NR. 1, MÄRZ 2017
Für Mitglieder der Fachgruppen Gastronomie und Hotellerie
GEDECKTABSCHAFFUNG DER GERINGFÜGIGKEITSGRENZE SEITE 4
NEUES VOM WIFI SEITE 5
GEMEINSAM G´SUND ESSEN SEITE 6
LEHRE STATT LEERE SEITE 7
SCHADENERSATZ FÜR RESERVIERTE PLÄTZE SEITE 8
REGISTRIERKASSENPFLICHT AB 1.4.2017 SEITE 9
JUNGES HOTELUND GASTGEWERBE SEITEN 10 - 12
MIT ERFOLG IN DEN TAG
BUSINESS FRÜHSTÜCK SEITEN 2 - 3
In den letzten Monaten und Jahren wurden
viele Belastungen zu Lasten der Wirte und
Hoteliers beschlossen. Aber – und das soll-
te man auch nicht vergessen – ein paar
Erleichterungen haben wir doch erreicht.
So konnte die Streichung der veralteten
Preisauszeichnungsverpflichtung in jedem
Hotelzimmer erreicht werden. Jetzt reicht
es, wenn die Standardzimmerpreiskate-
gorien im Eingangsbereich des Betriebes ein-
sehbar zur Verfügung gestellt werden.
Außerdem wurde bei der Ände-
rung des Preisauszeichnungs-
gesetzes die Bestimmung hin-
sichtlich der Art der Preis-
berechnung für Telefonge-
spräche gestrichen.
Zudem ist seit 1. April 2016 die
Führung der Gästeverzeich-
nisse vollelektronisch möglich. Die elektroni-
sche Erfassung der Daten durch den Betrieb,
sowie das Einscannen von Dokumenten als
auch die manuelle Eingabe der Daten ist
zulässig. Hiermit haben wir einen großen
Schritt in Richtung Entbürokratisierung
erreicht!
Weiters wurde auch eine Reparatur der
Meldegesetz-Durchführungsverordnung
(MeldeV) vom 1.4.2016 erreicht. Schließlich
wird es für Beherbergungsbetriebe auch in
Zukunft wieder genügen, die Reisedaten
des Reiseleiters bei Reisegruppen mit mind.
8 Teilnehmer bzw. eines erwachsenen
Familienmitgliedes bei Familien aufzunehmen.
Ich weiß, es sind nur kleine Erfolge, aber sie
werden uns das Leben ein wenig erleichtern.
Ihr,
Obmann Hotellerie
Hans Spreitzhofer
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BUSINESSFRÜHSTÜCK
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BUSINESS FRÜHSTÜCKMIT ERFOLG IN DEN TAG!
Business Frühstücke werden immer beliebter. Kein Wunder: in der Früh haben viele Unternehmer
noch Zeit zum Netzwerken und Kontakte knüpfen. Wenn das in angenehmer Atmosphäre
geschieht umso besser.
Diesem Trend nimmt sich auch die „Steirische Wirtschaft“ an, die Zeitung der
Wirtschaftskammer Steiermark, die jede Woche an 65.000 steirische
Unternehmer geht.
Am 24. März bringt sie gemeinsam mit den Fachgruppen Hotellerie und
Gastronomie das Sonderthema „Business Frühstück – Mit Erfolg in den Tag“
heraus.
Darin werden jede Menge nützliche Tipps und Informationen gegeben, dazu
gibt es ein Verzeichnis aller Mitglieder der Fachgruppe Hotellerie und
Gastronomie, die unserem Aufruf Folge leisten und den Rahmen für ein
Business Frühstück bieten.
Die Fachgruppen übernehmen bei diesem Sonderthema den kostenlosen Grundeintrag für jedes
Mitglied mit aufrechtem Gewerbeschein. Alle aktiven Mitglieder, die sich bis 16. März melden, wer-
den gelistet.
Sollten Sie und Ihr Unternehmen mehr als diesen Grundeintrag wünschen - zum Beispiel eine
Farbhinterlegung, das Logo oder ein Rauminserat – so gibt es dafür natürlich attraktive
Konditionen.
Mag. Christian Edelsbrunner (Email: [email protected],
T: 0316 / 215481, M: 0664 4671012) hilft bei allen Fragen rund um die Einschaltung.
GERINGFÜGIGKEITSGRENZE
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ABSCHAFFUNGDER GERINGFÜGIGKEITSGRENZE
Weniger Kosten und weniger Verwaltungsaufwand für Unternehmer und „Mehr
Netto vom Brutto“ für Dienstnehmer bringt die Abschaffung der täglichen
Geringfügigkeitsgrenze. Seit Beginn des Jahres gehört die tägliche
Geringfügigkeitsgrenze der Vergangenheit an. Für die Beurteilung, ob ein
geringfügiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt, ist nur mehr die monatliche
Geringfügigkeitsgrenze heranzuziehen. Gerade für Unternehmer in der
Tourismusbranche, in der geringfügige Beschäftigungen charakteristisch sind,
bedeutet diese Aufhebung weniger Kosten, da MitarbeiterInnen mit einem nied-
rigen Verdienst nicht der Vollversicherung unterliegen. Bei geringfügiger
Beschäftigung ist das Bruttoentgelt gleich dem Nettoentgelt, da von der
Dienstnehmerin/vom Dienstnehmer keine Sozialversicherungsbeiträge und
keine Lohnsteuer zu zahlen sind.
Ein Beschäftigungsverhältnis gilt als geringfügig, wenn daraus im
Kalendermonat kein höheres Entgelt als € 425,70 (2017) gebührt.
Der tägliche Verdienst ist nicht mehr entscheidend, solange das monatliche
Entgelt unter € 425,70 bleibt.
ACHTUNG:
Kein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis liegt allerdings vor,
wenn das im Kalendermonat gebührende Entgelt den Betrag nur
deshalb nicht übersteigt, weil die für mindestens einen Monat
oder auf unbestimmte Zeit vereinbarte Beschäftigung im Laufe
des betreffenden Kalendermonates begonnen oder geendet hat oder
unterbrochen wurde. Beginnt oder endet ein unbefristetes
Dienstverhältnis oder ein Dienstverhältnis, das für zumindest ein
Monat vereinbart wurde, während eines Monats, ist daher nicht das
für den Anfangs- oder den Beendigungsmonat tatsächlich ausbezahlte
Entgelt ausschlaggebend, sondern das (vereinbarte) Entgelt für einen
ganzen Kalendermonat.
TIPPUnbedingt darauf achten, dass das gesamte Entgelt, inklusive aller Zulagen
oder Pauschalen, nicht über die Geringfügigkeitsgrenze steigt! Trinkgelder der
Gäste an Mitarbeiter sind zwar lohnsteuerfrei aber sozialversicherungspflichtig.
Trinkgeldpauschalen sind somit bei der Beurteilung der Geringfügigkeit
ebenfalls zu berücksichtigen.
DIPLOM-FISCHSOMMELIER VON DER HEIMISCHEN FORELLE BIS ZUR LANGUSTE Fisch ist fixer Bestandteil in vielen österreichischen Küchen. Die Verarbeitung
und Zubereitung setzt jedoch ein gewisses Know-how voraus. Erweitern Sie mit
dem WIFI Ihre fachliche Kompetenz!
Inhalte: Einblick in Teichwirtschaft und Fischzucht (Exkursionen), Fischverarbeitung, heimischer
Fisch/Meeresfisch in der Küche, Krusten-, Schalen- und Weichtiere, Fischspezialitäten,
Fisch in der Ernährung, Verkauf & Warenpräsentation
Termin: 20.3.2017 bis 7.4.2017, Mo bis Fr 9 – 17 Uhr (insgesamt 2 Wochen)
Ort: WIFI Graz, Körblergasse 111 - 113, 8010 Graz
Kosten: 2 x € 840,- oder einmalig € 1.600,- bei Veranstaltungsbeginn
AUSBILDUNG ZUM PATISSIER DIE SÜSSE VERFÜHRUNGWissen Sie, wie man gutbürgerliche, traditionelle Mehlspeisen herstellt? Wir
zeigen Ihnen wie’s geht! Lassen Sie sich aber auch von neuen Kreationen inspi-
rieren. Denn das Auge isst mit…
Inhalte: Herstellung von warmen und kalten Süßspeisen, Desserts aus Teigen und Massen,
Dekor aus Zucker, Marzipan und Schokolade, dekoratives Anrichten
Termin: 18.4. bis 27.4.2017, Mo bis Fr von 9 – 17 Uhr
Ort: WIFI Graz, Körblergasse 111 - 113, 8010 Graz
Kosten: € 1.100,- bei Veranstaltungsbeginn
FACHAUSBILDUNG KALTE KÜCHE VIELE NEUE IDEEN UND PRODUKTE
Die kalte Küche ist ein grundlegender Bestandteil, wenn nicht sogar der
bedeutendste Platz in der Küche. Gerne unterschätzt man die Vielseitigkeit der
kalten Vorspeisen und eigenständigen kalten Gerichte.
Inhalte: Vielfalt von Fisch und Fleisch in der kalten Küche, Fingerfood und kleine Vorspeisen,
Basis der Pasteten, Terrinen, Galantinen, Parfaits, Mousses, Sulzen, Kochen mit Käse,
Salat & Rohkost, Dressings & Marinaden, Essige & Öle
Termin: 2.5.2017 bis 18.5.2017, Mo bis Fr von 9 – 17 Uhr
Ort: WIFI Graz, Körblergasse 111 - 113, 8010 Graz
Kosten: € 1.100,- bei Veranstaltungsbeginn
Weitere Infos und Termine finden Sie auf: www.stmk.wifi.at/gastronomie
Gerne beraten wir Sie auch persönlich unter 0316 602 - 264.
Immer aktuell auf Facebook: facebook.com/wifitourismus
NEUES VOM WIFI
GEMEINSAM G´SUND ESSEN
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GEMEINSAM G´SUND ESSEN
PROJEKTUNTERSTÜTZUNG GEMEINSCHAFTSVERPFLEGUNG
Steirische Gemeinschaftsverpflegungs-Einrichtungen, die zusätzlich zum bestehenden Informationsangebot
(Website mit Rezepten, Speiseplänen, Leitfaden, …) weitere Unterstützung bei der Optimierung Ihres
Verpflegungsangebots in Anspruch nehmen möchten, haben die Möglichkeit, sich bis 15.Oktober 2017 um
eine Förderung zu bewerben, um damit Beratungskosten von ausgewählten Ernährungsfachpersonen zu
finanzieren.
Gemeinschaftsverpflegungseinrichtungen haben eine große Bedeutung in Hinblick auf gesunde
Ernährungsstrategien. Sie haben es in der Hand, ihre KundInnen mit den angebotenen Speisen und Getränken
dabei zu unterstützen, mit Genuss gesund zu essen. Um Gemeinschaftsverpflegungseinrichtungen bei dieser
Aufgabe eine Hilfestellung zu geben, wurde im Mai 2016 der Leitfaden mit den aktualisierten, steirischen
Mindeststandards veröffentlicht.
Damit sich Gemeinschaftsverpflegungseinrichtungen professionell mit diesem Leitfaden auseinandersetzen
können bzw. um die Umsetzung der Mindeststandards zu fördern, dient die gegenständliche
Förderungsmöglichkeit.
Ziel soll es sein, gemeinsam mit geeigneten externen ErnährungsexpertInnen (DiätologInnen,
ErnährungswissenschaftlerInnen), die zu den Mindeststandards gehörigen Checklisten auszufüllen bzw. einen
Speiseplancheck durchzuführen, um damit die aktuelle Verpflegungssituation zu reflektieren. Davon abgelei-
tet sollen Optimierungsmaßnahmen besprochen werden, um das langfristige Ziel die Mindeststandards zu
erfüllen zu erreichen, wie zum Beispiel im Einkauf und der Speisenplanung oder –zubereitung.
Weitere Informationen: Gesundheitsfonds Steiermark
Fach- und Koordinationsstelle Ernährung
8010 Graz, Herrengasse 28
Mag. Martina Karla Steiner
T 0316/877-4846
H: http://www.gemeinsam-geniessen.at
LEHRE STATT LEERE
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Das Lehrbetriebscoaching ist ein österreichweites Gratis-Angebot für Lehrbetriebe, das mit anderen
Förderungen optimal kombiniert werden kann.
Eine Lehre läuft nicht immer reibungslos und stellt Lehrling und Lehrbetrieb schon mal vor Probleme. Manche
kann man selber lösen, manchmal braucht es Unterstützung von außen. Das Lehrbetriebscoaching +
Lehrlingscoaching Steiermark unterstützt Sie bei allen Herausforderungen rund um die Lehrausbildung.
Lehrbetriebscoachings werden von qualifizierten Coaches erbracht, die neutral und anonym im Dienste Ihrer
Anliegen arbeiten. Anfang und Ende von Beratungsgesprächen und Coachings bestimmen Sie.
Vielleicht bilden Sie derzeit einen Lehrling aus, an dem/der Sie seit
einiger Zeit Veränderungen feststellen?
Hat die Lehrlingsausbildung in Ihrem Unternehmen einen besonderen Stellenwert?
Sie sind daran interessiert, Ihr Unternehmen als attraktiven Ausbildungsbetrieb
verstärkt zu positionieren.
Sie möchten verstärkt Jugendliche aus unterschiedlichen Kulturen für Ihr Unternehmen gewinnen?
Internationalität und Vielfalt stellen für Sie einen Mehrwert dar.
Bei diesen und vielen anderen Problemen bietet das Lehrbetriebscoaching:
Individuelle Beratung
Unterstützung und Begleitung von Problemlösungsprozessen
Beratung und Unterstützung, beginnend beim Recruiting, bis hin zur Ausbildung
von Jugendlichen unterschiedlicher kultureller Hintergründe
Unterstützung bei der Auswahl und Eingliederung sowie der Führung und Entwicklung von Lehrlingen
Auch Lehrlinge können sich mit Problemen aller Art an die folgenden Kontaktadressen wenden.
Kontaktadressen:
JUGEND AM WERK STEIERMARK SOZKOM
8020 Graz, Lendplatz 35 8564 Krottendorf 161
E [email protected] E [email protected]
Mag.a Karin Eller DAS Thomas Jaklitsch, MA
M 0664 8000 65 165 M 0664 831 432 230
LEHRBETRIEBSCOACHING + LEHRLINGSCOACHING STEIERMARK
T 050 7900 1616
Weitere Infos finden Sie auf der Homepage: www.lehre-statt-leere.at
LEHRBETRIEBSCOACHING UNDLEHRLINGSCOACHING
LEHRE STATT LEERE
SCHADENERSATZ
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SCHADENERSATZ FÜR RESERVIERTE PLÄTZE
Sie werden es als Gastwirt sicher schon des Öfteren erlebt haben. An manchen Tagen könnte jeder Sitz- bzw.
Verabreichungsplatz mehrmals verkauft werden. Man denke nur an den nächsten Muttertag oder die
Kommunions- und Firmungsfeiern...
Mit einer Reservierung sind Sie in der Lage, die betriebliche Auslastung gut zu planen. Vorausgesetzt aber,
die Reservierenden halten sich tatsächlich an die vorgenommenen Reservierungen. Was ist aber, wenn z.B.
ohne Vorankündigung ein ganzer Tisch leer bleibt, oder eine Gesellschaft personenmäßig erheblich dezimiert
erscheint?
Vielen Reservierern ist dabei nicht bewusst, dass sie damit Umsatz und Gewinn eines Gastwirtes schmälern.
Denn vielfach wurden anfragende Gäste mit dem Hinweis einer kommenden Gesellschaft abgewiesen bzw. ist
der Gastwirt nicht immer in der glücklichen Lage, die Plätze weiter zu verkaufen.
Eine Möglichkeit wäre nun, dass man reservierenden Gästen im Vorfeld eine entsprechende Erklärung unter-
schreiben lässt.
Ob und in welchen Fällen Sie eine derartige Reservierungsbestätigung mit pauschaliertem Schadenersatz von
reservierenden Gästen einfordern, hängt letztlich von Ihrer Entscheidung ab. Wir wollen einfach nur die
Möglichkeit aufzeigen, dass eine Absicherung von Seiten des Gastwirtes durchaus möglich ist. Denn nur mit
einer unterfertigten Erklärung wird man für reservierte und letztlich nicht verwertbare Plätze Schadenersatz
verlangen können.
M U S T E RIhre Reservierung vom
Wir bestätigen Ihre Reservierung für _______________ (Anzahl der Tische, Personen) für den
_______________ (Datum), _______________ Uhr.
Wir weisen Sie darauf hin, dass für den Fall des Nichterscheinens bzw. Abmeldung von _______________
Personen (genaue Angabe der Personenzahl) _______________ Tage (Anzahl der Tage einsetzen, wo der
Platz höchstwahrscheinlich nicht mehr verkauft werden kann – z.B. 3 ) vor dem vereinbarten Tag ein
Pauschalbetrag pro Person in Höhe von € _______________________ (etwa 50% der durchschnittlichen
Konsumation pro Kopf möglich, zu beachten ist das richterliche Mäßigungsrecht gem. § 7 KSchG) in
Rechnung gestellt wird.
Zum Einverständnis und zur Fixierung Ihrer Reservierung ersuchen wir um Unterfertigung und Retournierung
dieses Schreibens.
REGISTRIERKASSENPFLICHT
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Ab 1.4.2017 müssen die Aufzeichnungen in Registrierkassen mit einer Sicherheitseinrichtung vor
Manipulation geschützt werden. Darüber hinaus muss diese Sicherheitseinrichtung über FinanzOnline regi-
striert werden. Verstoßen Unternehmen gegen diese Pflichten, können Strafen von bis zu 5.000 Euro ver-
hängt werden.
Die Vorgehensweise der Finanzämter läuft dabei wie in jedem anderen Strafverfahren ab. Jeder Einzelfall wird
geprüft und jedes Unternehmen hat die Möglichkeit, gegenüber der Behörde glaubhaft zu machen, warum die
Frist nicht eingehalten werden konnte. Die Finanzverwaltung geht von keiner Missachtung des verpflichtenden
Manipulationsschutzes aus, wenn das Unternehmen
über eine Registrierkasse verfügt, die der Kassenrichtlinie entspricht und mit dieser die
Einzelaufzeichnungspflicht und Belegerteilungspflicht erfüllt,
Belege über die getätigten Barumsätze lückenlos erteilt und
nachweist bzw. zumindest glaubhaft macht, dass sie/er die RKSV- konforme
Beschaffung und/oder die Umrüstung der Registrierkasse(n) bei einem Kassenhersteller
oder einem Kassenhändler bis Mitte März 2017 bereits beauftragt hat,
sodass die Säumnis nicht in ihrer/seiner Sphäre gelegen ist.
Sämtliche Details zur Registrierkassenpflicht sowie der Sicherheitseinrichtung sind auf der Website des
Bundesministeriums für Finanzen www.bmf.gv.at nachzulesen.
STRAFE BEI VERSTOSS GEGEN DIE
SICHERHEITSEINRICHTUNG IN REGISTRIERKASSEN
AB 1.4.2017
JUNGES HOTEL- UND GASTGEWERBE
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JUNGES HOTEL UND GASTGEWERBE
EIN INTERVIEW MIT DEM NEUEN OBMANN RENE HEISERER
VON ULLI GLETTLER (STEIRISCHE WIRTSCHAFT)
MEHR MITGLIEDER AUF DER WUNSCHLISTE
Nicht nur Mitarbeiter werden in der heimischen Gastlichkeit gesucht,
sondern auch junge Unternehmer. René Heiserer will an der Schraube drehen.
Sie sind Michael Krist als Obmann der „Jungen Gastgeber“ nachgefolgt.
Mit welchem Ziel haben Sie den Verein übernommen?
Heiserer: Mein Ziel ist klar definiert. Ich möchte die unternehmerische Plattform massiv
stärken, die für junge Gastronomen und Hoteliers im Alter zwischen 16 und 40 Jahren eine
Art Drehteller ist, auf dem sie sich in alle Richtungen austauschen können.
Mit 100 Mitgliedern ist dieser Drehteller zur Zeit aber spärlich besetzt, angesichts von
fast 10.000 Hotel- und Gastronomiebetrieben.
Heiserer: Das größte Problem ist die Zeit. Gerade die jungen Gastronomen sind als Einsteiger
massiv gefordert. Ob Neugründer oder Übernehmer, die Zeitfenster sind eng, weil das Geld
für Mitarbeiter fehlt, und die Jungen selbst überall einspringen müssen. Viele nehmen sich
dann nicht mehr die Zeit, sich bei uns in Netzwerke einzuspannen, was gerade in der
Startphase unglaublich wichtig und vor allem hilfreich wäre.
Die Mitgliedschaft ist zwar gratis, kostet aber doch Zeit.
Wo liegt also der Profit, wenn man dabei ist?
Heiserer: Ganz klar in den Ressourcen, die jeder anzapfen kann. Alle, die dabei sind, haben
unglaublich viele Erfahrungen als Gründer und Jungunternehmer gemacht. Warum also Fehler
machen, wenn sie ein anderer schon gemacht hat?
Wenn Sie ein Forderungspaket an die Gesetzgebung schnüren könnten, was würden Sie sich für den
Nachwuchs in der Gastlichkeit wünschen?
Heiserer: Viel weniger Bürokratie. Jede Neugründung in der Gastronomie ist ein Hürdenlauf,
jede Übernahme eine Gratwanderung, weil der Genehmigungsdschungel im Alleingang fast
nicht mehr zu durchforsten ist. Wenn ich nur an die Registrierkassenpflicht denke, dann
verstehe ich, wenn junge Kollegen sogar das Handtuch werfen. Mich hat die Einführung – ich
brauche insgesamt zehn Kassen, hatte aber schon eine gewisse Hardware zur Verfügung,
rund 10.000 Euro und viele schlaflose Nächte gekostet. An die Banken appelliere ich,
das Kreditkorsett zu lockern.
Gute Mitarbeiter sind meist das Zünglein an der (Erfolgs-) Waage.
Könnte die geplante Arbeitszeitflexibilisierung die Situation in einem zeitintensiven Job erleichtern?
Heiserer: Ganz sicher, mir und auch meinen Mitarbeitern ist es lieber, zwölf Stunden am Stück
arbeiten zu dürfen, als den Tag wie ein Puzzle aufzuteilen.
Was möchten Sie in fünf Jahren im Verein und als Unternehmer erreicht haben?
Heiserer: Ich möchte die Mitgliedschaft auf 500 schrauben. Das muss doch möglich sein,
junge Unternehmer zum Netzwerken und für erstklassige Veranstaltungen (siehe Kasten) zu
begeistern. Jeder Programmpunkt zielt darauf ab, den Austausch mit erfahrenen Kollegen zu
üben. Das ist echtes Kapital. Als Unternehmer wünsche ich mir, dass wir nicht mehr so
massiv unser Leben Facebook und Co. ausliefern. Ich stelle fest, dass die Jugend viel weniger
ausgeht, weil sie nur noch über soziale Netzwerke kommuniziert.
Wann ist dieses Interview für sie absolut erfolgreich?
Wenn sich nach Erscheinen mindestens zehn junge Gastronomen bei uns anmelden:
www.facebook.com/jungegastgeber, www.jungegastgeber
Die nächsten Events 26. – 28. März: GastroBIZZ Kongess in Riga;
April: Temmel Eis und Kaffeerösterei Hornig, Graz;
Juni: Go-Kart Rennen, Spielberg;
August: Weinwoche, Leibnitz;
September: Besichtigung Reiters Hotels, Burgenland;
November: GAST in Salzburg und Besichtigung McDonald’s
und Steirereck mit Chefgespräch.
Infos: 0316/ 601-461, E-Mail: [email protected]
Zur Person:
René Heiserer ist der neue Obmann der „Jungen Gastgeber“, einer
Plattform der Nachwuchsunternehmer in Gastronomie und Hotellerie.
Der 35-Jährige ist ledig, seit seinem 19. Lebensjahr selbständig und
führt seit 15 Jahren die Diskothek „Number One“ in Gralla und seit
zwei Jahren das Steakhouse „Rock Star“ in Leibnitz.
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JUNGES HOTEL- UND GASTGEWERBE
Österreichische Post AGMZ 02Z032927 M Wirtschaftskammer Steiermark, Körblergasse 111-113, 8010 GrazNicht retournieren
IMPRESSUM:
HERAUSGEBER:
Fachgruppen Gastronomie und Hotellerie der Wirtschaftskammer Steiermark
8010 Graz, Körblergasse 111-113, Tel. 0316/601-462, Fax. 0316/601-1760
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Tanja Venier, 8072 Fernitz, Pflugweg 7A
DRUCK UND ENDFERTIGUNG:
Universal Druckerei Leoben, 8700 Leoben, Gösser Straße 11
Tel. 03842/44776-0, [email protected], www.unidruck.at
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