliche Einrichtungen) intensiv gearbeitet wird.
Zur Differenz zwischen angekaufter und abgegebener Wassermenge, die auf einen
technischen Messfehler zurückführte, weiß der Bürgermeister, dass es sich um einen
Software-Fehler handelte und mit der Firma hinsichtlich Schadloshaltung schon Kontakt
aufgenommen wurde. Sollte hier kein Erfolg beschieden sein, wird ein Ausgleich mit der
Nachbargemeinde Wernstein am Inn herzustellen sein, da diese Abrechnungsdifferenz nur
zwischen den Gemeinden Schardenberg und Wernstein entstand.
Bei der Schülerausspeisung merkt der Bürgermeister noch an, dass die Schwankungen bei
den Betriebsabgängen durch Abfertigungszahlungen bedingt sind. Die Anmerkung eines
fehlenden Finanzierungskonzeptes bei den Siedlungsgründen Kubingerfeld stimmt so nicht,
es ist eines vorhanden und auch die prognostizierten Grundverkäufe im damaligen Konzept
sind durch die Realität bestätigt worden.
Prüfungsausschuss-Obmann Markus Kasbauer berichtet über die Sitzung des
Prüfungsausschusses am 22. November 2012, in der der Detailbericht sehr eingehend
durchbesprochen wurde und man auch Lösungsvorschläge diskutiert hat. In Summe betrachtet
er den Gesamtbericht als durchaus positiv für die Marktgemeinde.
Da in einem anderen Zusammenhang vor nicht allzu langer Zeit die Abhängigkeit von der
Wasserversorgung Passau bzw. deren Preispolitik aufgeworfen wurde, zitiert der
4
Bürgermeister die Passage aus dem Prüfungsbericht in der es heißt, dass die Marktgemeinde
das Trinkwasser ausschließlich von der Stadt Passau zu einem m³-Preis von € 0,77 bezieht.
Der Bezugspreis liegt pro m³ um ca. € 0,30 unter den üblichen Kosten des in Oberösterreich
anbietenden Wasserdienstleisters und erweist sich damit als außerordentlich günstig.
Unerfreulich empfindet Helmut Mager die Prüfungsfeststellung über den Anschlusszwang an
die Wasserversorgungsanlage, da sich die jetzige Praxis, wenngleich vermutlich nicht ganz
gesetzeskonform, sehr gut bewährt hat. Der Anschluss bzw. die Anschlussgebühr wird
allgemein akzeptiert, aber die damit zusammenhängende Wasserabnahmeverpflichtung stößt
dagegen auf Unverständnis und hier sollte eine praktikable Lösung gefunden werden.
Interessant wäre für Markus Kasbauer der Verfahrensausgang, würde ein Privater die
Wasserabnahmeverpflichtung gesetzlich bekämpfen.
Josef Fasching möchte einfach einmal auf den Umstand hinweisen, dass bei den Gebühren
immer der Preisindex zum Tragen kommt, der im Regelfall zu Erhöhungen führt, im
Gegenzug aber Nulllohnrunden bzw. marginale Lohnerhöhungen stehen und dadurch die
Schere immer weiter auseinandergeht.
Diese Indexerhöhung ist nur bei der Abfallgebühr enthalten, aber auch hier erfolgt die
Gebührenanpassung entsprechend dem Aufwand, so der Bürgermeister.
Der Bürgermeister stellt den Antrag, den Prüfungsbericht der Bezirkshauptmannschaft
Schärding über die Einschau in die Gebarung der Marktgemeinde Schardenberg vom
12.10.2012, Gem60-4-23-2012/Be, in der Kurzfassung wie von ihm vollinhaltlich
verlesen, zur Kenntnis zu nehmen.
Sein Antrag wird mit Handerheben einstimmig angenommen.
Punkt 2.
Festsetzung der Hebesätze für 2013 mit Änderungen der Kanal-,
Wasser- und Abfallgebührenordnungen
Der Bürgermeister führt aus, dass die Budgetbeschlussfassung bedingt durch den
organisatorischen Aufwand bei der ORF-Adventwanderung in Schardenberg erst im Jänner
2013 erfolgen wird und deshalb die Hebesätze für 2013 jetzt schon beschlossen werden
müssen, damit sie mit Jahresbeginn in Rechtskraft erwachsen. Mit der Festsetzung der
Hebesätze können gleichzeitig Anpassungen bei den Gebührenordnungen erfolgen, ohne die
jeweilige Verordnung ändern zu müssen. Durch die Vorgabe von Mindestgebühren durch das
Land Oberösterreich ergibt sich bei der Wasseranschlussgebühr eine Erhöhung um 2,18 %,
bei der Wasserbenützungsgebühr eine Erhöhung um 1,90 % und bei der
Kanalanschlussgebühr um 2,14 %. Bei der Kanalbenützungsgebühr ist kein Handlungsbedarf
notwendig. Bei der Abfallgebühr ist eine Erhöhung der Grundgebühr um 3 % notwendig, die
Mengengebühr bleibt gleich.
Die Abfallgebühr wurde im Umweltausschuss behandelt.
5
Der Bürgermeister verliest die vorliegende Kundmachung über die Hebesätze 2013
vollinhaltlich und stellt den Antrag, sie wie folgt zu beschließen:
K U N D M A C H U N G
Im Sinne des § 76 Abs. 5 der 0ö. Gemeindeordnung 1990 i.d.g.F. wird hiemit kundgemacht,
dass der Gemeinderat der Marktgemeinde Schardenberg in der am 13. Dezember 2012
abgehaltenen Sitzung die Festsetzung der Hebesätze für 2013 wie folgt beschlossen hat:
Grundsteuer für land- und
forstwirtschaftliche Betriebe (A)
500 v.H. des Steuermeßbetrages
Grundsteuer für Grundstücke (B) 500 v.H. des Steuermeßbetrages
Lustbarkeitsabgabe (Kartenabgabe) 10 v.H. des Preises oder Entgelts
Hundeabgabe € 15,00 je Hund
Wasseranschlussgebühr € 1.831,00 Mindestanschlussgebühr
exkl.USt. (von 0 bis 150 m² Bemessungsfläche);
von 0 bis 150 m² pro m² Bemessungsfläche €
12,20;
für weitere 150 m² (151-300 m²) zuzügl. pro m²
Bemessungsfläche € 10,07;
und über 300 m² zuzügl. pro m²
Bemessungsfläche € 8,49;
Wasserbenützungsgebühr € 1,58 pro m³ exkl.USt.
Kanalanschlussgebühr € 3.054,00 Mindestanschlussgebühr exkl. Ust.
(von 0 bis 150 m² Bemessungsfläche);
Von 0 bis 150 m² pro m² Bemessungsfläche €
20,36;
für weitere 150 m² (151 – 300 m²) zuzügl. pro m²
Bemessungsfläche € 17,11;
und über 300 m² zuzügl. pro m²
Bemessungsfläche € 13,94;
Kanalbenützungsgebühr
lt. Kanalgebührenordnung vom 02.Dezember
2010
Abfallgebühr Änderung der Abfallgebührenordnung vom
2.12.2010 im § 2, I, 1.) und 2.):
€ 52,00 Grundgebühr jährlich für Haushalte – pro
Haushalt (60-,90- und 120 Liter-Restabfall-
Behälter);
€ 460,00 Grundgebühr jährlich pro Haushalt (800
6
Liter Restabfall-Behälter);
€ 632,00 Grundgebühr pro Haushalt (1.100 Liter
Restabfall-Behälter);
€ 26,00 Grundgebühr jährlich für Anstalten,
Betriebe, werbliche Objekte, öffentliche
Einrichtungen und sonstige Arbeitsstellen;
€26,00 pro 120 Liter Restabfall-Behälter;
€ 230,00 pro 800,00 Liter Restabfall-Container;
€ 316,00 pro 1.100 Liter Restabfall-Container;
Sein Antrag wird mit Handerheben einstimmig angenommen.
Punkt 3.
Flächenwidmungsplan Nr. 4
a) Änderung 4/39, Franz und Anna Goldberger, Fraunhof 6,
Parz. 88/1 (Teil) und 89 (Teil), KG Gattern, im Ausmaß von
ca. 1000 m² von Grünland in Bauland; –
Einleitungsverfahren;
Der Bürgermeister legt eine Overheadfolie auf und erläutert, dass dieser Bereich in der
Ortschaft Unedt im ÖEK als mögliche Baulanderweiterung dargestellt ist. Die zentrale
Abwasserbeseitigung ist dort vorhanden, die Wasserversorgung ist wie in der gesamten
Umgebung dort in Eigenverantwortung herzustellen.
Es erfolgen keine Wortmeldungen.
Der Bürgermeister stellt im Hinblick auf die Tatsache, dass diese Erweiterungsfläche im ÖEK
als möglich dargestellt ist den Antrag, das Einleitungsverfahren zur Änderung des
Flächenwidmungsplanes – Änderung Nr. 39, Franz und Anna Goldberger, Fraunhof 6,
betreffend die Parzellen 88/1 (Teil) und 89 (Teil), KG Gattern, im Ausmaß von ca. 1000
m² von Grünland in Bauland/Dorfgebiet zu beschließen.
Sein Antrag wird mit Handerheben einstimmig angenommen.
7
b) Änderung 4/38, Andreas Ernst, Schönbach 2 –
Beschlussfassung
Der Bürgermeister legt eine Overheadfolie auf und berichtet, dass in der Sitzung des
Gemeinderates am 6. September 2012 das Einleitungsverfahren zu dieser Änderung
beschlossen wurde und folgende Stellungnahmen eingelangt sind:
Energie AG vom 16.10.2012 – kein Einwand;
Amt der oö. Landesregierung, Abtlg. Raumordnung / Örtliche Raumordnung vom 03.12.2012,
RO-Ö-307659/2-2012-Wer/Ja, in der es heißt, dass in Berücksichtigung der Aussagen der
ergänzend eingeholten naturschutzfachlichen Stellungnahme kein Einwand erhoben wird.
Der Nachweis eines öffentlichen Interesses als Begründung für die Notwendigkeit der
vorzeitigen Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes kann aus fachlicher Sicht
nachvollzogen werden.
Die erwähnte naturschutzfachliche Stellungnahme vom 22.11.2012 beinhaltet, dass die
geplante Widmungsfläche sich innerhalb der bestehenden Grenzen der Ortschaft direkt an der
Hauptaufschließungsstraße befindet und der Änderungsantrag aus fachlicher Sicht als
Arrondierung der bestehenden Siedlungsstruktur beurteilt wird. Dem Änderungsantrag wird
daher zugestimmt.
Josef Fasching möchte wissen, wie es mit der Abwasserentsorgung bestellt ist?
Dazu der Bürgermeister, dass die Entsorgung über die dort befindliche
Abwassergenossenschaft möglich ist und diesbezüglich auch eine Bestätigung vorliegt, dass
dieser Bauwerber in den Entsorgungskreis aufgenommen wird.
Der Bürgermeister stellt nun den Antrag, das Flächenwidmungsplan-Änderungsverfahren
Nr. 4/38, Andreas Ernst, Schönbach 2, betreffend die Umwidmung der Grundstücke 675
(Teil) und 676 (Teil), KG Schardenberg, im ungefähren Ausmaß von 1.200 m² von
Grünland in Bauland /Dorfgebiet zu beschließen.
Sein Antrag wird mit Handerheben einstimmig angenommen.
Punkt 4.
Siedlungsgebiet Kubingerfeld
a) Straßenbenennungen
Der Bürgermeister berichtet, dass im kommenden Jahr die Baumaßnahmen richtig einsetzen
und so Straßenbenennungen erforderlich sind – drei Erschließungsstraßen sind betroffen.
Anhand einer Overheadfolie zeigt der Bürgermeister die Gegebenheiten und erwähnt, dass
8
vom Kulturausschuss der Vorschlag Wiesen-, Feld- und Kornweg deponiert wurde, der bei
der letzten Fraktions-Obleutebesprechung aber nochmals diskutiert wurde und man kam zu
einem anderen Ergebnis wie folgt:
Edtholz – Fortsetzung der Siedlungsstraße Edtholz;
Kubingerfeld - Rundweg beginnend bei der Schardenberger Landesstraße (Kubinger Straße)
bis Edtholz, weil diese Bezeichnungen in die Praxis schon Eingang gefunden haben.
Walter Haas fragt an, wo die Durchnummerierung beginnt?
Bei Edtholz erfolgt ohnehin eine Fortsetzung der bestehenden Straße und beim Kubingerfeld
wird man vermutlich bei der Einfahrt Kubingerstraße (beim Hamedinger-Haus) beginnen.
Alois Kislinger gefällt die Bezeichnung Kubingerfeld, sie entspricht dem bisherigen
Sprachgebrauch und passt besser in diese große Siedlung als die zu Beginn vorgeschlagenen
Bezeichnungen.
Auch Helmut Mager präferiert die Bezeichnung Kubingerfeld, die schon im Sprachgebrauch
eingeprägt ist.
Josef Bauer befürwortet ebenfalls die Bezeichnung Kubingerfeld, sie ist schon bekannt und er
schlägt vor, an passenden Stellen Übersichtstafeln anzubringen.
Markus Kasbauer war ursprünglich nicht so sehr für die Benennung Kubingerfeld sondern für
eigene Straßennamen, stimmt der Bezeichnung aber doch zu, da sie für diesen Bereich
Bedeutung hat und auch die dort schon befindliche Siedlungsstraße Edtholz heißt, die nur
mehr fortgeführt wird.
Günther Eymannsberger sieht auch den Bezug zur Ortschaft Kubing mit dieser Benennung
und hält sie so für gut.
Der Bürgermeister stellt nun den Antrag, die Straßenbenennungen im neuen
Siedlungsgebiet „Kubingerfeld“ wie folgt zu beschließen:
a) Kubingerfeld – als Rundweg zwischen den Parzellen 207/5 – 207/21 inklusive
Anschluss an Edtholz (Parz. 334/5);
b) Edtholz – als Fortsetzung des dort befindlichen Weges Edtholz bis zur
Siedlungsstraße Kubingerfeld bei Parzelle 207/22 mit Anschluss an die
Eisenbirner Landesstraße;
Sein Antrag wird mit Handerheben einstimmig angenommen.
b) Regenwasserableitung – Kostenbeteiligung der betroffenen
Grundeigentümer;
Der Bürgermeister berichtet, dass dieses Thema in der Gemeinderatssitzung am 6. September
2012 unter „Allfälliges“ bereits diskutiert wurde und allgemein die Rechtfertigung zur
Einhebung eines solchen Kostenbeitrages gesehen wurde.
9
Einerseits hat die Gemeinde doch nicht unerhebliche Kosten bei der Errichtung dieser
Wasserableitung, andererseits sind die Bauwerber jeglicher Sorge hinsichtlich der
Reinwasserableitungen enthoben.
Erhebungen bei mittelgroßen Häusern haben Dachflächen von 200 – 250 m² ergeben, sodass
€ 4,00 / m² angebracht wären. Mit diesem Kostenbeitrag fahren die Bauwerber noch immer
deutlich günstiger, als müssten sie einen Sickerschacht errichten.
Für Josef Bauer ist dies eine klare Sache, es wird eine geordnete Wasserableitung geschaffen,
der Grundeigentümer braucht sich um nichts mehr kümmern und kommt finanziell auch
besser draus.
Der Bürgermeister gibt zu verstehen, dass diese Regelung jetzt einmal nur für das
Siedlungsgebiet Kubingerfeld gelten soll.
Diese Maßnahme kann nicht in eine Verordnung gefasst werden, sondern wird in einer
privatrechtlichen Vereinbarung mit den Grundbesitzern abgeschlossen. Die Hausbesitzer
werden dabei angehalten, für die Absicherung gegen Rückstau selber vorzusorgen, damit
keine Haftungsansprüche entstehen können.
Diese Vorgehensweise ist absolut korrekt, findet Helmut Mager, ihn interessiert noch, ob es
bei der Anschlussleitung genau so gehalten wird wie bei Kanal und Wasser, wo die
Gemeinde die Rohre 1 m in das Grundstück hinein verlegt. Dies bestätigt der Bürgermeister.
Markus Kasbauer weiß von Kosten in Höhe von € 2.000,00 bis € 3.000,00 für die Errichtung
einer Sickergrube, sollte daher dieser m²-Preis statt € 4,00 nicht eventuell € 5,00 betragen?
In den jeweiligen Debatten hat man sich unverbindlich auf rd. € 1.000,00 / Haus
ausgesprochen, für größere Häuser fällt ohnehin ein höherer Betrag an, entgegnet der
Bürgermeister.
Johann Mayrhofer möchte wissen, ob diese Verträge zeitlich befristet werden, was sich
positiv für die Gemeinde auswirken würde, wenn in z.B. 20 Jahren Investitionen notwendig
werden.
Der Bürgermeister hält nichts von einer zeitlichen Befristung und verweist beispielsmäßig
auf die Verkehrsflächenbeiträge hin, die auch nur einmal vorgeschrieben werden können.
Josef Fasching findet die € 4,00 / m² akzeptabel für beide Seiten, denn die Gemeinde muss
ohnehin auch für die Ableitung der Straßenwässer vorsorgen. Gerade beim Kubingerfeld
leisten ja alle indirekt schon einen Infrastrukturkostenbeitrag und deshalb ist für ihn der
Betrag von € 4,00 / m² gerechtfertigt.
Der Bürgermeister stellt nun den Antrag, für das Siedlungsgebiet Kubingerfeld einen
Kostenbeitrag in Höhe von € 4,00 / m² Dachfläche in der waagrechten für die
Zurverfügungstellung einer Regenwasserableitung einzuheben und mit den betroffenen
Hauseigentümern diesbezüglich eine Vereinbarung abzuschließen.
Sein Antrag wird mit Handerheben einstimmig angenommen.
10
c) Zuteilung von Bauparzellen
Anhand einer Overheadfolie zeigt der Bürgermeister die Situation mit bereits 8 verkauften
Bauparzellen, denen nun 6 weitere mit der heutigen Kaufreservierung folgen werden und
verliest die Reservierungsliste.
Es erfolgen keine Wortmeldungen, weshalb der Bürgermeister den Antrag stellt, folgende
Kaufreservierungen zu beschließen und die Kaufverträge errichten zu lassen:
Name
Anschrift
Parz.Nr. Größe
m²
Datum der
Anmeldung
Gabor Carina
Penzinger Stefan
4783 Wernstein,
Schafberg
207/12 1000 18.9.2012
Osterkorn Gerhard
Wallner Andrea,
4020 Linz,
Hittmairstr. 9
207/17 1000 8.10.2012
Müller Kai
Mayrhofer Manuela
D-94113 Tiefenbach,
Schloßbergweg 9
207/5 1000 18.10.2012
Selzer Jürgen
Glas Maria
D-94032 Passau, Johann-
Bergler-Straße 8
207/9 989 22.10.2012
Hackl Johann
Karl Jennifer
D-94269 Ringsnach,
Unterasberg 24
32 870 19.11.2012
Kühner Ludwig D-94081 Fürstenzell,
Hafering 1
E 1551 19.11.2012
Sein Antrag wird mit Handerheben einstimmig angenommen.
d) Verkauf der Parz. 207/14, KG Schardenberg, an Gerhard Lorenz,
Lamerdingen/Deutschland
Die Reservierung zum Kauf wurde beschlossen, es war jedoch bislang nicht möglich, mit dem
potenziellen Käufer Kontakt aufzunehmen, um den Kaufvertrag errichten zu können.
Die Kontakte liefen bei der Reservierung über Herrn Thomas Gurschler, der diverse
Meldungen auf die Sprachbox jedoch unbeantwortet ließ, sodass zum einen heute kein
Vertrag zur Beschlussfassung vorliegt und zum anderen laut Bürgermeister die Reservierung
zum Kauf aufgehoben werden soll.
Der Bürgermeister stellt nun den Antrag, die Kaufreservierung für die Parzelle 207/14, KG
Schardenberg, für Gerhard Lorenz aufzuheben.
Sein Antrag wird mit Handerheben einstimmig angenommen.
11
Punkt 5.
Darlehensverträge – Änderung der Konditionen
a) Gemeindedarlehen
Der Bürgermeister verweist auf die derzeitige Situation in der Zinsenlandschaft - die Zinsen
sind ziemlich parterre und die Darlehensgeber richten eindringliche Appelle zur Änderung der
Konditionen bzw. drohen im Falle der Ablehnung mit Kündigung der Darlehen.
Die Gemeinde hat mit einer Ausnahme (SMR) die Darlehen auf Basis des 6-Monats-Euribor,
der derzeit 0,339% beträgt, mit verschiedenen Aufschlägen – der geringste 0,08 %-Punkte-
Aufschlag. Die Raiffeisenbank Region Schärding erklärt in ihrem Schreiben, dass sich die
Zinsen für Bankausleihungen seit geraumer Zeit auf sehr niedrigem Niveau befinden und
maßgeblich verantwortlich dafür der künstliche Zinssenkungsfaktor durch die expansive
Geldpolitik der Europäischen Zentralbank, welche den Finanzmarkt mit Geld in hohem Maß
flutet, verantwortlich ist. Dies führt zu deutlichen Verwerfungen an den Geld- und
Kapitalmärkten. Die Zinsindikatoren Euribor und Sekundärmarktrendite sind seit vielen
Monaten auf einem historischen Tiefstand, parallel dazu erhalten Spar- und Termineinlagen
nicht zuletzt wegen strengerer regulatorischer Vorgaben immer größere Bedeutung im
Finanzsektor.
Aufgrund dieser Entwicklung beherrschen nun seit längerem in Relation zum Niveau des
Euribor hohe Spar- und Einlagenzinsen den Markt, wobei eine Entspannung nicht in Sicht ist.
Die Raiffeisenbank Region Schärding refinanziert sich sowie alle Universalbanken fast
ausschließlich über Spar- und Termineinlagen, sodass die geänderte Situation am Markt
zwingt, bestehende Konditionen anzupassen. Sie unterbreitet das Angebot, den Aufschlag auf
den 6-Monats-Euribor für alle Darlehen generell mit 0,75 %-Punkte festzusetzen.
Die Drohung der Bank, aus den Verträgen auszusteigen, muss ernst genommen werden, denn
es gibt Ausstiegsklauseln, die dazu berechtigen, die auch vom OÖ. Gemeindebund auf die
Rechtmäßigkeit hin geprüft wurden.
Es würde auch keinen Sinn machen, neue Darlehen auszuschreiben, denn der Markt würde
nach derzeitigen Erkundigungen deutlich über dem Aufschlag 0,75 %-Punkte liegen.
Walter Haas weiß von derzeit üblichen Aufschlägen von 1,3 – 1,5 %-Punkten auf den
Euribor.
Für Helmut Mager ist das Verlangen der Bank nachvollziehbar, obgleich er vorher etwas
überrascht war, da mit der variablen Zinsgestaltung natürlich auch ein gewisses Marktrisiko
inkludiert ist. Er ist überzeugt, dass eine Neuausschreibung der Darlehen sicherlich
ungünstiger als mit dem angebotenen Aufschlag von neu 0,75 %-Punkte ausfallen würde.
Wenn der Euribor aber auf den früheren Stand wieder steigen sollte, wäre es für ihn logisch,
dass sich auch der Aufschlag wieder vermindert und diesbezüglich wäre eine Klausel mit
gewissen Limits zweckmäßig.
Der Bürgermeister möchte das Angebot der Bank vorerst so annehmen, sollte wirklich der
von Helmut Mager angesprochene Umstand eintreten, steht es der Gemeinde auch frei,
Verträge zu kündigen.
12
Der Meinung von Alois Kislinger, wonach der Zuschlag auf den Euribor allein der Bank
gehört, wird von Walter Haas widersprochen und der Bürgermeister ergänzt, dass die Spanne
zwischen Darlehen und Spareinlagen der Betrag ist, über den die Bank im Wesentlichen
verfügen kann und deshalb der Aufschlag für sich alleine betrachtet nicht so aussagekräftig
für die Bank ist.
Markus Kasbauer sieht auf jeden Fall den Vorteil, die Darlehen bei der örtlichen Bank zu
haben, man kann miteinander reden und unter Umständen bei allgemeiner
Zinssituationänderung auch hinsichtlich der Verträge besser verhandeln.
Josef Bauer fragt hinsichtlich Einheitlichkeit der Aufschläge auch bei anderen Kommunen an.
Dazu Walter Haas, dass der Aufschlag nicht von der örtlichen Bankfiliale, sondern von der
Hauptbank Region Schärding entschieden wurde und deshalb auch für diesen ganzen Bereich
geltend ist.
Der Bürgermeister stellt nun den Antrag, folgende Nachträge zu den Darlehensverträgen
zu beschließen:
Die Verzinsung der gegenständlichen Darlehen wird wie folgt abgeändert:
Ab 01. 01. 2013, halbjährliche Anpassung des Sollzinssatzes entsprechend der
Entwicklung des 6-Monats-Euribor + 0,75 %-Punkte.
Alle übrigen Vereinbarungen bleiben unverändert aufrecht bzw. bei Darlehen Nr.
24.674.178 ab 01. 01. 2013 halbjährliche Anpassung des Sollzinssatzes entsprechend der
Entwicklung der SMR-Emittenten gesamt + 0,00 %-Punkte.
Darlehenskonto Indikator Aufschlag Bisher Zweck
24.600.090 6-Monats-
Euribor
0,75 0,20 Paschl-Liegenschaft
24.600.272 - „ - 0,75 0,60 ABA-BA 06
24.600.462 - „ - 0,75 0,09 WV-BA 03
24.600.512 - „ - 0,75 0,50 div.
Ausfinanzierungen
24.600.579 - „ - 0,75 0,49 Lärmschutz Ingling
24.674.178 SMR 0,00 -0,25 ABA BA 03
24.674.582 6-Monats-
Euribor
0,75 0,08 ABA-BA 04
24.674.723 - „ - 0,75 0,10 ABA-BA 05
24.674.962 - „ - 0,75 0,60 WV BA 02
Sein Antrag wird mit Handerheben einstimmig angenommen.
b) Zustimmung beim Darlehen der VFI der Gemeinde
Schardenberg & Co KG
13
Hier führt der Bürgermeister aus, dass für den Gemeindeamtsbau € 2,0 Mio. an Darlehen
aufgenommen wurden mit dem Indikator 6-Monats-Euribor und einem Aufschlag von 0,09
%-Punkte, wovon noch € 700.000,00 aushaftend sind.
Mit den für 2013 zugesagten BZ-Mitteln kann das Darlehen dann getilgt werden.
Auch hier soll der Aufschlag 0,75 %-Punkte betragen und der Bürgermeister stellt den
Antrag, die Zustimmung zur Änderung des Darlehensvertrages Konto 24.600.298,
Indikator 6-Monats-Euribor, Aufschlag 0,09 bisher, neuer Aufschlag 0,75 %-Punkte ab
1. Jänner 2013, zu beschließen.
Sein Antrag wird mit Handerheben einstimmig angenommen.
Punkt 6.
Wasserverband Inn-Haibachtal – Haftungsübernahmen für die
vom Land Oberösterreich gewährten Darlehen (Schuldschein)
a) ABA BA 07 (Nachkauf EGW bei der Stadt Passau)
Der Bürgermeister berichtet, dass beide Bauabschnitte – ABA BA 07 und ABA BA 08
Verbandsabschnitte des Wasserverbandes Inn-Haibachtal sind, die kürzlich kollaudiert
wurden und sich nun für den BA 07 eine endgültige Landesförderung in Höhe von €
56.300,00 ergibt, die auf die drei Mitgliedsgemeinden aufgeteilt wird:
Schardenberg € 29.232,00
Freinberg € 19.246,00
Wernstein € 7.822,00
Diese Gesamtförderung erhält der Wasserverband, die drei Verbandsgemeinden haben jedoch
für den neuen Schuldschein die Haftungen im vorher erwähnten Ausmaß zu übernehmen.
Das Gesamtbauvolumen dieses Verbandsabschnittes BA07 beträgt € 507.000,00.
Finanzierung des gesamten Bauabschnittes: € 56.300,00 Landesförderung, € 223.700,00
Bundesförderung und € 227.600,00 Restfinanzierung – Darlehen.
Der Bürgermeister stellt nun den Antrag, folgenden Beschluss zu fassen:
Haftungsübernahme der Marktgemeinde Schardenberg in Höhe von € 29.232,00 für
das dem Wasserverband Inn-Haibachtal gewährte Darlehen in Höhe von € 56.300,00
zur Finanzierung des BA 07 der Abwasserbeseitigungsanlage (EGW-Nachkauf Passau);
Sein Antrag wird mit Handerheben einstimmig angenommen.
14
b) ABA BA 08 (Fäkalübernahmestation)
Auch hier verhält es sich so, dass im Zuge der Kollaudierung die Landesförderung mit
€ 48.500,00 endgültig festgesetzt wurde.
Diesbezüglich hat der Wasserverband einen Schuldschein zu übernehmen und die drei
Verbandsgemeinden müssen die Haftungen dafür übernehmen.
Schardenberg ist mit € 25.208,00 betroffen.
Das Gesamtfinanzierungsvolumen beträgt € 358.590,00 mit folgender
Finanzierung: Landesförderung € 48.500,00, Bundesförderung € 97.777,00, Restfinanzierung
– Darlehen € 212.313,00.
Auch hier stellt der Bürgermeister den Antrag, die Haftung für das dem Wasserverband
Inn-Haibachtal zur Finanzierung des BA 08 Abwasserbeseitigungsanlage
(Fäkalübernahmestation) gewährte Darlehen in Höhe von Höhe von € 25.208,00 zu
übernehmen (Gesamtdarlehen € 48.500,00).
Sein Antrag wird mit Handerheben einstimmig angenommen.
Punkt 7.
Winterdienst auf öffentlichen Straßen der Marktgemeinde; –
Änderung der Vereinbarung vom 13.10.2005 bzw. 14.12.2006
mit 0ö. Maschinenring-Service reg.Gen.m.b.H.
Der Bürgermeister berichtet, dass es um die Durchführung des Winterdienstes geht, der dem
Maschinenring für gewisse Straßen übertragen wurde und für den drei Landwirte aus der
Gemeinde arbeiten. Seit Jahren herrscht bei diesen drei Landwirten Unbehagen über die
Entlohnung, die zwar an den Verbraucherpreisindex gekoppelt ist, aber die Betriebskosten
wie Diesel, Verschleißteile etc. doch darüber hinaus gestiegen sind.
Heuer wurde die Rute ins Fenster gestellt mit der Drohung, die Arbeit einzustellen, sollte den
Forderungen nicht nachgekommen werden. Sie konnten aber noch angehalten werden mit
dem Winterdienst zu beginnen mit dem Versprechen, die Preisgestaltung aufs Tablett zu
bringen.
In einer Besprechung haben sie Forderungen deponiert.
Bauernpreis
alt
Bauernpreis
neu
+€ +% Gemeinde
alt
Gemeinde
neu
+€ +%
kombiniert 71,18 75,00 3,82 5,40 91,22 95,05 3,83 4,19
Räumung 57,49 65,00 7,51 12,0 72,97 82,00 9,03 11,0
Streuung 52,47 55,00 2,53 4,80 65,00 68,64 3,64 5,60
15
Als Argumente haben die betroffenen Landwirte auch vorgebracht, keinen Zuschlag für
Nacht- und Feiertagsdienste und keine Bereitschaftsentschädigung zu erhalten.
Witterungsabhängig können verhältnismäßig wenige Einsatzstunden anfallen.
Letzten Winter z.B. beliefen sich die Entschädigungen der Landwirte auf € 2.500,00, €
2.900,00 und € 3.000,00. Im Gegenzug muss die Ausstattung natürlich auch für strengere
Winter ausgelegt sein.
Als Gegenleistung für die zu Beginn der Debatte noch höheren Forderungen wurde seitens
der Gemeinde angeboten, den betreffenden Landwirten € 1.000,00 pro Winter als sogenannte
Vorpauschale zu gewähren – gezahlt zu Beginn der Saison, die auf die tatsächlich erbrachten
Leistungen dann angerechnet wird.
Die Forderungen sind nachvollziehbar und Josef Bauer empfindet sie auch als gerechtfertigt.
Der Aufwand steigt ständig und bekannt ist auch, dass sie hervorragende Arbeit leisten.
Markus Kasbauer stellt die Frage, ob schon ein Vergleich mit den Stundensätzen der
Gemeindefahrzeuge hergestellt wurde?
Dazu der Bürgermeister, dass dies schwerlich möglich ist, da es sich bei den
Gemeindefahrzeugen um Jahresstunden handelt.
Der Gemeinde muss es auch wert sein, dass der Winterdienst rasch besorgt werden kann und
dies eben nur unter Mitwirkung der drei Landwirte möglich ist. Mit den Gemeindefahrzeugen
allein wäre dies ausgeschlossen, merkt Johann Mayrhofer an.
Helmut Mager empfindet die Forderungen grundsätzlich in Ordnung, nur der Zeitpunkt passt
nicht sonderlich. Es hat der Anschein, als würden sie der Gemeinde das Messer ansetzen.
Markus Kasbauer fragt an, was alles in den Stundensätzen beim Maschinenring inkludiert ist.
Dazu der Geschäftsführer des Maschinenringes Alois Kislinger, dass alle Lohnnebenkosten
enthalten sind, Feiertags- und Nachtzuschläge, Versicherungsprämien.
Der Bürgermeister stellt nun den Antrag, die Vereinbarungen vom 13.10.2005 bzw.
14.12.2006 mit 0ö. Maschinenring-Service reg.Gen.m.b.H. in Punkt II Entgelt ab Winter
2012/13 wie folgt zu ändern:
€ 95,05 kombinierter Winterdienst
€ 82,00 Schneeräumung
€ 68,64 Streuung
und den Winterdienstleistenden pro Saison als Pauschale € 1.000,00 zu Beginn der
Winterdiensttätigkeit des jeweiligen Jahres als Vorauszahlung zu geben.
Sein Antrag wird mit Handerheben einstimmig angenommen.
16
Punkt 8.
Fischwasser Erlenbach; – Verpachtung;
Der Bürgermeister berichtet, dass der Erlenbach ungefähr im Bereich des landwirtschaftlichen
Anwesens Pieringer (Reisinger, Fraunhof 7) beginnt und beim Scherrer (Jank, Gattern 6)
endet, er fließt dann auf deutschem Staatsgebiet in den Inn weiter. 1991 wurde der
Fischereipachtvertrag gekündigt und seither ist dieser Bach mangels Interesse nicht mehr
weiterverpachtet. Nun hat Franz Weidinger diesbezüglich sein Interesse bekundet, es liegt
daher auf der Hand, ihm diesen Bach zuzugestehen.
Der Bürgermeister verliest den vorliegenden Fischereipachtvertrag vollinhaltlich und stellt
den Antrag, ihn wie folgt zu beschließen:
FISCHEREI - PACHTVERTRAG
abgeschlossen zwischen der Marktgemeinde Schardenberg, vertreten durch Bürgermeister
Josef Schachner als Verpächter und Franz WEIDINGER, Grub 2, 4784 Schardenberg als
Pächter.
Pachtgegenstand
Gegenstand dieses Pachtvertrages ist das Recht zur Ausübung der Fischerei bzw. der Bewirt-
schaftung des Fischwassers
Erlenbach
Das Fischwasser ist im Fischereibuch bei der Bezirkshauptmannschaft Schärding unter der
Ordnungsnummer 110 eingetragen.
Der Verpächter haftet weder für eine bestimmte Flächen- oder Längenausdehnung des Fisch-
wassers, noch für eine bestimmte Beschaffenheit oder Ertragsfähigkeit desselben.
Pachtdauer
Der Pachtvertrag wird auf die Dauer von 10 Jahren, das ist vom 1. Jänner 2013 bis 31.
Dezember 2022 abgeschlossen.
Pachteuro
Der Nettopachteuro für das oben beschriebene Fischereirecht beträgt jährlich € 16,35 - in
Worten Euro sechzehn, fünfunddreißig Cent.
Der Nettopachteuro zuzüglich der darauf entfallenden Umsatzsteuer ist vom Pächter für das
erste Pachtjahr bei der Unterzeichnung des Pachtvertrages und für die folgenden Jahre jeweils
zum 1. Jänner dem Verpächter zu entrichten.
Besatzpflicht
Das Fischwasser ist ausreichend mit standortgerechtem und gesundem Besatzmaterial zu
besetzen. Die Besatzvornahme sowie Ort und Zeit sind vom Bewirtschafter eine Woche
vorher dem Fischereirevierausschuss anzuzeigen.
17
Fischereiausübung
Dem Pächter kommt während der Pachtdauer das Fischereirecht wie dem
Fischereiberechtigten zu. Als Bewirtschafter im Sinne des Oö. Fischereigesetzes treffen ihn in
dieser Zeit die Verpflichtungen aus dem Fischereigesetz, soweit sie nicht dem
Fischereiberechtigten obliegt.
Zuhaltung und Auflösung des Vertrages
Sollte der Pächter trotz Aufforderung seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag innerhalb
der festgesetzten Frist nicht nachkommen, so steht dem Verpächter das Recht zu, entweder
vorbehaltlich allfälliger Ansprüche auf Schadenersatz gegenüber dem Pächter den Vertrag als
erloschen zu erklären oder aber den Pächter auf Zuhaltung des Vertrages gerichtlich zu
belangen. Im ersteren Fall ist der Verpächter berechtigt, die Fischerei selbst auszuüben oder
aber anderweitig zu vergeben und sich hiebei unter Inanspruchnahme des Gerichtes am
Pächter schadlos zu halten.
Im Fall der Auflösung des Vertrages wegen Vertragsbruch durch den Pächter ist der
Verpächter zum Rückersatz als vorausbezahlten Pachtschillings nicht verpflichtet. Dies gilt
insbesondere, wenn der Pächter gegen gesetzliche Bestimmungen oder behördliche
Vorschriften betreffend die Ausübung der Fischerei verstoßen sollte.
Unterverpachtung
Die Überlassung des Pachtgegenstandes in Unter(After)pacht ist nicht zulässig.
Kosten, Gebühren und Abgaben
Sämtliche aus dem Titel Fischerei auf Grund derzeit bestehender oder künftiger Gesetze und
Verordnungen zur Vorschreibung gelangende Steuern und Abgaben, sowie der jährliche
Mitgliedsbeitrag, sind vom Pächter zu tragen. Desgleichen trägt der Pächter sämtliche Kosten,
Gebühren und Abgaben, die mit der Errichtung dieses Vertrages verbunden sind.
Dem Pächter obliegt es auch, bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde und beim
zuständigen Fischereirevierausschuss die Ersichtlichmachung bzw. Genehmigung dieses
Vertrages zu erwirken.
Verzicht auf Anfechtung des Vertrages
Beide Vertragsteile verzichten auf das Recht, diesen Vertrag wegen Verletzung über oder
unter die Hälfte des wahren Wertes anzufechten oder aus diesem Grunde Einwendungen
gegen die sich aus dem Vertrag ergebenden Forderungen zu erheben. (§ 934 ABGB).
Genehmigung des Vertrages
Dieser Vertrag ist vom Pächter innerhalb von 4 Wochen nach dem Abschluss der Behörde
vorzulegen. Wird den Vertragsparteien nicht binnen 3 Monaten nach Einlangen des
Pachtvertrages bei der Behörde ein Grund für die beabsichtigte Versagung der Genehmigung
mitgeteilt, so gilt die Genehmigung mit Ablauf der Frist als erteilt.
Sonstige Vereinbarungen
Mündliche Vereinbarungen haben keine Gültigkeit.
Sein Antrag wird mit Handerheben einstimmig angenommen.
18
Punkt 9.
Ehrungen
Nachdem der Neujahrsempfang wieder ansteht, bei dem jährlich die Ehrungen vorgenommen
werden, hat sich der Kulturausschuss mit Vorschlägen befasst und ist zu folgendem Ergebnis
gelangt:
Markus Schreiner, Kapellmeister der Trachtenmusikkapelle Schardenberg:
Von 1992 – 2002 Kapellmeister-Stellvertreter und seit März 2002 Kapellmeister;
Josef Dirmhirn, Stabführer der Trachtenmusikkapelle Schardenberg:
Stabführer seit 2003, zuvor 6 Jahre Stabführer in der Nachbarkapelle Wernstein am Inn;
Beide sind Mitglieder bei verschiedenen Musikensembles und haben einen wesentlichen
Beitrag zur hervorragenden Entwicklung der Musikkapelle Schardenberg geleistet.
Vorgeschlagen wird die Silberne Ehrennadel der Marktgemeinde Schardenberg.
Der Obmann der Trachtenmusikkapelle Schardenberg Karl-Heinz Bachmair hat vor zwei
Jahren im Rahmen des Bezirksmusikfestes 2010 in Schardenberg die Silberne Ehrennadel
schon erhalten.
Franz Kohlbauer, Chorleiter des Kirchenchores Schardenberg:
1992 bis 2002 Chorleiter-Stellvertreter und seither hat er die Leitung inne.
Er hat den Chor ständig weiterentwickelt, die Mitgliederzahl gesteigert, übernimmt die
Gestaltung von Hochzeiten und anderen feierlichen Anlässen und ist ein wichtiger Bestandteil
im kulturellen Leben der Marktgemeinde Schardenberg.
Vorschlag: Silberne Ehrennadel;
Kulturausschuss-Obmann Josef Fasching berichtet über die Kulturausschuss-Sitzung am 15.
November 2012, in der diese Vorschläge erarbeitet wurden, wobei Ehrungen dieses Mal den
musischen Bereich betreffen und die bisher geleisteten Tätigkeiten entsprechend gewürdigt
werden sollen.
Beim Neujahrsempfang am 11. Jänner 2013 sollen dann die Auszeichnungen verliehen
werden.
Markus Kasbauer findet die drei Vorschläge in Ordnung, wie verhält man sich aber bei
nachgeordneten Funktionen in den Vereinen, so seine Anfrage.
Vorschläge können jederzeit eingebracht werden, man wird dann im Einzelfall darüber
befinden, erklärt der Bürgermeister.
Der Bürgermeister stellt nun den Antrag, folgenden Persönlichkeiten die Silberne
Ehrennadel der Marktgemeinde Schardenberg für ihre Verdienste zu verleihen:
Markus Schreiner, Kapellmeister der Trachtenmusikkapelle Schardenberg,
Josef Dirmhirn, Stabführer der Trachtenmusikkapelle Schardenberg,
Franz Kohlbauer, Chorleiter des Kirchenchores Schardenberg;
19
Sein Antrag wird mit Handerheben einstimmig angenommen.
Punkt 10.
Allfälliges
a) Volksbefragung Wehrpflicht/Bundesheer 20.01.2013
Der Bürgermeister berichtet darüber, dass vor der heutigen Gemeinderatssitzung die Sitzung
der Gemeindewahlbehörde stattgefunden hat, in der der Beschluss gefasst wurde, das
Gemeindegebiet Schardenberg nun mehr in einem Wahlsprengel zusammenzufassen und
gerade die Volksbefragung gut zeigen wird, ob man diese Vorgangsweise für die nächsten
Wahlen so beibehalten kann. Ausschlaggebend für diese Entscheidung war natürlich auch die
Tatsache, dass das Gasthaus Haselböck, das Wahllokal für den Sprengel II in Gattern,
zugesperrt hat.
b) ORF-Wanderung in Schardenberg am 09.12.2012
Der Bürgermeister bezeichnet den ganzen Ablauf als Erfolgsgeschichte für Schardenberg mit
einer hervorragenden Werbung und sicherlich auch nachhaltiger Wirkung und spricht allen
Beteiligten seinen Dank aus. Im Besonderen dem Trachtenverein, der
Eisschützengemeinschaft Mayrhof, der Bauernschaft und den Goldhauben, die Labstellen
betrieben haben. Den Mitwirkenden wird mit einem Abschlussessen am 18. Jänner 2013 in
der Aula der Hauptschule Schardenberg gedankt werden. Der Reinerlös soll der Aktion Licht
ins Dunkel zukommen, unter diesem Motto wurde ja die ORF-Adventwanderung
durchgeführt.
Es gibt schon Ankündigungen, wonach dieser Spendenbetrag werbewirksam am Heiligen
Abend beim ORF Oberösterreich bei der Sendung „Licht ins Dunkel“ übergeben werden
kann.
Josef Bauer befürchtet, dass dieser Spendenbetrag bei der Großaktion Licht ins Dunkel
untergehen könnte, er spricht sich eher für eine regionale Verwendung aus.
Eine regionale Verwendung ist sicherlich schön, aber erzeugt auch Neid, glaubt Stefan
Engertsberger, bei der Aktion Licht ins Dunkel ist dagegen die Anonymität gewahrt.
c) Termine
Neujahrsempfang am 11. Jänner 2013;
Abschluss der ORF-Adventwanderung 2012 am 18. Jänner 2013 in der Hauptschule
Schardenberg;
20
Kosch Gerhard feiert heute den 50. Geburtstag – der Gemeinderat ist zur Feier im Gasthaus
Bauer, Steinbrunn eingeladen. Als gemeinsames Geschenk erhält er einen Gutschein für eine
Ballonfahrt für zwei Personen.
Kneidinger Weihnachtsmarkt am 16. Dezember 2012,
Josef Dullinger lädt zum Besuch ein.
Josef Fasching verteidigt die Einladung zum Abschluss der ORF-Adventwanderung, da
anderweitige Stimmen schon laut wurden. Er sieht keineswegs eine Verprassung von Geld
sondern einfach nur den Anstand, den Mitwirkenden Dank und Anerkennung zu sagen und
zum Anderen wird man mit Stolz in einer Fotoschau die erbrachten Leistungen sehen können.
Auch der Bürgermeister sieht es so, diese Abschlussveranstaltung wird nicht allzu teuer
kommen, sie wird in der Aula der Hauptschule stattfinden mit Eigenversorgung.
ÖVP-Fraktionsobfrau Gerti Glas bedankt sich bei den anderen Fraktionen für die gute
Zusammenarbeit und wünscht frohe Weihnachten.
Auch SPÖ-Fraktionsobmann Helmut Mager bedankt sich bei den anderen Fraktionen für die
gute Zusammenarbeit, wünscht frohe Weihnachten und alles Gute im Jahr 2013.
FPÖ-Fraktionsobmann Josef Bauer bedankt sich ebenfalls für die gute Zusammenarbeit und
wünscht ebenfalls frohe Weihnachten. Auch er lädt zum Besuch des Kneidinger
Weihnachtsmarktes ein, heuer gibt es ein kleines Jubiläum, nämlich 10 Jahre Ausstellung und
mit 70 Ausstellern haben sich so viele wie noch nie angemeldet.
Zum Abschluss bedankt sich der Bürgermeister beim Gemeinderat und Gemeindevorstand für
die konstruktive Arbeit in diesem Jahr, mahnt die Ausschüsse, die Aufgaben etwas ernster zu
nehmen und zieht ein Kurzresümee über das erfolgreiche Jahr 2012 mit der Baugrundpolitik
Kubingerfeld aber auch der Einrichtung der ersten Krabbelstube in Schardenberg.
Zukünftige Vorhaben:
Sanierung der Hauptschule, eventuell im Jahre 2014, wenngleich in Abschnitten,
Errichtung einer Stockschützenhalle – vermutlich schon nächstes Jahr.
Auch er bedankt sich abschließend bei allen für die angenehme Zusammenarbeit, wünscht
frohe Weihnachten und alles Gute im Jahr 2013.
Unterschrift des Schriftführers: Unterschrift des Vorsitzenden:
Unterschrift eines Mitgliedes
der ÖVP-
Gemeinderatsfraktion:
Unterschrift eines Mitgliedes
der SPÖ-
Gemeinderatsfraktion:
Unterschrift eines Mitgliedes
der FPÖ-
Gemeinderatsfraktion:
21
Genehmigung der Verhandlungsschrift der letzten Sitzung:
Der Bürgermeister weist darauf hin, dass die Verhandlungsschrift der letzten Sitzung zur
Einsichtnahme aufgelegen ist und keine Einwendungen vorgebracht wurden. Er erklärt sie
daher für genehmigt und schließt die Sitzung.
Der Bürgermeister:
Ende: 21.30 Uhr
Abschluss Gasthaus Bauer, Steinbrunn