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AUTORENKOLLEKTIV (siehe S. 35) W Am 22.12.2000 ist die Europäische Wasserrahmen- richtlinie 1 (WRRL) in Kraft getreten. Sie hat das Ziel, den guten Zustand der Gewässer zu erreichen und zu erhalten. Damit wird auch die Pflicht der Mit- gliedstaaten begründet, Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne für die Flussgebietseinheiten aufzustellen. Zur rechtlichen Umsetzung der nicht unmittelbar wirkenden WRRL waren das Wasser- haushaltsgesetz und das Hessische Wassergesetz entsprechend anzupassen. Nachdem in Hessen von Mitte 2005 bis Ende 2006 mehrere Pilotprojekte zur Erprobung der verschie- denen Arbeitsfelder durchgeführt wurden, hatte das HMUELV im März 2007 per Erlass dem HLUG die Federführung für die Aufstellung eines hessischen Maßnahmenprogramms und Bewirtschaftungsplans übertragen. Bewirtschaftungsplan und Maßnahmen- programm decken die gesamte Fläche Hessens ab. Die Schnittstellen zu den Flussgebietseinheiten Rhein und Weser sind dabei zu beachten. Der Bewirtschaftungsplan hat eher dokumentari- schen Charakter. Er enthält neben einer Zusammen- fassung des Maßnahmenprogramms insbesondere die maßgeblichen Informationen über die Belastungen und den Zustand der Oberflächengewässer und des Grundwassers sowie zu den Umweltzielen. Das Maßnahmenprogramm ist das Kernstück der Bewirt- schaftungsplanung und zugleich das verfahrensmäßige Instrument zur Erreichung des guten Zustands. Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm sind für alle Planungen und Maßnahmen der öffent- lichen Planungsträger verbindlich. Diese Verbindlich- keit wird nach einer Anhörungsphase vom 22.12.2008 bis 22.6.2009, der daran anschließen- den Auswertung der Stellungnahmen und einer möglicherweise daraus resultierenden Überarbei- tung der Unterlagen spätestens mit der Veröffentli- chung am 22.12.2009 erreicht werden. Die erstmalige Erarbeitung des Bewirtschaftungs- plans und des Maßnahmenprogramms stellte eine besondere Herausforderung dar, die nur in enger Zusammenarbeit mit den betroffenen Behörden gemeistert werden konnte. Es galt, die aktuellen Diskussionen auf verschiedenen länderübergreifen- den Ebenen (EU, LAWA, Flussgebiete) zu verfolgen, parallel dazu bereits die verschiedenen Themen zu bearbeiten und die Ergebnisse mit den vor Ort Han- delnden (Interessenverbände, kommunale Verbände, Wasserverbände etc.) abzustimmen. Die Kolleginnen und Kollegen im Ministerium, HLUG, bei den Regie- rungspräsidien und bei den Landräten mussten sehr zeitnah und effektiv zusammen arbeiten. Basis für diese Arbeit war die sehr hohe Motivation aller Beteiligten am Projekt. Hierfür gilt allen ein beson- derer Dank an dieser Stelle. 17 Einleitung Wasserrahmenrichtlinie – Die Entwicklung des hessischen Bewirtschaftungsplans und Maßnahmenprogramms 1 Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik Wasserrahmenrichtlinie – Die Entwicklung des hessischen Bewirtschaftungsplans und Maßnahmenprogramms

Wasserrahmenrichtlinie – Die Entwicklung des hessischen ...€¦ · Defizite bestehen in Hessen aufgrund von hydro-morphologischen Veränderungen, Nährstoffbe - lastungen, Belastungen

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AUTORENKOLLEKTIV (siehe S. 35)W

Am 22.12.2000 ist die Europäische Wasserrahmen-richtlinie1 (WRRL) in Kraft getreten. Sie hat das Ziel,den guten Zustand der Gewässer zu erreichen undzu erhalten. Damit wird auch die Pflicht der Mit-gliedstaaten begründet, Maßnahmenprogramme undBewirtschaftungspläne für die Flussgebietseinheitenaufzustellen. Zur rechtlichen Umsetzung der nichtunmittelbar wirkenden WRRL waren das Wasser-haushaltsgesetz und das Hessische Wassergesetzentsprechend anzupassen.

Nachdem in Hessen von Mitte 2005 bis Ende 2006mehrere Pilotprojekte zur Erprobung der verschie-denen Arbeitsfelder durchgeführt wurden, hatte dasHMUELV im März 2007 per Erlass dem HLUG die Federführung für die Aufstellung eines hessischenMaßnahmenprogramms und Bewirtschaftungsplansübertragen. Bewirtschaftungsplan und Maßnahmen-programm decken die gesamte Fläche Hessens ab.Die Schnittstellen zu den FlussgebietseinheitenRhein und Weser sind dabei zu beachten.

Der Bewirtschaftungsplan hat eher dokumentari-schen Charakter. Er enthält neben einer Zusammen-fassung des Maßnahmenprogramms insbesonderedie maßgeblichen Informationen über die Belastungenund den Zustand der Oberflächengewässer und desGrundwassers sowie zu den Umweltzielen. DasMaßnahmenprogramm ist das Kernstück der Bewirt-

schaftungsplanung und zugleich das verfahrensmäßigeInstrument zur Erreichung des guten Zustands. Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogrammsind für alle Planungen und Maßnahmen der öffent-lichen Planungsträger verbindlich. Diese Verbindlich-keit wird nach einer Anhörungsphase vom22.12.2008 bis 22.6.2009, der daran anschließen-den Auswertung der Stellungnahmen und einermöglicherweise daraus resultierenden Überarbei-tung der Unterlagen spätestens mit der Veröffentli-chung am 22.12.2009 erreicht werden.

Die erstmalige Erarbeitung des Bewirtschaftungs-plans und des Maßnahmenprogramms stellte einebesondere Herausforderung dar, die nur in enger Zusammenarbeit mit den betroffenen Behörden gemeistert werden konnte. Es galt, die aktuellen Diskussionen auf verschiedenen länderübergreifen-den Ebenen (EU, LAWA, Flussgebiete) zu verfolgen,parallel dazu bereits die verschiedenen Themen zubearbeiten und die Ergebnisse mit den vor Ort Han-delnden (Interessenverbände, kommunale Verbände,Wasserverbände etc.) abzustimmen. Die Kolleginnenund Kollegen im Ministerium, HLUG, bei den Regie-rungspräsidien und bei den Landräten mussten sehrzeitnah und effektiv zusammen arbeiten. Basis fürdiese Arbeit war die sehr hohe Motivation aller Beteiligten am Projekt. Hierfür gilt allen ein beson-derer Dank an dieser Stelle.

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Einleitung

Wasserrahmenrichtlinie – Die Entwicklung des hessischenBewirtschaftungsplans und Maßnahmenprogramms

1 Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik

Wasserrahmenrichtlinie – Die Entwicklung des hessischenBewirtschaftungsplans und Maßnahmenprogramms

Jahresbericht 2008

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Einige organisatorische und technische Besonder -heiten in diesem Prozess sollen daher im folgendenTeil 1 näher beleuchtet werden. Teil 2 dieses Bei-

trags geht auf zentrale Inhalte des Bewirtschaftungs-planes und des Maßnahmenprogramms ein.

Teil 1

Der Weg zum Maßnahmenprogramm undBewirtschaftungsplan: Organisatorischeund technische Elemente der Planung

Die Arbeit in den Pilotprojekten hat deutlich gezeigt, dass die Bearbeitung eines solch umfangrei-chen Projektes nur durch die intensive Zusammen -arbeit aller wasserwirtschaftlichen Akteure möglichist. Die nur beschränkt vorhandenen personellenRessourcen der Verwaltung mussten effektiv genutztund wo nötig durch externe Partner (Büros, Gutach-ter) ergänzt werden. Der sehr enge Zeitrahmen (vonder Auftragserteilung im März 2007 bis zur Abgabedes Planungsentwurfs an das HMUELV Ende Juli2008) bedingte ein straffes Management aller Akti-vitäten und eine besonders transparente Arbeitsweiseder Projektbeteiligten.

Arbeiten im Projekt - Strukturen und Informationswege

Zur Umsetzung der WRRL in Hessen wurde frühzei-tig eine Projektstruktur eingerichtet, die an die Anforderungen der einzelnen Umset-zungsphasen angepasst wurde. Für dieAufstellung von Maßnahmenprogrammund Bewirtschaftungsplan enthielt dieProjektstruktur folgende Elemente (sieheAbb.1):

In der Strategiegruppe (HMUELV [Vor-sitz], HLUG, Regierungspräsidien) wur-den die Meilensteine im Prozess abge-stimmt, Entscheidungen zu einzelnenwichtigen Fragestellungen getroffen unddie Quer information zu den anderenThemen wie z. B. der Öffentlichkeitsbe-teiligung (insbesondere zum Beirat) sicher gestellt.

Die fachlichen Grundlagen für die Bereiche Grund-wasser, stoffliche und strukturelle Belastungen derOberflächengewässer wurden in den jeweiligen Arbeitsgruppen entwickelt, die sich aus Vertreterndes HLUG, der Regierungspräsidien, des HMUELVund der Unteren Wasserbehörden zusammensetzen.Ferner wirken in der Arbeitsgruppe Grundwasserauch Mitglieder aus dem Landesbetrieb Landwirt-schaft Hessen und der Nordwestdeutschen Forst -lichen Versuchsanstalt mit. Durch die Zusammenset-zung der Arbeitsgruppen konnte eine interdisziplinäreKooperation der unterschiedlichen Behörden erreicht werden, die den teilweise unterschiedli-chen Sichtweisen Rechnung trägt.

Verantwortlich für die Information zwischen den Arbeitsgruppen, das Finanzmanagement / Auftrags -vergabe und das Controlling war die nun im HLUGangesiedelte Projektleitung. Neben diesen Aufga-ben stellt die Projektleitung auch das Bindeglied zwischen den Arbeitsgruppen und der Strategie-gruppe dar. Von zentraler Bedeutung für das Funk-tionieren dieser Struktur war die Konsistenz in derZusammensetzung der einzelnen Gremien. Informa-

Abb. 1: Projektstruktur WRRL Planungsphase.

Projektleitung HLUG

Oberflächengewässer

StofflicheBelastung Belastung

StrukturelleGrundwasser

Sonderthemen (SUP, Schutzgebiete etc.)

Rechtliche/ökonomische Fragen, Öffentlichkeit (HMULV)

Daten

Strategiegruppe

Redaktionsteam

AUTORENKOLLEKTIV (siehe S. 35)Wasserrahmenrichtlinie – Die Entwicklung des hessischen Bewirtschaftungsplans und Maßnahmenprogramms

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tionen und Entscheidungen müssen von oben nachunten aber auch von unten nach oben fließen können. Gewährleistet wurde dies dadurch, dass diejeweiligen Obleute der Arbeitsgruppen sowohl inder Projektleitung als auch in der Strategiegruppemitgewirkt haben. Dies bedeutet zwar einen erhebli-chen Mehraufwand, vermeidet aber Informations-verluste (ein Protokoll gibt immer nur Teile einer Sitzung wieder!).

An der Erstellung des Maßnahmenprogramms undBewirtschaftungsplans war somit eine Vielzahl vonPersonen beteiligt. Die fachliche und redaktionelleAbstimmung der Beiträge erfolgte in einem eigenseingerichteten Redaktionsteam, das von einem beauftragten Büro unterstützt wurde. Den gemein-samen Zugriff auf Dokumente hat ein so genannter„virtueller Schreibtisch“ ermöglicht, der die Versio-nierung und Historienführung bei der Bearbeitungvon Dateien gewährleistet. Hierbei kam das Projekt-und Dokumentenmanagementsystem BSCW (BasicSupport for Cooperative Work) zum Einsatz. Über

einhundert Kolleginnen und Kollegen wurden imRahmen des Projekts als Nutzer mit unterschied -lichen Rollen registriert.

Die Maßnahmenplanung sollte jedoch nicht nur aufeiner breiten Basis innerhalb der (Wasserwirtschafts-)Verwaltung erarbeitet werden. Daher wurde in einerfrühen Projektphase der Austausch mit den Gewäs-sernutzern und Maßnahmenträgern gesucht. Zu denThemen diffuse Einträge in Grund- und Ober-flächengewässer sowie punktförmige Einträge inOberflächengewässer und Morphologie fanden unter Leitung der Regierungspräsidien über 30 Beteiligungswerkstätten bzw. -plattformen statt. Andiesen dezentralen Veranstaltungen nahmen mehrals 2 000 Interessierte teil. Anregungen zur Maß-nahmenkonzeption und –auswahl konnten so in die weitere Bearbeitung einfließen.

Abb. 4 veranschaulicht den Prozess der Maßnah-menplanung.

Abb. 2: „Virtueller Schreibtisch“ mit BSCW.

IT-Anwendungen zur Maßnahmen- planung: FIS MaPro und WRRL-Viewer

Zur Erstellung eines konsistenten Maßnahmen -programmes für die Bereiche Grundwasser und

Oberflächengewässer musste in kürzester Zeit eineDV-Unterstützung entwickelt werden, in der ein einheitlicher Maßnahmenkatalog bereit gestelltwird. Auf Grundlage einer Defizitanalyse sollten dieMaßnahmen dezentral wasserkörperbezogen ermit-

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Abb. 4: Prozess der Maßnahmenplanung.

AG GRUNDWASSER AG STOFFE AG STRUKTUR

Erstellung Maßnahmenkatalog

Maßnahmengebiete(diffuse Einträge)

Beteiligungswerkstätten Beteiligungsplattformen

Maßnahmenvorauswahl

MaßnahmenstreckenWanderhindernisse

Wasserkörper mit Defizit(punktförmige & diffuse Belastung)

Vorschlag für Maß-nahmenprogramm

Vorschlag für Maß-nahmenprogramm

Vorschlag für Maß-nahmenprogramm

Maßnahmenprogramm Hessen

Abb. 3: Beteiligungsplattform für die Einzugsgebiete Oberweser undDiemel, vor den Karten der Maßnahmenvorschläge zur Struk-tur ist Günter Sander, RP Kassel, in angeregte Diskussionenmit den Vertretern der Kommunen vertieft (Foto: Th. Paulus).

AUTORENKOLLEKTIV (siehe S. 35)Wasserrahmenrichtlinie – Die Entwicklung des hessischen Bewirtschaftungsplans und Maßnahmenprogramms

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Abb. 5: Systemaufbau FIS MaPro und WRRL-Monitoring-Viewer.

telt und eingegeben werden können. Um diese Anforderungen zu erfüllen, wurde das Fachinforma-tionssystem Maßnahmenprogramm (FIS MaPro) alsWebanwendung entwickelt, die im Intranet des Landes Hessen erreichbar ist. FIS MaPro ist dieSachdatenkomponente für den bereits existierendenWRRL-Monitoring-Viewer.

Prozess zur Maßnahmenplanung mit FIS MaPro:• Die Arbeitsgruppen Stoffe, Struktur und Grund-

wasser erarbeiteten Maßnahmenlisten und stell-ten diese in Form von Maßnahmenkatalogen fürdie Maßnahmendatenbank bereit.

• Auf Ebene der Regierungspräsidien fand die wasserfachliche Maßnahmenvorplanung statt.Mit Hilfe des landesweit abgestimmten Maßnah-menkatalogs erfolgte in FIS MaPro eine erste, integrative Planung der Maßnahmen und Maß-nahmenkombinationen. Dies beinhaltete auch eine grobe Dimensionierung und Ausrichtungder Maßnahmen inklusive einer Abschätzung der Kosten und Wirkungen.

• Die Summe der geplanten Maßnahmen ist diefachliche Grundlage des Maßnahmenprogramms.

Ausgangspunkt für die Maßnahmenplanung bildetdie Defizitanalyse auf Grundlage der Bestandsauf-nahme und der Monitoringergebnisse. DieseGrundlagen können im Monitoring-Viewer visuali-siert werden und sind als Sachdaten zu den einzel-nen Oberflächenwasserkörpern in FIS MaPro auf -geführt.

Auf Basis der festgestellten Defizite wurden von denFachleuten für jeden Wasserkörper Maßnahmen geplant, die zur Behebung dieser Defizite führen.

Die für die Maßnahmenplanung zu „Punktquellen“erforderlichen Grundlagendaten wurden aus demHessischen Abwasseranlagenkataster (HAA) nachFIS MaPro importiert.

Insgesamt wurden für die Bereiche „Morphologie/Struktur“ und „Punktquellen“ ca. 6 000 Maßnah-

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men in einem kurzen Zeitraum geplant, die mit unterschiedlicher Genauigkeit verortet wurden.

Die Maßnahmen für den Bereich „Diffuse Stoffe“wurden von einem externen Auftragnehmer – in enger Zusammenarbeit mit den ArbeitsgruppenGrundwasser und Stoffe – für ganz Hessen auf Basisvon Gemarkungen ermittelt und nach FIS MaPro importiert. Zur Visualisierung dieser Maßnahmenbietet FIS MaPro Sichten über Grundwasserkörperund Gemarkungen.

Die auf diese Weise geplanten Maßnahmen bildendie Grundlage für das Maßnahmenprogramm und diezugehörigen ökonomischen Betrachtun-gen. Darüberhinaus können das Berichts-wesen der WRRL aus FIS MaPro bedientund gezielte Auswertungen zu anderenFragestellungen durchgführt werden.

Die Ergebnisse aus FIS MaPro werdenfür die Öffentlichkeit in einer aktuali-sierten Version des WRRL-Viewers (siehe Jahresbericht 2006) räumlich undin Tabellen bereit gestellt.

Übergabe

Die Entwürfe von Maßnahmenprogrammund Bewirtschaftungsplan hat der Präsident des HLUG, Herr Dr. Schmid,

termingerecht Ende Juli im Rahmen einer feier -lichen Veranstaltung an Herrn Abteilungsleiter May-er, HMUELV, übergeben. Dabei wurde die engagierteMitarbeit aller Beteiligten ausdrücklich gewürdigt.

Nach der erfolgten End-Abstimmung der Pläne imMinisterium erfolgte im Dezember 2008 die Offen-legung der Entwürfe. Die Entwürfe des Maßnah-menprogramms und Bewirtschaftungsplans könnenbis zum 22.6.2009 von der Öffentlichkeit im Mini-sterium und den Regierungspräsidien eingesehenwerden. Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenpro-gramm sowie die ergänzenden Unterlagen stehenunter www.flussgebiete.hessen.de zur Verfügung.

Abb. 6: Maßnahmenplanung in FIS MaPro.

Abb. 7: Übergabe des hessischen Bewirtschaftungsplans und Maßnahmenpro-gramms WRRL an das HMUELV am 31.7.2008 (v.l.n.r. Herr Fuchs,Herr Dr. Schmid, beide HLUG; Herr Mayer, HMUELV).

AUTORENKOLLEKTIV (siehe S. 35)Wasserrahmenrichtlinie – Die Entwicklung des hessischen Bewirtschaftungsplans und Maßnahmenprogramms

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Maßnahmenprogramm und Bewirtschaf-tungsplan – Zentrale Inhalte:

Die grundsätzlichen Zielvorgaben der WRRL sind• für alle Oberflächenwasserkörper: Das Ver-

schlechterungsverbot, die Reduzierung der Ver-schmutzung mit prioritären Stoffen sowie dieEinstellung von Einleitungen, Emissionen undVerlusten prioritärer gefährlicher Stoffe,

• für natürliche Oberflächenwasserkörper: Dergute ökologische und chemische Zustand,

• für erheblich veränderte und künstliche Wasser-körper: Das gute ökologische Potenzial und dergute chemische Zustand,

• für Grundwasserkörper: Das Verschlechterungs-verbot; der gute mengenmäßige und gute chemi-sche Zustand sowie die Trendumkehr bei signifi-kanten und anhaltend zunehmenden Schadstoff-konzentrationen,

• für Schutzgebiete: Erreichen aller Normen undZiele der WRRL, sofern die Rechtsvorschriften fürdie Schutzgebiete keine anderweitigen Bestim-mungen enthalten. Im Sinne der WRRL sindgrundwasserabhängige Landökosysteme Indikato-ren für den guten Zustand des Grundwassers. Erkann nur dann erreicht werden, wenn es zu keiner grundwasserbedingten signifikanten Schädigung von grundwasserabhängigen Land -ökosystemen kommt.

Defizite bestehen in Hessen aufgrund von hydro-morphologischen Veränderungen, Nährstoffbe -lastungen, Belastungen mit organischen und gefähr-lichen Stoffen sowie durch die Salzbelastung imWerra-Fulda-Einzugsgebiet. Diesen Belastungen, dieals wichtige Wasserbewirtschaftungsfragen identifi-ziert wurden, ist bei der Maßnahmenplanung hinzum guten Zustand Rechnung zu tragen.

Grundlagen für die Ableitung von Maßnahmen bilden die Erkenntnisse aus der Bestandsaufnahmeund der Überwachung. Der Maßnahmenbedarf ergibtsich aus der Gegenüberstellung des tatsächlichen Zustands der Gewässer mit den Umweltzielen. Insbe-sondere für den Bereich der Gewässerbiologie und -struktur galt es dabei zunächst die abstrakten Qua-litätskomponenten und Ziele zu operationali sieren.

Das Augenmerk soll im Folgenden auf wichtigeAspekte der einzelnen Fachthemen gerichtet wer-den. Die Problematik der Salzbelastung im Werra-Fulda-Einzugsgebiet wird aufgrund der übergreifen-den Bedeutung gesondert kurz dargestellt.

Grundwasser

Die WRRL fordert für das Grundwasser den gutenmengenmäßigen und den guten chemischen Zustand. Die Bestandsaufnahme hat gezeigt, dass diehessischen Grundwasserkörper bereits im gutenmengenmäßigen Zustand sind. Das bedeutet, dasskeine Überförderung der Grundwasservorkommenbesteht und nur soviel Grundwasser aus dem Unter-grund entnommen wird, wie sich im langjährigenMittel auch neu bildet. Diese Forderung der WRRLwird bereits seit vielen Jahren durch die Vergabe vonWasserrechten in Hessen sichergestellt.

Die Bestandsaufnahme und die Bewertung derGrundwasserkörper auf Grundlage des Monitoringszeigen jedoch, dass der gute chemische Zustand inHessen nicht flächendeckend gegeben ist. Insbeson-dere durch Belastungen mit diffusen Stickstoff-Einträgen sind mehrere Grundwasserkörper imschlechten chemischen Zustand. Diese Stickstoff-Einträge, die überwiegend aus der flächenhaftenLandbewirtschaftung stammen, führen zu hohenNitrat-Konzentrationen im Grundwasser. Weitere Belastungen des Grundwassers bestehen durch Pflan-zenschutzmittelwirkstoffe (PSM) und durch die Salz-abwasserversenkung im Werra-Fulda-Einzugs gebiet.

Nährstoffbelastung Stickstoff

Beim Grundwasser kann die flächige Zufuhr vonStickstoff zu hohen Nitrat-Konzentrationen führen,aufgrund derer die Qualitätsnorm für Nitrat (50 mg/l)überschritten wird. Die hohen Nitrat-Konzentratio-nen im Grundwasser sind kein lokales Phänomen.

Zur Auswahl von Maßnahmengebieten wurden neben den Überwachungsmessstellen, die im Rah-men der Umsetzung der WRRL an die EU gemeldetwerden mussten, alle zur Verfügung stehendenGrundwassermessstellen ausgewertet und auf

Teil 2

Jahresbericht 2008

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steigende Trends bei der Nitrat-Konzentration oderÜberschreitungen der Qualitätsnorm untersucht.Daraus ergab sich, dass in allen Grundwasserkör-pern Maßnahmen notwendig sind, um den gutenchemischen Zustand zu erhalten bzw. zu erreichen.

Da zur Umsetzung von Maßnahmen die Ebene derGrundwasserkörper zu großräumig ist, wurden innerhalb der Grundwasserkörper auf Gemarkungs -ebene, also kleinräumiger und differenzierter, Maß-nahmen geplant. Zur Identifikation von Maßnah-mengebieten auf Gemarkungsebene innerhalb derGrundwasserkörper wurde ein Belastungspotenzial(Emission) ermittelt. Dieses führte mit den gemesse-nen Nitrat-Konzentrationen (Immission) im Grund-wasser zu einer Bewertung der Gemarkungen imHinblick auf die Umsetzung von Maßnahmen. Derkombinierte Ansatz von Emission und Immissionwurde auch deshalb gewählt, weil nicht in allen hessischen Gemarkungen Grundwassermessstellenliegen und daher in diesen keine direkten Informa-

tionen zur Höhe der Nitrat-Konzentrationen imGrundwasser vorliegen.

Eine hohe Belastung bzw. ein hohes Belastungspo-tenzial ergibt sich insbesondere für den südhessi-schen Raum. So sind z. B. im Odenwald hohe Aus-tauschhäufigkeiten des Bodenwassers zu verzeich-nen, die auf landwirtschaftlich genutzten Arealen zueiner erhöhten Grundwasserbelastung führen können. Allgemein wird in den Mittelgebirgsregio-nen überwiegend ein sehr geringes bis mittleres Belastungspotenzial angetroffen.

Um flächendeckend den guten chemischen Zustandder hessischen Grundwässer zu erreichen, sollen inentsprechend ausgewählten Gebieten zunächst frei-willige Kooperationen durchgeführt werden. Diesebauen auf den guten Erfahrungen der Kooperatio-nen in Wasserschutzgebieten auf. Im Sinne derWRRL ist jeweils für die nächsten Bewirtschaftungs-pläne zu prüfen, ob die dann umgesetzten Maßnah-

Ermittlung der Gefährdungsklasse hinsichtlich der Grundwasserbeschaffenheit

Maßnahmengebiete: Flächen mit hohem Belastungspotenzial bzw. hohen Belastungen

jeweils mit 50 % berücksichtigt

Emission Immission

Standorteigenschaften

Austauschhäufigkeit desBodenwassers

Belastungspotenzial „Emission“

Grundwasserbeschaffenheit

Vorhandene „Immission“

Intensität der Landnutzung

Landnutzungsindex

• Grundwasserneubildung• Nutzbare Feldkapazität

• Ackeranteil• Anteil Sommerung• Anteil Gemüse• Anteil Sonderkulturen• Stickstoffbilanz

• Nitratgehalte• Ammoniumgehalte

jeweils mit 50 % berücksichtigt

Flächenbezug: Gemarkung (2871 in Hessen)

Abb. 8: Vorgehensschema zur Ermittlung von Maßnahmengebieten bei landwirtschaftlich genutzten Flächen hinsichtlich des gutenchemischen Zustands.

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men im Sinne des guten Zustands gegriffen haben und da-mit zur Zielerreichung beitragen. Falls sich abzeichnet,dass die ausgewählten Maßnahmen nicht ausreichen,sind zusätzliche bzw. wirkungsvollere Maßnah-men zu ergreifen.

Belastung Pflanzenschutzmittelwirk-stoffen (PSM)

Vereinzelt werden die Grenzwerte für PSMin hessischen Grundwässern überschritten.Diese Belastungen sind jedoch nichtflächenhaft, sondern von lokaler Be-deutung. Die Grenzwerte nach Trink-wasserverordnung betragen dabei0,1 µg/l für einen Einzelwirk-stoff und 0,5 µg/l für dieSumme der ge messenenEinzelwirkstoffe. In derWRRL gelten die glei-chen Grenzwerte, diehier allerdings Qua-litätsnormen ge-nannt werden.

Eine weitere Ver-minderung der Be-lastung durch PSMwird durch eineBeratung derNutzer unddurch eineKontrolleder gelten-den gutenfachlichen Praxisbeim Umgang mit PSM ange-strebt. Weiterhin sollen dieGrundsätze des integriertenPflanzenbaus verstärkt in diePraxis getragen werden, da ins-besondere durch eine entspre-chende Kulturführung der Ein-satz von PSM verringert werdenkann.

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Wes e r

Diemel

Werra

Fulda

Lahn

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Rhein

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Fulda

Eder

Schwalm

Nid

dHanau

Fulda

Erbach

Gießen

Kassel

Hofheim

Limburg

Wetzlar

Marburg

Korbach

Eschwege

Darmstadt

Wiesbaden Offenbach

Friedberg

Heppenheim

Groß-Gerau

Lauterbach

Bad Homburg

Bad Hersfeld

Homberg (Efze)

FrankfurtBad Schwalbach 0 10 20 km

ATKIS® DLM 1000; © Bundesamt für Kartographie und Geodäsie, 2006

"+ KreisstädteLandesgrenzenBearbeitungsgebieteGewässerGrundwasserkörperGrundwasserkörper in

Belastung

< 1,5 sehr gering1,5 – < 2,02,0 – < 2,52,5 – < 3,03,0 – < 3,5= 3,5 sehr hoch

Emission und Immission

schlechtem Zustand (Stickstoff)

Abb. 9: Kombinierte Bewertung des Belastungspotenzials(Emission) und der Nitrat-Konzentrationen (Immission).

AUTORENKOLLEKTIV (siehe S. 35)Wasserrahmenrichtlinie – Die Entwicklung des hessischen Bewirtschaftungsplans und Maßnahmenprogramms

Jahresbericht 2008

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Stoffliche Belastungen der Oberflächen-gewässer und Maßnahmen zu deren Ver-minderung

Den oberirdischen Gewässern (freifließende und gestaute Bäche und Flüsse, Talsperren, Seen) wer-den aus punktförmigen (Abwasser aus Kläranlagen,Niederschlagswasser aus Siedlungsgebieten) und diffusen Quellen Stoffe als Partikel oder in gelösterForm zugeführt. Die Stoffe werden in den Gewäs-sern transportiert, sedimentiert, erodiert, sorbiertund durch chemische und biologische Prozesse verändert. Einige Stoffe sind als (meist gelöste) Gaserelevant.

Untersuchung, relevante Stoffe

Die zu untersuchenden Stoffe sind in der WRRLselbst, der „Tochterrichtlinie“ über Umweltqualitäts-normen2, durch Rechtssetzung der Länder3, durch Vereinbarungen innerhalb der Flussgebietsgemein-schaften4 oder in sonstigen Quellen5 festgelegt. InTab. 1 sind die in Hessen wegen Überschreitung vonUmweltqualitätsnormen (UQN) oder Zielwerten relevanten Stoffe der Systematik der WRRL entspre-chend zusammengefasst. Die Ergebnisse basierenzurzeit auf Untersuchungsergebnissen an ca. 200Messpunkten der physikalisch-chemischen Parame-ter, ca. 100 Messpunkten für PSM und ca. 40 Messpunkten der spezifischen und prioritären Stoffe. Die bisher durchgeführten Programme habennoch nicht in allen Fällen zu vollständig WRRL-konformen Beurteilungsgrundlagen geführt. Voll-ständige Datensätze hinsichtlich der Anforderungender WRRL (Probennahmefrequenz, Flächendeckung)werden erstellt.

Nährstoffe

Die Eutrophierung ist nach der Bewertung derWRRL eines der wesentlichen Gewässergüteproble-me. In den hessischen Oberflächengewässern stelltPhosphor den wesentlichen Eutrophierungsfaktor

dar („Minimumfaktor“). Die Phosphorbelastung istpraktisch ein flächendeckendes Problem. 400 der433 Oberflächenwasserkörper sind davon betroffen(Abb. 10). Die Belastung der Oberflächengewässermit Nährstoffen ist durch Phosphorelimination inden Kläranlagen in den letzten Jahren zwar deutlichzurückgegangen. Die Klärnanlagen stellen jedochnoch immer die größte Quelle dar, gefolgt von denerosiven Einträgen aus den landwirtschaftlich ge-nutzten Flächen. Gegenüber diesen punktförmigenBelastungen durch Abwassereinleitungen konntenerosive Einträge bisher nur sehr begrenzt vermin-dert werden, da mitunter erhebliche Umstellungenbei der Flächenbewirtschaftung erforderlich sind6.

Sauerstoff zehrende organische Stoffe

Die saprobielle biologische Gewässerbewertungzeigt, dass sich ein Teil der hessischen Oberflächen-gewässer nicht im guten ökologischen Zustand be-findet. Die Gründe (stoffliche Belastung, hydromor-phologische Einflüsse als Folge von Staubereichen,Folgewirkungen eutrophierungsbedingter Primär-produktion) bedürfen weiterer Aufklärung.

Spezifische Schadstoffe

Die relevanten Substanzen lassen sich drei Grup-pen zuordnen7:1. PSM

Der überwiegende Teil der Einträge erfolgt überkommunale Kläranlagen (Reinigung von landwirt-schaftlichen Spritzgeräten, Abspülung von konta-minierten befestigten Flächen).

2. SchwermetalleEinleitungen erfolgen aus unterschiedlichenQuellen über kommunale Kläranlagen und Nie-derschlagswassereinleitungen. Entsprechend sindqualitätsnormüberschreitende Konzentrationenin der Regel in Gewässern mit hohen Abwas-seranteilen zu finden.

3. Überwiegend feststoffgebundene organischeSpurenverunreinigungen

2 Richtlinie 2008/105/EG des europäischen Parlamentes und des Rates vom 16.12.2008 über Umweltqualitätsnormen im Bereich der Wasserpolitik und zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinien des Rates 82/176/EWG, 83/513/EWG, 84/156/EWG, 84/491/EWG und 86/280/EWG sowie zur Ände-rung der Richtlinie 2000/60/EG, ABl. L 348 vom 24.12.2008

3 Verordnung zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (VO-WRRL) vom 17.05.2005, GVBl. I S. 3824 Internationale Kommission zum Schutz des Rheins: Stoffliste Rhein 2007, Bericht Nr. 161d, www.iksr.org/uploads/media/Bericht_Nr._161d_01.pdf5 Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser: Rahmenkonzeption zur Aufstellung von Monitoringprogrammen und zur Bewertung des Zustands von Oberflächen-

gewässern, Teil B „Bewertungsgrundlagen und Methodenbeschreibung“, Arbeitspapier II „Hintergrund- und Orientierungswerte für physikalisch-chemischeKomponenten“, Stand 07.03.2007, www.wasserblick.net/servlet/is/42489/?lang=de

6 Die verschiedenen Phosphorquellen unterscheiden sich qualitativ und quantitativ. Die Wirkung von Maßnahmen und deren Effizienz müssen durch Untersu-chungen abschließend geklärt werden.

7 Die folgenden Angaben gelten auch für prioritäre Stoffe.

Ökologischer Zustand (Anh. V)

Chemischer Zustand(prioritäre Stoffe)Anh. IX, X

Biologische KomponentenGewässerflora … Fischfauna

Spezifische Schad -stoffe Anh. V, VIII

… in Unterstützung der biologischen Komponenten:

Hydromorphologi-sche Komponenten

Chemische und chemisch-physi-kalische Komponenten

Orientierungswerte Nationale Qualitätsnormen EU- Qualitätsnormen

Temperatur, O2, Nährstoffe, Cl,NH4, spezifische Schadstoffe

PSM Schwermetalle (As, Cr, Cu, Zn)PCB, DBT, TPT

Schwermetalle (Cd, Pb, Ni,TBT, PAK, PSM (Isoproturon,Diuron, HCH))

AUTORENKOLLEKTIV (siehe S. 35)Wasserrahmenrichtlinie – Die Entwicklung des hessischen Bewirtschaftungsplans und Maßnahmenprogramms

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Stoffe stammen aus unterschiedlichsten Quellenindustrieller Aktivitäten, dem Umgang mit Gebrauchsgegenständen und auch „Altlasten“,wo eine Verwendung nicht mehr stattfindet.

Hinsichtlich von Qualitätszielüberschreitungen ha-ben PSM (Abb. 11) die größte Bedeutung. Die weite-ren relevanten Stoffe oder Stoffgruppen werden nurin einzelnen Gewässern oder Gewässerabschnittenin qualitätsnormüberschreitenden Konzentrationennachgewiesen, sind also eher lokal von Bedeutung.

Chemischer Zustand (prioritäre Stoffe)

Von den Stoffen der Anhänge IX und X der WRRLsind in Hessen für die Beurteilung des chemischenZustands der Fließgewässer folgende Stoffgruppenrelevant und Gegenstand des Überwachungspro-gramms der WRRL: Schwermetalle, Tributylzinn-Ver-bindungen (TBT), Polycyclische Aromatische Kohlen-wasserstoffe (PAK), PSM und Hexachlorcyclohexan(HCH). 368 von 433 Wasserkörpern befinden sich ineinem guten chemischen Zustand.

Die Hauptursache für die Verfehlung des guten che-mischen Zustandes ist die Belastung durch prioritärePSM. In 21 Wasserkörpern sind darüber hinaus PAK

der Grund für die schlechte Einstufung. In acht Was-serkörpern verursachen sowohl PSM als auch PAK8

den schlechten Zustand. Hinsichtlich der prioritärenSchwermetalle befinden sich alle hessischen Gewäs-ser mit Ausnahme des Landgrabens und des Darm -bachs im guten chemischen Zustand. TBT ergabennur für die Wasserkörper Eschbach und WinkelbachÜberschreitungen der UQN.

Alle Seen und Talsperren in Hessen befinden sich ineinem guten chemischen Zustand.

Ergänzende Maßnahmen zur Verminderung derBelastung durch Abwasser, Mischwasser und Niederschlagswasser (Punktquellen)

• Zur Verminderung der Gewässerbelastung ausAbwassereinleitungen wurden die Maßnahmenaufgenommen, deren Umsetzung innerhalb derGeltungsdauer des Maßnahmenprogramms nachEinschätzung der Wasserbehörde möglich ist(Kläranlagenoptimierung, Misch- und Niederschlags-wasserbehandlung, Sachverhaltsauklärungen).

• Die Kommunalabwasserrichtlinie9 gilt als maß-gebliche Anforderung in empfindlichen Gebietenfür den Meeresschutz.

Tab. 1: Relevante stoffliche Belastungen in hessischen Gewässern.

8 Es ist davon auszugehen, dass in zahlreichen, noch nicht untersuchten Wasserkörpern mit hohem Abwasseranteil weitere UQN-Überschreitungen festgestelltwerden.

9 Richtlinie 91/271/EWG des Rates vom 21.05.1991 über die Behandlung von kommunalem Abwasser, ABl. L 135 vom 30.05.1991

Jahresbericht 2008

• Um den Maßnahmenbedarf zur Verminderung der Nähr-stoffbelastung genauer zu ermitteln, wurde ein„Szenario Phosphor“ erstellt. (Prüfung grundsätzli-cher Machbarkeit, Perspektive zu Kosten,Grundlagen für Fristverlängerungen undggf. verminderter Umweltziele).

Ergänzende Maßnahmen zur Verminde-rung der Phosphorbelastung aus diffusenQuellen

Mit Hilfe eines mathematischen Mo-dells10 wurde eine Gebietskulisse erosi-onsrelevanter Flächen ermittelt undauf die landwirtschaftlichen Bewirt-schaftungseinheiten übertra-gen. Die Entscheidung,welche dieser Bewirtschaf-tungseinheiten tat sächlichin das Programm ero -sionsmindernder Boden-bearbeitung einbezo-gen werden, mussim Rahmen loka-ler Beratung nochentschieden wer-den.

Abb. 10: Mittelwerte Gesamtphosphoraus den Jahren 2005 bis 2007.

Weser

Die mel

W erra

Fu lda

Lahn

Ma in

Rhein

Neck

ar

Fulda

Ed er

Schwa lm

Nidda

Hanau

Fulda

Erbach

Gießen

Kassel

Limburg

Wetzlar

Marburg

Korbach

Eschwege

Darmstadt

Wiesbaden Offenbach

Friedberg

Heppenheim

Groß-Gerau

Lauterbach

Bad Homburg

Bad Hersfeld

Bad Schwalbach

Homberg (Efze)

Frankfurt

KreisstädteLandesgrenzenGrenze FlussgebietseinheitenWasserkörperBearbeitungsgebieteGewässerrepräsentative Messstellen

Mittelwert [mg/l]Jahre 2005 20070,0 – 0,1

> 0,1 – 0,25> 0,25 – 0,4> 0,4 – 0,55> 0,55Minderbefunde,tatsächliche Belastung wahrscheinlich höherkeine Messungen

Orientierungswert: 0,1 0,15 mg/l P ges.

Gesamt-Phosphor (P ges.)

bzw.

0 10 20 km

ATKIS® DLM 1000; © Bundesamt für Kartographie und Geodäsie, 2006

10 Modell zur Ermittlung des Phosphoreintrags aus diffusen und punktuellen Quellen in die Oberflächengewässer, Forschungszentrum Jülich, http://www.fz-juelich.de/icg/icg-4/index.php?index=760

Abhängig von der Intensität des Abtrags auf den Bewirtschaftungseinheiten werden den NutzungenAckerbau und Weinbau verschiedene Maßnahmen,verbunden mit intensiver Beratung zur Verminde-rung von Erosion und Abschwemmung, zugeordnet (im Wesentlichen konser -vierende Bodenbearbeitung, Zwischen -fruchtanbau, Bewirtschaftung quer zumHang). Die vorgesehenen Maßnahmen sindvon geringer Eingriffsintensität und unterAkzeptanzgesichtspunkten ausgewählt.

Die vorgesehenen Maßnahmen sindin Tab. 2 zusammenfasst.

Weser

Die mel

W erra

Fu lda

Lahn

Ma in

Rhein

Neck

ar

Fulda

Ed er

Schwa lm

Nidda

MCPA

MCPA

MCPA

Bentazon

Bentazon

MCPA

MCPP

MCPP

MCPA

MCPP

2,4-DP

MCPA

2,4-DP

MCPP

MCPP

Bentazon

MCPP

MCPA

Bentazon

2,4-DP

2,4-D

2,4-DP

2,4-DP

MCPA

Bentazon

Bentazon

MCPA Bentazon

MCPA

n-Chloridazon

MCPA

MCPA

MCPP

MCPA

MCPP

MCPP

MCPA

MCPA

2,4-DP

MCPA

Bentazon

MCPP

Bentazon

MCPP

MCPP

2,4-D

MCPP

MCPPn-Chloridazon

2,4-DP

Bentazon

MCPP

MCPP

Bentazon

Bentazon

Bentazon

n-Chloridazon

n-Chloridazon

Hanau

Fulda

Erbach

Gießen

Kassel

Limburg

Marburg

Korbach

Eschwege

Darmstadt

Wiesbaden Offenbach

Friedberg

Heppenheim

Groß-Gerau

Lauterbach

Bad Hersfeld

Bad Schwalbach

Homberg (Efze)

Wetzlar

Frankfurt

Bad Homburg

Pflanzenschutzmittel mit Qualitätsnorm(ohne prioritäre Stoffe)Abweichung des Mittelwerts von der QNWorst case-Darstellung aller Stoffe

<= - 50 %> -50 – 0 %> 0 50 %> 50 100 %> 100 150 %> 150 %

BeschriftungAngabe des PSM mit dermaximalen QN-AbweichungMCPA

KreisstädteLandesgrenzen

WasserkörperBearbeitungsgebieteGewässer

Grenze Flussgebietseinheiten

0 10 20

–––

km

ATKIS® DLM 1000; © Bundesamt für Kartographie und Geodäsie, 2006

Abb. 11: Abweichung des Konzentrationsmittelwerteswährend der Anwendungszeit von PSM in denJahren 2004/2005 vom Zahlenwert der Qua-litätsnorm (Messungen in Gewässern, in denenHinweise auf mögliche Belastungen vorlagen).

AUTORENKOLLEKTIV (siehe S. 35)Wasserrahmenrichtlinie – Die Entwicklung des hessischen Bewirtschaftungsplans und Maßnahmenprogramms

29

Jahresbericht 2008

30

Die Prognose zur Zielerreichung der chemischen undchemisch-physikalischen Parameter wurde vor demHintergrund der geplanten Maßnahmen wasserkör-perbezogen in vier Kategorien beurteilt (Abb. 12).

Gewässerstruktur und Besiedlung – Ab-leitung von erforderlichen Maßnahmenzur Verbesserung der Hydromorphologie

Die Bewertung des ökologischen Zustands aufGrundlage der Monitoringergebnisse aus den Jahren2004 bis 2007 zeigt einen großen Handlungsbedarfinsbesondere hinsichtlich der Hydromorphologieund der erhöhten Trophie. Zudem weist die Sapro-bie in ca. einem Drittel der Wasserkörper noch aufeine erhöhte organische Belastung hin.

Um Maßnahmen abzuleiten und um die Wirksam-keit einer Maßnahme auf die biologischen Qualitäts-komponenten prognostizieren zu können, ist dieOperationalisierung von Umweltzielen eine grundle-gende Voraussetzung. Da die Maßnahmen in der

Regel nicht direkt an den biologischen, sondern anden unterstützenden Komponenten ansetzen, ist eswichtig, die Beziehungen zwischen biotischen undabiotischen Parametern möglichst quantitativ undfür bekannte Ursache-Wirkungs-Zusammenhänge zubestimmen.

So lässt beispielsweise die Auswertung der Untersu-chungsergebnisse zum Makrozoobenthos eindeutigerkennen, dass sich eine erhöhte organische Bela-stung übergeordnet auf die Besiedlung auswirkt(Abb. 13). Weitgehend unabhängig von der vorhan-denen Gewässerstruktur (hier am Beispiel des Ein-zelparameters Tiefenvarianz dargestellt) wird bei ei-ner erhöhten organischen Belastung (Gewässergütemit Handlungsbedarf) nahezu immer ein nurschlechter Zustand (score 0,0 bis 0,2) angezeigt.

Im Hinblick auf die Maßnahmenableitung bedeutetdies, dass Strukturverbesserungsmaßnahmen nur inGewässerabschnitten zum gewünschten Erfolgführen können, wenn keine bzw. nur eine sehr ge-ringe organische Belastung vorliegt.

Tab. 2: Zusammenfassende Darstellung der stofflichen Belastungsarten und der zugehörigen Maßnahmen.

Stoffliche Belastungsart(Wichtige Wasserbewirt-schaftungsfrage)

Stoff bzw. Parameter(Beispiele)

Maßnahme

Nährstoffe (punktförmige unddiffuse Einträge)

• Ortho-Phosphat, Gesamt-Phosphor• Trophie-Index

• Optimierung P-Eliminationan kommunalen Kläranlagen

• Pilotprojekte Phosphor bevoreine Umsetzung erfolgt

Abbaubare organische Stoffe Saprobie• Synergieeffekte durch wei-

tergehende Maßnahmen(z.B. Phosphorelimination,Partikelrückhaltung)

• weitere Wirkung grundlegen-der Maßnahmen

• Sachverhaltsaufklärung

Spezifische Schadstoffe undprioritär (gefährliche) Stoffe

• Pflanzenschutzmittelwirkstoffe(PMS)

• Schwermetalle• Polychlorierte Biphenyle (PCB) • Organozinnverbindungen• Polycyclische Aromatische Kohlen-

wasserstoffe (PAK)

Salz Chlorid, Kalium, Magnesium Derzeit Erarbeitung nachhalti-ger Lösungsvorschläge

AUTORENKOLLEKTIV (siehe S. 35)Wasserrahmenrichtlinie – Die Entwicklung des hessischen Bewirtschaftungsplans und Maßnahmenprogramms

31

94

205

369

418

369389

431432

404

48

65

26

112256

14837

13 31 1 2833 13 63

0

50

100

150

200

250

300

350

400

450

500

Anz

ahl W

asse

rkör

per

Zielerreichung nach 2015 (Maßnahmen nach 2015)

Zielerreichung nach 2015 (Maßnahmen ab 2009)

Zielerreichung bis 2015

Zielerreichung liegt bereits vor

Abb. 12: Priorisierung der Wasserkörper in vier Gruppen nach prognostizierter Zielerreichung.

sehr groß groß mäßig gering keine

Tiefenvarianz

0,0

0,2

0,4

0,6

0,8

1,0

Öko

logi

sche

r Zu

stan

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im P

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Ant

eil d

er E

inta

gs-,

Stei

n- u

nd K

öche

rflie

genl

arve

n

Gewässergüte ohne Handlungsbedarf

Gewässergüte mit Handlungsbedarf

Median

25 % –75 % Perzentil

25 % –75 % Perzentil

>0,8–1,0(= sehr guter ökologischer Zustand)

0–0,2(= schlechter ökologischer Zustand)

Abb. 13: Ergebnisse der Makrozoobenthosuntersuchungen: Abhängigkeit zwischen den Wertebereichen beim Parameter „Anteil derEintags-, Stein- und Köcherfliegenlarven“ bei unterschiedlicher Tiefenvarianz (ausschließlich Mittelgebirgsbäche; n = 647).

Zur Ableitung der (operationalisierten) morphologi-schen Umweltziele wurden in Hessen die Daten derGewässerstrukturkartierung herangezogen. Grund-legende Vorarbeiten wurden dazu durch die beidenin den Jahren 2005 bis 2006 durchgeführten Pilot-projekte „Modau“ (RP Darmstadt) und „Fulda/Eder/Schwalm“ (RP Kassel) geleistet11. In beiden Pilotpro-jekten wurde u. a. die Beziehung zwischen signifi-kanten Strukturparametern und fischzönotischerAusstattung – in untergeordnetem Maße auch zurbenthischen Besiedlung – untersucht.

Auf dieser Grundlage aufbauend wurden gemäß denAnsprüchen der zu erwartenden Leitfischarten – jenach Gewässertyp und Fischregion unterschiedliche– morphologische Mindestanforderungen abgeleitet.Dieses Konzept der „operationalisierten morphologi-schen Umweltziele“ geht davon aus, dass je nachGewässertyp und Fischregion, eine bestimmte Min-destausprägung von bestimmten Strukturmerkma-len je Bewertungsabschnitt vorhanden sein muss,damit dieser als „lebensraumgeeignet“ angerechnetwird.

Beispielsweise gelten für die Forellenregion in densilikatischen Mittelgebirgsbächen mit den Leit-fischarten Bachforelle, Mühlkoppe undBachneunauge folgende Ziele:

Tiefen- und Breitenvarianz: sehrgroß, groß oder mäßig und

• Strömungsdiversität: sehr groß,groß oder mäßig

• Längs- und Querbänke: mindestenseinmal auf 100 m vorhanden

• Besondere Sohlenstrukturen: min-destens zweimal auf 100 m vorhan-den oder mindestens große Sub-stratvielfalt

• natürliches Sohlensubstrat

Wie anhand der Abb. 14 zu erkennenist, zeigt die Fischfauna einen gutenökologischen Zustand an, wenn der Anteil von strukturell hochwertigenAbschnitten in einem Wasserkörper imMittel bei 36 % liegt. Nahezu linear

sinkt dieser Anteil dann zum unbefriedigenden Zustand auf einen Anteil von ca. 15 % ab.

Andere – ebenfalls auf die Fischfauna einwirkende –Faktoren (z. B. Wiederbesiedlungspotenzial, Durch-gängigkeit, stoffliche Belastung) wurden bei dieserAuswertung jedoch außer Acht gelassen. Die Ergeb-nisse in einzelnen Wasserkörpern können somitstark abweichen. Bei der Maßnahmenplanung istdeshalb immer der Einzelfall zu betrachten.

Um für die Beurteilung der morphologischen Verän-derungen weitere Hintergrundinformationen zurVerfügung stellen zu können, wurde das Konzeptder „gewässermorphologischen Kennlinie“ und der„Abweichungsklassen“ zur Lokalisierung von intak-ten und defizitären Gewässerstrecken entwickelt.Da in Hessen flächendeckend eine Strukturkartie-rung nach dem Vor-Ort-Verfahren vorliegt, konntefür jeden 100 m-Abschnitt geprüft werden, ob hierdie morphologischen Umweltziele erreicht sind oderaber geringfügig bis deutlich von diesen abweichen.Zur graphischen Darstellung werden bei der „gewäs-sermorphologischen Kennlinie“ im Längsverlauf desGewässers die Längen der Gewässerabschnitte auf-getragen, auf denen die morphologischen Mindest-

Jahresbericht 2008

32

sehr gut gut mäßig unbefriedigend schlecht

Ökologische Zustandsklasse im Wasserkörper (Fischfauna)

0

20

10

30

40

50

60

% A

ntei

l str

uktu

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hoch

wer

tige

rG

ewäs

sera

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nitt

e in

ein

em W

asse

rkör

per Mittelwert

11 Abschlussberichte zu den Pilotprojekten: www.flussgebiete.hessen.degBewirtschaftungsplanungg Pilotprojekte

Abb. 14: Anteil strukturell hochwertiger Abschnitte in einem Wasserkörperim Verhältnis zur Bewertung des ökologischen Zustands anhandder Fischfauna (n = 282), Mittelwert ± Standardfehler.

AUTORENKOLLEKTIV (siehe S. 35)Wasserrahmenrichtlinie – Die Entwicklung des hessischen Bewirtschaftungsplans und Maßnahmenprogramms

33

anforderungen erfüllt sind (die Steigung je 100 m-Abschnitt entspricht dann 45 Grad, bei Nichterfül-lung 0 Grad) (Abb. 15).

Wie oben erläutert, ist es weder erforderlich nochmachbar, dass auf der gesamten Gewässerlängehochwertige Strukturen vorhanden sind. Bei der räumlichen Maßnahmenverortung ist aber – gemäßdem Trittsteinprinzip – darauf zu achten, dass einemöglichst gleichmäßige Verteilung strukturell hoch-wertiger Abschnitte erreicht wird. Ideal wäre, wenndie Gewässerabschnitte, die die morphologischenMindestanforderungen erfüllen, über den gesamtenGewässerverlauf homogen verteilt sind, so dass diehochwertigen Gewässerabschnitte jeweils als Tritt-steinhabitate der Gewässerfauna zur Verfügung stehen. Als Hilfslinie für die räumliche Verortungvon Maßnahmen wird deshalb zusammen mit dermorphologischen Kennlinie zusätzlich die 35 %-Linieals anzustrebendes Ziel dargestellt (orangene Liniein Abb. 15).

Die Verteilung und der prozentuale Anteil derhöherwertigen (100 m-) Gewässerabschnitte zeigensomit an, ob genügend hochwertige Lebensräumeim Gewässer vorhanden sind oder ob Maßnahmenzur Entwicklung weiterer strukturell hochwertigerGewässerabschnitte ergriffen werden müssen.

In Hessen wurden bei der Aufstellung des Maßnah-menprogramms im Hinblick auf hydromorphologi-sche Verbesserungsmaßnahmen folgende Prinzipienberücksichtigt:

• Dort wo Flächenerwerb möglich ist (prioritäreMaßnahme) bzw. dort wo Flächen verfügbarsind, sind bevorzugt strukturverbessernde Maß-nahmen einzuplanen. Wie anhand der Abb. 16 zuerkennen ist, ist nur bei einer ausreichendenFlächenverfügbarkeit eine Eigendynamik mög-lich; solche Maßnahmen sind damit langfristigzielführend und wirksam.

• Als Mindestbreiten für Randstreifen sind beigrößeren Gewässern mindestens 20 m je Uferund bei mittelgroßen und kleinen Gewässer min-destens 10 m je Ufer einzuplanen.

• Umfängliche Abgrenzung der Maßnahmenräume(ca. 60 %) für die tatsächliche Umsetzung auf 35 %der Gewässerlänge (Umsetzungsmöglichkeitensind im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligungund bei der späteren Detailplanung zu eruieren).

• Hinsichtlich der Saprobie muss der Gewässerab-schnitt einen guten ökologischen Zustand auf-weisen oder die Minderung der erhöhten organi-schen Belastung muss gleichzeitig bei der Maß-nahmenplanung berücksichtigt werden.

• Die lineare Durchgängigkeit ist dann herzustel-len, wenn dadurch die strukturell höherwertigenAbschnitte in einem Wasserkörper miteinandervernetzt werden.

• In Wasserkörpern mit oberhalb liegenden Anschlusswasserkörpern sind alle Wanderhinder-nisse im dorthin führenden Hauptgewässerdurchgängig zu gestalten.

• Eine Beseitigung von hartem Sohlenverbau ist ein-zuplanen, sofern dadurch strukturell höherwertigeGewässerstrecken miteinander vernetzt werden.

GEW_238962

35 % Linie

Gew

ässe

rabs

chni

tt [

km]

1,6

2,0

1,2

0,8

0,4

0

Gewässerlänge [km]

0,5 1 1,5 2 2,5 3 3,5 4 4,5 5 5,5

Abb. 15: Beispiel für eine gewässermorphologische Kennlinie.

Jahresbericht 2008

34

Insgesamt ergibt sich in Hessen ein Flächenbedarfvon ca. 5 000 ha; ca. 2 150 km Fließlänge müssen inihrer Gewässerstruktur weiter verbessert werden.Zudem sind an ca. 4 700 Wanderhindernissen Maß-nahmen zur Durchgängigkeit erforderlich.

Salzbelastung im Werra-Fulda-Einzugs-gebiet

Die Produktionsrückstände der Kaliindustrie, die imosthessischen Kalirevier im Werk Werra mit denStandorten Wintershall (Heringen) und Hattorf (Phi-lippsthal) und im Werk Neuhof-Ellers in fester undflüssiger Form anfallen, werden trocken aufgehaldet,in den Untergrund versenkt oder in das Gewässereingeleitet.

Die Beseitigung der Produktionsrückstände der Kali-industrie im Werra-Kaligebiet und im KaligebietNeuhof führt zur Belastung des Grundwassers mitChlorid. Auch in Oberflächengewässern, insbeson-dere in Werra und Ulster, sind Chloridbelastungenfestzustellen. Die Oberflächengewässer werden dabei durch punktuelle Einleitungen und diffuseEinträge von Salzabwässern über das Grundwassererheblich beeinträchtigt.

Die Salzbelastung der Werra (insbesondere mit Chlo-rid, Kalium und Magnesium) überdeckt teilweise die

hier bestehenden weiteren Bela-stungen (insbesondere eineebenfalls erhöhte Phosphatbela-stung und die bestehenden hy-dromorphologischen Defizite).Im Gegensatz dazu wird hin-sichtlich der biologischen Ge-wässergüte (= Saprobie) an einigen Stellen eine erhöhte or-ganische Belastung indiziert, ob-wohl diese nicht mehr besteht.

Bereits im Vorfeld der Aufstel-lung des Bewirtschaftungsplansund Maßnahmenprogrammswurden in dem Pilotprojekt„Werra-Salzabwasser“ mit dem betroffenen Unternehmen so-wie mit den Verbänden undBehörden Vorschläge zur Ver-

minderung der Salzbelastung im hessisch-thüringi-schen Kaligebiet diskutiert und bewertet. Seit März2008 tagt der Runde Tisch „Gewässerschutz Werra/Weser und Kaliproduktion“, an dem die Mit-glieder sowie die wissenschaftliche Begleitung desRunden Tisches nach tragfähigen Lösungen für dieSalzabwasserbelastung suchen. Parallel dazu arbeiteteine Arbeitsgruppe aus Vertretern des Unterneh-mens und der Behörden an technischen und logisti-schen Lösungen, um die Entsorgung der Rückständeund damit die Produktion langfristig sicherzustellen.Ziel dieser strategischen Maßnahmen ist es, mittel-fristig, unter Einbindung der Grundwasserproblema-tik eine nachhaltige Lösung zu finden und umzuset-zen. Nur eine nachhaltige Lösung kann den gutenZustand der Gewässer erreichen und diesen langfri-stig sicherstellen. Kleinere technische und logisti-sche Maßnahmen können zu einer Verbesserung derSituation beitragen und sollen kurzfristig umgesetztwerden.

Die im Entwurf des hessischen Maßnahmenpro-gramms genannten Maßnahmen betreffen• die Intensivierung des Messprogramms zu

Ermittlungszwecken,• die weitere Verminderung des Salzabwasseran-

falls durch neue Aufbereitungs- und Entsorgungs-technologien,

• die Einstellung der Versenkung,• diverse lokale Maßnahmenzur Verringerung des

Abb. 16: Renaturierter Bereich der Lossemündung (Foto: Schmidt, WAGU, Kassel).

AUTORENKOLLEKTIV (siehe S. 35)Wasserrahmenrichtlinie – Die Entwicklung des hessischen Bewirtschaftungsplans und Maßnahmenprogramms

35

Salzabwasseranfalls oder der Anlagenoptimie-rung,

• Prüfung, inwieweit ein Versatz von trockenen bzw.stichfesten Rückständen unter Tage möglich ist,

• das Ergreifen notwendiger Schritte zur Realisie-rung einer Salzabwasserleitung zur Nordsee(Machbarkeitsstudien und Planungen).

Bei bestehender Salzbelastung kann der gute ökolo-gische Zustand der Werra nicht erreicht werden. Andererseits sind neben der Verringerung der Salz -einträge weitere Maßnahmen erforderlich, um die-ses Ziel zu erreichen. Insbesondere zu nennen sindhier eine Verminderung der Nährstoffbelastung sowie deutliche Verbesserungen der hydromorpho-logischen Situation.

Ausblick

Vom 22.12.2008 bis zum 22.6.2009 werden derEntwurf des Maßnahmenprogramms und des Bewirtschaftungsplans offengelegt. Die eingehendenStellungnahmen werden systematisch geprüft und

die Texte gegebenenfalls angepasst. Die endgültigenDokumente werden dann am 22.12.2009 veröffent-licht. Ergänzende wasserkörperbezogenen Informa-tionen zu den Maßnahmen, die dem Maßnahmen-programm zugrunde liegen, sind über den WRRL-Viewer verfügbar (http://wrrl.hessen.de).

Parallel dazu gilt es, eine Umsetzungsstrategie zuentwickeln. Es ist bereits jetzt absehbar, dass nichtalle Wasserkörper bis zum Jahr 2015 den guten Zu-stand erreichen werden.

Im Jahr 2012 ist ein erster Zwischenbericht mit einer Darstellung über die Fortschritte bei derDurchführung des Maßnahmenprogramms vorzule-gen. Drei Jahre später ist der Bewirtschaftungsplanzu überprüfen und zu aktualisieren.

Die eigentliche Umsetzung der WRRL steht somit erstam Anfang. In den nächsten Jahren wird eine intensi-ve Zusammenarbeit der Wasserwirtschaftsverwal-tung mit den Maßnahmenträgern erforderlich sein,um die gewünschte Verbesserung des Zustands unse-rer Gewässer zu erreichen.

Sabine AlthoffUrsula ApelMechthild BanningRainer Fuchs Bernd LeßmannHorst Schreiner

Autoren

Der vorliegende Beitrag beruht auf Ergebnissen, die durch die Arbeitsgruppen Grundwasser, Oberirdische Gewässer – Stoffe, Oberirdische Gewässer – Struktur und Datenmanagement erarbeitet wurden (siehe auchAbb. 1).

Jahresbericht 2008

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