Andreas GrübelDipl.-Ing.Partner
Neue Entwicklungenim Gasmarkt
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Übersicht
I. Liberalisierung
II. Virtueller Handel, Bilanzkreissystematik
III. Ist-Situation, ModellüberlegungenBasismodell (Zwei-Vertrags-Modell)Optionsmodell (Einzelbuchungsmodell)
IV. Konsequenzen für Beschaffung und Vertrieb
V. Klärung grundsätzlicher Fragenkomplexe
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I. Liberalisierung
o Die Liberalisierung der deutschen Energiewirtschaft erlebt eine neue Stufe mit der Einführung eines Entry-Exit Systems in der Gaswirtschaft zum Gaswirtschaftsjahr 2006/2007 also zum 01. Oktober 2006.
o Das EnWG vom 7. Juli.2005 gibt im § 20 Abs. 1b die Trennung von Transport und der Handelsware Gas vor. Dies ist der zentrale Ansatzpunkt für die Etablierung für einen funktionierenden Wettbewerb im deutschen Gasmarkt
o Transport: Natürliches Monopol aufgrund der Infrastrukturo Handel: Wettbewerb auf Basis von freien Gasmengen und
freier Zugang zu den Netzen (Transport)
o Da das EnWG kein neues Netzzugangsmodell für den Gasmarkt explizit beschreibt, wurden in Konsultationen mit der Bundesnetzagentur (BNetzA) Gasnetzzugangsmodelle mit den Verbänden erarbeitet.
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II. Virtueller Handel, Bilanzkreissystematik (1)
Stadtwerke-Portfolio
Speicher
Endkunden
Gasliefer-verträge
Spot-markt
Termin-markt
Regel-energie
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II. Virtueller Handel, Bilanzkreissystematik (2)
Bilanzkreiskoordinator (BKK)
BilanzkreisHandels-partner
BilanzkreisBörse
BilanzkreisStadtwerke
Auswärtige Kunden
des Stadtwerks
Kunden im Netzgebiet
des Stadtwerks
Speicher ?
Bilanzkreis-abweichung
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II. Virtueller Handel, Bilanzkreissystematik (3)
MGV I
Bilanzkreis 1
Bilanzkreis 3
Bilanzkreis 2
MGV IIBilanz-kreis 1
Bilanz-kreis 3
Bilanz-kreis 2
MGV IIIBilanz-kreis 1
Bilanz-kreis 3
Bilanz-kreis 2
MGV IV … XIXBilanz-kreis 1
Bilanz-kreis 3
Bilanz-kreis 2
X
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III. Ist-Situation im Gasbereich
Zurzeit befinden sich die meisten Stadtwerke in einer Warteposition:
o Neue Bezugs-Vertragsangebote beinhalten meistens die neuen Vorgaben nicht.
o Auf Durchleitungsanfragen wollen viele Stadtwerke mit dem Angebot einer „Beistellung“ antworten
o Hoffen, dass diese Welle der Liberalisierung (wie im Strombereich) ebenfalls positiv am Stadtwerk vorbeigeht
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III. ModellüberlegungenVorgabe durch das EnWG
Das EnWG gibt wesentliche Funktionen des Entry-Exit Systemsvor:
o Netzseitig nur einen Einspeise- und einen Ausspeisevertrag
o Transaktionsunabhängiger Transportpfad
o Trennung Transport und Handel (Wettbewerb)
o Kooperationspflicht der Netzbetreiber
o Vereinfachter Lieferantenwechsel (Wettbewerb)
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III. GasnetzzugangsmodelleZwei Modelle für den Gasnetzzugang
Das von der BNetzA vorgeschlagene Basismodell (Zwei-Vertrags-Modell) ist im EnWG ausdrücklich benannt. Es folgt in seiner Systematik den gesamten Anforderungen der § 20 Abs. 1b EnWG. Es stellt somit die Grundlage für das Entry-Exit System und ist von allen Netzbetreibern zum 1. Oktober 2006 umzusetzen.
Das Optionsmodell (Einzelbuchungsmodell) führt in seiner Systematik den Netzzugang vor dem 1. Oktober 2006 weiter. Nach Ansicht der energiewirtschaftlichen Verbände BGW/VKU eröffnet das EnWG in § 20 Abs. 1b Satz 10 und 11 (Rechtsgrundlage?) die Option der zusätzlichen Anwendung des Optionsmodell zum Basismodell.
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III. GasnetzzugangsmodelleGegenüberstellung der Modelle
Übernahme des Punkt-zu-Punkt-Modells aus der alten Verbändevereinbarung Strom I.
Übernahme der Systematik aus dem aktuellen Netzzugang Strom (Verbändevereinbarung Strom II).
Bezug zum Netzzugang Strom
Nur eingeschränkte Trennung von Handelsware Gas und Transport.
Vollständige Trennung von Handelsware Gas und Transport.
Transportsystematik
Jeweils einen Einspeise- und einen Ausspeisevertrag für jeden Netzübertritt (Punkt-zu-Punkt-Modell).
Ein Einspeisevertrag mit dem MGV und ein Ausspeisevertrag mit dem Betreiber des Exit-Punktes (öVNB = Stadtwerk)
Netzseitige Verträge
Bestehende Unsicherheit aufgrund unterschiedlicher Rechtsansicht zwischen BGW/VKU und BNetzA.
Explizit im EnWG als Zwei-Vertrags-Modell benannt.
Rechtliche Position
Option des Netzbetreibers der zusätzlichen Anwendung zum Basismodell.
Grundlage des neuen Gasnetzzugangs im EnWG.
Umsetzung
OptionsmodellBasismodell
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III. BasismodellNetzebenen
o Grundsätzlich stehen beim Transport von Gas drei Netzebenen zur Verfügung:
o Überregionale Ferngasnetz-Ebene (üFNB)(Strombereich: ÜNB)
o Regionalnetz (RNB)(Strombereich: RNB)
o Örtliches Verteilnetz (öVNB)(Strombereich: VNB)
o Der öVNB ist im Regelfall der Netzbetrieb eines Stadtwerks
üFNB
RNB
öVNB
Endkunden
Entry
Exit
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III. BasismodellMarktgebiet
o Im Entry-Exit System ist der Deutsche Gasmarkt in 19 Gebiet,sogenannte Marktgebiete (MG), unterteilt.
o Das Entry-Exit System ist in engerAnlehnung an den Netzugang Strom formuliert worden und übernimmt in großen Teilen die derzeitige Systematik.(Marktgebiet = Regelzone)
o Wesentliche Merkmale eines Marktgebietes:
o Physischer Zusammenhang von Netzen
o Abgrenzung durch tatsächlicheNetzrestriktionen
üFNB
RNB
öVNB
1 2 …19
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III. BasismodellVirtueller Handelspunkt
o Ziel des Entry-Exit Systems ist dassetzen von günstigen Rahmenbedingungen für einenfunktionierenden Wettbewerb.
o Der Virtuelle Handelspunkt (VP), also ein nicht-physischer Ortzum Handel von Gas in einem Marktgebiet, ist eine Innovation im deutschen Gasmarkt.
o Funktion des VP ist es, Transporte in das Marktgebiet zu „übernehmen“, zu handeln und über ihn an den Kunden weiterzureichen.
üFNB
RNB
öVNB
1 2 …19VP
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III. BasismodellBilanzkreis
o Der Handel/Transport von Gas erfolgt, wie im Strombereich, überBilanzkreise (BK) auf Ebene des üFNB.
o Ein Bilanzkreis funktioniert im Prinzip wie ein Konto. In dem BKkönnen Mengen eingestellt und herausgenommen werden.
o Der Ausgleich eines BK, also Mehr- oder Mindermengen, erfolgt über den Bilanzkreisverantwortlichen (BKV).
o Zur Teilnahme am Wettbewerbim jeweiligen Marktgebiet ist die Führung oder Zuordnung zu einem BK zwingend notwendig.
üFNB
RNB
öVNB
1 2 …19VP
BK(n)
BK (1)
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III. BasismodellTransport
o Der Transport im Marktgebieterfolgt über einen Bilanzkreis vom Entry-Punkt bzw. dem VP (mit Einspeisevertrag) biszum jeweiligen Exit-Punkt des Endkunden (mit Ausspeisevertrag).
o Zur effizienten Abwicklung sindNetzbetreiber verpflichtet untereinander zu kooperieren.
o Der Lieferant (Transportkunde)meldet die Einspeisung in das MGbeim üFNB und die Ausspeisungenbeim Endkunden ggf. beim öVNB.
üFNB
RNB
öVNB
1 2 …19VP
BK
BK
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IV. OptionsmodellÜbernahme der Vorgaben des Basismodell
o Das Optionsmodell kann nur zusätzlich zum Basismodell von den Netzbetreibern angeboten werden. Bei gleichzeitiger Modellanwendung erhalten die Transportkunden (Lieferant) ein Wahlrecht des Netzzugangs.
o Grundvoraussetzung für die Gewährung des Optionsmodells seitens der BNetzA, ist die Wirkungsgleichheit und somit Gleichpreisigkeit hinsichtlich der Transportkosten im Marktgebiet der beiden Gasnetzzugangsmodelle.
o Zur Darstellung der BNetzA Vorgaben, werden im Optionsmodell eine Vielzahl von Funktionen aus dem Basismodell im Grundsatz übernommen, wie z.B. die Marktgebietssystematik. Jedoch erfahren auch einigewesentliche Bereiche des Basismodells eine gänzlich unterschiedliche Ausprägung im Optionsmodell, wie z.B. die Integration von Transport und der Handelsware Gas.
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IV. OptionsmodellBilanzkreis
o Wie im Basismodell ist der Bilanzkreis Ausgangspunkt fürdie Abwicklung des Transports und des Handels.
o Das Optionsmodell führt zusätzlich (Teil-)Bilanzkreisean Netzkopplungspunkten (NKP) ein.
o Ziel der zusätzlichen NKP zumEntry- und Exit-Punkt beim Basismodell, ist die uneingeschränkte Weiterführung der Handelspunkte City-Gate(CG) und Regio-Gate (RG).
üFNB
RNB
öVNB
1 2 …19VP
NKP(RG)
NKP(CG)
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IV. OptionsmodellTransport
o Im Optionsmodell findet ein integrierter Transport, d.h. einkombinierter Preis für Transportund Handelsware Gas, Anwendung.
o Im Options- bzw. Einzel-buchungsmodell ist für jeden Netzübertritt sowohl ein Einspeise- aus auch ein Ausspeisevertrag vom Transportkunden zu schließen.
o Im integrierten Produkt wirdder Transport durch Netzdienst-leistungen vom Vorlieferanten abgewickelt. Dieses Vorgehen erhöht zusätzlich die Gesamtkosten.
üFNB
RNB
öVNB
1 2 …19VPEntry
Exit
Entry
Exit
Entry
Exit
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V. Konsequenzen für Beschaffung und Vertrieb
o Vertrieb und Beschaffung an die neuen Gegebenheiten heranführen
o Trennung von Netz und Energielieferung
o Kundenwechselprozess wie in der Stromversorgung?
o Datenerfassung, Entwicklung und Anwendung von Standardlastprofilen
o Prognosen erstellen
o Bilanzkreisverträge abschließen
o Marktzugang herstellen
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V. Klärung grundsätzlicher Fragenkomplexe
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Andreas GrübelDipl.-Ing.Partner
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