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Bericht und Antrag des Kirchenrates an den Grossen Kirchenrat Sitzung vom 12. Dezember 2018 Wohnüberbauung «DUBOIS» Ausserschachen, Ebikon

Wohnüberbauung «DUBOIS» Ausserschachen, Ebikon · Die Liegenschaft Ausserschachen (8‘592 m2), Luzernerstrasse 59, Ebikon, gehört seit 1950 der Katho-lischen Kirchgemeinde der

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Page 1: Wohnüberbauung «DUBOIS» Ausserschachen, Ebikon · Die Liegenschaft Ausserschachen (8‘592 m2), Luzernerstrasse 59, Ebikon, gehört seit 1950 der Katho-lischen Kirchgemeinde der

Bericht und Antrag

des Kirchenrates an den Grossen KirchenratSitzung vom 12. Dezember 2018

Wohnüberbauung «DUBOIS» Ausserschachen, Ebikon

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Bericht und Antrag Wohnüberbauung Ausserschachen Ebikon 1

Übersicht

Nach intensiver Planung legt der Kirchenrat dem Grossen Kirchenrat das Wohnbau-Projekt «DU BOIS» im Ausserschachen vor. Auf dem ursprünglich für ein Kirchengebäude vorgesehenen Grundstück entstehen ein Längsbau mit 46 Mietwohnungen sowie 5 Atelierräumen und drei Punkthäuser mit insgesamt 21 Eigentumswohnungen. Die 67 höchst unterschiedlichen Wohneinheiten von 1.5-Zim-mer-Ateliers über 2.5- bis 5.5-Zimmer-Wohnungen leisten einen positiven Beitrag zur Siedlungspolitik, insbesondere bezüglich familienfreundlichem und «bezahlbarem» Wohnraum.Die drei Punkthäuser werden verkauft und tragen damit zur Finanzierung der beiden Projekte Ausser-schachen und Quartierzentrum Wesemlin bei. Das Projekt Ausserschachen bringt beim heute anfallenden Fremdkapitalzins einen jährlichen Net-toerlös von rund 405‘000 Franken und leistet damit nachhaltig einen Ertrag zugunsten der kirchlichen Tätigkeiten.Das Projekt Ausserschachen ergänzt das Gesamtportfolio der Finanzliegenschaften der Katholischen Kirchgemeinde der Stadt Luzern ideal.

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Inhaltsverzeichnis

A. Bericht 1. GrundsätzeundUmsetzungderLiegenschaftspolitik 1.1 Finanzvermögen Seite 3 1.2 Umsetzung Seite 3

2. AusgangslageundRahmenbedingungen 2.1 Geschichte Seite 4 2.2 Umzonung Seite 6

3. Projekt «Ausserschachen» 3.1 Bebauungskonzept Seite 7 3.2 Projektbeschrieb Seite 7 3.3 Anlagekosten Seite 10 3.4 Projektorganisation / Controlling Seite 11 3.5 Termine, weiteres Vorgehen

4. RisikoanalyseundErtrag 4.1 Marktumfeld Seite 13 4.2 Wirtschaftlichkeit Seite 13 4.3 Finanzierung Seite 15 4.4 Risiken Seite 16 5. Erwägungen 5.1 Nutzen für die Kirchgemeinde Seite 17 5.2 Gesamtbetrachtung Kirchgemeinde Seite 17 6. Anhang 6.1 Projektpläne 1:500 Seite 18

B. Antrag Seite 18

C. BerichtderControlling-Kommission Seite 18

D. BeschlussfassungBericht Seite 18

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A. Bericht1. GrundsätzeundUmsetzungderLiegenschaftspolitik

1.1 Finanzvermögen

In ihrer Liegenschaftspolitik Finanzvermögen1 bekennt sich die Katholische Kirchgemeinde der Stadt Luzern zu ihrer gesellschaftlichen Mitverantwortung im Liegenschafts- und Wohnbereich und steckt dabei den sozial- und siedlungspolitischen und ökologischen Rahmen für ihre Tätigkeit in diesem Bereich ab. Die Kirchgemeinde trägt im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu einer menschengerechten Entwicklung des Siedlungsraums Luzern bei, insbesondere im Hinblick auf die Bedürfnisse von Fami-lien mit Kindern, von Betagten und gesellschaftlichen Randgruppen. Zur Sicherung ihrer kirchlichen Tätigkeiten strebt die Kirchgemeinde eine optimale Rendite an, wobei sich diese einerseits an den Ge-gebenheiten des Marktes und andererseits an den zu verfolgenden Wirkungszielen zu orientieren hat.

Im Rahmen der von ihr verabschiedeten strategischen Leitlinien ist sich die Katholische Kirchgemein-de bewusst, dass durch die spezifischen Eigenschaften und Rahmenbedingungen jeder Liegenschaft die Umsetzung einzelner Ziele unterschiedlich geeignet sind. Sie behält deshalb die Ausrichtung ihres Gesamtportfolios im Auge und strebt ein Gleichgewicht zwischen sozial- und finanzpolitischen Zielen an, wobei bei den einzelnen Liegenschaften unterschiedliche Akzente gesetzt werden können. In ihrer Liegenschaftspolitik hält die Kirchgemeinde Luzern ferner fest, dass sie keinen substanziellen Beitrag als eigenständige Akteurin zum sozialen Wohnungsbau leisten kann. Hingegen will sie als Vermieterin soziale Anliegen berücksichtigen.

1.2 Umsetzung

Seit dem Planungsstart im Jahre 2010 hat der Kirchenrat verschiedene Vorgehensweisen betreffend der Liegenschaft Ausserschachen diskutiert. Dies immer abgestimmt auf die Liegenschaftspolitik Fi-nanzvermögen und in engem Austausch mit dem Pastoralraumteam, dem Grossen Kirchenrat und mit Fachleuten der Finanz- und Immobilienbranche. Dabei standen folgende Themen im Vordergrund:- Abgabe der Liegenschaft im Baurecht an einen genossenschaftlichen Bauträger- Verkauf der Liegenschaft an einen genossenschaftlichen Bauträger- Allenfalls eine Aufteilung mit einem entsprechenden Partner- Verkauf der Liegenschaft- Weiterführung der Wohnbautätigkeit zugunsten nachhaltiger Erträge für kirchliche und soziale Tätigkeiten- Beitrag für sozialverträgliches Wohnen für Familien- Erfolgschancen auf dem heutigen WohnbaumarktNach diesen intensiven Diskussionen hat sich der Kirchenrat entschlossen, selbst das Wohnbaupro-jekt Ausserschachen zu realisieren und damit:- einen positiven Beitrag zur Siedlungspolitik im Raum Luzern zu leisten;- einen nachhaltigen Ertrag zugunsten kirchlicher Tätigkeiten zu generieren; - einen Beitrag gegen die Verteuerung des Bodens durch Spekulation zu leisten;- qualitativ überzeugende und nutzungsgerechte Architektur umzusetzen;- das Gesamtportfolio der Liegenschaften sinnvoll zu ergänzen.

1 s. Liegenschaftspolitik Finanzvermögen – Ziele und Strategien vom 12. Dezember 2007

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2. AusgangslageundRahmenbedingungen2.1 Geschichte Ausgangslage

Die Liegenschaft Ausserschachen (8‘592 m2), Luzernerstrasse 59, Ebikon, gehört seit 1950 der Katho-lischen Kirchgemeinde der Stadt Luzern. Das Grundstück war ursprünglich für die Errichtung eines Kirchenzentrums vorgesehen, weil sowohl das Gebiet Schachen, das bis 2005 zur Pfarrei St. Josef – Maihof gehörte, als auch der Maihof stark wuchsen. Angesichts der stagnierenden Bevölkerungsent-wicklung und rückläufiger Zahlen bei den Katholiken wurde es später den Finanzliegenschaften bzw. dem Finanzvermögen der Kirchgemeinde Luzern zugeordnet. Sie befindet sich in der Geschäfts- und Wohnzone. Im Jahre 1994 erstellte der Luzerner Architekt Walter Hohler im Auftrag der Kirchge-meinde Luzern eine Volumenstudie. Die Liegenschaft war nach dem Zonenplan der Gemeinde Ebikon damals der sogenannten zweiten Bauetappe zugeteilt. Durch die Sicherstellung einer zweckmässigen Überbauung und Erschliessung im Rahmen eines Gestaltungsplanes ergab sich die Möglichkeit, sie der ersten Bauetappe zuzuordnen.Auf dem Grundstück steht heute ein altes, baufälliges Bauernhaus mit Scheune, das hauptsächlich als Lagerraum genutzt wird.

BisherigeAnalysenEine am 08.11.2005 in Auftrag gegebene Wirtschaftlichkeitsanalyse wies einen Verkehrswert des Baulandes nach der Einzonung von 3.5 Mio. Franken aus. Bei Anlagekosten von etwa 18 Mio. Franken ging die Studie damals von einem zu erzielenden Mietertrag von rund 1 Mio. Franken aus. Die Analy-se der Redinvest AG vom 31.7.2007, die gleichzeitig die Liegenschaften Unterlöchli, Landschaustrasse und Kauffmannweg bewertete, errechnete einen Mietwert von 1.09 Mio. Franken. Unter Berücksich-

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tigung der strategischen Gesamtsicht über die vier Standorte empfahl die Redinvest, die Liegenschaft Ausserschachen weiterzuentwickeln oder zu verkaufen. In seiner Klausur im Jahre 2009 diskutierte der Kirchenrat über die Thematik der Finanzliegenschaften Ausserschachen und Kauffmannweg und kam zum Schluss, die Liegenschaft Ausserschachen bis zur Gestaltungsplanreife weiterzubearbeiten.Im Voranschlag der Investitionsrechnung 2010 wurde für die Entwicklung und Planung ein Betrag von 100‘000 Franken eingesetzt.

ProjektwettbewerbAls Ausgangslage für den Projektwettbewerb stellte die Gemeinde Ebikon eine Zonenbereinigung mittels Sonderzone in Aussicht. Im Juli 2010 schrieb die Kirchgemeinde einen Projektwettbewerb unter sechs eingeladenen Planungsteams aus dem Raum Luzern aus. Die Projekte wurden im Novem-ber 2010 eingereicht. Die Auftraggeberin erwartete Projekte, die für sich als Siedlung überzeugen und die sich gut in die Umgebung eingliedern. Dabei durften auch die vorhandenen rechtsgültigen Be-stimmungen (z.B. Geschosszahlen in der GsW und Zonengrenzen) kritisch überprüft werden. Geplant werden sollte vor allem eine Wohnsiedlung. Der Büro- und Geschäftsanteil sollte so klein wie möglich gehalten werden. Zu berücksichtigen waren ferner die Lärmimmissionen der Kantonsstrasse sowie das bestehende Trafohaus an der Kantonsstrasse, das im Besitz der CKW ist.

Die Wettbewerbsjury, zusammengesetzt aus Mitgliedern der Bauherrschaft, Fachjuroren und Spezi-alisten im Bereich Wohnungsverwaltung und Generalunternehmung, beurteilten bis Dezember 2010 die eingegangenen Wettbewerbsprojekte. Als Sieger des Projektwettbewerbes gingen die ro.ma, roeoesli & maeder Architekten Luzern hervor.

Längsbau Strassenseite Zwischenraum Punktbauten - Längsbau

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Modell Das Projekt «DU BOIS» unterteilt die Siedlung in zwei unterschiedliche Zonen. Entlang der Kantons-strasse schützt ein horizontal und vertikal gestaffeltes, langes Volumen die hinterliegenden Punkt-bauten und die dazwischenliegende Aufenthalts- und Spielzone vor dem Strassenlärm. Ausser den erdgeschossig platzierten, nordorientierten Ateliers sind die meisten lärmempfindlichen Räume im geschützten Bereich angeordnet. Die südseitig gelegenen Punktbauten nehmen volumetrisch den Bezug mit der bestehenden nachbarlichen Gebäudestruktur auf.Die in fünf Mehrfamilienhäusern untergebrachten 2.5- bis 5.5-Zimmerwohnungen im Längsbau eig-nen sich für den Mietbereich, die drei südseitigen Punkthäuser für den Miet- und oder Eigentumsbe-reich. Insgesamt überzeugt das Konzept «DU BOIS» in städtebaulicher Hinsicht. Die vorgeschlagenen Baukörper erzeugen ein spannendes, gemeinschaftsbildendes Wohngebiet in lärmgeschützter Atmo-sphäre und nehmen den Dialog mit der Nachbarschaft auf. (Jurybericht)

2.2 Umzonung

Das Grundstück Nr. 123 war gemäss Zonenplan vom 14. Februar 1995 in zwei Zonen eingeteilt: Die Fläche entlang der Kantonsstrasse gehörte zur Wohn- und Geschäftszone GsW2-3, jene entlang dem Walter Linsenmaierweg zur Wohnzone verdichtet W2d. Auf der Grundlage des Siegerprojektes von 2011 wurde 2012 ein Bebauungskonzept ausgearbeitet. Dieses diente der Gemeinde im Rahmen der Teilrevision der Ortsplanung von 2013 als Basis für die Umzonung in die neue Geschäfts- und Wohn-zone „Ausserschachen“ GsW – AU. Die Zonenbestimmungen sehen unter anderem vor, dass nur im Rahmen eines Gestaltungsplanes gebaut werden darf. Der Gemeinderat kann jedoch auf die Pflicht zur Erarbeitung eines Gestaltungsplanes verzichten, wenn im Rahmen der Baubewilligung sicherge-stellt wird, dass im Sinne des Bebauungskonzeptes „DU BOIS“ vom 15. Juni 2012 gebaut wird.

Obwohl sich das Projekt seit 2012 weiterentwickelt hat, entspricht es nach wie vor den grundsätzli-chen Vorgaben des Bebauungskonzeptes „DU BOIS“. Entsprechend kann davon ausgegangen werden, dass eine Baueingabe ohne vorgängigen Gestaltungsplan eingereicht werden kann.

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3 Projekt «Aussesrchachen»3.1 Bebauungskonzept

Das Bebauungskonzept sieht vor, im nördlichen Grundstücksteil entlang der Kantonsstrasse einen länglichen, gestaffelten Baukörper mit 46 Mietwohnungen, 5 unterteilbaren Atelierräumen und 42 Einstellhallenplätzen zu erstellen. An die Tiefgarage angegliedert sind die Schutzräume für die gan-ze Siedlung. Im südlichen Grundstücksbereich entlang dem Walter Linsenmaierweg entstehen drei Punkthäuser mit insgesamt 21 Wohnungen, 17 Einstellhallen- und 5 Aussenparkplätzen.

3.2 Projektbeschrieb

a. Städtebau und ArchitekturDas Gebiet Ausserschachen liegt in Ebikon unmittelbar an der stark frequentierten Kantonsstrasse, profitiert jedoch von seiner Nähe zur Stadt Luzern und zum Naherholungsgebiet Rotsee. Es bildet heute eine landwirtschaftliche Restfläche, die allseits von bebauten Siedlungsflächen umgeben ist. Das Grundstück Nr. 123, mit gegen Nordwesten zur Kantonsstrasse hin abfallender Hanglage, weist eine Gesamtfläche von 8‘592 m2 auf. Auf der Parzelle steht heute ein Bauernhaus mit angebauter Scheune. Beide Bauten werden im Rahmen der Neubebauung abgebrochen. Direkt an der Kantons-strasse befindet sich ein inventarisiertes und damit erhaltenswertes Trafogebäude im Eigentum der CKW. Für das Neubauprojekt wird dieses nicht mehr benötigt. Über seinen Bestand entscheiden das Tiefbauamt und die Denkmalpflege.

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Mehrzweckstreifen

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Begrenzung Sichtzone

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Begrenzung Sichtzone

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Parkplatzbereich oberirdischSonderbauvorschriften Art. X Abs. X

Baumbereich überlagerndSonderbauvorschriften Art. X Abs. X

VerkehrsflächenSonderbauvorschriften Art. X Abs. X

GESTALTUNGSPLAN AUSSERSCHACHEN EBIKONüber das Grundstück Nr. 123

Situationsplan M 1:500 mit Sonderbauvorschriften

Gesuchsteller und Grundeigentümer:

Katholische Kirchgemeinde LuzernBrünigstrasse 20, 6005 Luzernvertreten durch: Herbert Mäder, Kirchenrat .....................................................

Planverfasser:

ro.ma. roeoesli & maeder GmbHdipl. Architekten ETHBundesstrasse 9, 6003 Luzernvertreten durch :Philipp Röösli, Christian Maeder .....................................................

Entwurf!

Hecke als TrennelementSonderbauvorschriften Art. X Abs. X

Einfahrt TiefgarageSonderbauvorschriften Art. X Abs. X

Zufahrt AnlieferungSonderbauvorschriften Art. X Abs. X

Legende

Gestaltungsplanperimeter Sonderbauvorschriften Art. X Abs. X

Geltungsbereich

Hauptbauten: 3 / 4 VollgeschosseSonderbauvorschriften Art. X Abs. X

Baubereiche / Baulinien

GrünflächeSonderbauvorschriften Art. X Abs. X

Umgebungsbereich

KleinkinderspielplatzSonderbauvorschriften Art. X Abs. X

Abbruch BestandSonderbauvorschriften Art. X Abs. X

Erschliessungsstrasse neuSonderbauvorschriften Art. X Abs. X

Verkehrsbereich

Freihaltebreich Sicht (max. Höhe 60cm)Sonderbauvorschriften Art. X Abs. X

Terrassen, BalkoneSonderbauvorschriften Art. X Abs. X

ZwangsbaulinieSonderbauvorschriften Art. X Abs. X

Baulinie mit AnordnungsbereichSonderbauvorschriften Art. X Abs. X

öffentlicher FusswegSonderbauvorschriften Art. X Abs. X

N

an Kanton abzutretende FlächeSonderbauvorschriften Art. X Abs. X

Abkürzungen

SP

PB

Spielplätze gemäss § 158 PBGSonderbauvorschriften Art. X Abs. X

Baubereiche Punktbauten 1 - 3 Sonderbauvorschriften Art. X Abs. X

BBF BaubereichsflächeSonderbauvorschriften Art. X Abs. XSonderbauvorschriften Art. X Abs. XSonderbauvorschriften Art. X Abs. X

TH neue Terrainhöhe ± 0.5 m in m.ü.M.Sonderbauvorschriften Art. X Abs. X

FaH max. Fassadenhöhe in m.ü.M.Sonderbauvorschriften Art. X Abs. XSonderbauvorschriften Art. X Abs. XSonderbauvorschriften Art. X Abs. X

FiH max. Firsthöhe in m.ü.M.Sonderbauvorschriften Art. X Abs. XSonderbauvorschriften Art. X Abs. XSonderbauvorschriften Art. X Abs. X

NormalbaulinieSonderbauvorschriften Art. X Abs. X

PW(II) Planungswert Empfindlichkeitsstufe IISonderbauvorschriften Art. X Abs. X

PW(III) Planungswert Empfindlichkeitsstufe IIISonderbauvorschriften Art. X Abs. X

Projekt KantonsstrasseSonderbauvorschriften Art. X Abs. X

LB Baubereich LängsbauSonderbauvorschriften Art. X Abs. X

0 5 10 20 50m

Passerellenoption GemeindeSonderbauvorschriften Art. X Abs. X

Projektstand: 10.10.2011, Plan-Nr. 56.200.01

Begegnungszone / SpielstrasseSonderbauvorschriften Art. X Abs. X

XXSonderbauvorschriften Art. X Abs. X

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Entlang der Kantonsstrasse wird die vorgefundene lineare Struktur durch einen länglichen Baukörper komplettiert. Dieser dient gleichzeitig als Schallbarriere für die südlich angrenzenden Punktbauten. Zur massstäblichen Eingliederung in den Bestand wird der Baukörper durch eine Staffelung in der Höhe und der Tiefe differenziert. Zwei punktuelle Durchgänge schaffen die notwendige Durchlässig-keit, ohne jedoch die Lärmschutzwirkung zu beeinträchtigen. Die Wohnungsgrundrisse reagieren mit einem durchgehenden Wohn-Essraum auf die nordseitig exponierte Lärmsituation und platzieren entsprechend auf der ruhigen Südseite in Form von Loggien die privaten Aussenräume.Im südlichen Teil der Parzelle wird die sich abzeichnende Reihe von losen Baukörpern mit drei Punkt-bauten vervollständigt. Sie vermitteln mit ihrer Grösse zwischen den östlich und westlich angrenzen-den Einfamilienhäusern und den vier südlich angrenzenden Zeilenbauten am Walter Linsenmaierweg. Zusammen mit dem Längsbau spannen die drei Volumen einen grosszügigen Freiraum auf. Dieser ist trotz der Hanglage relativ eben, liegt abseits des Hauptverkehrs und ist gut besonnt. Der Hartbelag der Begegnungszone dient als Spielfläche. Die Kleinkinderspielplätze sind direkt an die Begegnungszo-ne angegliedert, liegen jedoch ausserhalb der Hartflächen im Grünbereich.

b. ErschliessungDie Haupterschliessung des Grundstücks der Kirchgemeinde sowie mehrerer Nachbargrundstücke erfolgt heute über den Schachenweg. Diese spitzwinklige Einfahrtssituation wird künftig vom Kanton nicht mehr akzeptiert und muss gemäss Kantonsstrassenprojekt einem Fussgängerstreifen und einer verlängerten Bushaltestelle weichen. Die Zufahrt erfolgt neu auf dem Grundstück Nr. 123 und erfor-dert auf der Kantonsstrasse eine Linksabbiege-Spur. Unmittelbar nach der Einfahrt verschwindet der grösste Teil des motorisierten Verkehrs in der Einstellhalle des Längsbaus. Die restlichen Fahrzeuge werden am Ende der internen Erschliessungstrasse in die Einstellhalle der Punktbauten bzw. zu den Besucherparkplätzen geleitet. Von der neuen Erschliessung profitieren auch die Nachbargrundstücke.

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Die Fussgänger- und ÖV-Erschliessung erfolgt ab der nahegelegenen Bushaltestelle und führt über eine bereits bestehende Fusswegverbindung im Westen (Passarelle) und eine neu zu erstellende im Osten bis zum Walter Linsenmaierweg. Über die kantonsstrassenseitig vorgelagerte Verteilebene be-treten die Fussgänger den Längsbau. Die Punktbauten werden über den gemeinsam mit dem Längs-bau aufgespannten zentralen Freiraum erschlossen.

c. MaterialisierungDas architektonische Konzept sieht vor, dass der Längsbau und die Punktbauten analog dem Wett-bewerbsprojekt «DU BOIS» mit einer silbergrau lasierten Fassadenverkleidung in Holz materialisiert werden. Der nachwachsende Rohstoff Holz schafft eine langlebige und ökologische Fassade, verleiht dem neuen Quartier im Sinne der Adressbildung eine eigenständige Identität und trägt zur Redukti-on der Schallreflexion an der stark befahrenen Kantonsstrasse bei. Die Tragstruktur der Gebäude ist jedoch auf Grund der Hanglage und den Lärmschutzanforderungen in Massivbauweise in Stahlbeton und Mauerwerk geplant, wobei der Beton im Gebäudeinneren auch teilweise sichtbar bleibt. Im Aus-bau kommen erprobte Konstruktionen und Materialien zum Einsatz. Der Ausbaustandard wird jedoch aus Kostengründen bewusst auf das sinnvolle Minimum reduziert. (In der Ausführungsphase können geringfügige Änderungen im Bereich der Materialisierung erfolgen.)

d. Wohnungsmix Beim Wohnungsmix wird darauf geachtet, dass neben einer geringen Anzahl 2.5- und einer grösseren Anzahl 3.5-Zimmer-Wohnungen, welche sich für ganz unterschiedliche Zielgruppen und Lebenssi-tuationen von Jung bis Alt eignen, auch eine beachtliche Anzahl Familienwohnungen mit 4.5 bis 5.5 Zimmern geplant werden.Der angebotene Mix soll eine gute Durchmischung von Familien und Kleinhaushalten fördern. Als spe-zielles Zusatzangebot können im Eingangsgeschoss des Längsbaus flexibel unterteilbare Atelierräume und Extrazimmer zugemietet werden. Diese können neben einer kleinen Gewerbenutzung auch als Hobbyraum, Büro-, Musik- oder Gästezimmer dienen. Zur Förderung des gemeinschaftlichen Woh-nens ist aber auch eine Nutzung als Gemeinschaftsraum denkbar. In der Einstellhalle des Längsbaus ist ein Lagerraum für die Pfadi Wesemlin vorgesehen. Dieser Lagerraum ersetzt den Lagerraum im heute noch bestehenden alten Bauernhaus.

e. EnergieDie benötigte thermische Energie für Heizung und Warmwasser wird für die ganze Siedlung zentral mit einer Erdsonden-Wärmepumpe erzeugt. Diese umweltschonende, langlebige und unterhaltsarme Form der Wärmeerzeugung eignet sich besonders gut in Kombination mit einer stromerzeugenden Photovoltaikanlage (PVA), welche gemäss dem neuen Energiegesetz des Kantons Luzern ab 2019 bei Neubauten zu erstellen ist. Auch im Hinblick auf eine künftige Elektromobilität, die installationsseitig in den Einstellhallen vorbereitet wird, stellt die PVA eine wichtige Energiequelle dar. Die PV-Anlage wird voraussichtlich von einem Contractor erstellt, gewartet und betrieben. Die Gebäudehülle wird nach dem Minergie-Standard wärmegedämmt. Das Gebäude wird nicht Minergie-zertifiziert. Deshalb kann auf eine Komfortlüftung verzichtet werden. Der sommerliche Wärmeschutz wird mittels konsequentem Einsatz von effizienten Beschattungssystemen bei den Fensterflächen gewährleistet. Die Beleuchtung der Innen- und Aussenräume, sofern nicht mieterseitig installiert, wird mit stromsparenden LED-Leuchten ausgestattet.

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3.3 Erstellungskosten

Die Erstellungskosten für die Wohnüberbauung Ausserschachen sind aus der nachstehenden Kosten-zusammenstellung ersichtlich. Sie beinhaltet den Längsbau, die drei Punktbauten sowie die Umge-bungsarbeiten. In den Kosten der Umgebung ist die Erschliessungsstrasse inklusive Kostenanteil für die Anpassung an der Kantonsstrasse für den Linksabbieger enthalten. Auch die Finanzierungskosten sowie das GU-Honorar sind enthalten. Es wurden keine Reserven eingerechnet.

BKP Bezeichnung Total Längsbau Punktbauten Umgebung0 Grundstück 0 0 0 01 Vorbereitungsarbeiten 842’000 516’000 326’000 02 Gebäude 27‘468’000 18‘140’000 9‘328’000 03 Betriebseinrichtungen 0 0 0 04 Umgebung 2‘421‘000 0 0 2‘421’0005 Baunebenkosten 1‘731‘000 1‘094‘000 572‘000 65’0006 Reserven 0 0 0 08 GU-Honorar 868‘000 530‘000 274‘000 64’0009 Ausstattung 0 0 0 0 TotalBKP0-9 33‘330‘000 20‘280‘000 10‘500‘000 2‘550’000TotalBKP0-9inkl.Umgebung 33‘300‘000 21‘937‘500 11‘362‘500

Die dargestellten Kosten basieren auf dem detaillierten Kostenvoranschlag vom 13. August 2018.Kostenstand: 1. Oktober 2017, Genauigkeit +/- 10%, inkl. 7.7% MwSt.

KostenkennwerteGebäudevolumen Total Längsbau Punktbauten

1-9 Gesamtkosten BKP 1-9 /m3 GV 792 734 726

2 Gebäude BKP 2 / m3 GV 653 657 645

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3.4 Projektorganisation/Controlling

GrosserKirchenrat Genehmigung der Voranschlagskredite der Investitionsrechnung Genehmigung des Sonderkredits (Baukredits)

Kirchenrat Strategische Führung und Überwachung der Projektziele Entscheid über die Projektorganisation Entscheid über Anträge der BauKo zu wesentlichen Projektelementen Entscheid / Auslösung der wesentlichen Projektschritte Entscheid über die Fremdfinanzierung Bestimmung der Vermietungskriterien Bestellung der Immobilienfirma für die Erstvermietung Erteilung des Verwaltungsauftrags für die Mietwohnungen

Baukommission Steuerung und Kontrolle des Projekts im Detail bis zum Projektende, d.h. bis (ab Jan. 2017) zur Übergabe an die Bauherrschaft Regelmässige Orientierung des Kirchenrats über den Projektverlauf Antrag zum Bauablauf

Mitglieder: Herbert Mäder, Kirchenrat, Präsident Sibylle Lehmann, Kirchenrätin (ab Januar 2018) Martin Zumbühl, Kirchenrat (bis Juni 2018) Peter Bischof, Geschäftsführer (bis Sommer 2017) Daniel Fischlin, Grosskirchenrat Melanie Landolt, Architektin Ebikon Bernhard Blättler, Grosskirchenrat (ab Juli 2018) Stefan Waber, Projektleiter Bauherr (ohne Stimmrecht) Philipp Röösli, Architekt ro.ma (ohne Stimmrecht)

Projektgruppe Operative Steuerung des Projekts und Führung des Generalplaners Regelmässige Orientierung der BauKo und des Kirchenrats über den Projekt- verlauf Gremium der operativen Entscheidungen

Mitglieder: Herbert Mäder, Kirchenrat, Leiter Ressort Bau Stefan Waber, Architekt, Projektleiter Bauherr (ohne Stimmrecht) Philipp Röösli, Architekt ro.ma Architekten (ohne Stimmrecht)

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Planungsteam ro.ma roeoesli & maeder Architekten Luzern , Philipp Röösli a. Baumanagement/Bauleitung BfB Bauökonomen AG, Luzern b. Bauingenieur, Gebäude Wälli AG Ingenieure, Horw c. Bauingenieur, Erschliessung Gmeiner AG Ingenieure, Luzern d. Elektroingenieur Brunner Elektroplan AG, Luzern e. HLKK-Ingenieur Markus Stolz + Partner AG, Luzern f. S-Ingenieur JOP Josef Ottiger + Partner AG, E.-brücke g. Bauphysiker/Raumakustiker Martinelli +Menti AG, Luzern h. Landschaftsarchitektur noch offen

Der Architekt führt die Fachplaner als Gesamtprojektleiter

Controlling Folgende Instrumente dienen dem systematischen Controlling:

• Im Projekthandbuch sind die Ziele und Rahmenbedingungen für das Projekt vorgegeben. • Die Baukommission respektive die Beauftragten rapportieren in festgeleg- ten Abschnitten den Projektverlauf, insbesondere allfällige Abweichungen von Leistungs-, Qualitäts-, Kosten- und Terminzielen. • Die Kompetenzen der Organe sind in einer Funktionsmatrix festgelegt. • Für die Planung und Realisierung wird im Voraus ein Kontrollplan aufgestellt.

3.5 Termine,weiteresVorgehen

Sitzung Grosser Kirchenrat 12. Dezember 2018Baueingabe Mitte Januar 2019Baubewilligung Ende Mai 2019 Baustart Mitte August 2019Bauende und Bezug Herbst 2021

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4. Ertrag,Risikoanalyse4.1 Marktumfeld

Die Marktsituation für Mietpreise wurde eingehend von ARLEWO, aber auch von der LUKB und der Balmer-Etienne AG analysiert. Die vorgesehenen Miet- und Verkaufspreise liegen im Mittelfeld der Region und werden als marktkonform bezeichnet. Aufgrund des nach wie vor starken Standorts Luzern rechnen alle drei mit einer guten Vermiet- und Verkaufbarkeit. Der Wohnungsmarkt in Ebikon weist seit Jahren ein stabiles Wachstum und eine mittlere Bautätigkeit auf. Ebikon ist keine typische Agglomerationsstadt Luzerns wie etwa Kriens oder Emmen, sondern verfügt mit einem eigenen robusten Arbeitsmarkt über eine hohe wirtschaftliche Eigenständigkeit. Das tiefere Mietpreisgefüge zieht neue Bewohnerinnen und Bewohner an, die weiterhin in Luzern, Zug oder Zürich arbeiten. So wohnen hier viele Familien, bei denen Elternteile arbeiten.Der Standort «Ausserschachen Ebikon» bietet ein den heutigen Marktbedürfnissen entsprechendes Angebot und wird die Anforderungen der Wohnungssuchenden in genügendem Masse abdecken kön-nen. Allerdings wird sich auch in Ebikon die allgemein hohe Wohnbautätigkeit bemerkbar machen. Diverse Projekte befinden sich in unterschiedlichen Phasen, das gesamte Volumen beläuft sich auf über 1‘000 Mietwohnungen.Sofern diese Projekte die politischen Hürden nehmen und ausgelöst werden, könnten in naher Zu-kunft jährlich im Durchschnitt 200 Wohnungen in Ebikon gebaut werden. Dies wäre beim prognosti-zierten Bevölkerungswachstum (132 WG pro Jahr) eine Überproduktion. Andere Prognosen wie das Prospektivmodell Wohnen von Fahrländer Partner geht im mittleren Sze-nario zwischen 2015 und 2030 in der Gemeinde Ebikon von einer Zusatznachfrage von 1‘981 Woh-nungen (pro Jahr: 132) aus und folglich von einem höheren Bevölkerungswachstum von +244 WG pro Jahr.

4.2 Wirtschaftlichkeit

Die wirtschaftliche Betrachtung des Projekts Ausserschachen muss zweistufig erfolgen: Zum einen isoliert aufs Projekt bezogen (a.), zum anderen im Rahmen einer Gesamtschau, wobei der Einfluss der Projekte Quartierzentrum Wesemlin und Wohnüberbauung Ausserschachen auf die Rechnung der Kirchgemeinde aufgezeigt wird (b.):

a. WirtschaftlichkeitsanalyseBei Erstellungskosten von 33.33 Mio. Franken, abzüglich dem Verkaufserlös für die Punkthäuser von 13.55 Mio. Franken, und anfallenden Fremdkapitalzinsen von 1.5 Prozent, bringt das Projekt Ausser-schachen einen jährlichen Nettoerlös von rund 405‘000 Franken. Es leistet damit eine nachhaltigen Ertrag zugunsten kirchlicher Tätigkeiten. Bei den Nettoinvestitionen von 20.067 Mio. Franken sieht die Erfolgsrechnung wie folgt aus:

Wohnungsmieten LängsbauZimmer / Ateliers von 230.00 bis 510.002.5- Zimmer-Wohnungen 9 Stk. von 970.00 bis 1‘010.00 3.5- Zimmer-Wohnungen 31 Stk. von 1‘760.00 bis 1‘830.00 1‘790.00 - 2‘420.00 (Attika)4.5 Zimmer-Wohnungen 20 Stk. von 1‘840.00 bis 1‘970.00 2‘150.00 - 2‘680.00 (Attika)5.5 Zimmer-Wohnungen 7 Stk. von 1‘990.00 bis 2‘210.00

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MietwertpotentialLängsbautenNutzung Fläche/Stück Miete/m2 Miete/Monat Miete/Jahr

Wohnungen 4‘370 m2 ø 234 85‘350 1‘024‘200PP Einstellhalle 42 5‘880 70‘560Mofa EH 18 900 10‘800total 71‘590 1‘105‘560

MietwertpotentialPunktbautenNutzung Fläche/Stück Miete/m2 Miete/Monat Miete/Jahr

Wohnungen 1‘956 m2 ø 271 44‘220 530‘640PP Einstellhalle 17 2‘380 28‘560Mofa EH 10 500 6‘000total 565‘200

WirtschaftlichkeitsanalyseLängsbauErstellungskosten 33‘330‘000Verkaufserlös Punkthäuser inkl. Land -13‘550‘000Vermarktung Punktbauten 2 % 296‘000Nettoinvestition Längsbauten ohne Land 20‘076‘000

Marktwert inkl. Land 27‘420‘000

Mietwert/Jahr 1‘144‘200Kapitalzins aktuelles Zinsniveau 1.5% -301‘140Bewirtschaftung Betriebskosten (Versicherungen, Abgaben) 2.0% -22‘884

Unterhaltskosten 4.0% -45‘768Mietzinsrisiko 2.0% -22‘884Verwaltungskosten 4.0% -45‘768

FreeCashFlow/J vor Abschreibungen 705‘756

Abschreibungen Vorgabe Kirchgemeinde 1.5% -301‘140FreeCashFlow/J 404‘616Bruttorendite Mietertrag/Marktwert 4.17%Nettorendite Mietertrag-Bewirtschaftung/Marktwert 2.57%

b. WirtschaftlichkeitGesamtschauFür die Kirchenratssitzung vom Januar 2018 und nochmals vom September 2018 wurde die Balmer- Etienne AG beauftragt, den Einfluss der Investitionsprojekte Quartierzentrum Wesemlin und der Wohnüberbauung Ausserschachen auf die Gesamtrechnung der Kirchgemeinde zu untersuchen. Mit dem Verkauf der Punkthäuser Ausserschachen beläuft sich das gesamte Investitionsvolumen beider Projekte auf total 54.5 Mio. Franken bei einem Free Cashflow von 0.62 Mio. Franken (Amortisation von 0.57 Mio. Franken bei 1.5 Prozent) pro Jahr. Der Anteil der Investitionssumme in der Periode 2019-2023 am Verwaltungsvermögen beläuft sich auf 13 Mio. Franken. In diesem Zusammenhang empfiehlt Balmer-Etienne AG diese Investition zu reduzieren. Das Zinsänderungsrisiko schätzt Bal-mer-Etienne AG als relativ gering ein.

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Die Anforderung der LUKB an die Pflichtamortisation für die Projekte Unterlöchli, Wesemlin und Ausserschachen beträgt 725‘500 Franken pro Jahr, damit in rund 14 Jahren die Fremdverschuldung von 80 auf 66 Prozent reduziert werden kann. Sofern das verzinsliche Fremdkapital wie geplant amortisiert wird, liegt der Bruttoverschuldungsanteil im Jahr 2032 wieder im «grünen» Bereich. Die Balmer-Etienne AG als Revisionsstelle empfiehlt eine deutliche höhere Amortisation als die Pflichta-mortisation, um dem Risiko der steigenden Hypothekarzinsen entgegenzuwirken.

c. KostensicherheitDer Kostenvoranschlag des Projektes Wohnüberbauung Ausserschachen weist einen Genauigkeit von ± 10 Prozent auf. Grundlage dafür waren Unternehmer-Richtofferten und Erfahrungsrichtzahlen des Bauökonomen. Auf diesen Erstellungskosten basieren die vorliegenden Wirtschaftlichkeitsberech-nungen und Risikoanalyse. Das Projekt wird von einer Generalunternehmung (GU) realisiert. Deshalb werden als nächste Planungsschritte die provisorische Werkplanung und die zugehörende GU-Sub-mission ausgelöst. Die GU-Offerte liefert eine zuverlässige Prognose für die Endkosten. Sollten die Gesamtkosten über den vom Grossen Kirchenrat genehmigten Kredit steigen, kann der Kirchenrat das Projekt stoppen und dem Grossen Kirchenrat erneut zum Entscheid vorlegen.

4.3 Finanzierung

Das Investitionsvolumen für die beiden Projekte Ausserschachen und Wesemlin übersteigt die finanziellen Möglichkeiten der Kirchgemeinde. Es ist darum notwendig und geplant, die drei Punkt-häuser der Wohnüberbauung Ausserschachen (en bloc oder im Stockwerkeigentum) zu verkaufen. Damit kann das Investitionsvolumen auf ein finanzierbares Mass verkleinert werden. Im vorliegenden Bericht ist der Verkauf der Punktbauten en bloc dargestellt. Entsprechend ist ein geringerer Ertrag eingerechnet. Der Kirchenrat hat jedoch noch keinen Verkaufsentscheid gefällt. Basierend auf den vorhandenen Unterlagen (Kostenvoranschläge, Baubeschriebe, Wirtschaftlich-keits-Analysen der ARLEWO, Pläne usw.) hat die Luzerner Kantonalbank (LUKB) als Hausbank der Katholischen Kirchgemeinde Luzern mögliche Finanzierungsvarianten für die Neubauprojekte Quar-tierzentrum Wesemlin und Ausserschachen erarbeitet. Eine erste Variante betrachtet den Verkauf der Punktbauten en bloc und die Zweite geht von einem Verkauf der Punktbauten im Stockwerkeigentum aus. Bei der zweiten Finanzierungsvariante müssten vor Baubeginn 65 Prozent der Punktbauten-Woh-nungen oder zwei der drei Punktbauten verkauft sein. Im Weiteren geht die LUKB bei gesamten Erstellungskosten von 51.593 Mio. Franken (exkl. Verwaltungsanteil Quartierräume Wesemlin) von einem max. Eigenmittelbelbedarf von rund 3.6 Mio. Franken (notwendig bei der Variante Verkauf im Stockwerkeigentum), finanziert über die Erhöhung der Hypothek Unterlöchli, aus. Mit Brief vom 27. September 2018 bestätigt die LUKB, dass die entwickelten Finanzierungsvarianten als finanzierbar beurteilt werden. Wie üblich erfolgt diese Bestätigung jedoch unter dem Vorbehalt der definitiven Kreditprüfung sowie Kreditbewilligung.

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4.4 Risiken

Für eine frühzeitige Erkennung von Stärken und Schwächen sowie Chancen und Risiken hat die Projektleitung Ende 2017 eine SWOT-Analyse zu den Projekten Ausserschachen, Quartierzentrum We-semlin sowie zum Gesamtportfolio der Kirchgemeinde durchgeführt. Dabei wurden folgende Themen diskutiert:

- Gesamtbetrachtung, Auswirkung der grossen Projekte Ausserschachen, Quartierzentrum Wesem lin und Unterlöchli auf den Finanzplan 2019-2023 durch die Revisionsstelle Balmer-Etienne AG- Marktanalyse zum Standort Ausserschachen durch die Immobilienspezialisten ARLEWO- Wirtschaftlichkeitsanalysen zu beiden Projekten durch die Immobilienspezialisten ARLEWO- Kostenreduktion bei beiden Projekten um 10 Prozent (zwischenzeitlich erfolgt)- Entscheid des Kirchenrats, die drei Punkthäuser im Ausserschachen zu verkaufen

Die Hauptrisiken im Projekt Wohnüberbauung Ausserschachen sind das Vermietungsrisiko der Wohneinheiten, das Verkaufsrisiko vor dem Baustart und nach Bauabschluss, Kostenüberschreitun-gen vor Baubeginn und die Entwicklung des Hypothekarzinssatzes in den kommenden Jahren.

Die Marktanalyse der ARLEWO kommt zum Schluss, dass trotz hoher künftiger Wohnbautätigkeit in Ebikon dank der Stadtnähe und der idealen Lage an der Achse Luzern-Zug-Zürich das Vermietungsrisi-ko des Projektes mit den interessanten Wohnungsmieten gering ist.Die Nachfrage nach bezahlbarem Wohnungseigentum ist nach wie vor gross und die Lage Ausserscha-chen gut.Sind auch nach Bauabschluss nicht alle Wohnungen verkauft, können sie vermietet werden und generieren Ertrag. Der für die Finanzierung fehlende Verkaufserlös kann mit der Belehnung anderer Liegenschaften aus dem Finanzvermögen ausgeglichen werden. Sind die Kosten vor Baubeginn höher als die geplanten 33,33 Mio. Franken müssen andere Optionen geprüft werden. Das Geschäft kommt dann erneut in den Grossen Kirchenrat. Die Vergabe an eine Generalunternehmung garantiert einen Fixpreis. Eine detaillierte Planung und Ausschreibung und eine darauf konsequent ausgerichtete Ausführung soll allfällige Zusatzkosten und Nachforderungen seitens der GU ausschliessen. Die künftige Zinsentwicklung gilt es aufmerksam zu beobachten. Mit der Vermietung der Wohnungen bis zu einer Fremdkapital-Verzinsung von knapp 3.5 Prozent kann trotz der selbst auferlegten, nicht marktüblich hohen Abschreibungsquote von 1.5 Prozent, ein positiver, finanzrelevanter Free Cash Flow erwirtschaftet werden. Steigen die Hypothekarzinse, so können die Mietzinse, sofern der Markt es zulässt, dem gestiegenen Referenzzinssatz angepasst, d.h. die Mietzinseinnahmen mit einer gewissen zeitlichen Verzögerung erhöht werden. Als weitere Massnahmen können sowohl eine Korrektur bei der Abschreibungsquo-te als auch ‒ im Fall eines worst case-Szenarios ‒ die Belehnung anderer Liegenschaften aus dem Finanzvermögen der Kirchgemeinde der Stadt Luzern in Betracht gezogen werden.Geplant ist, die Hypothekarlast möglichst schnell von 80 auf 66 Prozent zu reduzieren dank maximaler Amortisation. Steigt der Zins in Zukunft, sinkt das Hypothekarrisiko dank reduzierter Verschuldung.

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5. Erwägungen5.1 NutzenfürdieKirchgemeinde

Positiver Beitrag zur Siedlungspolitik, insbesondere bezüglich familienfreundlicher und «bezahlbarer» Wohnungen.Das Projekt «DU BOIS» Ausserschachen erlaubt es der Kirchgemeinde, auf alle Aspekte einer land-schaftsgerechten und familienfreundlichen Siedlungspolitik Einfluss zu nehmen. Auf dem ursprünglich für ein Kirchengebäude vorgesehen Grundstück entsteht ein reichhaltiges Angebot von 67 höchst unterschiedlichen Wohneinheiten von 1.5-Zimmer-Ateliers über 2.5- bis 5.5-Zimmer-Mietwohnungen sowie von 2.5- bis 4.5-Zimmer Eigentumswohnungen.

Nachhaltiger Ertrag zugunsten der kirchlichen TätigkeitenDas Projekt Ausserschachen bringt beim heute anfallenden Fremdkapitalzins einen jährlichen Net-toerlös von rund 405‘000 Franken.

Architektonische Qualität und gleichzeitig bezahlbarer WohnraumDie eigene Realisierung erlaubt es der Kirchgemeinde, über den seinerzeitigen Architekturwettbe-werb ein gutes Projekt kostenoptimiert für bezahlbare Mietzinsen zu realisieren.

Sinnvolle Positionierung im Gesamtportfolio der LiegenschaftenNebst dem bereits realisierten Wohnbauprojekt Unterlöchli ergänzt das Projekt Ausserschachen die Wohnbautätigkeit der Kirchgemeinde in einem anderen gesellschaftlichen Umfeld.

5.2 GesamtbetrachtungKirchgemeinde

Der Finanzplan 2019 bis 2023 der Katholischen Kirchgemeinde Luzern sieht gesamthaft Investitionen von 47.4 Mio. Franken vor. In dieser Planungsperiode ist die Realisierung die beiden „Grossprojekte“ Ausserschachen und Wesemlin vorgesehen. Nach der Realisierung werden diese beiden Projekte des Finanzvermögens einen Nettoertrag zugunsten der kirchlichen Tätigkeiten beitragen. Die Balmer-Eti-enne AG als Revisionsstelle der Kirchgemeinde Stadt Luzern hat den Finanzplan 2019 bis 2023 beur-teilt und dazu Folgendes festgehalten:

Die Finanzierung der Investitionen erfolgt über die Aufnahme von Fremdkapital. Das verzinsliche Fremdkapital steigt bis Ende 2023 auf 71.5 Mio. Franken. Trotz des Anstiegs der Verschuldung und den geplanten Investitionen liegen die Finanzkennzahlen der Landeskirche in der Planungsperiode innerhalb der geforderten Bandbreite. Werden die Buchwerte der Liegenschaften Finanzvermögen und des Verwaltungsvermögens addiert und ins Verhältnis zum Fremdkapital gestellt, so ergibt sich ein Belehnungsanteil von 78 Prozent. Das heisst, dass die Investitionen mit 22 Prozent Eigenmitteln finanziert sind. Somit ist die Mindest-Finan-zierungsregel von 20 Prozent Eigenmitteln nach Abschluss der Grossprojekte Ende 2023 eingehalten.Ab dem Jahr 2023 – nach dem Abschluss dieser beiden Grossprojekte – steht der Katholischen Kirch-gemeinde Luzern ein ausreichender Cashflow brutto von rund 2.7 Mio. Franken zur Verfügung, um die Verschuldung zu reduzieren bzw. die notwendigen Pflichtamortisationen sicherzustellen. Die Balmer-Etienne AG erachten die im Finanzplan 2019 bis 2023 enthalten Parameter, Schätzung und Annahmen als realistisch, die Finanzierbarkeit und die Tragbarkeit dieser Investitionen als gegeben und die finanzielle Entwicklung als vertretbar.

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6. Anhang6.1 Projektpläne

B. Antrag Der Kirchenrat beantragt dem Grossen Kirchenrat gemäss Gemeindeordnung Artikel 8, Ab- satz 1c und Artikel 22 b der Realisierung des Wohnprojektes Ausserschachen, Ebikon gemäss dem Projekt «DUBOIS» zuzustimmen und den entsprechenden Sonderkredit von 33‘330‘000 Franken zu bewilligen.

Luzern, 22. Oktober 2018

Susanna Bertschmann Präsidentin des Kirchenrates

Peter Bischof Geschäftsführer

C. BerichtderControlling-Kommission

Sonderkredit für das Wohnbauprojekt Ausserschachen Die Unterlagen wurden vertieft geprüft und an mehreren Sitzungen diskutiert und Unklarheiten beseitigt. Die Controlling-Kommission erachtet die in der Wirtschaftlichkeitsrechnung hinter- legten Annahmen als plausibel. Der Kirchenrat hat genügend Ressourcen bereitgestellt, damit beide Bauprojekte aus Bauherrensicht ausreichend überwacht werden können. Die Controlling-Kommission empfiehlt dem Antrag des Kirchenrats zur Realisierung des Wohn- bauprojektes Ausserschachen zuzustimmen und den entsprechenden Sonderkredit von 33‘330‘000 Franken zu bewilligen.

D. Beschluss

Der Grosse Kirchenrat stimmt, nach Einsicht in den vorliegenden Bericht und gemäss Gemein- deordnung Artikel 8, Absatz 1c und Artikel 22 b, der Realisierung des Wohnprojektes Ausser- schachen, Ebikon gemäss dem Projekt «DUBOIS» zu und bewilligt den entsprechenden Sonder- kredit von 33‘330‘000 Franken.

Luzern, 12. Dezember 2018 Markus Trüeb Präsident des Grossen Kirchenrates

Peter Bischof Ratssekretär

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