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Vorlesungsmodul Afrika – 1. Einheit Ziel: Problemfelder aufzeigen, Forschungsansätze beispielhaft darstellen, konkrete Länderdarstellungen können nicht erfolgen (Siehe dazu: Literatur, insbesondere Lexika und Einführungswerke) Plan: 1. Einheit: Politische Systeme Afrikas: Eine Bestandsaufnahme. Strukturelle Bedingungen politischer Herrschaft in Afrika (Geographie, Demographie, politische Ökonomie, Politische Strukturgeschichte) Moderne Staatlichkeit und Afrika: die vorkoloniale und koloniale Periode

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Vorlesungsmodul Afrika – 1. Einheit

Ziel: Problemfelder aufzeigen, Forschungsansätze beispielhaft darstellen, konkrete Länderdarstellungen können nicht erfolgen (Siehe dazu: Literatur, insbesondere Lexika und Einführungswerke)

Plan: 1. Einheit:

• Politische Systeme Afrikas: Eine Bestandsaufnahme. • Strukturelle Bedingungen politischer Herrschaft in

Afrika (Geographie, Demographie, politische Ökonomie, Politische Strukturgeschichte)

• Moderne Staatlichkeit und Afrika: die vorkoloniale und koloniale Periode

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• 2. Einheit: – Dekolonisation

• Unabhängigkeitsbewegungen/ politische Akteure der Dekolonisation

• Der Staat als Institution: Charakterisierung des frühen postkolonialen Staatsapparats (Verwaltung, Infrastruktur, Humankapital [Verwaltungspersonal], Ökonomische Strukturen....)

– Der postkolonialer Staat, ca. 1960 - 1989:• Institutionelle Veränderung (Demokratie vs. autoritäre

Systeme), • ökonomische Veränderungen/ Kontinuitäten, Schuldenkrise • Geopolitischer Kontext

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• 3. Einheit: Politische Systeme Afrikas nach dem Ende des Ost-West-Konfliktes: – 3. Welle der Demokratisierung– 3. Welle der Dekolonisation (Unabhängigkeit

Namibias, Ende des Apartheidregimes, Unabhängigkeit Eritreas)

– „African Renaissance“ vs. Afro-Pessimism– Staatszerfall und regionale Krisen (Liberia/

Sierra Leone, Horn von Afrika, Große Seenregion)

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Exkurs: Politikwissenschaft und Afrika • Erst mit der Dekolonisation begannen sich die „großen“

universalistischen sozialwissenschaftlichen Disziplinen (allen voran Ökonomie, Soziologie und Politikwissenschaft) mit Afrika zu beschäftigen

• Bis 1960: Primat der Ethnologie – allerdings erschienen bereits vorher einige signifikante Analysen zu politikwissenschaftlichen Fragestellungen (z.b. Lord Hailey 1938: An African Survey; Lord Lugard 1922: The Dual Mandate in Tropical Africa), die sich u.a. mit strukturellen Bedingungen von Herrschaft auseinandersetzen

• Ein Klassiker (der erst spät bzw. kaum von PolitogInnen rezipiert wurde) ist das 1940 erschienene „African Political Systems“ von Meyer Fortes und Edward Evans-Pritchard.

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• Prägend war African Political Systems für die Unterscheidung zwischen dezentral organisierten, „segmentären“ (akephalen) Gesellschaften ohne Staat und zentralisierten Gesellschaften mit staatlichen oder staatsähnlichen Strukturen

• Beschäftigung von Politikwissenschaftlern zunächst unter der Perspektive der Modernisierungstheorie, deshalb auch Konzentration auf den modernen Staat, während „informelle Politik“ oder neo-traditionelle Politik Anthropologen überlassen wurden, wenn diese überhaupt thematisiert wurde

• 1970er: „Dependencia“ und „Underdevelopment“ Perspektiven (prominentester Vertreter: Walter Rodney, Immanuel Wallerstein) als Kritik am Fortschrittsoptimismus der Modernisierungstheorie

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• Kritik an Dependencia/ Underdevelopment Perspektive: Nicht-in-Betrachtnehmen endogener Faktoren sowie Primat des Ökonomischen

• Als Reaktion auf Modernisierungstheorie und neomarxistische Analysen: ab den späten 1970ern eher staatszentrierte Analysen und neue theoretische Ansätze („neo-patrimonialer Staat“, Klientelbeziehungen, etc.)

• Heute: eine Vielzahl von Ansätzen, die sich nicht leicht in eines der großen Paradigmen einordnen lassen; Breitere Rezeption afrikabezogener Politikwissenschaften im Mainstream v.a. im Kontext von Staatszerfalldebatten.

• Auffallend: „Mikropolitik“ bzw. Politik auf lokaler Ebene bleibt weitgehend Anthropologen überlassen; Lokalstaatlichkeit mithin untererforscht; Rechtssystem und Rechtspraktik bleibt häufig ausgespart.

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Politische Systeme Afrikas – eine Bestandsaufnahme

• „Strukturellle Vielfalt“ vs. Fundamentale Gemeinsamkeiten

• Vielfalt: insgesamt 53 Staaten, 48 Staat südlich der Sahara (inkl. der Inselstaaten), 5 Staaten in Nordafrika.

Afrikanische Staaten unterscheiden sich durch eine Vielzahl von „Variablen“

• Bevölkerung, Bevölkerungsdichte, Größe, – es gibt eine Vielzahl von relativ kleinen Staaten, aber auch einige sehr große Flächenstaaten

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• Beispiel: Seychellen: 454km², Ruanda 26.338km², Sudan 2,376 Mio km²

Unterschiede gibt es weiter in der• Physischen und Sozial- und Wirtschaftsgeographie (Relief,

Urbanisierungsgrad, Bevölkerungskonzentration, Charakter der Wirtschaft)

• Ausstattung mit Infrastruktur (Straßennetz, Telefonnetze, Radio, Fernsehen, Verwaltungssitze...)

• der Wirtschaftsleistung, • der „Anbindung“ an Weltmärkte (Binnen- vs. Küstenlage), • Klima und Vegetationszonen (Niederschlag, Tropenkrankheiten), • Ausstattung mit natürlichen Ressourcen • Geschichte• Ethnischen Zusammensetzung (Vielfalt vs. relativer

Homogenität)

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Gemeinsamkeiten afrikanischer Staaten• Bis auf wenige Ausnahmen (z.B. Südafrika,

Gabun, Marokko, Mauritius, Botswana) gehören die meisten Afrikanischen Staaten zu den „Low Income Countries“, die Mehrzahl davon zu den „Least Developed Countries“

• (Relativ kurze) Koloniale Erfahrung, präziser: die Erfahrung des „Spätkolonialismus“ bzw. Hochimperialismus (Unterschied zur früheren Kolonisierung wichtiger Teile Asiens und der viel weiter zurückliegenden Kolonisierung Lateinamerikas);

• Fundamentale Krise von Staatlichkeit (siehe Failed States Project)

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GNP per capita ($) 1995

410370

3020

230160

650

340180

680

120

660

100 100

3490

320 390550

250280

770

450

230 170 250460

3380

80

2000

220 260180

600

180 120

3160

120310240

400540

0

500

1000

1500

2000

2500

3000

3500

4000

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Strukturelle Bedingungen von Herrschaft in Afrika

• Geschichte der Inkorporation in das „Weltsystem“ („Peripherisierung“, hierarchische Eingliederung)

• Geschichte der Fremdherrschaft• Materielle Basis von Herrschaft (Problem der Reproduktion

von Herrschaft stellt sich insbesondere für ressourcenintensive moderne Nationalstaaten)

• Geographische Faktoren (geringe Bevölkerungsdichte...) – „Kosten“ von Herrschaftsausübung (aus der Sicht von Herrschenden) – Loyalität zu politischen Einheiten/ Möglichkeit von „Exit“

(A.O.Hirschman– Verhältnis von politischem Zentrum (Hauptstadt) zu „Hinterland“

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• Strukturelle Bedingungen von Herrschaft galten zu einem Teil bereits für vorkoloniale politische Einheiten

• Besondere politische Geographie vorkolonialer politischer Gebilde: für gewöhnlich konzentrisch: die Herrschaftsdichte bzw. die Möglichkeit des Zentrums, Herrschaft auszuüben, nahm mit der Distanz vom Zentrum ab (dargestellt auf Landkarten: konzentrische Kreise)

• Folge: Tendenz zu Segmentierung (Abspaltung und Neubildung von politischen Einheiten)

Strukturelle Bedingungen von Herrschaft in der vorkolonialen Periode

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• Erschwerend für Herrschaftsausübung in der vorkolonialen Periode: Schriftlosigkeit und damit notwendigerweise geographische Begrenzung von Herrschaftsausübung

• Im Gegensatz zu Europa (und Teilen Asiens): wenig „zwischenstaatliche“ Konkurrenz zwischen benachbarten politischen Einheiten, v.a. kaum Konkurrenz um Territorium (Land war bis ins 20.Jh. – in den meisten Teilen Afrikas - reichlich vorhanden)

• Territorialer Aspekt von Herrschaft daher zweitrangig (im Vordergrund: Herrschaft über und Kontrolle von Menschen); eine Folge: nuancierte Vorstellungen über Besitz/ Kontrolle über Land mit verschiedenen „Stakeholdern“ aber keinem „Souverän“

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Beispiele vorkolonialer Staaten

• Mali, Ghana, Hausa-Staaten (wesentliche strukturelle Bedingung: Kontrolle über Fernhandel/ Transsahara-Handel; in den Hausa-Städten: charismatische islamische Führer)

• Dahomey, Oyo, Benin (strukturelle Bedingung: Transatlantischer Sklavenhandel)

• Ngoni Königreiche im südlichen Afrika • Königreiche der Großen Seenregion (Ruanda, Burundi...)• Savannenkönigreiche im Kongo (Kongo, Luba...)• „Stadtstaaten“ der Swahiliküste (strukturelle Bedingung:

Fernhandel über indischen Ozean)

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• Häufig Basis politischer (ethnonationaler) Identität• Andauernde Relevanz für lokale, teilweise auch regionale

Verwaltungsstrukturen (v.a. lokale Verwaltungseinheiten schließen häufig an vorkoloniale Einheiten an)

• Nach wie vor eine Quelle von politischer Legitimität (egal ob wirklich oder nur imaginiert)

• Mechanismen und Strukturen vorkolonialer Herrschaft sind (wenn auch in veränderter Form und in verändertem Kontext) für das postkoloniale Afrika relevant („Big men“ Politik, Patronagesysteme)

• Kenntnis über das vorkoloniale Afrika ist überdies notwendig, um die mit der Durchsetzung von moderner Staatlichkeit einhergehenden Veränderungen zu verstehen

In welcher Weise sind vorkoloniale politische Systeme für das gegenwärtige Afrika relevant?

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Transformation staatlicher Herrschaft durch den Kolonialismus

• Transformation von Grenzräumen/-Zonen (Frontiers) zu starreren, wenn auch nach wie vor durchlässigen Grenzen (boundaries)

• Verdichtung der Herrschaft nach innen• Notwendigkeit der Kapitalakkumulation, zunächst um den

kolonialen Verwaltungsapparat bzw. die für die Ausübung von Herrschaft „notwendige“ Infrastruktur (Wege, Straßen, Eisenbahnen, Verwaltungs- und Schulgebäude) zu finanzierung (durch Einführung von Steuern, Cash Crops, Ausbeutung natürlicher Ressourcen, Zwangsarbeit...)

• Veränderte Legitimationsbasis von Herrschaft: Entwicklung, „Wohlfahrt“ der Bevölkerung: zukunftsorientiert & „Output“-orientiert, wobei die „Wohlfahrt“ relativ abstrakt (als gesellschaftliche Entwicklung) gefasst wurde

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• „Grenzen“ kolonialer Herrschaftsausübung– Relativ wenig Ressourcen (allgemein skeptische

Einstellung gegenüber Kolonien in den Mutterländern vor 1900, Demokratisierung in Europa setzte Quersubventionierungen kolonialer Unternehmungen enge Grenzen; Investitionen hauptsächlich vor 1914 und – in manchen Territorien – in der Zwischenkriegszeit; Weltwirtschaftskrise und 2. Weltkrieg erhöht die Notwendigkeit, Kolonien auf eigene finanzielle Beine zu stellen

– Relativ geringe Humanressourcen: Beispiele: • Deutsch Ostafrika um 1913: 70 Beamte; • Nigeria (etwa gleich groß wie D.O.) hatte weniger als 200 Man

eurpäisches Verwaltungspersonal; • Ruanda (Teil D.O.): 10 Verwaltungsoffiziere, • Burundi: 6; • Kongo dagegen: 756 zivile Beamte, 482 Militärs

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Implikationen der strukturellen Begrenzung kolonialer Herrschaft

• Langsame „Durchstaatlichung“ (manche Regionen wurden erst in den 1930er Jahren „befriedet“, andere nur sehr prekär);

• Notwendigkeit, lokale Herrschaftsträger in das System kolonialer Herrschaft zu integrieren (klassisch: „indirect rule“); dabei Bürokratisierung „traditioneller“ Herrschaftseliten

• Notwendigkeit, prekäre Oberhoheit durch ostentative „Polizeiaktionen“ symbolisch abzusichern (institutionalisierter Terror - brutale Niederschlagung von Aufständen, bekanntestes Bsp. Herero-Aufstand)

• Notwendigkeit, die finanzielle Tragfähigkeit der Kolonien möglichst früh zu gewährleisten (Steuereinhebung, Cash Crops, Zwangsanbau und Zwangsarbeit, etc.)

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• Notwendigkeit der schnellen Amortisierung von Investitionskosten resultierte in der Priorisierung von Investitionen, die unmittelbar wirtschaftlich verwertbar bzw. notwendig waren (Eisenbahnen und Straßenlinien zwischen wichtigen Zentren landwirtschaftlicher Produktion/ Abbaugebieten von natürlichen Ressourcen; sowie zur Küste) extrem ungleiche regionale Entwicklung (Bsp. Mozambique: Entwicklung entlang von „Korridoren“ zwischen angrenzenden Staaten und der Küste; während Nord-Südverbindungen unterentwickelt blieben)

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Rechtsstatus afrikanischer Kolonien während des Kolonialismus

• Verschiedene Praktiken: „Protektorate“, Siedlerstaaten, Kolonien, Kronländer, Teil des Staatsgebiets (Algerien und Dakar bzw. Senegal in bezug auf Frankreich); nach dem 1.Weltkrieg: Mandatsgebiete des Völkerbundes/ 2. Weltkrieg: Treuhandgebiete der UN

• Kein Staatsbürgerschaftsstatus für Kolonialisierte: „Subjecthood“ (vgl. Mahmood Mamdani: Unterscheidung zwischen „Natives“, „Settlers“ und colonial aliens (Inder etc.). Daher auch keine entsprechende Rechtsentwicklung wie in Mutterländern

• Kolonialstaaten: Reine Verwaltungsstaaten