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Mobiles Training von persönlichen Begleiterinnen und Begleitern zur alltags- und lebensnahen
Unterstützung von Menschen mit Behinderungen und älteren Menschen
539913-LLP-1-2013-1-TR-LEONARDO-LMP
Modul: Politik
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• Unit 1: Internationaler Gesetzesrahmen
• Unit 2: Europäische Strategische Dokumente zu Behinderung
• Unit 3: Nationale Gesetzgebung
• Unit 4: Rechte von Menschen mit Behinderungen
Struktur
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Unit 1
• Internationaler Gesetzesrahmen
– Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit – ICF (International
Classification of Functioning, Disability and Health)
– Behindertenrechtskonvention
Photo by:http://seniorcarepartners.wordpress.com/our-caregivers/
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Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit – ICF
• ICF ist der Rahmen der Weltgesundheitsorgani-sation WHO (World Health
Organisation) um Gesundheit und Behinderung zu messen und zwar sowohl auf individueller als auch auf Bevölkerungsebene
Offizelles Logo der WHO
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• ICF verwendet dazu das bio-psychosoziale Modell:
– Die Funktionsfähigkeit und Behinderung eines Menschen wird als dynamische Interaktion verstanden zwischen
• Gesundheitlichen Bedingungen (Störung oder Krankheit)
• Umweltfaktoren
• Persönlichen kontextabhängigen Faktoren
ABER: Seien Sie sich bewusst, dass derzeitige Standards für die Bewilligung von Förderungen überwiegend medizinischer Natur sind!
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Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit – ICF
• ICF wurde von allen 191 WHO-Mitgliedsstaaten angenommen im Rahmen der 54. Weltgesundheitskonferenz am 22. Mai 2001 (resolution WHA 54.21) als der internationale Standard Gesundheit und Behinderung zu messen und zu beschreiben
Offizielles Logo der ICF
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UN Behindertenrechtskonvention
– Menschenrechtsmodell für Behinderung
– “Behinderung folgt aus der Interaktion zwischen Menschen mit Beeinträchtigungen und Haltungen und Umweltbarrieren, die die volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft auf gleicher Ebene mit anderen behindern.”
– Schlüsselelemente:
• Antidiskriminierungsgesetzgebung
• Öffentliche Meinung
• Zugang
• Zivilgesellschaft
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Unit 2
• Europäische Strategische Doumente betreffend Behinderung
– Europäische Behindertenstrategie 2010-2020
– Entscheidung Nr. 1350/2007/EC des Europäischen Parlaments und des Rates
– Behinderten-Aktionsplan 2006-2015
– Empfehlung bezüglich Altern und Behinderung
– Empfehlung 1592 (2003) zur vollen sozialen Inklusion von Menschen mit Behinderungen
– Die Europäische Sozialcharta
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• Behindertenstrategie 2010-2020 – Übergreifender Rahmen, der die Kommission verpflichtet, Menschen mit
Behinderungen zu unterstützen, ihre vollen Rechte wahrzunehmen und alltägliche Barrieren zu beseitigen
– Felder für Aktionen: • Zugang – Den Zugang sicherstellen zu Gütern, Dienstleistungen –einschließlich öffentlicher
Dienste- und zu unterstützenden Hilfsmitteln für Menschen mit Behinderungen
• Teilhabe – Fähigkeit, ihre Grundrechte vollständig auszuüben was ihre europäischen Bürgerrechte betrifft
• Gleichheit – active Politik um Gleichheit auf Europäischer Ebene und in den Mitgliedsstaaten zu fördern
• Beschäftigung – die Anzahl der Menschen mit Behinderungen im Arbeitssmarkt ist zu erhöhen
• Bildung und Erziehung – alle zugänglichen Erziehungssysteme nutzen können wie auch die Programme zum lebenslangen Lernen
• Soziale Sicherung – Ausgleich für Einkommensungleichzeiten, Gefahr der Armut und sozialen Ausschluss
• Gesundheit –gleichberechtigten Zugang zu Dienstleistungen und Gesundheitseinrichtungen genießen, einschließlich der Einrichtungen für geistige Gesundheit
• Esterne Aktion – die Rechte der Menschen mit Behinderungen auf internationaler Ebene unterstützen
– Sie unterstützt und ergänzt nationale Aktivitäten, die Zugang ermöglichen und bestehende Barrieren beseitigen, die den Zugang zu und die Auswahl von unterstützenden Technologien verbessern
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BESCHLUSS NO 1350/2007/EC DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. October 2007 die ein zweites Gemeinschaftsprogramm im Bereich der
Gesundheit aufstellt (2008-13)
• Der Beschluss No 1350/2007/EC formuliert die Beiträge zur Politikentwicklung zum Thema Teilhabe für Menschen mit Behinderungen
• Er begründet auch das Gesundheitsprogramm der Europäischen Kommission
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Behinderten-Aktionsplan
• Der Europäische Rat nahm 2006 einen Behinderten-Aktionsplan 2006-2015 an, der Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben, an Bildung, Information und Kommunikation, Beschäftigung, persönliche Pflege, Zugang zu Gebäuden und Transportmitteln anspricht
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Empfehlung zu Altern und Behinderung
• Die Empfehlung CM/Rec(2009) 6 des Ministerrats an die Mitgliedsstaaten zu Altern und Behinderung im 21. Jahrhundert:
– Selstständigkeit und ein unabhängiges aktives Leben
– Qualität von Dienstleistungen verbessern
– Den gleichen Zugang zu Dienstleistungen, einschließlich sozialer Dienste sowie den rechtlichen Schutz verbessern
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Empfehlung 1592 (2003) zur vollen sozialen Inklusion von Menschen mit Behinderungen
• Dieses Dokument ist von der parlamentarischen Verwammlung herausgegeben und betrifft
– …das Recht auf Bildung
– …das Recht auf Arbeit
– …das Recht auf privates und familiars Leben
– …das Recht auf Schutz der Gesundheit auf soziale Sicherung
– …das Recht auf Schutz vor Armut und sozialem Ausschluss
– …das Recht auf angemessene Wohnung und persönliche Pflege etc.
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Die Eúropäische Sozialcharta
• Die Europäische Sozialcharta ist ein
Vertrag des Europäischen Rats
– sie garantiert soziale und ökonomische Menschenrechte
– Wurde 1961 angenommen und 1996 erneuert
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Unit 3 • Nationale Gesetzgebung (Nationale Version!)
– Relevante Akte • Rechte von Behinderten
• Allgemeine Bedingungen
• Zugang zu Pflege und sozialer Unterstützung
– Gesetzestexte
– Gesetzliche Vorgehensweisen • Verbesserung des Zugangs zur Umwelt;
• Beschaffung von unterstützenden Texhnologien, Behandlungen und Medikation
• Persönliche Pflege und persönliche Bedürfnisse
• Sonstiges
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Unit 4
• Rechte von Menschen mit Behinderungen (Nationale Version)
– Organisationen
– Individuelle Experten