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Pädagogische Hochschule KarlsruheZentrum für Informationstechnologie und Medien
4. Urheberrechtstag Dienstag, 19. März 2013
13.00 - 17.15 UhrGeb. II / 020
Beispielhafte Fragen:
• Was ist das Urheberrecht?
• Wer darf was und warum?
• Was darf man nicht und welche Kosten können ent-
stehen?
• Wem gehören Beiträge in Social Media Diensten?
• Fotos, Filme, Bilder & Co auf Plattformen und im
Internet ?
• Usw.
ReferentenHerr Dr. Beurskens von der Universität Düsseldorf, Herr
RA Steinle und Herr RA Kuhr referieren gemeinsam nach
Rück- und Absprache über das aktuelle Urheberrecht und
die „Social Media“-Dienste.
AdressatenAngesprochen sind hier alle, die digitale wie analoge Da-ten/Medien nutzen, erstellen und bereitstellen. Dieser Ur-heberrechtstag richtet sich daher gleichermaßen an Stu-dierende, Dozierende, Wissenschaftler und Lehrerinnen und Lehrer, da sie alle bewusst oder unbewusst beruflich mit dem Urheber- bzw. Medienrecht zu tun haben. Interes-sierte aus anderen Bereichen sind ebenfalls willkommen.
Teilnahmegebühr:30 Euro (Studierende 5 Euro) Ansprechpartner
Pädagogische Hochschule Karlsruhe (ZIM / AVB)Enes SmajicBismarckstraße 10 ∙ 76133 KarlsruheTelefon: 0721 / 925 - 4417E-Mail: [email protected]
Weshalb ein Urheberrechtstag?
Alle, die lehren oder unterrichten, müssen dafür Materialien anfertigen. Viele der notwendigen Lehr- und Lernmateria-lien werden aus Büchern kopiert, aus dem Internet herun-tergeladen, Sendungen werden aufgezeichnet…Umgekehrt werden solche Materialien heute auch als Fo-tokopie, auf CDs, USB-Sticks, auf Lernplattformen, Home-pages oder in internen LAN-Netzwerken der Einrichtungen anderen zur Verfügung gestellt bzw. geteilt. Wer aber mit digitalen Dokumenten oder Materialien umgeht, ist sich über juristische Konsequenzen seines Handelns oft nicht im Klaren. „Social Media“-Dienste sind für die meisten Studieren-den mittlerweile fester Bestandteil des Medienalltags. Und auch Hochschulen erkennen immer mehr, wie sie soziale Medien für ihre Zwecke nutzen können. Es ist zu erwarten, dass sich dieser Trend weiter fortsetzen wird. Bei dem vor-handenen Potential der Dienste gilt es aber mit Blick auf das Urheberrecht einiges zu beachten.
Die Veranstaltung trägt der wachsenden Bedeutung des Urheber- und Medienrechts und deren immer wieder erfor-derlichen Anpassungen an die sich ständig verändernde Informationstechnologien Rechnung, in der allein fundier-tes und aktuelles Wissen Rechtssicherheit schafft. Zudem bietet der Tagungsablauf Gelegenheiten zu fachlicher Dis-kussion, Erfahrungsaustausch und Gesprächen zwischen
Teilnehmern und Vortragenden.
für
• Studierende
• Dozierende
• Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler
• Lehrerinnen und Lehrer
• alle Interessierten
Online-Anmeldung www.ph-karlsruhe.de
6Einrichtungen
6Zentrum für Informationstechnologie und Medien
64. Urheberrechtstag
Ablauf
• 13:00 - 13:15 Uhr Begrüßungsworte
• 13:15 - 14:05 Uhr Vortrag 1
Rechtsanwalt Martin Kuhr, LL.M., Res Media -
Kanzlei für IT- und Medienrecht, Mannheim
„Einführung in das Urheberrecht/ Wie „unsocial“ ist das Urheber-recht?
In diesem Vortrag sollen die Grundlagen des Urheber-
rechts im Kontext von Schule und Hochschule dargestellt
werden. Zudem soll der Frage nachgegangen werden,
wie „unsocial“ das Urheberrecht ist und ob somit das Ur-
heberrecht zur Bremse für die neuen Medien wird. Emp-
fehlungen für die Praxis runden den Vortrag ab.
• 14:05 - 14:15 Uhr Pause
• 14:15 - 15:05 Uhr Vortrag 2
Dr. Michael Beurskens, LL.M. (University of Chica-
go), LL.M. (Gew. Rechtsschutz/Düsseldorf), Attor-
ney at Law (New York), Heinrich-Heine Universität
Düsseldorf
„Wikipedia, Youtube, Facebook, Twitter & Co – Wer darf was im Web „Web 2.0“ und wem gehört es? “
Wem gehören Twitter-Beiträge („Tweets“) und Facebook-
Kommentare? Was darf man mit Youtube-Videos – und
was nicht? Wie ist die Rechtslage bei gemeinsam von und
mit Schülern, Kollegen oder Studenten erstellten Texten
in Wikis? Wer ist verantwortlich für Kommentare in Foren
und Blogs? Diese und weitere von „modernen“ Kommu-
nikationsformen aufgeworfene Fragen werden anhand
konkreter Fallbeispiele Schritt für Schritt erarbeitet.
• 15:05 - 15:25 Uhr Pause
• 15:25 - 16:10 Uhr Vortrag 3
Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht
Thomas Steinle, LL.M.
PANTHEGA Rechtsanwälte, Karlsruhe
„Do‘s und Don‘ts im Urheberrecht“
Vorgestellt und erläutert werden in der Praxis typischer-
weise vorkommende Szenarien des urheberrechtmäßigen
oder urheberrechtswidrigen Gebrauchs, in der Regel beim
Umgang mit den (sogenannten) modernen Medien. Be-
rücksichtigt werden hierbei insbesondere Situationen in
Schule und Hochschule.
• 16:10 - 16:20 Uhr Pause
• 16:20 - ca. 17:15 Uhr
Podiumsdiskussion/ Fragen