Stéphanie Honnefelder
Gruppenfreistellungs-verordnung furselektive Vertriebssysteme
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Nomos VerlagsgesellschaftBaden-Baden
Inhaltsverzeichnis
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkurzungsverzeichnis 22
Einleitung: Von der Einzelfallfreistellung zur Gruppenfreistellung 25
Erster Teil: Selektiver Vertrieb 26
A Absatzwirklichkeit 26
I. Selektion 26II. Netzwerk 27ni . Absatzfôrderung 28IV. Wettbewerbswirkung 28
B Marketingtheoretische Begriindung 30
I. Nachfragekonzept-Verkaufskonzept-Marketingkonzept 301. Nachfragekonzept als Folge von Produktionsorientierung 302. Verkaufskonzept als Folge von Verkaufsorientierung 323. Marketingkonzept als Folge von Kundenorientierung 32
II. Marktleistung 35III. Erscheinungsformen der Dienstleistung 36IV. Qualifizierte Absatzmittlung 36V. Produktbeschaffenheit 37
1. Technisch-funktionale Produkte 372. Produkte mit Prestigecharakter 38
C Definitorische Merkmale und Rechtsnatur 40
I. Absatz von Waren 40II. Hersteller und selektierte Hândler als Vertragspartner 40III. Handelsstufen 4 1
IV. Bindende Vereinbarung 421. Rechtsnatur der Vereinbarung 422. Pflichten des Handlers 433. Pflichten des Herstellers 444. Standardvertrâge 44
V. Handlernetz als Absatzorganisation 44VI. Selektionskriterien 45
1. Qualitative Kriterien 462. Quantitative Kriterien 46
D Erscheinungsformen selektiver Vertriebssysteme 47
I. Freie Handlerauswahl 50II. Systematische Handlerauswahl 50III. Selektiver Vertrieb mit oder ohne Vertriebsbindung 50
1. Offene Vertriebssysteme (ohne Vertriebsbindung) 512. Geschlossene Vertriebssysteme 51
(mit Vertriebsbindung) 51a) Einfache Fachhandelsbindung 51b) Qualifizierte Fachhandelsbindung 51c) Quantitative Selektion 52
3. Herstellerseitig/hândlerseitig geschlossene Système 52a) Herstellerseitig und handlerseitig geschlossene Système 52b) Nur herstellerseitig geschlossene Système 53c) Nur handlerseitig geschlossene Système 53
4. Durchlaufende Système 53
Zweiter Teil: Ansatz, Weg und Ziel der Untersuchung 55
A Ziel der Arbeit 55
B Notwendigkeit einer Gruppenfreistellungsverordnung filr selektiveVertriebssysteme 56
I. Das ,,Masseproblem" 57II. Entlastungsinstrumente 57
1. Gruppenfreistellungsverordnungen 582. Verwaltungsschreiben 583. Leitentscheidungen 60
III. Entlastung bei selektiven Vertriebsvereinbarungen 61
C Methodisches Vorgehen 62
I. Einteilung der Klauseln in Gruppen 63II. Bedeutung der Begrundungsargumente der Kommission fiir die
Typisierung 63III. MaBgeblichkeit der Beurteilungsergebnisse der Kommission 64
10
D Gegenstand der Untersuchung 65
I. Die formlichen Einzelfallentscheidungen der Kommission 651. Die Auswahl der untersuchten Entscheidungen 652. Entscheidungen zum Kfz-Vertrieb 663. Die Entscheidung Ivoclar 664. Die untersuchten Entscheidungen 675. Die untersuchten Leitentscheidungen 68
IL Mitteilungen der Kommission nach Art. 19 m VO Nr. 17 68m . Der Bericht iiber die Wettbewerbspolitik 69IV. Allgemeine Mitteilungen und Bekanntmachungen der Kommission 70V. Urteile des Gerichtshofs 71
Dritter Teil: Die Entscheidungspraxis der Kommission 72
A Entscheidungsrelevante Klauseln 72
I. Zusammenfassung gleichsinniger Klauseln 72II. Beispiele fiir die Zusammenfassung gleichsinniger Klauseln 73
B Wettbewerbsrechtlich nient bewertete Kriterien 76
I. In Freistellungsentscheidungen nicht bewertete Kriterien 77II. In Verbotsentscheidungen nicht bewertete Kriterien 78
1. Nicht bewertete Kriterien im allgemeinen 782. Auf der GroBhandelsstufe nicht bewertete Kriterien 793. Nicht bewertete Kontrollklauseln 80
III. Ergebnisse der eigenen wettbewerbsrechtlichen Beurteilung nichtbewerteter Klauseln 80
C Unterscheidung der Kriterien, ob sie wettbewerbsbeschrankend sind oder nicht 81
I. Das Verbotsprinzip des Art. 811EG 811. RuleofReason • 832. Die Entscheidungspraxis in anderen Fallgruppen 843. Qualitative Spurbarkeit 864. Abgrenzung durch Kommission und Gerichtshof 87
II. Die nicht wettbewerbsbeschrânkenden Kriterien selektiverVertriebssysteme (N Kriterien) 89
III. Die wettbewerbsbeschrânkenden Kriterien selektiver Vertriebssysteme 96IV. Kumulative Effekte 100
11
D Unterscheidung der wettbewerbsbeschrânkenden Kriterien, ob sie freigestelltsind oder nicht 102
I. Die Freistellung nach Art. 81IIIEG 1031. Die Freistellungsvoraussetzungen im einzelnen 1032. Die Gruppenfreistellung 1053. Die Einzelbeurteilungen der in selektiven Vertriebssystemen
verwendeten Kriterien und Klauseln durch die Kommission 106II. Die wettbewerbsbeschrânkenden, aber freigestellten Kriterien selektiver
Vertriebssysteme (B+ Kriterien) 107in. Die wettbewerbsbeschrânkenden, aber nicht freigestellten Kriterien
selektiver Vertriebssysteme (B" Kriterien) 109
Vierter Teil: Das Rechtsinstitut der Gruppenfreistellungsverordnung 112
A Funktion 112
B Rechtliche Wirkung 113
C Ermâchtigungsgrundlage 113
D Inhalt und Aufbau 115
I. Anwendungs-und Freistellungsbereich 115II. WeiBe und Schwarze Liste 116III. Auslegungsgrundsâtze 116IV. Entzug 117V. Widerspruchsverfahren (Graue Klauseln) 117VI. Befristung 118
VII. Zusammentreffen von Gruppenfreistellungsverordnungen 118
E Rechtsfolgen bei Nichterfullung 118
I. Nichtzutreffen des Anwendungsbereichs 118n. Nichtvorliegen der Freistellungsvoraussetzungen 119m. ÛberschieBende Klauseln 119
Fiinfter Teil: Der Anwendungsbereich einer Gruppenfreistellungsverordnung fur
selektive Vertriebssysteme 120
A Bedeutung und Funktion 120
I. Rahmenfunktion 120IL Keine wettbewerbsrechtliche Vorentscheidung 122
12
B Bestimmungsmerkmale fur den Vertragstyp des selektiven Vertriebs 122
I. Vereinbarung zwischen Hersteller und Handler 123II. Warenverkauf 123III. Kein Konkurrenzverbot 123IV. Systematische Selektion 123V. Weiterverkaufsbeschrankung 124
1. Offene Système 1242. Geschlossene Système 125
a) Die Behandlung geschlossener Système durch die Kommission 125b) Beiderseitig geschlossene Système als Abgrenzungsmerkmal 126
C Branchen- und Produktunabhângigkeit beim selektiven Vertrieb 126
D Die Ableitung der erforderlichen Dienstleistung als Bedingung filr dieAnwendbarkeit einer Gruppenfreistellungsverordnung auf selektiveVertriebssysteme aus der Entscheidungspraxis der Kommission und derRechtsprechung des Gerichtshofs 127
I. Die friihen Kommissionsentscheidungen in den Fallen Oméga undJunghans, Kodak und Du Pont, Dior und Lancôme sowie Saba I 128
H. Die Erforderlichkeitspriifung in der Rechtsprechung des Gerichtshofs zurZulassigkeit selektiver Vertriebssysteme in den Fâllen Metro-Saba I,L'Oréal, van Landewyck, AEG-Telefunken, Swatch, Vichy,Leclerc-Yves Saint Laurent, Leclerc-Parfums Givenchy 1281. Die Ableitung der Erforderlichkeit selektiven Vertriebs als Folge der
Eigenschaften der vertriebenen Produkte aus den Griinden derL'Oréal Entscheidung 129a) Die Wahrung der Qualitat der vertriebenen Erzeugnisse und die
Gewahrleistung ihres richtigen Gebrauchs 130b) Die Produkteigenschaften als Auslôser ftlr das Bedilrfnis nach
Qualitatswahrung und Gebrauchsgarantie 130c) Die an die besonderen Produkteigenschaften angepaBte
Dienstleistung der Handler als Mittel fur Qualitâtswahrung undGebrauchsgarantie 130
d) Die Forderung des Gerichtshofs nach der Erforderlichkeitbestimmter Dienstleistungen als Voraussetzung fiir dieZulassung selektiver Vertriebssysteme 131
e) Kein Prajudiz des Ergebnisses der Erforderlichkeitspriifungfiir die wettbewerbsrechtliche Beurteilung 132aa) Unterschiedliche Prilfungsaspekte und Priifungsschritte 132bb) Die Unterscheidung der Erforderlichkeitspriifung
(Zulassigkeitspriifung) von der wettbewerbsrechtlichenBeurteilung 132
13
ce) Die Bejahung der erforderlichen Dienstleistung durch denGerichtshof in der L'Oréal Entscheidung als Bedingungfiir die Anwendbarkeit einer Gruppenfreistellungs-verordnung 134
2. Bestâtigung und Konkretisierung des aus der L'Oréal Entscheidungabgeleiteten Ergebnisses durch die spatere Rechtsprechung 134a) van Landewyck 134b) AEG-Telefunken 135c) Swatch und Vichy 135d) Leclerc-Yves Saint Laurent und Leclerc-Parfums Givenchy 137
3. Einheitliche Unie in der Rechtsprechung zur Erforderlichkeitspriifungals Regelungsinstrument fiir den Anwendungsbereich 138
4. Der Sonderfall des selektiven Vertriebs von Presseerzeugnissen 139
III. Die erforderliche Dienstleistung in der Priifungs- und Entscheidungspraxisder Kommission 1391. Die Priifungsmethode der Kommission 140
a) Die Nebenbei-Priifung der Erforderlichkeit durch dieKommission 140
b) Die logische Prioritat der Erforderlichkeitspriifung ohne Prajudizfiir die wettbewerbsrechtliche Beurteilung 141
c) Die Ûbereinstimmung der Vorgehensweise und derEntscheidungen der Kommission mit der Untersuchungs-methode und der Rechtsprechung des Gerichtshofs 142
d) Die erforderliche Dienstleistung als Bedingung fiir diegrundsatzliche Zulassung der Handlerselektion auch in derEntscheidungspraxis der Kommission 143
2. Weitere Konkretisierung der Produkteigenschaften 143a) Technisch komplizierte Geràte wie Unterhaltungselektronik und
Computer 143b) Kraftfahrzeuge 145c) Sanitârarmaturen 146d) Tafelservice aus Feinkeramik und kunsthandwerklich gefertigte
Glasartikel 147e) Technisch hochwertige Uhren und Schmuck 147f) Parfums und Kosmetik der Luxusklasse, Luxusgiiter 148
IV. Die Erforderlichkeit als Ergebnis der Entscheidungspraxis derKommission und der Rechtsprechung des Gerichtshofs 151
V. Die Art und Qualitat der Dienstleistungen: Dienste leisten und Zustandeschaffen 151
VI. Die Besonderheiten der Eigenschaften der vertriebenen Erzeugnisse 1521. Produktbezogene besondere Eigenschaften 1522. Kaufmotivbezogene besondere Eigenschaften 152
VII. Die Zulassung nur bestimmter Dienstleistungen als Folge derNotwendigkeit der Anpassung der Dienstleistungen an die besondereEigenschaft des Produkts 154
14
VIII. Die Duldung der Zwangslaufigkeit der Beschrânkung des Wettbewerbsinfolge von Selektion als AusfluB des Rechts auf unternehmerischeFreiheit 154
LX. Die Ubereinstimmung der marketingtheoretischen Betrachtung mit denaus Entscheidungspraxis und Rechtsprechung abgeleiteten Bef unden 156
X. Die erforderliche und den besonderen Eigenschaften selektiv vertriebenerProdukte angepaBte Dienstleistung als notwendiges und entscheidendesBestimmungsmerkmal des Anwendungsbereichs 157
E Die Gesamtheit der Bestimmungsmerkmale des Anwendungsbereichs einerGruppenfreistellungsverordnung fiir selektive Vertriebssysteme 157
I. Die Bestimmungsmerkmale im einzelnen 158H. Der Vorschlag fiir die Regelung des Anwendungsbereichs in der
Verordnung 158
Sechster Teil: Der Bereich der nicht wettbewerbsbeschrânkenden Kriterien(NKriterien) 160
A Das Bedurfnis nach Rechtssicherheit 160
B Die Abgrenzung der nicht wettbewerbsbeschrânkenden Kriterien von denwettbewerbsbeschrânkenden Kriterien 162
I. Die aus der Metro-Saba I Entscheidung abgeleitete Abgrenzungsformelfiir selektive Vertriebssysteme (Metro-Saba I Formel) 1621. Der Inhalt der Abgrenzungsformel 163
a) Art der Auswahlkriterien 164b) Objekt der Auswahl 164c) MaBstâbe fiir die Anwendung der Auswahl 165
2. Die generelle Anwendbarkeit der Abgrenzungsformel 1653. Die ergânzende Prazisierung der Abgrenzungsformel durch die
Entscheidung Metro-Saba II im Hinblick auf die Anzahl im relevantenMarkt praktizierter selektiver Vertriebssysteme in der weiterenEntscheidungspraxis von Kommission und Gerichtshof 166
4. Kein Bedarf fiir das Abgrenzungsmerkmal der ,,einheitlichenFestlegung der Auswahlkriterien fiir aile in Betracht kommendenWiederverkâufer" 168
5. Die Unabhangigkeit der Anwendbarkeit der Abgrenzungsformel vonBranche und Art selektiv vertriebener Produkte 168
II. Die Erforderlichkeit der Selektionskriterien (Erforderlichkeit II) 1691. Eine zweite Erforderlichkeitspriifung? 169
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2. Die Erforderlichkeit der Selektionskriterien als Gegenstand derzweiten Erforderlichkeitsprufung (Erforderlichkeitspriifung n) 170a) Die Erforderlichkeit der Dienstleistung als Ergebnis der ersten
Erforderlichkeitsprufung (Erforderlichkeitspriifung I) 170b) Die Erforderlichkeit der Auswahlkriterien als Ergebnis der
zweiten Erforderlichkeitsprufung 171c) Das tibermaBverbot als Grenze der Erforderlichkeit H 172d) Das Verbot sachfremder Zweckverfolgung durch die Selektion 173e) Conditio sine qua non und ÛbermaBverbot als die beiden
Elemente der Erforderlichkeitsprufung n 174f) Die Erforderlichkeit der Selektion (Erforderlichkeit II) als
zusâtzliches allgemeines und branchenunabhângiges Abgren-zungsmerkmal neben der Metro-Saba I Formel 174
TE. Die Unterschiedlichkeit der beiden Erforderlichkeitspriifungen imHinblick auf ihre Funktionen 1751. Die inhaltliche Unterschiedlichkeit 1752. Die funktionale Unterschiedlichkeit 175
a) Erforderlichkeitsprufung I: Regelung der Zulâssigkeit 175b) Erforderlichkeitsprufung II: Vereinbarkeit mit dem Kartellverbot 176
3. Das Zusammenwirken beider Priifungen trotz getrennter Priifungs-schritte aus marketingtheoretischer Sicht: Marktleistung 177
4. Die Notwendigkeit der gedanklichen Trennung der beiden Priifungen 1775. Die Ablehnung einer zweifachen Erforderlichkeitspriifung in der
Literatur 178IV. Die RegelmâBigkeit der Erforderlichkeitspriifung n in der
Entscheidungspraxis des Gerichtshofs und der Kommission 1801. Die Metro-Saba I Entscheidung 1802. Die Entscheidungen der Kommission 1813. Wettbewerbsbeschrankende Kriterien und Klauseln in den
Kommissionsentscheidungen 1814. Die Unabhangigkeit der Prufung der Erforderlichkeit der Selektion
von den im einzelnen verwendeten Auswahlkriterien und von den dieDienstleistung auslôsenden Produkteigenschaften 183
V. Die Erforderlichkeit der Selektionskriterien als das die Metro-Saba IFormel erganzende Merkmal fiir die Abgrenzung der nichtwettbewerbsbeschrânkenden Kriterien von den wettbewerbs-beschrânkenden Kriterien 183
VI. Abgrenzungsmerkmale fiir die Verwendung besonderer Klauseln 1841. Regelung des Aufnahmeverfahrens 1852. Kontrolle der Vertriebsbindung 1863. KUndigungsrcgeln 186
Allgemeine Définition der N Kriterien in selektiven Vertriebssystemen, auf dieeine Gruppenfreistellungsverordnung Anwendung fmdet 187
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D Die formale Behandlung der nicht wettbewerbsbeschrânkenden Klauseln bei derGruppenfreistellungsverordnung selektiver Vertriebssysteme 188
I. Das Gruppennegativattest 188II. Die Aufnahme einer Generalklausel fur die Bestimmung der in selektiven
Vertriebsvereinbarungen vorkommenden nicht wettbewerbs-beschrânkenden Klauseln in einer Gruppenfreistellungsverordnung 189
m . Die Aufnahme der N Kriterien in die weiBe Liste einerGruppenfreistellungsverordnung fiir selektive Vertriebssysteme 189
IV. Die Aufnahme der abstrakten Abgrenzungsregeln in die Begriindungser-wagungen einer Gruppenfreistellungsverordnung fiir selektive Vertriebs-systeme oder der ErlaB einer amtlichen Bekanntmachung 190
Siebter Teil: Der Freistellungsbereich einer Gruppenfreistellungsverordnung
fur selektive Vertriebssysteme 191
A Bedeutung und Funktion des Freistellungsbereichs 191
I. Von der Einzelfallentscheidung zur weiBen und schwarzen Liste 191II. Der Prognosecharakter der weiBen und der schwarzen Liste 192III. Die Unabhangigkeit von Branche und Produkt 193
B Die freistellungsbediirftigen Klauseln in selektiven Vertriebssystemen 195
I. Allgemeine Eingrenzung der freistellungsbediirftigen Selektionskriterien 195II. Die freistellungsbediirftigen Klauseln aus den Einzelfallentscheidungen im
einzelnen 1971. Die wettbewerbsbeschrânkenden und freigestellten Kriterien und
Klauseln (B+ Klauseln) 1972. Die den Weiterverkauf beschrânkenden Klauseln und die
Kontrollklauseln (N/B+ Klauseln und N/B Klauseln) 1973. Die den Wettbewerb nicht spiirbar beschrânkenden Klau j^T ^ X 1 9 84. Die wettbewerbsbeschrânkenden und nicht freigestellterÙClauseln , j
(B- Klauseln) ^:_._ u - - -' 200
C Die Entwicklung der weiBen Liste anhand der Freistellungsentscheidungen 200
I. Die Freistellungsfâhigkeit wettbewerbsbeschrânkender Klauseln an sich 2011. Die selektive Vertriebsvereinbarung als Gegenstand der Freistellung
nach Art. 81 in EG 2022. Die Erfiillung der einzelnen Freistellungsvoraussetzungen durch
die einzelnen Klauseln des Vertriebssystems 2023. Die Kombination von Klauseln 2044. Ergebnis: Die Freistellungsfâhigkeit einer wettbewerbsbeschrân-
kenden Klausel an sich 205
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IL Die Ûbertragbarkeit der freigestellten Klauseln auf andere Erzeugnisseals Voraussetzung fiir die Erstellung der weiBen Liste 2061. Die Freistellungsfâhigkeit von Klauseln fiir unterschiedliche
Produkte 2062. Unterschiedliche Absatzmethoden -Ableitender Lôsungsansatz- 2123. Ergebnis des ableitenden Losungsansatzes fiir das Ûbertragbarkeits-
problem 2194. Die Ûbertragbarkeit der freigestellten Klauseln auf der Grundlage
der einzelnen Entscheidungen -Hinfuhrender Lôsungsansatz- 220a) Bereinigung der Liste freigestellter Klauseln 221b) Indizierung der Ûbertragbarkeit freigestellter Klauseln auch auf
andere selektiv vertriebene Produkte 222c) Untersuchung der freigestellten Klauseln auf Grilnde, die die
,,indizierte" Ubertragbarkeit auf andere in den selektivenVertriebssystemen betroffenen Produkte ausschlieBen 222aa) Besichtigung der Verkaufsstelle (Klausel Nr. 115)
Entscheidung iiber Aufnahmeantrag (Klausel Nr. 116) 222bb) AusschlieBliche Belieferung von Vertragshandlern
(Klausel Nr. 95)WeiterverkaufsbeschrânkungEinzelhandel(Klausel Nr. 96)WeiterverkaufsbeschrankungGroBhandel(Klausel Nr. 97) 224
ce) Keine Belieferung reiner Handelsunternehmen(Klausel Nr. 117) 227
dd) Kontrolle der Verpflichtungen durch den Hersteller(Klausel Nr. 98)Vergewisserung vor Lieferungen im Netz(Klausel Nr. 99)Aufbewahrung der Rechnungsbelege(Klausel Nr. 100) 227
ee) Imagetrâchtige konkurrierende Marken(Klausel Nr. 101) 229
ff) Werbeaktionen des Herstellers(Klausel Nr. 102) 230
gg) Angemessene eigene Werbung(Klausel Nr. 18) 231
hh) Aktive direkte Kundenwerbung (Klausel Nr. 103) 231ii) Passiver Gebietsschutz (Klausel Nr. 110) 232kk) Kein aktiver Verkauf von Neuheiten
(Klausel Nr. 106) 23311) Wirtschaftlichkeitsprufung fur jedes Gebiet
(Klausel Nr. 118)Zahl der Handler entsprechend der Kaufkraftder Bevôlkerung (Klausel Nr. 120) 234
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mm) Vorbemerkung zu den mengenmâBig bestimmten Absatz-fôrderungspflichten 235(1) Grundsatzlich positive Beurteilung 236(2) Die verlangte Menge als MaBstab fur die Freistellung 237(3) Herstellerinteresse an wirtschaftlicher Erfolgskontrolle
gegenuber Hândlerinteresse an unbeeinfluBterGeschâftstâtigkeit 237
nn) Mindestumsatz (Klausel Nr. 107) 239oo) Jâhrliche Mindesteinkaufe (Klausel Nr. 105) 241pp) Hinreichendes Sortiment an Vertragswaren und anderen
Waren (Klausel Nr. 10)Mindestsortiment (Klausel Nr. 104) 243
qq) Angemessene Lagerhaltung (Klausel Nr.13)Mindestlager (Klausel Nr. 112) 245
rr) Bei GroBhândlem môglichst vollstandiges Mindestsorti-ment/-lager (Klausel Nr. 113) 247
ss) Beitrag der GroBhândler zu Aufbau und Verstârkung desVertriebsnetzes (Klausel Nr. 114)Lângerfristige Liefer- und Kooperationsvertrâge(Klausel Nr. 119) 248
d) Ergebnis des hinfiihrenden Losungsansatzes fiir das Ûbertrag-barkeitsproblem 249
ni . Die Ûbertragbarkeit der weiBen Klauseln auch fiir diejenigenProdukte, die Gegenstand von selektiven Vertriebssystemen seinkônnen, die vom Anwendungsbereich einer Gruppenfreistellungs-verordnung fiir selektive Vertriebssysteme umfaBt werden 249
IV. Die Aufstellung der weiBen Listen 2501. WeiBe Listel 2512. WeiBe Liste H 252
D Die Entwicklung der schwarzen Liste anhand der Freistellungsentscheidungen 252
I. Die nicht gruppenweise freistellungsfâhigen Klauseln und die nichtfreigestellten Klauseln aus den Einzelfallentscheidungen 2521. Die in den Einzelfallentscheidungen freigestellten, aber nicht
gruppenweise freistellungsfâhigen Klauseln -Liste der Klauseln- 2532. Die in den Einzelfallentscheidungen nicht freigestellten Klauseln 254
a) Liste der nicht freigestellten Klauseln 254b) Bereinigung der Liste nicht freigestellter Klauseln 255
II. Die Notwendigkeit der Ûbertragbarkeit der nicht gruppenweisefreistellungsfâhigen und der nicht freigestellten Klauseln fiir dieAufstellung der schwarzen Liste 2561. Die besondere Funktion der schwarzen Liste im Unterschied zur
weiBen Liste 2562. Die Ûbertragbarkeit der nicht freigestellten Klauseln 257
19
3. Keine weitere Differenzierung innerhalb der schwarzen Klauseln 260ni. Die schwarze Liste 261
Achter Teil: Die kumulativen Wirkungen bei selektiven Vertriebssystemen
und ihre Behandlung in einer Gruppenfreistellung 263
A Die kumulativen Auswirkungen auf den Markt 263
B Regelungsmôglichkeiten 264I. Entzug der Gruppenfreistellung 264n. Définition einer abstrakten Grenze als Indikator fiir Markterstarrung 264
C Vorschlag: Entzug des Vorteils der Gruppenfreistellung beiVorliegen kumulativer Wirkungen 266
Ausblick und Wertung: Eine mafigeschneiderte Gruppenfreistellungsverordnungals das iiberlegene Instrument fur die Freistellung selektiver Vertriebssystemegegeniiber einer generellen Gruppenfreistellungsverordnung fur vertikaleVereinbarungen 267
A Die spezielle Verordnung fiir die gruppenweise Freistellung von selektivenVertriebsvereinbarungen 267
B Die Reform der wettbewerbsrechtlichen Beurteilung von vertikalenVereinbarungen 267
C Die Dach-Gruppenfreistellungsverordnung fiir vertikale Vereinbarungen(VO Nr. 2790/1999) als Freistellungsinstrument fiir selektive Vertriebssysteme 269
I. Der Gegenstand und die Grenzen der gruppenweisen Freistellung 269H. Die wirtschaftliche Betrachtungsweise bei der Anwendung von
Art. 81 m EG 270ni. Der ,,safe harbour" als Paradigmenwechsel 272IV. Die Ergânzung der Dach-Gruppenfreistellungsverordnung durch Leitlinien 273
D Die Unzulanglichkeit der Dach-Gruppenfreistellungsverordnung fur vertikaleVereinbarungen als Freistellungsinstrument fiir selektive Vertriebssysteme 273
I. Abweichungen in der wettbewerbsrechtlichen Beurteilung der inselektiven Vertriebssystemen enthaltenen Beschrânkungen 2731. Abweichungen im Bereich der weiBen Listen 2742. Abweichungen im Bereich der schwarzen Klauseln 276
a) Klauseln mit iibereinstimmender Beurteilung 276b) Klauseln mit abweichender Beurteilung aufgrund geanderter
BeurteilungsmaBstabe 277aa) Quantitative Selektion 277bb) MengenmaBig bestimmte Absatzfôrderungspflichten 278
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ce) GroBhandelsklauseln 279c) Klauseln mit abweichender Beurteilung aufgrund
unterschiedlicher Freistellungskonzepte 279
II. Das Versagen der Marktanteilsschwelle als Regelungsinstrument fiir diegruppenweise Freistellung selektiver Vertriebssysteme 2811. Die Marktanteilsschwelle von 30% 2812. Der weite Anwendungsbereich der Dach-Gruppenfreistellungs-
verordnung 281a) Vom Anwendungsbereich unterschiedlich erfaBte Fâlle
selektiver Vertriebssysteme 282b) Weitere Fallkonstellationen zum Anwendungsbereich 283
3. Die fehlende Voraussetzung der Erforderlichkeit 283a) Die besondere Regelung in der Textziffer 186 der Leitlinien fiir
selektive Vertriebssysteme 284b) Bindungswirkung der Leitlinien 286
m . Die Regelungsfunktion der schwarzen Liste der Dach-Gruppenfreistellungsverordnung im Hinblick auf selektiveVertriebssysteme 287
IV. Die Lockerung des formaljuristischen Ansatzes in derGruppenfreistellungsverordnung fiir selektive Vertriebssysteme 290
V. Die Begegnung kumulativer Wirkungen bei der Freistellung selektiverVertriebssysteme 291
VI. Die Beispielsfàlle in den Leitlinien 292VH. Der Vorzug der Gruppenfreistellungsverordnung fur selektive
Vertriebssysteme gegeniiber der Dach-Gruppenfreistellungsverordnungfiir vertikale Vereinbarungen 293
Anhang: Tabelle der Kriterien aus der Einzelfallentscheidungspraxis der
Kommission und des Gerichtshofs zu selektiven Vertriebssystemen 295
Literaturverzeichnis 319
Verzeichnis der fôrmlichen und nicht fôrmlichen Entscheidungen und
Verwaltungsschreiben sowie der Mitteilungen und der Anmeldungen imAmtsblatt der Europaischen Gemeinschaften und der Pressemitteilungender Kommission 333Verzeichnis der zitierten Entscheidungen des Gerichtshofs und des Gerichts ersterInstanz 338
Verôffentlichungen der Europaischen Kommission/Generaldirektion Wettbewerb 341
Stellungnahmen zum GrUnbuch der Kommission zur EG-Wettbewerbspolitikgegeniiber vertikalen Wettbewerbsbeschrânkungen (KOM (96) 721) 346
Verordnungsverzeichnis 348