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1 Wesentliche Inhalte von Basel III und Auswirkungen auf die Kreditinstitute 1 © Springer Fachmedien Wiesbaden 2015 B. Zirkler et al., Basel III in der Unternehmenspraxis, essentials, DOI 10.1007/978-3-658-07705-1_1 1.1 Wesentliche Inhalte von Basel III Das finale Basel III-Rahmenwerk wurde am 16. Dezember 2010 vom Baseler Aus- schuss für Bankenaufsicht veröffentlicht. Es umfasst folgende Dokumente: Basel III: Ein globaler Regulierungsrahmen für widerstandsfähigere Banken und Bankensysteme, als Rahmenwerk zu modifizierten Kapitalvorschriften [12] und Basel III: Internationale Rahmenvereinbarung über Messung, Standards und Überwachung in Bezug auf das Liquiditätsrisiko [11], als Rahmenwerk zu Li- quiditätsvorschriften. Das Rahmenwerk zu den Liquiditätsvorschriften wurde in der Folge durch das im Januar 2013 veröffentlichte Dokument „Basel III: The Liquidity Coverage Ratio and liquidity risk monitoring tools“ [14] verfeinert. Systemrelevante Kreditinstitute mit starker internationaler Verflechtung spielen für die Stabilität der Finanzmärkte eine besonders wichtige Rolle. Daher wurden für diese Institute ergänzende spezielle Vorschriften mit strengeren Anforderungen aufgestellt und in der folgenden zusätzlichen Rahmenvereinbarung veröffentlicht: „Global systemrelevante Banken: Bewertungsmethodik und Anforderungen an die zusätzliche Verlustfähigkeit“ [13]. Auf diese Rahmenvereinbarung wird im weiteren Verlauf nicht mehr näher ein- gegangen, da sie international betrachtet in Deutschland derzeit nur ein Institut,

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Wesentliche Inhalte von Basel III und Auswirkungen auf die Kreditinstitute 1

©SpringerFachmedienWiesbaden2015B.Zirkleretal.,Basel III in der Unternehmenspraxis, essentials,DOI10.1007/978-3-658-07705-1_1

1.1 Wesentliche Inhalte von Basel III

DasfinaleBaselIII-Rahmenwerkwurdeam16.Dezember2010vomBaselerAus-schussfürBankenaufsichtveröffentlicht.EsumfasstfolgendeDokumente:

• BaselIII:EinglobalerRegulierungsrahmenfürwiderstandsfähigereBankenundBankensysteme,alsRahmenwerkzumodifiziertenKapitalvorschriften[12]und

• Basel III: Internationale Rahmenvereinbarung überMessung, Standards undÜberwachunginBezugaufdasLiquiditätsrisiko[11],alsRahmenwerkzuLi-quiditätsvorschriften.

DasRahmenwerkzudenLiquiditätsvorschriftenwurdeinderFolgedurchdasimJanuar2013veröffentlichteDokument„BaselIII:TheLiquidityCoverageRatioandliquidityriskmonitoringtools“[14]verfeinert.

Systemrelevante KreditinstitutemitstarkerinternationalerVerflechtungspielenfürdieStabilitätderFinanzmärkteeinebesonderswichtigeRolle.DaherwurdenfürdieseInstituteergänzendespezielleVorschriftenmitstrengerenAnforderungenaufgestelltundinderfolgendenzusätzlichenRahmenvereinbarungveröffentlicht:

• „GlobalsystemrelevanteBanken:BewertungsmethodikundAnforderungenandiezusätzlicheVerlustfähigkeit“[13].

AufdieseRahmenvereinbarungwird imweiterenVerlaufnichtmehrnäherein-gegangen,dasie internationalbetrachtet inDeutschlandderzeitnurein Institut,

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2 1 Wesentliche Inhalte von Basel III und Auswirkungen auf die Kreditinstitute

dieDeutscheBank,betrifft.NationalsystemrelevantsindinDeutschlandderzeit36Kreditinstitute.BezüglichderspeziellenVorgabenfürsystemrelevanteKredit-instituteseiexemplarischaufdieschärferenAnforderungenaneinehöhereVer-lustabsorptionsfähigkeit verwiesen, die durch zusätzlich vorzuhaltendes hartesEigenkapital imKorridor zwischen 1–3,5% der risikogewichtetenAktiva (oderauchRWA)zugewährleistensind.

ImRahmenderCRDIValsRichtliniezurUmsetzungvonBaselIIIineuro-päischesundnationalesRechtwird„systemrelevantesInstitut“definiertals„einEU-Mutterinstitut,eineEU-Mutterfinanzholdinggesellschaft,einegemischteEU-MutterfinanzholdinggesellschaftodereinInstitut,dessenAusfalloderVersagenzueinemSystemrisikoführenkönnte“[26].

DieneuenRahmenwerkebauenaufdenimJahr2004veröffentlichtenund2006inKraftgetretenenRegelungenvonBaselIIaufundhaltenandendarineingeführ-tendreiSäulenfest.DieSäulenwurdeninhaltlichüberarbeitetundergänzt.

ImJahr2009hatderBaselerAusschussalsReaktionaufdieFinanzkrisediefolgendendreiKonsultationspapiereverfasst,diehäufigunterBasel2.5zusam-mengefasstwerdenundnurinenglischerSpracheverfügbarsind:

EnhancementstotheBaselIIframework[8],RevisionstotheBaselIImarketriskframework[9]undGuidelinesforcomputingcapitalforincrementalriskinthetradingbook[10].

Sie enthalten Maßnahmen wie höhere Kapitalanforderungen bei (Wieder−)VerbriefungenundHandelsbuchforderungenundeineVerschärfungderOffenle-gungsanforderungen.

AufBasisderDatenvon2009wurden2010vomBaselerAusschusserstmalsmehrere Auswirkungsstudien, sogenannte Comprehensive Quantitative ImpactStudies(C-QIS),aufnationalerEbene,EU-EbeneundEbeneallerMitgliedsstaa-tendesBaselerAusschusses durchgeführt unddanach jeweils halbjährlichwie-derholt.Die folgendeAbhandlungnutzt alsGrundlagedie imMärz2014unterdemTitel‚BaselIII–MonitoringReport‘[16]veröffentlichteAuswirkungsstudie,welcheaufDatenvom30.Juni2013basiert.ZieldieserundfrühererStudienwarundistes,dieAuswirkungenderimKonsultationspapiererarbeitetenVorschriftenfürdengesamtenGeltungsbereichtransparentzumachen.

DieinBaselIIundIIIenthaltenenEigenkapitalregelungenwerdeninFormvondreiSäulendargestellt.FürBaselIIIsinddiesewiefolgtaufgeteilt:

Säule 1: Regelungen zu Eigenkapital, Risikoerfassung und Verschuldungs-begrenzungmitMaßnahmen zur Stärkung derQualität,Quantität undFlexibilitätdesEigenkapitals,MinderungderZyklizitätundstrengerenKapitalanforderungenfüreinzelneRisikoaktiva.

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31.1 Wesentliche Inhalte von Basel III

Säule 2: Risikomanagement und Aufsicht mit detaillierten Vorgaben zur Aus-gestaltung des Risikomanagements, insbesondere Regelungen zu Off-balance Angelegenheiten, Stresstesting, Vergütung, Bewertung undRisikobehandlung.

Säule 3: MarktdisziplinunddamitdenOffenlegungsvorschriftenmitdetailliertenVorgabenzuverschiedenenOffenlegungspflichten.

Abb.1.1gibteinenkurzenÜberblicküberdieRahmenwerkevonBaselIIIunddendarinenthaltenenKernelementen:

Abb. 1.1 RahmenwerkevonBaselIIIundihreKernelemente.(EigeneDarstellung)

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DiewichtigstenInhaltevonBaselIIIundderenKernelementewerdenimFol-genden näher dargestellt.

1.1.1 Eigenkapital

Das zur Erfüllung der festgelegten Mindestkapitalanforderungen anerkannteEigenkapitalwirdkünftiginzweiBestandteileaufgeteilt:

• Kernkapital(=Tier1Kapital)bestehendaushartemundzusätzlichemKern-kapital sowie

• Ergänzungskapital(=Tier2Kapital).

Zur Zuordnung der einzelnen Kapitalbestandteile wurden entsprechende Krite-rienkatalogemitjeweils14PunktenimRahmenwerkfestgelegt.Siesindzudemrechtsformabhängiggeregelt.

Hartes Kernkapital (= Common Equity Tier 1 Capital – CET 1) DasharteKern-kapital enthält vor allem folgende Elemente: Stammkapital oder andere rechts-formspezifische, typische Eigenkapitalinstrumente wie GenossenschaftsanteilebeiGenossenschaften und stille Einlagen bei öffentlich-rechtlichen Sparkassen,Aufgeld,Gewinnrücklagen, andereoffeneRücklagen sowieeingeschränktMin-derheitenanteile Dritter.

WesentlicheKriterienfürdasharteKernkapitalsind:

• effektiveKapitaleinzahlung• DauerhaftigkeitderKapitalbereitstellung• NachrangigkeitunduneingeschränkteVerlustteilnahme(Verlustabsorption)• keineobligatorischenAusschüttungen(Zahlungsflexibilität).

Die bisher zugelassenen Drittrangmittel (Tier 3) dürfen künftig nicht mehr alsEigenkapitalanteil berücksichtigt werden. Hierdurch soll die Qualität des auf-sichtsrechtlichenKapitalsverbessertwerden.DerAnteildeshartenKernkapitalswirdbis2015schrittweisevonderzeit2%derrisikogewichtetenAktivaaufdann4,5%alsZielgrößeerhöht.

Zusätzliches Kernkapital DaszusätzlicheKernkapitalbestehtvorallemausKapi-talinstrumenten,AufgeldundeingeschränktMinderheitenanteilenDritter.EsmussimPrinzipdiegleichenBedingungenerfüllen,wiedasharteKernkapitalmitdemUnterschied,dassderEmittentunterbestimmtenVoraussetzungennachfrühestens5JahrenkündigenoderRückkäufetätigendarf.

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51.1 Wesentliche Inhalte von Basel III

Ab2015isteinAnteilvon1,5%vorgeschrieben,sodasseineMindestanforde-rungfürdasgesamteKernkapitalohneKapitalpufferinHöhevon6%erreichtwird.

Abzugs- und Korrekturposten ErheblicheVeränderungenbeiderBerechnungderaufsichtsrechtlichen Eigenmittel ergeben sich durch die neuen Regelungen zuAbzugs-undKorrekturposten,diestufenweisezwischen2014und2018inSchrit-ten von jeweils 20% eingeführtwerden. Sie sind künftig komplett vom hartenKernkapitalinAbzugzubringen.DiesebeinhaltenimWesentlichendenFirmen-wert(Goodwill),immaterielleVermögensgegenstände,Finanzbeteiligungensowieaktive latente Steuern.

Abbildung 1.2 zeigt die stufenweise Einführung der Kapitalabzüge, welchevomhartenKernkapitalvorgenommenwerdenmüssen.

Dies ist gleichzeitig verbundenmit einem abnehmendenBestandsschutz fürverschiedeneEigenkapitalbestandteile,was inder folgendenAbbildung1.3 ver-deutlicht wird:

Abbildung1.3zeigtberücksichtigungsfähigeEigenkapitalbestandteileimBe-standsschutzin%derausschließlichnachalterRegelungberücksichtigungsfähi-genEigenkapitalbestandteile,welchefürvordem31.Dezember2011begebeneEmissionenbeziehungsweisevorhandeneEigenkapitalbestandteilegültigist.Aus-genommensindStaatsanleihen,soferndieseimRahmenvongenehmigtenUnter-

Abb. 1.2 EntwicklungderKapitalabzugspositionen([4],S.50)

Abb. 1.3 EntwicklungdesBestandsschutzesfürEigenkapitalbestandteile([22],S.62)

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stützungsmaßnahmenundvorInkrafttretenderCRR[27]gewährtwurdenundbiszum31.Dezember2017vollumfänglichberücksichtigungsfähig,danach jedochnichtmehranrechenbarsind.

Ergänzungskapital Das Ergänzungskapital wird künftig deutlich an Bedeutungverlieren. Die Verlusttragfähigkeit beschränkt sich rein auf den Liquidations-/Insolvenzfall. Es darf zu großen Teilen aus langfristigen Nachrangverbindlich-keitenbestehenundkannauchVorzugsaktienundAufgeldsowiefreiePauschal-wertberichtigungen und Wertberichtigungsüberschüsse enthalten. Sein Anteilverringertsichvonderzeit4%auf2%imJahr2015.

FolgendeBedingungenmüssenfürdieAnerkennungerfülltsein:

• VerbotvonAnreiz-MechanismenwieStep-up-KlauselnzurvorzeitigenRück-zahlunglangfristigerNachrangverbindlichkeiten.

• EinhaltungderVorschriftenzuKündigungsrechtenverbundenmit„einemauf-sichtlichenZustimmungserfordernisfürdieRückzahlunggrundsätzlichunbe-fristetaufgenommenerMittel“([21],S.15).

Bis2015müssendamitKern-undErgänzungskapitalnochohneKapitalpufferinHöhevonmindestens8%derrisikogewichtetenAktivaaufgebautwerden.

1.1.2 Kapitalpuffer

DieRegelungenvonBaselIIIsehenvor,dassvonallenKreditinstitutenab2016schrittweisebis2019zusätzlicheKapitalpuffergebildetwerdenmüssen:

• Kapitalerhaltungspufferundder• antizyklischeKapitalpuffer

Beide KapitalpuffersindinFormvonhartemKernkapitalbereitzuhalten.Die vorgeschriebene abschließendeHöhedesKapitalerhaltungspuffers liegt

bei2,5%der risikogewichtetenAktiva.Er istab2016schrittweisemit0,625%p.a.aufzubauen.

Der antizyklische Puffer kannvor allemnacheinerPhase schnellenKredit-wachstums von der nationalen Aufsichtsinstanz des jeweiligen Landes vorge-schriebenwerdenundbiszu2,5%derrisikogewichtetenAktivabetragen.DieserPuffersoll„ingutenZeiten“aufgebautwerden,umdannspäterzurVerfügungzustehen,umdamitzyklischeSchwankungenauszugleichen.

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71.1 Wesentliche Inhalte von Basel III

DerLeitfadenderDeutschenBundesbank[21]fasstmitderinAbb.1.4 darge-stelltenGrafikdiebeschriebenestufenweiseEinführungderKapitalanforderungenunddenAufbauderKapitalpufferanschaulichzusammen.Zusätzlichwurdebe-rücksichtigt,dassderursprünglichvorgeseheneEinführungstermin1.Januar2013aufGrundvonGesetzgebungsverfahrenzurnationalenUmsetzungnichteingehal-tenwerdenkonnte.DieUmsetzungüberCRDIV[26]undCRR[27]erfolgtezum1.Januar2014.

Abbildung1.5veranschaulichtdieVeränderungenbeidenKapitalanforderun-genvonBaselIIaufBaselIII.Eswirddeutlich,dasszukünftigwesentlichmehrhartesKernkapital zu unterlegen ist unddieBedeutungdesErgänzungskapitalsabnehmenwird.

DabeikommtesbeimhartenKernkapitalzueinemAnstiegvonderzeit2%auf4,5%ab2015zuzüglichdesebenfallsinFormvonhartemKernkapitalvorzuhal-tendenKapitalpuffersvonbiszu5%ab2019.DasvorzuhaltendeErgänzungskapi-talgehthingegenvonderzeit4%auf2%ab2015zurück.AußerdementfallendieDrittrangmittelausdemErgänzungskapitalkomplett.DesWeiterenwirdzukünftignichtmehrzwischenErgänzungskapital1.KlasseundErgänzungskapital2.Klasseunterschieden1.

1 BeispielefürErgänzungskapital1.KlassesindVorsorgereservennach§340f.HGB,Vor-zugsaktien, nicht realisierteReserven inGrundstücken,Gebäuden,Wertpapieren, Invest-

Abb. 1.4 EntwicklungderKapitalanforderungen([5]und[21],S.19)

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ZusätzlichzudenbeidenbereitsbeschriebenenKapitalpuffernistimRahmenderUmsetzungvonBaselIIIineuropäischesundnationalesRechtüberdieCRDIV[26]unddieCRR[27]inArt.133und134CRDIV[26]dieEinführungeinesSystemrisikopuffers als Kapitalpuffer für systemische Risiken vorgesehen. ErdientderAbdeckungsystemischerodermakroprudenziellerRisikenaufnationalerEbeneundsollmindestens1%betragen.DerSystemrisikopufferkannvondenna-tionalenAufsichtsbehördenunterBerücksichtigungbestimmterVerfahrenflexibelfürverschiedeneInstitutsgruppenoderForderungsklassenfestgelegtwerden.

Fürsystemrelevante InstitutesindinArt.131und132CRDIV[26]nochwei-tereKapitalpuffervorgesehen.Dabeiwirdunterschiedenzwischenglobalsystem-relevantenInstitutenundanderweitigsystemrelevantenInstituten.Dieserzusätz-lichvorzuhaltendeKapitalpuffer soll ab2016verpflichtendvorgehaltenwerden

mentanteilen, steuerfreieRücklagenundGenussrechtsverbindlichkeiten;Beispiele fürEr-gänzungskapital2.KlassesindlängerfristigenachrangigeVerbindlichkeitenundderHaft-summenzuschlagbeiGenossenschaften.

Abb. 1.5 VergleichderKapitalanforderungenvonBasel IIundBasel III ([3],S.26und[21])

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91.1 Wesentliche Inhalte von Basel III

undfürdieglobal systemrelevantenInstitute1%bis3,5%desGesamtforderungs-betragesbetragen.

Für die anderweitig systemrelevanten Institute können die nationalenAuf-sichtsbehördeneinenzusätzlichenKapitalpufferinHöhevonmaximal2%desGe-samtforderungsbetrages festsetzen.DabeierfolgtdieUnterscheidungvonglobalsystemrelevantenundanderweitigsystemrelevantenInstitutenanhandverschiede-nerinderRichtliniebeschriebenerKriterienundKategorien,welchenochinFormeiner Leitlinie verfeinert werden sollen.

AuchdiesebeidenKapitalpuffersindinFormvonhartemKernkapitalvorzu-haltenundbeideninAbb.1.4 und 1.5dargestelltenKapitalanforderungenzusätz-lichzuberücksichtigen.

Abbildung1.6gibteinenabschließendenÜberblicküberalleimRahmenderCRDIVzurUmsetzungderRegelungenvonBaselIIIvorgesehenenKapitalpuffer.

AlsergänzendeInformationzudenobendargestelltenPuffernaussystemischenRisiken(Art.131bisArt.134CDRIV[26])seierwähnt,dasseinInstitut–fallsesmehrerenPuffernunterliegt–grundsätzlichdenhöchstenPufferzuberücksich-tigen hat.Gesetzt denFall, dass der Systemrisikopuffer allerdings lediglich fürRisikopositionengilt,welcheineinemMitgliedstaatzubelegensind,welcherdenPufferdefiniert,soistdieAnforderungzueinemgegebenenfallsanzuwendendenKapitalpufferG-SRIoderA-SRIadditionalzubetrachten.

Abbildung1.7zeigtdieUnterschiedebeidenKapitalanforderungenzwischenBaselIIIundderCRDIV[26].

Abb. 1.6 KapitalpufferderCRDIVimÜberblick([23],S.69)

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1.1.3 Leverage Ratio

NebendengenanntenEigenkapitalanforderungen,dieinderRegelmitderErfas-sungverschiedenerMarkt-,Kredit-undoperationellerRisikenverbundensindundinsbesondereRisikenausVerbriefungen,imHandelsbuch,Kontrahenten-AusfallundausEngagementsgegenübereinerzentralenGegenparteienbetreffen,beinhal-tetBaselIIIAnforderungenandienichtrisikobasierteHöchstverschuldungsquote–diesogenannteLeverage Ratio.

Abb. 1.7 VergleichderKapitalanforderungennachBaselIIIundCRDIV[20]

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111.1 Wesentliche Inhalte von Basel III

ZurErmittlung der LeverageRatiowird das Eigenkapital insVerhältnis zurnichtrisikogewichtetenAktivaunddenaußerbilanziellenGeschäftengesetzt.

HierdurchergibtsichfolgendeinFormel1.1dargestellteBildungsvorschrift:

Formel 1.1: Leverage Ratio ([19], S. 1)

Dabeiwirdinderam12.Januar2014vomBaselerAusschussfürBankenaufsichtgenehmigtenFassungderRahmenregelungundOffenlegungsanforderungenfürdieHöchstverschuldungsquote[19]dasKernkapital(Tier1)alsKapitalmessgrößefest-gelegt.DieEngagementmessgrößebeinhaltetdiebilanziellenundaußerbilanziellenGeschäfteundsetztsichausdenfolgendenvierHauptkategorienzusammen:

• onbalancesheetexposure–bilanziellePositionen• derivativeexposure–derivativePositionen• securitiesfinancingtransactionexposure–PositionenausWertpapierfinanzie-

rungsgeschäften• off-balancesheetitems–außerbilanziellePosten

FürjedeKategoriewurdedetailliertfestgelegt,wiediesespeziellzubehandelnist.NeueingeführtwurdedieteilweiseZulässigkeitvonNettingsbeiDerivatenundWertpapierfinanzierungsgeschäften.

DemzufolgeweisteineBankmiteinemhohenVerschuldungsgradeineniedrigeLeverageRatioauf.DurchdieEinführungderLeverageRatiosollderVerschul-dungsgradeinesKreditinstitutesbegrenztwerden.Sieist[derzeit]alsergänzendeKennzifferhalbjährlichaufderBasisvonmonatlichenDurchschnittswertenzuer-mittelnundindenOffenlegungsberichtenzumelden.

DieLeverageRatioistzunächstalsInformationskennzahlundBeobachtungs-größeinSäule2enthalten.SiesollerstnachAbschlussderBeobachtungsphasevon2013bis2017,währendderbereitsab1.Januar2015eineBerichterstattungundVeröffentlichungerfolgenmuss,endgültigfestgelegtundalsMindestkapital-anforderunginSäule1integriertwerden.

BeiderabschließendenRegelungsollendieErkenntnisseausdenwährendderBeobachtungsphase gemeldetenDaten berücksichtigtwerden.GleichzeitigwirdkünftigdieAngemessenheitdesangedachteneinheitlichen,füralleKreditinstitu-teverbindlichen,Satzesvon3%aufdengesamtenKreditzyklusgeprüft.DamitwerdenAktivaundaußerbilanzielleGeschäftekünftigaufdas33-fachedesEigen-kapitalsbegrenzt.

Leverage RatioKapitalmessgr e

Engagementmessgr e= >

����

o

o

ß

ß3%

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12 1 Wesentliche Inhalte von Basel III und Auswirkungen auf die Kreditinstitute

DievomBaselerAusschussfürBankenaufsichterarbeiteteneinheitlichenStan-dardsfürdieBerechnungsgrundlagensowiedieFormderOffenlegungsolleneineweltweiteVergleichbarkeitderLeverageRatiogewährleisten.IndiesemZusam-menhangsollbiszurendgültigenEinführungin2018einPraxistestzurErmittlungderAuswirkungenbeiAnwendungverschiedenerBerechnungsmethodenundna-tionalerRechnungslegungsstandardsdurchgeführtwerden.

DieCRD IV [26] sieht fürAnfang2018die abschließendeFestlegungeinereuropaweit einheitlichen Höchstverschuldungsquote vor. Zu diesem Zeitpunktwird auchüber eineÜbernahme inSäule 1 als verbindliche, risikounabhängigeMessgröße oder einenVerbleib in Säule 2 imRahmen des aufsichtsrechtlichenÜberprüfungsprozessesentschieden.

Frenkel und RudolfstelleninihremimAuftragdesBundesverbandsdeutscherBankenerstelltenGutachtenzudenAuswirkungeneinerLeverageRatioalszusätz-liche aufsichtsrechtlicheBeschränkungderGeschäftstätigkeitenvonBanken [2]verschiedeneAnreizeffektesowiemöglicheReaktionendesBankensystemsdar.

EinwichtigerdarinbeschriebenerundunterlegterAspektistdiemöglicheWett-bewerbsverzerrung aufGrund der derzeit vorhandenen unterschiedlichenRech-nungslegungsstandards.DieseführenzuteilweisedeutlichenUnterschiedenhin-sichtlichderHöhedeszuunterlegendenEigenkapitals.FürFrenkel und Rudolf ist nochunklar,wiedieseUnterschiedeaufGrundderunterschiedlichen‚AccountingStandards‘zumBeispielhinsichtlichderZulässigkeitdesNettingsbeiDerivate-PositionenundbeiderBehandlungstillerEinlagenundstillerReservenberück-sichtigtwerdenmüssen.

Weiteristzubeachten,dassdieLeverageRatioalszusätzlicheRegulierungs-größedesinternationalenBankensystemsnurdannrelevantist,wennsienichtmitvorhandenemrisikoadjustiertenEigenkapitalerfülltwerdenkannunddamitauchbindendist.DabeiistvonderfolgendenAnnahmeauszugehen:„Bankenverhaltensichso,dasssowohldieLeverageRatioRegelwieauchdieklassischeRegelzuden risikogewichtetenAktiva erfüllt ist, es ist aber immer nur eine von beidenRegelnbindend“([2],S.8).

DieLeverageRatiowirdmiteinemübermäßigenAufbauanaußerbilanziellenRisikopositionen undModellrisiken begründet. Sie stellt eine „vertikaleRegel“dar,dieeineaufsämtlicheAnlagenbezogeneMindest-Eigenkapitalquoteverlangt,welcheunabhängigvomjeweiligenindenPositionenderAktivaundPassivaent-haltenenRisikoundeventuellenAbsicherungenüberDerivatepositionenist.

DasGutachtenbeschreibtunddiskutiertdiefolgendenmöglichenReaktionendesBankensystemsaufdieEinführungderLeverageRatio:

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131.1 Wesentliche Inhalte von Basel III

• AbbauvonAbsicherungspositionen inFormvonDerivaten,wenndieEigen-kapitalausstattungfürAbdeckungderRWAausreichendist.HierwirddieLe-verageRatiozumEngpassfaktor.

• BilanzverkürzungendurchVerbriefungundAuslagerungvonRisikopositionenoderBeschränkungdesKreditangebots.

• Eigenkapitalerhöhungen,diewiederumzueinerVerringerungderEigenkapital-renditeführenkönnen.

DieLeverageRatioimpliziertsomiteinenAnreiz,mehrRisikeneinzugehen,wasnicht der Zielsetzung von Basel III eines sichereren Finanzsystems entspricht.DurchdenFokusaufdieLeverageRatiokönntees–wieschonzuvorindenUSA–zueinerAusrichtungderGeschäftsmodelleaufertragreichereaberauchrisikostär-kere Bankgeschäfte kommen.

VerbriefungenvonKreditrisikopositionenkönnenzueinerTendenzzurRisiko-verlagerungaufdenKapitalmarktführen.DieRisikenbleibenjedochimFinanz-system, da dieVerbriefungen lediglich zu einerVeränderung derKreditstrukturvonbankbasiertaufkapitalmarktbasiertbeigleichbleibendemGesamtkreditvolu-menführen.

ImweiterenVerlaufwerdenindemGutachtendiefolgendenmöglichenAnpas-sungsreaktionendesBankensystemsdargestellt:

• ErhöhungderEigenkapitalausstattung,waskurzfristignursehrbegrenztüberUmschichtungen bei Vermögenswerten, Bildung von Ersparnissen oder Ge-winnthesaurierungmöglichist.

• ReduzierungdesKreditvolumens–Deleveraging–zurErfüllungderLeverageRatio.

Dabeiistzuberücksichtigen,dassinderRegelnurgeringeTeiledesKreditvolu-menskurzfristigabbaubarsindundkurzfristigeKreditemeistderBereitstellungeinerfürdieAbwicklungdesZahlungsverkehrserforderlichenLiquiditätdienen.UmderGefahreinerzustarkenEinschränkungbeiLiquiditätsversorgungundZah-lungsverkehr entgegenzuwirken sollten daher Anpassungszeiträume von mindes-tenseinbiszweiJahrenberücksichtigtwerden.

AusvolkswirtschaftlicherSichtwirddiefolgendeWirkungskettebeieinerRe-duzierungdesKreditvolumensbeschrieben:

DurcheinegeringereKreditaufnahmekommteszueinersinkendenKonsum-undInvestitionsnachfrage.DieserEffektwirddurcheingeringeresKreditangebot,welcheszueinemZinsanstiegverbundenmiteinemweiterenRückgangderKon-sum-undInvestitionsnachfrageführt,nochverstärkt.Indirektkommtesimwei-

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terenVerlaufzusteigendenFinanzierungskostenverbundenmiteinersinkendenEigenkapitalrendite.Der dadurch indizierteRückgang der Investitionsnachfragekann in der Folge zuWachstumseinbußen undBeschäftigungseffekten in FormeinesAnstiegsderArbeitslosigkeitführen.UmdiesenegativenAuswirkungenzuvermeidenoderzumindestabzumildernisteineschrittweiseAnpassungübereinenlängerenZeitraumnotwendig,damitKreditinstitutedieMöglichkeitzumAufbaueines entsprechenden Eigenkapitals erhalten.

ZudenlängerfristigenvolkswirtschaftlichenAuswirkungenfindetsichindemGutachtendiefolgendeAussage:

EineLeverageRatiowirkt indemMaßeprozyklisch,wie inRezessionenKreditausfälle zuAbschreibungen, entsprechendenVerlustenund letztlichzurReduktion desEigenkapitals führen, so dassBanken, die bereits ihreLeverageRatioausgeschöpfthatten,eineReduktionihresKreditvolumensvornehmenmüssen.([2],S.84)

IneinerStellungnahme[24]zudemvomBaselerAusschusserarbeitetenundimJuni2013veröffentlichtemDiskussionspapierzurfinalenGestaltungderLeverageRatio–RevisedBaselIIIleverageratioframeworkanddisclosurerequirements–consultativedocument[15]–wurdenvonderKreditwirtschaftunteranderemdiefolgendenKritikpunkteausgeführt:

• DiemitdenrisikobasiertenKapitalanforderungeneinhergehendenAnreizezurRisikoreduzierung gehen durch den vorgesehenen einheitlichenSatz für allePositionen verloren.

• BeidenderzeitangedachtenModellenzurLeverageRatiowärendieKapital-anforderungenfürdasvergleichsweiserisikoarmegroßvolumigeGeschäftmitniedrigerenMargeneherverschuldungs-alsrisikobasiert.DieshättewiederumzurFolge,dassdieseGeschäftsfeldermitgeringerProfitabilitäteherreduziertwürden,währendTransaktionenmithöherenRisikenausgeweitetwerden.Da-durchwürdendiezurStabilisierungundSicherungdesFinanzsystemsaufge-stelltenrisikobasiertenEigenkapitalregelungenausgehebelt.

• Je nach Definition der Leverage Ratio kann diese durch die angewendetenRechnungslegungsvorschriften sowie durch verschiedene bilanzpolitischeMaßnahmenbeeinflusstwerden.Dabeiwirddasausdenbilanziellenundaußer-bilanziellenTransaktionenhervorgehendewirtschaftlicheRisikonichtodernurunzureichendberücksichtigt.

• Jenachdem,wiedieendgültigenRegelungenbezüglichderEinbeziehungver-schiedeneraußerbilanziellerPositionenausgestaltetwerden,kommtes inderFolgezueinerErhöhungderGesamtpositionunddamitzueinemzusätzlichen

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151.1 Wesentliche Inhalte von Basel III

Kapitalbedarf.DabeisollendieaußerbilanziellenRisikenmöglichstkompletterfasstundimRahmenderVerschuldungsobergrenzeberücksichtigtwerden.

• Eswirddeutlich,dassdieLeverageRatioinkeinemFallalsErsatzfürdieaufderRWAbasierendenEigenkapitalregelnangesehenwerdendarf.

AufBasisdiesesDiskussionspapiereseinigtesichderBaselerAusschussfürBan-kenaufsichtam12.Januar2014aufdieunterdemTitel‚BaselIIIleverageratioframeworkanddisclosurerequirements‘[19]veröffentlichteFassungderRahmen-regelungundOffenlegungsanforderungenfürdieHöchstverschuldungsquote.Da-mitwurdedieBasisfüreineweltweiteinheitlicheDefinitionderLeverageRatiogelegt.Durch die darin beschlossenenErleichterungenbei derBehandlungvonDerivatenundWertpapierfinanzierungsgeschäftendurchdieteilweisebestehendeMöglichkeiteinesNettingskommtesdefactozueinerVerringerungderEngage-mentmessgrößeunddamitzueinerErhöhungderLeverageRatio.InderFolgeer-gibtsichinsbesonderefürgroßeInstitutewiedieDeutscheBankmiteinemhohenBestandanDerivatepositioneneinklarerVorteilhinsichtlichdesvorzuhaltendenKernkapitals.WährendderBeobachtungsphasebiszurÜbernahmeinSäule1zum1. Januar2018sollendieAuswirkungenderderzeitigenVorschriftenuntersuchtundbeiBedarfnochmalsentsprechendangepasstwerden.

1.1.4 Liquidität

DasRahmenwerkzudenLiquiditätsvorschriften[11]beinhaltetfolgendeMindest-standards, die erstmals weltweit einheitlich festgelegt wurden:

• LCR(LiquidityCoverageRatio):einekurzfristigeLiquiditätsdeckungskennzif-feralsMindestliquiditätsquotebeieinem30-tägigenLiquiditätsstressszenario.

DieBerechnungerfolgtnachfolgenderFormel1.2:

Formel 1.2: Liquidity Coverage Ratio ([1], S. 34)

• NSFR (Net Stable Funding Ratio): eine stabile Finanzierungskennziffer alslangfristige strukturelle Liquiditätsquote für einen Zeitraum von einem Jahrzum Ausgleich von Liquiditätsinkongruenzen.

LCRhochwertige fungible Aktiva

Nettomittelabfluss ber 30 =

ü TTage unter Stress> 100%

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16 1 Wesentliche Inhalte von Basel III und Auswirkungen auf die Kreditinstitute

DieBerechnungerfolgtnachfolgenderFormel1.3:

Formel 1.3: Net Stable Funding Ratio ([1], S. 34)

• Monitoring Tools zur Steuerung und aufsichtsrechtlichen Überwachung desLiquiditätsrisikossowieweiterevierBeobachtungskennziffern,diedurchdiejeweiligenAufsichtsinstanzenermitteltundüberwachtwerden.

ImJanuar2013wurdeeinweiteresRahmenwerkzurLiquidität[14]mitzumTeilneuenRegelungen veröffentlicht. Diese sehen eine stufenweise Einführung derLCRzwischen2015und2019vorundkonkretisierendieMindestanforderungenfürdenkurzfristigenLiquiditätspuffer.Dabeiwirdab1.Januar2015eineQuotevon60%verbindlichvorgeschrieben.ÜberdievierfolgendenJahreistdieseum10%proJahrzusteigern,bis2019die100%erreichtsind.Abbildung1.8 zeigt die stufenweiseEinführungderLCRimZeitablauf.

Zusätzlich wurden die Mindestanforderungen an die hochliquide Aktiva ent-schärft.Dazuwerdendie‚Level2Vermögenswerte‘unterteiltinLevel2a,welchedenbisherigenLevel2Vermögenswertenentsprechen,undLevel2bbestehendausResidentialMortgageBackedSecuritiesmitRatingbisAA(Ansatzmitma-ximal75%),zentralbankfähigenStammaktien(Ansatzmitmaximal50%)sowiequalifiziertenUnternehmensanleihenmitRatingbisBBB-(Ansatzmitmaximal50%).BeidenLevel2bVermögenswertenbestehteinnationalesWahlrechtbe-züglichderteilweisenAnerkennungdieserPositionenimRahmenderErmittlungderhochliquidenAktiva.DerzulässigeAnteilderLevel2Vermögenswertewird

NSFRverf gbare stabile Refinanzierungsmittel

erforderliche= ü

stabile Refinanzierungsmittel> 100%

Abb. 1.8 LCREinführungimZeitablauf.(EigeneDarstellung)

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171.1 Wesentliche Inhalte von Basel III

aufmaximal40%beschränkt.DieLevel2bVermögenswertedürfeneinenAnteilvon15%nichtüberschreiten.

DesWeiterenkönnennachErmessender nationalenAufsicht auchTeile derMindestreserve im Rahmen der neu definierten Zentralbankguthaben als hoch-liquideAktivaanerkannt sowiederAbflussfaktor fürdiederEinlagensicherungunterliegendenRetail-Einlagenvon5%auf3%gesenktwerden.NeueRegelungengibteszudembeidenzuberücksichtigendenAbflussratenundZiehungsquotenfürbestimmtePositionensowiedenBerechnungsmethodenundMeldepositionenimBereich der Derivate.

DieMeldungenandienationaleAufsichtsindmindestensmonatlichzuerstel-len.InStresssituationenkanndieAufsichtwöchentlicheodersogartäglicheMel-dungen verlangen.

Neu ist auchdieRegelung,dassderBestandanhochliquiderAktiva inZei-tenfinanziellerAnspannungauchkurzzeitigunterdieverlangteQuotevon100%fallendarf.DiesistdannvondennationalenAufsichtsbehördenzuprüfenundzubeurteilen.

DieNSFR soll ab 1. Januar 2018 verbindlichwerden. Sie zeigt, inwieweiteine Fristenkongruenz und eine ausgewogene Fristenstruktur zwischen Aktiva und Passiva über verfügbare Refinanzierungsmittel eingehalten ist. Die endgültigenDetailszudenRegelungenzurNSFRsollenbis2016aufBasisderErfahrungenwährendderBeobachtungsphasekonkretisiertundfestgelegtwerden.

DerzeitwerdendiebeidenLiquiditätskennziffernunddiedurchsiegestelltenundteilweisenochzukonkretisierendenAnforderungenaufGrunderwarteterne-gativerNebenwirkungenteilweiserechtkontroversdiskutiert.Sicherist,dassdieLiquiditätsreserve und damit die Liquiditätssteuerung zukünftig an Bedeutunggewinnenwerden.DurchdieEinführungderbankaufsichtsrechtlichenMindestli-quiditätsvorschriftensolleinejederzeitigeZahlungsbereitschaftderKreditinstitutegewährleistet werden.

DiefolgendeAbb.1.9gibteinenkurzenÜberblicküberdiezuvordargestelltenstufenweiseeinzuführendenwesentlichenElementeausdenBaselIII–Rahmen-werken.

DieVerschiebungderEinführungaufden1.Januar2014,welcheaufgrundvonVerzögerungendurchdienationalenGesetzgebungsprozessenotwendigwurde,isthierbereitsberücksichtigt.

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18 1 Wesentliche Inhalte von Basel III und Auswirkungen auf die Kreditinstitute

1.1.5 Offenlegungsanforderungen

Durchdie erweitertenOffenlegungsanforderungen soll einehöhereTransparenzbezüglichderErmittlungdes regulatorischenEigenkapitals erreichtwerden,diedazubeitragensoll,dasVertrauenindieKapitalmärktewiederzuerlangenundda-miteineStabilisierungderFinanzmärktezufördern.DabeiwirdzukünftigdieOf-fenlegung folgender Elemente verlangt:

• VollständigeÜberleitungsrechnungallerregulatorischenKapitalelemente• SeparateOffenlegungallerAbzugspositionen• BeschreibungallerBeschränkungenundMindestanforderungen

Abb. 1.9 AgendazurEinführungvonBaselIII.(EigeneDarstellung)

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191.1 Wesentliche Inhalte von Basel III

• DarstellungderwesentlichenElementeemittierterKapitalinstrumente• GrundlagenderBerechnungderaufKomponentendesKapitals abstellenden

Quoten.

1.1.6 Anforderungen an die Risikobehandlung

Risikowirddefiniertals„dieineinemunzureichendenInformationsstandbegrün-deteGefahreinernegativenAbweichungdestatsächlichenErgebniswertesvomer-wartetenErgebniswert“([7],S.58).MitdemZiel,diesepotentiellennegativenAb-weichungenzuerkennen,zuanalysieren,zubewertenundzubewältigenwurdenbereitsinBaselIIGrundlagenzurRisikobehandlungundzumRatingfestgelegt.HierzuzählteninsbesonderedieBehandlungvonKredit-undMarktrisiken,sowieoperationellerRisiken.AußerdemwurdeninBaselIIverschiedeneVerfahrenzurErmittlungderrisikogewichtetenAktivaaufBasis internerundexternerRatingsbeschrieben.BaselIIIerweitertdenUmfangdesRisikomanagementsumdieBe-reicheLiquiditätsrisiken,sowierechtlicheRisikenundführtspezielleRegelungenzu Risikokonzentrationen, Stresstests, Reputationsrisiken sowie Veränderungenbei den Eigenmittelanforderungen für Kontrahentenrisiken, Handelsbücher undVerbriefungenein.

Ferner werden die Unternehmensführung/Corporate Governance sowie Vor-schriftenzurVergütungeinernäherenBetrachtungunterzogen,wodurcheinenach-haltigeStabilität inFormderSicherungvonLiquiditätundRentabilitäterreichtwerden soll. Darüber hinaus sind fortan auch langfristig wirkende strategischeRisikenzuüberwachen,umeinedauerhafteExistenzsicherungzugewährleisten.KreditinstitutemüsseneingegangeneRisikenkünftignochsorgfältigerprüfenundeinehöhereRisikovorsorgetreffen.DiedurchdieLeitungerstellteRisikostrategiebildetdenRahmenfürdasRisikomanagementundRisikocontrollingundmussindieGesamtbanksteuerungintegriertwerden.

ImRahmenderRisikoüberwachungerfolgenKontrolle,ReportingsowiedieAbleitungundImplementierungvonMaßnahmenzurRisikosteuerung,Risikoprä-ventionundPrüfungderRisikotragfähigkeit.ÜberdievorhandenenRisikoartenundgetroffeneMaßnahmenzuderenSteuerungundÜberwachungmussregelmä-ßigineinemRisikobericht,derauchdasRisikoprofilunddenEinflussderRisikenauf denErfolg desKreditinstitutes beinhaltet, informiertwerden. ImFalle dro-henderVerluste trägtdasRisikomanagementüberAdhoc-MitteilungenzueinerschnellenInformationsweitergabebei.

DieBaselerRegelungenbeschreibenverschiedeneRisikomodelle,dieImple-mentierungeinesLimitsystemszurÜberwachungderLimit-Auslastungsowieder

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20 1 Wesentliche Inhalte von Basel III und Auswirkungen auf die Kreditinstitute

EntwicklungvonMaßnahmenplänenimFallvonÜberschreitungenundzurGe-währleistungderRisikotragfähigkeit. Sie verlangen einegeeignete InfrastrukturfürdasRisikomanagementsowiedieBewertungderProzessedurchunabhängigeKontrollinstanzen. In der 2. Säule beschreibtBasel III den aufsichtsrechtlichenÜberprüfungsprozess. Kernelemente dabei sind die Einführung adäquater Ri-sikomanagementsysteme und derenÜberwachung durch die nationaleAufsicht.Somussgewährleistetsein,dassgenügendinternesKapitalzurAbdeckungallerwesentlichenRisikenverfügbaristundangemesseneLeistungs-,Steuerungs-undKontrollprozessevorliegen.DieÜberprüfungerfolgtjährlichdurchdienationalenAufsichtsbehördenimRahmendes„SupervisoryReviewandEvaluationProcess“(SREP).

1.1.7 Exkurs zu den aktuellen Entwicklungen bezüglich der Einführung von Basel III in den USA

LangeZeitsahessoaus,alswolltendieAmerikanerdieinternationalenKapitalre-gelungenvonBaselIIInichtinnationalesRechtumsetzen.Umsoüberraschenderwar die in der Folge dargestellte Entwicklung.

DieNotenbankFEDhatAnfangJuli2013neueKapitalregelnzurUmsetzungvonBaselIIIbezüglichderKapitalausstattungderBankenausgearbeitetundderUS-Aufsichtvorgelegt.DabeiwillsiedieinternationalenKapitalvorschriftenso-garineinernochverschärftenFormumsetzen.DerVorschlagwurdeauchschonvon den beiden anderenAufsichtsbehörden – der Einlagensicherung FDIC undderWährungsaufseherOCC–bestätigtundmusstenochdenKongresspassieren.

DieneuenKapitalregelnseheninsbesonderefürdieachtgroßenundalsinter-nationalsystemrelevantangesehenenamerikanischenKreditinstitute–JPMorganChase&Co,WellsFargo&Co,GoldmanSachsGroup Inc.,BankofAmericaCorp.,Citigroup,MorganStanley,StateStreetunddieBankofNewYorkMellon–deutlichverschärfteRegelungenvor.SosollbeispielsweisestattderunterBaselIII vorgeschriebenenLeverageRatio von 3% eineKapitalunterlegungsquote inHöheauf5%bis6%vorgehaltenwerden.EinzelneSenatorenfordernsogareineUnterlegungvonbiszu15%.DieseVorgabesolltezum1.Januar2014eingeführtwerdenunddasgeforderteKapitalmussschrittweisebis2019aufgebautwerden.DiegeplanteVerschärfungwirdvonEuropadurchauskritischgesehen,daeshier-durchzuWettbewerbsverzerrungenkommenkann.NebenderVerschuldungsquotesoll auchdie inBasel III geforderteKapitalquote zurUnterlegungvonRisikenentsprechendeingehaltenwerden.FürkleinereKreditinstitutesehendiegeplantenRegelungenumfangreicheAusnahmenvor.Diesemüssensichvoraussichtlicherstab2015andieneuenVorgabenhalten.

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211.2 Auswirkungen auf die Kreditinstitute

ÜberdenseitOktober2013laufendenStresstestzyklusmitneunaufeinander-folgendenquartalsweisenUntersuchungen,welcheraufdenBeschlüssenvomJuli2013aufbaut,solldieEinhaltungderKapitalquotenbeidenamerikanischenGroß-bankengeprüftwerden.VorgesehenistdabeiauchdieerstmaligeEinbeziehungderbislangunberücksichtigtenkleinenInstitute.

DerzeitweisendiegroßenamerikanischenKreditinstitutemeisteinedeutlichhöhereLeverageRatioaufalsihreeuropäischenKonkurrenten.EinGrundhierfürliegtinderamerikanischenRettungspolitikzuBeginnderFinanzkrise2008/2009.Während dieser Zeit wurden die in Schwierigkeiten geratenen amerikanischenBankendurchZuführungvonneuemEigenkapitalgerettet.ImUnterschieddazuwurdedenKreditinstituteninEuropaüberstaatlicheGarantiengeholfen,mitde-nensiesichwiederneuesGeldamKapitalmarktbeschaffenkonnten.

Esistvorgesehen,dassfürdiegroßenamerikanischenBankendieUmsetzungderab2019vorgesehenenRegelungenzurLCRbereitsab2017zurPflichtwerdensoll.

ZurDebattestehtzusätzlichnocheineSonderregelungfürindenUSAtätigeTochterunternehmenausländischerBanken,diezukünftigeigenesEigenkapitalzuRisikounterlegungvorweisenmüssen.DiebislanggültigeAnrechnungdesKapi-talsderMutterunternehmensolldemnachentfallen.

BezüglichderBankenregulierungistdieUSAmitderVolckerRuledeneuro-päischenAufsehernbereitseinenSchrittvoraus.DieseverpflichtetdieGroßban-kendazu,bereitsheuteriskanteHandelsaktivitätenabzuspalten.InEuropagabesindiesemZusammenhanginjüngsterZeitimmerwiederDiskussionenbezüglichderUmsetzungdesTrennbankengesetzes.

1.2 Auswirkungen auf die Kreditinstitute

ZurUntersuchungderAuswirkungenvonBaselIIIwerdenvomBaselerAusschussseit2010regelmäßighalbjährlicheAuswirkungsstudienaufEbeneallerMitglieds-staatendurchgeführt.FürdiefolgendenAusführungenwurdendieErgebnissederimMärz2014veröffentlichtenStudie(Basel III–MonitoringReport [17])ver-wendet.

1.2.1 Kapitalquoten

Wennbereitsheutedieab2019geltendenAnforderungenzuGrundegelegtwer-den,wirddasharteKernkapitalderGruppe1-BankenmiteinemKernkapitalvonmehralsdreiMilliardenEurovon11,0%auf9,5%undbeiGruppe2-Bankenmit

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22 1 Wesentliche Inhalte von Basel III und Auswirkungen auf die Kreditinstitute

einemKernkapitalbiszudreiMilliardenEurovon11,3%auf9,5%zurückgehen.DieserdeutlicheRückgangistvorallemaufdieneueDefinitiondesAbzugskapi-talssowiedenAnstiegdesWertesderrisikogewichtetenAktivazurückzuführen.AusdiesemErgebnisergibtsichfürdieGruppe1einKapitalbedarfinHöhevon3,3Mrd.€bisAnfang2015durchdieErhöhungderhartenKernkapitalquoteauf4,5%und57,5Mrd.€bisAnfang2019unterBerücksichtigungvon2,5%zusätz-lichemhartenKernkapitalfürdenKapitalerhaltungspufferbeieinemGewinnnachSteuernvon456Mrd.€.FürdieGruppe2wurdeeinKapitalbedarfinHöhevon12,4Mrd.€bisAnfang2015durchdieErhöhungderhartenKernkapitalquoteauf4,5%und27,7Mrd.€bisAnfang2019zusammenmitden2,5%anzusätzlichemhartemKernkapitalfürdenKapitalerhaltungspufferbeieinemGewinnnachSteu-ernvon26Mrd.€ermittelt.

AndieserStelleseidaraufhingewiesen,dass98%(95%)derGruppe1-Bankenund95%(88%)derGruppe2-BankenbereitsheuteeineharteKernkapitalquotevon4,5%(7%)ausweisen.DieVerbesserungderhartenKapitalquotederGruppe1-Bankenumca.2%indenletzten18MonatenistvorallemaufMaßnahmenzurSenkungderRWAundKapitalabzugspositionensowiediekontinuierlicheZufuhrvonneuemhartemKernkapitalzurückzuführen.

Bei vollständiger Implementierung von Basel III nachAuslaufen der Über-gangsregelungenergebensichfolgendeAuswirkungenaufdieKapitalquoten:

DiegesamteKernkapitalquotederGruppe1wirdvon12,0%auf9,7%undbeiGruppe2von11,8%auf9,9%zurückgehen.DieGesamtkapitalquotereduziertsichinGruppe1von14,6%auf11,1%undinGruppe2von15,1%auf11,7%.

DieAuswirkungsstudievomMärz2014[17]gehtvoneinemGesamtkapital-bedarfzurvollständigenUmsetzungderAnforderungenvonBaselIIIbeiGruppe1-BankeninHöhevon305,7Mrd.–aufgegliedertin57,5Mrd.€anhartemKern-kapital,104,5Mrd.anweiteremKernkapitalund143,8Mrd.anErgänzungskapital–aus.BeiGruppe2-BankenliegtderGesamtkapitalbedarfbei47,4Mrd.€aufge-teiltin27,7Mrd.€anhartemKernkapital,7,5Mrd.anweiteremKernkapitalund12,3Mrd.anErgänzungskapital.

DabeisiehtdiedurchschnittlicheKapitalstrukturwiefolgtaus:

• Gruppe1-Banken:85,9%CET1,2,1%additionalTier1,12,0%Tier2• Gruppe2-Banken:80,7%CET1,3,5%additionalTier1,15,8%Tier2

DernochimmerdeutlicheRückgangderKapitalquoten,dendieStudieinsbeson-derebeiGruppe1-Bankenzeigt,undderhohezusätzlicheKapitalbedarfmacheneinestufenweiseEinführungderneuenRegelungennotwendig.EinweitererAuf-baudesnochbenötigtenKapitalskanndannbeispielsweiseüberGewinnthesaurie-rung erfolgen.

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231.2 Auswirkungen auf die Kreditinstitute

AlsmöglicheTreiberfaktorenfürdenRückgangderKapitalquotenwerdenfol-gendeAbzugskategorien genannt: Firmenwert, latente Steueransprüche (DTAs),Beteiligungenan anderenFinanzinstitutionen (Finanzbeteiligungen) sowieMin-derheitsbeteiligungen.

DieStudienenntdabeialsHauptauslöserfürdenRückgangderKernkapital-quoteninsbesonderedieneuenKapitaldefinitionen,VeränderungenderRegelun-genzudenAbzugspositionensowieErhöhungenderRWA.Dabeisinddiegröß-tenVeränderungenbeiBankenmitausgeprägtenHandelsaktivitätenüberzentraleGegenparteienzubeobachten.DesWeiterenistzuberücksichtigen,dassdieAus-wirkungenderneuenRegelungenzuKapitalabzügenundErmittlungderRWAbeigroßenInstitutenregelmäßigstärkersindalsbeikleinerenBanken.

AufGrund des künftigenWegfalls des bislang als Eigenkapital anerkanntenNachrangkapitals(Tier3)kanneszueinemweiterenKapitalbedarfundgegebe-nenfalls zu einem Spannungsverhältnis zur risikogewichteten Aktiva kommen mit derFolge,dassRisikoaktivaunddamitKrediteabgebautwerdenmüssen.

DieVeränderungenbeiderRisikogewichtung imVergleichzudenVorgabennachBaselIIführenzueinemAnstiegdermitEigenkapitalzuhinterlegendenri-sikogewichtetenAktivainHöhevon9,1%beiGruppe1-Bankenundvon7,1%beiGruppe2-Banken.DiesistvorallemaufdieneueGewichtungderRisikoabde-ckungfürHandelsbuch,VerbriefungenundKontrahenten-Ausfallrisikenzurück-zuführen.DieAuswirkungenaufdieKapitalpositionensindhierbeivoraussichtlichgeringeralsdiederverändertenKapitaldefinitionen.

EinVergleichmitdenErgebnissendervorherigenAuswirkungsstudienzeigt,dass der noch zu deckendeKapitalbedarf derGruppe 1-Banken imZeitverlaufweitausstärkergesunkenist,alsderderGruppe2-Banken.ZuletztistderKapital-bedarfderGruppe2-Bankensogarangestiegen,wasjedochaufVeränderungenbeidenanderStudieteilnehmendenInstitutenzurückzuführenist.Diedurchschnitt-lichenKapitalquoten derGruppe 2-Banken sind noch immer höher als die derGruppe1-Banken.Damithabensiesichjedochnurleichtverbessert,währendbeiGruppe1-BankeneindeutlicherAnstiegzuverzeichnenwar.

1.2.2 Kapitalpuffer als Gegenmechanismus zur Prozyklik

DieprozyklischeWirkungergibtsichvorallemausdemGrundprinzip,dassdieRisikoübernahmeeinesKreditinstitutsdurchdessenEigenkapitalbegrenztwird.Sokann in„gutenZeiten“beigleichzeitig fallendenRisikomesszahlenaus ein-behaltenenGewinnenEigenkapitalgebildetunddieGeschäftstätigkeitunddamitderLeverage-Graderhöhtwerden.In„schlechtenZeiten“erforderteinegeringere

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24 1 Wesentliche Inhalte von Basel III und Auswirkungen auf die Kreditinstitute

BonitätderSchuldnereinehöhereEigenkapitalunterlegungwährendgleichzeitigsinkendeGewinnedieBildungvonEigenkapitalbremsen.InderFolgemussdasKreditvolumenreduziertwerden.

DieserProzykliksolldurchdenverpflichtendenAufbauvonKapitalpufferninBoomphasenentgegengewirktwerden.VorgesehensindeinKapitalerhaltungspuf-ferundeinantizyklischerPuffer.DiesePufferkönneninkritischenPhasenzurVer-lustabsorptionverwendetwerdenundsollendieAuswirkungenmöglicherKrisenabfedern.SiekönnenKreditvergabespielräumeinAbschwungphasenschaffenunddieKreditvergabeinBoomphasenbremsen.DieDimensionierungdesantizykli-schenPufferswirdvondernationalenAufsichtsbehördeuntersuchtundfestgelegt.DieEinführungerfolgtstufenweiseab2016.

ZusätzlichwirddieProzyklikdadurchverringert,dassdieBildungvonWertbe-richtigungeninZukunftüberden‚expectedloss‘-AnsatzaufGrundlagevonkünf-tigerwartetenEreignissenerfolgenmuss.EineWertberichtigungistdaherbereitsfrüherzubildenalsbisher.

EineReduzierungderProzyklikergibtsichauchausderDifferenzierungver-wendeterRisikomessverfahren,beispielsweisedurchdieVerwendunglangfristigerDurchschnittebeiderErmittlungvonAusfallratenundAusfallwahrscheinlichkei-tenunterBerücksichtigungvonAbschwungphasen.

1.2.3 Leverage Ratio

DieseitAnfang2014zumeldendeLeverageRatio(=Verschuldungshöchstgrenze)liegtbeiBerücksichtigungder imRegelwerkvonBasel IIIenthaltenenKernka-pitaldefinitionderzeitbeidurchschnittlich4,0%fürGruppe1-Bankenund4,6%fürGruppe2-Banken.DabeiwurdendienochvorgesehenenVeränderungenbeiderBehandlungvonDerivatenüberdieVerwendungvonSchätzwertenberück-sichtigt.VondenanderAuswirkungsstudie[17]teilnehmendenBankenerreichenbeiBerechnungaufBasisdesKernkapitalsnachBaselIIIamzuGrundeliegendenStichtag19der102Gruppe1-Bankenund25der125Gruppe2-Bankendenvorge-sehenenWertvon3%nicht.UnterderAnnahme,dassalleBankendieunterBaselIIIvorgeseheneKapitalquotevon8,5%erreichthaben,liegtderzusätzlicheKa-pitalbedarfzurEinhaltungdesZielwertesbei56,8Mrd.fürGruppe1-Bankenund11,9Mrd.fürGruppe2-Banken.DamitwürdenzumBetrachtungszeitpunkt26,7%derGruppe1und26,9%derGruppe2durcheineMarkevon3%beiderKredit-vergabeeingeschränktwerden.DasbedeutetimUmkehrschluss,dass73,2%derBankendurchdierisikobasiertenKapitalquotenstärkereingeschränktwerdenalsdurchdieLeverageRatio.DieseEinschränkungensindbeiGruppe2-Bankenmeist

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251.2 Auswirkungen auf die Kreditinstitute

stärkeralsbeiGruppe1-Banken.SeitBeginnderAuswirkungsstudienin2011hatsichdieaufBasisdesKernkapitalsnachBaselIIIermittelteLeverageRatiofürGruppe1-Bankenvon3,4%auf4,0%erhöht,währenddiederGruppe2-Bankenweitestgehendunverändertgebliebenist.

DieAnalysezeigt,dassGruppe2-BankenimAllgemeinenwenigerhochver-schuldetsindalsGruppe1-Banken.DieserUnterschiedweitetsichmitvollständi-gerEinführungderBaselIIIAnforderungenweiteraus.Esistwahrscheinlich,dassdieserEffektzumindestteilweiseaufdieVeränderungenbeiderKapitaldefinitionzurückzuführenist.

EineUntersuchungdesZusammenhangsvonLeverageRatioundrisikobasier-tenKapitalanforderungenzeigtfolgendesErgebnis:

BeiGruppe1-BankenkommteszueinerstetigenErhöhungvonKernkapitalundGesamtverschuldungsposition(totalleverageexposure)beieinerrückläufigenRWA.

Bei Gruppe 2-Banken kommt es zu einer stetigen Erhöhung von RWA undGesamtverschuldungspositionbei zunächst steigendemunddann stagnierendemKernkapital.

Auf Grund der Definitionen der Kernkapitalquote und der Leverage Ratioergibt sich ein Standardverhältnis (normative proportion) von Gesamtverschul-dungsposition zuRWAvon2,83.Dieseswirdberechnet alsQuotient aus8,5%vorgeschriebenerKernkapitalquoteund3%vorgesehenerLeverageRatio.Dabeiistzubeachten,dassbeieinemVerhältnisvonunter2,83mitdergleichenKernka-pitalhöhedierisikobasiertenKapitalquotenleichterzuerreichensindalsdieLeve-rageRatio.UmgekehrtistbeieinemVerhältnisvonüber2,83dieLeverageRatioleichterzuerreichenalsdierisikobasiertenKapitalquoten[17].

1.2.4 Liquidität

BeidengeplantenneuenLiquiditätsstandardsLCRundNSFRkommtdiehierzuGrundegelegteAuswirkungsstudie[17]zufolgendenErgebnissen:

• Dieab2015einzuhaltendeLCRwurde imRahmendieserStudiedaszweiteMalseitdenimJanuar2013beschlossenenÄnderungenerhoben.ImDurch-schnitterreichtendie102Gruppe1-BankeneineLCRvon114%unddie124Gruppe2-BankeneinenWertvon132%.DabeigibtesinsbesondereinnerhalbderGruppe2-BankennocherheblicheUnterschiede.

Derzeiterfüllenbereits91%derInstitutemindestensdieab2015vorgeschrie-beneMindesthöhevon60%.AktuellbestehtnocheineKapitallückeinHöhe

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26 1 Wesentliche Inhalte von Basel III und Auswirkungen auf die Kreditinstitute

von168Mrd..72%derBankenerreichenschonheutedenab2019gültigenEndwertvon100%.DergesamteKapitalbedarffürdie100%-Quoteliegtak-tuellbei536Mrd.,was0,9%derGesamtwertederAktivaallerteilnehmendenInstituteinHöhevon62Billionenentspricht.AlsTreiberfaktorenfürdieVer-besserungderLCRimZeitablaufsindVeränderungenbeiderKalibrierungderAbflussratensowiedieauf15%begrenzteAnrechnungderLevel2bAktivazuden hochliquiden Aktiva zu nennen.

DieStudiezeigteineDifferenzzwischenliquidenAnlagenundZuflüssenso-wieAbflüssenundBegrenzungseinflüssen inHöhevon1.193Mrd.DerUn-terschiedzudemermitteltenKapitalbedarfvon536Mrd.zurErreichungdesvorgesehenenEndwerteslässtsichdurchdenHandelderBankenuntereinandererklären.InderPraxiswirdderWertvermutlichzwischendenbeidenermittel-tenGrößenliegen.

• Die ab 2018 einzuhaltendeNSFR beträgtmit StandSeptember 2013durch-schnittlich100%beiGruppe1und99%beiGruppe2 [18].DiesentsprichteinemKapitalbedarf von ca. 2,0Billion€, der bis 2018noch zudecken ist.ImVergleichdazuwurdebeidervorherigenAuswirkungsstudienocheinKa-pitalfehlbetragvon2,4Billion€ermittelt.DabeiwurdendieFehlbeträgederBanken,diederzeitunter100%liegennichtmitdenÜberschüssenderanderenInstituteverrechnet.Es sei nochdaraufhingewiesen, dass92%der Institutebereits heute eineNSFRvonmindestens75%und53%der teilnehmendenBankendenfür2019vorgesehenenEndwertvon100%odermehrerreichen.

Es ist zubeachten,dassdieKapitallückenbeiLCRundNSFRnichtadditivzusehensind,dadieReduzierungeinerLückegleichzeitigzurVerringerungderan-derenLückeführenkann.

Der NSFR Standard verlangt von Kreditinstituten, dass langfristige Krediteauchmit langfristigemKapitalunterlegtwerden.DieshatmöglicherweiseAus-wirkungenaufUmfangundBedingungenfürlangfristigeKredite.

1.2.5 Voruntersuchung bedeutender europäischer Kreditinstitute durch die EZB

MitBeschlussvom15.Oktober2013hatderEuropäischeRatdieVerordnungzumeinheitlichenAufsichtsmechanismus(SSM–SingleSupervisoryMechanism)[28]verabschiedet.SieistmitVeröffentlichungimEU-AmtsblattimNovember2013inKraftgetreten.DurchdieseVerordnungwirddieEuropäischeZentralbanknachAbschlusseinerumfassendenPrüfungderKreditinstitutemitderBankenaufsicht

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271.2 Auswirkungen auf die Kreditinstitute

derGroßbanken in ihremZuständigkeitsbereichder18Euro-Länderbeauftragt.InVorbereitungdieserAufgabeüberprüftdieEuropäischeZentralbanküber ein„ComprehensiveAssessment“ die wichtigsten europäischen Kreditinstitute hin-sichtlich ihrer derzeitigenKompatibilitätmit denAnforderungen aus Basel III/CRDIV,dasheißtaufeinevorzuhaltendeMindestquoteinHöhevon8%hartemKernkapital(Tier-1-Kapital).

DerHintergrunddieserMaßnahmeisteineVorab-Bestandsaufnahmederinter-nenGeschäftsdatenhinsichtlichdesKapitalisierungszustandesunterBerücksichti-gungderab2019geltendenRegelungenmitdemZiel,eineTransparenzbezüglichder vorliegendenRisiken undLasten zu erreichen.AlsweitereZiele sollen dieMöglichkeitzuKorrekturmaßnahmen sowie Vertrauensbildung genannt werden. MitdieserUntersuchungstelltsichdieEZBaufihrenabNovember2014begin-nendenPrüfauftrageinundverschafftsicheinendetailliertenÜberblicküberdenZustandderBankenlandschaft.DiesbetrifftinsbesonderedieGeschäftsbankenindenEURO-KrisenstaatenwieGriechenland,Irland,PortugalundSpanien.

DieserCheckumfasst124europäischeKreditinstitute,woruntersich24deut-scheKreditinstitutebefinden.Damitwerden85%dereuropaweitenBankenbilanz-summeinderUntersuchungberücksichtigt.

Das Comprehensive Assessmenterfolgtininsgesamtdreiaufeinanderaufbau-endenStufenundistaufeinenZeitraumvonvoraussichtlicheinemJahrangelegt.Detailshierzuwurdenam23.Oktober2013vonderEZBveröffentlicht.BeiderDurchführungarbeitetdieEZBengmitdennationalenAufsichtsbehördensowieunabhängigenPrüfernundBeraternzusammen.Zielistes,dassdieEZBdieAuf-sichtüberdieBanken imNovember2014 freivonAltlastenübernehmenkann.AlsDatenbasisdienendie jeweiligenBankbilanzenzumStichtag31.Dezember2013.ImFokusderUntersuchungstehendiefolgenden,aufeinanderaufbauendenTeilbereiche:

1. RiskAssessment2. BalanceSheetAssessment3. ZukunftsgerichteterStresstest

Das Risk Assessment beinhaltet einen bankaufsichtlichen ÜberprüfungsprozesshinsichtlichwesentlicherRisikenderuntersuchtenKreditinstitute.IndiesemZu-sammenhang werden insbesondere die kurzfristige Liquidität, Refinanzierungsowie Verschuldungsgrad mithilfe einer quantitativen und qualitativenAnalyseuntersucht.

ImRahmendesBalance Sheet Assessment–einerBilanzprüfung–wirdzumeinenübereinenumfassendenAsset Quality ReviewdieQualitätderAktiva-Po-

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sitionenundderenBewertunggeprüft.ZumanderenerfolgteineBeurteilungderKreditsicherheitensowiederAngemessenheitderRisikovorsorge.DabeiwerdensämtlicheKredit- undMarktexposures auf Basis eines risikobasiertenAnsatzesberücksichtigt.

Der StresstestaufGrundlagederVorgabenderEBAzuverschiedenenRisiko-szenariensolldieWiderstandsfähigkeit/ÜberlebensfähigkeitderBanken indefi-nierten Stresssituationen aufzeigen.

DieVeröffentlichungderErgebnissedesComprehensive Assessment soll noch vorderÜbernahmederAufsichtsfunktiondurchdieEZBimNovember2014er-folgen.

ImMärz2014wurdevonderEZBeinHandbuchzurPrüfungderAktiva-Qua-lität (AQR–AssetQualityReview)veröffentlicht.Esumfasst etwa300SeitenundstellteinenLeitfadenfürdiemitderBilanzprüfungbeauftragtennationalenBehördenundderenexterneSachverständigedarundistinzehnArbeitseinheitengegliedert.DasHandbuchenthältunteranderemLeitlinienzudenfolgendenPunk-ten/Bereichen:

• DatenvalidierungundPrüfungvonModellparametern• BewertungbedeutenderForderungen,SicherheitenundFestlegungerforderli-

cherRückstellungen• ProzessezurQualitätssicherungundFortschrittskontrolle• RichtgrößenbeiderBewertungvonMarktrisiken

VonbesonderemInteresseistdieValiditätderverwendeteninternenBewertungs-modelle,welchemithilfeeinerumfangreichenStichprobeprountersuchtemKre-ditinstitut aufdieQuantifizierungenthaltenerRisikenhinüberprüftwurde.ZieldiesesPrüfungsprozessesistes,dieBilanzenderuntersuchtenBankentransparen-terzumachenunddasVertrauenderAnlegerwiederherzustellen.

DesWeiterensollenimVorfeldderÜbernahmederAufsichtdurchdieEuro-päischeZentralbankgegebenenfalls nochbestehendeKapitallücken imRahmendesÜberprüfungsprozessesunddenfolgendenStresstestsaufgedecktwerden.DenStresstests werden zwei verschiedene Szenarien mit unterschiedlich hohen Stress-niveauszuGrundegelegt.Kreditinstitute,beiwelchensichinfolgederUntersu-chungKapitallückenzeigen,sinddazuverpflichtet,detailliertePlänezurDeckungdesKapitalbedarfszumithilfegeeigneterFinanzierungsinstrumentezuerstellen.DieSchließungderKapitallückenhatdanninnerhalbeinesZeitraumsvonmaxi-malneunMonatenzuerfolgen.

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291.2 Auswirkungen auf die Kreditinstitute

1.2.6 Resümee

ZusammenfassendsindfolgendeAspektezudenAuswirkungenderneuenRege-lungenvonBaselIIIaufKreditinstitutezuerörtern.

Potentielle Auswirkungen auf KreditvergabemöglichkeitenAlleKreditinstitutemüssenwährendderschrittweisenEinführungvonBaselIIIKapitalaufbauen.DieserzusätzlicheKapitalbedarfundeinverschärftesRisikoma-nagementbeiderKreditvergabekönnendazuführen,dassdieKreditvergabeehererschwertund/odereingeschränktwird.EineReduzierungderKreditausreichungzurSenkungdeszusätzlichenEigenkapitalbedarfskannnichtausgeschlossenwer-den.

Nochistnichtabschätzbar,wiesichdieneuenRegelungenvonBaselIIIgenauaufdieKreditvergabeauswirkenwerden.UmdasbislanggenutzteGeschäftsmo-dellbeiderKreditvergabeaufrechterhaltenzukönnen,müssensichdieBankengegebenenfallserstdasnötigeEigenkapitalbeschaffen.ZukünftigwirdinjedemFallauchbeibekanntenUnternehmeneinegenauere/umfassenderePrüfungvorge-nommenwerdenmüssen.

AlsmöglicheGründe für eine Einschränkung der Kreditvergabe sollen hiernebenEinschränkungenbeidenalsEigenkapitalanerkanntenPositionendieBe-schränkungenderFristentransformationaufGrundderNSFRaufgeführtwerden.

VorhandenesKapitalmuss aufGrundderVerschärfungderKapital- undLi-quiditätsanforderungengezieltereingesetztwerden,waszueinerReduzierungderGeschäftsaktivitätenodereinemdeutlichenAnstiegderKostenführenkann.

Notwendigkeit zur Veränderung interner ProzesseSchonmitderUmsetzungvonBaselIImussteninterneProzessebeispielsweiseimControlling-Bereichangepasstwerden.DieUmsetzungderRegelungenvonBaselIIIstelltdieKreditinstitutevorneueadministrativeHerausforderungen.SowerdendurchweitergehendeAnforderungenandieRisikosteuerungund-bewertungwei-tereAnpassungen insbesondere imRahmendesRisikomanagementsnotwendig.AuchdiehöhereBedeutunginternerRatingsunddiegefordertenStresstestswer-denAuswirkungenaufdieinternenProzessehaben.

EineStudievonKPMGsiehtinverschiedenenBereichenaufGrundderVerän-derungenimRahmenderÜberarbeitungderMaRiskeinenHandlungsbedarf([23],S.4–5).

NebenderEinführungeinesKapitalplanungsprozesses,soweitdieserinsbeson-derebeimittlerenundkleinenInstitutennochnichtvorhandenist,müssenAnpas-

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sungenderAblauf-undAufbauorganisationzurEinrichtungeinererweitertenundaufgewertetenComplianceFunktionerfolgen.DabeisinddiefolgendenAspektezuberücksichtigen:AbgrenzungundPriorisierungderindenVerantwortungsbe-reichderComplianceFunktionfallendenNormen,AbstimmungvonRisikoiden-tifikations-undRisikobewertungsverfahren,DefinitionderBerichtsinhalte,-wegeund-frequenzeneinschließlichkorrespondierenderKontrollenundSicherstellungderVerfügbarkeitrelevanterInformationen.WeitereVeränderungenergebensichin den Bereichen des Liquiditätstransferpreissystems zur internen VerrechnungvonLiquiditätskostenund-risikensowiedenRisikosteuerungs-und-controlling-prozessen. Dazu gehören beispielsweise das Limitsystem, ein Risikotragfähig-keitskonzeptundeinRisikofrüherkennungssystem.

KreditinstitutehabenbereitsmitEinführungvonBaselIIerforderlicheSchrit-te durchgeführt.Damit verbundenwaren und sind ständigeVerbesserungen derinternenProzesse,SchulungenundWeiterbildungsmaßnahmen.AufdieserBasislassensichdiezuvorbeschriebenenmitBaselIIIverbundenenErweiterungenundÄnderungenvermittelnundumsetzen.AnpassungsbedarfistvorallemimBereichderITzusehen.HiermüssenmöglicherweiseÄnderungenanbestehendenVerfah-renerfolgen,umbeispielsweiseKennzahlenfürRisikobewertungundRatingszuerstellenundzupflegen.AußerdemsindErweiterungenimBerichts-undMelde-wesen notwendig.

ImjeweiligenEinzelfallmussgeprüftwerden,obaufGrundvonBaselIIIineinemKreditinstitut strategischeÄnderungen inderGeschäftspolitiknotwendigwerden, die dannAuswirkungen auf bestehendeStrukturen oder dieGeschäfts-modelle habenkönnen.Es ist damit zu rechnen, dass hiervon insbesondere derKreditvergabeprozessbetroffenseinwird.

Auswirkungen der Regelungen auf StabilitätEswirddavonausgegangen,dassdieneuenRegelungenvorallemdurchdiequali-tativundquantitativhöhereEigenkapitalunterlegung,dieaufzubauendenKapital-puffersowiedieLiquiditätsvorschriftenzumehrStabilitätdesFinanzsektorsunddamitauchzumehrSicherheitführenwerden.Dabeiistjedochzubeachten,dassfür die Stabilität neben einer ausreichendenLiquidität auch eine entsprechendeRentabilitätnotwendigist.

FürdenFinanzsektorwirdeinreduziertesRisikoeinersystemischenBanken-krisedurchdenAbbauwechselseitigerAbhängigkeitenerwartet.DieneuenMin-destanforderungenkönnensichaufdieErtragskraftder Instituteauswirken.DerUmfangderAuswirkungistabhängigvonderbisherigenKapitalausstattungunddemjeweiligenGeschäftsmodell.WeitermussmiteingeschränktemWettbewerb,wenigerFristentransformationsowieweniger InnovationenbeiFinanzproduktenund Finanzdienstleistungen gerechnet werden.

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311.2 Auswirkungen auf die Kreditinstitute

Die vorhandenen Ermessensspielräume, die in verschiedenen Ländern unter NutzungnationalerWahlrechtedurchdieAufsichtsbehördenunterschiedlichaus-gelegt und umgesetzt werden, können zu ungleichenWettbewerbsbedingungenführen.

DanebenkannauchdieAnwendungvonverschiedenen–vonder jeweiligennationalenAufsicht zu genehmigenden – internen Risikomodellen zu teilweiseerheblichenUnterschiedenbeiderErmittlungdes zurRisikounterlegungvorzu-haltendenKapitalsführen.HierdurchkannesinderFolgezuWettbewerbsverzer-rungen kommen.

In seinem im Juli 2013 veröffentlichtenGutachten ‚Regulatory ConsistencyAssessmentProgramme(RCAP)–Analysisofrisk-weightedassetsforcreditriskin thebankingbook‘ [16]präsentiertderBaselerAusschuss fürBankenaufsichtdieErgebnisseeinerzuvordurchgeführtenStudiezurKonsistenzregulatorischerAnforderungen.Dabeiwirddeutlich,dass esderzeit durchdieVerwendungderinternenModelleimRahmendesIRB-AnsatzeszuAbweichungenbeimErgebnisdermitEigenkapitalzuunterlegendenRWAvonbiszu2%gegenüberderBench-markvon10%kommt.

MitdieserStudiesolltendieTreiberfaktorenfürdiemateriellenAbweichungenbeiderErmittlungderrisikogewichtetenAktivaimAnlagebuchbeiAnwendungdesIRB-Ansatzesuntersuchtwerden.AusihrenErgebnissenwurdedeutlich,dassdie Risikogewichtung der Kreditrisiken die Hauptursache für die vorhandenenAbweichungendarstellt.DabeibestehenUnterschiedebei derEinschätzungderverschiedenen imRahmen des IRB-Ansatzes verwendeten Parameter wieAus-fallwahrscheinlichkeit(PD)undVerlustquotebeiAusfall(LGD),welcheimFol-gendennochnähererläutertwerden.DesWeiterenwerdenMöglichkeitenzurMi-nimierungderaufGrundderverwendetenModelleentstehendenAbweichungendiskutiert,umeineStetigkeitundVergleichbarkeitderErgebnisseausdenunter-schiedlichenBerechnungsmethodenzurErmittlungdes regulatorischenKapitalsbeiallenKreditinstitutenzugewährleisten.HierseiendiefolgendenMöglichkei-ten genannt:

• ErweiterteOffenlegungspflichtenundMeldeanforderungenfürBankenzurEr-höhungderMarkttransparenz

• HarmonisierungdernationalenUmsetzungsvorschriften• Einschränkungen der Modellierungsspielräume bei den internen Modellen

durch− zusätzlicheLeitlinienzuverschiedenenAspektendesBaselerRahmenwerks

und− GrenzenbeidenSchätzungsparameterndesIRB-Ansatzes

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NähereAusführungenfindensichindemvomBaselerAusschussfürBankenauf-sichtveröffentlichtenGutachten[16].

Auswirkungen der Regelungen auf die KostenstrukturenAufGrundderverschärftenVorschriftenzurQualitätundQuantitätdesEigenka-pitalskannBaselIIIzueinemdeutlichenAnstiegderEigenkapital-undRisikoun-terlegungskostenführen.WesentlicheKostenbestandteilebeiderKalkulationderKreditkostenund-konditionensind:

• Kapitalkosten(KostenfürdieEigenkapitalunterlegungzurAbdeckungvon unerwartetenVerlusten)• ErwarteteVerluste(RisikokostenzurAbdeckungmöglicherAusfallrisiken)

Diese sind abhängig vom Rating des Kreditnehmers und steigen mit sich ver-schlechterndenRatingprogressivan.

WeitereKostenbestandteilesind:

• BetrieblicheKosten(KostenfürdenlaufendenGeschäftsbetrieb)• Finanzierungskosten(KostenderBankzurRefinanzierungamMarkt)

DiesebeidenKostenbestandteilebildeneinenratingunabhängigenKostenblock.Eswirddeutlich,dassdieRisikenmiteinerzunehmendenBonitätdesUnter-

nehmensunddamitbesserenUnternehmensratingsabnehmen,wasinderFolgezusinkendenKostenfürdieKreditinstituteführt.

DieGesamtkostenfüreinKreditinstitutwerden– jenachBonität/RatingderKreditnehmer–tendenziellsteigen.SiekönnenjedochaufGrunddesbestehendenWettbewerbs inallerRegelnur teilweiseüberhöhereKreditkonditionenweiter-gereichtwerden,sodassMargenunddamitdieProfitabilitätdesKreditgeschäftstendenziellzurückgehenwerden.Eswirdimmerwichtiger,imRahmenvonCross-Selling-GeschäftenweitereErträgezuerzielen,umdenDeckungsbeitragausdemKundengeschäftzuverbessern.

Neben erhöhten Eigenkapitalkosten zur Unterlegung verschiedener RisikenführenauchvorzuhaltendeLiquiditätsreservenzueinemzusätzlichenAnstiegderKosten.MithinsindLiquiditätsreservenalseinvonRechtswegenvorzuhaltenderKapitalblockgebundenundkönnennurwenigerertragsbringendangelegtwerden,alsdiesbeivollkommenfreifungiblemVermögenderFall ist,waszuOpportu-nitätskosten führt.Dieswirkt sich zusätzlich auf dasErgebnis und die Innenfi-nanzierungsmöglichkeitenübereineGewinnthesaurierungaus.JenachverfolgterRisikostrategiewerdendieAuswirkungendurchdievariablenKostenimRahmenderRisikovorsorgeunterschiedlichstarksein.

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1.2.7 Exkurs zu Solvency II

ImZusammenhangmitdenFinanzierungskostenseiandieserStelleaufdiezu-sätzlichenAuswirkungensowieWechselwirkungenüberdieneuenRegelungenfürVersicherungen(SolvencyII)hingewiesen,welchevoraussichtlichzum1.Januar2017inKrafttretensollen.

ZurVorbereitungaufdasneueRegelwerkhatdieEuropäischeAufsichtsbehör-defürdasVersicherungswesenunddiebetrieblicheAltersvorsorge(EIOPA)An-fangOktober2013Leitlinien[29]veröffentlicht,welchebereitsabdem1.Januar2014anzuwendensind.DiesebeinhaltenRegelungenzurGeschäftsorganisation,RisikomanagementsowiederPrüfungunternehmenseigenerRisikenundwirkendamitauchaufdasBerichtswesenunddieinternenModelle.

Mit Solvency II wird auch vonVersicherungen eine risikobasierte Eigenka-pitalunterlegung gefordert. Die Ermittlung der Solvenzkapitalanforderung kann übereinStandardmodellodereininternesModellerfolgen.DurchdiegeforderteEigenmittelunterlegungfürZinsänderungsrisikengewinntdieUmschichtungderKapitalanlageninlangfristigeAnleihenanAttraktivität.DabeimusszusätzlichdasKreditrisikomitberücksichtigtwerden.

Versicherungen sind bislang diewichtigstenKapitalsammelstellen undRefi-nanzierungsquellenfürdenBankensektorundhabenvorallemBedeutungbeiderBeschaffungvonHybridkapitalwieNachrangdarlehen,GenussrechtenundstillenBeteiligungen.SiehabendadurcheinewichtigeFinanzierungsfunktiondirektfürKreditinstituteundindirektfürUnternehmen.AufGrundderneuenRegelungenzurFristentransformationundLiquiditätshaltungfürVersicherungenunterSolven-cyIIziehensichVersicherungentendenziellalsInvestorenzurück–gleichzeitigentstehtunterBasel III fürBankeneinerhöhterRefinanzierungsbedarf.HierauslassensichbereitsdieerstenWechselwirkungenzwischenBaselIIIundSolvencyIIerkennen.

Überdensogenannten„Mean-Reversion-Prozess“wirktsichSolvencyIIauchaufdieKreditmargenaus,wasindemGutachtenwiefolgtbeschriebenwird:„EineErhöhungdesEigenkapitals[führt]zueinerUmverteilungvonRisikenzuGunstenderVersicherten,waszurFolgehat,dassbeiLebensversicherungenaufrisikoad-justierter Basis die Eigenkapitalkosten mit steigendem Eigenkapital zunehmen“ ([6],S.13).AufdieseWeiseimpliziertereinenAnreiz,einehöhereEigenkapital-unterlegungdurcheineReduktionderRisikenindenKapitalanlagenzuvermeiden.

KünftigwirdeineEigenmittelunterlegunggefordert,dieaufRisikenberuht,diesichinderBilanzdesVersicherersnurteilweisewiederfinden.AlsBasiswerdendietatsächlichenRisikenundnichtmehrreinbilanziellgemesseneRisikenverwendet.Hierdurch könnte die Eigenmittelunterlegung gegebenenfalls auch systematisch

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zuhochsein.BishererfolgteeinAusgleichvonErgebnisschwankungenüberdieBewertungsreserven.DieneuenRegelungenwirkensichvorallemdannaus,wennbishernachHGBundnichtschonnachIFRSbilanziertwurde.ZudemistdieOp-timierungvoninternenModellenzurAbbildunglangfristigerKapitalmarktrisikensehraufwendigunddamitkostenintensiv,waszueinemWettbewerbsnachteilvorallemfürkleinereVersicherungenführt.

EinweiteresZusammenspielvonBaselIIIundSolvencyIIbestehthinsichtlichderKapitalkosten, daVersicherungen zumindest imFremd- undHybridkapital-bereichinderVergangenheitwichtigeKapitalgeberderBankenwaren.Diesver-deutlichtauchfolgendesZitat:„EindurchBaselIIIerhöhtesAngebotanhybridenFinanzinstrumenten trifft auf eine durch Solvency IImöglicherweise reduzierteNachfrage“([6],S.44).

Marktwerteffekte durch Solvency II entstehen insbesondere auf Grund derzuerwartendensinkendenZahlungsüberschüssebeieinemzunehmendenbewer-tungsrelevantenMarktrisiko.DiesführtzusteigendenKapitalkostenausSichtderEigentümerinFormdirekterRegulierungskosten,dienichtweitergegebenwerdenkönnen,sowieKostenfürdiehöhereEigenkapitalunterlegung.Sieentstehenzu-sätzlichzudenMarktwerteffektenausBaselIII,ZinsstruktureffektenundKredit-risikoeffekten.

EntgegenderAnnahme,dassderVersicherungssektor infolgedesnochnichtrechtsverbindlichenRegelungswerkesSolvencyIIeineVerlagerungseinesTätig-keitsbereichesindasBankgeschäftanstrebt,istdiesausSichtderBaFinhingegen[noch]nichterkennbar.TheoretischbetrachtetwäredieserSchrittallerdingsfolge-richtig,dennVersicherungsunternehmensind insbesondereaufGrundderkonti-nuierlichenAuszahlungen,resultierendausdergesetzlichvorgeschriebenenMin-destverzinsung eingesammelter Kundengelder sowie aus Garantieleistungsver-sprechenbestehenderPolicen,gezwungen,diedafürnotwendigenRenditendurchandereGeschäftsfelderzugenerieren.InsofernhättendieVersicherungsunterneh-mengegenüberKreditinstituteneinenentscheidendenVorteil,indemfürsie[noch]keinevergleichbarenRegulierungenanalogzuBaselIIIgelten.DeshalbistunterBerücksichtigungdererzielbarenMargendieFinanzierungvonInfrastrukturpro-jektensowievonImmobilieneininteressantespotentiellesGeschäftsmodell.EinGrundfüreinebishernichtinerwähnenswertemUmfangzuverzeichnendeVer-schiebungderGeschäftsfelderkönntedarinzusehensein,dassdasPrestigeprojektdesAllianzkonzerns,dieAllianzBankalsVereinigungslösungvonVersicherungs-und Bankprodukten aus einer Hand, per Ende Juni 2013 den Geschäftsbetriebwegen signifikanter Planverfehlungen einstellte. Davon waren schätzungsweise 385.000Kundenbetroffen.

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http://www.springer.com/978-3-658-07704-4